297. Petition gegen die Beschneidung des männlichen oder weiblichen Kindes

الخِتان

al-ḫitān

Beschneidung

Edward von Roy

Mönchengladbach

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Berlin

20. Juli 2012

Pet 4-17-07-451-040847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, in welchem Schamanen oder Theologen juristisch folgenreich definierten oder immer noch definieren, was menschliche Wesensnatur (islamisch fiṭra)[1] oder rituelle Reinheit (ṭahāra)[2] ist.

Die Europäische Union hat sich im Jahr 2000 in ihrer Charta der Grundrechte deutlich zur Umsetzung der Kinderrechte bekannt, Artikel 24 Rechte des Kindes lautet:

(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Da wir körperliche Unversehrtheit und genitale Integrität für wichtig halten, insbesondere auch im Wissen darum, dass im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat jeder Jugendliche (Religionsmündigkeit) oder Erwachsene seine Religion jederzeit wechseln kann oder auch ohne Religion leben kann, stellen wir fest, dass es Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht zusteht, eine Entscheidung über Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und ästhetische Umgestaltung der Genitalien ihres Kindes zu treffen und in ein Ritual einzuwilligen, das lebenslange Spuren der Markierung als Zugehöriger zu einem traditionellen, so genannten kulturkreisbedingten oder religiösen Kollektiv hinterlässt. Auch das ebenfalls in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannte „Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen“, so steht es in Artikel 14 Recht auf Bildung, kann kein Freibrief für eine Beschneidungspraxis sein.

Bereits im März 2006 hat der Europarat den Mitgliedsstaaten nahegelegt, allen Kindern Chancengleichheit zu geben, unabhängig von ihrem Milieu oder familiären Hintergrund.[3] Eine nicht auf eigenen Entschluss, sondern durch den Elternwillen erworbene Genitalmutilation, nicht selten verbunden mit einer seelischen Traumatisierung, trägt eher zur gefühlten Andersartigkeit und zu einer dogmatische Reinheit herstellenden Segregation zu den Milieus der Unbeschnittenen bei und gerade nicht zu Integration und „Chancengleichheit.“

Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib)[4] und wird im bevölkerungsreichsten muslimischen Land, in Indonesien, von Wohltätigkeitsorganisationen bei nur zu vermutendem hohem Konformitätsdruck öffentlich angeboten und durchgeführt.[5] Auf diese Form der Beschneidung, nach den WHO-Kriterien ist sie eine Female genital mutilation (genauer: eine FGM vom Typ I),[6] kann, ebenso wie Jungenbeschneidung, StGB § 228 angewendet werden: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Nach dem Rechtsverständnis eines säkularen Rechtsstaats, der sich an den allgemeinen Menschenrechten orientiert, sind weder FGM noch MGM „gute Sitte“, sondern § 223 StGB Körperverletzung.

Was die oft bagatellisierte männliche Beschneidung (Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation“)[7] betrifft, können 14-jährige Jungen nicht als einwilligungsfähig gelten und vermutlich noch nicht einmal 16 jährige, weshalb keine jugendlichen Religionsmündigen, sondern erst Erwachsene ihrer eigenen MGM zustimmen könnten (was sozialpädagogisch, psychologisch oder medizinisch begründet keineswegs pauschal zu empfehlen ist).

Ein Kind, also einen nicht einwilligungsfähigen Menschen ohne medizinischen Grund, sondern lediglich zur Abwehr vermeintlicher böser Geister und Dschinnen oder zur Erlangung des Wohlwollens der elterlich vermuteten Gottheit am Genital zu operieren, finden wir, um Frau Merkels Wort aufzugreifen, tatsächlich nicht „komisch“.

Heute treffen wir auf säkulare Muslime oder auf Ex-Muslime, die das im gegenmodernen und aufklärungsverweigernden[8] Islam von Scharia und Fiqh selbstverständliche Recht der Eltern, den Körper des Kindes im Genitalbereich mit einer kultischen Operation zu verändern, in Frage stellen: „Ich verstehe deshalb die Aufregung um dieses Verbot nicht. Wir, die Muslime in Deutschland, sollten diese jetzige Diskussion als Chance begreifen, endlich bestimmte religiöse Rituale und Traditionen auf den Prüfstand der Demokratie zu stellen“, das sagt Ahmad Mansour, Diplom-Psychologe und Mitglied der Arbeitsgruppe „Präventionsarbeit mit Jugendlichen“ der Deutschen Islam Konferenz (DIK).

Mansour stellt ein auch sozialpädagogisch überzeugendes Qualitätskriterium für eltern- und kinderfreundliche Spiritualität auf: „Die Rechte der Kinder auf individuelle Freiheit zu ignorieren ist bei muslimischen Familien sehr verbreitet, Kinder werden als Mitglieder der Gemeinschaft erzogen und nicht als Individuen. Persönliche Bedürfnisse und Selbstentfaltungsversuche, die der kulturellen und religiösen Vorstellung der Eltern widersprechen, werden systematisch unterdrückt. Ein Verbot der Beschneidung dagegen wäre der wahre Ausdruck der Religionsfreiheit – die man seinen Kindern lässt!“[9]

Auch unter Juden wird das Beschneidungsritual seit und mit Sigmund Freud und Bruno Bettelheim kritisiert. Sehr plausibel argumentiert die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman: „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.“[10]

Die ohne medizinischen triftigen Grund vorgenommene rein rituelle orthodox-jüdische oder orthodox-islamische Zirkumzision und ebenso die schafiitische Mädchenbeschneidung sind Taten der Gewalt am Kind, gleichzeitig sind sie islamisch verpflichtend als wadschib (wāǧib) oder fard (farḍ). Schafiitische FGM und jüdische sowie gesamtislamische MGM gehören deshalb, auch unter Bezug auf BGB § 1631 (2), wo feststellt wird: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, nicht in Deutschlands Kinderzimmer, Festsäle, Krankenhäuser oder Arztpraxen. Die gottgegebenen Gesetze von Halacha oder Scharia missachten das Kindeswohl.

Dass traditionsverliebte oder besonders gottesfürchtige Eltern beteuern, nur das Beste ihres Kindes im Sinne zu haben kann uns eine genitale Mutilation am Kinderkörper nicht billigen lassen, noch weniger die Vermutung der religiösen Wortführer, die Beschneidungsgegner würden wertvolles Kulturerbe vernichten (entsprechend kann aufklärungshumanistische Beschneidungskritik nicht ihrerseits stammeskulturelles Erbe verteidigen, etwa unter Beschwörung des famosen Europäischen oder Christlich-Abendländischen, was Xenophobie oder Antisemitismus ja auch nur sehr dürftig bedecken würde).

Jahrhunderte lang hätte es kaum jemand für möglich gehalten, aber die Sklaverei ist auch weltweit überwunden worden. Ebenso sollte und kann die Jahrtausende alte Kinderbeschneidung global überwunden werden, in Köln, Teheran, Mekka und Jerusalem, auch wenn der beharrliche Doron Rabinovici da anscheinend gar keine Chance sieht: „Die Brit Mila wurde bereits unter Antiochus IV. verboten und in der Sowjetunion erschwert. Aber die Juden hielten daran fest und eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen, bloß weil deutsche Richter es ihnen nicht gestatten.“[11]

Dass es mit dem beschneidungslosen neuen Ritual Brit Shalom (Covenant of Peace) und den Jews against Circumcision eine, zugegebenermaßen noch kleine, Bewegung bewusst jüdischer Zirkumzisionsgegner gibt, deutet Rabinovici, der die Jungenbeschneidung nicht etwa abschaffen will, sondern dem es darum geht, „Schmerzbehandlung und die medizinische Wundversorgung zu verbessern“, den Lesern der Süddeutschen immerhin an. Den MGM-Kritikern, die Rabinovici pauschal ein wenig in die Ecke von Rassismus und Antisemitismus rückt, unterstellt er hintergründig schwelende „Kastrationsangst“ und unter Kindeswohl versteht der Religionsfreund die grundsätzlich begrüßenswerte Frage: „Wäre es nicht sinnvoll, nicht nur an Biologie und Medizin zu denken, sondern auch an das politische Klima, in dem wir leben wollen?“ Ob hierzulande Grundgesetz oder himmlisches Gesetz gelten soll fragen wir uns ebenfalls, und wünschen uns eine Gesellschaft mit ganz vielen Ex-Muslimen, säkularen Juden und säkularen Muslimen und ohne blutige religiöse Riten.

Cahit Kaya, österreichischer Ex-Muslim, begrüßt ein Verbot der medizinisch nicht indizierten Beschneidungen an Kindern: „auf alle Fälle in der gesamten EU … Was die Gläubigen dann im Erwachsenenalter machen, soll in ihrer Entscheidungsfreiheit bleiben.“ Kaya kennt den Gruppenzwang und die Mauer des Schweigens ebenso wie den vielfachen Wunsch nach einer Abkehr vom Sünnet-Ritual: „Oft sieht es hinter den Kulissen ganz anders aus. Aber es wagt niemand, sich gegen seine Religionsgemeinschaft zu stellen. In Wahrheit wären nämlich viele muslimische Eltern sogar froh, wenn ein Beschneidungsverbot kommt. Sie hätten dann einen Vorwand, ihren männlichen Kindern diese Prozedur zu ersparen.“[12]

Seine heutigen gesundheitlichen Belastungen, nämlich Schlafstörungen führt Menschenrechtsaktivist Kaya auf seine als Kind erfahrene Zirkumzision zurück: „Ich wurde von meinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht und dort alleingelassen, ohne zu wissen, was mit mir passiert. Das ist für ein Kind sehr belastend. Auch später in der Schule war ich immer der Markierte“[13] (Multikulturalisten könnten jetzt natürlich vorschlagen, gleich alle männlichen Kinder zu beschneiden, damit sich kein Junge mehr als Außenseiter bzw. markiert und stigmatisiert fühlt).

Fuat Sanac, Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft in Wien, fragt im selben Artikel vorwurfsvoll nach außerislamischer Mutilation wie Piercings und Brustvergrößerungen – eine sinnvolle Frage, aber was ist denn, wenn sich der junge Mann das Piercing in der Penisvorhaut anbringen möchte, er aber auf Elternwunsch als Kind religiös beschnitten wurde?

Die rituelle Beschneidung – auch die Jungenbeschneidung – ist Gewalt und zerstört die körperliche Unversehrtheit, und wenn sich die Bundesrepublik einerseits zum kindlichen „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ (BGB § 1631 (2)) verpflichtet und andererseits jetzt vor den Forderungen der Vertreter der religiösen Gruppen einknickt, dann und erst dann, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, macht sich Deutschland zur „Komikernation“ – und auch beim Verstoß gegen Artikel 24 (3) des Übereinkommen über die Rechte des Kindes, bei der sich die Vertragsstaaten verpflichten „überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind“ abzuschaffen. Die Beschneidung, noch so „fachgerecht“ (Drucksache 17/10331) vorgenommen, formt das Genital auf archaisch tabubefrachteten und angeblich heilssichernden Elternwunsch um, zerstört die genitale Integrität des Kindes und ist ein schädlicher Brauch – bei Mädchen und bei Jungen.

FGM, auch die immer noch bagatellisierte Klitorisvorhautbeschneidung (zu FGM Typ I) sowie MGM sind eine Form körperlicher und seelisch-geistiger Gewaltanwendung, deshalb verbieten sich beide blutige Rituale durch das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), wo es in Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (1) heißt:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.[14]

Der Bundestag ist über die Aktivität der Pro-MGM-Lobby informiert, wie der kulturell gegenmoderne Inhalt der Drucksache 17/10331 beweist,[15] der den muslimischen Säkularen und den Ex-Muslimen in den Rücken fällt und sowieso allen angeblich auch im 21. Jahrhundert auf die Körperideologien und Reinheitsvorstellungen von Halacha oder Scharia zu verpflichtenden und am Genital entsprechend zurecht zu schnitzenden Jungen; wir zitieren den Skandal:

Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Berlin, den 19. Juli 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Rainer Brüderle und Fraktion

Ohne unnötige Schmerzen. Das steht da wirklich. Die integrierte Amputation der Vorhaut gelange ins deutsche Gesetz – für alle dem Ritual zu unterwerfenden Jungen ohne unnötige Schmerzen. Beschnittenes Kindeswohl – mit den auf himmlischen Befehl dazugehörigen nötigen Schmerzen. Wieviel Schmerzen sind jedem, Abrahams Beispiel treu bleibenden bzw. schariapflichtigen Kind denn bitteschön zuzumuten, Generation für Generation?

Womöglich um künftige illegale Hinterhofbeschneider oder schlechte medizinische Standards im Ausland und damit ganz viele medizinische Komplikationen verhindern zu lassen, ruft man also nach der von Ägyptens politischem Handhaben der FGM sattsam bekannten Medikalisierung.

Drucksache 17/10331 begründet so:

Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung.

Herr Kauder, Frau Hasselfeldt, Herr Dr. Steinmeier und Herr Brüderle mit ihren Fraktionen verlangen jetzt nicht etwa von den Innehabern der Deutung dessen, was unter Islamisch oder Jüdisch zu verstehen ist, die Zirkumzision, dieses Fleischopfer im Tempel der elterlichen Selbstvergewisserung und Gewissensberuhigung für die nächsten Jahrtausende in den Bereich des religiös Dezentralen oder Überflüssigen zu verschieben.

Ob jüdisch oder islamisch, die männliche Beschneidung stammt aus der Sozialstruktur und dem Zeitalter der Steinigung der Ehebrecherin. Burka und Steinigung haben im Islam auch eine ziemlich „zentrale religiöse Bedeutung“, glaubt man Islamkennern wie Ayatollah Chomeini, den afghanischen Taliban oder Nigerias Boko Haram. Auch Zia-ul-Haq erklärte die Steinigung für islamisch.[16]

Das Mädchen steht genau so unter dem Schutz des Grundgesetzes wie der Junge, beide haben denselben Rechtsanspruch auf körperliche Unversehrtheit. Drucksache 17/10331 hingegen will den Jungen versehren und das Mädchen nicht.

Was ist mit der authentisch religiösen nämlich echt islamischen FGM, die zwischen Kuala Lumpur und Kurdistan zwar mindestens aus dem Entfernen der Klitorisvorhaut bestehen kann? Diese Form der FGM ist dort und andernorts leider immer noch „sozial akzeptiert“ (so verteidigt Drucksache 17/10331 die MGM). Sie gilt, wie uns der von Saudi-Arabien aus arbeitende Scheich al-Munajjid versichert, auch außerhalb der Rechtsschule der Schafiiten als ehrbare Glaubensfrömmigkeit, je nach elterlichem Wohlwollen mit der völlig islamischen Kappung der Klitoris; und Allah weiß es am besten: „Wenn der Kitzler groß ist, sollte ein Teil von ihm entfernt werden, if the clitoris is large, then part of it should be removed. And Allah knows best.“[17]

„Der Inhalt des Kindeswohls wird im Regelfall von den Eltern bestimmt“ (Drucksache 17/10331), hier könnte Scheich Yusuf al-Qaradawi zustimmen und hat die Mädchen noch nicht einmal vergessen: „Wer jetzt denkt, es sei im Interesse seiner Töchter, sollte es tun, whoever finds it serving the interest of his daughters should do it.“[18]

Mit der durch Kauder, Hasselfeldt, Steinmeier und Brüderle betriebenen Erweckung von Schuldgefühlen unter offensichtlichem Aufgreifen des grausamen und unbedingt zu verurteilenden Holocaust (auch die einzige Demokratie im nahen Osten, den Staat Israel verteidigen wir unbedingt) arbeitet die Andeutung „Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“, so, als ob beschneidungskritische Atheisten, Traditionskritiker oder Säkulare, darunter selbstverständlich auch Muslime und Juden (auch in Israel),[19] einen Völkermord planen würden, der jetzt, im letzten Augenblick, nur mit dem deutschen Elternrecht auf jederzeitige Amputation des kindlichen Präputium abzuwenden wäre.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte sich Dieter Graumann: „Wir beschneiden männliche Säuglinge seit 4000 Jahren, und wir wollen das auch noch mindestens weitere 4000 Jahre lang tun“.[20] Der Präsident des Zentralrats der Juden führte die Leserschaft gekonnt mit einem – seitdem in der Presse in unzähligen Varianten wiederholten – „Wir brauchen Rechtssicherheit“ in die Irre, in Wirklichkeit hat das Urteil des Kölner Landgerichts (151 Ns 169/11) genau diese eben hergestellt, die Rechtssicherheit nämlich.

Graumann hingegen erblickt einen: „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.“ Einen „Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ des männlichen Kindes und späteren Erwachsenen sieht der Religionsfunktionär nicht. Ein unbeschnittener männlicher Jude ist für den biblischen Schöpfergott ja vielleicht gar kein schlimmer Gräuel, auf Erden und für Herrn Graumann aber sehr wohl.

Die Vorhautbeschneidung (der schafiitischen muslimischen Mädchen oder der muslimischen oder jüdischen Jungen) transportiert patriarchalische Frauen- und Männerbilder. Das Kind hat Schmerzen zu erdulden, der Stamm das Recht, des kindliche Genital zum Bluten zu bringen. Viele Eltern sind gezwungen, das Kind zu belügen mit einem sinngemäßen: Das ist nicht schlimm, oder: Das muss so sein.

Kein Mufti oder Scheich, kein Imam einer deutschen Moschee findet bislang den Mut, zu sagen, dass es ein gelingendes muslimisches Leben auch als männlicher Unbeschnittener geben könne. Drucksache 17/10331 unterstützt diese archaische Norm und will sie in die nächste und übernächste Generation tragen.

Mit der Jungenbeschneidung wird außerdem der heilige Ekel im Herabsehen auf die Kultur der Nichtbeschneider transportiert, die, wie die Unbeschnittenen selbst, im Islam von Scharia und Fiqh als sittlich minderwertig anzusehen sind. Die fromme Muslima soll sich vor dem Gedanken ekeln, mit einem Unbeschnittenen Sex zu haben – genau hier sollten modern denkende Pädagogen (und modern denkende Politiker) sehr wohl aufklärend dazwischenreden.

Die islamische MGM sexualisiert kleine Jungen wie Mädchen gleichermaßen, sie dramatisiert (wie es auch der Hidschab macht) das irdische Sexuelle als Schlachtfeld zwischen Licht und Finsternis, scheuen Engeln und versuchenden Satanen, Weg ins Paradies oder Weg ins Höllenfeuer.

Dieses Menschenbild der mit Koransuren und Hadithen begründeten Homophobie, Misogynie und Entwürdigung der Nichtmuslime will der am 19.07.2012 gestellte Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen) legalisieren und wird, wenn er nicht verhindert werden kann, auch der bekennende Islamische Religionsunterricht (IRU) demnächst in unsere Lehrer- und Klassenzimmer einbringen.

Kritik an der islamischen MGM darf nämlich auch im IRU offensichtlich nicht bekennend gelehrt werden und traut sich an einer deutschen staatlichen Schule schon seit vielen Jahren kein Lehrer mehr auszusprechen – aus Angst vor Gefährdung des schulischen Friedens. Man beschwört allerdings, gerade in kirchlichen Kreisen, auch lieber ein „friedliches Zusammenleben“,[21] auf Einhaltung der Standards der AEMR und auf ein Zurückweisen des immer noch allzu viele Verfassungen so genannter islamischer Länder prägenden Schariavorbehalts verzichtet man.

Die schariatreuen Islamverbände des Koordinierungsrats (KRM) dürfen den Bekenntnisinhalt des Islamischen Religionsunterricht bestimmen, und da wird es wohl bekennend und versetzungsrelevant heißen: Nach der Sunna (Hadith: Sahih Buchari Nr. 5891)[22] muss jeder Junge beschnitten sein, also auch du! Das ist der kulturelle Standard von Initiationsriten in den Jägerbund und erinnert an das von Nelson Mandela beschriebene Ukwaluka-Beschneidungsritual der Xhosa, bei dem der zum vollwertigen Mann und vollwertigen Menschen Gemachte auszurufen hat: „Ich bin ein Mann – Ndiyindoda!“ Manche der in der folgenden Nacht aufgeweckten Initiierten sollen ihre abgetrennte Vorhaut und damit ihre Jugend eigenhändig begraben; alle werden für einige Zeit als Zeichen ihrer neuen Reinheit am ganzen Körper weiß bemalt.[23]

Deutschlands Politik- und Religionslehrern ist zuzumuten, die Jungenbeschneidung der australischen Aboriginees, afrikanischen Xhosa, Juden oder Muslime nicht zu tolerieren oder gar pauschal zu „integrieren“, sondern unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht des Kindes oder Jugendlichen über den eigenen Körper und die Universalität der Menschenrechte zu kritisieren – aber wie soll das zeitnah funktionieren, wenn das 2012 noch nicht einmal der Deutsche Bundestag wagt?

Das Landgericht Köln beschreibt die lebenslangen Folgen der genitalen Mutilation genau: „Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert.“[24] Über die dauerhaften und vielleicht ebenfalls irreparablen seelischen Folgen der bei der Beschneidung erlittenen Traumatisierung endlich offen zu reden sollte unsere gemeinsame zukünftige Aufgabe sein.

Die gestern im Bundestag hastig thematisierte männliche Beschneidung ist mit nennenswert häufigen, teilweise schweren gesundheitlichen Risiken verbunden; die Quelle nennt und zeigt im Bild Hautbrücken (Skin-bridges), Vernarbungen (Scarring) und Krampfadern (Varicose veins). Die Zirkumzision ist immer eine Schädigung; bei Männern ist die noch so „fachmännisch“ durchgeführte Beschneidung mit einem Verlust von bis zu 75 % an peniler Sensitivität verbunden.[25]

Wir erinnern noch einmal Artikel 24 (3) der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Eine poetische, aber wichtige Frage sicherlich auch zum Thema Zirkumzision finden wir beim Künstler Herbert Grönemeyer. Auch die Abgeordneten des Bundestags könnten sie sich stellen, wenn sie „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung“ (Drucksache 17/10331) über den gestern eingeforderten Gesetzentwurf und damit für oder gegen eine Legalisierung der Jungenbeschneidung abstimmen werden.

Wann ist ein Mann ein Mann?

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

[1] Muhammad said that there are five acts of fitra. (Editor’s note: The translated hadith collections say that following fitra means adhering to the tradition of the prophets, taking the right path or following Islam.) The five acts of fitra enumerated by Muhammad are: circumcision, shaving one’s pubic hair, plucking out the hair under one’s armpits, cutting one’s nails and clipping one’s moustache to keep it short. It was reported that the last four of these should not be neglected for more than forty nights.

In one hadith, there are ten acts of fitra listed: those above excluding circumcision and six more: letting one’s beard grow, using a tooth-stick, snuffing up water into one’s nose, washing the joints of one’s fingers, cleaning one’s private parts with water and rinsing one’s mouth.

Yomatari’s Laws of Religion

Laws of Islam Concerning Ritual Purity and Cleanliness

from the Holy Qur’an, major hadith collections

and Islamic jurisprudence

http://www.religiousrules.com/Islampurity09grooming.htm

Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)

Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).

Bei der Beschneidung gilt, dass mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muss.

Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:

Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.

Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib [wadschib, farḍ]

Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.

ENFAL

http://www.enfal.de/hitan.htm

wadschib (farḍ)

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioeses_verpflichtung.htm

Farḍ. In Indonesian, wajib also means obligatory, since the word is derived from Arabic.

http://en.wikipedia.org/wiki/Wajib

The point here is that the religion of Allaah is haneefiyyah (pure monotheism) which fills the heart with knowledge and love of Him and sincerity towards Him, and worship of Him alone with no partner or associate, and which marks the body with the characteristics of the fitrah, namely circumcision, removal of the pubic hair, trimming the moustache, cutting the nails, plucking the hair from the armpits, rinsing the mouth, rinsing the nose, using the siwaak (toothbrush made from twigs from a certain tree) and cleaning oneself after elimination of urine or faeces.

So the fitrah of Allaah is manifested in the hearts of the haneefs and on their bodies.

(Tuhfat al-Mawdood bi Ahkaam al-Mawlood by Ibn al-Qayyim, p. 351)

http://www.islam-qa.com/en/ref/7073

[2] TAHARA (Cleanliness or Purification)

Islam requires physical and spiritual cleanliness. On the physical side, Islam requires Muslims to clean their bodies, clothes, houses, and community, and they are rewarded by God for doing so. While people generally consider cleanliness desirable, Islam insists upon it and makes it an indispensable fundamental of religious life. In fact, books on Islamic jurisprudence often contain a whole chapter on this very requirement.

http://www.thewaytotruth.org/pillars/tahara.html

The Holy Qur’an does not impose an obligation on parents to circumcise their children, but the prophet Mohammed is reported to have stated that „Circumcision is a sunnah (customary or traditional) for the men. Most references to male circumcision occur in the examples and traditions of the Prophet (peace be upon him). Therefore the scholars strongly recommend circumcision for male.

From this point of view, traditionally, adult male converts to Islam are encouraged to undergo the operation.

Furthermore, besides submission to the Will of God, male circumcision is an important ritual aimed at improving cleanliness. Therefore, in Arabic, circumcision is also known as tahara, meaning purification or cleanliness.

Islam strongly emphasises cleanliness and purification both spiritual and physical. The mental and spiritual purification cleanses the heart while the social and physical purification cleanses the body as in circumcision. It also indicate that circumcised males are regarded as more pure (clean).

Although circumcision is not one of the Five Pillars of the Faith, which consist of: the profession of faith, daily prayer, fasting at Ramadan, giving money to the poor (charity), and the pilgrimage to Mecca. However, this ritual is an act of purification and connects the person to the Prophet Ibraheem (peace be upon him) and his religion, Islam.

The Qur’an says: „Allah does not want to place burden on you. Rather, He wants to purify you and to complete His favours to you so that you may be grateful.“ [The Holy Qur’an 5:7]

The Hadith, the acts and the approvals of the Prophet Muhammad (peace be upon him) together constitute the Sunnah. This is the second source of Islamic Law.

http://convertingtoislam.com/circum.html

[3] In March 2006, the European Council requested the Member States “to take necessary measures to rapidly and significantly reduce child poverty, giving all children equal opportunities, regardless of their social background”.

Towards an EU Strategy on the Rights of the Child

Brussels, 4.7.2006

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:EN:PDF

[4] Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

Clarification: Shaykh Nuh Keller translates and comments in his Reliance of the Traveller:

“Circumcision is obligatory (Shaykh ‘Umar Barakat: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. bazr) of the clitoris (Shaykh Nuh Keller: not the clitoris itself, as some mistakenly assert).”

Shafi’i Institute

http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

In the Shafi’i Scool, circumcision is necessary for both men and women. (Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300) It is recommended for a child’s guardian to circumcise it during infancy, while not obligatory. It is obligatory that one be circumcised after reaching puberty. (Ibid p. 302-03)

http://www.shafiifiqh.com/is-delaying-circumcision-past-puberty-a-sin/

[5] A Cutting Tradition. By SARA CORBETT. The New Yok Times. Published: January 20, 2008

http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html

Inside a Female-Circumcision Ceremony. Photo: Stephanie Sinclair

http://www.nytimes.com/slideshow/2008/01/20/magazine/20080120_CIRCUMCISION_SLIDESHOW_index.html

[6] Clitoridectomy: partial or total removal of the clitoris (a small, sensitive and erectile part of the female genitals) and, in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris).

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

FGM is classified in 4 types: type I involves excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris; Female genital mutilation is usually done without anesthesia and in poor conditions by elderly women specially designated for this task. This may lead to unintended additional damage, even after type I FGM, with the development of subsequent complications. Our study documents the occurrence of long-term sequelae after type I FGM. The long duration of symptoms reflects the amount of unnecessary anxiety, shame, and fear these girls and women felt before seeking medical care. Therefore, an increased awareness of long-term complications after type I FGM is necessary.

Epidermal clitoral inclusion cyst after type I female genital mutilation

Abdulrahim A. Rouzi, FRCSC, Othman Sindi, FRCSC, Bandar Radhan, Facharzt, and Hassan Ba’aqeel, FRCSC

Jeddah, Saudi Arabia

http://ipac.kacst.edu.sa/edoc/2004/142869.1-20040300096.pdf

[7] Merkel – „Wir machen uns zur Komikernation“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108304605/Merkel-Wir-machen-uns-zur-Komikernation.html

[8] Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Quelle: CIBEDO – Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

[9] „Viel zu lang hat der Staat keine klare Position bezogen, viel zu lang haben die muslimischen Verbände diese Auseinandersetzung vermieden und nur emotional reagiert. Es ist für uns Muslime höchste Zeit, den Mut aufzubringen, diese Diskussion innerislamisch zu führen und dabei in Kauf zu nehmen, uns eventuell von dem einen oder anderen unserer Rituale zu verabschieden. Das Vorhaben der deutschen Regierung, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern zu erlassen, setzt da leider genau das falsche Signal.“

Ahmad Mansour. WELT 18.07.2012

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108321226/Muslime-muessen-endlich-offener-diskutieren.html

[10] Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

http://hpd.de/node/13768

[11] Doron Rabinovici, Süddeutsche 11.07.2012

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075

„Eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen.“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075-2

Doron Rabinovici, 1961 in Tel Aviv geboren, lebt seit 1964 in Wien. Er ist Schriftsteller, Essayist und Historiker. … 2007 Willy und Helga Verkauf-Verlon Preis des DÖW für österreichische antifaschistische Publizistik [DÖW = Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes]

http://www.rabinovici.at/bio.html

DÖW – Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

http://www.doew.at/

[12] Brigitte Warenski: „Viele Eltern für Beschneidungsverbot“. Tiroler Tageszeitung vom 16.07.2012

http://www.exmuslime.at/%E2%80%9Eviele-eltern-fur-beschneidungsverbot/

[13] Noch heute fühle er sich manchmal ausgeliefert – was ihm schlaflose Nächte bereitet. Kaya will helfen, anderen Kindern dieses Schicksal zu ersparen. Gemeinsam mit der Initiative gegen Kirchenprivilegien machte er Dienstag gegen die Beschneidung von Kindern mobil – womit die deutsche Debatte endgültig nach Österreich übergeschwappt ist.

Kurier vom 17.07.2012

http://kurier.at/nachrichten/4503967-beschneidung-was-ist-mit-piercing.php

[14] Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358176/publicationFile/3609/UNkonvKinder1.pdf

[15] Drucksache 17/10331 vom 19.07.2012 (elektronische Vorab-Fassung)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

[16] The Federal Sharia Bench declared rajm, or stoning, to be un-Islamic; Zia-ul-Haq reconstituted the court, which then declared rajm as Islamic. …

Pakistan. Zia-ul-Haq’s Islamization. Blasphemy Laws. Description, Penalty.

298A Use of derogatory remarks etc., in respect of holy personages 3 years imprisonment, or with fine, or with both

295B Defiling, etc., of Quran Imprisonment for life

295C Use of derogatory remarks, etc.; in respect of Muhammad Death and fine

http://en.wikipedia.org/wiki/Zia-ul-Haq%27s_Islamization

[17] Ibn Qudamah (may Allah have mercy on him) said, in his book al-Mughni:

Circumcision is obligatory for men, and it is an honour for women, but it is not obligatory for them. This is the opinion of many scholars. (Imam) Ahmad said: For men it is more strictly required, but for women it is less strictly required.“ (al-Mughni 1/70).

Circumcision of the female consists of the removal of a part of the clitoris, which is situated above the opening of the urethra. The Sunnah is not to remove all of it, but only a part. (al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah 19/28).

In this matter, it is wise to follow the interests of the female: if the clitoris is large, then part of it should be removed, otherwise it should be left alone. This size of the clitoris will vary from woman to woman, and there may be differences between those from hot climates and those from cold climates.

A hadith on the topic of female circumcision has been attributed to the Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him), according to which he said: „Circumcision is a Sunnah for men, and an honour for women,“ but there is some debate as to the authenticity of this hadith. See Silsilah al-Ahadith al-Da‘ifah by al-Albani, no. 1935.

How circumcision is to be performed is mentioned in the hadith narrated by Umm ‘Atiyah, may Allah be pleased with her, according to which a woman used to perform circumcisions in Madinah. The Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him) told her: „[La tanhaki (ikhtafidna wa-la tanhikna)] Do not abuse (i.e. do not go to extremes in circumcising); that is better for the woman and more liked by her husband.“ (Reported by Abu Dawud in al-Sunan, Kitab al-Adab; he said this hadith is da’if [ḍaʿīf, weak, schwach]

Islam Q&A

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://islamqa.info/en/ref/427/circumcision

[18] Sheikh Yusuf al-Qaradawi is the Sunni Islamic world’s foremost Shariah scholar. He is the head of the International Association of Muslim Scholars and European Council for Fatwa and Research [ECFR]. … Qaradawi, who has been described as the Muslim Brotherhood’s spiritual and ideological leader, issued a fatwa asserting that “circumcision is better for a woman’s health and it enhances her conjugal relation with her husband” and that, “ whoever finds it serving the interest of his daughters should do it, and I personally support this under the current circumstances in the modern world.”

http://sheikyermami.com/2012/04/22/female-genital-mutilation-is-part-of-the-sunna-of-the-prophet-part-ii/

[19] Brit Shalom is a non-cutting naming ceremony which replaces Brit Milah (ritual circumcision) for newborn Jewish boys. It is not intended for boys who have previously been circumcised in a hospital. It can be similar to the naming ceremony traditionally used for baby girls. It may be performed by a Rabbi or other experienced lay leader. If desired, celebrants can aid parents in devising their own ceremony. It has also been termed Alternative Brit (or Bris), Brit B’li Milah (Covenant without cutting) and Brit Chayim (Covenant of Life).

Not all the celebrants listed are opposed to Brit Milah. However, they are all committed to providing service to families unwilling to circumcise their sons, by officiating at Brit Shalom ceremonies. This list is continually being updated.

http://www.circumstitions.com/Jewish-shalom.html

JAC, Jews Against Circumcision, is a diverse group of Jews from every english-speaking country on the planet. We range in observance from Secular Jews to Orthodox. We even have some Rabbis in our group. We also consist of people from every socio-economic class and education level.

We have come to realize that mutilating a male’s genitalia in the name of religion is not acceptable. We are not superstitious and uneducated people anymore. No loving God would demand this. It is ridiculous to think so.

As you read through this website, you will see the various arguments: medical, Jewish, sexual, etc. to not circumcise. Please read and think about the content of this website. You’ll be doing a mitzvah.

Brit Shalom, Covenant of Peace, is the only acceptable naming ceremony in the modern age.

http://www.jewsagainstcircumcision.org/

[20] Nach dem Bekanntwerden des Kölner Urteils am 26. Juni, wonach Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar sei, handelte der Zentralrat der Juden schneller als die muslimischen Verbände. Noch am gleichen Tag teilte er mit, das Urteil stelle einen „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ dar. Der Koordinationsrat der Muslime hingegen war zunächst nicht sprachfähig.

FAZ vom 17.07.2012, Uta Rasche: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-lobbyarbeit-mit-kollateralnutzen-11823361.html

[21] CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN VON MUSLIMEN UND CHRISTEN IN INDONESIEN

Pfarrerin Ati Hildebrandt Rambe

http://www.bruecke-nuernberg.de/pdf/weltreise/Christen%20und%20Muslime%20in%20Indonesien.pdf

Angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen in Nigeria unterstrich Zollitsch während der Begegnung seine Solidarität mit den Christen des afrikanischen Landes. „Ein friedliches Zusammenleben zwischen Christen und Muslimen ist notwendig. Nigeria ist eine Nation, die zum Dialog aller gesellschaftlichen und religiösen Gruppen fähig ist. Der Alltag ist aber immer wieder gefährdet“, so Zollitsch.

http://www.katholisch.de/Nachricht.aspx?NId=5191

KNA 02.01.2012 — Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat in seiner Neujahrspredigt ein friedliches Zusammenleben der Völker, Kulturen und Religionen der Welt gefordert.

http://www.cibedo.de/sanktegidio119133786366013385620.html

[22] Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zur Fitra gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.

http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,70/min,20/show,10/

[23] Just after the surgeon, inchibi, cuts the foreskin, he says to the initiate, “Yithi uyindoda,” or “Say: you’re a man!” At which point the initiate shouts, “ Ndiyindoda!” or “I’m a man!” In addition to this verbal recognition of the boy’s status as a young man, the young man also receives a new name. … The first midnight following the circumcision, the abakwetha are woken and sent out of the hut into the dark of the night to bury their foreskin. In Mandela’s words, “The traditional reason for this practice was so that our foreskins would be hidden before wizards [Anm.: Zauberer, Hexenmeister] could use them for evil purposes, but, symbolically, we were also burying our youth.”

The next weeks or months are spent together as abakwetha secluded from regular society in the itonto. During this time of physical healing the young men are brought further into manhood by learning the histories and mysteries of the Xhosa men. During this time of seclusion, the young men are smeared with a white clay or chalk as a symbol of their new purity.

Samuel D. Giere, PhD: “This is my world!” Son of Man (Jezile) and Cross-Cultural Convergences of Bible and World

http://www.wartburgseminary.edu/uploadedfiles/Campus_Community/Faculty_Course_Materials/Giere/S%20D%20Giere%20-%20This%20is%20my%20world%20-%20Son%20of%20Man%20and%20Cross-Cultural%20Convergences%20of%20Bible%20and%20World%20-%20SBL%20-%20Nov%202010.pdf

[24] Kölner Landgericht Az. 151 Ns 169/11

http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

[25] Intact men enjoy four times more penile sensitivity than circumcised men, according to the „Fine-touch Pressure Thresholds in the Adult Penis“ article published today in the British Journal of Urology International.

http://www.nocirc.org/touch-test/touchtest.php

P H O T O G A L L E R Y – Introduction to the natural, intact penis

To fully appreciate the damage caused by circumcision, one must understand how the natural, intact penis should look and function. The photos on this page show the way that Nature/God intended the human penis to look and function.

Exterior Appearance of the Natural Penis (Flaccid)

Just as the female genitalia exhibit a wide variety of appearances of the labia and female foreskin (see the book „Femalia“), so too does the male foreskin reveal a wide variety of length, thickness and coloration. In the adult male, the foreskin accounts for 1/3 to 1/2 of the skin system of the penis, or about 15 square inches of erogenous inner and outer foreskin tissue.

http://www.circumcisionharm.org/gallery%20intact.htm

P H O T O G A L L E R Y O F D A M A G E – Page 1

Images here reveal both routine and extraordinary damage from circumcision in infancy or childhood (physical damage only).

It does not account for adverse sexual, emotional/psychological, spiritual or self-esteem outcomes from the physical damage.

While the extremes of male and female genital cutting may differ in the effects upon individuals, one common denominator is the fact that no matter how „serious“ or „minor“ the public may perceive the differences in harm to be, the damage is often an all-consuming issue to the individual who must live with the loss of their inherent genital integrity, especially when the genital loss and scars were imposed on them when they could not consent, refuse or escape.

http://www.circumcisionharm.org/gallery1.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery2.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery3.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery4.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery5.htm

A Gallery of Circumcisions

Hautbrücken 1. Skin-bridges

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched1sb.html

Vernarbungen 3. Scarring

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched3sc.html

Krampfadern 5. Varicose veins

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched5va.html

Edward von Roy

Mönchengladbach

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Berlin

17.09.2012

Pet 4-17-07-451-040847

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung

Marlene Rupprecht (SPD) am 19. Juli 2012, Plenarprotokoll 17/189

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Vergabe des Aktenzeichens (Petitionsnummer) für meine Petition vom 20. Juli 2012. Sie schreiben:

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Unzufrieden und sehr besorgt bin ich darüber, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert worden ist; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine mir unbekannte Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben.

Ich habe aber unmissverständlich vom BGB gesprochen, und gar nicht vom StGB:

möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

Ich bitte deshalb hiermit den Petitionsausschuss, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

Ich bin weiterhin etwas verärgert und sehr besorgt, da, wie Sie selbst schreiben: “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM, Jungenbeschneidung bei Xhosa und Aboriginees sowie Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge (§ 1631 BGB) zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann nicht “eingegangen werden kann.”

Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre, da grundrechtswidrig, nicht zu akzeptieren; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale, nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform:

Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.

Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit, Traditionspflege und (juristisch falsch verstandenen) Fürsorge geraubt werden dürfe.

Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie liegt da natürlich falsch und weiß das, und der Bundestag weiß das auch und wird in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zirkumzisionsfreunden Angela Merkel und Volker Beck sowie dem Ethikrat argumentativ folgt. Das Parlament wird dann, so ist jetzt zu befürchten, dem Druck der global und gegenmodern aktiven religiösen Lobbygruppen nachgeben, nicht zuletzt den legalistischen Parteigängern der Scharia.

Dann hätte sich das angeblich vom Himmel herab gekommene, frauenfeindliche und kinderfeindliche Islamische Recht nicht bewegt und das Grundgesetz nachgegeben. Das ist im säkularen Staat zu verhindern.

Zur ebenfalls bleibend grundgesetzwidrigen jüdischen Zirkumzision (Brit Mila) an Neugeborenen möchte der Petitionsausschuss bitte die angefügten drei Quellen Dr. Paul D. Tinari; David B. Chamberlain Ph. D. und Mosheh ben Maimon genannt Moses Maimonides zur Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

Q u e l l e n

A neurologist who saw the results to postulated that the data indicated that circumcision affected most intensely the portions of the victim’s brain associated with reasoning, perception and emotions. Follow up tests on the infant one day, one week and one month after the surgery indicated that the child’s brain never returned to its baseline configuration. In other words, the evidence generated by this research indicated that the brain of the circumcised infant was permanently changed by the surgery.

Dr. Paul D. Tinari, Ph. D.

http://www.drmomma.org/2009/10/mri-studies-brain-permanently-altered.html

In a definitive study of the types and degrees of crying during circumcision, psychologists and physicians at Washington University in St. Louis measured cries in exhaustive detail (Porter, Miller, & Marshall, 1986). They discovered that crying correlated with the invasiveness of the surgery. For the thirty babies in the study the frequency of cries shot up from 224 in the ten minutes before restraint, to 1,817 cries during the three minutes of lysis. There were almost as many cries in the following two minutes of clamping, pulling, and cutting.

Detailed sound portraits (spectrograms) of cries at different stages of the operation were easily sorted into separate piles by strangers who did not know what they were looking at. The variation and urgency of cries was obvious to adult judges who were listening. The degree of urgency matched the stages of wsurgical invasiveness and unmistakably represented degrees of infant pain.

Babies Remember Pain

David B. Chamberlain Ph. D.

PRE- AND PERI-NATAL PSYCHOLOGY, Volume 3, Number 4: Pages 297-310, Summer 1989.

http://www.cirp.org/library/psych/chamberlain/

The bodily injury caused to that organ is exactly that which is desired; it does not interrupt any vital function, nor does it destroy the power of generation. Circumcision simply counteracts excessive lust; for there is no doubt that circumcision weakens the power of sexual excitement, and sometimes lessens the natural enjoyment: the organ necessarily becomes weak when it loses blood and is deprived of its covering from the beginning. Our Sages (Beresh. Rabba, c. 80) say distinctly: It is hard for a woman, with whom an uncircumcised had sexual intercourse, to separate from him. This is, as I believe, the best reason for the commandment concerning circumcision. And who was the first to perform this commandment? Abraham, our father! …

This law can only be kept and perpetuated in its perfection, if circumcision is performed when the child is very young, and this for three good reasons. First, if the operation were postponed till the boy had grown up, he would perhaps not submit to it. Secondly, the young child has not much pain, because the skin is tender, and the imagination weak; for grown-up persons are in dread and fear of things which they imagine as coming, some time before these actually occur. Thirdly, when a child is very young, the parents do not think much of him; because the image of the child, that leads the parents to love him, has not yet taken a firm root in their minds. That image becomes stronger by the continual sight; it grows with the development of the child, and later on the image begins again to decrease and to vanish. The parents’ love for a new-born child is not so great as it is when the child is one year old; and when one year old, it is less loved by them than when six years old. The feeling and love of the father for the child would have led him to neglect the law if he were allowed to wait two or three years, whilst shortly after birth the image is very weak in the mind of the parent, especially of the father who is responsible for the execution of this commandment. The circumcision must take place on the eighth day (Lev. xii. 3), because all living beings are after birth, within the first seven days, very weak and exceedingly tender, as if they were still in the womb of their mother; not until the eighth day can they be counted among those that enjoy the light of the world. That this is also the case with beasts may be inferred from the words of Scripture: “Seven days shall it be under the dam” (Lev. xxii. 27), as if it had no vitality before the end of that period. In the same manner man is circumcised after the completion of seven days. The period has been fixed, and has not been left to everybody’s judgment.

The Guide of the Perplexed, Teil III, Kapitel XLIX

Moses Maimonides

Dalālat al-ḥā`irīn, hebräisch als More nevuchim, Führer der Unschlüssigen. Maimonides Hauptwerk entstand ungefähr zwischen dem Jahr 1176 und 1190 oder 1200

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

The Guide of the Perplexed, Übersetzung M. Friedländer (1903)

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

Pet 4-17-07-451-040847

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Herrn

Edward von Roy

Mönchengladbach

27.09.2012

Betr.: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Bezug: Ihre E-Mail vom 18.09.2012

Sehr geehrter Herr von Roy,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist eine Änderung der Struktur in Ihrem Sinne leider nicht möglich.

Inhaltlich werden selbstverständlich alle von Ihnen eingebrachten Aspekte geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

( … )

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58 Antworten to “297. Petition gegen die Beschneidung des männlichen oder weiblichen Kindes”

  1. Querverweis Says:

    Bei all meinen Besuchen in dem Salon, sei es um meine Haare von ihm schneiden zu lassen, oder um meinen Großvater dorthin zu begleiten, weil der Salon für ihn ein Treffpunkt war, hatte ich gemischte Gefühle. Einerseits ein angenehmes, andererseits ein beängstigendes Gefühl. Angenehm, weil ich es schön fand, dorthin zu gehen, um meine ersten Zuhörer zu begeistern. Denn die alten Leute, die dort zum Plaudern saßen, entdeckten früh meine Lust zu erzählen. Dorthin zu gehen, bedeutete für mich eine Gelegenheit, meine Erzählungskünste auszuprobieren, Geschichten zu erzählen, die in der Mehrzahl von mir erfunden wurden, was bei den Greisen erstaunlicherweise auf Aufmerksamkeit stieß, ja ihnen sogar Freude bereitete. Andererseits hatte ich immer Angst, dass mir passieren würde, was zwei meiner Onkel väterlicherseits passiert ist. Sie starben kurz nach ihrer Beschneidung. Und bei wem? Bei Qâsim. …

    Klar, weder meine Großeltern, noch jemand anderer sprach von Qâsims Schuld am Tod meiner Onkel. Man sagte, sie seien an Entzündungen gestorben, sie hätten Fieber gehabt und schließlich war dies der Wille Gottes und nicht etwa die unhygienischen Bedingungen ihrer Beschneidung, oder die nicht desinfizierten, ja primitiven Geräte. Ich war noch nicht beschnitten, als mein Großvater mich zum “Barbiersalon Qâsim” mitnahm und hatte Angst, dass ich zur Beschneidung bei ihm lande. Damals wusste ich nicht, dass er dies gar nicht mehr betreiben durfte. …

    Ich wusste, dass ich früher oder später beschnitten werden musste, aber trotzdem war ich überrascht und bedauerte den drohenden Verlust meiner Vorhaut, mit der ich vor meinen Freunden angegeben hatte. Ich fühlte mich anders, und auf dieses Privileg wollte ich nicht verzichten. Aber ich musste beschnitten werden. Es gab keinen Ausweg. An jenem Abend fragte ich meinen Vater, ob der Arzt mich betäuben würde, und er antwortete, dass dies selbstverständlich sei. Doch der Arzt betäubte mich nicht. Ich erinnerte mich noch heute an die Szene: Als ich auf dem Bett lag, ergriff mein Vater mich bei den Armen, ein Kumpel meines Vater bei den Beinen, und dann begann auch schon die Schere des Arztes an meiner Vorhaut herumzuschnippeln. Die Küsse meines Vaters waren der einzige Trost. Aber nein, es war keine Beschneidung, es war meine erste Begegnung mit der Folter. Ich habe geschrien, aber vergeblich. Mein Schrei ging in den Tränen unter, die mir über das Gesicht liefen.

    Und dann sah ich ihn: An der herabbaumelnden Kette des Arztes sah ich einen ans Kreuz genagelten Christus hängen. Mein Schmerz ließ nach, als ich an die Nägel dachte, die den gekreuzigten Körper vor mir durchbohrten, denn ich spürte nur einen einzigen Nagel, der meinen Penis zerfetzte. Plötzlich wurde mir bewusst, dass der Mann Sûrîn Salîbâ war, der bekannteste christliche Chirurg der Stadt. War Sûrîn ein Judas? Oder sah Sûrîn einen Judas in meiner Vorhaut?

    Ich fand viele Jahre keine Antwort auf diese Fragen, aber eine Gewissheit überwältigte mich an jenem Abend: Um Gott zu gefallen, musste ich gequält werden – auf der Liege in Doktor Sûrîns Praxis. Das war für mich der Moment, in dem die Religionen einander zu ähneln begannen, und es fiel mir ab da zunehmend schwerer, sie auseinanderzuhalten. Alles hatte sich unter meinen Schenkeln gesammelt und sie besudelt. In jenem Moment wurde mir bewusst, dass jede Macht auf Angst und Folter basiert, und als Sûrîn meine Vorhaut durchtrennte, kappte er meinen Bezug zu allen Religionen und zu jeder Art von Macht. …

    Ich kannte “K” seit meiner Jugend, seit der Universitätszeit in Bagdad. Er hatte zweimal geheiratet. Das erste Mal im Irak. Das zweite Mal in seinem Londoner Exil. Seine erste Frau, die Irakerin, blieb nicht lange bei ihm. Nach einem Jahr “glücklicher” Ehe nach außen, aber “der Hölle” in den vier Wänden, ließ sie sich scheiden. Seine zweite Frau, die Engländerin, lief ihm ebenfalls weg. Erst nach zwei Jahren – immerhin. Bei beiden Scheidungen war Sex der Grund. “K” hatte immer Probleme beim Sex. Er konnte mit keiner Frau richtig schlafen. Der Sexualakt verwandelte sich für ihn stets in ein Höllenszenario. Immer, wenn er es wieder versuchte, ist er gescheitert. Er ist noch später beschnitten worden als ich, erst mit 13 Jahren. Zwei Jahre musste er nachbehandelt werden. Ein Stück der Vorhaut ist zurückgeblieben. Er musste erneut beschnitten werden, zweimal. Danach war die Wunde entzündet. Er litt auch beim Urinieren, ein Brennen hat ihn sein Leben lang begleitet. Es ist diese Angst, die wie ein Graveur seine Marke hinterließ, in seiner verstümmelten Seele.

    Und es ist diese Angst, die bei ihm zu einer Art Kastration geführt hat. Dabei sprach “K” nie von sich selbst. Er sprach natürlich im Namen von vielen beschnittenen Männern. Viele, die spät beschnitten worden sind, leiden unter dem gleichen Gefühl. Sie fühlen sich wie kastriert, weil sie mit eigenen Augen sehen mussten, wie man ihre männliche Zone verletzt, ja verstümmelt. Es ist ein nicht zu überwindendes Trauma bei vielen, über das sie nicht offen reden wollen/können/dürfen/sollen.

    So diktiert es ihnen auf jeden Fall die herrschende Doppelmoral der Religion, seien sie Muslims, seien sie Juden. Deshalb reden sie weder über dieses Erlebnis noch über Sexualität. Früher musste man vier Frauen heiraten, um zu beweisen, dass man ein richtiger Mann ist. Heute entdeckte man die Waffe als Ersatz für seine kastrierte Sexualität. Gewalt und Sexualität gehören zusammen.

    Najem Wali

    http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2012%2F07%2F04%2Fa0103&cHash=b471a65ca1

  2. Querverweis Says:

    :::

    Der Kinderschutzbund Baden-Württemberg hat das Urteil zur Strafbarkeit der Beschneidungen von Jungen begrüßt. «Der Richterspruch entspricht der UN-Kinderrechtskonvention», sagte die Landeschefin Iris Krämer der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch in Stuttgart.

    Das Landgericht Köln hatte die religiöse Beschneidung von Jungen als rechtswidrig und strafbar erachtet. Krämer sagte, Kinder hätten das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Das Entfernen der Vorhaut bei Jungen verstoße dagegen, zumal die dafür vorgebrachten hygienischen Argumente heute keine Rolle mehr spielten. Das Urteil müsse dazu führen, dass die Kinderrechte rasch im Grundgesetz verankert würden.

    Die Jungen könnten bei Erreichen der Volljährigkeit selbst entscheiden, ob sie den Eingriff wünschten. Die Religionsfreiheit werde davon in keiner Weise beeinträchtigt: «In unserem Land kann jeder glauben, was er will.»

    Kinderschutzbund
    27.06.2012

    http://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/badenwuerttemberg/Kinderschutzbund-begruesst-Urteil-zu-Beschneidungen;art330342,5569147

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    Offenbar wollen führende Politiker von CDU, FDP, SPD und Grünen mit einer schnellen Resolution und einer schnellen gesetzlichen Regelung einer Grundsatzdebatte aus dem Weg gehen, die für die Befürworter dieser rituellen Praxis höchst unwillkommen wäre. Immerhin spricht sich eine klare Mehrheit in Deutschland gegen die religiös begründete Beschneidung von Jungen aus, die Mehrheit der Bevölkerung ist also der Auffassung des Landgerichts Köln. Dies spricht leider Bände über die demokratische Kultur mancher Spitzenpolitiker, der Politikverdrossenheit wird auf diese Weise gewiss nicht vorgebeugt. …

    Die deutsche Geschichte und das schwer belastete und besondere Verhältnis zur jüdischen Religionsgemeinschaft verpflichtet uns zwar, sehr sorgsam und rücksichtsvoll diese Religionsgemeinschaft zu achten und zu schützen. Das darf aber nicht zur Folge haben, dass wichtige Grundrechte wie der Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern leichtfertig beiseite gewischt werden, wenn sie einzelnen Traditionen der Religionsgemeinschaft entgegenstehen. Es ist umso bedauerlicher (wenn auch leider erwartbar), wenn Kritiker der religiös motivierten Beschneidung sogleich in die antisemitische Ecke gestellt werden. Das tut der Sache selbst und vor allem dem Niveau der Auseinandersetzung keinen Gefallen. …

    Unser Bundessprecher Horst Isola hat für uns SPD-Laizisten am 28. Juni eine Presseerklärung abgegeben, die wir hier zur Vervollständigung der kleinen Dokumentation des Themas nochmals wiedergeben:

    „Die SPD-Laizisten begrüßen das Urteil des Landgerichts Köln, Beschneidungen aus religiösen Gründen für strafbar zu erklären.

    Endlich machen sich deutsche Gerichte daran, die Reichweite der Glaubensfreiheit neu zu vermessen. Die Empörung des Zentralrats der Juden verkennt, dass das Grundgesetz kein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften anerkennt, sondern nur ein Selbstverwaltungsrecht „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Verfassung). Das bedeutet, dass auch Religionsgemeinschaften die für jedermann geltenden Strafvorschriften zu beachten haben. Unsere Rechtsordnung gibt ihnen nicht das Recht, sich unter Berufung auf religiöse Vorschriften oder Rituale ein eigenes – göttliches – Recht zu schaffen und zugleich gegen fundamentale Grundrechtsvorschriften wie die körperliche Unversehrtheit zu verstoßen. Dies ist umso verwerflicher, als im vorliegenden Fall Opfer Kleinkinder sind, die sich nicht wehren können und womöglich für ihr ganzes Leben durch einen solche Eingriff, wie ihn die Penisbeschneidung darstellt, traumatisiert werden.“

    Im April 2012 hatte sich Manula Schwesig noch für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ausgesprochen. Sie forderte, die Bundesregierung müsse „endlich den Weg freimachen, damit Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden können. Kinder sollen ausdrücklich als Träger von Grundrechten benannt werden und nicht nur im Rahmen der Elternrechte.“ Konsequenterweise hätte man danach auch das Kölner Urteil begrüßen müssen, geht es doch hier um genau diesen Vorrang der Grundrechte der Kinder. Nun scheint das alles nicht mehr zu gelten und die Grundrechte von Kindern auf körperliche Unversehrheit werden archaischen religiösen Riten untergeordnet.

    Nachdem Aydan Özuguz (die für den Stellvertretenden Parteivorsitz der SPD kandidiert) sich für den Parteivorstand scharf von unserer Erklärung distanziert hat, haben wir auch hierauf reagiert. Dazu sei hier auf die Pressemitteilung von Nils Opitz-Leifheit und Oliver Lösch verwiesen.

    Nils Opitz-Leifheit und Amardeo Sarma

    http://www.laizistische-sozis.eu/inhalte-menu/dokumentation/97-schluss-beschneidung

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    17. Juli 2012
    Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als Religionsfreiheit der Eltern!

    Zur Pressemitteilung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Aydan Özuguz vom 16. Juli 2012 erklärt der BundessprecherInnenkreis der SPD-LaizistInnen:

    Wir halten die schnelle und eindeutige Festlegung der SPD-Spitze zu Gunsten einer umfassenden Legalisierung von Beschneidungen an männlichen Kindern aus religiösen Gründen für verfehlt. Anstatt Schnellschuss-Politik zu betreiben, wäre es bei diesem höchst sensiblen und ethisch wie juristisch höchst komplexen Thema angebracht, alle Argumente sauber abzuwägen und Vertreter der unterschiedlichen Positionen angemessen einzubeziehen.

    Es ist erschreckend, wie leichtfüßig viele Parteiführungen, und leider auch die SPD-Spitze, die Religionsfreiheit von Eltern über das fundamentale Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung stellt und dabei die schwerwiegenden Bedenken zahlloser Fachmediziner, Juristen, Kinderschutzorganisationen und auch die Haltung einer Mehrheit der Bevölkerung beiseite wischt.

    Wir laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten achten das Grundrecht der Kinder höher als die Religionsfreiheit, die kein Persilschein für die Misshandlung von Kindern sein darf.

    Da die Parteispitze sich hier, wie auch in anderen Fragen mit Religionsbezug, in einer Minderheitenposition innerhalb der Partei und Gesellschaft befindet, sehen wir der inhaltlichen Auseinandersetzung zu diesem Thema in den kommenden Jahren gelassen entgegen.

    Oliver Lösch, Nils Opitz-Leifheit
    Bundessprecher

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  3. Kalevala Says:

    Warum kämpfen Sie gegen die Beschneidung?

    Weil sie ein Akt der Vergewaltigung ist. Sie wird einem wehrlosen Kind, ohne dass es selbst darüber entscheiden kann, aufgezwungen. Würde man die Jungen erst im Alter von 13 Jahren beschneiden, dann würden sich sicher viele dagegen wehren.

    Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele israelische Familien ihre Kinder nicht beschneiden lassen?

    Als wir vor 20 Jahren anfingen, uns zu organisieren, waren es ein paar Dutzend Familien. Heute reden wir von zwei Prozent der jüdischen Bevölkerung. …

    Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Kinderärzten oder Lehrern gemacht?

    Tatsache ist doch, dass sich ganz viele unwohl mit der Beschneidung ihrer Kinder fühlen. Sie wissen, dass Sie hier einen Pakt mit dem Teufel eingehen. Sie fahren am Sabbat mit dem Auto, essen Schweinefleisch, aber dafür geben sie ein kleines Opfer.

    Wie hat Ihre Familie damals reagiert?

    Meine Exfrau und ich sind regelrecht boykottiert worden von meinen Eltern. Ich habe von Familien gehört, wo die Großeltern drohten, das Kind zu entführen, um es beschneiden zu lassen. Die Familien üben großen Druck aus und beharren auf die Zeremonie.

    Was sagen Sie zu dem Argument, dass die Beschneidung gesundheitsfördernd ist?

    Das ist die größte Absurdität. Da wird ein gesundes Baby ohne jede Notwendigkeit operiert. Warum? Weil die Operation angeblich künftige Krankheiten verhindert. Nach derselben Logik müssten sich Frauen ihre Brüste amputieren lassen, um nicht an Krebs zu erkranken. Die Beschneidung ist das am häufigsten akzeptierte Verbrechen in der Geschichte der Welt.

    Jonathan Enosch
    taz 17.07.2012

    http://www.taz.de/!97492/

  4. Kalevala Says:

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    Vorschläge für eine gesetzliche Regelung

    Voraussichtlich bis zum Herbst soll die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz vorlegen, das die Zulässigkeit von Beschneidungen sicherstellt. Welcher Weg dabei eingeschlagen werden soll, wird bereits diskutiert. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), deren Haus derzeit verschiedene Möglichkeiten prüft, mahnte jedoch zur Geduld – mit einem „Schnellschuss“ sei niemandem gedient, ein Gesetz bedürfe „intensiver Vorbereitung“.

    Das Justizministerium kündigte an, in seine Überlegungen einen Vorschlag von Serkan Tören einzubeziehen. Der FDP-Abgeordnete schlägt vor, die Zirkumzision im neuen Patientenrechtegesetz zu regeln, und stützt sich dabei auf das Argument, dass der Bundestag im Herbst ohnehin mit dem vom Kabinett beschlossenen Patientenrechtegesetz befasst sein wird. In einem Brief an die Ministerin wandte sich Tören dagegen, Beschneidungen im Strafgesetzbuch oder nach schwedischen Vorbild durch ein Spezialgesetz zu regeln. Im einen Fall würde die Beschneidung in die Nähe von Straftaten gerückt, im anderen Fall über das notwendige Maß hinaus reglementiert.

    Ein weiterer Vorschlag stammt vom Göttinger Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig, der die Sache im Unterschied zur Justizministerin für eine „vergleichbar einfache Frage“ hält, bei der auch „Schnellschüsse“ durchaus zum Ziel führen könnten. Es genüge die Einfügung eines Paragraphen 3a in das Gesetz über die religiöse Kindererziehung, das aus zwei Sätzen besteht: „Die elterliche Sorgeberechtigung in religiösen Angelegenheiten umfasst auch die Einwilligung in eine von medizinisch qualifiziertem Personal de lege artis durchgeführte Zirkumzision, wenn eine solche nach dem religiösen Selbstverständnis der Sorgeberechtigten zwingend geboten ist. Im Falle einer Vormundschaft oder Pflegschaft findet § 3 Abs. 2 Anwendung.“

    Damit, so Heinig, wäre gewährleistet, dass nicht nur, wie im Islam üblich, Ärzte den Eingriff ausführen dürfen, sondern auch ein jüdischer Beschneider. Denkbar sei, dass sich dieser sogenannte Mohel von einer Ärztekammer zertifizieren ließe. Heinig rät davon ab, sich im Gesetzestext mit der Frage der Betäubung zu beschäftigen, wie Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gefordert hat. Man solle vielmehr darauf setzen, dass sich eine Lehrmeinung in der Medizin ausbilde, was „de lege artis“ bei einer Beschneidung meine. Über Gutachten könnte diese dann in die Rechtssprechung einfließen.

    Den Vorteil gegenüber der von Tören vorgeschlagenen Regelung im Patientenrechtegesetz erkennt Heinig darin, dass es bei der Beschneidung weniger um die Regelung des Verhältnisses zwischen Arzt und Patienten gehe, sondern vor allem um die Reichweite des elterlichen Sorgerechts. (bin.)

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-gesetzentwurf-bis-zum-herbst-11823355.html

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    Gesetz über die religiöse Kindererziehung
    KErzG

    Ausfertigungsdatum: 15.07.1921
    Vollzitat:

    „Gesetz über die religiöse Kindererziehung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 404-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 63 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist“
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 63 G v. 17.12.2008 I 2586

    § 3
    (1) Steht dem Vater oder der Mutter das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen, neben einem dem Kind bestellten Vormund oder Pfleger zu, so geht bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in dem das Kind erzogen werden soll, die Meinung des Vaters oder der Mutter vor, es sei denn, daß dem Vater oder der Mutter das Recht der religiösen Erziehung auf Grund des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entzogen ist.
    (2) Steht die Sorge für die Person eines Kindes einem Vormund oder Pfleger allein zu, so hat dieser auch über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen. Er bedarf dazu der Genehmigung des Familiengerichts. Vor der Genehmigung sind die Eltern sowie erforderlichenfalls Verwandte, Verschwägerte und die Lehrer des Kindes zu hören, wenn es ohne erhebliche Verzögerung oder unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Der § 1779 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet entsprechende Anwendung. Auch ist das Kind zu hören, wenn es das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Weder der Vormund noch der Pfleger können eine schon erfolgte Bestimmung über die religiöse Erziehung ändern.

    http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/BJNR009390921.html

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  5. Widderhorn Says:

    Vielen Dank, Deutschland! Demonstration, Vancouver

    In celebration of a recent court ruling in Germany that emphatically and clearly states that non-therapeutic infant/child circumcision is a gross violation of fundamental human rights and considered a criminal assault, human rights advocates will be convening outside the German consulate on Thursday July 26th 2012 from 3:00 – 4:00 pm to express our thanks on behalf of the children in Germany who cannot speak for themselves.

    http://www.intactnews.org/node/176/1342565329/vielen-dank-deutschland-demonstration-vancouver

    Das Kölner Gerichtsurteil gegen die Beschneidung von Jungen hat zu überraschender Unterstützung in New York geführt. Vor dem deutschen Generalkonsulat baute sich am Freitag ein Häufchen jüdischer Demonstranten auf – um Zustimmung zu dem Urteil zu signalisieren. Im Ausland hatte es bisher vor allem Kritik an dem Richterspruch gegeben, in dem viele Juden und Muslime eine Einschränkung der Religionsfreiheit sehen.

    „Wir sind für eine Genitalautonomie“, sagte Jonathan Friedman, der ein T-Shirt mit dem Aufdruck „I love my foreskin“ („Ich liebe meine Vorhaut“) trug. „Eine Beschneidung ist ein erheblicher Eingriff. Der wird millionenfach bei kleinen Kindern vorgenommen, die sich nicht wehren können, aber ihr ganzes Leben davon beeinflusst werden.“ Seine Gruppe habe gut 30 Mitglieder, sagte Friedman.

    New York: „Ich liebe meine Vorhaut“: US-Demonstranten finden Beschneidungs-Urteil gut – weiter lesen auf FOCUS Online:

    http://www.focus.de/politik/deutschland/beschneidungs-urteil-findet-in-new-york-befuerworter-demonstranten-fordern-autonomie-fuer-die-genitalien_aid_781814.html

  6. Kalevala Says:

    Lausanne (Schweiz) 1996. In ihrem Offenen Brief (Open Letter to Fourth International Symposium on Sexual Mutilations) kritisierte die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman rituelle Vorhautbeschneidung kleiner Jungen so:

    Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.

    I am confident that my people have such an abundance of life-enhancing, life-affirming and mind-opening traditions, that our identity and sense of cultural self-heed will happily survive our outgrowing of circumcision, a cruel relic which has always felt to me like an aberration at the heart of my religion.

    http://www.cirp.org/pages/cultural/goodman.html

  7. Edward von Roy Says:

    Nichtaufgeklärter, an Scharia und Fiqh festhaltender Islam ist Saubermachen – Geschlechtsorgan, Nachbarschaft, Bildungssystem, Politik und Paragraphen sind von Verunreinigung zu befreien und frei zu halten (Purify and Educate). Die am islamisch ideologisierten Schamgefühl und Körperverständnis ansetzenden Proislamisten und notorisch fremdenfeindlichen Antiislamisten können jeden Rechtsstaat so zerlegen, wie die beiden Pakistan (mit Bangladesch) aus Indien herausgerissen worden sind; ich schrieb darüber:

    „was Europa droht und was vor Jahrzehnten im südlichen Asien als Zwei-Nationen-Theorie (Two-Nation Theory) segregierend und sezessionistisch aktiv wurde“

    161. Eine rechte Partei gegen den Islam?

    Fuat Sanaç bringt Fingernägelkürzung in Verbindung mit der islamischen Begründung der männlichen Beschneidung:

    „Für Muslime ist die Beschneidung seit 1.500 Jahren ein religiöser Akt und wie Fingernägel schneiden.“

    http://www.wallstreet-online.de/nachricht/4972088-beschneidungsverbot-geistige-vertreibung

    Das ist richtig, mit Fingernagel und Präputium hat Allah etwas vor; Hadithsammler Buchari (* 810; † 870) und IGGiÖ-Präsident Fuat Sanaç (* 1954) haben das vom Himmel herab gekommene Gesetz richtig verstanden.

    Die Scharia stellt fest, dass Fingernägel kurz zu schneiden (clipping the nails; Hadith Buchari Nr. 777, Quelle s. u.) und Penisvorhäute (circumcision, ebenfalls s. u.) abzuschneiden sind. Fitra ist Scharia:

    Shariah
    The Fitrah (Natural State Of Man) And Harmony With Human Nature

    Islamic sharee’ah is the sharee’ah of the fitrah (natural state of man) and it is in harmony with human nature

    http://www.esinislam.com/Articles201101/WritersArticles_IHRulingOnSexualFantasiesShariahTheFitrah_0119d.htm

    Den Tauhid kann jedermann als völlig wahr spüren, die Propheten sind insofern also nur zur zum Ermahnen und zu deinem erneuerten Erinnern des Tauhid gekommen. Die Scharia hingegen übersteigt das menschliche Verstehen.

    The Definition of Fitrah

    ‘Truly, the religion (dîn) in the sight of Allah is al-Islam.’ (Qur’ân 3:19)

    And, according to Lane, it means particularly the religion of al-Islam. The synonyms of ad-dîn are ash-Shariah (the law), tawhîd (Oneness of Allah) and wara‘ (caution [heilssichernde Meidung, vgl. Islamloyalität und das Zurückweisen alles Nichtislamischen: al-walā wal-barāa]). …

    The function of the prophets and Divine revelation is not only to remind man about that which he already knows (that is, tawhîd), but also to teach him that which he does not yet know (that is, Shariah). Man already knows tawhîd because of the pre-existent fitrah as well as his earthly unchanging fitrah. The prophets have come only to remind man of tawhîd; the choice is left to the individual

    http://www.missionislam.com/knowledge/DefinitionFitrah.htm

    OUR DIALOGUE
    By S.Abdullah Tariq
    Circumcision
    (Luqman ; Shillong)

    A. Circumcision (Khatna) is a Sunnah of all prophets. … The circumcision is known as the Sunnah of Ibrahim (A.S.) as he was the first prophet on record to have received the order thereof. …

    Fiq’h scholars differ in their opinion about the compulsion of circumcision in Shariah. According to Imam Abu Hanifa, Imam Malik and a majority of others it is a Sunnah while some scholars including Imam Shafa’i, it is Waajib. Looking at its necessity for cleanliness and hygiene and considering that Allah had ordained Hazrat Ibrahim (A.S.) to circumcise himself when he was 80, it seems that Waajib is more likely. Were it not at least next to Fardh (i.e.), prophet Ibrahim would have been spared at his old age. Circumcising his son Ismael would have been sufficient for the initiation or renewal of a Sunnah.

    A majority of Ulema [‚ulamā, Mz. v. ‚ālim, Scharia-Gelehrter; ihre Islaminterpretation zu verwerfen führt den Muslim höchstwahrscheinlich in die ewige Verdammnis] are of the opinion that the parents should get a male child circumcised before the age of 10.

    http://www.islamicvoice.com/may.2000/dialogue.htm#cir

    OUR DIALOGUE
    By S.Abdullah Tariq
    Islamic Rules for Circumcision
    By Mustafa A.Ahmed

    Five are the acts quite akin to fitra: circumcision, shaving the pubes, cutting the nails, plucking the hair under the armpits and clipping (or shaving) the moustache Recorded in “Sahih Muslim”, “Sahih Bukhari”, “Musnad Ahmed” and “Sunnah At-Tirmidhi”).

    The word fitra in relation to cleanliness can refer to the Sunnah of the Prophet (Pbuh) with regard to this matter, and fitra also “implies an inner sense of cleanliness in man which is proof of his moral convictions and mental health”. …

    the performance of circumcision and the practice of Sunan Al- Fitra as recommended in Islam is medically beneficial and reflects the wisdom of the Islamic statements.

    http://www.islamicvoice.com/may.2000/dialogue.htm#cir

    Auch nach diesem Hadith von Buchari fordert Allah die männliche Beschneidung (Zirkumzision), Band 7 Buch 72 Nummer 777

    Sahih Bukhari – Hadith No: 777
    Volume : 7
    Book : 72
    Narrator : Abu Huraira:

    Allah’s Apostle said, “Five practices are characteristics of the Fitra: circumcision, shaving the pubic region, clipping the nails and cutting the moustaches short.”

    http://www.nur.org/en/intro/nurlibrary/Sahih_Bukhari_Hadith_No_777_Volume_7_69616

    777 — Narrated Abu Huraira: Allah’s Apostle said, “Five practices are characteristics of the Fitra: circumcision, shaving the pubic region, clipping the nails and cutting the moustaches short.”

    http://www.searchtruth.com/book_display.php?book=72&translator=1&start=0&number=777

    Für den, der den Muslim hasst, ist jedes Mittel recht. Gestern Feminist, heute Jäger der verlorenen Vorhaut. … Die Beschneidung ist eine Prophetenvorgabe und damit nicht verhandelbar. Der Gläubige glaubt. Der Liberale biegt und beugt, bis die Gottesliebe zur bloßen Ideentapete verkommt. … Dem Gläubigen ist die Liebe des Herrn versprochen.

    Feridun Zaimoglu

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/feridun-zaimoglu-im-gespraech-deutschland-macht-sich-laecherlich-11832954.html

    Islam ist heilssichernde Ungleichbehandlung (Diskriminierung, zunächst und vor allem der Frau, die polygam geheiratet und verstoßen werden kann und nach dem Koran nur die Hälfte erbt).

    Die Dhimma-gemäße Aufteilung der Stadtbürger in Muslime und Nichtmuslime ist alles andere als selbstverständlich und entspricht der Apartheid oder Indiens Kasten-System. In Staaten wie Malaysia und Ägypten bilden die Muftis und Imame (trotz aller Islamverankerung in der Verfassung) eine immer erneuerte, provokante Gegenstaatlichkeit heraus, kristallisieren zu einer Alternativregierung; arbeitsteilig schickt man die so genannten Salafisten noch etwas weiter vor, um als kompromissbereiter Partner dazustehen.

    Der muslimbrudernahe Großmufti Ceric wird mit Friedenspreisen überschüttet und darf 2012 im Beisein der deutschen Bundesbildungsministerin Schavan in Tübingen den neuen Fachbereich Islamische Studien einweihen. Die Rechtsspaltung, zunächst im Familienrecht, will der ECFR-Scheich selbstverständlich, opening the way:

    Mustafa Ceric: DECLARATION OF EUROPEAN MUSLIMS

    f) opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law;

    (Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegen-heiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann)

    g) and the protection of European Muslims from islamophobia, ethnic cleansing, genocide and the like.

    (Schutz der europäischen Muslime vor Islamophobie, ethnischen Säuberungen, Völkermord und dergleichen)

    http://www.rijaset.ba/english/index.php/offices/9-documents/134-declaration-of-european-muslims

    Mustafa Ceric: The challenge of a single Muslim authority

    Statt Kalifat nennt Ceric den werdenden Kontraststaat Imamat:

    in Europe “In the sharı¯’’ah as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God” , “In fact, the question of the imamate as the ‘supreme leadership’ of the universal Muslim umma [21, p. 859] after the death of the Prophet is the central issue of the current situation not only in the Muslim centre, but also in the Muslim periphery, Europe included. I have designated the imamate as the third theological foundation of Islamic authority in civil life because it is a part of Islamic judicial theory as well. The imamate is a human product based on personal faith, established by collective moral commitments and maintained by political power.

    Klicke, um auf fulltext.pdf zuzugreifen

    Deobandi will Jungenbeschneidung, die mehrfach mit dem el-Zayat-Clan verheiratete Millî Görüş will die Jungenbeschneidung, der von Fethullah-Gülen-Bewegung und Millî Görüş-Bewegung unterwanderte Diyanet-Staatsislam will die Jungenbeschneidung und die Bärtigen und Burkaträgerinnen der Salaf-Bewegung wollen sie auch. Es gibt nur einen Islam, ein Gesetz (Scharia), eine Umma, eine Khitan (Zirkumzision).

    „Überall, wo die inhumanen Werkzeuge von Scharia und Fiqh nicht abgelegt sind, gilt: Salafismus ist der heiße Mokka aus Mekka, alles andere ist Nichtislam oder kalter Kaffee.“

    235. Was ist Salafismus?

    Gerade auch bei der Beschneidungsdebatte dürfen wir jede islamverbandlich an uns herangetragene Kategoriebildung ‚Muslime – Nichtmuslime‘ zurückweisen. Muslime sind eben gerade nicht „anders“, sind keine Spezies, keine „Sorte Mensch“, sondern unterliegen dem gleich behandelnden Gesetz (genau das, werden Schariafreunde sagen, sei ungerecht).

    Zusammengestellt am 30. Juli 2012 von
    Edward von Roy

  8. Widderhorn Says:

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    Beschneidung: Warnung vor psychischen Folgen

    BERLIN (sun). Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung hat bei dem Thema Beschneidung bei Jungen vor einem politischen Schnellschuss gewarnt.

    Schließlich könne sich eine aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidung langfristig auf die Psyche der Jungen auswirken. Das schreibt der Verband in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

    Ärzte Zeitung, 26.07.2012

    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/818877/beschneidung-warnung-psychischen-folgen.html?sh=3&h=-1637891865

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    25.07.2012
    Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

    Beschneidung von Jungen

    Sehr geehrte Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

    am 19. Juli 2012 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“. Die rechtliche Einordnung der Beschneidung müsse „so schnell und so gründlich wie möglich geklärt werden“.

    Inzwischen mehren sich die Stimmen, die vor einem politischen Schnellschuss warnen. Mit einem offenen Brief an die Parteien hat sich eine Initiative formiert, die den Gesetzgeber auffordert, sich in dieser Angelegenheit eindeutig auf der Seite des Kindes zu positionieren, die Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage zu führen und die Erkenntnisse der Forschung zu berücksichtigen.

    Als Berufsverband von Psychotherapeuten schließen wir uns der Bitte an, keine gesetzliche Lösung ohne eine gründliche Sichtung der Forschungsergebnisse über mögliche somatische und psychische Folgen der Beschneidung von Jungen zu treffen. Eine vorläufige Übersicht über die Forschungsergebnisse (s. Anlage) zeigt uns, dass es deutliche Hinweise auf langfristig negative psychische Auswirkungen der aus religiösen Gründen durchgeführten Beschneidung gibt. Auch finden sich in der Literatur Belege für langfristige sexuelle Funktionsstörungen und reduzierte sexuelle Zufriedenheit bei Männern, die als Kinder beschnitten wurden.

    Wir regen an, dass bevor eine gesetzliche Regelung getroffen wird, eine gründliche Analyse der Forschungsergebnisse durch eine von der Bundesregierung eingesetzte wissenschaftliche Ex-pertenkommission vorausgehen sollte.

    Klicke, um auf Brief_BMJ_-_Beschneidung.pdf zuzugreifen

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    Literaturhinweise zum Thema “Psychologische Auswirkungen der Beschneidung“

    Behrendt A, Moritz S. Posttraumatic Stress Disorder and Memory Problems After Female Genital Mutilation. Am J Psychiatry 2005;162:1000-2.

    Bigelow, Jim, Ph. D. Chapter 10, Psychological Factors Related to Infant Circumcision, pp.89-112. In:The Joy of Uncircumcising!, Hourglass Book Publishing, Inc., Aptos CA 95001, 1992, 1995. (ISBN 0-934061-22-X)

    Boyle GJ, Goldman R, Svoboda JS, Fernandez E. Male circumcision: pain, trauma and psychosexual sequelae. J Health Psychology 2002;7(3):329-43.

    Boyle GJ, Bensley GA. Adverse sexual and psychological effects of male infant circumcision. Psychological Reports 2001;88:1105-1106.

    Gemmell, T., & Boyle, G. J. (2001). Neonatal circumcision: Its long-term harmful effects. In G. C. Denniston, F. M. Hodges, & M. F. Milos (Eds.), Understanding circumcision: A multi-disciplinary approach to a multi-dimensional problem. New York: Kluwer/Plenum.

    Goldman, R. Circumcision policy: a psychosocial perpective. Paediatr Child Health 2004;9(9):630-3. (Offsite link)

    Goldman, R. Circumcision: The Hidden Trauma. Vanguard Publications, 1997. (ISBN 0-9644895-3-8)

    Immerman, R. & Mackey, W. (1998). A biocultural analysis of circumcision.

    Social Biology, Volume 44, Pages 265-275.

    Kennedy H. (1986) Trauma in Childhood. Psychol Study Child 41:209-219.

    Menage J. (1998) Circumcision and psychological harm. (Link to http://www.norm-uk.co.uk)

    Goldman R. The psychological impact of circumcision. BJU International 1999; 83, Suppl. 1:93-102.

    van der Kolk, B. The compulsion to repeat the trauma: re-enactment, revictimization, and masochism. Psychiatric Clinics of North America 1989;12: 389-411.

    van der Kolk BA, Perry JC, Herman JL. Childhood origins of self-destructive behavior. Am J Psychiatry 1991;148;1665-71

    Klicke, um auf Literaturhinweise_zum_Thema.pdf zuzugreifen

    ::
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    BERLIN (dpa). Das Streitthema Beschneidung beschäftigt nun auch den Deutschen Ethikrat.

    Am 23. August 2012 wird sich das unabhängige Expertengremium in öffentlicher Sitzung mit der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen befassen.

    Ärzte Zeitung online, 27.07.2012

    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/818933/beschneidung-ethikrat.html?sh=2&h=-1637891865

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    Öffentliche Sitzung des Ethikrates zum Thema Beschneidung im August
    PRESSEMITTEILUNG 08/2012
    Berlin, den 27. Juli 2012

    Am 23. August 2012 wird sich der Ethikrat im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit dem aktuell diskutierten Thema der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen beschäftigen. Die Ratsmitglieder Peter Dabrock, Wolfram Höfling, Ilhan Ilkilic, Leo Latasch und Reinhard Merkel werden in Impulsreferaten strafrechtliche, religiös-kulturelle, medizinische und ethische Aspekte der Beschneidung in den Blick nehmen und im Plenum zur Diskussion stellen.

    http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2012/pressemitteilung-08-2012

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    Leutheusser gegen eigenes Gesetz

    BERLIN (dpa). Ein gesondertes Gesetz zur religiösen Beschneidung kleiner Jungen soll es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht geben.

    Dies sei das Ergebnis von Beratungen im Justizministerium, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Uneins seien sich die Experten noch darüber, ob die Beschneidung aus religiösen Gründen besser im Strafrecht oder im Familienrecht geregelt werden kann.

    Ärzte Zeitung online, 29.07.2012

    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/818949/beschneidung-leutheusser-eigenes-gesetz.html?sh=1&h=-1637891865

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  9. Cees van der Duin Says:

    In der linken Jungle World wird man auf die schafiitische Pflicht zur MGM und FGM aufmerksam, immerhin; ich zitiere hier Thomas von der Osten-Sacken:

    Niemand, der momentan ausdrücklich ein Gesetz fordert, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll, könnte deshalb ernsthaft und vor allem glaubhaft einem Kleriker der Schafi’iten erklären, wieso der seine religiöse Sicht, zu der nun mal die Beschneidung von Mädchen gehört, denn nicht auch in Deutschland ausleben können sollte. Und diese Fragen werden kommen; die interessierten Kreise im Nahen Osten sind nämlich nicht dumm und verfolgen solche Debatten ganz genau.

    Deshalb auch sollten alle, die fordern, wie es der Zentralrat der Juden und verschiedene muslimische Verbände tun, dass Beschneidung an Genitalien von Minderjährigen positiv legalisiert werden solle, wissen, welche ganz unintendierten Folgen dieses Gesetz haben wird. Ein Gesetz, dem, wie sie erst kürzlich in einer Resolution erklärt haben, die überwältigende Mehrheit aller Parlamentarier des Bundestages bereit sind zuzustimmen.

    Dabei geht es hier keineswegs lediglich um die inzwischen zur Genüge abgehandelten Fragen von gesundheitlichen und psychischen Folgen von Beschneidungen, sondern um die religiöse Rechtfertigung, die man plant, diesem Gesetz zu Grunde zu legen.

    Entsprechend erfreut dürften sich deshalb die Herren vom Institut für schafi’itische Rechtsfragen zeigen, wenn etwa das evangelische kirchenrechtliche Institut folgenden Gesetzestext vorschlägt:

    “Die elterliche Sorgeberechtigung in religiösen Angelegenheiten umfasst auch die Einwilligung in eine von medizinisch qualifiziertem Personal de lege artis durchgeführte Zirkumzision, wenn eine solche nach dem religiösen Selbstverständnis der Sorgeberechtigten zwingend geboten ist.”

    Denn dies träfe nach schafi’itischer Auffassung genau auf den von ihnen vorgeschriebenen Eingriff bei Mädchen zu. So wie auf Beschneidung von Säuglingen bei Juden und von Jungen in anderen islamischen Rechtsschulen.

    Sobald also ein solches Gesetz in Kraft treten würde, hätte man kaum mehr eine Handhabe, Genitalverstümmelung von Mädchen noch effektiv zu ahnden.

    Das aber kann doch niemand ernsthaft wollen, der nun nach einem Gesetz ruft. Seit dem Kölner Urteil insbesondere betonen doch gerade die so genannten Beschneidungsbefürworter in fast jedem ihrer Texte, wie sehr ihnen das Wohl von Mädchen am Herzen liegt.

    Egal ob man nun die Beschneidung von Jungen befürwortet oder nicht, es gibt auch ohne Verabschiedung eines derart fatalen Gesetzes praktikable Mittel und Wege, dass in Zukunft in Deutschland die jüdische Beschneidung an Minderjährigen straffrei vorgenommen werden kann.

    Als erstes müsste allerdings der Kardinalfehler der ganzen Debatte verstanden werden: Beschneidung von Jungen im Judentum, also die Brit Mila, ist etwas ganz anderes als Beschneidung in den unterschiedlichen islamischen Rechtsschulen. Anders als im Judentum gibt es im Islam keine einheitliche Auffassung dazu. Auch wenn alle Rechtsschulen, inklusive der schiitischen, Beschneidung von Jungen befürworten, schreibt außer den Schafi’is keine sie als zwingend notwendig vor. Bei den Schafi’s, ich betone es noch einmal, gibt es aber keine Trennung zwischen der Beschneidung von Jungen und Mädchen.

    Umgekehrt ist und war dem Judentum die Beschneidung von Mädchen (mit Ausnahme einiger äthiopischer Juden, der Falashas), unbekannt.

    Wenn man also fortan von Beschneidung redet, sollte man sehr genau trennen. Und weil Beschneidung nicht Beschneidung ist, sollte mit den verschiedenen Formen auch ganz unterschiedlich umgegangen werden:

    Wenn nach Aussagen des Oberrabinats in Holland jährlich 50 Knaben nach jüdischem Ritus beschnitten werden, aber 30 000 Juden in Holland leben, dann betrifft es in Deutschland wohl kaum mehr als 250 Fälle im Jahr. In Holland machen hochgerechnet, bei 10-15000 Beschneidungen pro Jahr, die jüdischen also gerade einmal 0,5% aus. Auch wenn keine absoluten Zahlen aus Deutschland vorliegen, dürfte es hier ganz ähnlich aussehen.

    In den meisten muslimischen Rechtsschulen, ich kann es nur noch einmal betonen, ist die Beschneidung von Jungen (und eben auch Mädchen) entweder sunnat oder mandub. Es gibt aber keinerlei Vorschrift, in welchem Alter sie zu geschehen habe, das Optionsmodell von Ali Utlu, einem erklärten Gegner von Beschneidungen Minderjähriger, wäre deshalb eine ernsthafte Alternative; die Fortexistenz muslimischen Lebens in Deutschland wäre auch keineswegs, wie dieser Tage gerne bizarrerweise behauptet wird, bedroht:

    Bei den Muslimen ist es ja so, dass für die Beschneidung kein Alter vorgeschrieben ist. Ich stelle es mir ein Optionsmodell vor: Wenn das Kind 14, 16 oder 18 ist, darf es sich für oder gegen die Beschneidung entscheiden. Und das hat die Gemeinschaft dann auch zu akzeptieren.

    Damit bleiben 0,5 – maximal 1% aller jährlich aus religiösen Gründen durchgeführten Beschneidungen übrig. Wäre es nun so problematisch für die Brit Mila eine strikte, die Praxis zwar duldende, aber nicht per Gesetz legalisierende Ausnahmeregelung zu finden und damit ein Gesetz zu verhindern, dass die Büchse der Pandora ganz sicher öffnen würde?

    Noch einmal: es geht ja keineswegs um ein staatliches Verbot von jüdischen Beschneidungen (und in diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob der Autor dieser Zeilen mit all jenen symphatisiert, die Mittel und Wege suchen, wie man diese Praxis ganz beenden kann). Es geht darum, dass erklärtermaßen doch alle, trotz aller Differenzen, ein gemeinsames Ziel ganz offensiv zu verfolgen scheinen: nämlich mit allen Mitteln jede Hintertür verschlossen zu halten, durch die eventuell weibliche Genitalverstümmelung zugelassen oder gar legalisiert werden könnte.

    Um die akute Gefahr, die droht, zu verstehen, muss man begreifen und auch akzeptieren, dass vor allem die Schafi’is nicht zwischen den beiden Beschneidungsformen unterscheiden. Diese Unterteilung zwischen männlicher “Beschneidung” und weiblicher “Verstümmelung” ist deshalb weit weniger absolut, als aus Unwissen in viel zu vielen Debattenbeiträgen behauptet wird. Es handelt sich dabei vielmehr um eine auf ethischen und medizinischen Erkenntnissen fußende Differenzierung, die gegen den erklärten Willen unzähliger islamischer Kleriker vorgenommen wurde.

    Wer also aus Unwissenheit, Naivität oder gutem Glauben ein Gesetz zur Legalisierung der Zirkumzision aus religiösen Gründen in Deutschland einfordert, sollte wissen, dass er mutmaßlich ganz gegen seinen eigenen Willen damit all jenen Frauen und Männern, die sich etwa in Ägypten, Indonesien, Somalia und Kurdistan gegen die weibliche Genitalverstümmelung einsetzten, in den Rücken fällt. Es sind jene Ländern und Regionen, in denen die schafi’itische Rechtsschule dominiert. Dort kämpft eine wachsende Zahl von Menschen für die Illegalisierung dieser Praxis; dabei gilt es heftige Konflikte mit Teilen des konservativen Klerus auszufechten, manchmal werden Aktivisten gegen FGM sogar mit dem Tod bedroht.

    aus: Jungle World
    28. Juli 2012, 13.21 Uhr:
    »Beschneidung obligatorisch für Frauen und Männer«

    von Thomas von der Osten-Sacken

    http://jungle-world.com/jungleblog/1790/

    Anmerkung: Dass der für seinen Kampf gegen die irakisch-kurdische FGM sehr zu bewundernde Thomas von der Osten-Sacken auf die schafiitische Pflicht zur FGM hinweist, ist erfreulich, dass er die jüdische rituelle Zirkumzision nicht hörbar ablehnt jedoch bedauerlich.

    Für eine Jungenbeschneidung ohne medizinische Indikation gibt es keine Rechtfertigung, auch keine vom Himmel herab gekommene. Die rituelle Kinderbeschneidung ist für alle ethnoreligiösen Gruppen komplett zu verbieten, also, die Juden hier völlig gleich behandelnd, selbstverständlich auch die Brit Mila. Eine heutzutage wirklich spirituell gelebte Religion, da überzeugt uns Necla Kelek völlig, braucht keine aus der Bronzezeit oder sogar Steinzeit stammenden blutigen Kulthandlungen und die bösen Geister verjagenden Körpermarkierungen.

    In ihrem Offenen Brief (Open Letter to Fourth International Symposium on Sexual Mutilations) kritisierte die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman rituelle Vorhautbeschneidung kleiner Jungen so:

    Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.

    I am confident that my people have such an abundance of life-enhancing, life-affirming and mind-opening traditions, that our identity and sense of cultural self-heed will happily survive our outgrowing of circumcision, a cruel relic which has always felt to me like an aberration at the heart of my religion.

    http://www.cirp.org/pages/cultural/goodman.html

  10. Querverweis Says:

    Für die körperliche Unversehrtheit von Kindern
    Irmingard Schewe-Gerigk,
    TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende

    Am 26. Juni hat das Landgericht Köln entschieden, dass religiöse Beschneidung bei Kindern eine Körperverletzung ist und dass sich Ärztinnen und Ärzte, die sie dennoch vornehmen, strafbar machen. Als Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES begrüße ich dieses Urteil, da es zeigt, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf.

    Das Gericht hat bei der Güterabwägung zwischen zwei Grundgesetzartikeln klargestellt: Das im Grundgesetz verankerte Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Erziehungsrecht der Eltern haben keinen Vorrang gegenüber dem vom Grundgesetz verbrieften Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Hinzu kommt die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, mit der sich Deutschland verpflichtet hat, Bräuche, die für Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Dass dieser irreversible Eingriff nicht dem Wohl des Kindes entsprechen kann, machen nicht nur die Narkoserisiken sondern auch Nachblutungen, Fistelbildung und z.T. lebenslange seelische Schäden deutlich.

    Das ist auch der Grund dafür, dass die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie Beschneidungen ohne medizinische Indikation wie z.B. eine massive Vorhautverengung, ablehnt und auch die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, wenn kein Heileingriff vorgenommen wird. Und welches Männerbild liegt dem nachgeschobenen Argument zugrunde, es sei hygienischer, die Vorhaut abzutrennen? Wasser ist bei uns kein Mangel und wie „Mann“ sich wäscht, sollten Jungen früh lernen. Auch das Argument, in den USA seien über 70% der Männer beschnitten, taugt nicht. Im 19. Jahrhundert als Mittel gegen Masturbation eingeführt, steht die Beschneidung als Symbol der Sexualfeindlichkeit.

    Als Menschenrechtsorganisation geht es TERRE DES FEMMES um etwas Grundlegenderes: die körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein Menschenrecht und muss für alle Kinder gleichermaßen gelten, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Wir machen uns stark dafür, dass irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen – generell verboten werden. Sie dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen und Jungen. Dass dies in der Realität täglich dennoch geschieht, wissen wir als Mädchen- und Frauenrechtsorganisation nur zu gut. …

    TERRE DES FEMMES wird einen Beitrag dazu leisten, dass Eltern davon überzeugt werden, dass kleine Jungen ohne medizinische Notwendigkeit keinem riskanten Eingriff ausgesetzt werden dürfen. In der jüdischen Gemeinde gab es 2006 eine Umfrage, wonach 1/3 der Eltern die Beschneidung ablehnen, aber dem Druck der Gesellschaft nicht standgehalten haben. Dennoch wächst die Zahl derer, die sich gegen dieses Ritual entscheiden. Jungen sollen sich, wenn sie alt genug sind, selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheiden können. …

    Klicke, um auf tdf-stellungnahme-beschneidungsurteil.pdf zuzugreifen

  11. Querverweis Says:

    Outlawing Circumcision
    Good for the Jews?
    By Eli Ungar-Sargon

    http://forward.com/articles/137577/outlawing-circumcision/

    Beyond the Bris: Questioning Jewish Circumcision

    Welcome to the web-based multimedia project that’s putting real faces and voices to the current Jewish movement opposing circumcision.

    http://www.beyondthebris.com/

    Questioning Circumcision: A Jewish Perspective
    8/7/2011

    By Ronald Goldman, Ph.D.
    review by J. Steven Svoboda

    Although many believe circumcision necessary for Jewish survival and identity, under Jewish law, any child born of a Jewish mother is a Jew, whether circumcised or not.

    http://arclaw.org/resources/book-reviews/questioning-circumcision-jewish-perspective

    Germany awarded political asylum to a Turkish man based on his fear of enforced circumcision: „There may be … no doubt that a circumcision which has taken place against the will of the person affected shows a violation of his physical and psychological integrity which is of significance to asylum.“

    http://arclaw.org/our-work/presentations/traditional-practices-affecting-health-women-and-girl-child

    We recognize the inherent right of all human beings to an intact body. Without religious or racial prejudice, we affirm this basic human right.

    We recognize that the foreskin, clitoris and labia are normal, functional body parts.

    Parents and/or guardians do not have the right to consent to the surgical removal or modification of their children’s normal genitalia.

    Declaration of the First International
    Symposium on Circumcision

    Adopted March 3, 1989
    Anaheim, California

    http://www.nocirc.org/declare.php

    Progressive Rabbis On Creating A Jewish Covenant Without Circumcision
    Article | January 27, 2012

    http://intactnews.org/node/142/1327690351/progressive-rabbis-creating-jewish-covenant-without-circumcision

  12. Kalevala Says:

    Thomas Heilmann (CDU) will für Berlin (wie zufällig ganz im Sinne der islamischen Scharia) die körperliche Unverletzlichkeit der männlichen Berliner Kinder „übergangsweise“ opfern und rituelle Genital-Beschneidungen straffrei stellen:

    Quelle: WELT 9. Aug. 2012, 22:48
    Justizsenator will Beschneidung einheitlich regeln

    Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will in Berlin schnell Rechtsklarheit beim Umgang mit religiösen Beschneidungen schaffen. „Bis eine bundesweite Regelung getroffen ist, wollen wir eine Berliner Linie festlegen“, sagte Heilmann-Sprecherin Lisa Jani. Damit bestätigte sie Informationen des „Tagesspiegels“.

    Derzeit liefen Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, jüdischen und islamischen Gemeinden sowie Verbänden und Ärzten. Es solle eine Übergangsregelung erarbeitet werden, betonte die Sprecherin. Die Überlegungen seien noch ganz am Anfang.

    Nach Angaben der Justizverwaltung liegen keine Strafanzeigen gegen Ärzte oder Beschneider vor. Betroffene Familien und Ärzte wollten aber wissen, was erlaubt sei und was nicht. …

    Das Landgericht Köln hatte Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt. Das erste Urteil dieser Art ist eine Einzelfallentscheidung und nicht bindend für andere Gerichte. Dennoch herrscht Verunsicherung. Viele Ärzte bieten diese Eingriffe seither nicht mehr an.

    Der Bundestag macht sich nun für ein Neuregelung stark, um medizinisch fachgerechte Beschneidungen aus religiösen Gründen zu erlauben. Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur vom Wochenende sind den deutschen Strafverfolgungsbehörden bislang keine weiteren Strafanzeigen wegen der Beschneidung von Kindern bekannt.

    Die meisten Staatsanwaltschaften haben sich noch nicht festgelegt, wie sie in solchen Fällen vorgehen wollen. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg. Dort soll die rituelle Beschneidung von Jungen weiter grundsätzlich straffrei bleiben, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird.

    http://www.welt.de/regionales/berlin/article108558332/Justizsenator-will-Beschneidung-einheitlich-regeln.html

    Quelle: dapd
    in: WELT 09.08.12

    „Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden“

    Berlin (dapd-bln). Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) strebt für die Hauptstadt übergangsweise eine einheitliche Regelung im Umgang mit religiösen Beschneidungen an. „Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für die Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden“, sagte Heilmann dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Diese Lösung solle nur für den Zeitraum gelten, bis eine bundeseinheitliche Regelung gefunden sei, bestätigte eine Sprecherin der Justizverwaltung.

    Heilmann unterstrich gegenüber der Zeitung, dass die juristische Einordnung ein schwieriges Thema sei. Die Verwaltung sei derzeit in Gesprächen mit Verbänden und Interessengruppen. Mit einer Handlungsanweisung für Strafverfolger könnte sichergestellt werden, in welchen Fällen zu ermitteln oder aber ein mögliches Verfahren einzustellen ist.

    Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen.

    http://www.welt.de/newsticker/news3/article108558723/Justizsenator-will-Beschneidung-uebergangsweise-einheitlich-regeln.html

  13. dieandereperspektive Says:

    Da ich selbst Zeuge dieser abscheulichen Vorgehensweise war, genügt es nicht allein, dass die Handlung an Kindern verboten ist, sondern alle Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Gemäß dem Schutz des Menschen auf körperliche Unversehrtheit.

  14. Edward von Roy Says:

    Beschneidungen sorgen für Streit im Ethikrat

    Im Deutschen Ethikrat gibt es Streit wegen der religiösen Beschneidung von minderjährigen Jungen. Der jüdische Vertreter Leo Latasch kritisierte die Vorsitzende des Gremiums, Christiane Woopen, weil sie vor einer überstürzten Neuregelung gewarnt hatte.

    Berlin – Im Deutschen Ethikrat gibt es Streit wegen der religiösen Beschneidung von minderjährigen Jungen. Der jüdische Vertreter Leo Latasch kritisierte die Vorsitzende des Gremiums, Christiane Woopen, weil sie vor einer überstürzten Neuregelung gewarnt hatte. Der Ethikrat will sich am 23. August mit dem Thema befassen. Woopen hatte erklärt, wegen der schwierigen Materie halte sie Schnelligkeit für verfehlt. Die Bundesregierung peilt eine zügige gesetzliche Regelung an. Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung gewertet.

    http://www.stern.de/panorama/beschneidungen-sorgen-fuer-streit-im-ethikrat-1869672.html

  15. Azadeh Sepehri Says:

    Vielen Dank für die Info.

  16. Edward von Roy Says:

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    Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)

    4.7.2012 – Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) nimmt das Urteil des Landgerichts Köln begrüßend zur Kenntnis.

    Mit der prinzipiellen Feststellung der Rechtswidrigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen Knaben bestätigt das Gericht die von der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) vertretene und viel diskutierte Meinung. In den letzten Jahren wurde von verschiedenen Autoren in mehreren Publikationen hierzu kritisch Stellung genommen, zuletzt 2008 im Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Ärztebl 2008; 105(34–35); A 1778–80). Auf Anfrage des Vorstands der DGKCH wurde im gleichen Jahr vom Justitiar des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) von der Durchführung medizinisch nicht indizierter Beschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen Knaben abgeraten, da andernfalls ein erhebliches Risiko für den Operateur gegeben sei, sich strafbar zu machen, auch wenn der Eingriff lege artis und ohne Komplikationen durchgeführt werde.

    Das nun ergangene Urteil festigt diese Einschätzung und gibt gleichzeitig Rechtssicherheit. Zugleich wird mit dem Urteil das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes unterstrichen. Gerade Kinderchirurgen, die nicht einwilligungsfähige Kinder mit Einwilligung ihrer Eltern operativ behandeln, müssen hier strenge und klare Maßstäbe ansetzen. Nur die elterliche Einwilligung zu einer Operation, die dem Kind nach Abschätzen des Nutzen und des Risikos medizinisch zum Wohle gereicht, ist rechtswirksam. Dieser Sachverhalt ist aber bei der Beschneidung kleiner Knaben ohne Einwilligungsfähigkeit außerhalb der medizinischen Indikation nicht erfüllt.

    Dabei geht es in keinem Falle um die Diskriminierung von Religionsgemeinschaften, die die Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Knaben regelhaft praktizieren, sondern vielmehr um ärztliche Ethik.

    http://sozialnet.erzieherin.de/kinderchirurginnen-begruessen-beschneidungsurteil.php

    http://www.dgkic.de/index.php/presse/189-pressemitteilung-juli-2012

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    Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
    17.07.2012

    Rituelle Beschneidungen bei Minderjährigen – Kinder- und Jugendärzte fordern: Allein das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt

    „Bei der aktuellen Diskussion über die rituelle Beschneidung minderjähriger Jungen müssen das Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit an erster Stelle stehen“, mahnt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.).

    Derzeit nimmt die Debatte über die rituelle Beschneidung fundamentalistische Züge an, die Befürworter der Beschneidung bagatellisieren diese Form der Körperverletzung, bei der es auch zu lebenslangen körperlichen und vor allem seelischen Verletzungen kommen kann. Und für die Politik scheint der Rechtsfrieden mehr zu zählen als das persönliche Trauma. Sie stellt mit dieser Haltung die körperliche Unversehrtheit von Kindern in Frage. „Dies zeigt erneut, wie notwendig eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist und wir in allen Parlamenten Kinderbeauftragte mit umfassenden Rechten benötigen, um staatliches Handeln gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention darauf zu überprüfen, ob bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigt wird“, so Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ.
    .
    „Uns ist bewusst, dass nach Art. 3 des Grundgesetzes „Niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf“, so Hartmann. Darüber aber steht Art 2 des Grundgesetzes, wonach „jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat“. Dies ist nach Auffassung des BVKJ gerade bei minderjährigen Kindern das höhere Recht.

    Der BVKJ verweist in diesem Zusammenhang auf §24 der UN- Kinderrechtskonvention, die von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert wurde. Danach haben die Vertragsstaaten „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.

    Die Kinder- und Jugendärzte appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei ihrer Abstimmung am Donnerstag, 19.07.2012, dieser Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein.

    http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=4277&nodeid=26

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  17. Edward von Roy Says:

    [Weil Justizsenator Heilmann für das Land Berlin eine „Übergangsregelung“ zur Straffreiheit der rituellen genitalen Beschneidung plant (tagesspiegel am 10.08.2012: „Der Berliner Justizsenator will eine Richtlinie erarbeiten lassen, mit der Beschneidungen wieder legal durchgeführt werden“), ging die Bundestagspetition vom 20. Juli – die Petitionsnummer steht noch aus – am 13. August auch jedem einzelnen Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses (MdA) per E-Mail zu. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses teilt am 15. August mit, dass hierzu ein Geschäftszeichen angelegt wurde. Notiz zum heutigen Posteingang.]

    Abgeordnetenhaus von Berlin
    Der Vorsitzende des Petitionsausschusses
    10111 Berlin-Mitte

    15.08.2012

    Geschäftszeichen 1584/17

    Ihre Eingabe vom 13.08.2012
    Verbot ritueller Beschneidungen

    Ihre Zuschrift ist beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin eingegangen und zuständigkeitshalber an den für die Behandlung von Eingaben eingesetzten Petitionsausschuss weitergeleitet worden. Bitte geben Sie das oben genannte Geschäftszeichen bei allen Rückfragen in dieser Angelegenheit an. (…)

    [Der Berliner Petitionsausschuss hat damit die Eingabe offiziell angenommen, das ist auch schon mal ein kleiner Erfolg. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hingegen scheint sich noch der Sommerpause hinzugeben und reagierte bislang, in drei Tagen einen ganzen Monat lang, gar nicht.]

  18. Edward von Roy Says:

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    Der stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats, der evangelische Theologe Peter Dabrock, plädierte ebenfalls für “nachgewiesen wirksame schmerztherapeutische Maßnahmen”. Zugleich bemängelte er, dass die öffentliche Debatte “wenig bis kein Verständnis” für die “existenzielle Bedeutung von Religion” zeige. In einem dapd-Interview verlangte er, die vom Bundestag angestrebte gesetzliche Regelung müsse “einen Ausgleich zwischen medizinischen und rituellen Erfordernissen” schaffen. …

    Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sprach nach der Ethikratssitzung von einem Skandal. “Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit haben bei der heutigen Entscheidung offenbar keine Rolle gespielt”, sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Das erst im Januar in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz schütze muslimische und jüdische Kinder nicht. “Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit ist offenbar zweitrangig. Das ist ein Skandal”, sagte Hartmann weiter.

    Rheinische Post 23.08.2012
    Beschneidung nur unter Vorbehalt erlauben

    http://www.rp-online.de/politik/deutschland/beschneidung-nur-unter-vorbehalt-erlauben-1.2963158

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    Deutliche Bedenken äußerte der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel. “Der Gesetzgeber ist in einer Art rechtspolitischem Notstand”, sagte er. Merkel warnte vor einem “jüdisch-muslimischen Sonderrecht” und einem “Sündenfall des Rechtsstaats”. Der Jurist hob das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Priorität des Kindeswohls hervor. Nur eine Art “Sonderrecht” könne die Beschneidung gegen alle strafrechtlichen Einwände für rechtmäßig erklären.

    Dem widersprach der Kölner Strafrechtsprofessor Wolfram Höfling. Er plädierte für “eine Anerkennung der Beschneidung als Elternrecht”, allerdings unter der Bedingung, dass diese “fachgerecht” und “schmerzvermeidend” vorgenommen werde. Latasch betonte, die Gabe von “Zäpfchen gegen Schmerzen”, betäubenden Salben sowie “Lokalanästhetika im Lendenbereich” seien in Deutschland bei Beschneidungen bereits heute üblich.

    SPIEGEL online 23.08.2012
    Anhörung Ethikrat spricht sich für Beschneidung aus

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    Im ZDF-„Morgenmagazin“ betonte Wolfgang Huber, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, dass die Rückkehr jüdischen Lebens nach 1945 in Deutschland „eines der größten Geschenke unserer Geschichte“ sei. Damit dürfe man „nicht fahrlässig umgehen“. Das eigentliche Problem im Streit um die Zulässigkeit religiöser Beschneidungen sieht Huber in der Frage der Betäubung. „Das muss man in Ruhe diskutieren. Wenn der Gesetzentwurf da ist, muss man sich doch die Zeit nehmen, die Polarisierung aus dieser Diskussion herauszunehmen.“

    2001 war Huber vom Bundeskabinett zum Mitglied des Nationalen Ethikrates berufen worden; dieses Amt gab er zugunsten seiner Position als EKD-Vorsitzender auf. Seit Juni 2010 ist er erneut Mitglied des Ethikrates. Mit Blick auf das Kölner Beschneidungsurteil, das das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt, sagte Huber im „Morgenmagazin“: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch nicht schrankenlos. Es geht darum, einen Weg zu finden, der das eine Grundrecht genauso berücksichtigt wie das andere.“ Huber, stets um Ausgleich bemüht, erhofft sich eine Verständigung zwischen Justiz und Religion. Das sei möglich, wenn „Argumente transparent“ gemacht würden und auch mehrere Lösungsmöglichkeiten denkbar seien.

    FOCUS Online 23.08.2012
    Debatte um Beschneidung: Ethikrat will Kompromiss – Israel ein Machtwort Merkels

    http://www.focus.de/politik/deutschland/debatte-um-beschneidung-ethikrat-will-kompromiss-israel-ein-machtwort-merkels_aid_805234.html

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  19. Jacques Auvergne Says:

    Tribal uvulectomy is here because of its similarities to genital cutting. It is practised in East Africa, including Kenya, Eritrea and Nigeria, and among Bedouins of the South Sinai.

    Soc Sci Med. 1994 Oct;39(8):1077-82.
    Traditional uvulectomy in Niger: a public health problem?
    Prual A, Gamatie Y, Djakounda M, Huguet D.
    Source

    Département de Santé Publique, Faculté des Sciences de la Santé, Niamey, République du Niger.
    Abstract

    Although traditional uvulectomy, a procedure which consists of cutting away a part of the uvula, has been reported in several sub-Saharan African countries, in Maghreb and in Israel, epidemiological and anthropological data on this practice are rare. Severe complications may require hospitalization. The goal of this study was to assess the prevalence of this traditional procedure in Niamey, capital of Niger, the incidence of its severe complications and the beliefs and practices related to it. By the age of 5, 19.6% of the children in our survey had undergone uvulectomy. Severe complications of uvulectomy represented 7.8/1000 cases of hospitalization for children under 15 years of age. Complications were infections (including tetanus), hemorrhage and passage of the cut piece of uvula further down the respiratory tract. The children who had undergone uvulectomy belonged significantly more often to the Hausa ethnic group (66.2%) than to the majority Zarma ethnic group (18.3%) or to the other ethnic groups (15.5%). This can be explained by the fact that, in some Hausa subgroups, uvulectomy is systematically performed on the 7th day after birth, during the naming ceremony, to prevent death due to a ’swelling of the uvula‘. In the other Hausa sub-groups and in the other ethnic groups, uvulectomy is solely a curative practice, both for children and adults, for vomiting, diarrhea, anorexia, the child’s rejection of the breast, growth retardation and fever. Uvulectomy is performed in Niger by the barbers, whose functions are also to perform specialized surgery. These traditional surgeons claim there is no risk to this practice.(ABSTRACT TRUNCATED AT 250 WORDS)

    http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7809661

    http://www.circumstitions.com/uvulectomy.html

  20. Chronist Says:

    3. Das Tabu des Kindermißbrauchs durch Beschneidung

    Am Gebot der Beschneidung halten jedoch fast alle Juden fest, und das ist in meinen Augen das größte Tabu des sexuellen Kindermißbrauchs im Judentum. Das Beschneidungsgebot ist im Judentum so tief tabuisiert, daß weder darüber gesprochen, noch es kritisiert wird.

    Die Beschneidung kommt zuerst in Genesis 17,10-13 vor, wo Gott den ersten Bund mit Abraham schließt: „Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muß beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müßt ihr euch beschneiden lassen. Das soll geschehen zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen…“

    Es gibt weltweit kaum einen Juden, der nicht beschnitten ist und kaum eine Beschneidung, die ohne religiöse Ritual durchgeführt wird. Es gibt kaum Jüdinnen und Juden, die sich trauen, die Beschneidung (öffentlich) in Frage zu stellen oder sie sexuellen Kindermißbrauch zu nennen. – Vom Akt der Beschneidung selbst rede ich gar nicht. Viele Menschen meinen, es sei gesünder und hygienischer die Vorhaut zu entfernen. Mag sein. Doch Beschneidung wegen Krankheiten kann zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, wenn das Kind bereits Einsicht in die Notwendigkeit einer solchen Operation hat. In den wenigsten Fällen ist eine Beschneidung aus gesundheitlichen Gründen direkt nach der Geburt notwendig. Ich beziehe mich hier nicht auf den religiösen Akt, der an allen jüdischen Jungen im Alter von 8 Tagen vollzogen wird. Darüber, ob ein Säugling in diesem Alter ein sexuelles Empfinden hat, läßt sich vielleicht streiten, die Behauptung aber, daß er in diesem Alter nicht so schmerzempfindlich ist, wie ein älteres Kind, ist einfach falsch. Ein Baby kann einfach noch nicht sagen: „Es tut mir weh!“.

    Beschneidung ist ein gewalttätiges Eingreifen und eine Verletzung der Genitalien eines Kindes, was rein physisch ein sexueller Mißbrauch bzw. sexuelle Mißhandlung ist.

    Ja, vielen von uns fällt es schwer, das zu akzeptieren, denn es könnte bedeuten, daß alle Jüdinnen und Juden, die ihre Söhne beschneiden ließen oder lassen, sexuell Täter sind. – Wie gesagt ist es weder meine Absicht, jemanden zu beschuldigen noch alle Juden als Kindermißhandler darzustellen. Ich möchte lediglich jede Form der Tabuisierung von Kindermißbrauch brechen und zu Diskussionen und Auseinandersetzung anregen. Durch Aufmerksamkeit, durch Befragung und durch Lernen können wir es schaffen!

    Hadass Golandsky

    http://www.hagalil.com/bet-debora/journal/tabu.htm

  21. Jacques Auvergne Says:

    Reinhard Merkel
    Süddeutsche 30.08.2012

    (…) Am 19. Juli hat der Bundestag mit großer Mehrheit einen „Entschließungsantrag“ verabschiedet, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen straffrei ist“. Fast alle Abgeordnete, die sich an der parlamentarischen Debatte beteiligt, und wohl die meisten anderen, die dem Antrag zugestimmt haben, scheinen der Belehrung jenes Friedensrichters nicht weniger zu bedürfen als der wildwestliche Freiheitsfreund von ehedem. …

    Hier gibt es nichts abzuwägen. Das folgt aus dem rechtstheoretischen Fundament, dem Vernunftbegriff personaler Rechte, vor allem des Rechts am eigenen Körper. Einer Auskunft des Bundesverfassungsgerichts bedarf es dafür nicht. Man trete einmal aus der hitzigen Debatte um das Kölner Urteil einen Schritt der Besinnung zurück: Wäre es nicht grotesk, hätten Religionsgemeinschaften eine autonome Definitionsmacht, wann und wie sie in den Körper von Personen, die dazu keine Einwilligung gegeben haben, eindringen oder auch nur ein abwägendes Räsonnement darüber verlangen dürfen?

    Der gängige Einwand liegt auf der Hand: Für die Beschneidung werde ja eine Einwilligung vorausgesetzt – die der Eltern. Und diese seien als Sorgerechtsinhaber genau dazu berechtigt. Vielleicht. Aber nicht kraft ihrer Religionsfreiheit, sondern eben allenfalls kraft ihres Sorgerechts. Als Recht zur Erziehung erlaubt es selbstverständlich zahlreiche Eingriffe in Grundrechte der Kinder, auch – und freilich in engen Grenzen – in das der körperlichen Integrität. …

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidungs-debatte-die-haut-eines-anderen-1.1454055

    Aber das Sorgerecht ist, anders als das der Religionsausübung, kein Freiheitsrecht der Eltern. Es ist ein treuhänderisches Mandat, es ist Pflicht mindestens so sehr wie Recht. Seine verbindliche Maßgabe ist deshalb das Wohl der Kinder, nicht die Autonomie der Eltern. Darüber „wacht“, heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes, „die staatliche Gemeinschaft“. Das Elternrecht, sagt das Bundesverfassungsgericht, „ist wesentlich ein Recht im Interesse des Kindes“. An dessen Wohl findet es daher seine zwingende Grenze. …

    Nun könnte man natürlich eine ausreichende Anästhesie zur Voraussetzung jeder Beschneidung machen. …

    Aber so leicht ist das nicht zu verwirklichen. …

    Sicher für eine ausreichende Betäubung sei nur die Vollnarkose. Bei Neugeborenen schaffe diese freilich ein beträchtliches und für einen medizinisch nicht indizierten Eingriff daher unerlaubtes Todesrisiko. Hoffnungslos unzulänglich sei die verbreitete Anwendung lokalanästhetischer Cremes wie des „Lignocain-Prilocain“-Präparats „EMLA“. Allenfalls mit bestimmten Techniken der vollständigen Nervenblockade im Penisbereich könne eine effiziente Teilnarkose gelingen. Sie sei nur von speziell ausgebildeten Anästhesisten zuverlässig zu handhaben.

    Selbst dann bleibe in fünf bis zehn Prozent der Fälle eine ausreichende Narkosewirkung aus. Was das heißt, liegt auf der Hand: Vollständig lösen lässt sich das Problem überhaupt nicht. Auch weiterhin werden einzelne Neugeborene ihre Beschneidung , wie „fachgerecht“ immer, als Qual erleben.

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidungs-debatte-die-haut-eines-anderen-1.1454055-2

    Eine amerikanische Studie aus dem Jahr 2010 kommt in einer umfassend begründeten wissenschaftlichen Schätzung auf über hundert Todesfälle pro Jahr im Zusammenhang mit Beschneidungen von Knaben – nicht etwa weltweit oder unter den hygienischen Bedingungen der afrikanischen Savanne, sondern im medizinisch höchstentwickelten Land, den USA.

    Gewiss macht die Zahl bei über einer Million Beschneidungen pro Jahr in Amerika nur einen winzigen Anteil aus. Da der Eingriff medizinisch nicht indiziert ist, liegt gleichwohl auch die Todesgefahr jenseits dessen, was Juristen „erlaubtes Risiko“ nennen. Und selbstverständlich sterben diese Kinder nicht direkt am Messer des Beschneiders, sondern an postoperativen Komplikationen, die bei anderen medizinischen Eingriffen genauso auftreten könnten.

    Aber für eine Prozedur am gesunden Körper wirft das nicht den Schatten einer Rechtfertigung ab. Töricht ist der beliebte Hinweis, andere und fraglos erlaubte elterliche Handlungen seien statistisch weitaus gefährlicher – seinem Zehnjährigen ein Fahrrad zu kaufen etwa, und ihn damit in den Straßenverkehr zu lassen.

    Ja, aber solche Handlungen beruhen auf der Erlaubnis, seine Kinder sozialüblichen Risiken auszusetzen, nicht dagegen, sie absichtlich zu verletzen. Ein Vater, der seinen Sohn aufs Rad setzt und losfahren lässt, haftet nicht, wenn der Junge stürzt und sich verletzt. Aber er ist strafbar wegen Körperverletzung, wenn er den aufs Rad Gesetzten vorsätzlich umstößt. Risikoerlaubnisse sind keine Verletzungserlaubnisse. Die Beschneidung ist aber eine vorsätzliche Verletzungshandlung. …

    Aber die Beschneidung ist ein uralter konstitutiver Brauch des Judentums. Und damit erst ist das wirkliche Problem der Rechtspolitik benannt. Es zu maskieren, ist sinnlos; denn erst mit dieser Provenienz wird auch sein Gewicht deutlich. Die deutsche Politik hat wegen des hier organisierten scheußlichsten Massenmordes der Geschichte ganz gewiss eine weltweit singuläre Pflicht zur besonderen Sensibilität gegenüber allen jüdischen Belangen. Daran ist nicht zu rütteln. Die Beschneidung ist ersichtlich ein solcher Belang von besonderem Gewicht.

    Hier erst, nicht in der Sphäre von Grundrechten, liegt der normative Konflikt. Und er zwingt tatsächlich zu einer Abwägung. Niemand wird dem Gesetzgeber deren Schwierigkeit bestreiten. Man kann das Dilemma ohne falsches Pathos einen rechtspolitischen Notstand nennen. Wie er rundum befriedigend zu lösen wäre, ist nicht zu sehen. Denn die Pflichten, die hier kollidieren, sind in Wahrheit inkommensurabel. Nach welchen Kriterien welcher Vernunft ließe sich das politische Gebot der besonderen Sorge um jüdische Belange in Deutschland abwägen mit dem verfassungs- und menschenrechtlichen Gebot, alle Kleinkinder, auch die jüdischer Eltern, vor erheblichen Verletzungen zu schützen, die ihnen vorsätzlich beigebracht werden?

    Der Gesetzgeber freilich scheint das Ergebnis der Abwägung zu kennen, bevor er deren Schwierigkeit verstanden hat. Das kann er sich leisten. Denn selten dürfte es den Fall eines gesellschaftsweit umstrittenen Problems gegeben haben, in dem die primär Betroffenen so aussichtslos ohne öffentliche Lobby geblieben sind wie im Beschneidungsstreit die verletzten Kinder. Man mache sich trotzdem keine Illusionen.

    Dem schärferen Blick wird auf Dauer nicht verborgen bleiben, was die angekündigte Regelung trotz der Allgemeinheit ihrer äußeren Form ihrem Sinne nach ist: ein jüdisch-muslimisches Sonderrecht. Das bezeichnet einen Sündenfall des Rechtsstaats.

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidungs-debatte-die-haut-eines-anderen-1.1454055-3

    Reinhard Merkel ist Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg und Mitglied des Deutschen Ethikrats, der sich am Freitag mit Einschränkungen für ein Recht auf Beschneidung aussprach.

  22. Edward von Roy Says:

    Lieber Cees,

    endlich reagierte der Petitionsausschuss des Bundestags (ohne Datum) und gibt meiner Petition vom 20. Juli ein Aktenzeichen:

    Pet 4-17-07-451-040847

    Die Behörde sagt:

    „Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

    Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.“

    Nicht zufrieden bin ich, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert wird; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben; ich habe aber unmissverständlich gesagt BGB, und gar nicht StGB:

    „möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation“

    Ich werde den Petitionsausschuss deshalb bitten, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

    Zu befürchten ist, da angeblich „nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann“, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM und Scharia-Totalität nicht „eingegangen“ werden wird oder dass sogar Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge zum bloßen „Aspekt“ herabgestuft wird, auf den dann ankündigungsgemäß nicht „eingegangen werden kann.“

    Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre nicht zu akzeptieren da grundrechtswidrig; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die „milde Sunna“, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

    Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale. Nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform: „Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.“

    Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

    Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit und Traditionspflege geraubt werden dürfe.

    Mit solidarischen Grüßen
    Edward

  23. Kalevala Says:

    B r i t m i l a ? ? ?
    Tradition, tradition! Tradition!

    Verweigerte Beschneidungskritik hört sich so an:

    [ Tevye ]
    Tradition, tradition! Tradition!
    Tradition, tradition! Tradition!

    [ Tevye & papas ]
    Who, day and night, must scramble for a living,
    Feed a wife and children, say his daily prayers?
    And who has the right, as master of the house,
    To have the final word at home?

    The Papa, the Papa! Tradition.
    The Papa, the Papa! Tradition.

    [ Golde & mamas ]
    Who must know the way to make a proper home,
    A quiet home, a kosher home?
    Who must raise the family and run the home,
    So Papa’s free to read the holy books?

    The Mama, the Mama! Tradition!
    The Mama, the Mama! Tradition!

    [ sons ]
    At three, I started Hebrew school. At ten, I learned a trade.
    I hear they’ve picked a bride for me. I hope she’s pretty.

    The son, the son! Tradition!
    The son, the son! Tradition!

    [ daughters ]
    And who does Mama teach to mend and tend and fix,
    Preparing me to marry whoever Papa picks?

    The daughter, the daughter! Tradition!
    The daughter, the daughter! Tradition!

    http://www.stlyrics.com/lyrics/fiddlerontheroof/tradition.htm

    Fiddler on the Roof is a musical with music by Jerry Bock, lyrics by Sheldon Harnick, and book by Joseph Stein, set in Tsarist Russia in 1905. It is based on Tevye and his Daughters (or Tevye the Milkman and Other Tales) by Sholem Aleichem.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Fiddler_on_the_Roof

  24. Chronist Says:

    دلالة الحائرين
    Dalālatu l-Ḥāʾirīn
    The guide of the perplexed
    Führer der Verwirrten

    Mosheh ben Maimon genannt Moses Maimonides oder Mūsā ibn Maymūn oder RaMBaM (Akronym für Rabbi Mosheh Ben Maimon) zur jüdischen Beschneidung

    Maimonides, Hauptwerk Teil drei Kapitel 49

    As regards circumcision, I think that one of its objects is to limit sexual intercourse, and to weaken the organ of generation as far as possible, and thus cause man to be moderate. Some people believe that circumcision is to remove a defect in man’s formation; but every one can easily reply: How can products of nature be deficient so as to require external completion, especially as the use of the fore-skin to that organ is evident. This commandment has not been enjoined as a complement to a deficient physical creation, but as a means for perfecting man’s moral shortcomings. The bodily injury caused to that organ is exactly that which is desired; it does not interrupt any vital function, nor does it destroy the power of generation. Circumcision simply counteracts excessive lust; for there is no doubt that circumcision weakens the power of sexual excitement, and sometimes lessens the natural enjoyment: the organ necessarily becomes weak when it loses blood and is deprived of its covering from the beginning. Our Sages (Beresh. Rabba, c. 80) say distinctly: It is hard for a woman, with whom an uncircumcised had sexual intercourse, to separate from him. This is, as I believe, the best reason for the commandment concerning circumcision. And who was the first to perform this commandment? Abraham, our father! of whom it is well known how he feared sin; it is described by our Sages in reference to the words, “Behold, now I know that thou art a fair woman to look upon” (Gen. xii. 11).

    There is, however, another important object in this commandment. It gives to all members of the same faith, i.e., to all believers in the Unity of God, a common bodily sign, so that it is impossible for any one that is a stranger, to say that he belongs to them. For sometimes people say so for the purpose of obtaining some advantage, or in order to make some attack upon the Jews. No one, however, should circumcise himself or his son for any other reason but pure faith; for circumcision is not like an incision on the leg, or a burning in the arm, but a very difficult operation. It is also a fact that there is much mutual love and assistance among people that are united by the same sign when they consider it as [the symbol of] a covenant. Circumcision is likewise the [symbol of the] covenant which Abraham made in connexion with the belief in God’s Unity. So also every one that is circumcised enters the covenant of Abraham to believe in the unity of God, in accordance with the words of the Law, “To be a God unto thee, and to thy seed after thee” (Gen. xvii. 7). This purpose of the circumcision is as important as the first, and perhaps more important.

    This law can only be kept and perpetuated in its perfection, if circumcision is performed when the child is very young, and this for three good reasons. First, if the operation were postponed till the boy had grown up, he would perhaps not submit to it. Secondly, the young child has not much pain, because the skin is tender, and the imagination weak; for grown-up persons are in dread and fear of things which they imagine as coming, some time before these actually occur. Thirdly, when a child is very young, the parents do not think much of him; because the image of the child, that leads the parents to love him, has not yet taken a firm root in their minds. That image becomes stronger by the continual sight; it grows with the development of the child, and later on the image begins again to decrease and to vanish. The parents’ love for a new-born child is not so great as it is when the child is one year old; and when one year old, it is less loved by them than when six years old. The feeling and love of the father for the child would have led him to neglect the law if he were allowed to wait two or three years, whilst shortly after birth the image is very weak in the mind of the parent, especially of the father who is responsible for the execution of this commandment. The circumcision must take place on the eighth day (Lev. xii. 3), because all living beings are after birth, within the first seven days, very weak and exceedingly tender, as if they were still in the womb of their mother; not until the eighth day can they be counted among those that enjoy the light of the world. That this is also the case with beasts may be inferred from the words of Scripture: “Seven days shall it be under the dam” (Lev. xxii. 27), as if it had no vitality before the end of that period. In the same manner man is circumcised after the completion of seven days. The period has been fixed, and has not been left to everybody’s judgment.

    Maimonides: Dalālat alḥāʾirīn (hebr. als More nevuchim, Führer der Unschlüssigen bzw. Lehrer der Beschämten / der Verwirrten). Das Werk entstand ungefähr 1176 bis 1190 oder 1200.

    http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

    Maimonides, Moses; Pines, Schlomo (trans.) (1963). The Guide of the Perplexed. Part III. Chapter XLIX. The University of Chicago Press.

    http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

  25. Querverweis Says:

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    Islam encourages discussion of issues related to sexuality. Aisha, the wife of the Prophet said, „Blessed are the women of the Ansar (the citizens of Madina). Shyness did not stand in their way seeking knowledge about religious matters related to sexuality.” (Sahih Muslim15). A woman’s menstruation cycle should be discussed as part of sexual education, and failure to do so will cause unnecessary anxiety and prevent Muslims from attaining Tahara16 (purification). ‘Ghusul’17 (also known as cleanliness) according to Islamic principals is mandatory for married couples after having intercourse. Notwithstanding the above, there is the pervasive belief in many Muslim communities that Islam forbids discussions on sexual health, and that it would be ‘un-Islamic’ for women and adolescents to learn about things such as family planning, transmission of STIs, and menstruation.18 This makes Islamic Relief’s educational programmes both important and challenging.

    16 In Islam, tahara is a state of ritual purity. Tahara is required for participating in daily prayers or ther ritual acts. Two types of purification are possible: major and minor. Major purification is required after things like menstruation and sexual intercourse, whereas minor purification is required before prayers. The use of water is recommended, but the use of sand is permitted if no water is available. …

    aus: Islamic Relief: Reproductive Health Policy
    October 2008

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    Klicke, um auf Reproductive%20Health%20Policy.pdf zuzugreifen

    The role of circumcision (khitan) in Islamic society has shifted dramatically due to issues of gender, custom, and law. Nowhere mentioned in the Qur_an, circumcision was a common practice in Arabia that was incorporated into the Islamic legal system to varying degrees and for a variety of reasons. …

    Legally, Islamic scholars debate whether the practice is obligatory or sunna (customary), or whether its obligations be extended solely to males, or to males and females. Al Shafi_a considers the practice an equal duty for both sexes, while Malik and others consider it sunna for males. … The legal and customary support for circumcising just prior to the onset of puberty also suggests the practice was performed as a rite of passage, one that would ready an individual for marriage. As a rite of passage, male circumcision ceremonies in places like Java and Morocco are accompanied with purificatory rites, sacrifices, and feasts. When conducted today, female circumcision is a much less celebratory act, rarely accompanied by such festivities. To interpret circumcision in Islam from a religious studies standpoint, the manipulation of the genitalia exemplifies ultimate divine control over one’s human, procreative instincts. Thus one cut symbolizes a total submission to God.

    Circumcision or Khatna in Islam, Benefits, Debate, Why Muslim Khatna
    bei: islamlaws (Islam and Islamic Laws, History, Information, Concept, Education … dem schiitischen indischstämmigen, jetzt in Toronto, Kanada wirkenden Gelehrten Sayyid Muhammad Rizvi, aber auch dem indischen Salaf-Missionar Zakir Naik nahestehend)
    31.01.2011

    http://www.islamlaws.com/circumcision-or-khatna-in-islam-benefits-debate-why-muslim-khatna/

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    The urine and stool of human beings are ‚ayn najis. Most people of the world consider urine and stool as unclean, but Islam has gone one step further in declaring them to be ritually unclean. For example, in the matters of worship a Muslim who has passed urine or emptied his bowels cannot pray even after cleaning his body from urine and stool-he must also do wudu, a minor ablution which will be discussed in chapter 2. The Islamic shari’ah has prescribed certain rules on how to cleanse oneself of urine and stool. …

    It is recommended for men to do istibra‘ after urinating. Istibra‘ means to clean something, to get rid of something. Here it means getting rid of the remaining drops of urine from penis. The method of istibra: Squeeze with the middle-finger of the left hand from the anus to the root of the penis three time; then holding the penis between the thumb and the fore-finger, squeeze the glans itself three times. The benefit of Istibra‘: If a liquid comes out of a man’s penis after urinating and the doubts whether this is urine or something else, then he can assume it to be tahir if he has done istibra‘. But if he has not done istibra‘, then he must consider it najis. …

    Muslim should also realize that even for such a trivial thing as using toilet, Islam emphasizes that either you must be the owner of the washroom or you must have the permission of the owner, otherwise, it will be haram for you to fulfill your natural needs in that place.

    Najasat and Taharat Rules
    By: Sayyid Muhammad Rizvi

    http://www.islam-laws.com/taharatandnajasat.htm

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    Sayyid Muhammad Rizvi

    http://en.wikipedia.org/wiki/Muhammad_Rizvi

    Islamic Shia Ithna Asheri Jamaat of Toronto

    http://www.jaffari.org/default.asp

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  26. Narkas Kervantais Says:

    Plenarprotokoll 17/189
    Deutscher Bundestag
    Stenografischer Bericht
    189. Sitzung
    Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012

    Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD):

    Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht. Außerdem haben wir die UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr in diesem Hause mit breiter Mehrheit in inländisches Recht umgesetzt. In Art. 24 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention steht eindeutig, dass die Vertragsstaaten alles versuchen, um Bräuche, die Kinder verletzen, zu beseitigen.

    Wir haben im Jahr 2000 hier im Hause nach langer Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen, dass Eltern ihre Kinder gewaltfrei erziehen müssen. Damit haben wir zum ersten Mal Kinder als Rechtssubjekte in ein Gesetz aufgenommen. Das heißt, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Das gilt auch für die religiöse Erziehung.

    Man nimmt niemandem das Recht, Kinder religiös zu erziehen. Im Gegenteil: Es ist Aufgabe der Eltern, Kinder wertorientiert zu erziehen und sie auf das Leben in dieser Gesellschaft vorzubereiten. Aber wir haben den Grundsatz der Gewaltfreiheit. Ich frage mich, wie Sie diesen Antrag mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundrechten vereinbaren wollen.

    Ich glaube, dass eine ehrliche Diskussion stattfinden muss. Meine Bitte an die Kollegen ist: Wenn wir uns in der Sommerpause mit diesem Thema beschäftigen, sollten wir nicht vorschnell nur auf die Menschen in unserem Land schauen, die ihre Auffassung laut genug äußern. Man sollte auch auf all diejenigen schauen, die sich nicht äußern, für die wir hier aber im Parlament sitzen, nämlich auf die Kinder. Ihnen müssen wir klar zur Seite stehen und eine Stimme geben, wenn es um solche gesellschaftlichen Entwicklungen geht.

    Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass alles, was wir hier tun, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen muss. Das ist die Basis all unseres Handelns. Ich bitte die Regierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

    Deshalb meine Frage an Sie: Wie wollen Sie dieses Gesetz mitgestalten, wenn Sie sich schon jetzt im Voraus festlegen, dass in dem Gesetz eine Straffreiheit vorgesehen werden soll?

    Klicke, um auf 17189.pdf zuzugreifen

  27. Jacques Auvergne Says:

    Complications from circumcision are as high as 55%, according to Patel’s (1966) circumcised-infant cohort study, which reviewed case histories, examined infants in the home, and questioned parents on outcomes, making it the most thorough circumcision-complication study performed to date. Eight percent of boys in the cohort became infected after being circumcised, and they were 700% more likely to have become infected after hospital release than before. Bacterial sepsis and hemorrhage are both frequent fatal complications of circumcision, and circumcised boys are at a higher risk for streptococcus infection (Cleary & Kohl, 1979). Gairdner reported that one in fifty circumcised boys returned to the hospital for treatment of excessive bleeding, some requiring transfusions.

    Infection has become even more of a factor recently with the epidemic of methicillin-resistant Staphylococcus aureus (MRSA) now under way in the United States. The medical literature is replete with reports of MRSA infections occurring first in hospitals and now in the community (Rabin, 2003; Klevens et al., 2007). Circumcised boys are at a higher risk for this “superbug” than intact (not circumcised) boys (Enzenauer et al., 1985), most likely because of the open circumcision wound. A 2003 outbreak of MRSA in a Long Island, New York, hospital maternity ward resulted in three newborns’ being infected: all were boys; all had been circumcised (Rabin). Circumcision is a double whammy when it comes to MRSA: the American Medical Association identified both surgery and young age as risk factors (Zeller, 2007). The mortality rate for neonates once subcutaneous tissue becomes infected is more than 70% (Sawin, Schaller, Tapper, Morgan, & Cahill,1994). The risk from MRSA alone would seem to dictate ceasing the practice of unnecessary surgery such as infant circumcision. …

    In summary: through a thorough review of the literature and the application of common-sense calculations, this study has arrived at a reasoned estimate of circumcision-related neonatal deaths in the United States: approximately 117 per year.

    Bollinger, D. (2010). Lost Boys: An Estimate of U.S. Circumcision-Related Infant Deaths. Thymos: Journal of Boyhood Studies, 4(1), 78-90.

    Klicke, um auf lost-boys—estimate-of-us-circumcision-related-deaths—bollinger-2010.pdf zuzugreifen

  28. Edward von Roy Says:

    ::

    Die Beschneidungs-Regeln sollen nicht im Strafrecht stehen, sondern im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: An die Paragrafen 1631 bis 1631c BGB, die den „Inhalt und die Grenzen der Personensorge“ regeln, wird ein Paragraf 1631d angehängt, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Beschneidung nicht als Körperverletzung bestraft werden und löst auch keine Schadenersatzpflicht aus.

    Die genaue Formulierung des geplanten Gesetzes lautet wie folgt: „Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird“. Die Ausnahme formuliert der Satz 2: „Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.“

    aus: Heribert Prantl: Beschneidung bleibt straffrei
    in: Süddeutsche 25.09.2012

    http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-koerperverletzung-und-straffrei-1.1478479

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    An den
    Deutschen Bundestag
    Petitionsausschuss

    20. Juli 2012

    Pet 4-17-07-451-040847
    Petition gegen Beschneidung BGB § 1631d

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

    § 1631d
    Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    Begründung

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs,

    297. Petition gegen die Beschneidung des männlichen oder weiblichen Kindes

    ::

  29. Kalevala Says:

    Beschneidung
    Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat Eckpunkte für eine Regelung der Beschneidung von Jungen vorgelegt. Muslime und Juden sind voll des Lobes – die Kinderärzte entsetzt.

    (…) Bis zum 1. Oktober um 12 Uhr haben alle in die Beschneidungsdebatte involvierten Verbände Zeit, ihre Stellungnahme zu den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkten vorzulegen.

    Wichtigstes Ziel der Neuregelung bleibt, die Beschneidung von Jungen in Deutschland wieder rechtssicher zu machen. So soll im Kindschaftsrecht (Paragraf 1631d BGB) eine Regelung aufgenommen werden, die es Eltern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung einzuwilligen, ohne dass sie sich strafbar machen.

    „Lege artis vorgenommene Beschneidungen von Jungen (sollen) nicht als Körperverletzung bestraft werden können und auch keine Schadensersatzpflicht auslösen“, heißt es.

    Diese Regelung gilt allerdings nur für Jungen, die noch nicht einwilligungsfähig sind.

    Der BVKJ hat auch deswegen mit den Eckpunkten Probleme, weil diese sich auf eine Stellungnahme der Amerikanischen Akademie der Kinderärzte (AAP) vom August dieses Jahres beziehen.

    Dort heißt es nach Angaben des BVKJ unter anderem, die gesundheitlichen Vorteile beschnittener Neugeborener seien größer als die Risiken (Pediatrics 2012; 130: 585).

    Laut BVKJ haben mittlerweile weltweit 30 pädiatrische Verbände dieser Auffassung widersprochen. Die Stellungnahme der AAP sei durch Forschungsergebnisse nicht belegt, so der Verband.

    Als klugen Vorschlag, der Respekt und Anerkennung verdiene, bezeichnete der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, den Entwurf. Das Diskussionspapier bedürfe aber noch in Einzelfragen des Feinschliffs.

    Der Zentralrat der Muslime begrüßte das Eckpunktepapier, weil es zur Rechtssicherheit beitrage. Kritisch sei aber die Regelung zu prüfen, „wonach Eingriffe bei Kindern bis zum Alter von sechs Monaten nicht der Arztpflicht unterliegen, Eingriffe bei älteren Kindern aber schon.“

    Diese Abstufung gelte es unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zu erörtern, sagte die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime, Nuhan Soykan.

    So sollen jüdische Jungen am achten Tag nach der Geburt beschnitten werden, im Islam ist aber eine Beschneidung bis zum Ende des Grundschulalters möglich.

    Mit seinen Vorschlägen ist das BMJ weitgehend den Vorschlägen des Deutschen Ethikrats gefolgt. …

    aus: Pädiater entsetzt über Eckpunkte
    in: Ärzte Zeitung, 26.09.2012

    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/822738/beschneidung-paediater-entsetzt-eckpunkte.html

  30. Edward von Roy Says:

    ::

    Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
    sehr geehrter Herr Abgeordneter,

    die nicht medizinisch indizierte Jungenbeschneidung (rituelle Zirkumzision) belastet und schädigt Körper und Sexualleben und traumatisiert nicht selten die Psyche. Auch bei noch so fachgerechter Durchführung sind teilweise schwere medizinische Komplikationen bekannt; der gelegentlich beschworene Nutzen zur Krankheitsprävention ist wissenschsftlich nicht haltbar.

    Kinder sind Grundrechtsträger und können altersbedingt in ihre Beschneidung nicht einwilligen. Die staatliche Gemeinschaft hat die kindliche Unversehrtheit zu gewährleisten.

    Nicht selten stehen beschneidungswillige Eltern unter hohem Gruppenzwang der ethnoreligiösen Community und, soweit religiös, unter dem Druck eines angeblich das Seelenheil sichernden und gottgegebenen Beschneidungsbefehls (Gen 17,10 sowie Lev 12,3; islamisch Sunna bzw. Hadith).

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Jahrtausende alte rituelle Beschneidung in die Zukunft führen. Das Justizministerium plant dazu am Freitag (28. September 2012) eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf, der auf BGB § 1631 Inhalt und die Grenzen der Personensorge zielt und die straffreie Beschneidung legalisieren soll.

    Genau zu diesem Paragraphen habe ich am 20. Juli 2012, also nur einen Tag nach der hastigen Bundestagsresolution (Drucksache 17/10331), eine Petition eingereicht:

    Pet 4-17-07-451-040847
    㤠1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.“

    Nur kurz zum angeblichen gesundheitlichen Nutzen (HIV- und HPV-Prävention), der gelegentlich von den Vereinigten Staaten aus gennannt wird und selbst dort eigentlich nur noch vom Verband AAP (American Academy of Pediatrics) – die notorisch beschneidungsfreundlichen Studien der AAP sind weltweit in der Fachwelt umstritten oder werden schlicht verworfen; das jüngste Statement ist von der US-Kinderrechtsorganisation Intact America noch am selben Tag (27. August 2012) abgelehnt worden (s. u., Quellen).

    Anders als die Bundesjustizministerin es offensichtlich immer noch bewertet: Die medizinisch nicht indizierte elterliche Wunsch-Beschneidung des kleinen Sohnes, ob als patriarchalisch-traditionsreiche Initiation oder als postmodernes Genitaldesign, ist in den bundesdeutschen Begriff des Kindeswohls nicht integrierbar, ihre Gesundheitsvorteile bleiben Mythos.

    Ich bitte Sie, meine hier angehängte Petition zu BGB § 1631d und die dazugehörige ausführliche Begründung zur Kenntnis zu nehmen und in Ihr Abstimmungsverhalten zur Kinderbeschneidung einfließen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Edward von Roy
    Staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    ::

    Q u e l l e n
    AAP – American Academy of Pediatrics:

    “We’re not pushing everybody to circumcise their babies,“ Dr. Douglas S. Diekema, a member of the academy’s task force on circumcision and an author of the new policy, said in an interview. “This is not really pro-circumcision. It falls in the middle. It’s pro-choice, for lack of a better word. Really, what we’re saying is, ‚This ought to be a choice that’s available to parents.‘ “

    But opponents of circumcision say no one — not even a well-meaning parent — has the right to make the decision to remove a healthy body part from another person.

    “The bottom line is it’s unethical,“ said Georganne Chapin, founding director of Intact America, a national group that advocates against circumcision. “A normal foreskin on a normal baby boy is no more threatening than the hymen or labia on your daughter.“

    THE NEW YORK TIMES
    Benefits of Circumcision Are Said to Outweigh Risks
    By RONI CARYN RABIN
    Published: August 27, 2012

    http://query.nytimes.com/gst/fullpage.html?res=9D03E2D8103DF934A1575BC0A9649D8B63&ref=americanacademyofpediatrics

    INTACT AMERICA’S RESPONSE TO THE AMERICAN ACADEMY OF PEDIATRICS
    2012 REPORT ON CIRCUMCISION

    Issued August 27, 2012

    The Policy Statement and Technical Report on Male Circumcision released today by the Task Force on Circumcision of the American Academy of Pediatrics (AAP) attempts to find justifications for recommending in favor of unnecessary surgery to remove healthy, functioning tissue from infant boys, but falls far short both in its ethical obligations to its members and their patients and in its presentation of the medical and scientific data.

    Even as the AAP purports to find that the benefits of non-medical neonatal male circumcision outweigh its risks, not even its own Task Force can unequivocally recommend this surgery, but instead states that the health benefits are not great enough to recommend routine circumcision for all male newborns. Instead, it focuses much of its argument on urging that health insurance plans and state Medicaid plans cover the costs of the surgery, which is currently not the case in many states.

    It appears that the AAP is acting more as a trade association for doctors who perform this unnecessary surgery more than 1 million times a year, instead of standing up for the human rights and bodily integrity of the only patient that counts—the baby boy.

    http://www.intactamerica.org/aap2012_response

    ::

  31. Edward von Roy Says:

    Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
    sehr geehrter Herr Abgeordneter,

    die nicht medizinisch indizierte Jungenbeschneidung belastet und schädigt Körper und Sexualleben und traumatisiert nicht selten die Psyche. Auch bei noch so fachgerechter Durchführung sind teilweise schwere medizinische Komplikationen bekannt; der gelegentlich beschworene Nutzen zur Krankheitsprävention ist wissenschaftlich nicht haltbar.

    Beschneidungsbereite Eltern bieten ihrem – beim familiären Klatsch und Tratsch über den Kinderpenis gezielt beschämten – Kind die Option Zirkumzision blumig werbend, pseudowissenschaftlich überredend, patriarchalisch einschüchternd oder stolz bis elitär und dabei jeden Unbeschnittenen ein wenig herabsetzend an; der jüdische acht Tage alte Säugling wird gar nicht erst gefragt. Auch vor solchen Situationen der elterlicherseits noch so „gut gemeinten“ Überrumpelung ist das Kind durch uns alle zu schützen.

    Völlig altersgemäß, auch weil sie die nachteiligen Beschneidungsfolgen nicht überschauen und eine erwachsene Sexualität noch nicht aus eigenem Erleben kennen, können Jungen in ihre Zirkumzision nicht einwilligen. Die rituelle Beschneidung ist keine Heilbehandlung. Die staatliche Gemeinschaft hat dem Kind von heute die genitale Unversehrtheit von morgen zu bewahren, um dem selben Individuum in noch fernerer Zukunft die bestmögliche sexuelle Selbstbestimmung als Jugendlicher und Erwachsener zu ermöglichen. Ohne Einschränkung gilt: Kinder sind Grundrechtsträger.

    Oft stehen beschneidungswillige Eltern unter hohem Gruppenzwang der ethnoreligiösen Community und, soweit religiös, unter dem Druck eines angeblich das Seelenheil sichernden und Verdammnis abwehrenden Beschneidungsbefehls (Gen 17,10 sowie Lev 12,3; islamisch Sunna bzw. Hadith).

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die medizinisch unnötige Zirkumzision in die Zukunft führen – das ist zutiefst kinderfeindlich und ein organisierter Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Teils der Bevölkerung. Das Justizministerium verbreitet einen Gesetzentwurf, der auf BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge zielt und die Zirkumzision straffrei ins elterliche Belieben stellen soll.

    Genau zu § 1631 BGB habe ich am 20. Juli 2012, also nur einen Tag nach der hastigen Bundestagsresolution (Drucksache 17/10331), eine Petition eingereicht:

    Pet 4-17-07-451-040847
    㤠1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.“

    Nur kurz zum angeblichen gesundheitlichen Nutzen (HIV- und HPV-Prävention), der gelegentlich von den Vereinigten Staaten aus gennannt wird und selbst dort eigentlich nur noch vom Verband AAP (American Academy of Pediatrics) – die notorisch beschneidungsfreundlichen Studien der AAP sind weltweit in der Fachwelt umstritten oder werden schlicht verworfen; das jüngste Statement ist von der US-Kinderrechtsorganisation Intact America noch am selben Tag (27. August 2012) abgelehnt worden (s. u., Quellen).

    Deutschland hat jedem Mohel die Durchführung von Metzitzah b’peh (oral sucking, Kind stirbt in Einzelfällen am übertragenen Herpesvirus oder überlebt eine Hirnhautentzündung und ist lebenslang geistig behindert) zu untersagen. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung zwar begeistert über die Legalisierung der Beschneidung redet, aber die Metzitzah b’peh (oral-genitale Beschneidung, der Mohel nimmt zum Blutabsaugen den Penis des Säuglings in den Mund) nicht thematisiert.

    Auch der ästhetisch motivierte elterliche Umgestaltungswunsch des Kinderpenis ist nicht zu legalisieren. Anders als es die Bundesjustizministerin immer noch bewertet: Die medizinisch nicht indizierte elterliche Wunsch-Beschneidung des kleinen Sohnes, ob als patriarchalisch-traditionsreiche Initiation oder als postmodernes Genitaldesign, ist in den bundesdeutschen Begriff des Kindeswohls nicht integrierbar, ihre Gesundheitsvorteile bleiben Mythos.

    Ich bitte Sie, auch die Argumente meiner hier angehängten Petition zu BGB § 1631d und die dazugehörige ausführliche Begründung zur Kenntnis zu nehmen und in Ihr Abstimmungsverhalten zur Kinderbeschneidung einfließen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Edward von Roy
    Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    ::

    Q u e l l e n
    AAP – American Academy of Pediatrics:

    “We’re not pushing everybody to circumcise their babies,“ Dr. Douglas S. Diekema, a member of the academy’s task force on circumcision and an author of the new policy, said in an interview. “This is not really pro-circumcision. It falls in the middle. It’s pro-choice, for lack of a better word. Really, what we’re saying is, ‚This ought to be a choice that’s available to parents.‘ “

    But opponents of circumcision say no one — not even a well-meaning parent — has the right to make the decision to remove a healthy body part from another person.

    “The bottom line is it’s unethical,“ said Georganne Chapin, founding director of Intact America, a national group that advocates against circumcision. “A normal foreskin on a normal baby boy is no more threatening than the hymen or labia on your daughter.“

    THE NEW YORK TIMES
    Benefits of Circumcision Are Said to Outweigh Risks
    By RONI CARYN RABIN
    Published: August 27, 2012

    http://query.nytimes.com/gst/fullpage.html?res=9D03E2D8103DF934A1575BC0A9649D8B63&ref=americanacademyofpediatrics

    INTACT AMERICA’S RESPONSE TO THE AMERICAN ACADEMY OF PEDIATRICS
    2012 REPORT ON CIRCUMCISION

    Issued August 27, 2012

    The Policy Statement and Technical Report on Male Circumcision released today by the Task Force on Circumcision of the American Academy of Pediatrics (AAP) attempts to find justifications for recommending in favor of unnecessary surgery to remove healthy, functioning tissue from infant boys, but falls far short both in its ethical obligations to its members and their patients and in its presentation of the medical and scientific data.

    Even as the AAP purports to find that the benefits of non-medical neonatal male circumcision outweigh its risks, not even its own Task Force can unequivocally recommend this surgery, but instead states that the health benefits are not great enough to recommend routine circumcision for all male newborns. Instead, it focuses much of its argument on urging that health insurance plans and state Medicaid plans cover the costs of the surgery, which is currently not the case in many states.

    It appears that the AAP is acting more as a trade association for doctors who perform this unnecessary surgery more than 1 million times a year, instead of standing up for the human rights and bodily integrity of the only patient that counts—the baby boy.

    http://www.intactamerica.org/aap2012_response

    The controversy over metzitzah b’peh was reignited in March after it came to light that an unidentified infant died Sept. 28 at Brooklyn’s Maimonides Medical Center from “disseminated herpes simplex virus Type 1, complicating ritual circumcision with oral suction,“ according to the death certificate.

    Health Department investigations of newborns with the herpes virus from 2000 to 2011 have shown that 11 infants contracted the herpes virus when mohels, or ritual circumcisers, placed their mouths directly on the child’s circumcision wound to draw blood away from the circumcision cut, according to a statement from the department. Ten of the infants were hospitalized, at least two developed brain damage and two babies died.

    aus: N.Y. health chief calls for end to metzitzah b’peh rite in circumcisions
    U.S. Health Department investigations show that 11 infants contracted the herpes virus between 2000 to 2011 as a result of the rite.
    HAARETZ Jun. 08, 2012

    http://www.haaretz.com/jewish-world/jewish-world-news/n-y-health-chief-calls-for-end-to-metzitzah-b-peh-rite-in-circumcisions-1.435227

    Ungefähr 200 Rabbiner haben eine Petition unterschrieben … Eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde wollte sich zur Petition der Rabbiner nicht äußern. Sie meinte aber: »Es ist wichtig, dass Eltern die Risiken kennen, die mit dieser Praxis, also der Metzitzah B’peh, verknüpft sind.«

    Hannes Stein in: Jüdische Allgemeine 06.09.2012

    http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13952

    Some 200 rabbis have signed a statement alleging that the department “printed and spread lies … in order to justify their evil decree. It is clear to us that there is not even an iota of blame or danger in this ancient and holy custom,” the New York Post reported.

    The Forward
    JTA 03.09.2012

    http://forward.com/articles/162164/rabbis-organize-against-metzitzah-bpeh-forms/#ixzz27ryn1H4q

    ::

  32. Edward von Roy Says:

    Das Körperkonzept von Aboriginees, Papua und Xhosa in Krankenhausbetrieb und Kindergarten der ausdünnenden kulturellen Moderne integrieren. Auf in den Gottesstaat – verstaatlichen wir mit Tom Koenigs die Abkehr vom intakten Kindergenital:

    Lebensgefährlich ist die Beschneidung von Jungen offensichtlicht nicht. Des Weiteren ist bislang von der deutschen Rechtsprechung bestätigt worden, dass die Überzeugung, einer religiösen Pflicht entsprechen zu müssen, nicht gegen die guten Sitten verstößt, sogar dann nicht, wenn sie zulasten des jeweiligen Gläubigen geht. Die öffentliche Ordnung hingegen ist gekennzeichnet durch die Menschenwürde, der Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz und der Grundrechte, das heißt auch aus der Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es gibt also keine Abkürzung, die den mühsamen Weg der Abwägung im Sinne der praktischen Konkordanz erspart. Diese Rechtsgüter möglichst optimal abzuwägen, hat der Bundestag nun von der Bundesregierung gefordert.

    Gefordert ist im Antrag 17/10331, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidungvon Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig“ sein soll. Ich teile diese Forderung. Unstrittig ist, dass die Beschneidung von Jungen im Sinn des Grundgesetzes in den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt: Sie ist schließlich kein traditioneller Akt, der ohne nachvollziehbare Grundlage erfolgt Die Beschneidung der männlichen Neugeborenen symbolisiert im Alten Testament, dass sie in den Bund Gottes mit Israel aufgenommen werden (Genesis 17, 9-14, 23-27). Sie muss am achten Lebenstag durchgeführt werden (Genesis 17, 12 und 21, 4). In manchen christlichen Gemeinden werden ebenfalls auf Grundlage dieser Textstellen des Alten Testaments Jungen beschnitten (insb. in den USA). Im Islam ist die Beschneidung der Jungen in der zweiten Quelle der Rechtsfindung, der Sunna (ein Korpus von Lebensregeln, die direkt auf das Vorbild Muhammads zurückgeführt werden) erwähnt. Sie gilt in einigen Rechtsschulen als Pflicht, in den übrigen als empfohlene Handlung, ohne die mitunter Gebete unwirksam würden.

    Man muss nicht selbst gläubig sein, um nachvollziehen zu können, dass es Gläubigen sehr wichtig sein kann, diesen religiösen Vorgaben gerecht zu werden. Dieser Wunsch kann auch in der juristischen Abwägung beiseite gewischt werden, wie es bspw. der Strafrechtsprofessor Holm Putzke mit dem süffisanten Hinweis tut, dass den Gerichten die Sorge um das „Seelenheil nach dem Tode“ egal sein müsse (im Aufsatz „Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben“ von 2008). Dass auch der Schutz von Handlungen, die von dieser Sorge motiviert sind, der Sinn des Rechts auf Religionsfreiheit ist, übersieht diese Position ebenso wie die detaillierten Auseinandersetzungen unter Juristen darüber, welche Handlungen mit dem Verweis auf religiöse Notwendigkeit gerechtfertigt werden können und welche nicht. Religionsfreiheit ist kein Freibrief und war auch nie einer. Das Recht auf Religionsfreiheit garantiert aber, dass religiöse Überzeugungen innerhalb der Rechtsprechung und Rechtsetzung unseres weitgehend säkularen Staats berücksichtigt werden.

    Bislang ist man in Deutschland davon ausgegangen, dass es dem Kindeswohl dient, wenn Eltern ihre Kinder gemäß ihres Glaubens erziehen, sofern diese Erziehung die Kinder nicht entwürdigt oder in Lebensgefahr bringt. Man legt in Deutschland die Religionsfreiheit weit aus, nämlich auch als Schutzrecht des Gläubigen gegen den Staat. Das heißt, dass der Staat begründen muss, warum er in die private Lebensgestaltung seiner Bürgerinnen und Bürger eingreift. Im Fall der Beschneidung wäre eine staatliche Intervention im Sinne der Verbotsbefürworter notwendig, um eine Körperverletzung zu verhindern. Diese Position vernachlässigt aber, dass körperliche Unversehrtheit nicht immer bedeutet, dass ein Körper frei von Eingriffen bleibt. So ist nach religiösem Verständnis erst ein beschnittener Junge körperlich unversehrt. Diese Sichtweise mag für Ungläubige intuitiv nicht nachvollziehbar sein, sie ist aber durch die in unserer Verfassung verankerte Religionsfreiheit geschützt.

    aus: Tom Koenigs: Meine Position zur aktuellen Beschneidungs-Debatte

    http://www.tom-koenigs.de/veroeffentlichungen/meine-position-zur-aktuellen-beschneidungs-debatte.html

  33. Cees van der Duin Says:

    ::

    Die Beschneidung ist ein Eingriff in das kindliche Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit. Daher sind starke Gesetze zur Abschreckung nötig. Das war auch der Standpunkt in einem Thesenpapier der Royal Dutch Medical Association, der Vereinigung niederländischer Ärzte.

    Kürzlich entschied ein deutsches Gericht, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes höher zu bewerten sei als die Religionsfreiheit der Eltern. Weiterhin befand das Gericht, dass eine Zirkumzision, die aus nicht-medizinischen Gründen an Minderjährigen durchgeführt wird, als Straftat bewertet werden müsse. Die Beschneidung sollte dementsprechend aufgeschoben werden, bis der Junge selbst über sich entscheiden kann.

    Diese Entscheidung rief weltweite Proteste hervor, welche vornehmlich von religiösen Führern angeleitet wurden, die ihre Religionsfreiheit bedroht sahen. Ein Einzelfall ist diese Entscheidung indes nicht. Sie ist Teil eines wachsenden Widerstands gegen die religiöse Praxis der Beschneidung. …

    Als Teil dieses globalen Trends hat auch die KNMG im Jahr 2010 ein Thesenpapier zur „Nicht-Therapeutischen Beschneidung von Minderjährigen“ veröffentlicht. Darin fasst die KNMG zusammen, dass die Zirkumzision das Recht des Kindes auf Unversehrtheit und Autonomie verletzt. Als Indikatoren hierfür dient die Kinderrechtskonvention, die erklärt, dass Kinder vor „jeglicher Form von physischer oder psychischer Gewalt, Verletzung oder Missbrauch“ geschützt werden sollen. Sie ruft zudem alle Regierungen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um traditionelle Praktiken, die für die Gesundheit des Kindes schädlich sein könnten, zu verhindern. …

    Wichtiger aber als die medizinischen Folgen einer Zirkumzision ist der Fakt, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes verletzt wird. Dieses Recht ist Teil der niederländischen Verfassung und ist wie das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit ein unabdingbares Menschenrecht. … Die Beschneidung steht daher nicht nur der grundlegenden Regel von Ärzten entgegen, „kein Leid zuzufügen“, sondern auch dem Grundsatz, medizinische Eingriffe nur dann an Kindern durchzuführen, wenn diese medizinisch erforderlich sind.

    (…) In den USA und Israel sprechen sich immer mehr jüdische Eltern gegen die Beschneidung aus und plädieren für Rituale, die keinen Eingriff in die physische Unversehrtheit des Kindes beinhalten.

    (…) Wenn es nicht zulässig ist, einen erwachsenen Mann gegen seinen Willen zu beschneiden, warum sollte es dann bei einem Minderjährigen anders sein? Das Gesetz schützt die Unversehrtheit von jungen Mädchen, warum nicht die von Jungen? Es sind ihre Körper, es sollte ihre Wahl sein.

    aus: Gert Van Dijk: Nicht veräußerbare Rechte
    in: The European 08.09.2012

    http://www.theeuropean.de/gert-van-dijk/12201-keine-beschneidung-von-kindern

    ::
    ::

    Genauso wie die weibliche Beschneidung eine abscheuliche Grausamkeit ist, mit der Absicht das sexuelle Empfinden von Frauen zu unterbinden, so ist auch die männliche Beschneidung nichts anderes als eine Penisreduktion mit der Absicht, das sexuelle Empfinden der Männer zu reduzieren. Beides sind Formen der Genitalverstümmelung …

    Bei der männlichen Beschneidung wird die Vorhaut abgetragen und mit ihr an die 20.000 hoch erogene Nervenenden. Mit ihr geht die schützende, sensorische, mechanische und sexuelle Funktion verloren. Außerdem birgt die Beschneidung viele kurzfristige Risiken wie Blutung und Entzündungen sowie langfristige psychosexuelle Probleme. …

    Die Zirkumzision verursacht körperliche, sexuelle und psychologische Schäden. Beschnittene Männer leiden häufig an posttraumatischen Belastungsstörungen und sexueller Frustrationen. Beschneidung kann im schlimmsten Fall sogar zu Feindseligkeiten gegenüber Frauen führen.

    Da Kinder keine eigene und Eltern keine stellvertretende Einwilligung zur Ablösung eines Teils des Körpers geben können, entspricht die erzwungene Beschneidung von wehrlosen Kindern einer Menschenrechtsverletzung. …

    Die unumkehrbare Zerstörung eines derart wichtigen Teils des Penis reduziert das sexuelle Empfinden für immer und führt 4,5-mal häufiger zu Erektionsstörungen bei einem Mann im mittleren Alter. …

    Viele amerikanische Frauen, deren Männer häufig beschnitten sind, klagen über Trockenheit in ihrer Vagina. Doch ist der wahrscheinlichere Grund dafür nicht eine sexuelle Dysfunktion der Frau, sondern eher der beschädigte Penis, der den Geschlechtsverkehr trocken, grob und für beide Partner emotional unbefriedigend werden lässt. …

    Viele beschnittene Männer bestreiten ihre psychosexuellen Verletzungen. Beschnittene Ärzte schreiben falsche medizinische Fachbeiträge, blenden Risiken und Schäden aus und heben die behaupteten Nutzen hervor. Das aktuellste Beispiel dafür ist das Policy-Statement der American Association of Pediatrics. Leser dieser verzerrten Stellungnahme müssen sich der Ursprungskultur, dem religiösen Glauben und dem Status der Beschnittenheit der Autoren bewusst sein, um ihre Behauptungen richtig einschätzen zu können.

    Medizinische Gesellschaften außerhalb den „beschneidungsfreundlichen“ USA veröffentlichten kritische bis ablehnende Stellungnahmen zu den AAP-Richtlinien das Royal Australian College of Physicians, die Royal Dutch Medical Association, die Canadian Paediatric Society und die British Medical Association. Schließlich kann man Verletzungen, Komplikationen, bis hin zum Tod nicht einfach ausblenden – ebenso wenig wie die Fragen zu Moral und Ethik. Alleine in den USA schätzt man, dass jedes Jahr mindestens 117 gesunde Kinder an den Komplikationen von völlig unnötigen Beschneidungen sterben.

    (…) Wer eine religiöse Rechtfertigung bemüht, hat kein Recht, seinen persönlichen Glauben durch die Zerstörung anatomisch normaler Genitalien anderer zu praktizieren – besonders nicht, wenn die Opfer wehrlos sind.

    Um Kinder zu schützen, muss die nicht-therapeutische Beschneidung per Gesetz verboten werden. … Ärzte müssen gewarnt sein und mögliche zivil- und strafrechtliche Haftungen vermeiden, indem sie nicht-therapeutische Beschneidung von Kindern verzögern, bis diese das Erwachsenenalter erreichen und persönlich einwilligen können.

    aus: Gregory Boyle: Traumatische Amputation
    in: The European 05.09.2012 68

    http://www.theeuropean.de/gregory-boyle/12178-verbot-der-religioesen-beschneidung-von-jungen

    ::

  34. Chronist Says:

    ::

    Bundesministerium der Justiz:

    Regierungserklärung vom 10.10.2012
    RegE

    Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
    Vom …

    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    Artikel 1

    Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Nach § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel … des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …) geändert worden ist, wird folgender § 1631d eingefügt:

    § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

    (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

    (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“

    (…)

    Eltern sind aber nicht berechtigt, in Ausübung ihrer elterlichen Sorge in die Beschneidung ihres Sohnes einzuwilligen, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird. Im Rahmen des geltenden § 1666 BGB versteht die Rechtsprechung unter einer Gefährdung des Kindeswohls „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (ständige Rechtsprechung des BGH seit NJW 1956, 1434 – zuletzt NJW 2012, 151). Ob eine solche Gefahr begründet ist, ist aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Ergibt sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls eine Gefährdung des Kindeswohls, steht § 1631d Absatz 1 Satz 2 BGB-E der elterlichen Einwilligung entgegen. Im Rahmen der Kindeswohlprüfung muss auch der Zweck der Beschneidung in den Blick genommen werden (etwa bei einer Beschneidung aus rein ästhetischen Gründen oder mit dem Ziel, die Masturbation zu erschweren). Ebenso kann der entgegenstehende Wille eines nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindes zu berücksichtigen sein. …

    Die Regelung in Absatz 2 gilt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und des Kindeswohls nur für Personen, bei denen die Gewähr besteht, dass sie die von Absatz 1 vorausgesetzte Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst nach Ausbildung und persönlicher Befähigung tatsächlich beherrschen, so dass von dem Eingriff im Vergleich zur Vornahme durch eine Ärztin oder einen Arzt keine erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgehen.

    Daher gilt die Regelung nur für Personen, die eine besondere Ausbildung für die Vornahme von Beschneidungen absolviert haben. Nur durch eine entsprechende Ausbildung kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Fachkenntnisse erworben werden.

    Überdies setzt Absatz 2 aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Hinblick auf die Durchführung der Beschneidung eine dem Arzt vergleichbare Befähigung voraus. Dazu gehören neben den unmittelbar eingriffsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten auch vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Hygiene, Desinfektion und Sterilität sowie über die Erstversorgung in – seltenen, aber nicht auszuschließenden – akuten Zuständen und Notfällen. Zudem muss die Person die bei nicht medizinisch indizierten Eingriffen erforderliche ordnungsgemäße und besonders umfassende Aufklärung der Eltern gewährleisten können.

    Die Regelung in Absatz 2 bezieht sich auf „Beschneidungen gemäß Absatz 1“. Auch bei der Durchführung der Beschneidung durch Personen nach Absatz 2 muss die elterliche Einwilligung daher den in Absatz 1 aufgestellten Anforderungen genügen. Dies setzt unter anderem voraus, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.

    Die Durchführung von Beschneidungen durch die von einer Religionsgesellschaft vorgesehenen Personen bedarf keiner behördlichen Erlaubnis. Soweit spezialgesetzlich gesonderte Arztvorbehalte bestehen (etwa nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Arzneimittelgesetz) bleiben diese unberührt.

    Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

    Artikel 2 bestimmt, dass das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.

    aus:
    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE%20Gesetz_ueber_den_Umfang_der_Personensorge_bei_einer_Beschneidung_des_maennlichen_Kindes.pdf?__blob=publicationFile

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    RegE: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

    Erscheinungsdatum
    10.10.2012

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE%20Gesetz_ueber_den_Umfang_der_Personensorge_bei_einer_Beschneidung_des_maennlichen_Kindes.html?nn=1930246

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    Kabinettsbeschluss zur Beschneidung

    Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die rechtliche Verunsicherung, die durch das Urteil des Landgerichts Köln entstanden ist, beseitigen soll. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird künftig in einem neuen § 1631d klar gestellt, dass die Beschneidung in Deutschland auch künftig möglich ist.

    Datum
    10.10.2012

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/20121010_Kabinettsbeschluss_zur_Beschneidung.html;jsessionid=D05784D05D0FAF4C9F9358AB98D105F3.1_cid297?nn=1930246

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  35. Querverweis Says:

    Der Kinderarzt Dr. Wolfram Hartmann lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu religiösen Beschneidungen von Jungen ab. „Das ist ein weiterer Tabubruch“, sagt der Präsident des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte. Er fordert, mit der Beschneidung bis zu Religionsmündigkeit zu warten.

    In 32 Jahren habe er in seiner Praxis „zig Kinder gesehen“, die unter Entzündungen und Vernarbungen litten, so dass Nachoperationen notwendig wurden.

    „Viele Jungen wollten sich aus Angst nicht mehr untersuchen lassen“, berichtet der Kinderarzt. Welche Folgen die Beschneidung für die Psyche hat, darüber gebe es in Deutschland keine Untersuchungen.

    aus: Kinderarzt sieht im Beschneidungsgesetz Gefahr für Säuglinge
    in: DER WESTEN 11.10.2012

    http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/kinderarzt-sieht-im-beschneidungsgesetz-gefahr-fuer-saeuglinge-id7183253.html

    Anmerkung. Schön, dass ein Arzt über die zerstörerischen Beschneidungsfolgen redet (und eine Zeitung das sogar veröffentlicht). Aber: 14 ist zu jung! Wo sich Deutschlands Lehrer oder Spitzenpolitiker nicht trauen, den kinderfeindlichen und brutalen Brauch der Zirkumzision im Namen der körperlichen Unversehrtheit zurückzuweisen, wie sollen sich da die Jugendlichen dem Druck von Familie und göttlichem Beschneidungsbefehl widersetzen können? Keine Beschneidung unter achtzehn.

  36. Querverweis Says:

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    … circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever and no place in a civilized society.

    Ashley Montagu (1905-1999), Anthropologist

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    The Ashley Montagu Campaign Against the Torture and Mutilation of Children
    Featuring
    The Ashley Montagu Resolution and Petition

    http://montagunocircpetition.org/

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    E ASHLEY MONTAGU RESOLUTION
    TO END THE GENITAL MUTILATION OF CHILDREN WORLDWIDE
    A Petition To The World Court, the Hague

    James W. Prescott, Ph. D.

    Adopted by the Fourth International Symposium on Sexual Mutilations,
    University of Lausanne, Lausanne, Switzerland, August 9-11, 1996.

    http://montagunocircpetition.org/montagu_resolution.pg

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    HUMANIST VOICES AGAINST THE GENITAL MUTILATION OF CHILDREN

    Felix Adler, Ph.O., Founder of the Ethical Culture Society, New York (1871).

    [the ritual of circumcision is] slmply barbarous in itself and utterly barberous and contemptible in its orIgin. …

    Lester A. Kirkendall, Ph.D., Humanist Of The Year (1983).

    I now think that a full-scale campaign should be waged to elIminate circumclsion – whether of the male or the female. …

    Klicke, um auf hac1.pdf zuzugreifen

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    (…) In recent years, we have suddenly discovered that the abuse of children is rather more frequent than was generally believed. But with the exception of a few heroic people like Fran Hosken – who, without institutional support of any kind, has for many years valiantly attempted to draw the attention of the world to the atrocities committed upon young girls in the form of circumcision – there have been very few activists to protest against circumcision, male or female. Today, now that child abuse has come to be recognized as a widespread psychopathy in America, it may be easier for people to perceive circumcision as a form of child abuse.

    This operative assault – whether shortly after birth or later – is obviously a highly traumatic experience for the child. One cannot help but wonder what effects such traumatic experiences may have upon later life. Today we have abundant evidence that the process of birth is a traumatic experience for the baby. Some of the readily detectable effects can be seen in the structure and growth of the bones, as well as in the general appearance of the child.

    What is called for is a well-thought-out approach to the eradication of antiquated beliefs and practices which cause so much needless suffering, mutilation, tragedy, and death – an approach that takes into consideration all those factors I have mentioned, and more. We can begin with carefully designed programs, possibly under the auspices of the United Nations (or a similar body), with the purpose of rendering obsolete the practice of circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever and no place in a civilized society.

    Mutilated Humanity
    Ashley Montagu

    Presented at The Second International Symposium on Circumcision, San Francisco, California, April 30-May 3, 1991.

    http://www.nocirc.org/symposia/second/montagu.html

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  37. 10 Thesen und Antithesen Says:

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    Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven ist eine Straftat!

    Religionen sind zu schonen – um jeden Preis?
    10 Thesen und Antithesen
    Von Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt

    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/erklaerung-zum-koelner-beschneidungsurteil.html

    als pdf-Datei

    Klicke, um auf koelner_beschneidungsurteil.pdf zuzugreifen

    hier sogar beim stets lesenswerten Me-Ti Blog der Wendungen

    Religionen sind zu schonen – um jeden Preis?
    10 Thesen und Antithesen
    Von Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt

    http://blog-der-wendungen.blogspot.de/2012/07/erklarung-zum-kolner.html

    hier bei Pro Kinderrechte

    Religionen sind zu schonen – um jeden Preis?
    10 Thesen und Antithesen

    Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven ist eine Straftat!

    http://pro-kinderrechte.de/religionen-sind-zu-schonen-um-jeden-preis-10-thesen-und-antithesen/

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  38. BGB § 1631d Says:

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    Mittlere Katastrophe: 53 Parlamentarier verspielen die männliche körperliche Unversehrtheit im Allgemeinen und das intakte männliche Genital im Besonderen, indem das Elternrecht auf Beschneidung des männlichen Jugendlichen (14-17 Jahre) legal werden soll. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit Mädchen und Frauen ist hierbei offensichtlich, also droht auch noch die Legalisierung der FGM. Lesenswertes schreibt Blog Skydaddy:

    Von der Unmöglichkeit, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen, das die religiöse Beschneidung unmündiger Knaben erlaubt

    Eine Gruppe von 53 Bundestagsabgeordneten – darunter Marlene Rupprecht, Rolf Schwanitz, Ute Vogt, Memet Kilic, Ulla Jepke, Raju Sharma und Halina Wawzyniak – haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschneidung von Jungen ab 14 Jahren erlauben soll, sofern diese einwilligen.

    Dieser Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel!

    Von der Unmöglichkeit, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen, das die religiöse Beschneidung unmündiger Knaben erlaubt

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    Deutscher Bundestag Drucksache 17/11430
    17. Wahlperiode 08.11.2012

    Gesetzentwurf
    Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung

    § 1631d

    Beschneidung des männlichen Kindes

    Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

    (…)

    IV. Abgrenzungen von der Verstümmelung weiblicher Genitalien Das Gesetz erstreckt sich nur auf die Beschneidung des männlichen Kindes. Die geltenden gesetzlichen Regelungen, die bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien zur Anwendung kommen, bleiben davon unberührt. V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Vorgesehen ist, im Recht der elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. BGB) klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine Beschneidung ihres einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung des Beschneidungszwecks eine Gefahr für das Kindeswohl ergibt. Die Durchführung der Beschneidung erfolgt lege artis durch eine Ärztin oder einen Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie. VI. Gesetzgebungskompetenz Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für § 1631d BGB-E folgt aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG („das bürgerliche Recht“).

    (…)

    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu § 1631d – neu (Beschneidung des männlichen Kindes) Mit der Regelung wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, unter Einhaltung bestimmter Anforderungen in die Beschneidung ihres einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung des Beschneidungszwecks eine Gefahr für das Kindeswohl ergibt.

    (…)

    2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug

    Den Eltern wird im Rahmen ihrer primären Erziehungsverantwortung ein Vertrauensvorschuss entgegengebracht, solange die Grenze der Kindeswohlgefährdung nicht erreicht ist (vgl. § 1666 BGB). Eltern können die nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres männlichen Kindes, die weltweit stark verbreitet ist, aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten.

    (…)

    Zu § 1631 d – neu (Klarstellung zum Inhalt der Personensorge)

    § 1631 d präzisiert den Inhalt der Personensorge und verdeutlicht ihn dahingehend, dass die Personensorge bei Beachtung bestimmter Anforderungen grundsätzlich die elterliche Einwilligung in eine Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen umfasst.

    (…)

    Zu Satz 1 (Einwilligungsrecht der Eltern) Nach Satz 1 sind die Eltern im Rahmen der Personensorge berechtigt, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass das männliche Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat sowie einsichts- und urteilsfähig ist. Die Eltern dürfen desweiteren das Recht nur ausüben, wenn das männliche Kind in die Vornahme der Beschneidung eingewilligt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie vorgenommen werden soll.

    (…)

    In eine Genitalverstümmelung ihrer Tochter können Eltern weiterhin keinesfalls einwilligen. Die Genitalverstümmelung ist mit keinerlei medizinischen Vorteilen verbunden, es besteht aber die Gefahr schwerwiegender Gesundheitsrisiken und weitreichender Folgen. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage, wonach die Genitalverstümmelung als gefährliche oder sogar schwere Körperverletzung (§§ 224, 226 StGB) und ggf. Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) strafbar ist. Eine rechtfertigende Einwilligung von Sorgeberechtigten kommt in keinem Fall in Betracht.

    2. Weitere Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung Zur Erfüllung der Vorgaben des staatlichen Wächteramtes (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG) und der grundrechtlichen Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) des Kindes wird die Berechtigung der Eltern zur Einwilligung in eine Beschneidung von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht. Diese ergeben sich teilweise bereits aus anderen Normen und allgemeinen Grundsätzen, so dass insoweit eine zusätzliche Erwähnung in § 1631d Satz 1 BGB-E nicht erforderlich ist.

    (…)

    Bei einer aus kindeswohlgetragenen Gründen und fachgerecht durchgeführten Beschneidung ohne besondere Risiken für das männliche Kind ist der Staat regelmäßig nicht in seinem Wächteramt berufen. Eltern sind aber nicht berechtigt, in Ausübung ihrer elterlichen Sorge in die Beschneidung ihres Sohnes einzuwilligen, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird.

    (…)

    Ergibt sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls eine Gefährdung des Kindeswohls, steht § 1631d Satz 2 BGB-E der elterlichen Einwilligung entgegen. Im Rahmen der Kindeswohlprüfung muss auch der Zweck der Beschneidung in den Blick genommen werden (etwa bei einer Beschneidung aus rein ästhetischen Gründen oder mit dem Ziel, die Masturbation zu erschweren oder zu sanktionieren).

    (…)

    Klicke, um auf 1711430.pdf zuzugreifen

    http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/488/48863.html

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  39. Bund Säkularer Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BSP) Says:

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    FGM Typ 1a und Typ 4 wird einfach unterschlagen, der grundgesetzliche Anspruch des Kindes auf körperliche Unversehrtheit sowieso. Hundert Prozent schariakompatibel. Dem männlichen Kind gehört sein Penis nicht, Genitalien sind Eigentum des ewigen Stammes, an denen die Stammesgottheit Schmerz, Blut, bleibende Veränderung und Narben hinterlassen kann. Das ist kulturelle Vormoderne (bzw., islamrevolutionär: kulturelle Gegenmoderne), die der Bundestag morgen wohl leider legalisieren wird.

    Deutscher Bundestag Drucksache 17/11295
    17. Wahlperiode 05. 11. 2012
    Gesetzentwurf
    der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

    (…) Rechtswissenschaft und Rechtsprechung Zur Strafbarkeit der Beschneidung von männlichen Kindern werden in der deutschen Rechtswissenschaft unterschiedliche Ansichten vertreten. Nach einer Meinung ist die religiös motivierte Beschneidung schon als „sozialadäquates Verhalten“ nicht vom Straftatbestand der Körperverletzung erfasst. Der Eingriff sei zwar vom möglichen Wortlaut der Körperverletzungsvorschriften, nicht aber von deren tatsächlichem Wortsinn erfasst (so Exner, Sozialadäquanz im Strafrecht – Zur Knabenbeschneidung, 2011, S. 187 f.; ebenso Rohe, Das islamische Recht, 2009, S. 342; Tröndle, StGB, 49. Auflage, 1997, § 223 Rn. 16a; ähnlich Schwarz, JZ 2008, 1125 ). Diese Ansicht wurde noch 2008 in der strafrechtlichen Kommentarliteratur als „wohl herrschende Meinung“ bezeichnet (vgl. Fischer, StGB, 55. Auflage, 2008, § 223 Rn. 6b). Eine andere Ansicht bejaht zwar die Tatbestandsmäßigkeit, kommt aber ebenfalls zur Straflosigkeit, weil die Rechtswidrigkeit nicht medizinisch indizierter Beschneidungen grundsätzlich dann entfalle, wenn die Einwilligung der Eltern vorliege (Zähle, AöR 134 , 434 ; Valerius, JA 2010, 481 ; Fateh-Moghadam, RW 2010, 115 ; Schramm, Ehe und Familie im Strafrecht, 2011, S. 229; Beulke/Dießner, ZIS 2012, 338 ). Eine weitere Ansicht bejaht dagegen die rechtswidrige Körperverletzung, weil die Beschneidung weder sozialadäquat sei noch durch eine elterliche Einwilligung gerechtfertigt werden könne (Putzke, (…))

    Das elterliche Erziehungsrecht (Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG) und die Religionsfreiheit (Artikel 4 Absatz 1 GG) unterliegen keinem allgemeinen Gesetzesvorbehalt. Beide Grundrechte sind nur solchen Einschränkungen zugänglich, die sich aus der Verfassung selbst ergeben (BVerfG, Beschluss vom 15. März 2007, Aktenzeichen: 1 BvR 2780/06, NVwZ 2008, 72, 73). Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG bezeichnet die Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht der Eltern. Die Pflicht ist wesensbestimmender Bestandteil des Elternrechts, das insoweit treffender als Elternverantwortung zu bezeichnen ist (BVerfGE 56, 363, 382). Damit unterscheidet sich das Elternrecht von anderen Freiheitsrechten. Es gewährt keine Freiheit im Sinne einer Selbstbestimmung der Eltern, sondern im Interesse des Kindes (BVerfGE 59, 360, 376). In der Beziehung der Eltern zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur sein (BVerfGE 60, 79, 88). Das Elternrecht beruht dabei auf dem Grundgedanken, dass in aller Regel den Eltern das Wohl ihres Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution (BVerfGE 61, 358, 371). (…)

    Klicke, um auf 1711295.pdf zuzugreifen

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    Schutz bis Ende dreizehn – immerhin, doch ein lebenslang schädigendes Ritual, dem sich auch ein Vierzehnjähriger kaum entziehen und dessen Tragweite er nicht verstehen kann, wird von diesem alternativen Gesetzesentwurf in Kauf genommen. Auf körperliche Unversehrtheit wird also ebenfalls auf ethnoreligiösen Druck oder auf Elternwunsch verzichtet. Ein Mediziner, dem es am Patientenwohl gelegen ist, dürfte die medizinisch nicht indizierte Beschneidung an einem männlichen Jugendlichen gar nicht durchführen. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit Mädchen und Frauen ist auch hier offensichtlich, also droht auch die baldige sozusagen nachträgliche Legalisierung der FGM der Schafiiten (Assalaam Foundation) oder Dawoodi Bohra (Sydney, Australia), dia ja auch „kulturadäquat“ ist.

    Deutscher Bundestag Drucksache 17/11430
    17. Wahlperiode 08. 11. 2012

    Klicke, um auf 1711430.pdf zuzugreifen

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  40. Basisinformationen über den Vorgang Says:

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    [ID: 17-47943]
    Basisinformationen über den Vorgang

    Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

    Inhalt

    Einwilligung auch in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres nicht einsichtsfähigen und nicht urteilsfähigen Sohnes als Teil der Personensorge der Eltern, Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst, Grenzen des Einwilligungsrechtes; Zulässigkeit der Beschneidung durch von einer Religionsgesellschaft vorgesehene Personen in den ersten sechs Monaten nach Geburt, Erfordernis besonderer Ausbildung und einer einem Arzt vergleichbaren Befähigung;
    Einfügung § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch

    Bezug: Entscheidung des Landgerichts Köln betr. Beschneidung eines minderjährigen Jungen (151 Ns 169/11)
    Antrag des betr. Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen auf BT-Drs 17/10331
    Siehe auch GESTA C141

    Vorgangsablauf

    BR –
    Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

    11.10.2012 – BR-Drucksache 597/12

    Ausschüsse:
    Rechtsausschuss (federführend), Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Familie und Senioren, Gesundheitsausschuss

    ::

    BR –
    Empfehlungen der Ausschüsse

    19.10.2012 – BR-Drucksache 597/1/12

    R, G: Stellungnahme – FJ, FS: keine Einwendungen

    ::

    BR –
    1. Durchgang

    02.11.2012 – BR-Plenarprotokoll 902, TOP 18, S. 491A – 493B

    Bilkay Öney, Stellv. MdBR (Ministerin für Integration), Baden-Württemberg, Rede, S. 491B
    Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz, Rede, S. 492B
    Beschluss:
    S. 493B – keine Einwendungen (597/12), gemäß Art. 76 Abs. 2 GG

    ::

    BR –
    Beschlussdrucksache

    02.11.2012 – BR-Drucksache 597/12(B)

    ::

    BT –
    Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

    05.11.2012 – BT-Drucksache 17/11295

    http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/479/47943.html

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  41. Säkularer Pfadfinder gegen Beschneidung Says:

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    Stellungnahme Dr.med. Wolfram Hartmann,
    Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte
    ,

    zur Anhörung am 26. November 2012 zum
    Gesetzentwurf der Bundesregierung:

    „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“

    und

    zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht, Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz, weiterer Abgeordneter:

    „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung“

    (…) Das Erziehungsrecht der Eltern und auch die Religionsfreiheit enden dort, wo die körperliche Unversehrtheit eines unmündigen und nicht einwilligungsfähigen Kindes angetastet wird (Art. 2 GG), ohne dass dafür eine klare medizinische Indikation vorliegt. (…)

    Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist von der Berücksichtigung des Kindeswillens die Rede, „sofern er schon gebildet werden kann … insbesondere im Hinblick darauf, dass der Eingriff später nicht rückgängig gemacht werden kann“. Bei einem Kleinkind ist es angesichts der Tragweite des Eingriffs nicht möglich, das Kind umfassend über die Folgen des Eingriffs aufzuklären und seine Einwilligung einzuholen. Gerade über die Konsequenzen der kompletten Entfernung der Vorhaut kann ein noch nicht sexuell aktives Kind nicht korrekt aufgeklärt und um seine Einwilligung gebeten werden. Auch Eltern können hier ihre Einwilligung nicht stellvertretend für das Kind geben, da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist und die Eltern überhaupt nicht beurteilen können, welche Ansprüche an die Intaktheit seiner Körperoberfläche und seine sexuelle Erfüllung der Junge später hat oder nicht. Eigene Erfahrungen können hier kein Maßstab sein. (…)

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht von den Regeln der ärztlichen Kunst, die einzuhalten sind, erlaubt aber gleichzeitig für Säuglinge bis zum Alter von 6 Monaten eine Ausnahme und fordert hier nicht den Arztvorbehalt. Gerade bei Säuglingen ist aber der Arztvorbehalt zu fordern. Wie die untenstehende Literaturliste (nur ein Ausschnitt aus einer umfangreichen Literatur) belegt, haben Säuglinge ein ausgeprägtes Schmerzempfinden und ein nachhaltiges Schmerzgedächtnis. Hier ist ein solcher Eingriff nur in Vollnarkose durchzuführen. Der Eingriff könnte nur in einem für operative Eingriffe zugelassenen Raum unter ärztliche Überwachung mit Notfallbereitschaft erlaubt werden. Ich weise aber darauf hin. dass wir bei einem 8 Tage alten Neugeborenen keinen Überblick darüber haben, ob bei dem Kind medizinische Kontraindikationen gegen einen solchen Eingriff vorliegen, wie z.B. eine angeborene Gerinnungsstörung, Hämoglobinopathien oder ein Antikörpermangelsyndrom. Diese Erkrankungen werden durch die routinemäßigen Untersuchungen von Neugeborenen (U1, U2, erweitertes Neugeborenenscreening) nicht erfasst und können zu ganz erheblichen postoperativen Komplikationen führen. (…)

    Der Entwurf der Bundesregierung ist aus kinder- und jugendärztlicher Sicht strikt abzulehnen. (…)

    Auch Muslime werden von uns nicht diskriminiert, sie stellen einen ganz erheblichen Teil unserer Patienten dar und wir wissen, dass die Eltern uns ihre Kinder gern anvertrauen und mit unserer medizinischen Versorgung sehr zufrieden sind. Im kommenden Jahr widmet sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in seinem Jahresschwerpunkt ausführlich den Problemen der Migrantenkinder in unserer Gesellschaft. Hier stellen muslimische Migrantenkinder die größte Gruppe dar.

    Es muss uns als Anwälten für das Kindeswohl aber erlaubt sein, Jahrtausende alte religiöse Riten und Gebräuche, die die körperliche Unversehrtheit eines minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Kindes dauerhaft beeinträchtigen, aufgrund neuer Erkenntnisse im 21. Jahrhundert zu hinterfragen und ein Nachdenken darüber anzuregen, ob es nicht auch für Jungen möglich ist, in der religiösen Tradition seiner Eltern erzogen zu werden ohne dass ihnen die Vorhaut entfernt wird.

    Der derzeitige Gesetzesentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes ebnet ungewollt den Weg für Forderungen zur Legalisierung der Beschneidung von Mädchen. Auf diese Gefahr hat die Zentralstelle für Weltanschauungsfragen der evangelischen Kirche in Deutschland im September 2012 in einer Dokumentation hingewiesen

    http://www.ekd.de/ezw/Publikationen_2762.php

    Tatsächlich fordert Mohamed Kandeel (auch ‚Kandil’ geschrieben), Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Universität Menofiya, Ägypten, eine weltweite Legalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) Typ Ia und Ib.

    Das heißt einer Entfernung der Klitorisvorhaut alleine (Typ Ia) oder zusammen mit der Klitoris (Typ Ib). Er behauptet, dass negative Folgen für die betroffenen Frauen nicht nachweisbar seien. Es sei deswegen nicht einzusehen, dass die Beschneidung von Jungen erlaubt sein soll und die von Mädchen dagegen weltweit geächtet würde. Die männliche Beschneidung sei grundsätzlich vergleichbar mit der in der schafiitischen islamischen Rechtsschule vertretenen FGM Typ Ia und Ib

    http://f1000research.com/articles/female-genital-cutting-is-a-harmful-practice-where-is-theevidence/#reflist

    Kandeel war bislang Mitglied der Genfer Stiftung für Medizinische Ausbildung und Forschung, die eng mit der WHO zusammenarbeitet. (…)

    Die notwendige medizinische Schmerzbehandlung (Vorschlag 2) bei einem 8 Tage alten Neugeborenen ist, wie alle pädiatrischen Schmerzspezialisten in Deutschland übereinstimmend feststellen, ohne Vollnarkose nicht zu gewährleisten. Neugeborene sind schmerzempfindlich und können unterbewusst durch solche traumatisierenden Erfahrungen längere Zeit belastet werden. Schon kleinste Frühgeborene leiden nachweisbar unter ihnen zugefügten Schmerzen. Es ist inzwischen wissenschaftlich belegt, dass Neugeborene Schmerzen sogar erheblich stärker empfinden als ältere Kinder oder Erwachsene, da neuronale Mechanismen der Schmerzmodifikation noch nicht entwickelt sind.

    EMLA®-Creme ist, wie ich bereits in meiner ersten Stellungnahme dargelegt habe, im Säuglingsalter hoch problematisch und gewährleistet zudem keinerlei ausreichende Schmerzvermeidung. Eine Leitungsanästhesie ist ebenfalls sehr schmerzhaft und in diesem Alter risikobehaftet und zur Schmerzvermeidung ungeeignet. Eine Vollnarkose ist bei einem 8 Tage alten Neugeborenen nur bei einer echten medizinischen Indikation vertretbar, da sie angesichts der Unreife des ZNS mit zusätzlichen Risiken behaftet ist, die auch erfahrenen Kinderanästhesisten nicht ganz ausschließen können. Kommt es zu einem Narkosezwischenfall mit bleibenden Schäden, trägt der Anästhesist ein sehr großes Haftungsrisiko, wenn sich herausstellt, dass die Narkose im Rahmen eines medizinisch nicht erforderlichen Eingriffs durchgeführt wurde. (…)

    Der Vorschlag 3 zur ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung berücksichtigt nicht, dass auch Blutentnahmen nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn dafür eine medizinische Indikation besteht. Das elterliche Sorgerecht erlaubt bislang nicht, vom Arzt eine medizinisch nicht indizierte Blutentnahme bei einem Kind zu verlangen. (…)

    Zum Vorschlag 4 weise ich noch einmal darauf hin, dass es keinerlei objektive Kriterien gibt, bei einem Kind festzustellen, ob es sich für oder gegen eine Beschneidung mit lebenslangen Konsequenzen entscheidet. Wenn das Kind wirksam einwilligen soll, muss es vorher umfassend über die bleibenden Folgen des Eingriffs aufgeklärt worden sein. Das ist ganz sicher vor der Pubertät und ohne sexuelle Aktivität bei dieser Fragestellung nicht möglich.

    Köln, 22.11.2012
    Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.)

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  42. Edward von Roy Says:

    Gestern war die Abstimmung!

    Am Abend des 12.12.2012 sind die Beschneider und Beschneidungsfreunde zufrieden, denn männliche Kinder dürfen wieder legal im Namen des elterlichem Beschneidungsoptimismus oder der elterlichen Gottesfurcht gequält und lebenslang ein bisschen geschädigt und in Sexualleben und Lebensqualität eingeschränkt werden. Was zu befürchten war, ist also eingetroffen:

    Regierungsentwurf, Zahl der Abgeordneten und Abstimmungsverhalten

    434 dafür
    100 dagegen
    46 Enthaltungen

    Oppositionsentwurf der 66 Abgeordneten

    584 abgegebene Stimmen
    91 dafür
    462 dagegen
    31 Enthaltungen

    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/42042381_kw50_de_beschneidung/index.html

    Viele einzelne Befürworter des halbwegs beschneidungskritischen Gegenentwurfs argumentierten hervorragend, doch das Alter vierzehn hielt und halte ich menschenrechtlich für unzurureichend und strategisch für verfehlt, denn wo seit Jahrzehnten kein Jugendarbeiter oder Lehrer es wagt, muslimisch und jüdisch geprägte Eltern (oder alle anderen!) von der Beschneidung ihres Sohnes abzuhalten, da wird auch der vierzehn oder fünfzehnjährige Junge sich dem Druck von Clan und Peer Group sowie dem religiös erwünschten Ekel vor den „unreinen“ Unbeschnittenen nicht entziehen können.

    In den nächsten Jahren wird unsere mühselige Aufklärungsarbeit erst beginnen müssen und allmählich ein Bewusstsein dafür bilden, dass Eltern keine schmerzenden, blutenden Wunden im Genitalbereich des „eigenen“ Kindes hervorrufen dürfen, auch nicht auf Befehl der Götter Jahwe oder Allah oder aus ästhetischem Befinden oder aus reichlich legendärer Aidsprophylaxe.

    Eins zu null sagt man beim Fußball, die gestrige Debatte gewannen Scharia, Halacha und elterliche Allmacht gegen Wissenschaftlichkeit und Kindeswohl 1:0.

    Was für ein schwarzer Tag für die kulturelle Moderne und die Kinderrechte. Wer es jetzt in Jugendverbänden, Jugendämtern, Wohlfahrtsverbänden oder Fachhochschulen für Soziale Arbeit wagen sollte, wissenschaftlich begründet gegen die Zirkumzision zu argumentieren, wird es noch schwerer haben als bisher.

    Edward von Roy

  43. Kalevala Says:

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    „Später, wenn man einmal dieses schändliche Gesetz, das mit der Mehrheit der Religionsvertreter in unserem Parlament zustande kam, als das erkennen wird, was es tatsächlich ist, nämlich ein Schlag gegen die Rechte und das Wohl von Kindern und ein Schritt zurück ins Mittelalter, wird man aber dennoch sagen können, dass es aufrechte Kämpfer gab, die sich mit menschenrechtlichen Argumenten, wenn auch vorerst vergeblich, für die Rechte der Kinder einsetzten.“

    Uwe Lehnert (zitiert von Frank Berghaus am 12. Dezember 2012 um 21:59)

    http://www.wissenbloggt.de/?p=14327

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  44. Carcinòl Says:

    am 7. Mai 2013 in Köln:

    Worldwide Day of Genital Autonomy
    Demonstration für genitale Selbstbestimmung in Köln

    KÖLN. (hpd/gbs) Am 7. Mai jährt sich erst­ma­lig das Urteil des Landgerichts Köln, das die medi­zi­nisch nicht indi­zierte Beschneidung von Jungen als Körper­verletzung und damit als straf­bare Handlung wer­tete. Anlässlich die­ses Jahres­tages orga­ni­siert der Fachverband Beschneidungs­betroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun wei­te­rer Organisationen (u. a. der AK Kinder­rechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kund­gebung am Land­gericht Köln, auf der das Recht aller Kinder welt­weit auf geni­tale Selbst­bestimmung unab­hän­gig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefor­dert wird.

    Dass eine zen­trale Kund­gebung gegen die Körper­verletzung und für die Selbst­bestimmung von Kindern bit­ter nötig ist, zeigt das am 12. Dezember letz­ten Jahres im Bundes­tag ver­ab­schie­dete Gesetz zur Legitimierung der Vorhaut­beschneidung bei Jungen. In dem Paragraphen “Beschneidung des männ­li­chen Kindes” (§ 1631d, BGB) wurde die Zirkumzision aus jeg­li­chem Grund für legal erklärt und unter­liegt seit­dem der Personensorge, d. h. im Regel­fall ent­schei­den die Eltern, ob das Kind beschnit­ten wird oder nicht. Im Gesetzes­text unberück­sichtigt blie­ben die alar­mie­rende Zahl an bekannt gewor­de­nen Komplikationen bei “Beschneidungen”, die Ablehnung aller euro­päi­schen Kinder­arzt­verbände von “Beschneidungen” ohne strenge medi­zi­ni­sche Indikation sowie der Protest zahl­rei­cher Menschen­rechts­gruppen. U. a. star­tete der “AK Kinderrechte” der Giordano-Bruno-Stiftung im Vorfeld der neuen Gesetz­gebung die Kampagne “Mein Körper gehört mir!” – Zwangs­beschneidung ist Unrecht, auch bei Jungen” und stellte auf der Website http://www.pro-kinderrechte.de umfang­rei­che Informationen zum Thema zur Verfügung.

    Mit der Demonstration möch­ten die Initiatoren all jenen eine Platt­form bie­ten, die Körper­verletzung als Teil der Erziehung strikt ableh­nen und für den Schutz aller Kinder welt­weit vor jeg­li­cher Verletzung ihrer kör­per­li­chen und sexu­el­len Integrität ein­tre­ten. In dem Forderungs­katalog heißt es unter ande­rem, dass der Paragraph “Beschneidung des männ­li­chen Kindes” (§ 1631d, BGB) sofort zurück­genommen wer­den muss. Darüber hin­aus soll ein zwei­jähriger Runder Tisch zum Thema “Beschneidungen” an Jungen einge­richtet wer­den, wel­cher aus­ge­wo­gen mit Medizinern, Juristen, Religions­vertretern, Menschen- und Kinder­rechts­organisationen, Vertretern von Opfer­verbänden und Psychologen besetzt ist, um alle Standpunkte gleich­berechtigt abde­cken zu kön­nen.

    Die Demonstration star­tet um 11:00 Uhr mit einer zen­tra­len Kund­gebung am Land­gericht Köln (Luxemburger Straße 101, 50939 Köln). Die Abschluss­kundgebung fin­det um 13:00 Uhr am Roncalliplatz (Nähe Dom) statt.

    http://hpd.de/veranstaltungen?action=cal&id=655&tab=cal_single

    siehe bei MOGiS

    http://www.genitale-selbstbestimmung.de/

  45. Machandelboom Says:

    Kind im Sinne der Kinderrechtskonvention ist ein Mensch unter achtzehn Jahren.

    Definition of the child (Article 1): The Convention defines a ‚child‘ as a person below the age of 18

    Klicke, um auf Guiding_Principles.pdf zuzugreifen

    Article 1

    For the purposes of the present Convention, a child means every human being below the age of 18 years unless, under the law applicable to the child, majority is attained earlier.

    http://www.crin.org/docs/resources/treaties/uncrc.asp#One

    A child is defined in the UNCRC as a person under the age of 18 years.

    http://www.childrensrights.ie/childrens-rights-ireland/un-convention-rights-child

    A child is defined by the Convention on the Rights of the Child (CRC) as “Every human being below the age of 18 years unless under the law applicable under the child majority is attained earlier.“

    http://www.yesican.org/definitions/who.html

    Keine Beschneidung unter achtzehn!

  46. Carcinòl Says:

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    12.12.2012

    Beschneidung (Gesetzentwurf Rupprecht, Dörner, Golze und weitere)
    Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung

    Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze und weitere
    Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung
    Drs. 17/11430, 17/11800 und 17/11814

    http://www.cducsu.de/Titel__beschneidung_%28gesetzentwurf_rupprecht_doerner_golze_und_weitere%29/TabID__1/SubTabID__2/InhaltID__323/Jahr__2012/Monat__12/Tag__12/Abstimmungen.aspx

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    Drucksache 17/11430
    08.11.2012

    Gesetzentwurf
    der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz, Ingrid Arndt-Brauer, Bärbel Bas, Dirk Becker, Karin Evers-Meyer, Elke Ferner, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Kirsten Lühmann, Hilde Mattheis, Gerold Reichenbach, René Röspel, Karin Roth (Esslingen), Annette Sawade, Bernd Scheelen, Dr. Carsten Sieling, Ute Vogt, Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Ulrich Schneider, Memet Kilic, Dr. Harald Terpe, Monika Lazar, Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Uwe Kekeritz, Arfst Wagner (Schleswig), Agnes Krumwiede, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Steffen Bockhahn, Dr. Dagmar Enkelmann, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Richard Pitterle, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Alexander Süßmair, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich

    㤠1631d
    Beschneidung des männlichen Kindes
    Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“

    II. Medizinische Aspekte der Beschneidung des männlichen Kindes

    1. Gründe der Zirkumzision

    Die Zirkumzision ist ein alter und häufig durchgeführter chirurgischer Eingriff beim männlichen Kind bzw. Erwachsenen. Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit etwa 30 Prozent aller Männer beschnitten sind. Die Zirkumzision kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden: Aus medizinischen Gründen bei Vorliegen einer Phimose (Vorhautverengung) sowie aus religiösen, kulturellen und sozialen Gründen. Die Beschneidung aus religiösen oder kulturellen Gründen ist besonders in den islamisch geprägten Staaten, im nördlichen und westlichen Afrika sowie in Israel üblich.

    Insbesondere in den angelsächsischen Ländern wurde lange Zeit eine Routinezirkumzision bei Neugeborenen vorgenommen, denn im 19. Jahrhundert war hier die Ansicht, die Beschneidung sei eine geeignete Präventionsmaßnahme gegen Masturbation, weit verbreitet. Die seitdem gewonnenen Erkenntnisse über die menschliche Sexualität haben jedoch in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Umdenken geführt. Zudem hat sich die Annahme, dass Neugeborene kein oder nur ein unterentwickeltes Schmerzempfinden hätten, als falsch erwiesen. So ist die routinemäßige Beschneidung von Neugeborenen in Australien und Kanada stark zurückgegangen und in Großbritannien und Neuseeland kaum noch anzutreffen. Auch in den USA ist ein Rückgang zu beobachten, auch wenn derzeit immer noch rund 55 Prozent aller männlichen Neugeborenen routinemäßig beschnitten werden. In
    Deutschland wird die Zirkumzision hauptsächlich aus religiösen oder kulturellen Gründen und häufig auch mit einer vorgeschobenen medizinischen Indikation durchgeführt. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte lehnen die nicht medizinisch indizierte Zirkumzision schon seit längerem.

    2. Aufbau und Funktion der Vorhaut

    Die männliche Vorhaut ist nach dem Stand des heutigen medizinischen Wissens einzigartig aufgebaut. Während die Oberfläche der Vorhautaußenseite aus normaler Haut besteht, ist die Oberfläche der Vorhautinnenseite dagegen eine Schleimhaut. Unter der Vorhaut befindet sich eine Schicht glatten Muskelgewebes, die an der Vorhautspitze wirbelförmig angeordnet ist. So wird ein Schließmuskel gebildet, welcher dafür sorgt, dass die Vorhaut die Eichel bedeckt. Die Vorhaut ist nicht nur dicht mit Blutgefäßen, sondern auch mit Nerven durchzogen, insbesondere nahe der Vorhautspitze

    Bereich des Übergangs von der normalen Haut zur Schleimhaut. Diese Übergangsstelle ist der empfindlichste und erogenste Teil des Penis (Sorrells/Snyder/Reiss/Eden/Milos/Wilcox/Van Howe, Fine-touch pressure thresholds in the adult penis, BJU International 99 (4) , 864 ff.). Grund dafür ist nicht nur die hohe Anzahl der Nervenendigungen, sondern auch deren Art. So wurden in der Vorhaut Mechanorezeptoren, Schmerzrezeptoren und Nerven für die Wahrnehmung von Druckreizen, Vibrationen sowie von leichten Berührungen nachgewiesen. Die Eichel ist im Vergleich mit der Vorhaut weit weniger mit Nerven durchsetzt und deshalb deutlich unempfindlicher gegenüber bestimmten Reizen. Die männliche Vorhaut hat eine wichtige Funktion als Schutz der Eichel vor Verletzungen, mechanischen Einflüssen wie Reibung, Schmutz und Schadstoffen. Besonders bei Babys und kleinen Kindern bildet die noch fest mit der Eichel verklebte Vorhaut eine natürliche Schutzbarriere für den Harntrakt. Die Vorhaut hält die Eichel feucht und schützt sie vor Austrocknung (Verhornung). Daneben hat die innen liegende Schleimhaut durch die Absonderung u.a. von Lysozym und die dadurch verursachte Abtötung schädlicher Bakterien eine wichtige Funktion bei der Infektprophylaxe. Die männliche Vorhaut hat zudem essentielle sexuelle Funktionen (Cold/Taylor, The prepuce, BJU International 83 (Suppl. 1) , 34 ff.). Das hochsensible Vorhautgewebe, dessen innerer Teil bei einer Erektion zurückgezogen ist und außen liegt, bildet eine großflächige erogene Zone, die für eine normale, intensive Gefühlswahrnehmung beim Geschlechtsverkehr wichtig und damit wesentlich für das männliche Lustempfinden insgesamt ist. Darüber hinaus erleichtert die Vorhaut die Penetration der Vagina, da der Penis teilweise innerhalb seiner eigenen Vorhaut gleitet, was zu einer Reduktion von Reibung und vaginaler Trockenheit führt. Die Vorhaut stellt ausreichend Hautfläche für eine vollständige Erektion zur Verfügung und schützt zudem beim vaginalen Geschlechtsverkehr den Eichelkranz vor direkter Stimulation, was wiederum vorzeitigen und ungewollten Ejakulationen vorbeugt.

    4. Medizinische Risiken und gesundheitliche Folgen

    Wie bei jedem chirurgischen Eingriff kann es auch bei der Zirkumzision zu Komplikationen kommen. Typische Komplikationen bei der männlichen Beschneidung sind Blutungen, Wundinfektionen, Verletzungen der Eichel, Verengungen der Harnröhre, Blutergüsse, Schwellungen, Narbenbildungen und postoperative Schmerzen. Zu beachten ist auch, dass die Zirkumzision in Deutschland auch ohne hinreichende Schmerzbehandlung vorgenommen wird. Dies kann zu psychischen Folgeschäden führen.

    Die irreversible Entfernung der Vorhaut führt zu einem Verlust von großen Teilen der gesamten Penishaut, insbesondere der sensorisch wichtigsten Teile. Dies bedingt einen wahrnehmbaren Sensibilitätsverlust und beeinflusst so das sexuelle Empfinden von Männern. Zudem wird der Eichel durch die Entfernung der schützenden Vorhaut ihr natürlicher Schutz genommen, was im Laufe des Lebens zu einer zunehmenden Keratinisierung (Verhornung) der Eicheloberfläche und damit zu einem zusätzlichen Sensibilitätsverlust führt. Männer, die erst als Erwachsene beschnitten wurden und aus diesem Grund sexuelle Erfahrungen vor der Zirkumzision hatten, berichten über fühlbare Einschränkungen ihres sexuellen Lustempfindens (Kim/Pang, The effect of male circumcision on sexuality, BJU International 99 (3) , 619 ff.). Die Zirkumzision kann darüber hinaus nicht nur bei den betroffenen Männer, sondern auch bei deren Partnerinnen zu sexuellen Problemen führen (Frisch/Lindholm/Grønbæk, Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark, International Journal of Epidemiology 2011, 1ff.). So berichten betroffene Paare über Schwierigkeiten und Probleme bei Erektion, Penetration sowie Orgasmus bis hin zur Dyspareunie (schmerzhafter Geschlechtsverkehr).

    5. Folgerungen

    Bei der Zirkumzision handelt es sich um einen schmerzvollen, mit Risiken behafteten chirurgischen Eingriff, der zu einer irreversiblen Entfernung eines hochsensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils führt.

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    Drucksache 17/11814

    II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

    Zu Buchstabe a

    Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 87. Sitzung am 28. November 2012 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie den Stimmen von zwei Mitgliedern der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den im Rechtsausschuss zu diesem Gesetzentwurf eingebrachten Änderungsantrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Christine Lambrecht, Rainer Arnold, Edelgard Bulmahn, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Dr. Edgar Franke, Martin Gerster, Iris Gleicke, Günter Gloser, Ulrike Gottschalck, Dr. Gregor Gysi, Hans-Joachim Hacker, Michael Hartmann (Wackernheim), Dr. Rosemarie Hein, Dr. Barbara Hendricks, Josip Juratovic, Dr hc Susanne Kastner, Ulrich Kelber, Daniela Kolbe (Leipzig), Niema Movassat, Dr. Rolf Mützenich, Aydan Özoguz, Johannes Pflug, Dr. Sascha Raabe, Stefan Rebmann, Anton Schaaf, Paul Schäfer (Köln), Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Sonja Steffen, Kerstin Tack, Kathrin Vogler, Heidemarie Wieczorek-Zeul und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) abzulehnen.

    Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Stimmen von zwei Mitgliedern der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. und eines Mitglieds der Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf anzunehmen.

    Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 81. Sitzung am 28. November 2012 beraten und empfiehlt einstimmig, zu dem Gesetzentwurf und den im Rechtsausschuss dazu eingebrachten Änderungsanträgen eine Beschlussfassung im Plenum herbeizuführen.

    Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 92. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt dessen Annahme sowie die Ablehnung der beiden im Rechtsausschuss dazu eingebrachten Änderungsanträge.

    Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 72. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei Stimmenthaltung der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE.) dessen Annahme. Die Fraktion der SPD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

    Zu Buchstabe b

    Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 87. Sitzung am 28. November 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von zwei Mitgliedern der Fraktion der SPD und einem Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

    Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 81. Sitzung am 28. November 2012 beraten und empfiehlt einstimmig, zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussfassung im Plenum herbeizuführen.

    Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 92. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt, zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussfassung im Plenum herbeizuführen.

    Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 72. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei Stimmenthaltung der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE.) dessen Ablehnung. Die Fraktion der SPD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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  47. Carcinòl Says:

    Glauben heißt gehorchen! Zur Khitân (männliche und mit der schafiitischen Rechtsschule zusätzlich auch verpflichtende weibliche Beschneidung im Islâm) lese man bei ENFAL:

    Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)

    Im islamischen Recht gilt allgemein: „Wenn der Nutzen eines schmerzzufügenden Eingriffs beim Lebewesen größer ist als der durch diesen Eingriff hervorgerufenen Schaden, dann ist diese Eingriff zu befürworten. Die Beschneidung folgt diesem Prinzip. Es gibt kein bestimmtes Alter für die Beschneidung. Allerdings ist es gehäufig, daß Kinder zwischen 7-10 Jahren beschnitten werden sollten.

    Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muß die Beschneidung durchführen (lassen).

    Bei der Beschneidung gilt, daß mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muß.

    Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:

    Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.
    Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib
    Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.

    Zum Begriff Sunna:

    Die Sunna ist das Nacheifern des Propheten Muhammed Mustafa (Allah’s Friede sei mit ihm und all den anderen Propheten) bezüglich seiner Taten, seiner Aussprachen oder seiner unausgesprochenen Gutheißungen.

    4. Schluß

    Wie man sehen kann, beruht die Beschneidung im Islam nicht auf einer einfachen Tradition, denn viele Propheten kamen schon beschnitten auf die Welt. Das sogar Propheten schon beschnitten waren oder sich beschnitten ließen, zeigt auf eindrucksvolle Weise die Bedeutung von hitan im Islam. Der Gelehrte Hattabi sagt diesbezüglich: „Obwohl hitan unter der Sunna aufgeführt wird, wird sie jedoch von vielen Gelehrten als Vacib anerkannt“.

    Ergänzung*:

    “ Die Beschneidung wurde mit dem ersten Propheten Adam an bis zu dem letzten Propheten Muhammed durchgeführt und danach von jedem Muslim auch als Verpflichtung weitergeführt.

    Gott zeigt durch seine Propheten keine Sachen, die für die Menscheit unwichtig oder unnütz wäre.
    Dann stellt sich die Frage, worin liegt also dann das Nützen bei der Beschneidung?

    Die Medizin stellte fest, daß die Beschneidung sehr wichtig ist, weil es andere Geschlechtsspezifische Krankheiten vorbeugt.
    Diese Daten kann man aus der heutigen Medizin entnehmen. Wir wissen jedoch noch nicht genau welche andere Vorteile in der Zukunft mit der Entwicklung der Medizin mit sich bringt.

    Als Muslime wissen wir, wenn Allah (Gott) uns etwas empfiehlt, dann liegt garantiert ein Nutzen für uns also für die Menschheit dahinter. Wir jedoch, führen die Empfehlungen von IHM nicht aus weil sie nützlich sind, sondern weil Allah uns das empfohlen hat. Die Muslime, die vor vielen Jahrhunderten vor uns lebten, wussten das medizinische Nutzen von der Beschneidung noch nicht, aber sie haben die Beschneidung nur durchgeführt weil Allah das als Empfehlung gegeben hat. Sie haben nur gesagt: „Wir haben Dich erhört und führen deinet Willen die Empfehlung aus“.

    In der Medizin wurde auch desweiteren festgestellt, daß bei der Geschlechtsverkehr – wenn der Mann beschnitten war- zu schnellem Orgazmus bei den Frauen führt. (Dies Problem ist im Westen einer der größten Ehe- oder Partnerschaftsproblem)

    Der Prophet Muhammed lebte im 7.Jahrhundert n.Chr. Er war ein Mensch der nicht Medizin studierte, was heißt studieren er war sogar analphabet, dh. er konnte nicht einmal lesen. Doch sagte er einmal: „Schwarzkümmel ist eine Heilung bzw. Gesenung für alles (Krankheiten usw.) ausser dem Tod.“
    Heute führen die Chemiker Diplomarbeiten und Untersuchungen über Schwarzkümmel durch und haben erst im 20 Jahrhundert erforscht welche Nutzen Schwarzkümmel hat.“

    Im Qur’an heißt es „Und was Er auf der Erde für euch erschaffen hat, ist mannigfach an Farben. Wahrlich, darin liegt ein Zeichen für Leute, die sich mahnen lassen“ [16:13].

    Weiter sagt Allah im Qur’an: „(Dies ist unsere) Identität von Allah, und wer hat eine schönere Identitätsgebung als Allah! Und Ihm dienen wir“ [2:138].

    http://www.enfal.de/hitan.htm

    Aha, ob Quantenphysik, Psychoanalyse oder Jungenbeschneidung: alles islamisch gesehen sozusagen Schwarzkümmel! Denn nicht den Islam muss oder darf man aus Sicht der Schariabewegten verändern, sondern es gilt die kulturelle Moderne medinensisch zu zivilisieren – zu islamisieren.

    Medina ist und bleibt Zivilisation schlechthin – die einzig heilsbewahrende Zivilisation. Imam al-Ghazali wies das aristotelische oder platonische Denken zurück, die heutigen Revivalisten haben aufklärungshumanistische und menschenrechtsuniversalistischen Standards abzuweisen.

    Auch mit dem bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU) ist auf Erden Allahs Königreich zu verwirklichen. Medina 2.0 … einen anderen Idschtihad kann es nicht geben!

  48. Cees van der Duin Says:

    Der Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm v. 30.08.2013 – 3 UF 133/13 – belegt: der beschneidungsfreundliche (kinderfeindliche) § 1631 d BGB führt die Argumentation unserer Richter in bizarre Verrenkungen hinein.

    Unsere Gesetze sollten für alle Menschen gelten – Jungen haben eigentlich den selben Anspruch auf genitale Unversehrtheit wie Mädchen. Nur eigentlich oder auch tatsächlich?

    Vielleicht haben Kinder gar keine „Religion“ oder „Kultur“? Wie auch immer: man muss auch nicht jede Kultur bewahren, sonst müssten wir die Mädchenbeschneidung etwa vom Typus 1a (Klitorisvorhautbeschneidung) legalisieren, die in der schafiitischen Rechtsschule des Islam „heilssichernder“ Standard ist.

    Jahrtausende alte Initiationsrituale gehören in der kulturellen Moderne nicht in Arztpraxis oder Kinderzimmer – nicht in Hamm und irgendwann (möglichst bald) auch nicht mehr in Kenia.

    Die männliche Vorhaut hat eine wichtige Funktion und sollte nur in ganz wenigen, medizinisch wirklich unumgänglichen Fällen chirurgisch entfernt werden.

    Indirekt nennt uns das OLG Hamm leider mehrere mögliche Gründe für eine aus seiner Sicht statthafte Beschneidung.

    Denn was wurde erreicht: das sechs Jahre alte Kind darf nur in diesen Tagen nicht beschnitten werden. Sieht so ein Erfolg aus im Sinne der gewährleisteten körperlichen Unversehrtheit? Doch wohl eher nicht.

    Folgendes klingt leider im Urteil stark mit:

    1. solange ein Kind zur “Menschensorte” der Evangelischen gehört bleibt es irgendwie vor der Jungenbeschneidung geschützt

    2. wenn nur die eigene Mutter beim Vorgang der Zirkumzision zuschauen würde, wäre alles in bester Ordnung

    3. das „Aufklärungsgespräch“: etwas Zureden (Trösten? Bagatellisieren? Überreden? Überlisten?) legalisiert die Jungenbeschneidung

    4. die in § 1631d BGB kalkuliert nicht angesprochenen „Religionsvölker“ der Muslime oder Juden dürften sowieso beschneiden (eine Ungleichbehandlung der Kinder), an männlichen Kindern unter sechs Monaten dürfen irgendwie beschneidungskundige Erwachsene die genitale Kult-OP vornehmen

    5. ein regelmäßiger Besuch in Kenia kann eine nordrhein-westfälische Beschneidungserlaubnis sein

    6. nach dem Gerichtsurteil sind “medizinische Risiken” und “Schmerzen” des Kindes von uns allen gefälligst zu akzeptieren: “weil diese Umstände mit jeder nicht medizinisch indizierten Beschneidung verbunden seien”

    7. das örtliche Jugendamt wird durch das Gerichtsurteil zur beschneidungsbilligenden Instanz emporgehoben

    Ich denke, dass die Bundesrepublik den 2012 geschaffenen Paragraphen 1631d BGB zurückziehen muss. Die Zirkumzision ins elterliche Belieben zu stellen, eine irreparable körperliche Schädigung als Teil der Personensorge zu definieren war falsch.

    Im Allgemeinen sollten ausgewachsene Männer darüber entscheiden, ob sie mit oder ohne Vorhaut leben und lieben wollen. Mancher männliche Jugendliche aber dürfte sich dem hohen Konformitätsdruck von Familie oder Religionsgruppe nicht entziehen können.

    Keine Beschneidung unter achtzehn!

    Cees van der Duin

  49. Bragalou Says:

    noch zu den Themen Jungenbeschneidung, verzichtbare kindliche genitale Unversehrtheit und elterliche äh himmlische Allmacht.

    Quellen zum Urteil aus Hamm (September 2013) und zum Fall des einstweilen nicht zu beschneidenden sechsjährigen und evangelisch getauften Sohn einer beschneidungsgläubigen Mutter, die aus Kenia stammt
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    Az.: 3 UF 133/13

    HAMM dpa | Das Oberlandesgericht Hamm hat die 2012 neu geschaffene Beschneidungsvorschrift aus religiösen oder kulturellen Motiven im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals konkretisiert. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 30. August hat das OLG einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen (Az.: 3 UF 133/13). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, das die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren nicht zugelassen hatte.

    Der 3. Familiensenat bemängelte, dass die Mutter das Kindswohl ihres Sohnes nicht berücksichtigt habe. Die Entscheidung zu einer Beschneidung sei ohne Einbeziehung des Jungen gefallen. Zwar sei der Junge in dem Alter noch nicht in der Lage, diese Frage selbst zu entscheiden. Arzt und Mutter müssen aber nach Auffassung der Richter je nach Alter und Entwicklungsstand mit dem Kind reden und seine Wünsche berücksichtigen. In dem vorliegenden Fall sei das nicht geschehen.

    Die geschiedenen Eltern aus Dortmund hatten sich gestritten, ob die aus Kenia stammende Mutter den Sohn beschneiden lassen darf. Zur Begründung führte sie die kulturellen Riten ihres Heimatlandes an. Ihr Sohn sollte bei Besuchen in Kenia als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werden. Das Gericht aber sah darin keine Rechtfertigung. Der Lebensmittelpunkt der Familie sei in Deutschland, Besuche in Kenia seien selten möglich und das Kind evangelisch getauft.

    Die Intimhygiene des Kindes sah das Gericht ohne Beschneidung nicht gefährdet. Dafür aber das psychische Wohl des Jungen. Die Richter merkten kritisch an, dass die Mutter es abgelehnt hatte, ihr Kind zu dem Eingriff zu begleiten. Der Beschluss des OLG ist rechtskräftig.

    taz 25.09.2013

    http://www.taz.de/!124432/

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    Obwohl der Bundestag Beschneidungen Ende 2012 gesetzlich erleichtert hatte , darf eine kenianisch stämmige Mutter aus Dortmund ihren Jungen nicht beschneiden lassen. Das Hammer Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am 30. August ein Urteil des Dortmunder Familiengerichts in diesem Fall und veröffentlichte es am Mittwoch (AZ: 3 UF 133/13).

    Der konkrete Fall ist kompliziert: Das Kind lebt im Haushalt der 31-jährigen Mutter, die das alleinige Sorgerecht für den Jungen hat. Sie will den Jungen nach Angaben des Gerichts entsprechend den kulturellen Riten Kenias beschneiden lassen, damit er bei Besuchen in Kenia – insbesondere auch von ihrer Verwandtschaft – als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werde.

    Das OLG entschied, dass im Dortmunder Fall nicht die Mutter über die Beschneidung entscheiden darf, sondern das Dortmunder Jugendamt. Grund dafür unter anderem: Weder Kind noch Mutter sind über den Eingriff und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden.

    Die Mutter darf laut Gericht auch vorläufig weiterhin keine Beschneidung veranlassen, weil Kind und Mutter ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hätten und nur selten nach Kenia fahren. Auch sei der Junge evangelisch getauft.

    Das Gericht schreibt weiterhin: „Im vorliegenden Fall gebe es gewichtige Gründe dafür, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt durch die Kindesmutter veranlasste Beschneidung das psychische Wohl des Sechsjährigen beeinträchtige.“ Hinzu kommt im konkreten Fall: Die Mutter will das Kind nicht zu der Operation begleiten.

    WAZ 25.09.2013

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    OLG Hamm: Kindeswohl gefährdet

    … Der Mutter, die aus Kenia stammt, steht das alleinige Sorgerecht zu. Sie wollte ihren sechsjährigen Sohn entsprechend den kulturellen Riten ihres Heimatslandes beschneiden lassen. In Kenia werde der Junge nur so als vollwertiger Mann anerkannt. Daneben hielt sie den Eingriff auch aus hygienischen Gründen für notwendig.

    Nach der neuen Vorschrift habe die Mutter grundsätzlich das Recht, in die Beschneidung ihres Kindes einzuwilligen, solange der Junge dies nicht selbst entscheiden könne, betonten die Richter. Allerdings fehle es hierzu an den nötigen Voraussetzungen. Denn das Thema sei mit dem Sohn noch nicht hinreichend besprochen worden, diese Pflicht treffe auch den behandelnden Arzt. Der Junge könne zwar noch nicht selbst über den Eingriff entscheiden, seine Wünsche müssten aber berücksichtigt werden. Aber auch die Mutter selbst sei über die Reichweite des geplanten Eingriffs noch nicht umfassend aufgeklärt worden.

    Daher sei es gerechtfertigt, der Mutter die Befugnis zur Einwilligung vorläufig zu entziehen. Andernfalls spreche viel für eine Gefährdung des Kindeswohls. Das OLG gab zu verstehen, dass dies immer von den Umständen des Einzelfalls abhänge. Hier habe die Mutter ihren ständigen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Motive für eine Beschneidung, die auf den Verhältnissen in Kenia beruhen, hätten daher wenig Gewicht.

    Zu berücksichtigen sei hingegen, dass der Sohn evangelisch getauft sei und die Mutter angegeben habe, ihren Sohn bei dem Eingriff nicht begleiten zu können. Letzteres könne das psychische Wohl des Jungen beeinträchtigen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

    Legal Tribune Online 25.09.2013

    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-3-uf-133-13-beschneidung-norm-konkretisierung/

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    … Die Entscheidung beruht insofern auf einem sehr speziellen Fall. Sie lässt aber deutlich erkennen, dass durch die neue Vorschrift nicht zwangsläufig jede Beschneidung, die per se mit religiösen oder kulturellen Riten begründet wird, vom Gericht auch als durch den § 1631d BGB legitimiert angesehen wird, die neugeschaffene Regelung somit also keinen Blankoscheck darstellt. Gerade auch der Begriff „Kindeswohl“, der ausdrücklich im Gesetz angeführt wurde, wird insofern noch oft von Gerichten mit Inhalt gefüllt werden müssen. Auch die Ansicht des OLG Hamm, dass die Intimhygiene nicht als Begründung für eine Beschneidung angesehen werden kann, ist insofern als wichtig anzusehen, da gerade diese Intimhygiene, neben dem Schutz vor ansteckenden Krankheiten, gerne in Debatten als Pro-Beschneidungs-Argument genutzt wird. …

    Bettina Hammer 26.09.2013

    http://www.heise.de/tp/blogs/5/155034

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    … Im vorliegenden Fall sei es außerdem gerechtfertigt, der Kindesmutter die Befugnis zur Einwilligung in eine Beschneidung ihres Kindes vorläufig zu entziehen. Zurzeit spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn eine Beschneidung vollzogen werde. Das folge aus den von den Richtern zu beurteilenden Umständen des Einzelfalls. Die Motive der Kindesmutter für eine Beschneidung könnten zwar grundsätzlich eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall hätten sie allerdings ein geringeres Gewicht, weil die Familie der Kindesmutter ihren ständigen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, Besuche in Kenia selten möglich seien und der Junge auch evangelisch getauft sei. Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Intimhygiene des Kindes ohne die Beschneidung gefährdet sei. Gegen eine Beschneidung spreche nicht, dass diese medizinische Risiken habe und Schmerzen verursachen könne, weil diese Umstände mit jeder nicht medizinisch indizierten Beschneidung verbunden seien. Im vorliegenden Fall gebe es aber gewichtige Gründe dafür, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt durch die Kindesmutter veranlasste Beschneidung das psychische Wohl des Sechsjährigen beeinträchtige, insbesondere weil sich die Kindesmutter nach eigenen Angaben außerstande sehe, ihren Sohn bei dem Eingriff – auch wenn er ihn ablehnen sollte – zu begleiten. .

    Familienrecht-Informationen 06.10.2013

    http://www.familienrecht-informationen.de/?id=17&artikel_id=12323

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  50. Bragalou Says:

    und hier ist der Beschluss
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    Oberlandesgericht Hamm, 3 UF 133/13

    30.08.2013
    Oberlandesgericht Hamm
    3. Senat für Familiensachen
    Beschluss

    Aktenzeichen:
    3 UF 133/13

    Vorinstanz:
    Amtsgericht Dortmund, 113 F 1527/13
    Schlagworte:
    Anforderungen des FamFG an den Prüfungsmaßstab in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Sorgerecht; Voraussetzungen für die gerichtliche Regelung der Entscheidungsbefugnis bzgl. der vom sorgeberechtigten Elternteil beabsichtigten und vom anderen Elternteil abgelehnten, nicht medizinisch indizierten Beschneidung eines Sohnes aus kulturell-rituellen (hier dem kenianischen Ritus folgenden) Gründen nach § 1631 d BGB n. F.

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    Je nach der hohen oder weniger hohen Schutzwürdigkeit des im Vordergrund stehenden Motivs des sorgeberechtigten Elternteils zugunsten der beabsichtigten Beschneidung kann die Schwelle der entgegenstehenden Kindeswohlgefährdung niedriger als nach dem allgemeinen Maßstab des § 1666 BGB anzusetzen sein.

    Die Kindesmutter, die in ihrer positiven Haltung zu der Beschneidung aus kenianischen rituellen und kulturellen sowie hygienischen Gründen als festgelegt erscheint, hat zwar mitgeteilt, ursprünglich für den 25.03.2013 in der Arztpraxis des Dr. B einen Termin zur Beschneidung des Kindes G vereinbart zu haben. Dass sie vor ihrer endgültigen Entscheidung über den damals bereits fest geplanten Eingriff allerdings in dem gebotenen Umfang durch diesen Arzt oder in den seitdem vergangenen Monaten durch diesen oder einen anderen Arzt umfassend ärztlich über den Eingriff und seine Risiken aufgeklärt worden sein könnte, hat die Kindesmutter indes bisher selbst nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
    33

    ff) Im Übrigen ist das Familiengericht im Ergebnis zu Recht im Rahmen einer summarischen Prüfung davon ausgegangen, dass eine für den Erlass der einstweiligen Anordnung erforderliche überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Behauptung des Kindesvaters besteht, dass durch die Beschneidung im Sinne des § 1631 d Abs. 1 S. 2 BGB – auch unter Berücksichtigung und Würdigung ihres Zweckes – eine Kindeswohlgefährdung für G bestünde. Hiervon ist im Ausgangspunkt entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 1666 BGB auszugehen, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr vorliegt oder unmittelbar bevorsteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BGH, Entscheidung vom 25.11.2011, XII ZB 247/11, recherchiert bei juris, Rn. 25, NJW 2012, S. 151 ff. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). Indem der Gesetzgeber in § 1631 d Abs. 1 S. 2 BGB auch den Zweck der Beschneidung mit in die Berücksichtigung einzieht, hat er jedoch deutlich gemacht, dass das Kindeswohl insoweit kein feststehender Begriff ist. Je nach der Schutzwürdigkeit des im Vordergrund stehenden Motivs für die Beschneidung kann die Schwelle einer Kindeswohlgefährdung niedriger als nach dem dargelegten allgemeinen Maßstab des § 1666 BGB anzusetzen sein (vgl. Hamdan, in: juris-PK-BGB, a. a. O., Rn. 18 und 19).

    (1) Vorliegend hat die Kindesmutter im Wesentlichen die folgenden Motive geltend gemacht:
    35

     G solle entsprechend dem in Kenia kulturell üblichen Ritus beschnitten werden, da er bei seinen Besuchen dort ansonsten – auch von seinen Verwandten – nicht als vollwertiger Mann angesehen werde. In Afrika sei das so, alle Jungen müssten das machen. In jedem Telefonat mit ihren Verwandten in Kenia, mit denen sie eng verwurzelt sei, werde sie gefragt, ob ihr Sohn G nun endlich beschnitten sei.
    36

     Die Frage der Beschneidung sei zudem eine Frage von Hygiene und Sauberkeit.

    (…)

    (2) Auf der anderen Seite haben der Kindesvater, der Vertreter des Jugendamtes, der Ergänzungspfleger sowie die schriftlich und mündlich jeweils kurz angehörte Sachverständige Dipl.-Psych. L tatsächliche Umstände glaubhaft gemacht, die eine Gefährdung des Wohls Gs im Falle der Beschneidung bei vorläufiger Betrachtung als wahrscheinlich und gegenüber den Motiven der Kindesmutter nach derzeitigem Erkenntnisstand überwiegend erscheinen lassen.
    39

    (aa) Die von dem Kindesvater angeführten verbleibenden medizinischen Restrisiken auch einer ärztlich ordnungsgemäßen Beschneidung sowie die von mehreren Beteiligten und der Sachverständigen aufgeführten mit dem Eingriff verbundenen Schmerzen sind insoweit für sich genommen allerdings nicht entscheidungserheblich, denn diese liegen auch bei jeder medizinisch indizierten Beschneidung vor. Würde man auf diese Risiken und Schmerzen abstellen, würde das Recht der Eltern aus § 1631 d Abs. 1 BGB ausnahmslos ins Leere laufen, da jeder medizinisch nicht indizierte Eingriff dann bereits wegen der gesundheitlichen Restrisiken und der durch den Eingriff zugefügten Schmerzen zu unterbleiben hätte. Bzgl. dieser Folgen muss es nach dem oben Gesagten aber genügen, wenn sich die sorgeberechtigten Eltern vor der Zustimmung zu dem Eingriff umfassend ärztlich aufklären lassen.

    (…)

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/3_UF_133_13_Beschluss_20130830.html

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  51. Dwarslöper Says:

    Es hat mindestens drei Petitionen gegen die Beschneidung von Jungen gegeben, eine zum BGB, eine sehr frühe zum StGB sowie eine weder zu BGB noch StGB:

    • Sozialpädagoge Edward von Roy im Juli 2012 in Bezug auf das elterliche Sorgerecht und zur Schaffung eines die MGM verbietenden BGB § 1631d, damit den Ort (nämlich den Paragraphen 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge) des gegenteilig formulierten Beschneidungserlaubnis-Paragraphen genau vorwegnehmend,

    • Werner Holtfreter bewundernswert früh nämlich bereits im Mai 2010 bei kluger Bezugnahme auf die FGM, die erheblichen Komplikationen sowie die umzusetzende geschlechtsneutrale Ausgestaltung des entsprechenden StGB-Paragraphen, sowie

    • Christian Bahls (MOGiS) im Jahr 2012, der ein zweijähriges Herumreden im elitären Hinterzimmer („runder Tisch“) bei einem genau so kurz befristeten Beschneidungsstopp forderte.

    Hier die drei Petitionen:

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    20.07.2012
    Edward von Roy
    Pet 4-17-07-451-040847

    § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    297. Petition für ein Verbot der Beschneidung von Mädchen oder Jungen unter 18 Jahren

    http://www.gam-online.de/text-Beschneidung-petition.html

    http://www.aerzteblatt.de/forum/109729

    http://www.aerzteblatt.de/forum/109962

    ::

    18.05.2010
    Werner Holtfreter
    Pet 4-17-07-451-008772

    Mit der Drucksache 867/09 wird eine Strafrechtsänderung vorgeschlagen, mit der klargestellt wird, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Straftat darstellt. Vorgesehen ist auch eine Verfolgung im Ausland. So richtig und wichtig diese Initiative ist, so falsch ist es, Knaben den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verweigern. …

    Beschneidung (weibliche wie männliche!) berührt die Religionsfreiheit. Gerade wer die Beschneidung als wichtiges religiöses Zeichen sieht, muss Kinder vor diesem irreversiblen Eingriff bewahren, um auch ihre negative Religionsfreiheit im späteren Erwachsenenleben zu sichern.

    Menschenrechte sind unteilbar, das Gesetz muss geschlechtsneutral gestaltet werden!

    http://www.forum-maennerrechte.de/index.php?id=2293

    http://www.beschneidung-von-jungen.de/?id=118

    ::

    Christian Bahls

    Ein zweijähriges Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema „Körperliche Unversehrtheit von Kindern“ soll dazu dienen die Diskussion zu demokratisieren und einen Ausgleich in der Debatte herzustellen.

    http://www.change.org/de/Petitionen/zwangsbeschneidung-ist-unrecht-auch-bei-jungen

    http://mogis-und-freunde.de/blog/petition-gegen-beschneidung-und-fuer-kinderrechte-online/

    ::

  52. Dwarslöper Says:

    MK Nachman Shai (Labor) presented „For Life,“ a Knesset-produced film, meant to combat a Parliamentary Assembly of the Congress of Europe resolution seeking to limit ritual circumcision, Tuesday night.

    Shai aired the film at the PACE Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development, which held a lively debate in Strasbourg between four doctors from the US, Germany, Turkey and France on the pros and cons of circumcision.

    Israeli hospital directors and experts, as well as Knesset Speaker Yuli Edelstein, appear in „For Life,“ explaining that circumcision is not harmful to baby boys, has many health benefits, and allowing it is an essential component of religious freedom. …

    The Knesset’s draft resolution reads: “The Parliamentary Assembly of the Council of Europe, in full respect of ages-old faiths and the basic right of freedom of religion, and reiterating its longstanding advocacy of religious tolerance declares hereby that the circumcision of male children, in contrast to female genital mutilation, is a religious rite, performed for thousands of years. The Parliamentary Assembly recognizes that male circumcision is a basic and vital tenet of Judaism and Islam, and an important tradition in a number of Christian denominations.

    “The Parliamentary Assembly notes that claims that circumcision harms the health and body of young boys do not rest on scientific evidence.

    „As demonstrated in an official paper published by the American Academy of Pediatrics in August 2012, there are health benefits of newborn male circumcision.

    „Therefore, the Parliamentary Assembly declares that male circumcision does not present a risk to the physical and mental health of male children and concurs with their right to be protected against the violation of their physical and mental integrity,” the resolution concludes.

    aus: Knesset airs pro-circumcision film at PACE
    von: LAHAV HARKOV
    in: The Jerusalem Post 29.01.2014

    http://www.jpost.com/Diplomacy-and-Politics/Knesset-airs-pro-circumcision-film-at-PACE-339722

  53. Bragalou Says:

    ebenfalls am
    20. Juli 2012
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    … Im Ersten Buch Mose, das zugleich auch das erste Buch des christlichen Alten Testaments ist, heißt es: „Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. […] Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. […] Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum dass es meinen Bund unterlassen hat.“

    Gläubige Juden gehen demnach davon aus, dass ein Verbot der Beschneidung gar nicht eingehalten werden kann, denn hier steht der Bund mit Gott auf dem Spiel. Die meisten Juden würden nach einem Verbot deshalb aus Deutschland auswandern, kritisieren orthodoxe Rabbiner – vertrieben aus einem Land, das in der Vergangenheit immerhin schon einmal versucht hat, sie als Volk vollständig auszulöschen.

    Das aber ist nicht das Ziel des Kölner Urteils und sicher nicht der Wunsch der Richter. Das Urteil richtet sich ja nicht gegen Juden als solche oder gegen das jüdische Volk. Denn zu diesem Volk gehört man, wenn die leibliche Mutter Jüdin ist. Darüber entscheidet nicht die Beschneidung. Und niemand käme wohl auf die Idee, etwa Albert Einstein zu einem Nichtjuden zu erklären, nur weil er nicht an einen Gott glaubte, mit dem man als Jude einen besonderen Bund eingehen könnte. „Ich glaube“, erklärte er, „an Spinozas Gott, der sich in der gesetzlichen Harmonie des Seienden offenbart, nicht an einen Gott, der sich mit dem Schicksal und den Handlungen der Menschen abgibt.“ Baruch de Spinoza (1632 – 1677) war ein jüdischer Philosoph, der wegen eben dieses Gottesbildes aus der jüdischen Gemeinde in Amsterdam ausgeschlossen wurde.

    … Schätzungen gehen von ein bis zwei Prozent jüdischer Jungen aus, die in den vergangenen zehn Jahren geboren und nicht beschnitten wurden, berichtete kürzlich die israelische Zeitung Haaretz. Eine Umfrage des israelischen Internetportals Mamy, schreibt die Zeitung weiter, hatte 2006 festgestellt, dass sogar 3,2 Prozent von fast 1400 jüdischen Eltern von Jungen angaben, das Ritual nicht vollzogen zu haben. Und fast ein Drittel der Eltern hätte gern darauf verzichtet, ließ die Beschneidung aber vor allem aufgrund von sozialem und familiärem Druck vornehmen. Organisationen wie Ben Schalem, Kahal und Jews Against Circumcision unterstützen jüdische Eltern in ihren Zweifeln am Ritual.

    Unbeschnittene Jungen sind bislang allerdings noch Außenseiter, denen der Rabbi die Bar Mizwa verweigern kann – die Aufnahme in die Gemeinde und das Erreichen der religiösen Mündigkeit mit dreizehn Jahren. Auch ob sie auf einem jüdischen Friedhof beerdigt werden, hängt davon ab, wie orthodox der Rabbi der jeweiligen Gemeinde ist.

    Auch in der Union Progressiver Juden will man nicht völlig ausschließen, dass in Zukunft irgendwann einmal selbst gläubige Juden über die strenge Einhaltung der Vorschrift diskutieren könnten. Derzeit hält man das allerdings für eine rein theoretische Frage. Zu bedeutend seien die Worte, die Gott der Heiligen Schrift zufolge an Abraham gerichtet hat.

    Zu den großen Errungenschaften unserer Gesellschaft gehört die Freiheit der Religion, die leider noch viel zu häufig verteidigt werden muss. Zu den großen Errungenschaften gehört aber auch der Anspruch, dass jeder einzelne Mensch Respekt verdient, ungeachtet des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, des Berufs. Das gilt für den Hartz-IV-Empfänger, den Asylbewerber, den Obdachlosen. Und das gilt uneingeschränkt auch für jedes Kind.

    Deshalb bleibt selbst nach der möglichen Einführung eines neuen Gesetzes die Frage bestehen: Darf dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit ausgehebelt werden durch eine religiöse Vorschrift aus dem vierten Jahrtausend vor unserer Zeit oder andere uralte Traditionen? Auch religiöse Menschen sollten bereit sein, darüber eine offene, ehrliche, faire und vor allem nachdenkliche Auseinandersetzung zu führen. …

    aus: Beschneidung bei Juden und Muslimen
    von: Markus C. Schulte von Drach
    in: Süddeutsche 20.07.2012

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/streit-um-das-beschneidungsurteil-ratio-zwischen-recht-und-religion-1.1411544

  54. Jacques Auvergne Says:

    ::

    Mindestens für den gerade als Säugling seinen Körper unverstellt empfindenden sowie nun auf Stammes- oder Elternwunsch hin sexuell überwältigten Jungen ist die Beschneidung ein Sexualkontakt. Andererseits und folgende Definition zugrunde gelegt ist die Beschneidung – für die Erwachsenen! – kein Sexualkontakt, da der Zweck der sexuellen Erregung oder Befriedigung nicht gegeben ist:

    Sexual Contact
    The intentional touching of a victim’s, defendant’s, or any other person’s intimate parts, or the intentional touching of the clothing covering the immediate area of a victim’s, defendant’s or any other person’s intimate parts, if that intentional touching can be reasonably construed as being for the purpose of sexual arousal or gratification.
    Segen’s Medical Dictionary.

    http://medical-dictionary.thefreedictionary.com/Sexual+Contact

    Der Xhosa-Beschneider, Mohel, Sünnetci oder AAP-fehlgeleitete Arzt will sich in den Minuten des Operierens vermutlich persönlich nicht sexuell befriedigen, wenn auch sämtliche religionsrechtlich erlaubte beschneidungskulturelle Erwachsenen-Orgasmen im Moment des Vorhautamputierens seltsam entrückt erinnert werden, und auch die gutgläubig einen Gesundheitsvorteil vermutenden und den Beschneidungsauftrag erteilenden US-amerikanischen Eltern wollen das im Allgemeinen sicherlich nicht.

    Das seinen Körper authentisch erlebende Kind jedoch wird durch die angesichts eines erinnerten Himmelsbefehls erstarrende Erwachsenenschar oder die parawissenschaftlich HPV- bzw. HIV-prophylaxegläubigen Eltern zu einem Sexualkontakt (mit einem Messer, allerdings: das ist pervers) gezwungen sprich sexuell missbraucht.

    Die aus der – im Islam leider noch gar nicht abgeschlossenen – Epoche der Steinigung der Ehebrecher stammende Zirkumzision ist sexueller Missbrauch an Kindern und verfassungswidrig allein aufgrund der Ungleichbehandlung zwischen den vor selbst FGM WHO Typ 1a bzw. Typ IV geschützten Mädchen und den durch § 1631d BGB rechtlos gestellten Jungen, die eventuell schwerer beschädigt werden dürfen als Mädchen bei der FGM.

    Es geht nicht nur um Seelenrettung, sondern durchaus auch um den erheblichen Konformitätsdruck in die Richtung der einzigen sozial akzeptierten Geschlechtlichkeit – nämlich um ein Leben religionsrechtlich als erb- und heiratsfähiger jedenfalls ehrbar-erstklassiger Mann nur ohne Vorhaut – und der ritualisierte sprich wieder und wieder an einem jeweils neuen Opfer ausgeführte Angriff richtet sich gegen einen Kinderkörper:

    Each Party shall ensure or promote, in accordance with its internal law, effective intervention programmes or measures for the persons referred to in Article 16, paragraphs 1 and 2, with a view to preventing and minimising the risks of repeated offences of a sexual nature against children.

    Die Ritualbeschneidung ist sexueller Missbrauch, gerade der Europarat soll doch endlich seine eigenen Kriterien ernst nehmen.

    Die Jungenbeschneidung beschädigte oft auch psychisch:

    the offence seriously damaged the physical or mental health of the victim

    ein acht Tage altes männliches Kind ist ganz extrem vulnerabel, ganz besonders verletzbar:

    the offence was committed against a particularly vulnerable victim

    en abusant d’une situation de particulière vulnérabilité de l’enfant, notamment en raison d’un handicap physique ou mental ou d’une situation de dépendance.

    der ärztlich ausgebildete Beschneider missbraucht seine Vertrauensstellung und der beschneidigungsfreundliche Pädagoge, Sozialarbeiter oder Politiker ebenso:

    the offence was committed by a member of the family, a person cohabiting with the child or a person having abused his or her authority

    en abusant d’une position reconnue de confiance, d’autorité ou d’influence sur l’enfant, y compris au sein de la famille

    das Geflecht von Mohel, Sünnetci oder AAP-fehlgeleitetem Arzt und den Familienangehörigen ist durchaus eine Zusammenarbeit

    the offence was committed by several people acting together

    Quelle:

    Council of Europe Convention on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse

    Done at Lanzarote, this 25th day of October 2007

    http://conventions.coe.int/Treaty/EN/treaties/Html/201.htm

    Convention du Conseil de l’Europe sur la protection des enfants contre l’exploitation et les abus sexuels

    http://conventions.coe.int/Treaty/FR/Treaties/Html/201.htm

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    Einstweilen bleibt die irgendwie gegen Kindesmissbrauch geeignete Unterhosenregel (THE UNDERWEAR RULE) nur Blabla, wenn die Erwachsenen dem Kind in einer heilssichernden oder traditionsbeladenen Atmosphäre dann doch irreparabel im Genitalbereich sensitives Gewebe wegschneiden dürfen und beispielsweise der intaktivistische Arzt oder Sozialpädagoge auch in Jugendamt, Wohlfahrtsverband oder Schule keinen aufklärenden Vortrag über die gesundheitlich schädlichen Folgen der MGM halten kann.

    What is The Underwear Rule? It’s simple: a child should not be touched by others on parts of the body usually covered by their underwear. And they should not touch others in those areas.

    http://www.underwearrule.org/Default_en.asp

    Ganz genau Herr Mohel oder Sünnetci,

    ON NE TOUCHE PAS ICI

    http://www.onnetouchepasici.org/Default_fr.asp

    contact someone who could help, like a psychologist, child care specialist, doctor, social worker or the police

    Nun, wir sind die durch den Europarat angesprochenen social worker, aber die Frage, ob wir Sozialarbeiter dem Jungen zu seiner lebenslangen genitalen Selbstbestimmung verhelfen könnten (could help) hat der Deutsche Bundestag am 12.12.2012 im Sinne des himmlischen Gesetzes und auf Kosten des Kindeswohls und der Männergesundheit leider ablehnend entschieden und wird das verfassungswidrige Gesetz zurücknehmen müssen.

    http://www.underwearrule.org/whatto_en.asp

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  55. Dwarslöper Says:

    Hier ein von Tatsachen unbelastet gebliebenes, kulturell gegenmodernes Beispiel von verbissener Verteidigung der Genitalverstümmelung an Jungen, die Autorin heißt Alice Schwarzer und hat die kinderfeindliche Sache inzwischen kommentarlos von ihrer Homepage gelöscht:

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    02.07.2012
    Soll die Beschneidung verboten werden?

    Das Kölner Landgericht sprach vor zwei Monaten in zweiter Instanz ein Urteil, das seither international kontrovers diskutiert wird: Das Gericht sprach den Arzt, der von der Kölner Universitätsklinik angezeigt worden war, zwar frei, verurteilte jedoch grundsätzlich die Beschneidung Unmündiger auf Wunsch der Eltern. Der Arzt habe sich in einem „Verbotsirrtum“ befunden, also nicht gewusst, dass er Verbotenes tut. Für die Zukunft jedoch soll in Deutschland klar sein: Die Beschneidung von Kindern ist Unrecht. Denn Kindeswohl gehe vor Elternrecht und Religionsfreiheit. Das Urteil wurde weltweit kritisiert, doch Organisationen wie die Deutsche Kinderhilfe, der Internationale Bund der Atheisten und Terre des Femmes begrüßten es. Und die Feministinnen? Auch ich meine, dass Kindeswohl vor Religionsfreiheit geht und das Elternrecht hierzulande oft eher zu unbeschränkt als zu beschränkt ist. Dennoch finde ich das Kölner Urteil falsch. Warum?

    Etwa jeder dritte männliche Mensch weltweit ist beschnitten. Und das nicht nur aus religiösen oder kulturellen Gründen, sondern auch aus hygienischen. Bereits 2007 rieten sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die UN dringend zur Beschneidung von Männern: als Prävention gegen Aids, Peniskrebs und Gebärmutterhalskrebs. Denn letzterer wird verursacht von einem verunreinigten männlichen Penis.

    Schon vor Jahrzehnten haben Studien belegt, dass Frauen von beschnittenen Männern bedeutend seltener an Gebärmutterhalskrebs erkranken. Und die WHO erhofft sich allein im südlichen Afrika innerhalb von 20 Jahren rund drei Millionen weniger Aidstote dank der Zirkumzision, wie die männliche Beschneidung heißt. Wie also konnte es zu so einem Urteil kommen?

    Ich bin überzeugt, dass die eigentliche Ursache der geschlechternivellierende Kulturrelativismus ist. Denn vor gar nicht allzu langer Zeit – in den 1970er bis 1990er Jahren – wurde die lebensgefährliche und Lust-zerstörende Genitalverstümmelung von Mädchen ebenfalls noch als „Beschneidung“ bezeichnet. Und als die feministische Kritik an dieser verbrecherischen Praxis dann endlich ernst genommen – und nicht länger als „eurozentristisches Missverständnis weißer, privilegierter Frauenrechtlerinnen“ verspottet – wurde, da meldeten sich sogleich „Männerrechtler“, die erklärten: Männer würden schließlich auch beschnitten, das müsse also ebenso bekämpft werden. Was eine unerhörte Verharmlosung der Klitorisverstümmelung und eine Verschleierung der Beschneidungspraxis für Jungen ist.

    Worum geht es genau bei diesem Eingriff? Die Vorhaut der Eichel wird teilweise oder ganz gekappt. Gesundheitsorganisationen wie die WHO begrüßen das, weil sie unter dieser Vorhaut leicht Schmutz und Viren sammeln, die bei Männern wie Frauen (beim heterosexuellen Geschlechtsverkehr) zu Krankheit führen können.

    Diese MedizinerInnen und GesundheitspolitikerInnen sind für die Beschneidung, ganz und gar unabhängig von religiösen oder kulturellen Einstellungen. Es handelt sich außerdem um einen sehr kleinen Eingriff, der innerhalb einer Viertelstunde durchgeführt ist und innerhalb weniger Tage verheilt. Bei Männern mit Phimose, einer Verengung der Vorhaut, ist der Eingriff sogar zwingend, weil Voraussetzung für eine schmerzfreie Ejakulation.

    Die Verurteilung der männlichen Beschneidung halte ich für eine realitätsferne politische Correctness. Auch ich bin, wie Terre des Femmes, der Auffassung, dass religiöse Argumente kein Grund sein dürfen für die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Kindes. Und die Beschneidung ist zweifellos eine solche Verletzung. Aber: Sie ist eine sehr, sehr geringe – und es sprechen für mich vor allem hygienische Gründe dafür, unabhängig von Religion und Kultur.

    Es ist also wirklich befremdlich, dass die Kölner Universitätsklinik Anlass sah zur Anzeige des Arztes, der den Eingriff medizinisch korrekt durchgeführt hatte. Und es ist noch bizarrer, dass das Kölner Landgericht dieses Urteil gesprochen hat. Doch jetzt ist sie da: die Rechtsunsicherheit.

    Das Jüdische Krankenhaus in Berlin hat bereits erklärt, es werde bis zur Klärung keine Beschneidung von kleinen Jungen mehr durchführen – wie sie im Judentum für Gläubige bis zum achten Lebenstag vorgeschrieben ist. Der Koran schreibt die Beschneidung zwar nicht vor, aber sie ist bei Muslimen zwischen dem dritten und achten Lebensjahr üblich. In dem Fall in Köln handelte es sich übrigens um einen vierjährigen Jungen muslimischer Eltern.

    Krankenhäuser bekommen viel zu sehen, auch die Folgen seelischer und körperlicher Gewalt gegen Kinder und Frauen. Aber sie zeigen sehr selten an. Und auch Gerichte haben oft zu entscheiden, auch über die Folgen seelischer und körperlicher Gewalt gegen Kinder und Frauen. Aber sie sprechen sehr selten klare oder gar strenge Urteile. Warum also dieses so ganz und gar realitätsferne und überflüssige Urteil zur Beschneidung von Jungen?

    Alice Schwarzer

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    Quellen

    http://www.klabautermaenneken.de/t2385f75-Gericht-stellt-religioese-Beschneidung-unter-Strafe-1.html

    http://www.winniewacker.de/schwarzer.htm

    http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=66&t=936&hilit=Beschneidung&start=0

    http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/

    http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?p=234616&sid=3893bcfdd87267cc8981806b85b30b5b

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  56. Cees van der Duin Says:

    26. Januar 2017, die Genitalverstümmelung an männlichen Kindern ist lautloses Thema im Deutschen Bundestag. Petitionen per Sammelübersicht, Abstimmung ohne Aussprache, die Worte § 1631d BGB oder Beschneidung fallen nicht

    [ Plenarprotokoll; Film von 8:35 min ]

    Plenarprotokoll
    128. Sitzung am Donnerstag, dem 26. Januar 2017, 11:30 Uhr – öffentlich

    f)–j)
    Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 400, 401, 402, 403 und 404 zu Petitionen
    Drucksachen 18/10885, 18/10886, 18/10887, 18/10888, 18/10889

    […]

    Sammelübersicht 400 zu Petitionen
    Drucksache 18/10885
    Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Alle dafür. Angenommen.

    Klicke, um auf 18215.pdf zuzugreifen

    Sammelübersicht 400 [ im Film, s. u., Minute 6:20 bis 6:31 ]

    Beschluss
    Sammelübersicht 400 auf 18/10885 angenommen

    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw04-de-beratungen-ohne-aussprache/489186

    Drucksache 18/10885
    Beschlussempfehlung

    Klicke, um auf 1810885.pdf zuzugreifen

    Abschließende Beratungen ohne Aussprache

    Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Januar 2017, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt, darunter über die Sammelübersichten 400 bis 404 zu Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend beraten hat (18/10885, 18/10886, 18/10887, 18/10888, 18/10889).

    [ Filmdauer: 8:35 min – Petitionen ab Minute 6:07 bis 7:37 ]

    Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
    Prof. Dr. Norbert Lammert
    Bundestagspräsident

    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw04-de-beratungen-ohne-aussprache/489186

    Dass die Petition vom 30.10.2016 nicht nur von Jungen, sondern Jungen und Mädchen handelt, verschwand in der vorgegebenen Wortlosigkeit ebenso wie die Forderung nach der durch den Staat, ggf. auch gegen einen Kindeswunsch auf Beschnittenwerden, zu garantierenden genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen (bis zu dessen erreichter Volljährigkeit, 18 Jahre alt).

    30.10.2016
    Familienrecht

    Pet 4-18-07-403-032760

    Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2016
    Petition
    [Anrede],

    wir danken für Ihr Schreiben und antworten mit dieser Eingabe.

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen

    Erstens

    § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

    Zweitens

    § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

    Beschneidung schadet dem Kindeswohl – bei Jungen und Mädchen

    Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter achtzehn.

    [ Nun zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ]
    [ Begründung ]

    Anl. 2 z. Prot. 18/75
    [Seiten 149 bis 151]
    Pet 4-18-07-403 [ online als Petition 65714 Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB vom 14.05.2016 ]

    Beschlussempfehlung

    Das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.

    […] Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages […] von 126 Mitzeichnern unterstützt und es gingen 38 Diskussionsbeiträge ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor. […]

    […] kommt der Petitionsausschuss zu folgendem Ergebnis:

    […] mit Beschluss vom 19. Juli 2012 […]

    […] Dezember 2012 […] nach den Regeln der äztlichen Kunst […] angemessene Schmerzbehandlung […] umfassende vorherige Aufklärung. Wenn ausnahmsweise das Kindeswohl gefährdet ist, scheidet eine Einwilligung aus.

    § 1631d BGB stellt somit eine ausgewogene Regelung dar, die die Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt.

    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

  57. Edward von Roy Says:

    By far, the most common code used to justify circumcision is ICD 605: redundant prepuce and phimosis.

    https://books.google.de/books?id=MNRJ0YuLNBUC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    .

    mit 86.6 Prozent Operationsquote die „Vorhauthypertrophie und Phimose“ (ICD-9 Pos. 605).

    https://books.google.de/books?id=QaE89xdHnyQC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    .

    ICD-10-GM 2017
    N47
    Vorhauthypertrophie, Phimose und Paraphimose

    https://medcode.ch/de/de/icds/ICD10-GM-2017/N47

    .

    N47
    Vorhauthypertrophie, Phimose und Paraphimose

    Inkl.:
    – Präputiale Adhäsion
    – Vorhautverengung

    https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-who/kode-suche/htmlamtl2016/block-n40-n51.htm

    .

    BMJ: 324 (7334)
    BMJ 2015; 324 doi: (Published 19 January 2015) Cite this as: BMJ 2015;324:375

    .

    [ ICD 605 ]

    ICD605: Redundant prepuce and phimosis

    The International Code of Diagnosis 605 „Redundant prepuce and
    phimosis“ is actually two contradictory „diagnoses“.

    Redundant prepuce: if he doesn’t actually trip over it….

    The diagnosis of „redundant prepuce“ is made for the parents‘ or doctor’s peace of mind, not the prepuce’s owner’s health.

    The infant’s adherent foreskin is perfectly normal and by no means phimotic. After it has separated from the glans, many adults are perfectly happy to have a foreskin that does not retract to expose the glans.

    Surgery to expose the glans, whether permanently or ad lib., should be classified as elective and cosmetic, and ethically that election should ONLY be made by the person to whom the prepuce is attached.

    .

    25 February 2002 | 25.02.2002
    Hugh P Young
    Pukerua Bay 6010, New Zealand

    https://www.bmj.com/rapid-response/2011/10/28/icd605-redundant-prepuce-and-phimosis

    .
    .

    Gesundheitsrisiko Schwimmhose bzw. Badehose mit Netzfutter (andere Begriffe: Netz-Futter; Mesh-Innenslip; Mesh Trikot Innenfutter; integrierter Innenslip aus Mesh-Material)

    July 28, 2014 | 28.07.2014

    Young Fall River boy rushed to ER after bathing suit gets caught

    By Julia Wong, Digital Broadcast Journalist, Global News

    … Fall River, Halifax, Canada … 5-year-old Ronan …
    [ at their grandmother’s pool in Fall River
    – Fall River ist eine Vorortgemeinde in Halifax, Nova Scotia, Kanada ]

    https://globalnews.ca/news/1478128/his-swimming-trunks-got-caught-where-fall-river-family-speaks-out-about-terrifying-experience/

    ::

    Trimester Talk Team
    April 8, 2015 | 08.04.2015

    Note: All current research indicates that circumcision has short and long term risks for men, involving keratinisation, scarring, reduced sexual sensation and impotence. If a boy is intact (uncircumcised) one of the most dangerous and painful things to do is retract the foreskin before he is ready to do it himself. The average foreskin does not retract until age 10.5 and some boys do not experience retraction till mid puberty.

    If intact, don’t retract. Only clean what is seen. Even if a medical professional disagrees!

    .

    source:

    Myth or Fact: Foreskin Damage From Mesh Swim Trunks

    http://trimestertalk.com/myth-or-fact-foreskin-damage-from-mesh-swim-trunks/

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    [ remove netting from swimming shorts
    … to remove the netting before letting their children wear the shorts ]

    A FIVE-year-old boy was rushed to hospital after his penis became stuck and was being strangled by the netting in his swimming shorts.

    (…) his penis became ensnared in the netting of his swimming shorts (…)

    https://www.news.com.au/travel/travel-updates/fiveyearold-british-boy-almost-lost-penis-in-swimming-shorts-netting/news-story/a3eaf0e0fefa98e2b553afd45783640d

    … Jack, a five-year-old boy …

    Mirror | By Johanna Bell | 21.09.2015

    https://www.mirror.co.uk/news/real-life-stories/tesco-apologise-boy-aged-5-6486084

    .

    Wie die Krankenschwester erzählte, habe es erst wenige Tage zuvor einen ähnlichen Vorfall gegeben.

    https://likemag.com/de/dieser-5-jahre-alte-junge-verlor-fast-sein-bestes-stueck-wegen-dieser-badehose-achtung/152869

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    [ September 2015 auf Lanzarote, Spanien – Vorhaut verfängt sich in Badehose:
    „Mutter aus Glossop, Derbyshire appelliert an andere Eltern …
    als sich die Vorhaut seines Penis‘ im Netz seiner Badehose verfing.“ ]

    Nun appelliert Mama Laura an alle, die Eltern von Jungen sind, künftig die Badehosen ihrer Kinder zu kontrollieren und im Zweifelsfall das Netz herauszuschneiden. Jungs in diesem Alter seien noch nicht [achtsam, lebenserfahren] genug, um ihren Penis richtig zu schützen, sagt sie.

    RTL 11.06.2016 | 10:13

    https://www.rtl.de/cms/vorhaut-verfaengt-sich-in-badehose-mutter-appelliert-an-andere-eltern-2936966.html

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    Mutter warnt Urlauber: „Seine Badehose hat mein Kind schwer verletzt!“

    Brigitte 09. August 2018 | 09.08.2018

    https://www.brigitte.de/aktuell/buzz/verletzung-durch-badehose–mutter-warnt-andere-eltern-11244408.html

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    2006
    [ Abstract ]

    Pediatr Emerg Care. 2006 Dec;22(12):813-4.

    Bathing suit mesh entrapment: an unusual case of penile injury.

    Hoppa EC, Wiley JF 2nd.

    Abstract

    Penile injury is a rare chief complaint in the pediatric emergency department. The most common penile injuries are iatrogenic or postsurgical complications, blunt trauma, tourniquet injuries, fractures, and zipper injuries. We report a series of 3 cases of penile foreskin entrapment within the mesh lining of bathing suits as a new, recognized form of penile injury.

    [ mesh lining = Netzfutter ]

    PMID: 17198215
    DOI: 10.1097/01.pec.0000238745.81358.75

    https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17198215

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    Urol Case Rep. 2017 Apr 26;13:85-86. doi: 10.1016/j.eucr.2016.05.009. eCollection 2017 Jul.

    Acute Foreskin Strangulation Injury due to Bathing Suit Mesh Entrapment.

    Krishnan A, McCormick B, Swana H, Rich M.

    Abstract

    Genital injury can occur at any age of life but is most common in the pediatric population. Hair-tourniquets and circumcision procedures are the most common causes of penile injury in children. Foreskin trauma, aside from zipper related injuries, is sparsely reported. We describe the case of an 8-year-old male who presented with foreskin entrapment caused by bathing suit mesh. Management and literature review are discussed.

    KEYWORDS: Entrapment; Foreskin; Injury; Trauma

    https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28462164

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    Swimming, Suits & Mesh: Cut the Lining of Your Child’s Suit to Decrease Irritation Potential

    By Danelle Day, PhD © 2010

    Originally published in Tidewater Parent Magazine

    [ Gefahr auch für Mädchen
    – Verletzung der Labien oder sogar der Klitoris ]

    (…) The same also occurs with many girls (and adult women) each year if their suit or underwear is not made of solid, ‚closed‘ material – the labia, and even external parts of the clitoris, may become pinched in mesh of any kind. (…)

    To help prevent this from happening to your child, simply cut out the mesh lining from the inside of swimwear.

    SAVINGSONS.org | Intact Indiana | DRMOMMA.org

    http://www.drmomma.org/2014/06/swimming-suits-mesh-cut-lining-of-your.html

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  58. Cees van der Duin Says:

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    Noch zum Thema Unfallgefahr Kinderbadehose mit Netz-Innenslip

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    Schweiz 2015

    In einem Schwimmbad sei ein Junge schreiend zum Bademeister gelaufen. Zusammen mit dem Vater des Kindes habe man entschieden, ihn ins Krankenhaus zu bringen. „In der vergangenen Woche wurden auf unserer Notfallstation drei Buben behandelt, deren Vorhaut sich im Netz der Badehose eingeklemmt hatte“, sagte ein Sprecher der Klinik gegenüber „blick.ch“.

    http://www.news.de/panorama/855609843/badeunfall-mit-badehose-penisvorhaut-verfaengt-sich-in-netzstoff/1/

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    Schweiz 2016 – also nur ein Jahr später

    Emine aus Lausanne und ihr Mann – gemeinsam mit dem vier Jahre alten Sohn in den Ferien in Antalya in der Türkei

    http://static01.20min.ch/schweiz/romandie/story/Schweizer-Bub–4–verliert-beinahe-seinen-Penis-16089262

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    Niederlande 2016 | Erster Ausflug der ganzen Familie ins Schwimmbad. Amanda ist Mutter eines fünf Jahre alten Jungen. Amanda (zoontje van vijf)

    „Mit Schrecken sah ich, dass die Penishaut meines Fünfjährigen an veschrienenen Stellen durch die kleinen Löcher der netzartigen Innenhose seiner Schwimmshorts gewandert war und nun im Netz feststeckte. An der Rezeption gelang es uns, den Inneneinsatz der Badehose so aufzuschneiden, dass wir den Jungen mit einem Teil des Netzes befreien konnten und wollten nun auch diesen Rest ablösen. Das gelang uns nicht, statt dessen schrie und weinte das Kind. Ik keek en zag tot mijn grote schrik dat zijn huidje van zijn piemeltje op verschillende plekjes door de gaatjes van zijn binnenbroekje zat. Bij de receptie hebben de receptioniste en ik eerst een gat in zijn broek geknipt zodat die uit kon worden gedaan en daarna hebben we geprobeerd het netjelos te peuteren/knippen maar helaas, gillen en huilen tot gevolg.

    Das Material ließ es nicht zu und wir suchten die nächstgelegene Arztpraxis auf. Het materiaal liet het niet toe. We hebben meteen besloten om naar de dichtstbijzijnde huisarts te gaan. Met zijn drieën (mijn schoonzus, de huisarts en ik) hebben we mijn zoontje in bedwang moeten houden terwijl de arts met een heel fijn schaartje en pincet het netje ( het stukje wat er nog zat) wist los te krijgen.

    Das Schwimmbad hat derartiges bereits erlebt, der Hausarzt noch nicht. Viele Schwimmbäder verbieten Jungen, eine Unterhose unter der Schwimmshorts zu tragen, dieses Schwimmbad aus besagtem Grund nicht. Het zwembad had het al eerder meegemaakt, de huisarts die ons hielp nog nooit. Veel zwembaden verbieden het jongens een onderbroek onder hun zwembroek aan te doen, dit zwembad juist niet om deze reden.’“

    Amandas Appell an alle Mütter von Söhnen, Amanda’s oproep aan alle moeders van zonen:

    „Mütter, schneidet das Netz aus den Badehosen eurer Jungen und lasst sie darunter eine Unterhose anziehen!! Moeders knip het netje uit de zwembroeken van je jongens en laat ze er een onderbroekje onder aan doen!!“

    (…) Wenn auch Sie so etwas schon einmal erlebt haben, lassen Sie es uns wissen. Dann können wir den Aufuf starten, dass die Bekleidungsfirmen endlich damit aufhören, Kinderbadehosen mit Netz-Innenslip herzustellen. Als je dit ook ooit hebt meegemaakt laat het vooral weten, dan kunnen we een oproep doen om te stoppen met het produceren van gaatjes-onderdelen in zwembroekjes.

    Waarschuwing voor alle jongensmoeders | Muriel Oonincx | 04.01.2016 | Famme (NL)

    https://www.famme.nl/waarschuwing-voor-alle-jongensmoeders/

    Famme – Living the Juggle of Life

    https://www.famme.nl/over-ons/

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