Archiv für Juli 2011

253. Mörder Breivik, Mythos Islamophobie

30. Juli 2011

Die demagogische Ausbeutung einer abscheulichen Wahnsinnstat

Islamkritikhasser in den deutschen Medien sind bestrebt, die norwegische Tragödie in eine Hetzkampagne zu verwandeln. Doch der Versuch, legitime Islamkritik pauschal zu verunglimpfen und die realen Sachverhalte zu verschleiern, wird scheitern. Von Hartmut Krauss, hier zitiert nach der Seite des HINTERGRUND-Verlags.

Atmen wir tief durch, aktiveren wir unseren geistig-moralischen Verarbeitungs- und Bewertungsapparat einschließlich Gedächtnis- und wahrheitsorientierter Vergleichsfunktion und stellen fest, was hier und jetzt festgestellt werden muss:

Es waren streng gläubige muslimische Attentäter, die in Gestalt einer global organisierten und gigantisch inszenierten Anschlagserie am 11. September 2001 den bisherigen Supergau der Terrorgeschichte mit über 2.000 Toten zu verantworten haben. Angesichts dieses terroristischen Massenmordes waren durchaus nicht wenige Muslime auf den Straßen der islamischen Welt zu sehen, die diesen terroristischen Massenmord – gemeinsam mit deutschen Neonazis und poststalinistischen „Antiimperialisten“ – bejubelten. („So was kommt von so was“. Ein zynischer Spruch, den man bei jedem Terroranschlag – egal wann von wem gegen wen- anbringen kann.)

Auf radikalislamischen Internetseiten gibt es seit Jahren zahlreiche Videoclips, auf denen die Peinigung, Enthauptung und rituelle Schlachtung von ‚Ungläubigen’ zu sehen ist. Manch einer erinnert sich vielleicht noch an die barbarische ‚Kopfabtrennung’ Nick Bergs durch die Bande des jordanischen Topterroristen al Zarqawi im Irak oder die Hinrichtung des Journalisten Daniel Pearl in Pakistan 2002, wie Nick Berg ebenfalls ein amerikanischer Jude. Schon vorher sah man Aufnahmen von einem gefesselten russischen Soldaten, dem von tschetschenischen Terroristen mit einem großem Messer der Kopf abgetrennt wird. Neuerdings wird aus dem Süden Thailands von islamischen Fanatikern berichtet, die nichtmuslimische Lehrer zunächst niederschießen und dann mit der Machete enthaupten. Auch bei dem Mörder Theo an Goghs fand man Videoaufnahmen von Steinigungen, Enthauptungen und einer öffentlichen Penis-Amputation.

Diese weltweit vorfindbaren Bestialitäten sind ebenso wie die global gestreuten fast täglichen Terroranschläge von radikalislamischen Attentätern die bewusst-willentliche Umsetzung eines eliminatorischen Hasses auf alle Ungläubigen und Apostaten bzw. auf alles ‚Unislamische’, das der Errichtung einer islamischen Weltherrschaft im Sinne einer schariatischen Lebensführungsdiktatur entgegensteht. Hinzu kommt die grauenvolle Gewalt- und Repressionsagenda zentraler islamistischer Regime, seien sie nun schiitischer (Iran) oder sunnitischer (Saudi-Arabien) Prägung. Hinzu kommt auch die alltagsislamische Unterdrückungspraxis in Gestalt von Zwangsverheiratungen, Ehrenmorden bis hin zu Jungfrauentests im aktuellen Ägypten und vieles mehr.

Während jetzt in mccarthyistischer Akribie danach gefahndet wird, ob Anders B. mal auf einer Internetseite gewesen ist, auf der ein Text stand, in dem Henryk M. Broder erwähnt wurde, fragt keiner nach den Quellen der opulenten islamischen Gewaltagenda. Dabei ist die Antwort hierauf sehr einfach: Koran, Hadithsammlung, Fatwas islamischer Autoritäten, Koranschulen und islamistische Internetseiten, gegenüber deren Anzahl PI eine Träne im Meer darstellt. O. K.: Interpretation. Nun ja, wir warten ja alle noch auf die „Auslegung“ von „Mein Kampf“ durch Stefan Weidner und Konsorten.

Und halten wir bitte in aller realitätstüchtigen Klarheit fest: Anders B. hat sein abscheuliches Massaker nicht in einem Zeltlager von Milli Görus verübt, keinen Sprengsatz vor einer Moschee platziert und auch keinem islamistischen Hassprediger den Hals abgeschnitten. Das wäre auch abscheulich gewesen. Aber so hat es sich nun einmal de facto nicht zugetragen. Deshalb meine Frage aus der Perspektive eines islamkritischen „Kulturmarxisten“ an die islamapologetischen Demagogen: So what?

Anders B. hat als christlich-fundamentalistischer neurechter „Marxistenjäger“ gehandelt. Dass er dabei auf die norwegische Sozialdemokratie und ihre Jugend zielt, ist zugleich auch ein Ausdruck seiner psychopathologischen Konstitution. Gerade aber auf einen mit neurechter Ideologie durchdrungenen Psychopathen, also auf einen – im Unterschied zum islamistischen Terrorismus – singulären Ausnahmetäter, kann die massenmedial inszenierte Verharmlosung und realitätswidrige Schönfärbung der islamischen Herrschaftskultur wie eine zugleich legitimierende und aggressionsfördernde Aufputschdroge wirken. D. h.: Die dominierende Ausblendung der zahlreichen kritikwürdigen Aspekte und Merkmale des orthodoxen und radikalisierten Islam trägt für diese schreckliche Tat – neben der Produktion neurechter Feindbilder – eine entscheidende Mitverantwortung. Gerade nämlich durch die massenmediale Heranzüchtung eines „Feindbildes Islamkritik“ ist ein ebenso vermeidbares wie gewaltaffines Klima der Unwahrheit, pauschalen Verdächtigung und Verleumdung entstanden, das den rechtspopulistischen Kräften unmittelbar in die Hände arbeitet.

Lassen wir uns also nicht irre machen: Fortschrittlich-menschenrechtlich orientierte Islamkritik, die sich zugleich gegen demagogische Islamapologetik und rechte Fremdenfeindlichkeit richtet, ist erforderlicher denn je, um die geistig-moralische und politische Not zu wenden.

Osnabrück, 28. Juli 2011

Quelle: Hartmut Krauss, bei: HINTERGRUND-Verlag

http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-die-demagogische-ausbeutung-einer-abscheulichen-wahnsinnstat-28-7-2011.html

Zur Thematik und zum Weiterlesen empfiehlt dieser Blog gerne die folgenden zwei Bücher

Hartmut Krauss: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme

http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-islam-islamismus-muslimische-Gegengesellschaft.html

Hartmut Krauss (Hg.): Feindbild Islamkritik: Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden

Mit Beiträgen von: Mina Ahadi, Sami Alrabaa, Heinz Gess, Ralph Giordano, Assia Maria Harwazinski, Luka Höfler, Hans-Michael Höhne-Pattberg, Siegfried Kohlhammer, Ryszard Kotonski, Hartmut Krauss, Matthias Küntzel, Thomas Maul, Conny Axel Meier, Thomas Müller, Edward von Roy, Gabi Schmidt, Felix Struening, Karin Vogelpohl, Andreas Widmann, Philippe Witzmann, Huda Zein.

http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-feindbild-islamkritik.html

252. Religionsverweigernde Kinder in Apartheid zu steuerfinanzierten Christenschulen?

22. Juli 2011

Edward von Roy

Mönchengladbach

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Düsseldorf

nachrichtlich

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

22. Juli 2011

Umgesetzte Schulpflicht und gewährleisteter Erziehungs- und Bildungsauftrag auch ohne Teilnahme am Religionsunterricht

Eine gewünschte Nichtteilnahme am Religionsunterricht begründet auch an einer konfessionellen Schule keinen Schulverweis. Eine Petition von Edward von Roy.

Die so genannte Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Bundesrepublik Deutschland über regelmäßig neun Schuljahre, in NRW sind es zehn. Kinder im Grundschulalter beispielsweise sind schulpflichtig, um befähigt zu werden, als erwachsene Staatsbürger ein Leben in Würde (GG Art. 1) und in der für die offene Gesellschaft (Karl Popper) grundlegenden Chancengleichheit führen zu können. Konfessionsschulen unterliegen dabei keinem anderen Wertemaßstab, auch ihr Sport-, Kunst oder Sexualkundeunterricht dient nicht der Rettung der Seele, sondern der Emanzipation und Entfaltung der persönlichen Talente, einem lebenslangen Lernen und selbst bestimmten Leben als mündiger Bürger und Staatsbürger. Ob sich die Großeltern oder Eltern eines schulpflichtigen Kindes zu einer Religion bekennen oder nicht, spielt für die kindliche Schulpflicht bzw. für den zu gewährleistenden staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag keine Rolle, auch wenn das Kind noch nicht religionsmündig ist.

Der Presse vom heutigen Tage (22.07.2011) ist zu entnehmen, dass eine neunjährige Schülerin aus Mönchengladbach der Schule verwiesen wurde.[1] Bereits mit der Wahl des Titels (Muslimin von christlicher Schule verwiesen) jedoch irrt sich die Rheinische Post. Weil Muslime keine Sorte Mensch sind, sondern den Zumutungen des Grundgesetzes ebenso unterliegen wie Ex-Muslime oder Buddhisten, ist Zeynep (9) keine „Muslimin“, sondern zuallererst Schülerin, einerlei ob ihre Mitschüler, Lehrer, Großeltern oder Eltern Angst vor der Höllenstrafe haben oder nicht. Auch ist die im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt gelegene, durch einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund gekennzeichnete Evangelische Grundschule Pahlkestraße keine „christliche Schule“, sondern eine von der öffentlichen Hand finanzierte konfessionelle Grundschule, die täglich von Kindern aus dem städtischen Umfeld besucht wird, die der Schulpflicht unterliegen.

Der Schulleiter hält die Teilnahme der 75 so genannten muslimischen Kinder am christlichen Religionsunterricht für ebenso verpflichtend wie die der 215 anderen Kinder und setzt sich, auch durch verpflichtende Gottesdienstbesuche, über die Maßgabe des Überwältigungsverbots[2] hinweg. Derzeit besucht die Neunjährige die Evangelische Grundschule, ohne am christlichen Religionsunterricht teilzunehmen.

Artikel 140 GG stellt, Art. 136 (4) WRV zitierend, fest: Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Säkulare Staatsbürger mögen jedes Aufteilen der Schülerschaft oder städtischen Bürgerschaft in „Muslime und Nichtmuslime“ als einen Schritt in Richtung eines religiös begründeten Apartheidsstaates ansehen. Falls die Evangelische Grundschule Pahlkestraße einen christlich zu nennenden zwischenmenschlichen Umgang kultiviert, wird dieser sich in der Begegnung der Lehrerkollegen untereinander und vor allem im Umgang des Lehrers mit dem Schüler und dessen Eltern ohnehin zeigen, eines religionskundlichen oder gar bekennenden Religionsunterrichts mit Teilnahmepflicht für nichtchristlich sozialisierte Kinder bedarf es zum realisierten christlichen Schulprofil nicht.

Die provisorische Lösung bis zur gerichtlichen Klärung ist bei Schule und Schulministerium offensichtlich unerwünscht. Doch stellt die elterlich erwünschte Nichtteilnahme des Kindes am Religionsunterricht eine Anerkennung der gesellschaftlichen Vielfalt dar, mithin ein Stück Normalität in Umsetzung des Grundgesetzes.

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

[1] RP vom 22.07.2011, Muslimin von christlicher Schule verwiesen

http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/muslimin-von-christlicher-schule-verwiesen-1.1338347

[2] Überwältigungsverbot

http://de.wikipedia.org/wiki/Beutelsbacher_Konsens

Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen

Herrn

Edward von Roy

Mönchengladbach

Geschäftszeichen: I.3/15-P-2011-04127-00

Düsseldorf, 15.11.2011

Ihre Eingabe vom 22.07.2011, eingegangen am 01.08.2011

Schulen

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 08.11.2011 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Die Eltern können in Nordrhein-Westfalen wählen, ob sie ihr Kind an einer Gemeinschaftsgrundschule oder an einer Bekenntnisgrundschule anmelden. Diese Gliederung der Grundschule ist durch die Landesverfassung garantiert. Zum Besuch einer Bekenntnisgrundschule gehört die Teilnahme am Religionsunterricht des betreffenden Bekenntnisses.

Der Petitionsausschuss sieht nach Unterrichtung über den Sachverhalt keinen Anlass zu weiteren Maßnahmen.

Der Petent erhält zur weiteren Information Kopien der Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 05.10.2011 und der LT-Drucksache 15/2840.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(…)

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

[An den]

Präsident des Landtags Nordrhein Westfalen

Düsseldorf

5. Oktober 2011

Schreiben des Petitionsausschusses vom 2. August 2011

Petition (Az.: I.3/15-P-2011-04127-00 vom 22. Juli 2011)

Schulen

- Ordnung des Schulwesens

Zu der Petition nehme ich wie folgt Stellung:

Petitum

Nach Ansicht der Petenten sollen Kinder, die Bekenntnisgrundschulen besuchen, ohne dem Bekenntnis anzugehören, nicht zur Teilnahme an einem religionskundlichen oder bekennenden Religionsunterricht dieser Schulen verpflichtet sein. Auch wenn die Eltern ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden, soll es der Schulleitung nicht erlaubt sein, die Aufnahme des Kindes in die Schule zurückzunehmen.

Sachverhalt

Die Petition knüpft an den Fall einer Schülerin muslimischen Glaubens aus Mönchengladbach an, deren Eltern sie im Juli 2010 an der einzigen evangelischen Bekenntnisgrundschule im Stadtgebiet angemeldet hatten.

Das Kind hatte bis dahin zwei Schuljahre lang eine Gemeinschaftsgrundschule besucht. Drei Wochen nach dem Unterrichtsbeginn beantragten die Eltern die Befreiung ihres Kindes vom Religionsunterricht und eine Befreiung während dieser Zeit an einem Ort, an dem keine religiösen Inhalte vermittelt würden. Die Schulleiterin antwortete, es gehöre zur Anmeldung an einer Bekenntnisgrundschule, dass Eltern, deren Kind dem Bekenntnis nicht angehöre, die Unterrichtung und Erziehung in diesem Bekenntnis wünschten.

Dennoch nahm das Kind nicht mehr am Religionsunterricht teil. Darauf führte die Schulleiterin ein Gespräch mit den Eltern. Da das Kind auch danach unentschuldigt dem Religionsunterricht fernblieb, nahm die Schulleiterin die Aufnahmeentscheidung gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zurück. Sie forderte die Eltern auf, ihr Kind an einer der zahlreichen Mönchengladbacher Gemeinschaftsgrundschulen anzumelden. Dagegen legten die Eltern Widerspruch ein; diesen wies das Schulamt zurück. Danach erhoben die Eltern Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, über die noch nicht entschieden ist. Im Rahmen eines vom Gericht abgelehnten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat die Kammer aber deutlich gemacht, dass die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, da die Klage unbegründet sein dürfte.

Dieser Fall ist Gegenstand der Kleinen Anfrage 954, die die Landesregierung am 16. September 2011 beantragt hat (LT-Drucksache 15/2840).

Stellungnahme

Auf Grund der Landesverfassung (Artikel 12 Absatz 3 und 4) und des Schulgesetzes (§ 26 Absatz 1 SchulG) sind Grundschulen Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen.

In Gemeinschaftsgrundschulen werden die Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte und offen für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. (§ 26 Absatz 2 SchulG).

In Bekenntnisgrundschulen werden die Kinder nach katholischen oder evangelischen Grundsätzen oder den Grundsätzen einer anderen Religionsgemeinschaft unterrichtet und erzogen (§26 Absatz 3 Satz 1 SchulG). Diese Grundsätze sollen im Unterricht aller Fächer zum Tragen kommen.

Die Eltern aller Grundschulkinder können in Nordrhein-Westfalen entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Gemeinschaftsgrundschule oder an einer Bekenntnisgrundschule anmelden.

Dieses Modell ist ein Angebot an die Eltern, zwischen verschiedenen Wegen zu wählen. Es wird unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen gerecht.

Auf Grund der Vorgaben der Landesverfassung, des Schulgesetzes und der Ausbildungsordnung für die Grundschule darf ein Kind in eine Bekenntnisgrundschule aufgenommen werden, wenn es entweder dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder dem Bekenntnis nicht angehört, die Eltern aber ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2003 – 19 B 1554/03). Das schließt die Teilnahme am Religionsunterricht in dem entsprechenden Bekenntnis ein. Auf diese Besonderheit bei Bekenntnisgrundschulen werden die Eltern hingewiesen.

In Ausnahmefällen sind die Kinder als Minderheit dann in eine Bekenntnisschule aufzunehmen, wenn eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulwegs erreichbar ist. In diesem Fall sind die Kinder nicht verpflichtet, am Religionsunterricht des an der Schule vermittelten Bekenntnisses teilzunehmen.

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach (Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz). Er wird nach den Unterrichtsvorgaben des Landes erteilt. Im Religionsunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln.

Melden die Eltern, deren Kind nach ihrem Willen eine Bekenntnisgrundschule besucht, es vom Religionsunterricht ab, kann eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in dieser Schule entfallen. Die Schule kann in einem solchen Fall die Aufnahmeentscheidung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurücknehmen.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

15. Wahlperiode

Drucksache 15/2840

20.09.2011

Antwort

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 954 vom 3. August 2011

Darf eine evangelische Grundschule mit Segen der Landesregierung ein muslimisches Mädchen rausschmeißen?

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 954 mit Schreiben vom 16. September 2011 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die „WAZ“ berichtete am 23.07.2011 vom Fall der neunjährigen Zeynep aus Mönchengladbach.

Das muslimische Mädchen wurde nach einem Umzug aufgrund der räumlichen Nähe auf einer evangelischen Bekenntnisschule im Stadtteil Rheydt angemeldet und angenommen. Die Eltern von Zeynep versuchten anschließend, ihre Tochter vom evangelischen Religionsunterricht befreien zu lassen, was von der Schulleitung abgelehnt wurde. Als die Eltern dagegen vorgehen wollten, wurde das Mädchen mit Zustimmung des Schulministeriums von der Schule verwiesen.

Vorbemerkung der Landesregierung

In dem Fall, der der Kleinen Anfrage zu Grunde liegt, meldeten die Eltern ihr Kind im Juli 2010 an der einzigen evangelischen Bekenntnisgrundschule in Mönchengladbach an. Das Kind hatte bis dahin zwei Schuljahre lang eine Gemeinschaftsgrundschule in Mönchengladbach besucht. Drei Wochen nach dem Unterrichtsbeginn beantragten die Eltern die Befreiung ihres Kindes vom Religionsunterricht und eine Betreuung während dieser Zeit an einem Ort, an dem keine religiösen Inhalte vermittelt würden. Die Schulleiterin antwortete, es gehöre zur Anmeldung an einer Bekenntnisgrundschule, dass Eltern, deren Kind dem Bekenntnis nicht angehöre, die Unterrichtung und Erziehung in diesem Bekenntnis wünschten.

Nachdem das Kind ab Anfang Oktober 2010 nicht mehr am Religionsunterricht teilnahm, führte die Schulleiterin darüber ein Gespräch mit den Eltern. Da das Kind auch danach unentschuldigt dem Religionsunterricht fernblieb, nahm die Schulleiterin der Bekenntnisgrundschule mit Bescheid vom 9. November 2010 die Aufnahmeentscheidung gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zurück. Sie forderte die Eltern auf, ihr Kind an einer Gemeinschaftsgrundschule anzumelden. Dagegen legten die Eltern Widerspruch ein; diesen wies das Schulamt zurück. Darauf erhoben die Eltern Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, über die noch nicht entschieden ist.

Das Kind besucht weiterhin die evangelische Bekenntnisgrundschule. Die Landesregierung weist die Wortwahl der Fragesteller zurück, die von „rausschmeißen“ und von „Verweis“ sprechen. Sie wird in keiner Weise dem Sachverhalt gerecht.

1. Wie viele Bekenntnisschulen gibt es in Nordrhein-Westfalen (bitte im Einzelnen nach religiöser Ausrichtung und Ort auflisten)?

Das Verzeichnis der Bekenntnisschulen (Grundschulen und Hauptschulen) ist als Anlage beigefügt.

2. Geschah dieser Verweis in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht?

Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, hat die Schulleiterin die Aufnahmeentscheidung gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zurückgenommen und keinen „Verweis“ erteilt.

Die Schulleiterin hat sich vom Schulamt für die Stadt Mönchengladbach und von der Bezirksregierung Düsseldorf beraten lassen.

3. Wie begründet das Schulministerium seine Zustimmung zum Verweis von Zeynep?

Die Entscheidung der Schule bedurfte nicht der Zustimmung des Ministeriums.

Die Rechtslage bei der Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule ist wie folgt: Auf Grund der Vorgaben der Landesverfassung, des Schulgesetzes und der Ausbildungsordnung für die Grundschule darf ein Kind in eine Bekenntnisgrundschule aufgenommen werden, wenn es entweder dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder dem Bekenntnis nicht angehört, die Eltern aber ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll. Auf diese Besonderheit bei Bekenntnisschulen werden die Eltern hingewiesen.

In Ausnahmefällen sind Kinder als Minderheit dann in eine Bekenntnisschule aufzunehmen, wenn eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulwegs erreichbar ist.

Wenn die Eltern ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden, kann eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Bekenntnisschule entfallen. Die Schule kann in einem solchen Fall die Aufnahmeentscheidung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurücknehmen.

4. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Schülerinnen oder Schüler aus religiösen Gründen einer Bekenntnisschule verwiesen wurden?

Der Landesregierung sind keine weiteren aktuellen Fälle bekannt, in denen die Schulleitung nach der Abmeldung eines Kindes vom Religionsunterricht die Aufnahme in eine Bekenntnisschule zurückgenommen hat.

5. Hält die Landesregierung den Schulverweis von Zeynep für verhältnismäßig?

Die Landesregierung wird sich wegen des laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht weiter zu diesem Einzelfall äußern.

251. Zum Gerichtsurteil gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani und Houtan Kian

9. Juli 2011

Internationales Komitee gegen Steinigung

Presseerklärung 6

8. Juli 2011

Aktualisiert: Zum Steinigungsurteil gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani und zur Verurteilung ihres Rechtsanwalts Houtan Kian

Nach jüngsten Informationen, die dem Internationalen Komitee gegen Steinigung zugegangen sind, befindet sich Sakineh Mohammadi Ashtiani immer noch im Zentralgefängnis der Stadt Täbris.

Frau Ashtiani und ihrer Familie, vor allem ihrem Sohn Sajjad Ghaderzadeh ist es nicht erlaubt, Kontakt zur internationalen Medienwelt aufzunehmen. Nachdem Sajjad und dessen Rechtsanwalt, Houtan Kian, verhaftet worden waren, übte die Islamische Republik Iran erheblichen Druck auf die beiden Gefangenen aus und ließ über die staatlichen Fernsehnachrichten eine Sendung ausstrahlen, in der Ashtiani gezwungen war, ihre (angebliche) Beteiligung am Tod ihres Ehemannes zu „gestehen“. Dabei wurde Frau Ashtiani und ihrem Sohn gegenüber der Eindruck erweckt, dass sie nach dem Veröffentlichen des Fernsehberichts freigelassen werden würden. Das war nicht der Fall, und Ashtiani ist nach wie vor im Gefängnis; ihre Situation und Zukunft bleibt ungewiss.

Dem Internationalen Komitee gegen Steinigung sind Berichte aus dem Gefängnis zugegangen, wonach Ashtiani aufgrund der gegen sie ausgeübten Repressalien versucht hat, Selbstmord zu begehen. Im Vormonat sagte Mousa Khalil Elahi, der Staatsanwalt von Täbris, dass Sakineh regelmäßigen Besuch ihrer Familienangehörigen erhalten würde, gesund und wohlauf sei und dass ihr Fall nach wie vor im Rahmen des üblichen Dienstweges bearbeitet würde. Er fügte hinzu, dass anderslautende diesbezügliche Berichte, wie sie etwa das Internationale Komitee gegen Steinigung verbreite, unwahr wären. Fakt ist, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani eine Geisel der Islamischen Republik Iran ist. Die Behörden haben verkündet, dass sie eine Revision des Falles nicht durchführen wollen.

Offensichtlich setzt das Regime darauf, dass die Proteste bald nachlassen werden, damit es darangehen kann, Ashtiani ihrer „gerechten Bestrafung“ zuzuführen. Damit hängt die drohende Gefahr der Todesstrafe durch Steinigung immer noch über ihrem Haupt. Des Weiteren ist uns bekannt geworden, dass Ashtianis Anwalt Houtan Kian zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist. Nach Berichten hat Houtan 20 Kilogramm an Gewicht verloren, Folge der erlittenen üblen Misshandlung und Folter. Sein Gesundheitszustand ist nicht optimal, er ist Diabetiker und leidet an hohem Blutdruck.

Hieß es anfangs noch, dass Houtan Kian zu elf Jahren Haft verurteilt werden würde, so wurde bald bekannt gegeben, dass er aufgrund von angeblich vorhandenen zwei Personalausweisen sowie angeblichen linksgerichteten Aktivitäten mit der Todesstrafe zu rechnen hätte. Nachdem der Rechtsanwalt aus dem Gefängnis heraus einen Brief schickte, der seine Lage darstellte, und er die Öffentlichkeit um Unterstützung bat, kam es zu breiten internationalen Protesten gegen seine Verurteilung, sodass das Gericht in Täbris ihn nach neuesten Berichten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt habe.

Das Internationale Komitee gegen Steinigung erneuert seinen Aufruf an die Menschen in aller Welt, gegen diese ungerechtfertigten und ungerechten Entscheidungen zu protestieren und eine Beendung der Steinigungspraxis zu sowie die sofortige Freilassung von Sakineh, Houtan Kian und allen anderen Gefangenen zu verlangen, denen die Steinigung oder eine andere Form der Todesstrafe droht. Steinigung ist eine absolute Barbarei und muss sofort und überall verboten werden.

Mina Ahadi, die Sprecherin des Internationalen Komitees gegen Steinigung, stellt fest:

‘Steinigung ist ein Verbrechen und ein terroristischer Akt gegen Frauen. Wir klagen die Islamische Republik Iran für ihre begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.’

Heute ist Sakineh zur Symbolfigur gegen Steinigung geworden und zum Symbol des Protests gegen das Islamische Regime des Iran. Am 11. Juli, dem Internationalen Tag gegen Steinigung, werden wir weltweit auf die barbarische Steinigungspraxis aufmerksam machen.

Die Kampagne zur Rettung von Sakineh Mohammadi Ashtiani hat die Weltöffentlichkeit gegen das herrschende brutale Islamische Regime des Iran eingenommen. Laut und unmissverständlich hat sich der Geist des Zivilisierten und Humanen Gehör verschafft. Genug ist genug! Wir werden nie mehr zulassen, welche Ausrede seitens der Mächtigen auch immer gebraucht werden wird, dass ein Mensch irgendwo auf der Welt gesteinigt wird.

Kein einziger: Not one more!

Kontakt:

Mina Ahadi

Internationales Komitee gegen Todesstrafe /
Internationales Komitee gegen Steinigung

E-Mail: minaahadi@aol.com

Telefon: 0049 (0) 1775692413

http://notonemoreexecution.org

http://stopstonningnow.com/wpress/

Quellen:

Aktualisierte Termine, Statements und Aktionen zum 11. Juli:

http://stopstonningnow.com/wpress/4344

Mehr zum 11. Juli:

EQUAL RIGHTS NOW: July 11: International Day Against Stoning

http://equalrightsnow-iran.com/stoning.html

11. Juli 2011 – Internationaler Tag gegen Steinigung

http://schariagegner.wordpress.com/2011/07/05/internationaler-tag-gegen-steinigung/

Eine Petition zur Freilassung von Rechtsanwalt Houtan Kian kann hier mitgezeichnet werden: Wir, die Unterzeichnenden, appellieren an die Verantwortlichen aller internationalen Organisationen, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen (UN) und aller Menschenrechtsorganisationen, von der Iranischen Regierung zu verlangen, Houtan Kian, seine Mutter sowie Sakineh Ashtiani bedingungslos frei zu lassen,

»We, the undersigned, call on the Heads of International Governments, the EU, UN and Human Rights Organizations to demand the Iranian regime immediately release Houtan Kian and his mother, as well as Sakineh Ashtiani, without charge.«

http://www.gopetition.com/petition/43372/sign.html

Foto: Houtan Kian (rechts), auf: LA RÈGLE DU JEU (RDJ). Im Bild links: Sakineh Ashtianis Sohn, Sajjad Ghaderzadeh.

http://laregledujeu.org/files/2010/10/Sajjad-Houtan-Kian.jpg

Foto: Houtan Kian (rechts), auf: STOP STONING NOW (links: Sakinehs Sohn Sajjad).

http://stopstonningnow.com/wpress/wp-content/uploads/2010/09/SajjadFinal.jpg

Foto: Sakineh Mohammadi Ashtiani

http://images.smh.com.au/2010/12/10/2090446/Sakineh-420×0.jpg

http://www.nypost.com/rw/nypost/2010/12/09/news/photos_stories/Sakineh_Mohammadi_Ashtiani–300×300.jpg

Aus dem Englischen ins Deutsche von Cees van der Duin, nach: International Committee against Stoning: An Update on Iran Stoning Case Sakineh Mohammadi Ashtiani and her Lawyer Houtan Kian, bei: IRAN Solidarity

http://iransolidarity.blogspot.com/2011/07/update-on-sakineh-ashtiani-and-her.html

250. International Day against Stoning

6. Juli 2011

آية الرجم

Āyatu r-Raǧm

Steinigungsvers

Hallo,

ich hoffe, euch allen geht es gut.

Ich wende mich an euch alle mit der Bitte, uns mit einer Bekundung, einem Video oder einer Aktion anlässlich des 11. Juli 2011 zu unterstützen, denn das ist der Internationale Tag gegen Steinigung (International Day against Stoning).

Im Folgenden nähere Informationen über diesen Tag.

Eure Mitarbeit in dieser Sache ist wirklich sehr wichtig.

In der Hoffnung auf eure Rückmeldung. Mit den besten Grüßen

Mina Ahadi

Patty Debonitas

Maryam Namazie

Internationaler Tag gegen Steinigung – nur noch wenige Tage bis zum 11. Juli!

Wie Sie wissen, leidet Sakineh Mohammadi Ashtiani immer noch im Gefängnis. Erst vor kurzem haben die Behörden gesagt, dass ihr Fall der drohenden Todesstrafe durch Steinigung noch nicht endgültig beschieden worden ist und dass Sakineh vorerst im Gefängnis bleiben muss. Wahrheitswidrig des Mordes an ihrem Ehemann bezichtigt, ist ihr einziges wirkliches Vergehen, als Frau im Iran zu leben. Auch ihr Rechtsanwalt, Sajjad Houtan Kian, ist immer noch inhaftiert, weil er den Mut gehabt hatte, sie und andere zur Steinigung verurteilte Frauen, die im Gefängnis von Täbris eingesperrt sind, professionell zu verteidigen; er ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden, wurde psychisch terrorisiert und hat deswegen 20 Kilogramm an Gewicht verloren.

Die Kampagne zur Rettung von Sakineh Mohammadi Ashtiani ist von äußerster Wichtigkeit, denn unmissverständlich ist sie für die Verteidigung der Humanität eingestanden, gegen die barbarische Strafe der Steinigung überall auf der Welt. Ihr ist es gelungen, erheblichen internationalen Druck gegen das Islamische Regime des Iran aufzubauen und dieses, unter Mithilfe von Millionen von Menschen in aller Welt, zu ächten und anzuprangern. Das ist eine Leistung, auf die wir stolz sein dürfen.

Lassen Sie uns alle am 11. Juli 2011, dem Internationalen Tag gegen Steinigung, einen weiteren Schritt unternehmen den Druck erhöhen, mit dem wir die sofortige und bedingungslose Freilassung von Sakineh Mohammadi Ashtiani verlangen und eine Beendigung der Praxis der Steinigung. Machen Sie mit, indem Sie sich entweder auf einen öffentlichen Platz stellen, ein Foto oder Plakat von Sakineh in der Hand, nehmen Sie im Internet Kontakt zu Gleichgesinnten auf oder organisieren Sie ein öffentliches Zeichen der Solidarität per Flash Mob, damit Bewusstsein und Aufmerksamkeit steigen. Lassen Sie uns am 11. Juli aufs Neue und in hundert Städten der Welt das Banner der Menschlichkeit emporhalten, gegen die Barbarei unserer Zeit.

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung.

Mit den besten und herzlichsten Grüßen

Mina Ahadi, International Committee against Stoning and Execution

Patty Debonitas, Iran Solidarity

Maryam Namazie, One Law for All

BITTE HANDELN SIE JETZT!

1. Dokumentieren Sie Ihre 11.-Juli-Aktion an dieser Stelle auf Facebook, auch Fotos sind dabei zweckmäßig:

http://www.facebook.com/pages/11-July-2011-International-Day-against-Stoning/237122256317387

bei Fragen dazu können Sie uns gerne eine E-Mail senden:

actionforsakineh@gmail.com

2. Schreiben Sie auf Englisch einen Protestbrief an die Islamische Republik Iran, zu Händen des Chefs der Justiz, Herrn Sadegh Laridschani, Anschrift:

Head of the Judiciary

Sadeq Larijani

Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary)

Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri

Tehran 1316814737, Iran

E-Mail: info@dadiran.ir

Ebenfalls auf Englisch auch über seine Website

http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx

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Oder schreiben Sie an den für die Stadt Täbris zuständigen Chef der Justiz der Provinz Ost-Aserbaidschan

Head of the Judiciary in East Azerbaijan Province

Malek-Ashtar Sharifi

Office of the Head of the Judiciary in Tabriz

East Azerbaijan, Iran

sowie an den politischen und religiösen Führer des Iran, Seine Exzellenz Ayatollah Seyyed Ali Chamene’i

Ali Khamenei

The Office of the Supreme Leader

Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street

Tehran

Iran

Eine elektronische Nachricht, gerichtet an Ali Chamenei, können Sie hier einreichen, sowohl in Englischer Sprache …

http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter

… als auch, hier, auf Persisch:

http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter

Mohammad Javad Ardashir Larijani ist Generalsekretär des Generalsekretär des iranischen Obersten Rates für Menschenrechte

Secretary General, High Council for Human Rights

Mohammad Javad Larijani

Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh

Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri

Tehran 1316814737, Iran

Fax: +98 21 3390 4986

E-Mail: bia.judi@yahoo.com

3. Schreiben Sie an Regierungsstellen, Staatsoberhäupter, Europaabgeordnete und Parlamentsabgeordnete Ihres Landes sowie an die Vereinten Nationen mit der dringenden Bitte, die Freilassung von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Houtan Kian zu verlangen und einem Regime, das im 21. Jahrhundert immer noch Menschen zu Tode steinigen will, die Anerkennung zu verweigern.

4. Spenden Sie an die Kampagne «Save Sakineh Mohammadi Ashtiani» durch Zusendung eines Schecks an ‘Count Me In – Iran’, Postanschrift BM Box 6754, London WC1N 3XX, UK. Auch per Paypal können Sie spenden:

http://countmein-iran.com/donate.html

Außerdem können wir noch talentierte Aktivisten für die Bereiche Design / Grafik, Fundraising oder Öffentlichkeitsarbeit gebrauchen; falls Sie uns hier helfen können, erreichen Sie uns gerne auch per E-Mail

actionforsakineh@gmail.com

5. Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Mina Ahadi

minaahadi@aol.com

0049 1775692413

Internationales Komitee gegen Steinigung / International Committee Against Stoning (ICAS)

http://stopstonningnow.com/wpress/

Spenden können Sie über Count Me In – Iran:

Maryam Namazie

Coordinator

Count Me In – Iran

BM Box 6754, London WC1N 3XX, UK

Telefon: +44 (0) 7719 166 731

E-Mail: countmeiniran@gmail.com

Homepage:

http://countmein-iran.com/donate.html

Wichtige Informationen zum Thema finden sich bei:

Internationales Komitee gegen Todesstrafe / International Committee Against Executions (ICAE)

http://notonemoreexecution.org/

JOIN 11 JULY 2011, INTERNATIONAL DAY AGAINST STONING

Update vom 5. Juli 2011

Alle Ihre Meinungen, Fotos, Videos, Gedichte und anderen Bekundungen der Solidarität gegen die Steinigung und für die Unterstützung von Sakineh Mohammadi Ashtiani und die anderen zum Tode Verurteilten können Sie auf dieser Facebook-Seite veröffentlichen:

http://www.facebook.com/pages/11-July-2011-International-Day-against-Stoning/237122256317387

… oder sie per E-Mail an das International Committee Against Stoning (ICAS) senden:

actionforsakineh@gmail.com

Der britische Wissenschaftler und Autor Richard Dawkins meint:

Der 11. Juli ist der Internationale Tag gegen Steinigung. Er wird auch von Maryam Namazie organisiert, jener bewundernswerten und mutigen Kämpferin für bedrohte Frauen im Iran und in den anderen Teilen der Erde, in denen der Islam Frauen unterdrückt. Wo auch immer Sie wohnen: Bitte unterstützen Sie Frau Namazie am 11. Juli.

Anmerkung: Zwei Quellen zu Richard Dawkins

http://www.youtube.com/watch?v=pQzuFrMRA3M

http://entertainment.timesonline.co.uk/tol/arts_and_entertainment/books/article6805889.ece

Die britische Forscherin und Schriftstellerin Ahlam Akram sagt zum 11. Juli 2011:

Die Todesstrafe durch Steinigung ist die menschheitsgeschichtlich älteste Weise brutaler Hinrichtung. Obwohl es im Koran keine Spur der Rechtfertigung für ein derartiges Verbrechen gibt, existieren einige Aussagen von Umar ibn al-Chattab, die bestätigen sollen, dass der Koran die Steinigung verlange, dass Mohammed sie praktiziert habe und dass seine Gefährten diesem Vorbild gefolgt seien. Steinigung bedeutet, dass die ganze Gemeinschaft in das schreckliche Geschehen eingebunden ist, was wiederum jede Schranke der Menschlichkeit in dieser Gemeinschaft und in jedem Individuum einreißt und der Gesellschaft eine Kultur der Gewalt gestattet. Die Prozedur ist äußerst barbarisch und blutig und legt die Saat für ein Klima permanenter Erniedrigung und Dämonisierung aller Frauen. Ich appelliere an alle Frauen der Welt, gegen die Steinigung zu kämpfen und von den Vereinten Nationen zu verlangen, jeden Mitgliedsstaat auszuschließen, der die Steinigung zulässt. Jeder dieser Staaten muss von internationaler Förderung ausgeschlossen werden. Um eine universelle Kultur des Friedens zu erreichen, bedarf es einer Bestätigung der Universalität der Menschenrechte, insbesondere der Frauenrechte.

Annie Sugier und Ahlam Akram sprachen am 12. März 2011 in London auf einer Podiumsdiskussion zu Religion und Säkularität anlässlich der Internationalen Konferenz zu Frauenrechten, Scharia und Säkularismus.

http://www.youtube.com/watch?v=fPDXFJAAfDo

Menschenrechtsaktivist Peter Tatchell aus Großbritannien stellt fest:

Steinigung ist ein vorzivilisatorisches Relikt oder vielmehr ein Überbleibsel der Nicht-Zivilisation. Ein barbarisches Verbrechen gegen die Humanität, einzigartig in seiner Grausamkeit und seinem Sadismus. Alle Menschen dieser Welt – und auch die Vereinten Nationen – müssen jetzt noch viel mehr tun, um die Praxis der Steinigung für immer zu beenden. Das gilt entsprechend für jede andere Form der Todesstrafe.

Dr. Stephen Law ist Herausgeber von THINK (Königliches Institut für Philosophie, London, UK) und erhebt seine Stimme gegen die Steinigung:

Es ist wichtig, dass wir uns solidarisch für alle Menschen einsetzen, die durch Steinigung eingeschüchtert werden sollen oder getötet werden, Menschen, die oftmals frei erfundenen Anschuldigungen oder absurden religiösen Gerichtsurteilen ausgeliefert sind.

Hinweis: The Royal Institute of Philosophy. THINK erscheint dreimal jährlich.

http://www.royalinstitutephilosophy.org/page/34

THINK: Philosophy for everyone

http://journals.cambridge.org/action/displayIssue?jid=THI&tab=currentissue

Leo Igwe ist Geschäftsführender Direktor der Nigerianischen Humanistischen Bewegung (Nigerian Humanist Movement) im bevölkerungsreichsten Staat Afrikas:

In der heutigen Welt muss es uns schockieren, zu erfahren, dass e simmer noch Staaten wie den Iran gibt, in denen Menschen zur Steinigung verurteilt warden. Wie wohl nicht anders zu erwarten, wird diese barbarische Form der Bestrafung vorzugsweise gegen die schwächsten Mitglieder der Bevölkerung eingesetzt wie Sakineh Mohammadi Ashtiani und ihre iranischen Mitstreiter. Gemeinsam mit anderen Freunden überall auf der Welt möchte ich jetzt dazu beitragen, dass die Regierung des Iran die Steinigung und die anderen Hinrichtungen abschafft – und Sakineh Mohammadi Ashtiani unverzüglich die Freiheit zu gewähren.

In Solidarität mit dem Internationalen Tag Gegen Steinigung.

P.S. Wir führen vom 22.-25 September eine Humanistische Tagung in Nigerias Hauptstadt Abuja durch. Dort gibt es eine Konferenz zu religiös begründeten Menschenrechtsverletzungen. Bitte werben Sie am Internationalen Tag gegen Steinigung auch dafür.

Zur Information: Leo Igwe kämpft auch gegen den traditionellen afrikanischen Okkultismus, der manchmal bereits kleine Mädchen wie Esther Obot Moses als „Hexe“ (witch) ausgrenzt und tödlich bedroht.

http://www.iheu.org/witch-girl-rescued-%E2%80%93-report-iheu-representative-leo-igwe

Für seinen Einsatz gegen den angsteinflößenden afrikanischen Glauben an das „Übersinnliche“ und gegen die menschenverachtende Beschuldigung angeblich begangener „Hexerei“ (witchcraft) ist Leo Igwe im Januar 2011 von der Polizei verhaftet und misshandelt worden.

http://www.iheu.org/iheu-representative-leo-igwe-jailed-and-beaten-human-rights-work

http://www.saharareporters.com/news-page/clampdown-child-rights-activists-akwa-ibom-state-leo-igwe-arrested-police-orders-gov-akpab

George Broadhead ist Vizepräsident der UK Gay & Lesbian Humanist Association (GALHA) sowie Vorstandsmitglied im UK Pink Triangle Trust. Zur Steinigung meint Broadhead empört:

Es hat mich erschüttert, erfahren zu müssen, dass die Steinigung ein Strafmaß ist, welches gesetzlich in sechs Islamischen Staaten vorgesehen ist: Iran, Saudi-Arabien, Sudan, Pakistan, Jemen, die Vereinigten Arabischen Emirate und zusätzlich in einigen Bundesstaaten des nördlichen Nigeria. Diese barbarische Strafe läuft darauf hinaus, vor dem angeordneten Tod eine Folter durchzuführen und sollte in keinem zivilisierten Gesellschaft Platz haben.

Im Juni 2010 unterstützte auch die GALHA die Londoner Demonstration gegen Schariagesetze (protest against Sharia Law; One Law for All Campaign).

http://www.galha.org/gay-humanists-support-london-rally-against-sharia-law/

One Law for All: Campaign against Sharia law in Britain

http://www.onelawforall.org.uk/

http://www.onelawforall.org.uk/about/

Will Uganda die Homophobie verstaatlichen? The UK’s Gay and Lesbian Humanist Association (GALHA) has condemned plans by members of the Ugandan Parliament to fast track legislation that would allow the judicial killing of gay people in a wide range of situations. GALHA has joined demands by the international community that Ugandan President Museveni veto the „Kill The Gays“ bill, should it be passed in Parliament.

http://www.galha.org/gay-humanists-condemn-ugandan-parliament-s-threat-to-murder-gay-citizens

UK Pink Triangle Trust. Der Islam des Herrn Ali Abdussalam Treki sei durch eine wesenhafte Homophobie (intrinsic homophobia) gekennzeichnet.

http://www.pinktriangle.org.uk/press/2009_09_27.html

Helle Merete Brix ist eine dänische Schriftstellerin und Journalistin:

Gerne werde ich mich an einer Aktion gegen Steinigung beteiligen, diese barbarische Bestrafe, die schon lange und überall hätte verboten werden müssen. Mein Dank gilt allen Organisationen, die die Öffentlichkeit über die Situation der inhaftierten Frauen und Männer informieren, sei es im Iran oder anderswo auf der Welt.

Homepage von Helle Merete Brix

http://www.hellemeretebrix.com/english/

Dänische Unterstützer findet die selbst radikalislamische, pakistanische Jamaat-e-Islami. Von Helle Merete Brix und Lars Hedegaard.

http://www.sappho.dk/Den%20loebende/jamaat_english.htm

http://www.sappho.dk/Den%20loebende/ekstremister_english.htm

Im Internet verbreitet sich die wichtige Botschaft weltweit, die im Internationalen Tag gegen Steinigung liegt. International Day Against Stoning.

SCOOP, Neuseeland

http://www.scoop.co.nz/stories/WO1107/S00079/iran-11-july-the-international-day-against-stoning.htm

allvoices

http://www.allvoices.com/news/9575075-iran-11-july-the-international-day-against-stoning

topix

http://www.topix.com/ir/tabriz

The Richard Dawkins Foundation

http://richarddawkins.net/articles/642009-international-day-against-stoning

Mina Ahadi

International Committee against Execution

International Committee against Stoning

E-Mail: minaahadi@aol.com

Tel: 0049 (0) 1775692413

http://notonemoreexecution.org

http://stopstonningnow.com/wpress/

Alle Übersetzungen ins Deutsche auf diesem Post zum 11. Juli stammen von Cees van der Duin, 05.07.2011.

Der englische Originaltext der Grußworte findet sich auf der Seite der IRAN Solidarity, für die Patty Debonitas Sprecherin ist.

http://iransolidarity.blogspot.com/2011/07/stoning-must-stop-join-international.html

IRAN Solidarity, wichtige Termine.

http://www.iransolidarity.org.uk/events.html

249. Ex-Muslime gegen islamistische Kundgebung in Hamburg

4. Juli 2011

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Pressemitteilung

Hamburg, 03.07.2011

Wie angekündigt wurde, will der Islamofaschist und Hassprediger Pierre Vogel am 09.07.2011 in Hamburg auftreten.

Es ist sehr zu bedauern, dass so eine menschenverachtende Person immer noch die Freiheit der Meinungsäußerung ausnutzen kann, um seinen reaktionären und menschenfeindlichen islamischen Glauben, besonders gegen Frauen, unter dem Namen ‘Friedensaktivist’ zu verbreiten.

Wir, der Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE), haben durch unsere Aufklärungsarbeit immer wieder die Gesellschaft und die deutsche Regierung davor gewarnt, dass die Islamisten und deren Organisationen tatsächlich gegen die wirkliche Integration und gegen die Menschenrechte agieren. Die Scharia und die islamischen Gesetze sind mit den Grundrechten und Menschenrechten nicht vereinbar.

Die Salafisten sind hundertprozentige Korananhänger. Sie werben für die Durchführung der islamischen Gesetze (Scharia), so, wie es wortwörtlich im Koran steht.

Scharia heißt:

Geschlechterapartheid, die Trennung der Frauen und Männer,

Erniedrigung der Frauen, weil laut Koran die Frauen nur halb so viel Wert sind wie die Männer. Im Islam sind Frauen halbe Menschen und haben den Männern zu gehorchen und zu dienen, andernfalls müssen sie durch die Männer bestraft werden,

Steinigung von Frauen und Männern wegen Ehebruch,

Dieben die Hände abhacken sowie Gesetze nach dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.

Hinzu kommen viele andere abscheuliche Gesetze (die aus Koransuren abgeleitet sind), die frauenfeindlich, kinderfeindlich und generell menschenfeindlich sind.

Inzwischen gibt es berechtigten Verdacht auf terroristische Neigungen der Salafisten in Deutschland. Laut Verfassungsschutz hatte Pierre Vogel Kontakt zur Sauerland-Gruppe, deren terroristische Pläne im September 2007 enttarnt wurden.

Das Attentat in Frankfurt am Main im März 2011 wurde durch einen Salafisten verübt, wobei zwei US-Soldaten ermordet und zwei weitere verletzt worden sind.

Vor kurzem wurde ein Familienhaus in Mönchengladbach durch die Anhänger von Pierre Vogel und unter der Führung von Sven Lau in Brand gesteckt.

So werden die Menschen, die gegen die Salafisten und deren Methoden sind, eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

Die Morddrohungen der Islamisten in Deutschland und in anderen Ländern gegen ihre Gegner sind wohl jedem bekannt.

Der Zentralrat der Ex-Muslime kritisiert die deutsche Politik, die so viel „Toleranz“ und Spielraum gegenüber islamischen Organisationen und Verbänden aufbringt.

Es findet immer noch unter dem Integrationsvorwand die ‘Deutsche Islam-Konferenz’ statt, deren Ziel weit weg von der wirklichen Integration der Muslime in Deutschland ist.

Die deutschen Politiker sollten sich, statt auf falsche Integrationspolitik und Toleranz, mehr auf die Opfer der Salafisten und anderer islamischer Verbände konzentrieren, die meistens leider Jugendliche aus den islamischen Milieus sowie anderen Kreisen sind.

Daher haben wir genug Gründe, den Hamburger Senat aufzufordern, die angekündigte Veranstaltung durch Pierre Vogel in Hamburg am 09.07.2011 zu verhindern.

Wir rufen gleichzeitig alle freiheitsliebenden Menschen und Humanisten auf, gegen den Auftritt der Salafisten in Hamburg zu protestieren.

Zentralrat der Ex-Muslime

Postfach 801152

51011 Köln

exmuslime@gmail.com

http://www.ex-muslime.de/

248. Joachim Mertes und der Salafismus

3. Juli 2011

Landtag Rheinland-Pfalz

Der Präsident des Landtags

Frau

Gabi Schmidt

27. Juni 2011

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Vielen Dank für Ihren offenen Brief, mit dem Sie vor dem Hintergrund einer Kundgebung von Pierre Vogel in Koblenz dazu aufgerufen haben, den Einfluss salafistischer Prediger mit verfassungskonformen Mitteln einzugrenzen.

Sicher war die Vorstellung, dass ein radikal-islamistischer Prediger in Koblenz Tausende Muslime zur Gewalt anstachelt und den Heiligen Krieg propagiert, ein absolutes Schreckensszenario, dass sich glücklicherweise aber zumindest nicht wie befürchtet realisiert hatte. So kamen nicht die ursprünglich erwarteten 3.000, sondern „nur“ rund 500 Anhänger.

Nach einem von der Stadtverwaltung Koblenz verhängten Versammlungsverbot hatte das Oberverwaltungsgericht die Versammlung zwar zugelassen, diese allerdings mit zahlreichen Auflagen verbunden. So war beispielsweise eine Geschlechtertrennung vor der Kundgebungsbühne verboten worden. Direkte Aufrufe zur Gewalt hätten den sofortigen Abbruch der Veranstaltung zur Konsequenz gehabt. Polizei sowie Ordnungs- und Jugendamt haben die Einhaltung der Auflagen überwacht. Zu Verstößen ist es wohl nicht gekommen.

Dennoch muss der Rechtsstaat wachsam bleiben. Nach den Berichten der Verfassungsschutzbehörden gewinnen radikal-islamistische Strömungen des Salafismus immer mehr Anhänger, besonders für junge Menschen ohne Orientierung werde die Ideologie immer attraktiver. Hier gilt es nicht nur zu beobachten, sondern auch zu sensibilisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Mertes, MdL

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Der Präsident des Landtags

Joachim Mertes

Mainz

03. Juli 2011

Ihr Schreiben vom 27.06.2011

Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief

Sehr geehrter Herr Mertes,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Durch die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne politische Funktion ist es tatsächlich gelungen, an diesem Sonntagabend im Mai die Voraussetzungen zu schaffen, dass die angekündigte Dawa-Großveranstaltung in friedlichem Rahmen blieb.

Allerdings bin ich davon überzeugt, dass die viel geringere Teilnehmerzahl und der relativ störungsfreie Ablauf vor allem dem Umstand zu verdanken ist, dass der Handlungs- und Redespielraum mit rechtsstaatlichen Mitteln so eingeschränkt worden ist, dass weder die beiden religiösen Extremisten Green und Vogel noch ihre Anhänger die Möglichkeit hatten, Hass oder antidemokratische Parolen zu verbreiten oder durch Redebeiträge beispielsweise Frauen und Homosexuelle zu diskriminieren.

Allerdings kann ich Ihre vorsichtige Einschätzung, dass die erteilten Auflagen beachtet und eingehalten worden seien, nicht bestätigen. Das gilt für die verbotene Geschlechtertrennung vor der Bühne ebenso wie für das Tragen der Ganzkörperverschleierung. Vor allem aber wurde der Jugendschutz grob missachtet, wie das Transparent an der Rückwand des zur Bühne umfunktionierten Pritschenwagens hinter den beiden Predigern beweist, das nicht zuletzt Jugendliche dafür anwarb, sich in der Islamic Online University von Bilal Philips einzuschreiben.

Schüler eines Hasspredigers zu werden, der nicht nur aus der BRD aus gutem Grund ausgewiesen wurde, ist unter dem Aspekt des Jugendschutzgesetzes sicher keine sinnvolle Möglichkeit, seine Freizeit zu gestalten. Das Curriculum dieser „Fernuniversität“, das zur linientreuen islamischen Dogmatik verpflichtet und unter Androhung der Höllenstrafe dazu auffordert, den islamischen Primärquellen Koran und Sunna nicht zu widersprechen, sie in jeden Lebensbereich wortgetreu zu integrieren und sich Allahs Gesetz, der Scharia, zu unterwerfen, ist mit den universellen Menschenrechten nicht vereinbar und damit verfassungsfeindlich.

Welcher der verschiedenen wissenschaftlich anerkannten Persönlichkeitstheorien man auch anhängt[1], eine gesunde ganzheitliche Entwicklung heranwachsender junger Menschen wird mit Gewissheit durch solche Lehrinhalte verhindert. Das Recht auf individuelle Selbstbestimmung gilt an diesem Institut nicht und stünde dem erfolgreichen Abschluss eines Zertifikats, Diploms oder Baccalaureats sicherlich im Wege. Jedes Bemühen der staatlichen Schulen, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu demokratischen Persönlichkeiten zu erziehen und zu bilden, wird dort unterlaufen. Dafür steigt die Gefahr der Radikalisierung, die zu einer Biographie führt, die dem Lebenslauf des Frankfurter Attentäters Arid Uka ähnelt. Der 21-jährige Kosovare wurde nachweislich durch Predigten der Frankfurter Salafistenszene (Dawa FFM, Abou Maleeq alias Deso Dogg) dazu verleitet, zum Dschihadisten und Mörder zu werden[2].

Polizei, Ordnungs- und Jugendamt hätten am 29.05.11 mehrfach Grund gehabt, die Koblenzer Kundgebung zu unterbrechen, weil gegen Genehmigungsvoraussetzungen verstoßen wurde. Das von weitem lesbare Werbeplakat für das Bildungsinstituts des aus Jamaika stammenden Konvertiten, der die Bundesrepublik nach dem gemeinsamen Auftritt mit Pierre Vogel innerhalb von drei Tagen verlassen musste, 2007 von der australischen Regierung als nationales Sicherheitsrisiko eingestuft wurde und zumindest 2009 nicht in die USA einreisen durfte[3], wäre auf jeden Fall ein Anlass gewesen, die Veranstaltung sofort abzubrechen.

Aus Philips Schülerschaft sollen Kämpfer für al-Qaida rekrutiert worden sein. Am bekanntesten ist der zu lebenslanger Haft verurteilte Terrorist Al-Timimi, der dem Gelehrten zumindest sehr nahe gestanden haben muss. Der 1963 in Washington D.C. geborene Sohn irakischer Einwanderer genoss zumindest soviel Vertrauen, dass Philips ihn mit einem Empfehlungsschreiben ausstattete, das dazu aufrief, Al-Timimi politisch, finanziell und moralisch zu unterstützen. Einige Mitglieder des Virginia Paintball Jihad, eine elfköpfige Gruppe, die wegen terroristischer Verbrechen angeklagt worden ist, bezeugten bei der Gerichtsverhandlung, dass der Iraker sie dazu aufgestachelt habe, gegen die USA zu kämpfen und die Taliban in Afghanistan zu unterstützen. Kurz nach dem 11. September hätte der geistige Brandstifter einige Mitglieder davon überzeugt, nach Pakistan zu reisen und sich dort in einem Trainings-Camp für Dschihadisten ausbilden zu lassen, das der Lashkar-e-Taiba, einer ausländischen Terrororganisation angehört. Al-Timimi wurde zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt.

Am 12.06.2009 wollte Philips mit Pierre Vogel in der vom Verfassungsschutz beobachteten Al-Nur-Moschee auftreten. Wegen massiver Proteste des LSVD gegen den für seine Homosexuellenfeindlichkeit bekannten Kanadier wurde diese Veranstaltung in letzter Minute abgesagt. Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits am 17.06.2009 in der mündlichen Fragestunde des Bundestages wissen wollen, warum Imam Philips, der Al-Timimi nachweislich unterstützt hat, nicht schon an der Einreise gehindert worden sei. Als im April 2011 die beiden Extremisten Philips und Vogel nun gemeinsam auf dem Frankfurter Roßmarkt auftreten wollten, forderte der Beck gemeinsam mit dem hessischen Innenminister Boris Rhein nun endlich ein Einreiseverbot gegen den Hassprediger zu verhängen. Leider ohne Erfolg, der in Katar lebende Kanadier durfte mit dem Kölner Missionar sogar auftreten. Erst nach Beendigung der Kundgebung überreichte die Ausländerbehörde Bilal Philips eine Verfügung, das Land innerhalb von drei Tagen zu verlassen. Für Menschen zu werben, die in der BRD als unerwünschte Person und Sicherheitsrisiko gelten, verstößt gravierend gegen die Auflage, den Jugendschutz zu gewährleisten.

Auch ich bin wie Sie der Meinung, dass wir unseren Rechtsstaat nicht nur wachsam beobachten müssen, sondern auch für politischen und religiösen / weltanschaulichen Extremismus sensibilisieren sollten. Das reicht meiner Ansicht nach aber nicht aus. Wir brauchen Transparenz statt Hinterzimmerabsprache und objektive, wissenschaftlich begründete Aufklärung statt Beschwichtigungsdogmatik, entgrenzt toleranten Dialog und politische Korrektheit (DIK; Plan der Bundesregierung, den Islam als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen und mit den Kirchen gleichzustellen; Einführung religionsbezogener Islamischer Studien / des flächendeckenden bekennenden IRU).

Wir brauchen die wehrhafte Demokratie, wie schon Carlo Schmid sie einforderte. Wir sollten uns klar zu den allgemeinen Menschenrechten bekennen, den Schutz für Kinder und Jugendliche im Grundgesetz verankern und den Mut aufbringen, Gesetze konsequent durchzusetzen, auch wenn ein solch kompromissloses Handeln den Regeln von Appeasement und Diversity widerspricht. One Law For All.

Sehr geehrter Herr Mertes, mir bereiten nicht Extremisten jeder politischer oder religiöser Ausrichtung und deren Sympathisanten Sorgen, die mit rechtswidrigen Mitteln oder verfassungsfeindlichen Inhalten Gewalt verherrlichen, gegen Frauen und Minderheiten hetzen und mehr oder weniger verdeckt zum Staatssturz aufrufen. Vor solchen Angriffen kann sich die wehrhafte, säkulare und freiheitliche Demokratie schützen, dessen bin ich mir ganz sicher.

Das absolute Schreckensszenario ist für mich vielmehr die Feststellung, dass Politiker, Kirchenvertreter und sonstige Lobbyisten ohne Not oder unausweichlichen Sachzwang (V-Fall) bereit sind, aus entgrenzter Toleranz, politischem Appeasement, persönlichem Machtstreben, Desinteresse an den Menschen und mangelnder Zivilcourage die Existenzbedingungen für unsere offene Gesellschaft (Karl Popper) zu gefährden. Unsere Verfassung, die uns allen die von unteilbaren, universellen Menschenrechten abgeleiteten Freiheits- Schutz- und Abwehrrechte garantiert, solange wir sie wollen und mit erlaubten Mitteln schützen und verteidigen, bildet die Grundlage unserer Lebensqualität, das Fundament des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Fußnoten

[1]

http://www.social-psychology.de/do/PT_intro.pdf

[2]

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Vater-von-Arid-U-entschuldigt-sich_aid_972439.html

[3]

http://de.wikipedia.org/wiki/Bilal_Philips

Quellen

Bilder 4 und 5; sowie 16 und 17:

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,1_mmid,7954.html

Bild 5: „Möchtest du Schüler von Dr. Bilal Philips werden? Gestalte deine Zukunft sinnvoll!“

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,5_mmid,7954.html#pic

Bild 16 und 17: Niqab, Gesichtsschleier

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,16_mmid,7954.html#pic

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,17_mmid,7954.html#pic

Nur Frauen: Bild 14

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,14_mmid,7954.html#pic

Links die Männer, rechts nur Frauen

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,21_mmid,7954.html#pic

Auf dem Video sehe ich vor der Bühne nur Männer stehen, beispielsweise zwischen Minute 4:20 und 5:20.

http://www.youtube.com/watch?v=IFQdfW_78ys&feature=related

Video bei der Rhein-Zeitung (30.05.2011), Gesamtlänge 4:54 Minuten: Niqabis (Gesichtsverschleierte) bei 3:36 und 3:40

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kein-Aerger-bei-Kundgebung-von-Islamistenprediger-Pierre-Vogel-in-Koblenz-_arid,255620.html

247. Gau Nassau-Oranien

2. Juli 2011

الكشافة

al-Kaššāfa

Scouts and Guides

Pfadfinder

Die Pfadfinder und das Reden über den Islam

Scoutistische Korrespondenz zum Thema Rechtsstaat und Scharia aus dem Monat Juni 2011. Nach dem Kommentarbereich zu Eifelginster-Beitrag 223 zusammengefasst von Cees van der Duin.

Auf dem Jugendzeltplatz Kreuzberg feierte der dem Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) angeschlossene, um Koblenz ansässige Gau Nassau-Oranien (GNO) vor vier Wochen, am 4. Juni 2011, sein sechzigjähriges Bestehen. Das frühere VCP-Mitglied Edward von Roy besuchte seinen alten Gau und brachte, dem festlichen Anlass angemessen, AEMR-basierte Gedanken zur Trennung von Staat und Religion mit nach Boppard, die er in einer gebundenen Druckschrift zusammenfasste: Secularity, Scouting and Sharia: 60 Jahre Pfadfinderarbeit im GNO, 62 Jahre deutsches Grundgesetz.

Lisa Juhr sowie Oliver Mahn reagierten im Kommentarbereich des Blogs Eifelginster: Pfadfinderische Islamkritik auf den Text, wahrscheinlich im Gauauftrag, jedenfalls knapp und frostig. Zum Nachdenken und Beantworten hatten sich die Schulungsbeauftragte und der Theologiestudent satte zwanzig Tage Zeit gelassen, doch die Worte Hidschab, Scharia oder Islam, immerhin Kernthemen von Secularity, Scouting and Sharia, wollten Juhr und Mahn einfach nicht über die Lippen gehen.

Während Wahhabiten (IUMS mit Sitz in Dschidda; im WOSM) und Muslimbrüder (etwa IZ München: Islamische Pfadfinder; FIOE: Federation of Muslim Scouts in Europe) den Scoutismus global unterwandern, schwenkt anscheinend auch die rheinland-pfälzische evangelische Jugendarbeit auf Kosten von Pressefreiheit und Bürgerrechten in den proislamischen Herrschaftskult von Kapitalvergabe, Naturerklärung und Seelenrettung ein. Dabei waren die mit Bilal Philips kooperierenden Prediger der kulturellen Gegenmoderne Europas, Abdur-Raheem Green und Pierre Vogel, in der Koblenzer Innenstadt erst eine Woche vor dem Jubiläumstag öffentlich aufgetreten.

Datum: Sun, 05 Jun 2011 18:02

Betreff: Bopparder Kreuzberg – Sechzig Jahre GNO

Von Edward von Roy, Mönchengladbach

An Andreas Nick, Gauführer GNO

Lieber Andreas,

sicherlich im Namen aller Älteren aus dem historischen Norden des GNO (Rheinbach und Meckenheim) danke ich für die gestern erfahrene Gastfreundschaft und den gewährten Einblick in einen blühenden heutigen Gau Nassau-Oranien. Danke auch an die Küchenmannschaft (fast alles Frauen…) für den leckeren Kaffee und Kuchen. Landschaft und Wetter zeigten sich, dem Anlass gerecht, von ihrer besten Seite.

Weil Pfadfinderpädagogik, gerade auch im Bereich der Evangelischen Kirche, so wichtig ist und weil ich dem GNO der Achtziger Jahre so viel verdanke (tolle Pfingstlager und ein unvergesslicher B-Kurs in Bermel), wiederhole ich meinen Glückwunsch zum sechzigjährige Bestehen – und wünsche dem Gau viel Erfolg für die nächsten sechzig Jahre.

Gerne bin ich gestern deinem Vorschlag nachgekommen, meinen hier angehängten Text Secularity, Scouting and Sharia nicht weiter auszuteilen; vier oder fünf Aktivisten der in einem eigenen Zelt sehr schön eingerichteten Geschichtswerkstatt erhielten ihn allerdings bereits eine Stunde eher als du, und dahin, in die ‘Abteilung VCP-Geschichte’, gehört mein Text ja schließlich auch.

Warum sollen Pfadfinder doof sein und über Globalisierung, Integration und Demokratie nicht nachdenken – mein Text ist ein Impuls zum Weiterdenken, die Inhalte stelle ich zur Diskussion. Ob ihr als VCP-Landesverband oder als Gau Nassau-Oranien die islamkritische Diskussion im Herbst 2011 oder später führen wollt oder nicht, müsst ihr selbst entscheiden, mit Secularity, Scouting and Sharia habt ihr jetzt ein erstes Grundlagenpapier, bisher hattet ihr gar nichts. Mein Text schließt eine Lücke, und so verstehe ich meine Rolle als Ehemaliger.

Das Thema Islam setzt Emotionen frei, wie wir beide gestern gemerkt haben, schließlich ist es für dich nicht alltäglich, jemandem nahezulegen, den Rest des Tages einen Text zu Islam und Scharia auf dem Bopparder Jugendzeltplatz nicht auszuteilen.

WOSM und WAGGGS haben ein Problem, denn wo Muammar al-Gaddafi nicht sponsort, finanziert Saudi-Arabien die scoutistische Jugendarbeit zwischen Marokko und Malaysia kräftig mit. Im Genfer UN-Menschenrechtsrat haben OIC-Staaten die demokratische Mehrheit, der Begriff der Menschenrechte folgt damit nicht mehr der AEMR (10.12.1948), sondern der Kairoer Charta von 1990. Die Kirche lechzt nach dem ‘Dialog mit dem Islam’, mit dem man schließlich bestens Karriere machen kann; gestern waren mehrere theologisch ausgebildete Menschen auf dem Bopparder Kreuzberg, die natürlich nichts gegen islamischen Kopftuchzwang und islamisches Familienrecht (Teil der Scharia) sagen.

Nur ein ‘Nichtaktiver’ kann derzeit überhaupt bei einem Pfadfinderverband über den Islam sprechen; als Theologiestudent, Pfarrer oder Pädagoge bestünde diese Möglichkeit wohl nicht, wie das – kalkulierte – Schweigen von DPSG und VCP zur diskriminierenden Scharia klarmacht.

So aber kann es nicht weitergehen, denn: ‘die Konkurrenz schläft nicht’ und Deutschlands Kinder und Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund werden sich die Antwort zum Islam holen, sei es bei den Nazis von NPD oder ‘Pro Köln’ oder bei den Salafisten wie Pierre Vogel oder Mustafa Cerić. Der VCP, dem das Thema Lehrerinnenkopftuch bis heute entweder zu heiß oder schlicht egal gewesen ist, muss sich entscheiden: Für oder gegen die Scharia.

Vor drei Tagen durfte der urgemeindlich (salafistisch) ausgerichtete islamische Theologe Mustafa Cerić („opening the way for the Muslim law“) auf dem Evangelischen Kirchentag in Dresden sprechen, die selbe Kirche lässt ihre Minderjährigen dort als Helfer herumlaufen (auch VCP) und blockiert jede Kritik an Kopftuch oder Scharia überall in Deutschland bereits mit erstaunlich hoher Gewalt. Wir Kritiker von Hidschab und Fiqh bekommmen in ganz Europa seit Jahren keine Zeile mehr in einem kirchlichen Gemeindebrief oder in einer Jugendverbandszeitschrift unter. Diese Blockade des verweigerten Denkens und Sprechens gilt es, für jeden, der den barbarischen und totalitären Charakter der Scharia sieht und der sein Pfadfinderversprechen ernst nimmt, zu durchbrechen.

Meine Rolle am gestrigen Tag, am 03.06.2011, ist also gewesen, das Thema Islam und Scharia anzusprechen, ein Thema zu dem EKD und VCP nichts sagen möchten, dieselbe EKD bzw. derselbe VCP, der seine minderjährigen Helfer aber im Juni 2011 in Kongresshallen schickt, in denen der dem Netzwerk des Yusuf al-Qaradawi angeschlossene bosnische Großmufti redet, ein radikaler Befürworter des Islamischen Rechts (Scharia).

Die aus Boppard stammende Naika Foroutan verbreitet das radikalislamische Gedankengut über Projekte wie ‘Heymat – hybride Identitäten’ und ‘Junge Islam Konferenz’ in unseren Hochschulen und im Berliner Regierungsviertel. Foroutan und Cerić seien jetzt das Stichwort: Boppard ist der richtige Ort, der Termin des schariafreundlichen Kirchentages der richtige Zeitpunkt.

In der besagten Jurte (eure Homepage: „neben einer Ausstellung des Bundesarchivs“) warb eine junge Dame, violettes Oberteil, für eine Zusammenarbeit mit einem Muslimischen Pfadfinderbund (ob Bund Moslemischer Pfadfinder Deutschlands (BMPD; proschariatisch, Nursi-Sufismus) oder Islamische Pfadfinder / Deutsches Komitee (c/o IZ München = Muslimbrüder; zu: Islamic Committee on World Scouting), wusste sie leider nicht zu sagen).

Ich kam gerade vorbei und wollte mir das Stichwort Islam bzw. Muslim Scouts natürlich nicht entgehen lassen. Die Jubiläumsteilnehmerin gab (etwas patzig) zu, schon lange und sehr genau zu wissen, dass im EU-Staat Griechenland zwölf- oder elfjährige Mädchen nach der Scharia verheiratet und alsbald geschwängert werden; ich betonte, dass sich Demokraten von einer solchen Religionspraxis endlich distanzieren müssen. Ich sagte auch, dass ich als Sozialarbeiter solche Mädchen gesehen habe und dass Kindbraut nicht Islamismus ist, sondern Islam.

Zwei Gedanken darf ich zustimmend zitieren, Festschrift Seite 4, H.P.: „das Lernen und Einüben von Handeln im demokratischen Wertesystem“ sowie, Seite 5, Gauältester: „Aber Jugendarbeit lebt in der Gegenwart und für eine gute Zukunft.“

Auf das demokratische Wertesystem und eine gute Zukunft,

Gut Pfad

Edward

(Edward von Roy, Ehemaliger aus dem im VCP Meckenheim Stamm Herigar)

Oliver Mahn sagt:

24. Juni 2011 um 4:28 PM

GEGENDARSTELLUNG

„Die Thesen unter der Überschrift „Secularity, Scouting and Sharia“, verfasst von Edward von Roy, widersprechen der Ansicht und den Grundsätzen des Gau´s Nassau Oranien (GNO) im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP). Der Verfasser ist KEIN Angehöriger dieses Verbandes und hatte zu keiner Zeit den Auftrag, im Namen des GNO solche Thesen niederzuschreiben, zu veröffentlichen oder auf anderem Weg zu verbreiten. Der Verfasser hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient. Die Führung des GNO distanziert hiermit ausdrücklich von den getroffenen Aussagen.“

Nassauer sagt:

24. Juni 2011 um 6:03 PM

GEGENDARSTELLUNG

„Die Thesen unter der Überschrift „Secularity, Scouting and Sharia“, verfasst von Edward von Roy, widersprechen der Ansicht und den Grundsätzen des Gau´s Nassau Oranien (GNO) im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP). Der Verfasser ist KEIN Angehöriger dieses Verbandes und hatte zu keiner Zeit den Auftrag, im Namen des GNO solche Thesen niederzuschreiben, zu veröffentlichen oder auf anderem Weg zu verbreiten. Der Verfasser hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient. Die Führung des GNO distanziert hiermit ausdrücklich von den getroffenen Aussagen.“

Eifelginster sagt:

24. Juni 2011 um 7:07 PM

Sehr geehrter Herr Mahn,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 24.06. 04:28 pm, dem sich sicherlich inhaltlich zustimmen lässt, von Ihrer These „Der Verfasser hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient“ abgesehen, denn der Verfasser, Edward von Roy, war zum einen früher einmal Mitglied in VCP und GNO und hat zum anderen im Jahre 2011 an keiner Stelle behauptet, die Meinung der heutigen Gauführung kundzutun.

Der pfadfinderische Blog Eifelginster steht, was die scoutistischen, islamkritischen und säkular-demokratischen Argumente des Thesenpapiers „Secularity, Scouting and Sharia“ betrifft, völlig hinter den Ansichten des Verfassers und kann nur hoffen, dass der Text, Ihrem offensichtlichen Unbehagen zum Trotz, auch im Großraum Koblenz gründlich gelesen wird.

Wie viele andere ehemalige VCP-Aktivisten, war am 04. Juni 2011 auch Edward von Roy beim 60-jährigen Gaujubiläum des GNO gerne anwesend und überreichte dem gewählten Gauführer Andreas Nick drei Exemplare seines „Secularity, Scouting and Sharia“. Herr Nick zeigte prinzipielle Aufgeschlossenheit, bat aber darum, weil er ja nicht wissen könne, was alles in dem Text geschrieben stehe, auf ein weiteres Verbreiten des Textes auf dem Bopparder Jugendzeltplatz zu verzichten. Dem kam der Altpfadfinder und Diplom-Sozialpädagoge natürlich gerne nach.

Im Übrigen müssen Oliver Mahn und Edward von Roy zu irgendwelchen Sachverhalten nicht dieselbe Meinung haben, denn sie sind zwei verschiedene Menschen. Dass unser Grundgesetz im Zweifelsfall Vorrang hat vor religiös begründeten Normen, sollte allerdings auch für VCP-Mitglieder nachvollziehbar sein, und dass sich der VCP nicht von der Scharia distanziert, ist wenig plausibel.

Ich meine, dass der Gau Nassau-Oranien zufrieden sein kann, wenn Freunde oder Ehemalige über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen scoutistischen Arbeitens nachdenken. Vielleicht sollte der GNO ein paar Stunden Staatsbürgerkunde in ihre B-Kurs genannte Gruppenleiterausbildung integrieren?

Dem um Koblenz ansässigen GNO wünscht man weitere 60 Jahre erfolgreicher Jugendarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Cees van der Duin, Eifelginster

Edward von Roy sagt:

24. Juni 2011 um 8:28 PM

Sehr geehrter Herr Mahn,

ich hoffe, das haben Sie nicht ernst gemeint, wenn sie sagen: „Die Thesen unter der Überschrift „Secularity, Scouting and Sharia“, verfasst von Edward von Roy, widersprechen der Ansicht und den Grundsätzen des Gau´s Nassau Oranien (GNO) im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP).“

Bislang war ich ziemlich sicher, dass sich VCP im Allgemeinen und GNO im besonderen voll zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekennen und nicht zum diskriminierenden Islamischen Recht (Scharia).

Heute stellt sich mir allerdings die Frage, ob Oliver Mahn das deutsche Grundgesetz mit religiöser Begründung (Scharia) überwinden möchte und Zweitfrau, Kindbraut und Burka „integrieren“ will – denn genau vor diesen Barbareien warnt „Secularity, Scouting and Sharia“ schließlich in aller Ausführlichkeit.

Vor drei Wochen erlebte ich einen sonnigen Nachmittag im Wald auf dem Bopparder Kreuzberg und traf dort viele alte Pfadfinderinnen und Pfadfinder, ein wichtiges persönliches Erlebnis. Dem (evangelisch geprägten) Pfadfindertum und da insbesondere dem Gau Nassau-Oranien verdanke ich viel.

Ich appelliere an Oliver Mahn, Errungenschaften der kulturellen Moderne wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau dem „Dialog mit dem Islam“ nicht zu opfern.

Das Weltpfadfindertum hat die universellen Menschenrechte zu globalisieren, nicht die religiös begründete Rechtsspaltung.

Die Netzwerke der Wahhabiten (IUMS, International Union of Muslim Scouts) und Muslimbrüder (FEMYSO; über die aej ist der VCP in EYCE und mitverantwortet die EYCE-Kooperation mit FEMYSO) wollen allerdinge eher ein „Scouting“, das auf der Scharia basiert. WOSM hat die in Dschidda ansässige IUMS leider integriert. Pressefreiheit, Islamapostasie oder Gleichberechtigung der Frau sind in Saudi-Arabien Fehlanzeige, dafür gibt es ganz viel Religion (Scharia).

http://scout.org/en/about_scouting/partners/interreligious/iums

Herr Mahn, entscheiden Sie sich, wofür Sie als Pfadfinder arbeiten und werben: Für die am 10.12.1948 aufgestellte AEMR oder für die kulturrassistische und frauendiskriminierende Scharia.

Nicht alle VCP- bzw. GNO-Mitglieder reagieren auf „Secularity, Scouting and Sharia“ so entsetzt wie Sie. Und leider haben Sie der Öffentlichkeit vorenthalten, was genau denn an meinem Text so schrecklich ist. Gehen Sie doch mal auf Inhalte des Thesenpapiers ein, das wäre nett.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

Oliver Mahn sagt:

25. Juni 2011 um 1:21 AM

Ein kleiner Nachtrag:

Wie Sie dem Beitrag nach meinem entnehmen können, ist es nicht meine Meinung, sondern die mehrerer GNOler (wenn nicht gar des ganzen GNO).

Zitat (Eifelginster): „Herr Nick zeigte prinzipielle Aufgeschlossenheit, (…)“

Zitat (GNO GEGENDARSTELLUNG): „Die Führung des GNO distanziert sich hiermit ausdrücklich von den getroffenen Aussagen.“

Hier schließt sich Herr Nick explizit ein.

Zitat (Eifelginster): „Edward von Roy (…) überreichte dem gewählten Gauführer Andreas Nick drei Exemplare (..)“

Ich möchte korrigieren, dass Herr von Roy auch mir und einem weiteren Vertreter des Landesarchivs, sowie der Vertreterin der Bundesleitung je ein Exemplar übergeben hat. Der Bitte von Herrn Nick wurde demnach scheinbar nicht folge geleistet.

Ich denke mit der GEGENDARSTELLUNG ist alles gesagt und ich möchte als Mitarbeiter des VCP GNO, sowie als Mitarbeiter der VCP-Bundesebene darum bitten, dass man davon Abstand nimmt Schriften mit den VCP und/oder dem VCP GNO in Verbindung zu bringen, die Inhaltlich keinen Bezug zu diesen erkennen lasse.

Einer persönlichen Meinungsäußerung steht dadurch nichts im Wege.

Eifelginster sagt:

25. Juni 2011 um 3:34 AM

Sehr geehrter Oliver Mahn,

oft sind Kleinigkeiten ganz wichtig wie die Reihenfolge von zwei kleinen Ereignissen. Ich habe mit mehreren Teilnehmern am GNO-Jubiläumstag inzwischen persönlich gesprochen.

Während Sie in Ihrer ersten Mail (24. Juni 2011 um 4:28 PM) unbelegt öffentlich andeuteten, Edward von Roy habe dem VCP und dem GNO Unrecht zugefügt (Mahn: „hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient.“), implizieren Sie nun öffentlich, das Ex-VCP-Mitglied sei eines Nachmittags vor etwa drei Wochen der Bitte des Gauführers und verantwortlichen Bopparder Jubiläums-Gastgebers nicht nachgekommen (Mahn: „Der Bitte von Herrn Nick wurde demnach scheinbar nicht folge geleistet“).

Eine beeindruckende Faktenferne, die ich als Blogbetreiber nicht kommentarlos stehen lasse.

Eigentlich müssen Sie wissen, wie Ihre beiden Andeutungen auf unbedarfte Leser wirken müssen, ich wiederhole aber die Impression: a) jemand Unmögliches behauptet zum Schaden eines Vereins eine falsche Identität bzw. Befugnis und b) derselbe Freche kommt einer Aufforderung einfach nicht nach.

Was also denkt der unbedarfte Leser über einen Menschen, der – angeblich, vielleicht – im Namen einer Organisation einen Text schreibt und der zusätzlich noch die Frechheit hat, – angeblich, vielleicht – mündlich getroffene Vereinbarungen in minutenschnelle zu brechen?

Sehr geehrter Oliver Mahn, über die in Secularity, Scouting and Sharia festgehaltenen islamkritischen Argumente mögen Sie ja sauer sein (warum eigentlich, der Text ist ausgezeichnet), doch wie Sie hier über den „Überbringer der schlechten Botschaft“ kommunizieren, ist kein feiner Stil.

Das von Ihnen zu b) gekonnt eingesetzte „wurde demnach scheinbar“ wäre in der Tat der Rede wert, aber die Überreichung des Secularity, Scouting and Sharia in der informativen Jurte des Archivs ereignete sich eine knappe Stunde eher als die Überreichung des von Oliver Mahn (und nicht vom Gau Nassau-Oranien) beanstandeten Textes an Andreas Nick (andi). Der Gauführer kam dann noch einmal eine geschätzte gute halbe Stunde später auf den ehemaligen Sippenführer im Stamm Herigar zu, nachdem dieser mit Jutta Hesse, „HP“ Hans-Peter von Kirchbach (kam gerade aus Dresden vom Kirchentag, ECFR-Scheich Mustafa Cerić war leider auch dort), Antje und Christoph „CH“ Maurer (Rheinbach) usw. gesprochen hatte, das berichten mir mehrere Teilnehmer übereinstimmend, die anschließend alle viertelstundenweise mit „eddi“ plauderten. Zu einem noch späteren Zeitpunkt traf der Meckenheimer den gründlich arbeitenden und unbedingt zuverlässigen Kai Driesch weit außerhalb des Zeltplatzgeländes und hielt sich selbst dort, mitten im Wald, an die Empfehlung von andi und ließ das für seinen alten B-Kurs-Leiter „möhre“ eigens vorgesehene Exemplar im Rucksack (schade eigentlich, zum Glück nachholbar).

Ihrem letzten weisen Wort (25. Juni 2011 um 1:21 AM) ist insofern nichts hinzuzufügen („Einer persönlichen Meinungsäußerung steht dadurch nichts im Wege.“), als dass hierzulande das Grundgesetz gilt und nicht das Olligesetz, weshalb wir ja auch alle unserem Mitpfadfinder Oliver aus Mainz immer wieder so gerne zuhören. Wenn er doch nur endlich etwas über das diskriminierende und frauenfeindliche Islamische Recht (Scharia) sagen würde.

Als islamkritischer Mensch sind Sie uns immer willkommen. Ihre Rolle im Gau (Mahn über Mahn: „Mitarbeiter des VCP GNO“) und Funktion im Bund („als Mitarbeiter der VCP-Bundesebene“) ist uns hinlänglich bekannt. Auf Kosten von „Rangniederen“ sein Charisma ausbreiten geht bei Eifelginster nicht.

Hier steht der Mensch – jeder – im Mittelpunkt, BP sagte dazu „Look at the boy“; das ‘girl’ hatte er dabei nicht vergessen und das Mädchen oder die Frau stets gleich behandelt. Und wir waren auch gar nicht beim Seelenflämmchen des Jamboreetruppleiters 2011 und Mainzer Friedenslichtbeauftragten, sondern bei der elfjährigen, von Mufti Cemali Meço völlig legal verheirateten muslimischen Griechin, die Wochen später schwanger und mit Ehemann in Düsseldorf auftaucht.

Wir waren bei den Muftis und Scheichen der in Dschidda ansässigen und etwa in die Boy Scouts of America integrierten IUMS (International Union of Muslim Scouts). Die IUMS ist in WICS (World Islamic Committee on Scouting) und WOSM vertreten und auf dem Jamboree 2011 etwa auch offizieller Teil der US-amerikanischen Delegation der Boy Scouts of America, BSA:

http://www.islamicscouting.org/staticpages/index.php/StartingMuslimScoutGroup

Die als religiöse Autoritäten akzeptierten Muftis und Scheiche der IUMS lassen im Namen der Religion (islām) lehren, dass ein Mädchen ohne permanent getragenen Schleier (Ḥidschāb) nicht in den Himmel kommt und dass die Schwester nur halb so viel Geld zu erben braucht wie ihr Bruder, denn so steht es im Buch der Bücher, im Koran.

Das sind Bürgerrechts- und Menschenrechtsverletzungen – im Namen der Religion. Was aber redet da der irgendwie proreligiöse Scoutismus? Über Muslime nur Gutes. Herrschaftszeiten: Alles auf, General, Großmufti und Erzbischof nahen deinem Pfadi-Zeltlager! Bei ansteigendem Kult um die Mächtigen und sinkender Transparenz und Demokratie wird eine angemessene Dosis an Islambeschönigung ganz irdisch nützlich. Funktional sozusagen.

Hoffentlich sieht der Gau Nassau-Oranien das anders und verteidigt das für alle geltende und gleichbehandelnde Recht gegenüber dem erneuerten Mittelalter der Scharia-Norm.

Herzlich Gut Pfad

Cees van der Duin

Lisa Juhr sagt:

25. Juni 2011 um 1:44 PM

Als Mitglied der aktuellen Gauführung des GNO kann ich sagen, dass die hier von Oliver Mahn und dem Nassauer (einem weiteren Mitglied der Gauführung) veröffentlichte Gegendarstellung von der Führung des GNO in enger Absprache mit der Landes- und Bundesleitung verfasst wurde und definitiv der Haltung von Gau und Verband entspricht.

Inhaltlich wollen und werden wir uns nicht zu dem Text von Herrn von Roy äußern, weisen aber nochmals darauf hin, dass Herr von Roy kein VCP-Mitglied und damit auch kein Angehöriger des GNO ist und damit keinerlei Recht hatte und hat, den Gau mit seiner Schrift in Verbindung zu bringen.

Eifelginster sagt:

25. Juni 2011 um 4:22 PM

Liebe Lisa Juhr,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Text, den Herr von Roy zum sechzigjährigen Jubiläum der Regionalgruppe Koblenz des größten deutschen evangelischen pfadfinderischen Jugendverbandes verfasste, ist ein Stolperstein und Ärgernis, weil er Inhalte aufzeigt, die die unkritisch islamfreundliche Kirchenpolitik beider Großkirchen der letzten Jahrzehnte ebenso kritisiert wie das Schweigen der beiden Weltpfadfinderverbände zur Benachteiligung der Frauen und Nichtmuslime im Geltungsbereich des Islamischen Rechts (Scharia).

Edward von Roy war im Mai 2011 einer der wenigen ehemaligen VCP-Mitglieder gewesen, die die Stadtverwaltung von Koblenz dazu aufforderten, den Auftritt der salafistischen Prediger Pierre Vogel und Abdur-Raheem Green zu verhindern bzw. Minderjährigen den Zugang zu dem missionarischen Ereignis zu verwehren. Die aktiven Verantwortlichen der Koblenzer Jugendverbandsarbeit möchten (können?) 2011 zum hochgradig jugendschutzrelevanten Thema Salafismus leider keine Silbe sagen, was nicht vorausschauend ist, denn in einem salafisierten Straßenzug wird es keine freie Pfadfinderarbeit mehr geben.

Im VCP-seits umstrittenen Bopparder Text benennt Edward von Roy die Rolle, die Mustafa Cerić im Netzwerk ECFR spielt. Spiritueller Führer des ECFR ist Yusuf al-Qaradawi. Cerić war zwischen dem 1. und 5. Juni 2011 Gast auf demselben Kirchentag, auf dem die evangelischen Pfadfinder (VCP; CPD) sich so gerne als Helfer einsetzen lassen.

Zitat: Zu einer gemeinsamen „Spirituellen Revolution“ rief Mustafa Cerić auf. „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“

http://www.kirchentag.de/jetzt-2011/religion-glaube/02-donnerstag/li-grossmufti.html

Cerić will die Scharia im Personenstandsrecht und Familienrecht installieren (opening the way for the Muslim law), das muss jeden Pädagogen und Pfadfindergruppenleiter alarmieren, und genau das ist in Secularity, Scouting and Sharia ebenso beschrieben wie die skandalöse Zusammenarbeit zwischen katholischen Gruppen Westfalens und der MJD (Muslimische Jugend Deutschlands, den Muslimbrüdern nahestehend).

Der in Pfadfinderkreisen als HP bekannte Hans-Peter von Kirchbach weilte unmittelbar vor dem Jubiläum ‘Wir schreiben Geschichte – 60 Jahre VCP GNO’ auf dem Kirchentag in Dresden. Von Kirchbach war 12. Generalinspekteur der Bundeswehr und zwischen 1988 bis 1991 Bundesvorsitzender des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP), er müsste also eigentlich sehr genau wissen, wer Mustafa Cerić ist und dass man mit Schariafreunden nicht zusammenarbeitet, weder kirchlich noch pfadfinderisch. Doch geht unverständlicherweise auch ein Hans-Peter von Kirchbach zum Islamischen Recht mit keiner Silbe auf Distanz, sondern lässt sich in das „Event“ des Kirchentags ebenso hochgestimmt „integrieren“ wie Bosniens Großmufti.

Mit der WOSM-seits anerkannten IUMS ist das Weltpfadfindertum durch Wahhabiten und Muslimbrüder gekapert und ziemlich erfolgreich unterwandert worden. Und Oliver Mahn und Lisa Juhr geht immer noch kein schlechtes Wort zu Hidschab oder Scharia über die Lippen.

Auch der evangelisch-pfadfinderischen Bildungsbeauftragten Lisa Juhr sei dieser Text zugedacht: Purify and Educate

http://eifelginster.wordpress.com/2011/05/09/235/

Wir fassen zusammen: In den Jahren nach Mauerfall und Wiedervereinigung, in denen der universelle Menschenrechtsbegriff der AEMR (1948) durch die kulturrassistischen, religiös gelesenen Kairoer Menschenrechte (OIC 1990) aufzuweichen begann bzw. erodiert wurde und in denen der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zunehmend durch die sich auf Religion (Islam) berufenden OIC-Staaten dominiert wurde, begannen Nordamerikas und Europas Kirchen, Parteien und Pfadfinderverbände in den „Dialog mit dem Islam“ einzutreten, was im Sommer 2011 selbst im Großraum Koblenz dazu führt, dass sich kein Verantwortlicher in DPSG oder VCP traut, etwas gegen Schleierpflicht (Hidschab) oder Sunnagehorsam zu sagen oder auch nur hörbar gegen die in der Koblenzer Innenstadt predigenden Islamisten Abdur-Raheem Green und Pierre Vogel zu demonstrieren.

Wir werden weiter beobachten und berichten,

Gut Pfad

Cees van der Duin


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