260. Sylvia Löhrmann und der Islam

Edward von Roy

Mönchengladbach

Landtag Nordrhein-Westfalen

Petitionsausschuss

20.09.2011

Petition

I.3/15-P-2011-05451-00

Der Landtag möge beschließen:

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

Begründung

Der KRM vertritt mit 22,7 % nur eine Minderheit der Muslime des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, vielen Muslimen ist er schlicht unbekannt.[1] Zur auf Ungleichbehandlung beruhenden, angeblich die Seele vor dem Höllenfeuer rettenden Pflichtenlehre der Scharia (Islamisches Recht) geht der KRM, der insofern als fundamentalistisch und reaktionär zu bezeichnen ist, nicht auf Distanz. Ein proschariatischer Verantwortlicher für die Inhalte des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) jedoch wird die an staatlichen Schulen unterrichteten Kinder und Jugendlichen, auch die nichtmuslimischen, in einen Wertekonflikt mit den Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bringen, der Grundlage unseres Grundgesetzes (GG), denn an der schariarechtlichen Maßgabe der erbrechtlichen Benachteiligung der Frau und des Nichtmuslims, am Verbot der Apostasie sowie am Gebot der Verschleierung (Hidschab)[2] des Frauenkörpers ist nach Auffassung der Mehrheit der Muftis[3] und Gelehrten (‚Ulama)[4] nicht zu rütteln.

Nach wie vor gibt es den zur Erteilung bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts erforderlichen Ansprechpartner des Staates nicht. Dessen ungeachtet unterzeichneten Schulministerin Sylvia Löhrmann sowie, für den KRM, Nurhan Soykan (ZMD), Ali Kızılkaya (Islamrat), Seyfi Öğütlü (VIKZ) und Orhan Bilen (DİTİB) am 22.02.2011 eine „Gemeinsame Erklärung“, die darauf abzielt, zeitnah bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG bzw. § 31 SchulG NRW einzuführen.

Insbesondere die Errichtung des verabredeten Beirats entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und ist dem Souverän, dem Volk, bis heute nicht bekannt gemacht worden. Gleichzeitig bekundet der KRM die, zumindest provisorische, äußerst zentrale Bedeutung des Beirats gerade im Hinblick auf eine wiederum nicht öffentlich bekannt gemachte schulgesetzliche Änderung, wörtlich: „Der KRM nimmt es … zur Kenntnis, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.“

Dieser Beirat soll, NRW würde dieses schließlich „erwägen“, untrennbar in das geänderte Schulgesetz integriert sein, zugleich hat, geht es nach dem Koordinierungsrat, dieser inhaltlich durch den KRM gesteuert und permanent personell gebilligt zu sein. Damit erklärt sich der KRM selbst zum Ansprechpartner des Staates und maßt sich an, zu definieren, was muslimisch ist und was nicht („Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land“), ein ehrgeiziges Streben, das ihm aufgrund mangelnder Vertretungsbefugnis und zu prüfender Verfassungstreue jedoch vermutlich gar nicht zusteht.

Eine von Löhrmann, Soykan, Kızılkaya, Öğütlü und Bilen in der Gemeinsamen Erklärung dezidiert angestrebte „Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des Landtages und der organisierten Muslime …, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden“, hätte zu gewährleisten, dass die Absage an das ungleich behandelnde (diskriminierende) und nicht zuletzt frauenfeindliche Schariagesetz Lehrinhalt des geplanten IRU sein wird. Eine gleichsam automatisierte Ermächtigung des KRM zum personellen Ausgestalten dieser „Arbeitsgruppe“ darf es dabei nicht geben.

Die Standards von AEMR (1948) und GG (1949), insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau, sind im Schulbetrieb auch im Schulfach Religion weder zu verwerfen noch zu ironisieren. IRU muss wissenschaftsbasiert sein; der zum Politikunterricht entstandene Beutelsbacher Konsens (1976) sollte auch für das Schulfach Religion Gültigkeit haben.[5]

Weder KRM noch KRM-gesteuerter „Beirat“ sind staatlicher Ansprechpartner. Das am 22.02.2011 verhandelte Beiratsmodell ist nicht zu verwirklichen.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Quelle

Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht

„Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann.“

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/Gemeinsame_Erklaerung.pdf

[1] Unter den muslimischen Verbänden ist DİTİB der bekannteste mit 44 Prozent, gefolgt vom AABF (27 Prozent), dem ZMD (27 Prozent), dem VIKZ (25 Prozent) und dem Islamrat (IR) (16 Prozent). Am unbekanntesten unter den Verbänden ist der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) mit einem Anteil von 10 Prozent. 59 Prozent der türkischen Muslime kennen DİTİB. … Wahrgenommene Vertretungsleistung durch den jeweils bekannten muslimischen Verband unter den befragten Muslimen (in Prozent) KRM: 22,7 % „vertreten“, 17,7 % „teils/teils“, 59,5 % „nicht vertreten“.

http://ec.europa.eu/ewsi/UDRW/images/items/docl_9743_55658285.pdf

[2] To fulfil the minimum requirements of Hijab, a Muslim woman covers her entire body, except her face and hands.

http://thequranblog.wordpress.com/2010/06/10/hijab-in-islam-2/

[3] Großmufti Mustafa Cerić strebt nach der Legalisierung der Scharia: (f) opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law;

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

[4] This is indeed a great assignment to the ‚ulama that requires from people to obey and follow them.

http://members.cox.net/ameer1/obeymqa.html

[5] Diese Dreieinigkeit von Überwältigungsverbot, Kontroversgebot und Subjektbezug übersetzte das zentrale Merkmal einer pluralistischen Demokratie – die Anerkenntnis von unterschiedlichen Interessen und Werten aufgrund unterschiedlicher Lebenslagen und Lebensgeschichten und der Notwendigkeit des Konflikts um politische Lösungen für politische Probleme – in didaktische Leitlinien. Demnach bezieht der Unterricht nicht inhaltlich Stellung, sondern verwickelt die Lernenden in die Auseinandersetzung um ein kontroverses Thema und ermöglicht ihnen so den Erwerb einer eigenen Position und die Äußerung ihrer Stellungnahme. Politische Urteilsfähigkeit des Individuums kann durch aufklärenden Streit gefördert werden.

http://www.bpb.de/files/TM9Z60.pdf

Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

Überwältigungsverbot. Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

http://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html

Der Präsident des Landtags von Nordrhein-Wesfalen

Herrn

Edward von Roy

13.01.2012

Geschäftszeichen

I.3/15-P-2011-05451-00

Ihre Eingabe vom 20.09.2011, eingegangen am 20.09.2011

Schulen

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung am 10.01.2012 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Das Anliegen war Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens aus der Mitte des Landtags, das die Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts und eines Beirats zum Ziel hat. Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz) am 21.12.2011 nach intensiven Beratungen und einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen beschlossen.

An dem Ziel, einen Beirat zu bilden, der die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religonsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach vertritt, wurde festgehalten.

Das Gesetz tritt am 01.08.2012 in Kraft und ist bis zum 31.07.2019 befristet. Die Befristung unterstreicht, dass der Weg über einen Beirat eine Übergangslösung ist.

Der Petitionsausschuss sieht keinen Grund, in der Angelegenheit weiter tätig zu werden.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(…)

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen

Geschäftsstelle

Petitionsreferat

Düsseldorf

24. Januar 2012

Ihre Nachricht vom 13.01.2012

I.3/15-P-2011-05451-00

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um eine detaillierte Begründung, warum unsere oben genannte Petition abgelehnt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt und Edward von Roy

Im Folgenden die lustlose Antwort der Landesregierung, die ihr Schweigen zum sehr reaktionären und deswegen keinesfalls schultauglichen islamischen Menschen- und Gesellschaftsbild des KRM sowie zur bleibenden Grundrechtswidrigkeit und damit Nichtintegrierbarkeit der Scharia sozusagen zuverlässig fortsetzt. Auf der Homepage von NRW lesen sich optimistisch stimmende Sätze wie „Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.“, doch man freue sich nicht zu früh, denn schließlich steht unmittelbar vorangehend: „Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind.“ Wie wahr!

Der Präsident des Landtags von Nordrhein-Wesfalen

Herrn

Edward von Roy

05.03.2012

Geschäftszeichen

I.3/15-P-2011-05451-01

Ihre Eingabe vom 25.01.2012, eingegangen am 25.01.2012

Schulen

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 28.02.2012 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Ein Petent hat im Petitionsverfahren einen Anspruch auf Entgegennnahme, Prüfung und Bescheidung der Petition. Diese Rechte wurden den Petenten gewährt.

Einen Anspruch auf Abhilfe oder eine bestimmte Art der Erledigung vermittelt das Petitionsrecht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf eine detaillierte Begründung oder Ablehnung.

Der Petitionsausschuss sieht keinen Anlass zu weiteren Maßnahmen.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(…)

21 Antworten to “260. Sylvia Löhrmann und der Islam”

  1. Schariafreie Schule Says:

    [Dieses Musteranschreiben an Ihre Landtagsabgeordnete / Ihren Landtagsabgeordneten können Sie auf Wunsch selbstverständlich gerne abändern bzw. ergänzen.]

    Sehr geehrte Frau … / sehr geehrter Herr …,

    am 22.02.2011 unterschrieb die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung jene ‚Verabredung‘, die den Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) dazu ermächtigt, Ansprechpartner des Staates für den schulischen Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) GG zu sein.

    Sylvia Löhrmann hat bislang darauf verzichtet, zu problematisieren, dass die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die als der deutsche Zweig der global agierenden Muslimbruderschaft gilt, Mitglied des im KRM organisierten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) ist. Entsprechendes gilt für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) und ihre Rolle im ebenfalls im KRM organisierten Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR).

    Für die genannten islamischen Strömungen und damit für den gesamten heutigen KRM müssen wir jene mit universellen Menschenrechten (AEMR) nicht verträglichen Gesellschafts- und Menschenbilder, namentlich Frauenbilder, als kennzeichnend annehmen, für die Autoritäten wie Scheich Yusuf al-Qaradawi oder Necmettin Erbakan weltweit bekannt geworden sind.

    Die Geschäftsordnung des KRM legt ‚Koran und Sunna‘ unwiderruflich als Grundlage der eigenen Arbeit fest, ohne dazu aufzurufen, die dortigen, oft menschenrechtswidrigen Vorgaben nicht wortgetreu zu verstehen (in der BRD muss der Menschenrechtsbegriff der AEMR von 1948 gemeint sein, nicht derjenige der OIC, Kairo 1990). Ein bekennender Religionsunterricht aber, der die Vorgaben von Koran und Sunna nicht auch aus der Außenperspektive vermittelt, hat an einer staatlichen deutschen Schule nichts zu suchen.

    Der KRM distanziert sich nicht von der grundgesetzwidrigen Scharia, weshalb er für den Staat, hier vertreten durch das Land NRW, einstweilen kein Ansprechpartner für einen islamischen Religionsunterricht sein sollte. Dass die heutigen Islamverbände allesamt als reaktionär bezeichnet werden müssten und mit einer emanzipatorischen, die freiheitliche Demokratie nachhaltig sichernden Erziehung nicht in Einklang zu bringen sind, mag man bedauern, ist aber kein Grund, sie zur flächendeckenden Erteilung von Religionsunterricht zu ermächtigen.

    BVerwG 6 C 2.04 vom 23.02.2005 befindet: „Offen ist ferner, ob die Kläger als Partner eines vom Staat veranstalteten Religionsunterrichts deswegen ausscheiden, weil gegen ihre Eignung wie vom beklagten Land geltend gemacht unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue Bedenken bestehen.“

    Der Beirat in der Form, wie er am 22. Februar verabredet wurde, ist nicht akzeptabel.

    Ich darf Sie auf die diesbezügliche Petition I.3/15-P-2011-05451-00 vom 20.09.2011 hinweisen, in der es heißt:

    Der Landtag möge beschließen:

    Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Soweit das Musteranschreiben ; am 02. und 03. Oktober erhielten es sämtliche (alle 181) Landtagsabgeordneten mit der angehängten Petition per Mail.]


    bei: Schulministerium NRW
    06.05.2011

    Tagung in Münster: „Die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts in NRW“
    Löhrmann: „Wir führen den islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt ein“

    Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Westfälische Wihelms-Universität Münster teilen mit:

    Schulministerin Sylvia Löhrmann und Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles haben heute an der Universität Münster eine Tagung zur Zukunft des Islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Ministerin Löhrmann stellte dabei die Grundzüge und das weitere Vorgehen zur Einführung des Faches vor. „Wir gehen pragmatisch vor und werden den Islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt einführen. Das Angebot wird sich am Bedarf orientieren und nach und nach aufgebaut“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Wir wollen einen modernen, schülerorientierten Islamischen Religionsunterricht.“

    Prof. Dr. Ursula Nelles, Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) betonte: „Es ist notwendig, daran zu arbeiten, dass sich so etwas wie ein europäisches Verständnis des Islam entwickelt. Dafür bietet die Universität Münster mit ihren starken theologischen Fachbereichen, dem Exzellenzcluster ,Religion und Politik` und dem ,Centrum für Religiöse Studien‘ eine herausragende Ausgangsbasis. Zudem bildet die Universität Münster bereits seit 2004 muslimische Religionslehrer aus: Wir haben somit einen großen Erfahrungsschatz und ein passendes Umfeld, um die Studierenden optimal auszubilden.“

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/pm_06_05_2011.html

    auch bei Milli Görüs:
    10.05.2011

    Löhrmann: „Wir wollen einen modernen, schülerorientierten Islamischen Religionsunterricht“

    „Wir werden den Islamischen Religionsunterricht Schritt für Schritt einführen“, erklärte die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann bei einer Tagung zur Zukunft des Islamischen Religionsunterrichts in Münster. … Prof. Dr. Ursula Nelles, Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) erklärte hierzu: „Es ist notwendig, daran zu arbeiten, dass sich so etwas wie ein europäisches Verständnis des Islam entwickelt.“ Das Fach soll zunächst an rund 130 Schulen beginnen, an denen bereits das Fach Islamkunde angeboten wird. …

    Prof. Dr. Mouhanad Khorchide, Professor für islamische Religionspädagogik hob auf der Tagung in Münster hervor: „Das im Februar 2011 erzielte Einvernehmen über die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in NRW stellt einen Meilenstein in dieser Frage dar.“ Am 22. Februar hatten der Koordinationsrat der Muslime (KRM) und die nordrhein-westfälische Schulministerin eine Gemeinsame Erklärung zur Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts unterzeichnet. „Seit Mitte der achtziger Jahre gibt es Bemühungen, einen bekenntnisorientierten Islamunterricht einzuführen. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung haben wir nach jahrelangen Gesprächen einen Durchbruch erzielt“, erklärte Schulministerin Löhrmann. …

    Zur Einführung des Islamischen Religionsunterrichts und zur rechtlichen Absicherung des Beiratsmodells ist zunächst eine Änderung des Schulgesetzes notwendig. Ministerin Löhrmann: „Es wäre ein wichtiges Signal an die Muslime, wenn der Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments käme. Damit wird die Einführung des Faches von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft getragen.“ Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, werde das Schulministerium eine Lehrplankommission einberufen.

    http://www.igmg.de/nachrichten/artikel/2011/08/03/loehrmann-wir-wollen-einen-modernen-schuelerorientierten-islamischen-religionsunterricht.html

  2. Schariafreie Schule Says:

    Nur zwei Tage später, am 24.02.2011, drängelte Sylvia Löhrmann die Landtagsabgeordneten dazu, das dubiose Beiratsmodell zu fördern.

    Sylvia Löhrmann MdL
    Stellv. Ministerpräsidentin

    Aktenzeichen:
    321-6.08.04.03 Nr. 89947

    Schreiben an die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen
    zum Thema „Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über
    den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht“

    In der unterzeichneten Erklärung wird die Einberufung eines Beirats
    verabredet, dessen Mitglieder im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land, alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

    Mit diesem Beirat hat das Land Nordrhein-Westfalen nun für eine noch zu bestimmende Übergangsfrist einen institutionalisierten Ansprechpartner auf Seiten der Muslime, ohne dass die Mitglieder des KRM als Religionsgemeinschaften anerkannt werden.

    Um die rechtlichen Grundlagen für den bekenntnisorientierten Islamunterricht zu schaffen und auch um für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells zu sorgen, muss das Schulgesetz geändert werden.

    Es wäre ein sehr gutes integrationspolitisches Signal, wenn dieses Gesetz fraktionsübergreifend aus der Mitte des Parlaments eingebracht und verabschiedet würde.

    Klicke, um auf 110224_gemeinsame_erklrung_mswkrm.pdf zuzugreifen

  3. KRM und Schariapflichten Says:

    Die Kritik unter muslimischen Gruppen, die sich dem KMD nicht angeschlossen haben, richtet sich insbesondere gegen dessen religiös-ideologische Ausrichtung: Die vier Gründungsverbände gelten als zu konservativ, um eine „einheitliche Vertretungsstruktur der Muslime in der BRD“ darzustellen, wie es die Präambel des Koordinationsrats vorgibt. Zwar geloben die Gründer in dem Dokument ihr Festhalten an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sie legen aber auch fest: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlage des Koordinierungsrats.“

    nach: Ernst Leuninger, 30.5.2007

    http://www.rompel.de/andalusien.htm

    „Der Koordinierungsrat bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland vom 28. März 2007, der folgende Absatz lautet dann aber „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlage des Koordinierungsrates.“

    nach: Rainer Grell, 28.09.2010

    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zehn_fragen_an_den_islam/

  4. Kein Scharia-Islam an die Schulen Says:

    Drucksache 15/2209
    21.06.2011

    Gesetzentwurf

    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

    Klicke, um auf MMD15-2209.pdf zuzugreifen

    B Lösung

    Um unabhängig von der Entwicklung der islamischen Organisationen zu Religionsgemein-schaften die Grundlagen für einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache, unter deutscher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften schaffen zu können, wird als Übergangslösung eine gesetzliche Ermächtigungsnorm geschaffen, die es dem Ministerium für Schule und Weiterbildung erlaubt, einen solchen Unterricht allgemein einzuführen, ohne dass sämtliche im Grundgesetz und in der Verfassung für das Land Nord-rhein-Westfalen geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.

    C Alternativen

    Keine.

    Artikel 1

    Das Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205), wird wie folgt geändert:

    1. In der Inhaltsübersicht wird nach § 132 eingefügt:
    „132 a Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht“

    2. Nach § 132 wird folgender § 132 a eingefügt:

    㤠132 a
    Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht

    (4) Das Ministerium bildet einen Beirat, der die Anliegen und die Interessen der islami-schen Glaubensgemeinschaften bei der Einführung und der Durchführung des islami-schen Religionsunterrichts nach Absatz 1 als ordentliches Unterrichtsfach vertritt. Der Bei-rat ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben und der Auswahl der Lernmittel zu betei-ligen; das Einverständnis kann nur aus religiösen Gründen verweigert werden. Seine Mit-wirkung bei der Beauftragung von Lehrerinnen und Lehrern erstreckt sich ebenfalls allein
    auf die Prüfung, ob aus religiösen Erwägungen Einwände gegen die ausgewählte Person bestehen.

    (5) Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

    1. vier theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierte Vertrete-rinnen und Vertreter der organisierten Muslime, die von den islamischen Organisatio-nen in Nordrhein-Westfalen oder von deren Zusammenschluss bestimmt werden,

    2. vier weitere Vertreterinnen und Vertreter, und zwar jeweils zwei theologisch, religions-pädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierte muslimische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und zwei muslimische Religionsgelehrte, die vom Ministerium im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen oder deren Zusammenschluss bestimmt werden.

    Er wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

    (6) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Ihre Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Rei-sekosten werden in Anwendung der landesrechtlichen Bestimmungen erstattet. Sie erhal-ten außerdem eine vom Ministerium festzusetzende Aufwandsentschädigung.

    Artikel 2
    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am 1. August 2012 in Kraft. Die Landesregierung überprüft unter Einbe-ziehung der islamischen Organisationen die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag darüber bis zum31. Dezember 2018.

    [Begründung]

    Der Beirat hat klar umrissene Beteiligungsrechte bei der Einführung von islamischem Religi-onsunterricht. Die Vertreterinnen und Vertreter des organisierten Islams und die muslimi-schen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens müssen deswegen theologisch, religionspä-dagogisch oder islamwissenschaftlich qualifiziert sein. Durch die Einbeziehung von muslimi-schen Religionsgelehrten in den Beirat soll der theologische Sachverstand sichergestellt werden.
    Die Zahl von acht Mitgliedern stellt einerseits eine möglichst breite Repräsentativität sicher, andererseits bleibt die Arbeitsfähigkeit gewahrt.

    Karl-Josef Laumann — Norbert Römer — Reiner Priggen
    Armin Laschet — Britta Altenkamp — Sigrid Beer
    Klaus Kaiser — Sören Link — Arif Ünal
    Michael-Ezzo Solf — Bernhard von Grünberg
    und Fraktion — und Fraktion — und Fraktion

    Klicke, um auf MMD15-2209.pdf zuzugreifen

  5. Wetterleuchten Says:

    „Koran und Sunna … bilden die Grundlage des Koordinationsrats.“

    Klicke, um auf krm_go.pdf zuzugreifen

  6. Thilo Says:

    Frauen zu schlagen ist dem religiösen Ehemann von Allah und seinem Botschafter gestattet:

    Does Islam permit a man to hit his wife?

    http://www.thereligionofpeace.com/Quran/003-wife-beating.htm

    http://wikiislam.net/wiki/Wife_Beating_in_Islam

    http://wikiislam.net/wiki/Wife_Beating_in_Islam#Wife-Beating_in_the_Hadiths

    http://answering-islam.org/Silas/wife-beating.htm#_Toc160373810

  7. İnsan Hakları Evrensel Bildirisi Says:

    [Dieses Musteranschreiben an Ihre Landtagsabgeordnete / Ihren Landtagsabgeordneten können Sie auf Wunsch selbstverständlich gerne abändern bzw. ergänzen.]

    Sehr geehrte Frau … / sehr geehrter Herr …,

    am 22.02.2011 unterschrieb die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung jene ‚Verabredung‘, die den Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) dazu ermächtigt, Ansprechpartner des Staates für den schulischen Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) GG zu sein.

    Sylvia Löhrmann hat bislang darauf verzichtet, zu problematisieren, dass die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die als der deutsche Zweig der global agierenden Muslimbruderschaft gilt, Mitglied des im KRM organisierten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) ist. Entsprechendes gilt für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) und ihre Rolle im ebenfalls im KRM organisierten Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR).

    Für die genannten islamischen Strömungen und damit für den gesamten heutigen KRM müssen wir jene mit universellen Menschenrechten (AEMR) nicht verträglichen Gesellschafts- und Menschenbilder, namentlich Frauenbilder, als kennzeichnend annehmen, für die Autoritäten wie Scheich Yusuf al-Qaradawi oder Necmettin Erbakan weltweit bekannt geworden sind.

    Die Geschäftsordnung des KRM legt ‚Koran und Sunna‘ unwiderruflich als Grundlage der eigenen Arbeit fest, ohne dazu aufzurufen, die dortigen, oft menschenrechtswidrigen Vorgaben nicht wortgetreu zu verstehen (in der BRD muss der Menschenrechtsbegriff der AEMR von 1948 gemeint sein, nicht derjenige der OIC, Kairo 1990). Ein bekennender Religionsunterricht aber, der die Vorgaben von Koran und Sunna nicht auch aus der Außenperspektive vermittelt, hat an einer staatlichen deutschen Schule nichts zu suchen.

    Der KRM distanziert sich nicht von der grundgesetzwidrigen Scharia, weshalb er für den Staat, hier vertreten durch das Land NRW, einstweilen kein Ansprechpartner für einen islamischen Religionsunterricht sein sollte. Dass die heutigen Islamverbände allesamt als reaktionär bezeichnet werden müssten und mit einer emanzipatorischen, die freiheitliche Demokratie nachhaltig sichernden Erziehung nicht in Einklang zu bringen sind, mag man bedauern, ist aber kein Grund, sie zur flächendeckenden Erteilung von Religionsunterricht zu ermächtigen.

    BVerwG 6 C 2.04 vom 23.02.2005 befindet: „Offen ist ferner, ob die Kläger als Partner eines vom Staat veranstalteten Religionsunterrichts deswegen ausscheiden, weil gegen ihre Eignung wie vom beklagten Land geltend gemacht unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue Bedenken bestehen.“

    Der Beirat in der Form, wie er am 22. Februar verabredet wurde, ist nicht akzeptabel.

    Ich darf Sie auf die diesbezügliche Petition I.3/15-P-2011-05451-00 vom 20.09.2011 hinweisen, in der es heißt:

    Der Landtag möge beschließen:

    Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

    Mit freundlichen Grüßen

  8. Jacques Auvergne Says:

    06.05.2011, Rusen Tayfur:

    Als „Meilenstein zur Verwirklichung von Grundrechten und für mehr Integration“ bezeichnete Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) das gestern bei einer Tagung über Inhalte und Zielrichtung des Faches an der Uni Münster, wo die passenden Lehrkräfte künftig ausgebildet werden sollen. Während die rot-grüne Landesregierung ihre Zusammenarbeit mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) als großen Durchbruch feiert, entzündet sich genau daran scharfe Kritik.

    Besonders laut erhebt sich die Stimme der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Ihr zweiter Vorsitzender Ali Ertan Toprak meint: Der Dachverband, der die vier größten islamischen Organisationen vereint, erfülle nicht die rechtlichen Voraussetzungen, um als Gesprächspartner in Frage zu kommen. Aus diesem Grund will das Land sich mit der Hilfskonstruktion eines Beirates behelfen – wofür zunächst das Schulgesetz geändert werden muss. Toprak kritisiert: „Wenn es keinen Ansprechpartner gibt, kann der Staat sich keinen basteln.“

    Auch an der inhaltlichen Ausrichtung des KRM gibt es Zweifel. „Es gibt dort erzkonservative, fundamentalistische und nationalistische Strömungen“, sagt Toprak.

    http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Scharfe-Kritik-an-Islamunterricht-in-NRW-Schulen-id4618894.html

  9. Ghareeb Tool (Ġarīb Ṭūl) Says:

    Auf dem Irrweg zum deutschen „Staats-Islam“

    Was Katholiken und Protestanten zusteht, sollen muslimische Schüler in NRW auch bekommen: Religionsunterricht als Regelfach. Aber Experten haben starke Gegenargumente.

    Von Hermann Horstkotte
    26.09.2011

    Anderen aber erscheint die Übergangsregelung schon zu weitgehend und sogar verfassungswidrig, wie sich während der Expertenanhörung im Landtag herausstellte. Die Fraktionen hatten vor allem Juristen eingeladen. …

    So erklärte beispielsweise das Katholische Büro der Bischöfe klipp und klar und im Prinzip unwidersprochen: Wer (noch) keine Religionsgemeinschaft ist, kann auch (noch) keinen im Grundgesetz verbürgten Religionsunterricht verlangen und keine Lehrer damit „bevollmächtigen“. Schon mal so tun, als ob, das sei ein gewagtes Spiel mit der Verfassung. Auch wenn der Lehrplan nun Religionsunterricht vorsehe, handele es sich trotzdem von Rechts wegen um nichts anders als „staatlichen Islamunterricht“, sagt der katholische Kirchenrechtler. Dafür könne der Staat sich beliebige Kooperationspartner aussuchen. Diese Organisationen haben dann aber – anders als die Amtskirchen – keine Grundrechte gegenüber dem Staat, der kann ihnen höchstens Mitwirkungsrechte im Schulunterricht einräumen.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-09/islam-unterricht-nordrhein-westfalen

    Der Münchener Rechtsprofessor Christian Walter warnt unmissverständlich: „Unter dem Grundgesetz ist es ausgeschlossen, dass sich der Staat über den Beirat einen ihm genehmen Staats-Islam schafft.

    Die muslimischen Kooperationspartner sollen außerdem laut Gesetzentwurf „eigenständig und unabhängig“ sein. Gerade das ist aber beim größten Verband, der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), nicht der Fall. Denn die DITIB ist staatlich und untersteht dem türkischen Ministerpräsidenten. Der Ableger in Deutschland wird von der türkischen Botschaft in Berlin gesteuert. Das bemängeln deutsche Religionslehrer und der langjährige Lehrplanentwickler Klaus Gebauer. Gebauer hält die Mitwirkung der DITIB, dem verlängerten Arm einer ausländischen Macht, für grundgesetzwidrig. Etwa ein Viertel aller Muslime an Rhein und Ruhr werden von der DITIB vertreten. …

    Jedenfalls sehen FDP und Linke den Gesetzentwurf auf dem Weg zum deutschen Staats-Islam heute noch skeptischer als vor der Anhörung. Bei CDU, SPD und Grünen herrscht eher betretenes Schweigen. Mehr soll man erst „zu gegebener Zeit“ erfahren.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-09/islam-unterricht-nordrhein-westfalen/seite-2

  10. Widderhorn Says:

    Frage zum Thema Schulen
    04.03.2011

    „Doch fällt bei genauerer Betrachtung Ihrer Ansprechpartner auf, dass in den Organisationen als „sunnitisch-extremistisch“ eingestufte Gruppen fungieren. Nurhan Soykan vertrat den Zentralrat der Muslime. Gründungsmitglied des Zentralrates ist unter anderem der deutsche Ableger der Muslimbruderschaft, die Islamische Gemeinschaft Deutschland (IGD). Der Verfassungsschutz stuft diese als „sunnitisch-extremistisch“ ein. Ali Kizilkaya vertrat den Islamrat. Größte Organisation in diesem ist die Gruppe Milli Görüs (Quelle: de.wikipedia.org ), die vom Verfassungsschutz als islamistisch eingestuft wird. Kizilkaya selbst engagiert sich seit den frühen 90er Jahren bei der Milli Görüs-Zentrale in Köln. Nun frage ich Sie, wie Sie angesichts dieser Fakten mit diesen Gruppierungen zusammenarbeiten können, in denen extremistische Kräfte aktiv sind, oder wie Sie es mit einem Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Einklang bringen, wenn Sie direkt mit Funktionären wie Ali Kizilkaya, der seit den 90ern bei Milli Görüs agiert, kooperieren?“

    Antwort von Sylvia Löhrmann
    31.03.2011

    „Richtig ist: die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Durchbruch beim bekenntnisorientierten Islamunterricht erzielt. Falsch ist, dass wir dabei mit extremistischen Gruppierungen zusammenarbeiten. Der Partner, mit dem ich eine Gemeinsame Erklärung unterschrieben habe, ist der „Koordinationsrat der Muslime“ (KRM) und nicht die „Muslimbruderschaft“ oder „Milli Görüs“. Der KRM wird nicht vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtet. … Ja, dem KRM gehören neben Ditib und VIKZ auch der Zentralrat der Muslime und der Islamrat an. Nein, diese beiden Dachverbände sind keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes. In Nordrhein-Westfalen werden wir den islamische Religionsunterricht mit einem Beirat verabreden. … . Die Glaubensgrundsätze müssen Organisationen einbringen, die für ihre Religion sprechen und ihr Bekenntnis repräsentieren können. Dafür konnte ich den KRM gewinnen. Der Lehrplan des bekenntnisorientierten Islamunterricht wird von einer Kommission erarbeitet werden, die aus Islamkunde-Lehrkräften des Landes zusammengesetzt sein wird.“

    http://www.abgeordnetenwatch.de/sylvia_loehrmann-231-40135-6.html

  11. Эдвард фон Рой Says:

    Prominente bekennende Ex-Muslime leben weltweit im Untergrund, auch in unseren Städten. Europa droht in ein Gefüge ethnoreligiöser Kollektive zu zerfallen, bei der die Religion des Vaters oder Großvaters den Lebensweg des Kindes bestimmen wird und islamische Autoritäten (nebst Imam-Eheschließung und schariatreuer Konfliktberatung) zunehmend eine Art paralleler Justiz erschaffen.

    Das Grundgesetz richtet sich an den Staatsbürger, nicht an den Religionsangehörigen. Moderne (emanzipatorische) Pädagogik richtet sich an das Individuum, nicht an das Christenkind, Heidenkind oder Muslimkind.

    Kein Imam ruft dazu auf, den laut Koran garantierten Verbleib entweder in der Feuergrube oder im Paradiesgarten nicht wortwörtlich zu verstehen. Und so darf die preisgekrönte Vorzeigepädagogin Lamya Kaddor unwidersprochen donnern: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“ Machtgeile christliche Kleriker reiben sich die Finger und hoffen auf Wiederkehr sprichwörtlicher Herrschaftszeiten.

    Bevor die Republik aus der (gerade erst betretenen) kulturellen Moderne wieder in verstaatlichte Magie bzw. Stammeskultur zurückfällt, hat sich auch das deutsche Bildungssystem eher auf das französische Modell hin zu entwickeln, weniger auf das britische.

    Weil laut Scharia Mädchen und Frauen anders nackt sind als Jungen und Männer, nämlich nackter, ist die Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) eine zentrale Frage: Jungen und Männer tragen keinen religiösen Schleier – dafür gibt`s religiös gebilligt außerehelichen Sex und vielleicht auch eine Zweitfrau. Das ist kein Islamismus, sondern echter alter Islam.

    Mufti Cemali Meco aus dem nordgriechischen Komotiní („sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht, zuständig für etwa 60 000 Muslime“) kennt Allahs Religion und verheiratet zwölfjährige oder elfjährige Mädchen nach der Scharia (das islamische Recht), die mit Ehemann und schwanger in Düsseldorf auftauchen.

    http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das_verheiratete_Kind.html

    http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html

    Der preisgekrönte (schon wieder; durch Schäuble bzw. Eugen-Biser-Stiftung) Großmufti Mustafa Ceric („opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law“) ist Scheich im European Council for Fatwa and Research (ECFR) unter Scheich Yusuf al-Qaradawi. ECFR und französisches IESH (Château-Chinon, Scharialehrstätte der europäischen Muslimbrüder) haben keinen anderen Islam im Angebot als jene Gottesfürchtigen Damen und Herren von IGD bzw. ZMD, mit denen Frau Löhrmann aus Solingen so gerne Beiratsmodelle ‚auslotet‘ und ‚vereinbart‘.

    http://blog.zeit.de/joerglau/2006/12/01/erklarung-der-europaischen-muslime_62

    Wahrscheinlich ist bald der v. a. islamische, aber zunehmend auch christliche (vgl. US-amerikanische Christliche Rechte; Stichwort Kreationismus; Papst im Bundestag) Gruppenzwang so hoch, dass Mehrheiten klar werden wird, dass auch die Kinderkopftücher aus dem Schulgebäude verschwinden sollten. Die kopftuchfreie Schule scheint mir ein hoffnungsvoller Weg zu sein, der notfalls eben auch gegen das von Muslimbrüdern und Milli-Görüs-Bewegten kraftvoll beanspruchte Gebot der „Bedeckung“ des weiblichen Körpers zu bahnen ist.

    Bis dahin wird ein Prozess der säkularen Bewusstseinsbildung eingesetzt haben müssen – auch bei unserer Ministerin für Schule und Weiterbildung, die keine Burka tragen möchte, aber 2008 anlässlich des festgestellten NRW-Lehrerinnenkopftuchverbots von einer „Diskriminierung des muslimischen Glaubens“ sprach.

    http://www.taz.de/!24480/

    IGD (verpackt als ZMD) und IGMG (etikettiert mit Islamrat) sind extremistische Organisationen, die keine Gewähr dafür bieten, dem umstrittenen Gesetzesentwurf zu entsprechen; vgl. Drucksache 15/2209 vom 21.06.2011, § 132 a (1) 2. „[Die Organisation muss eigenständig und unabhängig sein und die Gewähr dafür bieten,] die in Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz umschriebenen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte der Schülerinnen und Schüler sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes zu achten.“

    Über Islamrat und ZMD prägen jene zwei einflussreiche Organisationen den Koordinationsrat, mit dem Sylvia Löhrmann das Land NRW dauerhaft über Seelsorge und Pädagogik diskutieren lassen will, IGD und IGMG:

    IGD: „Bereits 1960 gründete sich in der Bundesrepublik Deutschland die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD), die die mitgliederstärkste Organisation von Anhängern der MB [Muslimbruderschaft] in Deutschland ist. Die IGD hat ihren Sitz in dem von ihrem Vorsitzenden Ibrahim EL-ZAYAT geleiteten Islamischen Zentrum München (IZM). In den letzten Jahren entwickelte sich das Jahrestreffen der IGD zu einem zentralen Ereignis für Muslime, die der gewaltverneinenden Variante der islamistischen Ideologie nahe stehen.“

    http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12328&article_id=54221&_psmand=30

    IGMG: „Zwei Grundzüge prägen heute die Weltanschauung der IGMG: ein spezifischer türkischer Nationalismus sowie eine ideologisierte Interpretation des Islam. Kennzeichnend für die Zuordnung der IGMG zum islamistischen Extremismus ist die Ablehnung von Gewalt als Mittel zur langfristigen Durchsetzung ihrer politisch-ideologischen Zielvorstellungen.“

    http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12327&article_id=54208&_psmand=30

    Vielleicht ist der KRM in hundert oder fünfzig Jahren demokratiefähig, schulreif, heute ist er es nicht. Apostasieverbot und Schleierzwang sind, vor Schulpflichtigen inbrünstig vorgetragen, im säkularen Rechtsstaat kein versetzungsrelevanter Lehrstoff. Der glaubwürdige Abschied von Sunnagehorsam und Schariapflichten muss daher von jedem erklärt werden, der im Staatsauftrag erziehen oder bilden darf. Hier bewegt sich der KRM bislang keinen Millimeter, Löhrmanns am 22.02.2011 zugesagter Beirat ist abzustoppen.

  12. Löhrmann und al-Qaradawi Says:

    Kopftuchfreundin Sylvia Löhrmann umschleicht das Wort Scharia wie die sprichwörtliche Katze den heißen Brei. Die Schulministerin ‚lotete aus‘ und ‚verhandelte‘ am 22.02.2011 indirekt mit der Führungsspitze von Milli Görüs und Muslimbruderschaft – damit wäre letztlich der von Yusuf al-Qaradawi geführte Europäische Rat für Fatwa und Forschung (ECFR) der staatliche Ansprechpartner für den nordrhein-westfälischen Islamischen Religionsunterricht, jedenfalls geht der KRM weder zu al-Qaradawi noch zum ECFR auf Distanz. Nun, Professor Hawari ist ein gebildeter und religiöser Mensch.

    Prof. Dr. Mohammad Hawari

    Professor der Chemischen Pharmazie (Universität Damaskus)
    Promotion in der pharmazeutischen Wissenschaft (Universität Brüssel)
    Diplom in der industriellen pharmazeutischen Chemie (Universität Brüssel)
    Diplom in der industriellen Lebensmittelchemie (Universität Brüssel)
    Diplom Biochemie (Universität Paris)
    10 Jahre theologische Ausbildung bei diversen islamischen Gelehrten und Instituten in Damaskus
    Begründer und erster Vorsitzender des Islamischen Zentrums in Brüssel
    Begründer und erster Präsident der UMSO (Union muslimischer Studenten Organisation in Europa)
    Mitbegründer des Islamischen Zentrums Aachen und 18 Jahre stellv. Vorstandsvorsitzender

    Mitglied in folgenden islamischen Räten:

    European Council for Fatwa and Research
    International Union for Muslim Scolars
    Fiqh Council of Mekka
    World Islamic Congress in Jeddah
    Consultant der WHO in Kairo/Genf
    Stellv. Vorsitzender des European Islamic Forum

    http://www.halal-europe.com/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=22&lang=fr

    http://www.halal-europe.com/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=22&lang=en

    http://www.halal-europe.com/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=22&lang=de

    Khaled Hroub: „Doch als Symbol für die islamische Toleranz ist al-Qaradawi wenig tauglich, vor allem aufgrund seiner herabsetzenden, ja intoleranten Haltung gegenüber Andersdenken und religiösen Minderheiten in den islamischen Ländern.

    Diese Haltung manifestiert sich an vielen seiner Äußerungen über das Christentum im Allgemeinen sowie über arabische Christen im Besonderen, zuletzt ausgerechnet während der Weihnachtszeit: In einer Freitagpredigt kritisierte al-Qaradawi jene Muslime, die Weihnachten feiern, sie verletzten damit die muslimischen Werte und die islamische Identität, da dies mit dem islamischen Glauben nicht vereinbar sei.

    Fast im gleichen Atemzug forderte er jedoch vom Westen, Respekt und Toleranz gegenüber den Muslimen und ihren religiösen Festen entgegenzubringen, und verurteilte lautstark die Stimmungsmache westlicher Rechtspopulisten gegen europäische Muslime.

    … Auch argumentiert er fast haargenau so wie eingefleischte europäische Rechtspopulisten und Hetzer, die gegen Muslime und ihre Grundrechte zu Felde ziehen, mit der Behauptung, die muslimische Sichtbarkeit in den europäischen Einwanderungsgesellschaften stelle eine fundamentale Bedrohung für die christlich-abendländliche Identität dar.

    … Seine Haltung gegenüber Andersdenken wiegt aber auch deshalb schwer, weil sich ein religiöser Rassismus offenbart, der die Grundrechte arabischer Bürger christlichen Glaubens in Frage stellt. Dabei sind arabische Christen in der muslimischen Welt keine Einwanderer, sondern Ureinwohner des Orients.

    Wie mögen sich arabische Bürger christlichen Glaubens im Libanon, Palästina, Ägypten, Jordanien und anderen arabischen Ländern fühlen, wenn Scheich al-Qaradawi sie als Bedrohung für die Identität ihrer eigenen Gesellschaften bezeichnet?“

    http://www.welt.de/debatte/kommentare/article6435289/Al-Qaradawi-ist-kein-Symbol-islamischer-Toleranz.html

  13. Löhrmanns IRU-Beirat grundrechtswidrig Says:

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    Hartz IV und schlecht gebildet: Ein solch negatives Bild von Muslimen hätten die Medien anhand der Studienergebnisse gezeichnet, kritisierte Ali Atalan (Linke). „Wer die Studie gelesen hat, weiß sicher, dass dies nicht ihre zentrale Aussage ist.“ Vielmehr mache sie klar, dass die Kategorie ‚Muslim‘ nicht existiere, betonte Atalan. Zudem fühlten sich nur wenige Muslime durch die islamischen Verbände vertreten. Daher sei es fraglich, warum Rot-Grün diese als Hauptansprechpartner für den geplanten Islam-Unterrichts nutze. Auf die Aussage des Bundesinnenministers sagte Atalan: „Diese Republik ist weder jüdisch-christlich noch muslimisch, aber auch nicht atheistisch. Und das ist auch gut so.“

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Oeffentlichkeitstsarbeit/Informationen.jsp?oid=114248

    :::

    selbe Quelle:

    „Wir legen demnächst ein Integrationsgesetz vor“, kündigte Bernhard von Grünberg (SPD) an. … Ein Kopftuch trügen Frauen vor allem aus religiösen Gründen – nicht weil der Mann es ihnen befehle. „Das muss man akzeptieren“, folgerte von Grünberg.

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    These 21: Muslimischer Religionsunterricht soll in NRW als eigenständiges Fach in deutscher Sprache flächendeckend eingeführt werden.

    Position von Bernhard von Grünberg: Stimme zu
    mit der folgenden Begründung:

    „Der Anteil der Muslime ist hoch in NRW.Sie haben wie andere Religionen auch das Recht, dass ihr Religionsunterricht in der Schule erteilt wird“

    http://www.abgeordnetenwatch.de/bernhard_von_gruenberg-144-38123—kandidatencheck_antworten.html

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  14. Roswitha Wilwerscheid Says:

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    ——

    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

    es gibt Neues von der Schariafront im Hochschulbereich zwischen Sarajevo und Osnabrück, wir müssen etwas ausholen.

    Bekanntlich ist Mustafa Ceric Scheich bei Yusuf al-Qaradawi im muslimbrudernahen Europäischen Rat für Fatwa und Forschung (ECFR). Zwischen Großmufti Ceric und Islamprofessor Enes Karic (zeitweise LMU München) passt offensichtlich kein Blatt Papier, beide veröffentlichen bei der Córdoba-Foundation. Karic geht nicht zu den Schariagesetzen auf Distanz (Ceric will sie europaweit Familienrecht durchsetzen), sondern bringt Dialogfloskeln; ein Bekenntnis zur unbedingten Gültigkeit der AEMR wird wie zufällig umgangen.

    Klicke, um auf OP_Series03_July2011_08.pdf zuzugreifen

    Karic kommt nach Osnabrück: Tagung 28.-29. Oktober:

    „900 Jahre al‐Gazâlî im Spiegel der islamischen Wissenschaften:
    Perspektiven für eine Islamische Theologie in Deutschland“

    Allein die unkritische, ja festlich-ehrerbietige Nennung des Ghazali ist eine Provokation. Der 1111 (vor genau neunhundert Jahren) Verstorbene war ein ‚Manager‘ des Staatsislams, und an al-Ghazali kommen theologisch noch nicht einmal die Salafisten vorbei. Uns Humanisten muss bei solchen Super-Theologen ein Ekel schütteln, denn ob al-Ghazali oder Ayatollah Chomeinei, beide wollten den Schariastaat – und die Zerstörung des wissenschaftlichen Denkens.

    Maha El Kaisy-Friemuth (Elkaisy-Friemuth) ist eine belgische Islamwissenschaftlerin und mag ja gründlich zur Geschichte forschen, müsste aber eigentlich die Bewohner der Neuzeit vor einer unreflektierten Integration mittelalterlicher Rechtsnormen in Hochschulunterricht bzw. Imamausbildung warnen; auch sie scheint so zu tun, als gäbe es keine Scharialobby.

    http://www.theo.kuleuven.be/page/researchers/1332/

    Dr. Halit Ünal aus dem türkischen Kayseri wird zu „al‐Gazâlîs Verständnis von Idschtihâd und Taqlîd“ erzählen, ob der türkische Professor aber zu einem anderen Islam aufruft und zu einer anderen Scharia als Milli Görüs oder die Muslimbrüder es tun, bleibt sein Geheimnis.

    Prof. Dr. Arnulf von Scheliha redet in Osnabrück natürlich auch über den Islam im allgemeinen und al-Ghazali im besonderen.

    Von Scheliha (Seite 145) wurde einst explizit zur Scharia befragt, wich aus („Einzelne Menschen benutzen aber die Politisierung der Religion“) und suggerierte damit, dass der eigentliche Islam harmlos sei. Im selben Text mahnte jemand vernünftig und überzeugend „Dieser politische Islam will die radikale Scharia für die Muslime in Deutschland, will sie auch hier unterdrücken. Einen Staat im Staat, abgeschottet und mit eigenen Regeln“, diese wichtige Warnung stammt von Mina Ahadi.

    http://books.google.de/books?id=BGHxjGvQiR8C&printsec=frontcover#v=onepage&q&f=false

    Dr. Silvia Horsch (Berlin) darf ebenfalls in Osnabrück auftreten – ein besonderer Skandal. Horsch ist eine Konvertitin und einflussreiche junge Nachwuchs-Islamistin, die dem Gedankengut der revolutionären Muslimbrüder nicht fern steht, wie man ihren Webseiten al-sakina.de und nafisa.de unschwer entnehmen kann. Die Kopftuch-Aktivistin (was heißt Kopf, der ganze Körper ist zu bedecken, zu verschleiern) wittert Islamophobie bei den deutschen Nichtmuslimen, deren: „Islambild“ „hauptsächlich von Vorurteilen und unzulässigen Verallgemeinerungen geprägt ist.“

    http://www.islamische-zeitung.de/?id=12207

    2008 sprach Horsch auf der Islamwoche Berlin

    http://www.dzemat-oberhausen.de/index.php/deutsch/islam-allgemein/350-der-islam-eine-europaeische-tradition-silvia-horsch

    veröffentlich auch bei der bosnischen Dschemat Oberhausen, wo Kinder genau so (siehe Foto) gekleidet sein müssen, damit sie auf ewig zum himmlischen Schöpfergott und nicht in die Feuergrube kommen

    http://www.dzemat-oberhausen.de/index.php/foto-galerije/category/4-zavrni-ispiti-u-mektebu-17-07-2011-god

    ‚Nafisa‘ sind die gottesfürchtigen Frauen Nina Mühe, Dr. Silvia Horsch, Kathrin Klausing, deren Haarfarbe für uns Unbefugte ein Geheimnis bleibt

    http://www.nafisa.de/ueber-uns/ueber-uns-die-autorinnen/

    Nafisa verlinkt zur GMSG, wo Sabiha El-Zayat aktiv ist und wo Murad Wilfried Hofmann und Tariq Ramadan beworben werden.

    GMSG

    http://www.gmsg.de/

    Europas ranghöchste Muslimbrüder dürfen bei der GMSG Festreden halten: „Die Laudatio hielt Ibrahim El-Zayat.“

    http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/UNITY/unity.html

    „Dr. Murad W. Hofmann“; Für die barbarische osmanische Apartheid der Religionsvölker (juristisch herabgesetzte Dhimmis, echter alter Islam) schwärmt Bülent Ucar („Das Milletsystem im Osmanischen Reich hat letzlich den inneren Frieden zwischen den verschiedenen Religionen und Ethnien in einem Staat, der über 600 Jahre lang über drei Kontinente hin existiert hat, aufrechterhalten können.“); Amir Zaidan: „Integrative Aspekte des islamischen Religionsunterrichtes“

    http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/BERICHT2002/bericht2002.html

    Der Islam von Funktionären wie Dhimma-Bewunderer Murad Wilfried Hofmann und Top-Islamist Ibrahim El-Zayat ist offensichtlich auch der Islam von Silvia Horsch, die in Osnabrück zu „al‐Gazâlî als Mittler zwischen den Wissenschaften“ dozieren darf.

    Das und nichts anderes haben wir von den Islamischen Studien offensichtlich zu erwarten: Die ECFR-Muftis wie Mustafa Ceric sollen salonfähig gemacht werden.

    Gegen die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung finanzierte und von Martina Blasberg‐Kuhnke und Rauf Ceylan verantwortete Tagung „900 Jahre al‐Gazâlî im Spiegel der islamischen Wissenschaften: Perspektiven für eine Islamische Theologie in Deutschland“ (Universität Osnabrück) sollte zeitnah, also noch im Oktober 2011, humanistisch-emanzipatorischer Protest hörbar werden,

    Karsten Hilchenbach

    ——

    Zur Information:

    Tagungsort: Schloss der Universität Osnabrück
    (Gebäude 11, Neuer Graben 29/Schloss D-49074 Osnabrück)

    http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/ghazali2011/?page_id=57

    Anmeldung bis zum 16. Oktober, Tagungsgebühren: 30 € (10 € ermäßigt, für Studierende)

    http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/ghazali2011/?page_id=30

    ——
    ——

  15. Jacques Auvergne Says:

    — —

    Guten Abend Cees,

    hier wie gewünscht die (wie stets) wichtigen Sätze von Frau Kelek zu den Themen sexueller Missbrauch, Deutsche Islam-Konferenz (DIK) sowie Koordinierungsrat (KRM) bzw. IGD und Milli Görüs.

    Gruß von
    Jacques

    — —

    „Mit den Ungläubigen über Missbrauch reden? Ausgeschlossen. Über Sex reden? Ein Tabu. Aus religiösem Schamgefühl wird die Sexualität in der islamischen Community totgeschwiegen. Je weniger aber ein Kind über seinen eigenen Körper aufgeklärt ist, desto weniger kann es sich gegen Übergriffe schützen und desto leichter wird es zum Opfer von Missbrauch. Gleichzeitig verleitet das Tabu die erwachsenen Männer dazu, die Situation auszunutzen. Wenn öffentlich würde, was Ärzte aus diesem Umfeld zu berichten wissen, gäbe es einen Aufschrei. Da tun sich Abgründe auf.“

    „Die Islamkonferenz ist erfolgreich gescheitert. Erfolgreich war sie, weil sie überhaupt möglich war, erfolgreich, weil klar geworden ist, dass die Verbände nicht für “den Islam” sprechen können. Gescheitert, weil nichts konkret verändert wurde. Nun muss sich die Islamkonferenz auf drei Punkte konzentrieren: die Gleichbehandlung von Mann und Frau, Sicherheit und Fundamentalismus sowie die Imamausbildung.“

    „In meinem Buch gehe ich auf den Präsidenten der Islamischen Gemeinde in Deutschland, Ibrahim Farouk El-Zayat, ein. Er zieht im Hintergrund die Fäden, nicht nur im Islamrat, den die islamistische Milli Görüs dominiert, sondern beeinflusst über die Islamische Gemeinde (IGD) auch den Zentralrat der Muslime und damit den Koordinierungsrat der Muslime (KRM). Außerdem bin ich sicher, dass alles mit der Regierung in Ankara abgestimmt wird. Erdogan ist ein Schüler des Islamisten und Milli-Görüs-Gründers Erbakan, und El-Zayat ist mit dessen Nichte verheiratet. Gegen El-Zayat wird wegen derselben Vorwürfe wie gegen Milli Görüs ermittelt.“

    aus: Da tun sich Abgründe auf. Necla Kelek im Interview mit Fabian Löhe (The European 12.03.2010)

    http://www.theeuropean.de/necla-kelek/2611-im-gespraech-mit-necla-kelek

    — —

  16. Jacques Auvergne Says:

    Maximal kurz gehalten, diese kurze Rückfrage von Gabi Schmidt und Edward von Roy, wir freiheitlichen Demokraten dürfen auf die Antwort der Landesregierung jetzt gespannt sein. Mich interessiert, ob sich die Volksvertreter wieder davor drücken werden, die Worte Scharia, Millî Görüş (IGMG) und Muslimbruderschaft (auch in den Varianten FIOE, ECFR; IGD, IZ Aachen, ZMD) auszusprechen.

    Immer wieder ärgerlich lesenswert: Prof. Dr. Martin Stock am 11.9.2011, also drei Tage vor der öffentlichen Expertenanhörung im Landtag:

    „Damit wird in Sachen „Religion und Verfassungstreue“52 ein neues Kapitel aufgeschlagen, jetzt auch in bildungsrechtlicher Perspektive. Dabei wird insbesondere auf die vom beklagten Land geltend gemachten Bedenken wegen etwaiger islamistischer Positionen in IGMG/Islamrat53 hingewiesen, die der Senat erst einmal geklärt wissen will (…) Mit dem Vorbehalt der Verfassungstreue spielt das BVerwG, wie es scheint, auch auf Debatten über verfassungswidrige Scharia-Normen, diesbezügliche Interpretations- und Umdeutungsspielräume, etwaige Distanzierungsmöglichkeiten, Modernisierungserfordernisse im Lichte des Grundgesetzes, hermeneutisch-kritische Herangehensweisen und Relativierungen anhand des deutschen Schulauftrags u.ä. an. Es richtet also schließlich doch noch einen Blick auf Curriculumfragen und berührt den schulrechtlichen Rahmen (…) Wie steht es beispielsweise mit den Chancen der allmählichen Herausbildung eines Reformislam im Sinn von „Wandel durch Annäherung“, tunlichst von einer entsprechenden groß angelegten „Akademisierung“54 begleitet und vorangebracht, mit einer qualifizierten wissenschaftlichen Lehrerausbildung als Kernpunkt?“

    Fußnote 53:

    „Das BVerwG weist außerdem auf Bedenken des Landes wegen einiger Mitgliedsvereine des Zentralrats hin, die der Muslimbruderschaft nahe stehen sollen.“

    Klicke, um auf p_stellungnahmelandtagnrw-islamischerru_1109.pdf zuzugreifen

    Liste der
    Stellungnahmen
    zu dem Gesetzentwurf Drucks. 15/2209
    Landtag NRW

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp?m=31&wp=15&docTyp=ST&datumsart=he&von=&bis=&dokNum=islamischem&searchDru=suchen

    darin zum Beispiel die Stellungnahme von
    Prof. Dr. Stefan Muckel am 1.9.2011:

    „Vor allem aber sieht er nur eine Übergangsregelung vor. Das kommt ausdrücklich in Überschrift und Text von § 132a zum Ausdruck. Deshalb dürfte er – in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Hinnahme eines verfassungswidrigen Zustands für eine Übergangszeit – verfassungsrechtlich haltbar sein.“

    Klicke, um auf MMST15-812.pdf zuzugreifen

    Gabriele Boos-Niazy für das
    Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland

    „Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Blick auf die religiösen Grundlagen zudem befähigt zwischen Religion und Tradition zu unterscheiden, was aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist. Wir versprechen uns davon auch langfristig eine positive Rückwirkung auf die Familien der Schülerinnen und Schüler. Die Vermittlung religiöser Inhalte durch muslimische Lehrkräfte, die als authentisch, religiös und in die deutsche Gesellschaft integriert wahrgenommen werden, bietet die Möglichkeit einer positiven Identifikation, die die oft durch die Umgebung vermittelte Idee, dass Religiosität und Modernität einander ausschließen, abfedern.“

    Klicke, um auf MMST15-813.pdf zuzugreifen

    Bernd Ridwan Bauknecht

    „Die Islamlehrerinnen und Lehrer sind Vermittler einer islamischen Religionspädagogik, die an der Konzeption und Umsetzung einer für das Leben in Deutschland „abgestimmten“ islamischen Theologie arbeitet, sich an den Fragen und Bedürfnissen der hier lebenden Muslime orientiert und teils ein Gegengewicht zu traditionell islamischen und nationalgeprägten Verbänden darstellt, ohne an Authentizität einbüßen zu müssen (…) Mittelfristig ist ein religionspädagogisches Institut zu etablieren

    Klicke, um auf MMST15-823.pdf zuzugreifen

    Axel von Campenhausen:

    „Neue Gesichtspunkte haben sich, soweit ich sehe, nicht ergeben. Die Sache ist ziemlich ausgefochten und mit Spannung sehe ich einer gesetzlichen Regelung in Nordrhein-Westfalen entgegen. Mit guten Wünschen für die Anhörung und den besten Empfehlungen“

    Klicke, um auf MMST15-818.pdf zuzugreifen

    OKR Prof. Dr. Peter Unruh
    Nordelbisches Kirchenamt

    So konnte sich die AG 2 der DIK jedenfalls nicht einvernehmlich auf einen Dispens von verfassungsrechtlichen Vorgaben zugunsten einer „Übergangslösung“ einigen. (…)

    Es liegt daher nahe, auf eine Vereinbarung zwischen den betroffenen bzw. in Aussicht genommenen Dach- bzw. Spitzenverbänden
    hinzuwirken und im Schulgesetz (nur) eine Ermächtigungsnorm zu verankern, die es erlaubt, mit einem durch die islamischen „Organisationen“ bzw. Dach~/Spitzenverbände gebildeten Beirat zwecks Einführung islamischen Religionsunterrichts zu kooperieren. Diesen Weg scheint das Land Niedersachsen zu beschreiten, in dem es Anfang des Jahres 2011 zu einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den relevanten islamischen Dachverbänden gekommen iSt. 15 Bei der mit § 132 a Abs. 5 SchulG-NRW normierten „Konstituierung des Beirats durch gesetzliche Regelung,,16 besteht die Gefahr, dass das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften nicht in hinreichendem Maße gesichert ist. Ob dieses Risiko getragen oder § 132 a Abs. 5 SchulG NRW durch eine wie soeben beschriebene Ermächtigungsnorm ersetzt werden soll, ist eine politische Frage. (…)

    Eine staatlich-selektive Auswahl der religionsgemeinschaftlichen Kooperationspartner verstieße gegen die Verpflichtung des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität und könnte im Ergebnis auf die Etablierung eines unzulässigen „Staatsislam“ hinauslaufen! Demgegenüber muss der Staat potentiell alle bekenntnismäßig einschlägigen und
    kooperationsfahigen Verbände zur Mitwirkung einladen.

    Klicke, um auf MMST15-821.pdf zuzugreifen

    Sylvia Löhrmann war erfolgreich, ECFR / IESH (Institut Européen des Sciences Humaines, Château-Chinon) und RIGD können den Bildungsbereich übernehmen

    Klicke, um auf RIGD_Zakatu_Alfitr_RIGD_zur_Somal-Krise.pdf zuzugreifen

    http://rigd.wordpress.com/2010/12/24/der-rat-der-gelehrten-und-imame-in-deutschland-begluckwunscht/

    http://www.iesh.org/

  17. Jacques Auvergne Says:

    Lieber Cees,
    danke für den Hinweis auf Migazin,
    hier die gewünschten Quelle,
    Gruß Jacques

    :::

    Die acht Mitglieder des Beirats für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen stehen fest. Bei dem Treffen von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Die Grünen) mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) wurde in großem Einvernehmen der Beirat gebildet …

    Die islamischen Organisationen haben folgende Vertreterinnen und Vertreter für den Beirat bestimmt: Herrn Mehmet Soyhun (Theologe, Landesdialogbeauftragter DITIB), Herrn Burhan Kesici (Politikwissenschaftler und Islamischer Religionslehrer), Frau Nigar Yardım (Theologin, Integrations- und Frauenbeauftragte des VIKZ) und Frau Eva El-Shabassy (Zentralrat der Muslime, Beauftragte für Pädagogik und Religionsunterricht, Grundschullehrerin).

    Das Ministerium entsendet folgende Vertreter: Herrn Prof. Dr. Mouhanad Khorchide (Professor für Islamische Religionspädagogik am Centrum für Religiöse Studien an der Universität Münster), Frau Hanim Ezder (Islamwissenschaftlerin aus Köln), Frau Tuba Isik-Yigit (Doktorandin am Zentrum für Komparative Theologie und Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn) und Herrn Sami Alphan (Islamwissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln).

    Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Ihre Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. …

    aus: NRW und KRM einigen sich auf Beirat
    in: Migazin 22.02.2012

    http://www.migazin.de/2012/02/22/nrw-und-krm-einigen-sich-auf-beirat/

    :::
    :::

    „Die Beziehung zwischen Staat und Religion im Islam“ …
    (Burhan Kesici)

    2.4 Rechte und Pflichten laut der Scharia

    Der Islam räumt den Menschen bestimmte Rechte ein und bürgt ihnen gleichzeitig bestimmte Pflichten auf. Die Rechte und Pflichten kann man grob in vier Kategorien aufteilen:

    1. Pflichten gegenüber Allah,

    2. Pflichten gegenüber sich selbst,

    3. Pflichten gegenüber den anderen Menschen,

    4. Pflichten gegenüber anderen Lebewesen.

    Die oben angeführten Rechte und Pflichten stellen den Eckpfeiler des Islam dar und müssen von jeden Moslem eingehalten und beachtet werden. Konkret werden diese Rechte und Pflichten in der Scharia beschrieben. …

    2.4.2 Pflichten gegenüber sich selbst

    Der Mensch ist gegenüber sich selbst am ungerechtesten und fügt sich das meiste Leid zu, da der Mensch nur beschränkt in der Lage ist seine Begierde zu zügeln. Einige Menschen geben sich ganz den weltlichen und andere den geistigen Genüssen hin. Der Islam bevorzugt aber den Mittelweg.

    Die Scharia besagt, daß die Menschen physische, moralische, geistige und seelische Bedürfnisse haben die befriedigt werden müssen. Die Scharia legt den Rahmen fest, in der die Befriedigung der Bedürfnisse stattfinden kann.
    2.4.3 Pflichten gegenüber den anderen Menschen

    Die Scharia besagt zwar, daß die eigenen Bedürfnisse befriedigt werden sollen, dabei ist aber zu beachten, daß die Rechte anderer nicht beschnitten werden. Die Scharia versucht einen gesellschaftlichen Interessenkonflikt dadurch zu verhindern, indem sie ein Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der einzelnen Personen schafft. Die Scharia verbietet jegliches Handeln mit dem die Rechte anderer eingeschränkt bzw. verletzt werden.

    Das gesellschaftliche Wohlergehen ist für den Islam von sehr hoher Bedeutung. Daher stellt der Islam auch die Regel fest, wie man sich in einer Gesellschaft zu verhalten hat und auf was man achten muß. Mit der Geburt integriert sich der Mensch in ein soziales Gefüge (Familie) die nach islamischen Regeln konstituiert sein sollte. Im späteren Verlauf regelt der Islam auch die Beziehung zu den näheren Verwandten und der Umgebung des Menschen. Durch gegenseitige Rechte und Pflichten lernt der Mensch den Umgang mit seinen Mitmenschen. …

    3. Quellen des islamischen Rechts und die Möglichkeit des „Içtihat“

    Die Hauptquellen des Islam sind:

    1. Der Kuran

    2. Die Sunna

    3. Kiyas

    4. Içtihat. …

    Der Kuran ist die Hauptquelle des Islam und anhand der Sunna können die Muslime den Sinn und die Anwendungsmöglichkeiten der islamischen Gebote bzw. Verbote ersehen. Da der Kuran überwiegend allgemeingültige Aussagen trifft ist die Sunna zum Verstehen der Offenbarungen unabdingbar. …

    8.2 War der Stadtstaat überhaupt ein Staat im modernen Sinne?

    Unter einen Staat versteht man eine Gemeinschaft, die eine geistige Persönlichkeit, Souveränität, Vorschriften (Verfassung) und Grenzen hat.

    Nach den oben angeführten Kriterien müßte die Frage, ob der Stadtstaat Medina ein Staat im modernen Sinne war bejaht werden, denn die etablierte Gemeinschaft hatte eine Persönlichkeit, d. h. daß sie sich zu einem Ideal bekannte. Sie hatte eine anerkannte Souveränität, bestehenden Grenzen und eine Verfassung.
    8.3 Wie sah die Struktur des Stadtstaates Medina aus?

    Wie oben schon erwähnt war der Stadtstaat Medina ein Zusammenschluß von unterschiedlichen Gemeinschaften die nach innen Autonom waren und nach außen eine Gemeinschaft darstellten. Man kann sagen, daß der Stadtstaat eine Art Konföderation war. An der Spitze des Staates war der Prophet Mohammed. Er bekleidete nicht nur das Amt des Staatsoberhauptes, sondern auch Amt des religiösen und geistigen Führers. …

    9. Schlußbetrachtung

    Der Islam sieht eine Einheit zwischen Staat und Religion vor. Sie sind von einander nicht zu trennen. Meine Analyse hat mir gezeigt, daß in diesem Punkt alle Muslime sich einig sind. Die Differenzen entstehen erst in der Struktur des islamischen Staates. Nach meiner Analyse sehe ich mich in meiner These gestärkt, daß sich ein zukünftiger islamischer Staat an den Gegebenheiten zu orientiert hat. Und zwar in dem erst das Individuum, dann die Gesellschaft und zum Schluß der Staat islamisch geprägt wird. …

    Es müssen Personen vorhanden sein die eine islamische Ordnung haben wollen und daraufhin arbeiten. Wenn sie den Islam leben, dann können sie auch einen islamischen Einfluß auf die Gesellschaft ausüben wovon der Staat auch betroffen sein wird.

    Ich möchte meine Arbeit mit einer gewagten These abschließen:
    „Ein Staat kann keine Religion haben! Es sind die Menschen die den Staat ausmachen. Wenn die Menschen nach dem Islam leben, dann wird die Ordnung von selbst islamisch, denn die Gesetze werden von Menschen gemacht die eine bestimmte Wertvorstellung haben. Wenn diese Wertvorstellung auf dem Islam basieren, so werden die Gesetze auch nach islamischen Werten gemacht.“ …

    LITERATURVERZEICHNIS

    EL-MEVDUDI: Seyyid Ebul A´la: Towards Understanding Islam, Lahor, 1966, übersetzt in das türkische 1986 (Istanbul). …

    [Mevdudi = Maududi: el-Mevdudi ist der radikale indisch-pakistanische Islamtheoretiker Sayyid Abul Ala Maududi (1903-1979)]

    aus: Burhan Kesici: Die Beziehung zwischen Staat und Religion im Islam

    http://www.enfal.de/staat.htm

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  18. Edward von Roy Says:

    :::

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    15. Wahlperiode
    Drucksache 15/3582
    20.12.2011
    Datum des Originals: 20.12.2011/Ausgegeben: 20.12.2011

    Entschließungsantrag
    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD und
    der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    zum Gesetzentwurf Drucksache 15/2209 „Gesetz zur Einführung von islamischem Religi-onsunterricht als ordentliches Lehrfach“

    Islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Jetzt den Anfang machen!

    … Als befristete Übergangslösung ist der neue § 132 a Schulgesetz eine gesetzliche Regelung, auf Grund derer das Ministerium für Schule und Weiterbildung einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht allgemein einführen kann, ohne dass sämtliche im Grundgesetz und in der Landesverfassung geregelten Voraussetzungen als vollständig erfüllt angesehen werden. Der Landtag betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, in der nächsten Zukunft noch bestehende religionsverfassungsrechtliche Fragestellungen bezgl. der Verfasstheit der muslimischen Organisationen zu klären. Dies ist auch für eine Gleichbehandlung in anderen Bereichen der Religionsausübung wie z.B. dem Bestattungswesen von großer Bedeutung. Der Landtag begrüßt daher ausdrücklich die in der gemeinsamen Erklärung des Schulministeriums und des Koordinierungsrats der Muslime vom 22. Februar 2011 beschriebene Absicht, eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des Landtages und der organisierten Muslime zur Klärung der Statusfragen einzurichten.

    Der Landtag hat bereits in der fraktionsübergreifenden Integrationsoffensive des Jahres 2001 (Drucksache 13/1345) festgestellt, „die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Kulturen an unserer Gesellschaft erfordert auch die Gleichbehandlung unterschiedlicher Religionen“. Die Landesregierung wurde damals aufgefordert, einen flächendeckenden islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach staatlichen Lehrplänen und im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht einzuführen. Diese Aussagen gelten heute gleichermaßen.

    Mit dem einstimmigen Beschluss „Der Islam ist ein Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens“ vom 31. März 2011 (Landtagsdrucksache 15/1652) hat der Landtag darüber hinaus verdeutlicht, dass unverzichtbarer Bestandteil der Einführung islamischen Religions-unterrichts die Achtung und die Anerkennung der im Grundgesetz und in der Landesverfassung genannten Prinzipien und Werte ist. …

    Klicke, um auf mmd15-3582.pdf zuzugreifen

    „Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Kulturen an unserer Gesellschaft erfordert auch die Gleichbehandlung unterschiedlicher Religionen. … Islamischer Religionsunterricht soll in deutscher Sprache von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach staatlichen Lehrplänen und im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht stattfinden.“

    aus: 22.06.2001, Plenarprotokoll 13/34, 3232 ff.
    bei: Stock, p 118

    http://books.google.de/books?id=F24dOYAcf0gC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    :::

  19. Kalevala Says:

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    Islamisierung der Universitäten und Schulen

    Der Islam will, dass die Menschen nicht denken, sondern gehorchen. Wer den Gehorsam verweigert, gilt als jemand, auf den man herabsehen muss und gegen den man Gewalt anwenden darf. So eine Lehre gehört nicht an die Schule oder Universität. Das müssten eigentlich alle Lehrerinnen und Lehrer einsehen.

    Deutschland hingegen möchte jetzt den Islam ins Klassenzimmer bringen und stellt ihn deshalb als harmlos und kinderfreundlich hin. Unsere Politiker versuchen deshalb, für Islampädagogen Reklame zu machen, die angeblich eine Garantie dafür sind, dass der Islam alle Kinder in die Demokratie integrieren kann. Das ist natürlich Unsinn, denn Scharia und Meinungsfreiheit passen nicht zusammen.

    Ein weltweit sehr einflussreicher Wegbereiter der Islamisierung der Schule ist Naquib al-Attas, der in Malaysia arbeitet. Naquib al-Attas verlangt die Islamische Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Auch die deutschen Islamverbände berufen sich auf diesen islamischen Philosophen.

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  20. Bragalou Says:

    ZMD und Status der Frau

    Der ZMD, vgl. unten zum verpflichtenden Kopftuch oder vielmehr verpflichtenden Hidschab, beruft sich auf folgende Schrift von Anwar Ahmad Qadri:
    ::

    A A Qadri:
    Anwar Ahmad Qadri:

    Islamic Jurisprudence in the Modern Word
    Lahore 1981

    Englisch 1986 2. rev. ed, Delhi : Taj Co
    Englisch 1997 [2nd ed.] New Delhi : Taj Co.

    http://www.worldcat.org/title/islamic-jurisprudence-in-the-modern-world-ilm-al-fiqh-fil-alam-al-asri/oclc/601665312/editions?referer=di&editionsView=true

    Amazon kennt ein anderes Buch des Pakistaners:

    Books by Anwar Ahmad Qadri

    Muslim personal law by Anwar Ahmad Qadri (1969)

    Publisher: Premier Book House (1969)
    ASIN: B007EUEQM2

    hxxp://www.amazon.com/Anwar-Ahmad-Qadri/e/B00JWITB7O

    hxxp://www.amazon.com/Muslim-personal-Anwar-Ahmad-Qadri/dp/B007EUEQM2/ref=la_B00JWITB7O_1_1/191-8811959-4677554?s=books&ie=UTF8&qid=1423045686&sr=1-1

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    Der Zentralrat zu 3. Zeugenaussage von Frauen

    „Wichtig ist zu erkennen, dass der Islam mit der o. g. Differenzierung keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam in diesem Zusammenhang oft unwissenderweise vorgeworfen wird. … Hinweis: Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen Rechtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamic Jurisprudence in the Modern Word, Lahore 1981.“

    http://sultanmurad.beepworld.de/frageislam11.htm

    hxxp://islam.de/1641.php

    ::
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    Der ZMD zum sogenannten Kopftuch d. h. eigentlich zum islamischen Hidschab, genauer bezeichnenderweise erst unter Gebetskleidung:

    5. Ist das Tragen des Kopftuches für Muslimas obligatorisch?

    „(…) Islamisch gesehen ist das Tragen des Kopftuches eine Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Außerdem belegt die Sunna des Propheten (…) diese Pflicht ebenfalls eindeutig. Frauen (und Männer) sollten sich aus ÜBERZEUGUNG an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten. Weitere Informationen unter http://www.kopftuch.islam.de

    16. Gibt es spezielle Gebetskleidung?

    „Es gibt also keine spezielle Gebetskleidung. Es gelten also die allgemeinen Bekleidungsvorschriften.

    Frau: Der Körper muss bedeckt sein, außer Gesicht und Hände. Die Kleidung sollte nicht eng anliegend oder durchsichtig sein (gilt nicht nur beim Gebet).

    Mann: Körper muss bedeckt sein von (einschließlich) Knie bis (einschließlich) Bauchnabel. Er sollte ebenso keine eng anliegende oder durchscheinende Kleidung tragen (gilt nicht nur beim Gebet).

    hxxp://islam.de/1641.php

  21. Jacques Auvergne Says:

    Turquie : une bande dessinée glorifie la mort en martyr auprès des enfants

    RT, 04.04.2016.

    Intitulée Que Dieu bénisse nos martyrs, que leurs tombes soient éclairées de lumière sainte, la bande dessinée présente des dialogues entre parents et enfants qui poussent le jeune lectorat vers la voie empruntée par les martyrs. Dans une vignette, un père dit à son fils : «Comme il est bon d’être un martyr.»

    Il justifie sa position auprès du jeune garçon en arguant que le martyr «accède directement au paradis». Dans une autre vignette de la bande dessinée, une fille fait part de son souhait de devenir martyr. «Si vous le désirez vraiment, Allah vous donnera cette occasion» répond alors la mère. […] «Un martyr aimerait revenir dans le monde réel et être martyr à dix reprises après le respect et le prestige reçus au paradis» peut-on lire. […]

    https://francais.rt.com/international/18512-autorites-turques-promotion-bande-dessinee-glorifiant-mort-martyr

    ::

    Turkish ‘Ministry of Religion’ promotes martyrdom to children in colorful comic strips

    […] A colorful cartoon titled “may god bless our martyrs, may their graves be full with holy light” features dialogues between parents and children that promotes an idea of religious martyrdom. In one box of the comics, a father says to his son: “How good it is to be a martyr…” He also adds that martyrdom gives a person an opportunity “to gain the right to go to heaven.”

    In another box from the comics, a girl can be seen saying “I wish I could be a martyr.” “If you desire enough, Allah will give you that opportunity,” the mother in the box replies to the girl.

    A statement near the last picture reads: “Our prophet says: a martyr feels the pain of dying as much as you feel pain when being pinched.”

    Another statement attributed to Prophet Mohammed says: “A martyr would love to go back to the real world and be martyr 10 times more after the honoring and prestige they receive in the heaven.”

    Psychologist and professor Dr. Serdar Değirmencioğlu harshly criticized the latest issue of the Diyanet’s “Child Magazine” featuring the controversial comics, but said that introducing children into the ideas of radical Islam has long been part of the Turkish government’s policy.

    “They want to use the drawings to transfer the message of martyrdom to children because they think it will be more attractive,” he said in an interview with the Turkish Evrensel newspaper adding that the idea of martyrdom promoted by the government describes it as a “painless death and a promise of heaven.” […]

    On Saturday Turkish President Recep Tayyip Erdoğan inaugurated a new multimillion Diyanet Center of America, calling it the Turkish-American Center of Culture and Civilization.

    A complex, which, according to the Turkish Daily Sabah newspaper, contains “one of the largest Turkish mosques” alongside conference halls, basketball courts, a restaurant, Turkish bath and a cultural research center, was built by funds from Turkish Presidency of Religious Affairs as well as some NGOs.

    During the opening ceremony, Erdoğan called the complex “a center of civilizations” and said that it would serve both American Muslims and people of other faiths, as well as promote Islam’s message of love and compassion.

    RT, 03.04.2016 [Ruptly (RT). Ivan Rodionov leitet in Berlin die international aktive TV-Nachrichtenagentur Ruptly, eine Tochterfirma des Moskauer Auslandssenders Russia Today.]

    https://www.rt.com/news/338278-turkey-diyanet-children-martyrdom/

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    NRW-Innenministerium beendet Kooperation mit Ditib

    (RP, 05.09.2016.)

    […] In Regierungskreisen heißt es, damit stehe nun auch die Rolle von Ditib als Berater von NRW-Schulen auf der Kippe. Ditib ist über einen Beirat an der Erarbeitung von Vorlagen für den Islamunterricht beteiligt. […]

    Jäger beendete die Kooperation nach der Affäre um einen Comic der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in dem der Märtyrertod verherrlicht wird. Danach habe „das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW den Landesverband Ditib NRW zu einer Stellungnahme hierzu aufgefordert“, so Jäger in seiner Erklärung. „In dieser Stellungnahme konnte keine für einen Träger des Präventionsprogramms ,Wegweiser‘ notwendige klare Neutralität bzw. ausreichende Distanz davon festgestellt werden“, sagte Jäger weiter. […]

    http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-innenminister-ralf-jaeger-beendet-kooperation-mit-der-ditib-aid-1.6236246

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    Märtyrer-Comic: NRW beendet Kooperation mit Islamverband Ditib

    (SPIEGEL, 05.09.2016.)

    […] die Affäre um einen Comic, in dem der Märtyrertod verherrlicht wird. Der Comic sei von der türkischen Religionsbehörde Diyanet herausgegeben worden. […]

    In einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Peter Biesenbach, die der „Rheinischen Post“ vorliegt, erklärt Jäger, die Auflösung des Vertrags von beiden Vertragsparteien sei einvernehmlich vereinbart worden.

    Nun steht der Zeitung zufolge auch die Rolle von Ditib als Berater von NRW-Schulen auf der Kippe. Ditib ist über einen Beirat an der Erarbeitung von Vorlagen für den Islamunterricht beteiligt. […]

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nordrhein-westfalen-beendet-ditib-kooperation-wegen-maertyrer-comic-a-1110941.html

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