276. Schariapflichten sind kein Lehrfach

Zur geplanten Einführung des bekennenden Islamischen Religionsunterrichts

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 20.12.2011

Am 14. Dezember 2011 wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses eine Beschlussempfehlung und ein Bericht zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts mit Beirat erstellt (Drucksache 15/3545), das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (siehe auch § 132 a Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht) geht nun am 21. Dezember im Parlament in die zweite Lesung.

Wie der gemeinsamen Erklärung des Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2011 zu entnehmen ist, sind die im KRM vertretenen Islamverbände, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) der künftige staatliche Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen, der erklärt, wie islamkonforme Lebensführung in den verschiedenen Lebensbereichen auszusehen hat.

Nach Auffassung der Landesregierung sind die im Koordinierungsrat vertretenen Islamverbände wie Islamrat (IR) und Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) der geeignete staatliche Ansprechpartner im Sinne von GG Artikel 7 (3), also auch die von der Millî-Görüş-Ideologie bzw. vom Gedankengut der Muslimbruderschaft beeinflussten Organisationen IGMG bzw. IGD.

Auch in Bezug auf unser Bildungs- und Schulsystem soll der KRM also künftig und mit versetzungsrelevanten Folgen nicht lediglich definieren, was Islam ist, sondern sich dazu ermächtigen, sich mit landesrechtlicher Billigung zumindest in die Lebenskonzepte der muslimisch geprägten Bevölkerung einzumischen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Menschen damit einverstanden sind. Die Konsequenzen dieser dem KRM zugestandenen Rolle für Säkulare und Atheisten bzw. für die so genannten Nichtmuslime sind bisher nicht einmal diskutiert worden.

Die Landesregierung unter Federführung von Ministerin Sylvia Löhrmann erhebt mit der so genannten gemeinsamen Erklärung (22. Februar) alle im Koordinierungsrat vertretenen Organisationen sowie die Mitglieder des Beirats in den Rang vertrauenswürdiger, staatlich beauftragter und kompetenter Religionsexperten mit absoluter Deutungsmacht über islamkonformes Verhalten. Für diese verantwortungsvolle integrationspolitische und erzieherische Aufgabe ist der KRM jedoch nachweislich weder auf Grund seiner Relevanz, noch aus verfassungsrechtlicher oder pädagogischer Sicht geeignet.

Der KRM hat sich als loser Zusammenschluss jenseitszentrierter und äußerst konservativer Islamverbände gegründet. Nach der Studie Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen ist er in NRW nur einem Bruchteil (10,5 %) der Bürger muslimischen Glaubens überhaupt bekannt, und selbst diejenigen, denen er als religiöser Verband ein Begriff ist, fühlen sich nur zu einem geringen Prozentsatz (22,7 %) von ihm vertreten.

In seiner Geschäftsordnung, auf eine Satzung konnte man sich wohl immer noch nicht einigen, bekennt sich der KRM zwar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, stellt jedoch im gleichen Dokument klar, dass Koran und Sunna des Propheten Mohammed die Grundlagen des Koordinationsrates bilden und dieser Grundsatz auch durch eine Änderung dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben werden darf.

Die Landesregierung NRW arbeitet somit in allen islamrelevanten Angelegenheiten mit einer Gruppe selbst ernannter islamischer Ansprechpartner zusammen, die laut Geschäftsordnung stark durch eine Organisation geprägt ist, die de facto in einem Abhängigkeitsverhältnis zum türkischen Staat steht und dem frauenfeindlichen, grund- und menschenrechtswidrigen islamischen Recht, der Scharia, Vorrang vor jedem irdischen Recht einräumt.

Der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), die der türkischen staatsislamischen Behörde DIYANET untersteht, werden im KRM Sonderrechte eingeräumt, sie hat im Gegensatz zu den anderen Organisationen einen stimmberechtigten Vertreter mehr und ein Vetorecht bei allen Entscheidungen. Ihrer gegenmodernen, am derzeitigen proislamistischen Kurs der Türkei ausgerichteten Agenda zum Trotz gilt die DITIB in der deutschen Öffentlichkeit als gemäßigt und integrationsfreundlich. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Nähe zur Millî Görüş sowie zur türkischen Regierungspartei AKP gepflegt wird, jener Partei, der auch Spitzenpolitiker wie Abdullah Gül oder Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan angehören. Mehrfach forderte Erdoğan bei seinen Deutschlandbesuchen eine kulturelle Abschottung seiner ausgewanderten Landsleute, etwa im Köln des Jahres 2008 (“Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit”). Das viel beschworene Integrations-Wunder von Marxloh, eine Großmoschee der DITIB in Duisburg, ist gescheitert und hat sich als Beispiel für die zunehmend reaktionäre und fundamentalistische Ausrichtung der DIYANET / DITIB erwiesen, die vor Kontakten zu den Grauen Wölfen (Bozkurtlar bzw. Ülkücüler) nicht zurückschreckt.

Auch die anderen Dachorganisationen des KRM und deren angeschlossene Mitgliedsverbände sind aus verfassungsrechtlichem und pädagogischem Blickwinkel als Kooperationspartner inakzeptabel.

Die Weltanschauung der IGMG oder Millî Görüş (wörtlich Nationale Sicht) beispielsweise verbindet türkischen Nationalismus mit einem radikal interpretierten Islam, der streng an der Scharia festhält. Beides richtet sich gegen die kulturelle Moderne, die universellen Menschenrechte (AEMR) und das deutsche Grundgesetz (GG). Die IGMG gibt an, zur Durchsetzung ihrer politisch-ideologischen Zielvorstellungen auf Gewalt verzichten zu wollen, doch kann sie zum Lager des islamistischen Extremismus gerechnet werden, weil sie die Segregation zu den (Nichttürken und) Nichtmuslimen durch vielfältige, exkludierende Angebote verstärkt.

Korankurse, die von einem wortwörtlichen Textverständnis geprägt sind, gehören ebenso zur Angebotspalette der IGMG wie Hausaufgabenbetreuung, Ferienlager oder Sportaktivitäten. Die in eine kulturelle Apartheid sowie in eine Geschlechterapartheid hinein gesteuerten jungen Muslime sollen durch die jeden Lebensbereich umfassenden Aktivitäten an die Millî-Görüş-Bewegung gebunden werden und die politreligiöse Lehre der “Gerechten Ordnung” (Adil Düzen; Feindbild sittlich unwürdiger Lebensordnung ist die “Nichtige Ordnung” Batıl Düzen) verinnerlichen und ausbreiten. Die von Necmettin Erbakan bewusst als antiwestlich und antisäkular entworfene Ideologie der Gerechten Ordnung umschreibt letztlich den Begriff Islamische Ordnung (Nizam-ı İslâm) und zielt auf einstweilige Abschottung zu allem Nichtislamischen sowie auf die Einführung der Scharia als Grundlage für Staat und Gesellschaft. Fernziel ist der autoritäre Religionsstaat.

Diese angeblich um Gesetzestreue bemühte Vorgehensweise ist auch von der zweiten einflussreichen islamistischen Gruppierung bekannt, der global aktiven Muslimbruderschaft (MB). Die im ZMD und damit im KRM organisierte IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland; Stichworte Islamisches Zentrum München, Ibrahim El-Zayat) gilt als der deutsche Zweig der Muslimbruderschaft. Organisatorisch arbeiten Millî Görüş und das Umfeld der Muslimbrüder problemlos zusammen, beide akzeptieren die Theologie der Gelehrten aus dem European Council for Fatwa and Research (ECFR, Scheich Yusuf al-Qaradawi).

IGMG und IGD arbeiten darauf hin, dass die deutschen Muslime eine persönliche Identität nur auf der Grundlage eines radikal religiösen (für die IGMG zusätzlich: eines türkisch-nationalistischen) Weltbilds aufbauen. Eine solche Identität jedoch wird die freiheitliche Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland als sittlich minderwertig bezeichnen und wird nur die verfassungswidrige Rechts- und Lebensordnung der Scharia als Basis für ein gelingendes menschliches Leben anerkennen.

Damit tragen IGMG (im Islamrat) und IGD (im ZMD) zur Bildung von Parallelgesellschaften bei, verhindern erfolgreiche Integration und betreiben die Erosion des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats. Mit der Propagierung der angeblich von Allah geschaffenen Scharia geht die Ablehnung aufklärungshumanistischer und universell-menschenrechtlicher Werte ebenso einher wie das Ironisieren der Freiheitsrechte, des grundgesetzlichen Prinzips der Volkssouveränität und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Fortbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist durch eine Religionspädagogik gefährdet, die von Islamrat und ZMD, beide sind im KRM organisiert, maßgeblich mit gesteuert wird.

Da der Koordinierungsrat zur verfassungswidrigen, Lehre und Leben absolut bestimmenden Norm der Scharia nicht auf Distanz geht, kann Nordrhein-Westfalen ihn nicht als staatlichen Ansprechpartner zur Einführung eines bekennenden Islamischen Religionsunterrichts anerkennen. Künftig wird jede islamische Organisation, die dem Staat als Ansprechpartner dienen soll, auf dauerhaft zu erwartendes verfassungskonformes Handeln zu prüfen sein.

Deutschland ist ein säkularer Staat, in dem Religion und Politik voneinander getrennt sind. Der Staat bzw. die Landesregierung garantiert die weltanschauliche Neutralität seiner öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gehören. Der bekennende Religionsunterricht wird von den Glaubensgemeinschaften nach deren Grundsätzen gestaltet. Das bedeutet jedoch nicht, dass Curriculum und Unterrichtspraxis von Verfassungsnorm, Wissenschaftlichkeit und Außenperspektive befreit sind oder das Überwältigungsverbot nicht berücksichtigen müssen. Auch in Nordrhein-Westfalen steht das gesamte Schulwesen unter staatlicher Aufsicht, die gewährleisten muss, dass die Schüler im Sinne der universellen Menschenrechte (AEMR 1948) und der freiheitlich demokratischen Grundordnung erzogen und gebildet werden.

Wenn die Landesregierung Radikalen oder Fundamentalisten in integrationsrelevanten Schlüsselpositionen wie Bildung, Kultur oder Sozialarbeit freie Hand lässt, werden sie dieses Einfallstor nutzen, um ihren Machtbereich zu festigen und dauerhaft zu sichern. Mit dem Koordinierungsrat begegnet uns ein Teil der weltweiten fundamentalistischen und frauenfeindlichen Bewegung namens politischer Islam. Diese Bewegung versucht, schariakonforme Gesetze und Verhaltensweisen nicht nur in Deutschland und Europa, sondern global durchzusetzen, eine Lebensordnung, die vor allem Frauen unterdrückt und die gegen persönliche Freiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie unantastbare Menschenwürde gerichtet ist. Schon viel zu lange verharmlost die Politik diese auch alle Nichtmuslime diskriminierende Lobby. Der Boykott des Integrationsgipfels durch die Islamverbände (Juli 2007) sowie der Boykott der Deutschen Islamkonferenz durch den ZMD (Mai 2010) sind weitere Beispiele dafür, wie reaktionäre religiöse Kräfte den freiheitlichen Rechtsstaat provozieren.

Regierung und Gesellschaft müssen alle Kinder und besonders alle Mädchen schützen, die durch die radikalislamische Lehre unter Druck gesetzt werden und manchmal ihr Leben riskieren, wenn sie einfachste Rechte ausüben wollen wie die Teilnahme an Schwimmunterricht oder Klassenfahrt, wenn sie gegen das Kopftuch sind oder einen Freund haben.

Die Zusammenarbeit der Landesregierung mit Schariabefürwortern und die Zusammenarbeit mit Islamisten in Bezug auf Deutschlands Unterrichtswesen und Schulen ist empörend und ein Zeichen von umgekehrtem Rassismus gegenüber Flüchtlingen und Immigranten aus so genannten islamischen Ländern. Die Landesregierung kann nicht einerseits verlangen, dass Kinder und Jugendliche unter den Einfluss von frauenfeindlichen und antimodernen Organisationen geraten und andererseits behaupten, sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die freie Meinungsäußerung einzusetzen.

Wir verurteilen die Zusammenarbeit der Landesregierung mit islamischen Fundamentalisten aufs Schärfste. Befürworter der verfassungsfeindlichen Scharia mit Bildung und Erziehung von jungen Menschen zu betrauen, ist ein katastrophal falsches Signal, das korrigiert werden muss.

Gabi Schmidt und Edward von Roy

Q u e l l e n

KRM

Der “Koordinierungsrat der Muslime” hatte zunächst den Erklärungen der Arbeitsgruppen zugestimmt. Inzwischen hat er allerdings seine Zustimmung zu einigen Punkten wieder zurückgezogen: zum Beispiel die Passage zum Thema Wertekonsens, die besagt, dass die hier lebenden Muslime sich auf die demokratisch-freiheitliche Ordnung verpflichten müssen. Zurückgezogen wurde auch die Zustimmung zur Passage, die den Islamismus als Gefahr bezeichnet.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/interview-mit-kristina-koehler-sie-taeuschen-uns-in-der-maske-der-medienprofis-1433475.html

Die vier Verbände DITIB, VIKZ, ZMD und IR haben sich im April 2007 zum Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) zusammengeschlossen, den nur 10,5 Prozent der muslimischen Befragten in Nordrhein-Westfalen kennen (Tabelle 4-3).

Im bundesweiten Vergleich fühlen sich die nordrhein-westfälischen Muslime tendenziell häufiger von dem ZMD (11,3 Prozent), dem IR (15,7 Prozent), DITIB (39 Prozent) sowie dem KRM (22,7 Prozent) vertreten. Ausnahme stellen der VIKZ und die AABF dar, von denen sich bundesweit etwa gleich viele Muslime, die den Verband kennen, vertreten fühlen (32,2 bzw. 15,0 Prozent).

aus: Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen

http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003_Integration/110115_studie_muslimisches_leben_nrw.pdf

Zweifel bestehen zum einen an der Legitimation des Gremiums. So erklärt Integrationsministerin Maria Böhmer (CDU) gegenüber der WELT: “Der Koordinierungsrat vertritt nur eine sehr geringe Anzahl der Muslime in Deutschland, etwa zehn bis 15 Prozent.” Es sei daher fraglich, ob er für sich in Anspruch nehmen kann, für die Mehrzahl oder gar für alle Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland zu sprechen. “Dass einer der vier Verbände ein Vetorecht hat, wirft zudem Fragen nach demokratischen Strukturen auf.” Böhmer kritisierte auch die Bemerkungen des derzeitigen KRM-Sprechers Ayyub Axel Köhler, der sich in einem Interview mit der “Zeit” für Kopftuch und getrennten Schwimmunterricht ausgesprochen hatte. Aus: WELT 21.04.2007

http://www.welt.de/welt_print/article824825/Fundamentalisten_haben_die_Mehrheit_im_Rat.html

Dem Dachverband DITIB wird ein Vetorecht für alle Entscheidungen zugebilligt.

http://koordinationsrat.de/files/krm/krm_go.pdf

ZMD

Ayyub Axel Köhler: „Die Glaubensgrundsätze (des Islam) und das islamische Recht (Scharia) zeigen den quasi-totalen Anspruch der Religion auf Mensch und Gesellschaft“ (S. 28). Auf S. 33 heißt es ferner: „Das islamische Gesellschaftssystem wird damit aber keineswegs zu einer Demokratie. Diese Staatsform ist dem Islam fremd.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ayyub_Axel_K%C3%B6hler

Zu IGD und Ibrahim El-Zayat:

Er ist der Präsident der “Islamischen Gemeinschaft in Deutschland”, der IGD. Laut des nordrhein-westfälischen Innenministeriums reichen die Verbindungen der Organisation in den Bereich von islamisch-extremistischen Gruppierungen sowie zu einer islamischen Hilfsorganisation, die im Verdacht steht, heimlich den islamistischen Terrorismus zu unterstützen. Die IGD soll die mitgliedsstärkste Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland sein, die Muslimbruderschaft ist die Mutterorganisation der palästinensischen Hamas. (…)

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/interview-mit-kristina-koehler-sie-taeuschen-uns-in-der-maske-der-medienprofis-1433475.html

Unter den Gästen, die ein jedes Mitglied des Plenums der deutschen Islamkonferenz mitbringen darf, befand sich auch der Chef der „Islamischen Gemeinschaft“, Ibrahim el-Zayat. Sein Verein gehört zum Dachverband „Zentralrat der Muslime“ und ist eine der ältesten islamistischen Organisationen hierzulande, längst europäisch vernetzt und für Verfassungsschützer der deutsche Zweig der ägyptischen Muslimbruderschaft. … 2002 tauchte el-Zayats Name in einem BKA-Dossier auf, weil er verdächtigt wurde, mit Geldwäsche in Millionenhöhe extremistische Organisationen zu unterstützen. Ein Führer der ägyptischen Muslimbruderschaft, die den Gottesstaat anstrebt, für blutige Massaker und Terroranschläge verantwortlich zeichnet und stramm antisemitisch, antizionistisch und antiamerikanisch ist, bezeichnete ihn unlängst als den „Chef der Muslimbrüder in Deutschland“. Wer das allzu deutlich ausspricht oder schreibt, muss mit Gegendarstellungen rechnen – so geschehen kürzlich in der „Welt“.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/islamkonferenz-trojanisches-pferd-1434076.html

Der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime sagt, die Scharia sei nicht per se antidemokratisch. Terroristen bekämpfe man am besten mit dem Islam.

Aiman Mazyek: In unserem aktuellen Diskurs machen wir aber ständig den Fehler, Radikalisierungstendenzen dem Islam zuzuschreiben, ohne die eigentlichen Ursachen zu bekämpfen und zu erkennen, dass ich muslimische Extremisten am besten mit dem Islam selber bekämpfe, indem ich ihnen deutlich mache, dass sie den Islam nur pervertieren, anstatt ihn, wie die große friedliche Mehrheit, zu praktizieren. (…)

Ein großer Teil der Scharia besteht aus veränderlichen Richtlinien, die die Gelehrten im Laufe der Zeit durch theologische Gutachten abgeleitet haben, welche demnach disponibel sind. … Sie ist, ich wiederhole es noch einmal, vor allem ein Kanon unverrückbarer Glaubensfragen. Der Rest muss immer wieder neu interpretiert werden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article12692090/Scharia-und-Demokratie-sind-vereinbar.html

Islamrat

Die Bundestagsabgeordnete und Islambeauftragte der SPD, Lale Akgün, unterstützt die Forderung Bosbachs: “Herr Schäuble sollte sich gegen diese Leute als Dialogpartner entscheiden.” Der Innenminister müsse sich überlegen, ob er mit Organisationen rede, oder ob er sie vom Verfassungsschutz beobachten lasse. Das Prinzip “Wandel durch Annäherung” werde es bei diesen Leuten nicht geben, so Akgün. “Die reden mit gespaltener Zunge.”

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,508870,00.html

Islamrat wegen Bindung an Milli Görüş ausgeschlossen

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD) ist seit 2010 vorerst von der Islamkonferenz ausgeschlossen. Grund sind laufende Ermittlungsverfahren gegen führende Mitglieder der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG), der größten Mitgliedsorganisation des IRD. Milli Görüş wird vom Verfassungsschutz des Bundes und mehrerer Länder als “extremistisch” eingestuft.

http://www.swr.de/islam/muslime-in-deutschland/muslimische-dachorganisationen/-/id=7039406/nid=7039406/did=1604728/1f6l9y7/index.html

DITIB / DIYANET

Der Botschaftsrat und Vorsitzende der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), Sadi Arslan, hat im Gespräch mit der HÜRRIYET einen Euro-Islam abgelehnt. „Die Quellen des Islams sind der Koran und die Sunna des Propheten“, sagte Arslan.

http://www.migazin.de/2010/02/02/turkische-presse-europa-31-01-und-01-02-2010-assimilation-moscheekontrollen-euro-islam-imamausbildung/

Auf der Webseite des Religionsdirektorats war ein Benimm-Leitfaden erschienen, der für Frauen Ratschläge bereithielt, die sie genauso gut bei den Taliban bekommen könnten.

Außerhalb ihres Hauses, so heißt es da, sollten Frauen kein Parfüm, Deodorant oder sonstige wohlriechende Mittel benutzen, weil der Prophet Mohammed solches Verhalten als “unmoralisch” bezeichnet habe.

Der Diyanet-Ratgeber zu Islam und Gesellschaft bot unter dem Titel “Sexuelles Leben” weitere keusche Verhaltensregeln an: Frauen sollten sich sorgfältig verhüllen, “um ihren Körper nicht Fremden zu zeigen”. Wer bislang meinte, Ehebruch sei Sex mit einem anderen als dem Ehepartner, der wurde eines Besseren belehrt: Ehebruch sei bereits ein unziemliches Wort, ein Blick, es gebe den “Ehebruch der Zunge, des Mundes, der Hand, des Fußes und des Auges.”

Frauen sollten daher außerhalb ihrer vier Wände jeglichen Kontakt mit fremden Männern vermeiden, und sich schon gar nicht in geschlossenen Räumen mit ihnen aufhalten – was Millionen türkische Frauen jeden Tag tun, wenn sie arbeiten gehen.

Wenn eine Frau und ein Mann in einem Raum allein sind, so heißt es im Text, dann ist der Dritte im Raum der Teufel. Auch reisen sollten Frauen nie alleine, denn das könnte zu Versuchungen und vor allem zu Geschwätz der Nachbarn führen.

Und das sei ein Problem, denn “Keuschheit und Ehre sind untrennbar” und es gebe “kein Mittel gegen befleckte Ehre.” Ein besonders folgenschwerer Satz – “befleckte Ehre”, oder was muslimische Männer zuweilen dafür halten, ist der Grund für jeden Ehrenmord.

Aus: Boris Kalnoky: Religionsamt warnt Frauen vor Parfüm und Deo, WELT-online 28.05.2008

http://www.welt.de/politik/article2042899/Religionsamt_warnt_Frauen_vor_Parfuem_und_Deo.html

Integrationsstaatssekretärin Zülfiye Kaykin soll schwarze Kassen geführt und türkischen Rechtsradikalen nahegestanden haben.

Till-R. Stoldt: Dahinter steckt ein Machtkampf, der seit Jahren bei Ditib geführt wird: zwischen Reformislamisten, die der türkischen Regierungspartei AKP zuneigen, und Ultranationalisten, die zur türkisch-rechtsnationalistischen MHP tendieren. Irgendwo dazwischen ringen auch Linksnationalisten und Moderate darum, zwischen den Lagern nicht zerrieben zu werden. (…) Zumindest eins stimmt: In der Mehrzahl aller Integrationsräte und Ausländerbeiräte sitzen Politiker aus dem Umfeld der Grauen Wölfe und islamistischer Gruppen. In Kaykins Heimatstadt Duisburg, wo gleich fünf Idealistenvereine existieren, sind es nur noch mehr als anderswo. Und für die Ditib wie für die gesamte Türkeistämmigen-Gemeinde gilt, dass sie Trends aus der Türkei widerspiegeln. Dort votierten bei der letzten Wahl aber 75 Prozent für nationalistische oder islamistische Parteien. Auch die Grauen Wölfe sind dort eine anerkannte politische Kraft.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13702777/Geruechte-um-schwarze-Kassen-in-Ditib-Moschee.html

In der DITIB Merkez-Moschee-Gemeinde deutet sich ein Konflikt zwischen Konservativen und Liberalen an.

Die Marxloher DITIB Merkez-Moschee-Gemeinde steht vor massiven Veränderungen im Vorstand.

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/streit-in-der-marxloher-moschee-gemeinde-id2122489.html

Zweifel am “Wunder von Marxloh”

Was der ehemalige Pressesprecher Mustafa Kücük kritisiert, bestätigt jetzt auch die Duisburger Polizei. “Die Leute sind nicht mehr so offen wie sie vorher waren. Man merkt, es werden Dinge, die intern bekannt sind, zurückgehalten”, sagt Jürgen Kiskemper. Er war einer der ersten Islambeauftragten der nordrhein-westfälischen Polizei. (…) Ein Beispiel für die Abschottung ist für Jürgen Kiskemper der Besuch des türkischen Staatsministers Faruk Celik Ende Februar in der Moschee: “Die türkischen Medien waren vor Ort, die deutschen Medien nicht eingeladen und nicht informiert. Da sind Dinge anders geworden.” Hinter verschlossenen Türen wurde über die Abschaffung von Visumspflicht und Deutschtest für die Türken geredet. Da wäre Kiskemper auch gerne dabei gewesen. (Stephanie Hajdamowicz 07.04.2010)

http://www1.wdr.de/themen/kultur/religion/islam/moschee118.html

Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

http://www.sueddeutsche.de/politik/erdogan-rede-in-koeln-im-wortlaut-assimilation-ist-ein-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-1.293718-2

Lale Akgün über Erdoğan: „Seine Vorstellung von Integration ist offensichtlich, dass die Menschen zwar Deutsch lernen und weiterkommen sollen, aber sie sollen wohl als Gruppe für sich bleiben.“

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12115

Auch FDP-Generalsekretär Christian Lindner kritisierte Erdogan. Es sei “merkwürdig”, wenn Erdogan den Eindruck erwecke, dass es sich bei den aus der Türkei Zugewanderten um eine “nationale Minderheit” handele. “Tatsächlich geht es um Menschen, die wir in unser Land integrieren wollen.” Die Rede des Regierungschefs habe daher einen “verstörenden Charakter”.

Auch Lindner betonte, es müsse darum gehen, dass deutsche Staatsbürger mit türkischen Wurzeln die Bundesrepublik als ihre Heimat begriffen und die Türkei als das Land ihrer Herkunft. Es sei “nicht akzeptabel”, dass Erdogan dies relativiere. (…)

“Es ist ein beispielloser Vorgang, dass ein ausländischer Regierungschef in regelmäßigen Abständen seine bei uns lebenden Landsleute aufwiegelt”, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt.

Erdogans Aussage, die Türkei sei die Schutzmacht für alle Türken, auch in Deutschland und Libyen, sei “eine nicht hinnehmbare Entgleisung. Wir lassen uns von Herrn Erdogan nicht mit Libyen vergleichen.”

http://www.tagesschau.de/inland/erdogan166.html

VIKZ

Das Landesjugendamt Münster dagegen hat am Mittwoch bereits ein illegales Internat desselben Verbandes in Waltrop ausgehoben. Dem Einwohnermeldeamt war aufgefallen, dass 30 junge türkische Frauen ihren Wohnsitz in der Moschee Am Schwarzbach angegeben hatten. Das Gebäude in einem Gewerbegebiet ist jedoch baurechtlich nicht zugelassen als Wohnraum. Wie sich bei dem unangekündigten Besuch herausstellte, haben sechs muslimische Theologinnen aus der VIKZ-Zentrale in Köln die 30 Frauen internatsmäßig unterrichtet, darunter elf Minderjährige.

http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/islamverein-mit-zwei-gesichtern-id1785999.html

Ein leer stehender Gebäudeteil soll, so der Bauantrag, der den Mitgliedern der BV Mitte vorlag, „zu einem Ess- und Aufenthaltsraum für Jungen mit angeschlossener Küche und Abstellraum umgenutzt werden”. Essraum und Küche im oberen Geschoss sollen dann „von Mädchen zusätzlich als Hausaufgaben- und Aufenthaltsraum genutzt” werden.

„Dieser Bauantrag fördert die Geschlechtertrennung, und dem können wir so nicht zustimmen”, sorgte sich Lothar Tacke von der SPD. Auch Mustafa Arslan, Vorsitzender der Grünen in der BV Mitte, unterstrich, dass das Vorhaben nicht zustimmungsfähig sei.

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/so-wollen-wir-das-nicht-id312808.html

Auf einem anderen Blatt steht dagegen die Wochenendbetreuung. „Schlafräume sind in Deutschland untypisch“, prangerten die Walsumer an.

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/nord/geplantes-islamisches-zentrum-in-walsum-bleibt-umstritten-id3444463.html

Und nicht zuletzt die beiden Schülerwohnheime, die der VIKZ allein in Hessen ohne Genehmigung betrieb – und die das Jugendamt dichtmachte. “Das sind keine Einzelfälle”, sagt der Mann vom Landesjugendamt. “Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der VIKZ ein Versprechen gibt, und dann doch macht, was er will.” (…)

Diese Erklärung will man auch im Landesjugendamt Rheinland, das für Duisburg zuständig ist, nicht mehr hören. “Wir zweifeln die Zuverlässigkeit des VIKZ an”, sagt der zuständige Dezernent. Zwei Genehmigungsanträge des VIKZ für neue Wohnheime in Köln und Bergisch-Gladbach hat er abgelehnt. Der Verband geht in Widerspruch.

Aus: Das große Misstrauen, taz 10.06.2008

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=tz&dig=2008%2F06%2F10%2Fa0101&cHash=6d60ae55b2

In dem Wohnheim wurden im November 2003 Schüler geschlagen. Es kam zu einem Prozess, bei dem die Kinder aber nicht aussagen konnten, weil sie längst das Land verlassen hatten. Das Verfahren wurde eingestellt und der Hodscha musste lediglich 1000 Euro Strafe zahlen und sich bei den Eltern entschuldigen.

Aber auch ohne die nötige staatliche Erlaubnis unterrichtet der Verein und bringt Schüler in Wohnheimen unter, wie die Frankfurter Sozialbehörde im Mai 2005 entdeckte. In der Moschee fanden sich internatsähnliche Schlafräume für Schüler. Offiziell bestritt der Verein die Existenz des Wohnheims. Auch in Bremen beobachten Lehrer, dass Schüler nach Schulschluss nicht nach Hause gingen, sondern zum Koranunterricht in die Moschee und dort offensichtlich auch übernachteten. Diese Schüler legten eine gewisse Überheblichkeit gegenüber ihren Mitschülern an den Tag. Zum Beispiel beschimpften sie Mädchen, die in Discos gingen, als Schlampen.

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/81698/index.html

Beten und Lernen. Studie. Von Ursula Boos-Nünning.

http://www.vikz.de/index.php/pressemitteilungen/items/besserer-start-ins-leben-dank-wohnheimbesuch.html?file=tl_files/vikz/Pressemittelungen-VIKZ/Studie3A%20Beten%20und%20Lernen.pdf

Süleyman Hilmi Tunahan Efendi (…) Die Schüler Süleyman Efendis gehören, wie auch der überwiegende Teil der Weltmuslime, zu der theologischen Richtung des Imam Ebu Mansur Maturidi (Ehl-i Sünnet ve-l cemaaat) und der hanefitischen Rechtschule an. Diese beiden Schulen sind fern vom Extremismus und Fanatismus und verfolgen eine gemäßigte Linie.

http://www.vikz.de/info/vikz.html

Eine Eigenheit der Maturidischen Ansicht ist die Meinung zu “Marifetullah” (Kenntnis über Gottes Existenz).

Für die Maturidi ist jemand gezwungen Allah zu kennen, auch wenn der Islam ihm nicht erzählt wurde. Denn der Verstand ist laut Maturidi fähig Allah zu erkennen. Für die Aschariten ist jemand, der vom Islam nichts gehört hat für nichts verantwortlich.

Maturidisch/Hanefitische Gelehrte dazu:

„Unserer Ansicht nach ist Unwissenheit kein Entschuldigungsgrund. Verstand befördert jeden zum Wissen.“

– Ahmed Ziyauddin in “Aqida der Ahlus Sunnah”

„Auf der ganzen Welt ist heute Unwissenheit kein Entschuldigungsgrund; sei es im Kennen und Wissen von Iman und Kufr, oder sei es in der richtigen Ausführung der Gottesdienstlichen Handlungen. Wer die Religion nicht kennt und deshalb verirrt wird sich aus der Hölle nicht erretten können. Allah hat von Seiner Religion auf der ganzen Welt hören lassen; es ist sehr leicht, halal, haram, iman und die Pflichten zu erlernen. Es ist Pflicht diese Dinge zu lernen, soviel wie davon notwendig ist.“

– Hilmi Isik in “Saadet-i Abadiya”

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abu_Mansur_al-Maturidi&stable=0&shownotice=1&fromsection=Marifetullah

Scharia

Die Sari‘a enthält Vorschriften für das Verhalten des einzelnen in allen Dingen des Lebens; unterteilt in Sittlichkeit, Moral, Erlaubtes und Verbotenes. Aus dem Glauben an das Jenseits und an die Strafe und Belohnung für die Taten im irdischen Leben ergeben sich diese Pflichten und ihre Erfüllung. … Für die Muslime haben laut Qur’an diese Gesetzesvorschriften Gültigkeit bis zum Jüngsten Tag und für die gesamte Menschheit. Diese Sari‘a ist das Gesetz unseres Erhabenen Schöpfers. … Um dem Menschen zu helfen, die richtigen Mittel in der richtigen Art und Weise anzuwenden, liefert ihm die Sari‘a göttliche Richtlinien. Die Lebensordnung, welche Ziel des Islam ist, besteht aus Rechten und Pflichten.

Aus: Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul: Lexikon der Sīra

http://www.way-to-allah.com/dokument/Lexikon_der_Sira.pdf

So habe ein Imam über die Teilnahme eines Mädchens an der Klassenfahrt entschieden. Da genügte es nicht, dass das Mädchen im Zimmer der Lehrerin schlafen und nachts das Kopftuch tragen musste. Der „Friedensrichter“ hatte die Familie auch angehalten, den Kopf des Kindes zu scheren, weil beim Toben draußen das Tuch hätte verrutschen und Haar gezeigt werden können. (Von Claudia Krause)

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12190523/60709/Die-Frauenrechtlerin-Serap-%C3%87ileli-fordert-Reformierung-des-Islam.html

OIC

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990)

Artikel 2 c) Solange Gott dem Menschen das Leben gewährt, muss es nach der Scharia geschützt werden.

Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den “ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt”.

Artikel 22 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

ECFR

Mustafa Cerić ist Großmufti von Bosnien und Herzegowina und Scheich im vom Cheftheologen der Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi geführten Gelehrtenverband European Council for Fatwa and Research (ECFR). Großmufti Cerić:

„Die islamische Verpflichtung auf die Scharia [ist] immerwährend, nicht verhandelbar und unbefristet“. Die Scharia [ist] die Basis, von der aus „alle Muslime in allen Generationen das Recht und die Pflicht haben, über gut und böse, richtig und falsch zu urteilen, im Kontext von Zeit und Raum und in Übereinstimmung mit den eigenen Erfahrungen.“

Dieser Aufsatz aus dem Dezemberheft der Zeitschrift „European View“ hat die CDU-Extremismusexpertin Kristina Köhler alarmiert. Von WELT ONLINE angesprochen, sagte Köhler, Ceric’ Forderungen liefen darauf hinaus, „dass alle Muslime in Europa unter einem gemeinsamen politischen und geistigen Führer und unter der Herrschaft der Scharia leben – und der Staat soll diese Parallelwelt auch noch per Vertrag garantieren“. In der Konsequenz führe das „zu einem europäischen Kalifat“, sagte Köhler.

DIE WELT 12.05.2008

http://www.welt.de/politik/article1987988/Aufsatz_in_CDU_naher_Zeitschrift_fordert_Scharia.html#vote_1987996

5 Antworten zu „276. Schariapflichten sind kein Lehrfach“

  1. Cees van der Duin sagt:

    -

    Islamunterricht: «Dieses Modell ist eine Brücke, keine Krücke»

    Von Margot Gasper
    08.12.2011

    Viele wollten von Sylvia Löhrmann aus erster Hand erfahren, wie der geplante Islam-Unterricht in Nordrhein-Westfalen aussehen soll. Die Ministerin folgte einer Einladung des Islamischen Zentrums und der Aachener Grünen. …

    Für die Gastgeber in der Bilal-Moschee ist der neue islamische Religionsunterricht nichts weniger als ein historischer Schritt. «Dafür haben wir fast 20 Jahre lang gearbeitet», erklärte Safar Al-Halabi, Vorstandsmitglied des Islamischen Zentrums. «Wir sind sehr optimistisch, dass das Gesetz verabschiedet wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Normalisierung des Alltags.»

    Nurhan Soykan, Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime in Deutschland, kritisierte allerdings sehr deutlich, dass mit dem Beiratsmodell zunächst nur eine «Übergangslösung» erreicht wurde. …

    Für die Ministerin ist klar: Wenn Religion in den Schulen unterrichtet wird, dann darf den muslimischen Schülern dieser Unterricht nicht verweigert werden. Deshalb warb die Ministerin in Aachens ältester Moschee eindringlich dafür, gemeinsam mutig Neuland zu betreten: «Lassen Sie uns so kurz vor dem Ziel nicht stehenbleiben!» …

    «Gilt für den Islamunterricht auch das Kopftuchverbot?», wollte während der Diskussion eine junge Frau wissen, «kann man auch mit Kopftuch Islamlehrer werden?» Man kann, erklärte die Ministerin. «Im Religionsunterricht dürfen die Lehrkräfte Zeichen ihres religiöses Bekenntnisses tragen. Diese Ausnahmeregelung ist aber schon jetzt im Gesetz festgeschrieben.»

    http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=1915860&_wo=Lokales:Euregio

    Grußwort
    der Ministerin für Schule und Weiterbildung
    des Landes Nordrhein-Westfalen,
    Sylvia Löhrmann MdL

    Islamischer Religionsunterricht
    an Schulen in NRW
    Mittwoch, 7. Dezember 2011

    Dabei ist der islamische Religionsunterricht ist für die muslimischen Schülerinnen und Schüler eine große Chance, denn

    · er unterstützt die Entwicklung einer muslimischen Identität in einer nicht durchgängig muslimisch geprägten Umgebung und

    · er befähigt dazu, auf Grundlage der islamischen Quellen – insbesondere des Korans – die Welt regelgeleitet religiös zu deuten.

    Der Religionsunterricht gibt hier wichtige Anstöße, er schafft Raum für die Reflexion, liefert Impulse für verantwortliches Handeln und vor allem:

    Er befähigt zu einer persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben und anderen Weltanschauungen und er fördert Toleranz und Verständnis gegenüber der Entscheidung anderer.

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Reden_MinisterinLoehrmann/7_12_2011_IRU__Bilal_Moschee_Aachen.pdf

    -

  2. جنوب الطريق Janoob al-Tareeq sagt:

    Im muslimbrudernahen Islamischen Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) wurde die Schulministerin visionär: “Dabei ist der islamische Religionsunterricht ist für die muslimischen Schülerinnen und Schüler eine große Chance, denn (…) er befähigt dazu, auf Grundlage der islamischen Quellen – insbesondere des Korans – die Welt regelgeleitet religiös zu deuten.”

    Mit “islamischen Quellen” sind Koran und Hadith gemeint, doch davor, dass man sie nicht wortwörtlich nehmen sollte, warnt Löhrmann leider keineswegs. Beim Deutschland irgendeine “Chance” spendenden “regelgeleitet” hat Sylvia Löhrmann doch offensichtlich die Wohlverhaltensnormen des Islamischen Rechts (Scharia) gemeint. Dass aber jemand, der die Welt und Gesellschaft koranisch deutet, von dieser vielleicht nicht mehr viel mitbekommt (Welt) oder sie nach Maßgabe der Hisba allahkratisch faschisiert (Gesellschaft), sagt uns die Politikerin nicht. Implizit ist das IZ Aachen in den Stand eines potentiellen Ansprechspartners für den Islamischen Religionsunterricht erhoben worden.

    Zum IZ Aachen weiß Wiki: “Das ursprünglich vom Führer der syrischen Muslimbrüder Issam El Attar gegründete IZA spaltete sich 1981 von der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) ab. Seit 2003 betreibt das IZA mit dem ‘Zentrum für islamische Studien’ eine theologische Ausbildungsstätte für Imame. Bis 1996 leitete Attar das IZA.”

    Sind durch den Auftritt der Ministerin die theologischen Bildungsgänge des ‘Zentrums für islamische Studien’ denn nicht ein wenig als schultauglich und kindgerecht erklärt worden? Oder hat nach Sylvia Löhrmanns Meinung IZ-Gründer Issam El Attar den Islam falsch verstanden? Soll der leider sehr bald aufzubauende ‘Beirat’ (“zwei muslimische Religionsgelehrte”) die Bewerbung eines Absolventen des IESH (Château-Chinon) oder des Aachener ‘Zentrums für islamische Studien’ ablehnen, sind IESH-Absolvent Bajrambejamin Idriz oder Khaled Hanafy (Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland, Eichenstraße, Frankfurt) denn etwa keine “muslimischen Religionsgelehrten”?

    Nebelwolken von Höflichkeitsritual, Moralisiererei und Mehrdeutigkeit sind seit dem ärgerlichen 22. Februar 2011 aufgestiegen, Sylvia Löhrmann durfte im Dezember 2011 unkritisiert das Islamische Zentrum (IZ Aachen, Bilal-Moschee) als Bühne für ihre Idee von Beirat und Übergangsgesetz verwenden, über Muslimbruderschaft oder Milli Görüs fiel bei der Expertenanhörung (14. September) oder gestrigen Gesetzesbeschließung kein Wort und zur Scharia möchte sich Löhrmann nicht öffentlich äußern (Die Ministerin stellte kurz und bündig fest, dass sie sich dazu noch nie geäußert habe und auch nicht vorhabe, dazu Stellung zu nehmen. Es gelte in Deutschland das Grundgesetz für alle und die allgemeinen Menschenrechte). Schade, dass Löhrmann nicht betonen möchte, dass der Islamische Religionsunterricht die ewig heilssichernden und irdisch diskriminierenden Normen der Scharia eben auf keinen Fall bekennend lehren darf.

    http://www.hilde-scheidt.de/2011/12/13/bildungsministerin-silvia-lohrmann-zum-islam-unterricht-an-schulen-in-nrw/

    Ist aber, was zu hoffen wäre, von Bekenntnischarakter bzw. von bekennend auch mit dem gestrigen Parlamentsentscheid (21.12.2011) noch gar nicht zu reden? Nach § 132 a Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht (1) – vgl. Ducksache 15/3545 – sind aus der Landesverfassung vor allem die Artikel 14 und 19 Grundlage, in Umsetzung von GG Artikel 7 (3). Daneben sei § 31 (wohl von) Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205) zentral: “Besteht auf Grund der Zahl der in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler Bedarf, islamischen Religionsunterricht im Sinne von § 31 einzuführen (…).

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3545.pdf

    Artikel 14

    (1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen, mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Für die religiöse Unterweisung bedarf der Lehrer der Bevollmächtigung durch die Kirche oder durch die Religionsgemeinschaft. Kein Lehrer darf gezwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen.

    (2) Lehrpläne und Lehrbücher für den Religionsunterricht sind im Einvernehmen mit der Kirche oder Religionsgemeinschaft zu bestimmen.

    (3) Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes haben die Kirchen oder die Religionsgemeinschaften das Recht, nach einem mit der Unterrichtsverwaltung vereinbarten Verfahren sich durch Einsichtnahme zu vergewissern, daß der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Lehren und Anforderungen erteilt wird.

    (4) Die Befreiung vom Religionsunterricht ist abhängig von einer schriftlichen Willenserklärung der Erziehungsberechtigten oder des religionsmündigen Schülers.

    Artikel 19

    (1) Die Freiheit der Vereinigung zu Kirchen oder Religionsgemeinschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Kirchen oder Religionsgemeinschaften innerhalb des Landes unterliegt keinen Beschränkungen.

    (2) Die Kirchen und die Religionsgemeinschaften ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie haben das Recht, ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates und der politischen Gemeinden zu verleihen oder zu entziehen.

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp

    § 31 Religionsunterricht

    (1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Religionsunterricht wird erteilt, wenn er allgemein eingeführt ist und an der einzelnen Schule mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler dem entsprechenden Bekenntnis angehören.

    (2) Das Ministerium erlässt die Unterrichtsvorgaben für den Religionsunterricht im Einvernehmen mit der Kirche oder der Religionsgemeinschaft. Die Zahl der Unterrichtsstunden setzt das Ministerium im Benehmen mit der Kirche oder der Religionsgemeinschaft fest.

    (3) Lehrerinnen und Lehrer bedürfen für die Erteilung des Religionsunterrichts des staatlichen Unterrichtsauftrags und einer Bevollmächtigung durch die Kirche oder die Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht kann, soweit keine staatlich ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, durch Geistliche, kirchliche Lehrkräfte, von der Religionsgemeinschaft beauftragte Lehrkräfte oder von ausgebildeten Katechetinnen und Katecheten erteilt werden. Sie bedürfen dazu des staatlichen Unterrichtsauftrags und einer Bevollmächtigung durch die Kirche oder Religionsgemeinschaft.

    (4) Niemand darf gezwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen. Lehrerinnen und Lehrern, die die Erteilung des Religionsunterrichts ablehnen, dürfen hieraus keine dienstrechtlichen Nachteile erwachsen.

    (5) Der Religionsunterricht unterliegt der staatlichen Schulaufsicht, die sich insbesondere auf die Ordnung und Durchführung des Unterrichts erstreckt. Die Kirche oder die Religionsgemeinschaft hat ein Recht auf Einsichtnahme in den Religionsunterricht; das Recht der obersten Kirchenleitung, den Religionsunterricht zu besuchen, bleibt unberührt. Das Verfahren der Einsichtnahme wird durch Vereinbarung des Ministeriums mit der Kirche oder der Religionsgemeinschaft geregelt.

    (6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers – auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren.

    Ordentliches Lehrfach

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ordentliches_Lehrfach

    Der Religionsunterricht als „gemeinsame Angelegenheit“

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich, dass der Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Er ist somit wie jeder andere Unterricht auch demokratischen Grundsätzen verpflichtet. Die im Religionsunterricht von den Schülern erbrachten Leistungen werden benotet. Diese Noten sind versetzungsrelevant. Melden sich Schüler im Laufe des Schuljahres ab, kann trotzdem unter Angabe der Teilnahmedauer eine Note erteilt werden. Wie jeder ordentliche Unterricht ist der Religionsunterricht grundsätzlich vom Schulträger mit eigenen Lehrkräften zu unterrichten und zu finanzieren.

    Der Staat ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, er garantiert die Freiheit jeder Religionsausübung. Daher kann er nicht entscheiden, welchen Inhalt der Religionsunterricht haben soll und welche Glaubenslehren „richtig“ sind. Der Staat ist daher auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Der Religionsunterricht ist somit eine „gemeinsame Angelegenheit“ (res mixta) von Staat und Religionsgemeinschaften.

    Deshalb sind die Religionsgemeinschaften unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes für die Inhalte ihres Religionsunterricht verantwortlich. Sie leiten die Inhalte für den Religionsunterricht von ihren Glaubensaussagen ab. Diese sind weder neutral noch objektiv. Sie dürfen aber die Freiheitsentfaltung anderer nicht rechtswidrig beschränken.

    Der Religionsunterricht wird grundsätzlich von staatlichen Lehrern unterrichtet, die:

    - beide Staatsexamina haben,
    - auf die Verfassung vereidigt sind und
    - über die Zulassung der jeweiligen Religionsgemeinschaft verfügen.

    Daneben kann der Staat in seinen Schulen – in Abstimmung mit den Religionsgemeinschaften – auch Personen mit der Erteilung des Religionsunterricht beauftragen, die keine Lehrerausbildung haben.

    Die Religionsgemeinschaften haben das Recht, durch Einsichtnahme in den Unterricht zu prüfen, ob dieser mit ihren Grundsätzen übereinstimmt. Sie können bei schwerwiegenden Verstößen gegen ihre Glaubenslehren der Lehrkraft die Vokation bzw. Missio entziehen. Die Lehrkraft ist dann nicht mehr zur Erteilung von Religionsunterricht berechtigt.

    Auch hat der Staat das Recht zu überprüfen, ob der Religionsunterricht staatlichen Anforderungen an Schule genügt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland#Der_Religionsunterricht_als_.E2.80.9Egemeinsame_Angelegenheit.E2.80.9C

    In Berlin gibt es „Islamischen Religionsunterricht“. Er wird durch die Islamische Föderation Berlin erteilt, einem zum Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland gehörenden regionalen Verband. Die Islamische Föderation (IFB) wird von Beobachtern kritisch beurteilt, da ihr enge Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft Millî Görüs unterstellt werden. Millî Görüs (IGMG) gilt als extremistisch und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Islamische Föderation distanzierte sich vom Volksbegehren Pro Reli, nachdem klar wurde, dass ein Erfolg des Volksentscheids ihre Rolle schwächen würde.

    In Niedersachsen wird seit einiger Zeit „Islamischer Religionsunterricht“ angeboten. Als Ansprechpartner für den Staat fungiert ein runder Tisch, der sich unter anderem aus Vertretern verschiedener islamischer Organisationen zusammensetzt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland#Der_Religionsunterricht_als_.E2.80.9Egemeinsame_Angelegenheit.E2.80.9C

    2006

    Die muslimischen Verbände in Deutschland wollen jedoch mehr.

    Sie fordern schon seit Jahren einen islamischen Religionsunterricht, der in seinem Bekenntnischarakter dem der evangelischen und katholischen Kirche gleichen soll – also einen Unterricht, der nicht nur theoretisch über den Islam informiert, sondern den Kindern direkt muslimische Werte und den islamischen Glauben vermittelt.

    http://de.qantara.de/Viele-Huerden/3464c3558i1p402/

    Exkurs: Die Strippenzieher: Ceylan und Wulff

    Osnabrücker Islamwissenschaftler Prof. Ceylan begleitete Bundespräsident Wulff auf Auslandsreise

    Prof. Dr. Rauf Ceylan, Islamwissenschaftler an der Universität Osnabrück, begleitete Bundespräsident Christian Wulff auf seiner fünftägigen Auslandsreise in die Volksrepublik Bangladesch und die Republik Indonesien. Auf dem Besuchsprogramm standen zahlreiche Begegnungen mit Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften. Ceylan konnte sich nicht nur über das multireligiöse Leben in Bangladesch und Indonesien informieren, sondern auch über das geplante Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück berichten. …

    Das Bild muslimischen Lebens in Deutschland werde nach Meinung des Osnabrücker Religionspädagogen in den ausländischen Medien nur einseitig vermittelt: »Viele positive Facetten und Entwicklungen müssen in Zukunft stärker transportiert und kommuniziert werden. Die Diaspora-Situation ist eine Chance für uns europäische Muslime, um Neues auszuprobieren.« Diese Idee der Kooperation werde in nächster Zeit mit den in Bangladesch und Indonesien tätigen deutschen Stiftungen aufgegriffen werden, um ein Wissenstransfer in Form von Tagungen und Konferenzen zu gewährleisten.

    http://www.idw-online.de/pages/de/news454980

    Die neuen Gelehrten des Islam – Kirche unterstützt Frauen

    15.10.2011
    Von Christian Unger

    Hamburg. “Vielen Dank für die Einladung zum Kaffee”, sagt Noha Abdel-Hady, aber sie faste gerade. Es ist noch nicht viel los an diesem Morgen im Café dell Arte im Westflügel des Hauptgebäudes der Universität Hamburg. Die Herbstsonne scheint durch das gläserne Dach auf die runden Holztische im Foyer, und Noha Abdel-Hady findet kräftige Worte für das, was ihr der Glaube bedeutet. “Er ist für mich wie ein Wegweiser, um ein guter Mensch zu sein.” Er sei ihr Leben. (…)

    Und die 26 Jahre alte Abdel-Hady ist Teil eines großen Puzzles, das sich nach und nach in Deutschland zusammenfügt. Von Hamburg bis München entwickelt sich eine islamische Theologie – getragen von einem Bündnis aus Politikern und Stiftungen. Vier Zentren für Islam-Studien in Deutschland nehmen in diesem Wintersemester ihren Betrieb auf. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Standorte Münster und Osnabrück, Tübingen, Frankfurt und Erlangen in den nächsten fünf Jahren mit jeweils vier Millionen Euro. Mit dem Geld sollen Forscher, Mitarbeiter und Nachwuchskräfte bezahlt werden. Die Hochschulen bilden nun Imame, Theologen und Religionslehrer aus.

    Auch die Universität Hamburg hat seit diesem Wintersemester erstmals eine Professur für Islamische Theologie. Die Wissenschaftlerin Katajun Amirpur wechselt von Zürich in die Hansestadt an die Akademie der Weltreligionen. Die Stadt fördert die Akademie jährlich mit 150 000 Euro.

    http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2060576/Die-neuen-Gelehrten-des-Islam-Kirche-unterstuetzt-Frauen.html

    Der schulische Religionsunterricht dient zwar als Einführung von Kindern und Jugendlichen in die jeweiligen Vorstellungen und Wertesysteme der Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaften. Er hat jedoch weitere Inhalte wie Ethik, allgemeine Religionskunde, Menschenrechte und Lebenskunde. Dies bezieht sich in den Ländern Europas vor allem auf den christlichen Religionsunterricht, wo die Lehrkräfte auch die Lehren anderer Weltreligionen beispielhaft vorstellen. Wieweit dies z.B. im Islam ebenfalls erfolgen soll, ist Gegenstand laufender Erörterungen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht

    Nicht nur pampig oder patzig sollen sich unsere Volksvertreter zum unbedingten Vorrang von AEMR und GG gegenüber den Forderungen der Religion (oder Tradition) bekennen.

    Wo ein totalitäres Gehorsams- und Rechtssystem wie das der Scharia betroffen ist, sollte man, gerade in Bezug auf die Schule, deutlicher zwischen bekenntnisbezogen (man redet vom konfessionellen Religionsunterricht, vgk. Rothgangel: Innen- und Außenperspektive. Zur Bedeutung von Religionswissenschaft für einen konfessionellen Religionsunterricht.) und bekennend unterscheiden.

    Denn selbstverständlich kann jede Form von Islamkunde / muttersprachlich eingebundene “Islamunterweisung” oder verwirklichter IRU sich auf das “Bekenntnis” beziehen (der gelegentlich und mit Blick auf Art. 7 GG geforderte “Bekenntnischarakter” will allerdings mehr). Die vom Lehrer dargelegten grundgesetzwidrigen Normen der Scharia können aber gar nicht Bekenntnis sein, solange der Religionsunterricht sich nicht gegen die Verfassung richten soll.

    “Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht” könnte ja auch vor einer jeden ernsthaft verwirklichten Scharia ausdrücklich und bekenntnisorientiert warnen (vgl.: “Ab dem Schuljahr 2012/13 soll der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht schrittweise in den Schulen eingeführt werden.”), ohne dass der Aufbau von Schariaschiedsstellen die Schülerin oder den Schüler überwältigt und, bei angedrohter Höllenstrafe (Koran, Hadith) erpresst.

    http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_druckversion&_ivw=zeuregio&id=1915860&_wo=Lokales:Euregio

    Die Islamlobbyisten und sonstigen Schariafreunde spielen auf Zeit – und die Gutmenschen oder Islamoptimisten tun so, als ob sich die wesensgemäß kohärente, im deutschen Bildungswesen gezwungenermaßen (zum Schein?) segmentierte ‘vor der Hölle rettende’ Scharia dauerhaft in von Außenansicht und Wissenschaftlichkeit gerahmte Schulstunden sperren ließe.

    Unterdessen begleitet Ceylan Wulff in den Schariastaat Indonesien und trägt die schariagehorsam fastende Nachwuchstheologin Noha Abdel-Hady ihren Schleier – natürlich völlig freiwillig.

    Schleichende Islamische Revolution per Ehrenamt und Schulgesetz? Muslimbrudernahe jenseitszentrierte Faschisierung eines Bevölkerungsteils nun auch mit dem Werkzeug gelebter und ‘bekennend’ gelehrter Religion?

    Haben wir den ‘Wind des Wandels’ (Sylvia Löhrmann) vergessen, der 1979 im Iran durchaus erfolgreich zu wehen begann? Das vom Hamburger Abendblatt gewählte Bild könnte sich antidemokratisch, theokratisch bewahrheiten: “Teil eines großen Puzzles, das sich nach und nach in Deutschland zusammenfügt”.

    http://www.fachportal-paedagogik.de/fis_bildung/suche/fis_set.html?FId=848574

    „Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Schutzmauern, die anderen bauen Windmühlen.“ Lassen Sie uns gemeinsam an dieser Windmühle bauen, meine Damen und Herren!

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Reden_MinisterinLoehrmann/7_12_2011_IRU__Bilal_Moschee_Aachen.pdf

  3. Karsten Hilchenbach sagt:

    Deutschland (damals noch) von Österreich aus gesehen:
    ÖIF-Dossier n°5
    Der islamische Religionsunterricht in Österreich
    Dr. Mouhanad Khorchide

    Juli 2009

    Für die Inhalte und Ziele des Religionsunterrichts sind die Vorstellungen der beteiligten Religionsgemeinschaften maßgeblich. Der Staat ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet und darf daher nicht entscheiden, welchen Inhalt der Religionsunterricht haben soll und welche Glaubenslehren „richtig“ sind. Der Staat ist somit auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Allerdings bestehen die Bestimmungsrechte der Religionsgemeinschaften nach Art. 7 Abs. 1 GG „unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts“. Das Bundesverfassungsgericht versteht die Schulaufsicht im Sinne des Art. 7 Abs. 1 GG als Befugnis des Staates zur Planung und Organisation des Schulwesens mit dem Ziel der Gewährleistung eines Schulsystems, das allen jungen BürgerInnen ihren Fähigkeiten entsprechend die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet.

    http://www.integrationsfonds.at/publikationen/oeif_dossiers/der_islamische_religionsunterricht_in_oesterreich/

    Michael-Ezzo Solf will jetzt den IRU – vor einem halben Jahrzehnt kämpfte er gegen das Lehrerinnenkopftuch.

    05. März 2007
    bei IGMG

    Ex-Schulministerin Ute Schäfer (SPD) sagte, mit dem Kopftuchverbot werde „mit Kanonen auf Spatzen“ geschossen. „Emanzipierte Lehrerinnen werden gezwungen, das Kopftuch abzulegen“, kritisiert sie. Der CDU-Abgeordnete Michael-Ezzo Solf behauptete dagegen, dass das Kopftuch gegen „Verfassungsgüter wie die Freiheit, Menschenwürde und die Gleichberechtigung“ verstoße. Mit Hinblick auf die Düsseldorfer Sozialpädagogin, die wegen des Tragens einer Baskenmütze von der Bezirksregierung abgemahnt wurde, fragte Grünen-Fraktionsvorsitzende Sylvia Löhrmann: „Wodurch gefährdet eine Baskenmütze die Gleichberechtigung?“ In Nordrhein-Westfalen gilt seit August 2006 ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen.

    http://www.igmg.de/nachrichten/artikel/5676.html?L=qztwEjYZ&type=98

    Österreich: Fuat Sanaç von der IGGiÖ

    Sanac, der heute zum Vorsitzenden der Islamischen Glaubensgemeinde (IGGiÖ) in Österreich gewählt wird, lässt in der Tat mit – für einen islamischen Religionsgelehrten – erstaunlichen Positionen aufhorchen. Dass sich seine Tochter nach einem London-Aufenthalt gegen das Kopftuch entschieden hat? Was soll’s. Auf die menschlichen Qualitäten käme es an, erklärt Sanac mit offener Geste. Ob jemand die frommen Regeln des Islam beachte oder nicht: zweitrangig.

    Der oberste Islamvertreter als antiautoritärer Religionsvater?

    Das wäre wohl ein Trugschluss. Wenn es konkret wird, bezieht der türkischstämmige 57-Jährige eindeutig Position. Zwar verurteilte er die Aussagen des inzwischen zurückgetretenen IGGiÖ-Vize Ahmet Hamidi (zu viel Sport sei schädlich für Frauen). Zugleich erklärte Sanac aber, wie sich Musliminnen in öffentlichen Schwimmbädern zeigen sollten: im Vollkörperbadeanzug.

    Dass er als junger Mann in Deutschland Spitzenfunktionär der radikalen türkischen Splitterpartei “Milli Görüs” war, wischt er genervt vom Tisch. “Na und? Ist das ein Verbrechen?” Das sei lange her, er habe mit Politik längst nichts mehr am Hut. Zu einer Distanzierung von der Partei, die von einer Großtürkei träumt und nach Ansicht des deutschen Verfassungsschutzes zumindest tendenziell antisemitisch auftritt, ist er aber nicht bereit.

    http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/portraet/2773019/zwei-gesichter-des-fuat-sanac.story

    Neuer Islam-Präsident
    “Religiöse Verbote kann man nicht ändern”
    Interview | Maria Sterkl, 19. Juli 2011

    derStandard.at: Ohne Religion zu leben, heißt nicht, unter Zwang ohne Religion zu leben. Viele Menschen leben unter Zwang mit Religion.

    Sanaç: Ja, auch das ist falsch im Islam. Ein Muslim ist der, der sich freiwillig Gott unterworfen hat, der freiwillig betet und fastet. Sonst ist es ungültig. Deswegen spreche ich immer von Freiheit, Freiheit, Freiheit. Jeder muss für sich entscheiden.

    derStandard.at: Sie haben es als ein religiöses Gebot bezeichnet, dass Mädchen ab der Pubertät nicht mehr mit Buben schwimmen gehen. Aber daraus können sich ganz konkrete Probleme ergeben: Was ist, wenn der ganze Freundeskreis ins Freibad geht, aber Aylin oder Yasmin darf nicht mitgehen?

    Sanaç: Das ist eine private Entscheidung. Das muss man respektieren. In jeder Religion gibt es Gebote und Verbote, die können Sie nicht verändern.

    derStandard.at: Was ist, wenn eine gläubige 16-Jährige die Gebote einhalten will, aber dennoch darunter leidet, weil es sie von ihren Freundinnen isoliert?

    Sanaç: Das Problem gibt es nicht. Das ist total unrealistisch. Außerdem: Es geht nicht ums Schwimmen, sondern ums Sich-Entblößen. Das ist die Vorschrift. Wenn das Mädchen sagt, es zieht einen Ganzkörperanzug an, dann geht es. Und das sollen die Freunde akzeptieren, wenn sie wirklich wahre Freunde sind.

    derStandard.at: Andere sagen, es gebe unterschiedliche Auslegungen des Koran. Wenn ich Ihnen zuhöre, klingt es so, als gebe es nur eine einzige.

    Sanaç: Es gibt Dinge, die man nicht auslegen kann. Das ist wie beim Schweinefleisch. Da gibt es keine Auslegung, das ist Vorschrift. Du darfst nicht lügen – auch eine Vorschrift. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn ich in Lebensgefahr bin, darf ich sogar Schweinefleisch essen.

    http://derstandard.at/1310511577313/Neuer-Islam-Praesident-Religioese-Verbote-kann-man-nicht-aendern?seite=27

    Mathias Rohe in Österreich:

    STANDARD: Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor?

    Rohe: Wir brauchen dringend ein muslimisches Bildungssystem von innen heraus, das Musliminnen und Muslimen deutlich machen kann, dass es sehr wohl vereinbar ist, ein guter Österreicher, ein guter Europäer und ein guter Muslim zu sein. Das kann der Islam leisten. Aber es gibt Interpretationen, die dem diametral entgegen stehen, und Einflussnahmen auf Muslime in Europa von außen, die versuchen, sie von uns wegzubewegen. Da ist durchaus was im Gange. Darum dürfen wir das Maß an Distanz nicht so groß werden lassen, dass es in Gegnerschaft umschlagen kann. Aber auch im Regelschulsystem sollte die vielfältige muslimische Lebenswirklichkeit thematisiert werden.

    STANDARD: Was meinen Sie mit islamischem Bildungssystem?

    Rohe: Etwa muslimischen Religionsunterricht. Da hat Österreich schon etwas institutionalisiert, das wir in Deutschland erst langsam planen. Wir müssen an die Jugend heran.

    http://derstandard.at/2460312

    Rückblick erste Lesung, Juni 2011

    29.06.2011
    Nordrhein-Westfalen
    Plenarprotokoll 15/36

    Solf:

    So haben wir, CDU, SPD, Grüne und FDP, seit 2005 in der Parlamentarischen Arbeitsgruppe „Islam-Dialog“ in ehrlicher Gemeinsamkeit an diesem Ziel gearbeitet. Ich danke allen betreffenden Kolleginnen und Kollegen dafür.

    So bringen wir heute, mehrheitlich gemeinsam, diesen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung ein. …

    Die Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts unter staatlicher Aufsicht ist aber gleichzeitig auch ein Gebot der Klugheit. …

    Unser Interesse ist es auch, den islamischen Religionsunterricht als Tür zur Integration zu verstehen. Wenn wir bekenntnisorientierte Unterweisung aus unseren Schulen ausschließen würden, dann dürften wir uns nicht wundern, wenn diejenigen, die einer so ausgeschlossenen Religion anhängen, das staatliche Schulsystem als fremd empfinden würden. Wer will, dass Religionsgemeinschaften keine Parallelgesellschaften fördern, der muss ihnen aber auf allen Ebenen Teilhabe und Zugang zu unserem durch das Grundgesetz definierten Gemeinwesen geben. …

    Das einigende Band, die Identifikation, die wir erwarten dürfen, ist unser Grundgesetz.

    Und deshalb die Beiratslösung! Der Beirat ist Ersatz, nicht Äquivalent für Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht ist keine Bringschuld des Landes. …

    Er ist – ich zitiere von Campenhausen … Er ist „über die für alle gleiche Religionsfreiheit hinaus eine staatliche Begünstigung für Religionsgemeinschaften. Sie müssen durch ihre innere Ordnung und die nachgewiesene Zahl ihrer Mitglieder die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch der Nachweis des Einstehens für die Verfassungsordnung als Werteordnung.“

    (Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

    „Zentral sind dabei die Ablehnung von Gewalt, die Anerkennung der Grundrechte, d. h. auch die Anerkennung der Weltlichkeit, d. h. der religiösen Neutralität des Staates, und das Recht des Einzelnen, die Religionszugehörigkeit aufzugeben.“

    Ich hoffe sehr, dass sich der Weg zu einer spezifisch europäischen islamischen Kultur verbreitern wird und dass diejenigen am Wegesrand zurückbleiben, die den Interessen eines anderen Staates oder gar einer Dominanz der Religion über den Staat verpflichtet sind. …

    Denn der islamische Religionsunterricht, den wir mit einer breiten Mehrheit in diesem Hause wollen, ist eben nicht nur Religionskunde. Es soll sich bei ihm, genauso wie beim evangelischen oder katholischen Religionsunterricht, um einen bekenntnisorientierten Unterricht handeln. Es geht nicht nur darum, die Geschichte der Religion zu lernen sowie ihre Gebote und Maxime intellektuell nachzuvollziehen und zu befragen. Es geht auch um das Glauben an sich. In einer Zeit, in der sich kirchliche Veranstaltungen in Deutschland gerne darin erschöpfen, Kerzen von rechts nach links tragen zu lassen und mehr oder weniger weise Fragen der Politik zu behandeln, kann die Implementierung einer nach wie vor kraftvollen Religion, wie es der Islam ist, nicht folgenlos bleiben. Muslime bringen Religion in ein sich entreligionisierendes Europa, bringen Religion, diesen – das hat Karl Marx gesagt – „Seufzer der bedrängten Kreatur“.

    80 % der Weltbevölkerung können als religiös gelten. In unseren unglücklich aufgeklärten Breiten ist das Talent der Transzendenz verkümmert. Da schwimmt man in einem Meer von Relativierungen, und da wird man jetzt konfrontiert mit gläubigen Menschen, die zumeist auf eine viel einfachere Weise glauben.

    Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in unseren Schulen wird daher nicht zuletzt – das hoffe ich – auch dazu führen, dass sich nicht nur unsere Kirchen, sondern auch wir alle wieder stärker mit den Kernfragen von Glauben und Religion beschäftigen. Einmal im Herzen unserer Gesellschaft angekommen, wird der Islam nicht nur die christlichen Glaubensgemeinschaften konstruktiv herausfordern, er wird auch der religiös längst indifferenten Mehrheitsgesellschaft einen klaren Spiegel vorhalten.

    Sören Link:

    Es gibt sicherlich Änderungsbedarfe, es gibt offene Fragen, aber – und da stimme ich Herrn Solf ebenfalls zu – wenn es uns gelingen sollte, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen gesetzlich zu verankern, wenn es uns gelingen sollte, diesen Weg, so steinig er auch sein mag, tatsächlich zu beschreiten, dann wären wir – zumindest nach meiner Kenntnis – das erste Bundesland in Deutschland mit einer gesetzlichen Grundlage für einen Regelunterricht „Islamische Religion“. Wir haben die große Chance, den Islam, die Vermittlung religiöser Werte aus den von Herrn Solf gerade skizzierten „Hinterhofmoscheen“ hineinzuholen in die Öffentlichkeit, in die Schulen, und zwar unter staatlicher Aufsicht, und wir haben die Chance, diesen Prozess zu beiderseitigem Nutzen voranzutreiben.

    Gunhild Böth (LINKE):

    Vorhin hat Herr Solf etwas über den Religionsunterricht gesagt, was ich – Entschuldigung – korrigieren muss: Der Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht ist jedenfalls in den Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen kein indoktrinierender Unterricht, in dem einem dann alles vermittelt wird, was diese Religionsgemeinschaft gerne vermitteln möchte, sondern Schülerinnen und Schüler sollen sich vergewissern. Und dieses Vergewissern kann auch dazu führen, dass sie anschließend sagen, nachdem Sie mehr Kenntnisse darüber haben und es reflektiert haben: Das will ich nicht und da will ich gar nicht mehr bei sein. Auch dieses kann eine mögliche Entscheidung von Schülerinnen und Schülern nach dem Lehrplan des Landes Nordrhein-Westfalen sein. Ich würde mich erst einmal kundig machen, bevor ich hier über irgendetwas rede, von dem ich keine Ahnung habe.

    Dann will ich noch etwas zur Zusammensetzung des Beirats sagen. Herr Solf, Sie haben es sonst immer so mit dem Verfassungsschutz. In dem Beirat sind Organisationen wie zum Beispiel Milli Görüs, die unter bestimmten Aspekten auf der Liste des Verfassungsschutzes stehen, vertreten. Sie nehmen einfach hin, dass die Einfluss haben.

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP15-36.html

    http://sigrid-beer.de/userspace/NW/sigrid_beer/Reden/Rede_29-06-11_Islamischer_Religionsunterricht.pdf

  4. Filzentwirrer sagt:

    Aiman Mazyek ist Sohn der Konvertitin Hildegard Mazyek, Hildegard sitzt im Vorstand der muslimbrudernahen Aachener Bilal-Moschee (Islamisches Zentrum Aachen), vgl.:

    Die Deutsche Hildegard Mazyek, Vorstandsmitglied der Aachener Bilal-Moschee, ist wie ihr syrischer Ehemann Ahmad ebenfalls kein Neuling mehr. Wohl aber ihr Sohn Aiman, Pressesprecher des Zentralrats der Muslime in Deutschland und Chefredakteur der größten deutschsprachigen Homepage: Islam.de.

    http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?MODULE=Frontend&ACTION=ViewPageView&Filter.EvaluationMode=standard&PageView.PK=23&Document.PK=37691

    http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-08/11515122-swr-fernsehen-aenderungen-und-ergaenzungen-von-sonntag-24-august-2008-woche-35-13-08-2008-bis-montag-22-september-2008-woche-39-007.htm

    Oberbürgermeister Marcel Philipp mit dem Vorstand des Islamischen Zentrums Bilal Moschee, Aiman el-Attar, seiner Tocher Lina und Hildegard Mazyek, ebenfalls Vorstandsmitglied des IZA.

    http://www.euregio-aktuell.eu/archives/10734-Aachen-Islamisches-Zentrum-spendet-fuer-Aachen-hilft-Haiti.html

    http://www.euregio-aktuell.eu/uploads/haiti_klein.jpg

    Dr. med. M. Z. Safar Al-Halabi

    http://muslime-in-aachen.de/index.php?cat=daten&inhalt=wo

    ebendort, zahnmedizinisch: Hawari

    Hawari bzw. al-Hawari ist ein berühmter Name beim European Council for Fatwa and Research (ECFR) : Members: Dr. Muhammed Al-Hawari (Germany)

    http://en.wikipedia.org/wiki/European_Council_for_Fatwa_and_Research#Members_of_the_ECFR

    Prof. Dr. Mohammad Hawari
    Mitbegründer des Islamischen Zentrums Aachen und 18 Jahre stellv. Vorstandsvorsitzender

    Mitglied in folgenden islamischen Räten:

    European Council for Fatwa and Research
    International Union for Muslim Scolars
    Fiqh Council of Mekka
    World Islamic Congress in Jeddah
    Consultant der WHO in Kairo/Genf
    Stellv. Vorsitzender des European Islamic Forum

    http://www.halal-europe.com/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=22&lang=de

    Aktuelles Interview: Badreddin Hawari (Islamisches-Zentrum Aachen) zum Thema „Halal-Nahrungsmittel – eine wachstums-starke Produktgruppe

    http://www.halal-europe.com/index.php?option=com_content&view=article&id=28&Itemid=36&lang=de

    Eine Burger-Kette mit islamisch korrekten Klöpsen gibt es hierzulande trotzdem nicht. “Das ist aber nur noch eine Frage der Zeit”, meint Badreddin Hawari vom Islam-Zentrum in Aachen. “McHalal wird kommen.” …

    Für besonders strenge Muslime bedeutet dies, dass den Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird, damit sie schnell ausbluten. Das widerspricht jedoch deutschen Tierschutzgesetzen und sorgt daher für eine emotional geführte Debatte. “Dadurch besteht die Gefahr, dass nicht-muslimische Kunden abgeschreckt werden”, sagt Daniel Lucht, Handelsanalyst bei Verdict Research aus London.

    Allerdings widerstrebt diese Art des Schlachtens auch einem Großteil der muslimischen Bevölkerung. Daher werden Tiere in Deutschland mit leichter Betäubung geschächtet. “Das ist mit den Regeln des Islam durchaus noch vereinbar”, sagt Badreddin Hawari vom Islam-Zentrum. Er muss es wissen: Seine Organisation gehört zu den führenden Halal-Zertifizierern in Deutschland

    aus: Carsten Dierig: Die Würstchen des Propheten
    WELT-online 18.10.2009

    http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article4885178/Die-Wuerstchen-des-Propheten.html

    ISLAMIC CENTRE AACHEN
    Am Beulardstein 59
    52072 Aachen
    Germany

    http://www.worldhalalcert.com/islamic-centre-aachen/

    Die deutschen Halal-Zertifizierer, genannt auch

    M-HADITEC GMBH & CO KG
    Hermann-Köhl-Str. 7
    28199 Bremen

    [ Anmerkung filzentwirrer: ESLAM: Das Projekt wird wissenschaftlich betreut von Dr. Yavuz Özoguz für die Firma m-haditec GmbH & Co. KG USt-IdNr. DE237875374 Hermann-Köhl-Str. 7 Bremen Internet http://www.mhaditec.de Geschäftsführer Dr.-Ing. Gürhan Özoguz ]

    ISLAMISCHES ZENTRUM MÜNCHEN
    Wallnerstraße 1
    80939 München

    http://www.worldhalalcert.com/category/germany/

    Seit ihren Anfängen wird die Münchner Moschee in Verbindung mit den ägyptischen Muslimbrüdern gebracht. Ansatzpunkt dafür war die Tatsache, daß ihre Gründung von einem prominenten Muslimbruder aus Ägypten, Dr. Said Ramadan, ausgegangen ist, der den Verein mehrere Jahre aus seinem Genfer Exil geleitet hat. [Vgl. Abdullah 1981, S. 118; Binswanger 1990b, S. 140-142. Said Ramadan war der Schwiegersohn von
    Hasan Al-Banna, dem Gründer der Muslimbrüder. Einer seiner Mitarbeiter, Ghaleb Himmat, der mittlerweile in Lugano lebt, ist nach wie vor Vorsitzender der IGD.] Bei den Muslimbrüdern handelt es sich um eine politische Organisation, die 1928 in Kairo entstanden ist. Mittlerweile ist sie in verschiedenen Ländern verbreitet und strebt die Schaffung von islamischen Staats- und Gesellschaftsordnungen an.

    http://www.fes.de/fulltext/asfo/00803008.htm#E10E9

    ebendort zu Sylvia Löhrmanns Vortragsort Islamisches Zentrum Aachen (IZA)

    Die Initiative zum Bau einer Moschee in Aachen ging Anfang der sechziger Jahre von arabischen Studenten und Akademikern aus. Am 11. Mai 1960 gründeten sie die Internationale Muslim Studenten Union Aachen e.V. (IMSU), deren vorrangiges Ziel die Errichtung einer Moschee sein sollte (§ 2 Abs. 3). Bereits 1964 konnte mit dem Bau der Gebetsstätte begonnen werden, die nach dem ersten Muezzin in der Geschichte des Islams, Bilal, benannt wurde. [Vgl. Islamisches Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V. 1990a, S. 1.] Nach ihrer Fertigstellung übertrug die IMSU die Trägerschaft am 15. November 1970 auf eine selbständige Moscheestiftung, aus der am 29. Juni 1978 das Islamische Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V. (IZA) als eigentlicher Trägerverein hervorging. …

    In den Räumen der Gemeinde und unter der Leitung ihres Imams fand am 26. Dezember 1979 die Gründung der Union für in europäischen Ländern arbeitende Muslime e.V. (UELAM) statt, die im Auflösungsfall ebenfalls das IZA begünstigt. …

    Genauso wie der IGD werden dem IZA Beziehungen zu politischen Kreisen in der arabischen Welt nachgesagt. Die Moschee in Aachen gilt seit Jahren als Sitz der syrischen Muslimbrüder. Der Anhaltspunkt dieser Vermutung liegt vor allem darin, daß der prominente syrische Muslimbruder Isameddin El-Attar das IZA gegründet und lange Zeit geleitet hat.

    http://www.fes.de/fulltext/asfo/00803008.htm#E9E8

  5. Karsten Hilchenbach sagt:

    :::

    In Düsseldorf hofft man nun auf eine Übergangslösung, wie sie die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ins Leben gerufene Islamkonferenz im Februar 2008 formulierte. Darin heißt es, der Staat könne, solange eine muslimische Organisation noch nicht die Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft erfülle, mit ihr bereits kooperieren. Damit sei die Erwartung verbunden, dass sie innerhalb einer absehbaren Frist alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft unzweifelhaft erfülle. Die islamischen Verbände zogen jedoch ihre Unterschrift unter das Dokument zurück. (…)

    Auch im Landtag hofft man auf eine Einigung im Sinne der Übergangslösung. «Wir hatten dem Koordinierungsrat einen Brief geschrieben mit der Bitte, seine Vorstellungen zu äußern, wie es weitergehen könnte», sagt CDU-Landtagsabgeordneter Michael-Ezzo Solf, der der parlamentarischen Arbeitsgruppe Islam-Dialog vorsitzt. «Wir haben daraufhin eine sehr ausweichende, unbefriedigende Antwort bekommen.»

    Über die Gründe dieses Verhaltens will indes niemand öffentlich spekulieren. Eine Stellungnahme war auf mehrmalige ddp-Anfrage weder vom KRM noch von DITIB zu bekommen.

    aus: Der Westen 04.06.2009

    http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/schulfach-islamische-religion-kommt-nicht-voran-id360337.html

    :::

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