364. Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB

27. Dezember 2013

Postalisch sowie per Fax

an das

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe

Zwei Anlagen

1. Petition

2. Isensee

3. Drei Vollmachten

Beschwerde gegen das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Am 12. Dezember 2012 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf über den „Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (17/11295) in dritter Beratung verabschiedet. Seit dem Inkrafttreten am 28.12.2012 gilt nach § 1631 d BGB:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Bevor sich die Beschwerdeführer an das Hohe Gericht gewandt haben, haben sie vor der Verabschiedung des zu überprüfenden Gesetzes viele niederschwelligere Möglichkeiten genutzt, um eine grundgesetzkonforme Lösung zu erreichen. Sie beteiligten sich an Diskussionen, waren mit Giordano Bruno Stiftung, MOGiS und Terre des Femmes, dem Zentralrat der Ex-Muslime und Eltern gegen Kinderbeschneidung Organisatoren mehrerer Demonstrationen, schickten offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete und erstellten am 20. Juli 2012 Petition Pet 4-17-07-451-040847.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Presseerklärung

16.07.2012

Worldwide Day of Genital Integrity

Anlässlich dieses Jahrestages organisiert der Fachverband Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u.a. der AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kundgebung am Landgericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird.

Aufruf zur Protestkundgebung gegen das geplante Gesetz zur Knabenbeschneidung in Berlin

Aktionsbündnis für Kinderrechte fordert uneingeschränkten Grundrechtsschutz von Knaben

(06.12.2012)

Menschenkette gegen Beschneidung

Köln, 21. September 2012

Leider waren aber alle Mühen vergebens. Es stellte sich zudem heraus, dass die Beratung des Gesetzes im Rechtsausschuss nicht ergebnisoffen geführt wurde. Bei 80% der geladenen Sachverständigen konnte davon ausgegangen werden, dass sie eine Legalisierung der Beschneidung befürworten würden.

Keine ergebnisoffene Beratung

Dtsch Arztebl 2013; 110(13): A-616 / B-548 / C-548::

Zahlreiche Ärzteorganisationen haben sich gegen eine Legalisierung der religiösen Beschneidung von Jungen ausgesprochen, unter anderem der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte und der 71. Bayerische Ärztetag, wie das DÄ berichtete …

Von vier Fünfteln der im Rechtsausschuss geladenen Sachverständigen war vorab aus ihrer Funktion oder ihren Veröffentlichungen bekannt, dass sie einer Legalisierung der Beschneidung das Wort reden würden. Eine „Mehrheit“, die sich „für den Regierungsentwurf“ aussprechen würde, war also bereits durch diese Vorauswahl gegeben. Auch die Vermeidung der Einladung beispielsweise eines fachkompetenten Anästhesisten, der die Äußerungen der operativ tätigen Kollegen zur Schmerzbehandlung hätte beleuchten können, lässt zumindest die Vermutung aufkommen, dass es bei der Anhörung im Rechtsausschuss nicht um eine ergebnisoffene Beratung ging. …

Dr. Birgit Pabst

http://www.aerzteblatt.de/archiv/136479/Beschneidung-Keine-ergebnisoffene-Beratung

Obwohl bei formellen Gesetzen in der Regel mittels konkreter (Art. 100 Abs. 1 GG) oder abstrakter Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG das Gebot der Rechtswegerschöpfung dementsprechend nicht einschlägig ist, kann grundsätzlich auch gegen gesetzliche Vorschriften Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Der Bürger hat dann allerdings meist als erstes »in ihm zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen« und den Instanzenweg einzuschlagen. Entweder werden die Richter aufgrund der Klage das Verfahren dann aussetzen und das Gesetz nach Artikel 100 GG (konkrete Normenkontrolle) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen (BVerfGE 69, 122 (125 f.); 71, 305 (334) oder der Bürger kann nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel des Instanzenweges eine Urteilsverfassungsbeschwerde einreichen.

Würde die zeitaufwändige Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall jedoch den Bürger in seinen Rechten stark beeinträchtigen oder das Abwarten eines Einzelaktes zu unzumutbaren Ergebnissen führen, die ihm objektiv nicht abverlangt werden können, ist es zulässig eine VB aufzusetzen und dem BVerfG direkt zuzuschicken. Eine solche Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 BVerfGG kann auch dann angestrebt werden, wenn der Bürger geltend machen kann, dass sein Beschwerdeantrag von allgemeiner Bedeutung ist, grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen gelöst werden sollen und auf diesem Wege Rechtsklarheit für viele gleichgelagerte Fälle geschaffen werden kann.

BVerfGE 55, 154 (157); 71, 305 (336 f.); 75, 108 (145 f.); 79, 1 (20); 84, 90 (116); 90, 128 (136 f.); 93, 319 (338)

Grundsätzliche Bedeutung ist anzuerkennen, wenn der Beschwerdegegenstand ein verfassungsrechtliches Problem thematisiert, dessen Lösung sich nicht ohne Weiteres aus dem Grundgesetz ableiten und auf der Basis der bisherigen Rspr. des Bundesverfassungsgerichts nicht beantworten lässt. Der Inhalt der Beschwerde darf also noch nicht durch die verfassungsrechtliche Rechtsprechung geklärt worden sein oder die Verhältnisse müssten sich so verändert haben, dass erneuter Entscheidungsbedarf besteht. Es muss ernsthaft bezweifelt werden, dass der gerügte Akt öffentlicher Gewalt mit dem GG vereinbar ist. Verfassungsrechtliche Bedenken reichen noch nicht aus.

Anhaltspunkt für eine grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne kann sein, dass der Sachverhalt in der Fachliteratur kontrovers diskutiert oder in der Rechtsprechung der Fachgerichte unterschiedlich interpretiert wird. Es muss zudem ein über den Einzelfall weit hinausgehendes offensichtliches Interesse an der Sachentscheidung vorliegen. Dies kann sicherlich bejaht werden, wenn das Problem für eine nicht unerhebliche Anzahl von Streitigkeiten bedeutsam ist oder weitreichende Folgen zu berücksichtigen sind.

Einer geltend gemachten Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten wird besonderes Gewicht beigemessen, wenn sie den Beschwerdeführer in existenzieller Weise betrifft. Dazu muss die Grundrechtsverletzung auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeuten oder sie muss auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruhen oder rechtsstaatliche Grundsätze erheblich verletzen.

Die Beschwerdeführer legen daher gegen dieses Gesetz Beschwerde ein und beantragen durch eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG diese Vorschrift sofort außer Kraft zu setzen, um alle medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen, insbesondere Rituale wie Metzitzah B’Peh, pria und Praktiken wie im folgenden Link beschrieben, die sicherlich mit einer Zirkumzision lege artis nicht zu vereinbaren sind, trotzdem aber durchgeführt werden, zu verbieten bis das hohe Gericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat.

Die Beschwerdeführer beantragen zudem, die nicht medizinisch indizierte MGM an nicht einwilligungs- und urteilsfähigen Jungen auf die Liste der Auslandsstraftaten zu setzen, um sowohl Beschneidungstourismus zu verhindern als auch die gegebenenfalls erforderliche Strafverfolgung ortsunabhängig zu gewährleisten.

Dennoch sei auch bei ihm das Verfahren vorläufig eingestellt worden, da er im Ausland lebe. Sollte er nach Deutschland einreisen, könnte wieder gegen ihn ermittelt werden, so der Sprecher.

http://aktuell.evangelisch.de/artikel/90272/beschneidungsritual-verfahren-gegen-rabbiner-eingestellt

Brit Mila – der ewige Bund

Das Abschneiden der Vorhaut nennt man Mila (מילה). Danach wird der auf dem Glied verbliebene Vorhautrest in zwei Teile gerissen und nach oben gefaltet. Dies nennt man Pri’a (פריעה). Auch Nichtjuden, die sich aus religiösen (Muslime) oder hygienischen Gründen beschneiden lassen, schneiden die Vorhaut ab, haben also Mila. Die Pri’a aber ist ein rein jüdisches Prozedere. Es ist also gut zu verstehen, warum ohne Pri’a die jüdische Pflicht unerfüllt bleibt.

Wir haben gesehen, wie wichtig die Mizwa der Brit Mila für uns ist. Sie besiegelt den speziellen Bund zwischen G-tt und uns. Nun verstehen wir, was Rabbiner Elijahu Gutmacher vor ein paar hundert Jahren geschrieben hat:

„Auch soll jeder Anwesende seine eigenen Probleme im Sinn haben während des Geschreis des Beschnittenen, denn des Kindes Stimme findet direkt Gehör vor G-tt, ohne jegliche Hürden, und sein Gebet wird einbegriffen sein in des Kindes Gebet (da auch er ein Teil des Bundes ist, wie dort oben erwähnt wird).“

(Bemerkungen von R. Elijahu Gutmacher, zu Traktat Schabbat, frei übersetzt)

Ihr könnt diesen großen Moment ausnutzen, um euch an G-tt zu wenden, denn wir alle sind Teil dieses speziellen Volkes – G-ttesvolkes!

http://hamakor.de/lebenszyklus/brit-mila

Rabbiner Chaim Weisberg machte in der Tageszeitung Yedioth Ahronoth klar, dass Metzitzah B’peh kein Zwang sei, die Charedim die 3.000 Jahre alte Tradition aber in jedem Fall aufrechterhalten werden.

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13733

Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

Ein solcher Fall liegt bei dem Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vor. Wenn acht Tage alte männliche Säuglinge oder ebenso nicht urteils- und einsichtsfähige Jungen im vorpubertären Alter auf Elternanfrage bzw. mit elterlicher Zustimmung an ihren Genitalien operiert werden, erleiden sie sexuelle, körperliche und seelische Gewalt. Selbst bei komplikationslosem Verlauf werden ihnen, ohne das eine medizinische Indikation vorliegt, Verletzungen und Schäden zugefügt, welche das Aussehen des Körpers verändern, das Recht auf körperliche Unversehrtheit missachten sowie die kindliche Sexualität und das Intimleben des späteren Erwachsenen dauerhaft beeinträchtigen. Die schmerzhaften, traumatisierenden Folgen des Eingriffs sind auch ohne Operationszwischenfälle und bei unproblematischem Heilungsverlauf nur schwer, unzureichend oder gar nicht zu beheben.

Auch die Seele leidet

21.07.2012 • Die Beschneidung von Kindern kann zu Traumata, Schmerzen und Komplikationen führen. Studien belegen, dass auch die spätere Sexualität negativ beeinflusst wird.

In den Leitlinien der Gesellschaft für Kinderchirurgie heißt es, Beschneidungen einer „signifikanten Komplikationsrate behaftet“. Die Nachblutungsrate wird auf bis zu 6 Prozent beziffert. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, sagt: „Wir Kinder- und Jugendärzte sehen immer wieder Komplikationen nach Beschneidungen, die mit erheblichen Schmerzen einhergehen, da die Genitalorgane außerordentlich schmerzempfindlich sind. Das gilt auch für Neugeborene in den ersten Lebenswochen.“

Die Wunde könne sich entzünden, gelegentlich müsse nachoperiert werden. „Solche Komplikationen treten nach etwa zehn Prozent der Beschneidungen auf – auch wenn der Eingriff sachgerecht war.“ Auch im Fall des vierjährigen Jungen aus Köln befand das Landgericht in seinem umstrittenen Urteil, der Eingriff sei medizinisch „einwandfrei“ gewesen. Das Kind kam wegen Nachblutungen in die Notaufnahme und musste während der Behandlung mehrfach in Narkose versetzt werden.

Ein Trauma, mit oder ohne Narkose

Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Düsseldorf, sagt, dass es bei Beschneidungen „nicht selten zu schwerwiegenden genitalen Verletzungen mit seelischen und sexuellen Langzeitproblemen“ komme: „In einem Aufklärungsbogen vor dem Eingriff wird eine Fülle medizinischer Risiken genannt, bis hin zu irreversiblen Beschädigungen des Penis.“ Manche Patienten hätten „die halbe Eichel nach der Beschneidung verloren, wieder andere haben eine schwere Narbenbildung“.

Unabhängig von diesen Komplikationen sei die Beschneidung ein Trauma, so Franz. „Neugeborene haben während des Eingriffs starke Schmerzen, Stresshormone werden ausgeschüttet, der Herzschlag steigt massiv an. Die Kinder schreien schrecklich, wenn die Beschneidung ohne Narkose oder ohne örtliche Betäubung durchgeführt wird. Aber auch eine Narkose bringt Risiken mit sich.“

Maximilian Stehr, Kinderchirurg am Münchner Universitätsklinikum, erinnert sich an einen Fall im vergangenen Jahr: In einer Arztpraxis sei es während einer Beschneidung zu einem Narkosezwischenfall gekommen. Der Junge kam auf die Intensivstation. Er habe nie wieder das Bewusstsein erlangt, sagt Stehr. Auch er spricht von der Gefahr eines Traumas: „Die Gefahr eines Traumas ist am größten, je weniger man gegen die erheblichen Schmerzen vorgeht.“

Erfahrung von Gewalt und Machtlosigkeit

Eine Studie im „Journal of Health Psychology“ aus dem Jahr 2002 bestätigt die Traumagefahr und belegt, dass starke Schmerzen bei der Beschneidung Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben: Permanente und irreversible Veränderungen der neurologischen Funktionen, die für Schmerzempfinden und Gedächtnis verantwortlich sind, können die Folge sein. So sei belegt, dass Kleinkinder bis zu sechs Monate nach der Beschneidung eine erhöhte Schmerzreaktion bei Impfungen zeigen – im Gegensatz zu unbeschnittenen Kindern. Stehr spricht von einer Verhaltensänderung bei den Kindern, die sich beispielsweise in der Angst vor Ärzten bei der Nachuntersuchung zeige.

Auch ältere Kinder, die beschnitten werden, nähmen den Eingriff als Erfahrung von Gewalt und Machtlosigkeit wahr, so die Studie von 2002. Vor allem rituelle Beschneidungen werden demnach von den Kindern assoziiert mit Aggressivität. Sie führen zu einer Schwächung des Selbstbewusstseins und zu Albträumen.

Aus Angst wird Realität

Muslimische Jungen werden häufig im Alter von vier bis sechs Jahren beschnitten. Das ist das Alter, in dem „unter dem empathischen Schutz der Eltern die sexuelle Identität der Kinder“ entstehe, sagt Franz. Die Jungen hätten einerseits eine „recht genaue Wahrnehmung für äußere Fakten, werden aber andererseits noch durch kindliche Ängste und Phantasien bestimmt“. Eine häufige Angst sei, „dass jemand ihren Penis beschädigen könnte“. Die Beschneidung, sagt Franz, lasse aus den Ängsten Realität werden. „Nicht wenige geraten in stille Panik: Mama und Papa lassen das zu. Und so kann nicht nur die Kastrationsangst verstärkt werden, sondern es kann auch zu einem latenten Vertrauensbruch in der Beziehung zu den Eltern kommen.“

Psychoanalytiker Franz verweist darauf, dass bei Mädchen „jede genitale Verletzung als Trauma international anerkannt“ werde. Sicherlich gebe es dimensionale Unterschiede. „Das geht von grausamen Verstümmelungen bis hin zu mit Vorhautbeschneidungen vergleichbaren Graden. Auch das rituelle, erzwungene Anritzen beispielsweise der großen Schamlippen ist richtigerweise verboten.“ Man dürfe Kindern nicht weh tun, sagt Franz, „man verletzt sie auch nicht im Genitalbereich, egal ob Junge oder Mädchen“.

Religionsfreiheit kein Freibrief zur Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html

Die Zirkumzision ist wie jeder andere chirurgische Eingriff mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn medizinische Gründe vorliegen und konservative oder weniger invasive, die Vorhaut erhaltende Behandlungen sich als wirkungslos erwiesen haben. Die Königlich-Niederländische Ärztevereinigung (KNMG) erklärte in ihrem im Mai 2010 veröffentlichten Grundsatzpapier zur Beschneidung Minderjähriger, dass es keine Hinweise für die Nützlichkeit der Beschneidung aus hygienischen oder präventiven Gründen gibt, sondern dass die Beschneidung von Jungen aus nicht-medizinischen Gründen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar ist und es gute Gründe für ein Verbot von nicht-therapeutischen Beschneidungen nichteinwilligungsfähiger Jungen gibt.

Royal Dutch Medical Association, 2010: Non-therapeutic circumcision of male minors.

http://knmg.artsennet.nl/Publicaties/KNMGpublicatie/Nontherapeutic-circumcision-of-male-minors-2010.htm

Weitere Quellen, die den präventiven und therapeutischen Nutzen der Beschneidung männlicher Kinder widerlegen

Körperliche Nachteile

Entblößung

Abhängig von der Menge an Vorhaut, die abgeschnitten wird, beraubt die Zirkumzision den Mann um mehr als 50 % seiner Penishaut. Abhängig von der Menge der entfernten Vorhaut macht die Zirkumzision den unerigierten Penis um mehr als 25 % kürzer. Sorgfältige klinische Forschungen haben belegt, dass durch die Zirkumzision mehr als 1 Meter an Venen, Arterien und Kapillaren, mehr als 70 m an Nerven und mehr als 20.000 Nervenenden irreversibel entfernt werden. Das Muskelgewebe, die Drüsen, die Schleimhäutchen und das epitheliale Gewebe der Vorhaut werden auch komplett zerstört.

Bazett HC, McGlone B, Willams RG, Lufkin HM. I. Depth, distribution and probable identification in the prepuce of sensory end-organs concerned in sensations of temperature and touch thermometric conductivity. Arch Neurol Psychiatry 1932;27(3):489-517.

Desensibilisierung, Verlust an sexueller Empfindsamkeit

Die Zirkumzision desensibilisiert den Penis. Die Amputation der Vorhaut bedeutet, dass das reichhaltige Netzwerk an Nerven und alle Nervenendigungen in der Vorhaut abgeschnitten und für immer verloren gehen. Die Zirkumzision schädigt oder zerstört fasst immer auch das Frenulum. Zusätzlich zum Verlust der Nervenenden desensibilisiert der Verlust der Vorhaut im Lauf der Jahre auch die Eichel und macht deren Nervenzellen zunehmend gefühllos. Da die Haut der nun permanent entblößten Eichel ständiger Reibung und Reizung ausgesetzt ist, keratinisiert (verhornt) sie und wird dadurch hart und trocken. Die Nervenenden in der Eichel, welche sich beim intakten Penis im Schutz der Schleimhaut des inneren Vorhautblattes befinden, werden nun unter einer stetig wachsenden Hornhautschicht begraben. Die entblößte Eichel nimmt eine matte, gräuliche, lederhautartige Erscheinung an.

Beeinträchtigung der sexuellen Funktion

Die Amputation von zu viel Penishaut macht die verbleibende Haut bewegungsunfähig und hindert sie daran frei über den Schaft und die Eichel zu gleiten. Dieser Verlust an Beweglichkeit zerstört den Mechanismus, durch den die Eichel normalerweise stimuliert wird. Wenn ein beschnittener Penis erigiert, wird die restliche unbewegliche Haut gedehnt, manchmal so straff, dass nicht genug Haut übrig ist um den Schaft zu bedecken. Behaarte Haut vom der Leistengegend oder dem Hodensack wird daher oft den Schaft heraufgezogen, wo normalerweise keine Haare zu finden sind. Die chirurgisch entblößte Haut der Eichel besitzt keine schützenden, antiviralen oder antibakterielle Enzyme produzierenden Drüsen. Ohne den mechanischen und immunologischen Schutz und die Emollientia (Weichmacher) der Vorhaut trocknet sie aus und wird anfällig für Risse und Blutungen.

Äußerliche Veränderung des Penis durch Zirkumzision

Die Zirkumzision ändert die Erscheinung des Penis auf drastische Weise. Sie entblößt permanent die Eichel des Penis, die normalerweise ein inneres Organ ist. Die Zirkumzision hinterlässt eine große zirkumferenzielle Operationsnarbe auf dem Penisschaft. Da die Zirkumzision, insbesondere bei Kindern, es nötig macht die Vorhaut von der Eichel gewaltsam zu lösen, können Teile der Eichelhaut mit abgerissen werden, wodurch die Eichel schartig und vernarbt wird. Andererseits können Fetzen der Vorhaut an der wunden Eichel anhaften, sodass lose Hautfetzen oder Hautbrücken entstehen können.

Klauber GT, Boyle J. Preputial skin-bridging. Complication of circumcision. Urology 1974; 3: 722-3.

Abhängig davon wie viel Haut entfernt wird und wie sich die Narbe formt, kann der beschnittene Penis permanent verdreht sein oder sich bei der Erektion biegen oder krümmen.

J. P. Gearhart: Complications of Pediatric Circumcision. In: F. F. Marshall (ed.) Urologic Complications, Medical and Surgical, Adult and Pediatric. Year Book Medical Publishers, Chicago 1986, S. 387-396.

Die Kontraktion durch das Narbengewebe kann den Penisschaft in den unteren Bauchraum gezogen werden. Dadurch wird der Penis faktisch verkürzt oder völlig im Bauchraum begraben.

Talarico RD, Jasaitis JE. Concealed penis: a complication of neonatal circumcision. J Urol 1973; 110: 732-3.

Blalock HJ, Vemulakonda V, Ritchey ML, Ribbeck M. Outpatient Management of Phimosis Following Newborn Circumcision. J Urol 2003;169(6):2332

Unterbrechung der Blutzirkulation

Die Zirkumzision unterbricht die normale Blutzirkulation durch das Blutgefäßnetzwerk sowohl der Penishaut als auch der Eichel. Das Blut, welches in die Hauptarterien des Penis fließen sollte, wird von dem Narbengewebe entlang der Einschnittstelle behindert, sodass die arteriellen Verästelungen und das Kapillarnetzwerk nicht versorgt werden, sondern sich ein Rückfluss bildet. So von Blut unterversorgt kann sich die Harnröhrenöffnung zusammenziehen und vernarben, sodass eine Meatusstenose enstehen kann.

Persad R, Sharma S, McTavish J, et al. Clinical presentation and pathophysiology of meatal stenosis following circumcision. Br J Urol 1995;75(1):91-3

Diese Krankheit bedarf fast immer einer korrektiven Operation. Meatusstenose wird beinahe ausschließlich bei Jungen gefunden, die beschnitten wurden.

Van Howe RS: Incidence of meatal stenosis following neonatal circumcision in a primary care setting. Clin Pediatr (Phila). 2006; 45: 49-54. PMID 16429216 doi:10.1177/000992280604500108

Die Zirkumzision trennt darüber hinaus die Lymphgefäße auf, unterbricht die Lymphzirkulation und kann in seltenen Fällen ein Lymphödem zur Folge haben, ein äußerst schmerzhaftes, entstellendes Leiden, bei dem die verbleibende Penishaut mit eingeschlossener Lymphflüssigkeit anschwellt.

Schutzfunktion

So wie die Augenlieder die Augen schützen schützt die Vorhaut die Eichel und hält ihre Oberfläche weich, feucht und empfindlich. Die Vorhaut erhält außerdem die optimale Wärme und den optimalen pH-Wert aufrecht. Anders als die innere Vorhaut besitzt die Eichel selbst keine Talgdrüsen, also Drüsen, die das Sebum, eine Art natürliches Öl, produzieren, das der Haut Feuchtigkeit spendet.

Hyman A B, Brownstein M H. Tyson’s ‚Glands‘: Ectopic Sebaceous Glands and Papillomatosis Penis. Archives of Dermatology 99 (1969): 31-37

Immunabwehr

Die Schleimhäute, welche sich an allen Körperöffnungen befinden, bilden die vorderste Front der körpereigenen Immunabwehr. Drüsen in der Vorhaut produzieren antibakterielle und antivirale Proteine wie Lysozyme.

Ahmed A, Jones AW.cystodenoma: a report of two cases occurring on the prepuce. Br J Derm 1969;81:899-901.

Lysozyme finden sich auch in Tränen und der Muttermilch. Spezialisierte epitheliale Langerhanssche Zellen, Bestandteile der körpereigenen Immunabwehr, sind in der äußeren Oberfläche der Vorhaut reichhaltig vorhanden.

G. N. Weiss et al., The Distribution and Density of Langerhans Cells in the Human Prepuce: Site of a Diminished Immune Response? Israel Journal of Medical Sciences 29 (1993): 42-43.

Plasmazellen in der Schleimhaut der Vorhaut sondern Antikörper ab welche vor Infektionen schützen.

Flower Pj, Ladds PW, Thomas AD, Watson DL Animmunopathologic study on the bovine: prepuce, Vet Pathol 1983 Mar;20(2):189-20 1.

Erogene Empfindlichkeit

Die menschliche Vorhaut ist so empfindlich wie die Fingerspitzen oder die Lippen des Mundes. Sie enthält eine reichhaltigere Vielfalt und eine größere Konzentration von spezialisierten Nervenrezeptoren als jeder andere Teil des Penis.

Halata Z, Munger BL. The neuroanatomic basis for the protopathic sensibility of the human glans. Brain Research 1986; 371: 205-230.

Diese spezialisierten Nervenenden können Bewegung feinste Temperaturveränderungen, und feinste Texturabstufungen wahrnehmen.

Taylor JR, Lockwood AP, Taylor AJ. The prepuce: Specialized mucosa of the penis and its loss to circumcision. British Journal of Urology 1996; 77: 291-295.

Ohmori D. Über die Entwicklung der Innervation der Genital Apparatus als peripheren Aufnahme-Apparat der genitalen Reflex. Ztschr. f. d. Ges. Anat. up Entw. 1924; 70: 347-410.

Bazett HC, McGlone B, Willams RG, Lufkin HM. I. Depth, distribution and probable identification in the prepuce of sensory end-organs concerned in sensations of temperature andtouch thermometric conductivity. Arch Neurol Psychiatry 1932;27(3):489-517.

De Girolamo A Cecio A. Contributo alla Conoscenza dell’innervazione Sensitiva del Prepuzio Nell’uomo. Bollettino della Societá Italiana de Biologia Sperimentale 44 (1968): 1521-1522.

Dogiel AS. Die Nervenendigungen in der Schleimhaut der asseren Genitalorgane des Menschen. Arch f. mkr. Anat. 1893; 41: 585-612

Bourlond A. Winkelmann R K. L’innervation du Prépuce chez le Nouveau-né. Archives Belges de Dermatologie et de Syphiligraphie. 1965 (21): 139-153.

Winkelmann RK. The cutaneous innervation of human newborn prepuce. Journal of Investigative Dermatology 1956 26(1) : 53-67.

Winkelmann RK. The erogenous zones: Their nerve supply and significance. Proc Staff Mayo Clin 1959; 34(2): 39-47.

Die Nervenenden konzentrieren sich besonders entlang des äußeren Saumes der Vorhaut, dem sogenannten Gefurchten Band, welches selbst bei einer sparsamen oder partiellen Beschneidung entfernt wird, das vom Frenulum aus entspringt und die Spitze der Vorhaut an der Stelle wo sich inneres und äußeres Vorhautblatt verbinden, umkreist. Das Gefurchte Band ist besonders erogen, d. h. sexuell empfindsam.

Bedeckung während der Erektion

Während der Erektion wird der Schaft des Penis dicker und länger. Die doppelschichtige Vorhaut bietet die zusätzliche Haut, die nötig ist, um dem nun vergrößerten Organ genügend Raum zu bieten, sodass die ganze Haut des Penis frei, sanft und angenehm über den Penisschaft gleiten kann.

Selbst stimulierende sexuelle Funktion

Die doppelschichtige Vorhaut ermöglicht es der Schafthaut des Penis vor und zurück über den Penisschaft zu gleiten. Die Vorhaut kann normalerweise ganz oder beinahe ganz zurück bis zum Schaftanfang zurückgestreift und genauso über die Eichelspitze vorgestreift werden. Durch diesen großen Bewegungsspielraum wird der Penis und die Orgasmus auslösenden Nervenrezeptoren in der Vorhaut, dem Frenulum und der Eichel stimuliert.

Sexuelle Funktionen während des Geschlechtsakts

Eine der Funktionen der Vorhaut ist es, die reibungslose und sanfte Bewegung zwischen den Schleimhäuten der Partner zu vereinfachen. Die Vorhaut ermöglicht es dem Penis reibungslos in die Vagina hinein und wieder heraus zu gleiten, in seiner eigenen Hülle aus beweglicher Haut. Der weibliche Partner wird so eher durch den Druck der Bewegung, als wie nach der Zirkumzision, durch bloße Reibung stimuliert.

Sonstige Funktionen

Die Vorhaut erfüllt Funktionen, die bis jetzt noch wenig Beachtung gefunden haben oder noch nicht ganz nachvollzogen werden. Forscher an der Universität von Manchester fanden heraus, dass die Vorhaut apokrine Drüsen besitzt.

Ahmed A, Jones AW. Apocrine cystodenoma: a report of two cases occurring on the prepuce. Br J Derm 1969;81:899-901.

Diese spezialisierten Drüsen produzieren Pheromone, natürliche sexuelle Botenstoffe. Weitere Studien sind erforderlich und die Eigenschaften der Vorhaut und ihre Funktion in Gänze zu verstehen.

Psychische und neurologische Schäden durch die Zirkumzision

Psychische Schäden

Die Beschneidung birgt ebenfalls ein Risiko für bewusste oder unbewusste Operationstraumata. So erklärt Menage, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Kindern beiderlei Geschlechts zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS bzw. PTSD, im ICD-10 als F43.1 codiert) führen können. Entscheidende Faktoren für die Ausprägung einer PTBS sind nach Menage: (i) Gefühle der Machtlosigkeit und des Kontrollverlusts, (ii) fehlende Zustimmung, (iii) fehlende Information darüber, was während der Untersuchung geschehen soll, (iv) fehlendes Einfühlungsvermögen des untersuchenden Arztes und (v) die Erfahrung von physischem Schmerz.

Janet Menage: Post-Traumatic Stress Disorder After Genital Medical Procedures. In: G. Denniston: Male and Female Circumcision. Medical, Legal, and Ethical Considerations in Pediatric Practice. (englisch)

Die Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen Beschneidung und dem Auftreten einer PTBS besteht, wird von Boyle et al. (2002) in ihrer Studie bestätigt.

S. Ramos & G.J. Boyle: Ritual and Medical Circumcision among Filipino Boys. In: G.C. Denniston, F.M. Hodges & M.F. Milos: Understanding Circumcision. A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem. 2001

Boyle GJ, Goldman R, Svoboda JS, Fernandez E. Male circumcision: pain, trauma and psychosexual sequelae. J Health Psychology 2002;7(3):329-43

In der besagten Studie wurden 1577 philippinische Jungen im Alter von 11 bis 16 Jahren vor und nach einer Beschneidung (die entweder mit oder ohne Lokalanästhetikum durchgeführt wurde) beobachtet. Vor dem Eingriff wurde sichergestellt, dass nur Jungen in die Studie aufgenommen wurden, die keine PTBS (nach DSM-IV) aufwiesen. Nach dem Eingriff wurde bei 50 %, der medizinisch (mit Betäubung) und 69 % der rituell (ohne Betäubung) beschnittenen Jungen eine PTBS nach DSM-IV Kriterien festgestellt.

S. Ramos & G.J. Boyle: Ritual and Medical Circumcision among Filipino Boys. In: G.C. Denniston, F.M. Hodges & M.F. Milos: Understanding Circumcision. A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem. 2001

Neurologische Auswirkungen der Beschneidung

Die Zirkumzision insbesondere in jungen Jahren beeinflusst die Entwicklung des Gehirns. Studien belegten, dass die Zirkumzision langfristige negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns hat, und die Wahrnehmungszentren des Gehirns nachteilig verändert werden. Beschnittene Jungen haben eine geringere Schmerzhemmschwelle als Mädchen oder intakte Jungen. Der Neuropsychologe Dr. James Prescott legt nahe, das die Zirkumzision tiefergehenden neurologischen Schaden in einem viel verstörenderen Ausmaß verursache.

A. Taddio et al.: Effect of Neonatal Circumcision on Pain Responses during Vaccination in Boy. In: Lancet. Nr. 345, 1995, S. 291-292.

Taddio A, Katz J, Ilersich AL, Koren G. Effect of neonatal circumcision on pain response during subsequent routine vaccination. Lancet 1997;349(9052):599-603.

Prescott J. Genital pain vs. genital pleasure: why the one and not the other? The Truth Seeker (San Diego) 1989;1(3):14-21.

Komplikationsrate

Häufigkeit der Komplikationen während oder kurze Zeit nach der Operation

Die exakte Komplikationsrate der Zirkumzision ist unbekannt. In prospektiven Studien wurden Raten für kurzfristige Komplikationen von 4% bis zu 55% festgestellt. Das spiegelt die verschiedenen und variierenden Diagnosekriterien wieder, die angewandt wurden. Als realistischer Wert für die Rate der Komplikationen, die während oder kurz nach der Zirkumzision auftreten, kann eine Rate von 2-10 % angenommen werden. In diesem Wert sind jedoch Langzeit-Komplikationen, die sich erst im späteren Leben im Rahmen der körperlichen Entwicklung zeigen, nicht miteinbegriffen.

Williams N, Kapila L. Complications of circumcision.Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

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Häufigkeit der Komplikationen unter Berücksichtigung von Komplikationen im späteren Leben

Werden späte Komplikationen der Zirkumzision, die sich erst Jahre nach der Operation manifestieren können, mitberücksichtigt, ist die Komplikationsrate signifikant höher. Prospektive Studien, die auch späte Komplikationen berücksichtigen und Knaben auch einen längeren Zeitraum nach ihrer Zirkumzision untersuchten, nennen Komplikationsraten von 14% bis zu 69%

Leitch IOW. Circumcision – a continuing enigma. Aust Paediatr J 1970;6:59-65.

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Blutungen

Eine Komplikation, die Folge eines jeden chirurgischen Eingriffs sein kann, sind Blutungen. Blutungen nach der Zirkumzision werden in der Literatur mit einer Häufigkeit zwischen 1,5-35% angegeben.

Shulman J, Ben-Hur N, Neuman Z. Surgical complications of circumcision. Am J Dis Child 1964;127:149.

Patel H. The problem of routine circumcision Can Med Assoc J 1966;95:576.

Griffiths DM, Atwell JD, Freeman NV. A prospective survey of the indications and morbidity of circumcision in children Eur Urol 1985;11(3):184-7.

Nur selten ist eine Blutung so stark, dass eine Bluttransfusion notwendig werden kann. Zusätzliche pharmakologische Mittel, die zur Kontrolle der Blutung nach der Beschneidung genutzt werden, umfassen die oberflächliche Anwendung von Thrombin oder Epinephrin, wie auch eine Injektion des Epinephrins direkt in die Zirkzumzisionswunde.

Nach Vorhautamputationen bei Neugeborenen ist allerdings unbedingt zu beachten, dass die modernen, praktischen, saugstarken Windeln eine Kontrolle des tatsächlichen Blutverlustes erschweren, weil Eltern den tatsächlichen Blutverlust ihres Säuglings falsch einschätzen könnten.

Ein 9 Wochen alter Junge verblutete nach einer nicht medizinisch indizierten Beschneidung in einer englischen Klinik

http://blog.phimose-info.de/2009/02/93-zu-viel-routine-zu-wenig-information-und-fatale-fehlentscheidungen-zum-tod-von-celian-noumbiwe-9-wochen/

Parents sue over baby’s death after circumcision

Josh Verges

The parents of a 6-week-old boy who bled to death after a circumcision at Rosebud’s Indian Health Service Hospital last year are suing the government for wrongful death.

According to documents filed Wednesday in federal court, Eric Keefe underwent a circumcision on June 13, 2008. His mother gave him Motrin and Tylenol for pain and he suffered massive blood loss at home that night, dying at the hospital the next morning.

His parents, Forrest and Mary Keefe of Wood, say Dr. Douglas Lehmann failed to inform them of the type of pain medication they should have used.

The Keefes are seeking $2 million for personal injury and wrongful death.

Sturgis lawyer Mick Strain, who represents the plaintiffs, said he and the parents wouldn’t talk about the case until it is tried or settled. The file lists no attorney for the government.

http://www.circumstitions.com/news/news34.html#death-sd

In Treviso, Italien, starb ein nigerianischer Junge im Juni 2008 an Herzstillstand nach Blutverlust nach einer Beschneidung, die zu Hause durchgeführt worden war. Das Baby hieß Evidence Obosee Prince Aseh und wurde zwei Monate alt, meldete die Tribuna di Treviso. Die ebenfalls aus Nigeria stammende Beschneiderin war für die Prozedur nicht zugelassen, bei ihr zu Hause fand man jedoch entsprechendes Werkzeug, wie Skalpelle und Verbandsmaterial. Die Eltern erzählten der Polizei unter Tränen, sie seien evangelikale Christen und hätten ihren Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen.

http://pro-kinderrechte.de/tod-nach-beschneidung-eine-ubersicht/

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Epinephrin sollte nur in einer extrem verdünnten Lösung (z.B. 1:100.000) verwendet werden, da es von der offenen Wunde absorbiert werden und schwerwiegende Auswirkungen auf das Herzkreislaufsystem haben kann; darüber hinaus können höher konzentrierte Epinephrinlösungen eine lokale Gewebsischämie (Blutleere) verursachen, die unbehandelt zur Nekrose des betroffenen Gewebes führt.

Denton J, Schreiner RL, Pearson J. Circumcision complication. Reaction to treatment of local hemorrhage with topical epinephrine in high concentration Clin Pediatr (Phila). 1978 Mar;17(3):285-6. PMID 627124

Infektionen

Infektionen können, wie nach jedem chirurgischen Eingriff nach der Zirkumzision auftreten. Die Häufigkeit von Infektionen infolge der Zirkumzision wird in der Literatur mit 8,5% bis 10% angegeben. Vermutlich sind viele dieser Infektionen nur milde ausgeprägt und bleiben folgenlos. Jedoch sind auch schwere Infektionen dokumentiert, einschließlich nekrotisierender Fasziitis, Staphylogenes Lyell-Syndrom, und Hirnhautentzündung. Einige dieser Komplikationen führten zu schwerwiegenden permanenten Schäden oder Todesfällen.

Griffiths DM, Atwell JD, Freeman NV. A prospective survey of the indications and morbidity of circumcision in children. Eur Urol 1985;11(3):184-7

Fraser IA, Allen MJ, Bagshaw PF, Johnstone M.A randomized trial to assess childhood circumcision with the Plastibell device compared to a conventional dissection technique. Br J Surg. 1981 Aug;68(8):593-5. PMID 7023597

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Cleary TG, Kohl S. Overwhelming infection with group B betahemolytic streptcococcus associated with circumcision. Pediatrics 1979;64(3):301-3.

Übermäßige Gewebsentfernung

Wenn übermäßig viel von der äußeren Vorhaut und der Schafthaut und die angemessene Menge der inneren Vorhaut entfernt wird, ist der Penis infolge verkürzt und eine Hauttransplantation kann zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden. Wenn zu viel Spannung auf die Wunde einwirkt, kann diese aufgerissen werden.

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Inklusionszysten

Eine Zyste ist ein abnormal abgeschlossener Gewebehohlraum, der Flüssigkeiten oder auch festes Material enthalten kann und vermutlich infolge von Einlagerungen von Epidermis oder Smegma in der Zirkumzisionswunde entlang des Vorhautrestes am zirkulären Schnittbereich entstehen kann. Sie können beträchtliche Ausmaße annehmen, aber auch kleine Zysten können sich entzünden und sollten operativ entfernt werden, da sie zu einer wesentlichen Krankheitsursache werden könnten.

Kaplan G W: Circumcision: An overview. Curr Prob Pediatr. 1977;7:1-33

Meatitis

Meatitis oder Meatusulceration ist eine mögliche Folge der Zirkumzision, die als Komplikation angesehen werden kann. Für die Meatitis werden in der Literatur Häufigkeiten zwischen 8 und 31 Prozent angegeben. Das Risiko für eine Meatitis und eine Meatusulzeration ist besonders dann hoch, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Beschneidung noch Windeln trägt.

Mackenzie AR. Meatal ulceration following neonatal circumcision. Obstet Gynecol 1966;28:221.

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Patel H. The problem of routine circumcision. Can Med Assoc J 1966;95:576.

Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Meatustenose

Meatusstenose ist in der Regel eine direkte Konsequenz der Beschneidung und wird bei intakten Jungen und Männern selten vorgefunden. Die bislang einzige Studie, bei der ausschließlich die Häufigkeit von Meatusstenose infolge der Zirkumzision untersucht wurde, stellte eine Häufigkeit der Meatusstenose von 7, 3% fest.

Van Howe RS. Incidence of meatal stenosis following neonatal circumcision in a primary care setting. Clin Pediatr (Phila). 2006 Jan-Feb;45(1):49-54. PMID 16429216

Meatusstenosen entstehen infolge der Reizung der äußeren Harnröhrenöffnung durch umgebenden Textilien oder aber durch eine infolge der Zirkumzision gestörte Durchblutung. Solch eine Reizung ist bei intakten Jungen unwahrscheinlich, weil die intakte Vorhaut die Eichel vor solch reizenden Stoffen schützt.

Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Upadhyay V, Hammodat HM, Pease PW. Post circumcision meatal stenosis: 12 years‘ experience. N Z Med J 1998;111(1060):57-8.

Thorup J, Thorup SC, Ifaoui IB. Complication rate after circumcision in a paediatric surgical setting should not be neglected. Dan Med J. 2013 Aug;60(8):A4681. PMID 23905566

Bei Jungen, die im Säuglingsalter beschnitten werden, ist das Risiko für Meatusstenosen besonders hoch – eine Folge des ätzenden Ammoniaks, der sich in feuchten Windeln bilden kann.

Zur Therapie der Meatusstenose ist eine Schlitzung der Harnröhre, eine sogenannte Meatomie, die Therapie der Wahl. Bei hochgradigen Verengungen kann jedoch eine operative Rekonstruktion der Harnröhrenmündung, eine sogenannte Meatusplastik, notwendig werden.

Upadhyay V, Hammodat HM, Pease PW. Post circumcision meatal stenosis: 12 years‘ experience. N Z Med J 1998;111(1060):57-8.

Harnverhaltung

Harnverhaltung (Unfähigkeit zur Blasenentleerung) ist eine weitere Komplikation der Zirkumzision. Eine Harnverhaltung infolge einer Zirkumzision wird meist durch einen zu engen Verband und verursacht und lässt sich einfach durch die Entfernung des Verbandes behandeln.

Berman W. Urinary retention due to ritual circumcision. Pediatrics 1975;56:621.

Horowitz J, Schussheim A, Scalettar HE. Letter: Abdominal distension following ritual circumcision. Pediatrics 1976;57:579.

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Darüber hinaus kann eine Harnverhaltung infolge eines engen Verbands eine Prolepsis verursachen, die ihrerseits eine allgemeine Blutvergiftung bedingt.

Horowitz J, Schussheim A, Scalettar HE. Letter: Abdominal distension following ritual circumcision. Pediatrics 1976;57:579.

Wird eine Bonozintinktur als Teil des Verbandes verwendet, kann diese die Harnröhrenöffnung blockieren und so eine Harnverhaltung verursachen.

Menahem S. Complications arising from ritual circumcision: pathogenesis and possible prevention. Isr J Med Sci 1981;17(1):45-8. PMID 7461946

Phimose

Der Zustand einer nicht zurückziehbaren Vorhaut ist tatsächlich im Kindesalter vollkommen normal, da die Vorhaut bei der Geburt mit der Eichel verklebt ist. Jedoch werden häufig Zirkumzisionen durchgeführt um diesen Zustand zu „korrigieren“. Ironischerweise kann die Vorhautbeschneidung sogar Phimose verursachen, wenn der Vorhautrest sich mit dem Schaft wiederverklebt.

Blalock HJ, Vemulakonda V, Ritchey ML, Ribbeck M. Outpatient management of phimosis following newborn circumcision. J Urol 2003;169(6):2332-4.

Wenn ungenügend äußere Haut und ungenügend innere Vorhaut entfernt wurde, und wenn darüber hinaus eine Vorhautöffnung sich zusammenzieht oder fibrotisch wird, kann eine erworbene pathologische Phimose die Folge sein, die auch Postzirkumzisions-Phimose bezeichnet wird. Diese Komplikation kann oft schwerwiegend sein und zur Harnröhrenobstruktion führen.

Für die Phimose als Folge einer Zirkumzision werden in der Literatur Häufigkeiten von 2-3% angegeben. Diese Rate von 3% liegt weit über der natürlichen Prävalenz (Häufigkeit) einer behandlungsbedürftigen pathologischen Phimose in der männlichen Bevölkerung. Noch vor der Entwicklung und Verbreitung heute verfügbarer konservativer Behandlungsmethoden bedurften nur 1,5 % der dänischen Jungen bis zu ihrem 15 Geburtstag wegen irgendeines Vorhautproblems einer Zirkumzision.

Blalock HJ, Vemulakonda V, Ritchey ML, Ribbeck M. Outpatient management of phimosis following newborn circumcision. J Urol 2003;169(6):2332-4.

Fraser IA, Allen MJ, Bagshaw PF, Johnstone M. A randomized trial to assess childhood circumcision with the Plastibell device compared to a conventional dissection technique. Br J Surg. 1981 Aug;68(8):593-5. PMID 7023597

Hypospadie und Epispadie

Sowohl Hypospadie als auch Epispadie – normalerweise angeborene Fehlbildungen – können durch Zirkumzisionen verursacht werden, wenn während dem Längsschnitt in die Vorhaut vor der eigentlichen Vorhautentfernung versehentlich die Eichel bzw. Harnröhre aufgeschlitzt wird. Selten wird auch die Penis- oder Hodenhaut versehentlich eingeschnitten.

McGowan Jr AW. A complication of circumcision JAMA 1969;207(11):2104.

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Menahem S. Complications arising from ritual circumcision: pathogenesis and possible prevention Isr J Med Sci 1986

Harnröhrenfisteln

Als Komplikation der Zirkumzision können eine oder mehrere neue Harnröhrenöffungen, sogenannte Fisteln, entstehen.

Byars L T, Trier WC. Some complications of circumcision and their surgical repair. Arch. Surg. 1958; 76:477

Limaye RD, Hancock RA. urethral fistual as a complication of circumcision. J. Pediatr 1968; 72(1):105-6.

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Shulman J, Ben-Hur N, and Neuman Z. Surgical complications of circumcision. Am J Dis Child 1964;127:149.

Urethrocutanöse Fisteln infolge der Beschneidung können eine Vielzahl von Ursachen haben. Die häufigsten Ursachen sind

• Schlecht platzierte Nähte im Bereich des Frenulums, die zur Strangulation und Nekrose eins Teils der Harnröhrenwand führen.

Lackey JT. Urethral fistula following circumcision. JAMA 1968; 206:2318.

Limaye RD, Hancock RA. urethral fistual as a complication of circumcision J. Pediatr 1968; 72(1):105-6.

• Versehentliches Einschneiden der Harnröhre mit dem Skalpell

• Klemmen oder Plastibell-Zirkumzisionen bei denen die Harnröhre in die Zirkumzisionsklemme hineingezogen und von dieser gequetscht wird.

Lackey JT. Urethral fistula following circumcision. JAMA 1968; 206:2318.

Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Die Behandlung muss individuell je nach Art dieser Komplikation durch einen urologischen Spezialisten erfolgen.

Sepsis

Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

Nekrose

Die Nekrose (Gewebstod) und das Abfaulen der Eichel oder des gesamten Penis ist eine seltene dokumentierte Komplikation der Zirkumzision. Mögliche Ursachen für Nekrosen bei der Zirkumzision umfassen Infektionen, unsachgemäßes Vernähen zum Zwecke der Blutstillung, Unfälle bei der Elektrokauterisation, dem überlangen Gebrauch eines Stauschlauchs oder ein zu enger Verband.

Davidson F. Yeasts and circumcision in the male. Br J Ven Dis 1977; 53:121-122.

Sterenberg N, Golan J, Ben-Hur N. Necrosis of the glans penis following neonatal circumcision. Plast Reconstr Surg 1981;68:237-9. PMID 7255584

Das Risiko für eine Nekrose ist dann besonders groß, wenn ein Elektrokauter (Instrument zur Kauterisation (Verödung) von Blutgefäßen) direkt mit einer Beschneidungsklemme angewendet wird. Dokumentiert wurden nur die schwerwiegenderen Fälle wie etwa der Verlust der Eichel oder großen Flächen der Penishaut. Im schlimmsten Falle kann die Elektrokauterisation den vollständigen Verlust des Penis zur Folge haben.

Azmy A , Boddy SA, Ransley PG. Successful reconstruction following circumcision with diathermy. Br J Urol 1985; 57:587-8. PMID 4063742

Gearhart und Rock beschrieben vier solcher Fälle, bei denen der Schaden so schwer war, dass eine plastische Rekonstruktion des Penis als unmöglich erachtet wurde und die betroffenen die Kinder einer Geschlechtsumwandlung einschließlich Kastration unterzogen wurden.

Gearhart JP, Rock JA. Total ablation of the penis after circumcision with electocautery: a method of management and long term follow-up. J Urol 1989; 142:799-801. PMID 2769863

Lymphödeme

Lymphödeme können infolge der Zirkumzision auftreten, besonders wenn es Wunddehiszenz (der Auftrennung der Wunde) kommt oder die Wunde infiziert wird.

Shulman J, Ben-Hur N., Neuman Z. Surgical complications of circumcision. Am J Dis Child 1964;127:149.

Die Behandlung dieser Komplikation ist individuell verschieden, jedoch kann eine Hauttransplantation zur Sanierung notwendig sein.

Komplikationen der Plastibell

Bei Zirkumzisionen mit einer Plastibell-Vorrichtung besteht die Gefahr, dass das Ring-Element der Plastibell-Vorrichtung proximal also nach unten in Richtung der Peniswurzel verrutscht, was gravierende körperliche Schäden einschließlich einer Kerbe im Penisschaft und der Nekrose der Eichel verursachen kann. Zur Vermeidung solcher Komplikationen sollte der Plastikring, wenn er nach ein paar Tagen nicht von selbst abgefallen ist, entfernt werden. Aufgrund des Fremdkörpers, der einige Tage auf der Beschneidungswunde verbleibt, ist bei Zirkumzisionen nach der Plastibell-Methode das Infektionsrisiko erhöht.

Datta NS, Zinner NR. Complication from Plastibell circumcision ring. Urology 1977; 9: 57-8.

Johnsonbaugh RE. Complication of a circumcision performed with a plastic disposable circumision device: long-term follow-up. Am J Dis Child. 1979; 133: 438.

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Rubinstein MM., Bason WM. Complikation of circumcision done with a plastic bell clamp. Am J Dis Child 1968;176:381.PMID 5697970 Schmerzen beim Wasserlassen

Schmerzen beim Wasserlassen (Dysurie) oder Schwierigkeiten werden nach Zirkumzisionen sehr häufig beobachtet. Rund 60 % aller beschnittenen Jungen leiden nach dem Eingriff an Schmerzen oder Schwierigkeiten beim Wasserlassen. Aufgrund dieser hohen Inzidenz wird diese Folge der Zirkumzision nicht als Komplikation der Zirkumzision aufgefasst.

Tod

Tod kann entweder die Folge von Blutungen oder Infektionen sein. Es gibt kein Zentralregister beschneidungsbedingter Todesfälle, weshalb die Todeshäufigkeit infolge der Beschneidung umstritten ist. Williams & Kapila (1993) bezeichnen Todesfälle als „selten.“ Beschneidungsbedingte Todesfälle können der Blutung oder der Infektion zugeschrieben werden anstelle der zugrunde liegenden Beschneidung. Nur wenige Ärzte sind willig, einen Todesfall infolge eines angeblich „kleinen“ chirurgischen Eingriffs anzuerkennen.

Einer konservativen Schätzungen zufolge sterben in den USA jedes Jahr mehr als 100 Jungen an den Folgen von Beschneidungen.

Sauer LW. Fatal staphylococcus bronchopneumonia following ritual circumcision. Am J Obstetr Gynecol 1943;46:583.

Paediatric Death Review Committee: Office of the Chief Coroner of Ontario. Circumcision: a minor procedure? Paediatr Child Health 2007;12(4):311-2.

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Bollinger, Dan. Lost Boys: An Estimate of U.S. Circumcision-Related Infant Deaths. Thymos: Journal of Boyhood Studies. 2010;4(1):78-90.

http://www.cirp.org/library/death/

Späte Komplikationen

Häufigkeit

Viele Komplikationen einer Beschneidung im Kindesalter können sich erst im späteren Leben manifestieren. Kein Arzt kann genau bestimmen, wie viel Haut er vom kindlichen Penis entfernen darf, damit der Jugendliche oder junge Mann später nicht unter Schmerzen oder Unbehagen leidet, wenn der Penis ausgewachsen ist.

Die Entwicklung des menschlichen Penis ist eine komplexe Folge von Ereignissen, die zu einem vollkommen individuellen Endergebnis führt: Es gibt keine zwei Penisse, die identisch wären und eine erstaunliche Bandbreite an anatomischen Einzelheiten, die als normal betrachtet werden müssen. Eltern müssen dahingehend beruhigt werden, dass es diese große Bandbreite des Normalen gibt. Darüber hinaus kann der Wunsch der Operateure nach Standardeingriffen zu nicht voraussehbaren Ergebnissen führen, sowohl weil große anatomische Unterschiede bestehen als auch weil es unmöglich ist die funktionalen Resultate von chirurgischen Eingriffen an Säuglingen und Kleinkindern vorauszusehen. So werden Zirkumzisionen bei Kindern mit dem Ziel durchgeführt, ein annehmbares kosmetisches Resultat für ein sehr kleines Organ zu erzielen, das aber im Rahmen der körperlichen Entwicklung noch beträchtlich wachsen und sich erheblich verändern wird.

So erklärt der Neuseeländische Anatom Ken Mcgrath, Professor für Anatomie an der Auckland University of Technology bezüglich möglicher später Komplikationen einer Beschneidung im Kindesalter:

Bedauerlicherweise scheint die Mehrheit jener, die chirurgische Eingriffe an den Penissen minderjähriger Jungen durchführen, kein Interesse daran zu haben, das Ergebnis nachzuverfolgen, bis die körperliche Entwicklung des Organs abgeschlossen ist. Zugegeben, diese Nachuntersuchung umfasst eine Zeitspanne von mindestens einem Jahrzehnt, aber es wurden wenige Versuche einer Qualitätskontrolle unternommen und viele Jungen bleiben mit hochgradig geschädigten Penissen zurück. Das Endergebnis (nach Vollendung der körperlichen Entwicklung) der Zirkumzision stellt oft eine funktionale Beeinträchtigung dar und ist, um es gelinde auszurücken, nur selten ordentlich.

McGrath K. Variations in Penile Anatomy and Their Contribution to Medical Mischief In: Denniston GC, Milos MF, Hodges FM (eds.). Circumcision and Human Rights. Springer, Netherlands; 2009. p.97-108.

Der Kinderarzt und Beschneidungsexperte Dr. med. Robert Van Howe erklärt:

Der Chirurg kann, wenn er am kindlichen Penis operiert, die angemessene zu entfernende Hautmenge unmöglich genau abschätzen, weil der Penis sich mit zunehmenden Alter des Kindes noch beträchtlich verändern wird, sodass ein kleiner Unterschied zum Zeitpunkt der Operation sich in einen großen Unterschied beim beschnittenen Penis des Erwachsenden verwandelt.

Van Howe RS. Variability in penile appearance and penile findings: a prospective study. Brit J Urol 1997;80:776-782.

Krümmung und Verdrehung des Penis

Diese Komplikationen sind die Folge, wenn Haut ungleichmäßig entfernt wird, was am häufigsten bei Freihand-Zirkumzision der Fall ist. Eine Zirkumzision, die auf einer Seite straffer ist als auf der anderen, kann im Erwachsenenalter dazu führen, dass sich der Penis bei der Erektion verbiegt oder verkrümmt. Gewöhnlich wird diese Verdrehung des Penis durch ein dichtes Narbengewebe auf der ventralen Seite des Penis verursacht. Eine Korrekturoperation ist notwendig, um diesen Schaden zu beheben.

Kaplan G W: Circumcision: An overview. Curr Prob Pediatr. 1977;7:1-33

Haariger Schaft

Die Entfernung von zu viel Haut, bei einer „straffen“ Beschneidung kann zu einem Hautmangel im späteren Leben führen. Während der dann manchmal schmerzhaften Erektion kann Haut vom Hodensack den Penisschaft heraufgezogen werden, um den Mangel an erforderlicher Penishaut auszugleichen. Ein haariger Schaft wird generell als unästhetisch empfunden und kann beim Geschlechtsverkehr stören.

Schmerzhafte Erektionen

Die Vorhaut wächst generell langsamer als der restliche Penis, sodass mit zunehmenden Alter bei intakten Jungen sich der für den kindlichen Penis typische Vorhautrüssel meist zurückbildet und, bei beschnittenen Jungen, die Beschneidung straffer wird. Eine zu straffe Beschneidung kann zu Schmerzen bei der Erektion führen.

Kim D, Pang M. The effect of male circumcision on sexuality. BJU Int 2007;99(3):619–22.PMID 17155977

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Komplikationen durch die (fehlende) Anästhesie

Letztlich kann die Anästhesie oder deren Fehlen Komplikationen verursachen. Die Allgemeinanästhesie führte zumindest in einer Studie zu Todesfällen. Wenn lokale Narkosemittel in den Corpora Cavernosa (Penisschwellkörper) injiziert wurden, können sie Gewebe verletzen und zur Impotenz führen. Darüber hinaus kann es zu spezifischen Unverträglichkeitsreaktionen und Überdosierungen kommen. Narkoselösungen die Epinephrin enthalten können Gewebsprobleme oder systemische Vergiftungen verursachen.

Gairdener D The fate oft eh foreskin: a study of circumcision. Br Med j 1949 2:1433-7.

Denton J, Schreiner RL, Pearson J. Circumcision complication. Reaction to treatment of local hemorrhage with topical epinephrine in high concentration. Clin Pediatr (Phila). 1978 Mar;17(3):285-6. PMID 627124

Die Durchführung der in den USA noch stark verbreiteten Beschneidung neugeborener Jungen ohne Betäubung führt zu verringerten pO2-Werten (Blutsauerstoffwerten), einer erhöhten Kortisol-Konzentration im Blutserum und zum psychischen Rückzug des Kindes, allesamt indirekte Hinweise auf extreme Schmerzen.

Rawlings DJ, Miller PA, Engel RR. The effect of circumcision on transcutaneous PO2 in term infants. Am J Dis Child 1980;134(7):676-8.

Gunnar MR, Fisch RO, Korsvik S, Donhowe JM. The effects of circumcision on serum cortisol and behavior. Psychoneuroendocrinology 1981; 6(3):269-75.

Psychologische Komplikationen und Folgen

Allgemein

Die Beschneidung birgt ein Risiko für bewusste oder unbewusste Operationstraumata und damit verbundende dauerhafte psychische Belastungen und Schäden.

Levy DM. Psychic trauma of operations in children and a note on combat neurosis. Am J Dis Child 1945;69(1):7

Jacobson B, Bygdeman M: Obstetric care and proneness of offspring to suicides as adults: case-control study. British Medical Journal 1998; 317:1346-1349

Chirurgische Eingriffe haben eine traumatische Wirkung auf Kinder. Dies gilt besonders für Eingriffe an psychisch hoch besetzten Körperteilen wie dem Penis, wenn diese mit dem Verlust eines Teils dieses Körpergewebes einhergehen.

Seitens der Psychiater und Psychologen bestehen zunehmende Bedenken hinsichtlich der Beschneidung von Kindern und deren psychischen Negativfolgen.

Goldman R. The psychological impact of circumcision. BJU Int 1999;83 Suppl. 1:93-103.

Boyle GJ, Goldman R, Svoboda JS, Fernandez E. Male circumcision: pain, trauma and psychosexual sequelae. J Health Psychology 2002;7(3):329-43

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Die wenigen vorliegenden Untersuchungen über die psychischen Folgen der Zirkumzision zeigen alle, dass die psychischen Folgen von Beschneidungen von Kindern, die zu jung sind, die Auswirkungen dieses Eingriffes zu verstehen, signifikant sind.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

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McFadyen A. Children have feelings too. BMJ 1998; 316:1616.

Alter des Kindes und Trauma der Zirkumzision

Posttraumatische Belastungsstörung und Zirkumzision von Kindern

Bereits 1945 stellte der Psychiater Daniel Levy in seiner Studie über die psychische Auswirkungen von Operation bei Kindern fest, dass viele Kinder infolge operativer Eingriffe einschließlich von Beschneidungen an Kampfeurose – heute als Posttraumatische Belastungsstörung, PTBS, bezeichnet – nach operativen Eingriffen einschließlich Beschneidungen litten und dass gerade Operationen am Penis ein besonders hohes Risiko für psychische Traumata bargen.

Levy DM. Psychic trauma of operations in children and a note on combat neurosis. Am J Dis Child 1945;69(1):7

Das Trauma der Genitaloperation kann langanhaltende psychologische Auswirkungen haben.

Levy DM. Psychic trauma of operations in children and a note on combat neurosis. Am J Dis Child 1945;69(1):7

Jacobson B, Bygdeman M: Obstetric care and proneness of offspring to suicides as adults: case-control study. British Medical Journal 1998; 317:1346-1349

So erklärt Menage, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Kindern beiderlei Geschlechts zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS bzw. PTSD, im ICD-10 als F43.1 codiert) führen können. Entscheidende Faktoren für die Ausprägung einer PTBS sind nach Menage: (i) Gefühle der Machtlosigkeit und des Kontrollverlusts, (ii) fehlende Zustimmung, (iii) fehlende Information darüber, was während der Untersuchung geschehen soll, (iv) fehlendes Einfühlungsvermögen des untersuchenden Arztes und (v) die Erfahrung von physischem Schmerz.

Janet Menage: Post-Traumatic Stress Disorder After Genital Medical Procedures. In: G. Denniston: Male and Female Circumcision. Medical, Legal, and Ethical Considerations in Pediatric Practice

Die Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen Beschneidung und dem Auftreten einer PTBS besteht, wird von Boyle et al. (2002) in ihrer Studie bestätigt. In der besagten Studie wurden 1577 philippinische Jungen im Alter von 11 bis 16 Jahren vor und nach einer Beschneidung (die entweder mit oder ohne Lokalanästhetikum durchgeführt wurde) beobachtet. Vor dem Eingriff wurde sichergestellt, dass nur Jungen in die Studie aufgenommen wurden, die keine PTBS (nach DSM-IV) aufwiesen. Nach dem Eingriff wurde bei 50 %, der medizinisch (mit Betäubung) und 69 % der rituell (ohne Betäubung) beschnittenen Jungen eine PTBS nach DSM-IV Kriterien festgestellt.

Ramos S, Boyle GJ. Ritual and Medical Circumcision among Filipino Boys. In: GC Denniston, FM Hodges, MF Milos. editors. Understanding Circumcision. A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem New York: Kluwer Academic/Plenum, 2001; pp.253-270

Boyle GJ, Goldman R, Svoboda JS, Fernandez E. Male circumcision: pain, trauma and psychosexual sequelae. J Health Psychology 2002;7(3):329-43

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) stellt eine der schwersten psychischen Störungen überhaupt dar und kennzeichnet sich vor allem durch ein wiederkehrendes Durchleben des Traumas, die Abkapselung und den Verlust des Bezugs zur Umwelt sowie möglicherweise starke Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen, Gedächtnisverlust oder Symptome, die das Erlebte symbolisieren oder der traumatischen Handlung ähneln.

In einer Studie von Gemmell and Boyle’s (2001) stellte man fest, dass sich die Zirkumzision auf vielfältige Weise negativ auf die Psyche auswirkt. Man fand heraus, dass im Vergleich mit genital intakten Männern zirkumzidierte Männer häufiger unglücklich mit ihrem Zustand waren und starke Gefühle der Wut und Traurigkeit empfanden sowie sich „unvollständig“, „betrogen“, „frustriert“, „abnorm“ und „missbraucht“ fühlten. Man stellte ebenfalls fest, dass beschnittene Männer ein geringeres Selbstwertgefühl hatten als intakte Studienteilnehmer.

Bensley GA, Boyle GJ. Physical, sexual, and psychological effects of male infant circumcision: an exploratory survey. In: Denniston GC, Hodges FM, Milos MF, editors. Understanding circumcision: a multi-disciplinary approach to a multi-dimensional problem. New York: Kluwer Academic/Plenum; 2001. pp. 207-39.

Rhinehart (1999) erklärte, dass fast alle seiner beschnittenen Studienteilnehmer angaben, an psychischen Problemen zu leiden. Diese Schwierigkeiten beinhalten „ein Gefühl der persönlichen Machtlosigkeit“, „Angst überwältigt und viktimisiert zu werden“, „fehlendes Vertrauen“, „ein Gefühl der Verwundbarkeit gegenüber gewaltsamen Übergriffen“, „Widerwille, Beziehungen mit Frauen einzugehen“, „geringes Selbstwertgefühl“, „das Gefühl, geschädigt worden zu sein“, „das Gefühl verringerter Penisgröße“, „Scham darüber nicht „Mithalten zu können““, „Wut und Gewalt gegenüber Frauen“, „irrationale Wutreaktionen“, „Suchtverhalten und Abhängigkeiten“, „Schwierigkeiten, intime Beziehungen aufzubauen“, „emotionale Abstumpfung“, „das Bedürfnis nach intensivierten sexuellen Erfahrungen“, „sexuelle Gefühllosigkeit“, „verringerte Zärtlichkeit in der Intimität“, „das Gefühl, nicht verstanden zu werden“.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Selbst Beschneidungen, die an Jungen im Säuglingsalter – vor Beginn der verbalen Erinnerung – vorgenommen wurden, können Ursache psychischer Schädigungen einschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen sein.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Ähnlichkeiten zu anderen Traumata

Die Zirkumzision kann vom Betroffenen als Missbrauch erlebt werden und das Trauma der Beschneidung kann psychische Langzeitschäden verursachen, wie sie gewöhnlich in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch auftreten.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Die beim sexuellen Missbrauch entdeckte Weitergabe von Missbrauchs-, Gewalt- und Krankheitsmustern an die nachfolgende Generation lässt sich ebenso auch nach der Zirkumzision, besonders der aus ritueller Motivation vorgenommenen, beobachten.

Die unmittelbaren Auswirkungen der Zirkumzision auf ein Kind sind sehr unterschiedlich. Zu den Umständen, welche die Folgen des Beschneidungstraumas erschweren können, zählen unter anderem geringes Alter zum Zeitpunkt des Eingriffs und die mangelnde Fähigkeit, zu verstehen, was mit einem geschieht, fehlende Aufklärung des Kindes vor der Zirkumzision, mangelnde Unterstützung im familiären Umfeld des Kindes nach der Zirkumzision, geringes Alter zum Zeitpunkt des Eingriffs sowie die mangelnde Fähigkeit, zu verstehen, was mit dem eigenen Körper gemacht wird.

Kühnle, 1998. Zitiert nach: Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale (2002): Klinische Psychologie. S. 501 f. Weinheim BelzPVU, ISBN 3-621-27458-8.

Ähnlich wie Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, können beschnittene Kinder Angststörungen, Depressionen, Störungen der allgemeinen Entwicklung, ein geringes Selbstwertgefühl sowie Verhaltensstörungen entwickeln.

Untersuchungen haben gezeigt, dass schwere Traumata in der Kindheit wie etwa die Beschneidung psychische Störungen wie unter anderem dissoziative Identitätsstörungen, Essstörungen, Borderline-Persönlichkeitsstörungen und insbesondere Posttraumatische Belastungsstörungen verursachen können. Dies bedeutet nicht, dass jeder, der in der Kindheit beschnitten wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Es liegt lediglich ein statistischer Zusammenhang vor, der besagt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie etwa Genitaloperationen einschließlich der Zirkumzision, eine dieser Störungen verursachen können.

Resch et al.: Entwicklungspsychopathologie des Kindes- und Jugendalters – Ein Lehrbuch. PVU, Weinheim 1999.

Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale: Klinische Psychologie. BelzPVU, Weinheim 2002, ISBN 3-621-27458-8.

Andere Folgen

Nicht zu vernachlässigen sind auch die möglichen Auswirkungen des Beschneidungstraumas auf das soziale Umfeld des Betroffenen. So können insbesondere, aber nicht ausschließlich, Liebesbeziehungen (nicht zuletzt wegen möglicher sexueller Störungen) stark beeinträchtigt werden. Auch Probleme im Arbeitsleben als Folge von Konzentrationsstörungen im Kontext eines posttraumatischen Belastungssyndroms sind häufig anzutreffen.

Linder/Thießenhusen: „Missbrauchs-Traumata gemeinsam überwinden“. Tectum-Verlag ISBN 978-3-8288-9267-5

Als mögliche Folgen des Genitaltraumatas gelten außerdem:

• Integrationsstörung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen das, was ihm widerfährt, irgendwie gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem sexuell unreifen Kind sind die Handlungen der Erwachsenen und des Arztes bei der Zirkumzision unverständlich: Es versteht die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren. Verstärkend kommt hinzu, dass immer noch häufig vollkommen gesunde Kinder beschnitten werden, weil sie eine physiologische Phimose, d. h. eine entwicklungsbedingt nichtzurückziehbare Vorhaut haben, die vom Arzt fälschlich als Krankheit und Indikation zur Zirkumzision erachtet wird. In diesen Fällen Kind ist beim aufgrund nicht vorhandener Krankheit auch kein Leidensdruck vorhanden, sodass es nicht versteht, warum es an seinem Genital operiert werden muss.

• Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten durchaus unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch die für das Kind schwer nachvollziehbare Operation an seinem Penis verraten, so kann für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit zerbrechen.

• Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch unangenehm ist, zumindest psychisch distanzieren („das bin nicht ich“, „das ist nicht meine Welt“). Das Kind ist dazu jedoch nicht in der Lage. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie und die der unmittelbar erlebten Gegenwart. In dieser Welt wurde es aus Perspektive „verraten“ und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit.

Zusammenfassung

Zusammenfasst gibt es eine Vielzahl an Komplikationen, die infolge der Zirkumzision auftreten können. Viele dieser Komplikationen lassen sich schon durch ein Mindestmaß an Sorgfalt vermeiden. Viele Ärzte betrachten die Beschneidung als einen relativ kleinen Eingriff, der als solcher einem unerfahrenen Kollegen, gerne einem Assistentsarzt, überlassen wird. Es wurde beobachtet, dass die Komplikationsrate direkt mit der Fehlenden Erfahrung des Operateurs zusammenhängt. Trotzdem ist es an deutschen Krankenhäusern weithin üblich, was einige Einrichtungen sogar ausdrücklich auf ihren offiziellen Klinikwebseiten zugeben, vorzugsweise Medizinstundenten im Praktischen Jahr, die noch nicht einmal richtige Ärzte sind, Zirkumzisionen auch an Kindern durchführen zu lassen.

Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

Übertragung von Geschlechtskrankheiten

Die Zirkumzision verhindert weder die Ansteckung noch die Übertragung von sexuell übertragbaren Erkrankungen.

Die USA hat sowohl den größten Prozentsatz an sexuell aktiven beschnitten Männern in der westlichen Welt wie auch die höchsten Raten von sämtlichen sexuell übertragbaren Erkrankungen, einschließlich AIDS. Zahlreiche Studien belegen, dass beschnittene Männer ein signifikant höheres Risiko haben, an sexuell übertragbaren Krankheiten zu leiden.

Hooykaas C, van der Velde FW, van der Linden MM. et al. The importance of ethnicity as a risk factor for STDs and sexual behaviour among heterosexuals. Genitourin Med 1991;67(5):378-83

Beschnittene Männer in den USA weisen höhere Raten an sexuell übertragenen Krankheiten auf als nicht-beschnittene Männer.

Laumann, EO, Masi CM, Zuckerman EW.Circumcision in the United States. JAMA 1997;277(13):1052-7.

Michael et al. stellte fest, dass die überwiegend beschnittenen Männer in den USA eine größere Variabilität hinsichtlich ihres sexuellen Verhaltens aufzeigten, seltener Kondome benutzen und häufiger an sexuell übertragenen Krankheiten litten als die überwiegend nicht-beschnittene männliche Bevölkerung des Vereinten Königreichs.

Michael RT, Wadsworth J, Feinleib J, et al. Private sexual behavior, public opinion, and public health policy related to sexually transmitted diseases: a US-British comparison. Am J Public Health 1998;88(5):749-54.

Die Vorhaut schützt auf vielfältige Weise gegen Krankheiten und Infektionen.

Fleiss PM, Hodges FM, Van Howe RS. Immunological functions of the human prepuce. Sex Transm Inf 1998;74:364-7.

Diese Schutzmechanismen liefern eine mögliche Erklärung dafür, warum chirurgisch veränderte, beschnittene Männer eine größere Häufigkeit an so vielen unterschiedlichen Geschlechtskrankheiten aufweisen. Ausgetrocknete Schleimhäute sind eher anfällig für Infektionen als natürliche, feuchte Schleimhäute. Aus diesem Grunde neigen viele Menschen im Winter bei trockener Heizungsluft an einer Erkältung.

Die Vorhaut hält die Eichel des Penis auf natürliche Weise feucht und fördert so den optimalen Gesundheitszustand, um Infektionen abzuwehren. Die subpräputiale Flüssigkeit enthält unter anderen Lysosyme, Enzyme, welche die Zellwände sämtlicher Bakterien angreifen und zerstören.

Parkash S, Jeyakumar S, Subramanyan K, et al. Human subpreputial collection: its nature and formation. Journal of Urology 1973;110: 211-212.

Fleiss PM, Hodges FM, Van Howe RS. Immunological functions of the human prepuce. Sex Transm Inf 1998;74:364-7.

Tanne et al. führen an, dass in den USA – trotz der höchsten Beschneidungsrate in der westlichen Welt– eine „Epidemie“ von Geschlechtskrankheiten einschließlich Herpes, HPV-Infektionen, Hepatitis B, und HIV Infektionen herrscht.

Tanne JH. US has epidemic of sexually transmitteddisease. BMJ 1998;317:1616.

MGM als HIV Prophylaxe (Neuinfektion von Männern durch HIV positive Frauen

Die von Beschneidungsbefürwortern gerne herangezogenen afrikanischen Studien (Uganda), die eine Reduzierung des Übertragungsrisikos von HIV von der Frau zum Mann durch Zirkumzision behaupten, stoßen inzwischen auf Kritik.

Mit dem Verfahren der Blindstudie (Versuchsperson weiß nicht ob sie zur Probanden- oder Kontrollgruppe gehört) oder gar Doppelblindstudie (Versuchsperson und Forscher wissen nicht wer von den Teilnehmern zu welcher Gruppe gehört) stehen erprobte Untersuchungsmethoden zur Verfügung, um wissenschaftlich evaluierbare Forschungsergebnisse zu erhalten, die nicht durch den sogenannten Research Bias beeinflusst sind.

Verzichtet man auf diesen hohen Standard, nimmt man in Kauf, dass der Untersuchungsablauf durch die Interessen der Wissenschaftler gelenkt und die Resultate verfälscht werden könnten. Vertraut man dann auch noch die Leitung der Untersuchungen und die Verantwortung für deren korrekten Ablauf Forschern an, von denen bekannt ist, dass sie bereits vor Beginn der Experimente in mehreren einschlägigen Artikeln zu einem Sachverhalt Stellung bezogen und sich eindeutig positioniert hatten, verstößt man mit diesem Konzept gegen einen weitreichenden Konsens über Grundvoraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten, der beispielsweise festlegt, dass Versuchsanordnungen jeder Zeit unter den gleichen Bedingungen wiederholbar sind und dass die erzielten Resultate übereinstimmen und für jeden nachvollziehbar sind. Ignoriert man diesen Standard, ist kaum zu verhindern, dass in den Versuchsablauf manipulierend eingegriffen wird und Untersuchungsergebnisse die Unternehmenspolitik und ökonomischen Interessen dieser Pharmakonzerne sowie involvierten Karrieristen und Lobbygruppen widerspiegeln.

Robert C. Bailey (University of Illinois) und Ronald H. Gray (Johns Hopkins Center for Global Health Faculty) führten beispielsweise eine Studie in Uganda durch, die sich mit der Hypothese befasste, ob die Beschneidung der Penisvorhaut Männer davor schützen könne, sich bei HIV-positiven Frauen mit dieser Seuche anzustecken. Da man für die Experimentalgruppe gezielt Versuchspersonen auswählte, die davon überzeugt waren, dass die Zirkumzision eine wirksame Methode ist, sich vor einer AIDS-Neuinfektion zu schützen, unterlief man bereits vor dem eigentlichen Beginn des Experiments erprobte Forschungsstandards. Zudem wurden nur die Probanden nach der Vorhautamputation angewiesen, sechs Wochen lang Enthaltsamkeit zu üben, die Teilnehmer der nicht beschnittenen Kontrollgruppe setzten ihr gewohntes Intimleben weiter fort. Im Vertrauen darauf nicht mehr erkranken zu können, verschwand daraufhin eine große Zahl von Versuchsteilnehmern direkt nach der kostenlosen Zirkumzision und erschien nicht mehr zu den Kontrolluntersuchungen, da sich ihr Interesse an dem Experiment nach der OP erschöpft hatte und sie keinen Sinn mehr darin sahen ihrerseits die Untersuchungen fortzusetzen.

Das Experiment wurde vorzeitig abgebrochen, angeblich habe sich die Wirksamkeit der männlichen Genitalverstümmelung als HIV-Prophylaxe schon zu diesem frühen Zeitpunkt zweifelsfrei erwiesen. Diese Behauptung ist jedoch, besonders wenn man die unprofessionelle Arbeitsweise bedenkt, äußerst fragwürdig. Generell hat sich herausgestellt, dass Forschungsresultate von Studien, die vorzeitig beendet werden, einer objektiven Überprüfung oft nicht standhalten. Die Validität sollte daher von neutralen Wissenschaftlern überprüft werden, bevor sie als Beleg für die im Experiment aufgestellte Hypothese publiziert wird.

Montori VM, Devereaux PJ, Adhikari NKJ, et al. Randomized trials stopped early for benefit: a systematic review. JAMA. 2005;294:2203-2209.

Ioannidis JP. Contradicted and initially stronger effects in highly cited clinical research. JAMA. 2005;294:218-228.

Den beiden hoch anerkannten Wissenschaftlern gelang es aufgrund ihrer Reputation und mit Hilfe eines riesigen Werbeaufwands, der die Untersuchung begleitete, die Amputation der Penisvorhaut wahrheitswidrig als effektive AIDS-Prophylaxe zu präsentieren und als großen Sieg im Kampf gegen AIDS zu feiern. Mit einem einfachen mathematischen Taschenspielertrick täuschten sie in verantwortungsloser Weise Weltöffentlichkeit, Wissenschaft, Forschung und sogar die WHO, indem sie eine Verringerung des Ansteckungsrisikos von 60 % betonten, dabei aber unterschlugen, dass es sich bei diesen beeindruckenden Zahlen um den relativen Prozentsatz handelte, dem lediglich eine absolute Reduzierung von 1,3 % gegenüberstand. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass während der Nachuntersuchungen bei 3 % der Studienteilnehmer nach ihrer Zirkumzision Komplikationen festgestellt wurden. Ein weiteres Manko der Studie besteht darin, dass sie sich darüber ausschweigt, wie lange der vorgebliche Schutz durch die Beschneidungsoperation anhält. Über die sich bereits rechnerisch ergebende, selbst für jeden mit der Prozentrechnung vertrauten medizinischen Laien erkennbare geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Verminderung der Ansteckungsgefahr lebenslang erhalten bleibt, sprechen die Forscher nicht.

Wheatley K, Clayton D. Be skeptical about unexpected large apparent treatment effects: the case of an MRC AML12 randomization. Control Clin Trials. 2003;24:66-70.

Slutsky AS, Lavery JV. Data safety and monitoring boards. N Engl J Med. 2004;350:1143-1147.

Die Gesamtheit der wissenschaftlichen Belege über die Beziehung zwischen Zirkumzision und HIV in Afrika ist widersprüchlich und zeigt insgesamt keine Reduktion des HIV-Infektionsrisikos durch die die Beschneidung.

Garenne M. Male circumcision and HIV control in Africa. PLoS Med 2006;3(1):e78.

Die Beschneidung stellt keine empfehlenswerte Maßnahme zur AIDS-Prophylaxe dar, da sie selbst die normale Erscheinung und Funktion des Körpers nicht unerheblich schädigt, ohne verlässlichen und ausreichenden Schutz vor Neuansteckung zu bieten.

Eine Maßnahme, die weit weniger invasiv ist, der Gebrauch von Kondomen, ist bewiesenermaßen weit effektiver.

Agot K, Ndinya-Achola JO, Kreiss JK, Weiss NS. HIV-1 prevalence in circumcised versus uncircumcised Luo men from African instituted churches in rural Kenya. XIV World AIDS Conference. 2002.

Wainberg MA. The cutting edge on circumcision: reducing the risk. Parkhurst Exchange, Jan 2001.

Die Beschneidung von Männern vermindert nicht und erhöht vielleicht das Risiko der Übertragung von Mann zu Frau.

Castilho EA, Boshi-Pinto C, Guimaraes MDG. Male circumcision and HIV heterosexual transmission. XIV World AIDS Conference. 2002.

Guimaraes MD, Vlahov D, Castilho EA. Postcoital vaginal bleeding as a risk factor for transmission of the human immunodeficiency virus in a heterosexual partner study in Brazil. Rio de Janeiro Heterosexual Study Group. Arch Intern Med. 1997; 157(12):1362-8.

Guimaraes M, Castilho E, Ramos-Filho C, et al. Heterosexual transmission of HIV-1: a multicenter study in Rio de Janeiro, Brazil. VII Intl Conf on AIDS. 1991.

Changedia SM, Gilada IS. Role of male circumcision in HIV transmission insignificant in Conjugal relationship. XIV World AIDS Conference. 2002.

Circumcision protects men from AIDS but might increase risk to women, early results suggest. International Herald Tribune, Tuesday, 6 March 2007.

http://blog.practicalethics.ox.ac.uk/2012/05/when-bad-science-kills-or-how-to-spread-aids/

Die männliche Beschneidung in einem realen afrikanischen Setting ist selbst ein Risikofaktor für die Verbreitung des Virus und kann die Pandemie sogar noch verschlimmern.

Brewer DD, Brody S, Drucker E, et al. Mounting anomalies in the epidemiology of HIV in Africa: cry the beloved paradigm. Int J STD AIDS 2003;14:144-7.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S.Let it be sexual: how health care transmission of HIV was ignored. Int J STD AIDS 2003;14:148-61.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S. Running on empty: sexual co-factors are insufficient to fuel Africa’s turbocharged HIV epidemic. Int J STD AIDS. 2004; 15(7):442-52.

Gisselquist D, Potterat JJ. Heterosexual transmission of HIV in Africa: an empiric estimate. Int J STD AIDS 2003;14:162-73.

Gisselquist D, Rothenberg R, Potterat J, Drucker E. Non-sexual transmission of HIV has been overlooked in developing countries. Br Med J. 2002; 324(7331):235.

Nyindo M. Complementary factors contributing to the rapid spread of HIV-I in sub-Saharan Africa: a review. East Afr Med J. 2005; 82(1):40-6.

Die USA ist die einzige Industrienation, in der noch die Mehrheit der männlichen Neugeborenen aus nicht-religiösen Gründen beschnitten werden, und die höchste Rate an sexuell aktiven beschnittenen Männern hat, aber gleichzeitig die Industrienation mit der höchsten HIV-Rate ist.

Generell weisen Länder mit einer hohen Beschneidungsrate eine besonders hohe Häufigkeit an HIV-Infektionen auf, insbesondere im Vergleich mit europäischen Ländern, die eine geringe Beschneidungsrate haben.

GW Dowsett, M Couch. Reproductive Health Matters 2007;15(29):33-44.

Eine britische Studie über homosexuelle Männer stellte eine höhere Rate an HIV-Infektionen bei beschnittenen Männern fest.

Reid D, Weatherburn P, Hickson F, Stephens M. Know the score. Findings from the National Gay Men’s Sex Survey 2001.

Der weit verbreitete Mythos, dass beschnittenen Männer durch die OP vor AIDS geschützt seien, der nicht zuletzt durch die publizierten Studien kolportiert wurde, wird dazu beitragen, dass Männer, in der irrtümlichen Meinung sich nicht anstecken zu können, unvorsichtiger werden und auf Safer Sex verzichten, zumal Kondome angeblich die sowieso durch die MGM verursachte Desensibilisierung des Penis verstärken. Es sollte uns daher nicht überraschen, wenn die Zahl der HIV-Übertragungen vom Mann zur Frau ansteigen wird und wir feststellen müssen, dass die Untersuchungen anstatt den Nachweis zu liefern, dass die männliche Zirkumzision AIDS verhindert, eher zur Ausbreitung der Pandemie führen wird.

Beschneidungen in Afrika werden fast immer unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt. Medizinische Instrumente und rituelle Instrumente können selbst zur Verbreitung des HI-Virus beitragen, sodass die Propagierung der männlichen Beschneidung in Afrika das HIV-Problem noch verschlimmern kann.

http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/MOGTP_12_0233-0242.pdf

Green LW et al. Male circumcision is not the HIV ‚vaccine‘ we have been waiting for! Future HIV Ther. (2008) 2(3), 193–199.

Gebärmutterhalskrebs durch HPV

Ernest L. Wynder

1954 kam der amerikanische Arzt Ernest L. Wynder aufgrund seiner Studie zu dem Ergebnis, dass die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs durch das Smegma der männlichen Vorhaut verursacht würde. Von dieser Hypothese musste er jedoch abrücken, da sich herausstellte, dass die Untersuchungsergebnisse nicht brauchbar waren, weil die meisten der Patientinnen in seiner Studie fälschlich angaben, dass ihre Ehemänner unbeschnitten waren. Diese Frauen hatten keine Ahnung, wie ein Penis nach Zirkumzision aussieht und gaben die Antwort, von der sie dachten, dass der Arzt sie hören wollte. Wynder erkannte das später und gestand 1960 seinen Fehler ein.

Ernest L. Wynder; Samuel D. Licklider. The Question of Circumcision,“ Cancer, vol. 13, no. 3 (May-June 1960): pp. 442-445.

Bereits 1962 wurde die Hypothese, die Beschneidung des Mannes schütze vor Gebärmutterhalskrebs formell und wissenschaftlich von Stern widerlegt.

Elizabeth Stern; Peter M. Neely. „Cancer of the Cervix in Reference to Circumcision and Marital History,“ Journal of the American Medical Women’s Association, vol. 17, no. 9 (September 1962): pp. 739-740.

Zum gleichen Ergebnis gelangten nachfolgende Studien über einen vermeintlichen Zusammenhang zwischen dem Gebärmutterhalskrebsrisiko von Frauen und intakter Vorhaut bei deren Partnern:

Circumcision and cancer of the cervix. University of Aberdeen, Dept. of Obstetrics and Gynaecology. British Journal of Cancer, Vol. XIX, Jun, 1965, No. 2:

Ernst L. Wynder M,.D. (American Health Foundation). Journal of the American Medical Association, June 2, 1975, p. 961:

Terris, Wilson, Nelson. Relation of cirumcision to cancer of the cervix. Am. J. Obstet. Gynecol., Dec. 15, 1973

Ho et al. haben gezeigt, dass Co-Faktoren wie Tabbakkonsum nötig sind, um mit dem humanen Papillomavirus (HPV) infizierte cervicale Hautzellen in das Krebsstadium zu befördern.

Ho GY, Kadish AS, Burk RD, et al. HPV 16 and cigarette smoking as risk factors for high-grade cervical intra-epithelial neoplasia. Int J Cancer 1998;78(3):281-5.

Ho et al.

weisen auch darauf hin, dass hohe Werte von Antioxidantien im Blutserum einen gewissen Schutz bieten können, obwohl weitere Studien nötig sind, um diese Schutzwirkung eindeutig nachzuweisen.

Ho GY, Palan PR, Basu J, et al. Viral characteristics of human papillomavirus infection and antioxidant levels as risk factors for cervical dysplasia . Int J Cancer 1998;78(5):594-9.

Walboomers

berichtete, dass HPV-DNA in mehr als 99.7 Prozent der Cervixkrebszellen nachgewiesen wurde. Die Infektion mit dem human Papillomavirus (HPV) ist eine notwendige Bedingung für die Enstehung von Gebärmutterhalskrebs.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10451482

Im Februar 1996, erklärten Vertreter der American Cancer Society in ihrem Brief an die American Academy of Pediatrics:

„Die American Cancer Society betrachtet Routine-Beschneidung nicht als gültige effektive Maßnahme zur Prävention solcher [genitaler] Krebserkrankungen. Forschungsarbeiten, die auf ein Muster im Beschneidungsstatus der Partner von Frauen mit Gebärmutterhalskrebs hinweisen, sind methodologisch fehlerhaft, veraltet und werden innerhalb der medizinischen Gemeinschaft schon Jahrzehntelang nicht mehr ernst genommen.“

Dillner J, von Krogh G, Horenblas S, Meijer CJ. Etiology of squamous cell carcinoma of the penis. Scand J Urol Nephrol Suppl 2000;(205):189-93.

Wyatt SW, Lancaster M, Bottorff D, Ross F. History of tobacco use among Kentucky women diagnosed with invasive cervical cancer: 1997-1998. J Ky Med Assoc 2001;99(12):537-9.

Oliver JC, Oliver RT, Ballard RC. Influence of circumcision and sexual behaviour on PSA levels in patients attending a sexually transmitted disease (STD) clinic. Prostate Cancer Prostatic Dis 2001:4(4):228-31.

Im Jahr 2002 wurde die Hypothese, dass Beschneidung vor Gebärmutterhalskrebs schützen würde noch einmal aufgegrifffen – und widerlegt.

Das New England Journal of Medicine veröffentliche 2002 einen Artikel von Castelsagué und Kollegen, der vorgab belegen zu können, dass die Beschneidung das Risiko für HPV-Infektionen der Partnerin senken würde.

Dieser Artikel wurde aufs schärfste kritisiert, aufgrund zahlreicher methodologischer Fehler, seiner Widersprüchlichkeit mit anderen publizierten Studien und anderen Forschungsberichten von den selben Autoren, die zeigten, dass bei Ehemännern und Frauen verschiedene HPV-Typen vorgefunden wurden. Es wurde im Vorfeld über redaktionelle Probleme beim New England Journal of Medicine berichtet. Die Veröffentlichung des fehlerhaften Artikels kann die Folge dieser redaktionellen Probleme gewesen sein.

Milos M. NEJM Cervical Cancer Study Has Fatal Flaws. BMJ 2002 Rapid Response Letter, 27 April 2002.

Travis J. Misuse of the medical literature. BMJ 2002 Rapid Response Letter, 29 April 2002.

Comments on Male Circumcision, Penile Human Papillomavirus Infection, and Cervical Cancer. New Engl J Med 2002;47(18):1448.

Auf der Grundlage des aktuell verfügbaren Beweismaterials aus der medizinischen Wissenschaft, ist es falsch zu behaupten, es gebe einen Zusammenhang zwischen Gebärmutterhalskrebs und der unbeschnittenen Vorhaut beim männlichen Partner.

Die bekannten Krankheitsursachen des Gebärmutterhalskrebs sind: früher Beginn sexueller Aktivität, die Anzahl der Sexualpartner, Rauchen und die Präsenz von HPV.

Van Howe RS. Human papillomavirus and circumcision: A meta-analysis. J Infect (2006) Sept 22 (E-pub ahead of print) doi:10.1016/j.jinf.2006.08.005

Vorbeugung von Peniskrebs

1993, veröffentlichte Christopher Maden, Ph. D., et al. eine Studie in der 110 Männer mit Peniskrebs, deren Erkrankung zwischen Januar 1979 bis Juli, 1990 diagnostiziert wurde, befragt wurden. Von diesen 110 Männern waren 22 bei der Geburt, 19 im späteren Leben, und 69 nie beschnitten worden. Die Mehrheit der befragten Männer waren somit intakt, 37% waren beschnitten und 20% waren als Säuglinge beschnitten worden. Bei beschnittenen Männern tritt der Krebs gewöhnlich entlang der Beschneidungsnarbe auf. Es stellte sich zudem heraus, dass Finnland, ein Land in dem die Beschneidung extrem selten praktiziert wird, wider Erwarten eine geringe Inzidenz (Häufigkeit) von Peniskrebs hat. Es gibt keine Belege dafür, dass Beschneidung das Risiko für Peniskrebs eliminieren würde.

Poland R. The question of routine neonatal circumcision. New Engl J Med 1990; 322(18):1312-1314.

Maiche AG. Epidemiological aspects of cancer of the penis in Finland. Eur J Cancer Prev 1992;1(2):153-8.

Dr. George Denniston: Primum nihil nocere

„Peniskrebs ist extrem selten mit einem lebenslangen Risiko zwischen 1/600 und 1/1300. Er befällt hauptsächlich ältere Männer. Selbst wenn die Beschneidung [der Entstehung von Peniskrebs] vollständig vorbeugen könnte (was nicht der Fall ist), wären ungefähr tausend Vorhaut-Amputation notwendig um einen Fall von Peniskrebs zu verhindern. Ein tausend Säuglinge würden verstümmelt, und mehrere würden sterben nur um einen Fall von Krebs zu verhindern. Wer könnte Vorhautamputation aus diesem Grund wissenschaftlich vertreten wollen.“

Denniston GC. First, do no harm. The Truth Seeker 1989 [Proceedings of the First International Symposium on Circumcision]; 1(3):37.

Gellis (1978) erklärte, dass in den USA jährlich mehr Neugeborene und Kleinkinder an Zwischenfällen während der Beschneidung oder anschließenden Komplikationen sterben als Männer an Peniskrebs.

Edward Wallerstein. Circumcision: An American Health Fallacy:

Wenn die Säuglingsbeschneidung den Peniskrebs reduzieren würde, so müsste logischerweise in den Nationen mit Beschneidungskultur diese Form der Krebserkrankung sehr selten sein. Das trifft aber nicht zu.

Boczko et al. fand zahlreiche Berichte über Peniskrebs bei beschnittenen Männern und widerlegte so eindeutig Wolbarst falsche Behauptungen bezüglich des beschneidungsbedingten Schutz vor Peniskrebs.

Gellis SS. Circumcision. Am J Dis Child 1978; 132: 1168-9.

Boczko S, Freed S. Penile carcinoma in circumcised males. N Y State J Med 1979; 79(12):1903-1904.

Die Canadian Paediatric Society (1996) zu ökonomischen Aspekten

„Cadman, Gafni und McNamee berechneten, dass die Kosten für die Beschneidung 100.000 männlicher Säuglinge 3,8 Millionen $ beträgt, und dass diese Maßnahme nur zwei Fälle von Peniskrebs vorbeugen würde, Sie schätzen die Kosten der Prävention auf das 100 fache der Behandlung.“

Cadman D, Gafni A, McNamee J: Newborn circumcision: an economic perspective. Can Med Assoc J 1984; 131: 1353-1355.

Beschneidung keine Vorbeugung gegen Peniskrebs

Die Hypothese, dass menschliches Smegma karzinogen sei, wurde 1963 von der ausführlichen Studie von Reddy widerlegt. Er kam zu dem Ergebnis: „Der Glaube, dass menschliches Smegma karzinogen sei, konnte nicht nachgewiesen werden.“ Preston gelangte 1970 in seiner Untersuchung der damals verfügbaren Literatur zur Beschneidung zu dem Ergebnis, dass es praktisch keine Beweise gab, um einen Zusammenhang zwischen fehlender Beschneidung und Peniskrebs, Gebärmutterhalskrebs, oder Prostatakrebs zu begründen. Leitch kam in Australien zum selben Ergebnis.

D.G. Reddy; I.K. Baruah. „Carcinogenic Action of Human Smegma,“ Archives of Pathology, vol. 75, no. 4 (April 1963): pp. 414-420.

Preston EN. Whither the foreskin. JAMA 1970; 213(11):1853-1858.

Leitch IOW. Circumcision – a continuing enigma. Aust Paediatr J 1970;6:59-65.

Fleiss and Hodges im British Medical Journal

Es gibt zahlreiche dokumentierte Fälle von Peniskrebs bei beschnittenen Männern. Um das Risiko für Peniskrebs zu reduzieren sind Männer am besten beraten, einfach vernünftige Hygiene einzuhalten, verantwortliches Sexualverhalten zu praktizieren und den Tabakkonsum zu meiden.

Post-Zirkumzision Karzinome können an der Beschneidungsnarbe auftreten. Die Ursache ist unbekannt. Man vermutet, dass das Gewebe der Beschneidungsnarbe weniger resistent gegen die Penetration mit HPV ist, die dann ihre DNA auf die menschlicher Zelle überträgt und so das Wachstum des abnormen Gewebes auslöst. Ob diese Hypothese zutrifft und welche sonstigen Ursachen ein Peniskarzinom nach Beschneidung begünstigen, muss noch erforscht werden.

Cupp MR, Malek RS, Goellner JR, et al. The detection of human papillomavirus deoxyribonucleic acid in intraepithelial, in situ, verrucous and invasive carcinoma of the penis. J Urol 1995;154(3):1024-9.

Blissada NK, Morcos RR, el Senoussi M

Hellberg D, Valentin J, Eklund T, Nilsson S. Penile cancer: is there an epidemilogical role for smoking and sexual behavior? Brit Med J 1987;295(6609):1306-1308.

American Cancer Society

Die American Cancer Society gab im Juni 1999 eine fünfteile Empfehlungserklärung zum Peniskrebs heraus. Zirkumzision wird als nutzlos erachtet um das Risiko für Peniskrebs zu reduzieren. Die ACS nennt HPV, Rauchen, und Phimose als Risikofaktoren. Sexuell aktive erwachsene Männer sollten ihre phimotische Erkrankung behandeln lassen.

Die ACS erklärt, dass Peniskrebs extrem selten in Europa und Nordamerika ist. Diese Krebsart betrifft nur 12 von 100000 Männern. Peniskrebs tritt häufig weit nach dem 50. Lebensjahr auf, obschon diese Krebserkrankung in seltenen Fällen früher auftreten kann. Beschneidung bietet keinen Schutz gegen Peniskrebs. Selbst wenn sie es täte, ist sie aufgrund der heutigen Verfügbarkeit effektiver HPV-Impfungen nicht mehr länger notwendig

Schutzimpfung

Eine neu entwickelte bi-valente Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren bietet Schutz gegen alle Formen von ano-genitalen Krebs bieten, einschließlich Peniskrebs, und ist seit mehreren Jahren erhältlich

Bhimji A, Harrison D. Evidence sketchy on circumcision and cervical cancer link. Can Fam Physician 2003;49:1591.

Harnwegsinfektionen (HTI)

Ginsburg & McCracken (1982), die Harntraktinfektionen bei männlichen Säuglingen am Parkland-Hospital in Dallas untersuchten, merkten in ihrer Studie an, dass 95 % der männlichen HTI-Patienten nicht beschnitten waren.

Editorial. British Journal of Urology 77, June 1996, p. 924.

Sie mutmaßten, dass die fehlende Beschneidung auf irgendeine Weise die Infektion begünstigt hatte. Das Parkland-Hospital jedoch, ein öffentliches Krankenhaus, führte damals keine Neugeborenbeschneidungen aus, selbst wenn die Eltern danach verlangten, so dass der Großteil der Klientenpopulation am Parkland-Hospital unbeschnitten gewesen sein muss – eine Tatsache, die von Ginsburg & McCracken anscheinend übersehen wurde.

See for instance Fleiss P. The case against circumcision. Mothering, Winter 1997, pp. 36-45.

Diese Beobachtung veranlasste den Militärarzt Dr. Wiswell zur Durchführung retrospektiver Studien, in denen er die Häufigkeit von Harntraktinfektionen bei beschnittenen und unbeschnittenen neugeborenen Jungen verglich. Diese Studien wiesen alle schwere methodologische Fehler auf. So kontrollierten die Studien unter anderem keine Störfaktoren –wie etwa mögliche Infektionen der Mütter, ein zu hohes oder zu niedriges Geburtsgewicht, Rooming-in, die Methode zur Sammlung der Urinproben, die Art der hygienischen Pflege und das Stillen.

Das Fötus- und Neugeborenen-Komitee der Canadian Pediatric Society untersuchte die von Wiswell et al. vorgelegten Daten und stellten fest, dass Wiswells Daten „nicht hinreichend aussagekräftig [sind] um eine Änderung ihrer bestehenden Richtlinie, der zufolge Beschneidungen unnötig sind und nicht ausgeführt werden sollten, zu rechtfertigen

To T, Agha M, Dick PT. et al. A cohort study on male neonatal circumcision and the subsequent risk of urinary tract infection. Paediatr Child Health 1997;2 suppl. A: 55A

Altshul (1990) verwies darauf, dass die Studien nur eine Korrelation aufzeigten, nicht jedoch Ursache und Wirkung.

Altschul MS. The circumcision controversy (editorial). Am Fam Physician 1990;41:817–20.

Thompson (1990) stellte fest: „Eindeutige Beweise, dass fehlende Zirkumzision ein Risikofaktor für häufigere Harntraktinfektionen sei, sind gegenwärtig keine verfügbar.“

Thompson RS. Routine circumcision in the newborn: an opposing view. J Fam Pract 1990;31(2):189–96.

Chessare (1993) verglich die angeblichen Vorteile der Prävention von HTI mit den Nachteilen und Komplikationen und stellte fest, dass, selbst wenn Wiswells Behauptungen stimmen würden, würde „keine Beschneidung immer noch den größten medizinischen Nutzen bringen“ Mueller et al. (1997) stellte keinen Unterschied in der Häufigkeit von HTI bei beschnittenen und nichtbeschnittenen Jungen mit normaler Harntraktanatomie fest.

Chessare JB. Circumcision: Is the risk of urinary tract infection really the pivotal issue?. Clin Pediatr 1992;31(2):100–4.

Mueller ER, Steinhardt, G., Naseer S. The incidence of genitourinary abnormalities in circumcised and uncircumcised boys presenting with an initial urinary tract infection by 6 months of age. Pediatrics 1997;100 (Supplement): 580.

Andere Studienergebnisse legen nahe, dass die Zirkumzision das ohnehin geringe Grundrisiko für Harntraktinfektionen eher erhöht denn verringert: So zeigten mehrere Studien aus Israel einen deutlichen Zusammenhang zwischen ritueller Beschneidung am 8. Tag und sofortiger Harntraktinfektion nach der Operation.

Menahem S. Complications arising from ritual circumcision: pathogenesis and possible prevention. Isr J Med Sci 1981;17(1):45–8.

Cohen HA, Drucker MM, Vainer S, et al. Postcircumcision urinary tract infection. Clin Pediatr 1992;31(6):322–4.

Goldman M, Barr J, Bistritzer T, Aladjem M. Urinary tract infection following ritual Jewish circumcision Isr J Med Sci 1996;32:1098–102.

Um die Angelegenheit nüchtern zu betrachten: Eine Studie von Mårild et al. (1998) aus Schweden, einem Land, in dem keine Säuglingsbeschneidung praktiziert wird, stellte fest, dass in den ersten sechs Lebensjahren die Häufigkeit von Harnwegsinfektionen bei Jungen 1.8 Prozent, bei Mädchen hingegen 6.6 Prozent beträgt. Harnwegsinfektionen nach dem ersten Lebensjahr sind bei Jungen selten. Sollte eine HTI auftreten, kann diese einfach medikamentös behandelt werden. McCracken (1989) and Larcombe (1999) zeigten auf, dass Harntraktinfektionen schnell auf eine Antibiotika-Therapie ansprechen.

Mårild S, Jodal U. Incidence rate of first–time symptomatic urinary tract infection in children under 6 years of age. Acta Paediatr 1998;87(5):549–52.

McCracken G. Options in antimicrobial management of urinary tract infections in infants and children. Pediatr Infect Dis J 1989;8(8):552–55.

Larcombe J. Urinary tract infection in children. BMJ 1999;319:1173–5.

In ihrer „evidenzbasierten“ Stellungnahme verwies die Projektgruppe zur Beschneidung der American Academy of Pediatrics auf schwere methodologische Fehler in allen vorliegenden Studien und lehnte eine Empfehlung zur Beschneidung zwecks Reduktion von Harntraktinfektionen ausdrücklich ab. Das Royal Australasian College of Physicians (RACP) [das Königlich Australasische Ärztekollegium] erklärt, dass die routinemäßige nicht-therapeutische Beschneidung „auf der Grundlage der Prävention von HTI nicht gerechtfertigt werden kann“).

Fetus and Newborn Committee, Canadian Paediatric Society. Neonatal circumcision revisited. Can Med Assoc J 1996;154(6):769–80.

Beasley S, Darlow B, Craig J, et al. Position statement on circumcision. Sydney: Royal Australasian College of Physicians, 2004.

Der medizinische Konsens ist, dass die Beschneidung nur geringen bis gar keinen Nutzen zur HTI-Reduktion besitzt. Die Risiken, Komplikationen und Nachteile, die mit der Beschneidung einhergehen, überwiegen jegliche etwaige HTI-Reduktion. Die Vorstellung, dass durch eine Beschneidung Harntraktinfektionen vorgebeugt werden kann, wird mehr und mehr als Mythos angesehen – ein Mythos, der von Ginsburg & McCracken begründet wurde, die nicht erkannten, dass die Klientenpopulation am Parkland-Hospital in Dallas mehrheitlich unbeschnitten war.

Medizinische Behörden und ärztliche Fachgesellschaften raten zum natürlichen Stillen –und nicht zur Beschneidung– um Harntraktinfektionen in der Kindheit vorzubeugen. Darüber hinaus konnten Hansen (2004) und Mårild et al. (2004) nachweisen, dass das Stillen sogar nach dem Abstillen weiterhin einen Schutzeffekt leistet.

Section on Breastfeeding. Breastfeeding and the use of human milk. Pediatrics 2005;115(2):496–506.

Hanson LÅ. Protective effects of breastfeeding against urinary tract infection. Acta Paediatr Scand 2004;93(2);154–6.

Mårild S, Hansson S, Jodal U, Oden A, Svedberg K. Protective effect of breastfeeding against urinary tract infection. Acta Paediatr Scand 2004;93(2):164–8.

Bislang wurde nur eine randomisierte kontrollierte Studie über die Beziehung zwischen der Zirkumzision und Harntraktinfektionen durchgeführt. Diese Studie von Kwak et al. (2004) stellte fest, dass die Zirkumzision weder ein wirksames Mittel zur Prävention, noch zur Behandlung von Harnwegsinfektionen, ist und entkräftete damit die Ergebnisse von Wiswells retrospektiven Studien, denen zufolge die Beschneidung das Risiko von Jungen, an Harnwegsinfekten zu erkranken, reduzieren würde.

Kwak C, Oh SJ. Lee A , Choi H. Effect of circumcision on urinary tract infection after successful antireflux surgery. BJU Int 2004;94(4):627–9. doi:10.1111/j.1464-410X.2004.05014.x

Die Beschneidung hat keine vorbeugende Wirkung gegen Harntraktinfektionen

Kritik am Gutachten der American Academy of Pediatrics (AAP)

Führende Ärzte und Hochschullehrer aus vielen Ländern kritisieren in einem gemeinsamen Artikel die Stellungnahme der American Academy of Pediatrics (AAP) zur medizinisch nicht indizierten Beschneidung von kleinen Jungen. In diesem Artikel, der am 18. März 2013 in der Zeitschrift Pediatrics publiziert wird, stellen die europäischen Pädiater fest, dass die Beschneidung keinen überzeugenden gesundheitlichen Nutzen hat. Sie könne jedoch langfristige Nachteile haben, besonders im urologischen, psychologischen und sexuellen Bereich. Die Beschneidung sei auch eine Verletzung der Kinderrechts-Charta der Vereinten Nationen. Sie widerspreche dem ärztlichen Grundprinzip: nihil nocere, dem Patienten keinen Schaden zuzufügen. Ärzte und Ärzteorganisationen sollten daher die Eltern von ihrem Vorhaben abbringen, ihre gesunden Knaben beschneiden zu lassen.

Der Artikel, der sich gegen die Stellungnahme der AAP zur Beschneidung vom August 2012 wendet, wurde von 38 Ärzten und Hochschullehrern aus 16 europäischen Staaten und aus Kanada verfasst. Hierunter sind Präsidenten und Funktionäre nationaler Ärzteverbände, kinder- und jugendärztlicher sowie kinderchirurgischer Gesellschaften. Sie kritisieren, dass die AAP behauptet, eine Beschneidung habe bedeutungsvolle gesundheitliche Vorteile. Die angeführten gesundheitlichen Vorteile seien fraglich und darüber hinaus ohne jegliche praktische Bedeutung in der westlichen Welt. Nach Meinung der AAP schütze eine Beschneidung gegen Harnwegsinfektionen im Kindesalter, sie vermindere das Risiko von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sowie die Häufigkeit von Peniskrebs. Harnwegsinfektionen treten jedoch im ersten Lebensjahr nur bei einem von 100 Jungen auf und sind meist einfach antibiotisch zu behandeln. Bei einer Komplikationsrate von 2 % würde eine Harnwegsinfektion zum Preis zweier Komplikationen durch Beschneidungen verhindert. Komplikationen könnten in einer Nachblutung, einer Infektion oder im schlechten Falle in schwerwiegenden Problemen bis hin zum tödlichen Ausgang bestehen.

Daten aus der westlichen Welt unterstützen die Annahme nicht, dass die Beschneidung von Jungen eine Ausbreitung von HIV/AIDS oder anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen eindämmen könnte. Diese Erkrankungen sind in den USA, wo etwa 75-80% aller Männer beschnitten sind, viel häufiger als in Europa mit einer Beschneidungsrate von 5-10%. Die Beschneidung ist eindeutig keine wirksame allgemeine Vorbeugemaßnahme gegen HIV/AIDS oder andere sexuell übertragbare Erkrankungen.

Peniskrebs ist eine seltene Erkrankung. Sie betrifft etwa einen von 100.000 älteren Männern. Peniskrebs kommt in den USA und in Europa gleich häufig vor. Dies belegt, dass eine Beschneidung keine wirksame Vorbeugemaßnahme dagegen sein kann. Zudem wären selbst nach den Daten der AAP 300.000 Beschneidungen notwendig, um einen Fall von Peniskrebs zu vermeiden.

Die Autorengruppe weist auch darauf hin, dass die Vorhaut nicht nur ein bedeutungsloses Stück Haut ist. Sie sei ein stark innerviertes Organ, das die Eichel schütze und eine wichtige Rolle bei der mechanischen Funktion des Penis in der Sexualität einnehme.

Als Koautoren des Artikels aus den pädiatrischen und kinderchirurgischen Verbänden in Deutschland stellen wir fest: „Ärzte der westlichen Welt außerhalb der USA können die neue Stellungnahme der American Academy of Pediatrics zur Beschneidung von Jungen nicht unterstützen. Es gibt keine überzeugenden Gesundheitsargumente einer medizinisch nicht indizierten Beschneidung in der westlichen Welt. Die Beschneidung von kleinen Jungen ohne medizinische Indikation steht im Gegensatz zu den ärztlichen Prinzipien. Mit einer Beschneidung sollte so lange gewartet werden, bis die Jungen alt genug sind, selbst zu entscheiden.“

Explizit bezieht auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Position zu der AAP-Stellungnahme. BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann: „Endlich hat die renommierte Fachzeitschrift „Pediatrics“ die bereits seit Oktober 2012 vorliegende Stellungnahme von namhaften Vertretern europäischer pädiatrischer und kinderchirurgischer Gesellschaften veröffentlicht, die sich sehr kritisch mit der Veröffentlichung der amerikanischen Pädiater (AAP) in der gleichen Zeitschrift auseinandersetzt und wesentliche Behauptungen über den Nutzen einer vorbeugenden Beschneidung von Neugeborenen und Kindern widerlegt. Damit steht eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Gesetzgebung des Bundestags und der Zustimmung des Bundesrats auf tönernen Füßen. Wir haben bereits bei der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf diese Stellungnahme hingewiesen, aber man wollte dies nicht hören und hat sich darüber hinweggesetzt.“

Artikel seit 18.3.2013 bei „Pediatrics“ abrufbar:

http://www.pediatrics.org/cgi/doi/10.1542/peds.2012-2896

Quellen; die bioethische Einwände gegen die angebliche AIDS-Prophylaxe durch Beschneidung aufführen:

Taves D. The intromission function of the foreskin. Med Hypotheses. 2002; 59(2):180.

Agot K, Ndinya-Achola JO, Kreiss JK, Weiss NS. HIV-1 prevalence in circumcised versus uncircumcised Luo men from African instituted churches in rural Kenya. XIV World AIDS Conference. 2002.

Wainberg MA. The cutting edge on circumcision: reducing the risk. Parkhurst Exchange, Jan 2001.

Castilho EA, Boshi-Pinto C, Guimaraes MDG. Male circumcision and HIV heterosexual transmission. XIV World AIDS Conference. 2002.

Guimaraes MD, Vlahov D, Castilho EA. Postcoital vaginal bleeding as a risk factor for transmission of the human immunodeficiency virus in a heterosexual partner study in Brazil. Rio de Janeiro Heterosexual Study Group. Arch Intern Med. 1997; 157(12):1362-8.

Guimaraes M, Castilho E, Ramos-Filho C, et al. Heterosexual transmission of HIV-1: a multicenter study in Rio de Janeiro, Brazil. VII Intl Conf on AIDS. 1991.

Changedia SM, Gilada IS. Role of male circumcision in HIV transmission insignificant in Conjugal relationship. XIV World AIDS Conference. 2002.

Circumcision protects men from AIDS but might increase risk to women, early results suggest. International Herald Tribune, Tuesday, 6 March 2007.

Brewer DD, Brody S, Drucker E, et al. Mounting anomalies in the epidemiology of HIV in Africa cry the beloved paradigm Int J STD AIDS 2003;14:144-7.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S. Let it be sexual: how health care transmission of HIV was ignored Int J STD AIDS 2003;14:148-61.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S. Running on empty: sexual co-factors are insufficient to fuel Africa’s turbocharged HIV epidemic. Int J STD AIDS. 2004; 15(7):442-52.

Gisselquist D, Potterat JJ. Heteroseual transmission of HIV in Africa an empiric estimate Int J STD AIDS 2003;14:162-73.

Gisselquist D, Rothenberg R, Potterat J, Drucker E. Non-sexual transmission of HIV has been overlooked in developing countries. Br Med J. 2002; 324(7331):235.

Nyindo M. Complementary factors contributing to the rapid spread of HIV-I in sub-Saharan Africa: a review. East Afr Med J. 2005; 82(1):40-6.

Einwände bezüglich der Anwendbarkeit der MGM-Prophylaxe:

http://blog.practicalethics.ox.ac.uk/2012/05/when-bad-science-kills-or-how-to-spread-aids/

Garenne Male circumcision and HIV control in Africa. PLoS Med 2006;3(1):e78.

GW Dowsett, M Couch. Reproductive Health Matters 2007;15(29):33–44.

Reid D, Weatherburn P, Hickson F, Stephens M. Know the score. Findings from the National Gay Men’s Sex Survey 2001.

Hygieneprobleme in afrikanischen Landkrankenhäusern III

Infektionswege

http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/MOGTP_12_0233-0242.pdf

http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/hm/HM_11_2011_bobrich_benin.pdf

Medical Ethics and the Circumcision of Children

A report by Doctors Opposing Circumcision

The surgical operation of male circumcision permanently and irreversibly excises and destroys a functional body part.

Taylor JR, Lockwood AP, Taylor AJ. The prepuce: specialized mucosa of the penis and its loss to circumcision Br J Urol1996; 77:291-5. Available at bleat: http://www.cirp.org/library/anatomy/taylor/

Cold CJ, Taylor JR. The prepuce. BJU Int1999;83 Suppl. 1:34-44 Available at:

http://www.cirp.org/library/anatomy/cold-taylor/

For this reason, the medical ethics associated with the operation must carefully be scrutinized and doctors who contemplate performing a circumcision must carefully consider and adhere to proper ethical conduct. Doctors, especially in the U.S., frequently are asked to perform medically unnecessary, non-therapeutic circumcision on minors. Since minors cannot consent, special ethical rules, applicable to pediatrics, must be applied. One must always remember that the child is the patient. The doctor must consider first the well-being of the patient and keep the interests of the child-patient paramount.3,4,5

Council on Ethical and Judicial Affairs. Principle III, Principles of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association, 2001. Available at:

http://www.cma.ca/index.cmf/ci_id/2419/ia_id/I.htm

Council on Ethical and Judicial Affairs. Principle III Principles of Medial Ethics. Chicago: American Medical Association, 2001. Available at:

http://www.ama-assn.org/ama/pub/category/2512.html

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

http://www.bma.org.uk/ap.nsf/Content/malecircumcision2006

Some older authorities (such as the American Academy of Pediatrics) simplistically maintain that non-therapeutic circumcision of a child is ethical if parents request and consent to the circumcision. 6-9

Fetus und Newborn Committee, Canadian Paediatric Society. Neonatal circumcision revisited (CPS) Canadian Medical Association Journal 1996; 154(6): 769-780. Available at:

http://www.cps.ca/english/statements/FN/fn96.htm

Task force on circumcision, American Academy of Pediatrics. Circumcision policy statement. Pediatrics 1999 103(3):686-93. Available at:

http://aappolicy.aappublications.org/cgi/content/full/pediatrics;103/3/686

Council on Scientific Affairs, American Medical Association. Neonatal circumcision.Chicago: American Medical Association, December 1999. Available at:

http://www.ama-assn.org/ama/pub/category/13585.htm

Beasley S, Darlow B, Craig J, et al.Position statement on circumcision.Sydney. Royal Australian College of Physicians, 2004. Available at:

http://www.racp.edu.au/hpu/paed/circumcision/legal.htm

As Fox and Thomson note:

Only limited consideration is given to the seemingly obvious fact that circumcision is the excision of healthy tissue from a child unable to give his consent for no demonstrable medical benefit. 10

Fox M, Thomson M. Short changed? The Law and Ethics of male circumcision Int J Childrens Rights 2005; 13:161-81.Available at:

http://www.cirp.org/library/legal/UKlaw/fox-ijcr-2006/

The view espoused by these older authorities is outmoded and inadequate because it fails to consider the doctor’s duties to the child, the child‘s legal rights, the child’s human rights, and limitations on the power of surrogate consent. Moreover, these statements favor parent privilege over the child’s legal rights and best interests.

According to Fox and Thomson:

Particular attention is devoted to the privileging of parental choice, notwithstanding documented medical risks and the absence of conclusive evidence of medical benefit. 10

Fox M, Thomson M. Short changed? The Law and Ethics of male circumcision Int J Childrens Rights 2005; 13:161-81.Available at:

http://www.cirp.org/library/legal/UKlaw/fox-ijcr-2006/

This chapter considers the medical ethics of non-therapeutic circumcision of children by several ethical tests.

1 Lawfulness

Doctors must respect the law because they are subject to the general laws. 11 12 If a proposed circumcision operation is unlawful in a particular locale or under the existing circumstances, then it also is unethical and must not be performed.

Council on Ethical and Judicial Affairs. Principle I, Principles of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association, 2001. Available at:

http://www.ama-assn.org/ama/pub/category/2512.html

Williams J. Medical Ethics Manual.Ferney-Voltaire, France: World Medical Organization: 19. Available at:

http://www.wma.net/e/ethicsunit/pdf/manual/chap_1.pdf

2. Human Rights

Doctors have a general duty to respect the human rights of the patient. 5 10 15

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

http://www.bma.org.uk/ap.nsf/Content/malecircumcision2006

Fox M, Thomson M. Short changed? The Law and Ethics of male circumcision Int J Childrens Rights 2005; 13:161-81.Available at:

http://www.cirp.org/library/legal/UKlaw/fox-ijcr-2006/

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

According to the World Medical Association:

“Ethics and human rights are no longer the ‚two solitudes‘ that did not have much to do with each other. Increasingly, human rights organizations are recognizing the ethical dimension of their work, and organizations whose primary concern is ethics are discovering that human rights is a foundational element of ethics. …14”

Ethics Unit. Ethics and Human Rights, Ferney-Voltaire, France, World Medical Association 2006 Available at:

http://www.wma.net/e/ethicsuni/human_rights.htm

Human rights are now an integral part of medical ethics. As reported in the report on human rights, children have both general and special human rights that must be protected. As previously stated, non-therapeutic circumcision of children violates the child-patient’s human rights. Both parents and professionals have a duty to respect human rights.

The United Nations Educational, Cultural, and Scientific Organization (UNESCO), being well aware that many current medical practices are unethical because they do not comply with international human rights law, has compiled and published the

Universal Declaration on Bioethics and Human Rights (2005) to guide organizations and institutions toward compliance with human rights. The Declaration provides in part:

Article 8 – Respect for human vulnerability and personal integrity. In applying and advancing scientific knowledge, medical practice and associated technologies, human vulnerability should be taken into account. Individuals and groups of special vulnerability should be protected and the ersonal integrity of such individuals respected.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

Children are among the most vulnerable persons. This provision would require respect for their genital integrity and prohibit the non-therapeutic excision of healthy functional human tissue, such as the foreskin, from their genital organs.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

3. The cardinal principles of medical ethics

The four cardinal principles of medical ethics are beneficence, non-maleficence, justice, and autonomy.

Weijer C, Singer PA, Dickens BM, Workman S. Bioethics for clinicians: 16 Dealing with demands for inappropriate treatment. Can Med Assoc J 1998; 159:817-21 Available at:

http://www.cmaj.ca/cgi/content/abstract/159/7/817

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Beneficence

This concerns “doing good.” We have previously demonstrated that the alleged prophylactic benefits cannot be shown to actually exist. Therefore, there is no provable beneficence to the non-therapeutic circumcision of male children, so non-therapeutic circumcision violates the principle of beneficence.

Non-maleficence

This concerns “not doing harm.” We have previously demonstrated that male circumcision is harmful, so non-therapeutic circumcision violates the principle of non-maleficence.

Justice

This concerns “treating patients fairly.” We have previously demonstrated that non-therapeutic circumcision inflicts needless injury on a patient and violates his legal right to bodily integrity and human rights. This is not fair treatment, so non-therapeutic circumcision violates the principle of justice.

Autonomy

This concerns letting the patient control his/her own treatment. Consent for the circumcision of children must be given by surrogates. In this case, the patient does not control his own treatment, so non-therapeutic circumcision violates the principle of autonomy

Some ethicists add a fifth principle:

Proportionality

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Williams J. Medical Ethics Manual.Ferney-Voltaire, France: World Medical Organization: 46. Available at:

http://www.wma.net/e/ethicsunit/pdf/manual/chap_2.pdf

This concerns having benefits that are proportionate to the risks and losses. The nebulous and mythical benefits of male circumcision are completely disproportionate to the known risks, disadvantages, and permanent injury of circumcision. Male non-therapeutic circumcision violates the prinicple of proportionality. 17

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Non-therapeutic circumcision of children violates all five principles of medical ethics.

Provision of futile or ineffective treatment

Non-therapeutic circumcision is performed on healthy persons. Under this circumstance, there can be no effect so the treatment is both ineffective and futile. Physicans have no duty to provide futile or ineffective treatment.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

American Academy of Pediatrics Committee on Bioethics. Informed consent, parental permission, and assent in pediatric practice. Pediatrics1995; 95(2):314-7. Available at:

http://www.cirp.org/library/ethics/AAP/

5 Misuse of medical resources

Physicians have an ethical duty to conserve medical resources and use them wisely.17,22,24. The provision of non-therapeutic circumcision wastes such medical resources as physician time, hospital space, insurance money, and medical staff. Provision of medically unnecessary, non-therapeutic circumcision may consume resources needed for the medically necessary treatment of other patients.

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Bioethics Committee , Canadian Paediatric Society. Treatment decisions regarding infants, children and adolescents. Paediatrics & Child Health2004; 9(2): 99-103. Available at:

http://www.cps.ca/english/statements/B/b04-01.htm

Principle 3d. Code of Ethics. Barton, ACT: Australian Medical Association, 2004. Available at:

http://www.ama.com.au/web.nsf/doc/WEEN-5WW598

6. Surrogate consent

The necessity for consent by surrogates poses many ethical problems. Competent adult patients have full powers to consent to treatment, but surrogates have limited powers. The American Academy of Pediatrics states that the surrogate is limited to providing “informed permission for diagnosis and treatment of children.”

Non-therapeutic child circumcision is neither diagnosis nor treatment and falls outside parental power to consent. Both parents and physicians must act in the best interests of the child.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

College of Physicians and Surgeons of British Columbia. Infant Male Circumcision. In: Resource Manual for Physicians. Vancouver, BC: College of Physicians and Surgeons of British Columbia, 2004. Available at:

https://www.cpsbc.ca/cps/physician_resources/publications/resource_manual/malecircum

Principle 2. CMA Code of Ethics. Ottawa: Canadian Medical Association, 2004. Available at:

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Doctors must, in considering the best interests of the child, remember that parents have a primary duty to the child to protect his bodily integrity. The best interests of the child must include the protection of his legal right to bodily integrity, except when the presence of clear and present clinically identifiable disease makes invasion of the child’s bodily integrity necessary. Therefore, there should be an assumption that protection of the child’s bodily integrity is in his best interests, unless proven otherwise by clear and convincing evidence.

In surrogate consent for therapeutic circumcision, the necessary prerequisites are:

1. a physical complaint, followed by

2. a diagnosis by a medical doctor, followed by

3. a medical recommendation for treatment, followed by

4. a trial of conservative treatment, 5 followed by

5. a recommendation for circumcision, only after conservative treatment fails, and where circumcision is proven to be effective, followed by

6. presentation of all relevant material information, 5, 25, 26, 28, 30, 31 followed by

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

http://www.bma.org.uk/ap.nsf/Content/malecircumcision2006

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7. granting of consent by his representative.

These would be present in the case of therapeutic circumcision, but the first five would be absent in the case of non-therapeutic circumcision at parental request. A consent obtained without these prerequisites would lack validity. Performance of a circumcision without valid consent would be unethical.

7. Patient exploitation

Some doctors may exploit the presence of the foreskin by performing a circumcision simply to collect a fee for the procedure. According to the Boston Globe, quoting Thomas E. Wiswell, M.D. (the advocate of male circumcision to prevent UTI):

“I have some good friends who are obstetricians outside the military, and they look at a foreskin and almost see a $125 price tag on it,“ says Wiswell. „Each one is that much money. Heck, if you do 10 a week, that’s over $1,000 a week, and they don’t take that much time.“

Patient exploitation is a violation of human rights and is unethical.

8. Duties to child-patients

Doctors have “legal and ethical duties to their child patients to render competent medical care based on what the patient needs, not what someone else expresses.” “The principal obligation of the physician is to the individual patient rather than to society or the health care system.” Doctors have a duty to act in the best interests of their child-patient. 5,25,30

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

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Principle 2. CMA Code of Ethics. Ottawa: Canadian Medical Association, 2004. Available at:

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Genital integrity provides the highest state of health and well-being, 17 36 therefore, doctors have an ethical duty to their child-patients to protect and preserve the genital integrity of their child-patients by abstaining from performing circumcision at parental request.

9. Preservation of the child’s right to an open future

Although infant boys are not competent at birth, they will, in the vast majority of instances, be competent later. The principle of autonomy requires that parents, to whom the care of the child is entrusted, preserve as many of the child’s future options as possible. Joel Feinburg writes:

“… if the violation of a child’s autonomy right-in-trust cannot always be established by checking the child’s present interests, a fortiori it cannot be established by checking the child’s present desires or preferences. It is the adult he is to become who must exercise the choice, more exactly, the adult he will become if his basic options are kept open and his growth ‘natural’ or unforced, In any case, that adult does not exist yet, and perhaps he never will. But the child is potentially that adult, and it is that adult who is the person whose autonomy must be protected, now (and in advance).

Parents and doctors, therefore, have a duty to the child to preserve the child’s options in adult life. A circumcision in childhood foreclosees the child’s right to opt for genital integrity in adult life, so a non-therapeutic circumcision unethically violates the child’s right to an open future.

Summation

Child circumcision was introduced into medical practice in the nineteenth century. 38Medical ethics has changed over the years, especially since the advent of the human rights era. In this chapter, non-therapeutic circumcision of children has been subjected to nine tests by contemporary standards of medical ethics. It has failed all nine. Although non-therapeutic circumcision of children remains a common practice, under contemporary standards of medical ethics, it has become unethical and needs to cease. Medical societies have a duty to revise their guidance regarding non-therapeutic male circumcision to reflect 21st century medical ethics. Similarly, medical doctors, hospitals, and other institutions have a duty to change their practices regarding non-therapeutic circumcision of children.

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Doctors Opposing Circumcision

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Friday, 2 June 2006

Revised, Wednesday, 9 January 2008

Nur eine ganz „normale“ Beschneidung …

Peter J., 35, heute zweifacher Vater, berichtet von seinen Beschneidungserlebnissen:

Diese Schilderung beruht zur Gänze ausschließlich auf meinen eigenen Erinnerungen und Erlebnissen, welche solidarisch und subjektiv aus der Perspektive des 4- bis 9-Jährigen, der ich damals war, erzählt werden. Auf Angaben anderer ist im Text eigens hingewiesen.

Seit ich denken kann, fühlte ich mich stets in meinem Körper wohl und mochte ihn auch dementsprechend. Natürlich gefiel mir auch mein Penis wie er aussah und es gab nie ein Problem mit ihm. Irgendwann in sehr jungen Jahren begann man (Vater oder Arzt/ Ärztin, weiß ich nicht mehr) auf mich einzudringen, meine Vorhaut über die Eichel zurückzuziehen, was ich nur ungern tat oder an mir vornehmen ließ. In der Tat war die Vorhautöffnung auch noch etwas eng und es musste ein gewisser Zug angewandt werden.

Es muss 1976 gewesen sein, da wurde ich dann als 4-Jähriger erstmals ins Krankenhaus (LKH Voitsberg, weil mein Vater damals dort eine Anstellung als Anästhesist hatte) gebracht, um unter Narkose (mein Vater sagt heute: Sedierung) meine Vorhautöffnung erstmals kraftvoll zu dehnen. Ich erinnere mich sogar noch an eine Narkose-Gazemaske mit dunkelrotem Gummirand. In den auf den Eingriff folgenden Tagen hatte ich dann beim Harnlassen ein leichtes Brennen an der Vorhautspitze, welches Gott sei Dank bald wieder verflog, ansonsten war an der Vorhaut für mich keine Änderung wahrnehmbar.

In etwa diese Zeit muss auch meine Mandeloperation fallen, bei der, dem Zeitgeist entsprechend, diese aufgrund von Anschwellungen gleich radikal entfernt wurden.

In den darauf folgenden Jahren geschah nichts Aufregendes, mein Penis war beschwerdefrei und leistete alles Nötige. Die Vorhautöffnung mochte etwas eng gewesen sein, was mich aber nicht weiter kümmerte. Ich war einfach froh, wieder in Ruhe gelassen zu werden, indem sich niemand regelmäßig intensiv für meinen Penis interessierte und dadurch auch keine Fremdmanipulationen an diesem vorgenommen wurden.

Mit zunehmendem Alter verlangte mein Vater von mir aber wieder in steigendem Maße, beim Baden die Vorhaut hinter die Eichel zurück zu ziehen und die Eichel zu waschen. Dazu begab er sich oft zur Badewanne um dem Auftrag Nachdruck zu verleihen oder bisweilen selbst Hand anzulegen. Meine Mutter war ebenfalls oft zugegen und verhielt sich dem Treiben gegenüber indifferent. Ich fand das Zurückziehen damals blöd, erstens ging es nicht ganz leicht, außerdem gefiel mir mein Penis mit der dann zurückgezogenen Vorhaut überhaupt nicht, darüber hinaus löste das Waschen der Eichel ziemliche Missempfindungen aus. Überhaupt wollte ich den „Sinn“ dieses Treibens damals einfach nicht einsehen. Also leistete ich passiven Widerstand und tat nur das Allernötigste, und auch das unter Widerreden. Somit war dieser Vorgang immer eine für uns beide konfliktbelastete Situation. Vielleicht missdeutete mein Vater das als angebliche „Komplikationen“ und suchte nach einer weiter gehenden, „endgültigen“ Lösung.

Heute versuche ich eine Begründung für sein abwegiges Verhalten darin zu finden, dass mein Vater damals frisch ausgebildeter Mediziner war und nicht zuletzt deshalb wahrscheinlich beeinflusst von US-amerikanischer Routine-Beschneidungs-Propaganda. Alles, was nicht hundertprozentig der Norm entsprechen könnte, sollte solchen Geisteshaltungen zufolge ohne Federlesens prophylaktisch amputiert werden. Ein Nicht-Mediziner als Vater hätte sich wahrscheinlich überhaupt nicht besonders um mein Genital gekümmert und meine Vorhaut hätte sich später über die Jahre durch freudvolles Eigenmanipulieren und Masturbieren natürlich von selbst weiten können. Wie ich inzwischen feststellen musste, wird in US-medizinischer Literatur offenbar aufgrund einer dortigen Übereinkunft grundsätzlich und ausschließlich der beschnittene, genau genommen sogar der >genitalverstümmelte< Mann bzw. Knabe, abgebildet und besprochen. Der vielschichtige Aufbau der Vorhaut des Penis und deren vielfältige Aufgaben sind also in jenem angeblichen „westlichen“ Führungsland(?) in den Fachkreisen so gut wie unbekannt, die Penisvorhaut ist stattdessen per se dämonisiert.

Für mich kam es aus heiterem Himmel, als mein Vater mir als mittlerweile Viertklässler eines Tages ankündigte, dass ich schon wieder einmal ins Krankenhaus müsste, diesmal um das „Problem“ meiner engen Vorhaut operativ zu beseitigen. (Seine genauen Worte sind mir heute nicht mehr im Ohr.) Ich erfuhr lediglich, dass an meiner intimsten Stelle ein operativer Eingriff vollzogen werden sollte, was ich verständlicherweise nicht wollte. Von jenem Moment an fühlte ich mich schrecklich: Ich sollte wehrlos an ein Krankenhaus ausgeliefert werden, wo an meinem Körper ein Eingriff vollzogen werden sollte. Der Gedanke, angeblich eine Operation nötig zu haben um lebensfähig zu sein, streckte mein erst schwach entwickeltes Selbstwertgefühl zu Boden.

Allein schon die bereits kennengelernte, gewöhnliche Krankenhausatmosphäre (Gerüche, Geräusche, mysteriöse Apparaturen und Vorgänge, Freiheitsentzug, dazu Kindern gegenüber barsch auftretende Krankenschwestern, Ärzte ohne menschliche Regungen) lösten bei mir äußerst unangenehme Gefühle von Ausgeliefertsein, Entmündigung und Fremdbestimmung aus. Auch ohne meine Vorerlebnisse hätte mir schon genügt, was sich die kindliche Fantasie in naiver Unwissenheit über die verschiedensten, in den Krankenhäusern umherstehenden Gerätschaften ausmalt, unterstützt durch vorherrschende penetrante Gerüche von Desinfektionsmitteln und dergleichen und weitere „unerklärliche“ Vorgänge. Doch ich konnte in jenem Alter einfach noch nicht die nötige geistige wie körperliche Widerstandskraft aufbringen und so reichte es über Niedergeschlagenheit und Fatalismus nicht hinaus. Um mich „gefügiger“ zu machen, war mir noch weisgemacht worden, ohne diesen Schritt bestünde die Gefahr des Zuwachsens der Vorhautöffnung. Das stellte ich mir natürlich furchtbar vor. Aber wie sollte ich als Kind die totale Abwegigkeit einer solchen Behauptung durchschauen?

Nicht ausschließen möchte ich, dass ich davor noch bei anderen Ärzten zur Untersuchung des „Problems“ war, oder ob vielleicht der „weise“ Ratschlag von einer schulärztlichen Untersuchung stammte. Mit Ausziehen und Herzeigen hatte ich jedenfalls nie ein Problem. Deshalb getraue ich mich über Anzahl und Wesen solcher Untersuchungen nichts Genaueres zu sagen.

So brach dann der Tag herein, es muss das Wochenende der beginnenden Semesterferien 1981 gewesen sein (wie oben geschildert, besuchte ich damals die 4. Klasse Volksschule), dass mir mein Vater am Vorabend des Eingriffs mitteilte, in der Früh nichts zu essen und nichts zu trinken wegen der anderntags bevorstehenden Operation.

Tags darauf ging es dann nach dem Zähneputzen mit meiner Mutter ins Kinderspital Heinrichstraße in Graz. Dort wurde ich noch einmal in einen Raum zur Untersuchung geführt, wie gesagt war das Ausziehen und Herzeigen für mich absolut nicht das Problem. Ich zog dort unter dem Blick eines freundlichen Arztes mit heruntergelassener Hose selbst meine Vorhaut hinter die Eichel zurück und ließ mich wieder begutachten. Zu meiner Riesenfreude urteilte der dortige untersuchende Arzt, man solle doch warten, er sehe KEINE NOTWENDIGKEIT für eine Operation!!! Meine Mutter durfte sofort und unmittelbar vom Zimmer aus meinen Vater im Dienst anrufen um ihm die Frohbotschaft mitzuteilen. Doch meine Freude und Erleichterung war nur von kurzer Dauer, denn ich erlebte das Gespräch mit und musste erfahren, dass mein Vater außer sich war erstens über die nochmalige Untersuchung überhaupt, und schon gar, weil alle Termine für den Eingriff schon fix fertig geplant gewesen waren.

Das war es dann also, wie schon geschildert, die nötige Widerstandskraft fehlte mir in jenem Alter, und ich ließ das nun Kommende zerknirscht über mich ergehen. Meine Mutter und ich wurden in ein rein weißes Zimmer geführt, ich musste mich komplett ausziehen, ein typisches weißes OP-Hemdchen anziehen und mich in eines der Betten legen. (Wahrheitsgemäß hatte ich angegeben, eine geringe Menge Zahnputzwasser verschluckt zu haben, deshalb musste ich nun einige Stunden so hergerichtet warten.) Einige Zeit lang saß meine Mutter noch neben mir am Bett, damit ich nicht ganz allein meinem Schicksal ausgeliefert blieb.

Schließlich holte man mich nach langer Zeit mit dem Bett und führte mich in den Operationssaal, wo ich dann auf den Tisch umzusteigen hatte. Als ich bereits teilnahmslos auf dem OP-Tisch dalag, bekam ich plötzlich eine schwarze Gummimaske über Nase und Mund gedrückt. Reflexartig stieß ich sie zur Seite und erklärte naiv, sie abzulehnen. Sofort redeten nun alle auf mich ein, dass ich die Maske aufgesetzt lassen müsste und äußerten ihren Unmut. Letztlich gab ich dann auf, ließ mir das Ding aufsetzen und machte noch einige Luftzüge bei Bewusstsein in dieser grauenhaften Situation.

Seit damals bis zum heutigen Tag ärgere ich mich über mich, dass ich nicht einfach aufgestanden und davongelaufen bin, ungeachtet möglicher Folgen oder Verwicklungen und muss mir folglich eine Teilschuld geben.

Im Dämmerzustand fand ich mich nach der Operation in einem Krankenzimmer wieder, die Geschlechtsteile mit Verbandmaterial verklebt. Später kam eine Krankenschwester, nahm mir einige Verbände ab, begutachtete das Ergebnis und teilte mir mit, nicht aufzustehen. Nun durfte ich von der großen Tafel weißer Schokolade essen, die ich als „Trostpreis“ für die durchgemachte Prozedur vorher bekommen hatte. Am Abend desselben Tages sollte ich nach Hause entlassen werden. (Vielleicht aufgrund von Beziehungen meines Vaters. Dadurch gilt der Eingriff als „ambulant“ und es existieren heute darüber keine Krankenakten mehr, wie es bei einer stationären Aufnahme bis 2011 der Fall gewesen wäre.) Zu Einbruch der Dämmerung erschien dann tatsächlich mein Onkel Klaus. Meine Eltern hatten ihn aus Zeitmangel gebeten, mich aus dem Krankenhaus abzuholen. Er trug mich zu seinem Auto und führte mich heim.

Beim anfangs nun schmerzhaften Harnlassen entdeckte ich dann, dass der ganze Hautspitz („Rüssel“) vorne fehlte und überhaupt die Penisspitze ihr Aussehen völlig verändert hatte: Sie bestand nicht mehr aus der langen, geschmeidigen, verschieblichen Haut, sondern war nun stumpf, braun, hart und stufig und fühlte sich völlig taub an. Die Erleichterung über die überstanden geglaubte Prozedur überwog zunächst noch die Traurigkeit über den Verlust des unangetasteten, „ursprünglich-schönen“ Penis. Doch nach einer Woche, wohl am Ende der Semesterferien, hieß es, ich müsse doch noch ein weiteres Mal ins Kinderspital, da wäre noch eine Kleinigkeit zu tun.

Nach einer Zeit des Wartens in der großen Wartehalle des Kinderspitals wurde ich in ein Behandlungszimmer geführt und angewiesen, die Hose auszuziehen und mich auf die dort stehende Liege zu legen. Um mich herum standen nun mehrere Personen, dem Anschein nach Ärzte und Schwestern. Man legte mir gleich nahe, besser nicht zuzuschauen bei dem was nun passieren würde und drückte meinen Kopf auf die Liege. So ließ ich mich aber nicht abspeisen, ich wollte AUF JEDEN FALL sehen, was an mir nun getan würde und erreichte dies auch Nachdem mir die Hose heruntergezogen worden war, konnte ich mitverfolgen, wie sie begannen, nun diesen braunen, seltsam verhärteten Peniskopf zu bearbeiten. Doch so sehr sie auch manipulierten und heftig zogen, dieser blieb wie er war. Da kam plötzlich ein Messer zum Vorschein und ein Arzt begann am Ansatzpunkt des seltsam verhärteten Peniskopfes zu schneiden, was äußerst schmerzhaft war und mir dämmerte es erst langsam, dass dieses braune, stufige Zeug ein Fremdkörper aus Plastik war, der auf der Eichel feststeckte und nunmehr weg sollte. Jedoch steckte er ziemlich hartnäckig auf der Eichel und hing außerdem noch an zahlreichen Gewebefasern fest, die alle erst einzeln noch äußerst schmerzvoll durchschnitten werden mussten.

Nach einer gefühlten Ewigkeit hatten sie endlich nahezu alle übrig gebliebenen Fasern durchtrennt und diese Art Kapsel schon einige Zentimeter von der Eichel abheben können. Doch eine Gewebefaser hielt sie noch fest, das Langziehen schmerzte mich höllisch und das umherstehende Personal musste mich niederhalten, weil ich sonst aufgesprungen wäre. Ein scharfer Schnitt mit dem Skalpell löste mit stechendem Schmerz wie ein Blitz, der durch alle Körperteile fährt, auch diese letzte Verbindung. Mit den Nerven am Ende von dem Erlittenen durfte ich mich endlich aufsetzen. Sie hatten von mir abgelassen und unterhielten sich untereinander. Winzig klein gequetscht von dem Plastikring sah ich meine schmerzende Eichel nun. Wie sie die während der OP in diesen gottverfluchten, engen Plastikring überhaupt hineingekriegt hatten, ging mir durch den Kopf. Anschließend wurde mein Penis mit Verband eingepackt und ich konnte endlich den Ort des Schreckens verlassen.

Mit dem Nachlassen der Schmerzen in der darauf folgenden Zeit und nach dem Weichen dieses Alpdrucks ständig drohender Eingriffe, begann ich mich zunächst langsam zu erholen. Wie ich nun aber täglich meinen gekürzten Penis sah, fand ich sein Aussehen nun merkwürdig und er gefiel mir nicht mehr. Die „Rille“ zwischen dem Schaft und der Eichel störte mich, überhaupt sah der Penis nun kürzer aus wegen des fehlenden Hautüberstands über die Eichel, und diese selbst passte so gar nicht mehr zum übrigen Penis wegen der völlig anderen Oberflächenstruktur und –farbe. Natürlich interessierte ich mich in dem nun erreichten Alter auch immer mehr, wie denn andere „unten herum“ aussähen. Wann immer ich also dazukam, bei anderen etwas zu erspähen, musste ich feststellen, dass diese anderen jene „Metamorphose“ des Penis nicht mitgemacht hatten und noch immer in etwa aussahen wie ich früher einmal.

Nicht allzu lange Zeit nach der OP war mir dann voll bewusst, dass an mir eine Beschneidung vollzogen worden war und ich damit der gesamten Vorhaut verlustig gegangen war. Ich fühlte von da ab Schande, weil meine privatesten, intimsten Teile ohne Not und gegen meinen Willen offensichtlich misshandelt, verunstaltet, in einen irreversibel unansehnlichen Zustand versetzt worden waren. Ich schämte mich zusätzlich dafür, weniger männlich zu sein als die anderen, da ich nicht mehr meine gesamte natürliche Ausstattung aufzubieten hatte. Das wiederum führte zu stärksten Minderwertigkeitskomplexen, ja ich stellte bisweilen sogar meine Männlichkeit überhaupt in Frage. Jeden Tag hatte ich aufs Neue Angst, ein/e Mitschüler/in (oder auch Frauen und Männer) könnte meinen lächerlich unvollständigen Penis sehen. Annäherungsversuche anderer blockte ich von vornherein ab aus Angst, mein nunmehr hässlich empfundener Penis könnte entdeckt werden. Ja, nicht einmal heute bin ich von dieser Angst völlig frei.

Parallel dazu versuchte ich alles Erdenkliche über Medizin, Operationen, Anästhesiemethoden und Phimose/ Beschneidungsmethoden herauszufinden. Wann immer ich ungestört war, stürzte ich mich seit damals auf die medizinische Literatur meines Vaters und studierte alle für mich relevanten Kapitel in- und auswendig, manchmal bis ich vor Übelkeit abbrechen musste. Besonders praktisch zum Nachschlagen war für mich der alte Pschyrembel aus den 70er-Jahren. So fand ich heraus, dass ich der „Plastic-Bell“- oder „Plastibell“-Methode unterzogen worden war. Sogar in dem erwähnten Standardwerk war neben der Zirkumzision bereits eine mögliche Inzision als Therapievariante aufgeführt und wie alles andere auch, kurz und bündig abgehandelt. Wie möglicherweise andere betroffene Knaben auch wurde ich vor dem Eingriff in keiner Weise darüber informiert, was man mit mir genau vorhatte, welche Methoden zur Auswahl stünden und was das jeweilige zu erwartende Ergebnis wäre. Warum, dachte ich mir, wurde ich nie gefragt, ob überhaupt, und wenn schon, was ich wollte?

Mich befällt auch heute noch das Gefühl ausgeliefert zu sein und gleichzeitig lachhaft schwächlich, weil ich es damals nicht fertig brachte, das Fremdmanipulieren und Schneiden an meinem ureigensten Körperteil zu verhindern. Ich empfinde tiefste Schande, dass Ungebetene mein Genital in den Fingern hatten und es so zurichteten. Ich versuche mir immer wieder vorzustellen, was wohl jene Ungebetenen alles mit meinen Genitalien getrieben haben, während ich berauscht von den Narkosemitteln wie „Freiwild“ auf dem Operationstisch lag. Mein Geschlechtsteil, das nur mir und von mir gewählten Partnern zur Verfügung stehen sollte, wurde auf diese Weise „entjungfert“, noch dazu, während mein Bewusstsein und damit meine Kontrollmöglichkeit ausgeschaltet war.

Einige Male versuchte ich dann ab der Pubertät, meinen Vater auf das mir zugefügte Leid anzusprechen, ziemlich direkt und vorwurfsvoll, nicht unbedingt diplomatisch, worauf die Reaktion für alles das, was mir angetan worden war, ein Abblocken seinerseits waren, verbunden mit der Flucht in eine „medizinische Notwendigkeit“. Ungeachtet der Tatsache, dass bei mir keinerlei Leidensdruck oder gar Funktionsproblem vorgelegen hatte.

Niemals konnte und wollte ich eine „medizinische „Notwendigkeit“ akzeptieren, da ja bei mir zu keiner Zeit eine Notsituation vorgelegen hatte, auch nicht geringste körperliche Beschwerden irgendeiner Art. Ja, nicht einmal das viele unnötige Manipulieren an Eichel und Vorhaut im seifigen Badewasser hatten dem einwandfreien und entzündungsfreien Zustand meines Genitals etwas anhaben können. Beinahe hätte ich ja obendrein meine Genetik als „nicht lebensfähig“ klassifizieren müssen, wenn man mit einer etwas engeren Vorhautöffnung angeblich nicht auch in voller Qualität leben können sollte, ganz abgesehen von der zu erwartenden Erweiterung der Vorhaut mithilfe des Hormonschubs der Pubertät.

Im Übrigen fragte ich mich, wo denn die hoch gepriesene Medizinkunst mit all ihren Heilmitteln bleibt, sollten tatsächlich bei jemandem Probleme mit Vorhaut oder Eichel vorkommen? Im 20. bzw. nunmehr 21. Jahrhundert sollten Amputationen der Weisheit letzter Schluss sein? Wäre denn die Heilkunst in diesem Punkt auf dem Niveau des 18. Jahrhunderts stehen geblieben? Eher unwahrscheinlich, meine ich, vielmehr müssen die Motive für forcierte Genitaluntersuchungen bis hin zu Genitalamputationen ganz woanders zu suchen sein.

Ich habe auch in den mittlerweile zurückliegenden Jahren mehrmals Ärzte wegen meines Problems konsultiert um reale Abhilfe zu bekommen. Teilweise konnte ich bei diesen keinen Willen zur Hilfe entdecken, teilweise erhielt ich eine zwar mitfühlende, doch zugleich ernüchternde Antwort: Das Vorhautgewebe ist eine so einzigartige, doppellagige Muskelhaut, innen Schleimhaut, außen haarlose Haut, dass wie keine andere Hautart am gesamten Körper so viel Dehnung, wie bei einer Erektion notwendig, mitmachen kann uns sich danach wieder faltenfrei zusammenziehen kann. Jede transplantierte Haut von anderen Körperstellen wäre viel zu spröde um als neue Vorhaut geeignet zu sein, wurde mir erklärt.

Indem mein verändertes Geschlechtsteil nunmehr nicht so optimal funktioniert, wie es von Natur aus vorgesehen wäre, leidet in der Folge sogar noch meine Frau darunter, wenn ich den von mir erwarteten sexuellen Akt nicht in der erwünschten Häufigkeit auszuüben imstande bin, bzw. überhaupt die gesetzten Reize nicht ausreichen. Sex zu haben könnte für uns beide wesentlich erfüllender sein, hätte mein Geschlechtsteil noch alle gottgegebenen Gefühlsrezeptoren, die bekanntlich vor allem in der Vorhaut angesiedelt sind. Des Weiteren ist auch noch meine dauerentblößte Eichel an Empfindungsfähigkeit einer naturbelassenen, dauerhaft durch die Vorhaut geschützten Eichel weit unterlegen, da sie durch die Dauerreibung an der Kleidung ziemlich unempfindlich, ja fast taub geworden ist.

Als mittlerweile Vater musste ich nunmehr herausfinden, dass der Großteil der Beschneidungspropaganda überhaupt aus fundamentalistisch-religiösen Ländern wie einerseits z.B. den islamischen kommt und andererseits ganz besonders aus den prüde-puritanischen USA. Überall dort ist natürlich Eigenmanipulation am Genital oder gar Masturbation schlimmste Sünde und der junge Mann soll und kann dort nicht durch wiederholtes Masturbieren seinen Körper kennen lernen und eventuell zu enges Gewebe damit über die Jahre hindurch von vornherein mitdehnen. Das „sündige Stück“ wird am besten weggeschnitten.

Was für mich das Leid zuallerletzt sogar verdoppelt, ist, dass es offenkundig auch heute noch schwarze Schafe unter den MedizinerInnen gibt, die weiterhin ihren fragwürdigen Vorlieben, bei Knaben krampfhaft nach Phimosen zu suchen, frönen. Solange, bis sie wieder die Genitalien eines Buben auf dem Operationstisch vor sich haben und diese wie bislang straflos manipulieren und gar mit dem Messer malträtieren können, weil ja unter „medizinischem“ Vorwand. Dieser Schluss drängt sich mir auf, wenn ich davon höre, dass in Österreich im Pubertätsalter bereits zwischen 10 und 14% der Buben beschnitten sein sollen, in Schweden dagegen nur 2%. Ich gehe nicht davon aus, dass österreichische Knaben eine andere, schlechtere Genetik hätten, sodass bei uns dieser die Würde des Minderjährigen verletzende Eingriff nötig wäre.

Die oben erwähnten weiteren Folgen bezüglich der veränderten Funktionsfähigkeit des Sexualorgans, sowie der Psyche des Opfers, sind jenen Wölfen und Wölfinnen im weißen Kittel (nicht im Schafspelz) anscheinend keine Sekunde Überlegung wert. Ich kann bei diesen Handlungen keine Skrupel und kein Gewissen erkennen, im Gegenteil wird die Unwissenheit wie die Unmündigkeit der jungen Menschen ausgenutzt unter dem Deckmantel veralteter, zu allen Zeiten umstrittener medizinischer Hypothesen.

Interessanterweise ist fast täglich aufs Neue festzustellen, dass jeder Mensch heute einen anderen Menschen medienwirksam beschuldigen und sogar verklagen kann, er habe ihm als Minderjährigen an den Geschlechtsteilen manipuliert. Ob das zum damaligen Zeitpunkt gewollt war oder nicht, spielt dabei anscheinend keine Rolle. Was aber soll ich sagen? Weil meine Genitalverstümmelung mit „medizinischer“ Rechtfertigung geschah, zählt die Schändung meines Genitals und damit die Erniedrigung meiner Person nicht?

Wie viele Buben müssen denn noch möglicherweise Ähnliches durchmachen, weil noch immer dem/ der einen oder anderen Urologen/in bei kleineren Anomalien gleich die Amputation des erogensten Gewebes des Mannes einfällt, nur weil lustfeindliche Religionen und Geisteshaltungen solche Radikallösungen fördern bzw. verlangen, für die das angeborene Recht jedes Menschen (auch des minderjährigen männlichen!) auf körperliche Unversehrtheit offensichtlich nichts gilt?

Ich habe also nicht nur seelischen Schaden davongetragen, wie ihn verschiedene Missbrauchsopfer beklagen, sondern DAZU auch einen lebenslang bleibenden Defekt am Organ selbst.

Viele betroffene Männer schweigen zu dem Erlittenen, weil es unangenehm und seelisch belastend ist darüber zu sprechen, sich schwach zu zeigen, die eigene beschädigte Männlichkeit zu erörtern. Ein paar wenige glauben, die seelischen Verletzungen in der Art überspielen zu müssen, indem sie die Flucht nach vorne antreten, und damit prahlen, das alles mache ihnen überhaupt nichts aus, ja überhaupt sollte möglichst alles Männliche schon als wehrloses Kind der Genitalverstümmelung unterworfen werden um erst gar keine Vorstellung davon zu bekommen, was sie verloren haben.

Auch Selbstbetrug kann helfen mit dem Realverlust und dem Empfindungsverlust fertig zu werden, indem man die Vorstellung kultiviert, die (verhornte!) Eichel würde die Vagina der Frau besser spüren, gleichzeitig sei das Vor- und Zurückschieben der Vorhaut bei der Selbstbefriedigung sowieso abzulehnen… Doch solche Lebenslügen helfen auch nur bedingt, wo es ja für jeden Betroffenen offenkundig ist, dass die dauerhaft ihrer schützenden Hülle beraubte Eichel austrocknet, keratinisiert (=verhornt) und ihre hohe Empfindlichkeit einbüßt. Wie sollte man es auch sonst in der ständig reibenden Unterwäsche aushalten? Obendrein fehlt dem betroffenen Mann das erogenste Gewebe überhaupt, wenn man weiß, dass die Vorhaut ein Stück Gewebe ist, das so dicht mit Nerven besetzt ist wie die Lippen. Wer keine Vorhaut mehr hat, läuft Gefahr wie ein Blinder von der Farbe zu reden.

Mir fällt es keineswegs leicht, so vieles aus meinem tiefsten Inneren so deutlich niederzuschreiben. Dennoch habe ich mich nach Jahren des Schweigens endlich dazu durchgerungen, denn wie soll sich etwas zum Guten ändern, wenn nicht da und dort wer unerschrocken aufsteht und dieses TABU bricht, zum Segen jetziger und künftiger junger Menschen?! Davor muss persönliches Schamgefühl in den Hintergrund treten.

Ein Zufallsfund war für mich der Film „Die unbarmherzigen Schwestern“ (GB, 2002) des Regisseurs Peter MULLAN. Der Film dreht sich zwar hauptsächlich um die Erniedrigungen und Misshandlungen junger Frauen durch die erwähnten Nonnen im „Magdalenenheim“, doch um wie viel grauenvoller muss es den Knaben in einer ähnlichen Anstalt ergangen sein? MULLAN lässt in diesem Film die leitende Nonne jenes „Magdalenenheims“ zu einem der weiblichen Zöglinge wörtlich sagen: „Die Männer sind alle Sünder. Deshalb entfernt man auch in jedem gottesfürchtigen Land das sündige Stück.“ Ich bin davon überzeugt, dass Peter MULLAN zumindest allen jenen eine blasse Ahnung gibt, deren Ohren hellhörig sind gegenüber der unmenschlichen Praxis der Vorhautamputation. Vielleicht auch ein dezenter Hinweis auf die jahrzehntelange Routine-Beschneidungspraxis an den Buben (in Großbritannien wie dem Commonwealth hauptsächlich von ~1870 bis~1949).

Ich kann eine Beschneidung nicht anders als ein barbarisches, blutrünstiges, menschenverachtendes vorgeschichtliches Ritual sehen. Sie entwickelte sich angeblich aus dem Brauch des Menschenopferns (man denke beispielsweise an Abraham und Isaak), das manche Völker ausübten. „Fortschrittlicherweise“ glaubten jene Völkerschaften in späterer Zeit immerhin, nicht mehr einen ganzen Menschen, sondern stattdessen nur mehr ein ganz besonderes, intimes, erogenes Stück des Körpers opfern zu „müssen“, um deren Gottheit ihrer Meinung nach milde zu stimmen. Logischerweise zählt als Opfer natürlich auch nur etwas Besonderes, dessen Nichtmehrvorhandensein man auch schmerzlich spürt, sonst wäre wohl der Begriff „Opfer“ nicht gerechtfertigt. Davon abgesehen ist es geschichtlich bezeugt, dass immer wieder verschiedene Gesellschaften die Genitalverstümmelung als probates Mittel ansahen, Sklaven und Unterworfene zu markieren oder auch „nur“ um das Sexualverhalten von Minderjährigen oder Schutzbefohlenen einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen.

Abschließend möchte ich an dieser Stelle an jeden/ jede Leser/in appellieren, sich dafür einzusetzen, dass Genitalverstümmelungen an Knaben von nun an WEDER TABUISIERT, noch BAGATELLISIERT werden, wie dies gegenwärtig noch immer der Fall zu sein scheint. Für tausende betroffene, schweigend ihre Bürde tragenden Buben und Männer wäre dies ein Akt der Gerechtigkeit, der Genugtuung und der Anerkennung ihrer Misshandlung, ihrer Entwürdigung und ihres Schmerzes.

Ich hoffe, dass unsere Gesellschaft eines baldigen Tages stark genug ist, für den Schutz der genitalen Integrität ALLER KINDER, ungeachtet des Geschlechts, der Religion und der Herkunft, einzustehen.

Peter J.

Begründung der Beschwerde

Im September 1948, drei Monate vor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wurde auf der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes die Genfer Deklaration als zeitgemäße Version des hippokratischen Eids verabschiedet. Mit der Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand geloben auch in Deutschland Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Ehre ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und ihr Leben in den Dienst der Gesundheit ihrer Patienten und der Menschlichkeit zu stellen. Das Gelöbnis ist Bestandteil der Berufsordnung für Ärzte, ein berufs- und standesrechtliches Regelwerk, dass die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundsätze und Vorschriften schriftlich fixiert, welche die Ausübung des ärztlichen Berufs normieren.

Das Bundesgesetz zur Regelung des Umfangs der Personensorge bei der Beschneidung eines männlichen Kindes ist mit einigen wesentlichen in der Berufsordnung für Ärzte niedergeschriebenen Bestimmungen und Berufspflichten nicht vereinbar. Führt ein Doktor beispielsweise eine rituelle oder sonstige medizinisch nicht indizierte Zirkumzision bei nicht einwilligungs- und nicht urteilsfähigen Jungen durch, ignoriert er mit diesem operativen Eingriff das Prinzip des Primum non nocere, auch Primum nihil nocere (lat.: zuerst einmal nicht schaden, das nach hippokratischer Tradition im Fokus jedes ethisch und moralisch zu rechtfertigenden ärztlichen Handelns zu stehen hat.

Entschließt sich ein Mediziner auf Wunsch der Personensorge- und Erziehungsberechtigten zur Amputation von gesundem Vorhautgewebe bei einem männlichen Neugeborenen oder einem minderjährigen jungen Menschen, dessen Einsichtsfähigkeit und Reife aufgrund seiner ebenfalls noch nicht abgeschlossenen körperlichen, seelischen, geistigen und sexuellen Entwicklung nicht gegeben ist oder schlägt er diese selbst vor, missachtet der Arzt den Grundsatz, zunächst einmal dem Patienten nicht zu schaden und seine Gesundheit zu erhalten. Er bricht seinen Berufseid, verstößt gegen ärztliches Standesrecht und widersetzt sich den berufsrechtlichen Pflichten aus § 7 der Berufsordnung für Ärzte auch dann, wenn er sich von den Personensorgeberechtigten bestätigen lässt, dass sie über die Folgen der MGM aufgeklärt und sie dem Eingriff ausdrücklich zustimmen.

Durch die medizinisch nicht indizierte Beschneidung missachtet der Operateur die Rechtspersönlichkeit des neugeborenen oder nicht einwilligungsfähigen Kindes, das spätestens nach seiner Geburt als Individuum und Grundrechtsträger anzuerkennen ist. Bei der Routinebeschneidung von Neugeborenen bzw. bei der am 8. Lebenstag vorzunehmenden rituellen Zirkumzision im Judentum sind Säuglinge männlichen Geschlechts, kaum dass sie den schützenden Mutterleib verlassen haben, völlig wehr- und schutzlos einer erniedrigenden Zwangsbehandlung ausgeliefert, die das medizinische Personal an ihnen ohne medizinische Notwendigkeit und gegen ihren Willen durchführt. So festgeschnallt oder festgehalten, dass sie sich nicht rühren können, mit entblößtem Unterleib, müssen sie die Zirkumzision oft ohne ausreichende Betäubung und unter rasenden Schmerzen über sich ergehen lassen. Die für diese gerade auf die Welt gekommenen Säuglinge lebensgefährliche Tortur, bei der sie sich fast die Seele aus dem Leib brüllen, führt zu physiologischen Veränderungen im Gehirn und prägt sich unauslöschlich ins Schmerzgedächtnis ein.

Auch die etwas älteren Jungen können sich nicht gegen die körperlich und argumentativ überlegenen Erwachsenen wehren. Wie man vielen Berichten von Betroffenen entnehmen kann, überzeugten die Überredungskünste der Eltern und die erklärenden Worte des Arztes in der Regel nicht wirklich, es gab ja für sie ja keinen Leidensdruck. Oft spürten die Jungen diffus, ohne die wirklichen Zusammenhänge und Motive zu durchschauen, dass ihnen Unrecht geschehen solle. Wieso sollten sie operiert werden, ohne dass ihnen etwas weh tat oder sie sich krank fühlten? Warum hatte niemand Verständnis, dass sie sich fürchteten und diese OP eigentlich nicht wollten? Doch glaubten sie daran und vertrauten sie darauf, dass ihnen von den Eltern kein Übel drohen könne, die Großen schlauer sind und vieles besser verstehen und Vater und Mutter schon nicht zulassen würden, dass jemand ihnen Leid zufügt. Wollten sie denn nicht immer nur das Beste für ihren Sohn?

Während der meist unter leichter örtlicher Betäubung durchgeführten Zirkumzision stellten sie dann fest, dass der Eingriff nicht so einfach von statten ging wie ihnen vorgegaukelt worden war und sie niemand vor den schmerzhaften Handgriffen und scharfen Skalpellen schützte. Sie fühlten sich überrumpelt, verraten und betrogen, als hilflose Opfer ohne Beistand, völlig alleingelassen. Viele nahmen die genitale Mutilation als sexuellen Missbrauch wahr. Gefühle von Machtlosigkeit, Wut und Scham stiegen in den Kindern auf. Sie konnten kaum fassen, so hintergangen worden zu sein. Wem könnten sie künftig noch glauben und vertrauen? Sie schämten sich so sehr, dass sie auch mit niemandem über die entwürdigende Erfahrung, wehrloses, hilfloses Opfer zu geworden zu sein, reden konnten. Wuchsen die Jungen in Ehrkulturen auf, konnten sie ihre Eltern und Verwandten nicht offen kritisieren. Die Kinder waren gezwungen, das körperliche und seelische Trauma der Mutilation weitgehend alleine zu verarbeiten, zumal kaum jemand in ihrem sozialen Umfeld Verständnis für ihre Wut und Enttäuschung aufbrachte.

Kollektivistisch geprägte Gemeinschaften basieren auf einer Wertehierarchie, die das Wohlergehen aller in den Vordergrund stellt und die Bedürfnisse, Pläne und Ziele des Einzelnen dem Gruppeninteresse unterordnet. Wie für die türkische Gesellschaft sevgi, saygı, şeref und namus nehmen entsprechende Konzepte auch für viele afrikanische, arabische und asiatische Gemeinschaften einen beinahe existenziellen Stellenwert ein, der jede einzelne Person in ein engmaschiges und reißfestes soziales Netz einknüpft, das einerseits soziale Kontrolle ausübt, andererseits gegenseitige Unterstützung sicherstellt.

Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder bzw. die Verantwortung der älteren Geschwister die jüngeren, bezeichnet man im Türkischen als sevgi. Im Gegenzug schulden die jüngsten den älteren Familienmitgliedern Achtung und Respekt in Form von saygi. Seref bezeichnet die persönliche Würde des Individuums in engen privaten Beziehungen, hat aber auch entscheidenden Einfluss auf das soziale Umfeld, das mit Personen, die wenig seref haben, nicht anerkennend umgeht. Namus kennzeichnet die innerfamiliären Autoritätsbeziehungen, im engeren Sinn bezieht sich Namus jedoch auf die sexuelle Unberührtheit der unverheirateten weiblichen Familienmitglieder und ist damit stark geschlechtsspezifisch.

Bei jeder nicht indizierten Amputation der Penisvorhaut missachtet der Chirurg ohne Rechtfertigungsgrund das Recht des Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit. Er setzt „auf himmlischen Befehl“ (Volker Beck), elterliches Drängen oder aus ökonomischen Gründen seinen Patienten erheblichen, teils lebensbedrohlichen Risiken aus, versehrt seine Genitalien und verändert deren Aussehen dauerhaft, fügt ihm unnötig Schmerzen zu und schadet selbst bei problemlosem Verlauf von Zirkumzision und Wundheilung zumindest vorrübergehend der kindlichen Gesundheit.

Plenarprotokoll 17/189

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012

Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

… Eine Beschneidung ist – da haben Sie recht, Herr Petermann – wie jede Operation oder Impfung eine Körperverletzung. Durch rechtswirksame Einwilligung wird sie aber gerechtfertigt und ist damit eben nicht strafbar. Deshalb muss man fragen: Dürfen Eltern in dieser Situation für ihr Kind rechtswirksam einwilligen? Im freiheitlichen Staat treffen nämlich die Eltern die Entscheidungen für das Kindeswohl in den Grenzen der Rechtsordnung.

Zum Kindeswohl gehört – da unterscheide ich mich von Ihnen, Herr Petermann – einerseits die Gesundheit und der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, andererseits aber auch das Recht des Kindes, als gleichberechtigtes und vollwertiges Mitglied einer Religionsgemeinschaft, der die Familie angehört, aufzuwachsen.

Religionsfreiheit heißt nämlich nicht Freiheit von Religion, sondern Freiheit in religiösen Angelegenheiten.

Bei der Abwägung muss auch die Bedeutung des Eingriffs bewertet werden. Er ist in der Tat irreversibel, aber doch vergleichsweise gering – eine gesundheitliche Schädigung ist nicht die Folge -, und er wird auch aus anderen Gründen, zum Beispiel aus prophylaktischen und hygienischen Erwägungen, bei Kindern und Erwachsenen vorgenommen. …

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) SPD

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht. Außerdem haben wir die UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr in diesem Hause mit breiter Mehrheit in inländisches Recht umgesetzt. In Art. 24 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention steht eindeutig, dass die Vertragsstaaten alles versuchen, um Bräuche, die Kinder verletzen, zu beseitigen.

Wir haben im Jahr 2000 hier im Hause nach langer Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen, dass Eltern ihre Kinder gewaltfrei erziehen müssen. Damit haben wir zum ersten Mal Kinder als Rechtssubjekte in ein Gesetz aufgenommen. Das heißt, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Das gilt auch für die religiöse Erziehung.

Man nimmt niemandem das Recht, Kinder religiös zu erziehen. Im Gegenteil: Es ist Aufgabe der Eltern, Kinder wertorientiert zu erziehen und sie auf das Leben in dieser Gesellschaft vorzubereiten. Aber wir haben den Grundsatz der Gewaltfreiheit. Ich frage mich, wie Sie diesen Antrag mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundrechten vereinbaren wollen.

Ich glaube, dass eine ehrliche Diskussion stattfinden muss. Meine Bitte an die Kollegen ist: Wenn wir uns in der Sommerpause mit diesem Thema beschäftigen, sollten wir nicht vorschnell nur auf die Menschen in unserem Land schauen, die ihre Auffassung laut genug äußern. Man sollte auch auf all diejenigen schauen, die sich nicht äußern, für die wir hier aber im Parlament sitzen, nämlich auf die Kinder. Ihnen müssen wir klar zur Seite stehen und eine Stimme geben, wenn es um solche gesellschaftlichen Entwicklungen geht.

Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass alles, was wir hier tun, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen muss. Das ist die Basis all unseres Handelns. Ich bitte die Regierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Deshalb meine Frage an Sie: Wie wollen Sie dieses Gesetz mitgestalten, wenn Sie sich schon jetzt im Voraus festlegen, dass in dem Gesetz eine Straffreiheit vorgesehen werden soll?

Volker Beck (Köln)

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Ich sehe meine Rechtsposition – dazu komme ich noch – in völligem Einklang mit den Normen der UN-Kinderrechtskonvention. …

Es geht darin um die Gesundheit der Kinder und um ihren Schutz vor Beeinträchtigungen durch religiöse Bräuche. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Beschneidung liegt meines Erachtens jedoch nicht vor. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung, die keinen pathologischen Befund beinhaltet.

Sie haben außerdem gesagt, Kinder müssten das später als Erwachsene selbst entscheiden. Diese UN-Konvention schützt aber ausdrücklich Kinder vor religiöser Diskriminierung, also auch vor der Diskriminierung, die damit einhergeht, Jude oder Muslim in unserer Gesellschaft zu sein.

Sie dürfen nicht übersehen, dass der Beschneidungsbefehl in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben fundamental ist. Die Begründung des Bundes Gottes mit dem Volk Israel und Abraham in Genesis 17 beginnt mit dem Befehl an Abraham, die Kinder des Volkes Israel zu beschneiden, sobald sie acht Tage alt sind. – Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Kollegin Rupprecht.

Es ist im Rahmen des Grundrechtsausgleichs mit zu erörtern, welchen Stellenwert der Beschneidungsbefehl für diese Religion hat. Und da kommen wir zu dem Ergebnis: Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen. Damit hat er einen sehr hohen Stellenwert. Ein Verbot der Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder würde faktisch bedeuten: Jüdisches Leben und islamisches Leben sind in Deutschland auf Dauer legal so nicht möglich. Es geht um eine Abwägung der Grundrechte. Auf der einen Seite ist die Frage: Zu welchen Beeinträchtigungen führt der Eingriff bei dem Jungen ohne Krankheitsbefund, wenn er medizinisch korrekt durchgeführt wird? Es sind relativ geringe Beeinträchtigungen. Auf der anderen Seite ist die Frage: Ist die Religionsausübung überhaupt noch möglich, wenn wir die Beschneidung verbieten würden? – In dieser Abwägung komme ich zu dem Ergebnis, dass dies von den Eltern im Sinne des Kindeswohls entschieden werden muss.

Ich halte es in meiner Gedankenwelt für möglich, dass es eine Entscheidung zum Wohle des Kindes ist, es im Sinne der jüdischen oder der muslimischen Religion aufzuziehen. …

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17189.pdf

http://offenesparlament.de/plenum/17/189/debatte/88894

Insbesondere bei Beschneidungen im Säuglings- oder frühen Kindesalter kann kein Mediziner ausschließen, dass auch nach komplikationsloser Operation und jahrelanger Beschwerdefreiheit sich bei dem nun Erwachsenen nicht doch noch unerwartete Spätfolgen wie beispielsweise sexuelle Funktionsstörungen einstellen, unter denen sogar der Partner oder die Partnerin leiden, da ein unbefriedigendes Intimleben die Zweisamkeit belastet und die Lebensqualität verringert. Fatalerweise sind der erlittene Gewebsverlust und die damit verbundenen Folgen in Bezug auf die sexuelle Erregbarkeit irreversibel und lassen sich nur unzureichend und mit sehr viel Geduld oder gar nicht korrigieren. Nicht selten haben Betroffene deshalb ndungen einzugehen.

Es gibt eine chirurgische und eine konservative Methode das Präputium wiederherzustellen. Für viele beschnittene Männer geht es darum, das eigene sexuelle Empfinden und/oder das seiner Partnerin zu verbessern. Bei dem Versuch, das Aussehen der Vorhaut auf chirurgischem Wege wiederherzustellen, wird Haut entweder vom Penis selber oder von anderen Stellen des Körpers transplantiert. Diese Methode gilt als teurer, schmerzhafter und risikobelasteter als die nicht-chirurgische Methode. Das sogenannte Tugging ist eine konservative Methode, bei der die verbliebene Penishaut über die Eichel gezogen und mit elastischen Gummis, medizinischem Klebeband oder Gewichten in dieser Position gehalten wird. Die wiederhergestellte Vorhaut hat nicht die Eigenschaften der ursprünglichen Vorhaut, auch kann das Frenulum-Bändchen nicht ohne chirurgischen Eingriff wiederhergestellt werden. Der Vorgang ist sehr zeitaufwändig.

Das Gesetz über den Umfang der Personensorge verstößt gegen das GG und missachtet:

• die Werteordnung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz (GG) garantiert Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte (subjektiver Gewährleistungsinhalt), die den Bürger vor Machtmissbrauch und Willkür des Staates schützen sollen. Diese Rechtspositionen höchsten Ranges, ohne die eine freiheitliche Demokratie nicht realisierbar wäre, im vorliegenden Zusammenhang insbesondere Art. 1-4 GG sowie Art. 5 u. 6 GG, verpflichten den Staat, Grundrechte nicht ohne verfassungskonformes Eingriffsrecht (Schrankentheorie) zu begrenzen. Diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz hat die Bundesregierung übergangen, indem sie die Grundrechte der nicht einwilligungs- und nicht urteilsfähigen Minderjährigen missachten [Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG), negative Religionsfreiheit (Art. 4 GG), Menschenwürde (Art. 1GG ) und Gleichberechtigung (Art. 3 GG) ].

Die Grundrechte verkörpern aber auch eine objektive Werteordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. Bereits 1958 leitete das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Lüth-Urteil aus der Funktion der Grundrechte das Bestehen einer Werteordung ab. Das höchste deutsche Gericht sah es als erforderlich an, die Geltungskraft der Grundrechte für den Einzelnen durch die objektiven Prinzipien der Grundrechte zu verstärken, um den Gehalt der Grundrechte gegen Bedrohung und Substanzverlust zu schützen.

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, als „objektive Wertordnung“ gesehen:

„Ebenso richtig ist aber, dass das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will …, in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und dass gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt … Dieses Wertsystem, das seinen Mittelpunkt in der innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, muss als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gelten; Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung empfangen von ihm Richtlinien und Impulse. So beeinflußt es selbstverständlich auch das bürgerliche Recht; keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift darf in Widerspruch zu ihm stehen, jede muss in seinem Geiste ausgelegt werden.“

BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 – „Lüth-Urteil“ – juris Rn. 26 = BVerfGE 7, 198

Das Bestehen „eines einheitlichen Wertungsplanes des Gesetzgebers“ mag vielfach eine „ideale Wunschvision“ sein, zur Not wird sie durch die verbindliche Interpretation der Verfassung durch das BVerfG hergestellt.

Bernd Rüthers; Christian Fischer: Rechtstheorie: Begriff, Geltung und Anwendung des Rechts. – 5., überarb. Aufl. – Beck, München 2010, Rn. 145

Bei der Ausgestaltung neuer Rechtsnormen ist die Legislative somit nicht nur an die Grundrechte, sondern auch an die aus der objektiven Werteordnung abgeleiteten Garantenpflichten des Staates gebunden. Auch Exekutive und Judikative haben die Gewährleistungspflichten bei der Auslegung und Anwendung von einfachem Recht zu berücksichtigen und ihre Urteile und Entscheidungen mit den sich aus dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) ableitenden Zusicherungen in Einklang zu bringen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der normative Gehalt der Vorschrift nicht grundlegend verändert wird.

Die gebotene grundrechtskonforme Auslegung von Rechtsnormen entfaltet ihre objektiv-rechtliche Wirkung sogar dann, wenn der Einzelne dieses Grundrecht gar nicht geltend macht oder die mögliche bzw. tatsächliche Grundrechtsverletzung gar nicht bemerkt oder erkennt. Bestimmungen, die mit den im GG verankerten Grundrechten nicht übereinstimmen und gegen die fdGO verstoßen, sind verfassungswidrig und damit als nichtig zurückzuweisen. Der Gesetzgeber entscheidet dann, ob er die Regelung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpassen oder durch grundgesetzgemäße Vorschriften ersetzen will (BVerfG 8, 79; 54, 299 f.).

• Schutzpflichten des Staates und Einrichtungsgarantien des Staates

Die objektive Werteordnung als charakteristisches Kriterium der Grundrechte verpflichtet den Staat auch die Ausstrahlungsfunktion von Grundrechten in ihrer mittelbaren Drittwirkung zu beachten und einzuschreiten, wenn durch Dritte oder den Grundrechtsträger selbst Grundrechte gefährdet oder beeinträchtigt werden. Dieser Grundsatz gilt vor allem, wenn Leben, Gesundheit und Daseinsqualität junger Menschen bedroht sind, die aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossen Persönlichkeitsentwicklung nicht urteils- und einsichtsfähig und besonders fürsorge- und schutzbedürftig sind.

Subjektiver und objektiver Gewährleistungsgehalt des GG hindern den Staat nicht nur daran Grundrechte nicht ohne Erlaubnisgrund einzuschränken, sie verpflichten ihn auch Grundrechtspositionen auszubauen und aktiv vor Beeinträchtigungen zu schützen. Grundrechte in objektiv-rechtlicher Dimension sind zunächst wirksam als Pflicht zur verfassungskonformen Auslegung. Rechtsanwendungsakte müssen dort, wo Normen offen und unbestimmt formuliert sind, der Grundrechtsordnung entsprechen.

Nachdem das BVerfG die Schutzpflichten in einem Kanon an Entscheidungen entwickelt hat, die zunächst auf Übergriffe gegen das Leben und die Gesundheit von Bürgern bezogen wurden (Schwangerschaftsabbruch I, Mülheim-Kärlich, Kalkar, Schwangerschaftsabbruch II etc.) greifen diese Garantien nach heutiger Rechtsauffassung bereits, wenn Private ein Freiheits- oder Gleichheitsgrundrecht gefährden oder verletzen.

Einheit der Verfassung

„Nach dem Grundsatz der Einheit der Verfassung dürfen die einzelnen GG-Bestimmungen nicht isoliert betrachtet und nur aus ihrem jeweiligen Wortlaut heraus interpretiert werden. Vielmehr müssen alle Verfassungsrechtsnormen so angewendet werden, dass sie mit den grundlegenden Prinzipien des GG in Einklang bleiben. Da die Verfassung die rechtliche Grundordnung des gesamten politischen, gesellschaftlichen und individuellen Lebens ist, wird ihre einheitliche Auslegung zum vorrangigen Interpretationsprinzip. Mit der Sinnermittlung der „inneren Harmonie des Verfassungswerkes“ hängt die Auslegungsrichtlinie konkreter Konkordanz der Verfassungsrechtsgüter aufs engste zusammen.“

http://www.rechtslexikon.net/d/einheit-der-verfassung/einheit-der-verfassung.htm

Zum Selbstverständnis eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaats gehört es, Verfassungsprinzipien wie Menschenwürde (Art. 1 GG), das Recht auf Leben, individuelle Handlungsfreiheit, (sexuelle) Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), Gleichberechtigung der Geschlechter und Diskriminierungsverbote (Art. 3 GG), Religionsfreiheit (Art. 4 GG) sowie das elterliche Recht zur Pflege und Erziehung (Art. 6 GG) jedem Bürger zu garantieren.

Aus dieser freiheitlich demokratischen, rechts-und sozialstaatlichen Verpflichtung des Staates ergibt sich das Triple- Mandat der Sozialen Arbeit. Sozialpädagogen und Sozialarbeiter sind also den Bedürfnissen des Individuums genauso verpflichtet wie der fdGO und dem Kodex der sozialen Arbeit, der aus internationalen Abkommen, (in vorliegenden Zusammenhang vor allem die AEMR und UN-Kinderrechtskonvention) abgeleitet wird.

Aufgabe der Sozialen Arbeit ist es:

a) Handlungsmethoden zu entwickeln und daraus flexible, auf den jeweiligen Bedarf passgenau zugeschnittene Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangebote zusammenzustellen, die sich an wissenschaftlichen Theorien menschlichen Verhaltens orientieren,

b) genau reglementierte Kriseninterventionen (bspw. bei Kindeswohlgefährdung) bereitzustellen und

c) sozialen Problemlagen und Benachteiligungen präventiv entgegenzuwirken und gleichberechtigte Partizipation zu ermöglichen.

Tätigkeitsfelder für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter beschränken sich nicht nur auf das Beheben oder Minimieren sozialer Benachteiligung und die Krisenintervention (z.B. Inobhutnahme). Zu den Aufgabengebieten sozialer Arbeit zählen auch schulische und außerschulische individuelle Persönlichkeitsförderung, sprachliche, gesundheitliche und politische Bildung und Freizeitgestaltung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Beratung in Erziehungsfragen und belastenden Lebenslagen aber auch das Aufdecken, Beschreiben, Analysieren und öffentliche Kritisieren belastender gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und politisches Engagement für die Erhaltung und den Ausbau freiheitlich demokratischer und rechtsstaatlicher Qualitätsstandards. Sozialpädagogen und Sozialarbeiter müssen jederzeit in der Lage sein, in diesem Sinne für Verbesserung der Lebensqualität ihrer Klienten einzutreten, indem sie die Adressaten aufklären, anleiten und darin unterstützen, ihre Rechte und Partizipationschancen selbst wahrzunehmen und sich aus traditionellen Zwängen zu befreien und sich ebenfalls mit ihren Kenntnissen, Fähigkeit und Fertigkeiten für eine humane, freiheitlich demokratische Gesellschaft einzusetzen. Mitarbeiter in der Sozialen Arbeit haben bei verfassungswidrigen Gesetzen eigene Beschwer, weil sie ansonsten daran gehindert werden, ihrem dreifachen Mandat nachzukommen.

Das Bundesgesetz zur Regelung der Personensorge bei der Beschneidung von männlichen Säuglingen und nicht einsichts- und nicht urteilsfähigen Jungen verstößt gegen das Rechtstaatsgebot der Einheit der Rechtsordnung, da es im Widerspruch zur Berufsordnung der Ärzte steht sowie gegen das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung (§ 1631 BGB ) verstößt und auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen missachtet. das im Jahr 2000 endlich verabschiedet wurde. Nun sind Kinder, auch jüdische und muslimische Jungen und Söhne von fehlinformierten Gesundheits- und Hygienefanatikern zwar vor häuslicher Gewalt, verbaler körperlicher und psychischer Gewalt und sogar vor Ohrfeigen rechtlich geschützt, die Entscheidungsgewalt über die körperliche Unversehrtheit ihrer männlichen nicht entscheidungs- und urteilsfähigen Kinder in Form des § 1631 d BGB hat der Gesetzgeber jedoch wieder den Personensorge- und Erziehungsberechtigten übertragen, obwohl die geplante nicht medizinisch indizierte Amputation der Penisvorhaut das körperliche, geistige und seelische Kindeswohl gefährdet.

Der Begriff Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen (objektiver Rechtsbegriff). Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht (Rechtsetzung) gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative (Rechtspflege). Wie die Wirtschaftsordnung interagiert auch die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes mit der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen. Damit von einer Rechtsordnung im engeren Sinn gesprochen werden kann, muss es sich bei dem Staat, zu dem der betreffende Rechtsraum gehört, um einen Rechtsstaat handeln.

In Deutschland wie auch in den meisten Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises werden Rechtsnormen systematisch vier Bereichen zugeordnet:

• Verfassungsrecht

• Öffentliches Recht

• Strafrecht

• Privatrecht

Als Rechtsnormen im vorbeschriebenen Sinne gelten im deutschen Recht

• Verfassungsnormen, die in den Artikeln des Grundgesetzes geregelt sind;

• einfachgesetzliche Normen, wie z. B. das BGB oder das StGB;

• Verordnungen;

• Satzungen des öffentlichen Rechts.

Neben Rechtsnormen gibt es noch einige andere Rechtsquellen. So haben beispielsweise Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Ob anderen Gerichtsurteilen der Status einer Rechtsquelle zukommt (so genanntes Richterrecht), ist umstritten, und wird im deutschen anders als im angelsächsischen Rechtskreis (Case Law) traditionell eher verneint. Das ungeschriebene Gewohnheitsrecht gehört ebenfalls zur Rechtsordnung. Naturrecht und Ordre public als überpositives Recht stellen gewissermaßen übergeordnete Ordnungskriterien bereit, an denen sich eine Rechtsordnung zu messen hat, werden allerdings in den einzelnen Rechtsordnungen zum Teil auch ihrerseits wieder unterschiedlich bestimmt oder ausgelegt. Ob das Völkerrecht eine global gültige Rechtsordnung darstellt, ist wissenschaftlich und international umstritten.

In Deutschland kann man zusammenfassend zwei Rechtsgebiete unterscheiden: Einmal das Öffentliche Recht, zu dem auch das Verfassungsrecht und Strafrecht gehören und dann das Privatrecht, zu dem das Zivilrecht und das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht (Handelsrecht, Mietrecht und andere Bereiche und teilweise das Arbeitsrecht) gehören. Zentralwerk des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Man kann auch das Verfassungsrecht und das Strafrecht übergeordnet verselbständigen. Die Einteilung der Rechtsnormen und der Rechtsgebiete soll aber keine Theorie bleiben. Praktisch muss diese Diskussion für den rechtssuchenden Menschen selbst umsetzbar sein. So hat der demokratische Gesetzgeber daraus Garantien für den jeweiligen unterschiedlichen gerichtlichen Rechtsschutz zu geben. Eine solche Garantie-Ordnung ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Staat.

Das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes missachtet nicht nur Grundrechte von Neugeborenen und Jungen im vorpubertären Alter und deren Recht auf gewaltfreie (religiöse) Erziehung (Art. 1, 2, 3, 4 GG, 1631 BGB, Art. 19 und 24 UN Kinderrechtskonvention), sondern missachtet zudem den Gleichberechtigungsgrundsatz als Staatsziel. Selbst minderjährigen Mädchen und Jungen sind nicht nur gleiche Rechte einzuräumen, sondern ihnen ist ohne zwischen den Geschlechtern zu unterscheiden auch Schutz vor überlieferten gesundheitsschädigenden bzw. lebensbedrohenden Bräuchen, Traditionen und Riten zu gewähren. Zu solchen grausamen Initiations- und Reinigungsriten gehört neben der FGM auch die MGM.

Ebenso wie die Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ist die Benachteiligung wegen der Zugehörigkeit zu einer anderen Religion weder mit der Verfassung noch mit der freiheitlichen Grund- und Werteordnung zu vereinbaren. Allgemeiner: Bezüglich der im GG verankerten universellen Grund- und Menschenrechte darf es keine unterschiedlichen Rechts- und Schutzstandards geben, die sich nicht aus der Verfassung ableiten. Kinder sind Grundrechtsträger qua Geburt und haben daher ungeteilten Rechtsanspruch auf die Grundrechtsgüter aus den Art. 2 – 4 GG, die mit der unantastbaren Würde eines jeden Menschen untrennbar verbunden sind. Verletzung des Urvertrauens, Traumatisierung durch Schmerz, die meist irreversible Körperverletzung (Amputation der Vorhaut), sexuelle Einschränkungen, die relativ hohe Komplikationsrate mit nur schwer oder gar nicht zu behebenden Folgen und Tod sind mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.

Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Handlungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, positive und negative Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung sind Grundrechte, die jedem Individuum qua Geburt zustehen. Der Staat kann sich aus seiner aus der Verfassung ergebenden Garanten- und Fürsorgepflicht gegenüber jungen Grundrechtsträgern, deren körperliche, seelische und geistige Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und die daher sehr vulnerabel sind, nicht entziehen.

Wie will die Bundesregierung garantieren, dass Personensorgeberechtigte ausreichend und objektiv über den tatsächlichen Verlauf von Zirkumzision aufgeklärt werden und die sonstigen Voraussetzungen (bspw. Hygiene bei MGM in der Wohnung, Gemeinde und Festsälen, fachliche ärztliche Kompetenz in Theorie und Praxis, Ausbildung von Sünnetci, Mohel und Ärzten, Pharmazie- und Anästhesiekenntnisse)? Wenn für uns Muttersprachler das medizinische Fachchinesisch schon schwer zu verstehen ist, wie mag es da Bürgern ergehen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind? Selbst wenn der Mediziner ein Landsmann ist, der sich in der entsprechenden Landessprache mit Kollegen gleicher Herkunft unterhalten und verständlich machen kann, gelingt ihm das auch bei medizinischen Laien?

Als Garant von Verfassung und Grundrechten hat der freiheitlich demokratische, (wenn auch hinkend) säkulare Staat in erster Linie Neugeborene und kleine Jungen vor dem Skalpell des Mohel, Sünnetci oder Chirurgen, der falsch interpretierten (religiösen) Erziehungs- und Entscheidungsgewalt der Personensorgeberechtigen und dem Einfluss religiöser Autoritäten zu retten, nicht vor dem ewigen Höllenfeuer.

Das Seelenheil von konservativen Religionsgemeinschaften, fundamentalistischen und orthodoxen Religionsführern und gottesfürchtigen Bürgern hat für Gesetzgeber, Bundestagsabgeordnete und Bundesregierung sowie für die Richter Nachrang, weil Religionsausübung (Art. 4 Abs. S. 2 GG) im Gegensatz zur unverletzlichen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 S. 1 GG) und unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 GG) nur dann ungestört gewährt wird, wenn Riten und gottesdienstliche Handlungen nicht gegen andere Grund- und Menschenrechte verstoßen.

Herrn Beck, dem amtierenden Menschenrechtssprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist zuzustimmen, wenn er feststellt, dass beispielsweise einem nach jüdischen oder muslimischen Glaubensgrundsätzen erzogenen Jungen auch das Recht einzuräumen ist als gleichberechtigtes und vollwertiges Mitglied einer Religionsgemeinschaft, der die Familie angehört, aufzuwachsen. Nur ist nicht einzusehen, warum der Minderjährige für dieses positive Grundrecht auf sein seelisches, körperliches Kindeswohl verzichten und Gewalt in der Erziehung und eine Verletzung seiner Genitalien hinnehmen muss. Sexuelle Selbstbestimmung, Handlungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) sind mindestens beeinträchtigt, seine Menschenwürde wurde verletzt (Art. 1 GG). Nur weil er ein Junge ist, wird nicht vor Genitaler Mutilation geschützt.

Personensorgeberechtigte, die einer Beschneidung ihres nicht entscheidungsfähigen und urteilsfähigen Sohnes nicht zustimmen wollen, werden hohem Konformitätsdruck ausgesetzt und wie alle Nichtbeschnittenen herabgewürdigt (Art.1, 3 GG). Das Recht des jungen Menschen auf Leben, ohne seelische. körperliche, geistige Einschränkungen und ohne teilweise lebensbedrohliche Gesundheitsrisiken durch nicht erforderliche Operationen hat der Staat zu schützen. Sein negatives Grundrecht auf Religionswechsel oder Austritt aus der Religionsgemeinschaft ohne die irreversiblen Markierungen seiner ehemaligen Zugehörigkeit mit sich tragen zu müssen ist zu verteidigen. Warum ist dieser junge Bürger von seinen Glaubensgeschwistern nicht als gleichberechtigter Mensch anzuerkennen wenn er nicht beschnitten ist? Missachtet die herabwürdigende Behandlung eines Menschen aufgrund fehlender Zirkumzision oder Ablehnung dieses grausamen Brauchs nicht seine nach Art 1 GG unantastbare Menschenwürde, die zu schützten der Staat?

Die Objektformel „füllt den Begriff der Menschenwürde von der Verletzung her mit Inhalt.“ Diese werde verletzt, „wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird.“ Anders formuliert schütze Art. 1 Abs. 1 GG den Menschen davor, „dass er durch den Staat oder durch seine Mitbürger als bloßes Objekt, das unter vollständiger Verfügung eines anderen Menschen steht, als Nummer eines Kollektivs, als Rädchen im Räderwerk behandelt und dass ihm damit jede eigene geistig-moralische oder gar physische Existenz genommen wird.“

Matthias Herdegen, in: Theodor Maunz/Günter Dürig(Hg.): Grundgesetz, 53. Auflage 2009, Art. 1 Abs. 1 Rn. 33

Günter Dürig, in Theodor Maunz/Ders.: Grundgesetz, 1958, Art. 1 Abs. 1 Rn. 28, 34.

Christian Starck, in: Hermann von Mangoldt/Friedrich Klein/Ders. (Hg.): Das Bonner Grundgesetz, 4. Auflage 1999, Art. 1 Abs. 1 Rn. 16.

Prof. Mohamed Kandil von der Universität in Menofiya (Ägypten) fordert Legalisierung von FGM aus Gründen der Gleichberechtigung

In Islam and Judaism, male circumcision is a must while female is not. In Islam, if female circumcision is desired by parents, it should not go beyond type I FGC (Ia is removal of the prepuce and Ib is removal of the prepuce and clitoris) according to hadith “Sunna type of circumcision”. This type of female genital surgery is equated with male genital surgery.

[…]

The ban against FGC seems to be gender based, especially because no similar act was taken against male circumcision. If male circumcision is considered safe by anti FGC groups, they should advise how to render FGC as safe as male circumcision instead of enforcing the ban against it.

Women in societies which practice FGC and the practicing immigrant minorities living in the west consider that strength and identity partly come from the pain and difficulty which FGC causes, making them ‘strong’ and ‘desirable’ women.

In Islam and Judaism, male circumcision is a must while female is not. In Islam, if female circumcision is desired by parents, it should not go beyond type I FGC (Ia is removal of the prepuce and Ib is removal of the prepuce and clitoris) according to hadith “Sunna type of circumcision”. This type of female genital surgery is equated with male genital surgery. […]

The ban against FGC seems to be gender based, especially because no similar act was taken against male circumcision. If male circumcision is considered safe by anti FGC groups, they should advise how to render FGC as safe as male circumcision instead of enforcing the ban against it.

Women in societies which practice FGC and the practicing immigrant minorities living in the west consider that strength and identity partly come from the pain and difficulty which FGC causes, making them ‘strong’ and ‘desirable’ women.

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38279/1.html

Artikel 19 UN-Kinderrechtskonvention(Schutz vor Gewalt und Missbrauch)

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

(2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.

Artikel 24 (Gesundheitsschutz und -fürsorge)

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um

a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;

b) sicherzustellen, daß alle Kinder die not wendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;

Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind; eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;

e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Erzahnung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;

f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

United Nations: Resolution on Ending Genital Mutilation Passed

(Dec 31, 2012) On December 20, 2012, the United Nations General Assembly passed a resolution calling on the nations of the world to eliminate female genital mutilation, a term used to refer to several different practices involving cutting of female genital organs for non-medical purposes. Ban Ki-moon, the U.N. Secretary General, called the action „historic“ and a move towards a world without violence against women. (Ban Welcomes UN General Assemby Resolutions Eliminating Female Genital Mutilation, UN NEWS CENTRE (Dec. 21, 2012).)

The resolution was aimed at ending the genital mutilation that has affected about 140 million women globally, according to the World Health Organization (WHO). (Id.; WHO, Female Genital Mutilation, Fact Sheet No. 241 (Feb. 2012).) The practice often results in severe bleeding, difficulty urinating, cysts, infections, infertility, and complications in childbirth and can lead to an increased risk of death for newborns. (WHO, supra.)

The statement issued by Ban’s office said that the U.N. resolution urges „countries to condemn all harmful practices that affect women and girls, in particular female genital mutilation, and to take all necessary measures, including enforcing legislation, awareness-raising and allocating sufficient resources to protect women and girls from this form of violence.“ (Ban Welcomes UN General Assembly Resolutions Eliminating Female Genital Mutilation, supra.) The resolution had been sponsored by two-thirds of the Member States. (Id.)

Resolution A/RES/67/146 on ending genital mutilation was one of 56 resolutions and nine decisions adopted on the same day. (Resolutions, General Assembly website (last visited Dec. 27, 2012)

http://www.loc.gov/lawweb/servlet/lloc_news?disp3_l205403439_text

Wirtschaftliche Ausbeutung: Die Beschneidung von Neugeborenen und kleinen Jungen ist ein gutes Geschäft.

Immer mehr Jungen im Vorschulalter werden beschnitten.

Die Zahl der ambulanten Beschneidungen von Jungen unter fünf Jahren ist in den Jahren 2008 bis 2011 um 34 Prozent gestiegen. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) mit. Die Krankenkasse AOK verzeichnet für die Jahre 2006 bis 2011 einen Zuwachs von 30 Prozent bei Vorhaut-Operationen, obwohl die Zahl der versicherten Jungen im gleichen Zeitraum um fünf Prozent sank. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, obwohl eine medizinische Indikation tatsächlich nur selten vorliegt.

Für die Kinderchirurgen ist die Beschneidung ein gutes Geschäft. Sie führen nach eigenen Angaben rund 21.000 Beschneidungen im Jahr durch. Bei 300 Euro je Eingriff fließen demnach mindestens sechs Millionen Euro durch Beschneidungen in ihre Kassen. „So wird auch klar, warum der Aufschrei der niedergelassenen Kollegen im vorigen Jahr nach dem Kölner Beschneidungsurteil so heftig ausfiel“, sagte Maximilian Stehr von der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie der F.A.S.

http://www.faz.net/aktuell/politik/gesundheit-immer-mehr-jungen-im-vorschulalter-werden-beschnitten-12624967.html

Neue Haut aus der Vorhaut von kleinen Jungen

http://www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/Neue-Haut-aus-der-Vorhaut-von-kleinen-Jungen-id17949996.html

Produkt gegen Falten aus der Vorhaut kleiner Jungen

http://www.shortnews.de/id/738019/neues-produkt-gegen-falten-wird-aus-der-vorhaut-von-babypenissen-hergestellt

Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern

• HGM Classification

• September 24th, 2006 by Dan Bollinger

• In 1995, the World Health Organization released its Female Genital Mutilation (FGM) Classification in order to aid discussion by codifying the various forms of harm women and girls suffer. This classification, although useful, does not address the greater issue of human genital mutilation including male genital mutilation and sexual reassignment surgery to the intersexed. Only with a broader perspective can people understand the true nature and scope of this global societal problem. In 2000, the International Coalition for Genital Integrity added these classifications for Male Genital Mutilation (MGM) and the encompassing Human Genital Mutilation (HGM) Classifications.

• Typ I FGM

• Excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris

• Typ II FGM

• Excision of the prepuce and clitoris together with partial or total excision of the labia minora.

• Typ III FGM

• Excision of part or all of the external genitalia and stitching/narrowing of the vaginal opening (infibulation).

• Typ IV FGM

• Unclassified: includes pricking, piercing or incision of clitoris and/or labia; stretching of clitoris and/or labia; cauterization by burning of clitoris and surrounding tissues; scraping (angurya cuts) of the vaginal orifice or cutting (gishiri cuts) of the vagina; introduction of corrosive substances into the vagina to cause bleeding or herbs into the vagina with the aim of tightening or narrowing the vagina; any other procedure which falls under the definition of FGM given above.

• TYP I HGM

• Excision or injury of any genital tissue including the prepuce, clitoris or frenulum.

• TYP II HGM

• Excision or injury to the glans, penis shaft or labia minora.

• TYP III HGM

• Excision or injury to external genitalia including infibulation, castration, orchidectomy, or sexual reassignment.

• TYP IV HGM

• Unclassified: includes pricking, piercing, stretching, cauterization by burning, scalding, introducing corrosive substances, or any other modification(s) to gential tissue.

• TYP V HGM

• Sterilization, oophorectomy, castration, and orchidectomy.

• TYP I MGM

• Excision or injury of part or all of the skin including penile skin degloving (avulsion), and specialized mucosal tissues of the penis including the prepuce and frenulum (circumcision, dorsal slit without closure).

• TYP II MGM

• Excision or injury to the glans (glandectomy) and/or penis shaft, (penectomy) along with Type I MGM. Any procedure that interferes with reproductive or sexual function in the adult male.

• TYP III MGM

• Excision or destruction of the testes (castration or orchidectomy), with or without Type II MGM.

• TYP IV MGM

• Unclassified: includes pricking, piercing or incision of the prepuce, glans, scrotum or other genital tissue; cutting and suturing of the prepuce over the glans (infibulation); slitting open the urethra along the ventral surface of the penis (subincision); slitting open the foreskin along its dorsal surface (superincision);

severing the frenulum; stripping the skin from the shaft of the penis; introducing

corrosive or scalding substances onto the genital area; any other procedure which falls under the definition of MGM given above.

• TYP V MGM

• Castration or orchidectomy.

•, das Verbot der Benachteiligung auf Grund der Religionszugehörigkeit oder Ethnie. Säuglinge und minderjährige Jungen wegen der jüdischen, muslimischen oder sonstigen Religionszugehörigkeit / Weltanschauung ihrer Personensorgeberechtigten und deren Recht die Kinder nach ihren Glaubensüberzeugungen zu erziehen an ihren Genitalien zu verstümmeln ist grundrechtswidrig (Art. 3, Abs. 2 und 3 GG)

• das Grundrecht keiner Religion / Weltanschauung anzugehören oder einem Glauben anzugehören, jedoch von religiösen Bräuchen, Riten und göttlichen Gesetzen verschont zu bleiben. Auch das Recht seine Religionszugehörigkeit zu wechseln oder eine Religionsgemeinschaft zu verlassen muss möglich sein ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die Religionsfreiheit ist grundsätzlich unverletzlich und nur dann mittels praktischer Konkordanz einzuschränken, wenn Grundrechte Dritter, die Einheit der Verfassung oder die Werteordnung des GG gefährdet sind (Art. 4 Abs. 1 GG). Die undgestörte Religionsausübung hingegen wird nur gewährt und unterliegt daher nicht so hohen Eingriffsschranken (Art. 4 Abs. 2 GG)

• Beschneidungsgegner pauschal als Rassisten, Antisemiten, Islamophobe oder gruppenbezogene Menschenfeinde zu beschimpfen verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Text und Bild (Art. 5 Abs. 1 GG).

• Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt (Art. 7 Abs. 3 GG). Das staatliche Aufsichtsrecht aus Art. 7 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat jedoch die Einheit der Verfassung zu wahren und vor allem die Grundrechte aller Bürger zu schützen. Das angeblich göttliche Beschneidungsgebot ist deshalb im Religionsunterricht aus der historisch-kritischen Außenansicht zu vermitteln

Medizinische Bewertung der Zirkumzision

Die Zirkumzision ist, wie jeder andere chirurgische Eingriff, mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn eine zwingende medizinische Indikation vorliegt, und konservative und weniger invasive Behandlungen zuvor keinen Heilungserfolg brachten. Die Königlich-Niederländischen Ärztevereinigung (KNMG) erklärte in ihrem im Mai 2010 veröffentlichten Grundsatzpapier zur Beschneidung Minderjähriger, dass es keine Hinweise für die Nützlichkeit der Beschneidung aus hygienischen oder präventiven Gründen gibt, sondern dass die Beschneidung von Jungen aus nicht-medizinischen Gründen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar sei, und es gute Gründe für ein Verbot von nicht-therapeutischen Beschneidungen nichteinwilligungsfähiger Jungen gibt [1].

[1] Royal Dutch Medical Association, 2010: Non-therapeutic circumcision of male minors

Komplikationen der Beschneidung

Die Zirkumzision, die operative Entfernung der männlichen Vorhaut, ist zweifellos die am häufigsten durchgeführte Operation an männlichen Kindern in Deutschland. Laut den Ergebnissen des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) das in den Jahren 2003 bis 2007 durchgeführt wurde, waren in Deutschland circa 9,9% der männlichen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund beschnitten.[2] Das bedeutet, dass Zirkumzisionen an Jungen in Deutschland rund 30 mal häufiger durchgeführt werden, als es angesichts der Häufigkeit therapiebedürftiger Vorhauterkrankungen und heutiger konservativer Behandlungsmodalitäten medizinisch notwendig wäre.

[2] Kamtsiuris P, Bergmann E, Rattay P, Schlaud M (2007). Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS). Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2007; 50 (5-6): 836–50. PMID 17514470.

Im Gegensatz dazu betrug schon 1986 die Zirkumzisionsrate in Dänemark unter 15-jährigen Knaben nur 1,6 % [3] und das obwohl zum damaligen Zeitpunkt für häufig diagnostizierte Vorhautprobleme keine der heutigen konservativen Therapieformen, wie etwa die Therapie mit Corticosteroid-Salben oder vorhauterhaltende Operationsverfahren, verfügbar waren.

[3] Frisch M, Friis S, Kjear SK, Melbye M.: Falling incidence of penis cancer in an uncircumcised population (Denmark 1943-90). BMJ (London) 1995;311(7018):1471.

Da es zwischen beiden Ländern keine Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeiten gängiger Vorhautprobleme geben kann, die zur Indikation einer Zirkumzision herangezogen werden könnten, muss davon ausgegangen werden, dass erhebliche qualitative Unterschiede in der medizinischen Praxis und der medizinischen Kompetenz bestehen, die für diesen erheblichen Unterschied in der Beschneidungsrate zwischen diesen Ländern verantwortlich sind.

Medizinische Bewertung der Zirkumzision

Allgemein

In der modernen medizinischen Praxis finden viele Beschneidungsmethoden Anwendung, mit dem gleichen Ziel: Genug von der Schafthaut und der sensiblen inneren Vorhautschleimhaut zu entfernen, sodass die Eichel ausreichend entblößt ist [4]. Zur Vorbeugung von Komplikationen ist es wichtig die Prinzipien, die allen Beschneidungsmethoden gemein sind, zu verstehen, ganz gleich welche spezifische Methode zum Einsatz kommt. Darüber hinaus ist es wichtig, die spezifischen Gefahren der jeweils verwendeten Methode zu kennen. Obwohl viele der Methoden in der urologischen Praxis nicht zum Einsatz kommen, sollen sie hier trotzdem kurz umrissen werden, da ein Urologe mit den Komplikationen aller dieser Techniken konfrontiert sein kann. Es gibt vier Prinzipien, die alle Beschneidungstechniken gemein haben. Diese gilt es zu befolgen um Komplikationen zu vermeiden. Diese Prinzipien sind Asepsis, keine übermäßige Entfernung des inneren und äußeren Vorhautblatts, Hämostase (Blutstillung) und Cosmesis. Asepsis wird in der Praxis häufig nicht streng eingehalten [5]. Das Risiko zu viel der inneren oder der äußeren Vorhaut abzutragen variiert je nach angewandter Methode.

[4] Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

[5] Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Methoden der Zirkumzision

Beschneidungsmethoden können in drei Typen unterteilt werden, Klemmen-Zirkumzision, Glocken-Zirkumzision und Freihand-Zirkumzision.

In Nordamerika werden Säuglinge in der übergroßen Mehrzahl der Fälle ohne jegliche Form der Betäubung beschnitten [6]. Eine effektive Möglichkeit zur Schmerzstillung während der Beschneidung von Säuglingen besteht nicht.

[6] Garry T. Circumcision: a survey of fees and practices. OBG Management (October) 1994: 34-6.

Zirkumzision mit Schild-Vorrichtung

Ein Schild wird häufig bei einer rituellen Zirkumzision verwendet. Bei dieser Technik wird die Eichel mit einem eingekerbten Schild nach unten gedrückt die über die in die Länge gezogene Vorhaut platziert wurde. Die über das Schild hinausragende Vorhaut wird abgeschnitten und Hämostase wird gewährleistet. Die Mogen Klemme arbeitet nach diesem Prinzip. Die Mogen Klemme wird nicht mehr weiter produziert, da die Herstellerfirma aufgrund einer Klage der Familie eines geschädigten Jungen, dessen Penis durch eine Mogen-Zirkumzision teilweise amputiert worden war, zur Zahlung von 11 Millionen US-$ Schadensersatz verurteilt wurde und infolgedessen Konkurs anmelden musste [7]. Teilweise oder vollständige Amputationen der Glans infolge von Zirkumzisionen mit der Mogen-Klemme wurden schon vorher häufig dokumentiert.

[7] Ty Tagami. Atlanta lawyer wins $11 million lawsuit for family in botched circumcision The Atlanta Journal-Constitution, Atlanta, Georgia, USA, 19. Juli 2010

Zirkumzision mit Gomco-Klemme

Die Gomco-Klemme wird in Nordamerika sehr häufig verwendet. Wenn solche Klemmen verwenden werden, wird zunächst ein Dorsalschnitt durchgeführt und die Vorhaut von der Eichel gelöst. Eine Glocke wird über die Eichel gedrückt und die Vorhaut wird durch einen Ring gezogen. Hämostase wird durch den Druck zwischen dem Ring und der Glocke gewährleist. Die verbleibende Vorhaut wird weggeschnitten und entfernt.

Plastibell

Bei der Zirkumzision nach der Plastibell-Methode wird ein zweiteiliger Plastikring an den Penis des Kindes angelegt. Dabei liegt ein Teil zwischen Eichel und Vorhaut, der andere Teil außerhalb, an der Basis der Vorhaut. Das zwischen beiden Teilen liegende Gewebe wird durch einen Faden abgebunden. Durch das Abbinden der Blutzufuhr fault die Vorhaut langsam mehrere Tage lang ab, ehe sie von selbst abfällt. Diese Methode gilt heutzutage als obsolet, da es mit langwierigen Schmerzen verbunden ist, und nicht vollständig unter ärztlicher Überwachung stattfindet, so dass dieser bei eventuellen Schwellungen nicht eingreifen kann, und weil aufgrund des Fremdkörpers ein hohes Infektionsrisiko besteht [8].

[8] Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Freihand-Zirkumzision

Die in Deutschland am häufigsten angewendete Beschneidungsmethode ist die Freihand-Zirkumzision. Diese erfolgt entweder durch einen Dorsalschnitt und der Entfernung des gesamten Gewebes oberhalb der Eichelfurche Sulcus coronarius, oder mittels einer Sleeve-Resektion, bei der eine Gewebsmanschette distal zur Corona abgetragen wird. Bei diesen Zirkumzisionsmethoden, wird routinemäßig genäht [9].

[9] Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Komplikationsrate

Häufigkeit der Komplikationen während oder kurze Zeit nach der Operation

Die exakte Komplikationsrate der Zirkumzision ist unbekannt. In prospektiven Studien wurden Raten für kurzfristige Komplikationen von 4% bis zu 55% festgestellt. Das spiegelt die verschiedenen und variierenden Diagnosekriterien wieder, die angewandt wurden. Als realistischer Wert für die Rate der Komplikationen, die während oder kurz nach der Zirkumzision auftreten, kann eine Rate von 2-10 % angenommen werden[10] [11] [12]. In diesem Wert sind jedoch Langzeit-Komplikationen die sich erst im späteren Leben im Rahmen der körperlichen Entwicklung zeigen nicht miteinbegriffen.

[10] Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

[11] Griffiths DM, Atwell JD, Freeman NV. A prospective survey of the indications and morbidity of circumcision in children. Eur Urol 1985;11(3):184-7.

[12] Fetus and Newborn Committee, Canadian Paediatric Society. Neonatal circumcision revisited. (CPS) Canadian Medical Association Journal 1996;154(6):769-80.

Häufigkeit der Komplikationen unter Berücksichtung von Komplikationen im späteren Leben

Werden späte Komplikationen der Zirkumzision, die sich erst Jahre nach der Operation manifestieren können, mitberücksichtigt, ist die Komplikationsrate signifikant höher. Prospektive Studien, die auch späte Komplikationen berücksichtigen und Knaben auch einen längeren Zeitraum nach ihrer Zirkumzision untersuchten, nennen Komplikationsraten von 14% bis zu 69% an [13] [14] [15].

[13] Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

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[ Unterschrift ]

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[ Unterschrift ]

ANLAGE EINS

PETITION

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Berlin

20. Juli 2012

Pet 4-17-07-451-040847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, in welchem Schamanen oder Theologen juristisch folgenreich definierten oder immer noch definieren, was menschliche Wesensnatur (islamisch fiṭra)[1] oder rituelle Reinheit (ṭahāra)[2] ist.

Die Europäische Union hat sich im Jahr 2000 in ihrer Charta der Grundrechte deutlich zur Umsetzung der Kinderrechte bekannt, Artikel 24 Rechte des Kindes lautet:

(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Da wir körperliche Unversehrtheit und genitale Integrität für wichtig halten, insbesondere auch im Wissen darum, dass im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat jeder Jugendliche (Religionsmündigkeit) oder Erwachsene seine Religion jederzeit wechseln kann oder auch ohne Religion leben kann, stellen wir fest, dass es Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht zusteht, eine Entscheidung über Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und ästhetische Umgestaltung der Genitalien ihres Kindes zu treffen und in ein Ritual einzuwilligen, das lebenslange Spuren der Markierung als Zugehöriger zu einem traditionellen, so genannten kulturkreisbedingten oder religiösen Kollektiv hinterlässt. Auch das ebenfalls in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannte „Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen“, so steht es in Artikel 14 Recht auf Bildung, kann kein Freibrief für eine Beschneidungspraxis sein.

Bereits im März 2006 hat der Europarat den Mitgliedsstaaten nahegelegt, allen Kindern Chancengleichheit zu geben, unabhängig von ihrem Milieu oder familiären Hintergrund.[3] Eine nicht auf eigenen Entschluss, sondern durch den Elternwillen erworbene Genitalmutilation, nicht selten verbunden mit einer seelischen Traumatisierung, trägt eher zur gefühlten Andersartigkeit und zu einer dogmatische Reinheit herstellenden Segregation zu den Milieus der Unbeschnittenen bei und gerade nicht zu Integration und „Chancengleichheit.“

Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib)[4] und wird im bevölkerungsreichsten muslimischen Land, in Indonesien, von Wohltätigkeitsorganisationen bei nur zu vermutendem hohem Konformitätsdruck öffentlich angeboten und durchgeführt.[5] Auf diese Form der Beschneidung, nach den WHO-Kriterien ist sie eine Female genital mutilation (genauer: eine FGM vom Typ I),[6] kann, ebenso wie Jungenbeschneidung, StGB § 228 angewendet werden: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Nach dem Rechtsverständnis eines säkularen Rechtsstaats, der sich an den allgemeinen Menschenrechten orientiert, sind weder FGM noch MGM „gute Sitte“, sondern § 223 StGB Körperverletzung.

Was die oft bagatellisierte männliche Beschneidung (Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation“)[7] betrifft, können 14-jährige Jungen nicht als einwilligungsfähig gelten und vermutlich noch nicht einmal 16 jährige, weshalb keine jugendlichen Religionsmündigen, sondern erst Erwachsene ihrer eigenen MGM zustimmen könnten (was sozialpädagogisch, psychologisch oder medizinisch begründet keineswegs pauschal zu empfehlen ist).

Ein Kind, also einen nicht einwilligungsfähigen Menschen ohne medizinischen Grund, sondern lediglich zur Abwehr vermeintlicher böser Geister und Dschinnen oder zur Erlangung des Wohlwollens der elterlich vermuteten Gottheit am Genital zu operieren, finden wir, um Frau Merkels Wort aufzugreifen, tatsächlich nicht „komisch“.

Heute treffen wir auf säkulare Muslime oder auf Ex-Muslime, die das im gegenmodernen und aufklärungsverweigernden[8] Islam von Scharia und Fiqh selbstverständliche Recht der Eltern, den Körper des Kindes im Genitalbereich mit einer kultischen Operation zu verändern, in Frage stellen: „Ich verstehe deshalb die Aufregung um dieses Verbot nicht. Wir, die Muslime in Deutschland, sollten diese jetzige Diskussion als Chance begreifen, endlich bestimmte religiöse Rituale und Traditionen auf den Prüfstand der Demokratie zu stellen“, das sagt Ahmad Mansour, Diplom-Psychologe und Mitglied der Arbeitsgruppe „Präventionsarbeit mit Jugendlichen“ der Deutschen Islam Konferenz (DIK).

Mansour stellt ein auch sozialpädagogisch überzeugendes Qualitätskriterium für eltern- und kinderfreundliche Spiritualität auf: „Die Rechte der Kinder auf individuelle Freiheit zu ignorieren ist bei muslimischen Familien sehr verbreitet, Kinder werden als Mitglieder der Gemeinschaft erzogen und nicht als Individuen. Persönliche Bedürfnisse und Selbstentfaltungsversuche, die der kulturellen und religiösen Vorstellung der Eltern widersprechen, werden systematisch unterdrückt. Ein Verbot der Beschneidung dagegen wäre der wahre Ausdruck der Religionsfreiheit – die man seinen Kindern lässt!“[9]

Auch unter Juden wird das Beschneidungsritual seit und mit Sigmund Freud und Bruno Bettelheim kritisiert. Sehr plausibel argumentiert die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman: „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.“[10]

Die ohne medizinischen triftigen Grund vorgenommene rein rituelle orthodox-jüdische oder orthodox-islamische Zirkumzision und ebenso die schafiitische Mädchenbeschneidung sind Taten der Gewalt am Kind, gleichzeitig sind sie islamisch verpflichtend als wadschib (wāǧib) oder fard (farḍ). Schafiitische FGM und jüdische sowie gesamtislamische MGM gehören deshalb, auch unter Bezug auf BGB § 1631 (2), wo feststellt wird: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, nicht in Deutschlands Kinderzimmer, Festsäle, Krankenhäuser oder Arztpraxen. Die gottgegebenen Gesetze von Halacha oder Scharia missachten das Kindeswohl.

Dass traditionsverliebte oder besonders gottesfürchtige Eltern beteuern, nur das Beste ihres Kindes im Sinne zu haben kann uns eine genitale Mutilation am Kinderkörper nicht billigen lassen, noch weniger die Vermutung der religiösen Wortführer, die Beschneidungsgegner würden wertvolles Kulturerbe vernichten (entsprechend kann aufklärungshumanistische Beschneidungskritik nicht ihrerseits stammeskulturelles Erbe verteidigen, etwa unter Beschwörung des famosen Europäischen oder Christlich-Abendländischen, was Xenophobie oder Antisemitismus ja auch nur sehr dürftig bedecken würde).

Jahrhunderte lang hätte es kaum jemand für möglich gehalten, aber die Sklaverei ist auch weltweit überwunden worden. Ebenso sollte und kann die Jahrtausende alte Kinderbeschneidung global überwunden werden, in Köln, Teheran, Mekka und Jerusalem, auch wenn der beharrliche Doron Rabinovici da anscheinend gar keine Chance sieht: „Die Brit Mila wurde bereits unter Antiochus IV. verboten und in der Sowjetunion erschwert. Aber die Juden hielten daran fest und eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen, bloß weil deutsche Richter es ihnen nicht gestatten.“[11]

Dass es mit dem beschneidungslosen neuen Ritual Brit Shalom (Covenant of Peace) und den Jews against Circumcision eine, zugegebenermaßen noch kleine, Bewegung bewusst jüdischer Zirkumzisionsgegner gibt, deutet Rabinovici, der die Jungenbeschneidung nicht etwa abschaffen will, sondern dem es darum geht, „Schmerzbehandlung und die medizinische Wundversorgung zu verbessern“, den Lesern der Süddeutschen immerhin an. Den MGM-Kritikern, die Rabinovici pauschal ein wenig in die Ecke von Rassismus und Antisemitismus rückt, unterstellt er hintergründig schwelende „Kastrationsangst“ und unter Kindeswohl versteht der Religionsfreund die grundsätzlich begrüßenswerte Frage: „Wäre es nicht sinnvoll, nicht nur an Biologie und Medizin zu denken, sondern auch an das politische Klima, in dem wir leben wollen?“ Ob hierzulande Grundgesetz oder himmlisches Gesetz gelten soll fragen wir uns ebenfalls, und wünschen uns eine Gesellschaft mit ganz vielen Ex-Muslimen, säkularen Juden und säkularen Muslimen und ohne blutige religiöse Riten.

Cahit Kaya, österreichischer Ex-Muslim, begrüßt ein Verbot der medizinisch nicht indizierten Beschneidungen an Kindern: „auf alle Fälle in der gesamten EU … Was die Gläubigen dann im Erwachsenenalter machen, soll in ihrer Entscheidungsfreiheit bleiben.“ Kaya kennt den Gruppenzwang und die Mauer des Schweigens ebenso wie den vielfachen Wunsch nach einer Abkehr vom Sünnet-Ritual: „Oft sieht es hinter den Kulissen ganz anders aus. Aber es wagt niemand, sich gegen seine Religionsgemeinschaft zu stellen. In Wahrheit wären nämlich viele muslimische Eltern sogar froh, wenn ein Beschneidungsverbot kommt. Sie hätten dann einen Vorwand, ihren männlichen Kindern diese Prozedur zu ersparen.“[12]

Seine heutigen gesundheitlichen Belastungen, nämlich Schlafstörungen führt Menschenrechtsaktivist Kaya auf seine als Kind erfahrene Zirkumzision zurück: „Ich wurde von meinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht und dort alleingelassen, ohne zu wissen, was mit mir passiert. Das ist für ein Kind sehr belastend. Auch später in der Schule war ich immer der Markierte“[13] (Multikulturalisten könnten jetzt natürlich vorschlagen, gleich alle männlichen Kinder zu beschneiden, damit sich kein Junge mehr als Außenseiter bzw. markiert und stigmatisiert fühlt).

Fuat Sanac, Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft in Wien, fragt im selben Artikel vorwurfsvoll nach außerislamischer Mutilation wie Piercings und Brustvergrößerungen – eine sinnvolle Frage, aber was ist denn, wenn sich der junge Mann das Piercing in der Penisvorhaut anbringen möchte, er aber auf Elternwunsch als Kind religiös beschnitten wurde?

Die rituelle Beschneidung – auch die Jungenbeschneidung – ist Gewalt und zerstört die körperliche Unversehrtheit, und wenn sich die Bundesrepublik einerseits zum kindlichen „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ (BGB § 1631 (2)) verpflichtet und andererseits jetzt vor den Forderungen der Vertreter der religiösen Gruppen einknickt, dann und erst dann, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, macht sich Deutschland zur „Komikernation“ – und auch beim Verstoß gegen Artikel 24 (3) des Übereinkommen über die Rechte des Kindes, bei der sich die Vertragsstaaten verpflichten „überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind“ abzuschaffen. Die Beschneidung, noch so „fachgerecht“ (Drucksache 17/10331) vorgenommen, formt das Genital auf archaisch tabubefrachteten und angeblich heilssichernden Elternwunsch um, zerstört die genitale Integrität des Kindes und ist ein schädlicher Brauch – bei Mädchen und bei Jungen.

FGM, auch die immer noch bagatellisierte Klitorisvorhautbeschneidung (zu FGM Typ I) sowie MGM sind eine Form körperlicher und seelisch-geistiger Gewaltanwendung, deshalb verbieten sich beide blutige Rituale durch das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), wo es in Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (1) heißt:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.[14]

Der Bundestag ist über die Aktivität der Pro-MGM-Lobby informiert, wie der kulturell gegenmoderne Inhalt der Drucksache 17/10331 beweist,[15] der den muslimischen Säkularen und den Ex-Muslimen in den Rücken fällt und sowieso allen angeblich auch im 21. Jahrhundert auf die Körperideologien und Reinheitsvorstellungen von Halacha oder Scharia zu verpflichtenden und am Genital entsprechend zurecht zu schnitzenden Jungen; wir zitieren den Skandal:

Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Berlin, den 19. Juli 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Rainer Brüderle und Fraktion

Ohne unnötige Schmerzen. Das steht da wirklich. Die integrierte Amputation der Vorhaut gelange ins deutsche Gesetz – für alle dem Ritual zu unterwerfenden Jungen ohne unnötige Schmerzen. Beschnittenes Kindeswohl – mit den auf himmlischen Befehl dazugehörigen nötigen Schmerzen. Wieviel Schmerzen sind jedem, Abrahams Beispiel treu bleibenden bzw. schariapflichtigen Kind denn bitteschön zuzumuten, Generation für Generation?

Womöglich um künftige illegale Hinterhofbeschneider oder schlechte medizinische Standards im Ausland und damit ganz viele medizinische Komplikationen verhindern zu lassen, ruft man also nach der von Ägyptens politischem Handhaben der FGM sattsam bekannten Medikalisierung.

Drucksache 17/10331 begründet so:

Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung.

Herr Kauder, Frau Hasselfeldt, Herr Dr. Steinmeier und Herr Brüderle mit ihren Fraktionen verlangen jetzt nicht etwa von den Innehabern der Deutung dessen, was unter Islamisch oder Jüdisch zu verstehen ist, die Zirkumzision, dieses Fleischopfer im Tempel der elterlichen Selbstvergewisserung und Gewissensberuhigung für die nächsten Jahrtausende in den Bereich des religiös Dezentralen oder Überflüssigen zu verschieben.

Ob jüdisch oder islamisch, die männliche Beschneidung stammt aus der Sozialstruktur und dem Zeitalter der Steinigung der Ehebrecherin. Burka und Steinigung haben im Islam auch eine ziemlich „zentrale religiöse Bedeutung“, glaubt man Islamkennern wie Ayatollah Chomeini, den afghanischen Taliban oder Nigerias Boko Haram. Auch Zia-ul-Haq erklärte die Steinigung für islamisch.[16]

Das Mädchen steht genau so unter dem Schutz des Grundgesetzes wie der Junge, beide haben denselben Rechtsanspruch auf körperliche Unversehrtheit. Drucksache 17/10331 hingegen will den Jungen versehren und das Mädchen nicht.

Was ist mit der authentisch religiösen nämlich echt islamischen FGM, die zwischen Kuala Lumpur und Kurdistan zwar mindestens aus dem Entfernen der Klitorisvorhaut bestehen kann? Diese Form der FGM ist dort und andernorts leider immer noch „sozial akzeptiert“ (so verteidigt Drucksache 17/10331 die MGM). Sie gilt, wie uns der von Saudi-Arabien aus arbeitende Scheich al-Munajjid versichert, auch außerhalb der Rechtsschule der Schafiiten als ehrbare Glaubensfrömmigkeit, je nach elterlichem Wohlwollen mit der völlig islamischen Kappung der Klitoris; und Allah weiß es am besten: „Wenn der Kitzler groß ist, sollte ein Teil von ihm entfernt werden, if the clitoris is large, then part of it should be removed. And Allah knows best.“[17]

„Der Inhalt des Kindeswohls wird im Regelfall von den Eltern bestimmt“ (Drucksache 17/10331), hier könnte Scheich Yusuf al-Qaradawi zustimmen und hat die Mädchen noch nicht einmal vergessen: „Wer jetzt denkt, es sei im Interesse seiner Töchter, sollte es tun, whoever finds it serving the interest of his daughters should do it.“[18]

Mit der durch Kauder, Hasselfeldt, Steinmeier und Brüderle betriebenen Erweckung von Schuldgefühlen unter offensichtlichem Aufgreifen des grausamen und unbedingt zu verurteilenden Holocaust (auch die einzige Demokratie im nahen Osten, den Staat Israel verteidigen wir unbedingt) arbeitet die Andeutung „Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“, so, als ob beschneidungskritische Atheisten, Traditionskritiker oder Säkulare, darunter selbstverständlich auch Muslime und Juden (auch in Israel),[19] einen Völkermord planen würden, der jetzt, im letzten Augenblick, nur mit dem deutschen Elternrecht auf jederzeitige Amputation des kindlichen Präputium abzuwenden wäre.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte sich Dieter Graumann: „Wir beschneiden männliche Säuglinge seit 4000 Jahren, und wir wollen das auch noch mindestens weitere 4000 Jahre lang tun“.[20] Der Präsident des Zentralrats der Juden führte die Leserschaft gekonnt mit einem – seitdem in der Presse in unzähligen Varianten wiederholten – „Wir brauchen Rechtssicherheit“ in die Irre, in Wirklichkeit hat das Urteil des Kölner Landgerichts (151 Ns 169/11) genau diese eben hergestellt, die Rechtssicherheit nämlich.

Graumann hingegen erblickt einen: „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.“ Einen „Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ des männlichen Kindes und späteren Erwachsenen sieht der Religionsfunktionär nicht. Ein unbeschnittener männlicher Jude ist für den biblischen Schöpfergott ja vielleicht gar kein schlimmer Gräuel, auf Erden und für Herrn Graumann aber sehr wohl.

Die Vorhautbeschneidung (der schafiitischen muslimischen Mädchen oder der muslimischen oder jüdischen Jungen) transportiert patriarchalische Frauen- und Männerbilder. Das Kind hat Schmerzen zu erdulden, der Stamm das Recht, des kindliche Genital zum Bluten zu bringen. Viele Eltern sind gezwungen, das Kind zu belügen mit einem sinngemäßen: Das ist nicht schlimm, oder: Das muss so sein.

Kein Mufti oder Scheich, kein Imam einer deutschen Moschee findet bislang den Mut, zu sagen, dass es ein gelingendes muslimisches Leben auch als männlicher Unbeschnittener geben könne. Drucksache 17/10331 unterstützt diese archaische Norm und will sie in die nächste und übernächste Generation tragen.

Mit der Jungenbeschneidung wird außerdem der heilige Ekel im Herabsehen auf die Kultur der Nichtbeschneider transportiert, die, wie die Unbeschnittenen selbst, im Islam von Scharia und Fiqh als sittlich minderwertig anzusehen sind. Die fromme Muslima soll sich vor dem Gedanken ekeln, mit einem Unbeschnittenen Sex zu haben – genau hier sollten modern denkende Pädagogen (und modern denkende Politiker) sehr wohl aufklärend dazwischenreden.

Die islamische MGM sexualisiert kleine Jungen wie Mädchen gleichermaßen, sie dramatisiert (wie es auch der Hidschab macht) das irdische Sexuelle als Schlachtfeld zwischen Licht und Finsternis, scheuen Engeln und versuchenden Satanen, Weg ins Paradies oder Weg ins Höllenfeuer.

Dieses Menschenbild der mit Koransuren und Hadithen begründeten Homophobie, Misogynie und Entwürdigung der Nichtmuslime will der am 19.07.2012 gestellte Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen) legalisieren und wird, wenn er nicht verhindert werden kann, auch der bekennende Islamische Religionsunterricht (IRU) demnächst in unsere Lehrer- und Klassenzimmer einbringen.

Kritik an der islamischen MGM darf nämlich auch im IRU offensichtlich nicht bekennend gelehrt werden und traut sich an einer deutschen staatlichen Schule schon seit vielen Jahren kein Lehrer mehr auszusprechen – aus Angst vor Gefährdung des schulischen Friedens. Man beschwört allerdings, gerade in kirchlichen Kreisen, auch lieber ein „friedliches Zusammenleben“,[21] auf Einhaltung der Standards der AEMR und auf ein Zurückweisen des immer noch allzu viele Verfassungen so genannter islamischer Länder prägenden Schariavorbehalts verzichtet man.

Die schariatreuen Islamverbände des Koordinierungsrats (KRM) dürfen den Bekenntnisinhalt des Islamischen Religionsunterricht bestimmen, und da wird es wohl bekennend und versetzungsrelevant heißen: Nach der Sunna (Hadith: Sahih Buchari Nr. 5891)[22] muss jeder Junge beschnitten sein, also auch du! Das ist der kulturelle Standard von Initiationsriten in den Jägerbund und erinnert an das von Nelson Mandela beschriebene Ukwaluka-Beschneidungsritual der Xhosa, bei dem der zum vollwertigen Mann und vollwertigen Menschen Gemachte auszurufen hat: „Ich bin ein Mann – Ndiyindoda!“ Manche der in der folgenden Nacht aufgeweckten Initiierten sollen ihre abgetrennte Vorhaut und damit ihre Jugend eigenhändig begraben; alle werden für einige Zeit als Zeichen ihrer neuen Reinheit am ganzen Körper weiß bemalt.[23]

Deutschlands Politik- und Religionslehrern ist zuzumuten, die Jungenbeschneidung der australischen Aboriginees, afrikanischen Xhosa, Juden oder Muslime nicht zu tolerieren oder gar pauschal zu „integrieren“, sondern unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht des Kindes oder Jugendlichen über den eigenen Körper und die Universalität der Menschenrechte zu kritisieren – aber wie soll das zeitnah funktionieren, wenn das 2012 noch nicht einmal der Deutsche Bundestag wagt?

Das Landgericht Köln beschreibt die lebenslangen Folgen der genitalen Mutilation genau: „Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert.“[24] Über die dauerhaften und vielleicht ebenfalls irreparablen seelischen Folgen der bei der Beschneidung erlittenen Traumatisierung endlich offen zu reden sollte unsere gemeinsame zukünftige Aufgabe sein.

Die gestern im Bundestag hastig thematisierte männliche Beschneidung ist mit nennenswert häufigen, teilweise schweren gesundheitlichen Risiken verbunden; die Quelle nennt und zeigt im Bild Hautbrücken (Skin-bridges), Vernarbungen (Scarring) und Krampfadern (Varicose veins). Die Zirkumzision ist immer eine Schädigung; bei Männern ist die noch so „fachmännisch“ durchgeführte Beschneidung mit einem Verlust von bis zu 75 % an peniler Sensitivität verbunden.[25]

Wir erinnern noch einmal Artikel 24 (3) der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Eine poetische, aber wichtige Frage sicherlich auch zum Thema Zirkumzision finden wir beim Künstler Herbert Grönemeyer. Auch die Abgeordneten des Bundestags könnten sie sich stellen, wenn sie „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung“ (Drucksache 17/10331) über den gestern eingeforderten Gesetzentwurf und damit für oder gegen eine Legalisierung der Jungenbeschneidung abstimmen werden.

Wann ist ein Mann ein Mann?

[ Unterschrift ]

[ Titel ]

[ Unterschrift ]

[ Berufsbezeichnung ]

[1] Muhammad said that there are five acts of fitra. (Editor’s note: The translated hadith collections say that following fitra means adhering to the tradition of the prophets, taking the right path or following Islam.) The five acts of fitra enumerated by Muhammad are: circumcision, shaving one’s pubic hair, plucking out the hair under one’s armpits, cutting one’s nails and clipping one’s moustache to keep it short. It was reported that the last four of these should not be neglected for more than forty nights.

In one hadith, there are ten acts of fitra listed: those above excluding circumcision and six more: letting one’s beard grow, using a tooth-stick, snuffing up water into one’s nose, washing the joints of one’s fingers, cleaning one’s private parts with water and rinsing one’s mouth.

Yomatari’s Laws of Religion

Laws of Islam Concerning Ritual Purity and Cleanliness

from the Holy Qur’an, major hadith collections

and Islamic jurisprudence

http://www.religiousrules.com/Islampurity09grooming.htm

Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)

Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).

Bei der Beschneidung gilt, dass mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muss.

Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:

Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.

Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib [wadschib, farḍ]

Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.

ENFAL

http://www.enfal.de/hitan.htm

wadschib (farḍ)

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioeses_verpflichtung.htm

Farḍ. In Indonesian, wajib also means obligatory, since the word is derived from Arabic.

http://en.wikipedia.org/wiki/Wajib

The point here is that the religion of Allaah is haneefiyyah (pure monotheism) which fills the heart with knowledge and love of Him and sincerity towards Him, and worship of Him alone with no partner or associate, and which marks the body with the characteristics of the fitrah, namely circumcision, removal of the pubic hair, trimming the moustache, cutting the nails, plucking the hair from the armpits, rinsing the mouth, rinsing the nose, using the siwaak (toothbrush made from twigs from a certain tree) and cleaning oneself after elimination of urine or faeces.

So the fitrah of Allaah is manifested in the hearts of the haneefs and on their bodies.

(Tuhfat al-Mawdood bi Ahkaam al-Mawlood by Ibn al-Qayyim, p. 351)

http://www.islam-qa.com/en/ref/7073

[2] TAHARA (Cleanliness or Purification)

Islam requires physical and spiritual cleanliness. On the physical side, Islam requires Muslims to clean their bodies, clothes, houses, and community, and they are rewarded by God for doing so. While people generally consider cleanliness desirable, Islam insists upon it and makes it an indispensable fundamental of religious life. In fact, books on Islamic jurisprudence often contain a whole chapter on this very requirement.

http://www.thewaytotruth.org/pillars/tahara.html

The Holy Qur’an does not impose an obligation on parents to circumcise their children, but the prophet Mohammed is reported to have stated that „Circumcision is a sunnah (customary or traditional) for the men. Most references to male circumcision occur in the examples and traditions of the Prophet (peace be upon him). Therefore the scholars strongly recommend circumcision for male.

From this point of view, traditionally, adult male converts to Islam are encouraged to undergo the operation.

Furthermore, besides submission to the Will of God, male circumcision is an important ritual aimed at improving cleanliness. Therefore, in Arabic, circumcision is also known as tahara, meaning purification or cleanliness.

Islam strongly emphasises cleanliness and purification both spiritual and physical. The mental and spiritual purification cleanses the heart while the social and physical purification cleanses the body as in circumcision. It also indicate that circumcised males are regarded as more pure (clean).

Although circumcision is not one of the Five Pillars of the Faith, which consist of: the profession of faith, daily prayer, fasting at Ramadan, giving money to the poor (charity), and the pilgrimage to Mecca. However, this ritual is an act of purification and connects the person to the Prophet Ibraheem (peace be upon him) and his religion, Islam.

The Qur’an says: „Allah does not want to place burden on you. Rather, He wants to purify you and to complete His favours to you so that you may be grateful.“ [The Holy Qur’an 5:7]

The Hadith, the acts and the approvals of the Prophet Muhammad (peace be upon him) together constitute the Sunnah. This is the second source of Islamic Law.

http://convertingtoislam.com/circum.html

[3] In March 2006, the European Council requested the Member States “to take necessary measures to rapidly and significantly reduce child poverty, giving all children equal opportunities, regardless of their social background”.

Towards an EU Strategy on the Rights of the Child

Brussels, 4.7.2006

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:EN:PDF

[4] Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

Clarification: Shaykh Nuh Keller translates and comments in his Reliance of the Traveller:

“Circumcision is obligatory (Shaykh ‘Umar Barakat: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. bazr) of the clitoris (Shaykh Nuh Keller: not the clitoris itself, as some mistakenly assert).”

Shafi’i Institute

http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

In the Shafi’i Scool, circumcision is necessary for both men and women. (Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300) It is recommended for a child’s guardian to circumcise it during infancy, while not obligatory. It is obligatory that one be circumcised after reaching puberty. (Ibid p. 302-03)

http://www.shafiifiqh.com/is-delaying-circumcision-past-puberty-a-sin/

[5] A Cutting Tradition. By SARA CORBETT. The New Yok Times. Published: January 20, 2008

http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html

Inside a Female-Circumcision Ceremony. Photo: Stephanie Sinclair

http://www.nytimes.com/slideshow/2008/01/20/magazine/20080120_CIRCUMCISION_SLIDESHOW_index.html

[6] Clitoridectomy: partial or total removal of the clitoris (a small, sensitive and erectile part of the female genitals) and, in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris).

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

FGM is classified in 4 types: type I involves excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris; Female genital mutilation is usually done without anesthesia and in poor conditions by elderly women specially designated for this task. This may lead to unintended additional damage, even after type I FGM, with the development of subsequent complications. Our study documents the occurrence of long-term sequelae after type I FGM. The long duration of symptoms reflects the amount of unnecessary anxiety, shame, and fear these girls and women felt before seeking medical care. Therefore, an increased awareness of long-term complications after type I FGM is necessary.

Epidermal clitoral inclusion cyst after type I female genital mutilation

Abdulrahim A. Rouzi, FRCSC, Othman Sindi, FRCSC, Bandar Radhan, Facharzt, and Hassan Ba’aqeel, FRCSC

Jeddah, Saudi Arabia

http://ipac.kacst.edu.sa/edoc/2004/142869.1-20040300096.pdf

[7] Merkel – „Wir machen uns zur Komikernation“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108304605/Merkel-Wir-machen-uns-zur-Komikernation.html

[8] Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Quelle: CIBEDO – Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

[9] „Viel zu lang hat der Staat keine klare Position bezogen, viel zu lang haben die muslimischen Verbände diese Auseinandersetzung vermieden und nur emotional reagiert. Es ist für uns Muslime höchste Zeit, den Mut aufzubringen, diese Diskussion innerislamisch zu führen und dabei in Kauf zu nehmen, uns eventuell von dem einen oder anderen unserer Rituale zu verabschieden. Das Vorhaben der deutschen Regierung, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern zu erlassen, setzt da leider genau das falsche Signal.“

Ahmad Mansour. WELT 18.07.2012

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108321226/Muslime-muessen-endlich-offener-diskutieren.html

[10] Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

http://hpd.de/node/13768

[11] Doron Rabinovici, Süddeutsche 11.07.2012

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075

„Eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen.“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075-2

Doron Rabinovici, 1961 in Tel Aviv geboren, lebt seit 1964 in Wien. Er ist Schriftsteller, Essayist und Historiker. … 2007 Willy und Helga Verkauf-Verlon Preis des DÖW für österreichische antifaschistische Publizistik [DÖW = Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes]

http://www.rabinovici.at/bio.html

DÖW – Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

http://www.doew.at/

[12] Brigitte Warenski: „Viele Eltern für Beschneidungsverbot“. Tiroler Tageszeitung vom 16.07.2012

http://www.exmuslime.at/%E2%80%9Eviele-eltern-fur-beschneidungsverbot/

[13] Noch heute fühle er sich manchmal ausgeliefert – was ihm schlaflose Nächte bereitet. Kaya will helfen, anderen Kindern dieses Schicksal zu ersparen. Gemeinsam mit der Initiative gegen Kirchenprivilegien machte er Dienstag gegen die Beschneidung von Kindern mobil – womit die deutsche Debatte endgültig nach Österreich übergeschwappt ist.

Kurier vom 17.07.2012

http://kurier.at/nachrichten/4503967-beschneidung-was-ist-mit-piercing.php

[14] Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358176/publicationFile/3609/UNkonvKinder1.pdf

[15] Drucksache 17/10331 vom 19.07.2012 (elektronische Vorab-Fassung)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

[16] The Federal Sharia Bench declared rajm, or stoning, to be un-Islamic; Zia-ul-Haq reconstituted the court, which then declared rajm as Islamic. …

Pakistan. Zia-ul-Haq’s Islamization. Blasphemy Laws. Description, Penalty.

298A Use of derogatory remarks etc., in respect of holy personages 3 years imprisonment, or with fine, or with both

295B Defiling, etc., of Quran Imprisonment for life

295C Use of derogatory remarks, etc.; in respect of Muhammad Death and fine

http://en.wikipedia.org/wiki/Zia-ul-Haq%27s_Islamization

[17] Ibn Qudamah (may Allah have mercy on him) said, in his book al-Mughni:

Circumcision is obligatory for men, and it is an honour for women, but it is not obligatory for them. This is the opinion of many scholars. (Imam) Ahmad said: For men it is more strictly required, but for women it is less strictly required.“ (al-Mughni 1/70).

Circumcision of the female consists of the removal of a part of the clitoris, which is situated above the opening of the urethra. The Sunnah is not to remove all of it, but only a part. (al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah 19/28).

In this matter, it is wise to follow the interests of the female: if the clitoris is large, then part of it should be removed, otherwise it should be left alone. This size of the clitoris will vary from woman to woman, and there may be differences between those from hot climates and those from cold climates.

A hadith on the topic of female circumcision has been attributed to the Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him), according to which he said: „Circumcision is a Sunnah for men, and an honour for women,“ but there is some debate as to the authenticity of this hadith. See Silsilah al-Ahadith al-Da‘ifah by al-Albani, no. 1935.

How circumcision is to be performed is mentioned in the hadith narrated by Umm ‘Atiyah, may Allah be pleased with her, according to which a woman used to perform circumcisions in Madinah. The Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him) told her: „[La tanhaki (ikhtafidna wa-la tanhikna)] Do not abuse (i.e. do not go to extremes in circumcising); that is better for the woman and more liked by her husband.“ (Reported by Abu Dawud in al-Sunan, Kitab al-Adab; he said this hadith is da’if [ḍaʿīf, weak, schwach]

Islam Q&A

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://islamqa.info/en/ref/427/circumcision

[18] Sheikh Yusuf al-Qaradawi is the Sunni Islamic world’s foremost Shariah scholar. He is the head of the International Association of Muslim Scholars and European Council for Fatwa and Research [ECFR]. … Qaradawi, who has been described as the Muslim Brotherhood’s spiritual and ideological leader, issued a fatwa asserting that “circumcision is better for a woman’s health and it enhances her conjugal relation with her husband” and that, “ whoever finds it serving the interest of his daughters should do it, and I personally support this under the current circumstances in the modern world.”

http://sheikyermami.com/2012/04/22/female-genital-mutilation-is-part-of-the-sunna-of-the-prophet-part-ii/

[19] Brit Shalom is a non-cutting naming ceremony which replaces Brit Milah (ritual circumcision) for newborn Jewish boys. It is not intended for boys who have previously been circumcised in a hospital. It can be similar to the naming ceremony traditionally used for baby girls. It may be performed by a Rabbi or other experienced lay leader. If desired, celebrants can aid parents in devising their own ceremony. It has also been termed Alternative Brit (or Bris), Brit B’li Milah (Covenant without cutting) and Brit Chayim (Covenant of Life).

Not all the celebrants listed are opposed to Brit Milah. However, they are all committed to providing service to families unwilling to circumcise their sons, by officiating at Brit Shalom ceremonies. This list is continually being updated.

http://www.circumstitions.com/Jewish-shalom.html

JAC, Jews Against Circumcision, is a diverse group of Jews from every english-speaking country on the planet. We range in observance from Secular Jews to Orthodox. We even have some Rabbis in our group. We also consist of people from every socio-economic class and education level.

We have come to realize that mutilating a male’s genitalia in the name of religion is not acceptable. We are not superstitious and uneducated people anymore. No loving God would demand this. It is ridiculous to think so.

As you read through this website, you will see the various arguments: medical, Jewish, sexual, etc. to not circumcise. Please read and think about the content of this website. You’ll be doing a mitzvah.

Brit Shalom, Covenant of Peace, is the only acceptable naming ceremony in the modern age.

http://www.jewsagainstcircumcision.org/

[20] Nach dem Bekanntwerden des Kölner Urteils am 26. Juni, wonach Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar sei, handelte der Zentralrat der Juden schneller als die muslimischen Verbände. Noch am gleichen Tag teilte er mit, das Urteil stelle einen „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ dar. Der Koordinationsrat der Muslime hingegen war zunächst nicht sprachfähig.

FAZ vom 17.07.2012, Uta Rasche: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-lobbyarbeit-mit-kollateralnutzen-11823361.html

[21] CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN VON MUSLIMEN UND CHRISTEN IN INDONESIEN

Pfarrerin Ati Hildebrandt Rambe

http://www.bruecke-nuernberg.de/pdf/weltreise/Christen%20und%20Muslime%20in%20Indonesien.pdf

Angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen in Nigeria unterstrich Zollitsch während der Begegnung seine Solidarität mit den Christen des afrikanischen Landes. „Ein friedliches Zusammenleben zwischen Christen und Muslimen ist notwendig. Nigeria ist eine Nation, die zum Dialog aller gesellschaftlichen und religiösen Gruppen fähig ist. Der Alltag ist aber immer wieder gefährdet“, so Zollitsch.

http://www.katholisch.de/Nachricht.aspx?NId=5191

KNA 02.01.2012 — Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat in seiner Neujahrspredigt ein friedliches Zusammenleben der Völker, Kulturen und Religionen der Welt gefordert.

http://www.cibedo.de/sanktegidio119133786366013385620.html

[22] Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zur Fitra gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.

http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,70/min,20/show,10/

[23] Just after the surgeon, inchibi, cuts the foreskin, he says to the initiate, “Yithi uyindoda,” or “Say: you’re a man!” At which point the initiate shouts, “ Ndiyindoda!” or “I’m a man!” In addition to this verbal recognition of the boy’s status as a young man, the young man also receives a new name. … The first midnight following the circumcision, the abakwetha are woken and sent out of the hut into the dark of the night to bury their foreskin. In Mandela’s words, “The traditional reason for this practice was so that our foreskins would be hidden before wizards [Anm.: Zauberer, Hexenmeister] could use them for evil purposes, but, symbolically, we were also burying our youth.”

The next weeks or months are spent together as abakwetha secluded from regular society in the itonto. During this time of physical healing the young men are brought further into manhood by learning the histories and mysteries of the Xhosa men. During this time of seclusion, the young men are smeared with a white clay or chalk as a symbol of their new purity.

Samuel D. Giere, PhD: “This is my world!” Son of Man (Jezile) and Cross-Cultural Convergences of Bible and World

http://www.wartburgseminary.edu/uploadedfiles/Campus_Community/Faculty_Course_Materials/Giere/S%20D%20Giere%20-%20This%20is%20my%20world%20-%20Son%20of%20Man%20and%20Cross-Cultural%20Convergences%20of%20Bible%20and%20World%20-%20SBL%20-%20Nov%202010.pdf

[24] Kölner Landgericht Az. 151 Ns 169/11

http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

[25] Intact men enjoy four times more penile sensitivity than circumcised men, according to the „Fine-touch Pressure Thresholds in the Adult Penis“ article published today in the British Journal of Urology International.

http://www.nocirc.org/touch-test/touchtest.php

P H O T O G A L L E R Y – Introduction to the natural, intact penis

To fully appreciate the damage caused by circumcision, one must understand how the natural, intact penis should look and function. The photos on this page show the way that Nature/God intended the human penis to look and function.

Exterior Appearance of the Natural Penis (Flaccid)

Just as the female genitalia exhibit a wide variety of appearances of the labia and female foreskin (see the book „Femalia“), so too does the male foreskin reveal a wide variety of length, thickness and coloration. In the adult male, the foreskin accounts for 1/3 to 1/2 of the skin system of the penis, or about 15 square inches of erogenous inner and outer foreskin tissue.

http://www.circumcisionharm.org/gallery%20intact.htm

P H O T O G A L L E R Y O F D A M A G E – Page 1

Images here reveal both routine and extraordinary damage from circumcision in infancy or childhood (physical damage only).

It does not account for adverse sexual, emotional/psychological, spiritual or self-esteem outcomes from the physical damage.

While the extremes of male and female genital cutting may differ in the effects upon individuals, one common denominator is the fact that no matter how „serious“ or „minor“ the public may perceive the differences in harm to be, the damage is often an all-consuming issue to the individual who must live with the loss of their inherent genital integrity, especially when the genital loss and scars were imposed on them when they could not consent, refuse or escape.

http://www.circumcisionharm.org/gallery1.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery2.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery3.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery4.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery5.htm

A Gallery of Circumcisions

Hautbrücken 1. Skin-bridges

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched1sb.html

Vernarbungen 3. Scarring

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched3sc.html

Krampfadern 5. Varicose veins

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched5va.html

[ Name ]

[ Wohnort ]

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Berlin

17.09.2012

Pet 4-17-07-451-040847

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung

Marlene Rupprecht (SPD) am 19. Juli 2012, Plenarprotokoll 17/189

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Vergabe des Aktenzeichens (Petitionsnummer) für meine Petition vom 20. Juli 2012. Sie schreiben:

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Unzufrieden und sehr besorgt bin ich darüber, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert worden ist; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine mir unbekannte Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben.

Ich habe aber unmissverständlich vom BGB gesprochen, und gar nicht vom StGB:

möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

Ich bitte deshalb hiermit den Petitionsausschuss, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

Ich bin weiterhin etwas verärgert und sehr besorgt, da, wie Sie selbst schreiben: “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM, Jungenbeschneidung bei Xhosa und Aboriginees sowie Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge (§ 1631 BGB) zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann nicht “eingegangen werden kann.”

Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre, da grundrechtswidrig, nicht zu akzeptieren; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale, nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform:

Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.

Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit, Traditionspflege und (juristisch falsch verstandenen) Fürsorge geraubt werden dürfe.

Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie liegt da natürlich falsch und weiß das, und der Bundestag weiß das auch und wird in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zirkumzisionsfreunden Angela Merkel und Volker Beck sowie dem Ethikrat argumentativ folgt. Das Parlament wird dann, so ist jetzt zu befürchten, dem Druck der global und gegenmodern aktiven religiösen Lobbygruppen nachgeben, nicht zuletzt den legalistischen Parteigängern der Scharia.

Dann hätte sich das angeblich vom Himmel herab gekommene, frauenfeindliche und kinderfeindliche Islamische Recht nicht bewegt und das Grundgesetz nachgegeben. Das ist im säkularen Staat zu verhindern.

Zur ebenfalls bleibend grundgesetzwidrigen jüdischen Zirkumzision (Brit Mila) an Neugeborenen möchte der Petitionsausschuss bitte die angefügten drei Quellen Dr. Paul D. Tinari; David B. Chamberlain Ph. D. und Mosheh ben Maimon genannt Moses Maimonides zur Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

[ Name ]

[ Titel ]

[ Name ]

[ Berufsbezeichnung ]

Q u e l l e n

A neurologist who saw the results to postulated that the data indicated that circumcision affected most intensely the portions of the victim’s brain associated with reasoning, perception and emotions. Follow up tests on the infant one day, one week and one month after the surgery indicated that the child’s brain never returned to its baseline configuration. In other words, the evidence generated by this research indicated that the brain of the circumcised infant was permanently changed by the surgery.

Dr. Paul D. Tinari, Ph. D.

http://www.drmomma.org/2009/10/mri-studies-brain-permanently-altered.html

In a definitive study of the types and degrees of crying during circumcision, psychologists and physicians at Washington University in St. Louis measured cries in exhaustive detail (Porter, Miller, & Marshall, 1986). They discovered that crying correlated with the invasiveness of the surgery. For the thirty babies in the study the frequency of cries shot up from 224 in the ten minutes before restraint, to 1,817 cries during the three minutes of lysis. There were almost as many cries in the following two minutes of clamping, pulling, and cutting.

Detailed sound portraits (spectrograms) of cries at different stages of the operation were easily sorted into separate piles by strangers who did not know what they were looking at. The variation and urgency of cries was obvious to adult judges who were listening. The degree of urgency matched the stages of wsurgical invasiveness and unmistakably represented degrees of infant pain.

Babies Remember Pain

David B. Chamberlain Ph. D.

PRE- AND PERI-NATAL PSYCHOLOGY, Volume 3, Number 4: Pages 297-310, Summer 1989.

http://www.cirp.org/library/psych/chamberlain/

The bodily injury caused to that organ is exactly that which is desired; it does not interrupt any vital function, nor does it destroy the power of generation. Circumcision simply counteracts excessive lust; for there is no doubt that circumcision weakens the power of sexual excitement, and sometimes lessens the natural enjoyment: the organ necessarily becomes weak when it loses blood and is deprived of its covering from the beginning. Our Sages (Beresh. Rabba, c. 80) say distinctly: It is hard for a woman, with whom an uncircumcised had sexual intercourse, to separate from him. This is, as I believe, the best reason for the commandment concerning circumcision. And who was the first to perform this commandment? Abraham, our father! …

This law can only be kept and perpetuated in its perfection, if circumcision is performed when the child is very young, and this for three good reasons. First, if the operation were postponed till the boy had grown up, he would perhaps not submit to it. Secondly, the young child has not much pain, because the skin is tender, and the imagination weak; for grown-up persons are in dread and fear of things which they imagine as coming, some time before these actually occur. Thirdly, when a child is very young, the parents do not think much of him; because the image of the child, that leads the parents to love him, has not yet taken a firm root in their minds. That image becomes stronger by the continual sight; it grows with the development of the child, and later on the image begins again to decrease and to vanish. The parents’ love for a new-born child is not so great as it is when the child is one year old; and when one year old, it is less loved by them than when six years old. The feeling and love of the father for the child would have led him to neglect the law if he were allowed to wait two or three years, whilst shortly after birth the image is very weak in the mind of the parent, especially of the father who is responsible for the execution of this commandment. The circumcision must take place on the eighth day (Lev. xii. 3), because all living beings are after birth, within the first seven days, very weak and exceedingly tender, as if they were still in the womb of their mother; not until the eighth day can they be counted among those that enjoy the light of the world. That this is also the case with beasts may be inferred from the words of Scripture: “Seven days shall it be under the dam” (Lev. xxii. 27), as if it had no vitality before the end of that period. In the same manner man is circumcised after the completion of seven days. The period has been fixed, and has not been left to everybody’s judgment.

The Guide of the Perplexed, Teil III, Kapitel XLIX

Moses Maimonides

Dalālat al-ḥā`irīn, hebräisch als More nevuchim, Führer der Unschlüssigen. Maimonides Hauptwerk entstand ungefähr zwischen dem Jahr 1176 und 1190 oder 1200

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

The Guide of the Perplexed, Übersetzung M. Friedländer (1903)

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

Pet 4-17-07-451-040847

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Herrn

[ Name ]

[ Wohnort ]

27.09.2012

Betr.: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Bezug: Ihre E-Mail vom 18.09.2012

Sehr geehrter Herr [ … ],

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist eine Änderung der Struktur in Ihrem Sinne leider nicht möglich.

Inhaltlich werden selbstverständlich alle von Ihnen eingebrachten Aspekte geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

( … )

[ Ende von Anlage Eins ]

ANLAGE ZWEI

Quelle:

beschneidung-von-jungen.de

beschneidungsforum.de

Kompetenter Angriff auf § 1631d von herausragender Seite: Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee, Bonn

Sehr interessant der soeben erschienene Aufsatz des Verfassungsrechtlers Josef Isensee zur Beschneidung, erschienen in der „Juristenzeitung“.

Der Aufsatz wird die Diskussion unter Juristen noch einmal massiv befügeln. Die Front der Staatsrechtler, die zu dem Gesetz einfach Ja und Amen gesagt haben, könnte nach und nach bröckeln.

(1.) ist Isensee einer der derzeit prominentesten deutschen Verfassungsrechtler (u.a. Hrsg. eines Standardwerks zum Staats- und Verfassungsrecht).

(2.) erklärt er hier die Beschneidungserlaubnis des neuen § 1631d BGB unmissverständlich für „eigentlich“ verfassungswidrig, auf der letzten Seite des Aufsatzes (S. 327) links oben (unter „3. Ergebnis“): Die Formulierung „Das Maßnahmegesetz hat sein Ziel nicht erreicht. Es stiftet nicht Rechtssicherheit, und es genügt nicht dem Untermaß der grundrechtlichen Schutzpflicht für das Kind“ ist unmissverständlich. „Untermaß“ heißt: DIESES Minimum an Schutz MUSS der Staat gewährleisten – und das tut er hier, mit dem § 1631d BGB, nicht.

(3.) Sieht er eine Art „rechtspolitischen Notstands“: Man habe sich gezwungen gesehen, einen „Kulturkampf“ zu vermeiden, und v.a einen solchen mit der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Und man habe ihn auch vermeiden müssen. Er nennt das die „Hypothese eines ungeschriebenen Tabuvorbehalts von materiell verfassungsrechtlicher Qualität“.

Besprechung von Prof. Isensees Darlegungen im Einzelnen

Wohl kaum jemand geht davon aus, dass ein im Schnellverfahren beschlossenes Gesetz die Debatte um die Beschneidung einzudämmen vermag. Das ist eine recht merkwürdige Vorstellung – ein Vorgang wie der nicht-indizierte Eingriff in die Genitalien eines Kindes, dessen Vereinbarkeit mit Verfassung und allgemeinen Menschenrechten seit Jahren in Frage gestellt wird, soll durch ein im Schnellschuss beschlossenes Gesetz beendet werden, dem ausschließlich subjektive Belange zweier Gruppierungen zugrunde liegen? Im Gegenteil könnte man sogar davon ausgehen, dass Juristen sich jetzt erst Recht der Problematik zuwenden. Prof. Isensee ist beizupflichten, wenn er sagt:

Die juridische Logik bricht sich an einer geheiligten Tradition, die nach ihren biblischen Quellen auf den Bund Gottes mit dem Stammvater Abraham zurückgeht. …

Wenn das Problembewußtsein einmal geweckt worden ist, dann kann das Gesetz es nicht wieder einschläfern. Die rechtliche Reflexion geht weiter.

Es folgt die Versachlichung des Vorgangs. Bei der Beschneidung fließt Blut, ihr liegen objektive Tatsachen wie eine Körperverletzung zugrunde.

Das Fehlen der Vorhaut ist ein factum brutum. Geistige Bedeutung gewinnt es erst in einem bestimmten sozialen Kontext durch Interpretation. …

Die rituelle Beschneidung hat also sowohl eine physische als auch eine geistige Natur. Das Verfassungsrecht kann sich nicht auf die physische beschränken und die geistige ausblenden …

Die religiöse Natur vermag ihrerseits aber nicht, die physische Amputation wegzuspiritualisieren. Wo immer Blut fließt, tritt der säkulare Staat auf den Plan.

Hier wird auf den Punkt gebracht, was die Befürworter der Beschneidung so bemüht auszublenden suchen: eine Körperverletzung ist eine Körperverletzung. Man mag Prof. Isensee hier sogar unangebrachte Zurückhaltung vorwerfen. Das Recht ist abstrakt und hat alle Körperverletzungsvorgänge prinzipiell gleich zu werten und zu ahnden. Die Motivation zur Begehung einer Körperverletzung ist zwar nicht vollkommen irrelevant, vermag diese aber nur in den allerseltensten Fällen zu rechtfertigen. Gerade religiöse Motivationen wurden in anderen Fällen – etwa bezüglich eines „Rechts“ auf die körperliche Züchtigung, welche sich mit biblischen Zitaten explizit begründen läßt – seitens der erkennenden Gerichte ausgeschlossen. Gleichwohl wird von Prof. Isensee prägnant hervorgehoben, dass der säkulare Staat sich keineswegs unlauter in familiäre Angelegenheiten einmischt, wenn er Körperverletzungen an Kindern sanktioniert. Wer auch immer sich während der Debatte darüber echauffiert hatte, dass „von außen“ über die „so private innere Angelegenheit“ der Beschneidungspraxis gesprochen wurde und dass sich der Staat gar „anmaßte“, hier einzugreifen, der mag sich an dieser Stelle ganz klar vor Augen halten, dass der Statt entweder bei allen Körperverletzungen und Misshandlungen von Kindern eingreift, die nicht medizinisch indiziert noch faktisch gerechtfertigt sind (wie etwa das Schneiden von Haaren und Fingernägeln) oder gar nicht. Dem Staat obliegt die Verpflichtung, Kinder vor Verletzungen und Misshandlungen zu schützen; Ausdruck hiervon ist beispielsweise das Jugendamt. Religiösen Überzeugungen gegenüber hat er sich qua Verfassung neutral zu verhalten. Diesbezüglich ist Prof. Isensee beizupflichten, wenn er das staatliche Eingriffsrecht und die entsprechende Pflicht unterstreicht.

Die grundrechtliche Ordnung ist individualistisch angelegt. Ihr Fundament ist die Würde des Individuums als Person und als Träger ursprunghafter Freiheit. Die Beschränkung der individuellen Freiheit durch das staatliche Recht bedarf der Rechtfertigung. Daher können die Eltern, welche die Beschneidung veranlassen, und die Person, die sie durchführt, sich gegenüber der Staatsgewalt auf ihre Grundrechte berufen, die in ihrer Abwehrfunktion aufleben. Gegen diese erhebt sich jedoch das Grundrecht des Kindes, das Objekt der Beschneidung ist. Freilich richtet sich dessen Grundrecht nicht gegen den Beschneider und nicht gegen die Eltern, sondern gegen die Staatsgewalt, die hier nicht abgewehrt, sondern gefordert wird. Sie hat das Kind vor dem privaten Übergriff zu schützen. Die Grundrechte in ihrer Abwehrfunktion auf der einen Seite und die in der Schutzfunktion auf der anderen ergeben das Dreieck Staat Eltern (Täter) – Kind (Opfer).

Die grundsätzlichen, in der Verfassung aufgeführten Prinzipien, die der BRD als konstitutionellem Rechtsstaat eigen sind und auf den Prinzipien der Menschenrechte und der Demokratie beruhen, stoßen nun kontradiktiorisch auf jahrtausendealte Bräuche. Die von Prof. Isensee hierzu in den Raum geworfene Frage wirkt daher bei näherer Betrachtung fast rhetorisch:

Am Ende aber stellt sich die Frage, ob das individualistische Konzept überhaupt dazu taugt, einer geheiligten Tradition Maß zu nehmen und ob hier die Grenzen seiner Möglichkeiten überschritten werden.

Und sie muss eindeutig beantwortet werden:

Die Freiheitsrechte gewährleisten ihrem Träger Selbstbestimmung, nicht aber Fremdbestimmung über einen anderen

In diesem Zusammenhang wurde und wird oft – zu Unrecht – die Religionsfreiheit als ein Recht angeführt, das in irgend einem Maße die Befugnnis erteilen könnte, in die Freiheitsrechte des Kindes, wozu auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört, eingreifen zu dürfen. Man mag sich hierüber schwer wundern, erst Recht, wenn Menschen, die sich den akademischen Grad eines ausgebildeten Juristen erarbeitet haben, sich zu derartigen Behauptungen hinreißen lassen. Zu diskutieren ist auschließlich das Erziehungsrecht der Eltern, das auch das Recht beinhaltet, dem Kind seine eigenen Werte zu vermitteln. Zu diesen Werten gehören religiöse Überzeugungen in gleichem Maße wie atheistische oder die Beziehung zu Geld, zu Höflichkeit anderen gegenüber, zu Pünktlichkeit oder Verläßlichkeit oder ähnliche Aspekte. Daher führt Prof. Isensee hier eine korrekte Klarstellung auf:

Er ist angewiesen auf die Zustimmung des Betroffenen. Da das betroffene Kind jedoch nicht selber einwilligungsfähig ist, kommt es auf die (sorgeberechtigten) Eltern an, die für ihr Kind die Einwilligung erteilen. Die grundrechtliche Rechtfertigung verschiebt sich also vom Beschneider auf die Eltern und führt auf die Frage, ob die Eltern ihrerseits von ihrem grundrechtlichen Status her kompetent sind, eine rechtswirksame Einwilligung zu erteilen.

Die Religionsfreiheit der Eltern bietet keine Grundlage. Denn auch dieses Freiheitsrecht hält sich in den Grenzen der Selbstbestimmung. …

Wenn überhaupt, so kommt für eine Disposition der Eltern nur das Elternrecht in Betracht. Die Eltern nehmen die grundrechtlichen, damit auch die religiösen Belange des Kindes treuhänderisch wahr, soweit das Kind noch nicht grundrechtsmündig ist. …

Die Eltern sind Schicksal, und sie bereiten Schicksal. …

Die religiöse Erziehung aber gehört zur Kernkompetenz des Elternrechts.
Das bedeutet nicht, daß das Recht zur religiösen Kindererziehung die Einwilligung in die Beschneidung ohne weiteres abdeckte. 24 Sie deckt die elterliche Entscheidung über die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft. Das aber ist nur die spirituelle Dimension des Initiationsrituals. Dagegen wehrt sich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegen die Amputation der Vorhaut, also gegen die physische Dimension der Beschneidung. Das elterliche Erziehungsrecht gibt nicht die gleiche Freiheit über das Kind, wie sie der Erwachsene für sich selbst beanspruchen kann. …

Das Elternrecht lebt aus dem Grundvertrauen darauf, daß die Eltern das Beste für das Kind wollen und in der Regel sein Wohl nicht gefährden. Doch das Vertrauen hält sich in den Grenzen des Tatbestandes, es hebt dessen Grenzen nicht auf, und es setzt sich über die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht hinweg. …

Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist nicht bloßer Reflex des staatlichen Wächteramtes, sondern Gegenstand eines eigenen Kindesgrundrechts. Das Kind ist Träger des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. …

Die staatliche Schutzpflicht lebt auf, wenn die Eltern die physische Integrität des Jungen verletzen oder die Verletzung anordnen, ohne sich dafür rechtfertigen zu können.

Der grundrechtliche Tatbestand, der die Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit auslöst, entfällt nicht deshalb, weil die Zirkumzision zu einem religiösen Ritual gehört.

Schlicht und prägnant zusammengefasst, streicht Prof. Isensee nochmals den wesentlichen Punkt des Problems heraus:

Tatbestandlich relevant ist der physische Akt, nicht die religiöse Bedeutung. …

Diese sind unerheblich, weil sie nicht die Physis verletzen, nicht aber deshalb, weil sie innerhalb einer liturgischen Zeremonie erfolgen. Strafrechtlich gesehen, ist das Abschneiden des Praeputiums eine körperliche Mißhandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB: 30 als dauerhafter, irreversibler Eingriff, der unter Risiken erfolgt, und Komplikationen nach sich ziehen und das Schmerzgedächtnis nachhaltig belasten kann. 31 Vollends provoziert sie das staatliche Wächteramt, wenn sie in herkömmlicher Form ohne Narkose erfolgt 32 oder wenn die Narkose nicht den Regeln ärztlicher Kunst genügt. Außerhalb des Tatbestandes hält sich dagegen eine in Israel geübte minimalistische Form des Initiationsritus, die sich mit der Entnahme eines Tropfens Blut bescheidet.

Die Argumente derjenigen, welche versuchen, den Vorgang der Beschneidung mit den geltenden Gesetzen und den verfassungsrechtlichen Prinzipien in Einklang zu bringen, vermögen nach wie vor nicht zu überzeugen. Die bereits von Prof. Putzke und Prof. Herzberg vorgebrachten Argumente, welche größtenteils zuvor schon von der Bewegung der Intaktivisten immer wieder betont wurden und werden, werden auch von Prof. Isensee nochmals aufgeführt und teilweise etwas erweitert.

Statistische Häufigkeit ist kein negatives Tatbestandsmerkmal. …

Die Kategorie der Sozialadäquanz, falls nicht überhaupt überflüssig, ist auf die Amputation der Vorhaut nicht anwendbar. …

Dagegen ergibt sich kein hinreichender Grund dafür, im frühkindlichen Alter die Vorhaut zu entfernen aus der Besorgnis, daß andernfalls im Erwachsenenalter hygienische Defekte oder gesundheitliche Risiken auftreten könnten. Die Prophylaxe kann warten, bis die Person selbst einsichts- und urteilsfähig geworden ist. …

Eine Blinddarm- oder Prostataoperation als Prophylaxe ins Blaue hinein wäre nicht anders zu beurteilen. …

Zur Rechtfertigung wird auch ein sozialer Grund genannt: die Beschneidung nehme den Jungen in die muslimische bzw. jüdische Gemeinde auf, verschaffe ihm Akzeptanz und vermittle ihm Identität. …

Das angestrebte Ziel läßt sich auch und schonender erreichen, wenn der Betroffene die Volljährigkeit erreicht hat und selber entscheiden kann. Dann nämlich entfallen alle grundrechtlichen Bedenken. …

Belastende Rechtsfolgen für das Kind würden in der Regel erst zu einem Zeitpunkt an die Taufe anknüpfen, an dem es die Religionsmündigkeit erlangt habe und jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft mit Wirkung für den Staat beenden könne.

Der Vergleich von Taufe und Beschneidung ist absurd, egal, von welcher Fraktion er ins Feld geführt wird. Eine Körperverletzung als physischer Vorgang, der nicht reversibel ist, und eine Glaubensvorstellung liegen so weit auseinander, dass die Konstruktion eines Vergleiches an Lächerlichkeit wohl nur schwerlich zu überbieten ist. Es ist bezeichnend, dass Prof. Isensee sich überhaupt genötigt sieht, diesen Unterschied darzulegen. Aufgrund der Äußerungen mancher Beschneidungsbefürworter, die mangels jeglicher Argumente wohl auf jede Fliege zurückgreifen mussten, die der Teufel sprichwörtlich frißt, muß wohl an dieser Stelle auch Prof. Isensee den „Erklär-Bären“ geben.

Auch wenn nach kirchlichem Verständnis die Taufe ein unauslöschliches Siegel bildet, sind die säkularrechtlichen Folgen jederzeit reversibel. 48 Gleiches gilt für die rituelle Beschneidung in ihren spirituellen Aspekten. …

Jedoch verteidigt er Leib und Leben, wenn von seiten der Eltern Schaden droht. Im Unterschied zur Taufe ist die Zirkumzision aber – auch – ein Eingriff in die Physis des Kindes. Zu deren Schutz ist sein Wächteramt da.

Religion und Brauchtum bilden vielfach eine Einheit, die sich nicht mit externer Begrifflichkeit auflösen läßt.

Die künstliche rechtliche Ungleichbehandlung von männlicher und weiblicher Beschneidung überzeugen Prof. Isensee so wenig wie die Teilnehmer dieses Forums.

Die Operation an den weiblichen wie an den männlichen Geschlechtsorganen ist eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit im strafrechtlichen wie im grundrechtlichen Sinne. 56 Die tatbestandliche Qualität ist gleich.

Als schwerwiegende Verletzung der Grund- und Menschenrechte ist sie der Einwilligung der Eltern entzogen.

Sie mißt hier die Geschlechter nach mehrerlei Maß, ohne sich vor dem Gleichheitssatz zu rechtfertigen. Außer Streit steht allein, daß die echte Genitalverstümmelung unter das straf- und verfassungsrechtliche Verdikt fällt. Sie tastet die Menschenwürde des Opfers an, die im Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Ausdruck findet.

Der Status der Religionsfreiheit hat noch nie die Befugnis beinhaltet, in die Rechte anderer einzugreifen. Religiöse Anschauungen als Ausdruck des elterlichen Erziehungsrechts sind kein Freifahrtschein für alles, was man mit einem Kind so anstellen will. Man kann ihm eine Werteordnung und einen Glauben vermitteln, ja. Aber keine religiöse Überzeugung legitimiert Eltern, körperliche Gewalt gegenüber Kindern auszuüben. Diese Grenzziehung der elterlichen Befugnisse streicht Prof. Isensee gut heraus:

Folglich müsse der Träger der Religionsfreiheit darüber befinden, was Glauben im grundrechtlichen Sinne bedeute und welche Akte als Religionsausübung zu behandeln seien. …

Auf dieser Prämisse baut die Rechtsmeinung, daß die rituelle Beschneidung nach dem Selbstverständnis der Eltern als religiöser Akt („sinnstiftende Integration und Anerkennung als Person“) zu qualifizieren sei
und schon deshalb keine Körperverletzung sein könne. …

Das Grundrecht der Religionsfreiheit öffnet sich zwar dem Selbstverständnis des Grundrechtsträgers. Doch ob und wie weit es sich öffnet, bestimmt nicht dieser, sondern das Grundrecht. Sein Träger erkennt der Beschneidung religiöse Bedeutung zu. Doch ob der Akt damit auch als religiös im Sinne der Grundrechte aus Art. 4 und Art. 6 Abs. 2 GG gilt, entscheidet sich nach den weltlichen Kriterien der staatlichen Verfassung. Die Begriffe „Glaube“, „religiöses Bekenntnis“ und „Religionsausübung“ in Art. 4 GG sind keine religiösen, sondern säkulare Begriffe, nicht subjektive Prätentionen, sondern objektive Vorgaben. Die Grundrechte bieten dem Einzelnen rechtliche Räume, sich in seiner Subjektivität zu entfalten, nicht aber über Art, Reichweite und Grenzen dieser Räume zu disponieren.

Denn damit könnte er über den Freiraum der anderen bestimmen. Da diese das gleiche Recht beanspruchen könnten, schlüge grundrechtliche Freiheit um in Anarchie. Daher enthält das Grundrecht der Eltern zur religiösen Erziehung keine Ermächtigung dazu, die Amputation der Vorhaut als exklusiv religiösen Akt zu deklarieren…. …

Der Grenzstreit zwischen dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern und der körperlichen Unversehrtheit des Kindes kann nur nach objektiven, verallgemeinerungsfähigen Kriterien entschieden werden …

Aus den Individualgrundrechten der Beteiligten läßt sich die Beschneidung nicht rechtfertigen. Doch stellt sich die Frage, ob sich die Rechtfertigung nicht aus den Kollektivgrundrechten der Glaubensgemeinschaft ergibt, um deren Initiationsritus es sich handelt. …

Das Verfassungsrecht wird hier abgelöst durch den biegsamen, ergebnisorientierten Maßstab der „gelebten Verfassungskultur“, was immer diese Formel bedeutet. Die Argumentation entzieht sich der juridischen Nachprüfung und entschwebt in den Himmel wolkiger Begriffe. …

Doch verwaltet sie nicht die individuellen Angelegenheiten ihrer Angehörigen, also nicht deren Freiheit, Leben und körperliche Unversehrtheit. …

Daher hat die Religionsgemeinschaft von Verfassungs wegen kein unmittelbares, sondern nur ein sekundäres Erziehungsrecht. …

Daher läßt sich die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht gegen die Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaft abwägen.

Die grundsätzlichen Bedenken, die die Beschneidungsgegner im Hinblick auf eine Privilegierung einzelner Traditionen durch die Politik haben, werden auch von Prof. Isensee geteilt.

Wer in der Diskussion um die rituelle Beschneidung für deren rechtliche Zulässigkeit plädiert, bezieht die Exemtion von allgemein geltenden Normen durchwegs nur auf das Judentum und auf den Islam …

Den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Rationalität, der Verallgemeinerungsfähigkeit und der Rechtsgleichheit genügen diese Gründe nicht. …

Ein genereller Traditionsvorbehalt ist der Verfassung fremd. Sie ist ausgelegt auf Neubegründung der staatlichen Ordnung, nach rationalen Prinzipien aus dem aufklärerischen Geist der Freiheit. Ihr normativer Geltungsanspruch setzt sich im Konfliktfall über das geschichtlich Gewordene hinweg. Die Verfassung ist in Wesen und Wirkung ungeschichtlich.

Das gilt in besonderem Maße für die Grundrechte, die, ausgerichtet auf die universale, emanzipatorische Idee der Menschenrechte, alle hergebrachten Ordnungen unter Rechtfertigungszwang stellen …

Die Vorzugsstellung der Ehe wird in der neueren Rechtsentwicklung abgebaut durch Aufwertung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Selbst das BVerfG folgt mehr dem Zeitgeist als dem Wort der Verfassung und der sich in deren Wort verkörpernden Tradition.

Das neu erlassene Gesetz hat vielerlei Schwächen, die hier im Forum auch schon an vielen Stellen kritisiert wurden. Die Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen in Fragen der Genitalverstümmelung, die von vielen offen als sexistisch empfunden werden, verstößt ohne Weiteres gegen verfassungsrechtliche Prinzipien. Die Problematik der Narkose von Neugeborenen und ihrem Schmerzempfinden wurde bereits von Seiten der Ärzteschaft harsch kritisiert. Prof. Isensee beleuchtet diese Punkte nun auch unter dem Aspekt, dass die verfassungsrechtlich vorgesehene Schutzpflicht des Staates mit der Legalisierung der Beschneidung ausgehebelt wird. Dieser Aspekt wird in der sogenannten „Laiensphäre“ oft vorgebracht: „der Staat kann es doch nicht erlauben, dass ein Kind an seinem Körper verletzt wird, wenn eine Religionsgemeinschaft das so will“ ist eines der gängigsten Argumente. Dahinter steckt keine Religionsfeindlichkeit und erst Recht kein Antisemitismus. Vielmehr weiß jeder Bürger, dass der Staat die Pflicht hat, Kinder vor gewaltsamen Übergriffen, Verletzungen und Misshandlungen zu schützen. Jeder empfindet es als absurd, dass ein Elternteil dafür bestraft werden würde, wenn er seinen Kind ein Ohrläppchen abschneiden würde – auch dann, wenn das irgend eine religiöse Überzeugung verlangen würde – nicht aber dann, wenn er Teile des Kindlichen Genitals amputiert. Dieser Wertungswiderspruch ist offensichtlich und für jeden nachvollziehbar. Auch im verfassungsrechtlichen Bereich ist das nicht anders zu betrachten.

Mithin darf der Gesetzgeber die Beschneidung erlauben, wenn er die Erlaubnis an bestimmte Kautelen knüpft, die der grundrechtlichen Schutzpflicht für das Kind genügen. …

Das Gesetz bezieht sich auf das männliche Kind. Beschneidung des weiblichen ist kein Thema. Deren Unzulässigkeit wird als gegeben vorausgesetzt, auch dann, wenn ihr Ausmaß, mutatis mutandis, hinter dem der nunmehr erlaubten Beschneidung zurückbleibt und auch sie auf religiöse Gründe gestützt wird. Eine Einwilligung von Sorgeberechtigten wird hier von vornherein abgetan. Der potentielle Widerspruch zum Gleichheitssatz wird nicht aufgelöst. Die elterliche Personensorge umfaßt die Einwilligung für das nicht einsichts- und urteilsfähige Kind. Das Gesetz sagt aber nicht, ab welchem Alter das Kind anzuhören ist und seinen eigenen Willen geltend machen, ab wann es sich widersetzen, ab wann es allein entscheiden kann.

Die Entscheidung, welche die Eltern für ihr Kind treffen, muß aus freier Einsicht, nicht aber aus unwiderstehlichem Druck des sozialen Umfeldes erfolgen. Die Einwilligung der Eltern setzt eine sachkundige Beratung über die gesundheitlichen Folgen und Risiken voraus (informed consent). …

Daher gibt das Gesetz die Beschneidung generell frei. …

Das Gesetz fordert, daß die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. …

Probleme dieser Art erheben sich, wenn nach dem Urteil des Arztes Narkose erforderlich ist, aber nach der Tradition, auf die sich die Eltern berufen, die Zufügung von Schmerzen zum Sinn der Zirkumzision gehört. …

Jedenfalls heiligt die Achtung vor dem religiösen Brauchtum nicht Prozeduren, welche die körperliche Qual des wehrlosen Jungen planmäßig in Kauf nehmen oder geradezu ritualisieren („Wer den Schmerz nicht erträgt, gehört nicht dazu.“) …

Aus grundrechtlicher Sicht ist es allen Beteiligten zumutbar, mit einer Maßnahme solcher Art zu warten, bis das Kind selber die Einwilligung erteilen kann. Das Gesetz weicht dem Problem aus. …

Die Klausel ist zu unbestimmt, zu weit, zu weich, um Inhalt und Ausmaß des Vorbehalts mit der gebotenen Deutlichkeit erkennen zu lassen und Rechtssicherheit herzustellen. …

Das Wächteramt begleitet die Ausübung des Elternrechts von Anfang an und ohne Unterbrechung. Der Staat kann sich seines Amtes nicht entledigen und das Gesetz kann ihn davon auch nicht zeitweilig und nicht gegenständlich beschränkt suspendieren. …

Anästhesie, die dem Vorbehalt unterliegt, wird nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterbleibt also, oder sie liegt in unbefugten Händen.

Doch die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt bei der Religionsgesellschaft, die den Beschneider ordiniert, freilich unter der Bedingung, daß sie sich auf die Einwilligung der Eltern stützen kann. …

Es ist die Religionsgesellschaft, die definiert, was das Kindeswohl erheischt und was die Regeln ärztlicher Kunst für die Zirkumzision verlangen.

Der Mohel kann ohne Assistenz eines Arztes oder einer Krankenschwester operieren. Die Operation durch den Arzt wird nicht als rituell anerkannt. Die jüdische Gemeinde bestimmt, ob und wie der Säugling betäubt wird. …

Was aber ist dann der Grund für den Erlass dieses Gesetzes? Wie viele Teilnehmer dieses Forums sieht auch Prof. Isensee die Belastung durch unsere jüngste und grausame Geschichte als Hauptfaktor für das grundrechtswidrige Verhalten der Politik. Man könnte es „Appeasement“ schelten. Es ist zunächst einmal beachtlich, dass er es so offen anspricht.

Der Ausschluß oder die Reduzierung der Schutzpflicht innerhalb dieser ersten Lebensmonate, in denen das Kind völlig hilflos ist, aber auch das mindere Gewicht der Religionsfreiheit nach dieser Frist, werden auf solche Weise nicht plausibel begründet. Plausibel ist dagegen der (unausgesprochene) Grund, daß der Konflikt des staatlichen Rechts mit dem jüdischen Initiationsritus auf jeden Fall verhindert werden soll. …

Das Thema Beschneidung liegt nun einmal in der Tabuzone. Der Gesetzgeber handelt guten politischen Gewissens. Sollte er gleichwohl unter verfassungsrechtlichen Gewissensbissen leiden, so mag er Trost suchen in der Hypothese eines ungeschriebenen Tabuvorbehalts von materiell verfassungsrechtlicher Qualität. Immerhin neigt die Schuljurisprudenz in Deutschland dazu, sich zurückzuhalten, wenn nicht gar, sich zurückzuziehen, wenn eine Kollision mit den NS-Traumata, zumal den Nachwirkungen der Shoa, droht. BVerfG weicht dem Tabu aus, zuweilen auch im offenen Widerspruch zum Verfassungstext und unter Bruch der juridischen Konsequenz.

Nun erfolgt jedoch ein seltsamer Schwenk der bisher stringenten Argumentation Prof. Isensees. Er behauptet, mit dem Erlass des Gesetzes sei ein Kulturkampf verhindert worden.

Praeter constitutionem könnte sich der Gesetzgeber, hätte er ein historisches Gedächtnis, aber darauf berufen, daß er aus der Verfassungsgeschichte gelernt habe und er einen Kulturkampf vermeiden wolle, den im späten 19. Jahrhundert ein liberaler Fundamentalismus gegen die katholische Kirche entfesselte … Einer solchen Gefahr will der Gesetzgeber heute wehren. So inhaltlich unklar und verfassungsrechtlich anfechtbar das Gesetz auch ist – darin trifft es eine deutliche Entscheidung: in Deutschland darf es keinen Kulturkampf mehr geben.

Die Teilnehmer unseres Forums haben schon oft und an mehreren Stellen davon gesprochen, dass sie das Gegenteil befürchten. Einer Infratest-Umfrage zufolge haben sich ca. 70% der Bundesbürger gegen das erlassene Gesetz ausgesprochen. Das zuvor zum allergrößten Teil unbelastete Verhältnis zwischen Juden und Nichtjuden in Deutschland dürfte gerade durch die Nichtzulassung einer ernsthaften Diskussion über ein bestimmtes Anliegen der jüdischen Gemeinschaft erheblichen Schaden erlitten haben. Und wie kaum etwas anderes ist immer wieder wahrnehmbar, dass der Vorgang als bedrohliche Durchbrechung des Säkularitätsprinzips und einer zu großen Einflußnahme religiöser Führungsriegen in die Politik wahrgenommen wird, wobei der Vorwurf zu gleichen Teilen die Religionsführer der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinschaften trifft. Der Grundstein für ein friedvolles Nebeneinander von atheistischen, agnostischen und religiös orientierten Menschen kann hierdurch sicherlich nicht gelegt worden sein.

Mit Prof. Isensee kann folgende Schlussfolgerung wohl vorbehaltlos geteilt werden:

Das Maßnahmegesetz hat sein Ziel nicht erreicht. Es stiftet nicht Rechtssicherheit, und es genügt nicht dem Untermaß der grundrechtlichen Schutzpflicht für das Kind.

http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/gesellschaftliche-aspekte-der-beschneidung/beschneidung-und-recht/isensee-aufsatz-in-der-juristenzeitung.html

http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2157

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35 Antworten to “364. Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB”

  1. Verfassungsbeschwerde gegen Beschneidungsgesetz Says:

    Ehrbare Männerbündler und das blutende maskuline Kindergenital. Mädchen sind Menschen und haben Menschenrechte, Jungen nicht.
    ::

    Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, hat am Montag vor rund 200 orthodoxen Rabbinern aus ganz Europa erklärt, dass kein europäisches Land die rituelle Beschneidung verbieten werde. Der norwegische Politiker sprach bei einem Gala-Dinner der Europäischen Rabbinerkonferenz (CER) im Lichthof des Berliner Jüdischen Museums.

    Die Abendveranstaltung stand unter dem Motto »Gibt es für jüdisches Leben eine Zukunft in Europa?«. Jagland sagte den Rabbinern: »Ich möchte Ihnen gegenüber unmissverständlich klarstellen, dass der Europarat keineswegs die Praxis der männlichen Beschneidung verbieten möchte. Weibliche Genitalverstümmelung verletzt Menschenrechte – männliche Beschneidung tut dies nicht. Das ist meine Position. Das ist die Position des Europarates.«

    zentralrat Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erinnerte daran, dass die parlamentarische Versammlung des Europarates Anfang Oktober in Straßburg mit großer Mehrheit für einen Resolutionsentwurf gegen die Beschneidung gestimmt hatte. Jagland habe sich gegen diesen Versuch ausgesprochen, sagte Schuster und dankte ihm für seine Unterstützung: »Es ist gut, Freunde zu haben.«

    Die Mitgliederversammlung der Europäischen Rabbinerkonferenz endet am Dienstagnachmittag. Aus Anlass des 75. Jahrestages der Pogromnacht war erstmals Berlin als Tagungsort gewählt worden. Auf Einladung von Generalsekretär Thorbjørn Jagland soll die nächste Vollversammlung der Rabbinerkonferenz am Sitz des Europarates in Straßburg stattfinden.

    von: Tobias Kühn
    aus: Zukunft in Europa
    in: Jüdische Allgemeine 12.11.2013

    http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/17585

    ::

  2. Edward von Roy Says:

    Resolution 1952 (2013) ist gar nicht gut!

    7.5.2 fordert lediglich Bedingungen der irgendwie akzeptablen Medikalisierung der Jungenbeschneidung und gibt damit indirekt grünes Licht für ein grundsätzliches erlaubtes Jungenbeschneiden.

    7.5.1 kommt mühsam zu den „am meisten schädigenden Praktiken“ (the most harmful practices) und redet von FGM – aber nicht von der MGM.

    Damit ist eventuell auch die (im deutschen Gesetz gegen FGM nicht eindeutig benannte) FGM Typ 1a „drin“, die ziemlich eindeutig weniger kaputtmacht als die männliche Zirkumzision, oder aber es werden Jungen nicht im gleichen Maße geschützt wie Mädchen, was den demokratisch zentralen Gleichhheitsgrundsatz abschafft.

    Eventuell wird also der Bereich der FGM aufgebrochen in einen schlimmen und einen zweiten, zu duldenden Teil, in welchem die Typ 1a nicht zu den most harmful practices gehört. Dann aber kann irgendwann auch die FGM vom Typ 1b kommen, wenn man so feige weitermacht.

    7.6 ist ziemlich genau die aus dem medizinethisch wie kinderrechtlich unakzeptablen deutschen Alternativ-Gesetzesentwurf von 2012 bekannte Forderung nach dem Runden Tisch, an dem Politiker mit Klerikern diskutieren sollen. 7.6 ist schon jetzt zu feige, die Metzitzah B’Peh zu verdammen, wie will man da später die prinzipielle Abkehr von jeder Vorhautampution an Jungen fordern?

    Damit wird alles bisher per AEMR wie UN-Kinderrechtskonvention Erreichte preisgegeben!

    Wenn wir jetzt nicht einschreiten, wird die wohlklingende Formel der Physical Integrity erst zur Hohlparole werden, um sich schon bald zur kinderfeindlichen Maßgabe zu verwandeln, zu einer körperlichen Integrität mit Jungenbeschneidung, zu einer Physical Integrity mit FGM Typ 1a.

    Dann haben Kinder das himmlische ‚Recht‘ auf einen auf Elternwunsch lebenslang beschädigten Körper, das und nichts anderes ist dann das ‚Kinderrecht auf physisches Heil-Sein‘ (Children’s right to physical integrity). Eben darum geht es der langfristig denkenden Islamischen Bewegung.

    Die bereits längst nicht mehr von allen unseren Politikern aufklärerisch bzw. wissenschaftlich definierte physische Integrität soll sich in das auf Seelenrettung ausgerichtete Körperkonzept von Halacha und Scharia verwandeln dürfen, in das islamische körperliche ‚Heilsein‘ der ḥurma. Das ist auch kein ‚Islamismus‘, den es nie gegeben hat, sondern Schariagesetz, echte alte Religion.

    Jede Mädchen- oder Jungenbeschneidung beschädigt Kindeswohl und Kindergesundheit. Gegen die gefährlich schwammig formulierte Resolution 1952 (2013) muss jetzt unser Protest laut werden.

    Edward von Roy
    Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    Provisional version
    Children’s right to physical integrity

    3. According to the United Nations Convention on the Rights of the Child (UNCRC), in all actions concerning children, comprising every person under 18, whether undertaken by public or private social welfare institutions, courts of law, administrative authorities or legislative bodies, the best interests of the child shall be a primary consideration and States are required to take “all appropriate … measures to protect the child from all forms of physical or mental violence, injury or abuse … while in the care of parent(s), legal guardian(s) or any other person who has the care of the child” (Article 3).

    4. The Council of Europe has been actively promoting children’s rights and child protection since 2006 through its Strategy for the Rights of the Child, and in which “Eliminating all forms of violence against children” can be found as one of four strategic objectives.

    http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=20174&lang=en

  3. Verfassungsbeschwerde gegen Beschneidungsgesetz Says:

    Wie viel Religion verträgt der liberale Staat?
    Jürgen Habermas

    (…) Aber die Säkularisierung der Staatsgewalt bedeutet nicht schon eine Säkularisierung der Bürgergesellschaft – in den USA hatte sie diese Intention von Anfang an nicht. Aus diesem Umstand ergibt sich für religiöse Bürger eine paradoxe Lage. Liberale Verfassungen gewährleisten allen Religionsgemeinschaften (unter Berücksichtigung der negativen Religionsfreiheit) den gleichen Freiraum und schirmen gleichzeitig die staatlichen Körperschaften, die kollektiv verbindliche Beschlüsse fassen, gegen die politische Einflussnahme vonseiten einzelner mächtiger Religionsgemeinschaften ab. Daraus folgt aber, dass sich dieselben Personen, die ausdrücklich dazu ermächtigt werden, ihre Religion zu praktizieren und ein frommes Leben zu führen, in ihrer Rolle als Staatsbürger an einem demokratischen Prozess beteiligen sollen, dessen Ergebnis von allen religiösen Beimengungen freigehalten werden muss.

    Die Antwort, die der Laizismus gibt, ist unbefriedigend. Die Religionsgemeinschaften dürfen, solange sie in der Bürgergesellschaft eine vitale Rolle spielen, nicht aus der politischen Öffentlichkeit in die Privatsphäre verbannt werden, weil eine deliberative Politik vom öffentlichen Vernunftgebrauch ebenso der religiösen wie der nichtreligiösen Bürger abhängt. Wenn die schrille Polyfonie aufrichtiger Meinungen nicht unterdrückt werden soll, dürfen die religiösen Beiträge zu moralisch komplexen Fragen wie Abtreibung, Sterbehilfe, vorgeburtliche Eingriffe in das Erbgut usw. nicht schon an der Wurzel der demokratischen Willensbildung abgeschnitten werden. Religiösen Bürgern und Religionsgemeinschaften muss es freistehen, sich auch in der Öffentlichkeit religiös darzustellen, sich einer religiösen Sprache und entsprechender Argumente zu bedienen.

    In einem säkularen Staat müssen sie freilich auch akzeptieren, dass der politisch relevante Gehalt ihrer Beiträge in einen allgemein zugänglichen, von Glaubensautoritäten unabhängigen Diskurs übersetzt werden muss, bevor er in die Agenden staatlicher Entscheidungsorgane Eingang finden kann. Es muss gewissermassen ein Filter zwischen die wilden Kommunikationsströme der Öffentlichkeit einerseits und die formalen Beratungen, die zu kollektiv bindenden Entscheidungen führen, andererseits eingezogen werden. Denn staatlich sanktionierte Entscheidungen müssen in einer allen Bürgern gleichermassen zugänglichen Sprache formuliert und gerechtfertigt werden können.

    Aber unter welchen Bedingungen können religiöse Bürger, deren normative Einsichten letztlich in fundamentalen Glaubensüberzeugungen wurzeln, die Konsequenz eines solchen Übersetzungsvorbehalts überhaupt akzeptieren? Gerade in vitalen Religionen schlummert oft ein Gewaltpotenzial; dieses darf sich nicht an den Funken einer Weltanschauungsdynamik entzünden, die in der Zivilgesellschaft freigesetzt wird. Wenn die liberale Verfassungsordnung über einen blossen modus vivendi hinaus Legitimität soll beanspruchen können, müssen sich grundsätzlich alle Bürger, auch die religiösen, von der Vernünftigkeit der Verfassungsprinzipien überzeugen können. Religionskonflikte werden diese gemeinsame Basis nur dann nicht angreifen, wenn die Glaubensüberzeugungen mit der Loyalität zu Verfassungsgrundsätzen nicht in Widerspruch geraten.

    Nach John Rawls muss deshalb der liberale Staat seinen religiösen Bürgern zumuten, dass sie die säkularen, ihrem Anspruch nach allein auf Vernunft gestützten Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaat jeweils aus ihrem eigenen Glauben heraus begründen und diese «wie ein Modul» in den Kontext ihrer religiösen Hintergrundüberzeugungen einsetzen. Die katholische Kirche hat beispielsweise eine solche dogmatische Anpassung auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil, also erst in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, vollzogen. Das Bild des Moduls veranschaulicht, wie religiöse Bürger den objektiven Vorrang, den politische Entscheidungen im Einzelfall gegenüber religiösen Grundüberzeugungen behaupten, mit dem subjektiven Vorrang ihrer existenziellen, letztlich ausschlaggebenden Glaubensüberzeugungen in Einklang bringen können.

    Der liberale Staat ist also mit religiösem Fundamentalismus unvereinbar. In diesem Konflikt tritt eine Gestalt der Moderne einer anderen, als Reaktion auf entwurzelnde Modernisierungsprozesse entstandenen Gestalt der Moderne entgegen. Der liberale Staat kann seinen Bürgern gleiche Religionsfreiheiten – und ganz allgemein gleiche kulturelle Rechte – nur unter der Bedingung garantieren, dass diese gewissermassen aus den integralen Lebenswelten ihrer Religionsgemeinschaften und Subkulturen ins Offene der gemeinsamen Zivilgesellschaft heraustreten. Gleichzeitig darf auch die Mehrheitskultur ihre Mitglieder nicht in der bornierten Vorstellung einer Leitkultur gefangen halten, die sich eine ausschliessende Definitionsgewalt über die politische Kultur des Landes anmasst. In seinem Urteil über die Zulässigkeit der Beschneidungspraxis von Muslimen (und Juden) verkennt das Kölner Landgericht, dass zusammen mit den eingebürgerten Muslimen «auch der Islam zu Deutschland gehört». – In der Rolle von demokratischen «Mitgesetzgebern» gewähren sich alle Staatsbürger gegenseitig den grundrechtlichen Schutz, unter dem sie als Gesellschaftsbürger ihre kulturelle und weltanschauliche Identität wahren und öffentlich zum Ausdruck bringen können. Dieses Verhältnis von demokratischem Staat, Zivilgesellschaft und subkultureller Eigenständigkeit ist der Schlüssel zum Verständnis der beiden einander ergänzenden Motive, die Säkularisten und Multikulturalisten fälschlich für unvereinbar halten. Das universalistische Anliegen der politischen Aufklärung erfüllt sich erst in der fairen Anerkennung der partikularistischen Selbstbehauptungsansprüche religiöser und kultureller Minderheiten. (…)

    http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/literatur-und-kunst/wie-viel-religion-vertraegt-der-liberale-staat-1.17432314

  4. Verfassungsbeschwerde gegen Beschneidungsgesetz Says:

    Die Idee des säkularen Staates ist es, dass uns die Religionen nicht behelligen – auch nicht der Islam.
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    Debatte: Wie hast du’s mit der Religion?
    Monika Maron

    (…) Die Frage heißt eben nicht: Gehört der Islam zu Deutschland? Sondern: Wollen wir, dass der Islam die Stellung der Religionen in Deutschland verändert? (…)

    Diese Grenze ist eigentlich klar und nachvollziehbar. Irreführend und unverständlich wird es, weil natürlich niemand der öffentlich Streitenden von sich behaupten würde, er sei ein Gegner aufklärerischen Gedankenguts.

    Im Gegenteil, die glühendsten Verteidiger islamischer Sonderrechte berufen sich auf die Toleranz als oberstes Gebot der Aufklärung und erklären die Kritiker des Islam und seiner weltlichen Ansprüche für paranoid, phobisch oder aber, noch schlimmer, für fremdenfeindlich und rassistisch. Das Absurde ist, dass mit diesem Vorwurf auch islamkritische Türken, Iraner, Ägypter bedacht werden, die vom Verdacht der Fremdenfeindlichkeit und des Rassismus ja ausgeschlossen sein müssten, so dass allein ihre Kritik am Islam Anlass genug ist, sie öffentlich zu diskreditieren. (…)

    Werden Muslime in diesem Land an der Ausübung ihres Glaubens gehindert? Verweigert man ihnen Schulen, Universitäten, bestimmte Berufe, bürgerliche Rechte? Wäre es so, gehörte ich ganz sicher zu denen, die den Muslimen im Kampf um ihre Rechte beistehen würden.

    So ist es aber nicht. Stattdessen lässt sich die deutsche Gesellschaft, die längst nicht nur aus angestammten Deutschen christlichen Glaubens besteht, Vereinbarungen und sogar Gesetze abhandeln, weil einer zugezogenen Religion die allgemeine Religionsfreiheit nicht genügt und sie darum den Alltag aller Bewohner dieses Landes zu verändern sucht. (…)

    Wir leben in einem weitgehend säkularen Staat, der den Gläubigen das Recht auf ihre Religion garantiert und den Ungläubigen das Recht, frei zu sein von Religion. Es wird auch vom Islam nicht mehr erwartet, als dass er Andersgläubige und Atheisten verschont mit den eigenen Glaubensregeln. (…)

    http://www.spiegel.de/spiegel/a-751138.html

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    die zunehmend von ihrem eigenen, selbstredend fundamentalistischen Klerus geknechteten Stämme namens Xhosa, Papua, Juden oder Muslime werden freilich sagen:

    • wer uns das Jungenbeschneiden verbietet will uns alle vertreiben und umbringen und ausrotten,
    • haltet euch da raus,
    • sind doch nicht eure Penisse,
    • sind doch nicht eure Kinder,
    • mischt euch in unsere fröhlichen Kinderzimmer nicht ein,
    • ist doch unser Konzept von bodily integrity,
    • der Allmächtige und wir Gottesfürchtigen haben die Kinder hergestellt und jetzt das Recht auf Genitalmutilation,
    • die Beschneidung stellt die Schöpfungsordnung erst her,
    • die Beschneidung macht nicht kaputt sondern heil,
    • Beschneidung integriert,
    • ihr Beschneidungsgegner werdet uns in die Hölle bringen,
    • dürfen wir denn nicht zittern in Furcht vor der ewigen Verdammnis,
    • dürfen wir unsere Kinder nicht zittern lassen in Furcht vor der ewigen Verdammnis,
    • unsere Kinder sind unser Eigentum,
    • Vorhautentfernung schützt vor AIDS,
    • beschnittene Penisse sehen besser aus,
    • Unbeschnittene in der Nähe zu wissen ist uns Sensibelchen unverständlich bis ekelhaft, sie im Familienkreis zu wissen wäre schier unerträglich und ist uns nicht zuzumuten,
    • vom Himmel kam der entsprechende Befehl und kann von uns Menschen gar nicht diskutiert werden,
    • ihr Beschneidungsgegner nehmt uns unsere kulturelle Identität,
    • ihr Beschneidungsgegner nehmt uns unsere Bürgerrechte,

    was natürlich Unsinn ist. Kinder sind kein Eigentum ihrer Eltern und der Staat darf schädliche Traditionen verhindern.

    Das Grundgesetz richtet sich zunächst an den Bürger, das heißt an das Individuum, und nicht an Kollektive unterschiedlicher Lebensweise.

  5. Himmelsbefehl: die Vorhaut sei Tabu Says:

    In Tonga, Samoa, Niue and Tikopia, it is a source of shame not to be circumcised: women will not look at a man with a foreskin, because he is „not a real man.“ …

    Public hospitals in New Zealand will no longer circumcise boys on request, but a doctor told me that when they refuse, Polynesian families sometimes threaten to do it themselves, and then they feel that for them to do it antiseptically is the lesser evil.

    http://www.circumstitions.com/Pacific.html

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    Sei ein Mann, sei beschnitten und mach dann den Gol (Nanggol, Land Diving).

    Vanuatu, Pentecost-Insel. Die Beschneidung der sieben oder acht Jahre alten Jungen ist Voraussetzung, um später rituell vom Turm springen zu dürfen. Als Unbeschnittener und ohne deinen überlebten Turmsprung Gol (Nanggol) bist du gar kein Mann.

    In the South Pacific Ocean, on Pentecost Island, tribe members construct a tower 60 to 90 feet (20 to 30 meters) high made from the trees surrounding a clearing. Rocks and wood are removed from the ground and the soil is tilled before the tower is built. The rickety structure is then used as the world’s most extreme form of bungee jumping, with only two vines and faith supporting a diver.

    The ritual is done to ensure the yam harvest that year will be successful; the higher they dive, the better the harvest will be. It’s also thought to strengthen participants spiritually, as they take the leap of faith. While it’s not required to dive, those who do are revered in the community and seen as true warriors. After all, to dive means to sacrifice your life for the tribe. They embrace the possibility of death during the initiation; it’ll be like taking one for the team. Boys around seven and eight (once they are circumcised) can participate, and they’re considered men after they survive the fall.

    The risks are obvious. Divers are prone to concussions, broken hips and necks, and that’s if the vines don’t snap (and if they don’t impale themselves). If the vine is measured correctly, the only pain a diver will experience is the sudden harsh pull at his ankles once he drops, a painful feeling which will stay with him for days. It’s common to see tribe members’ heads hit the ground after a jump but for the most part, they survive unscathed.

    http://listverse.com/2010/07/17/10-incredibly-painful-rites-of-initiation/

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    Ganz tief im Herzen sind alle Menschen sind Melanesier …

    Wann ist ein Mann ein Mann?

    Kein Penis, kein Turmsprung, so einfach ist das:

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    Die einzelnen Teilbereiche des Turmes werden wie Körperteile des Menschen benannt. Betrachtet man den Turm von vorne, so sieht man mehrere übereinandergestaffelte Ebenen von Sprungbrettern, denen entsprechende Körperbereiche zugewiesen sind: Fuß, Knie, Unterleib, Brust, Brustwarze, obere Brust, unter den Armen, Kehle, Schulter, Kopf. Die Seiten des Turmes nennt man si gol („die Seiten des Spiels“), die vier Ecken sin teban („zusammengebundene Ecken“), die Rückseite alu gol („der Rücken des Spiels“), das Innere des Turmes lon te gol („im Inneren des Spiels“). Das Sprungbrett wird ba gol genannt („Frucht des Spiels“). Die mittlere, größte der das Sprungbrett stützenden drei Abstrebungen beim gol abri heißt wichin („Penis“), die beiden äußeren nennt man sinbwel ankennen („Schamlippen“).

    http://de.wikipedia.org/wiki/Lianenspringer_von_Pentecost

    Missionare akzeptieren nur ihre eigenen heiligen Riten, die kolonialen Zwangsmodernisierer und Sinnverwalter erließen darum ein Verbot.

    Die Antikolonialen und wie versehentlich kulturell Gegenmodernen forderten eine revolutionäre Neubewertung dieser kulturellen Besonderheit.

    Und nun erneuerten tatkräftige Christen das Ritual.

    In the mid-nineteenth century, missionaries came to the area and persuaded the natives to stop land diving. In the 1970s, anti-colonialism caused land diving to be seen in a new light as way to demonstrate their cultural identity. After the independence from colonial powers in 1980, the ritual was revived by Christian locals from neighbouring areas.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Land_diving

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    Die meisten melanesischen Stämme praktizierten irgendeine Form der Beschneidung de Penisvorhaut, aber es ist bemerkenswert, dass einzelne Inseln wie etwa die Salomonen offensichtlich nie die Beschneidung ausübten und sie erst seit der Einflussnahme der Amerikaner in medikalisierter Form kennen.

    Tikopians are not circumcised, but superincised. That is, a single cut is made from front to back on the top of the foreskin. Because it is done before the penis grows, the skin pulls back, giving an appearance similar to true circumcision. …

    On Ra’ivavae in the Austral Islands (700 kilometers from Tahiti), the boys superincise themselves (ouch!) alone. The custom is similar in the Philippines, and one shudders to think of the possibilities of misunderstanding and accident, but presumably they know what the result should look like. On the tiny island of Niue, it is done about the age of eight and, as on Tikopia, it is a big occasion. In Fiji, it is a custom of puberty. …

    A variety of methods are used in those regions where it is done. One is called in Pijin, „fo-kona“ („four corner“) where four fore-to-aft cuts are made, on top, bottom and sides. Again, if that is done before puberty the outcome will look similar to conventional circumcision.

    http://www.circumstitions.com/Pacific.html

  6. Verfassungsbeschwerde Beschneidung Says:

    BVerfG, 1 BvR 102/13 vom 8.2.2013, Absatz-Nr. (1 – 3)

    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

    – 1 BvR 102/13 –
    In dem Verfahren
    über
    die Verfassungsbeschwerde

    des Herrn K…,

    gegen das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20. Dezember 2012 (BGBl I S. 2749)

    hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts …

    gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 8. Februar 2013 einstimmig beschlossen:

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Gründe:

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Der Beschwerdeführer ist durch das von ihm unmittelbar angegriffene Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20. Dezember 2012 (BGBl I S. 2749) nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (§ 90 Abs. 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 1, 97 <101 f.). Er hat vorgetragen, als Sechsjähriger im Jahr 1991 von einem sogenannten „Beschneider“, der über keine medizinische Ausbildung verfügt habe, beschnitten worden zu sein und unter den Folgen noch heute zu leiden. Abgesehen davon, dass damit etwaige zivilrechtliche Ansprüche und auch die Verfolgung einer – hier unterstellten – Straftat verjährt sein dürften (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB, § 195, § 199 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a BGB), privilegiert die vom Beschwerdeführer angegriffene gesetzliche Regelung (§ 1631d BGB) gerade den von ihm geschilderten Fall nicht. Vielmehr lässt Absatz 2 der neuen Bestimmung Beschneidungen durch nicht als Ärzte ausgebildete Personen nur in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zu. Ein Selbstbetroffensein des Beschwerdeführers durch die neue Regelung kommt daher von vornherein nicht in Betracht.

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130208_1bvr010213.html

  7. How to Overcome Preputophobia Says:

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    Wir haben ein Recht auf ein Leben in vorhautfreier Zone. Menschenrechte und Torah sind kompatibel, solange wir ungehindert der Torah folgen dürfen. Grundgesetz und Scharia gehen problemlos zusammen, wenn uns nur niemand dabei stört, Allahs System zu errichten.

    Jede Regierung toleriere unser Ansinnen und kein Politiker fordere unsere Toleranz für diese übergriffig ins fremde Familien-System eindringenden Vorhautschützer.

    Wacht die jüdische oder muslimische Tante nachts schweißgebadet auf: ahhh, der Kleine hat seine Vorhaut noch! Nächtlicher Telefonterror jetzt, unbedingt sofort die pflichtschludrige Schwester anrufen! Ein intakter Penis macht Tantchen Herzschmerz. She suffers from preputophobia. Als Sittenwächter hat sie die Vorhautlosigkeit von Wohnung und Familienkreis zu bewahren und ggf. durchzusetzen.
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    11.12.2013 – die neben Hausrat und Ehefrau auch ihre Kinder irrigerweise immer noch als Privatbesitz betrachtenden Vorhautphobiker sind fleißig gewesen haben und 101 von 318 Parlamentariern im EUROPARAT wollen religiöse Jungenbeschneidung (la circoncision des garçons) europaweit straffrei stellen.

    Die vielfach nachgewiesenen gesundheitlichen Schäden werden einfach ignioriert, die Jungenbeschneidung habe keine Risiken für die Kinder (pas de risques pour les enfants).

    Suite aux demandes des diplomates israéliens, les parlementaires du Conseil européen ont présenté une motion qui s’oppose à une résolution antérieure qui condamne la circoncision rituelle des garçons comme étant une violation de l’intégrité physique des enfants. La requête a été présentée la semaine dernière par 101 des 318 membres du Conseil précisant que la circoncision des garçons était un rite religieux qui ne présente pas de risques pour les enfants.

    jn1 (jewish news one) 22.12.2013

    http://fr.jn1.tv/video/news/le-conseil-europ-en-propose-une-motion-pour-la-circoncision.html

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    (JTA) — Encouraged by Israeli diplomats, parliamentarians from the Council of Europe have submitted a motion opposing an earlier resolution condemning the ritual circumcision of boys.

    The motion was submitted last week by 101 members of the Parliamentary Assembly of the council, according to Micaela Catalano, a spokeswoman for the assembly, which has 318 parliamentarians and whose resolutions are non-binding.

    Israeli diplomats told JTA they initiated the process that led to the motion’s submission. …

    The new motion calls Jewish and Muslim circumcision of boys “a religious rite which does not present risks for children and should be respected as a longstanding religious tradition.”

    Titled “Freedom of religion and religious practices,” the December 11 motion urges the assembly to make recommendations on tolerance of religious practices. It also mentions an earlier, anti-circumcision resolution that the assembly passed in October. …

    Council of Europe motion submitted in support of ritual circumcision rights
    JTA 20.12.2013

    http://www.jta.org/2013/12/20/news-opinion/world/council-of-europe-motion-submitted-in-support-of-ritual-circumcision-rights

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    MOTION IM EUROPARAT EINGEBRACHT

    101 von 318 Parlamentariern des Europarats haben letzte Woche eine Motion in dieses Gremium eingebracht, welche im Gegensatz zu einer früheren Resolution stehen soll, die sich gegen die rituelle Beschneidung von Knaben richtet.

    Nach Aussagen des israelischen Botschafters bei der UNESCO, Nimrod Barkan, soll das Prozedere vor allem durch das israelische Aussenministerium in Gang gebracht worden sein, das in den letzten zwei Monaten eine entsprechende Kampagne führte. Der Europarat ist eine regierungsübergreifende Organisation, die den Dialog fördern soll und von der EU unabhängig ist. Seine Resolutionen sind allerdings nicht bindend. In der nun vorgelegten Motion wird die jüdische und muslimische Knabenbeschneidung als «religiöser Ritus, welcher für die Kinder kein Risiko darstellt und als seit langem bestehende religiöse Tradition respektiert werden sollte» bezeichnet. Unter dem Titel «Freiheit der Religion und der religiösen Praktiken» fordert das Papier die Ratsversammlung auf, Empfehlungen zur Toleranz gegenüber religiösen Traditionen abzugeben. Die Resolution gegen die Beschneidung vom Oktober wird darin explizit erwähnt. In ihr wurde die nicht medizinisch bedingte Knabenbeschneidung als «Verletzung der physischen Integrität von Kindern» bezeichnet. Resolutionen des Europarats können zwar nicht revidiert, jedoch neue zur gleichen Thematik verabschiedet werden. Ein Entscheid, ob der Antrag aufgenommen wird, soll nächsten Monat erfolgen. In Schweden sind indessen in der Provinz Blekinge gegenläufige Anstrengungen zu verzeichnen (siehe Topnews vom 23. Dezember), indem dort die rituelle Knabenbeschneidung verboten werden soll, nachdem im Oktober die Ombudsmänner für Kinder aller skandinavischen Länder – also Finnland, Island, Dänemark, Norwegen und Schweden – eine gemeinsame Erklärung herausgegeben hatten, in der sie ein generelles Verbot nicht medizinisch bedingter Beschneidungen vorschlagen. TA

    tachles. Das jüdische Wochenmagazin 24.12.2013

    http://www.tachles.ch/news/motion-im-europarat-eingebracht

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    Es knarrt die Paradiestüre, mit Flammenschwert ein diensthabender Engel, finster blickend: „Muslim oder Jude? Ok. Unbeschnitten? Du kommst hier nicht rein!!!“

    Ein Blick zu bibelrevolutionären jüdischen Himmelswächtern:

    ‚Violation of freedom of religion‘
    Rabbi Pinchas Goldschmidt, president of the Conference of European Rabbis, told Ynet that in the short time since the resolution was passed, he and his associates had managed to appeal to many of the council members on the issue, and that these members plan to demand a new debate which will consider allowing male circumcision.

    The war against circumcision and ritual slaughter conceals the new anti-Semitism, which is a violation of the freedom of religion all EU countries have signed,“ said Rabbi Goldschmidt. „Although this is not a binding resolution, it encourages the dark forces which seek to see Europe clean of Jews.“

    So ein Schmarrn, was der in Zürich geborene Pinchas Goldschmidt redet, seit 1993 Oberrabbiner von Moskau. Gerade viele der russischen Juden von heute sind nicht beschnitten und offensichtlich ziemlich happy damit, jedenfalls beschwert sich niemand.

    Sünnetci oder Mohel raus aus dem Kinderzimmer, darum geht es allerdings.

    Keine Beschneidung unter achtzehn.

    http://esseragaroth.blogspot.de/2013/10/council-of-europe-male-ritual.html

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    Bischöfe und Rabbiner pro Scharia … Pinchas Goldschmidt mit Kardinal Jean-Luis Tauran in Wien beim saudi-arabischen KAICIID

    King Abdullah Bin Abdulaziz International Center for Interreligious and Intercultural Dialogue“ in Vienna …

    The KAICIID was set up jointly by Saudi Arabia, Spain and Austria, with the Vatican acting as “founding observer.”

    http://english.alarabiya.net/articles/2012/11/27/252038.html

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    Eröffnung des neuen Dialogzentrums KAICIID: Vielversprechende Projekte für die Zukunft
    21.11.2012

    UN Generalsekretär Ban Ki-moon, die Außenminister von Saudi Arabien, Österreich und Spanien, der Präsident des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog Kardinal Jean-Luis Tauran, der Präsident der Islamic League Dr. Abdullah Al Turki, der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel Bartholomäus I, der Bischof von Madrid Antonio Maria Rouco Varela, der Chef-Rabbiner Moskaus und Vorsitzender der Europäischen Rabbinerkonferenz Rabbi Pinchas Goldschmidt sowie der Generalsekretär der Organisation für Islamische Zusammenarbeit Ekmeleddin Ihsanoglu werden gemeinsam mit bedeutenden internationalen religiösen, weltlichen und politischen Würdenträgern an der Eröffnung des King Abdullah Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) teilnehmen.

    http://www.kaiciid.org/de/presse/presseaussendungen/opening-of-the-kaiciid-dialogue-centre.html

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    Speech of Pinchas Goldschmidt,
    Chief Rabbi of Moscow

    http://www.kaiciid.org/en/kaiciid-day/inauguration-speeches/

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    16.12.2013
    “The misuse of religion has caused many problems, as has the misuse of politics,“ said the Secretary General.

    Moment mal Herr KAICIID-Generalsekretär, hat Prophet Mohammed jetzt die Religion oder die Politik missbraucht oder wollen Sie uns den Staat von Medina bringen?

    http://www.kaiciid.org/en/press/statements/kaiciid-dialogue-can-avert-collision-of-identities-and-conflict-kaiciid-secretary-general.html

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  8. Asherah pole Says:

    Priester machen ihren Job, machen den Menschen Angst, grässliche Angst. Den Sohn schuldhaft nicht zu beschneiden ist religionsrechtlich für einen jüdischen Schriftgläubigen so zu bewerten wie die Anrufung einer Gottheit neben dem Allmächtigen oder wie Geschlechtsverkehr mit einem Tier bzw. mit der eigenen Mutter oder wie Arbeiten am Sabbat. Angst und Schrecken also, Frevel und Fluch.

    Die Zirkumzision bewusst zu verweigern bringt Kareth, Ausgestoßenwerden aus dem Volk Israel, was physisches Getötetwerden heißen konnte oder sich, in der kommenden Welt (in the world to come), auf das Getrenntsein der Seele zur rechtgeleiteten Gemeinschaft bezieht.

    Verweigern des Bundes mit dem Ewigen, das ist nicht Rote Karte mit Platzverweis wie beim Fußball, nein, das ist Hochverrat und Blasphemie zusammen und noch viel mehr, ach, schlimmer geht’s nimmer. Kind beschneiden also, Kind blutet schreit, die Gottheit lächelt.

    Dieses Zittern und Frohlocken sollten die gewählten Volksvertreter mit § 1631d BGB in den entsprechenden Pragraphen gießen (islamisch geht es um die im Koran beschriebene Höllenstrafe, die der Gesetzgeber berücksichtigen muss, um endlich die Transformation der BRD in die RRD zu erreichen, die Religiöse Republik Deutschland).

    The consequences for omission are that the uncircumcised is cut off from his kinsmen.

    In fact, circumcision is only one of two performative commands, the neglect of which bring the kareth penalty. (The other is the failure to be cleansed from corpse contamination, Num. 19:11-22.)

    Seite 473, dort sogleich zum Thema Säuglingsbeschneidung

    The Book of Genesis: Chapters 1-17
    von Victor P. Hamilton

    http://books.google.de/books?id=WW31E9Zt5-wC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

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    The Hebrew term kareth („cutting off“) is derived from the Hebrew verb karat („to cut off“). The noun form does not occur in the Hebrew Bible. The plural, Kerithoth („Excisions“), is the seventh tractate of the fifth order Kodashim of the Mishnah. In the Talmud kareth means not necessarily physical „cutting off“ of life but extinction of the soul and denial of a share in the world to come.

    Hebrew Bible

    In the Hebrew Bible to „cut off“ (Hebrew: כרת‎ karath), is a form of punishment which may mean killing or excluding from the people.

    Rabbinical literature

    It is the punishment for serious crimes, some of which are also punishable by death by a human court. Kareth can mean dying young (before the age of 60), dying without children, or the soul being spiritually „cut off“ from your people after death.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Kareth

    ~~~~~~~~~
    According to the Mishnah in Kerithoth (1:1)[9] there are a total of 36 offenses punishable by kareth
    ~~~~~~~~~[ einige der 36 schlimmen, Kareth-würdigen Vergehen ]

    Sexual intercourse with one’s mother

    Worshiping a deity other than God, known as Avodah Zarah (עבודה זרה)

    Violating the Shabbat (שבת) by doing one of the 39 categories of activities prohibited on Shabbat

    Failure to circumcise oneself

    http://en.wikipedia.org/wiki/Kareth#Offenses_punishable_by_kareth

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    die Halacha ist nicht veränderbar, stammt noch aus der ‚guten alten‘ Zeit der Steinigung

    Torah

    The Israelite Torah, which is the first five books of the Hebrew Bible (Genesis, Exodus, Leviticus, Numbers, and Deuteronomy) contained within the Hebrew Bible (Old Testament) and as such serves as a common religious reference for Judaism. The Torah sentences death by stoning for the following:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Stoning#Torah

    Mishna

    The Mishna gives the following list of persons who should be stoned.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Stoning#Mishna

    Mode of Judgment

    In rabbinic law, capital punishment may only be inflicted by the verdict of a regularly constituted court of three-and-twenty qualified members. There must be the most trustworthy and convincing testimony of at least two qualified eye-witnesses to the crime, who must also depose that the culprit had been forewarned of the criminality and the consequences of his project. The culprit must be a person of legal age and of sound mind, and the crime must be proved to have been committed of the culprit’s free will and without the aid of others.

    On the day the verdict is pronounced, the convict is led forth to execution.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Stoning#Mode_of_Judgment

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    the modern scholarly interpretations suggests instead that the Israelite folk religion was always polytheistic

    Deuteronomy 16:21 states that YHWH (rendered as „the LORD“) hated Asherim whether rendered as poles: „Do not set up any [wooden] Asherah [pole] beside the altar you build to the LORD your God“ or as living trees: „You shall not plant any tree as an Asherah beside the altar of the Lord your God which you shall make“.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Asherah_pole

  9. BVKJ und DAKJ gegen § 1631d BGB Says:

    12.12.2013
    Kinderschützer und Ärzte ziehen Bilanz: Beschneidungsgesetz auf ganzer Linie gescheitert

    Berlin, 12.12.2013 – Ein Jahr nach der Legalisierung von Beschneidungen an Jungen aus jeglichem Grund traten in Berlin sieben Kinderschutzverbände und Ärztevertretungen vor die Presse, um ihre Bedenken zum so genannten Beschneidungsgesetz, zu seiner Anwendung und dessen Folgen zu äußern. Ihr Fazit: Das Gesetz ist auf ganzer Linie gescheitert. …

    Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), sprach sich grundsätzlich gegen die Beschneidung bei Minderjährigen ohne medizinische Indikation aus. Er sagte: „Zirkumzisionen ohne therapeutischen Nutzen dürfen frühestens nach Erreichen der notwendigen Einwilligungs- und Zustimmungsfähigkeit durchgeführt werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Betroffene sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist.“ Fegeler weiter: „Voraussetzung ist hier die umfassende Aufklärung des Jugendlichen (ohne Dabeisein der Eltern) über die Folgen der Vorhautentfernung.”

    Nach Aussage von Prof. Dr. Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), lehnen auch alle in der DAKJ zusammengeschlossenen Verbände eine nicht medizinisch begründete Beschneidung ab. Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz habe die Situation für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder und Jungen nicht verbessert, sagte er. Je jünger ein Kind sei, umso größer seien auch die technischen Schwierigkeiten und die Rate von Komplikationen, die nach einer Beschneidung auftreten (mindestens 6 Prozent), so Gahr. Ein nicht-ärztlicher Beschneider dürfe keine wirksame Anästhesie durchführen, weder eine Allgemein-Narkose noch eine örtliche Betäubung. Im Ergebnis würden so in Deutschland bei Neugeborenen Beschneidungen ohne Schmerzausschaltung vorgenommen werden.

    „Stellt man sich eine Blinddarmoperation bei Erwachsenen ohne Narkose vor, so sieht man, wie hoch problematisch dieses Vorgehen ist“, erläuterte Gahr. Die von den Befürwortern der Beschneidung angeführten medizinischen Vorteile seien keineswegs wissenschaftlich belegt bzw. für Menschen der entwickelten Länder irrelevant.

    Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert unverändert das Recht auch von minderjährigen Jungen auf körperliche und seelische Unversehrtheit und lehnt Entfernungen der Vorhaut aus anderen als medizinischen Gründen bei Minderjährigen ab. Die neue Koalition diskutiert gerade über ein Verbot von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen, sie sollte den Beschluss des Bundestages vom 12.12.12 zur Erlaubnis von medizinisch nicht indizierten Beschneidungen ebenfalls in Frage stellen …

    Kinderärzte im Netz

    http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=4809&nodeid=26

  10. Bundesverfassungsgericht und Beschneidungsgesetz Says:

    Tja, für Beschneidungsgegner gibt’s keine netten Audienzen in Moschee oder Synagoge und in einem Kirchengebäude wohl auch nicht mehr.

    Bloß kein schlechtes Wort über Islam und Scharia. Die feigen und karrieregeilen Bundestagsabgeordneten haben auf Menschen wie Winfried Hassemer nicht gehört:
    ::

    Ex-Verfassungsrichter kritisiert geplantes Beschneidungsgesetz
    01-09.2012

    „Wir sollten ein solches Gesetz nicht erlassen“, schreibt der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer in der neuen Ausgabe der „Zeitschrift für Rechtspolitik“. Ein Gesetz, wie es der Bundestag nach seinem Beschluss von Mitte Juli verabschieden wolle, könne jetzt aufgebrochene Dispute beschwichtigen, würde aber „die innen- und religionspolitischen Grundfragen, die sich jetzt stellen, unter Wert behandeln“. In seiner „prinzipiellen Unentschiedenheit“ würde es die straf- und verfassungsrechtlichen Sachfragen der Rechtsprechung überantworten, „die mit ihnen nach aller Erfahrung nur schlecht zurechtkommt. …

    In seinem Beitrag betonte Hassemer, das umstrittene religiöse Ritual dürfe nicht vorschnell für zulässig erklärt werden. Den Befürwortern der Beschneidung warf er vor, den „unkorrigierbaren Eingriff in den Körper eines unverständigen Kindes“ als kulturelles Gebot herunterzuspielen. Andererseits liege die Religionsausübung dem Grundgesetz am Herzen. Hassemer kritisierte „die kalte Abweisung, zu unserer Mehrheitskultur passe nun einmal die Beschneidung nicht“. Der Strafrechtsprofessor forderte, sorgfältig zu prüfen, ob mit dem Eingriff nicht bis zur Zustimmungsfähigkeit des Betroffenen gewartet werden könne. …

    http://www.tagesspiegel.de/politik/religioese-rituale-ex-verfassungsrichter-kritisiert-geplantes-beschneidungsgesetz/7080164.html

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  11. barnvänlig Blekinge län · child-friendly province Blekinge Says:

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    Nej bedeutet Nein. Was für ein schönes Wort.

    Der Sünnetci oder Mohel hat kein anderes Wort als Nein verdient und soll sich zeitnah einen anderen Job suchen. Das Kind kann nicht nej sagen, das müssen wir Erwachsene tun, als Sozialpädagogen oder Politiker.

    Männliche Beschneidung (manlig omskärelse) soll in Blekinge verboten werden: Manlig omskärelse som saknar medicinska skäl bör förbjudas i Blekinge. Det tycker landstingsrådet Per-Ola Mattsson (S).

    Kinder (barnen), die beschnitten werden sollen, haben keine Möglichkeit (möjlighet), zum dem Eingriff (ingrep) Nein (nej!) zu sagen, barnen som omskärs inte har någon möjlighet att säga nej till ingreppet

    http://www.svd.se/nyheter/inrikes/landsting-vagrar-rituell-omskarelse_8837578.svd

    vill förbjuda – will verbieten
    omskärelse – die Beschneidung
    utan – ohne

    Landstingsrådet Per-Ola Mattsson (S) vill förbjuda omskärelse utan medicinska skäl i det egna landstinget.

    http://www.dagensmedicin.se/nyheter/vill-fa-slut-pa-omskarelse-inom-landstinget/

    Vielen Dank der Provinz Blekinge!
    Tack så mycket, Blekinge län!

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  12. barnvänlig Blekinge län · child-friendly province Blekinge Says:

    SCHWEDISCHE PROVINZ VERWEIGERT ZULASSUNG RITUELLER BESCHNEIDUNG
    Peter Mühlbauer
    heise 24.12.2013

    Streit um Wirkung von Betäubungssalbe

    Schweden ist in 21 Län untergliedert, die dem Subsidiaritätsprinzip folgend über Landsting-Parlamente und für sechs Jahre gewählte Landshövding-Gouverneure zahlreiche Selbstverwaltungsaufgaben in Bereichen wie Kultur, Verkehr, Umweltschutz und öffentliche Sicherheit und Gesundheitsfürsorge wahrnehmen. Im südschwedischen Län Blekinge erregt derzeit der Landshövding Per-Ola Mattsson, mit der Weigerung Aufmerksamkeit, religiös motivierte Beschneidungen minderjähriger Knaben zuzulassen.

    Sowohl die Reichsregierung als auch das Aufsichtsgremium Sveriges Kommuner och Landsting (SKL) üben massiven politischen Druck auf den Sozialdemokraten aus, damit dieser die lokalen Gesundheitsbehörden anweist, Lizenzen für religiöse Beschneider auszustellen. Sie argumentieren, dass die Beschneidungen ohne solch eine Lizenzerteilung von Personen ohne ausreichende medizinische Kenntnisse und ohne Narkose durchgeführt werden.

    Mattsson verlautbart bislang, dass er diesem Druck nicht nachgeben will, weil er der Überzeugung sei, dass damit unangemessen in das Recht nicht zustimmungsfähiger Minderjähriger auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird. Seine Unterstützer ergänzen, dass die bislang praktizierte Narkose mit einer Salbe Schmerzen ohnehin nicht betäuben könne und lediglich eine Alibifunktion habe.

    Der schwedisch-britische Pharmakonzern AstraZeneca, der die bei Baby-Beschneidungen häufig verwendete Lidovainsalbe Emla herstellt, zog seine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Einsatzgebiet nach dem negativen Urteil eines europäischen Expertengremiums im Sommer 2013 zurück. Trotzdem wird das frei verkäufliche Medikament weiter vor Beschneidungen aufgetragen, weil ein geeignetes Alternativnästhetikum fehlt und Vollnarkosen in diesem Alter sehr riskant sind. Kritiker sprechen seitdem von einem bloßen Alibieinsatz, der Eltern und Gesetzgeber beruhigen soll.

    http://de.soc.politik.misc.narkive.com/rqxRjigl/sehr-vernunftig-schwedische-provinz-verweigert-zulassung-ritueller-beschneidung

    http://www.heise.de/tp/blogs/8/155565

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    Consiglio della Contea vorrebbe vedere il divieto di circoncisione

    Per-Ola Mattsson, Presidente del Consiglio di sanità pubblica, dice che la circoncisione senza una ragione medica non devono essere inclusi nella cura del Consiglio

    http://www.apg29.nu/index.php?artid=13707&hl=it

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    Un comté en Suède prévoit d’interdire la circoncision non-médicalisé.

    Per-Ola Mattsson, le commissaire du comté de Blekinge, a dit qu’il ira de l’avant avec l’interdiction prévue du rituel de la circoncision, lors d’une réunion avec le conseil de santé du comté au début de l’année prochaine.

    Dans une déclaration, Mattsson, qui est aussi le président du Conseil de la santé publique de Blekinge, dit que la raison pour laquelle il s’est opposé à la pratique était que les mineurs „n’avaient pas la possibilité de dire non à la chirurgie“; le comté ne devrait donc pas effectuer ces procédures.

    Dans le cadre du projet de loi, toute personne qui effectue la pratique rituelle en Suède doit recevoir un permis venant du conseil de santé du pays, mais une infirmière ou un médecin doit toujours être présent pendant la procédure. Les représentants de la communauté juive du pays ont accueilli la loi car elle ne les empêche pas d’accomplir le rituel.

    En septembre, le parti de droite des Démocrates de Suède a soumis au Parlement une motion en faveur de l’interdiction de la circoncision rituelle. Dans le mois suivant, les médiateurs de tous les pays nordiques, incluant la Finlande, l’Islande, le Danemark, la Suède et la Norvège, ont publié une déclaration commune proposant une interdiction de la circoncision.

    http://fr.jn1.tv/video/news?media_id=195728

  13. Verfassungsbeschwerde Beschneidung Says:

    Die Justizministerin und Beschneidungsgesetzdurchpeitscherin wurde im Telefoninterview mit Zitaten von Heinz Hilgers, dem vorsichtig beschneidungskritischen Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) sowie Dieter Graumann vom Zentralrat der Juden in Deutschland konfrontiert.

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    Leutheusser-Schnarrenberger: Beschneidungsgesetz ist nicht durchgepeitscht worden

    (…)

    Jürgen Liminski: Die Koalition hat sich nun für die Position, wenn man so will, von Herrn Graumann entschieden. Halten Sie das für sachgerecht?

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Regierungsentwurf, der im Bundesministerium der Justiz, also in meinem Hause, erarbeitet wurde, stellt das klar, was in Deutschland immer galt. …

    Liminski: Nun steht da die Frage im Raum, ob man da nicht doch zu schnell dem Druck von diesen Gruppen nachgegeben hat, etwa dem Druck aus dem Zentralrat. … Hat man hier nicht doch zu schnell dem Druck aus dem Zentralrat nachgegeben?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Wir haben keinem Druck nachgegeben, sondern es war eine Situation in Deutschland mit dieser Einzelentscheidung eines Landgerichtes in Köln …

    (…)

    Liminski: Stichwort Kindeswohl. Ich greife mal ein Bedenken aus der Wissenschaft auf. Der Düsseldorfer Professor für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Matthias Franz, weist zusammen mit immerhin 700 Kollegen auf einige Folgen hin. Er sagt, die Entfernung der Vorhaut im Säuglings- und Kindesalter stelle ein mögliches Trauma dar und könne zu erheblichen körperlichen, sexuellen oder psychischen Komplikationen bis ins Erwachsenenalter hinein führen.

    (…)
    ohne rot zu werden versteckt sich die Justizministerin hinter dem wissenschaftlich längst widerlegten US-amerikanischen Arztverband und zitiert die im Sommer 2012 nur noch von „it’s pro-choice, for lack of a better word“ (s. u.) redende AAP auch noch falsch:

    Leutheusser-Schnarrenberger: … Aber zum Beispiel hat ja der Verband der Kinderärzte in den Vereinigten Staaten von Amerika ausdrücklich empfohlen, dass Beschneidung vorgenommen werden soll aus präventiven hygienischen Gründen. …

    Liminski: Es geht hier um die Abwägung von Menschenrechtsgütern. Rechnen Sie damit, dass die Sache beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landet?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Das kann niemand ausschließen, wenn es die Möglichkeit gibt, einen Rechtsweg auch gegen ein Gesetz, wenn man sich betroffen fühlt, zu beschreiten. Ich bin aber absolut zuversichtlich, angesichts der weltweiten Rechtslage, die nicht Beschneidung verbietet – das ist die weltweite Rechtslage -, dass auch das, was wir jetzt hier sehr angemessen, auch sehr nachdenklich im Bundestag beraten, Bestand hat vorm Verfassungsgericht und vorm Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

    (…)

    Deutschlandfunk 12.12.2012

    http://www.deutschlandfunk.de/leutheusser-schnarrenberger-beschneidungsgesetz-ist-nicht.694.de.html?dram:article_id=230785

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    Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes Bundesverbandes e.V. zur Debatte um das „Beschneidungsurteil“ einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln

    15.09.2012

    … Für den DKSB als Lobby für Kinder ist das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, auf Integrität, eine handlungsleitende Maxime. Für das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und seine Verankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch hat sich der DKSB viele Jahre eingesetzt. …

    Wir Kinderschützerinnen und Kinderschützer setzen uns in allen Lebensbereichen dafür ein, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe in den Körper eines Kindes unterbleiben. Dies gilt auch für einen so schwerwiegenden und unumkehrbaren Eingriff wie die Zirkumzision bei einem Jungen. Der DKSB appelliert deshalb an alle Mütter und Väter in unserer Gesellschaft, zu prüfen, ob die Beschneidung, in die Säuglinge und junge Kinder nicht einwilligen können, verzichtbar ist. An gläubige Mütter und Väter appellieren wir, zu prüfen, welche anderen Formen der Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft und der religiösen Erziehung von Jungen denkbar sind und erst dann eine Beschneidung auf den Weg zu bringen, wenn das Kind Willens und in der Lage ist, darüber zu bestimmen. …

    schöne Worte also, um im Folgenden leider ausdrücklich dem beschneidungsfreundlichen Ethikrat zuzustimmen und die Beschneidung durchzuwinken.

    Der DKSB wollte im September 2012 also gar nichts ernsthaft gegen die MGM tun und verdient als angebliche „Lobby für Kinder“ durch uns Intaktivisten keine Unterstützung.

    Klicke, um auf SN%20Beschneidung-2012-09-17-js.pdf zuzugreifen

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    AAP argumentiert heftig unredlich, schamlos verlogen, grundlegend unetisch (unethical). ‚Mittig-ausgewogen‘ (middle) sei das AAP-Konzept … das kennen wir von den radikalislamischen Wasatiyya-Philosophen, ‚Wahlfreiheit‘ (a choice) zu fordern von der Berliner Bewegung PRO-RELI.

    Wissenschaftlich und wohlwollend betrachtet Intact America unversehrte kindliche Körper und Genitalien, einerlei ob männlich oder weiblich, und fordert Unversehrtheit:

    “We’re not pushing everybody to circumcise their babies,” Dr. Douglas S. Diekema, a member of the academy’s task force on circumcision and an author of the new policy, said in an interview. “This is not really pro-circumcision. It falls in the middle. It’s pro-choice, for lack of a better word. Really, what we’re saying is, ‘This ought to be a choice that’s available to parents.’

    “The bottom line is it’s unethical,” said Georganne Chapin, founding director of Intact America, a national group that advocates against circumcision. “A normal foreskin on a normal baby boy is no more threatening than the hymen or labia on your daughter.”

    aus: Benefits of Circumcision Are Said to Outweigh Risks
    von: RONI CARYN RABIN
    in: The New York Times 27.08.2012

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  14. intactivism international Says:

    „I’m Jewish and it happened to me. I think my parents‘ religious rights stop where my body begins. It removes the most sensitive parts of the penis.“ ~Evan, protesting with Bay Area Intactivists on Sunday, December 8, 2013

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    While some might assume that circumcision for the eight-day-old boy is an absolute in Israel, more Jewish people are questioning, and rejecting, the necessity of the rite. In researching this case, I spoke with Israeli ethicist Carmel Shalev of Haifa University Faculty of Law. She indicated to me that there is awareness in her country of the arguments against the practice.

    Israeli circumcision critic Eran Sadeh (featured in the above news broadcast) has been working hard to educate Jewish people in Israel about the downsides to foreskin removal. He is the founder of the Israeli group Gonnen Al Hayeled (Protect the Child) and he is also a Beyond the Bris contributing writer. There can be no doubt that Sadeh’s advocacy is playing a large role in getting Israeli parents to think critically about this once universally accepted tradition.

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    Brother K

    http://www.youtube.com/user/1brotherk?feature=watch

  15. Bundesverfassungsgericht Beschneidungsgesetz § 1631d BGB Says:

    Jungenbeschneidungsfreundin Christine Lambrecht litt für uns alle und malte am 19. Juli 2012 den Teufel an die Wand ich meine die aus Karlsruhe drohende Verfassungswidrigkeit:

    Um diese unterschiedlichen Rechtsgüter gegeneinan der abzuwägen und dennoch ein ganz klares Signal zu senden, dass muslimische und jüdische Religionsausübung in diesem Land möglich sein muss, fordern wir die Bundesregierung mit diesem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem diese unterschiedlichen Rechtsgüter unter einen Hut gebracht werden. Das ist keine leichte Aufgabe. Das wird wirklich sehr schwierige Formulierungsarbeit sein, um dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz hinterher vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Denn was nützt uns ein Gesetz, das dann später für verfassungswidrig erklärt wird? Wir alle wissen um die Probleme, die damit verbunden sind. …

    wissenschaftliche Fakten zu Human Genital Mutilation (HGM, das ist FGM und MGM) lassen die sich für den abschaffenswerten Arbeitsplatz von Mohel und Sünnetci ins Zeug legende Einpeitscherin ungerührt.

    Christine Lambrecht gibt Befehl, angeblich mädchenfreundlich und eindeutig jungenfeindlich, und der ganze Bundestag applaudiert gottesfürchtig oder jedenfalls proreligiös erregt:

    Genitalverstümmelung von Mädchen hat nichts, aber auch gar nichts mit der Beschneidung von Jungen zu tun! …

    Ob die Intaktivisten denn nicht alle beschneidungspflichtigen Stämme ausrotten wollen?

    Sind heile jüdische Kinderpenisse und Deutschlands um ihr Jahrtausende altes Beschneidungsrecht betrogene jüdische Eltern denn nicht der neue Völkermord Made in Germany, Auschwitz 2.0?

    Lambrecht ruft nach dem Schariagesetz:

    Religionsausübung von Muslimen und Juden muss
    in Deutschland weiterhin zulässig sein.

    Religionsausübung von Muslimen, noch mit der Burka oder schon ganz im Kalifat?

    Klicke, um auf 17189.pdf zuzugreifen

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    die Politikerin war noch nicht fertig, natürlich nicht.

    Denn nun waren fünf Monate vergangen und der menschenrechtlich wie demokratiegeschichtlich verhängnisvolle 12.12. war gekommen, jener Tag der Abstimmung für das politisch gewollte Abdrängen der Wissenschaft und das Emporheben der allmächtigen Elternwünsche auf kultische Genitaloperation.

    Christine Lambrecht sprach im Plenum. Ein Lichtblick dort war Marlene Rupprecht:

    DEUTSCHER BUNDESTAG
    213. Sitzung
    Plenarprotokoll 17/213
    Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012

    Marlene Rupprecht: … Da hat sich der Staat nicht einzumischen; aber dieses Recht der Eltern ist ein Verantwortungsrecht und kein Verfügungsrecht. Der Staat hat Kinder als Rechtssubjekte zu respektieren, als Inhaber von Grundrechten.

    Das Elternrecht ist nicht grenzenlos. Das haben wir schon des Öfteren diskutiert und auch gesetzlich in § 1631 Abs. 2 BGB geregelt. Im Zusammenhang mit der gewaltfreien Erziehung haben wir dem Elternrecht Grenzen gesetzt. Wir haben in unserem Land das Recht, alles zu glauben und alles zu denken. Dafür stehe auch ich hier ein; aber wir haben nicht das Recht in diesem Land, alles zu tun.

    Wodurch wird nun das Elternrecht begrenzt? Einmal durch die auch bei uns geltenden Allgemeinen Menschenrechte und zum anderen durch unsere nationale Wertebasis, nämlich das Grundgesetz. In Art. 2 Abs. 2 ist jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verbrieft. Ich kann nachvollziehen, wenn Menschen dieses Recht hier nicht gefährdet sehen. Sie müssen sich aber mit den Erkenntnissen der Wissenschaft, speziell der Medizin, der letzten 30 Jahre auseinandersetzen: mit den Erkenntnissen der Schmerzforschung, mit der Erkenntnis, wie Gewebe aufgebaut ist, mit den Erkenntnissen der Traumaforschung bis hin zu denen der Psychologie. Dies haben die Fachverbände, die in diesem Bereich die Berufenen sind, getan. Sie haben sich eindeutig und klar dahin gehend geäußert, dass die Beschneidung ein sehr risikobehafteter, ein irreversibler und ein mit lebenslangen Folgen behafteter Eingriff ist. Wenn Sie zu dieser Erkenntnis kommen, müssen Sie dafür sorgen, dass wir, weil der Eingriff so gravierend ist, die Einsicht und die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen brauchen. …

    Klicke, um auf 17213.pdf zuzugreifen

    das ist die Stunde der sozialdemokratischen politischen Vorhautamputiererin, berichtet uns der klar (kinderfreundlich) denkende Winnie Wacker,

    Christine Lambrecht:

    Und des­wegen kann doch niemand, kann doch niemand eine Ver­bindung her­stellen zwischen der männ­lichen Beschnei­dung über die es nie­mals eine solche Ent­scheidung gegeben hat, und einer Menschen­rechts­ver­letzung. Des­wegen kann niemand behaupten, weil ich die männ­liche Beschnei­dung zulasse, würde ich auch ein­verstanden sein mit einer Menschen­rechts­ver­letzung.

    Lambrecht zeigt sich beratungsresistent.

    Doch obwohl inzwischen – wie jeder andere Bundestagsabgeordnete auch! – per E-Mail persönlich und bestens informiert über die Risiken der MGM und die sehr wohl bestehende grundsätzliche Vergleichbarkeit mit der FGM, wollte Lambrecht am 12.12.2012 nochmal so richtig Gas geben, ausgezeichnet kommentiert durch Winnie Wacker.

    Die Komikernation
    von: Winnie Wacker

    http://www.winniewacker.de/komiker.php

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    Auch wenn es für viele von uns ein fremdes Ritual darstellt, ist es für das Judentum konstitutiv, dass Jungen am achten Tag ihres Lebens beschnitten werden, von einem Mohel, in der Synagoge, ohne Narkose. Da stellt sich die Frage: Können wir das vor dem Hintergrund unseres Grundgesetzes und unserer Wertvorstellungen zu lassen? Ich sage: Ja. Ich möchte das erläutern: Dieses jahrtausendealte Ritual ist im Judentum von so großer Bedeutung, dass es sogar durchgeführt wird, wenn dieser achte Tag auf Jom Kippur fällt, auf den höchsten Feiertag im Judentum, an dem sonst fast alles jüdische Leben stillsteht. Das verdeutlicht die Bedeutung des Ganzen: Durch diese Beschneidung – auch wenn es uns fremd ist; ich sage es noch einmal – wird der Junge mit Gott verbunden.

    Was im Judentum aber noch wichtiger ist als der Grundsatz der Beschneidung, ist ein Grundsatz, der sich – ich bitte um Verständnis, wenn ich das nicht ganz korrekt ausspreche – Pikuach Nefesch nennt. Dieser Grundsatz im Judentum besagt, dass die Gefährdung von Gesundheit und Leben unter allen Umständen zu vermeiden ist. Das heißt, dass kein Junge beschnitten werden darf, wenn eine Gefährdung der Gesundheit oder gar des Lebens droht. Das ist ein ganz klarer Grundsatz, der über dem Grundsatz der Beschneidung steht.

    Im Kern geht es hier um die Frage, ob die elterliche Sorge das Recht umfasst, in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung, eine gefährliche Körperverletzung – man muss es so deutlich aussprechen –, einzuwilligen.

    Die elterliche Sorge muss zum Wohle des Kindes ausgeübt werden. Aber was ist das Kindeswohl in genau diesem Fall? Ist es wirklich ausschließlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Ich meine, das Kindeswohl ist viel umfassender zu begreifen. Wir alle sind uns einig, dass das Kindeswohl ganz klar eine gewaltfreie Erziehung umfasst. Es umfasst meiner Einschätzung nach aber auch die Entscheidung der Eltern darüber, dass das Kind im gesellschaftlichen Umfeld der Familie als akzeptiertes Mitglied aufwachsen und sich entwickeln kann. Diese Möglichkeit wäre nicht gegeben, wenn die Eltern die Entscheidung über eine Beschneidung nicht treffen könnten.

    Ganz klar ist: Die elterliche Sorge muss verantwortungsvoll ausgeübt werden. Das heißt, immer dann, wenn die Gesundheit des Kindes in Gefahr ist, muss von dieser Beschneidung abgesehen werden. Hiervon haben mich zahlreiche Gespräche mit jüdischen Eltern überzeugt. Diese haben ein zutiefst eigenes Interesse daran, ihre Söhne keiner gesundheitlichen Gefährdung auszusetzen, zum Beispiel, wenn das Kind als Frühchen mit einem ganz geringen Gewicht auf die Welt kommt oder eine Erkrankung, zum Beispiel eine Gelbsucht aufweist. Dann kommt der Grundsatz Pikuach Nefesch zum Tragen. Dann ist eine solche Beschneidung ganz klar verboten.

    Ich halte es für richtig, dass der Regierungsentwurf vorsieht, diese Regelung im Bereich der Personensorge anzusiedeln – genau da gehört er hin – und die Entscheidung bei den Eltern belässt. Ich hätte mir aber gewünscht – das muss ich noch einmal deutlich sagen –, dass einige Unklarheiten, die aus meiner Sicht sehr wohl vorhanden sind, im Interesse der Rechtssicherheit hätten geklärt werden können. Deswegen haben der Kollege Lischka, andere Kollegen und ich einen Änderungsantrag vorgelegt, der insbesondere die Frage der ärztlichen Aufklärung über die Risiken, über mögliche Folgen einer solchen Beschneidung regelt. Es wird klargestellt, dass darüber aufgeklärt werden muss, und zwar mit entsprechendem Sachverstand. An dieser Stelle möchte ich noch einmal an Sie, die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, appellieren: Stimmen Sie diesem Änderungsantrag zu. Er enthält Klarstellungen und ermöglicht dennoch gemäß dem Regierungsentwurf die Beschneidung des männlichen Kindes am achten Tag in der Synagoge ohne Narkose entsprechend dem jüdischen Ritual. …

    und danach betonte Lambrecht noch einmal, dass Mädchenbeschneidung ganz schlimm sei und eine Menschenrechtsverletzung und mit der Jungenbeschneidung nicht vergleichbar:

    Mir wurde vorgeworfen, ich würde, wenn ich jetzt heute hier zustimme, Tür und Tor dafür öffnen, dass auch weibliche Genitalverstümmelung in Zukunft möglich wird, weil auch das ein religiöses Ritual ist. …

    Deswegen kann doch niemand eine Verbindung zwischen der männlichen Beschneidung, über die es niemals eine solche Entscheidung gegeben hat, und einer Menschenrechtsverletzung herstellen. Niemand kann behaupten, ich wäre, weil ich die männliche Beschneidung zulasse, mit einer Menschenrechtsverletzung einverstanden. Ich sage an dieser Stelle ganz klar: Wer sich heute für diesen Regierungsentwurf – mit den Änderungen, um die ich noch einmal bitte – entscheidet, öffnet keineswegs die Tür für weibliche Genitalverstümmelung. Diese muss in Deutschland strafbar bleiben.

    Klicke, um auf 17213.pdf zuzugreifen

  16. Verbot von medizinisch unnötigen Beschneidungen an Minderjährigen unter 18 Jahren Says:

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    Kommt für die Jungen aller Welt und ihre noch unversehrten Geschlechtsorgane nun Hoffnung aus Mainz? Das wäre schön, ist aber offenbar leider gar nicht der Fall:

    intaktiv e.V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung

    http://intaktiv.de/

    http://intaktiv.de/wir-ueber-uns/

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    Jungenbeschneidung ist Teil der Fitra (fiṭra, natürliches Ausgerichtetsein auf Allah hin), Jungenbeschneidung ist Scharia:

    A Hadith related by Bukhari reads: „The practices related to Fitrah (the nature) are five: circumcision, shaving the pubic hair, trimming the moustache, cutting the nails and removing the hair of the armpits.“

    http://convertingtoislam.com/circum.html

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    aus dem Verein intaktiv könnte auf den ersten Blick durchaus was werden, da Verlinkung zu NOCIRC sowie INTACT AMERICA gegeben ist (und keine zu den einen Schutz der 14- bis 17-Jährigen für entbehrlich erachtenden Vereine gbs und MOGiS …)

    http://intaktiv.de/informationen/links/

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    Lesetipps, sehr gut: un-heil (Mario Lichtenheldt) ist dabei:

    http://intaktiv.de/informationen/buchtipps/

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    Viola Schäfer (Vorsitzende) und Andreas Altenkirch gehören zu den Gründern des neuen Vereins „intaktiv e.V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung“.

    „Eine Beschneidung ist eine Amputation“
    INTAKTIV Verein setzt sich für genitale Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen ein

    MAINZ – Das Gesetz, das die religiöse Beschneidung von Jungen erlaubt, welches vergangenes Jahr erlassen wurde, war Anlass für Viola Schäfer und Andreas Altenkirch den Verein „intaktiv“ zu gründen, der sich für genitale Selbstbestimmung aller Kinder und Jugendlichen einsetzt. „Wir sind für intakte Genitalien und lehnen unnötige Beschneidungen daher ab“, betont die 25-jährige Psychologiestudentin.

    Im Juli 2013 ist ein höheres Strafmaß für die Verstümmelung weiblicher Genitalien eingeführt worden, doch während Mädchen verstärkt geschützt werden, würden Jungen schlechter gestellt, schreibt der Verein auf seiner Homepage. …

    „Eine Beschneidung ist eine Amputation“, stellt Vereinsmitglied Andreas Altenkirch klar. „Die Vorhaut ist kein sinnloses Gewebe, sondern ein funktionaler Körperteil, der ganz feine Nerven besitzt, die das sexuelle Empfinden intensiver machen.“ …

    Im Mai 2013 formte sich die Gruppe, seit November sind die 16 aktiven Mitglieder nun ein eingetragener Verein. Die Gruppe definiert sich als religiös neutral. Ein paar kennen sich von der Giordano-Bruno-Stiftung, einer Freidenkergruppe. Andere vom Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener des Vereins „Mogis“. Manche Mitglieder kommen aus Köln oder Hannover zu den monatlichen Treffen in Frankfurt. Um Projekte umzusetzen und einen größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen, sucht der Verein noch Fördermitglieder. …

    Von Nadine Schwarz
    Allgemeine Zeitung (Mainz; Verlagsgruppe Rhein Main) 03.01.2014

    http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/eine-beschneidung-ist-eine-amputation_13751814.htm

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    Tja, intaktiv aus Mainz, die Zirkumzision (khitan, ḫitān) ist im Islam Pflicht auch bei den Schiiten:

    Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)

    Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).

    Bei der Beschneidung gilt, dass mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muss.

    Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan [khitan, ḫitān] folgendes:

    Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.

    Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib [wadschib, farḍ]

    Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.

    ENFAL

    http://www.enfal.de/hitan.htm

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    hpd berichtete am 12.12.2013

    Verein für genitale Selbstbestimmung gegründet

    MAINZ. (hpd) Pünktlich zum Jahrestag des „Beschneidungsgesetzes“ vom 12.12.2012 geht in Mainz der Verein „intaktiv e.V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung“ in die Öffentlichkeit und nimmt seine Arbeit auf.

    In der Legalisierung der Vorhautamputation (sogenannte Beschneidung) von Jungen besteht ein Verstoß gegen die Menschenrechte, die von Deutschland unterzeichnete UN-Kinderrechtskonvention und gegen die Verfassung der Bundesrepublik. Hinzu kommt eine weit verbreitete Bagatellisierung und Unwissenheit, wenn es um die Bedeutung und Folgen von Jungenbeschneidung geht. …

    intaktiv möchte diesem Missstand durch Aufklärung und uneingeschränkte Solidarität mit den durch den § 1631d praktisch rechtlos gestellten Jungen entgegenwirken. …

    Viola Schäfer

    http://hpd.de/node/17406

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    aus dem Positionspapier
    von
    intaktiv e.V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung

    Ablehnung des „Beschneidungsgesetzes“:

    4. Den am 12.12.2012 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen § 1631 d BGB (sogenanntes „Beschneidungsgesetz“) lehnen wir ab, da er

    o gegen das deutsche Grundgesetz, insbesondere die Menschenwürde und den Gleichheitsgrundsatz verstößt,

    o Eltern einen Freibrief erteilt, ihre männlichen Kinder aus beliebigen Gründen beschneiden zu lassen,

    o Jungen vollkommen schutzlos stellt und ihnen die Möglichkeit nimmt, nach Erreichen der Mündigkeit Klage einzureichen,

    o gerade bei den Jüngsten das Umgehen grundlegender Anforderungen an eine Operation, wie der Durchführung unter sterilen Bedingungen und ausreichender Betäubung, ermöglicht und

    o keine Überwachung der zum Schutz der Kinder gesetzten, minimalen Anforderungen vorsieht.

    Wir befürworten und fordern eine Gesetzgebung, die Menschen ohne Ansehen ihres Geschlechtes, Alters und ihrer Herkunft vor Übergriffen auf ihre körperliche, insbesondere genitale, Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung schützt. Dies beinhaltet ein Verbot von medizinisch unnötigen Beschneidungen an Minderjährigen unter 18 Jahren.

    Klicke, um auf intaktiv-positionspapier.pdf zuzugreifen

    ::
    da ist jemand konsequent, so möchte man sich schon freuen, und fordert endlich: Keine Beschneidung unter achtzehn!

    Hoffentlich bleibt intaktiv e. V. dabei, so könnte man sich sorgen, und beginnt nicht damit, wie es im Bundestag am 12.12.2012 der Jugendliche den Beschneidern ausliefernde Gegenvorschlag der Damen Rupprecht und Dörner usw. unternahm und wie es von gbs wie MOGiS watteweich (und schariakonform) fortgeführt wird, eine Beschneidung von Jungen ab vierzehn legalisiert wissen zu wollen.

    Aber alles wird im Sinne der persönlichen Karriere und im Einklang mit dem Islamischen Recht sofort wieder eingerissen:

    In Ausnahmefällen können auch optionale Eingriffe bei minderjährigen Jugendlichen im Einklang mit dem Prinzip der genitalen Selbstbestimmung stehen, wenn es sich um einen ausdrücklichen und eigenständigen Wunsch des bzw. der Betroffenen handelt, die für einen solchen Schritt erforderliche persönliche Reife gegeben ist und eine umfassende Aufklärung erfolgt ist.

    http://intaktiv.de/themen/genitale-selbstbestimmung/

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    Wer soll den aufklären, der auf das Geldverdienen angewiesene Beschneider? Nebenbei: ‚minderjährige Jugendliche‘ ist eine Tautologie, im Sinne des Gesetzes ist Jugend 14 bis 17 also stets noch nicht volljährig.

    Noch nicht einmal dass die Eltern in den Minuten des ‚Aufklärungsgesprächs‘ die Arztpraxis verlassen müssen ist hier gefordert worden.

    Und wie gründlich soll ‚aufgeklärt‘ werden? Die nicht medizinisch nicht indizierte Zirkumzision ist für Kindeswohl und lebenslange Sexualität nur schädlich, weshalb ein wirklich gründlich aufklärender Arzt sie (gar Minuten später) nicht durchführen KANN.

    Bis zum Tage der Auferstehung hat Allahgott die ‚persönliche Reife‘ (OT intaktiv) vorgesehen, nämlich für das Mädchen mit neun Jahren (Mondjahren), die ganze Last oder Bürde des Gesetzes (Scharia) zu tragen, religiös erwachsen zu sein, schariapflichtig zu sein (Schleier zu tragen, heiraten zu dürfen).

    Auch dem Willen (intaktiv: ‚um einen ausdrücklichen und eigenständigen Wunsch des bzw. der Betroffenen‘) eines sechsjährigen Sohnes muslimischer Eltern, der (ausdrücklich und eigenständig) darum bittet, beschnitten werden zu wollen, wird sich der Verein intaktiv vermutlich nicht in den Weg stellen.

    Aus der Pressemitteilung zum 12.12.2013:

    Der Verein betont, dass er sich nicht gegen Religionen wendet, sondern mit Menschen aller Kulturen und Religionen zusammenarbeiten will, um einen Wandel der gegen das Prinzip der genitalen Selbstbestimmung verstoßenden Praktiken herbeizuführen.

    Das wird noch interessant. Eine wie enge Kooperation mit den Moscheen von IGMG oder IGD ist hier wohl vorgesehen, um ‚Wandel … herbeizuführen‘?

    http://intaktiv.de/pressemitteilung-zum-12-12-2013/

    ::

    Jungenbeschneidung ist Scharia (Islamisches Recht), und dabei – nicht nur den Schafiiten – eigentlich auch die Mädchenbeschneidung.

    Warten wir ab, ob sich der neu gegründete Verein intaktiv mutig gegen die frauenfeindliche und kinderfeindliche von Allah stammende ewige Scharia stellen wird und gegen den menschengemachten Fiqh, der die Scharia erfüllen soll.

    Sharia is the eternal, immutable, and unchanging law, or Way of truth and justice

    http://www.scholarofthehouse.org/whatisshariah.html

    ::

    Before assigning to man this vicegerency (Khilafat), Allah made it clear to him that He alone as the Lord, the Ruler and the Deity. …

    If man follows a course of righteousness and godliness (which he is free to choose and follow) he will be rewarded in this world and the next: in this world he will live a life of peace and contentment, and in the Hereafter he will qualify for the heaven of eternal bliss, al-Jannah. If he chooses to follow the course of godlessness and evil (which he is equally free to choose and follow), his life will be one of corruption and frustration in this world, and in the life to come he will face the prospect of that abode of pain and misery which is called Hell. …

    Many thousands of these prophets were raised throughout the ages, in all lands and in all nations. All of them brought the same message, all of them advocated the same way of life, (din), that is, the way which was revealed to man on the first day of his existence. …

    A person who voluntarily renounces his freedom to reject Allah’s supremacy and instead acknowledges His sovereignty, and, in so doing, ‘sells’ his ‘autonomy’ (which, too, is a gift from Allah) to Allah, will get in return Allah’s promise of eternal bliss in Paradise. A person who makes such a bargain is a Mu’min (Believer) and Man (faith) is the Islamic name for this contract; a person who chooses not to enter into this contract, or who, after making such a contract, does not keep to it, is a Kafir. The avoidance or abrogation of the contract is technically known as Kufr. …

    When such a society comes into existence, the Book and the Messenger prescribe for it a code of life called the Shari‘ah and this society is bound to conform to it by virtue of the contract is has entered into. It is, therefore, inconceivable that a real Muslim society can deliberately adopt any other system of life than that based on the Shari‘ah. If it does so, its contract is ipso facto broken and it becomes ‘un-Islamic’.

    But we must clearly distinguish between the everyday sins of the individual and a deliberate revolt against the Shari‘ah. The former may not mean a breaking up of the contract, while the latter most certainly would. The point that should be clearly understood is that if an Islamic society consciously resolves not to accept the Shari‘ah, and decides to enact its own constitution and laws or borrows them from any other source in disregard of the Shari‘ah, such a society breaks its contract with Allah and forfeits its right to be called ‘Islamic’. …

    Islam signifies a complete way of life which cannot be split up into separate parts. Consequently, it is neither appropriate to consider the different parts of the Shari‘ah in isolation, nor to take any particular part and bracket it with any other ‘ism’. The Shari‘ah can function smoothly only if one’s whole life is lived in accordance with it.

    The Islamic Concept of Life
    Abul Ala Maududi

    http://www.islam101.com/sociology/conceptLife.htm

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    Chapter 2

    Every aspect of life should be under the sovereignty of God, and those who rebel against God’s sovereignty and usurp it for themselves should be opposed. …

    Chapter 3

    Human beings should recognize that their true Sustainer and Lord is One God, that they should submit to Him Alone, and that the lordship of man be eliminated.

    Sayyid Qutb
    Milestones

    http://books.google.de/books?id=YN77es2DhN8C&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

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    Ok, vielleicht distanziert sich der Mainzer Verein intaktiv zeitnah von den Denkern Maududi und Qutb, um dann die Muftis und Scheiche von ECFR und FIOE davon zu überzeugen, dass der muslimische Junge nicht unbedingt beschnitten werden muss und dass die Tahara (ṭahāra, ṭuhūr) bzw. Fitra (fiṭra) bzw. das irdisch erfüllte himmlische Schariagesetz auch eine muslimische Penisvorhaut enthalten kann.

    The Holy Qur’an does not impose an obligation on parents to circumcise their children, but the prophet Mohammed is reported to have stated that “Circumcision is a sunnah (customary or traditional) for the men. Most references to male circumcision occur in the examples and traditions of the Prophet (…). Therefore the scholars strongly recommend circumcision for male.

    From this point of view, traditionally, adult male converts to Islam are encouraged to undergo the operation.

    Furthermore, besides submission to the Will of God, male circumcision is an important ritual aimed at improving cleanliness. Therefore, in Arabic, circumcision is also known as tahara, meaning purification or cleanliness.

    Islam strongly emphasises cleanliness and purification both spiritual and physical. The mental and spiritual purification cleanses the heart while the social and physical purification cleanses the body as in circumcision. It also indicate that circumcised males are regarded as more pure (clean).

    http://convertingtoislam.com/circum.html

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    Männer- wie Frauenbeschneidung ist im Fiqh nach Imam Schafi’i wadschib (wajib, wāǧib; farḍ) islamische Pflicht:

    Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

    http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

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    Wadschib (anglis. wajib) bedeutet im Islam absolut verpflichtend. Die schafiitische Rechtsschule stellt fest, dass im Islam auch die Mädchen beschnitten werden müssen:

    Question:

    According to the Shafii Madhab female circumcision is wajib. My question is, if we do not circumcise a female is it sin? Can we do circumcision after she reached puberty (baligh)? Or can we leave it without doing circumcision?

    Answer:

    In the Shafi’i Scool, circumcision is necessary for both men and women. (Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300) It is recommended for a child’s guardian to circumcise it during infancy, while not obligatory. It is obligatory that one be circumcised after reaching puberty. (Ibid p. 302-03)

    If one fears harm, then circumcision may be delayed. (Nihayat al-Muhtaj v. 8, p. 36)

    Some scholars, like Imam Abu Hanifa and Imam Malik, did not consider circumcision obligatory for a female. There are views similar to theirs transmitted from the Shafi’is too. In these views there is some latitude. (Rawdat al-Talibin v. 10, p. 180; Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300)

    http://islamqa.org/shafii/shafiifiqh/30070

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  17. Bragalou Says:

    Die notorischen Kinderfeinde namentlich Jungenbeschädiger sowie neokolonialen Menschenexperimente-Macher der American Academy of Pediatrics (AAP) wollten auch mal die Mädchen ein bisschen genitalverstümmeln.

    Die 2012 jungenbeschneidungsfreundlich frohgestimmt durch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zitierte amerikanische Kinderärztevereinigung American Academy of Pediatrics (AAP) wollte 2010 ein paar Wochen lang Amerikas Ärzte dazu ermuntern, die weibliche Genitalverstümmelung anbieten zu lassen, nur ein bisschen pieksen oder stechen versteht sich:

    In a controversial change to a longstanding policy concerning the practice of female circumcision in some African and Asian cultures, the American Academy of Pediatrics is suggesting that American doctors be given permission to perform a ceremonial pinprick or “nick” on girls from these cultures if it would keep their families from sending them overseas for the full circumcision.

    Dem kleinen Mädchen im Genitalbereich medikalisiert-rituell ein wenig Angst und Schmerzen zufügen und es nur ein bisschen bluten lassen, und auch nur, um größeren Schaden zu verhindern:

    “It might be more effective if federal and state laws enabled pediatricians to reach out to families by offering a ritual nick as a possible compromise to avoid greater harm,” the group said. …

    “I am sure the academy had only good intentions, but what their recommendation has done is only create confusion about whether F.G.M. is acceptable in any form, and it is the wrong step forward on how best to protect young women and girls,” said Representative Joseph Crowley, Democrat of New York, who recently introduced a bill to toughen federal law by making it a crime to take a girl overseas to be circumcised. “F.G.M. serves no medical purpose, and it is rightfully banned in the U.S.”

    In Joseph Crowleys völlig richtiger Aussage ersetzen wir einmal Mädchenbeschneidung (FGM) durch Jungenbeschneidung (MGM), erst noch einmal seine, dann unsere Aussage:

    F.G.M. serves no medical purpose, and it is rightfully banned in the U.S.”

    M.G.M. serves no medical purpose, and it is rightfully banned in the U.S.”

    Ok, bis dahin fließt noch ein bisschen Wasser den Mississippi runter, aber nur das ist kulturelle Moderne und akzeptable Pädagogik: an Minderjährigen vorgenommene Operationen, seien sie noch so ‚altehrwürdig‘, haben medizinischer Zielsetzung zu folgen (to serve medical purpose) oder sind vom Gesetzgeber zu untersagen.

    Auch die mutige Georganne Chapin bewahrt den Überblick:

    „Wir gestatten den Menschen ja auch nicht ein bisschen Sklaverei, weil sie das nun mal so vorhaben, oder ein bisschen ihre Frauen zu verprügeln, weil sie das sowieso machen werden.“

    Die Aktivistin bei Intact America stellt eine sehr wichtige Frage:

    „Wieviel Blut genau wollen diese Eltern denn sehen, um zufrieden zu sein?“

    Georganne Chapin, executive director of an advocacy group called Intact America, said she was “astonished that a group of intelligent people did not see the utter slippery slope that we put physicians on” with the new policy statement. “How much blood will parents be satisfied with?”

    She added: “There are countries in the world that allow wife beating, slavery and child abuse, but we don’t allow people to practice those customs in this country. We don’t let people have slavery a little bit because they’re going to do it anyway, or beat their wives a little bit because they’re going to do it anyway.”

    aus: Group Backs Ritual ‘Nick’ as Female Circumcision Option
    von: PAM BELLUCK
    in: THE NEW YORK TIMES 06.05.2010

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    Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG)
    Royal College of Paediatrics and Child Health (RCPCH)

    Sinngemäß erkennen RCOG und RCPCH richtig:

    Mit einem kleinen blutigen Ritual kann man das erwartete brutale blutige Ritual doch wohl nie abschaffen. Wer als Arzt die kleinste FGM durchführt, macht sich vielmehr zum Komplizen des Systems weibliche Genitalverstümmelung:

    … Both the RCOG and RCPCH are however, concerned by the suggestion in the AAP paper (Section ‘Education of patients and parents’, p. 1092) that ‘It might be more effective if federal and state laws enabled paediatricians to reach out to families by offering a ritual nick as a possible compromise to avoid greater harm’.

    Female genital mutilation is in itself a ritual practice and to suggest that another ritual ‘nick’ replaces the FGM does not change the simple fact that pre-pubescent girls in some societies are expected to go through a violent and painful procedure which will scar them for the rest of their lives. For clinicians in any country, the act of engaging in any ritual female genital cutting, no matter how token, will make them complicit in continuing the practice of FGM.

    Joint RCOG/RCPCH statement on the AAP policy statement on FGM
    12 May 2010

    http://www.rcog.org.uk/what-we-do/campaigning-and-opinions/statement/joint-rcogrcpch-statement-aap-policy-statement-fgm

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    Die International Federation of Gynecology and Obstetrics (FIGO) veröffentlichte eine Erklärung ihres Präsidenten zum Vorhaben der US-amerikanischen Jungen- und 2010 eben auch Mädchenbeschneidungsfreunde des AAP:

    Statement By The FIGO President On Medicalisation Of FGM
    Wednesday, 2nd June 2010

    Professor Gamal Serour – FIGO President – is deeply concerned and alarmed at the terrible news that has recently surfaced supporting medicalisation of some forms of Female Genital Mutilation/Cutting (‚FGM/C‘).

    FIGO – an international Federation embracing 124 member societies of obstetricians and gynecologists in the developed and developing world – strongly condemns all forms of FGM/C, performed by traditional or medical personnel in all countries and all communities around the globe, as they are harmful, unethical, with no benefits whatsoever, and are against the code of medical practice.

    FIGO strongly condemns all past, present or future calls to medicalise any form of FGM/C. FIGO affirms its firm stance on this issue as outlined in its previous resolution, guidelines, publications and conjoint statements.

    FIGO welcomes the withdrawal of the decision of the few organisations who issued or considered the issue of statements implying the support of any form of FGM/C.

    http://www.figo.org/news/statement-figo-president-medicalisation-fgm

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    WHO World Health Organization
    UNFPA United Nations Population Fund
    UNICEF United Nations Children’s Fund – Fonds des Nations unies pour l’enfance – Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
    UNIFEM United Nations Development Fund for Women – Fonds de développement des Nations unies pour la femme – Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen

    Regarding the „Policy Statement – Ritual Genital Cutting of Female Minors“ from the American Academy of Pediatrics

    The United Nations are united in the effort to support the abandonment of female genital mutilation (FGM) which, according to current estimates, is performed on some 3 million girls in Africa alone as well as on girls in immigrant communities, including in the United States. We are concerned that the American Academy of Pediatrics (AAP) “Policy statement – Ritual Genital Cutting of Female Minors“ published on 26 April 2010 as well as the version published online on 1 May 2010 contain statements that could weaken the efforts to eliminate the practice. Of particular concern is the suggestion that some forms of FGM are not harmful and can be supported and performed by medical personnel.

    Convinced that the AAP also wishes to contribute to reaching the objective of ending FGM, we are writing to raise the issues of concern and to strongly encourage AAP to revise its policy statement. We recommend that the AAP statement be aligned with internationally agreed positions which are the result of in-depth analysis of FGM and of the approach that successfully leads to the abandonment of the practice.

    The AAP new policy statement erroneously states that “WHO and other international health organizations are silent on the pros and cons of pricking or minor incisions“. In fact, the 2008 “Eliminating Female Genital Mutilation – an Interagency Statement” signed by 10 UN agencies devotes a full section to the issue of pricking, piercing, incision and scraping. It presents evidence that “the term can be used to legitimize or cover up more invasive procedures” and concludes that „because of these concerns, pricking is retained here within Type IV.” The Interagency Statement as well as a number of UN General Assembly Resolutions and the 2008 World Health Assembly Resolution all call for the end of all forms of FGM.

    FGM violates a series of well established human rights principles, including those of equality and non-discrimination on the basis of sex. Performing FGM of any type on girls compromises their human rights. By suggesting that a “nick” could be performed by medical personnel, the AAP statement opens a loophole that partially legitimizes the practice of FGM and creates an opening for more invasive procedures. Allowing such a cut with a doctors‘ assistance may make parents think it is acceptable or medically beneficial. It may also serve to institutionalize the procedure as medical personnel often hold power, authority and respect in society and lead health care providers to develop a professional and financial interest in upholding the practice.

    Mehrere Untersuchungen haben erwiesen, dass viele Mädchen mehrmals nacheinander der Genitalverstümmelung ausgesetzt wurden:

    The AAP policy statement takes the position that the “nick” may be an appropriate measure for harm reduction suggesting that it would replace harsher forms. The expectation that providing a „minor“ genital cutting would prevent the families from opting for more severe forms of FGM at a later stage is based on an unproven assumption. Several studies have indicated that many girls are subjected to FGM several times, particularly if the members of the family or social network to which the family adheres are not satisfied with the result of the first procedure. …

    (…)

    Tatsächlich haben wir Beweise dafür, dass die Menschen oft etwas als „kleinen Einstich“ bezeichnen, was in Wirklichkeit weitaus schwerwiegender ist. Von den Frauen im Sudan beispielsweise, die sagen, dass an ihnen die „Sunna“-Beschneidung vorgenommen worden wäre, die man ja schon mal mit „nur ein kleiner Einstich“ umschreibt, war ein Drittel zusammengenäht (infibuliert) und waren allen Frauen die Klitoris und die kleinen Schamlippen herausgeschnitten worden.

    The suggestion in the AAP policy statement that harmful and non-harmful forms of FGM could be defined is also not tenable. If parents exert pressure to remove something, or the medical professional is from a community where FGM is common and he/she supports or accepts the practice, opening up to an incision might give way to more invasive procedures. In fact, there is evidence that people often describe as a “nick” genital cutting that is in fact more severe. For example, in a study from Sudan medical examination revealed that among the women that claimed to have undergone a „sunna“ type of FGM, describes as „just a prick“, about 1/3 had undergone infibulation, and all had had their clitoris and labia minora removed. Anecdotal evidence from studies and projects in Somalia has further found that both type II and type III FGM has been described as a „nick“.

    (…)

    Klicke, um auf fgm_app_statement.pdf zuzugreifen

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  18. Jacques Auvergne Says:

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    Professor Dr. Rolf Dietrich Herzberg

    Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung

    JuristenZeitung (JZ), 3. April 2009 7
    p 321-372

    Die Beschneidung als Körperverletzung

    Schwarz hat sich in dieser Zeitschrift jüngst des Themas betont einseitig angenommen.

    Eingehen will er „weniger auf die strafrechtlichen Aspekte“ als vielmehr auf die Frage, die er als „vorgelagert“ und als das „Kernproblem“ betrachtet, nämlich „inwieweit die religiös motivierte Beschneidung von Jungen […] verfassungsrechtlich durch die Religionsfreiheit legitimiert“ werde (S. 1125f.). In der Tat mag dies die entscheidende Frage sein, aber Schwarz‘ Ansatz verkehrt die Perspektive, weil seine Frage nicht vor-, sondern nachgelagert ist.

    Nach einer Legitimierung kann man sinnvollerweise nur fragen, wenn etwas ihrer bedürftig ist. Manche rituelle Einwirkung auf einen menschlichen Körper ist das nicht, weil sie außerhalb aller rechtlichen Relevanz liegt. Etwa das Ausgießen geweihten Wassers auf den Kopf des Täuflings oder der „Wangenstreich“, der zum Sakrament der Firmung gehört und den mir 1947 der Kölner Erzbischof Joseph Kardinal Frings , durchaus fühlbar, versetzt hat. …

    Rechtfertigender Elternwille?

    Halten wir also fest: Die männliche Beschneidung ist unzweifelhaft eine tatbestandliche Körperverletzung (§ 223 StGB) und jedenfalls dann auch rechtswidrig und strafbar, wenn sie dem maßgeblichen Willen zuwiderläuft, sei es dem Willen des Opfers selbst, wenn es auf ihn schon ankommt, oder dem – meistens elterlichen – fremden Willen, der von Rechts wegen für das Opfer entscheidet.

    Aber selbstverständlich kann die Körperverletzung, die ein Kind erleidet, nicht schon deshalb gerechtfertigt sein, weil die Eltern sie wollen. Das alltäglichste Beispiel einer trotz dieses Wollens rechtswidrigen Verletzung ist das Schlagen und Prügeln. In den Grenzen des „elterlichen Züchtigungsrechts“ galt solche Bestrafung früher als erlaubt. Heute ist sie nach eindeutiger Gesetzesaussage verboten. Denn § 1631 Abs.2 BGB ordnet an: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen […] sind unzulässig.“

    Indes sind viele Eltern auch jetzt noch überzeugt, dass es Situationen gebe, in denen es eine „tüchtige Tracht Prügel“ oder eine „saftige Ohrfeige“ setzen müsse. Nicht zum Schaden, wie sie finden, sondern „zum Wohl des Kindes“ (§ 1627 BGB). Ist nun so eine Bestrafung eine gerechtfertigte Körperverletzung, weil beide Eltern sie wollen und weil sie glauben, dem Kind durch die erzieherische Schmerzzufügung Gutes zu tun? Natürlich nicht. Der Gesetzgeber hat die Macht, seine Überzeugung, dass körperliche Bestrafungen „entwürdigend“ seien und niemals dem Kindeswohl dienen, den Andersdenkenden entgegenzustellen, sie in ein Verbot umzusetzen und mit einer uralten, über die ganze Welt verbreiteten Erziehungs- und Erlaubnistradition zu brechen. …

    Beschneidung und § 1631 BGB

    Ein Kind körperlich zu verletzen ist also den Eltern selbst oder einem beauftragten Dritten nur erlaubt, wenn die elterlich gewollte Verletzung mit Gesetz und Recht vereinbar ist.

    Ist sie das, wenn sie in einer medizinisch nicht indizierten, allein religiös motivierten Zirkumzision besteht? So dunkel dem Leser die Schwarz’sche Ergebnisformulierung im Schlusssatz bleibt („Im Ergebnis lässt sich die religiöse Begründung von Normen auch innerhalb des geltenden Rechts positionieren“), so wird doch wohl hinreichend deutlich, dass Schwarz diese Frage bejaht. Denn er ist für ein „Staatsverständnis“, das „der Religionsfreiheit eine zentrale Bedeutung zuerkennt und dem Staat prinzipiell verwehrt, den Glauben und das glaubensgeleitete Verhalten einer Religionsgemeinschaft inhaltlich zu bewerten, soweit nicht […] die Rechtsordnung fundamental in Frage gestellt wird“; und in einer Parenthese befindet er, dass dies letztere „mit Blick auf die religiöse Beschneidung zu verneinen ist“ (S. 1129). Sie ist zwar, so deute ich die Aussage, eine tatbestandsmäßige, aber wegen der religiösen Motivation nach Art.4 Abs. 2 GG gerechtfertigte Körperverletzung.

    Man könnte dem Autor beizuspringen versuchen mit der Begründung, § 1631 BGB verbiete eben nur die körperliche Bestrafung; das Gesetz verneine also mit Blick auf körperliche Gewalt nur das elterliche Züchtigungsrecht, was den Umkehrschluss nahelege, dass es ein elterliches Beschneidungs recht gebe. Aber diese Argumentation geht offensichtlich fehl, und auch Schwarz würde sie zurückweisen, weil ihm sonst die Strafdrohung abhanden käme, die er unbedingt richten will gegen die Beschneidung von Klitoris und Schamlippen. Notabene: Er nennt Jerouscheks Argumentation, wonach auch die rituelle männliche Beschneidung strafbar ist, tendenziös und voreingenommen und vermisst „die gebotene wissenschaftliche Distanz“ (S. 1125, Fn.8). Da hätte ihm seine eigene wissenschaftliche Redlichkeit aber erst einmal die Augen öffnen sollen, dass die partielle Amputation des männlichen Geschlechtsorgans gleichfalls eine „Genitalverstümmelung“ ist. Dieses ehrliche Wort gebraucht er nur für die weibliche Beschneidung, um am Fuße beiläufig anzumerken, dass insoweit „eine Rechtfertigung weder aus Gründen der Tradition noch unter Hinweis auf die Religionsfreiheit“ statthaft sei (S. 1125, Fn. 4). Es dürfte, meint er, „kaum zu bestreiten sein“, dass sich „die religiös motivierte Beschneidung von Jungen […] in grundsätzlicher Weise von der Genitalverstümmelung von Frauen unterscheidet“ (S. 1126).

    Gewiss unterscheiden sie sich, äußerlich und in der Auswirkung, aber tun sie es „in grundsätzlicher Weise“? Ich finde, dass man das sehr wohl bestreiten kann, und ich weiß von mehreren türkischstämmigen Studenten, die ich befragt habe, dass sie die eigene Beschneidung als Verstümmelung empfinden, die sie ihrem eigenen Jungen keinesfalls antun würden.

    Zugunsten Schwarz’ lässt sich aus § 1631 BGB nichts herleiten. Spricht die Vorschrift sogar gegen ihn? – Ja, denn der neugefasste zweite Absatz verbietet ausdrücklich auch solche Akte der „Personensorge“, die dem Kind „seelische Verletzungen“ zufügen. Die muslimische Beschneidung, die typischerweise vier- bis neunjährige Knaben erleiden, ist fast immer mit seelischer Verletzung verbunden. Wer die Beschneidung männlicher Kinder akzeptiert und in ihr keinen Rechtsbruch sehen will, aber doch offen ist für die Argumente der Gegenansicht, der lese Necla Keleks Berichtüber das „Beschneidungsfest“ (sünnet dügünü) ihrer Neffen, das sie in Anatolien im Haus ihrer Schwester miterlebt hat!

    Man muss wissen, dass zur „richtigen“ Beschneidung die Qualen dazugehören. Die in deutschen Krankenhäusern übliche starke Betäubung entwertet schon das Ritual. Denn es geht um eine Initiation, die das Beschneidungskind (sünnetcocugu) bewusst und männlich-tapfer mitvollziehen soll.

    „Die Beschneidung gehört unauflöslich zum Muslim-Sein und zur männlichen Identität. Und diese gewinnt nur, wer Schmerzen ertragen kann. Wer die nicht aushält, wer nicht bereit zu sein scheint, einen Teil von sich Allah zu opfern, gehört nicht dazu“ ,schreibt Kelek und schildert die Beschneidung ihres vierjährigen Neffen:

    „Dann kamen die Männer, um den Kleinen zu holen. Als man ihn mir wegnahm, begann er leise zu weinen. Auf dem Tisch mussten sie seinen Arm vom Hals seines Paten mit Gewalt losreißen, er wollte nicht loslassen. Vier Männer hielten ihn fest. Ein vierjähriges Kind, den Stofflappen im Mund, das an jedem Arm und an jedem Bein von einem erwachsenen Mann festgehalten wurde, damit der Beschneider sein Messer ansetzen konnte – dieses Bild konnte ich nicht ertragen und rannte hinaus.“

    (…)

    Das Argument des sozialen Nutzens und das Problem der Abwägung

    Putzkes Hypothese – das Kindeswohl entscheidet – verlangt aber, dass wir weiter suchen. Könnten nicht bei der Abwägung der Vor- und Nachteile soziale Gründe zugunsten der rituellen Beschneidung ins Gewicht fallen und am Ende den Ausschlag geben? Dass er von seinem Ansatz aus so fragen muss, sieht Putzke selbst ganz klar. Er fragt nach dem „Nutzen“ der religiösen Beschneidung und findet ihn darin, dass die Beschneidung im Islam und Judentum „religionsbestätigend “ und als „Identifikationsmittel“ wirke.

    „Unbeschnittene Jungen“, so zitiert er zustimmend Necla Kelek, „werden in der türkischen Gesellschaft nicht akzeptiert. Die Beschneidung gehört unauflöslich zum Muslim-Sein und zur männlichen Identität“.

    „Es ist unbestreitbar“ ,fährt er mit eigenen Worten fort, „dass der Verzicht auf ein Identifikationsmittel weit reichende Folgen haben kann, es in der Regel sogar stigmatisierend ist, in den die Beschneidung praktizierenden Sozialgemeinschaften nicht beschnitten zu sein.“ …

    ich sehe nach langem Nachdenken jetzt deutlich, was Putzkes Begründung problematisch, ja anfechtbar macht. Sie billigt der Beschneidung immerhin zu, dem Kindeswohl auch einen „Nutzen“ zu bringen. Sein Zugeständnis lautet: Das Beschneidungsritual dient insofern dem Kindeswohl, als es das Kind vor der Ausgrenzung, der Stigmatisierung als Nichtbeschnittener bewahrt und umgekehrt die religiöse Identifikation und Zugehörigkeit zur muslimischen Gemeinschaft bekräftigt. Das wird ein Verteidiger des Rituals natürlich aufgreifen. …

    Klicke, um auf JZ_64_7_2009.pdf zuzugreifen

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    Professor Dr. Rolf Dietrich Herzberg:

    Religionsfreiheit und Kindeswohl. Wann ist die Körperverletzung durch Zirkumzision gerechtfertigt?

    Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik ZIS, Ausgabe 7-8/2010
    p 471-475

    Soziale Vorteile?

    Hier drängt sich nun eine Erwägung auf, die Fateh-Moghadam verwirft: Könnte es nicht doch unter dem Kindeswohlaspekt mit den religiös motivierten Beschneidungen eine besondere Bewandtnis haben, weil speziell diese der Einbindung in eine Gemeinschaft dienen?

    Putzke ist dem gründlich nachgegangen und hat zunächst einmal zugestanden, dass die religiös gebotene Beschneidung dem Kindeswohl jeden falls auch einen „Nutzen“ bringe, nämlich insofern, als sie den Knaben vor der Ausgrenzung, der Stigmatisierung als Nichtbeschnittener bewahrt und umgekehrt die religiöse Identifikation und Zugehörigkeit zur muslimischen oder jüdischen Gemeinschaft bekräftigt.

    Das läuft darauf hinaus, den angeblichen Nutzen gegen die Schäden, die die Beschneidung anrichtet, abzuwägen, und öffnet den Apologeten der rituellen Beschneidung rhetorische Möglichkeiten.

    Ich halte es aber schon im Ansatz für falsch, hier eine Förderung des Kindeswohls durch Verschaffung eines sozialen Vorteils anzuerkennen und sich damit auf Abwägung einzulassen.

    Entscheidungen der elterlichen Sorge, die die Religion des Kindes betreffen, sind von Rechts wegen als kindeswohlneutral zu betrachten. Z.B. muss es Eltern unter allen Umständen freistehen, ob sie ihr Kind taufen lassen. Auch in einem bayerischen Dorf, wo alle katholisch getauft sind und feindseliges Befremden droht, darf es nicht sein, dass man den Eltern ihre negative Entscheidung als gegen das Wohl ihres Kind es gerichtet rechtlich (§ 1627 BGB) zum Vorwurf machen könnte.

    Das Kindeswohlkriterium ist in Religionsangelegenheiten als Maßstab nicht tauglich und darum nicht maßgebend. Das findet auch deutlichen Ausdruck in Art. 7 Abs. 2 GG: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu entscheiden.“

    Dieses Recht ist ohne Einschränkung eingeräumt. Die elterliche Entscheidung durchläuft nicht die Kontrolle, ob sie dem Wohl des Kindes dient. Eine weise Regelung! Denn man kann schlechterdings nicht wissen, was auf längere Sicht für das Kindeswohl – in geistiger, seelischer, sittlicher, gesellschaftlicher Hinsicht – herauskommt, wenn Eltern ihr Kind in eine Glaubensgemeinschaft einbinden oder dies gerade vermeiden und ihm bewusst die Freiheit erhalten, sich später selbst seinen Weg zu suchen. …

    Nach allem gebe ich auf Michael Zellers rhetorische Frage die Antwort: Ja, ich will dem heiligen alten Brauch der Beschneidung mit seiner tiefen religiösen Bedeutung unsere eng-deutsche, zeitbedingte und zeitgebundene Gesetzgebung entgegenstellen, und ich halte für richtig, ganz allgemein die medizinisch nicht notwendige Zirkumzision, die man einem kleinen Jungen antut, in Anwendung des Gesetzes (§§ 223, 224 StGB) als Körperverletzung zu verfolgen und zu bestrafen.

    Klicke, um auf 2010_7-8_468.pdf zuzugreifen

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  19. Jacques Auvergne Says:

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    Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg

    Die Beschneidung gesetzlich gestatten?

    Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik ZIS 11.10.2012

    p 486-505

    … Was einen sofort stutzig machen muss, ist die indirekte, im Umkehrschluss erkennbare Behauptung, dass die vielen christlichen, jüdischen und muslimischen Eltern, die ihr Kind nicht taufen oder beschneiden lassen, weil es später selbst und eigenverantwortlich darüber entscheiden soll, dass diese Eltern sein Wohl zu fördern versäumen und ihm die Aussicht auf wärmende Geborgenheit vorenthalten – was man ihnen natürlich vorwerfen müsste. Aber das wäre ein Vorwurf, den die liberal denkenden Eltern mit Recht als eine Unverschämtheit zurückweisen würden. Und geradezu empören muss sie die Anklage, die Dr. Johannes Friedrich, Landesbischof a.D., Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und Herausgeber des Magazins chrismon, gegen sie richtet: dass sie sich der „Versagung eines Lebensrituals“ schuldig machen, weil sie einem jüdischen Sohn „eine für seine religiöse Identität wichtige Tradition vorenthalten“. Er nehme an seiner „seelischen Unversehrtheit“ Schaden, „wenn er feststellen muss, dass sein Vater einer zentralen religiösen Pflicht nicht nachgekommen ist und ihn dadurch seiner religiösen Heimat beraubt“. Gemeint ist, dass jüdische Eltern ihren Sohn seelisch versehren (= misshandeln), wenn sie ihn körperlich unversehrt heranwachsen und ihn selbstverantwortlich über seine Vorhaut entscheiden lassen. Friedrich nennt es einen „Skandal“, wenn es Rechtspflicht wäre, durch Verschonung des Kindes dessen körperliche Unversehrtheit und autonome Selbstbestimmung zu achten. Nein, ein Skandal ist das Urteil, das er über Eltern fällt, die ihrem Kind diese Achtung erweisen.

    Ich hoffe, dass der Autor dies inzwischen, nach dem Studium der Leserkommentare, selbst eingesehen hat. Die Kommentatoren sind ausnahmslos gegen die rituelle Kinderbeschneidung. Sie zeigen sich überaus befremdet von Friedrichs Skandalthese und abgestoßen vom Eifer der meisten Kirchenmänner, sich bei den Sprechern der Nachbarreligionen anzubiedern, statt sich im Geist der Nächstenliebe mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass wehrlosen Kindern nicht der besonders erogene Teil ihres Geschlechtsorgans geraubt wird. Und man stellt in ethisch-menschlicher Hinsicht die Dinge auf den Kopf, wenn man so tut, als ob den jüdischen Eltern, die dem Gruppendruck widerstehen und sich schützend vor ihren Jungen stellen, später Vorwürfe des Beschützten drohen. Friedrich könnte diese Spekulation mit keinem einzigen Fall belegen. Es gibt Tausende bekennende Juden, die zeitlebens unbeschnitten bleiben, ohne sich doch ihrer „religiösen Heimat beraubt“ zu fühlen. Wohl aber gibt es viele junge Juden, die sich ihrer Vorhaut beraubt fühlen, sie manchmal zu restituieren suchen, sich organisieren und für die Abschaffung des Rituals kämpfen.

    Die Argumente pro Kindeswohlförderung erweisen sich, wie dargelegt, bei genauerer Betrachtung als nicht stichhaltig.

    Wenn es in der Familie um jemandes Wohl geht, dann um das der Eltern, die mit der Beschneidung eine religiöse Pflicht zu erfüllen, eine Tradition zu pflegen und vielleicht auch einem Gruppendruck zu gehorchen bestrebt sind. Intuitiv erfassen das auch die Apologeten des Elternrechts auf Kinderbeschneidung, denn den Akzent legen sie immer auf das elterliche Recht, ihre Religion auszuüben, und nicht etwa auf die elterliche Pflicht, ihr Kind zu „pflegen“. Es ist ja schon auf den ersten Blick eine geradezu aberwitzige Annahme, man könne ein Kind dadurch pflegen und seinem Wohl dienen, dass man ihm den sensibelsten Teil seines Geschlechtsorgans, der für das Empfinden sexueller Lust besonders wichtig ist, abschneidet. Die vorgeschlagene Rechtfertigungsnorm fingiert sozusagen die Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl für einen Eingriff, ohne sich dazu zu bekennen, dass er eine schwerwiegende Körperverletzung und dem Kindeswohl in Wahrheit abträglich ist. In den langen Ausführungen der Autoren findet sich nirgendwo eine Begründung, weshalb im Normalfall der Beschneidung, den Abs. 1 S. 1 erfasst, die Abtrennung eines wichtigen, schützenden, hochsensitiven gesunden Körperteils von einem gesunden Körper das Kindeswohl nicht sofort beeinträchtige und für die Zukunft gefährde. Es wird dies nur behauptet, indem der Regelungstext die Kindeswohlgefährdung in Abs. 1 S. 2 als Ausnahme hinstellt.

    Damit verschleiert der Gesetzentwurf, worum es eigentlich geht: Um eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die in Wahrheit nicht zum Wohl des Kindes erlaubt wird (wie z.B. eine Blinddarmoperation oder wohl auch noch das psychisch indizierte Anlegen der Ohren), sondern – unter Inkaufnahme seiner Minderung – zur Befriedigung der Interessen anderer Personen. Das Kind ist Opfer einer Körperverletzung, die deshalb erlaubt sein soll, weil wichtige Interessen außerhalb seiner Person sie gebieten. In den allermeisten Fällen ist es das Interesse der Eltern an der Erfüllung einer religiösen Pflicht. Das macht die Situation der Eltern mit einer Notstandslage vergleichbar. Sie stehen unter dem Druck von religiösem Gebot, Gruppenerwartung, Tradition und Konvention. Sich davon befreien können sie nur, indem sie nachgeben, d.h. ihr Kind durch die (erwartete und religiös gebotene) Beschneidung körperlich verletzen. Sachgerecht wäre es darum, die Erlaubnis, etwa als § 228a, in das Strafgesetzbuch einzurücken, wo ihr dann die unausgesprochene Wertung zugrunde läge, dass im Konflikt zwischen Eltern- und Kindesinteresse „das geschützte Interesse“ (der Eltern) „das beeinträchtigte“ (des Kindes) „wesentlich überwiegt“ (vgl. § 34 StGB).

    Nun ist aber die Beschneidung als schwerwiegende Körperverletzung, deren Schädigungseffekt durch keinen Heilungserfolg oder anderen Gesundheitsgewinn kompensiert wird, für die Gesundheit des Kindes schädlich. Nach Art. 24 ÜRK haben die Vertragsstaaten Maßnahmen zu treffen, nämlich „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.

    Gar nicht beachtet haben die Autoren des Entwurfs einen zweiten Widerspruch. Ich meine den Wertungswiderspruch zwischen dem geplanten § 1631d BGB und dem schon geltenden § 1631b BGB. Das Einwilligungsrecht, das den Eltern eingeräumt werden soll, bedeutet für sie die Erlaubnis, auf die Begehung einer Körperverletzung (§ 223 StGB) zum Schaden des Kindes hinzuwirken, und für den Beschneider die Rechtfertigung bei der Erfüllung des Tatbestandes. Den Referenten war natürlich eines klar: Sie durften diese Gestattungen nicht an die Voraussetzung binden, dass die Beschneidung, obwohl ohne Heilungssinn, das Wohl des Kindes positiv fördert. Die vielen muslimischen und jüdischen Eltern, die ihrem Kind die Genitalverletzung ersparen und ihm die spätere eigene Entscheidung offenhalten, versäumen ja nicht etwa, ihm eine für sein Heil erforderliche Wohltat zu erweisen. Darum mussten sich die Referenten mit einer Annahme begnügen, die zwar auch falsch, aber nicht so offensichtlich falsch ist: Die medizinisch unnötige Beschneidung sei im Normalfall kindeswohlneutral, nur ausnahmsweise gefährde sie das Kindeswohl.

    Was es juristisch bedeutet, dass der geplante § 1631d BGB der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht, will ich nicht ergründen. Ich betrachte vielmehr einen mit dem Regierungsentwurf konkurrierenden Gesetzesvorschlag. Auch er kollidiert mit dem ÜRK, bekennt sich aber deutlicher zum besagten Interessenkonflikt und damit zum Opferstatus des Kindes, indem er das „religiöse Selbstverständnis“ als die Triebfeder benennt, die die Eltern dahin bringt, in die Verletzung ihres Kindes einzuwilligen.

    Hans Michael Heinig schlägt vor, in das Gesetz über die religiöse Kindererziehung einen § 3a einzufügen: „Die elterliche Sorgeberechtigung in religiösen Angelegenheiten umfasst auch die Einwilligung in eine von medizinisch qualifiziertem Personal de lege artis durchgeführte Zirkumzision, wenn eine solche nach dem religiösen Selbstverständnis der Sorgeberechtigten zwingend geboten ist […]“.

    Heinig will also die Verletzungserlaubnis darauf beschränken, dass es sich erstens um eine Zirkumzision handelt und zweitens die Tat religiös motiviert ist. Aber das führt zu nichts Gutem. Zum einen verstieße die Beschränkung eklatant gegen das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG), was die Autoren des amtlichen Entwurfs im Prinzip richtig erkannt haben. Wollen amerikanische Eltern in Deutschland ihr Baby beschneiden lassen, dann müsste es sie empören, dass ihnen ihre säkulare Familientradition zu pflegen verboten wäre, während das jüdische Elternpaar mit der Beschneidung seiner religiösen Überlieferung folgen dürfte.

    Und ein zweiter Vergleich: Eine auf ihre Art fortschrittliche jüdische oder muslimische Sekte hält auf Gleichberechtigung,
    indem sie den Mädchen das gleiche fromm-religiöse „Gottesgeschenk“ gewährt. Sie praktiziert eine maßvolle Beschneidung des weiblichen Genitales, die die sexuelle Sensibilität jedenfalls nicht stärker herabsetzt, als es die Zirkumzision tut. Mit welchem Recht würde man diese religiös geadelte Körperverletzung weiterhin verbieten, wenn die männliche Beschneidung erlaubt würde? Die Frage ist keineswegs eine rein theoretische.

    Thomas von der Osten-Sacken berichtet, es sei „bei den Schafi’iten ‚circumcision obligatory upon men and women‘“.

    VI. Es bleibt also bei der unter IV. gewonnenen Einsicht: Dass Eltern Religion ausüben, sei es für sich selbst oder für das Kind als dessen Vertreter, erlaubt ihnen auch nicht den kleinsten Eingriff in die Rechte einer anderen Person, auch nicht in Rechte des eigenen Kindes wie seine körperliche Unversehrtheit oder sein Vermögen. Das ergibt unsere Verfassung. …

    VII. Die Verteidiger der dem Kind aufgezwungenen Beschneidung argumentieren mit der normativen Kraft des Faktischen: weltweite Verbreitung, Jahrtausende alte Tradition.

    Heinig findet „die Debatte in Deutschland […] ein wenig eurozentrisch“ und bringt vor: „Fast ein Drittel der Weltbevölkerung“ (gemeint ist wohl nur die männliche) „ist beschnitten – und das geht quer durch die Kulturen. In Südkorea ist die Hälfte der Männer beschnitten, in den arabischen Ländern achtzig Prozent, in den Vereinigten Staaten mehr als die Hälfte.“

    Ohne die allgemeine Rückläufigkeit und die weltweiten Gegenbewegungen zu erwähnen, gibt in jeder dem Thema gewidmeten Fernsehtalkshow die eine Seite solche statistischen Hinweise. Was sie damit den Zuschauern suggeriert, ist der berühmte „naturalistische Fehlschluss“ vom Sein aufs Sollen und Dürfen: Wenn doch so oft beschnitten wird, dann soll man es auch tun und die Eltern sollen es auch dürfen. Aber so zu argumentieren ist genauso unsinnig, wie aus dem Umstand siebzigprozentiger Nichtbeschneidung abzuleiten, religiöse Beschneidung solle nicht stattfinden und verboten bleiben oder verboten werden. Die Frage des Sollens und Dürfens ist keine Frage der Statistik, sondern eine der Ethik und des Rechtes.

    VIII. Eine ernsthafte Verfolgung der rituellen Beschneidung als Straftat würde die gläubigen Eltern in die Hände von Kurpfuschern treiben und dem Wohle des Kindes mehr schaden als nutzen! Die Verteidiger des religiösen Brauches stellen das in Diskussionen oft als geradezu selbstverständlich hin und pflegen damit starken Eindruck zu machen. Aber das Argument erweist sich, wenn man darüber nachdenkt, als null und nichtig. Eine Tat, die verboten und mit Strafe bedroht ist, kann dies zu Unrecht sein (man denke an homosexuelle Akte Erwachsener, § 175 StGB a.F.), aber man darf sie nicht deshalb legalisieren, weil die Täter in der Illegalität besonders schwere Schäden anzurichten drohen. So wird die Nutzung kindlicher Körper, um sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen, in § 176 StGB mit schwerer Strafe bedroht. Wäre sie straffrei, würde so manches Kind noch leben, das der Täter aus Angst vor Strafe getötet hat. Soll man deshalb solche Nutzung, wenigstens in den leichteren Fällen, entkriminalisieren? Und fordert dies, um Näherliegendes zu vergleichen, irgendjemand für die auch in Deutschland oft von Einwanderern praktizierte leichte Form der Mädchenbeschneidung (Stufe IV der WHO-Einteilung: Anritzen oder einmaliges Durchstechen der äußeren Schamlippen)? Auch für diese Beschneidung gilt ja, dass die Strafdrohung sie ins Dunkel treibt, wo die Eingriffe mit großen Gefahren verbunden sind. Doch niemandem kommt in den Sinn, insoweit die Strafdrohung zu bekämpfen und eine Erlaubnis zu fordern. Mit dem Argument der „Risiken und Nebenwirkungen“ einer Strafdrohung kann man deren Berechtigung nicht widerlegen, auch nicht im Fall der Knabenbeschneidung. …

    Aber neben der Strafjustiz gibt es die Strafrechtswissenschaft. Sie hat erkannt, dass die Toleranz zulasten Dritter geübt worden ist, zulasten der Kinder. Aus diesem Grund bringt auch der fordernde Hinweis Graumanns nichts, die Beschneidungsgegner müssten das Ritual ja nicht gut heißen, sondern ihm gegenüber nur Toleranz üben. Damit sagt er, der Staat dürfe und solle nicht eingreifen. Aber ob der Staat eingreifen darf und soll, das ist gerade die Frage, die unsere Debatte zu beantworten hat. Man setzt also das zu Beweisende, das Nichtdürfen und Nichtsollen voraus, wenn man Toleranz gegenüber dem Beschneidungsakt einfordert. Wie seltsam wäre ein Debattenbeitrag, der im Streit um das Züchtigungsrecht der Eltern fordert, das Züchtigen zu tolerieren.

    XI. Der Gesetzgeber wird wohl die Verstümmelung in Grenzen erlauben. Er wird damit im Interessenkonflikt zwischen den bedrohten Kindern und den Erwachsenen, die am Beschneidungsbrauch hängen, einen Kompromiss zulasten der Kinder wählen. …

    Roma locuta, causa finita, wenn das Gesetz zustandekommt? Nein. Erstens wird irgendwann die Frage zu entscheiden sein, ob das Gesetz auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und zweitens werden sich die betroffenen Eltern, Ärzte und Religionsführer fragen, ob die Verletzung en der Kinder, die jetzt vorgenommen werden dürfen, auch vorgenommen werden sollen. „Wenn wir wüssten, dass es schädlich wäre, würden wir es doch nicht machen“ (Graumann). „Wir müssten das Ritual preisgeben, wenn wissenschaftliche Studien überzeugend dartäten, dass die Zirkumzision den Betroffenen erheblichen Schaden zufügt“ (Soussan). Solche Studien sind im Zuge der aktuellen Diskussion vorgelegt worden. …

    Zugegeben, die Operation in eigenverantwortlicher Entscheidung nachholen zu lassen, werden dann wohl die meisten jungen Juden und Muslime sich weigern. Das würden viele beklagen. Z.B. der israelische Oberrabbiner Metzger, der sich über den Sinn der Beschneidung wie folgt geäußert hat: „Die Brit Mila, die Beschneidung, das ist ein Bund, ein Abkommen, das jeder Jude hat mit seinem Gott.“ Sie sei ein „Stempel, ein Siegel auf dem Körper eines Juden. Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann.“ Damit soll jeder jüdische Mann „selbst an dem verlorensten Ort der Welt daran erinnert werden, dass er Jude ist.“

    Ganz ähnlich sagt es Swatek-Evenstein: „Die Beschneidung ist das unauslöschliche Zeichen der Zugehörigkeit zum Verbund des jüdischen Volkes […]“ Man kann es kaum deutlicher sagen: Es soll dem Gezeichneten schwer gemacht werden, jemals im Leben sein Judentum abzulegen. Ist das zu vereinbaren mit dem Persönlichkeitsrecht und der Religionsfreiheit, die doch ständig beschworen wird? Dem Regierungsentwurf sind diese Rechte des Kindes keine Zeile wert.

    Klicke, um auf 2012_10_705.pdf zuzugreifen

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  20. HELSINKI 2012 - OSLO 2013 Says:

    HELSINKI 2012
    OSLO 2013


    Oslo den 30. September 2013, Konferenz der Kinderrechtsvertreter der nordischen Staaten und der Kinderärzte und -chirurgen. Ganz unten die Übersetzung der Resolution ins Englische.

    Lasst die Jungen selbst bestimmen, ob sie beschnitten werden wollen
    Låt pojkar själva få bestämma om de ska omskäras

    fysisk integritet (1952 (2013)) som Europarådets parlamentariska församling
    = Europarat, Resolution 1952 (2013) Children’s right to physical integrity

    Die Beschneidung von Jungen widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child) im Hinblick auf die Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens] und 24 (3) [Abschaffung gesundheitsschädlicher Traditionen]

    Vi anser att omskärelse av pojkar utan barnets samtycke är i strid med artikel 12 i FN:s konvention om barnets rättigheter (barnkonventionen) som ger barn rätt att uttrycka sin åsikt i frågor som rör dem. Vi anser också att det strider mot artikel 24(3) som innebär att barn ska skyddas mot traditionella sedvänjor som är skadliga för barns hälsa. Omskärelse utan samtycke innebär, enligt vår mening, en kränkning av barnets rätt till respekt för sin fysiska integritet.

    http://www.barnombudsmannen.se/vart-arbete/skrivelser/2013/10/lat-pojkar-sjalva-fa-bestamma-om-de-ska-omskaras/

    Artikel 12 betrifft das Mitspracherecht des Kindes

    … assure to the child who is capable of forming his or her own views the right to express those views freely in all matters affecting the child … the child shall in particular be provided the opportunity to be heard in any judicial and administrative proceedings affecting the child …

    mit Artikel 24 verpflichten sich die Vertragsstaaten, schädliche Traditionen abzuschaffen

    States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children. som är skadliga för barns häls. Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

    http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/crc.aspx

    ÜRK
    Übereinkommen über die Rechte des Kindes

    Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]

    1. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

    2. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

    Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge]

    Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

    Klicke, um auf UN-Kinderrechtskonvention.pdf zuzugreifen

    BARNKONVENTIONEN

    Artikel 24
    Barnets rätt till hälso- och sjukvård

    3.
    Konventionsstaterna skall vidta alla effektiva och lämpliga åtgärder i syfte att avskaffa traditionella sedvänjor som är skadliga för barns hälsa. Denna punkt omfattar kvinnlig könsstympning.

    http://www.rikshandboken-bhv.se/Barnkonventionen/



    Die Beschneidung steht im Widerspruch zu den Menschenrechten auch eines Kindes

    „Omskärelse strider mot barns mänskliga rättigheter“

    På måndag den 30 september samlas bland andra barnombudsmännen i Norden och framträdande barnläkare och barnkirurger till möte i Oslo för att diskutera nordiska erfarenheter av omskärelse av pojkar som sker utan medicinsk grund.

    30.09.2013 – Kinderrechtsbeauftragte der skandinavischen Staaten sowie Kinderärzte und Kinderchirurgen auf einem Kongress in Oslo zum Thema Beschneidung des männlichen Kindes ohne medizinische Indikation

    http://www.dn.se/debatt/omskarelse-strider-mot-barns-manskliga-rattigheter/





    30 september 2013
    Gemensamt uttalande från de nordiska barnombudsmännen och barnmedicinska experter om omskärelse

    Låt pojkar själva få bestämma om de ska omskäras

    Omskärelse utan medicinsk grund som utförs utan att personen har samtyckt bryter mot grundläggande medicinsk-etiska principer. Särskilt med tanke på att ingreppet är oåterkalleligt, smärtsamt och kan medföra allvarliga komplikationer. I de nordiska länderna finns ingen hälsomässig grund för att omskära små pojkar.

    Argument som kan tala för omskärelse av vuxna män har liten relevans för små barn i de nordiska länderna. Pojkarna kan själva ta ställning till omskärelse när de uppnår den ålder och mognad som krävs för att samtycka.

    Som barnombudsmän och barnmedicinska experter menar vi att omskärelse av pojkar utan medicinsk grund är i strid med artikel 12 i FN:s konvention om barnets rättigheter som ger barn rätt att uttrycka sin åsikt i frågor som rör dem och artikel 24(3) som säger att barn ska skyddas mot tradionella sedvänjor som kan vara skadliga för deras hälsa.

    FN:s råd för mänskliga rättigheter har i år uppmanat alla länder att avskaffa ingrepp som komprometterar barns integritet och värdighet, och som är skadliga för flickors och pojkars hälsa. Vi ser det som grundläggande att föräldrarätten i detta sammanhang inte sätts före barnets rätt till kroppslig integritet. Barnets bästa ska alltid komma i främsta rummet, även om detta kan inskränka vuxnas rätt att utöva sina religiösa eller traditionsbundna sedvänjor.

    De nordiska barnombudsmännen och barnmedicinska experter önskar därför arbeta för att omskärelse endast kan utföras om en pojke som uppnått den ålder och mognad som krävs för att förstå nödvändig medicinsk information väljer att samtycka till ingreppet.

    Vi önskar en respektfull dialog mellan alla berörda parter om hur vi bäst kan försäkra pojkar fullt inflytande i frågan om omskärelse. Vi uppmanar också våra regeringar att upplysa om barnets rättigheter och de hälsomässiga riskerna och konsekvenserna av ingreppet. Vi ber de nordiska regeringarna att vidta nödvändiga åtgärder för att säkerställa att pojkar själva får bestämma om de vill omskäras.

    Oslo den 30 september 2013.

    Anne Lindboe, barneombud, Norge
    Fredrik Malmberg, barnombudsman, Sverige
    Maria Kaisa Aula, barnombudsman, Finland
    Per Larsen, formand for børnerådet, Danmark
    Margrét María Sigurðardóttir, umbuðsmaður barna, Ísland
    Aaja Chemnitz Larsen, barnetalsperson, Grønland
    Hans Skari, leder for Barnekirugisk forening, Norge
    Trond Markestad, leder for Rådet for legeetikk, Norge
    Jan Petter Odden, leder av Norsk barnelegeforening, Norge
    Kirsti Egge Haugstad, Norsk barnesykepleierforbund, Norge
    Lise Janne Wang, Landsgruppen av helsesøstre, Norge
    Olle Söder, ordförande Svenska barnläkarföreningen, Sverige
    Gunnar Göthberg, docent, Barnkirurgisk förening, Sverige
    Ingólfur Einarsson, President of the Icelandic Pediatric Society, Iceland
    Þráinn Rósmundsson, Yfirlæknir barnaskurðlækninga, Fulltrúi Barnaskurðlæknafélags Íslands Barnaspítala Hringsins, Ísland
    Ragnar Bjarnason, Prófessor, Yfirlæknir barnalækninga, Barnaspítala Hringsins, Landspítali, Ísland

    http://www.barnombudsmannen.se/nyheter/2013/9/uttalande/






    (INOFFIZIELLE) Übersetzung ins Englische
    (UNOFFICIAL) translation of the resolution into English

    Resolution:

    LET BOYS DECIDE FOR THEMSELVES WHETHER OR NOT THEY WANT TO BE CIRCUMCISED

    Circumcision without a medical indication on a person unable to provide informed consent conflicts with basic principles of medical ethics, particularly because the operation is irreversible, painful and may cause serious complications. There are no health-related reasons to circumcise young boys in the Nordic countries. Arguments that may argue in favour of circumcision in adult men are of little relevance to children in the Nordic area. Boys can make up their own minds about the operation when they get old enough to provide informed consent.

    As ombudsmen for children and experts in children’s health we consider circumcision of underage boys without a medical indication to be in conflict with the UN Convention of the Rights of the Child, article 12, about children’s right to express their views about their own matters, and article 24, pt. 3, which says that children must be protected against traditional rituals that may be harmful to their health. In 2013, the UN Human Rights Council has urged all states to end operations that compromise the integrity and dignity of children and are prejudicial to the health of both girls and boys. We consider it central that parental rights in this matter do not have precedence over children’s right to bodily integrity. What is in children’s best interest must always come first, even if this may limit grown up persons’ right to carry out their religious or traditional rituals.

    The Nordic ombudsmen for children and experts in children’s health therefore want to work towards a situation, where a circumcision can only be performed, if a boy, who has reached the age and level of maturity required to understand necessary medical information, consents to the operation. We wish a respectful dialogue among all parties involved about how to best ensure boys’ self determination with respect to circumcision. We also urge our governments to inform about children’s rights and health-related risks and consequences of the operation. We ask the Nordic governments to take the necessary steps towards ensuring that boys get the right to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

    Oslo, 30th of September 2013

    Signed by
    Anne Lindboe, Norwegian ombudsman for children
    Fredrik Malmberg, Swedish ombudsman for children
    Maria Kaisa Aula, Finnish ombudsman for children
    Per Larsen, Chairman of the Danish Children’s Council
    Margrét Maria Sigurdardóttir, Icelandic ombudsman for children
    Anja Chemnitz Larsen, Greenlandic Children’s spokesperson

    as well as by representatives of Nordic associations of pediatricians and pediatric surgeons.

    Historic event in Denmark; report by Morten Frisch






    ins Deutsche, zu lesen auf der Seite DIE BETROFFENEN (Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e. V.)

    LASST JUNGEN SELBER ENTSCHEIDEN, OB SIE BESCHNITTEN WERDEN WOLLEN ODER NICHT

    Die nicht medizinisch indizierte Beschneidung an einer Person, die selbst keine informierte Zustimmung dazu geben kann, steht im Konflikt zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik, besonders da diese Operation unumkehrbar und schmerzhaft ist, und ernste Komplikationen mit sich bringen kann. Es gibt keine gesundheitlichen Gründe, kleine Jungen in den nordischen Ländern zu beschneiden. Argumente, die für eine Beschneidung an Erwachsenen sprechen könnten, spielen für Kinder in nordischen Gefilden keine nennenswerte Rolle. Jungen können sich selber für oder gegen diese Operation entscheiden, wenn sie alt genug sind, um eine eigene, informierte Entscheidung zu treffen.

    Als Kinderbeauftragte und Experten für Kinder- und Jugendmedizin sehen wir die Beschneidung von minderjährigen Jungen im Konflikt mit der UN Kinderrechtskonvention, Artikel 12, der Berücksichtigung des Kindeswillens, und Artikel 24, Absatz 3, der besagt, dass Kinder vor überlieferten Bräuchen zu schützen sind, die ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Der UN-Menschenrechtsrat hat im Jahre 2013 alle Staaten dazu aufgefordert, Operationen, die die Unversehrtheit und Würde des Kindes gefährden und die Gesundheit von Mädchen und Jungen beeinträchtigen, zu verbieten. Wir betrachten es als zentralen Punkt, dass elterliche Rechte in diesem Zusammenhang nicht über dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit stehen. Das Kindeswohl muss zwingend an erster Stelle stehen, auch wenn dies Erwachsene in ihrem Recht einschränkt, religiöse oder traditionelle Rituale durchzuführen.

    Die nordischen Kinderbeauftragten und Experten für Kinder- und Jugendmedizin wollen deshalb darauf hin arbeiten, dass eine nicht-therapeutische Beschneidung nur stattfinden kann, wenn der Junge das nötige Alter und die nötige geistige Reife erlangt hat, um die notwendige medizinische Aufklärung zu verstehen, und seine Zustimmung dazu gibt. Wir wünschen uns einen respektvollen Dialog aller Beteiligten darüber, wie die Selbstbestimmung der Jungen in Bezug auf die Beschneidung bestmöglich sichergestellt werden kann. Wir fordern zudem unsere Regierungen nachdrücklich dazu auf, über Kinderrechte und gesundheitliche Risiken der Operation aufzuklären. Wir fordern die nordischen Regierungen zudem dazu auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass Jungen das Recht erhalten, die Entscheidung für oder gegen eine Beschneidung selbst treffen zu können.

    Oslo, 30. September 2013

    Unterzeichnet:

    Anne Lindboe, Norwegische Kinderbeauftragte
    Frederik Malmberg, Schwedischer Kinderbeauftragter
    Maria Kaisa Aula, Finnische Kinderbeauftragte
    Per Larsen, Vorsitzender des Dänischen Kinderrates
    Margrét Maria Sigurdardóttir, Isländische Kinderbeauftragte
    Anja Chemnitz Larsen, Grönländische Kindersprecherin
    sowie Vertreter der nordischen Kinderarzt- und Kinderchirurgenverbände

    http://die-betroffenen.de/blog/lasst-jungen-selber-entscheiden-ob-sie-beschnitten-werden-wollen-oder-nicht/










    Helsinki Declaration 2012

    THE 2012 HELSINKI DECLARATION OF THE RIGHT TO GENITAL AUTONOMY

    12th International Symposium on Law, Genital Autonomy & Children’s Rights Helsinki, Finland, 29 September to 3 October 2012

    Download as printer-friendly PDF

    Whereas it is the fundamental and inherent right of each human being to security of the person without regard to age, sex, gender, ethnicity or religion as articulated in the Universal Declaration of Human Rights, the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child.

    Now we declare the existence of a fundamental right of each human being a Right of Genital Autonomy, that is the right to:

    • personal control of their own genital and reproductive organs; and

    • protection from medically unnecessary genital modification and other irreversible reproductive interventions.

    We declare that consistent with the Right of Genital Autonomy the only person who may consent to medically unnecessary genital modification and other irreversible reproductive interventions is:

    • in the case of a person who is competent to give free and informed consent, being fully informed about the nature, the risks and benefits of the intervention – the person undergoing the intervention; and

    • in the case of an incompetent person including a young child – only a properly constituted public authority or tribunal appointed to balance the human rights and the best interests of the person after considering the views of family members, professionals and an independent advocate for the person.

    We recognise the fundamental right of parents and guardians to freedom of thought, conscience and religion. Those rights of parents and guardians are not absolute, they are limited by the same fundamental human rights of others, in particular their children.

    We declare that healthy genital and reproductive organs are natural, normal, functional parts of the human body. Governments and healthcare providers have a duty to educate parents and children about non-invasive hygiene, care of genital and reproductive organs, and to explain their anatomical and physiological development and function.

    We encourage and support further research into the adverse consequences of such interventions.

    We oppose research and experimentation that involves the performance of medically unnecessary modification and other irreversible medical interventions affecting genital and reproductive organs upon non-consenting children and adults.

    We call on all governments to acknowledge the Right of Genital Autonomy for every child and adult, that is the right to:

    • personal control of their own genital and reproductive organs; and

    • protection from medically unnecessary genital modification and other irreversible reproductive interventions.

    We call on all States members to the Convention on the Rights of the Child to honour their commitments under that instrument in particular Articles 2, 12, 14, 19 and 24.

    Done at Helsinki, Wednesday 3 October 2012

    http://www.genitalautonomy.org/2012/10/09/helsinki-declaration-2012/



    HELSINKI-DEKLARATION 2012

    FÜR DAS RECHT AUF GENITALE AUTONOMIE

    In Anbetracht der Tatsache, dass es das fundamentale und unveräußerliche Recht jedes Menschen ist, dass seine Person geschützt ist ohne Ansehen des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Volkszugehörigkeit oder der Religion, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie in der UN-Kinderrechtskonvention ausgedrückt ist,

    erklären wir jetzt, dass jeder Mensch auch das fundamentale Recht auf genitale Autonomie hat, womit gemeint ist:

    • die persönliche Kontrolle über die eigenen genitalen und Fortpflanzungsorgane; und

    • Schutz vor medizinisch nicht notwendiger genitaler Veränderung und vor anderen unumkehrbaren Eingriffen in die Fortpflanzungsorgane.

    Wir erklären, dass in Übereinstimmung mit dem Recht auf genitale Autonomie die einzige Person, die in eine medizinisch nicht notwendige genitale Veränderung und andere unumkehrbare Eingriffe in die Fortpflanzungsorgane einwilligen kann, folgende ist:

    • im Falle, dass es sich um eine Person handelt, die in der Lage ist, aus freier Willensentscheidung zuzustimmen, nachdem sie vollständig über die Art, die Risiken und Vorteile des Eingriffs informiert wurde: die Person, an der der Eingriff vorgenommen werden soll; und

    • im Falle, dass es sich um eine Person handelt, die dazu nicht in der Lage ist, einschließlich junger Kinder: nur eine ordentlich festgelegte öffentliche Autorität oder ein Gericht, das die Menschenrechte und die Interessen der betroffenen Person sorgfältig abwägt, nachdem auch die Ansichten von Familienmitgliedern, Fachleuten und ein unabhängiger Anwalt der Person gehört wurden.

    Wir erkennen, dass Eltern und Erziehungsberechtigte ein grundlegendes Recht auf Gedankenfreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit haben. Diese Rechte von Eltern und Erziehungsberechtigten sind nicht absolut; sie sind begrenzt durch die ebenso grundlegenden Rechte anderer, insbesondere ihrer Kinder.

    Wir erklären, dass gesunde Genitalien und Fortpflanzungsorgane natürliche, normale und funktionelle Teile des menschlichen Körpers sind. Regierungen und Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen haben die Pflicht, Eltern und Kinder über nichtverletzende Hygienemaßnahmen und Pflege der Genitalien und Fortpflanzungsorgane zu informieren und deren anatomische und physiologische Entwicklung und Funktion zu erklären.

    Wir begrüßen und unterstützen weitere Forschungen über die negativen Folgen von Eingriffen in diese Organe.

    Wir lehnen Forschungen und Experimente ab, die die Durchführung medizinisch nicht erforderlicher Veränderungen und andere unumkehrbare medizinische Eingriffe an Genitalien und Fortpflanzungsorganen bei nicht zustimmungsfähigen Kindern und Erwachsenen betreffen.

    Wir rufen alle Regierungen auf, das Recht auf genitale Autonomie für jedes Kind und jeden Erwachsenen zu bestätigen, womit gemeint ist:

    • die persönliche Kontrolle über die eigenen genitalen und Fortpflanzungsorgane; und

    • Schutz vor medizinisch nicht notwendiger genitaler Veränderung und vor anderen unumkehrbaren Eingriffen in die Fortpflanzungsorgane.

    Wir rufen alle Mitgliedsstaaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, auf, ihre Verpflichtungen aus dieser Konvention ernst zu nehmen, insbesondere die Artikel 2, 12, 14, 19 und 24.

    12. Internationales Symposium für Kinderrechte und genitale Autonomie (29. 9. – 3. 10. 2012), Helsinki

    http://www.genitalautonomy.org/2012/10/09/helsinki-declaration-2012/

    auch veröffentlicht bei den Nurses against circumcision,
    auf ihrer Seite
    Nurses for the Rights of the Child

    http://childrightsnurses.org/index.php/news/the-2012-helsinki-declaration-of-the-right-of-genital-autonomy/




    Zum Weiterlesen,
    gefunden bei ARC,
    den
    Attorneys for the Rights of the Child
    (Safeguarding Children’s Bodily Integrity)

    Robert S. Van Howe, M.D. and J. Steven Svoboda
    Neonatal Pain Relief and the Helsinki Declaration
    An article addressing—for the first time, we believe—the ethical requirements imposed by the Helsinki Convention on medical studies addressing the efficacy of anesthetic for neonatal circumcision.
    The Journal of Law, Medicine & Ethics, December 2008, Volume 36, Issue 4, pp. 803-823

    http://www.arclaw.org/resources/articles/neonatal-pain-relief-and-helsinki-declaration

  21. Eifelginster Says:

    Germany,
    Activists File Complaint Against § 1631d BGB

    December 2013 – German intactivist movement tries to tackle circumcision law.

    Since december 2012 a circumcision law (§ 1631d BGB) principally allows parents to circumcize their son as desired. Now activists against HGM or any ritual mutilation (i. e. FGM and MGM) have written a petition to the German Supreme Court (Bundesverfassungsgericht) demanding that the § 1631d BGB is declared as not being in accordance with the German constitution. Instead they call for an end to all circumcisions done without medical necessity.

    27. Dezember 2013
    an das
    Bundesverfassungsgericht
    Karlsruhe

    Beschwerde gegen das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

    Die Beschwerdeführer legen daher gegen dieses Gesetz Beschwerde ein und beantragen durch eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG diese Vorschrift sofort außer Kraft zu setzen, um alle medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen, insbesondere Rituale wie Metzitzah B’Peh, pria und Praktiken wie im folgenden Link beschrieben, die sicherlich mit einer Zirkumzision lege artis nicht zu vereinbaren sind, trotzdem aber durchgeführt werden, zu verbieten bis das hohe Gericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat.

    Die Beschwerdeführer beantragen zudem, die nicht medizinisch indizierte MGM an nicht einwilligungs- und urteilsfähigen Jungen auf die Liste der Auslandsstraftaten zu setzen, um sowohl Beschneidungstourismus zu verhindern als auch die gegebenenfalls erforderliche Strafverfolgung ortsunabhängig zu gewährleisten.

    364. Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB

  22. Südafrika Says:

    Neonatal Circumcision does not reduce HIV Infection Rates

    Daniel Sidler, Heinz Rode, J Smith

    Abstract

    Non-therapeutic infant circumcision has become a medicalised ritual mainly in English speaking countries and is unjustly and increasingly advocated as a prevention tool of HIV/AIDS without critical consideration of its practicality, cost and risks. It is of concern that the WHO/UNAIDS is hastily advising mass MC roll-out as a prevention tool of female to male HIV acquisition, without considering risks involved to woman.49 A much broader review process is necessary, involving more objective scientific opinion and representative panel of African experts, including pediatric surgeons before any MC could be written into policy.

    Authors‘ affiliations

    Daniel Sidler, Tygerberg Hospital University of Stellenbosch

    Heinz Rode, Red Cross Children’s Hospital University of Cape Town

    J Smith, Tygerberg Hopital University of Stellenbosch

    Cite this article
    South African Medical Journal 2008;98(10):762.
    Article History
    Date submitted: 2008-06-04
    Date published: 2008-10-08

    http://www.samj.org.za/index.php/samj/article/view/1811

  23. Edward von Roy Says:

    ISC = International Symposium on Circumcision
    Vor einem Vierteljahrhundert, am dritten März 1989, wurde im kalifornischen Anaheim das erste ISC durchgeführt. Es wurde festgestellt:
    ::

    Declaration of the First International Symposium on Circumcision

    Anaheim, California
    March 3, 1989

    We recognize the inherent right of all human beings to an intact body. Without religious or racial prejudice, we affirm this basic human right.

    We recognize the foreskin, clitoris and labia are normal, functional body parts.

    Parents and/or guardians do not have the right to consent to the surgical removal or modification of their children’s normal genitalia.

    Physicians and other health-care providers have a responsibility to refuse to remove or mutilate normal body parts.

    The only persons who may consent to medically unnecessary procedures upon themselves are the individuals who have reached the age of consent (adulthood), and then only after being fully informed about the risks and benefits of the procedure.

    We categorically state that circumcision has unrecognized victims.

    In view of the serious physical and psychological consequences that we have witnessed in victims of circumcision, we hereby oppose the performance of a single additional unnecessary foreskin, clitoral, or labial amputation procedure.

    We oppose any further studies which involve the performance of circumcision procedures upon unconsenting minors. We support any further studies which involve identification of the effects of circumcision.

    Physicians and other health-care providers do have a responsibility to teach hygiene and the care of normal body parts and explain their normal anatomical and physiological development and function throughout life.

    We place the medical community on notice that it is being held accountable for misconstruing the scientific database available on human circumcision in the world today.

    Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

    __________

    Citation:

    Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.

    http://www.cirp.org/pages/intactivist/declaration/

    http://www.nocirc.org/publish/pamphlet1.html

    Anaheim 1989 wurde ungekürzt zitiert auch im 2006 wieder eingereichten Gesetzesvorschlag
    The U.S. MGM Bill Proposal
    zitierbar als
    Federal Prohibition of Genital Mutilation Act of 2005

    Klicke, um auf billanddeclaration.pdf zuzugreifen

    Sklavenkette und Beschneidungsmesser gehören ins Museum!

    Und so sieht die amerikanische und dann auch weltweite Zukunft aus, möge sie bald verwirklicht werden, nach Abschaffung der Sklaverei nämlich kommt, früher oder später, unweigerlich auch die Abschaffung der rituellen Mädchen- oder Jungenbeschneidung:

    A Bill to End Male Genital Mutilation in the U.S.

    http://www.mgmbill.org/

    ::

  24. Oslo = UDHR, HELSINKI = Shariah Says:

    MALE CIRCUMCISION: Nordic Ombudspersons seek ban on non-therapeutic male circumcision

    Oslo, 30/09/2013

    Summary:

    Circumcision without a medical indication on a person unable to provide informed consent conflicts with basic principles of medical ethics, particularly because the operation is irreversible, painful and may cause serious complications.

    Resolution:

    LET BOYS DECIDE FOR THEMSELVES WHETHER OR NOT THEY WANT TO BE CIRCUMCISED

    Circumcision without a medical indication on a person unable to provide informed consent conflicts with basic principles of medical ethics, particularly because the operation is irreversible, painful and may cause serious complications. There are no health-related reasons to circumcise young boys in the Nordic countries. Arguments that may argue in favour of circumcision in adult men are of little relevance to children in the Nordic area. Boys can make up their own minds about the operation when they get old enough to provide informed consent.

    As ombudsmen for children and experts in children’s health we consider circumcision of underage boys without a medical indication to be in conflict with the UN Convention of the Rights of the Child, article 12, about children’s right to express their views about their own matters, and article 24, pt. 3, which says that children must be protected against traditional rituals that may be harmful to their health.

    In 2013, the UN Human Rights Council has urged all states to end operations that compromise the integrity and dignity of children and are prejudicial to the health of both girls and boys. We consider it central that parental rights in this matter do not have precedence over children’s right to bodily integrity. What is in children’s best interest must always come first, even if this may limit an adult’s right to carry out their religious or traditional rituals.

    The Nordic ombudsmen for children and experts in children’s health therefore want to work towards a situation, where a circumcision can only be performed, if a boy, who has reached the age and level of maturity required to understand necessary medical information, consents to the operation. We wish a respectful dialogue among all parties involved about how to best ensure boys‘ self determination with respect to circumcision. We also urge our governments to inform about children’s rights and health-related risks and consequences of the operation. We ask the Nordic governments to take the necessary steps towards ensuring that boys get the right to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

    Oslo, 30th of September 2013

    — Signed by
    Anne Lindboe, Norwegian ombudswoman for children
    Fredrik Malmberg, Swedish ombudsman for children
    Maria Kaisa Aula, Finnish ombudswoman for children
    Per Larsen, Chairman of the Danish Children’s Council
    Margrét Maria Sigurdardóttir, Icelandic ombudswoman for children
    Anja Chemnitz Larsen, Greenlandic Children’s spokesperson

    as well as by representatives of Nordic associations of pediatricians and pediatric surgeons.

    http://www.crin.org/resources/infodetail.asp?id=31830






    Nun zur durch die Kalifatsbewegung werbewirksam ansprechend eingepackten Erklärung von Helsinki, der Dhimmi soll anbeißen an die ersten und letzten beiden Punkte der insgesamt sechs (drei Zweiergruppen) Aufzählzeichen (•).

    Ein Köder wie ein appetitliches Sandwich! Anfänglich sieht der über Jungenbeschneidung plappernde Fisch den tief versteckten Angelhaken nicht, dann mag ihn vorübergehend ein unwohliges Gefühl beschleichen, doch darf er sich gegen Schluss irgendwie versöhnt fühlen und ein multikulturelles Grinsen anknipsen und nur darum sprich um die eigene Selbstgefälligkeit und Karriere geht es ihm ja, nicht um den nachhaltig unbeschnittenen bleibenden Kinderpenis.

    Die Punkte beginnen – einprägsam, einlullend – je zwei Mal mit dem selben Buchstaben, mit p, dann mit i und zuletzt wieder mit p, i wie islamisch und i wie in the case, fallweise, Allahs (totalitäres) Einzelfallrecht heilssichernder Wahrheitsfindung durch den Mufti ganz im Hier und Jetzt:

    p personal
    p protection

    i in the case
    i in the case

    p personal
    p protection

    und kurz gesagt: von pp – ii – pp sind nur wie genau die beiden mittleren, eben die „i“ hundertprozentig schariakompatibel und mogeln Körperideologie, Kindeswohlbegriff bzw. Gemeinwohlbegriff (Koranfaschismus) sowie (vor- bzw. gegenmodernes) Verständnis der islamisch aufregend prekären bodily integrity von Fiṭra, Istiṣlāḥ (reclamation or cultivation) bzw. Istiḥsān (juristic preference) sowie von der Ḥurma (abgehackte Körperteile) in den weiteren Diskurs:

    Helsinki Declaration 2012

    THE 2012 HELSINKI DECLARATION OF THE RIGHT TO GENITAL AUTONOMY

    12th International Symposium on Law, Genital Autonomy & Children’s Rights Helsinki, Finland, 29 September to 3 October 2012

    Whereas it is the fundamental and inherent right of each human being to security of the person without regard to age, sex, gender, ethnicity or religion as articulated in the Universal Declaration of Human Rights, the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child.

    Now we declare the existence of a fundamental right of each human being a Right of Genital Autonomy, that is the right to:

    • personal control of their own genital and reproductive organs; and[klingt nett]

    • protection from medically unnecessary genital modification and other irreversible reproductive interventions.[klingt nett]

    We declare that consistent with the Right of Genital Autonomy the only person who may consent to medically unnecessary genital modification and other irreversible reproductive interventions is:

    • in the case of a person who is competent to give free and informed consent,[Mädchen religiös reif sprich neun Jahre alt, Junge 15? oder wie alt?] being fully informed about the nature, the risks and benefits [es gibt keine benefits-Vorteile!!!] of the intervention – the person undergoing the intervention; and [warum nicht: Keine Beschneidung unter achtzehn???]

    • in the case of an incompetent person including a young child – only a properly constituted public authority or tribunal [ein halb verstaatlichtes kleines Halacha- oder Schariagericht oder was] appointed to balance [was gibt’s denn da auszubalancieren???] the human rights and the best interests [qualitativ abgesichert nach Istislah oder Istihsan?] of the person after considering the views of family members,[die Rückkehr der Stämme!] professionals and an independent advocate [das ist der wali mudschbir jedenfalls der wali] for the person.

    We recognise the fundamental right of parents and guardians [das ist der wali] to freedom of thought, conscience and religion.[mit genital mutilation oder ohne???] Those rights of parents and guardians are not absolute[nur Allahgott ist absolute], they are limited by the same fundamental human rights of others, in particular their children.[das ist NICHTS an gesicherter Verhinderung der FGM oder MGM]

    We declare that healthy genital and reproductive organs are natural, normal, functional parts of the human body. Governments and healthcare providers have a duty to educate parents and children about non-invasive hygiene, care of genital and reproductive organs, and to explain their anatomical and physiological development and function.[hübsch erklären und trotzdem amputieren oder gerade deswegen amputieren ?]

    We encourage and support further research into the adverse consequences of such interventions.[mehr plappern, mehr beschneiden]

    We oppose research and experimentation that involves the performance of medically unnecessary modification and other irreversible medical interventions affecting genital and reproductive organs upon non-consenting children and adults.

    We call on all governments to acknowledge the Right of Genital Autonomy for every child and adult, that is the right to:

    • personal control of their own genital and reproductive organs; and [klingt ok]

    • protection from medically unnecessary genital modification and other irreversible reproductive interventions.[das ist ok wenn ernst gemeint]

    We call on all States members to the Convention on the Rights of the Child to honour their commitments under that instrument in particular Articles 2, 12, 14, 19 and 24.

    Done at Helsinki, Wednesday 3 October 2012

    http://www.genitalautonomy.org/2012/10/09/helsinki-declaration-2012/

  25. Jacques Auvergne Says:

    BLINDED BY THE LIGHT hat eine ausgezeichnete Einstellung (und Link-Liste) zum Thema Zirkumzision. Sehr richtig, FGM-Gesetze schützen nur die Hälfte unserer Kinder.

    :::::::

    TAKE ACTION – Genital Integrity Awareness Week 2013

    This year marks the 15th anniversary of the FGM Bill (female genital mutilation). However, genital integrity laws only protect half our children.

    Unless there is a compelling medical reason to do so, no one has the right to cut off the working body part of a child.

    Next weekend, there will be peaceful demonstrations and marches across the country to raise awareness of this issue. …

    :::::::

    Unterbreitet dem Kongress am 14.01.2013

    Genital Mutilation Prohibition Act

    IN THE HOUSE AND SENATE OF THE UNITED STATES

    Submitted to Congress on January 14, 2013

    A Bill

    Entitled the „Federal Prohibition of Genital Mutilation Act of 2013“

    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of America in Congress assembled, to amend the Female Genital Mutilation Act of 1996 (a) so that boys, intersex individuals, and nonconsenting adults may also be protected from genital mutilation; (b) to increase the maximum punishment of offense to 14 years imprisonment, (c) to include assistance or facilitation of genital mutilation of children or nonconsenting adults as an offense, and (d) to prohibit persons in the U.S. from arranging or facilitating genital mutilation of children and nonconsenting adults in foreign countries.

    SECTION 1. SHORT TITLE
    This Act may be cited as the „Federal Prohibition of Genital Mutilation Act of 2013“.

    Except as provided in subsection (b), whoever knowingly circumcises, excises, cuts, or mutilates the whole or any part of the labia majora, labia minora, clitoris, vulva, breasts, nipples, foreskin, glans, testicles, penis, ambiguous genitalia, hermaphroditic genitalia, or genital organs of another person who has not attained the age of 18 years or on any nonconsenting adult; whoever prematurely and forcibly retracts the penile or clitoral prepuce of another person who has not attained the age of 18 years or on any nonconsenting adult, except to the extent that the prepuce has already separated from the glans; whoever knowingly assists with or facilitates any of these acts; or whoever arranges, plans, aids, abets, counsels, facilitates, or procures a genital mutilation operation on another person outside the United States who has not attained the age of 18 years or on any nonconsenting adult outside the United States shall be fined under this title or imprisoned not more than 14 years, or both. …

    A surgical operation is not a violation of this section if the operation is (1) performed on a person who has not attained the age of 18 years and is necessary to the physical health of the person on whom it is performed because of a clear, compelling, and immediate medical need with no less-destructive alternative treatment available, and is performed by a person licensed in the place of its performance as a medical practitioner; (2) performed on an adult who is physically unable to give consent and there is a clear, compelling, and immediate medical need with no less-destructive alternative treatment available, and is performed by a person licensed in the place of its performance as a medical practitioner; or (3) performed on a person in labor or who has just given birth and is performed for medical purposes connected with that labor or birth because of a clear, compelling, and immediate medical need with no less-destructive alternative treatment available, and is performed by a person licensed in the place it is performed as a medical practitioner, midwife, or person in training to become such a practitioner or midwife. …

    For purpose of this Act, the term „genital mutilation“ means the removal or cutting (or both) of the whole or part of the clitoris, labia minora, labia majora, vulva, breasts, nipples, foreskin, glans, testicles, penis, ambiguous genitalia, hermaphroditic genitalia, or genital organs. The term „premature forcible retraction of the penile or clitoral prepuce“ means forced retraction of the prepuce from the glans, except to the extent that the prepuce has already separated from the glans. The term „prepuce“ means foreskin. The term „adult“ means a person who has attained the age of 18 years. The term „nonconsenting“ means not wishing to undergo genital mutilation.

    http://blindedbythelightt.blogspot.de/2013/03/take-action-genital-integrity-awareness.html

    :::::::

    Federal Prohibition of Genital Mutilation Act of 2013

    Australien, sieben Monate später

    An amendment to the Federal Prohibition of Genital Mutilation Act of 2013 was submitted to the US Congress earlier this year and seeks to make removal of the foreskin of boys younger than 18 years a criminal offence. …

    Fakten vernebelnd orakelt Professor Brian Morris (School of Medical Sciences and Bosch Institute, Universität zu Sydney), dass jede elterliche Entscheidung zur Beschneidung mit derjenigen einer Impfung des Kindes verglichen werden sollte – na, dann müssten wir ja auch die Mädchen „impfen“ sprich beschneiden dürfen, Herr Professor?

    Susan Moloney (The Royal Australasian College of Physicians) ist feige und damit kinderfeindlich: sie gibt offen zu, dass medizinisch gesehen keine rechtfertigenden Gründe für eine Beschneidung bestehen, möchte es aber offensichtlich doch den Eltern überlassen, sich für oder gegen die Jungenbeschneidung zu entscheiden.

    Auf medical observer wird also herumgequatscht. Niederträchtige Intrigen gegen Australiens Beschneidungsgegner sind für uns zu erahnen, Hokuspokus angeblicher AIDS-Prophylaxe darf abgedruckt werden.

    Nur der Titel ist gut gewählt: Könnte Jungenbeschneidung zur Straftat werden?

    aus: Could circumcision become a criminal offence?
    von: Neil Bramwell
    in: medical observer 29.08.2013

    http://www.medicalobserver.com.au/news/could-circumcision-become-a-criminal-offence

    http://www.mgmbill.org/usmgmbill.htm

    http://www.mgmbill.org/

    :::::::
    :::::::

    Jüdische Amerikaner unterstützen ein Verbot von Zirkumzisionen

    (…)

    Jewish Americans Support Outlawing Child Circumcision

    „I am a Jewish mother against circumcision and in support of passing Bill 1777. For years I was a certified childbirth educator and now a journalist and filmmaker. I continue to educate people that childbirth is a natural event rather than one filled with unnecessary drugs and other medical intervention, and circumcision is an unnatural event. These are two clear-cut examples of interfering with nature.“

    – Katherine Mora, Jewish Mother

    Testimony before the Massachusetts Joint Committee on the Judiciary

    “In Massachusetts, two Jewish mothers testified in favor of a law making circumcision illegal. Moreover, several Jews and Jewish organizations throughout the country are backing a proposed national law against circumcision. Jewish groups such as Jews Against Circumcision and the Israeli Association Against Genital Mutilation have endorsed the proposed American MGM bill, which would rewrite the U.S. Female Genital Mutilation Act of 1996 so that boys are also protected from genital mutilation.”
    – Questioning circumcision, by Shani McManus and Sergio Carmona, Florida Jewish Journal, June 06, 2011

    “Jewish baby boys are human and have rights too, and those rights are violently trampled by his (and my) religion, in the case of brit milah. We must all learn to take the blinders off and somehow stop this heinous practice — yes, by a law, if necessary.

    – Tina Kimmel, PhD, MSW, MPH, Director of NoCirc, East Bay Area
    Letter to the Bay Citizen

    (…)

    “I happen to agree with you that foreskin removal should be illegal. It is a mutilation… I agree with you that men should not be circumcised. . . I don’t know where this circumcision came from, some people feel it’s a religious thing, it’s about health, it’s about cutting off the foreskin makes your penis less likely to get cancer. There’s been all kinds of myths. I think it’s nonsense. That if you’re born that way, it seems to me it’s a mutilation to cut it off. The same way in Africa they sometimes cut off a woman’s clitoris and they think that’s justified. I think our foreskins were cut off in order to desensitize us, and I think it was a bunch of religious nudnicks who decided they didn’t want us going around fornicating so they cut off some of our penis skin.”

    – Howard Stern, Talk Radio Host
    Howard Stern, Jewish Intactivist by Rebecca Wald, J.D., BeyondTheBris.com, March 31, 2011

    „Laurie Evans, the Jewish director of New York’s National Organization of Circumcision Information Resource Centers (NOCIRC), told the Committee that under Jewish law, the son of a Jewish mother is Jewish, whether circumcised or not, and that despite great pressure she had kept her son intact. She said that many Jewish mothers confide to having been horrified by their boy’s circumcision ceremony. She said that initially the ceremony involved removing only a small amount of foreskin, not all of it, and that several Jewish organizations recommend a peaceful birth ceremony instead. She urged the panel to watch a circumcision and raised the issue of botched circumcisions. The second Jewish mother to speak, Kathryn Mora, testified she had been devastated that her son was taken from her in the hospital and circumcised without her consent.“

    – Peter W. Adler, A Bird’s Eye View of the Hearing On the Massachusetts Bill to Outlaw Genital Mutilation
    Attorneys for the Rights of the Child Newsletter, Summer 2010

    (…)

    aus: Jews Speak Out in Favor of Banning Circumcision on Minors
    in: IntactNews 28.07.2011

    http://intactnews.org/node/103/1311885181/jews-speak-out-favor-banning-circumcision-minors

    :::::::

    • I think it’s wrong.

    • I think it should not be done to someone who doesn’t have the ability to consent.

    • I accept that it’s severe damage to an individual’s future sexual experience.

    A Conversation with Eliyahu Ungar-Sargon

    http://intactnews.org/node/139/1319476905/conversation-eliyahu-ungar-sargon

  26. Let's do Soka Uncobe and get AIDS circumcized?!! Says:

    Gebändigte Sexualität macht global gehorsam,
    Kinder als Rohstofflager,
    Diamanten gegen Glasperlen tauschen wie früher,
    der Weiße Mann darf die Schwarzen für doof halten,
    AAP darf Afrikaner verstümmeln im „Kampf gegen AIDS“:

    SWAZIS AND AMERICANS IN PARTNERSHIP TO FIGHT HIV/AIDS

    SOKA UNCOBE
    SOKA UNKOBE

    „Beschneiden und Besiegen!“ auf siSwati

    „Soka Uncobe“ is a phrase which means „circumcise and conquer“ in siSwati

    Klicke, um auf A%20System%20for%20Collection%20of%20MC%20Service%20Data.pdf zuzugreifen

    http://www.k4health.org/

    Mehr Esoterik für
    Uganda
    MC = Zirkumzision (male circumcision)
    SMC = „sichere Zirkumzision“

    http://www.k4health.org/toolkits/uganda-male-circumcision-communication/national-safe-male-circumscion-policy

    The Uganda People’s Defense Forces have received Mobile Male circumcision equipment worth 763,000 dollars, about 1.7 billion shillings from the US mission in Uganda.
    The equipment which included seven vehicles was handed to General Aronda Nyakairima, Uganda’s Chief of Defense Forces by Ambassador Jerry Lanier the US envoy to Uganda, at the 1st infantry barracks at Kakiri.

    Mehr Sexualmagie für
    Tansania

    http://www.k4health.org/blog/post/mining-data-exhaust-extracting-behavior-change-evidence-text-messages-male-circumcision

    Mehr Hokuspokus für
    Swaziland

    http://www.k4health.org/toolkits/swaziland-hiv-prevention/costing-male-circumcision-swaziland-and-implications-cost

    So ein Schwachsinn mit den sechzig Prozent!!! Schon mal russisch Roulette gespielt … jede Woche bis jeden Tag neu gespielt …

    Was K4Health uns verschweigt: die beschnittenen Männer halten sich für immun und boykottieren das Kondom – oder die im Laufe der Jahre nachlassende penile Sensitivität lässt ihnen den Sex mit Kondom fast unerträglich fühllos erscheinen …

    It has been proven that male circumcision reduces the probability of transmission from HIV positive females to HIV negative males by 60%

    http://www.k4health.org/toolkits/swaziland-hiv-prevention/male-circumcision

    July 15, 2011 the Swaziland Ministry of Health and Social welfare in collaboration with the U.S. Embassy in Swaziland and PEPFAR (the President’s Emergency Plan for AIDS Relief), launched the Soka Uncobe male circumcision campaign. Soka Uncobe, which means „circumcise and conquer“ in siSwati, is part of the National Strategic framework on HIV/AIDS.

    More than 28 000 Swazi men and boys have been circumcised. According to the Ministry of Health in Swaziland, medical male circumcision has been proven to reduce the risk of acquiring HIV by over 60%.




    JOSEPH4GI = science-based information.
    The Angry Intactivist brings light into darkness:

    Though they tried and tried, the much hyped Soka Unkobe program failed in Swaziland, where approximately 34,000 out of the expected 200,000 men (about 17%) were circumcised. Rather than abandon the strategy to mutilate the genitals of the men of Swaziland, American organizers are trying to figure out „what went wrong.“ …

    In Botswana, programs are also failing to convince men to cut off part of their genitals. One program circumcised only 685 out of an intended 10,000. In another program, promoters convinced only 360 out of 2560 men (approx. 14%) to get circumcised. Here too, promoters are dumbfounded and can’t find the right people to blame. It couldn’t possibly have anything to do with the fact that they’re trying to convince men to undergo permanently altering surgery on their genitals, could it? …

    In Kenya, Homabay district, only 11,000 men have been circumcised out of the estimated 42,000 since September 2008 when the program was initiated. Here too, circumcision uptake has been low, so coordinators are targeting children who are neither at risk for HIV, nor putting others at risk, not to mention the ethical dilemma of forcibly cutting off part of the genitals of healthy, non-consenting individuals. (So much for „Voluntary Medical Male Circumcision.“) …

    80% of America’s male population is circumcised from birth, yet AIDS rates in some US Cities rival hotspots in Africa. In some parts of the U.S., they’re actually higher than those in sub-Saharan Africa. …

    http://joseph4gi.blogspot.de/2013/06/pepfar-to-blow-millions-on-prepex.html

    Studies show that circumcision is next to worthless in the fight against HIV. Actually, it’s proving to be less than worthless, as it’s leading men to believe that they don’t have to wear condoms, making the situation worse. The Soka Uncobe campaign was the biggest blunder for the Swazi Ministry of Health because it sent the message that „Circumcise and Conquer“ meant once you were circumcised you „conquered“ HIV, and you could „conquer“ all the women you want.

    Circumcision gives men an excuse to be complacent with condoms, which, even if „studies“ were correct, outperforms circumcision. And now they want to make circumcision for all the men compulsory?

    joseph4gi.blogspot

    http://joseph4gi.blogspot.de/2011/06/swaziland-compulsory-circumcision-law.html

  27. Bragalou Says:

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    Die ethisch flexible (glitschige; allgemeine Menschenrechte oder Rechtssicherheit verspielende) GRÜNE JUGEND nimmt es einfach hin, dass Jungen, über die man allen Ernstes als von „biologisch männlichen Kindern“ schreibt, weiterhin im Namen der Tradition oder Religion oder des anderweitig motivierten elterlichen Willens genital verstümmelt werden dürfen.

    Damit arbeitet die GRÜNE JUGEND aktiv gegen die Kinderrechte, die sie zu schützten vorgibt.

    Mit dieser derzeitigen, ungebremst schariakompatiblen GRÜNEN JUGEND wird kein deutscher Sünnetci, Mohel oder sonstiger ohne medizinische Indikation tätiger Jungenbeschneider von Arbeitslosigkeit bedroht sein und bleibt den männlichen Kindern beschneidungsgläubiger Eltern die körperliche Unversehrtheit vorenthalten:

    Kinderrecht ist Menschenrecht
    Auf dem 41. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND vom 01. bis 03. November 2013 in Gelsenkirchen beschloss die Mitgliederversammlung einen Antrag zu Kinderrechten.

    (…) Die von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Kindergrundrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention sind unter anderen das Recht auf kindgerechte Entwicklung, das Recht auf gute Versorgung, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie das Recht auf Mitbestimmung. Eine Ratifizierung allein reicht uns jedoch nicht. Die GRÜNE JUGEND fordert, dass diese Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dadurch würde sichergestellt, dass alle Gesetze auf ihre Kompatibilität mit den Kindergrundrechten geprüft werden. Neben unseren Forderungen für mehr Mitbestimmung schon im Kindesalter, beispielsweise durch die Absenkung des Wahlalters, demokratische KiTas und mehr Partizipation in Schulen, legen wir einen Hauptaugenmerk auf die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern. Dass das Verbot von Gewalt in der Erziehung ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist klar. Dass dieses viel zu spät (erst im Jahr 2000) erlassen wurde, ist allerdings ebenso klar. Die GRÜNE JUGEND lehnt jegliche Gewalt ab, besonders die an Kindern¹. Für uns ist auch klar, dass jegliche sexuelle Handlung von Erwachsenen an Kindern gegen das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern verstößt. Solche sexuellen Handlungen können nie mit Einvernehmen des Kindes geschehen, da zwischen Kindern und Erwachsenen immer ein Machtgefälle besteht und Erwachsene für Kinder immer Autoritätspersonen sind. Ein selbstständiges „Nein“ ist somit nicht möglich, ein mündiges „Ja“ ebenso wenig. Die GRÜNE JUGEND fordert daher, Kinderrechte in Deutschland konsequent umzusetzen und auszuweiten. Dazu gehört insbesondere auch, die seit 1992 geltenden Einschränkungen der UN-Kinderrechtskonvention für Kinder von Geflüchteten (z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Kontext von Abschiebungen) zurückzunehmen. (…)

    ¹: Explizit wird hier das Thema religiöse Beschneidung von biologisch männlichen Kindern ausgeklammert. Der Antrag hat nicht den Anspruch zu dieser kontroversen Debatte irgendeine Position zu beziehen.

    http://www.gruene-jugend.de/node/26680

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    Die lobenswerte EMMA-Kampagne wird als realitätsfern verspottet, für die postmoderne GRÜNE JUGEND darf jede Frau käufliche Sex-Sklavin werden bzw. bleiben:

    „Der Aufruf der „Emma“ zur Abschaffung der Prostitution ist völlig realitätsfern! Sexarbeit war und ist eine Dienstleistung. Der Versuch Sexarbeit aus der Öffentlichkeit zu drängen, illegalisiert Sexarbeiter_innen und führt dazu, dass deren Schutz nicht mehr gewährleistet werden kann! Gerade diese „aus den Augen aus dem Sinn“ Taktik verstärkt Probleme und führt zum genauen Gegenteil dessen, was das angebliche Ziel der Kampagne sein sollte.

    Anstatt Sexarbeit zu verbieten, braucht es einen offenen Umgang mit diesem Gewerbe. … Als GRÜNE JUGEND unterscheiden wir strikt zwischen selbstgewählter Sexarbeit und Zwangsprostitution und Menschenhandel. … Die Degradierung von Sexarbeiter_innen, wie sie die EMMA hier vornimmt, ist nicht hinnehmbar! DIE GRÜNE JUGEND fordert die EMMA sowie alle Unterzeichner_innen auf, diese schädliche Propaganda sofort zu beenden!“

    http://www.gruene-jugend.de//node/26632#gothere

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    ein Jahr nach der Verstaatlichung der himmlischen Kinderverstümmelungserlaubnis:

    Berlin – Ärzte und Kinderschutzverbände haben die Auswirkungen des sogenannten Beschneidungsgesetzes kritisiert, das der Bundestag vor einem Jahr verabschiedet hat. „Das Gesetz hat die Situation für die Neugeborenen, Säuglinge und Kleinkinder nicht verbessert“, betonte der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin. So könne nach dem Gesetz eine Beschneidung im ersten Lebenshalbjahr auch von einem nicht-ärztlichen Beschneider vorgenommen werden. „Je jünger aber das Kind ist, desto größer sind die technischen Schwierigkeiten und die Rate von Komplikationen“, erklärte Gahr. …

    Ein nicht-ärztlicher Beschneider dürfe aber keine wirksame Anästhesie durchführen, weder eine Allgemeinnarkose noch eine örtliche Betäubung, sagte Gahr. Das Ergebnis sei, dass in Deutschland bei Neugeborenen Beschneidungen ohne Schmerzaus­schaltung vorgenommen würden. „Das halten wir für grausam und nicht ethisch vertretbar“, so Gahr.

    „Wir lehnen die Zirkumzision aus rituellen oder religiösen Gründen ab“, sagte der Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Ulrich Fegeler. Es gebe das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dieses Recht dürfe nicht beschnitten werden. …

    Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH), Bernd Tillig, kritisierte, dass vor der Verabschiedung des Gesetzes viel zu kurz über dessen Inhalte diskutiert worden sei: „Wir mussten erleben, dass die meisten seriösen Stellungnahmen zu dem Beschneidungsgesetz überhaupt nicht beachtet wurden.“ Rechtssicherheit sei durch das Gesetz nur für die Beschneider eingeführt worden, nicht aber für die beschnittenen Kinder, so Tillig. …

    aus: Ärzte kritisieren Auswirkungen des Beschneidungs­gesetzes
    in: Deutsches Ärzteblatt 12.12.2013

    http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/56909/Aerzte-kritisieren-Auswirkungen-des-Beschneidungsgesetzes

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  28. Forced circumcision of men Says:

    J Med Ethics doi:10.1136/medethics-2013-101626

    Forced circumcision of men
    Michael Glass (Australia) 2013

    Abstract

    The forced circumcision of men is a widespread human rights abuse that often accompanies other human rights violations. It occurs in clashes between circumcising and non-circumcising cultures, or when individuals in circumcising cultures reject circumcision. This article documents the forced circumcision of men against their will, shows how evidence of forced circumcision has been downplayed and discounted, and outlines and discusses some measures that could help to reduce its prevalence.

    http://jme.bmj.com/content/early/2013/09/06/medethics-2013-101626.abstract

  29. Forced circumcision of men Says:

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    Kenia. Die Luo kennen traditionell keine Beschneidung und werden dafür von den östlichen Nachbarvölkern traditionell verachtet und gehasst. Fälle von Zwangsbeschneidung an auf Kukuyu-Gebiet angetroffenen Luo-Männern sind vorgekommen.

    Nun soll das Volk der Luo für Kenias angeblich immer gefährlicher werdende AIDS-Epidemie beseonders verantwortlich sein und die Regierung denkt – wie schon vor fünf Jahren und wieder einmal bei Nutzbarmachung des Märchens, Zirkumzision schütze vor einer HIV-Infektion – über eine gesetzliche Beschneidungspflicht und anschließende Zwangsbeschneidung aller männlichen Kenianer nach:

    LUO MEN will now be circumcised BY FORCE as County moves to enact law to make circumcision mandatory

    Thursday October 3, 2013 – The fight against the spread of HIV/AIDS in Siaya County is bound to take an interesting twist after the County Government mulled a plan to circumcise all Luo men by force and by law as a way of containing the HIV scourge. Speaking yesterday, County Health Committee chair, Mathew Onduru, […]

    http://www.kenyan-post.com/2013/10/luo-men-will-now-be-circumcised-by.html

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    Kenyan Gangs Use Genital Mutilation as Weapon in Post-Election Violence
    Published January 15, 2008

    NAIROBI, Kenya – For two terrifying hours, the woman crouched inside her shop, watching as a gang attacked five men in the street, pulled down their trousers and sliced their genitals with rusty machetes.

    „The men were screaming and saying, ‚Please don’t kill me, don’t cut me,“‚ the 35-year-old vendor told The Associated Press, asking to be identified only by one initial, K., because she feared reprisals by the gang.

    In the violence that has followed Kenya’s disputed presidential election, a notorious gang has been mutilating the genitals of both men and women in the name of circumcision — inflicting a brutal punishment on members of a rival tribe that does not traditionally circumcise. …

    The attacks do not appear to be widespread, but they drive home how a fight touched off by opposition allegations that Kenya’s president stole the election has exploded into a broader conflict fueled by ethnic resentments in what had been one of Africa’s most stable nations.

    Many of the mutilation victims belong to the Luo tribe of opposition presidential candidate Raila Odinga, say witnesses and even a recruiter for the gang itself.

    The gang, called the Mungiki, draws mostly from President Mwai Kibaki’s Kikuyu tribe, which has long dominated politics and business in this East African country.

    Mungiki, which means „multitude“ in Kikuyu, originally promoted traditional Kikuyu practices, including female genital mutilation. But in recent years it has become involved in extortion and murder and it also provides hired muscle for politicians.

    The recruiter called forced „circumcisions“ simple revenge on Luos for attacks on Kikuyus since the Dec. 27 election. More than 600 people have been reported killed in the upheaval. …

    Circumcision is a rite of passage for male members of the Kikuyu and most other Kenyan tribes, but the Luos do not practice it.

    Millie Odhiambo-Mabona, a lawyer with a children’s rights group who reported hearing of numerous such attacks, said mutilation is a „weapon of war“ for groups that practice traditional circumcision.

    „Because for the communities that don’t practice circumcision, if you forcefully circumcise them, then it’s meant to be degrading,“ she said from Nairobi in a telephone interview with the AP in New York. …

    K., interviewed in the Nairobi slum of Kibera, reported seeing five men harmed in this way, including at least two whose penises were cut off and thrown into a fire. She said she believed those men died because she saw the attackers throw the bodies behind some kiosks.

    The Mungiki recruiter confirmed three other „forced circumcisions.“

    A surgeon at Kenyatta National Hospital, the main government hospital in the capital, said he had operated on two men with injuries to their penises, at least one of whom was a Luo.

    „There were cuts around the foreskin, probably an attempt at circumcision,“ the doctor said, speaking on condition of anonymity.

    A mortuary assistant in Nairobi said out of 78 bodies brought to his facility since the fighting started, two adult males appeared to have been crudely circumcised before being hacked to death. The assistant insisted on speaking anonymously out of fear of reprisals.

    „We have received some reports of what’s happening to predominantly Luo men who are not believed to be circumcised,“ said Muthoni Wanyeki of the Kenyan Human Rights Commission. „These attacks are happening in areas that Mungiki is active.“ …

    Edward Omolo, a Kenyan who teaches biology at Central Pennsylvania’s Community College, said he had heard of about 20 mutilation killings, including his 45-year-old Luo uncle who bled to death after suffering forced „circumcision“ in a Nairobi slum around Dec. 30.

    „He was killed, circumcised to death,“ said Omolo, who spoke with the AP during two interviews, one in person outside U.N. headquarters in New York, the other by phone from his office.

    Omolo, who also said a niece and her 7-month-old daughter had been hacked to death by matchetes in another attack, blames Kibaki for the bloodshed. He drove last week from Harrisburg to New York to join about 50 protesters demanding a new government for Kenya. …

    http://www.foxnews.com/story/2008/01/15/kenyan-gangs-use-genital-mutilation-as-weapon-in-post-election-violence/

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    Kenya

    In Kenya, most tribes circumcise. Luo men from Western Kenya are a significant exception, for which reason they have regularly been subjected to forced circumcision. …

    Uganda

    In 1885, Kabaka Mwanga ordered the murders of Bishop James Hannington and many local Christians. During the following period, Islamization led to several Christians being forcibly circumcised.[70]

    As discussed by anthropologist Suzette Heald and other scholars, the Gisu (alternatively, Bagishu) of Uganda „take pride in not tolerating uncircumcised men.“ For this reason, in Gisu society, any boy or man who has been able to escape ritual circumcision (called „imbalu“) faces the prospect of being forcibly circumcised.[71] Voice of America, referring to the same practice, reports: „Among the Bagishu, uncircumcised men are treated with contempt; they are not allowed in society and in most cases they are seen as failing to get local women for marriage. This is supported by all the Bagishu including women who often report uncircumcised men to tribal elders. It’s considered traditional that no male is to escape the ritual regardless of where he lives, what he does or what kind of security he has.“[72]

    In 2004 a father of seven was seized and forcibly circumcised after his wife told Bagishu tribal circumcisers that he was uncircumcised. A local official said the authorities could not intervene in a cultural ritual.[73] Other forced circumcisions occurred in September 2006[74] and June 2008.[75] In all these cases, family members of the victims approved of the forced circumcision. Other tribal groups in Uganda and the Ugandan Foundation for Human Rights Initiative regard forced circumcision as a human rights abuse.[76] The Ugandan Government and the President of the Ugandan Law Society condemned the incident …

    The breakup of Yugoslavia

    The breakup of Yugoslavia, according to Milica Z. Bookman, „was extremely violent, producing some two million refugees, over 100,000 killed, and evidence of gang rape, impaling, dismemberment and forced circumcision.“[82]

    The US Department of State reported that Muslim and Mujahedin irregular troops „had routinely performed crude, disfiguring, nonmedical circumcisions on Bosnian Serb soldiers.“ One 18-year-old Bosnian Serb soldier „was so brutally circumcised that eventually the entire organ required amputation.“[83]

    http://en.wikipedia.org/wiki/Forced_circumcision

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    Fourth Report on War Crimes in the Fomer Yugoslavia: Part II

    The doctor reportedly found that Muslim and Mujahedin irregular troops — some from Afghanistan and Saudi Arabia — had routinely performed crude, disfiguring, nonmedical circumcisions on Bosnian Serb soldiers, and he treated one 18-year-old Bosnian Serb soldier who was so brutally circumcised that eventually the entire organ required amputation. (Department of State)

    http://www.ess.uwe.ac.uk/documents/sdrpt4b.htm

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  30. Jacques Auvergne Says:

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    In der frankophonen Kopftuchdiskussion der letzten Jahre unterscheidet man zwischen ostentativen und diskreten Symbolen. Dabei sind die signes ostensibles oder signes religieux ostentatoires die (religiösen) demonstrativen Zeichen, die sich aufdringlich Geltung verschaffenden Symbole.

    Die ostentativen Symbole (nebenbei: der reine Islam braucht und verwendet keine Symbole, sondern vom Himmel geforderte Dressurinstrumente zur Abwehr des Teufels und der bösen Geister), so ist seit vier Monaten bekannt, sollen Staatsbediensteten in der ostkanadischen Provinz Québec, acht Millionen Einwohner, vielleicht schon bald verboten werden. Die multikulturellen oder islamischen Frauenerniedriger und Kulturrassisten beginnen zu toben.

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    Parteien:

    Parti québécois (PQ),
    präsentierte im September die Charte des valeurs québécoises)

    Coalition Avenir Québec (CAQ), Mitte bis mitte-rechts

    Parti libéral du Québec (PLQ), wirtschaftsliberal, um die politische Mitte aber ein recht breites Spektrum

    Québec solidaire (QS), sozialdemokratisch, grün, globalisierungskritisch

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    Group wants secularism charter to include circumcision ban

    Ab morgen (14.01.2014) diskutiert Québec über die Charta der Werte (Charter of Values, Charter of Quebec Values; auf Französisch die Charte des valeurs québécoises, die umbenannte einstige Charte de la laïcité), die vom vorgeschlagen wird.

    Wie uns Andrew Peplowski am 09.01.2014 mitteilt, möchte eine nüchtern denkende Gruppe aus dem kanadischen Montréal endlich Beschneidungsverbot durchsetzen.

    STOP CIRCUMCISION QUEBEC erkennt die Zirkumzision richtig als Verstümmelung (mutilation).

    Einerlei ob religiös begründet oder traditionell, ein Beschneidungsverbot (circumcision ban) müsse in eine künftig verbindliche kanadische Charta für Säkularismus (secularism charter) integriert sein, die ebenfalls allen Regierungsangestellten das Tragen religiöser Kleidung untersagen soll.

    Wahrhaftig, wer keinen Hidschab trägt, ist im Islamischen Recht (Scharia) verachtenswert, lästert Allahgott und wirkt allgemein schädigend weil heilsgefährdend. Die religiöse Kleidung muss, so sagen wir Schariakritiker, raus aus dem Berufsleben und insbesondere aus dem Dasein als Staatsangestellter.

    http://www.cjad.com/cjad-news/2014/01/09/group-wants-secularism-charter-to-include-circumcision-ban

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    … The organization says circumcision is a religious rite that mutilates children, and should not be tolerated in a modern society.

    Several countries have debate whether circumcision of males should be prohibited by law, but all countries allow it, and some have passed legislation explicitly allowing it for religious reasons.

    Government hearings on Bill 60 begin Tuesday Jan. 14 in Quebec City. …

    Circumstitions News fällt STOP CIRCUMCISION QUEBEC ins Wort und will kein absolutes Beschneidungsverbot, sondern eine Altersbeschränkung – das ist ok, soweit hier achtzehn Jahre gemeint sind und nicht vierzehn.

    http://circumstitionsnews.blogspot.de/2014/01/montreal-group-wants-circumcison-age.html

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    Der Philosoph und Theologe Dr. Dr. Joachim Kahl begrüßte das Kölner Beschneidungsurteil vom 7. Mai 2012.

    Hier nur einige Ausschnitte, wir empfehlen sehr, alle Neun Thesen zu betrachten:

    1. Mit sei­nem Urteil zur Strafbarkeit reli­giös moti­vier­ter Beschneidungen an Knaben hat das Kölner Landgericht völ­lig unver­hofft einen rechts­po­li­ti­schen und kul­tu­rel­len Meilenstein gesetzt. An einer sen­si­blen Materie hat es ver­deut­licht, dass Kinder nicht die Leibeigenen ihrer Eltern sind, son­dern deren Schutzbefohlene. Kinder sind eigene Rechtssubjekte mit allen Menschenrechten, nicht zuletzt denen auf kör­per­li­che Unversehrtheit und auf nega­tive Religionsfreiheit

    (…)

    3. Die posi­tive Religionsfreiheit der Eltern fin­det ihre unüber­schreit­bare Schranke an der nega­ti­ven Religionsfreiheit ihrer Kinder. Mit deren Erreichen der Religionsmündigkeit ent­steht dann die Möglichkeit, selb­stän­dig über die Zugehörigkeit einer zu einer Religion und die etwaige Teilnahme an ihren Initiationsriten zu ent­schei­den. Allerdings emp­fiehlt es sich – ange­sichts der Komplexität der zu tref­fen­den Entscheidungen und im Interesse ihrer Ernsthaftigkeit –, das heu­tige Alter der Religionsmündigkeit von vier­zehn Jahren auf das all­ge­meine Mündigkeitsalter von acht­zehn anzu­he­ben.

    (…)

    6. Das hohe Alter von Traditionen und die iden­ti­täts­stüt­zende Inbrunst, mit der bestimmte reli­giös moti­vierte Praktiken heute ver­tei­digt wer­den, besa­gen über­haupt nichts über deren ethi­sche Qualität, über deren lebens­dien­li­che Sinnhaftigkeit und über deren rechts­staat­li­che Legitimität. …

    7. Das Urteil des Kölner Gerichtes steht nicht so iso­liert da, wie es auf man­che über­raschte Kommentatoren gewirkt hat. Es bringt an einem kon­kre­ten Einzelfall auf den juris­ti­schen Punkt, was hier­zu­lande in den letz­ten Jahren und Jahrzehnten an gesell­schaft­li­chem Problem- und Wertbewusstsein her­an­ge­reift ist. Die auf­wüh­len­den Berichte über Genitalverstümmelungen in Afrika und Europa, vor­ge­nom­men von Frauen bei Mädchen, haben zugleich ein ebenso brei­tes wie berech­tig­tes Interesse an der Frage geweckt: Mit wel­chem Recht ampu­tie­ren eigent­lich Ärzte und so genannte Beschneider an den Geschlechtsorganen klei­ner Jungen herum? …

    (…)

    http://www.laizistische-sozis.eu/inhalte-menu/meinung/111-neun-thesen-zur-beschneidungsdebatte-aus-laizistisch-humanistischer-sicht

    http://philosophiemischtsichein.wordpress.com/category/recht-und-religion/

    ::

    Noch ein Blick nach Kanada, wo sich die staatliche Schulbehörde, das English Montreal School Board (EMSB, frz. Commission scolaire English-Montréal) als Beförderer der weiteren Schariatisierung sprich Entdemokratisierung und Inhumanisierung erweisen möchte:

    The EMSB said incidents of racism and xenophobia have increased ever since the Parti Quebecois proposed legislation restricting the freedom to wear religious symbols, and says the government has essentially given approval for the worst elements in society to show their hatred.

    „Bill 60 is precisely what personifies bullying as far as we’re concerned,“ said Commissioner Syd Wise. …

    Und Allahgott ist der Beste auch im Mobben und Stalken, das verschweigt Syd Wise.

    “I think it’s a horrible, horrible piece of legislation,” said Merton Elementary School principal Razel Candib. “It encourages racism, it encourages antisemitism, it encourages xenophobia.” …

    Die Grundschuldirektorin aus Côte Saint-Luc will nicht sehen, dass Koran und Hadith antisemitisch sind und dass im heutigen Saudi-Arabien oder Iran alles Unislamische wahrlich xenophob und in völlig richtiger Kenntnis der Islamischen Religion unterdrückt oder umgebracht wird.

    Stop Circumcision Quebec, said the Charter of Values should do more than just ban the wearing of religious symbols by government employees and contractors: it wants the government to ban circumcision.

    The organization says circumcision is a religious rite that mutilates children, and should not be tolerated in a modern society. …

    aus: EMSB says Charter of Values endorses bullying
    auf: CTV Montreal 09.01.2014

    http://montreal.ctvnews.ca/emsb-says-charter-of-values-endorses-bullying-1.1630590

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    Die globale Schariafront, und Allah denkt nun einmal hundertprozentig global, wird versuchen, die morgen beginnende Diskussion zur Charta der Werte (Charter of Values, Charter of Quebec Values; Charte des valeurs québécoises, ehedem genannt die Charte de la laïcité) in ihrem Sinne zu beeinflussen.

    Wer die Rechte der „religiösen Minderheiten“ (minorités religieuses) besonders laut beschwört arbeitet dem Kalifat zu.

    Pour un Québec inclusif (QI)

    http://quebecinclusif.org/

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    Auch in Europa verbirgt sich dinter dem Schweigen gebietenden Wort inklusiv manchmal das alles fressende (insofern: das alles inkludierende) Islamische Recht von Koran und Sunna, welches jede Frau – sehr exklusiv! – von der Gleichberechtigung ausschließt. Die Inklusion der Diskriminierung.

    Haben denn Imam und Mufti nicht die größere „Angst vor dem Anderen (peur de l’autre), wenn sie jede Kopftuchverweigerin zur verachtenswerten Schlampe erklären den zu islamisierenden (Allahs Gesetz zu unterwerfenden) Kindern und Jugendlichen klar machen, dass ein unbeschnittener Mann wahrscheinlich auf ewig in der Hölle brennen wird?

    An der religiösen Frauenkleidung von Dschidda, Mogadischu, Teheran oder Islamabad vermag ich nichts von einem Sichtbarwerden von Unterschiedlichkeit, einer „Sichtbarkeit der Unterschiede“ (visibilité des différences) zu sehen und die Christen in Pakistan oder die islamkritischen Blogger in Bangladesch erleben in diesen Jahren wieder den wahren Geist der islamischen Toleranz (l’esprit de tolérance) und werden bedroht oder ermordet.

    http://quebecinclusif.org/manifeste-2/

    http://quebecinclusif.org/apropos/

    ::

    Québec Inclusif (QI) kämpft für das Recht auf Kopftuchtragen, will den jede Frau entwürdigenden und entrechtenden Schleier (Hidschab) nebst islamischem Körperkonzept und Gesellschaftsmodell auch in Kanada inkludieren:

    „unserer Meinung nach ist die vorgeschlagene Charta der Werte alles andere als fortschrittlich, ganz im Gegenteil. Müssen wir denn noch einmal wiederholen, dass die Charta die Frauen aus religiösen Minderheiten weiter marginalisieren wird, indem ihnen der Zugang zum staatlichen Angestelltenverhältnis verwehr wird?“

    the draft Charter of Values is in our opinion far from being part of the same progressive line, quite the contrary! Is it necessary to repeat that the Charter will help rather to marginalise women from religious minorities, by excluding them from public service employment?

    http://www.islamophobiawatch.co.uk/quebec-inclusif-replies-to-janette-bertrand/

    ::

    Bereits im September protestierten 5000 Menschen gegen die Charta der Werte, darunter diese Frau mit hübschen Augen und unbekannter Haarfarbe:

    http://www.lapresse.ca/actualites/politique/politique-quebecoise/201309/15/01-4689552-manifeste-pour-un-quebec-inclusif-deja-12-000-signataires.php

    ::

    Allahs kanadische Töchter fühlen sich von der koranbasierten Körperideologie und vom Staatsmodell von Medina offensichtlich befreit und nicht diskriminiert:

    http://www.lapresse.ca/le-soleil/actualites/societe/201309/14/01-4689514-une-femme-voilee-invectivee-en-plein-centre-commercial.php?utm_categorieinterne=trafficdrivers&utm_contenuinterne=cyberpresse_vous_suggere_4689552_article_POS1

    ::

    Die aus Marokko stammende Fadwa Hassouni darf klagen, dass sie als Verschleierte nun vielleicht ihren Traum nicht erfüllen und Lehrerin werden kann – ob sie sich für unverschleierte Studentinnen aller Welt auch so ins Zeug legt?

    Der reine Islam braucht und kennt keine Symbole. Fadwa Hassouni hat Recht, das Kopftuch ist kein Zeichen, sondern vom Himmel auferlegte Pflicht und irdisch reiner Gehorsam, der Hidschab ist rechtes Handeln, Orthopraxie:

    «Ce n’est pas un symbole religieux, c’est une pratique religieuse»

    http://www.lapresse.ca/le-soleil/actualites/societe/201309/16/01-4689664-charte-des-valeurs-des-femmes-dechirees.php?utm_categorieinterne=trafficdrivers&utm_contenuinterne=cyberpresse_vous_suggere_4689666_article_POS1

    ::

    Auf in den kanadischen Kopftuchdschihad mit Badia Senouci

    http://www.lapresse.ca/le-soleil/actualites/politique/201309/16/01-4689663-charte-des-valeurs-drainville-condamne-la-violence.php?utm_categorieinterne=trafficdrivers&utm_contenuinterne=cyberpresse_vous_suggere_4689664_article_POS1

    ::
    ::

    «Féminisme» islamique: quand le masque tombe, le hijab reste…

    Olivier Kaestlé
    Le Huffington Post 13.10.2013

    http://quebec.huffingtonpost.ca/olivier-kaestle/feminisme-islamique-quebec_b_4073631.html

    ::

    Der Koran will das Internationale und die Nation of Islam (al-Umma) ist die beste aller Gemeinschaften. Allah denkt und das Kalifat erniedrigt cross-cultural (dhimmi-verursachend).

    Omar Aktouf

    http://www.hec.ca/en/profs/omar.aktouf.html

    Amir Karim
    Vice-Président

    Depuis qu’il est tout petit, sa famille lui a inculqué une valeur fondamentale de l’Islam

    http://www.hec.ca/fondation/donateurs/individuels/donateur-amir-karim.html

    ::

    03.09.2012, der junge Führer der globalen Muslimbruderschaft darf in Montréal auftreten: Tariq Ramadan, eingeladen vom aus Algerien stammenden ATTAC-Berater Omar Aktouf

    http://www.politiquebec.com/showthread.php/3063-Qu%C3%A9bec-Solidaire-Fr%C3%A8res-Musulmans-Tariq-Ramadan

    ::

    Warnte schon 2010 vor dem Aktivisten im globalen Finanzdschihad

    POSTE DE VEILLE,
    pour la liberté, contre la charia!

    Québec : Omar Aktouf, un universitaire qui promeut la finance islamique

    http://www.postedeveille.ca/2010/03/qu%C3%A9bec-omar-aktouf-un-universitaire-qui-promeut-la-finance-islamique.html

    ::

    Conférence de Tariq Ramadan & Omar Aktouf

    http://www.presencemusulmane.org/conferences_2012/conferences_inscription_form.htm

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    Tariq Ramadan et Omar Aktouf, Le printemps arabe

    ::
    ::

    Schon 2010 war die Doppelspitze der Islamisierung Kanadas kenntnisreich dargestellt bei

    POSTE DE VEILLE,
    pour la liberté, contre la charia!

    http://www.postedeveille.ca/2010/04/qu%C3%A9bec-conf%C3%A9rence-omar-aktouf-et-tariq-ramadan-.html

    Das Neueste aus Québec, wo auch aus dem Libanon eingewanderte radikale Schiiten leben; die iranische Gottesdiktatur und der Freundeskreis der saudi-arabisch finanzierten RABITA oder Muslim World League (MWL, Rābiṭatu l-ʿĀlami l-Islāmī) Hand in Hand beim Fordern eines Sich-Öffnens für das Interkulturelle:

    … L’organisme Communication pour l’ouverture et le rapprochement interculturel (COR) témoignera le 14 janvier lors des auditions publiques sur la Charte de la laïcité.

    Or, COR a été fondé par Samira Laouni, une islamiste radicale.

    Depuis son arrivée au Canada en 1998, Mme Laouni oeuvre pour la Fédération des musulmans canadiens, un relais de la Ligue islamique mondiale (LIM) dont l’agenda premier et ultime est la promotion de la charia dans le monde.

    De plus, Samira Laouni, une chiite pratiquante — on la voit ici prier à la mosquée du Centre islamique libanais (CIL) — travaille de concert avec Nabis Abbas, l’imam chiite le plus haut placé dans la hiérarchie cléricale chiite au Canada : Nabil Abbas, imam du CIL, est le représentant au Canada du Grand Ayatollah Khamenei (le Guide Suprême de la République islamique d’Iran) et du Grand Ayatollah Sistani (la plus haute autorité du monde chiite en matière de charia, basé en Irak). …

    http://www.postedeveille.ca/2014/01/quebec-le-groupe-cor-de-samira-laouni-voue-a-la-charia.html

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    ::

  31. Machandelboom Says:

    HEARING ZUR BESCHNEIDUNG
    28. Januar 2014

    Palais de l’Europe, Straßburg

    Anhörung zur Beschneidung von männlichen Kindern
    EUROPARAT
    Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit – Expertenanhörung über die Beschneidung von kleinen Jungen



    Pressemitteilung AP 008 (2014)

    Parlamentarische Versammlung: Anhörung zur Beschneidung von männlichen Kindern

    Straßburg, 23.01.2014 – Im Rahmen der Plenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) findet am Dienstag, den 28. Januar 2014 um 14.00 Uhr in Straßburg eine Anhörung zur Beschneidung von männlichen Kindern statt.

    Die vom PACE-Ausschuss für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung organisierte Veranstaltung wird live im Internet übertragen. Unter den Teilnehmern befinden sich Parlamentarier und medizinische Sachverständige, darunter auch Vertreter der jüdischen und der muslimischen Gemeinden.

    Die Anhörung erfolgt im Anschluss an die Verabschiedung der Entschließung und der Empfehlung der Versammlung zum „Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit“ im Oktober 2013 und soll zu einer offenen, interdisziplinären Debatte ermutigen, so wie es die Versammlung in diesen Texten befürwortet.

    Unter den Teilnehmern sind:

    · Bernard Lobel, Urologe, Professor an der medizinischen Fakultät der Universität Rennes (Frankreich), Mitglied der französischen Fachgesellschaft für Chirurgie;

    · Mesrur Selçuk Sılay, Kinderurologe, Assistenzprofessor an der medizinischen Fakultät der Bezmiâlem-Vakıf-Universität in Istanbul (Türkei);

    · Wolfram Hartmann, Kinderarzt und Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (Deutschland);

    · Ronald Goldman, Forscher und Vorstand des Informationszentrums für Beschneidung in Boston (Vereinigte Staaten);

    · Marlene Rupprecht, frühere PACE-Berichterstatterin zum Thema.

    Außerdem wird die Teilnahme von Vertretern religiöser Organisationen – etwa der Europäischen Rabbinerkonferenz und des Französischen Zentralrates der Muslime – sowie von einschlägigen Nichtregierungsorganisationen erwartet. Mitglieder der Knesset, die den Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates innehat, nehmen ebenfalls teil.

    Bei der Anhörung wird ein kurzer Ausschnitt der TV-Dokumentation aus dem Jahr 1995 „It’s a Boy“ des britischen Regisseurs Victor Schonfeld gezeigt, ebenso wie Ausschnitte eines derzeit noch in Produktion befindlichen Films, der den Standpunkt der Knesset-Beobachterdelegation darlegt. Unmittelbar vor der Anhörung ist die Vorführung beider Filme in voller Länge geplant (Dienstag, 28. Januar, 13.00 Uhr, Filmvorführsaal).

    Programm
    Entschließung 1952 (2013)
    Empfehlung 2023 (2013)

    http://www.noodls.com/view/1A767618B5A147AD11B8071668C85B29CEC51AEB?8650xxx1390492963

    http://article.wn.com/view/2014/01/23/Pressemitteilung_AP_008_2014_23_January_2014_Parlamentarisch/#/related_news

    ***

    Praktische Informationen:

    Die Anhörung findet von 14.00 bis 15.30 Uhr in Saal 1 des Palais de l’Europe in Straßburg statt.

    Live-Übertragung: Die Sitzung wird live im Internet übertragen. Sprachen: Originalsprache, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Auf der Webseite der Versammlung wird eine Videoaufnahme der Anhörung (Originalsprache, Englisch und Französisch) bereitgestellt.

    Akkreditierung: Nach Akkreditierung können auch Journalisten teilnehmen, sofern genügend Platz zur Verfügung steht. Bitte richten sie entsprechende Ansuchen an: Kommunikationsabteilung der Parlamentarischen Versammlung, pace.com@coe.int, bzw. Direktion für Kommunikation des Europarates, accreditation@coe.int

    Kontakt: Kommunikationsabteilung der Parlamentarischen Versammlung, pace.com@coe.int, Tel. +33 3 88 41 31 93

    Kommunikationsabteilung der Parlamentarischen Versammlung
    Tel: +33 3 88 41 31 93
    – See more at: http://www.noodls.com/view/1A767618B5A147AD11B8071668C85B29CEC51AEB?8650xxx1390492963#sthash.idwcw0k8.dpuf



    Dienstag, 28.01.2014

    Documents d’information SG-AS (2014) 01

    Evénements organisés en marge de la Session d’hiver de l’APCE

    Mardi 28 janvier 2014

    14 h 00 – 15 h 30
    Salle 1, Palais
    Commission des questions sociales, de la santé et du développement durable

    Le droit des enfants à l’intégrité physique – Audition d’experts sur la circoncision des jeunes garçons, suite à l’adoption des Résolution 1952 (2013) et Recommandation 2023 (2013) de l’APCE en octobre 2013, avec la participation de :

    • Marlene Rupprecht (Allemagne, SOC), ancienne rapporteure sur le sujet

    • Prof. Bernard Lobel, urologue, professeur à la Faculté de Médecine de Rennes (France), membre de l’Académie française de chirurgie

    • Prof. adjoint Mesrur Selçuk Silay, urologue pédiatrique, Université Bezmialem Vakif, Faculté de Médecine, (Istanbul, Turquie)

    • Dr Wolfram Hartmann, pédiatre et Président de la Fédération professionnelle de pédiatres et docteurs pour adolescents (Allemagne)

    • Ronald Goldman, chercheur et Directeur du Circumcision Resource Center (Boston, USA)

    Seront présents à cette audition des représentants d’organisations juives et d’ONG. Un extrait du documentaire de Victor Schonfeld, « It’s a Boy », sera présenté.

    [ Seite 18 ]

    http://website-pace.net/documents/10643/60519/20140122-SGAP-CM1189-FR.pdf/742d24ae-8640-408a-bb12-e76a777b1fcf


  32. Bragalou Says:

    Köln am 7. Mai 2014, Treffen der Lobby des autonomen kindlichen oder jugendlichen Wunsches auf genitales Verstümmeltwerden um MOGiS und gbs. Koranfreund Mohamed Louizi durfte reden, der allen Ernstes so etwas wie dem berüchtigten Back-to-Quran-Movement folgt, um näher zu Allah und trotzdem an der Zirkumzision vorbei zu kommen. Theologisch wird das nichts, alle Salafi (also einschließlich der Muslimbrüder) und die korankonsequenten Dschihadisten leben auch nach dem Modell Quran-Only.

    Säkulare Religion ist ja ein schöner Traum, doch lügt durch Auslassen, wer den Islam lobt, vom angeblich irgendwie menschenfreundlichen Koran redet und gleichzeitig von der nach Kairoer al-Azhar, OIC oder ECFR unveräußerlichen Verpflichtung jedes Muslims auf Hadith und totalitäre Schariapflicht schweigt.

    Beschneidung, mindestens den Schafiiten auch die der Mädchen, ist himmlischer Befehl, Beschneidung ist Scharia – und einen Islam ohne Scharia bietet uns weltweit noch keine Moschee an.

    Car le Coran ne l’a jamais cité, ni explicitement ni implicitement.

    http://mlouizi.unblog.fr/2014/05/09/journee-mondiale-pour-lautonomie-genitale-mon-discours/

    ::
    Riecht nach Taqiyya, Kalifatsbewegung und Ikhwan muslimun, und wirklich: Mohamed Louizi tummelte sich jahrelang wohlig mitten in der PJD sprich in der marokkanischen Muslimbruderschaft sowie in der UOIF als der französischen Muslimbruderschaft:

    Ex-membre du mouvement marocain Attawhid wal’Islah de 1995 à 1999,

    Ancien membre du Mouvement Populaire Constitutionnel et Démocratique (MPCD), actuellement dénommé Parti de la Justice et du Développement (PJD) de 1997 à 1999,

    Ancien président de l’association des Etudiants Musulmans de France–Lille et ancien membre de son Conseil National,

    Secrétaire administratif de l’Association d’Animation et d’Echanges Culturels de 2002 à 2006,

    Responsable du département culturel de l’association Association Culturelle et Éducative de Villeneuve d’Ascq de 2004 à 2006,

    Ex-membre de l’UOIF de 2002 à 2006 et du bureau exécutif du bureau de son association locale (Démission réfléchie fin 2006),

    Co-fondateur de l’association Univers-Cité Pluriel en juin 2007,

    http://mlouizi.unblog.fr/perso/

    ::

    The UOIF is widely regarded as representing the Muslim Brotherhood in France. Fouad Alaoui and Lahj Breze took over the leadership of the UOIF in 1993 and were known as the “Bordelaise Clan”, a reference to the French town in which they met as students. They were generally regarded as more moderate than their predecessors Abdallah Ben Mansour and Ahmed Jaballah who are both serving as officers of the Federation of Islamic Organizations in Europe (FIOE), representing the Muslim Brotherhood in Europe. Foud Alaoui is also a FIOE officer.

    Ahmed Jaballah Elected As New UOIF President

    ::
    Iṣlāḥ sollte man mit Schariatisierung übersetzen, Reform von Medina zu sagen ginge freilich auch:

    Leading figures in Shabiba al-Islamiya, including Abdelilah Benkirane, set up in 1982 the secret Jamaa al-Islamiya (The Islamist Group). The group becomes legal in 1992 and changes its name to Al-Islah wa Tajdid (Reform and Renewal). It changed its name to Attawhid wal Islah (Monotheism and Reform) in 1996.

    http://blogs.reuters.com/faithworld/2011/11/29/the-rise-of-moroccos-islamist-pjd-party-to-the-prime-ministers-office/

    ::

    Mohamed Louizi schwärmt für den vom gegenmodernen Muhammad Iqbal beeinflussten syrischen Schariafreund Jawdat Said, ein tscherkessischstämmiger Absolvent von al-Azhar, der wenig erfolgreich über einen pazifistischen Islam grübelt. Zweites Idol ist Jawdat Said der gegenmoderne Umma-Ideologe Malek Bennabi.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Jawdat_Said

  33. Machandelboom Says:

    Ein je nach Sichtweise (Lobbygruppe) grausiges, umstrittenes oder problematisches Geschenk einfach sprachlich schön verpacken: ein neues Adjektiv sei vorangestellt.

    Die Wählbarkeit oder Wahlfreiheit der Teilzerstörung bzw. (sensorisch, erregungssystematisch, partnerschaftlich) sogar weitgehenden Zerstörung des Kindergenitals, das klingt doch so schön, jedenfalls beinahe. Wählbar, wahlfrei, das lässt sich gut verkaufen.

    Kauft Leute, kauft uns von der AAP Beschneidungen ab, werdet wahlfrei und endlich genital sauber! Geht patriotisch zur Wahl, in die Klinik oder Arztpraxis eurer Wahl, geht frei die Beschneidung wählen! Wahlfreiheit hurra, Beschneidung tralala, ich bin so frei!

    Sarkasmus aus. Die US-amerikanischen Parawissenschaftler und sonstigen Beschneidungsfreunde wollen einfach weitermachen, die männliche Genitalverstümmelung erhält dazu ein neues makabres Etikett:

    „wahlfreie männliche Beschneidung“, oder:
    „wahlweise männliche Beschneidung“

    elective male circumcision

    Recommendations for Providers Counseling Male Patients and Parents Regarding Male Circumcision and the Prevention of HIV Infection, STIs, and other Health Outcomes

    This Notice document was issued by the Centers for Disease Control and Prevention (CDC)

    Summary

    The Centers for Disease Control and Prevention (CDC), located within the Department of Health and Human Services (HHS), is seeking public comment on draft recommendations for health care providers who deliver information and counseling about elective male circumcision and the prevention of HIV and other adverse health outcomes to male patients and parents in the United States. The draft recommendations include information about the health benefits and risks of elective male circumcision performed by health care providers.

    http://www.regulations.gov/#!documentDetail;D=CDC-2014-0012-0001

    Vielleicht können auch hierzulande, nach geschlechtsneutraler Neuformulierung der entsprechenden Paragraphen mit Ringel & Meyer sowie Tatjana Hörnle, Klinikleistung und Kassenleistung ergänzt werden um die WKB (wahlfreie kindliche Beschneidung / wahlweise kindliche Beschneidung).

    elective male or female circumcision

    Zugegeben, in den USA sind die HIV-Neuinfektionen immens hoch. Wie wir seit den Tagen des John Harvey Kellogg’s (der mit der Erdnussbutter und den Kellogg’s Corn Flakes) spüren und predigen, Lust ist Laster und Orgasmus führt ins Höllenfeuer. Amerika muss sauber gemacht werden. Aber ach, Amerikas unbeschnittener Sündenpfuhl, diese Afroamerikaner, diese Latinos:

    African-American and Hispanic men have higher risk of HIV infection and lower male circumcision rates than men of other race/ethnicities. Although similar randomized clinical trials have not been conducted in the United States, based on evidence from the African trials, uncircumcised heterosexual men living in areas with high HIV prevalence are likely to experience the most public health risk-reduction benefit from elective male circumcision.

    […] The American Academy of Pediatrics [AAP] Taskforce on Circumcision states that the health benefits of newborn male circumcision outweigh the risks and that the benefits of newborn male circumcision justify access to this procedure for families who choose it.

    Klicke, um auf CDC-2014-0012-0003.pdf zuzugreifen

  34. Edward von Roy Says:

    Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität.

    (BVerfG 2015, DITIB zitierend zum Hidschab, dem islamischen Zwangsschleier)

    ::

    Sehnsüchtig streben Deutschlands Eliten nach Legalisierung des islamischen Wohlverhaltens und damit auch nach der Straffreistellung der milden Sunna. Die FGM Typ IV oder I, gerade auch Ib Klitoris(teil)amputation, ist islamisch. Ein Bundesverfassungsgericht, das ausgerechnet (*) am 27. Januar 2015 die jeder Muslima ab der Pubertät aufzuzwingende Bedeckung (Hidschab), dazu die hanafitischen Islamgelehrten der Türkei zitierend, als „religiöses Gebot definitiver Qualität“ für grundgesetzkonform hält, kann einem die Mädchenbeschneidung fordernden indonesischen oder malaysischen ‚Alim (Pl. ‚Ulama) eigentlich nicht widersprechen, denn auch die FGM ist jedem Schafiiten wadschib, „religiöses Gebot definitiver Qualität“.

    Noch wird der gegebene Zusammenhang Islam FGM von Parlamenten, Presse und Islamverbänden aufwändig verschleiert. Ringel / Meyer sowie Tatjana Hörnle allerdings haben die Gleise künftiger politischer Entscheidungen längst gelegt, die Presse schaut angestrengt woanders hin, die löbliche Ausnahme war der Berliner Kurier vom 12.09.2014 Beschneidung bei Mädchen soll erlaubt werden.

    Man will die Bevölkerung noch ein Weilchen beruhigen, wohl wissend, dass einer überraschenden Willenserklärung des Gesetzgebers sowie der dann zeitnah durch den Bundestag gepeitschten Abstimmung zum gewünschten Ergebnis führen wird, zur straffreien milden Sunna, ganz wie in Sachen Jungenbeschneidung zwischen 19.07.2012 und 12.12.2012.

    Im Sommer vor drei Jahren hieß es:

    Beschneidung minderjähriger Jungen: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zur rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen (17/10331) gestimmt. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Religionsfreiheit sowie des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39861243_kw29_angenommen_abgelehnt/209066

    Formulieren wir das einmal geschlechtsneutral, noch ist es Fiktion:

    Beschneidung Minderjähriger: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zur rechtlichen Regelung der Beschneidung weiblicher oder männlicher Minderjähriger gestimmt. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst 2015 unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Religionsfreiheit sowie des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Mädchen oder Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

    Der Zentralrat der Muslime (ZMD) lügt uns ins Gesicht, indem er auf seiner FAQ – Antwortseite im selben Abschnitt VII. Islam und Medizin über die weibliche und männliche Beschneidung behauptet, dass die weibliche Beschneidung (FGM) vorislamisch, afrikanisch und keinesfalls religiös verpflichtend sei.

    Dass die Jungenbeschneidung den Schafiiten Religionspflicht ist wird zwar wahrheitsgemäß gesagt, doch geschieht das unter gezielter Auslassung der nach Imam Schafi’i ebenso verpflichtenden Mädchenbeschneidung. Zwischendurch hat man Nebel geworfen und die besonders grausame FGM Typ III in den Raum gestellt, die Infibulation. Das soll Empörung erzeugen und vom eigentlichen Thema, Islam und männliche wie weibliche Genitalbeschneidung, ablenken. Eingangs als die Bewegung der Schariagehorsamen sogleich die Afrikaner schlimmer Grausamkeiten zu beschuldigen hat beinahe etwas Rassistisches, der Islam jedenfalls bringe Zivilisation und Humanität und würde sich gegen jede FGM richten, so suggeriert man. Umgehungstrick: die milde Sunna (anatomisch falsch, ethisch unakzeptabel) aus dem offiziellen Bereich der Verstümmelung (mutilation) herausrücken und, mit der MGM, in eine Zone der kindlichen oder jugendlichen, mindestens aber der elterlichen Wahlfreiheit packen … AAP: it’s pro-choice.

    This is not really pro-circumcision. It falls in the middle. It’s pro-choice, for lack of a better word. Really, what we’re saying is, ‘This ought to be a choice that’s available to parents.’

    (Dr. Douglas S. Diekema, Douglas Diekema is a paediatric bioethicist serving on AAP’s Task Force on Circumcision)

    Derselbe Mediziner schlug schon mal vor, in Arztpraxen oder Kliniken auf elterliches Ansinnen ein wenig in die Klitoris(vorhaut) der Mädchen hineinzuschneiden (a small nick of the clitoral hood).

    Douglas Diekema

    He caused controversy by advocating a ritual nick of the clitoris of young girls.

    http://www.intactwiki.org/wiki/Douglas_Diekema

    Der Islam fordert die Beschneidung der Mädchen mindestens nach der schafiitischen Rechtsschule, eventuell auch hanbalitisch. Keine Madhhab untersagt die FGM (Typ IV oder I). Dreiste Lüge also bleibt das: „Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird dort nicht praktiziert“, während Sachverhalt und Begriff der Mutilation (Verstümmmelung) durch den ZMD bezeichnenderweise lediglich FGM Typ III zugeordnet werden.

    Hier also handelt der Zentralrat der Muslime ganz in der Manier der ‚Ulama des indonesischen MUI, für welche die Chitan al-Inath (dort genannt sunat perempuan) bekanntlich so etwas wie ein Richtigstellen, Veredeln und Saubermachen des weiblichen Genitals ist und angeblich, wie die Jungenbeschneidung, gerade keine Verstümmelung.

    Der ZMD ohne rot zu werden:

    4. Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?

    Die Beschneidung findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwähnung. Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird dort nicht praktiziert, mit Ausnahme von wenigen Ländern in Afrika. Dort, wo es die Beschneidung von Mädchen gibt, erfolgt sie auch unter Nichtmuslimen, weil es sich um einen vorislamischen Brauch handelt. Im Gegensatz zu der kürzlich veröffentlichten Meinung des ägyptischen Scheichs Jussuf al-Badri, gibt es aus islamischer Sicht kein derartiges Erfordernis. Die mit „pharaonischer Beschneidung“ schöngeredete Verstümmelung der Geschlechtsteile von Mädchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, auch weil damit eine gravierende und gesundheitlich riskante Veränderung der Schöpfung GOTTES vorgenommen wird. Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Männern betrifft, so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (…). Vom Propheten Muhammad (…) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: „Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel.“ Nach Imam Abu Hanifa und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen (sunna mu’akkada). Nach Imam Schafi’i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten, dass ihre männlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus hygienischen Gründen wie auch aus Gründen der prophetischen Tradition. Die korrekte Art der Beschneidung ist, dass die Vorhaut (qulfa) so entfernt wird, dass die Eichel vollständig frei liegt. Entsprechend der Sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch früher oder später erfolgen. Viele Eltern lassen den „Eingriff“ bereits im Krankenhaus vornehmen; da dies aber nicht vor dem 4. Tag nach der Geburt stattfinden soll, bevorzugen die Eltern, die Beschneidung ambulant bei einem Arzt ihrer Wahl vorzunehmen. Leider wird dies meist nicht mehr über die Krankenkasse abgerechnet. Der Eingriff wird im Krankenhaus normalerweise unter leichter Narkose gemacht, und in einer Praxis zumeist nur mit lokaler Betäubung. In beiden Fällen werden die Eltern genau informiert, wie sie damit umgehen. Das Baby scheint kaum etwas zu verspüren, nach dem Eingriff schläft es länger als sonst, die Heilung erfolgt schnell. Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also bei Erwachsenen, die zum Islam übertreten, so ist dazu zu bemerken, dass es sich um eine empfohlene Handlung (Sunna) und nicht um eine Pflicht handelt [so nicht korrekt, männliche Beschneidung (Genitalverstümmelung) ist schafiitisch wie hanbalitisch Pflicht]. Wenn irgend möglich, sollte man sich beschneiden lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist, dass vom Propheten Ibrahim (…) überliefert wird, er habe die Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen. Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in Deutschland vorgekommen sein, dass man von jemandem, der den Islam annehmen wollte, zunächst eine ärztliche Bescheinigung hinsichtlich einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natürlich Unsinn, denn wäre die Beschneidung tatsächlich verpflichtend, dann würde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen und nicht schon vorher. Folgte man dieser Logik unter Berücksichtigung des oben zitierten Ausspruchs des Propheten, dann wäre zum Beispiel auch die Entfernung von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheinigen! Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.

    http://islam.de/1641.php

    ::

    Bundestagsrede 2015: Beschneidung minderjähriger Mädchen oder Jungen, noch ist es nicht soweit, doch bald wird die Parlamentsdebatte kommen.

    Bundestagsrede 19.07.2012: Beschneidung minderjähriger Jungen

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    __________
    * Der sinnvolle und erhaltenswerte Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag, 2015 war der 70. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung. Während in Karlsruhe das höchste deutsche Gericht dem frauenfeindlichen Hidschab grünes Licht gibt, donnert Bundestagspräsident Norbert Lammert in Berlin, dem die herabgesetzte, die entwürdigte Rolle jedes Nichtmuslims, jedes Islamapostaten oder jeder Muslima im Herrschaftsbereich des Islamischen Rechts (Scharia) kein Wort wert ist:

    In Deutschland jedenfalls ist Intoleranz nicht mehr tolerierbar.

    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2001_2007/2002/04-1_Thierse.html

    Das Wohlergehen und die Lebensqualität der weltweit bedrohten Kopftuchverweigerinnen, Islamkritiker und Ex-Muslime ist Herrn Lammert völlig egal:

    „In Deutschland jedenfalls ist Intoleranz nicht mehr tolerierbar“, sagte Lammert. „Nie wieder dürfen Staat und Gesellschaft zulassen, dass Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer politischen Einstellung, ihrer sexuellen Orientierung, wegen ihrer Andersartigkeit zum Feindbild einer schweigenden Mehrheit gemacht, verachtet, gedemütigt oder bedroht werden.“

    http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/meldungen/nachrichten/news-einzelanzeige/news/bundestagspraesident-lammert-intoleranz-nicht-mehr-tolerierbar/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=283b5d858e7b378e4f9b13f007ba0704

  35. Eifelginster Says:

    Bei kleinen Jungen völlig normal: Ein ausgeprägter Vorhautrüssel und eine verengte Vorhautöffnung

    . . . . . . . . . .

    Kleine Jungs haben meist einen ausgeprägten „Vorhautrüssel“, der aber trotzdem für den Urin durchgängig ist und, wie hier schon ganz richtig geschrieben wurde, sich aufdehnt, wenn der Kleine pullert.

    Schau mal hier – das ist normal:

    http://www.cirp.org/library/normal/

    http://www.urbia.de/archiv/forum/th-1441738/an-die-jung-s-mama-s-ein-wenig-pikant.html

    . . . . . . . . . .

    Was ist die Vorhaut? Anatomische und physiologische Fakten

    von Dr. med. Paul M. Fleiss und Dr. phil. Frederick Hodges

    […] Akroposthion ist die nützliche Bezeichnung, welche die Griechen, dem rüsselförmigen, sich verjüngenden „Hals“ der Vorhaut gaben, der sich über die Eichel hinaus erstreckt (2).

    Das Akroposthion erstreckt sich über die Eichel, und bildet so eine weiche, sich verjüngende schlauchförmige Hülle. Dieses Akroposthion der Vorhaut fungiert als eine Verlängerung der Harnröhre und leitet den Urin vom Meatus (Der Harnröhrenöffnung auf der Eichel) nach draußen ab.

    Die Länge des Akrospothions ist individuell sehr verschieden. In der Kindheit kann es mindestens die Hälfte der Länge des Penis ausmachen. Einige Jungs haben eine Vorhaut, die zwei Zentimenter oder mehr über die Eichel hinausgeht. Bei anderen Jungs kann das Akroposthion beinahe gar nicht vorhanden sein, in diesem Fall können der Meatus und der umliegende Bereich der Eichel entblößt sein. Was auch immer der Fall sein mag, alle Längen sind normal.

    Während die übergroße Mehrheit der kleinen Jungen diesen Akroposthion genannten Vorhaut-„Rüssel“ haben, weisen die meisten erwachsenen Männer nur einen kleinen Vorhautüberhang auf.

    Da im Rahmen der körperlichen Entwicklung der Penisschaft schneller wächst als die Vorhaut, bildet sich das Aposthion bei vielen Männern mehr oder weniger zurück, so dass die meisten erwachsenen Männer kein ausgeprägten Vorhautüberhang „Aposthion“ mehr besitzen.

    Deshalb besteht auch kein Grund zur Besorgnis, wenn ein Junge mit einem sehr langem, ausgeprägten Vorhautrüssel ausgestattet ist. Er wird gewissermaßen noch „hineinwachsen“. […]

    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/infos-fuer-eltern/was-ist-die-vorhaut/was-ist-die-vorhaut-anatomische-und-physiologische-fakten.html

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