296. ZdE gegen religiöse Beschneidung

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Presseerklärung

16.07.2012

Kindesmisshandlung unter religiösem Vorwand

Der Zentralrat der Ex-Muslime begrüßt die Entscheidung des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 zum Thema Jungenbeschneidung ohne medizinische Indikation (Az. 151 Ns 169/11) und rät der deutschen Regierung dringend davon ab, jetzt angesichts der Wünsche der religiösen Organisationen in die Knie zu gehen.

Im Sommer 2012 kämpfen orthodoxe jüdische und islamische Organisationen, sonst nicht selten verfeindet, Hand in Hand gegen das Kölner Beschneidungsurteil. Die an der gegenmodernen Scharia festhaltenden Islamverbände möchten bis nach Karlsruhe gehen; andere warnen vor einem erneuerten Völkermord oder Holocaust.

Die deutsche Regierung wird offensichtlich von den reaktionären religiösen Wortführern unter erheblichen Druck gesetzt und will Rechtsklarheit schaffen. Bundesaußenminister Guido Westerwelle etwa will die „die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt“ wissen, ein Argument, mit dem man künftig auch die Mädchenbeschneidung legitimieren und legalisieren müsste.

Kein Kind auf der Welt möchte Angst haben oder Schmerzen erleiden. Es geht also ebenso um Kinder, die hier leben, wie um Kinder in den vom Islam geprägten Ländern.

Am Diskussionsthema Zirkumzision sehen wir, dass die Religionsführer und die Mächtigen der Politik zusammenarbeiten; dabei sollten wir im säkularen und freiheitlich demokratischen Staat Politik und Religion voneinander trennen.

Die eine Seite argumentiert mit Traditionsbewusstsein und religiöser Pflicht und billigt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines nicht einwilligungsfähigen Kindes.

Uns hingegen geht es um um säkular-humanistische Werte im 21. Jahrhundert und um die allgemeinen Menschenrechte, die schließlich auch für Kinder gelten. Spät genug, am 15. Juli 2010, hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte akzeptiert.

In diesen Tagen polarisiert die oft bagatellisierte Frage der Beschneidung von Jungen die deutsche Gesellschaft. Während sich manche hinter der Religionsfreiheit oder der Multikulturalität verstecken und die blutige Tradition verteidigen oder versuchen den Gegner als Rassisten darzustellen, betonen wir die Kinderrechte, die auch von religiösen Organisationen nicht eingeschränkt werden dürfen. Körperverletzung ist kein schützenswertes religiöses Ritual.

Einige von uns, die aus einem so genannten islamischen Land hierher nach Europa gekommen sind, haben Erinnerungen daran, wie kleine Kinder unter der Beschneidung gelitten haben. Das ist ein religiös begründeter Angriff auf den wehrlosen Kinderkörper, der weltweit Tag für Tag Opfer fordert. Die Jungenbeschneidung ist keinesfalls risikolos, sondern kann schwere Komplikationen nach sich ziehen, wie es im Kölner Fall geschehen ist.

Der Zentralrat der Ex-Muslime hat in seinen Reihen mehrere erwachsene Mitglieder, die diesen Angriff als Kind erlebt haben und die bis jetzt von diesem Trauma nicht befreit sind.

Nach Artikel 3 (1) der UN-Kinderrechtskonvention „ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Zudem ist zwar nach dem deutschen Grundgesetz Artikel 6 (2) „Pflege und Erziehung der Kinder … das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, aber dieses Recht der Eltern hat Grenzen, denn: „über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Wenn wir Beschneidungen gesetzlich erlauben, ist das der Einstieg in das religiös begründete Sonderrecht, in die Rechtsspaltung.

Das ist Stammeserziehung und kulturell vormodern. Im Sinne der Durchsetzung der negativen Religionsfreiheit ist es wichtig, dass dem Kind keine traumatisierende Verletzungserfahrung und bleibende Körpermutilation aufgezwungen wird, solange es nicht einwilligungsfähig ist, was wahrscheinlich aufgrund des hohen Erwartungs- und Gruppendrucks auch bei einem 14-jährigen oder 16-jährigen Jungen noch nicht der Fall ist.

Mina Ahadi

E-Mail: minaahadi@aol.com

Telefon: 0049 (0) 1775692413

Internationales Komitee gegen Todesstrafe

International Committee Against Execution (ICAE)

http://notonemoreexecution.org

Internationales Komitee gegen Steinigung

International Committee Against Stoning (ICAS)

http://stopstonningnow.com/wpress/

12 Antworten to “296. ZdE gegen religiöse Beschneidung”

  1. Kalevala Says:

    „Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht und Menschenrechtsverletzungen sind prinzipiell nicht zu rechtfertigen – auch wenn sie mit noch so ‚heiligen‘ Traditionen begründet werden“, erklärte der gbs-Sprecher am Stiftungssitz in Oberwesel. …

    Auch Artikel 24,3 der Kinderrechtskonvention spreche eindeutig gegen die Legitimation der religiösen Vorhautbeschneidung: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

    Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

    http://hpd.de/node/13768

    Schmidt-Salomon zitierte die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman:

    „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.”

    Schmidt-Salomon betonte, dass es keine Anmaßung, sondern vielmehr eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit sei, dass der säkulare Rechtsstaat seine Normen durchsetze. Insofern sei das Urteil des Kölner Landgerichts, das nicht die Religionsfreiheit, sondern das Recht auf religiös begründete Körperverletzung aufgehoben habe, in jeder Hinsicht zu begrüßen: „Dass Religionsfreiheit nicht bedeuten kann, Kindern ungestraft Schmerzen zufügen zu dürfen, sollte eigentlich jedem einleuchten – auch den Spitzenpolitikern in Berlin.“

    http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2012/07/17/vorhautbeschneidung-ist-keine-bagatelle/

    Der mit Abstand wichtigste Rechtfertigungsgrund bei medizinischen Eingriffen ist die Einwilligung des Patienten. Der Arzt muss also eine Einwilligung des Patienten einholen, bevor er ärztliche Maßnahmen einleitet. Damit soll, wie die Rechtsprechung immer wieder hervorgehoben hat, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gegen aufgezwungene Heilbehandlungen geschützt werden. Darin drückt sich die besondere Achtung aus, die Autonomie und Menschenwürde im Geltungsbereich des Grundgesetzes genießen.

    Die Kölner Richter haben nichts anderes getan, als diese Rechtsprechung auf den Fall nicht medizinisch, sondern religiös motivierter Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit zu übertragen. Auch hier ist also eine Einwilligung des Betroffenen, konkret des Jungen, der beschnitten werden soll, erforderlich. Ein Kleinkind ist aber nicht in der Lage, eine solche Einwilligung wirksam abzugeben. In derartigen Fällen können ausnahmsweise die Eltern die Einwilligung erklären, allerdings nur, wenn der Eingriff dem Wohl des Kindes dient.

    Damit nähern wir uns dem Kern der rechtlichen Problematik des Kölner Falles. Was ist das „Wohl des Kindes“? Eine medizinische Indikation für den Eingriff liegt nicht vor. Durch die Beschneidung wird nicht nur der Körper des Kindes verletzt, sondern auch sein Selbstbestimmungsrecht. Beide werden nicht nur vom Strafrecht geschützt, sondern genießen Verfassungsrang (Art. 2 Grundgesetz). Dem Jungen wird durch den frühzeitigen Vollzug der Beschneidung die Möglichkeit genommen, sich zu gegebener Zeit, wenn er selbst wirksam einwilligen kann, in eigener Verantwortung für oder gegen die Beschneidung zu entscheiden. …

    Was bleibt, ist die Berufung auf die Religionsfreiheit der Eltern (Art. 4 Grundgesetz). Die Zirkumzision ist wesentlicher Bestandteil der religiösen Tradition von Judentum und Islam, und es ist offensichtlich, dass das Urteil des Kölner Landgerichts in erheblichem Maße für Unruhe unter gläubigen Juden und Muslims gesorgt hat. Aber reicht dies aus, um eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und des Selbstbestimmungsrechts des Kindes zu rechtfertigen? Die Kölner Richter haben dies anders gesehen, und ihr Urteil verdient Zustimmung. Besonders hervorzuheben ist, dass eben auch die Religionsfreiheit des Kindes grundrechtlich geschützt ist: Sollte nicht jeder Mensch selbst entscheiden können, ob er sich einer religiös motivierten Beschneidung unterzieht? Gerade wenn man, wie es das Grundgesetz vorschreibt, die religiöse Freiheit in ganz besonderer Weise hochhält, sollte man das religiöse Selbstbestimmungsrecht aller Menschen achten und unmündigen Kindern nicht eine fremde Entscheidung, sei es die der Eltern oder auch nur die des religiösen Umfeldes, aufzwingen.

    Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie

    http://hpd.de/node/13709

  2. Jacques Auvergne Says:

    Sami Aldeeb Abu-Sahlieh hat einen Brief an Holm Putzke geschrieben:

    Cher Professeur,

    Je viens de voir l’émission Streit ums Beschneidungs-Urteil – Religionsfreiheit ade?
    et je vous félicite pour votre position claire et humaniste.

    Vous trouvez attachés mes deux ouvrages sur la circoncision en français et en anglais. Vous pouvez aussi télécharger mon ouvrage en arabe sur ce sujet:

    http://www.sami-aldeeb.com/articles/view.php?id=131&action=arabic

    Vous trouvez 335 articles sur la circoncision en différentes langues dans mon blog:

    http://blog.sami-aldeeb.com/category/circoncision/

    J’écris actuellement une série d’articles sur le sujet pour un site arabe:

    http://www.ahewar.org/m.asp?i=5388

    qui a reçu 267219 visites depuis le 4 juin 2012. Il y aura probablement 500 articles traitant tous les aspects. Je consacre chaque année un cours sur ce sujet dans les universités où j’enseigne.

    Un colloque sur la circoncision aura lieu à Helsinki:

    http://www.sami-aldeeb.com/articles/view.php?id=321&action=31-sept.-2-oct.-2012-helsinki-islamic-concept-of-law-and-its-impact-on-physical-integrity-comparative-study-with-judaism-and-christianity

    Je serais très heureux de recevoir vos articles sur le sujet de la circoncision, aussi en allemand.

    Bonne journée.

    Dr. Sami Aldeeb Abu-Sahlieh
    Centre de droit arabe et musulman
    CH-1025 Saint-Sulpice

    http://blog.sami-aldeeb.com/2012/07/17/lettre-au-professeur-holm-putzke/

    Suchbegriff Beschneidung bei Sami Aldeeb Abu-Sahlieh (frz. circoncision)

    http://blog.sami-aldeeb.com/category/circoncision/

    Dass in Österreich Muslime und Juden, aber auch Gegner der Beschneidung sich kaum zu Wort melden, wundert Cahit Kaya von der Initiative „Ex-Muslime“ kaum. „Man hat Angst, dass die Diskussionen den Frieden zwischen den Religionsgemeinschaften stören könnten.“

    Kaya, der selbst beschnitten ist, aus einer alewitischen Familie stammt und seit dem ersten Lebensjahr in Österreich lebt, hat klare Vorstellungen zum Thema:

    „Die Menschenrechte stehen über allem und damit auch über der Religionsfreiheit.“ Das heißt für Kaya, dass die rituellen Beschneidungen von Kindern „auf alle Fälle in der gesamten EU verboten gehören. Was die Gläubigen dann im Erwachsenenalter machen, soll in ihrer Entscheidungsfreiheit bleiben.“

    Auch wenn in der Öffentlichkeit durch die massive Kritik der jüdischen und muslimischen Religionsführer am Kölner Urteil der Eindruck entstehe, alle Gläubigen machen sich für den Fortbestand der Tradition stark, sei das falsch.

    „Oft sieht es hinter den Kulissen ganz anders aus. Aber es wagt niemand, sich gegen seine Religionsgemeinschaft zu stellen. In Wahrheit wären nämlich viele muslimische Eltern sogar froh, wenn ein Beschneidungsverbot kommt. Sie hätten dann einen Vorwand, ihren männlichen Kindern diese Prozedur zu ersparen“, ist Kaya überzeugt. Dass auch die Türkei ein Beschneidungsverbot erlässt, werde laut Kaya wohl noch einige Zeit brauchen.

    „Aber man sieht erste leichte Anzeichen, dass man sich mit dem Thema sehr wohl auseinandersetzt. Es gibt offizielle Broschüren, in denen die Eltern aufgefordert werden, ihre Kinder nicht ohne Narkose und nur von Ärzten beschneiden zu lassen, um Traumatisierungen zu vermeiden.“

    Überzeugt ist Kaya, dass sich der Islam und das Judentum langfristig dem gesellschaftlichen Wandel nicht entziehen werden können.

    „Der Humanismus macht auch vor den Religionen nicht halt. Und das heißt, dass die Menschenwürde an erster Stelle stehen muss und sie von niemandem – auch nicht im Namen der Religion – angetastet werden darf. Dem wird sich auch der Islam beugen müssen, denn sonst hat die Religion keine Zukunft“, glaubt Kaya.

    http://blog.sami-aldeeb.com/2012/07/17/viele-eltern-fur-beschneidungsverbot/

  3. Cees van der Duin Says:

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    Der Ex-Moslem Ali Utlu koordiniert bei der Piratenpartei die LGBT-Arbeitsgruppe „Queeraten“ mit. Letzte Woche gab der 40-Jährige dem schwul-lesbischen Berliner Stadtmagazin Siegessäule ein Interview, in dem er seine eigene Beschneidung als „schlimmsten Moment seines Lebens“ beschreibt, der sich bei ihm als „totaler Horror […] für immer eingebrannt“ habe. Gegen diese traumatische Wirkung konnte auch die Zerstörung einer Filmaufnahme des Beschneidungsfestes nichts ausrichten.

    Der in einer hessischen Kleinstadt aufgewachsene Pirat erzählt, wie er im Alter von sieben Jahren zusammen mit seinem Bruder (ohne vorherige Ankündigung dessen, was man mit ihm vorhatte) in die Türkei verbracht und dort im Rahmen einer Festivität mit etwa 300 Gästen in einem Hinterzimmer ohne Betäubung beschnitten wurde. Weil er dabei starke Schmerzen erlitt und von männlichen Verwandten festgehalten wurde, vergleicht er den Vorgang mit einer Vergewaltigung, bei der das Opfer ebenfalls hilflos ist. Die Röcke, die er und sein Bruder nach dem Eingriff anziehen mussten, empfand er ebenso als zusätzliche psychische Belastung wie die Tänze der Sünnet-Düğün-Gäste um die weinenden Kinder herum.

    Weiter zeigt sich Utlu der Auffassung, dass ihm mit der Vorhaut „auch eine Menge Lust genommen“ wurde. So führt er beispielsweise Orgasmusschwierigkeiten darauf zurück, die er als junger Mann hatte, und schildert Stimmen von Betroffenen, bei denen die Empfindlichkeit der Eichel durch die Beschneidung so weit herabgesetzt wurde, dass der Geschlechtsverkehr mit Kondom unmöglich ist. Dies hält er insofern für besonders problematisch, als Beschnittene seiner Erfahrung nach häufig irrtümlich glauben, sie wären durch den Eingriff vor einer HIV-Ansteckung geschützt, weswegen sie entsprechend sorglos beim Geschlechtsverkehr agieren. Dass eine Religion eine Tradition wie die Beschneidung zulässt, obwohl sie nicht einmal in ihrem Heiligen Buch gefordert wird, war für den Piraten der Grund, warum er sich von seinem Glauben abwandte.

    http://www.heise.de/tp/blogs/8/152488

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    Ich war bei meiner Beschneidung sieben Jahre alt, war schon ein Schulkind. Ich wußte gar nicht, was Beschneidung bedeutet. Mein Bruder, der mit mir zusammen beschnitten wurde, auch nicht. Unsere Familie brachte uns dafür in die Türkei, bei dem Beschneidungsfest waren ungefähr 300 Gäste und wir wurden damit vollkommen überrascht.

    Während des Festes wurden wir in ein anderes Zimmer abgeführt, und da waren nur männliche Verwandte. Als die Skalpelle ausgepackt wurden, wurde uns klar, warum die Älteren noch eine halbe Stunde vorher blöde Sprüche gemacht haben wie „gleich ist er ab“. Wir haben uns gewehrt und geschrien, aber sie haben uns beide zu viert festgehalten. Es wurden uns die Hosen heruntergezogen, ein Onkel hat mich dann geschnitten, ohne Betäubung.

    Für mich war das der totale Horror und das hat sich bei mir für immer eingebrannt. Auch, dass so viele Menschen zugesehen haben, auch dass das noch gefilmt wurde. Den Film haben mein Bruder und ich später vernichtet. Letztendlich war das wie eine Vergewaltigung für uns, man ist hilflos, wird festgehalten, dann der Schmerz….

    Beschämend war auch, dass wir direkt danach einen Rock anziehen mussten, und es wurde uns ein Hut auf den Schwanz gelegt, damit den nichts berührt. Das war für uns eine Schande. Nach der Beschneidung wurden wir mitten in der Feier aufgebahrt und alle haben um uns herum getanzt, während wir nur geweint haben. Wir bekamen noch Geschenke, aber das interessiert einen nicht mehr sehr. …

    Ich finde erst einmal, dass eine Körperverstümmelung eine Körperverstümmelung bleibt, egal ob das nun einem Jungen oder einem Mädchen geschieht. Die Vorhaut ist ein Teil deines Schwanzes, und die ist ja auch nicht umsonst da. In der Vorhaut sind sehr viele Nerven, und wenn die abgeschnitten werden, wird einem auch eine Menge Lust genommen. Insofern ist das schon vergleichbar, auch wenn das bei kleinen Mädchen wohl noch grausamer ist, weil da die Empfindung wohl noch größer ist. …

    Und ich habe in der letzten Zeit bei Facebook viele Zuschriften bekommen, viele Beschnittene sagen mir, dass sie mit Kondom einfach nicht kommen können. Oft hört man ja auch: Lass dich beschneiden und du kannst rumficken wie du willst, ohne mit HIV angesteckt zu werden, weil die Eichel Hornhaut bildet. Das finde ich geradezu fatal. …

    Der Koran verlangt die Beschneidung nicht, die religiöse Tradition verlangt sie. Das ist auch der Grund, warum ich kein Moslem mehr bin. Ich habe der Religion die Beschneidung nie verziehen. …

    Es ist einfach ein Tabu und man spricht nicht darüber. Die meisten werden damit groß und werden auch nie dagegen argumentieren. Wenn man sich aber mal mit den Männern näher befasst, zum Beispiel was das Sich-einen-Runterholen betrifft, dann sagen alle: Das geht nicht mehr so einfach als hätte man die Vorhaut noch.

    Sobald man vertraut miteinander spricht, sagen viele, dass sie Probleme haben. Aber sie würden es niemals öffentlich sagen, sie würden dann ihr Gesicht als Mann verlieren. Als Mann darf man nichts gegen die Beschneidung sagen, denn durch die Beschneidung wird man ja erst zum Mann, weil man als Kind die Schmerzen ausgehalten hat.

    Ali Utlu

    http://www.siegessaeule.de/queere-welt-1000/beschneidung-traumatisch-und-der-horror.html

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  4. Kalevala Says:

    Aufklärungshumanisten, also auch religionsfrei, christlich, jüdisch oder muslimisch sozialisierte Mitbürger, sind gegen die zwar sehr alte, aber keineswegs altehrwürdige rituelle Genitalmarkierung.

    Die andere Seite schläft nicht – aber überzeugt mit ihrer Petition für Beschneidung nun wirklich nicht.

    Wer einen Blick auf die Kampagne der Freunde der wortwörtlichen Lesart uralter Schriften werfen möchte, lese diese Petition, der wir natürlich keinen Erfolg wünschen.

    http://www.change.org/petitions/wir-gegen-rechtsbeschneidung

    Its organizers — Mike Delberg, Michael Groys and Anil Celik — plan to send it to the German government when it reaches 1000 signatures.

    http://www.jta.org/news/article/2012/07/30/3102156/germans-launch-pro-circumcision-petition

    http://www.thejewishweek.com/news/news-brief/germans-launch-pro-circumcision-petition

    Two young Jewish men and a Muslim man from Berlin have united to launch a joint petition against a German court’s recent decision criminalise non-medical circumcision.

    The pro-circumcision petition, which the three men have called Wir gegen Rechtsbeschneidung meaning “together against snipping off our rights” has garnered more than 300 signatures in just a few weeks and is growing.

    Hosted on the change.org website, founders Mike Delberg, Michael Groys und Anil Celik will present the petition to the German government when they get 1,000 signatures.

    A Cologne court criminalised non-medical circumcision last month, outraging Jews and Muslims around the world.

    The men behind the petition believe that the right to circumcise, and the right to be circumcised is one of the most important parts of both Judaism and Islam.

    They challenge German courts prescribing when or if a person can practise such a vital part of their religion.

    They claim that the new ruling curtails their rights, and say Muslims and Jews will have to travel out of the country they live in to obtain a legal circumcision.

    The furore and uncertainty has spread beyond German borders. Austria’s Jewish community (IKG) said on Monday it was working jointly with its German and Swiss counterparts to keep religious circumcision legal, after repeated calls for an end to the practice.

    http://www.thelocal.de/society/20120730-44065.html

    Petition für Beschneidung
    31. Juli 2012

    Zwei Juden und ein Moslem haben in Deutschland eine Kampagne zugunsten der Beschneidung gestartet, um dem Kölner Gerichtsurteil entgegenzuwirken, wonach diese als Körperverletzung zu betrachten sei.

    Die Petition mit dem Titel «Gemeinsam gegen die Beschneidung unserer Rechte» wurde bereits von 300 Personen unterzeichnet, wie «Die Lokale» mitteilt. Die Initianten Mike Delberg, Michael Groys und Anil Celik beabsichtigen, die Petition an die deutsche Bundesregierung zu senden, sobald 1000 Unterschriften erreicht sind. Ihrem Wortlaut ist zu entnehmen, dass das Gerichtsurteil die jüdischen und moslemischen religiösen Rechte einschränke und Juden und Moslems zwinge, ins Ausland zu reisen, wenn sie Beschneidungen durchführen lassen wollen. Der deutsche Bundestag hat eine Motion vorgelegt, gemäss der die rituelle Beschneidung legal bleiben soll. Auch in Österreich setzen sich jüdische und moslemische Gemeinden bereits für dieses Ziel ein. [TA]

    aus: aufbau. Das jüdische Monatsmagazin 31. Juli 2012

    http://www.aufbauonline.com/magazine/743/artikel/petition-fuer-beschneidung

  5. Kalevala Says:

    Zur Frage der Strafbarkeit
    weiblicher Genitalverstümmelung
    gemäss den Typen I und IV

    Rechtsgutachten
    Prof. Dr. M.A. Niggli und lic. iur. Anne Berkemeier
    unicef

    Erscheint nun hinsichtlich des universell statuierten Verbotes von sexuellen Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren deutlich, dass dies auch impliziert, dass eine rechtsgültige Einwilligung in eine Genitalverstümmelung in diesem Alter nicht möglich ist, so wäre zu fragen, ob die Beschränkung der Universalität in Art. 5 Abs. 1 lit. b revStGB auf Kinder unter 14 Jahren umgekehrt impliziert, dass nach schweizerischen Vorstellungen ab diesem Alter die Kinder eventuell rechtsgültig in eine Genitalverstümmelung einwilligen können. Dies ist aber zu verneinen. …

    Selbst bei Opfern, die zwar älter als 16 Jahre aber noch nicht volljährig sind, dürften der Rechtsgültigkeit einer eventuellen Einwilligung gegenüber Zweifel bestehen. Zum einen wird die Genitalverstümmelung mit medizinisch völlig falschen Vorstellungen begründet, denn gerade im Hinblick auf die gravierenden medizinischen Nachteile besteht in denjenigen Kulturen, die die Genitalverstümmelung praktizieren, ein beträchtliches Informationsdefizit. Zum anderen dient der Eingriff dazu, die Frau heiratsfähig zu machen. Eine Verweigerung hat die gesellschaftliche Ächtung zur Folge. Entsprechend dürfte durchaus zweifelhaft sein, ob unter diesen Umständen eine freie Willensbildung möglich sei. Allerdings kann dies nur im konkreten Einzelfall abgeklärt werden.

    C. Einwilligung durch die Eltern

    In den meisten Fällen sind es allerdings nicht die betroffenen
    Mädchen selbst, die eine Einwilligung erteilen, sondern
    vielmehr deren Eltern. Nun sind nach schweizerischem Recht
    die Eltern eines Kindes befugt, an dessen statt zu entscheiden,
    soweit das Kind selbst nicht urteilsfähig ist. Die Beurteilung
    der Urteilsfähigkeit richtet sich nach Art. 16 ZGB. …

    Wie bereits dargestellt, sind nach schweizerischen Rechtsvorstellungen Kinder unter 16 Jahren145 noch nicht fähig, rechtsgültige Entscheidungen bzgl. ihrer eigenen Sexualität zu treffen. Fragen lässt sich nun, ob eine solche Entscheidung damit durch die Eltern getroffen werden könnte. Wie indes die Art. 197 Ziff. 1 und 187 StGB überdeutlich zeigen, ist dies nicht der Fall.

    Die entsprechenden Normen kennen keine Möglichkeit der Einschränkung, so dass z.B. das Zugänglichmachen von pornographischen Schriften oder Aufnahmen an Kinder unter 16 Jahren strafbar ist, gänzlich unabhängig davon, ob die Kinder oder deren Vertreter eingewilligt haben. Der Jugendschutz ist mithin strikt.

    Entsprechend erscheint uns ausgeschlossen, dass die Eltern in diesem höchstpersönlichen Bereich für die urteilsunfähigen Kinder rechtswirksam einwilligen können. Auch eine strafausschliessende Einwilligung in eine Genitalverstümmelung der Typen I oder IV durch die Eltern ist damit nicht möglich.

    Klicke, um auf RZ_Rechtsgutachten_07_d.pdf zuzugreifen

    gefunden hier, dankeschön:

    Gegen-Beschneidung.de

    http://www.gegen-beschneidung.de/mydownloads,singlefile,lid,5.html

    http://www.gegen-beschneidung.de/newbb_plus,index.html

    Anmerkung Kalevala: Die Jungenbeschneidung ist sehr wohl eine drastische körperliche und seelische Schädigung und entspricht insodern sehr wohl der FGM-Typologie I oder IV. Leider scheint die unicef die MGM (Brith Mila; khitân / sünnet) noch zu verharmlosen – daran sollte sich trotz der hart agitierenden Pro-Zirkumzisions-Lobby schariatreuer und US-amerikanischer Herkunft zeitnah etwas ändern; weiter vorne im Rechtsgutachten der unicef:

    Nicht eingegangen wird im Rahmen dieses Gutachtens auf die Problematik der Beschneidung von Jungen. Dies deshalb, weil Beschneidungen von Jungen weder auf der Ebene des anatomischen noch des seelischen Schadens mit derjenigen von Mädchen vergleichbar sind. Die männliche Beschneidung stellt einen relativ komplikationslosen Eingriff dar, während die weibliche Beschneidung als hochgradige genitale Verstümmelung zu bezeichnen ist.

    Die unicef wird mythologisch aktiv, fusioniert steinzeitliche männerbündische Initiationsrituale mit US-amerikanischer Verklemmtheit und gezielter Desinformation und ist dabei wie zufällig völlig schariakompatibel:

    Medical male circumcision

    There is now compelling evidence that male circumcision can reduce the risk of a man contracting HIV from unprotected sex with an infected woman by 60 percent. In March 2007, WHO and UNAIDS called for medical male circumcision to be made widely available to all men living in countries or parts of countries that have a high prevalence of HIV infection. In Eastern and Southern Africa (ESA), 13 countries with high HIV prevalence, a generalised heterosexual epidemic and low levels of male circumcision were identified as priority countries for scale up. …

    Circumcising the young

    Adolescent boys and young men: Providing medical male circumcision to older boys and to young men will reduce their HIV-risk when they become sexually active. …

    Babies: Circumcising infant boys is a relatively straightforward procedure and if properly carried out, complications are very rare.

    http://www.unicef.org/esaro/5482_7884.html

    2011 wird die MGM, schon etwas plausibler, zwischen den Strategien von völliger sexueller Abstinenz, vermiedener Drogeninjektion, angemessener Anti-AIDS-Medikation und offener HIV-Debatte genannt … mit-genannt:

    The evidence of what works to prevent HIV infections in adolescents and young people is clear. The package of proven
    interventions includes: abstaining from sex and not injecting drugs; correct and consistent use of condoms; medical male
    circumcision; needle and syringe exchange programmes as part of comprehensive harm reduction; antiretroviral drug use as
    treatment or post-exposure prevention; and effective communication for social and behavioural change.

    Klicke, um auf Opportunity_in_Crisis_KeyMessages.pdf zuzugreifen

    LETTER TO WHO AND UNICEF – NO TO MALE CIRCUMCISION
    Écrit par Jules Cerre
    Mercredi, 10 Novembre 2010

    I am writing to you to attract your attention to the issues raised by the position you hold on male circumcision. Your general position is that male circumcision should be promoted as it helps prevent HIV.

    First, male circumcision is a form of physical and psychological violence. Removing part of the foreskin of the male genitalia is an act of violence that at best causes physical discomfort and at worst causes pain if done under proper medical supervision. If not it can lead to castration and even death. In South Africa, boys are dying following circumcision. See a BBC report from June 18, 2010 at http://news.bbc.co.uk/2/hi/world/africa/10350471.stm.

    From a psychological standpoint it can be asserted that as with any form of physical violence it causes psychological trauma. Too few studies exist at this point to contradict the assertion.

    Second, male circumcision may help protect against HIV but does not demonstrably do so. Some experts are convinced that it does. Others are less so. …

    Finally, it is difficult not to see male circumcision as a violation of the United Nation’s 1989 Convention of the Rights of the Child and in particular Article 19 which concerns “all forms of physical or mental violence”. When many countries are either adopting or proposing “anti-smacking laws”, it is difficult to envisage how male circumcision, unless performed for irrefutable medical reasons, should not be considered a harmful practice.

    As a result of this I urge your organization to rethink its promotion of male circumcision and take into account the potential consequences of such promotion.

    http://www.cri-irc.org/v4/publications/10-violences/15-letter-to-who-and-unicef-no-to-male-circumcision.html

  6. Querverweis Says:

    25. August 2012 — Kinderschutzbund-Chef Hilgers ganz elastisch pro Scharia: legalisieren soll man die rituelle Beschneidung nicht, einerseits, strafverfolgen andererseits aber auch nicht:

    domradio 25.8.2012
    Kinderschutzbund für Straffreiheit bei Beschneidungen

    Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat dafür plädiert, Beschneidungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. „Ich bin für ein Gesetz, das Strafverfolgung verhindert“, sagte Hilgers der „Frankfurter Rundschau“. „Sonst werden Hunderttausende in die Illegalität getrieben.“ Er sei aber zunächst gegen ein Gesetz, das die Beschneidung grundsätzlich rechtfertige, so Hilgers weiter. Denn dazu seien noch zu viele Fragen offen. Der Deutsche Ethikrat hatte am Donnerstag Mindestanforderungen für eine Beschneidung empfohlen. Danach sollten die Sorgeberechtigten umfassend aufgeklärt werden. Es müsse bei der Beschneidung eine qualifizierte Schmerzbehandlung geben, eine fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie eine Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.

    http://www.domradio.de/news/83612/kinderschutzbund-fuer-straffreiheit-bei-beschneidungen.html

    WAZ / Der Westen 25.08.2012
    Zweifel an schneller gesetzlicher Lösung für Beschneidungen

    (…) Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, wandte sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung der Beschneidung von Jungen. „Ich bin für ein Gesetz, das Strafverfolgung verhindert“, sagte Hilgers der „Frankfurter Rundschau“. „Sonst werden Hunderttausende in die Illegalität getrieben.“ Doch sei er auch gegen ein Gesetz, das die Beschneidung einfach rechtfertigt. Dazu seien zu viele Fragen noch offen.

    http://www.derwesten.de/politik/zweifel-an-schneller-gesetzlicher-loesung-fuer-beschneidungen-id7022300.html

    25. August — Der potentielle Beschneidungsfreund Hilgers ist schon genannt, der aufklärungshumanistische Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte zum Glück auch noch:

    Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte reagierte mit Kritik auf die Empfehlung des Ethikrats. Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit hätten dabei offenbar keine Rolle gespielt, so Verbandspräsident Wolfram Hartmann.

    http://aktuell.evangelisch.de/artikel/7249/kinderschutzbund-fuer-straffreiheit-bei-beschneidungen?destination=node/7249

    Noch vier Tage eher gab Hilgers den Besonnenen:

    Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, kritisierte die Entschließung. „Das ging mir viel zu schnell. Hier wäre ein Moratorium angebracht gewesen“, sagte er dem „Westfalen-Blatt“ am Samstag. Es habe keinen Grund gegeben, sich bei einem Thema, über das vor vier Wochen noch niemand gesprochen habe, so übereilt festzulegen. Die Aufregung auf beiden Seiten sei völlig unangemessen.

    http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Zu-rascher-Beschluss-zu-Beschneidungen

    Dies hatte auch der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, kritisiert. „Das ging mir viel zu schnell. Hier wäre ein Moratorium angebracht gewesen“, sagte Hilgers dem „Westfalen-Blatt“. Es habe keinen Grund gegeben, sich bei einem Thema, über das vor vier Wochen noch niemand gesprochen habe, so übereilt festzulegen. Die Aufregung auf beiden Seiten sei völlig unangemessen.

    http://www.woll-magazin.de/2012/07/beschneidung-von-jungen-fdp-kritisiert-bundestagsentschliesung/

    Es gebe im Kinderschutzbund Verfechter beider Lager. [Wir leiden innerlich also mit euch, wir verstehen euch – und setzen die Scharia um.]

    »Ich kenne etwa einen Kinderarzt, der sich mit großem Engagement gegen die Beschneidung einsetzt.« [Ich spüre, ich kenne … Kontaktmagie? Und, selbst wenn es diesen Arzt gibt, Sie selbst?]

    Andererseits seien dem Kinderschutzbund noch keine wissenschaftlichen Forschungen bekanntgeworden, die negative Auswirkungen der Beschneidung beschrieben. [gib dich nicht auf, Analphabet, lern lesen und schreiben]

    »Das heißt nicht, dass es solche Forschungen nicht gibt. Aber wir kennen sie eben noch nicht. Das Thema ist neu für uns.« Bei der Meinungsbildung seien auch die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu berücksichtigen, die sich insbesondere in Entwicklungsländern für eine Beschneidung von Jungen ausspreche. [Sind wir Entwicklungsland? Und selbst wenn, ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht zu berücksichtigen?]

    »Nach Angaben der WHO sinkt das Aids-Risiko auf ein Sechstel«, sagte der 64-Jährige. [Nanu, war es nicht sinkend auf sechzig Prozent, also reduziert um zwei Fünftel? Auch Zahlen sind egal?] Grund sei offenbar die Verhornung der Eichel, so dass sich Viren dort nicht mehr so gut festsetzen könnten. [Wie wär`s mit safer sex? Kondom statt abgesenktes Viren-Pingpong?]

    In dem Vorschlag, die Beschneidung in ein Alter zu verschieben, in dem Jungen selbst entscheiden können, sieht Hilgers keine schnelle Lösung: »In Schweden etwa ist es verboten, Jungen nach dem zweiten Monat zu beschneiden, weil dann wohl mehr Komplikationen zu erwarten sind.« [Haben die Schweden nicht vielleicht ganz andere Gründe diskutiert? Selbst das von Hilgers genannte aktuelle schwedische Konzept wäre fern jeder grundgesetzlich und ethisch gebotenen Kausalität, weil das Kleinkind bzw. der Säugling dann eben erst recht nicht selbst entscheiden kann.]

    Zu einer am Freitag angekündigten Petition von Beschneidungsgegnern sagte der Kinderschützer: »Die Initiatoren haben mich gefragt, ob ich mich anschließe, aber das konnte ich nicht, weil mein Standpunkt noch nicht feststeht.« [Sehr nachvollziehbar, eine Amöbe oder Qualle hat auch keinen Standpunkt, ein Klacks Pudding auch nicht. Aber schlussendlich wabbelte Hilgers beschneidungsbezogen dann doch noch zu (Allahs) Standpunkt]

    http://www.presseportal.de/pm/66306/2292911/westfalen-blatt-kinderschutzbund-praesident-hilgers-kritisiert-bundestagsentschliessung-zur

    Drei bis vier Tage, das ging ja flott. Wo war Hilgers am 25. August (angefragt)? Bei der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt hätte er jedenfalls sein sollen:

    Beschneidung – ein Dilemma

    Kindeswohl oder Religionsfreiheit – das ist hier die Frage. Die Debatte zur Beschneidung von Jungen ist derzeit in vollem Gange. Viele Ärzte und Juristen sprechen sich gegen die Beschneidung aus, (nicht nur) jüdische und muslimische Verbände sehen hingegen das Recht auf freie Religionsausübung verletzt und äußern sich besorgt.

    Dieser Grundrechtekonflikt ist diffizil, weil er an verschiedene gegeneinander abzuwägende Güter rührt – eine einfache Antwort kann es nicht geben. Ist die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein höheres Gut als das Recht auf Religionsfreiheit? Sollten Beschneidungen aus religiösen Gründen verboten werden? Oder macht sich Deutschland, wie Angela Merkel sagt, zur Komiker-Nation, wenn es als einziges Land Beschneidungen verbietet?

    Diese und weitere Fragen diskutieren:

    Prof. Dr. Guiseppe Veltri (Lehrstuhl für Judaistik an der Universität Halle)
    Prof. Dr. Michael Germann (Lehrstuhl für Strafrecht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Universität Halle)
    Heinz Hilgers (Deutscher Kinderschutzbund), angefragt

    Eine Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche 2012.
    Veranstaltungsort und -zeit:

    Dienstag, 25. September 2012
    19:00 Uhr

    Franckesche Stiftungen (Franckeplatz 1, Amerikazimmer)
    Halle (Saale)

    http://www.boell-sachsen-anhalt.de/themen/gesellschaft/2012/beschneidung-ein-dilemma/

  7. intactivists are international. Intaktivisten weltweit Says:

    Global Intactivism –
    Intaktivismus weltweit vernetzt

    ***

    The Intactivism Pages

    http://www.circumstitions.com/

    Intactivists Blog

    http://intactivists.blogspot.de/

    MAC – Mothers Against Circumcision

    http://www.mothersagainstcirc.org/

    ERIC – End Routine Infant Circumsision

    http://www.4eric.org/

    D.O.C. – Doctors Opposing Circumcision

    Home

    NOCIRC – National Organization of Circumcision Information Resource Centers

    http://www.nocirc.org/

    NOHARMM – National Organization to Halt the Abuse and Routine Mutilation of Males

    http://www.noharmm.org/

    NORM-UK

    Home

    SICS – Stop Infant Circumcision Society

    http://www.stopinfantcircumcision.org/SICSlink.htm

    SGI – Students for Genital Integrity

    http://www.studentsforgenitalintegrity.org/

    JAC – Jews Against Circumcision

    http://www.jewsagainstcircumcision.org/

    Beyond the Bris: Questioning Jewish Circumcision

    http://www.beyondthebris.com/

    ***

    Hier beispielsweise
    ERIC im Sommer 2012 im Interview über die deutsche Beschneidungsdebatte, bei THE INQUISITR
    http://www.inquisitr.com/287672/circumcision-ban-in-germany-heralded-by-intactivists-an-interview-with-eric-op-ed/

    Und nicht vergessen: Beschneidung erst ab 18

  8. Kalevala Says:

    :::

    (…) Für Juden und Muslime ist das ein besonderes Problem. So widmete sich jede israelische Tageszeitung dem Urteil des Landgerichts in Deutschland. Doch während ein Großteil des Establishments gegen das Urteil wetterte, oder sich selbst Schweigen auferlegte, begrüßte eine kleine Minderheit die Entscheidung: «Ich finde es toll und hoffe, dass es sich als wegweisend erweisen wird», sagt Eran Sadeh, ein 42 Jahre alter Rechtsanwalt aus Nordisrael, im Gespräch mit unserer Zeitung: «Endlich stellt ein Gericht die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit über vermeintliche Religionsfreiheit. Die Grenze muss da verlaufen, wo dem Körper eines Kindes geschadet wird», sagt Sadeh.

    Sadeh hat sich vor sieben Jahren entschlossen, seinen Sohn nicht beschneiden zu lassen. Er richtete eine Website ein, die Israelis Informationen über medizinische und religiöse Konsequenzen einer Beschneidung bietet. Damit ist er nicht allein. Eine wachsende Zahl von Organisationen hat es sich zum Ziel gemacht, den jahrtausendealten Brauch zu beenden: «Endlich sagt ein Gericht die Wahrheit und zieht gegen diese barbarische und masochistische Tradition ins Feld», sagt Jonathan Enosch.Er ist Mitgründer des Vereins «Ben Schalem» – intakter Sohn. «Es ist schwer, dieses Tabu zu brechen. Aber ich erkenne einen Fortschritt», sagt Enosch. «Früher traute sich niemand in Israel, sein Kind nicht beschneiden zu lassen. Heute sind es bereits mindestens 2 Prozent, so Enosch. Er hofft, dass das Urteil in Deutschland das Tabu auch in Israel brechen wird: «Viele entscheiden sich für die Beschneidung, weil sie nicht wissen, dass es anders geht, oder weil sie Angst haben, dass ihr Kind ausgegrenzt werden könnte. Oder sie denken einfach nicht darüber nach. Vielleicht ändert sich das jetzt», hofft Enosch.

    Das Urteil eines Kölner Gerichts, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich als strafbare Körperverletzung bezeichnet hat, wird inzwischen auch in den israelischen Medien verbreitet. «Das Urteil ist verfassungswidrig, weil es der Freiheit der Religionsausübung widerspricht », wurde Rabbiner Arie Goldberg, Vizegeneraldirektor des Rabbinical Centre of Europe, im israelischen Rundfunk zitiert.

    Bei dem Gerichtsverfahren in Köln ging es um einen vierjährigen muslimischen Jungen, der nach der ärztlichen Beschneidung unter Nachblutungen litt. In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass «der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert» werde. «Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider.»

    Der Strafrechtler Holm Putzke von der Universität Passau sagte gegenüber der «Financial Times Deutschland»: «Das Gericht hat sich – anders als viele Politiker – nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden.» Weiter erklärte Putzke: «Diese Entscheidung könnte im besten Fall auch bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel führen, Grundrechte von Kindern zu respektieren.» …

    UWS/GY
    Jüdische Zeitung, Juli 2012

    http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.2668.html

    :::
    :::

    (…)
    Die Entfernung der Vorhaut am Penis von Neugeborenen könne erhebliche körperliche und psychische Schäden haben, sagte Ulrich Fegeler, Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, am Mittwoch in Berlin. Der Schnitt sei mit erheblichen Schmerzen verbunden. Vorhautamputationen seien ein schwerwiegender Eingriff, sagte der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann. …

    Ärzte warnen vor körperlichen Folgeschäden
    Rheinische Post
    zuletzt aktualisiert: 12.09.2012 – 14:42

    http://www.rp-online.de/gesundheit/news/aerzte-warnen-vor-koerperlichen-folgeschaeden-1.2991045

    :::

  9. Querverweis Says:

    ::

    Heilmann sagte dieser Zeitung, er nehme die Kritik ernst. Was er in der vergangenen Woche als »Berliner Praxis zur Strafverfolgung von Beschneidungen« vorgestellt hatte, sei nur ein »Brief an Berliner Ärzte« gewesen, der »sich auf ärztlich durchgeführte Beschneidungen« beziehe. Einen Nachweis der Religionszugehörigkeit brauche es »definitiv« nicht. »Vielmehr müssen Ärzte anstelle des Nachweises einer medizinischen Indikation die religiöse Motivation dokumentieren.«

    Auf die Kritik in Bezug auf die Mohalim antwortet Heilmann, das Land Berlin könne deren Position weder verbessern noch verschlechtern. Durch seine Regelung sei aber immerhin der Status wieder erreicht worden, der vor dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln geherrscht habe. Der CDU-Politiker fordert weiterhin ein Bundesgesetz, »weil nur so ein rechtlicher Status für die Mohalim geschaffen werden kann, der deren medizinische Fachkunde auch rechtlich verankern kann«.

    aus: Martin Krauss: Missverständlich. Justizsenator antwortet auf Kritik an Berliner Regelung

    in: Jüdische Allgemeine vom 13.09.2012

    http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14009

    ::
    ::

    Wolfgang Thierse am 5. September 2012:

    „Dass der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Beschneidungen schaffen will, ist zu begrüßen. Seine heute vorgelegten Eckpunkte einer ‚Berliner Rechtspraxis‘ weisen jedoch in die falsche Richtung.

    Senator Heilmann verlangt von den Eltern einen Bekenntnis-Nachweis: Sie sollen die ‚religiöse Motivation und religiöse Notwendigkeit der Beschneidung‘ nachweisen und sich diese gegebenenfalls von der jeweiligen Religionsgemeinschaft bestätigen lassen. Juden oder Muslime sollen also nachweisen, dass sie jüdisch oder muslimisch sind – und der deutsche Staat entscheidet dann darüber, ob die innerreligiöse Begründung für eine Beschneidung ausreichend ist und einen straffreien Eingriff erlaubt. Ein solches Vorgehen widerspricht der Freiheit des Bekenntnisses in unserem Grundgesetz: Nach Artikel 4 GG sind die Freiheit des (religiösen) Glaubens und des Gewissens unverletzlich!

    Der Senator fordert, nur approbierte Ärzte dürften den Eingriff ausführen. Dies schließt eine Beschneidung durch jüdische Mohalim, die dafür fachlich ausgebildet, aber nicht zugleich Ärzte sind, aus. Auch dies ist nicht akzeptabel!

    Die Forderungen des Berliner Justizsenators sind ein fatales Signal an die jüdische und muslimische Gemeinschaft – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz.

    Der Berliner Senat ist aufgefordert, diese Regelung zurückzuziehen!“

    http://www.thierse.de/themen/religion-und-gesellschaft/heilmann/

    ::

  10. Edward von Roy Says:

    Aus der taz vom 14.09.2012
    Nils Juel: Im Bett mit und ohne

    (…) jedes Mal, wenn wieder über die Beschneidung von Jungen debattiert wird, werde ich Zeuge eines bizarren Spektakels. Auf der einen Seite gibt es die Männer, die als Kind beschnitten wurden und nie etwas anderes kannten. Auf der anderen Seite Männer, die noch ihre Vorhaut haben und auch nichts anderes kennen. Wenn sie diskutieren, ist es schon schräg.

    Noch absurder wird es, wenn sich auch Frauen einschalten. Dann kommt der Moment, an dem ich sagen möchte, dass ich bei einem guten Dutzend Geburten geholfen habe, und sie alle nicht wehtaten – mir nicht.

    Wenn wir indes die religiöse und politische Rhetorik beiseite lassen, bleibt die Beschneidung von Jungen so schlicht wie klar eine sexuelle Verstümmelung. Ich weiß das, weil ich selbst als Erwachsener beschnitten worden bin. Ich hatte ein Sexualleben vor meiner Beschneidung und habe eins danach – ich kann vergleichen. …

    Mit meiner Vorhaut war auch das überschäumende, sprudelnde Gefühl beim Orgasmus verschwunden.

    Die physischen Wahrnehmungen beim Sex wandelten sich, sie wurden lokaler. Es ist schwer zu erklären – als ob nicht mehr mein ganzer Körper im Spiel, eine große Freude verschwunden war. …

    Es ist mehr als dreißig Jahre her, dass ich auf dem OP-Tisch lag. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder. Zwei Jungen. Und ich schwöre: Kein Messer, keine Schere wird je in die Nähe ihrer Vorhaut kommen. Stattdessen werde ich ein paar Kondome in ihre Handy-Socke stecken. (…)

    http://www.taz.de/Beschneidung-mit-18/!101655/

  11. Chronist Says:

    aus dem Statement von Eran Sadeh, Gründer von Protect the Child, Israel anlässlich der Pressekonferenz der Deutschen Kinderhilfe und ihrer Partner am 12.9.2012

    Ich und viele anderen in Israel glauben, dass die entstandene Bewegung mit dem Ziel, die Beschneidung von Minderjährigen in Deutschland zu verbieten, ein Ziel, welches von der Mehrheit der Bevölkerung hier unterstützt wird, nichts mit Antisemitismus aber dafür mit dem Respekt der Menschenrechte von Kindern zu tun hat. …

    Religiös motivierte Beschneidungen dürfen von Ärzten niemals durchgeführt werden, da es ein Verrat an dem ersten Gebot der Bioethik ist: „Füge keinen Schaden zu“. Die Amputation eines gesunden Körperteils bei einem einwilligungsunfähigen Minderjährigen ohne medizinische Indikation ist ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und eine Körperverletzung. Nichts kann diese Tatsache ändern.

    Der einzige legale und ethische Weg aus dieser Situation ist, die Beschneidung auf ein Alter zu verschieben, in dem eine Person legal die Einwilligung zur Amputation seines Penis geben kann. Diese Lösung schränkt die Religionsfreiheit nur vorübergehend ein.

    Bei der gewaltsamen Amputation der Vorhaut eines einwilligungsunfähigen minderjährigen Kindes wird sein Recht auf körperliche Unversehrtheit für immer verletzt.

    http://pro-kinderrechte.de/statement-von-eran-sadeh/

    aus dem Original:

    I, and many like me in Israel, believe that the move to ban circumcision of minors in Germany, which is supported by the majority of the people here, has nothing to do with anti-Semitism and everything to do with respecting the human rights of the child.

    It is important to note that circumcision is not a prerequisite to Jewish identity. According to Jewish law the child takes the status of his mother, so if the mother is Jewish, the boy is Jewish, whether circumcised or not.

    Religiously motivated circumcisions must never be performed by doctors, because it is a betrayal of the first rule of bioethics: Do No Harm. An amputation of a healthy body part of a non-consenting minor without medical indication is an assault that causes bodily damage.

    http://die-petition.de/pressemappe/statement-von-eran-sadeh-gruender-von-protect-the-child-israel/

  12. Chronist Says:

    ::

    Volst gekent dokh zayn a foygl
    volst gekent dokh zayn a shvalb

    (Nu, Kelbl … nur die dummsten aller Kälber wählen sich die Schlächter selber)

    Gesetze regnen vom Himmel. Und so treiben die leider wissenschaftsfern gebliebenen Rabbiner das erstarkend revolutionär gegenmoderne jüdische Fußvolk in die Dhimmitude und erbauen die Herren Tariq Ramadan und Dieter Graumann, legalistisch frauen- und kinderfeindlich Hand ind Hand, das europäische Kalifat. Allahs Scharia werde Paragraph:

    „Es ist ein klares politisches Signal, dass Juden und Muslime weiterhin in Deutschland willkommen sind. Wir sind froh, dass jüdische Gebote und damit jüdisches Leben nicht in die Illegalität gedrängt werden. Rechtssicherheit bedeutet in diesem Falle zugleich Zukunftssicherung des Judentums in Deutschland.“ Das Recht auf religiöse Beschneidung an Jungen soll als neuer Paragraf (§ 1631d) im Recht der elterlichen Sorge des Bürgerlichen Gesetzbuchs gesichert werden. …

    „Die Beschneidungsdebatte hat mitunter sehr feindlich gesinnte Töne hervorgebracht, die rational nicht mehr zu erklären waren. Nirgendwo sonst auf der Welt wurde die Debatte mit solch einer Schärfe, Kälte und zuweilen brutalen Intoleranz geführt. Ich hoffe, dass wir nach der rechtlichen Sicherheit nun auch eine emotionale Sicherheit von den Menschen hierzulande erfahren, denn nur im verständnisvollen Miteinander wird die Vielfalt als Bereicherung erlebt und gewürdigt.“

    aus:
    Zentralrat der Juden in Deutschland 04.10.2012

    http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3847.html

    Auf in die Apartheid von La convivencia.

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