Archiv für April 2010

166. Ban the Burka

30. April 2010

النقاب

an-niqāb

Gesichtsschleier

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Online-Petition an den Deutschen Bundestag vom 30.04.2010

Verbot der Burka und des Niqab

Die Burka in ihrer afghanischen wie in ihrer pakistanischen Variante (1) ist ein Ganzkörperschleier, der wie kein anderes islamisches Kleidungsstück die Unterdrückung muslimischer Frauen symbolisiert. Sie ist das Kennzeichen für misogyne, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen. (2) Diese Gewänder haben als Sehfenster nur einen schmalen Augenschlitz oder ein Stoffgitter. Das Blickfeld der Trägerinnen wird extrem eingeschränkt. Die Muslima soll daran gehindert werden, sich ein vollständiges Bild von ihrer Umwelt zu machen oder sich gar nach fremden Männern umzusehen. Auch der Niqab (Gesichtsschleier (3)), der vom Nasenrücken ab das untere Gesicht verdeckt, brandmarkt die Frau als Verführerin und reduziert sie auf ihre biologisch-sexuelle Funktion. Für die anderen Passanten auf der Straße ist eine so verhüllte Frau kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Mich erinnern diese Totalverschleierten an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde.

Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist das sichtbare Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (4) Milieus bestimmt der Vater oder Ehemann, ob und wann die Tochter oder Ehefrau das Haus verlassen darf. (5) Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Das frühmittelalterliche Frauengewand wie auch die Stoff sparende Variante des Niqab, der fast immer zu einem bodenlangen sackartigen, unförmigen Gewand getragen wird, verbirgt die Körpersilhouette und entmenschlicht die Trägerin, sie verliert ihre einzigartige Persönlichkeit, wird zur Dutzendware. Beide islamischen Kleidungsstücke verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das demokratische Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Die Vollverschleierung ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend, da das eingeschränkte Sehfeld und die weiten, langen Stoffbahnen ein sicheres Gehen erschweren, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Sie lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut und schädigt die Gesundheit durch den Lichtmangel unserer Breitengrade. Die Milch stillender Niqabis weist in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet (6), bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose. (7) Diese extrem fundamentalistische, misgyne Frauenbekleidung verursacht unkalkulierbare Sicherheitsrisiken, da man nicht weiß, wer sich tatsächlich unter diesem total verhüllenden Stoff verbirgt.

Die Petenten begrüßen die französische und belgische Gesetzesinitiative und setzen sich für ein Verbot der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit ein. Sie begründen ihre Einstellung folgendermaßen:

Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne soziale Interaktion wären Männer wie Frauen nicht überlebensfähig, beide Geschlechter würden allmählich seelisch und geistig verkümmern, viele würden lebensgefährlich erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität. Menschen werden sich daher bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diese Beziehungen zu erhalten.

Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian). (8) Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, was die Person denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik, * 1927) zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln. Schon Babys beherrschen diese ‘Sprache’ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‘Augen’ und ‘gefletschten Zähnen’ werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wieder zu erkennen. Passanten, die Niqabis begegnen, müssen sich fühlen wie Prosopagnosie-Patienten, wie zum Wiedererkennen von Gesichtern Unfähige. Ganzkörperverschleierte Frauen sind gesichtslos, sie haben kein Profil, keine Einzigartigkeit, sie können kein Profil zeigen und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ‘schönen’, ‘verschleiern’ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Diese Form der Selbstinszenierung ohne Worte ist in der Regel authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen. (9)

Das Prinzip Hidschab (10)

Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, wie erwähnt ein wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmittel, ist nicht mehr sichtbar. Sie sind daher wie gesichtslos, sie haben keine Persönlichkeit, keine Einzigartigkeit, sie sind ‘Dutzendware’. Diese Mädchen und Frauen können kein Profil zeigen, daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ‘seine Würde verlieren’. Die Frauen können auch kein ‘Gesicht zeigen gegen Rechts’, für ein weltoffenes Europa. Das extrem eingeschränkte Gesichtsfeld dieses religiös begründeten Frauengewandes bewirkt zudem eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartner von voll verschleierten Frauen werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‘lesen’, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Bedarfsfall blitzschnell einer Schädigung durch einen wütenden Angreifer auszuweichen, der uns durch seine Mimik zeigt, dass wir uns schützen sollten. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers ist zu entnehmen, dass er unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen der Kunde noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten nach dem Weg fragen, weil sie sich in einer Stadt nicht auskennen oder sie wegen einer anderen wichtigen Information Hilfe brauchen. Benötigt man die Unterstützung von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an den Mitmenschen signalisiert. Die Totalverschleierung versteckt jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichert das Gegenüber und vermittelt den Eindruck, die Trägerin habe etwas zu ‘verschleiern’. So jemanden bittet man nicht um Hilfe. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Einer komplett verschleierten Auskunftssuchenden wird man erschreckt ausweichen.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen des Hidschab nicht genug: Das vormoderne Gewand raubt der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die, ähnlich wie bei der Burka, hinter einem diesmal durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Punkt, Punkt, Komma Strich, fertig ist das Angesicht, so lernen es schon Kleinkinder. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6-8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ‘soziale Lächeln’ als Kommunikationsbrücke zu Menschen in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen, noch die Worte von den Lippen ablesen können und daher nicht zu entschlüsseln vermögen, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die extrem verschleierte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die verdeutlichen sollte, wie absurd und diskriminierend der Gesichtsschleier Verständigung und Interaktion verhindert. Menschen brauchen den Gedanken- und Informationsaustausch im Gespräch innerhalb und außerhalb ihrer (Ursprungs)Familie, um nicht seelisch und geistig zu verarmen.

Der ‘sittsame’ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein Gespräch mit ihnen zu führen. Burka und Niqab erschweren den Kontakt, auch untereinander, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme wiedererkennen können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Hoffentlich ist niemand erkältet und heiser bzw. hoffentlich hört wegen dieser Infektion das Gegenüber, dessen Ohren möglicherweise durch ein Kopftuch verdeckt sind, nicht schlecht. Würdevolle Frauen und respektvollen Umgang stellen die Petenten sich anders vor.

Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen. Analog zur Aura-Fitna-Ideologie (11), die durch den Ganzköperschleier symbolisiert und umgesetzt wird, entmenschlicht der Ganzkörperschleier die Muslima zur wandelnden Vagina, zur Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali) auf Ausgang, alle unverschleierten Frauen werden zum nuttigen Sexualobjekt und Freiwild, Männer zu triebgesteuerten Tieren erklärt.

Zu einem für alle Seiten interessanten und bereichernden Gespräch ist es notwendig, einander ins Gesicht sehen zu können. Wertschätzende, gleichberechtigte Kommunikation ist wie bereits erwähnt wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, die nur dann von allen Gesprächspartnern empathisch gespiegelt und beantwortet werden kann, wenn man sich ansieht. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, auch bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unserer Gesprächspartner an, um sie nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Hidschab verhüllt den Körper und das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz oder das engmaschige Sichtgitter blickdicht und behindert jede Kommunikation, Interaktion und Teilhabe auf Augenhöhe. Integration in die Gesellschaft und chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit können so nicht gelingen. “Gesichter” unterscheiden sich nur noch durch die Form, Farbe und Länge des Schamtuchs, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Hidschabis wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: “Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt”. Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Hidschabträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Die Männer mögen ihnen vorgaukeln, das traditionelle Gewand grenze Rechtgläubige vom anderen Geschlecht und von Ungläubigen ab, sei zur Bewahrung des Seelenheils notwendig und ebne auch den prinzipiell moralisch vulnerablen Frauen (Fitra-Aura-Konzept (12)) den gerade für das weibliche Geschlecht beschwerlichen und steilen Weg ins Paradies.

Tatsächlich schottet die Vollverschleierung jedoch von der Außenwelt ab, sie behandelt Hidschabträgerinnen wie Gefangene auf Ausgang. Selbst beim ‘Freigang’ sind diese Muslimas in einem Gefängnis aus Stoff eingesperrt. Zwar ließe sich der Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit als ‘Würdigung des Frauseins’ deuten, doch ist Ansehen (Würde, Respekt, Geltung) ohne an sehen überhaupt möglich? Jeweils mit Tschador und Niqab oder Burka verhüllt, können Musliminnen allenfalls die Augen der anderen Schwestern sehen, während Kopftuch tragende oder unverschleierte Frauen sich ansehend wieder erkennen und auch ihre Umgebung ganzheitlich wahrnehmen können, ohne durch großflächige stoffene Abdeckungen an den Sinnesorganen Haut, Nase, Ohren und Mund eingeschränkt, künstlich behindert zu sein.

Während das weitgehend verdeckte Gesichtsoval bei einer Ganzkörperverschleierung keine Gemütsregung erahnen lässt, können vollverschleierte Frauen in den Gesichtern der unverschleierten oder Kopftuch tragenden Gesprächsteilnehmerinnen lesen wie in einem offenen Buch. Bei vielen Menschen, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht dabei ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen ausgeliefert Seins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar. Auch während der Beratung, beispielsweise beim Rechtsanwalt, beim Anamnesegespräch in der Arztsprechstunde oder Klientengesprächen in der kommunalen Verwaltung ist die misogyne Bekleidung äußerst störend. Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister äußerte sich in einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, zum Hidschab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden bei einem Beratungsgespräch nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Ratschläge allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag. (13), (14)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

(1) Burka

http://de.wikipedia.org/wiki/Burka

(2) Adriana Stuijt: »Women could endanger their health by wearing burqas«

http://www.digitaljournal.com/article/272307

(3) Niqāb (Gesichtsschleier)

http://egyptiangumbo.com/wp-content/uploads/2008/05/niqab.jpg

(4) Salafiyya

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

(5) Ralph Gadhban zitiert al Buchari:

„Die Frau ist eine ‘aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

(6) Daniel Pipes: »Niqabs und Burkas – die verschleierte Bedrohung«

http://debatte.welt.de/kolumnen/82/brennpunkt+nahost/152663/niqabs+und+burkas+die+verschleierte+bedrohung

(7) Burka als Gesundheitsrisiko: Vitamin-D-Mangel

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

Yasmin Alibhai-Brown: »Nothing to Hide«

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

(8) Mehrabian: „Körpersprache und Stimmqualität dominieren“

http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

(9) Aus: FOCUS Nr. 50 (1998), »Die Wahrheit steht oft im Gesicht geschrieben. Die Körpersprache der Lügner«

http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-die-wahrheit-steht-oft-im-gesicht-geschrieben-und150-die-koerpersprache-der-luegner_aid_172426.html

(10) Hidschāb

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

(11) Das Kopftuch in Koran und Sunna (Ralph Ghadban)

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

(12) Das Frauenbild in der Sunna (Ralph Ghadban)

„In der islamischen Glaubenslehre ist der ganze Frauenkörper Geschlechtsorgan, Tabubereich. Frauenhaar ist Schamhaar, verführerischer Fallstrick des Teufels. Diese genderspaltende, frauenfeindliche Konzeption unterteilt außerdem die Menschheit in Kollektive verschiedener (Minder)Wertigkeit. Nach islamischer Auffassung ist diese Doktrin keinesfalls Kulturgut oder zivilisatorische Errungenschaft, sondern als gottgeschaffene, ureigene Veranlagung unabänderliche Natur der gesamten weiblichen Bevölkerung.“

(13) Jack Straw: »’I felt uneasy talking to someone I couldn’t see’«

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

(14) James Sturcke and agencies: »Straw: I’d rather no one wore veils«

http://www.guardian.co.uk/politics/2006/oct/06/immigrationpolicy.religion

***Blog-Update Juli 2010: Ablehnung Bundestag Petitionsausschuss Annegret Gründler 11.05.2010, Entgegnung Gabi Schmidt 28.06.2010, Antwort des Petitionsausschusses (auf die durch Gründler angekündigte, angeblich sachgleiche Petition eines weiteren, uns gegenüber anonymisierten Petenten) durch BMI MinR Dr. Michael Frehse, ohne Datum***

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

11011 Berlin, 11.05.2010

Platz der Republik 1

Pet 1-17-06-1000-008559

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Frau

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Betr.: Bundesverfassung

Bezug: Ihr Schreiben vom 30.04.2010

Anlg.: – 1 –

Sehr geehrte Frau Schmidt,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.

Zu Ihrem Anliegen, das Tragen der Burka zu verbieten, möchte ich Ihnen die Stellungnahme zu einer sachgleichen Petition übersenden. Aus Datenschutzgründen sind Hinweise auf persönliche Daten entfernt worden.

Die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit gelten in Deutschland uneingeschränkt (Artikel 3 Abs. 3 und Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes – GG).

Das Tragen einer Burka ist aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Artikels 14 GG zu respektieren.

Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Annegret Gründler)

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

28.06.2010

Pet 1-17-06-1000-008559 vom 30.04.2010, Verbot des Niqab und der Burka, Stellungnahme des Petitionsausschusses, Entgegnung darauf

Zu den wichtigsten Aufgaben eines freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaats gehört es, Menschenwürde (Art. 1 GG), freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), Gleichberechtigung und Gleichstellung (Art. 3) sowie soziale Gerechtigkeit (Art. 20) in seinem Hoheitsgebiet zu garantieren. Allen dort lebenden Menschen soll ein weitgehend selbstbestimmtes, sozial abgesichertes und friedliches Leben möglich sein (1). Dazu tragen die aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entlehnten, in der Verfassung verankerten Grundrechte wesentlich bei, indem sie den Handlungsrahmen von Legislative, Exekutive und Judikative verbindlich festlegen, den Einzelnen vor Willkür des Staates schützen, Geschädigten eines solchen Machtmissbrauchs die Möglichkeit einräumen, Klage zu erheben sowie diese Naturrechte auch im Verhältnis der Bürger untereinander sichern (2), (3). Diese Fundamentalrechte haben globale, religions- und kulturübergreifende Gültigkeit, sind unveräußerlich und unteilbar. Um das Gemeinwohl vor ausufernder Freiheit zu schützen, unterliegen die Abwehr-, Freiheits- und Schutzrechte sinnvoller Weise dem Gesetzesvorbehalt und den grundrechtsimmanenten Schranken.

Das Grundgesetz ist ein kohärentes Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen, jedes Grundrecht steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau dort, wo Grundrechtsansprüche Dritter eingeschränkt werden. Wenn im konkreten Einzelfall Grundrechtsgüter kollidieren, müssen die sich widersprechenden Rechtspositionen mittels der praktischen Konkordanz (4) zu einem für beide Seiten gewinnbringenden Ausgleich gebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein durch das Grundgesetz garantiertes Rechtsgut nur dann eingeschränkt werden darf, wenn diese Begrenzung der entgegenstehenden, jedoch ebenfalls durch die Verfassung geschützten Rechtsnorm zugute kommt, auf keines der Verfassungsgüter total verzichtet wird und die Einheit der Verfassung unbedingt gewahrt bleibt (BVerfGE 77, 240, >253<). Es darf keine Freiheitsrechte à la carte geben (frei nach Arzu Toker (5)). Wer seine Weltanschauung streng praktizieren möchte, hat den Handlungsfreiraum dazu, solange er respektiert, dass die ebenfalls in der Verfassung verankerte negative Religionsfreiheit (6) säkularen Glaubensgeschwistern, Andersgläubigen oder Atheisten ein freizügigeres Leben erlaubt. Auch der Austritt aus und der Wechsel in eine andere Religionsgemeinschaft fallen unter die Glaubens- und Gewissensfreiheit und sind Privatsache (7). Genauso gilt, dass Frauen und Männer eben nicht nur vor Gott, sondern auch vor dem Gesetz und im Alltag gleichberechtigt und gleichgestellt sind. Für archaische Ehrbegriffe, patriarchalische Stammestraditionen und Verbrechen wie Zwangsheirat und Ehrenmord gibt es weder Toleranz noch kulturellen / religiösen Rabatt (8), (9).

Selbst die prinzipiell unverletzliche Gewissens-, Bekenntnis- und Glaubensfreiheit und die in der Regel ungestörte Religionsausübung gelten also keinesfalls grenzenlos (s. ‘Rotverbot’, sowie: keine ‘Erlaubnis zum Cannabisanbau aus religiösen Gründen’ (10), (11)), in der Bundesrepublik Deutschland gilt die FdGO für alle, eine Rechtsspaltung in Grundgesetz und Scharia ist inakzeptabel (12).

Die Menschenwürde ist, juristisch betrachtet, ein wandelbarer, unbestimmter Rechtsbegriff, jedoch ist jede freiheitlich demokratische Gesellschaft aufgefordert, „dem Leitziel Menschenwürde – in der Balance zwischen zwingender Staatsgewalt und kultureller Anarchie – durch ihr staatliches Recht zur Verwirklichung im Alltag zu verhelfen (13)“. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Würde des Menschen durch das Menschenbild der Aufklärung, das sich im Grundgesetz widerspiegelt, stark geprägt. Das Recht auf menschenwürdige Behandlung, auf Wert- und Achtungsanspruch steht demnach allen Menschen ungeachtet ihrer Eigenschaften, Leistungen oder ihres sozialen Stellenwertes allein auf Grund ihres Menschseins zu (AEMR 1948). Jeder soll als selbstverantwortliche Persönlichkeit mit Eigenwert anerkannt und respektiert werden. Ob Tochter oder Sohn, Frau oder Mann, jedes Individuum ist „als geistig-sittliches Wesen“ berechtigt, weitgehend frei und selbstbestimmt seinen Alltag zu gestalten „und auf die Umwelt einzuwirken (14).“ Folglich gilt: Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.

Die Würde des Menschen kann nicht aberkannt werden, selbst geringschätzender Umgang mit der eigenen Person kann sie nicht schädigen, sie ist etwas Unverfügbares. Es ist niemandem möglich auf seinen Wert- und Achtungsanspruch zu verzichten. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die unantastbare Menschenwürde zu achten, sie vor unberechtigten Eingriffen zu schützen. Mögliche Beschränkungen wegen berechtigter Verfassungswerte Dritter sollen daher sehr sorgfältig und genau geprüft werden, bevor ihnen gegebenenfalls stattgegeben wird. Ein Verstoß gegen Art. 1 GG liegt vor, wenn Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden. Selbst Strafgefangene, Mörder und Vergewaltiger sind in ihrem Menschsein zu achten. Der Einzelne soll auf behördliche Maßnahmen Einfluss nehmen dürfen und können. Desgleichen muss eine Herabwürdigung durch einen Dritten, die dem schwer Gekränkten nicht nur die Subjektqualität und damit den persönlichen Achtungsanspruch prinzipiell aberkennt, sondern durch Diskreditierung diesen Menschen als Gattungswesen schmäht, nicht hingenommen werden (Papst Johannes Paul II. wegen eines körperlichen Gebrechens mit Wackeldackel verglichen ist grobe Geschmacklosigkeit; Leichenhorror nach § 4 Absatz 1 Nr. 8 JMStV als verbotener, allgemeiner Verstoß gegen die Menschenwürde (15)).

Der Staat als Garant des Wert- und Achtungsanspruchs nach Art. 1 GG müsse den Grundrechtsträger jedoch nicht vor sich selber schützen, so der Rechtswissenschaftler und Verfassungsrechtler Dr. Werner Frotscher. Niemand könne dazu gezwungen werden, mit sich selber wertschätzend umzugehen, es ist ebenfalls unzulässig, auf eine Person Druck auszuüben, sich gegen die Herabwürdigung Dritter zu wehren. Es sei das Recht eines jeden, seine Persönlichkeit frei zu entfalten (Art. 2 Abs. 1 GG). Dazu gehöre nach allgemeiner Rechtsauffassung eben auch, sein Aussehen nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten, sich entsprechend in der Öffentlichkeit zu präsentieren und eigenständig zu bestimmen, wie die Interaktion mit Frauen und Männern im Familienkreis und im weiteren sozialen Umfeld ablaufen soll. Die Außenwelt habe vor allem bei Einwilligungsfähigen und Volljährigen deren Persönlichkeitsrechte zu akzeptieren und zu respektieren, solange die Handelnden frei entscheiden. Diesbezügliche Eingriffe des Staates in die Privatsphäre des Individuums seien übergriffig und bevormundend, verletzten die Person in ihren Entfaltungsrechten und seien daher nicht durch den in der Verfassung verankerten Schutzauftrag gedeckt.

Diese Einschätzung der Rechtslage stützt sich wesentlich auf die Freiwilligkeit einer strittigen Handlung, betrachtet daher nur einen Teilaspekt des subjektiven Rechts und greift bei einer Prüfung des Burkaverbots im öffentlichen Raum zu kurz (16). Es gibt erdrückende Beweise, dass die Verschleierung des kompletten Körpers oder des Gesichts, die grundsätzlich mit einem vormodernen, äußerst antiemanzipatorischen Verhaltenskodex einhergeht und ausschließlich von radikal-fundamentalistischen Milieus eingefordert wird, nicht so zwanglos umgesetzt wird wie von den Betroffenen gerne behauptet. Die Grundrechte andersdenkender Dritter, die als Anhänger sonstiger islamischer Glaubensrichtungen, als Säkulare oder als Ex-Muslime sich nicht der korangetreuen Orthopraxie unterwerfen wollen, treten bei der Bewertung in den Hintergrund (17). Das gilt auch für die Gruppen, die verachtet und gemieden werden müssen, weil sie sich einer anderen Religion verbunden fühlen bzw. als Atheisten mit einer betont rationalen Weltanschauung ihren Rechtsanspruch auf negative Religionsfreiheit ausleben wollen (18), (19). Nicht berücksichtigt wird, dass die FdGO Autochthone wie Allochthone nicht ausschließlich „als selbstherrliche“ Einzelpersonen sieht, sondern jeden Einzelnen als sozial verantwortliche, der gesamten Gesellschaft „vielfältig verpflichtete Persönlichkeiten begreift (20)“. Völlig unbeachtet bleibt auch die Schutzgarantie des Staates gegenüber dem objektiven Recht, also der gesamten Rechtsordnung, der er sich nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG nicht entziehen kann. In unserer streitbaren und wehrhaften Demokratie ist der Staat vom Staatsvolk (Art. 20 Abs. 2 Satz 1: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (21)“) beauftragt worden, im Sinne der eigenen Nachhaltigkeit (Ewigkeitsklausel (22)), der Rechtssicherheit und im Interesse aller Grundrechtsträger sowohl eine Schädigung der gesellschaftlichen Werteordnung zu verhindern als auch die in der Verfassung kodifizierten, unteilbaren, nicht verhandelbaren und universellen Menschenrechte zu verteidigen (23).

Die im Grundgesetz propagierte demokratische Persönlichkeit sieht den Menschen durchaus als mit Naturrechten ausgestattetes, selbstbestimmtes und freies Individuum. Genauso wichtig ist jedoch seine Bereitschaft zur sozialen Einbindung wie auch zur wertschätzenden, gleichberechtigt- zwischenmenschlichen Interaktion mit allen Mitgliedern der Solidargemeinschaft, die ihn als Teilhabenden willkommen heißt, ihn achtet und schützt und mit ihm kooperiert, während er die Allgemeinheit unterstützt, ohne sofort von dieser Mithilfe profitieren zu wollen. Diese Annahme wird durch die fünfstufige Bedürfnispyramide des amerikanischen Psychologen Abraham Maslow bestätigt, welche die Motivation für menschliches Verhalten beschreiben soll. Danach ist der Mensch ein soziales Wesen, das bereits bei der Befriedigung einiger Grundbedürfnisse auf andere Menschen angewiesen ist und danach strebt, sich selbst zu verwirklichen. Wenn in Europa „Die aktive Einbeziehung von Einwanderern in das gesellschaftliche und vor allem das Vereinsleben … ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu ihrer Integration (24)“ ist und auch in der Bundesrepublik die zur ‘Chefsache (25)’ erklärte Integration die beständigen Voraussetzungen schaffen will, dass chancengleiche Teilhabe aller Bewohner zur Realität wird, muss man den Zuwanderern durchaus zumuten, unsere Sprache zu lernen, das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Werte als Fundament unserer gemeinsamen Gesellschaftsordnung zu akzeptieren sowie diese als Orientierungsrichtlinie und Handlungsrahmen für die Lebensgestaltung zu übernehmen.

Die staatliche Gemeinschaft stellt eine reiche, breit gefächerte Angebotspalette zur Verfügung, damit jeder sein Recht auf eine individuelle, auf seine Person eigenhändig maßgeschneiderte Biographie nutzen kann. Sie trägt dafür Sorge, dass diese Dienstleistungen von jedem Interessierten ohne großen Aufwand genutzt werden können (Jugendhilfeplanung, kostengünstige Integrationskurse). Um tatsächlich allen Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, sich privat und beruflich zu verwirklichen, sich mit ihren individuellen Fähigkeiten und der jedem Menschen eigenen Kreativität Anerkennung zu verschaffen, die Gemeinschaft zu unterstützen und sich akzeptiert und wohl zu fühlen, investiert die Bundesregierung viele Millionen Euro jährlich. Auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) sowie den Förderprogrammen EQUAL (26) und URBAN (27) fließen in die gesamteuropäischen Bemühungen zur Integration, von der die Zielgruppe genauso profitiert wie die Politik und die allgemeine Lebensqualität in den Staaten der EU.

Teure Projekte wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Sprachkurse mit Kinderbetreuung verfehlen ihr Ziel, wenn sich ultraorthodoxe Muslime weiterhin im muslimisch dominierten Kiez einigeln, sich in die undurchdringlichen Wagenburgen der Parallelgemeinschaften zurückziehen und ihr ‘Freiheitsrecht’ einfordern, sich durch die Vollverschleierung vor unislamischen Einflüssen abzuschotten und sich damit bewusst selbst zu exkludieren. Die freiwillige Bereitschaft, sich beispielsweise aus dem Programmheft der Familienbildungsstätten eine interessante, preisgünstige Veranstaltung herauszusuchen, sich dafür anzumelden und daran teilzunehmen, ist im extrem fundamentalistischen Milieu der Burka- und Niqabträgerinnen nicht anzutreffen. Gleiches gilt auch für das Engagement in koedukativen Sportvereinen, Selbsthilfeinitiativen, bei Nachbarschaftstreffen, Kreativkursen, Musikveranstaltungen und Filmvorführungen. Da aus der dogmatischen Sicht von Salafisten Allahs Gebote sowie die Empfehlungen und Verhaltensweisen des Propheten und seiner Gefährten wortgetreu im Alltag umgesetzt werden müssen, wird die berufliche Integration boykottiert sowie gemeinsame Freizeitgestaltung mit ‘Ungläubigen’ von korrekt komplettverhüllten Muslimas gezielt sabotiert. Das überschreitet den Handlungsrahmen der vom Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit.

Der Platz der Frau ist nach den Rollenvorstellungen des Zeitalters der Glückseligkeit (Age of Happyness (28)), das die ebenso elitären wie repressiven Wahhabiten und Salafisten nicht nur durch ihre Kleidung wieder erwecken, im Haus am Herd, ihr Lebenslauf sieht die kinderlose Single-Karrierefrau nicht vor. Niemand aus dieser Gruppe wagt es aus der Reihe zu tanzen (29). Aus unserer sozialpädagogischen und privaten Erfahrung wissen wir, dass auch den minderjährigen Töchtern und jungen erwachsenen Frauen in diesen radikal orthodoxen Familien der Zugang zu sozialen Kontakten wie Klassenfahrten, Rockkonzerten oder Geburtstagspartys als haram verwehrt bleibt, statt dessen reglementiert die Überwachung durch ältere Brüder und sonstige meist männliche Verwandte das Leben (30)). Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‘geraden Weg’ (Istiqama (31)) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man um Yusuf al-Qaradawi allen Eltern zur Frage “Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters (32)?” Das kann bei Südländerinnen, zumal wenn sie übergewichtig sind, schon mal mit neun oder zehn Jahren sein. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.

Einem nicht linientreuen bzw. unislamisch freisinnigen Erziehungsstil folgen durch die Verpflichtung des muslimischen Umfelds zur Hisba (33) verlässlich Sanktionen im Diesseits. Weil den Gläubigen alles verboten ist, was zu einer Sünde verleiten könnte, und die Gefahr zu sündigen für Muslimas wesensgemäß besonders groß ist (Mangel an Religion, Moral und Verstand), bemüht man sich um strenge Orthopraxie, zumal die erniedrigenden Strafen von der dreifach abgestuften, koranisch legitimierten Sanktionierung durch den Ehemann, sein Scheidungsrecht (34), Mobbing, die Verstoßung aus dem Familienverband, die Stigmatisierung als Unreine und Sünderin, die im Höllenfeuer ewig brennen muss, und damit verbunden der Ausschluss aus der Gemeinde schwer zu ertragen sind. Das ‘System Purdah (35)’ fördert daher die Segregation und verwehrt vor allem Mädchen und Frauen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Anerkennung außerhalb des Clans und dessen frühmittelalterlichen Normen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt in einem Aufsatz, der auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung eingestellt ist, zum Frauenbild, das den Verschleierungsgeboten in Koran und Sunna als Motivation zu Grunde liegt, wie folgt: „Die Frau ist eine ‘aurah (36), wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“ Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‘aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‘aurah.“ Ghadban sinngemäß weiter: Die Sexualisierung der Frau wird mit dem Begriff al-Fitna, Unruhe stiften, sehr treffend umschrieben. Wenn die Frau beispielsweise, ihren Kleidungsstil irgendwann einmal nach etwas weniger rigiden religiösen Vorschriften orientiert, beispielsweise nur das Kopftuch trägt, strahlt sie nach dieser orthodoxen Lehrmeinung damit immer noch Reize aus, die in ihrer verheerenden Außenwirkung auf Männer die Widerstandskraft dieser ‘triebgesteuerten Unholde’ so lähmen, dass diese sich nicht in der Lage sehen, sich zu beherrschen und zu kontrollieren. Maskuline Muslime seien beim Anblick einer nicht vollkommen verschleierten Schönheit von deren Liebreiz und teuflischer Verführungskunst so gebannt, dass die Abwehrkräfte des angeblich starken Geschlechts schwinden würden und sie, völlig entkräftet, in der Sünderin nicht lediglich eine, sondern gleich zehn Bedrohungen sähen.

Nach dieser Logik ist der Mann immer unschuldig, die Frau hingegen muss für seine lüsternen Blicke bestraft werden. Ihr ganzer Körper ist mit Stoff zu bedecken, damit männliche Muslime nicht die Kontrolle über sich verlieren und vergewaltigend über sie und andere nicht korrekt verschleierte Mädchen und Frauen herfallen. Hält sich eine Frau nicht an die Kleidungsregeln, ist sie selber schuld, wenn sie sexuell missbraucht wird. Scheich Taj al-Din Hamid al-Hilali, der höchste muslimische Geistliche in Australien, bezeichnete unverschleierte Frauen als nacktes Fleisch: „Wenn ihr rohes Fleisch auspackt und offen auslegt, und die Katzen kommen und fressen es – wessen Fehler ist das?“, fragte der Prediger seine Zuhörer – und antwortete sich gleich selbst: „Das unbedeckte Fleisch ist das Problem.“ Solange Frauen in ihrem Zimmer bleiben und den Schleier tragen, argumentierte al-Hilali weiter, seien sie keinen Gefahren ausgesetzt. Wer sich aber schminke und verführerisch mit den Hüften schwinge, fordere den Appetit geradezu heraus. Nach kulturell moderner, wissenschaftlicher Auffassung wird die Frau damit nicht nur sexualisiert und diabolisiert, sie wird gleich zum zweiten Mal Opfer einer patriarchalischen Weltsicht, indem nicht der Mann für sein triebhaftes, misogynes Verhalten bestraft wird, sondern sie.

Die Hidschabpflicht (37) ist somit keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation von der Bevormundung der gesellschaftlichen Leitkultur oder äußerlich sichtbares Kennzeichen eines individuellen Weges der religiösen Selbstverwirklichung und daher kein „Freiheitsrecht“ (38). Zur Freiheit die Burka anzulegen würde immer auch die Freiheit gehören, ohne Furcht darauf verzichten zu können. Als berufstätige Frau und Mutter genieße ich, mich so zu kleiden wie ich möchte. Witterung, Funktionalität, der Anlass, zu dem ich mich passend kleiden will, meine augenblickliche Stimmung und Seelenlage sowie gesundheitliche und Sicherheitsaspekte sind maßgebliche Entscheidungshilfen bei der Auswahl. Es ist also durchaus möglich, dass ich an einem Tag den maskulin wirkenden, klassischen Hosenanzug Marke erfolgreiche Geschäftsfrau bevorzuge, mich am nächsten Morgen, da ich dienstfrei habe, für eine romantisch gesmokte, betont weibliche Bluse mit Carmenausschnitt und für einen weit schwingenden Rock entscheide, während mir am Tag danach eine bequem sitzende Jeans mit flippig bunter Sommerbluse besonders gefällt. Bei der Arbeit trage ich zu meiner Sicherheit und wegen der Unfallprävention nie Schuhe mit hohen Absätzen, stecke meine Haare hoch, damit wütende Schüler nicht daran reißen können und achte auch bei der übrigen Kleidung darauf, dass meine Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt ist. Sollte ich nachträglich wirklich einmal feststellen, mich bei der Auswahl der Kleidung vergriffen zu haben und mich unwohl fühlen, ist das kein Problem, es wird sich eine Gelegenheit finden, sich umzuziehen. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, kann mich jedoch Nichts und Niemand zwingen, am folgenden Tag wieder in dem unpassenden oder unbequemen Outfit herumzulaufen.

Diese Freiheit hat eine gottesfürchtig bedeckte Niqabi oder Burkaträgerin nicht. Auch im Sommer bei schwülster Mittagshitze darf sie das Gewand nicht ausziehen, hat sie sich einmal dazu entschlossen, ihre Aurah zu bedecken, ist der Gesichts- oder Ganzkörperschleier wie festgewachsen. Die Trägerinnen der fundamentalistisch-islamischen Kleidungsstücke werden künftig keine liberalere Verschleierung mehr tragen wollen und können, selbst die Auswahl bezüglich Farbwahl, Muster und Stoffbeschaffenheit ist sehr beschränkt. Die Extremverschleierung wird zur Visitenkarte islamischer Gegengesellschaft, es ist gewissermaßen das Ganzkörperschamtuch und das Gesichtsschamtuch (frei nach Zaimoglu (39)), das Muslimen und Nichtmuslimen erklärt, wie wahre islamische Gottesfurcht auszusehen hat.

Die Soziologen Evelyn Ersanilli und Ruud Koopmans vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sehen einen klaren Zusammenhang zwischen Erfolgen in der Integrationspolitik und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Partizipationsrechten und Integrationspflichten (40). Diese Erkenntnis stützen die Forscher auf eine Studie, für die insgesamt 1000 türkischstämmige Einwohner, die in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich geboren oder vor 1976 eingewandert sind, befragt wurden (41). Wissenschaftler wie Ralph Ghadban, Hartmut Krauss und Bassam Tibi und Autorinnen wie Güner Balci und Alice Schwarzer werden bestätigen, dass diese Untersuchungsergebnisse auf andere muslimische Zuwanderergruppen übertragbar sind. Wir brauchen eine Abkehr vom kostspieligen und gescheiterten Multikulti-Kuschelkurs hin zu einer Neuorientierung zum Prinzip Fördern und Fordern. Dieser Ansicht ist auch der Berliner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (42).

Kleidung schützt uns nicht nur vor Kälte und Nässe, sie ist auch Symbol für soziales Umfeld und Status unseres Gegenübers. Sie übermittelt sowohl den Wertekodex und die Weltanschauungen einer Gruppe wie sie auch Einblick in deren Geschlechterrollen gibt, einem wichtigen Indikator für die Gewährleistung von demokratischen Prinzipien und Menschenrechten. Bei den beiden meist eintönig dunkel gefärbten, nicht selten komplett schwarzen, sackartigen Gewändern und Tüchern handelt es sich eben nicht lediglich um mögliche Schnittmuster islamischer Frauenmode oder um einen schlecht adaptierten, kurzlebigen Modetrend. Burka und Niqab sind vielmehr Kennzeichen polygamer, patriarchalischer Gesellschaften, in denen der Vater oder Ehemann bestimmt, ob und wann die Tochter bzw. Ehefrau die Schule besuchen oder das Haus verlassen dürfen (43).

Die NEON-Redakteurin Anne Dillig wagte sich in einem Selbstexperiment mit der Burka, dem ‘Gefängnis to go’, in die Öffentlichkeit und dokumentierte ihre Gedanken und die Reaktionen des Umfelds in dem Artikel ‘Under Cover’ (44). Frauenrechtler bewerten den Ganzkörperschleier bzw. Niqab als für jeden erkennbares Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Yasmin Alibhai-Brown, eine geachtete Journalistin aus Uganda, schrieb unter dem Titel ‘Nothing to Hide’ in der TIME einen lesenswerten Artikel zum ‘Recht’ die Burka, den Niqab zu ‘wählen’.

Die Vollverschleierung ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend. Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Die weiten, langen Stoffbahnen erschweren ein sicheres Gehen, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Der Lichtmangel unserer Breitengrade lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut. Folglich weist die Muttermilch stillender Niqabis in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet, bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fischgerichte, Milch- und Getreideprodukte ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose (45), (46), (47). Für den Sozialstaat, der für die Gesundheitsvorsorge seiner Bürger mitverantwortlich ist, durchaus ein Problem. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an, die Aussprache der Worte ist nicht mehr klar und deutlich vernehmbar und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartnerinnen von vollverschleierten Frauen, mit Männern, die nicht Mahram (48) sind, dürfen die gottesfürchtigen Fundamentalistinnen erst gar nicht reden, werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen oder Gitterfenster zu sprechen. Bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation. Das verstößt jedoch gegen den Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsgrundsatz von Art. 3 GG.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wiederzuerkennen. Burka und Niqab behindern den Kontakt, auch innerhalb der Gruppe, weil Hidschabis (49), die ihren Glaubensschwestern ungeplant auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme identifizieren können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen, können in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter bzw. die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspräche. Wie die Scheuklappen beim Pferd das Gesichtsfeld der Tiere einschränken, so verhindern beide Bedeckungen, dass Mädchen und Frauen sich wie die maskulinen Glaubensgeschwister ohne Energieaufwand ein vollständiges Bild ihrer Umwelt machen können. Der Mangel an Außenreizen, die Sinneseinschränkungen durch Lichtmangel, das Verdecken der Ohren, Einschränken des Gesichtsfeldes sowie der Mangel an sozialen Kontakten bedingt für die Trägerin des Gesichtsschamtuchs / Ganzkörperschleiers eine Art sensorischer Deprivation, verändert auf Dauer Selbst- und Umweltwahrnehmung, Selbst- und Weltbild (50). Während männliche Muslime aus orthodoxen Milieus solchen körperlichen und seelischen Belastungen nicht ausgesetzt sind, ihren Erfahrungshorizont ungehindert in jede Richtung ausbauen können, haben die Mütter, Töchter und Ehefrauen in der Öffentlichkeit nicht einmal die Möglichkeit, die Sonne auf den Armen zu spüren.

Parda, englisch geschrieben Purdah (51), (52), und Hidschab sind auch als Symbol für antidemokratische, misogyne Gesellschaften bekannt, in denen Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen (53). Der ‘sittsame’ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar eine tiefsinnige Konversation mit ihnen zu führen. Für die anderen Passanten auf der Straße ist eine solche total verschleierte Figur kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Beide islamischen Frauengewänder lösen die Körpersilhouette vollkommen auf und verstecken jeden Zentimeter Haut bis auf das dicht gewobene Gitterfenster bzw. den manchmal mit opaker Gaze bespannten Sehschlitz. So bekleidet verliert die Hidschabi ihr Gesicht, eine spätestens seit der Globalisierung weltweit verstandene Redensart für seine Würde verlieren, seine Ehre, Reputation, seine soziale Anerkennung verlieren, wertlos sein.

Gesichtslos, ohne (wiedererkennbare) einzigartige Persönlichkeit, wird sie zur Dutzendware, ist austauschbar. Sie kann kein Profil zeigen und daher auch keinen individuellen, bleibenden Eindruck hinterlassen. Eine Niqabi, die mir an einer Bushaltestelle begegnete, ist mir als mit wehenden Tüchern vor sich her stolperndes schwarzes Gespenst in Erinnerung geblieben, das sich noch nicht an die Kleidung gewöhnt hatte, mit dem fußlangen Saum ihres Gewandes kämpfend, angestrengt auf den Boden schauend, ihrem Ehemann hinterher zu eilen versuchte und in klarem Deutsch laut rief: „Nicht so schnell, nicht so schnell. Warte, ich komm nicht mit.“ Der bärtige, mit Kaftan und Pluderhose sowie Gebetskappe (54) bekleidete Göttergatte indes setzte seinen Weg ungerührt fort, ohne sich umzusehen, anzuhalten oder seine souverän weit ausholenden Schritte zu verlangsamen.

In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (55) Milieus dürfen Scharia, Koran und Sunna als Gotteswort nicht historisch interpretiert werden, es gehört zu den religiösen Pflichten, den Inhalt dieser unfehlbaren, sakrosankten Offenbarungen, Überlieferungen und Empfehlungen wörtlich in den Alltag zu integrieren. Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist daher das sichtbare Zeichen der koranisch legitimierten Überlegenheit und Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz sexuell jederzeit zu Verfügung zu stehen sowie zu gehorchen hat, um sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen. Für den muslimischen Ehemann ist unter Amanat, überantwortetes Gut, nämlich durchaus auch die eigene Ehefrau zu verstehen, für die er ja, dank der Gnade des Allmächtigen, die Treuhänderschaft übernommen hat. Zitat und Übersetzung: „Allah, gepriesen sei er, hat die Ehefrau der Obhut des Mannes anvertraut … Allah hat dem Ehemann wahrhaftig das Recht zuerkannt, von der heiligen Wertsache namens Eheweib Behaglichkeit, Erholung, Friedlichkeit und Nutzen zu beziehen – Allah Ta’ala has assigned the wife to the care of the husband … however, Allah Ta’ala in His infinite mercy has bestowed to the husband the right to derive comfort, rest, peace and benefit from the Sacred Trust we call The Wife (56).“

Der Vater oder Ehemann bestimmt daher, ob und wann die Tochter bzw. Ehefrau das Haus verlassen darf, er begleitet sie zum Arzt, entscheidet, ob sie außerhalb des Hauses einer Berufstätigkeit nachgehen darf (57), (58), (59). Auch die konvertierte, mit einem Salafi verheiratete Muslima wird bald begriffen haben, dass es sich für sie nicht ziemt, zu widersprechen, weil sie sonst zurechtgewiesen, beschimpft und gedemütigt wird (ignorieren, wie Luft behandeln, meiden im Ehebett) und letztendlich gar gezüchtigt werden darf, wenn sie den Anweisungen des Gatten auch nach den Warnungen nicht Folge leistet (Koran 4:34). Im Januar 2010 wurden bei einer bundesweiten Razzia der Polizei Moscheen, Verlagshäuser sowie Privatwohnungen von drei muslimischen Predigern durchsucht. Dabei wurden verbotene Videos, CDs und Schriften beschlagnahmt, darunter das bereits ein Jahr zuvor, im Januar 2009, vom Jugendschutz indizierte, ins Deutsche übersetzte Buch “Frauen im Schutz des Islam“. Dieses Machwerk billigt nicht nur das Schlagen von Frauen als letztes Mittel, der Autor, Abd ar-Rahman asch-Schiha, behauptet sogar, einige Frauen würden diese Misshandlung genießen. Falls sich die Muslimas doch irgendwann wider Erwarten dazu entschließen sollten, Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, gibt die Lektüre frei Haus Tipps, wie zu vermeiden ist, dass die Schläge Spuren hinterlassen, gleich dazu (60) : „Die Medizin oder Behandlung einer jeden Unpässlichkeit kann manchmal sehr bitter sein. Aber eine kranke Person wird das Medikament freudig einnehmen und die Bitterkeit der Medizin ertragen, um von seiner Krankheit geheilt zu werden.“ (Frauen im Schutz des Islam, 96). Das Schlagen der Ehefrau sei nach der islamischen Lehre „nur auf die Form einer (medizinischen) Behandlung eingeschränkt und begrenzt.“ (ebd., 97). Der Autor bezeichnet es auch als Mittel „zu Erziehungszwecken“ (ebd., 98) (61).

Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter die Erkenntnisse der Aufklärung weit zurück, verstößt gegen die auf allen Rechtsgebieten zu beachtende Gleichberechtigung und bekämpft vehement alle frauenpolitischen Standards, die wir in den letzten hundert Jahren erkämpft haben.

Freie Wahlen, die Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie der qua Geburt bestehende Achtungsanspruch eines jeden Menschen werden in diesen Milieus als Kufr (Unglauben (62)) und Schirk (Beigesellung (63)) verunglimpft. Normen, Verhaltenskodizes und Qualitätsstandards der kulturellen Moderne (in der Frauen unverschleiert sind), sind danach gottlos und unmoralisch und dürfen nicht befolgt werden, weil sie haram, voller Schmutz, Ehrlosigkeit und Frevel sind. Sie sind sogar minderwertiger als diejenigen einiger Tiere (64). Zu beiden Gruppen, den Salafisten wie den Wahabiten und zu deren engstem Umfeld gehören radikale, antidemokratische Autoritäten (65), (66). Die auf der Grundlage der Scharia erteilten Rechtsgutachten (Fatwas) einiger hoch geachteter Scheichs sind mit den universellen Menschenrechten meist nicht kompatibel, sind nach orthodoxer Lehrmeinung aber überall auf der Welt gültig und, wenn sie von geachteten Gelehrten erteilt werden, verbindlich.

Es handelt sich bei der fundamentalistischen Bekleidungsvorschrift zur Gesichts- bzw Ganzkörperverhülleng um ein kollektives, religiös verbrämtes, patriarchalisches Gebot, dem jede Muslima ‘freiwillig’ zu folgen hat. Fühlt sie sich gegängelt, outet sie sich als glaubensschwach. Entzieht sie sich gar dem hohen Konformitätsdruck, gilt sie in ihrem sozialen Umfeld, das wir uns als erzkonservativ-islamisch praktizierend vorzustellen haben, als widerspenstiges, unmoralisches und verführerisches Teufelsweib und muss als verachtenswerte Unreine, die ewig qualvoll in der Hölle brennen wird, stigmatisiert und gemieden werden. Jeder, der den Kontakt zu dieser ‘Sünderin’ aufrechterhält, verliert den Schutz des Stammes, gefährdet das eigene Seelenheil und das seiner Familienmitglieder gleich mit. Eine Frau, die sich nicht an Allahs Wort hält, entehrt die männlichen Clanmitglieder (Frauen haben keine eigene Ehre, sie sind die Ehre der Männer). Die ebenfalls von diesem hohen Assimilationsdruck getriebenen maskulinen Verwandten sind gehalten, unbotmäßige weibliche Angehörige zu diskriminieren, seelisch und körperlich zu misshandeln und, wenn die Ehre nicht anders reinzuwaschen ist, auch zu ermorden, um nicht zum Gespött der Community zu werden (67).

Taslima Nasreen (68) beschrieb am 22. Januar 2007 in einem Online-Magazin einen Artikel mit der Überschrift Let’s Think Again About The Burqa sehr treffend das „purdah system“ und die Stellung der Frau (69). Hier ein kurzer Auszug:

„My mother was put under a Burka by her conservative family. They told her that wearing a burka would mean obeying Allah. And if you obey Allah, He would be happy with you and not let you burn in hellfire. My mother was afraid of Allah and also of her own father. He would threaten her with grave consequences if she didn’t wear the burka. She was also afraid of the men in the neighbourhood, who could have shamed her. Even her husband was a source of fear, for he could do anything to her if she disobeyed him.“

Die Clans der Trägerinnen von Niqab und Burka zählen sich, wie bereits erwähnt, zu den extrem fundamentalistisch-islamischen Glaubensrichtungen wie der Salafiyya und der Wahhabiyya, die ihren Anhängern eine wörtliche Umsetzung von Koran und Sunna verpflichtend vorschreiben (70), (71), (72). Die als Schutzherren der beiden heiligen islamischen Stätten sowie als Gastgeber der verpflichtenden Pilgerfahrt von jährlich hunderttausenden von Muslimen hoch geachteten saudi-arabischen Scheichs gelten vor allem in schriftgläubigen Milieus als nachahmenswertes Vorbild, weswegen es als selbstverständlich gilt, Rechtsgutachten aus diesem Königreich als verbindlich zu bewerten (73).

An den saudischen Rechtsgutachter Scheich Muhammad Saleh al-Uthaimin, einem der prominentesten Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts, erging folgende Frage (Institut für Islamfragen, dh, 20.02.2010) „Es ist bekannt, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken muss. Gilt diese Regel auch in den Ländern der Ungläubigen, wo er [der Gesichtsschleier] der Frau Probleme verursachen könnte?“ Antwort: „Die Vorschriften Allahs gelten sowohl in den Ländern der Ungläubigen, als auch in den islamischen Ländern. Selbst wenn die Frau sich [durch diese Regel] aufgrund der Reaktion ihrer Umwelt unwohl fühlen sollte, muss sie sich verschleiern. Sie muss dabei an ihre [göttliche] Belohnung denken. Allah verteidigt diejenigen, die gläubig sind [die Muslime]. Einige Leute sagten mir, dass ihre Ehefrauen und ihre Begleiterinnen ihre Gesichter verschleierten, obwohl sie von anderen nicht belästigt wurden. Aber die Sachlage kann in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. Auf jeden Fall müssen die Vorschriften Allahs beachtet werden, sei es, in den Ländern der Ungläubigen oder in muslimischen Ländern (74), (75).“

Die zentralen theokratischen Leitgedanken und Orientierungsrichtlinien, die in Büchern wie ‘Das System Purdah und die Stellung der Frau’ (76), (77), Islamische Lebensweise (al-Maududi (78)), Handbuch Islam (Reidegeld), aber auch in Internetforen, Datenbanken für Fatwen, Videos und Fernsehsendungen oder auf der Podiumsdiskussion „Citizenship, Islam and the West“ (79), dargestellt werden, propagieren eine ebenso misogyne wie gegenmoderne Doktrin. Mädchen, Frauen und vor allem die weiblichen Nichtmuslime werden dementsprechend zu unmoralischen, teuflischen Verführerinnen herabgewürdigt, denen es an Religion, guten Sitten und Verstand fehle, während Männer pauschal als Triebtäter diskreditiert werden. Mit dieser Einstellung wird auch die nichtmuslimische männliche Täterschaft gegen Frauen als naturhaft entschuldigt, die durch die ebenfalls wesengemäße, als unmündig, unmoralisch und sittenlos stigmatisierte weibliche Weltbevölkerung die Schuld trägt.

Der von allen Sunniten sehr verehrte Yusuf al-Qaradawi beispielsweise gestattet jedem Ehepaar, dessen Frau vollverschleiert ist, in einem solchen Gutachten das schöne Wetter am Strand zu genießen, wenn sie dort öffentlich beten, ihre religiöse Erweckung bezeugen und zum Islam einladen (80). Eine andere Ehefrau hatte sich geweigert, den Schleier zu nehmen. Nach langen Diskussionen hatte sie an ihre Bereitschaft sich zu verhüllen listig eine Bedingung geknüpft. Sie wollte ihre Haare dann nicht mehr offen tragen, wenn der Mann seinerseits bereit war sich zu rasieren, was nach der Sunna für Muslime jedoch streng verboten ist. Die Fatwa, die der Ehemann zur Beseitigung des Konflikts einholte, riet ihm, mit ihr die Schritte durchzugehen, die der Islam zum Umgang mit einer widerspenstigen, ungehorsamen Frau ans Herz legt (Koran 4:34 Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, mahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie). Ansonsten wäre es besser, sich von ihr zu scheiden, wenn es keinen triftigen Grund gäbe, die Ehe aufrechtzuerhalten oder ein Umstand besteht, der die Scheidung verhindert (81).

Die Mitunterstützer dieses Aufrufs bezweifeln daher die von den streng orthodox praktizierenden Muslimas immer wieder betonte Freiwilligkeit, sich für das Tragen des Gesichtsschamtuchs oder des Ganzkörperschamtuchs in der Öffentlichkeit zu entscheiden. Ein ‘Freiheitsrecht’ auf Niqab und Burka beinhaltet für uns das grundsätzliche ‘Freiheitsrecht’, ohne indoktrinierte Gottesfurcht, Seelenqual und Höllenangst, die den Alltag dieser radikal-fundamentalistischen autoritären Persönlichkeiten prägt, lediglich mit einem Kopftuch bekleidet einkaufen zu gehen, das ausschließlich die Haare versteckt oder zu genießen, den Wind in den offenen Haaren zu spüren und sich den sommerlichen Temperaturen entsprechend leicht zu bekleiden. Eine Verschleierungspflicht des ganzen Körpers, die vielfach von erzkonservativen muslimischen Autoritäten (al-Maududi, ibn Taimiyya, al-Qaradawi, Ibn Baz) eingefordert wird, ist mit einem Freiheitsrecht nicht zu vereinbaren. Migranten, die aus weltanschaulichen / religiösen Gründen aus ihren muslimisch geprägten Herkunftsländern fliehen mussten, kennen den Konformitätsdruck, der von solchen Musterbeispielen an Tugend und Rechtgläubigkeit ausgeht: Alle Muslime werden in Zugzwang gesetzt.

Die bisher unverschleierten Frauen müssen sich bedecken, das bisher im Nacken verknotete Kopftuch muss dem Hidschab weichen, der nun außer den Haaren auch Hals und Dekolleté bedeckt, Salafis werden das Gesichtsschamtuch und Ganzkörperschamtuch einschließlich der Verhaltensdoktrin durchsetzen, um Allah und seinem Stellvertreter auf Erden, dem Wali (Vormund: hier Vater oder Ehemann) keinen Grund zum Zorn zu geben und ins Paradies einzugehen. Am 25.10.2009 berichtete die Schuldirektorin am Antwerpener Atheneum, Karin Heremans, gegenüber WELT-online, dass die Atmosphäre an ihrer Lehranstalt zunehmend einschüchternd geworden sei: „Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein“, schließlich seien sogar einige Mädchen in Burka zur Schule gekommen (82).

Die FdGO ist kein Versandhauskatalog aus dem der Einzelne Freiheitsrechte aussuchen und bestellen kann, während er andere als für ihn unattraktive Ladenhüter ignoriert. Wichtige Prinzipien unserer Verfassung (s. Art. 79 GG) gelten ohne jede zeitliche Einschränkung und sind weder für den Souverän noch für die übrige Bevölkerung verhandelbar (83). Glaubens- Bekenntnis- und Gewissensfreiheit sowie die freie Religionsausübung genießen in der Wertehierarchie der säkularen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert. Sollten jedoch Symbole, Zeichen oder Dresscodes einer Lehre oder Weltanschauung permanent und nachhaltig dazu beitragen, Einzelne oder Gruppen wegen ihrer sexuellen Orientierung, Religion / Nichtreligion, ihrer Ethnie oder ihrer selbstbestimmten Lebensweise herabzuwürdigen und zu verachten, kann der Staat sich nicht mehr auf seine Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität berufen. Hier ist die staatliche Gewalt verpflichtet, präventiv einzuschreiten, unabhängig davon, wie repräsentativ oder zahlreich eine solche diskriminierende Lehrmeinung ist.

Ein generelles Verbot des öffentlich getragenen Ganzkörperschleiers oder Gesichtsschleiers verwirklicht, ganz im Gegensatz zur Auffassung des Kulturausschusses des Europarats (84) vom 23. Mai 2010, die universelle Menschenrechte.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

1

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte

2

http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761553008/Naturrecht.html

3

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte#Unteilbarkeit

4

http://www.martin-moellers.de/pdfdoc/pdf/1-Folien-Einf%C3%BChrung%20in%20die%20Grundrechte.pdf

5

http://www.freitag.de/2003/41/03411102.php

6

http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit

7

http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort14521_224.html

8

http://www.tagesschau.de/inland/meldung47856.html

9

http://de.wikipedia.org/wiki/Morsal_Obeidi

10

http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

11

http://lexetius.com/2000,3204,

12

http://www.tagesschau.de/inland/meldung47856.html

13

http://de.jurispedia.org/index.php/Menschenwürde

14

Karl-Heinz Seifert / Dieter Hömig, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenbuchkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft 1999, 6. Auflage

15

http://www.lehrer-online.de/menschenwuerdeverletzung.php

16

http://www.prikalneg.de/Grundlagen%20des%20Privatrechts.pdf

17

http://de.wikipedia.org/wiki/Meidung

18

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wala’_wa-l-bara’

19

http://www.zeit.de/2010/18/Arabische-Atheisten?page=2

20

Karl-Heinz Seifert / Dieter Hömig, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenbuchkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft 1999, 6. Auflage

21

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk

22

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

23

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/nn_1866426/SubSites/DIK/DE/PresseService/RedenInterviews/Reden/20060928-regerkl-dik-perspektiven.html

24

http://europa.eu/legislation_summaries/other/c10611_de.htm

25

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,535931,00.html

26

http://www.frsh.de/equal/equalkurz.doc

27

http://www.google.de/#hl=de&q=zielgruppe+URBAN+europäischer&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=b52ff5a993c4ca35

28

http://www.baalawi-kl.com/v1/images/the%20prophet%20of%20mercy%20-%20final%20chapter.pdf

29

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E493BDC9D2FFB4DC98202538949AFA1D1~ATpl~Ecommon~Scontent.html

30

In »Muslimisch, weiblich, deutsch! Mein Weg zu einem zeitgemäßen Islam« (C. H. Beck, München 2010) berichtet Lamya Kaddor kommentarlos zum System der Duisburger Mädchenüberwachung: „Tatsächlich ist es so, dass sich fast alle Jungen im Stadtteil verpflichtet haben, „auf die Lohberger Mädchen aufzupassen“. Dass geht so weit, dass Mädchen mit ihrem jeweiligen Freund in bis zu sechzig Kilometer entfernten Städten von den „Lohberger Jungs“ gesichtet worden sind. Doch es bleibt nicht immer beim bloßen Sichten. Der Freund des Mädchens wird häufig mit körperlicher Gewalt daran „erinnert“, sich von dem Mädchen fernzuhalten. Das Mädchen selbst bekommt es mit dem älteren Bruder oder seinem Vater zu tun. … Sie [die Mädchen] erzählen mir, dass es mittlerweile eine Art Bande gibt, zu der alle „Lohberger Jungs“ gehören, um sie mit ihren Freunden zu erwischen, egal wo. Einige erzählen, wie sie von Ali gesehen worden seien und anschließend großen Ärger bekommen hätten. Selbst die Väter der Mädchen rufen das Bandenoberhaupt an, damit es auf ihre Töchter aufpasst.“

31

http://www.fgulen.cc/gulens-works/156-key-concepts-in-the-practice-of-sufism-1/877-istiqama-straightforwardness.html

32

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503547810

33

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

34

http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=122626

35

http://muslim-canada.org/purdah.pdf

36

Ghadban ebd. zum Begriff der aura im Islam: „Es kann Mangel an Sehfähigkeit (daher a’war, Einäugige) oder Schwachpunkt in der Verteidigungslinie im Krieg oder Mangel an Schutz des eigenen Hauses oder der Privatsphäre heißen. Das Wort bedeutet auch die Schamgegend am Körper, die aus den Geschlechtsteilen besteht.“

Das englische Wikipedia definiert den Begriff wie folgt: »Etymologically, the term Awrah derives from the root ‘a-w-r which means „defectiveness“, „imperfection“, „blemish“ or „weakness“ – however the most common English translation is „nakedness“.«

37

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

38

http://www.enfal.de/libas.htm

39

http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimoglu

40

http://www.fsw.vu.nl/en/Images/4abstract_english_tcm31-140234.pdf

41

http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2009/iv09-701.pdf

42

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Buschkowsky

43

http://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan

44

http://www.neon.de/kat/sehen/gesellschaft/geschlechterrollen/300217.html

45

http://www.patient.co.uk/health/Vitamin-D-Deficiency.htm

46

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

47

http://www.thisislondon.co.uk/news/article-23404811-women-in-hijabs-need-sunlight-or-risk-illness.do

48

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

49

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

50

http://www.pflegewiki.de/wiki/Sensorische_Deprivation

51

http://www.quranenglish.com/books/Al-Hijab%20Purdah%20and%20status%20of%20women.pdf

52

http://chawart.wordpress.com/2010/05/01/die-purdah-%E2%80%93-das-verhullungsgebot/

53

http://www.igfm.de/fileadmin/igfm.de/pdf/Publikationen/Anzeigen/Burka_Muell_IGFM.pdf

54

http://en.wikipedia.org/wiki/Taqiyah_%28cap%29

55

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

56

http://darulislam.info/Article150.html

57

http://www.turntoislam.com/forum/showthread.php?t=9302

58

http://www.whywar.at/geschlechterrollen_afghanistan

59

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

60

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5921859/Polizei-stellt-frauenfeindliche-Islam-Buecher-sicher.html

61

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327

62

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/04/02/der-kufr-der-loyalitaetserklaerung

63

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/03/28/der-shirk-der-wahlen

64

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M52fd14c304c.0.html

65

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:7w0C7qU1XTkJ:www.bst-mosbach.verdi.de/upload/m42cb8036ded4e_verweis1.doc+Wahabismus

66

http://aussen-sicherheitspolitik.de/?p=1944

67

http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

68

http://taslimanasrin.com/

69

http://www.outlookindia.com/article.aspx?233670

70

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafist

71

http://de.wikipedia.org/wiki/Pierre_Vogel

72

http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1481139#Bekannte_Gelehrte

73

http://www.al-eman.com/Ask/ask3.asp

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M546f51abd88.0.html

74

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5c2b818f91e.0.html

75

http://www.youtube.com/watch?v=CXyJ11sWEiE&feature=relate

76

http://www.womenforwomen.org/news-women-for-women/files/crit-half/CHJournalv1.pdf

77

http://anakbawang.com/taslima-nasreen-article-full-transcript-english-translation.html

78

http://www.basari.de/buecher/islam-allgemein/islamische-lebensweise.html

79

http://www.q-news.com/eventsMay.htm

80

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M51bb46bad50.0.html

81

http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=122626

82

http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html

83

http://bazonline.ch/ausland/europa/Deutsche-lassen-Auslaender-Integrationsvertraege-unterschreiben/story/22435040

84

http://www.nzz.ch/nachrichten/international/europaratsparlamentarier_gegen_burkaverbote_1.6217627.html

***Antwort des Petitionsausschusses (auf die durch Gründler angekündigte, angeblich sachgleiche Petition eines weiteren, uns gegenüber anonymisierten Petenten) durch BMI MinR Dr. Michael Frehse, ohne Datum***

Bundesministerium des Innern

MinR Dr. Michael Frehse

Unterabteilungsleiter G II

Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

Deutscher Bundestag

– Petitionsausschuss –

11014 Berlin

BETREFF Kirchenfragen

HIER [gelöscht]

BEZUG [gelöscht]

ANLAGE – 2 – (Doppel, Petition)

Mit ihrer Eingabe fordert die Petentin ein allgemeines Verbot traditioneller islamischer Kleidung in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gebäuden. Sie konkretisiert dies besonders im Hinblick auf das Tragen von Burka, Niqab und Kopftuch.

Sie begründet ihre Forderung damit, dass es ein entsprechendes Gebot im Islam nicht gebe und die traditionelle islamische Kleidung als politisches Symbol vorrangig der Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft diene. Das der Verschleierung zugrunde liegende Ehrverständnis habe ferner eine Diskriminierung der Frauen zur Folge, die dies nicht praktizierten. Eine vollständige Verschleierung erschwere zudem die Identifizierung bei Videoaufzeichnungen.

Zu der Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Dem Anliegen der Petentin kann nicht entsprochen werden.

Die Interpretation der koranischen Texte zur Bedeckungspflicht der Frau reicht von der bloßen Aufforderung zu anständiger Bekleidung über die Bedeckung der Haare bis zur Verhüllung des ganzen Körpers. Auch nationale und kulturelle Traditionen in den Herkunftsländern der Muslime spielen eine Rolle.

Dem in religiösen Fragen neutralen Staat bleibt es verwehrt, die Bewertung einer theologischen Frage selbst vorzunehmen. Ob eine unterschiedlich bewertete religiöse Pflicht im Islam von allen Gläubigen oder nur einem Teil befolgt wird, ist für die staatliche Sicht unerheblich. Entscheidend ist die Überzeugung der Einzelnen, einem religiösen Gebot zu folgen. Sofern eine Muslimin in Deutschland aus eigener religiös motivierter Überzeugung sich an bestimmte Kleidervorschriften hält, ist dies aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Art. 4 GG zu respektieren. Das Tragen entsprechender Kleidung in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gebäuden ist grundsätzlich sowohl als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit wie auch der Religionsausübung geschützt. Ein möglicher Missbrauch durch Instrumentalisierung der Bedeckung für politische Zwecke oder Diskriminierung der Frauen, die sich nicht an entsprechende Regelungen gebunden fühlen, vermag allein ein grundsätzliches Verbot nicht zu rechtfertigen.

Im Hinblick auf das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin an öffentlichen Schulen hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 24. September 2003 festgestellt, dass derartige Verbote einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Verschiedene Bundesländer haben in Folge entsprechende landesrechtliche Regelungen erlassen.

Im Auftrag

Dr. Frehse

165. Sultan Tariq

23. April 2010

رباني

rabbānī

divinely orientated

allahbewusst

Sultan Tariq

Gedanken zu Tariq Ramadan »Islam: Le face à face des civilisations. Quel projet pour quelle modernité?« (1995), deutsch als »Der Islam und der Westen. Von der Konfrontation zum Dialog der Kulturen« (2000). Von Jacques Auvergne (2010)

Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī spricht von einem vierfachen Begriff der umma, der muslimischen Weltgemeinde. Sie möge einheitlich sein als umma al-waḥīd sowie weltweit missionarisch aktiv als umma ad-daʿwa. Wohlausgewogen (radikalislamisch) möge sie sein und harmonisierend wirksam (politisch revolutionär) als umma al-wasaṭīya. Zuletzt mögen die irdischen Korantreuen allahbewusst sein als umma ar-rabbānīya.

Den Begriff des Allahbewusstseins oder der schariatischen Gottesfrömmigkeit verwendet Tariq Ramadan, als er sich zu einem annähernd makellosen Menschen und Muslimbruder bekennt. Wir werden wenig später erfahren, wer das fromme Vorbild ist:

[Seite 23]. „Nach Jahren eines Kampfes … für Gott, gegen den Verrat … trugen seine Worte die Kraft der Quellen und der Rabbaniya (der inneren Bindung mit dem Schöpfer), er wurde nicht müde, von Gott … zu sprechen. Er hatte das Wesentliche erfasst, er gemahnte zum Wesentlichen.“

Rabbānīya und den erstrebenswerten persönlichen hohen Reifegrad als rabbānī (pl.: rabbāniyūn bzw. rabbāniyīn; Koran 3:79) erklärt das zu muftitaqiusmani.com (Mufti Muhammad Taqi Usmani, Vizepräsident der pakistanischen Jamia Darul Uloom), zu amontazeri.com (Āyatollāh Montaẓerī, Īrān), zu qaradawi.net (Yūsuf al-Qaraḍāwī) und zu tariqramadan.com (Ṭāriq Ramaḍān, künftig vielleicht der Präsident der europäischen Muslimstaatsbürger) verlinkende (1) Weblog »MT. Akbar« (Islamophobia is a dangerous and unique phenomenon) gewissermaßen dreidimensional, als Permanenz der Andacht (aḏ-ḏikr), als innerliche, handlungsorientierte Koranverhaftung und als wie versehentlich zu Lasten der Nichtmuslime zu betreibende Muslimsolidarität (2).

Der orthodoxe Islam will und duldet keine weltweite Solidargemeinschaft, eine entsprechend asoziale Spiritualität betreiben FIOE (3) und ECFR in Europa sowie IGD, ZMD und Millî Görüş in Deutschland. Vielmehr trennt er die Kinder eines männlichen Muslims, als die zwangsweise zu Muslimisierenden, von der als unsittlich und verworfen bewerteten übrigen Menschheit ab. Und er spaltet sogleich die eher integren und gewalttätigen Jungen und Männer von den wesensgemäß eher unkeuschen, Gewalt erfahrenden, besonders schutzbedürftigen und folgerichtig unmündigen Mädchen und Frauen ab. Wie nebenbei wird das in Europa, Australien oder in den USA geduldete Menschenbild der Scharia (šarīʿa) die Rechtsspaltung nach sich ziehen, schlussendlich hinein in segregierte Stadtteile, noch rascher allerdings in die (vorerst inoffiziell rechtsverschiedene) schariatisierte Nachbarschaft. Derlei Rechtspluralismus (Christian Giordano) wird zuerst im Familienrecht Niederschlag finden („opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law“ (4)), wie Europas ranghöchster Imam, der bosnische Großmufti und ECFR-Scheich Mustafa Cerić ankündigte.

»Der Islam und der Westen. Von der Konfrontation zum Dialog der Zivilisationen«

Der französische Originaltitel der von Yusuf Kuhn ins Deutsche übersetzten Schrift lautet: »Islam: Le face à face des civilisations. Quel projet pour quelle modernité?« (Éditions Tawhid, Lyon 1995) (5). Die redaktionelle deutsche Bearbeitung übernahm Amena el-Zayat, eine studierte Politikwissenschaftlerin und so genannte Islamologin. Amena el-Zayat war um 2005 die Leiterin der Islamischen Schule München und trat 2007 im Gästehaus Graz auf, an dem sich in den Jahren zwischen 2004 und 2007, wie überhaupt in Graz, gottesfürchtige Rednerinnen die Klinke in die Hand gaben. Beispielsweise Amina Baghajati. Baghajati („Wie begegne ich Fremden- und Islamfeindlichkeit im Alltag?“), sie hieß unerleuchtet noch Carla Siebrasse, ist eine 1966 in Mainz-Mombach geborene Diplom-Schauspielerin und die Ehefrau des Diplom-Ingenieurs Tarafa Baghajati (IGGiÖ, zu Tarafa siehe Sägefisch 112 Fatwa contra FGM?). Ebenso redete in Graz die überwiegend im sonnigen und faschistischen Iran lebende, 1981 zum Islam konvertierte Irmgard Pinn („Zusammenhänge zwischen Islamfeindlichkeit, Rassismus, Migration und Gesundheit & Krankheit“) (6).

Irmgard Pinn ist Mitglied im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), hat einen Sitz im wissenschaftlichen Beirat des DISS (Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung) und lebt mit ihrem iranischen Mann abwechselnd in Teheran und Aachen. Pinn gehört zur Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler (GMSG), die das Gedankengut von Murad Wilfried Hofmann (siehe Sägefisch 144 Allahs Diplomat) und Tariq Ramadan verbreiten. Der derzeitige Vorstandsvorsitzende der GMSG ist der Hamburger Rechtsanwalt Norbert Müller, der im Mai 1998 in Köln-Riehl Referent zum Thema „Islam und Menschenrechte. Debatten und Argumentationsstrategien“ war (7).

Gemeinsam mit Maryam Brigitte Weiß, einer 1980 zum Islam konvertierten Pädagogin (Fernstudium am Wiener Islamologischen Institut um Amir Zaidan, stellvertretende Vorsitzende und seit 2001 Frauenbeauftragte des ZMD, Mitglied des Pädagogischen Fachausschusses des ZMD zur Erstellung der Lehrpläne für den Islamischen Religionsunterricht, zeitweiliges Vorstandsmitglied und jetzt Mitglied des Begegnungs- und Fortbildungszentrums muslimischer Frauen (BFmF) in Köln) sowie mit dem in Wien lebenden Schöpfer der Kamel-Fatwa Amir Zaidan unterschrieb auch Irmgard Pinn im Frühling des Jahres 2010 die Solidaritätserklärung für die dem linksextremen Flügel der deutschen Friedensbewegung zuzurechnende Sabine Schiffer (8), einer engagierten Verteidigerin der kulturrassistischen Scharia (siehe Sägefisch 134 Mehr Toleranz der Intoleranz?).

Die gefährlichste Frechheit ist das s am civilisation, die Zivilisation im Plural. Doch auch das von Tariq Ramadan kalkuliert eingesetzte französische »Le face à face« ist der Betrachtung wert, umfasst es doch ein vielsagendes, breites Bedeutungsspektrum, das vom vertraulichen „unter vier Augen“ über das sachdienliche „von Angesicht zu Angesicht“ bis hin zum bedrohlichen „Auge in Auge“ reicht. Derlei Bandbreite und Ungewissheit soll die Dialogfreunde zum schmierigen Lächeln verleiten, doch wer allen Ernstes die iranische Diktatur oder die saudi-arabische Barbarei im Namen der religiösen und kulturellen Vielfalt verteidigt, dem sollte es eigentlich nicht gelingen, jemanden zum Lachen oder auch nur zum optimistischen Lächeln zu bringen.

Der optimistisch lächelnde Tariq Ramadan flunkert weiter, es gebe auch eine schariakonforme Modernität. Das ist falsch, es gibt nur eine Moderne universeller Menschenrechte, nur eine Menschheitszivilisation, eine Modernität, an der ein reinheitsmagisches Menschenbild und ein Seelen verdammendes Gottesbild keinen Anteil haben, jedenfalls keinen auf juristischer Augenhöhe. Gewählte Politiker haben mit Aussteigern aus dem einheitlichen Recht eigentlich nicht zu sprechen, Wolfgang Schäuble (Deutsche Islam Konferenz) und Armin Laschet (Sägefisch 155 Vertrauen schaffen – Vertrauen wagen) sehen das allerdings anders.

Bereits im Titel des vor zehn Jahren durch die der IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland) als dem deutschen Zweig der global agierenden Muslimbruderschaft nahe stehende M.S.V. (Muslim Studenten Vereinigung in Deutschland) veröffentlichten Textes mogelt uns Tariq Ramadan einen Dualismus in den angeknipst heiteren Diskurs, einen Kontrast in die gefälligst beglückende Debatte, den wir doch fortan beibehalten mögen: Die Unterscheidung zwischen islamisch und westlich.

Der Spezies der moralisch und kosmisch andersartigen, irgendwie östlichen Muslime sei der grausame Prozess der Verwestlichung (Demokratisierung) nicht zuzumuten, das wäre eine Art kultureller Völkermord. Folgerichtig stellt die IGMG (Islamische Gemeinschaft Milli Görüş, Vorstand: Osman Döring, Oğuz Üçüncü / Oguz Ücüncü, Ali Bozkurt) dem »Uniday2007 – Zukunft durch Tradition« den Aufruf voran: „Kennt den Westen, denn ihr lebt im Westen, kennt den Osten, denn ihr kommt aus dem Osten (9)“. Der Aufruf zur geheiligten Meidung, zur endgültigen Abschottung von den kuffār, tarnt sich mit der Maske der Heimatliebe oder Herkunftsbejahung.

Im Untertitel präsentiert sich der Sohn des Muslimbruders Said Ramadan (Saʿīd Ramaḍān, 1926 – 1995) dabei als Retter des Friedens, denn bei „Konfrontation“ dürfen wir auch an militärische beziehungsweise bürgerkriegsartige Konflikte denken. Wer den Dialog mit dem Islam, was das ist, weiß Herr Ramadan, verweigert, schüre so etwas wie kulturellen oder ethnoreligiösen Rassenhass. Dabei hat „der Westen“, in Wirklichkeit: hat der parlamentarische Rechtsstaat, die Parole nie jemals ausgegeben, den Islam sprich die Muslime als Klasse oder Rasse zu bezeichnen, als Sorte Mensch zu definieren. Er darf es auch nicht tun, will er kein Kastensystem, keine Apartheid. Wir wollen den Staatsbürger, der in die Pflichten und Rechte eines einheitlichen, auf Seelenrettung nebst Seelenverdammnis bewusst verzichtenden Regelwerks eingebettet ist. Dieser Staatsbürger kann Gärtner, Fußballspieler, Muslim, Atheist oder Analphabet sein oder sogar Frau.

Von Seite 16 bis 23 lobpreist der Autor einen großen spirituellen Führer voller Güte und Milde, Menschenliebe und Gottesfrömmigkeit, als dessen lebenslang geprägter persönlicher Jünger und monopolistischer Erbe unser Autor sich damit gleich selbst empfiehlt. Und als dessen Sohn, denn es ging auf sechs schickssalsschweren Buchseiten um keinen anderen als Said Ramadan, jenen ranghohen Muslimbruder, der 1959 in Köln beim Juraprofessor Dr. Gerhard Kegel (1912-2006) promovierte und später in Genf am Aufbau des Islamischen Zentrums beteiligt war (siehe Sägefisch 109 Said Ramadan: Das islamische Recht (1961)).

Said war in jungen Jahren von Ḥasan Aḥmad ʿAbd ar-Raḥmān al-Bannā wie ein Sohn (allgemein respektvoll genannt: le petit Banna, little al-Banna) und Privatsekretär behandelt und schließlich adoptiert worden, jenem al-Bannā, der 1928 al-iḫwān al-muslimūn (Muslim Brotherhood, Frères Musulmans, türkisch Ihvan-i Müslimin) gründete.

Dynastiebewusst beziehungsweise stammeskulturell verehelichte der Urheber der Muslimbruderschaft (MB) wenig später seine Tochter mit Said, weshalb unser (seit einigen Jahren bis nahe an die Eigenschaftslosigkeit heran geschmeidige) Führer Tariq nicht lediglich „Adoptivenkel“, sondern auch biologischer Enkel von Ḥasan al-Bannā ist.

Ein wenig wie im hochwohlgeborenen Dasein als Šarīf (Nachkomme des prophetischen ältesten Enkels Ḥasan, dem Ehemann der Fāṭima bint Muḥammad, ein grüner Turban weist scherifische Abkunft aus) oder Sayyid (Prophetennachkomme über den jüngeren Enkel Ḥusain, zweiter Ehemann der Fāṭima, schwarzer Turban) und ähnlich wie in der silsila, dem Lineage-Denken der Sufi-Scheichs, weiht sich Tariq seinem Lehrer und Vater und erbt damit die unnennbare Führungskraft des al-Bannā, dessen Mana (polynesisch: Wirkmacht, Zauberkraft), dessen Qì (chinesisch: Fluidum, Energie) und Chárisma (frühchristliches Griechisch: gottgeschenkte Begabung; numinose Autorität).

Schließlich muss Tariq dem sinnsuchenden Leser als Führer, als amīr oder sulṭān erahnbar werden und soll uns der Genfer Koranpolitiker zunehmend als Kronprinz, Jünger und Alleinerbe der „Spiritualität“ des Gründers erscheinen, und damit auch derjenigen seiner iḫwān, jener bei Buchveröffentlichung annähernd sieben Jahrzehnte alten Bruderschaft.

Jenes revolutionären Wurzelgrundes, aus dem bis heute Dutzende von Terrorgruppen entsprossen sind, etwa der nachträglich iranisch beeinflusste Islamische Dschihad in Palästina (Sitz im syrischen Damaskus, Bombenattentat auf die US-Botschaft in Beirut 1983), die ägyptische Gamaat Islamia (al-Ǧamāʿa al-Islāmiyya, Ermordung des ägyptischen islamkritischen Intellektuellen Farag Fauda 1992) und nicht zuletzt die palästinensische Hamas (Ḥamās, wörtlich unbändiger Elan bzw. Kampfgeist, auch Akronym zu Ḥarakat al-Muqāwama al-Islāmiyya, „Islamische Widerstandsbewegung“).

Unter Spiritualität stelle man sich als freiheitlicher Demokrat doch bitte anderes vor. Ja, auch als Muslim.

Die jahrzehntelange mörderische und terroristische Tradition der MB oder ihres Umfeldes problematisiert der Autor mit keiner Silbe. Tariq Ramadan stellt die nicht selten inhaftierten Muslimbrüder vielmehr als sanftmütige Opfer des ägyptischen Staates dar und stilisiert die treuen Weggefährten Saids, erst die ägyptischen und später diejenigen in Genf, zur Schicksalsgemeinschaft. Ein wenig wird dieser Kreis gar den ṣaḥāba angeähnelt, den Prophetengefährten. Die Flucht oder Auswanderung des Said nach Europa erlangt im Lobgesang des Sohnes auf den Vater beinahe die Weihe der islamstiftenden hiǧra des Jahres 622. Von der Krafthaltigkeit der Persönlichkeit und Rede Saids habe sogar der von Phlegma befallene pakistanische Radikale al-Maudūdī eine Portion abbekommen („al-Maudoudi dankte ihm, ihn aus seiner Gedankenlosigkeit befreit zu haben“, Seite 20), der uns Unerleuchteten als homophober Antisemit bekannte Yusuf Islam (Cat Stevens) sei vor Rührung nahezu zerflossen („so a sweet man“) und Malek Shabbaz (Malkolm X), kartoffelschälend in der Küche des IZ Genf, spürte diesen schariagöttlichen Antikolonialismus und Antirassismus in der Nähe des Meisters.

Auf die Küchenarbeit verzichtete der Meister allerdings womöglich dann doch, und zur islamrechtlich einwandfreien ökonomischen Institution der ʿabūdiya (Sklaverei) schwieg er, sei es aus kitmān bzw. katm (Lügetechnik der Auslassung), sei es aus taqīya (lügen zum Zwecke des Überlebens, Besitzwahrens oder schariatischen Leumundbewahrens) oder aus īhām (Lüge kunstsinniger Lockung und Werbung, wie sie etwa bei der daʿwa, Islam-Mission, am mit Allahs Erlaubnis selbstverständlich zu übervorteilenden christlich-islamischen Dialogpartner unerlässlich ist oder wie sie einer Frau gegenüber zweckdienlich ist zum Heiratsanbahnen vulgo ins Bett bekommen.

Exkurs Lügetechniken.

1. Der kitmān oder katm (zu katūm, verschwiegen, diskret) ist Tariq Ramadans Spezialität. Das vor dem Erkanntwerden zu Beschützende wird tänzerisch umschritten, vielleicht aufgeregt woanders hinzeigend (Red Herring). Im Interview ist der geradezu klassische kitmān das bewusste Beantworten einer Frage nur zur Hälfte, in Diskussionsveranstaltungen durch Deutschlands Muslime immer wieder in Form der gezielten Verwirrung durch Einstreuen eines Nachbarthemas (eben des Roten Herings), um das zu Verschweigende, für den Islam zur Stunde peinliche, jedenfalls nachteilige, zu umgehen. Dreck auf dem Gewand des Islam ist zu verbergen, den Dreckfleck (Deklassierung der Frau im Islam, Völkermord an den Armeniern, Islam und FGM) also bitte lächelnd zuhalten. Nur nachweisbar darf der authentisch islamische kitmān nicht sein, Lügen ist schließlich schlimm.

2. Leben, Gesundheit, Eigentum und guter Ruf sind bedarfsweise auf Kosten des nichtmuslimischen Lebens und Eigentums oder zu Lasten des guten Rufes eines Nichtmuslims auszudehnen, das ist die taqīya. Bedroht ist Ramadan nicht.

3. Die kalkuliert islamförderliche Tarnung oder Camouflage ist der von Lächeln begleitete īhām. In seiner ganzen verlogenen Schönheit wird der geheiligte Kulissenbau (īhām) in diesen Jahren womöglich beim formalen Zustimmen und verheimlichten zeitgleichen Vertragsbrechen um die Bauhöhe von Moscheeminaretten in Metern und Zentimetern sichtbar. Am Ende ist das Gebäude immer ein wenig üppiger als lächelnd vereinbart: „Ach ja, der Baukran ist noch da, die Spitze wird später fertiggestellt, auf Wiedersehen Herr Bürgermeister.“ Wochen später: „Ach so? Nun, das ist das zweite Minarett.“ Und einen Lautsprecher haben beide? „Nur zum Testen, wir rufen nur freitags, und ganz leise oder so.“

Oder es gilt, Europäerinnen nannten das Phänomen Bezness, die anvisierte Ehefrau (und deren Clan, sie ist nichts, doch was haben wir ihre Herkunftsfamilie übertölpelt, die sollen demnächst besser auf ihre Pferde und Frauen aufpassen) in einen ihr Schicksal als muslimische Ehefrau besiegelnden Vertrag (nāma) tappen zu lassen, in dem allerlei Freundlichkeiten stehen oder stehen könnten, etwa, dass sie bei einer Trennung die Kinder behält. Vielleicht weniger der islamische Ehevertrag (nikāḥ nāma) als die vorausgegangenen Versprechungen an die Frau sind echter īhām. Übervorteilt wird selbstverständlich auch der Konversionsbereite: solange er noch nicht am Fliegenfänger der Scharia zappelt, wird ihm der glitzernde Leim mit erotischem Unterton als Zucker gedeutet: „Die Wahrheit ist sehr süß.“ Faktennah betrachtet schmeckt der Islam allerdings überwiegend bitter. Wenn beispielsweise alle, von Rauf Ceylan bis zum KRM, beteuern, der Islamische Religionsunterricht würde die Integration fördern, erleben wir die schlicht unwahre Islambewerbung, den īhām. Mit verlockender Schwindelei verschwenden Muslimbrüder ihre Zeit nicht.

Soweit zur Straßenzug oder Staat umgestaltenden Kunstlüge, welche das demokratische Haus nie einreißen, sondern immer nur ein wenig kippen oder drehen muss, damit es sich in das voll funktionsfähige Gebäude des Kalifats wandelt. Im Hafen kann ein ausreichend geduldiges Kind ein erstaunlich großes Schiff an die Kaimauer heranziehen.

Strategisches Übervorteilen und Übervorteilwerden sind sicherlich kein Alleinstellungsmerkmal des Islam, gehören jedoch zur klassisch islamischen Ethik und Ästhetik eines krummgebogenen Weltvertrauens. Für die wenigen Ex-Muslime oder muslimischen Säkularen ist es vielleicht einer der schwierigsten Hürden, sich einzugestehen, dass die Stammesältesten oder gar die eigenen Eltern nicht das Beste der Kinder im Sinne hatten, und so wird, da die Verstoßung ökonomisch dysfunktional ist und das Ehrverbrechen gesundheitsschädigend, das tradierte Lügen mit den Mythen von der Mutterliebe und der familiären Nestwärme funktional und unlösbar verschmolzen oder mit demjenigen des makellosen Arabertums beziehungsweise des rasch beleidigten Türkentums und man tritt eben nicht aus dem Islam aus, sondern verteidigt den Grundsatz, dass von zwei Gläubigen der Radikalere stets recht hat.

Im Faschismus oder Patriarchat ist das Gute gerade, das Teuflische krumm. Einen Lebenspfad in moralischer „Schönheit“ (merke: der Islamverweigerer ist hässlich) und in „Geradheit“ (vgl. Koran 1:6 aṣ-ṣirāṭu ʾl-mustaqīm, the straight path, le chemin droit) stur geradeaus (istiqam) gehend, ist der Unbotmäßige, der Islamverweigerer, durch dich derart ins Abseits zu drängen, dass sein Lebensweg öffentlich als Fehlverhalten blamiert wird und als „krumme Tour“ erkannt.

Nach außen vertritt der Muslim wortgewaltig die „Ausgewogenheit“ (die berüchtigte wasaṭīya, wörtlich Mittigkeit) seines uneingestandenen Weltmisstrauens. Aus der orthodoxen muslimischen Sozialisation muss ein Welt- und Körpergefühl resultieren, welches pädagogische Verantwortung, kaufmännische Vertragssicherheit und freiheitsrechtliche Standards der Gottesfurcht (at-taqwa (10)) einer islamischen „Wirklichkeit“ nachordnet, in der die Dämonen und Teufel nahezu allgegenwärtig sind und in der das Deuten der Welt nur beim heftigen Umklammern des von Muḥammad gestifteten Rettungsseils geschehen kann, eine Verkrampfung, die, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren, deinen totalen Verhaltensgehorsam erfordert, ein Zwangshandeln, das dir und deinen Angehörigen den künftigen Paradiesglanz, vielleicht, sichert.

Du willst doch nicht, dass deine Eltern und Geschwister in den Flammen, an-nār, der Hölle, ǧahannam, braten?

Möglicherweise leistete, don`t tell Mo, der alte hebräische Name Ge-Hinnom des südlich von Jerusalem gelegenen kleinen Tals, das heute auf den Namen Wadi er-Rababi hört, zur Ortsbenennung der koranisch garantierten ewigen Verdammnis einen unverzichtbaren Beitrag (11). Schluss mit lustig: Andere Speise wird dem Höllenbewohner nicht zuteil als die Früchte des Baumes az-Zaqqūm, die ihm laut Koran 44:46 die Eingeweide verbrennen wie kochendes Wasser (12). Milieuweise ist man inzwischen allerdings entspannter gewesen, Jordanien hat die eine Wüstendattel Zaqqūm genannt (13).

Vor fünf Jahren (2005) zählte der deutsche Flügel der Muslimbruderschaft nach Angaben des niedersächsischen Verfassungsschutzes 1800 Mitglieder, ihr Kern ist wohl die IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland). Als IGD-Hauptsitz darf das Islamische Zentrum München gelten (14)), berühmteste bis berüchtigste Figur war sicherlich Ibrahim el-Zayat (15), Ehemann der Sabiha el-Zayat-Erbakan (16).

Die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD), Gründungsvorsitzender war Wolfgang Borgfeldt genannt Muhammad Siddiq aus Lützelbach, und die Jugendorganisation der deutschen Millî Görüş (IGMG) sind Mitgliedsverband in der 1996 gegründeten, der MB zuzurechnenden FEMYSO (Forum of European Muslim Youth and Student Organisations (17)). FEMYSO organisiert „Leadership Training Programmes“, im Dezember 2009 an der Universität von Nottingham und vier Monate darauf in der unversehens kopftuch- und tschadorhaltigen Jugendherberge von Köln-Riehl (18), wo zeitgleich und im Nachbarsaal der Landesverband der unterstützenswerten (islamkritischen) Bürgerbewegung Pax Europa (BPE (19)) tagte.

Spiritueller Führer des European Council for Fatwa and Research (ECFR) ist der in Katar (Qaṭar) lebende Muslimbruder Yūsuf al-Qaraḍāwī (türk. el-Karadâğî), um den sich mehr als dreißig Scheichs anordnen, welche die entwerdenden Staaten Europas seelsorgerlich und zunehmend politisch verwalten. Der genannte Odenwälder Borgfeldt steht ja vielleicht als „Muhammed Siddique (Germany)“ auf der ECFR-Liste (20), als „Muḥammad Ṣiddīq (Wolfgang Borgfeldt)“ führt ihn die International Union for Muslim Scholars (IUMS) (21).

Der Gründer des Hauses des Islam, Wolfgang Borgfeldt (Muhammad Siddiq), sagt den Europäern, was konsequent umgesetzter Islam bedeutet, wie uns die Orientalistin Ursula Spuler-Stegemann am 26.03.2008 im Interview mit der FAZ aus dem Bericht des Baden-Württembergischen Verfassungsschutzes zitieren konnte: „Muslim sein (werden) bedeutet auch, Gott als einzige Quelle aller Gesetze anzuerkennen. Auch die von 90 Prozent der Bevölkerung gewählte Regierung hat nie das Recht, auch nicht mit absoluter oder Zweidrittelmehrheit, etwas zu verbieten, was Gott erlaubt hat, beziehungsweise etwas zu erlauben, was Gott verboten hat. Jeder Herrscher, jede Regierung, jeder Einzelne ist immer nur ausführende Gewalt, denn Gesetze zu geben steht allein Gott zu.“ (22) Tariq Ramadan hat gegen eine solchermaßen verstandene „Rabbaniya“, innere Bindung an Allah, sicherlich nichts einzuwenden.

„Ein Mann, eine Frau: Im Herzen der Moderne!“

Nach Tariq Ramadan sei die Moderne von Sinnleere und Überinformation, Beziehungsarmut und Desorientierung geprägt. Gegen diese zersetzenden Kräfte erfolgreich ankämpfend, weitere tragen bei ihm die Namen „Folter …, Armut, … Einsamkeit, Individualismus, moralisches Elend und der Mangel an Liebe“ (Seite 27), gehe es darum, dem angeborenen eigenen Wesen (Kenner wissen: der al-fiṭra, der schariakonformen Wesensnatur jedes Kindes, jedes Menschen) endlich wieder gerecht zu werden. Der Autor übt eine jugendbewegt oder umweltschützerisch anmutende Zivilisationskritik, welche gleichermaßen die politische Rechte (Werte bewahren, Sehnsucht nach der guten alten Zeit) wie die politische Linke (Kapitalismuskritik, Aussteigertum, Ökologismus) anwerben mag jedenfalls zufrieden stellt.

Nur rhetorisch fragt Ramadan, wie es denn möglich sein kann, die innere Balance, Spiritualität und Bindung (wir erinnern uns: ar-rabbānīya) bei aller Hektik und Unmoral dennoch beizubehalten, und hat flugs eine Koransure zur Hand (7:172 „… bin ich nicht euer Herr?“), in festlichem Arabisch gesetzt und übersetzt, welche Antwort gebe auf das Chaos der heutigen, gleichsam erkrankten Zivilisation. Der Genfer Islamisierer will seine Leser ermutigen, eine entwestlichte (gereinigte), eine orientalische, „östliche“ Zivilisation oder vielmehr Gegenzivilisation aufzubauen, oder, anders gesagt, er möchte die nach orthodox islamischem Selbstverständnis ursprüngliche Seinsweise (des Stadtstaates von Medina) re-installieren. Was als Schariarecht natürlich die Grenzen der demokratischen Religionsfreiheit sprengt und auf ein gesondertes Recht hinausläuft, das wiederum sagt Ramadan an dieser Stelle noch nicht.

Die jeweilige eigene Lehre als naturnah oder gar als Naturreligion zu etikettieren und die Außenwelt, für Ramadan ist es der „Westen“, als dekadent, ist ein Ansatz jeder fundamentalistischen Sekte. Die nicht gerne gründlich denkenden Nichtmuslime könnten hier voreilig Gewährung nicken: „Wir toleranten Ureinwohner lassen euch strenggläubige Ausländer oder Konvertiten mal machen.“ Das dürfen die Säkularen nach ihrem eigenen Regelwerk aber nicht, da Polygynie, Kindbraut, halbierte Frauenerbschaft, Kopftuchzwang und Apostasieverbot gegen die für alle geltenden Gesetze verstoßen.

302. „die Bedeutung des Kopftuchs, das – erinnern wir es – eine Verpflichtung im Islam ist“

Vielweiberei, zwölfjährige schwangere Ehefrauen, Ausgehverbot. Darob geriet schon so mancher Bürgermeister oder Minister ins Schwitzen, las nicht die Hadithe und schon gar nicht das Grundgesetz, sondern rief den Imam an. Der zeigte sich verständnisvoll, ja, die Situation ist vertrackt. Der Nichtmuslim atmete auf: der Nebel der Unübersichtlichkeit kann durch eine neue Dialogveranstaltung gelichtet werden. Auf welcher der Islamverbandsvertreter oder Großmufti dann allerdings in einem Nebensatz einen geänderten Paragraphen fordert, zum Schulsport, zum Lehrerinnenkopftuch, eine winzige Randbemerkung, die man als ranghoher Schamane des Dialogs mit dem Islam verständnisvoll nickend überhört und die am Folgetag auch nicht in der Presse erscheinen wird. Eine vibrierende Restunklarheit aber wird auch künftig im Hirn des Dhimmi verbleiben, ein Pochen und Drängen, welches nur … durch eine neue Dialogveranstaltung gelöst werden kann. Diesmal werden wir Herrn Ramadan um Rat fragen.

Nach eigenem Bekunden leidet der 1962 in Genf geborene Publizist an der Kluft, die Anspruch und Begeisterung der Stunden der Freitagspredigt und des halbherzigen muslimischen Alltags voneinander trennt:

29. „so viel Willen, und dann so viel Trägheit. Es war die Erinnerung, es bleibt das Vergessen“

Exkurs zu al-Maudūdī.

Islamische Frömmigkeit und europäisierten Verfall, Moscheeeuphorie und Alltagstristesse kontrastierend, argumentiert Tariq Ramadan recht genau wie der 1979 verstorbene Sayyid Abū ʾl-Aʿlā ʾl-Maudūdī (siehe Sägefisch 152 Ḫuṭabat. Grundlagen des Islam), „Halbherzigkeit reicht nicht aus, um ein muslim zu sein. Den gottesdienstlichen Ritualen beizuwohnen … macht einen kāfir nicht zu einem muslim.“ Wobei der Parteigründer der Jamaat-e-Islami (JI, Pakistan, Abspaltung in Bangladesh) die beim Gemeinschaftsgebet erlebte Sittlichkeit wirklich konsequent in Stadt und Staat hinein ausgeweitet wissen wollte:

„Bei jedem Schritt müsst ihr darauf achten, was ḥalāl, was erlaubt und was ḥarām, was verboten ist. Was ist hier und heute zu vermeiden, was erregt jetzt Gottes Missfallen?“, um der Leserschaft den benachbarten Schariaverweigerer als Agenten des Satans zu erkennen zu geben und den freiheitlichen Demokraten als einen, der die Allmacht des Herrn der Welten verhöhnt: „Allahs Gesetz anzuerkennen ist nicht genug. Nein, ihr seid … verpflichtet, die Regierungsform falscher Grundlage zu beenden, die Herrschaft derjenigen zu beenden, die nicht aus völliger Gottesfurcht handeln. … hier wird jedem einsichtigen Menschen klar werden müssen, dass er nicht zwei Religionen folgen kann, nicht dem unislamischen Staat und zugleich Allahs Staatsordnung“, womit al-Maudūdī wenig verhohlen den Staatsstreich fordert, die Islamische Revolution zur einzig glaubwürdigen muslimischen Seinsweise erklärt.

So weit möchte Tariq Ramadan den pakistanischen Freund seines Vaters nicht begleiten, jedenfalls sagt er es nicht. Stattdessen beschränkt sich der Genfer darauf, den brandgefährlichen Revolutionsprediger al-Maudūdī ins Literaturverzeichnis (Seite 391) abzuschieben: „Die Rechte der Schutzgenossen im Islamischen Staat, Kuwait 1984“.

Ramadan will ein wenig islamic supremacy kultivieren, schariatisch bedingte Oberhoheit über die unreinen Dhimmis. Er empfiehlt dazu das Huqūq ahl aḏ-ḏimma fi ad-daula al-islāmiya (Kuwait 1984). Ein ḏimmī ist Angehöriger der in Erniedrigung zu haltenden Schicht der Juden und Christen, die an das muslimische Herrschaftsvolk die Sondersteuer der ǧizya zu bezahlen haben, ihren Glauben nicht frei im öffentlichen Raum ausüben dürfen, nichts von den Höherrangigen erben dürfen, und, soweit männlich, ohne zum Islam zu konvertieren keine Muslima heiraten können. Noch tiefer, nämlich auf der Stufe der Rechtlosigkeit steht der ḥarbī, den man töten kann und dessen Besitz man sich nehmen darf. Nur durch das Zahlen der ǧizya wird dem Juden oder Christen der Rang eines ḏimmī zuteil, zahlt er nicht, ist er als ḥarbī anzusehen.

Soweit zum radikalen Prediger und Politiker al-Maudūdī, den Ramadan ja bereits auf Seite 20 wie zufällig und, da über die Mitstreiter und Freunde der (gewaltbereiten) Muslimbrüder gesprochen wird („al-Maudoudi dankte ihm [Tariqs Vater Said], ihn aus seiner Gedankenlosigkeit befreit zu haben“), mit offensichtlichem Wohlwollen erwähnt hat.

Der Autor behält den Stil bei, in seinen Text Koranzitate einfließen zu lassen. Nicht nur soll die arabische Sakralsprache, ihre Schrift sorgsam mit den Hilfszeichen der Vokalisation (taškīl) versehen, den Worten des vorerst unerklärten ranghöchsten politischen Muslimführers Europas (sein schariagelehrtes Pendant, der Euro-Großmufti, mag Mustafa Cerić heißen) „arabische“ kulturelle Verwurzelung, religiöse Glaubwürdigkeit und philosophische Tiefe verleihen. Eigentlich gibt es auf der Welt nur ein Buch, den Koran, das Buch der Bücher, jeder menschengemachte Text ist nur in seiner Relation zu dieser absoluten Schrift zu sehen. Nach dem Tod des Propheten sind die heiligen Schriften (Koran, ferner Prophetenbiographie und Hadithsammlungen) die einzige Richtschnur, zu der alle neuen Gesetze und Erfindungen in Beziehung zu setzen sind und zwar, um keine heilsgefährdende Neuerung (bidʿa) zu sein, in gehorsame Beziehung.

Darüber hinaus gilt die in einer Haltung außeralltäglicher innerer Würde gelesene, eher noch die in erhabener Andacht rezitierte Sure, an das Frauengesangs- Tanz- und Musikverbot radikaler islamischer Milieus sei erinnert, als bescheidenes Miteinstimmen in die das Weltall nach der Art der Creatio Continua (Augustinus von Hippo, 354 – 430 n. Chr.) auch heute und jetzt erschaffende und erhaltende Intention und Stimme Allahs. Das nahezu heilige Gewebe der koranischen Schriftzeichen entspreche also auf wunderbare Weise dem Gewebe der permanent geduldeten und erhaltenen Schöpfung.

Ein Stein fällt nicht zu Boden, weil es die Schwerkraft gibt, sondern weil Allāh es zulässt, der das Fallen des Objekts in jedem Augenblick auch umkehren oder abstoppen könnte. Es gibt keine weltliche Kausalität, Allah ist Kausalität. In unvorstellbar rascher Folge regeneriert sich der Kosmos durch die Fügung (al-amr) der Gottheit. Jedes Objekt, jeder Partikel im Weltganzen wird zum Beweis für die Wahrheit der Offenbarung, jede Palme, jede Rose, jeder Stein. Eine andere Aufgabe als dich auf Allāh zu verweisen, haben Palme, Rose und Stein letztlich nicht.

Gerade auch im Volksislam und auch von Leseunkundigen werden Abschriften eines Koranverses äußerst vorsichtig behandelt, von jedem Rohrfeder- oder Pinselstrich auf dem Papier könnte die Rettung deiner Seele hängen. Der Klang der Worte enthalte das Offenbare und Geheimnisbleibende der diesseitigen und jenseitigen Welt. Die koranischen Aussagen selber, meinen manche Muslime, seien nicht nur die diesseitig zweckmäßige Gesetzesgrundlage, sondern würden jede überhaupt mögliche wissenschaftliche Erkenntnis vorgezeichnet haben. Das alles weiß und berücksichtigt Sultan Tariq, unweigerlich wird also auf einen überreichlich von Koranworten durchsetzten Text wie den von Herrn Ramadan selbst ein wenig himmlische Autorität übergehen, salopp gesagt: Kapiert es endlich, ich bin euer höchster Führer.

Der esoterische Lebensberater aus Genf empfiehlt stressgeplagten Muslimen das Heilmittel, von Zeit zu Zeit oder auch dauernd die eigene „innere Mitte“ (Seite 30) zu betreten. Damit zieht er den sattsam bekannten und längst auch von Extremisten nutzbar gemachten Begriff der Mittigkeit (al-wasaṭīya) heran und würzt das Ganze mit dem Wort des al-Buḫārī (810 – 870) „Sei auf dieser Erde wie ein Fremder oder ein Reisender“. Den Aufruf nicht dazuzugehören mag man als Unbestechlichkeit oder als Weltflucht bewerten, als beobachtende Distanz oder schlichte Hochnäsigkeit. Der berühmte Sammler der authentischen (ṣaḥīḥ) Erzähltraditionen (aḥādīṯ, Sg. ḥadīṯ) al-Buḫārī und Meister Tariq können jedoch nicht irren, und so mag der Energielieferant, die numinose Kraftquelle der Mittigkeit, Allahs Steckdose sozusagen, als eine in repressivem Tugendkult erscheinende Doktrin der ḥisba auch in Duisburg-Marxloh oder Köln-Ehrenfeld aufglühen.

Frauen sind ungleich zu behandeln, das ist Wohlausgewogenheit (wasaṭīya), und die Seelen aller, also womöglich auch der wesensgemäß unzuverlässigen Frauen, können vielleicht gerettet werden, wenn wir die Muslimbrüder erst in Parlament und Stadtrat einziehen lassen. Jedenfalls mahnt uns Sultan Tariq: „manche wollen nur das Leben dieser Welt, und sie verlieren sich“, um mit einem göttlichen Fanfarenstoß gleichen Sinngehalts zu enden: „… Und unter den Menschen sind solche, die sagen: ‘Unser Herr, gib uns in dieser Welt!’ Und für sie gibt es im Jenseits keinen Anteil“ (Koran 2:200). Ramadan kümmert sich nicht nur wie ein guter Heilpraktiker um die geplagte Psyche des im grausamen Abendland dahinvegetierenden Normalmuslims, wie ein verlässlicher Wanderführer begibt er sich mit seinen Zuhörern persönlich auf den Weg der Errettung vor der ewigen Verdammnis – mir nach, Leute!

Doch gelte es, auf dem Weg ins Paradies ungeheure Gefahren zu umgehen, mit die größte Belastung ist: „wie man ein Mann sein kann, eine Frau sein kann“ (Seite 32). Das klingt sexualitätsbejahend und nach gender-mainstreaming, doch sollte man Herrn Ramadan sehr genau zuhören, denn von der Gleichberechtigung von Mann und Frau war gar nicht die Rede. In der Frage nach der rechtlichen Stellung der Frau scheint es für unsere Muslimbrüder und ihr Umfeld offensichtlich ein schier unüberwindliches Problem mit den transatlantischen Gesetzen zu geben. Implizit legt uns der Autor die orthodoxe islamische Vorschrift nahe, dass es außerhalb der schariakonformen Familie (für Frauen) keine Sexualität und keine (muslimischen) Kinder geben darf.

Das Kollektiv ist ihm ganz wichtig: „Angesichts all des unmenschlichen Individualismus, angesichts all der Reflexe des Konsums“ (Seite 33). Damit unserer deine Seele (vielleicht) rettenden umma auch niemand entwischt, ist eine sexuelle (und damit auch die spirituelle) Autonomie der immer mehr „zu muslimisierenden“ europäischen jungen Menschen als Abirrung und Gefährdung anzusehen. Junge Muslime sollen eben kein Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie haben dürfen (Tariq, ergriffen: „im Herzen der Moderne“). Mit dem Wort vom „unmenschlichen Individualismus“ entlarvt sich Ramadan ganz deutlich als antimodern und reaktionär. Hochgestimmt fährt er fort mit: „Den Weg in der Tat suchen, geduldig mit dem Lichte sich wappnen.“ Wappnen heißt freilich auch: sich bewaffnen, die Unerleuchteten sind schließlich hinterhältige Dunkelmänner. Islam erhellt und befriedet.

„[Den Weg] In der Geschwisterlichkeit der Menschen gegen die Gesellschaft der Individuen suchen.“

Die Männer passen auf die Frauen auf und verheiraten ihre Töchter untereinander, die Frauen belauern sich, ob der Sittsamkeit täglich und stündlich Rechnung getragen wird. Jeder Muslim ein kleiner muṭawwiʿ (Scharia-Religionspolizist, Pl. muṭawwiʿūn (23)), der den Kritiker der Scharia zur „Einsicht“ und „Vernunft“ bringen oder aber aus dem islamisch korrekten Straßenzug vertreibem darf.

Das ist „Geschwisterlichkeit“, die Nichtmuslime sind militärpolitisch und ökonomisch klein (ṣaġīr, Pl. ṣiġār) und gedemütigt zu halten, man möge sie ihre von Allah als öffentliche Mahnung vorgesehene soziale Rolle kosten lassen, und die ist nun mal erniedrigt (ṣāġirūn; saghiroon). Diese kosmische Wahrheit wird durch die schariatische Finanztechnik der ǧizya (Zwangsabgabe der monotheistischen Nichtmuslime an die Höherrangigen) lediglich bestätigt. Der islamisch-orthodox zelebrierte Antijudaismus oder, im Fall der Muslimbruderschaft, der zusätzliche Israelhass wird ebenso zur nestwarmen „Geschwisterlichkeit“ verklärt wie die „Zivilisation“ der arrangierten Ehen und Zwangsheiraten nach der Maßgabe des walī muǧbir.

Wie konsequent will Führer Ṭāriq die junge muslimische Generation der säkularen Gesellschaft entfremden? So „moderat“ wie die totale Abschottung betreibende Millî Görüş oder gleich wie die islamisch-glaubensbewegte Strömung Boko Haram? Die radikalislamische nordnigerianische Bewegung plant, alles „Westliche“ ausmerzen, die Zielvorgabe der Dschihadisten lautet: „Das durch westliche Erziehung verschmutzte [nigerianische] Gesellschaftssystem reinigen und die Scharia überall im Lande installieren, clean the [Nigerian] system which is polluted by Western education and uphold Sharia all over the country“ (24). Die Bewegung Boko Haram aus Nigeria wäre von Ramadans manichäischem Gegensatz „Der Islam“ und „der Westen“ sehr angetan, die Nigerianer sind beim Reinigen der Welt vom Unglauben (kufr) allerdings bereits echte Praktiker.

37. Beim Vergleich der okzidentalen Welt … mit der muslimischen Welt.

Stopp – Weltverdoppelung unerwünscht! Ein wenig rechnen können wir ja auch, das doppelweltliche Frankreich oder Europa wäre sogleich ein halbiertes Frankreich oder halbiertes Europa, was wir verhindern werden. Dem ungekrönten König der Euromuslime geht es ums Kalifat, Tariq Ramadan baut für Europa und Nordamerika das, was in Südasien als »Two-Nation Theory« die Teilung Indiens im Jahre 1947 begründete.

Meine aus der Türkei eingewanderten Nachbarn, ich erinnere mich, als wäre es gestern, tauchten als etwa zehnjährige Kinder um 1980 im Rheinland auf und sind bislang mehr oder weniger fundamentalismusresistent geblieben. Deren Lebensweg soll keinesfalls mit den Mauern einer streng schariatischen Parallelwelt eingegrenzt werden, sie werden sich hoffentlich nicht von Tariq Ramadans Meinungsmachern in ein neues Mittelalter einglasieren lassen wie die fossile Fliege in den Ostseebernstein.

Leider ist die typisch islamische Mischung, das Männer aufwertende (Frauen deklassierende) Stammesdenken und der antimoderne Fundamentalismus für Deutschlands Türkeistämmige nach wie vor oft attraktiver ist als, mit Kant gesprochen, der „Ausgang“ aus ihrer „selbst verschuldeten Unmündigkeit“. Ein Fünfzigjähriger, ein in der Südosttürkei geborenen Industrieschweißer, ließ sich, nachdem er zehn Jahre lang „wie ein Deutscher“ mit einer „deutschen“ Frau zusammengelebt hatte, mit einer Cousine aus einem Dorf an der syrischen Grenze vermählen, ein ums Familienglück bekümmertes Tantchen war ans Telefon gegangen, hatte was von Herzschmerz erzählt und einer sittsamen, zur Haushaltsführung fähigen Jungfrau. Der zur Gesellschaftskritik unfähig gebliebene Facharbeiter kuscht und lässt sich die siebzehnjährige Braut nach Almanya einfliegen, mit der er mittlerweile zwei Kinder hat. Die Deutsche suchte schockiert und traurig das Weite. Der Nukleus eines archaischen Stammes ist immigriert, der langjährige linke Gewerkschaftsaktivist, der (bislang) weder Moscheegänger ist noch den Koran kennt, wird, befürchte ich, demnächst den Islam des Tariq Ramadan mit Zähnen und Klauen verteidigen, nur um „männlich“ zu sein und „türkisch“.

Im südlichen Asien gehört der Ehrentitel Allama zum Wort al-ʿulamāʾ, das eigentlich den Islamgelehrten meint, wörtlich den Wissenden. Die Zwei-Nationen-Theorie ist die Wirkung der von „Allama“ Muḥammad Iqbāl 1930 vor dem Parlament der 1906 gegründeten »All-India Muslim League« gehaltenen Rede. Der 1938 verstorbene Schriftsteller und Poet hatte zwischen 1905 und 1908 Europa bereist und in München, Heidelberg und London Rechtswissenschaften und Philosophie studiert. Der bedeutendste Urdudichter und scharia-spirituelle (revolutionäre) Vater Pakistans „würdigte“ im Jahre 1923 den aufklärungshumanistischen und kreativen europäischen Geist mit dem als Antwort auf Goethes pantheistisch-weltbürgerlich orientierten Gedichtband West-östlicher Diwan angelegten Payam-e-Mashriq, was „Die Botschaft des Ostens“ bedeutet (aš-šarq, der Osten).

Tariq Ramadan kennt Sir Iqbals Auffassung von östlich und Osten ebenso genau wie dessen Rede von 1930 als Präsident der Jahresversammlung der Gesamtindischen Muslimliga (kurz „Muslim Leage“ genannt, dort verehrte man den Stifter des Aligarh Movement (25), Sir Syed Ahmed Khan (26)). Der Poet und Philosoph hatte damals ein künftiges Zusammenleben von Muslimen und Hindus aus geradezu anthropologisch zu nennenden Gründen ausgeschlossen und visionär den schariabasierten Sonderstaat gefordert, der inzwischen Pakistan (und Bangladesch) heißt.

Goethe selbst hatte, ohne vom rassistischen Menschenbild der Dhimmitude und der Wissenschaftsverweigerung des orthodoxen Islam ahnen zu können, in der Tat mit einigen verspielten Worten Jesus faktenwidrig in die Nähe eines Quasimuslims oder Pantheisten gerückt („Und so muss das Rechte scheinen / was auch Mahomet gelungen; Nur durch den Begriff des Einen / hat er alle Welt bezwungen“). Während Mohammed unter Ganzheitlichkeit die Schreckensherrschaft des Kalifats verstand, hatte der deutsche Klassiker sich, gerade auch im West-östlichen Diwan, zum emotionalen Beteiligtsein und weltweiten kulturellen Lernen bekannt („Wer sich selbst und andere kennt, Wird auch hier erkennen: Orient und Okzident / Sind nicht mehr zu trennen“). Im Sinne des irdischen islamrechtlichen Mehrklassensystems und der jenseitszentrierten Höllenangst hat der für die immer konsequentere Trennung von Muslimisch und Nichtmuslimisch kämpfende Ästhet und Kulturrassist Iqbāl einen Dichterkollegen namens Goethe posthum nutzbar gemacht und ganz bewusst missbraucht.

Sultan Tariq weiß all das und lobt Iqbāl (Seite 141) als Erkenntnislieferanten islamischer „Rationalität“ (Ramadan) des „Idschtihâd“ (iǧtihād, autonomes Beurteilen einer Rechtsproblematik innerhalb der von der Scharia vorgegebenen Grenzen). Iqbāl habe vom „Prinzip der Bewegung in der Struktur des Islam“ gesprochen. Diese gegenwartsbezogene Flexibilität im ewig starren Scharia-Kristallgitter nennt der Genfer eine „Dynamik der Erinnerung“, welche dem Gottesfürchtigen jede unvermeidliche „fortschrittliche Lösung“ oder „demokratische Erfahrung“ als Bestätigung der Wahrheit der „Quellen und deren Interpretation“ erkennbar werden lasse. Steigende Wissenschaft ermögliche, beflügele das noch mehr Facetten aufweisende und noch mehr bedeutsame Gottesbewusstsein.

Je moderner das Äußere, desto korantreuer die Seele, so bringt Ramadan die europäischen Muslime von morgen auf Kurs:

141. Im Islam gibt es also einen Rahmen für den Pluralismus … Die Vorstellung eines absoluten Gegensatzes zwischen Islam und Demokratie wird unhaltbar

Den „Rahmen“ allerdings setzt kein anderer als Allahgott. Und ein relativer Gegensatz zwischen Islam und Demokratie ist für den Führer der europäischen Muslime kein Problem.

38. Die Begegnung – wenn es sich denn nicht um einen Gegensatz oder Konflikt handelt – zwischen der okzidentalen und muslimischen Zivilisation

Wenn. Wir gehören nicht zu euch. Entweder lächelt ihr Nichtmuslime zu unserem Dialogangebot oder ihr tragt die Schuld am baldigen Bürgerkrieg.

Wieder die hundertfach variierte These des Autoren Ramadan von den zwei Zivilisationen. Der Politreligiöse weigert sich, die Werthaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anzuerkennen (und damit die des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland), die eine gefühlte, gelebte und reproduzierte einheitliche Solidargemeinschaft voraussetzt, mit gewährleisteter Chancengleichheit (man vergleiche das US-amerikanische Leben, Freiheit und das Streben nach Glück, Life, Liberty and the Pursuit of Happiness von 1776) auch für Atheisten und Frauen.

Wir Säkularen brauchen bekennenden Aussteigern aus der Rechtseinheitlichkeit in unseren Parlamenten oder staatlichen Hochschulen doch wirklich keine Bühne zu bieten. Sollte man meinen.

Nachdem der Supermoslem sechs Jahre lang nicht in die USA einreisen durfte, er hatte mit 900 Dollar unmittelbar eine palästinensische Hilfsorganisationen und indirekt die terroristische Ḥamās unterstützt, erstellte die 67. Außenministerin (Secretary of State) Hillary Rodham Clinton im Januar 2010 dem Genfer Statthalter Gottes eine Ausnahmegenehmigung. Blicken wir eineinhalb Jahrzehnte zurück.

„Am 26. November 1995 untersagte die französische Grenzpolizei dem Lehrer Tariq Ramadan die Einreise nach Frankreich“, empörte sich der Schweizer Soziologe, Politiker und Sachbuchautor, der Genfer Abgeordnete im Nationalrat Jean Ziegler (Sozialdemokratische Partei), als er, nur elf Tage nach Ramadans beendetem Reiseweg, eine Eingabe an den Nationalrat tätigte (27).

Im März 2008 erlangte der islamfreundliche Antiimperialist Hans Ziegler, ein Bewunderer von Che Guevara und Fidel Castro, für ein Jahr einen Sitz im Beratenden Ausschuss des UN-Menschenrechtsrates (28).

Der UN-Menschenrechtsrat wird leider stark durch die OIC-Staaten (Organisation der Islamischen Konferenz) wie Pakistan oder Algerien bestimmt, was eine Diskussion über die alle Frauen und Nichtmuslime diskriminierende Scharia ebenso unmöglich macht wie eine Kritik der Menschenrechtslage in Saudi-Arabien und dem Iran, was wiederum den Herren Ramadan und Ziegler keine schlaflosen Nächte bereitet (29).

Der fromme Mann aus Genf zitiert den politischen Befehl der Gottheit:

76. [Sure 28:77] Und erstrebe … die Wohnstatt des Jenseits, … und begehe nicht Unheil auf Erden, denn Gott liebt die Unheilstifter nicht.

Das ist bewusst falsch übersetzt, im Koran steht nicht Gott, sondern es ist Allah, dem die Menschenklasse der al-mufsidīn, der Verderbenstifter, ernsthaft verhasst ist. Die Teheraner Schreckensherrschaft hat den Koran konsequent angewendet, ernst genommen, und das „mofsed fel-arz, spreading corruption on earth“ (fi ʾl-arḍ, auf der Erde) ist dort Anklagepunkt, das Strafmaß ist dann, ganz im Einklang mit dem islamischen Begriff der körperlichen Unversehrtheit (ḥurma, man vergleiche die Verteidigung oder auch Anwendung der jenseitsorientierten Doktrin der ḥurma bei Birgit Krawietz (31) oder Assia Maria Harwazinski (32)), oft, sehr oft, eigentlich immer, die Todesstrafe.

Der Islam lässt die Engel und Teufel um jeden Sachverhalt oder Menschen Tauziehen betreiben und wird dir im Jenseits (al-āḫira) das sehr stark wohlverhaltensabhängige Ergebnis auf Allahs unbestechlicher Skala (al-mīzān) der Seelenwage verkünden. Im Diesseits (ad-dunyā) gilt es, dem Prototypen oder vielfachen Einzelfall des Muṣliḥ (zu: maṣlaḥa, Wohlergehen im Sinne schariatischen Allgemeinwohls), den Wohltuenden, dem zweifelsohne irgendwo aufzufindenden Mufsid (zu: fasada, verderben, demoralisieren), den Verderbensstifter gegenüberstellen.

Europa kennt Derartiges aus den Jahrzehnten der fieberhaften Hexensuche und der nachfolgenden, entspannte Gesichter und gefühlte vorläufige Reinigung herstellenden, Hexenverbrennung mit klerikalem Beistand. Irgendwann dann ein Blitzschlag, eine kranke Kuh, ein verunfalltes Kind. Wer hat den Bösen Blick?

76, 77. Die Familie bleibt … ein wichtiger Bezugspunkt für jeden. … Es ist für jede muslimische Gesellschaft eine Verpflichtung, alles dafür zu tun, um die Strukturen zu bewahren, die die Achtung des Familienlebens erlauben … Die allgemeine Orientierung hinsichtlich der Familie ist die Komplementarität, die ausgehend vom Prinzip der Gleichheit zu leben ist.

Ein Unbedarfter könnte meinen, Ramadan habe sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau stark gemacht. Der Genfer Koranpolitiker möchte jedoch von der „Gleichheit“ weggehen – woandershin! Der Absolvent der Kairoer al-Azhar weiß, dass ihn das Familienrecht der Scharia mit Zweitfrau, Kindbraut, Verstoßung, weiblichem Ausgangsverbot und Schleierzwang mit dem durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte abgedeckten Familienrecht in Konflikt geraten lässt, und spielt, um davon abzulenken, ein wenig den Ehe- und Erziehungsberater. Seine Klagen über zerrüttete Familien und Ehen finden gleichermaßen bei Muslimen und Nichtmuslimen Gehör und Verständnis.

Die Schariafreunde Nordamerikas (siehe Sägefisch 133 Shahid Athar) und Europas verfolgen beim Islamisieren der, dank Islam und Korruption, in Entformung begriffenen Demokratie eine spezifische Abfolge von Mustern. Stets beginnt ihre „Religion“, die das Sonderrecht der vollumfänglichen Scharia erzielen muss, mit der „besonderen“ Rolle der Frau. In immer neuen Varianten wird das eine Verwirrspiel getrieben: ja, die muslimische Frau habe eine „andere“ Stellung als die „westliche“, doch nein, sie sei nicht diskriminiert. Den revolutionären Islamisten im Namen der kulturellen Vielfalt oder des Dialogs applaudierende Nichtmusliminnen wie Beate Sträter (evangelisch, Sägefisch 087), Ursula Boos-Nünning (universitär, Sägefisch 114) oder Sabine Schiffer (linksextrem, Sägefisch 134) unterstützen den skandalös frauenfeindlichen Kurs. Immer fängt die Sittenpolitik mit dem Kopftuch an, denn, mā šāʾ Allāh, ist und bleibt Frauenhaar nackter als männliches Haar.

79. Der Respekt der Kinder gegenüber den Eltern bildet gemäß der muslimischen Quellen und den ʿUlama (Rechtsgelehrten) eine der Grundlagen der Religion

Du bist deinen Eltern gegenüber gehorsamspflichtig, Kind, Sklave deiner Eltern.

82. In der muslimischen Konzeption ist der Mensch dadurch gekennzeichnet, wählen zu können und hierbei verantwortlich zu sein.

Er hätte sich beizeiten anders entscheiden sollen: Der muslimische Nonkonformist gelangt dereinst an den Ort, wo ihn die Teufel bestrafen werden, und es sind zusätzlich die irdischen Mitmuslime, die ihm, nach dem guten Vorbild Mohammeds, das Leben bereits hier ein wenig zur Hölle machen dürfen.

Um sich für ihren inhaftierten Ehemann Salih al-Thawwab einzusetzen, ging die in Saudi-Arabien (muslimische Konzeption) wohnhafte Sawsan Salim zum Gericht. Hoffnungsvoll. Alleine. Allerdings ohne männliche Begleitung, alleine eben. Weil aber ein Weib nicht ohne ihren Herrn frei umherlaufen darf (male guardianship), wurde Frau Salim eingesperrt und zu 300 Peitschenhieben verurteilt. Wofür sie dankbar sein sollte, denn im Jenseits fällt ihre verdiente Strafe, vielleicht, ein wenig geringer aus, oder Allahgott nimmt sie nach ungekürztem Aufenthalt gerechter Dauer in den schmerzenden Flammen doch noch zu sich: „wählen zu können und hierbei verantwortlich zu sein“ (33).

Die bereits etwas ältere Dame Khamisa Sawadi im selben Land verspürte Hunger, und höfliche Männer, die nicht ihrer Familie angehörten, brachten ihr ein Brot vorbei. Die Angreiferin wird, um soziale Gerechtigkeit herzustellen und Tugend zu bewahren, vierzig Peitschenhiebe erhalten.

83. Das Recht auf Bildung. Der Koran könnte in dieser Hinsicht nicht klarer sein: wissen – das heißt, sich der Lektüre der Zeichen zuwenden, eine größere Kenntnis des Schöpfers erlangen.

Wissen ist islamisches Wissen, alles andere ist falsches Wissen.

Islamkritik ist Fehlinformation.

90. Was ist die Scharia?

Am 10.09.2002 bezeichnete Hani Ramadan in der französischen »Le Monde« die Steinigung der Ehebrecherin als göttliches Gesetz. Hani hat Recht, auch das ist Scharia. Als Angestellter einer öffentlichen Schule im Kanton Genf wurde er deshalb allerdings am 11.10. des Jahres, richtigerweise, entlassen. Und Tariqs Bruder, zweitberuflich Direktor und Imam am radikalen, der Muslimbruderschaft zuzurechnenden Islamischen Zentrum Genf, klagte sogleich gegen seinen einstigen Arbeitgeber auf Wiedereinstellung (34).

Ein halbes Jahrzehnt der Gerichtsprozesse begann. Am 18.02.2008 wusste The Global Muslim Brotherhood Daily Report (GMBDR) zu berichten, das die Klage des gefeuerten Sekundarlehrers den Kanton zur Nachzahlung von zwei Jahresgehältern und zur Übernahme der Gerichtskosten verpflichtet hatte, insgesamt $ 230.000. Die bei Global Jihad genannten Daten lassen ein juristisches Husarenstück ahnen. Auch das ist Scharia (35).

91. An die Frage der Modernität heranzugehen, setzt voraus, dass wir eine genaue Vorstellung dessen haben, was die Prinzipien und Orientierungen der islamischen Quellen beinhalten; denn diese bilden den Wesenskern dessen, was im muslimischen Recht Scharia genannt wird. … Einzig absolut ist mithin, was dem Koran und der Sunna entspringt und also die allgemeinen Orientierungen umfasst.

Das hätte Abū Ḥāmid Muḥammad al-Ġazālī († 1111 n. Chr., Sägefisch 162) schöner nicht sagen können. Allenfalls ehrlicher.

Ramadan will die Autonomie des koranlesenden Endanwenders ein für alle mal der höheren Erkenntnis der Schariagelehrten unterordnen und verpflichtet Europas Muslime auf einen umfassenden, totalitären Schariabegriff.

92. Der Fiqh ist die Arbeit der Rechtsgelehrten, im Lichte von Koran und Sunna eine Gesetzgebung zu erarbeiten, die ihrer Zeit angemessen ist.

Und die befolgt werden muss, um nicht in der Hölle zu braten. Der den Iblīs Fürchtende (schariatisch Gehorsamspflichtige) lasse seine irdischen Rechtsstreitigkeiten künftig am besten beim Islamic Sharia Court, beim Scharia-Gericht entscheiden, als Brite also in 34 Francis Road, Leyton, London (36).

99. [Die Lage der Frau] Im Lichte des Koran und der Sunna davon überzeugt sein, dass der Islam die fundamentalen Rechte der Frau anerkennt und vertritt; eingedenk sein der Gleichheit vor Gott und der darin eingeschriebenen gesellschaftlichen Komplementarität

Gleichheit vor Gott, Ungleichheit hier. Damit die Seele jedes Familienangehörigen gerettet wird, befiehlt der Islam für die Zeit im Diesseits die Ungleichbehandlung der Frau.

Um bei raffgierigen Politikern, gewaltverliebten Kirchenfunktionären und wertebeliebigen Progressiven kein Stirnrunzeln zu erwecken, ersetzt Sultan Tariq das wissenschaftliche diskriminiert durch das schariatische komplementär. Das klingt ein wenig Goethes Farbenlehre, erinnert an das chinesische Yin und Yang und an die Jugendjahre in Falken-Zeltlager, Hippie-Hüttendorf und SDS-Kommune.

Lasst den Tariq Ramadan mal reden, der weiß, was muslimische Frauen und Mädchen vom Leben erwarten.

Und so billigt womöglich auch die »Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen« das Gedankengut und Lebensführungsmodell von FIOE, WAMY und FEMYSO. Um den Münsteraner Diplom-Theologen Georg Bienemann jedenfalls kooperiert man im Projekt DIALOGBEREIT mit der an einer strengsten Auslegung der Scharia interessierten Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD) (37).

Die MJD darf ihr Ansinnen bei DIALOGBEREIT darstellen: „Häufig werden muslimische Jugendliche Vorurteilen ausgesetzt, mit denen es schwierig ist, zu leben. Hier möchte die MJD helfen, damit Jugendliche das notwendige Selbstvertrauen entwickeln und den Islam als eine herausragende Möglichkeit der Lebensgestaltung und Lebensbewältigung entdecken können.“ Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz („Vielfalt und Toleranz als Chance begreifen“) sowie die im Iran geborene Schauspielerin Pegah Feridoni („für ein partnerschaftliches Zusammenleben von Muslimen und Christen“) konnte DIALOGBEREIT als Unterstützer gewinnen.

Georg Bienemann brachte gemeinsam mit dem Beauftragten für den interreligiösen Dialog der DİTİB, Bekir Alboğa, und dem in Brühl wohnhaften Referatsleiter für den Interkulturellen Dialog der Erzbistums Köln, Werner Höbsch, das Buch »Christen und Muslime Tür an Tür. Basiswissen kompakt« zustande (38).

Werner Höbsch versuchte verbissen, ohne preiszugeben, jemals irgendetwas von der Scharia verstanden zu haben, im Dezember 2005 in der den Dominikanern nahe stehenden Seite »Die neue Ordnung« den stets lesenswerten Islamkritiker Hans-Peter Raddatz zu widerlegen. Auf Worte wie Menschenrechte, Frauenrechte, Gleichberechtigung, Bürgerrechte, Demokratie oder Rechtsstaat verzichtet Höbsch dabei. So mag der Dialog leicht fallen (39).

Die Jakobsleiter der Postmoderne zur Erkenntnis hinauf schreitend lesen wir die Namen der Sprossen: Säkular, katholisch, DIALOGBEREIT, MJD, FEMYSO, Ibrahim el-Zayat, Muslimbruderschaft, Hamas, al-Qaida. Hoppla, irgendwo hätte man jetzt halt machen müssen, eher zu Beginn bereits, Kinder- und Jugendschutz jedenfalls versteht sich doch wohl anders. Der im März dieses Jahres verstorbene österreichische Schriftsteller und Kabarettist Christian Wallner kommt einem in den Sinn:

„Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein (40).”

115. Dschihâd. … Mobilisierung ist angezeigt, wenn die Würde des Menschen in Gefahr ist, aber es muss nicht eine bewaffnete Erhebung sein.

Muss nicht. Kann aber.

116. der Denker Yusuf al-Qaradawi

Nicht: Der Hassprediger? Nein, Scheich Yusuf ist für Sultan Tariq ein „Denker“. Arbeitsteilung im Kalifat: es „denkt“ al-Qaraḍāwī ein wenig über das Religionsrecht, während Ramadan die Tagespolitik erledigt.

119. Koran und Sunna … bilden die Bezugsquelle, … eine Konzeption des Universums und des Menschen

Ramadan hat den Muslimen in Europa nichts anderes anzubieten, als die Welt und ihre Menschheit durch das Kaleidoskop einer tausend Jahre alten Erkenntnislehre zu betrachten. Mann und Frau werden Stereotyp, Abklatsch mittelalterlich-feudaler Rollen: Jude, Ehebrecherin, Tochter, Polytheist, Imam, Sohn, Händler, Henker. Damit die reaktionäre Haltung und die pädagogische wie politische Brisanz nicht zu sehr auffällt, verschweigt uns der Genfer die islamisch integrierten Teufel und Engel und die für fortgesetzte Islamgegnerschaft (Warnung, drei Tage Bedenkzeit) angemessene (Mittigkeit) Ermordung zuzüglich Höllenstrafe.

121. Das Feld der rationalen Erkundung ist erheblich und bietet der Vernunft eine stattliche Autonomie

Unbegrenzt möge die islamisierte Vernunft allerdings nicht sein. Islam will das eingemauerte Denken, die kanalisierte Kreativität.

130. Schûra. … Das Volk leistet unter der Voraussetzung, dass die Wahl rechtmäßig durchgeführt wurde, einen Treueeid (Baj’a) gegenüber dem von der Mehrheit Gewählten.

Sultan Tariq träumt vom politreligiösen Treueschwur der bayʿa (auch: Bayat), vom Fahneneid auf den Führer der Schariarepublik. Was der Staatslenker dann anordnet, hat der Rechtgläubige auszuführen.

Bei der Ahmadiyya ist endogames Heiraten und abgeschottete Lebensführung Pflicht. Dort legen bei der Anerkennung des „Messianischen Kalifen“ (Khalifat ul-Massih) alle eine bayʿa ab, beinahe ein kleiner persönlicher Staatsvertrag (41). In einigen Sufi-Ordensgemeinschaften (ṭuruq, Sg. ṭarīqa) ist eine bayʿa üblich, ein Gelöbnis oder Lehnseid auf den spirituellen Meister, den Scheich oder Pir.

Wir haben aber bereits einen Staat, wir brauchen keinen Bevölkerungsteil, der Treueschwüre auf muslimische Feldherren, Heilsgaranten oder Spitzenpolitiker ablegt. Nein zur Sezession im Namen der Religionsfreiheit (42).

Jacques Auvergne

Fußnoten

(1) Allahgott denkt global und das Blog »MT. Akbar« verlinkt folgerichtig zu Yūsuf al-Qaraḍāwī, zum Erbenkreis des feinfühligsten Theoretikers der Islamischen Revolution Dr. Ali Schariati (ʿAlī Šarīʿatī, † 1977), zu einem weltweit anerkannten US-amerikanischen Linguistikprofessor aus der Nähe von Boston (Massachusetts), nämlich zu seiner entgrenzten Friedfertigkeit Noam Chomsky, welcher dem Anarchosyndikalismus nahe steht und seit dem Vietnamkrieg als einer der prominentesten und heftigsten Kritiker der US-Außenpolitik gilt. MT Akbar empfiehlt auf seiner Linkliste ferner Scheich Ninowy (gesprochen: Nainuwī) als den in Syrien geborenen und heute in den USA (als Vorbeter und Freitagsprediger der Masjid al-Madina, Atlanta) residierenden unmittelbaren Nachkommen der Prophetenfamilie (Dr. Shaykh al-Ninowy, al-Haqq-Foundation) sowie zu Europas ranghöchstem Nadelstreifenislamisten Tariq Ramadan.

http://mtakbar.wordpress.com/scholarly-sites/

(2) The Rabbaniyya. Der rabbānī, der Allah-Bewusste.

http://mtakbar.wordpress.com/2007/11/11/rabbaniya-attaining-the-hereafter-through-knowing-the-divine/

(3) Der Aufbruch ins Kalifat.

Am 10. Januar 2008 wurde in Brüssel die 26 Punkte umfassende »Charta« der Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) verabschiedet.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/09/20/140/

(4) Das an der Universalität der Menschenrechte orientierte Europa gilt es, in das Kastensystem islamischer Apartheid zerlegen: Opening the way. Turbanträger Mustafa Cerić will die Rechtsverschiedenheit, was denn sonst, der Mann ist orthodoxer Muslim.

Am 24. Februar 2006 gab Mustafa Cerić in Kroatiens Hauptstadt Zagreb die »Declaration of European Muslims« bekannt.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/12/21/159/

(5) Tariq Ramadan: »Islam: Le face à face des civilisations. Quel projet pour quelle modernité?« (Éditions Tawhid, Lyon 1995)

http://www.decitre.fr/livres/Le-face-a-face-des-civilisations.aspx/9782848620497

(6) Die Islamisierung Österreichs von Graz aus, zwischen 2004 und 2007. Irmgard Pinn, Amina Baghajati, Amena el-Zayat

http://www.dschanuub.at/aktivitaeten.htm

Dschannuub. „Insbesonders ist es uns ein Anliegen, den rassistischen und islamfeindlichen Tendenzen in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken. Ziel unserer Veranstaltungen ist es, als Musliminnen Respekt, gesellschaftliche Anerkennung, öffentlichen Raum einzufordern. Wir wollen entgegen der islamfeindlichen Hetze, die bis zum Krieg gegen MuslimInnen führt, die Wirklichkeiten muslimischer Frauen, ihre Lebenswahl, ihre Sorgen und ihre Widerständigkeit den nicht-muslimischen Frauen näherbringen.“

Das arabische ǧanūb bedeutet Süden.

Wien. Dar al Janub – Verein für antirassistische und friedenspolitische Initiative
Koordinationsforum zur Unterstützung Palästinas

29. April 2010: Workshop Hijab und Rassismus (nur für Frauen)

http://www.dar-al-janub.net/sesam_oeffne_dich

(7) Die (GMSG) um Amena el-Zayat und Amina Erbakan traf sich im Juni 1997 im Jugendgästehaus Bonn: „Es sollte sowohl die Satzung der GMSG verabschiedet als auch ein neuer Vorstand für die nächsten zwei gewählt werden. Gegen 18.00 stand dann der neue Vorstand fest: Irmgard Pinn wurde als Vorstandsvorsitzende gewählt, Ibrahim El-Zayat als ihr Vertreter. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind: Marlies Wehner, Senay Akar und Amena El-Zayat.“

„Nach dem Mittagsessen und Gebet ging es weiter mit der Vorstellung des Instituts für Internationale Pädagogik und Didaktik (IPD) [Rabeya Müller, Köln]. Amina Erbakan informierte die Tagungsteilnehmer über die Arbeit des Instituts, welche sowohl theoretische Arbeit an Curricula und Lehrbüchern als auch die Realisierung der theoretischen Vorstellungen in der Praxis anbietet.“

„Nach der Begrüßung begann Harun Behr zum [Harry Harun Behr] Thema „Islamische Bildungstheorie“ zu referieren.“

http://www.gmsg.de/suche3/SEMINARE/seminare.html

Irmgard Pinn / Marlies Wehner: EuroPhantasien. Die islamische Frau aus westlicher Sicht. Hg.: DISS (Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung e.V., im wissenschaftlichen Beirat sitzt: Irmgard Pinn!), bei: DISS, Duisburg 1995

http://www.unrast-verlag.de/unrast,2,175,16.html

Wikipedia im April 2010 zu Irmgard Pinn:

„Irmgard Pinn (* 1946) ist eine deutsche Sozialforscherin. Sie lehrt im Iran. Pinn konvertierte 1981 zum Islam. Sie erregte unter anderem dadurch Aufsehen, dass sie die Möglichkeit muslimischer Eltern verteidigt, ihre Kinder aus religiösen Motiven vom Schulsystem fernzuhalten. Pinn streitet die Benachteiligung von Frauen in islamischen Ländern ab.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Irmgard_Pinn

(8) Iranfreunde, GMSG- und DISS-Funktionsträger und Ahmad von Denffer höchstselbst erklär ihre Solidarität mit der Islamverteidigerin und Antiimperialistin Sabine Schiffer

http://www.solidaritaet-mit-dr-sabine-schiffer.de/

(9) Uniday2007. Muslim, verweigere die Integration, lebe östlich im sittenlosen Westen. Frauen ohne Hidschab gehören nicht zu uns Morgenländern, wie jeder sehen soll.

http://www.uniday2009.org/de/ueber-uns/uniday-2007.html

Uniday2009 (IGMG), Bild 6 bis 8, der künftige Sultan Europas, Tariq Ramadan.

http://www.uniday2009.org/de/start/impressionen.html

Mit Tariq hättet ihr wieder einen. Einen Sultan. Prof. Dr. Iskender Pala (geboren 1958 im türkischen Uşak), träumt: „Sie waren Sultane. Das Reich, das sie gegründet hatten, haben sie über 600 Jahre regiert. Es kam eine Zeit, in der ihre Flagge auf drei Kontinenten gleichzeitig wehte. Jedoch änderte sich die Zeit und sie verloren zunehmend ihre Macht, wurden zum Spielball von Veziren, Staatsmännern und Frauen. Der Gründer des Reichs hieß Osman. Man nannte sie „Die Osmanen“ und mit ihnen begann die prächtigste Zeit der türkischen Geschichte. Sie lebten wie Helden, die mit dem Schwerte in der Hand Länder eroberten. Gleichzeitig eroberten sie mit der Schreibfeder in der Hand Herzen.“ Merke: Wesire und Frauen sind für echte Männer immer ganz schlecht. Pala weiter: „Das Wort „Sultan“ vermittelt uns heute nur noch das Bild eines kämpfenden Mannes. Jedoch hätte vielleicht gerade das Künstlerische, Ästhetische und die Anmut niemals von der charakterlichen Vorstellung eines Sultans entfernt werden dürfen.“ Das reicht für heute. Entdecke deinen inneren Sultan – ersehne einen äußeren.

http://www.uniday2009.org/de/aktivitaeten/sultan-s-der-gedichte.html

Die IGMG steht treu zu Tariq Ramadan: „Tariq Ramadan ist einer der wichtigsten Denker der zweiten Generation, der 1962 in Schweiz geboren ist. Nach den Aussagen über das Kopftuchverbot in Frankreich, bekam er sehr viel Kritik. Er bezeichnet sich als eine Brücke zwischen dem Islam und Europa.“ Statt Brücke zwischen wohl eher Mauer zwischen. Oder Brückenkopf, dann gliche er, Nomen est Omen, dem Eroberer des Westgotenreichs und damit der Iberischen Halbinsel, Ṭāriq ibn Ziyād, nach dem Gibraltar genannt ist, Dschebel Tariq (Ǧabāl Ṭāriq), Berg des Tariq

http://www.uniday2009.org/de/programm/prof-dr-tariq-ramadan.html

(10) got taqva? Ein T-Shirt stimmt den Muslim und seine vereinnahmten Mitstreiter ein auf die zu absolvierende ḥisba. Tach auch, hamse Gottesfurcht? Bruder, hast du Respekt vor Allah?

http://3.bp.blogspot.com/_48HcFn_CyuU/Stn6X4dQoFI/AAAAAAAAAaA/vUL-eF4NFoU/s320/got_taqwa_tshirt-p235752187496529696t5tr_400.jpg

(11) Ge-Hinnom als Ursprung des Namens der islamischen Hölle?

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/1a/Valley_of_Hinom_PA180090.JPG“>

Gräber im Wadi ar-Rababi vormals Ge-Hinnom (Talmud: Gehinnam, Gehinnom)

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b7/Valley_of_Hinom_PA180093.JPG

(12) Schluss mit lustig: Die Früchte des Baumes Zaqqūm verbrennen dem Höllenbewohner die Eingeweide

http://de.wikipedia.org/wiki/Zaqqum

(13) Die Rechnung ist Zaqqūm minus Scharia gleich Wüstendattel

http://en.wikipedia.org/wiki/Balanites_aegyptiaca

(14) Verfassungsschutz Niedersachen: Die Muslimbruderschaft

http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/master/C806292_N808071_L20_D0_I541.html

Zu Mohammed Mahdi Akef: „Führer der Muslimbruderschaft nennt Holocaust einen Mythos“

http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E5A998B1F11FC4DCA91634FA36A297FEF~ATpl~Ecommon~Scontent.html

16.01.2010 – Achter Muršid der Muslimbrüder und Nachfolger von Mohammad Mahdy Akef ist der Professor für Veterinärmedizin Mohammed Badei

http://derstandard.at/1263705329918/Kopf-des-Tages-Ein-Tierarzt-an-der-Spitze-der-Muslimbrueder

(15) Ibrahim el-Zayat, oder: Allahgott ist großzügig – mit der Wahrheit. „Im Jahr 2005 wollte al-Zayat der CDU-Bundestagsabgeordneten Kristina Köhler untersagen, ihn als „Funktionär der Muslimbruderschaften“ zu bezeichnen. Das Landgericht München wies die Unterlassungsklage zurück.“ Aus: WELT-online vom 26.02.2007

http://www.welt.de/welt_print/article735384/Aegypten_Chef_der_Muslimbruderschaft_muss_vor_Gericht.html

„Dabei nennt die Fundamentalistenorganisation auch die Namen ihrer angeklagten Mitglieder – viele davon aus der Führungsebene. Auch der Deutsche Ibrahim al-Zayat findet sich darunter. Der ist Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) und gilt als seriöser Ansprechpartner, obwohl er seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird.“ Jan-Philipp Hein, in: WELT-online vom 25.02.2007

http://www.welt.de/politik/article734965/Deutscher_Muslim_Funktionaer_vor_Gericht.html

(16) Sabiha el-Zayat Erbakan, Nichte des Gründers der radikalislamischen Millî-Görüş-Bewegung und einstigen Ministerpräsidenten der Türkei Necmettin Erbakan. Ihr Bruder ist der langjährige Millî-Görüş-Vorsitzende Mehmet Erbakan.

http://www.droppingknowledge.org/bin/user/profile/6955.page

(17) FEMYSO, Rue Archimède 50, 1000 Bruxelles, Belgique / Belgium. Vizepräsident Michel Privot, Generalsekretärin Najatte Kaaoiss

http://p9445.typo3server.info/profil.0.html

(18) FEMYSO 2010 in Köln, Germany

im Youth Hostel von Köln-Riehl, 08.-11.04.2010. Mit Prof. Rafik Beekun, Dr. Rani al-Khatib, Bruder Aamer Naeem und vielen tief verschleierten Jungfrauen

http://p9445.typo3server.info/

FEMYSO, zehn Tage darauf … in La Chaux (La Chaux-de-Fonds, Schweiz). Finding Our Voice … How to Engage with the Media.

GMBDR (Global Muslim Brotherhood Daily Report. An Intelligent Digest Covering Developments In The Worldwide Muslim Brotherhood Network) berichtet: “European Muslim Brotherhood Youth Organization To Hold Media Training Seminar. … The Forum of European Muslim Youth and Student Organisations (FEMYSO) has announced that in April, it will be holding a media training seminar in La Chaux-de-Fonds, Switzerland.”

http://globalmbreport.com/?p=2338

Der im nordrhein-westfälischen Herne aufgewachsene, 22 Jahre alte Informatikstudent Halil Köklü, die gute Hoffnung der Universität Dortmund, geht nach La Chaux zum Medienseminar der Jugendbewegung der radikalislamischen Muslimbrüder. Hoffentlich glaubt er nicht alles, was ihm bei der FEMYSO erzählt wird. Möge Halil Köklü, der zu Akif Şahin verlinkt und dieser zu Serdar Günes und der wiederum zu Abu Bakr Rieger, Mathias Rohe und Lamya Kaddor, möge er langfristig zur Bewegung der internationalen Schariagegner stoßen und Sayyid Qutb gering schätzen.

http://www.halilkoklu.de/2010/04/finding-our-voice-media-seminar/

FEMYSO, Einladung. April 2010, La Chaux-de-Fond

http://www.facebook.com/photo.php?pid=4822185&o=all&op=1&view=all&subj=19474538784&aid=-1&id=760088622

Dezember 2007, Europas Jugendverbände integrieren. Seminartitel „Inter-religious Dialogue meets Fundamentalism“. Das stimmt. Mit dem Beistand von Jesus, Allah und der FEMYSO im griechischen Vólos.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2008/01/13/043/

(19) Bürgerbewegung Pax Europa (BPE). Europas gute Hoffnung

http://www.buergerbewegung-pax-europa.de/

BPE-Blog, Mitglieder kommentieren

http://bpeinfo.wordpress.com/

(20) Die aufgelisteten ECFR-Scheichs. Borgfeldt hier, Siddique da

http://en.wikipedia.org/wiki/European_Council_for_Fatwa_and_Research#Members_of_the_ECFR

(21) IUMS. “Chairman: Sheikh Dr. Yusuf Al-Qaradawi”, und anders als Erbakan, el-Zayat oder Ramadan ist Wolfgang Borgfeldt der IUMS bekannt

http://www.iumsonline.net/index.php?searchword=Borgfeldt&ordering=&searchphrase=all&Itemid=1&option=com_search

Sahab Salafi Network. Wolfgang Borgfeldt bei sahab.net (2002)

http://www.sahab.net/forums/showthread.php?p=619342

(22) Was Islam bedeutet, stellt Borgfeldt klar: „Muslim sein (werden) bedeutet auch, Gott als einzige Quelle aller Gesetze anzuerkennen. Auch die von 90 Prozent der Bevölkerung gewählte Regierung hat nie das Recht, auch nicht mit absoluter oder Zweidrittelmehrheit, etwas zu verbieten, was Gott erlaubt hat, beziehungsweise etwas zu erlauben, was Gott verboten hat. Jeder Herrscher, jede Regierung, jeder Einzelne ist immer nur ausführende Gewalt, denn Gesetze zu geben steht allein Gott zu.“

http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/jugendliche-werden-indoktriniert/?src=SE&cHash=a3a51ffc2f

(23) Muṭawwiʿūn, Islamische Religionspolizisten

http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Religionspolizei

(24) Boko Haram („Western education prohibited“). Am 06.07.2009, bei: BBC, »Dozens killed in Nigeria clashes«

http://news.bbc.co.uk/2/hi/africa/8169359.stm

Boko Haram („Westliche Bildung ist Sünde“), am 02.08.2009 in: Die Presse (Wien), »Nigeria: Über 600 Tote bei Kämpfen mit Islamisten«

http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/499867/index.do

(25) Aligarh Movement. Mit der britischen Kolonialmacht auskommen, Urdu neben Englisch als gleichberechtigte Sprache etablieren. Den Islam vor der [respektlos analysierenden] Übergriffigkeit der Orientalisten bewahren und beweisen, dass er von Anfang an die wahre Religion ist – To protect Islam against the onslaught of Orientalists and to prove that it was the one true religion.

http://en.wikipedia.org/wiki/Aligarh_Movement

(26) Sir Syed Ahmed Khan (1817 – 1898), Stifter der heutigen Aligarh Muslim University (Uttar Pradesh, India)

http://en.wikipedia.org/wiki/Syed_Ahmed_Khan

Aligarh Muslim University (AMU)

http://www.amu.ac.in/aboutamu.htm

Auf »TwoCircles.net – Indian Muslim News« macht sich Maulana Waris Mazhari Gedanken über Ayatollah Khomeini, social change, schariakonforme Spiritualität im Hier und Heute und Maulana Maududi: »Social Transformation in Islam: Reform or Revolution?«

http://twocircles.net/2010apr21/social_transformation_islam_reform_or_revolution.html

(27) 1995 bestand für den Genfer Supermoslem ein Einreiseverbot nach Frankreich. Jean Ziegler, Bewunderer von Che Guevara und Fidel Castro und Kämpfer für die globale Reisefreiheit von Tariq Ramadan legt sich ins Zeug für die antiimperialistische Sache: „Wie gedenkt sich der Bundesrat bei der französischen Regierung raschestmöglich für die unverzügliche Aufhebung dieser willkürlichen Massnahme gegen Tariq Ramadan einzusetzen?“

http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=19953565/

(28) März 2008, Jean Ziegler im UN-Menschenrechtsrat

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2008/03/26/Schweiz/Jean-Ziegler-beraet-Menschenrechtsrat

(29) OIC. Mitgliedsstaaten

http://www.oic-oci.org/member_states.asp

(30) OIC. Ekmeleddin Ihsanoglu

http://www.oic-oci.org/page_detail.asp?p_id=58

(31) Die Hurma. Innerhalb der Grenzen der ḥurma definiert Allahgott den Aufenthaltsort abgehackter Hände und Köpfe. Birgit Krawietz 1990, Promotion im Fach Islamwissenschaft an der Universität Freiburg i. Br. mit einer Arbeit zum Thema „Die Hurma: Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts” (erschienen Berlin 1991).

http://www.birgit-krawietz.de/publika.html

Islamische „Körpergestaltung“ (Krawietz) durch Peitschenhieb, Säbelklinge, Galgenschlinge oder indonesisches FGM-Skalpell.

»’Macht die Scharia dick?’ Hinter der ziemlich provokanten Frage, die Birgit Krawietz in einem noch unveröffentlichten Aufsatz über Sport in der islamischen Welt stellt, verbirgt sich eine breite Forschungsarbeit. Die Wissenschaftlerin geht den unterschiedlichen Aspekten von Sport und Körpergestaltung in der islamischen Welt nach.«

http://www.fu-berlin.de/campusleben/vorgestellt/2009/090722_krawietz/index.html

(32) Alles Hurma oder was? Allahs Begriff von der körperlichen Unversehrtheit (al-ḥurma) umfasst die in der Ehe vergewaltigte Braut, die ehelich vergewaltigte neunjährige Braut, das schafiitisch genitalverstümmelte indonesische Mädchen und die Morde im Teheraner Evin-Gefängnis.

Zur Hurma. Assia Maria Harwazinski, in: Deutsches Ärzteblatt: »Fasten im Islam: Gebot körperlicher Unversehrtheit« Dtsch Arztebl 2002; 99(48): A-3242 / B-2733 / C-2545

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=34642

(33) Frau Sawsan Salim, die ohne männlichen Beschützer unterwegs war, erwarten eineinhalb Jahre Gefängnis und 300 Peitschenhiebe. Der älteren Dame Khamisa Sawadi, welcher Männer, die nicht der Familie angehören, Brot brachten, bekommt 40 Peitschenhiebe

http://www.msmagazine.com/news/uswirestory.asp?ID=12251

(34) Genf 2002, Hani Ramadan will die Steinigung der Ehebrecherin. Bei swissinfo.ch titelt man: »Hani Ramadan stolpert über das Genfer Schulgesetz«

http://www.swissinfo.ch/ger/Hani_Ramadan_stolpert_ueber_das_Genfer_Schulgesetz.html?cid=3082770

(35) Hani Ramadan gewinnt gegen den kantonalen Arbeitgeber bekommt sein Lehrergehalt nachgezahlt. The Global Muslim Brotherhood Daily Report (GMBDR), January 18, 2008

http://globalmbreport.org/?p=512

Global Jihad, thank you very much, nennt uns die Folgedaten der Affäre Hani:

04.04.2003, Schweizer Gericht annulliert den Rauswurf. 15.04.2004, Verwaltungsgericht ordnet die Wiedereinsetzung des Französischlehrers an. Der Kanton Genf lehnt ab, bietet Hani Ramadan aber eine Tätigkeit an, bei der er nicht mit Kindern in Kontakt kommen kann, was wiederum Herr Ramadan ablehnt. Mai 2005, erneute gerichtliche Anweisung an die kantonalen Behörden, den Sekundarlehrer im Schuldienst arbeiten zu lassen. Genf lehnt ab, doch erklärt sich bereit, zwei Jahresgehälter zu bezahlen. 16.01.2008, Hani Ramadan verzichtet im Austausch der beiden Jahresgehälter darauf, seine Wiedereinstellung zu betreiben.

http://globaljihad.net/view_page.asp?id=1749

(36) Islamic Sharia Court

http://www.islamic-sharia.org/

(37) Billigt die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen das Gedankengut und Lebensführungsmodell der Muslimbruderschaft und der FEMYSO? Im Projekt DIALOGBEREIT (um Georg Bienemann) kooperiert man mit der Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD), die ihr Ansinnen bei DIALOGBEREIT darstellen darf: „Häufig werden muslimische Jugendliche Vorurteilen ausgesetzt, mit denen es schwierig ist, zu leben. Hier möchte die MJD helfen, damit Jugendliche das notwendige Selbstvertrauen entwickeln und den Islam als eine herausragende Möglichkeit der Lebensgestaltung und Lebensbewältigung entdecken können.“

http://www.dialogbereit.de/wirsind.html

(38) Alboğa, Bienemann, Höbsch: »Christen und Muslime Tür an Tür: Basiswissen kompakt«

http://www.amazon.de/Christen-Muslime-T%C3%BCr-Basiswissen-kompakt/dp/3769816617

(39) Ohne Erfolg versucht Werner Höbsch, Hans-Peter Raddatz zu widerlegen

http://www.die-neue-ordnung.de/Nr62005/WH.html

(40) Christian Wallner (* 30.03.1948, † 09.03.2010)

http://www.salzburger-fenster.at/dbgfx/artikel/2210_6_wallner_christian.jpg

(41) Ahmadiyya. Der Treueeid auf den Khalifat ul-Massih

http://de.wikipedia.org/wiki/Khalifat_ul-Massih

(42) Sezession

http://de.wikipedia.org/wiki/Sezession

164. Petition: No Hijab, please

14. April 2010

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

European Parliament

Der Präsident des Europäischen Parlaments

Rue Wiertz

B1047 Bruxelles / Brüssel

22.11.2009

Petition Nr. 1704-09

Europaweite Kopftuchverbote an staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, europäisches Verbot von Burka und Niqab

Nachdem das orthodox-islamische Verschleierungsgebot für Muslimas in europäischen Staaten immer wieder für heftige Auseinandersetzungen und kontroverse Diskussionen über allgemeine Menschenrechte, Säkularität und Integration gesorgt hat, teure Gerichtsverfahren erforderlich wurden, deren Entscheidungen allerdings so unterschiedlich ausgefallen sind, dass sie zu keiner dauerhaften Lösung geführt haben, haben sich die Parlamente verschiedener (Bundes)Länder in der Pflicht gesehen, durch entsprechende Gesetze regulierend einzugreifen. Im Frühsommer 2009 entschloss sich auch Flandern dazu, ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen an staatlich geförderten Schulen durchzusetzen.

Die Unterzeichner dieser Petition unterstützen die aktuellen Bestrebungen im flämischen Belgien, das Kopftuch an staatlichen Schulen für Lehrerinnen und Schülerinnen zu verbieten und setzen sich dafür ein, dieses Verbot auf alle europäischen Staaten auszudehnen. Sie halten ein Verbot typisch islamischer Mädchen- und Frauenbekleidung (Kopftuch, Hidschab, Burkini usw.) in allen europäischen Ländern innerhalb des Geländes von staatlich geförderten Kindergärten, Bildungs-, Erziehungs- und Sporteinrichtungen für unumgänglich.

Darüber hinaus begrüßen sie ein europaweites Verbot aller provokanten weltanschaulichen, religiösen oder politischen Symbole für Dienstleistende im öffentlichen Dienst, das ausdrücklich Regierungs- und Parlamentsgebäude einschließt. In Gerichtssälen halten die Petenten ein generelles Verschleierungsgebot aller Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Die Mitunterstützer befürworten die geplante französische Gesetzesinitiative, die Burka in der Öffentlichkeit zu verbieten und sind der Meinung, dass ein Verbot dieses Ganzkörperschleiers und des Niqab (Gesichtsschleier) im öffentlichen Raum überall in Europa angebracht und notwendig ist.

Die Petenten ersuchen daher das Europäische Parlament, diese Eingabe zur Information, Diskussion und Weiterbehandlung anderen Ausschüssen oder zuständigen Institutionen vorzulegen, damit:

a) in allen Mitgliedsstaaten staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, und Bildungseinrichtungen als Schutzräume vor Fundamentalismus genutzt werden können, in denen Gruppenräume und Klassenzimmer sich ohne Aufwand und Kosten zu idealen Lern- und Experimentierfeldern des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen entwickeln werden, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie zum Islam konvertierten autochthonen Eltern und deren Kindern ansonsten gänzlich fehlen würden

b) das Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst einschließlich der Parlaments- und Regierungsgebäude konsequent durchgesetzt wird

c) die frauenverachtende Ganzkörper- bzw. Gesichtsverleierung (Burka, Niqab) in der Öffentlichkeit verboten wird

d) weitere zur Lösung der angesprochenen Integrationsdefizite und gesellschaftlichen Probleme zweckmäßige Schritte eingeleitet werden

Wir bitten den europäischen Petitionsausschuss auch die nationalen oder lokalen Behörden in den Mitgliedsstaaten in die Bemühungen einzubinden und zu unterstützen sowie die Initiatorin dieser Petition über die zur Weiterbehandlung der Eingabe vorgesehenen Schritte zu informieren.

Begründung der Eingabe

1 Islamische Frauenbekleidung diskriminiert

Wie die Argumente aus den mittlerweile bereits seit ein bis zwei Jahrzehnten andauernden Streitgesprächen um islamische Kleidungsregeln für Frauen und Mädchen in fast allen europäischen Ländern zeigen, lehnt ein repräsentativer Prozentsatz der politisch nicht aktiven Bevölkerung bereits das Kopftuch als diskriminierend ab. Für viele Frauen und Männer muslimischer, humanistisch-christlicher, buddhistischer oder sonstiger Sozialisation ist jede Form der Verschleierung von Musliminnen frauen- und männerverachtend. Tschador, Burka und Gesichtsschleier (Niqab) sind für Frauenrechtler das von Weitem erkennbare Labeling eines orthodox interpretierten Islam und unvereinbar mit freiheitlich-demokratischen Gesellschaften, die sich zum Verfassungsprinzip der Trennung von Staat und Religion und zur Gleichstellung nach Artikels 14 EMRK bekennen. Für diese kritischen Menschen ist die islamische Bedeckung das Kennzeichen eines autoritären, politreligiösen Fundamentalismus, ein Merkmal der verfassungswidrigen, wertenden Spaltung in reine, Allah wohlgefällige Muslime und moralisch verwerfliche Ungläubige, der Hidschab ist ein Attribut für Genderapartheid. Jedes Schwimmbad, das nach Geschlechtern getrenntes Schwimmen für Muslime anbietet, segregiert und diskriminiert wegen des Geschlechts und der Religion oder Nichtreligion.

Eine verschleierte Passantin wird eben nicht als Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahrgenommen, sondern in erster Linie als praktizierende Muslimin. Die Religionszugehörigkeit eines Menschen ist in freiheitlich demokratischen Staaten, deren Selbstverständnis sich auf die Erkenntnisse, Werte und Normen der Aufklärung sowie auf die Erklärung der universellen Menschenrechte bezieht aber keinesfalls kennzeichnendes Persönlichkeitsmerkmal. In unseren Personalausweisen und Pässen wird zur besseren Identifikation die Augenfarbe und Größe vermerkt, nicht die Religion.

Das Schamtuch (Feridun Zaimoglu (1)) signalisiert, dass die Trägerin einen Besitzer (Vater oder Ehemann) hat. Der Vater kann sie als ihr Wali Mudschbir islamrechtlich einwandfrei zwangsverheiraten (2), der Ehemann darf sie als kostenlose Dienstmagd, Erzieherin seiner Allah wohlgefälligen Kinder (Sorgerecht hat der Vater allein) und als ‘zoontjesfabriek’ (Ayaan Hirsi Ali) missbrauchen. Da sie nicht nur seine Ehefrau ist, sondern sein Besitz, hat sie ihm jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen, wie der hohe Autorität genießende Gelehrte Yusuf al-Qaradawi als prophetische Tradition nach at-Tirmidhi belegt: „Wenn ein Mann mit seiner Ehefrau verkehren möchte, muss sie ihm gehorchen, selbst wenn sie beim Backen ist [selbst wenn das Gebäck im Ofen verbrennt] (3).“ Er darf sie bei Ungehorsam schlagen (Koran 4:34), sie im Ehebett meiden und ohne besonderen Grund verstoßen (at talaq), wie er auch bis zu vier Frauen ehelichen darf. Nach islamischer Glaubenspraxis kann sich eine Muslima nicht gegen eine solche Entrechtung, Versklavung und Bevormundung wehren. Sie darf sich nur scheiden lassen, wenn ihr Mann impotent oder zeugungsunfähig ist. Auch dafür steht das Kopftuch.

1.1 Öffentlicher Dienst: Gericht, Regierung

Die institutionelle Trennung von Staat und Kirche ist ein Verfassungsprinzip, das garantieren soll, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst Amtstätigkeiten ohne jegliche weltanschauliche oder religiöse Beeinflussung durch Personen oder Symbole abwickeln können. Öffentliche Ämter stehen jedem Bürger gleich welcher Religion, Weltanschauung oder Ethnie offen. Jeder kann dort Anträge stellen, sich ummelden, einen Pass verlängern lassen, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Angestellten und Beamten in Institutionen der Verwaltung, der Justiz, des Erziehungs- und Bildungswesens sowie der Regierung und des Parlaments sind Repräsentanten und Funktionsträger des säkularen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Sie haben nach dem Neutralitätsgebot (4) den Anspruch auf und die Verpflichtung zur neutralen Kleidung während ihrer Dienstzeit, ohne die eine wertschätzende, kollegiale und bürgernahe Zusammenarbeit erschwert würde.

Die Trägerinnen des Hidschabs sind in nach islamischem Dogma in erster Linie Vertreterinnen der Umma (Gemeinschaft aller Muslime auf der Welt) und unterstehen daher dem Kontrollzwang (das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten (5)) der ‘religiösen’ Community. Das verpflichtet gerade verhüllte Musliminnen dazu, besonders strikt die kulturell vormodernen Anweisungen und Empfehlungen in Koran, Hadithen (6) und Fatwas zu befolgen, ihrerseits zur strikten Beachtung und Umsetzung dieser Glaubensgrundsätze zu ermahnen und so fatalerweise vor allem die männlichen Mitglieder der muslimisch geprägten Gemeinde dazu anzuspornen, ihrer entmündigenden Kontrollfunktion über die ’Zwiespalt säende, teuflisch-verführerische Wesensart des weiblichen Geschlechts’ nachzukommen. Selbst wenn im Parlament nur wenige weibliche Abgeordnete die islamische Bedeckung tragen, sollte es uns daher nicht verwundern, wenn der Anpassungs- und Überwachungsdruck auf säkulare Musliminnen ihre Haare ebenfalls unter einem Tuch zu verstecken steigt und die Zahl der Kopftuch tragenden Politikerinnen zunimmt. Für Beschäftigte im Staatsdienst und der öffentlichen Verwaltung haben jedoch, vor allem während der Dienstzeit, die Verfassung und dort entlehnte gesetzliche Vorschriften absolute Priorität. Sie unterstehen der genau reglementierten Dienstaufsicht ihrer Vorgesetzen, nicht dem misogynen Kontrollzwang der Umma (muslimische Weltgemeinschaft). Abgeordnete sind gewählte Volksvertreter, die auf die Verfassung vereidigt werden. Sie haben einen Anspruch darauf und die Verpflichtung dazu, ihre wichtige Arbeit auszuführen, ohne von den Herrschaftsansprüchen politischer beziehungsweise religiöser Ideologien gegängelt und beeinflusst zu werden oder ihrerseits andere rechtzuleiten und zu manipulieren.

In Gerichtsgebäuden halten wir das grundsätzliche Kopftuchverbot für alle Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Das Neutralitätsgebot ist in Gerichtssälen besonders konsequent durchzusetzen, da hier nach demokratischem Selbstverständnis die Legislative, die Rechtsprechende Gewalt und somit der Rechtsstaat repräsentiert wird. Zum Schutz der Zeugen und Angeklagten muss garantiert sein, dass jede mögliche, noch so unterschwellige Beeinflussung von Plädoyer, Zeugenaussage und Urteil durch Doktrin und Symbolik politischer und religiöser Zeichen ausgeschlossen ist. Hier hat das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit und das Gebot der Trennung von Staat und religiösem Gestaltungsanspruch absoluten Vorrang vor dem Grundrecht, seine Religion praktizieren zu dürfen.

Für viele Gleichheitsfeministen, Politiker und Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass muslimische Volksvertreterinnen nicht daran gehindert werden, mit verschleierten Haaren auf die Verfassung zu schwören und während des Dienstes so verhüllt an den Sitzungen des Parlaments teilzunehmen, zumal auch die negative Religionsfreiheit in säkularen europäischen Staaten Verfassungsrang hat. Die sexualmagische, politreligiöse Symbolik der züchtigen Bedeckungen ruft zur Hisba (Hisba als Pflicht eines Muslims (7)) auf und errichtet völlig überflüssige, hinderliche Gesprächsbarrieren. Durch die sexualmagisch und politreligiös aufgewertete Bedeckung ist die Kommunikation auf beiden Seiten gestört. Patriarchalisch geprägte Frauen- und Männerbilder (8) aus der Zeit des Propheten Mohamed, an die diskriminierende Genderrollen geknüpft sind, behindern den unvoreingenommenen, respektvollen und fairen Umgang mit den unverschleierten säkular-muslimischen Kollegen oder Abgeordneten eines anderen Bekenntnisses bzw. mit den atheistischen Volksvertretern. Eine gleichberechtigte, detaillierte und kritisch reflektierte Diskussion, die auch sakrosankte Themen einschließt, ist unter diesen Umständen praktisch unmöglich, die Verpflichtung der Meidung (Al-walā’ wa-l-barā’a (9))gefährdet den Arbeitsfrieden zusätzlich.

Möglicherweise befinden sich unter den Volksvertretern auch Politiker, die als Islamkritiker ihre Heimat verlassen mussten und sich ins freiheitliche, demokratische und säkulare Europa flüchteten, um hier eine zweite Heimat zu finden, in der sie sicher vor Verfolgung, Folter und Mord sind und ein freies, selbstbestimmtes Leben führen dürfen. Einige dieser zivilcouragierten Persönlichkeiten werden sogar im Exil weiterhin von Fanatikern bedroht und müssen durch die Polizei geschützt werden. Die Unterstützer dieser Petition können sich kaum vorstellen, dass diese Abgeordneten gewillt sind, offen vertrauensvoll mit einer verhüllten Muslima zusammenzuarbeiten, die durch ihren Schleier zu erkennen gibt, sich zum orthodoxen, theokratischen Islam zu bekennen oder sich zumindest nicht äußerlich erkennbar deutlich von diesem abzugrenzen bereit ist.

1.2 Bildung und Erziehung

Wer an städtischen Kindergärten und öffentlichen Schulen Mädchen und Jungen zu mündigen, demokratischen Persönlichkeiten erziehen und bilden will, darf unabhängig vom Alter der Schüler durch sein Outfit im Dienst keinen Zweifel an seinem Bekenntnis zur Verfassung aufkommen lassen. Kleidung hat eben nicht nur die praktische Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für die berufliche Funktion, den Status, das soziale Umfeld und gibt Einblick in Werte, Haltungen und Weltanschauung unseres Gegenübers. So signalisiert die Uniform eines Polizisten Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Lehrerinnen und Erzieherinnen, die sich mit dem Schamtuch oder sonstiger islamischer Kleidung bedecken, repräsentieren sich mit einem Dresscode, der als politreligiös, antiemanzipatorisch und erzkonservativ gedeutet wird. Das Tragen des ideologisch idealisierten islamischen Konfliktstoffs ist das äußerlich erkennbare Kennzeichen für die Unterwerfung unter die Regeln des wortwörtlich zu verstehenden, nicht interpretierbaren Koran, der Sunna-Tradition und der ewigen Scharia, es ist ein festes Versprechen, nur Allah und seiner islamischen Doktrin zu gehorchen (10).

Der Schleier ist für fundamentalistisch orientierte Muslime das Zeichen des göttlichen Schariavorbehalts. Alle anderen rechtsverbindlichen Regelwerke, Vorschriften, Gesetzestexte und Verfassungen einschließlich der universellen Menschenrechte sind von Menschenhand geschaffen und seien daher der islamischen Pflichtenlehre als minderwertig unterzuordnen. Extremisten wie Sayyid Abu l-Ala al-Maududi setzen jede muslimisch praktizierte Duldung nichtislamischer Lebensweise und Staatsordnung mit Schirk, Götzendienst gleich, den es zu bekämpfen gelte. Auch die weniger radikalislamisch denkenden Kopftuchträgerinnen und kulturrelativistischen Befürworter des Schleiers tolerieren oder fördern unter Berufung auf die Europäische Menschrechtskonvention Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) hierarchische Weltbilder. Sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot von Artikel 14 der Konvention, relativieren und dulden patriarchalisches Rollenverhalten sowie Genderapartheid. Theokratische Muslime wie auch antietatistische rot-grüne Linke korrumpieren oder ignorieren den Menschenrechtsanspruch der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der negativen Religionsfreiheit von nicht religiösen Bürgern, dezidierten Atheisten und Ex-Muslimen. Auch die Freiheit von Religion und der Schutz vor religiös begründeter psychischer und physischer Gewalt sind unter Art. 9 EMRK subsumiert und von den Verfassungen der mitzeichnenden europäischen Staaten garantiert.

Die schariakonforme Bedeckung zwingt die verhüllten Mädchen und Frauen, sich und unverschleierte Glaubensschwestern wie auch alle anderen Mitbürgerinnen als Mängelwesen zu akzeptieren, die sich der Herrschaft des Mannes zu unterwerfen haben; ausführlich bei: Ralph Ghadban, al-Buchari zitierend: „den Frauen fehlt es an Vernunft und Religion … (11)“. Die Verschleierung, für alle äußerlich erkennbares Symbol gottesfürchtigen Verhaltens, stempelt jede Frau als nicht gläubig genug oder gar ungläubig ab, stigmatisiert sie als unrein, genusssüchtig und leichtlebig. Der Schleier unterstellt allen Frauen, nichts anderes im Sinn zu haben, als Männer zu verführen und vom rechten Weg abzubringen. Frauen gelten prinzipiell als Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in Familie und Umma (islamische Weltgemeinschaft). Ausnahmen kann es nach Koran und Sunna nicht geben. Jeder rechtschaffene Muslim muss deshalb den Kontakt mit dem anderen Geschlecht meiden. Vor allem Unverschleierten, die ihr Haar offen tragen, hat er aus dem Weg zu gehen, da er angeblich nicht in der Lage ist, dem pauschal unterstellten erotischen Zauber und den dämonischen Tricks ihrer Verführungskunst zu entgehen.

Ein solch vormodernes, sexualmagisches und misogynes Frauenbild entwürdigt und diskreditiert emanzipierte Frauen und Männer, es verhindert chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit. Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter alle Standards, die wir in den letzten hundert Jahren frauenpolitisch erreicht haben, weit zurück. Nach Auffassung einiger Richter ist bereits das Kopftuch dazu geeignet, Kleinkinder und Schüler in säkularen Einrichtungen widerrechtlich einer möglichen politischen und religiösen Beeinflussung auszusetzen. Acht deutsche Bundesländer haben sich mindestens zu einem Verbot des Lehrerinnenkopftuchs entschlossen, der Berliner Senat bezieht sogar Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst in das Gebot, sich neutral zu kleiden mit ein und dehnt diese Vorschrift auf die Amtstracht christlicher Würdenträger aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Kopftuchverbot an Universitäten in der Türkei für Lehrende und Lernende bestätigt, Frankreich hat ein rigoroses Kopftuchverbot an staatlichen Schulen und setzt das Neutralitätsgebot auch im öffentlichen Dienst durch, in Flandern wird ein Gericht entscheiden, ob ein Verschleierungsverbot an staatlichen Schulen ins Schulgesetz aufgenommen werden kann.

2 Negative Religionsfreiheit von Schülern und Eltern

Die Verfassungen europäischer Staaten sind kohärente Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen. Jeder Gesetzesartikel steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau an dem Berührungspunkt, an dem die Rechtsansprüche anderer eingeschränkt werden. Das Erziehungsrecht fundamentalistischer Eltern beispielsweise stößt in öffentlichen, der weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichteten Schulen auf Grenzen. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und deshalb eine öffentliche Schule vorziehen, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass Töchter und Söhne während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Beeinflussung oder politischen Propaganda ausgesetzt sind (12).

Soll der Schulfrieden für Lehrende und für Lernende garantiert werden (13), reicht es daher nicht, wenn der Staat, um Schülerinnen und Schüler zu schützen, die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern beschränkt. Mädchen und Jungen sind in einer Klassengemeinschaft unabhängig von Geschlecht, Religion oder Nichtreligion auch dem Erscheinungsbild ihrer verschleierten Klassenkameradinnen ausgesetzt. Sie können sich einer möglichen Wirkung und Beeinflussung durch die ‘Bedeckung’ ebenso wenig entziehen, wie sie dem Eindruck eines Lehrerinnenkopftuchs ausweichen können. Der Staat als Garant (14) der Neutralitätspflicht an öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen hat somit die in der oben genannten Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sogar besonders hervorgehobene negative Religionsfreiheit für Schüler und deren Eltern während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen durchzusetzen, notfalls gegen den Willen einiger Sorgeberechtigter (s. Fußnote 12 zu agpf.de). Zum Recht auf die ‘Freiheit’ ein Kopftuch zu tragen, gehört immer auch das Recht auf die Freiheit, ohne Furcht zum Beispiel im Schulgebäude darauf verzichten zu können, um es später je nach Befindlichkeit ohne Skrupel wieder anzuziehen bzw. nicht anzuziehen.

2.1 Auswirkungen des Hidschab auf Familienalltag und Schulleben

Anders als in der humanistisch oder christlich-säkular geprägten mitteleuropäischen Gesellschaft gelten in konservativen muslimischen Clans Töchter mit erreichter Menarche als reife Frau, die ihre ‘Reize’ zu verbergen hat. Bei Südländerinnen, besonders wenn sie gesundheitsgefährdend übergewichtig sind, kann die Menstruation bereits sehr früh, mit neun oder zehn Jahren einsetzen. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, degradiert sie zum bloßen Sexualobjekt und baut bei muslimischen Klassenkameradinnen, die ihre Haare nicht bedecken, hohen Konformitätsdruck auf, künftig einen Schleier zu tragen. In Belgien durften Schülerinnen lange Zeit selber entscheiden, ob sie sich im Schulgebäude bedecken oder ihre Haarpracht offen tragen wollten. Bis eines Tages die Mädchen sogar in der Burka am Schulunterricht teilnahmen. Viele öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen in Flandern haben sich daraufhin für ein Verschleierungsverbot entschieden. Karin Heremans, Direktorin im traditionsreichen königlichen Atheneum, begründet ihren Entschluss für ein Verschleierungsgebot folgendermaßen: „Es gab muslimische Schülerinnen, die kein Tuch tragen wollten. Aber der Druck wurde so groß, dass sie das Atheneum schließlich verließen … In diesem Jahr war die Frage nicht mehr ob, sondern wie man es trägt … Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein (15).“

Kein Kind käme von selbst auf die Idee einen Hidschab zu tragen. Die von Kindesbeinen an indoktrinierte, nicht selten gewaltsam eingebläute Furcht vor dem Höllenfeuer (16) sowie die Angst vor Maßreglung und Züchtigung durch den Koranlehrer, den Hodscha oder die Eltern veranlassen nicht selten bereits Grundschülerinnen ihr hübsches Haar beim Verlassen der Wohnung züchtig zu bedecken. Wenn säkulare und aufgeklärte Mitbürger das auch kaum nachvollziehen können, die Panik bei jedem noch so kleinem Regelverstoß, bei jeder Eigenwilligkeit durch den rächenden Allah in die Hölle verbannt zu werden und dort fürchterliche Qualen zu erleiden, ist vor allem bei den weiblichen Erwachsenen unvorstellbar groß (17). Angeblich sei der Anteil der Frauen in der Verdammnis wegen der ihnen pauschal unterstellten Anfälligkeit für Unmoral, Falschheit, Verführungskunst und Nähe zum Teufel besonders hoch (18), (19). Daher wird durch die gottesfürchtigen Muslimas Generation für Generation und Mädchen für Mädchen das Kopftuch als äußerlich überdeutlich sichtbares Kennzeichen der eigenen religiösen Selbstaufwertung bei gleichzeitiger Stigmatisierung von Menschen in Gruppen verschiedener (Minder )Wertigkeit mit enormer Energie initiiert und zementiert.

Es sind die Mütter und Großmütter, die traditionell die Aufgabe haben, jeder Tochter / Enkelin das Schamtuch erfolgreich anzutrainieren. Wenn sich die Kinder weigern ihren Haarschopf unter einem Türban (türkisch für das religiöse Kopftuch) zu verbergen, sind sie ‘keine rechtgläubigen, Allah wohlgefälligen Muslimas’, ‘beleidigen ihre Religion’ und ‘bereiten ihren Eltern und dem Clan Schande’. Der Druck auf die Mutter durch Sippe, soziales Umfeld und islamische Würdenträger, die schariakonforme Verschleierung notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist groß, denn nur wenn Muslimas sich dem strengen, orthodoxen Verhaltenskodex von Koran und Sunna kritiklos unterwerfen, steigt ihr Ansehen in der Großfamilie und der ethno religiösen Community. Für orthodox denkende Muslimas erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, doch noch in das für Musliminnen aufgrund der misogynen Aspekte der islamischen Konzeptionen von Awrah (20) (Aura) und Fitra (21) schwer zu erreichende Paradies zu gelangen.

Gerade die ihrer Rolle entsprechend mit der Erziehung und der Weitergabe von Traditionen betrauten Frauen werden folglich großen Wert darauf legen, dass auch die jüngeren Familienmitglieder nicht aus der Reihe tanzen. „Wer seine Tochter nicht schlägt, schlägt sein Knie“, d. h.: Wer seine Tochter nicht bei jedem Regelverstoß verprügelt, wird sich später schwere Vorwürfe machen. So lautet ein türkisches Sprichwort, das die Selbstverständlichkeit der körperlichen Züchtigung bei Regelverstößen kennzeichnet (22). Die angeblich moralisch vulnerablen, von Entehrung bedrohten Töchter (23) haben sich daher spätestens mit der ersten Monatsblutung der verschärften Überwachung und Kontrolle der Umma, meist durch die männliche Herkunftsfamilie ausgeführt, zu unterwerfen. Die Regeln von Koran und Sunna müssen nach konservativer Auffassung durchgesetzt werden, um die (männliche) Familienehre zu bewahren, den Frauen die prekäre Reinheit, den Männern die Ehre.

Jede Art der Verschleierung ist eine mnemotechnische Stütze (24), mit der Funktion, seine Trägerin, sei sie noch so jung, ständig daran zu erinnern, sich einerseits tunlichst selbst islamkonform zu verhalten und andererseits auch Glaubensschwestern dazu aufzurufen. Es verpflichtet vor allem das männliche muslimische Umfeld, Hisba zu betreiben (das Verwerfliche zu meiden, das Rechte zu gebieten) und auf säkulare Musliminnen und Muslime Druck auszuüben, sich gottesfürchtig zu verhalten. Die durch das Kopftuch eingeforderte Orthopraxie lässt niemanden unbeteiligt und frei. Die Wohlverhaltensdoktrin der überall auf der Welt geltenden, unwandelbaren, ewigen Scharia (25), (26) manipuliert sogar das nichtmuslimische Umfeld. Auf der Speisekarte von Schulkantinen und Mensen fehlen Schweinefleischgerichte inzwischen oft gänzlich. Bei der Begrüßung ist man unsicher, ob das in Europa übliche Händeschütteln taktvoll ist. Treffen ‘Kuffar-Mädchen’ verschleierte Musliminnen, werden kompromittierende Themen (ich gehe mit meinem Freund ins Kino) vermieden. Im Ramadan hat man als ‘Ungläubige’ Hemmungen im Beisein von Hidschabträgerinnen zu essen oder zu trinken.

Wie viele Lehrer und Kollegen in der Schul- und Jugendsozialarbeit mussten daher die Autoren dieser Petition, die selbst in der Lern- und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund tätig sind, feststellen, dass bereits wenige Kopftücher im Klassenraum ausreichen, um einen unbefangenen Umgang der Schüler miteinander, gerade auch über ethno-religiöse Grenzen hinweg zu verhindern. Sogleich übernehmen nämlich die muslimischen Brüder oder Cousins als Mahram sowie die Mitschüler als Mitglieder der Umma die von ihnen unabhängig von ihrem Alter eingeforderte permanente Kontrolle über die rechtgläubigen Mädchen (27). Keine verschleierte Schülerin setzt sich beispielsweise freiwillig neben einen Klassenkameraden, ganz unabhängig davon, ob er Muslim ist oder nicht. Der Drittklässler kann seine drei Jahre ältere Schwester stark verunsichern und zugleich kränken, in dem er ihr auf dem Schulhof zuruft: „Die Jungen schauen dir hinterher“, was dann beileibe kein Kompliment ist, sondern den Vorwurf beinhaltet, sich anstößig oder unsittlich verhalten zu haben. Die Mädchen der Andersgläubigen gelten ebenso wie die Gehorsamsverweigerinnen als Schlampen: „Die Mädchen müssen sich unterordnen und werden zum Dienen erzogen. Nicht selten müssen sie sich – wenn sie nicht so spuren, wie sollen – als oruspu (Nutte) beschimpfen lassen (28).“

Grundsätzlich werden wir das Kopftuch somit auch als Symbol und Indiz des Verbotes zu widersprechen deuten müssen. Zum Selbstverständnis zeitgemäßer Pädagogik gehört jedoch das Lehren von Werten, Normen und Erkenntnissen der kulturellen Moderne, das Vermitteln von Fähigkeiten wie beispielsweise das Aushalten von interkulturellen Ambiguitäten und interkulturellen Widersprüchen, das sozialverträgliche Umgehen mit Frustrationen sowie die Anleitung und Ermunterung zur Reflexion, zur Nachfrage und gegebenenfalls zur couragierten Widerrede. Ein anerkanntermaßen als textiles Zeichen des kritiklosen Hinnehmens und Erduldens interpretiertes Label entspricht wohl kaum dem freiheitlich-demokratischen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die EMRK aber garantiert in Europa jedem Mädchen und jedem Jungen, jeder Frau und jedem Mann das Recht auf eine individuelle Biographie. Vor allem für Musliminnen und in abgeschwächter Weise auch für Muslime orthodoxer Milieus ist diese Freiheit leider nahezu unerreichbar.

Die Grundrechte auf freie Glaubensausübung und religiöse Erziehung decken körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit oder Einschüchterung jedoch keinesfalls ab. Die physische wie psychische Gesundheit, die gelingende altersgemäße Entwicklung und chancengleiche Förderung von Minderjährigen und Heranwachsenden zu selbstbewussten, eigenständig handelnden, kritisch reflektierenden Persönlichkeiten dürfen weder durch die Rechtleitung orthodox-religiöser Autoritäten, das verbandsislamische Insistieren auf Koran, Sunna und Scharia noch durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht gefährdet werden (UN-Kinderrechtskonvention). Gerade Kinder, aber auch Jugendliche und Heranwachsende haben den Anspruch auf ganzheitlichen Schutz ihrer Gesundheit und das Recht, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Auch der Europaabgeordneten Dr. Renate Sommer (29) und der Menschenrechtlerin Mina Ahadi (30) gilt der Kinderhidschab als Kindesmisshandlung beziehungsweise Kinderrechtsverletzung. Für Kleinkinder, Grundschüler, Jugendliche und Heranwachsende (unabhängig von einer Religion oder Nichtreligion) wären staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen Schutzräume und ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie Töchtern und Söhnen von zum Islam konvertierten autochthonen Eltern ansonsten gänzlich fehlen würden.

Auf Grund ihrer Berufserfahrung stellen die Verfasser dieser Eingabe fest, dass nichtmuslimische Mädchen, gelegentlich auch Jungen, säkulare muslimische Schülerinnen und die Kinder ex muslimischer Eltern durch die vermeintlich ‘tugendhaften’, ‘ehrbaren’ Mitschülerinnen und Mitschüler regelmäßig ausgegrenzt und diskriminiert werden. Unter dem Dogma der Freiwilligkeit (Es gibt keinen Zwang im Glauben, Koran 2:256, wer sich dennoch gegängelt fühlt, glaubt eben nicht stark genug) muss besonders das weibliche, muslimisch sozialisierte Individuum Strategien entwickeln, sich das Unterworfen-Sein schön zu lügen. Die Zahl der ihren Schleier ‘freiwillig’ tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern, denn der Hidschab ist die Eintrittskarte in den Club der Alpha-Mädchen, zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Lebensweisen gehört. Mit dem Kopftuch diskriminieren für Allah, gottgefälliges Mobbing (31). Auf diese Weise wird das Schamtuch attraktiv. So heißt es beispielsweise: „Der Schleier ist unsere Ehre, hast du keine?“ (Islamwissenschaftlierin Rita Breuer in EMMA Ausgabe Sept./Okt.2009).

An dem Dogma der Meidung scheitern sogar Mädchenfreundschaften (32). Aber auch die beleidigende, antiemanzipatorische heilige Verpflichtung der muslimisch sozialisierten Jungen zur Rechtleitung bzw. Meidung sich nicht bedeckender muslimischer Klassenkameradinnen, ihr mangelnder Respekt vor unverschleierten Lehrerinnen, das gelegentliche Provozieren ‘ungläubiger’ Mitschüler, vor allem aber die entwürdigende Verachtung von Kuffar-Mädchen sorgen für ein bedrohliches, ungesundes und wenig lernförderliches Schulklima (33), (34), (35), (36). Nimmt die Anzahl der Kopftücher zu, häufen sich üblicherweise auch in Deutschland die Abmeldungen vom Schwimm- und Sexualkundeunterricht, gibt es die ersten Abmeldungen vom Kunstunterricht, viele Schülerinnen dürfen nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen (37). Aus dieser Haltung erwächst eine Entfremdung oder gar Ablehnung der säkularen Demokratie, ihrer Werte und Normen sowie ihrer Bewohner. Die Verschleierung des weiblichen Haupthaares ist Indiz für die Sexualisierung der Frau und reduziert sie auf ihre dämonische Erotik. Der Hidschab symbolisiert die islamische Verteufelung des Weiblichen. Nach dieser Auffassung ist Frau nichts als Awrah (wörtlich Schambereich) und muss sich in der Öffentlichkeit in sackartige Gewänder kleiden, ihre Haare verstecken, unnötige Begegnungen mit Männern meiden und auch den Kontakt zu Ungläubigen auf das unvermeidliche Mindestmaß reduzieren. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Aus konservativ islamischer Sicht sind alle Frauen, die sich mit offenen Haaren in der Öffentlichkeit bewegen sexuelles Freiwild, das als Objekt der Triebabfuhr von Männern benutzt werden darf (Australiens Scheich al-Hilali 2006).

3 Europaweites Verbot der Burka und des Niqab

Die Burka ist ein Ganzkörperschleier, der wie kein anderes islamisches Kleidungsstück die Unterdrückung muslimischer Frauen symbolisiert. Sie ist das Kennzeichen für misogyne, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen (38). Dieses Gewand hat als Sehfenster ein Stoffgitter, welches das Blickfeld der Trägerinnen extrem einschränkt und, wie die Scheuklappen beim Pferd, keinen Seitenblick erlaubt. Die Muslima soll daran gehindert werden, sich ein Bild von ihrer Umwelt zu machen oder sich gar nach fremden Männern umzusehen, für die Passanten auf der Straße ist sie kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Mich erinnern diese Totalverschleierten an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde. Auch der Niqab (Gesichtsschleier (39)), der fast das ganze Gesicht bis auf einen schmalen Augenschlitz bedeckt, brandmarkt die Frau als Verführerin und reduziert sie auf ihre biologische Funktion.

Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist das sichtbare Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (40) Milieus bestimmt der Vater oder Ehemann, ob und wann die Tochter oder Ehefrau das Haus verlassen darf (41). Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Das frühmittelalterliche Frauengewand wie auch die Stoff sparende Variante des Niqab, der fast immer zu einem bodenlangen sackartigen, unförmigen Gewand getragen wird, das die Körpersilhouette verbirgt, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das demokratische Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Hidschab ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend, da das eingeschränkte Sehfeld und die weiten, langen Stoffbahnen ein sicheres Gehen erschweren, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Er lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut und schädigt die Gesundheit durch den Lichtmangel unserer Breitengrade. Die Milch stillender Niqabis weist in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet (42), bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose (43). Die Totalverschleierung schafft unkalkulierbare Sicherheitsrisiken, da man nicht weiß, wer sich tatsächlich unter diesem Stoffgefängnis verbirgt. Die Petenten begrüßen die französische Gesetzesinitiative vom Herbst 2009 und setzen sich für ein europaweites Verbot der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit ein. Sie begründen ihre Einstellung folgendermaßen:

3.1 Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne soziale Interaktion wären Männer wie Frauen nicht überlebensfähig, beide Geschlechter würden allmählich seelisch und geistig verkümmern, viele würden lebensgefährlich erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität. Menschen werden sich daher bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diese Beziehungen zu erhalten.

Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian (44)). Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, was die Person denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik, * 1927) zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln. Schon Babys beherrschen diese ‘Sprache’ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‘Augen’ und ‘gefletschten Zähnen’ und zeigt dieses den Kindern, werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wieder zu erkennen. Passanten, die Niqabis begegnen, müssen sich fühlen wie Prosopagnosie-Patienten, wie zum Wiedererkennen von Gesichtern Unfähige. Ganzkörperverschleierte Frauen sind gesichtslos, sie haben kein Profil, keine Einzigartigkeit und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ‘schönen’, ‘verschleiern’ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Diese Form der Selbstinszenierung ohne Worte ist in der Regel authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen (45).

3.2 Das Prinzip Hidschab (46)

Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, wie erwähnt ein wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmittel, ist nicht mehr sichtbar. Sie sind daher wie gesichtslos, sie haben keine Persönlichkeit, keine Einzigartigkeit, sie sind ‘Dutzendware’. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ‘seine Würde verlieren’. Die Frauen können auch kein ‘Gesicht zeigen gegen Rechts’, für ein weltoffenes Europa. Das extrem eingeschränkte Gesichtsfeld dieses religiös begründeten Frauengewandes bewirkt zudem eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartner von voll verschleierten Frauen werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‘lesen’, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Bedarfsfall blitzschnell einer Schädigung durch einen wütenden Angreifer auszuweichen, der uns durch seine Mimik zeigt, dass wir uns schützen sollten. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers ist zu entnehmen, dass er unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen der Kunde noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten nach dem Weg fragen, weil sie sich in einer Stadt nicht auskennen oder sie wegen einer anderen wichtigen Information Hilfe brauchen. Benötigt man die Unterstützung von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an den Mitmenschen signalisiert. Die Totalverschleierung versteckt jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichert das Gegenüber und vermittelt den Eindruck, die Trägerin habe etwas zu ‘verschleiern’. So jemanden bittet man nicht um Hilfe. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Einer komplett verschleierten Auskunftssuchenden wird man erschreckt ausweichen.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen des Hidschab nicht genug: Das vormoderne Gewand raubt der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die, ähnlich wie bei der Burka, hinter einem diesmal durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Punkt, Punkt, Komma Strich, fertig ist das Angesicht, so lernen es schon Kleinkinder. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6-8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ‘soziale Lächeln’ als Kommunikationsbrücke zu Menschen in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen, noch die Worte von den Lippen ablesen können und daher nicht zu entschlüsseln vermögen, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die extrem verschleierte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die verdeutlichen sollte, wie absurd und diskriminierend der Gesichtsschleier Verständigung und Interaktion verhindert. Menschen brauchen den Gedanken- und Informationsaustausch im Gespräch innerhalb und außerhalb ihrer (Ursprungs)Familie, um nicht seelisch und geistig zu verarmen. Der ‘sittsame’ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein Gespräch mit ihnen zu führen. Burka und Niqab erschweren den Kontakt, auch untereinander, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme wiedererkennen können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Hoffentlich ist niemand erkältet und heiser bzw. hoffentlich hört wegen dieser Infektion das Gegenüber, dessen Ohren möglicherweise durch ein Kopftuch verdeckt sind, nicht schlecht. Würdevolle Frauen und respektvollen Umgang stellen die Petenten sich anders vor.

Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen. Analog zur Aura-Fitna-Ideologie (47), die durch den Ganzköperschleier symbolisiert und umgesetzt wird, entmenschlicht der Ganzkörperschleier die Muslima zur wandelnden Vagina, zur Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali) auf Ausgang, alle unverschleierten Frauen werden zum nuttigen Sexualobjekt und Freiwild, Männer zu triebgesteuerten Wesen erklärt.

Zu einem für alle Seiten interessanten und bereichernden Gespräch ist es notwendig, einander ins Gesicht sehen zu können. Wertschätzende, gleichberechtigte Kommunikation ist wie bereits erwähnt wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, die nur dann von allen Gesprächspartnern empathisch gespiegelt und beantwortet werden kann, wenn man sich ansieht. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, auch bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unserer Gesprächspartner an, um sie nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Hidschab verhüllt den Körper und das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz oder das engmaschige Sichtgitter blickdicht und behindert jede Kommunikation, Interaktion und Teilhabe auf Augenhöhe. Integration in die Gesellschaft und chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit können so nicht gelingen. „Gesichter“ unterscheiden sich nur noch durch die Form, Farbe und Länge des Schamtuchs, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Hidschabis wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: „Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt“. Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Hidschabträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Die Männer mögen ihnen vorgaukeln, das traditionelle Gewand grenze Rechtgläubige vom anderen Geschlecht und von Ungläubigen ab, sei zur Bewahrung des Seelenheils notwendig und ebne auch den prinzipiell moralisch vulnerablen Frauen (Fitra-Aura-Konzept (48)) den gerade für das weibliche Geschlecht beschwerlichen und steilen Weg ins Paradies.

Tatsächlich schottet die Vollverschleierung jedoch von der Außenwelt ab, sie behandelt Hidschabträgerinnen wie Gefangene auf Ausgang. Selbst beim ‘Freigang’ sind diese Muslimas in einem Gefängnis aus Stoff eingesperrt. Zwar ließe sich der Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit als ‘Würdigung des Frauseins’ deuten, doch ist Ansehen (Würde, Respekt, Geltung) ohne an sehen überhaupt möglich? Jeweils mit Tschador und Niqab oder Burka verhüllt, können Musliminnen allenfalls die Augen der anderen Schwestern sehen, während Kopftuch tragende oder unverschleierte Frauen sich ansehend wieder erkennen und auch ihre Umgebung ganzheitlich wahrnehmen können, ohne durch großflächige stoffene Abdeckungen an den Sinnesorganen Haut, Nase, Ohren und Mund eingeschränkt, künstlich behindert zu sein.

Während das weitgehend verdeckte Gesichtsoval bei einer Ganzkörperverschleierung keine Gemütsregung erahnen lässt, können vollverschleierte Frauen in den Gesichtern der unverschleierten oder Kopftuch tragenden Gesprächsteilnehmerinnen lesen wie in einem offenen Buch. Bei vielen Menschen, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht dabei ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen ausgeliefert Seins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar. Auch während der Beratung, beispielsweise beim Rechtsanwalt, beim Anamnesegespräch in der Arztsprechstunde oder Klientengesprächen in der kommunalen Verwaltung ist die misogyne Bekleidung äußerst störend. Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister äußerte sich in einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, zum Hidschab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden bei einem Beratungsgespräch nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Ratschläge allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag (49), (50).

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

1

http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimo%C4%9Flu

2

http://de.wikipedia.org/wiki/Wali_mudschbir

3

A woman must immediately respond to her husband’s demand for sex even when she is in the midst of baking bread in an oven.

http://www.news.faithfreedom.org/index.php?name=News&file=article&sid=1118

4

Art.2 des Protokolls Nr.1 der EMRK in Verbindung Art.9 EMRK

5

http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rechte_gebieten_und_das_Verwerfliche_verbieten

6

http://de.wikipedia.org/wiki/Hadith

7

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

8

Männer als willenlose, schwache, von ihrem Sexualtrieb beherrschte Mängelwesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonja_Fatma_Bl%C3%A4ser

9

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wal%C4%81%27_wa-l-bar%C4%81%27a

10

Dementsprechend hält ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen mit (muslimischem) Migrationshintergrund in Deutschland den Hamburger ’Ehrenmord’ an Morsal O. für nachvollziehbar und legitim

http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/23/884743.html

11

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html

12

http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

13

http://www.emma.de/713.html

14

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht#Rechtspflicht_zum_Schutz_von_Rechtsg.C3.BCtern_.28sog._Besch.C3.BCtzergarant.29

15

http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html

16

Kaddor: „Andere sprechen davon, dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird. Aufgrund solcher Aussagen im Koran entsteht in den Köpfen der Muslime das Bild eines strafenden Gottes.“

http://www.cibedo.de/fileadmin/user_upload/Handreichung%20Umgang%20mit%20muslimischen%20Schuelern.pdf

17

http://www.scribd.com/doc/14418585/Eine-Beschreibung-der-Holle

18

„Wenn die Frau das Haus verlässt, kommt ihr der Teufel entgegen, sie ist Gott Allah am Nächsten, wenn sie tief im Haus verborgen bleibt.“ (al-Hindi 45158, al-Haithami 7671)

19

Frauen würden ein höheres Risiko haben, nicht ins Paradies zu kommen, so erwähnen die Hadithen bei al-Buchari, Band 4 Buch 54, Nr. 464: “Ich warf einen Blick in die Hölle, und siehe da, die Mehrzahl ihrer Bewohner waren Frauen.“ Leicht nachvollziehbar, dass derlei Nähe zur Hölle den weiblichen Eifer, das Kopftuch zu tragen, beflügelt

20

http://en.wikipedia.org/wiki/Awrah#Relation_with_Hijab

21

http://de.wikipedia.org/wiki/Fitra

22

Jahresbericht von Maria Böhmer, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: “türkische Migrantenkinder mit Misshandlungen und schweren Züchtigungen in den Familien: 44,5 Prozent“

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/:Zwischenruf-Die-Bombe/634119.html

23

Nach dem Grundsatz des Namus Prinzips: ’Die Reinheit der Frauen ist die Ehre der Männer’

http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

24

http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/LERNTECHNIK/Mnemotechnik.shtml

25

Mustafa Ceric, Großmufti von Bosnien und Herzegowina, in: »The challenge of a single Muslim authority in Europe«

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

26

Mustafa Ceric: opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law

http://blog.zeit.de/joerglau/2006/12/01/erklarung-der-europaischen-muslime_62

27

Krauss 316: “Das Bestreben dieser islamisch dominierten Überwachungsinstanzen zielt dann zunächst auf die möglichst lückenlose Durchsetzung der islamischen Verhaltensvorschriften im Sinne der Da’wa, d. h. dem Aufruf zur Einhaltung des islamischen Sittengesetzes. Unter den Bedingungen einer nichtislamischen bzw. ’ungläubigen’ Fremdkultur bedeutet das, »dass die Da’wa zuallererst bei uns selbst beginnt, danach die Familie und die Verwandten erfasst und anschließend Nachbarn, Freunde und Fremde mit einbezieht« (Zentrum Demokratische Kultur 2003, S. 159). Konkret wird die Da’wa über ein soziales Netzwerk subtiler Einschüchterung, Drucksetzung und Zwangsausübung realisiert, um z. B. Jugendliche zum Moscheebesuch zu bewegen, Mädchen und Frauen zur Verschleierung zu verpflichten …, generell Kontakte mit der Aufnahmegesellschaft so weit wie möglich zu unterlassen etc.“

28

http://www.istanbulpost.net/06/04/02/clausStille.htm

29

http://www.renate-sommer.de/index.php?ka=1&ska=5&idn=36

30

Mina Ahadi, in: »Kopftuchverbot an der W1?« „Für sie [Ahadi] ist das Kopftuch ein Gefängnis, das Kinderkopftuch stets eine Kinderrechtsverletzung.“

http://www.minaahadi.com/indexfa-Dateien/page0001.htm

31

http://www.emma.de/mobbing_gegen_kopftuchfreie_maedchen_2009_5.html

32

http://www.emma.de/713.html

33

Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 1

http://www.youtube.com/watch?v=R9T7UBgsLZw&NR=1

Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 2

http://www.youtube.com/watch?v=5DFWexkAm9k&NR=1

34

http://bfriends.brigitte.de/foren/politik-und-tagesgeschehen/70308-schlampen-zum-uben.html

35

http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article259922/Man_kann_die_nicht_mehr_aendern.html

36

http://forum.politik.de/forum/archive/index.php/t-133363.html

37

So sagt zum Beispiel der marokkanische Schriftsteller Ben Jelloun: „Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht am Musik- und Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, denn sie sind anstößig. Und so fort.“ Quelle unter Fußnote 17 bei

http://www.kritische-islamkonferenz.de/Kraussktv.pdf

38

http://www.digitaljournal.com/article/272307

39

http://egyptiangumbo.com/wp-content/uploads/2008/05/niqab.jpg

40

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

41

Ralph Gadhban zitiert al Buchari:

„Die Frau ist eine ‘aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

42

http://debatte.welt.de/kolumnen/82/brennpunkt+nahost/152663/niqabs+und+burkas+die+verschleierte+bedrohungiofb

43

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

Freiheit

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

44

http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

45

http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-die-wahrheit-steht-oft-im-gesicht-geschrieben-und150-die-koerpersprache-der-luegner_aid_172426.html

46

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

47

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

48

In der islamischen Glaubenslehre ist der ganze Frauenkörper Geschlechtsorgan, Tabubereich. Frauenhaar ist Schamhaar, verführerischer Fallstrick des Teufels. Diese genderspaltende, frauenfeindliche Konzeption unterteilt außerdem die Menschheit in Kollektive verschiedener (Minder)Wertigkeit. Nach islamischer Auffassung ist diese Doktrin keinesfalls Kulturgut oder zivilisatorische Errungenschaft, sondern als gottgeschaffene, ureigene Veranlagung unabänderliche Natur der gesamten weiblichen Bevölkerung.

49

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

50

http://www.guardian.co.uk/politics/2006/oct/06/immigrationpolicy.religion

Generaldirektion Präsidentschaft

Direktion der Plenarsitzung

116448 Luxemburg, 10.12.2009

Im Namen des Generalsektretärs bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer mit Schreiben vom 22.11.2009 übermittelten Petition [Nr. 1704-09]. …

Die Petition wurde an den Petitionsausschuss weitergeleitet, der sich zunächst zu ihrer Zulässigkeit, d.h. ob die Petition den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, äußern wird. Nur in diesem Fall wird Ihre Petition inhaltlich geprüft werden. …

Wenn Ihre Petition für zulässig erklärt wird, wird sie der genannte Ausschuss in öffentlicher Sitzung gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments prüfen. …

Mit ausgezeichneter Hochachtung

João REGALO CORRÊA

Abteilungsleiter

Commissione per le petizioni

La Presidente

Brüssel, CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)7690

303850 15.03.2010

Petition Nr 1704/2009

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die darin angesprochenen Fragen den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betreffen.

Mit dem Inhalt Ihrer Petition kann sich der Petitionsausschuss jedoch nicht befassen und hat daher Ihre Bemerkungen zur Kenntnis genommen.

Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass die Prüfung Ihrer Petition somit abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Erminia Mazzoni

Vorsitzende des Petitionsausschusses

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Allemagne

Sekretariat des Petitionsausschusses

Europäisches Parlament

Rue Wiertz

B-1047 Brüssel

Mönchengladbach, 12.04.2010

Petition Nr. 1704-09

Ihr Schreiben 303850 15.03.2010

Ihr Zeichen Brüssel, CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)7690, Commissione per le petizioni, La Presidente

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Mazzoni,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 15.03.2010 und betreffend die Petition Nr. 1704/2009 bitte ich Sie, mir zu erklären, wieso (nachdem der Petitionsausschuss die Petition geprüft und für zulässig erklärt hat), der Petitionsausschuss sich mit dem Inhalt nicht befassen kann.

Welche Institution ist denn für die Weiterbehandlung der Petition zuständig?

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

Commission des pétitions

Le Secrétariat

Brüssel,

CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)21173]

306588 22.04.2010

Frau Gabi Schmidt

Mönchengladbach

ALLEMAGNE

Betrifft: Petition Nr 1704/2009

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Wir nehmen Bezug auf Ihr von 12. April, 2010. Ihnen wurde mitgeteilt, dass der Inhalt Ihrer Petition zwar in den Tätigkeitsbereich der EU fällt, dass eine Stellungsnahme des Parlamentes zu dieser Frage aber bereits vorliegt, nämlich im Rahmen der Europäischen Charta für Grundrechte. Im zitierten Artikel steht klar:

„…..seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“

Das Parlament sieht keinen Anlass, diese Stellungnahme zu revidieren.

Ein weiteres Tätigwerden ist deswegen leider im vorliegenden Fall nicht möglich. Gestützt auf Artikel 14, Abs. 3, des Kodex für gute Verwaltungspraxis darf ich Ihnen gleichzeitig mitteilen, dass keine weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Carolyn Leffler-Roth

Sekretariat

Petitionsausschuss

163. Religionswissenschaftler Rauf Ceylan

7. April 2010

الدين

ad-dīn

Islamisch gedeutete Religion

Der Lotse geht an Bord

Jacques Auvergne betrachtet die nahezu faktenfreien Aussagen, wie sie uns mit »Am wahren Leben vorbei« (DER SPIEGEL 13/2010) Rauf Ceylan als der jüngste Stern am unnötig flimmernden Himmel akademischer Islamdarstellung darbieten mochte

Damit das tausend Jahre alte Frachtschiff der organisierten Scharia unbeschadet durch die Gewässer kultureller Moderne steuern kann, bedarf es eines kundigen Lotsen.

Im Auftrag der kopftuchverharmlosenden Konrad-Adenauer-Stiftung schult ein aus Duisburg stammender Sohn kurdischer Einwanderer Deutschlands künftige Imame bereits in der Türkei. Seit 2009 lehrt Dr. Rauf Ceylan, welcher die Necmettin Erbakan und Yūsuf al-Qaraḍāwī nicht fernstehende Penzberger Moscheegemeinde um Benjamin Idriz als unabhängig und modern lobt, Religionswissenschaften in Osnabrück.

Die weitgehende Grundrechtswidrigkeit des auf Frauenentrechtung und Sexualmagie begründeten Islamischen Rechts verschweigt uns der Einweiser, und schickt die sich auf ihren Auslandseinsatz vorbereitenden Koranpolitiker des türkischen Staatsislam auf den Weg in die gotteslästerliche dāru ʾl-ḥarb.

Als professioneller Islambeschwichtiger gilt es dabei, dem in Ausdünnung befindlichen säkularen deutschen Staat Frachtpapiere vorzuzeigen, die kein Gefahrgut aufweisen. Damit die an Bord befindlichen Schariafreunde als friedenserhaltend gelten können, lässt man das betroffene Publikum, ein Lichtbild eines rotbärtigen Kölner Kittelträgers an die Wand werfend, vor der dräuenden Horde flackeräugiger Hassprediger erschaudern. Der Ceylan-Faktor, oder: Wie sich Nachvollziehbarkeit in nichtmuslimisches Wohlwollen auflöst.

[Hassprediger] … formieren sich meist außerhalb des organisierten Islam, also eben nicht in den Moscheevereinen.

Implizit und dabei grundfalsch: der organisierte Scharia-Islam böte der freiheitlich-säkularen Gesellschaft einen recht verlässlichen Schutz vor gegendemokratischen Predigern. Indirekt lockt uns Ceylan des Weiteren: Je stabiler die Moscheevereine, desto weniger Hassprediger. Dass die politische Doktrin der Scharia gegen das Grundgesetz verstößt und dass der orthodoxe Islam die textile Verschleierung und rechtliche Deklassierung der Frau verlangt, um nicht auf ewig in der Hölle zu brennen, verschweigt uns der Osnabrücker Professor. In Zusammenarbeit mit der theokratie- und islambegeisterten Eugen-Biser-Stiftung und gemeinsam mit den Teilnehmern an der Deutschen Islam Konferenz (DIK; 2006 – 2009) Janbernd Oebbecke und Mathias Rohe sowie mit dem DIK-Teilnehmer (ab 2010) Bülent Uçar sprach Ceylan im November 2009 an der Evangelischen Akademie Tutzing zur »Ausbildung von Imamen in Deutschland«. Zur Tutzinger Tagung eingeladen waren Ayyub Axel Köhler (ZMD), Erol Pürlü (VIKZ), Engin Karahan (Islamrat) und Benjamin Idriz, die Kurzansprachen abgeben durften. Bülent Uçar, einst Düsseldorfer Mitarbeiter im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, ist seit Juni 2008 Professor für Islamische Religionspädagogik, wie Rauf Ceylan lehrt er in Osnabrück.

[Hassprediger] haben kein Theologiestudium absolviert

Ein Studium der Islamischen Theologie, so legt Ceylan uns nahe, würde Prediger gegen eine radikale Auffassung der Scharia immunisieren, etwa nach dem Motto: Je mehr Islam an Deutschlands Universitäten, desto friedlicher das Zusammenleben zwischen Muslimen und Nichtmuslimen.

[Hassprediger] vereinfachen den Islam extrem

Entweder haben Abū ʾl-Aʿlā ʾl-Maudūdī, Sayyid Quṭb und Ayatollah Chomeini den Islam nicht recht verstanden und müssen im Osnabrücker Hörsaal bei Rauf Ceylan zur Nachhilfe erscheinen (nun, sie leben nicht mehr). Oder aber Chomeini, dem als erfolgreichen Staatstheoretiker und Staatsgründer man die Islamvereinfachung nun wirklich nicht vorwerfen kann, war ein Prediger der Liebe.

Die heilssichernd niederrangige Stellung der Frau im Islam wolle man also bitte dulden.

[Hassprediger] bei allen gibt es einen abrupten Bruch in der Biographie

Das Kind von Radikalen also nicht irritieren? Dem Leser von al-Maudūdī, Quṭb oder Chomeini bloß keine Standards allgemeiner Menschenrechte zumuten, das könnte ihn „abrupt“ aus der Bahn bringen und zum Hassprediger mutieren lassen?

[Hassprediger] Diese Imame definieren religiöse Inhalte in ein politisches Konzept um.

Mohammed und Chomeini hatten mit Politik nichts im Sinn. Das war leider ein Scherz.

Islam ist ein politisches Konzept, mit dem Anspruch, die Seele vor der ewigen Verdammnis zu retten. Rauf Ceylan sagt uns freiheitlichen Demokraten jeder Religion, Nichtreligion oder Ex-Religion nicht, worum es geht.

[Hassprediger] trachten nach dem Urzustand des “Goldenen Zeitalters“ …

… des Zeitalters der Glückseligkeit (ʿaṣr as-saʿāda). Die sogenannten Islamreformer oder Modernisten des Islam wie al-Afghani (Sayyid Ǧamāl ad-Dīn al-Afġānī, † 1897), Abduh (Muḥammad ʿAbduh, † 1905) und Rida (Muhammad Raschīd ibn ʿAlī Ridā, † 1935) hatten den Islam keineswegs falsch verstanden, sondern lediglich konsequent angewendet, wiederbelebt. Zusätzlich wird der hochmittelalterliche, die schariarechtliche Zurückweisung des iǧmāʿ, des gelehrigen Konsensus zugunsten der Textanwendung fordernde ibn Taimīya (1263-1328) eingesetzt. Dass die zeitgenössischen, sich oft auf Taimīya oder die genannten „Islamreformer“ berufenden radikalen Prediger wie Pierre Vogel oder Bilal Philips den Krieg gegen die kulturelle Moderne predigen, liegt nicht an einem bruchstückhaften Islamverständnis, sondern an der gotteslästerlichen Moderne.

Hassprediger ist ein Pleonasmus, da nach dem Koran, etwa in Sure 3:110 (Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, al-amr bi-ʾl-ma-ʿrūf wa-ʾn-nahy ʿani ʾl-munkar) ein geheiligter Hass in den Islam wahrhaftig integriert ist.

Islam ist feindbildbedürftig. Ohne den unsichtbaren Teufel und seine sichtbar werdenden Bündnisgenossen der Islamverweigerer, Juden und Frauen ist Allāh und sind seine Stellvertreter (Kalifen) arbeitslos.

Das offen oder wie beiläufig zu inszenierende Quälen der Gehorsamsverweigerer, Pflichtvergessenen, Nichtmuslime und Muslimas ist Teil irdischen Saubermachens (ḥisba) und eine Bedrohung für den säkularen Rechtsstaat, solange das kriegerische Prophetenvorbild und die frauenfeindlichen Hadithen den Weg in den islamischen Himmel pflastern und solange mit dem wörtlich verstandenen Koran Politik und Kindererziehung betrieben wird.

Die heutige (welche sonst) Gesellschaft nach dem möglichst genauen Vorbild des Propheten und seiner Gefährten (ṣaḥāba) aufzubauen, sprich revolutionär umzubauen, ist muslimische Pflicht (ḥisba). Den Schariastaat in Gesellschaft, Straßenzug und Familie nach Kräften zu verwirklichen, ist aus klassisch islamischer Sicht Teil der zutiefst menschlichen, da angeborenen (Konzept der fiṭra, des Geschaffenseins auf Allahgott hin) Gehorsamspflicht (ʿibāda, „Gottesknechtschaft“). Einen anderen Weg der Zurückdrängung des Teufels gibt es nicht.

Der orthodoxe Islam ist der revolutionäre Islam. Allahgott will schließlich keine Zauderer und Quatschköpfe.

Zwar näht sich Professor Ceylan keine frühmittelalterlichen Kittel, doch wird er die berühmten 23 Jahre, in denen die undurchschaubar in Gnade und Grimm gespaltene Gottheit ihre Seelen rettenden Befehle ausgab, niemals hörbar gering schätzen. Damit aber kopiert auch der Osnabrücker Professor für Schariabeschönigung engagiert die irdische Seinsweise des vom Propheten angeordneten gesellschaftlichen Modells und hält die nichtislamische Lebensweise für sittlich minderwertig.

[Hassprediger] Manche fliegen auch nach Saudi-Arabien, studieren dort ein, zwei Jahre und kehren als echte Hardliner zurück.

Ceylan lässt bezeichnenderweise offen, ob diese irgendwie verhängnisvoll Arabisierten allzu lange studiert haben oder aber nicht ausreichend lange. Warum nennt uns Ceylan keine Namen?

[Hassprediger] Die predigen ja nicht in den normalen Moscheen, sondern in Kulturvereinen, in Hinterhöfen.

Hier könnte sich das Islamische Zentrum München (der Muslimbruderschaft zuzurechnen) aber beleidigt fühlen, von Rauf Ceylan entweder als Hinterhofmoschee betitelt zu werden oder aber als spirituell lauwarm. Und den Dienstsitz von Mustafa Cerić, Scheich bei Yūsuf al-Qaraḍāwī über das European Council for Fatwa and Research (ECFR), als „Kulturverein“ (Ceylan) zu marginalisieren, würde manch einen frommen Muslim ebenso erstaunen wie die verweigerte Einstufung der Gebetsstätten der pakistanischen Jamaat-e-Islami, http://jamaat.org, oder der türkisch-islamischen Millî-Görüş-Bewegung als „normale Moschee“.

Hinterhofmoscheen, so dürfen wir den Osnabrücker wohl verstehen, seien gefahrvoll, offizielle Moscheen friedenserhaltend. Uns wird nebenbei nahegelegt, einer künftigen Kooperation zwischen staatlicher Schule und Moscheeverein wohlwollend gegenüber zu stehen.

[Traditionell-konservative Imame] …. vertreten … Obrigkeitsgläubigkeit, Patriotismus, religiöse Toleranz, Gottesfurcht, aber auch eine positive Beziehung zum Staat.

Moment mal, die traditionell-konservativen Imame haben die Scharia abgelegt und den verpflichtenden Hidschab gleich mit?

Ceylan schmuggelt die kulturrassistische Scharia aus seiner Statistik heraus und redet von „religiöse Toleranz, Gottesfurcht“. So lässt sich der Islam freilich harmonisch integrieren und die Vielweiberei (Polygynie) gleich mit.

Bei uns [in Deutschland] sind die Moscheen mittlerweile multifunktional

Vielfachverwendung haben Moscheen seit 1.400 Jahren, als politisches Befehlszentrum, Kaserne und Waffenlager, Ort der Vertragsabschlüsse, Quelle der Intrige und Revolte, Raum der Geselligkeit, Stätte letztgültiger Welterklärung und Startrampe in den ǧihād. Schariagerichtshof oder Islambibliothek (1) bzw. Islamische Universität sind organisatorisch an die Moschee angeschlossen zu denken, arbeiten sie doch, wenn auch räumlich separat, niemals gegen die Moschee.

Dr. Ceylan möchte die Leserschaft über den allumfassenden (totalitären) Charakter des Ortes der Niederwerfung (al-masǧid) offensichtlich im Unklaren lassen, über die Moschee als Kristallisationskern der Moraldiktatur und separatistischen Gegenstaatlichkeit, über die Mosche als sexualpädagogisches Mahnmal und als Garant des persönlichen ewigen Heils. Ob europäische Moscheen mit ihren gelegentlich vorhandenen, eingebauten Supermärkten (ḥalāl), Bäckereien (auch ḥalāl), Rechtsanwaltskanzleien und Frisörgeschäften die parallele Gesellschaft im wahrsten Wortsinne zementieren und dabei ja vielleicht zum Verachten der Lebensweise der „Gottlosen“ (kuffār) aufrufen, problematisiert der Religionswissenschaftler nicht.

Allahs misogyne und kulturrassistische Sozialpädagogik verwirklicht beispielsweise das der iranischen Diktatur wohlgesonnene Islamische Zentrum Hamburg: „Eine weitere Abteilung des IZH im Bereich soziale Angelegenheit ist die Familienberatung und die damit verbundene Problemlösungsfindung. Hierzu dienen diverse diskrete Sitzungen mit Familienberatern, vorzugsweise den Imamen des IZH
Das Prinzip des IZH ist es, schon kleinste Probleme in einer Ehe zu verhindern, um Größere zu vermeiden. Deshalb ist es selbstverständlich, dass eine Scheidung nicht eilig vollzogen wird, sondern dieser Prozess mindestens 3 Monate beträgt“, es folgt der juristisch anspruchsvolle Hinweis: „Bitte beachten Sie die Fristen der endgültigen Scheidung nach islamischem Recht (2).“ Wenn das nicht „multifunktional“ (Ceylan) ist.

Die Freitagspredigten sind proppevoll.

Das kalkuliert albernde „proppevoll“ soll die jenseitsorientierten Spuren verwischen, dass nämlich für Männer die Anwesenheit beim Freitagsgebet (ṣalāt al-ǧumʿa, gemeinschaftlich abzuhalten vorzugsweise in einer etablierten Freitagsmoschee, masǧīd al-ǧumʿa) schlicht verpflichtend ist und dass die Inhalte der Freitagspredigten nicht selten unverhohlen zum Aufbau der Islamischen Gesellschaftsordnung aufrufen, die bekanntlich im Schlafzimmer und bei der frauenentrechtenden Imam-Ehe beginnt.

Am 05.02.2010 warb Dr. İlhami Ayrancı für den arrangierten Tochtertausch im Rahmen der Islamischen Eheschließung: „So verlangt der Koran von uns, dass wir unsere Ledigen und Heiratsfähigen unter uns verheiraten sollen (3).“ Mit dem harmlos erscheinenden „das religiöse und moralische Gebot der moralischen Reinheit und der Ehrenhaftigkeit“ verbirgt uns der Imam aus Memmingen, dass die Tochter aus „ehrenhaftem“, sprich muslimischem, Elternhaus auf keinen Fall einen Nichtmuslim heiraten darf.

Rauf Ceylan mag es billigen oder aber als Religionswissenschaftler nicht wissen, dass etwa in Griechenland seit Jahrzehnten zwölf- oder elfjährige „Bräute“ islamrechtlich einwandfrei verheiratet und geschwängert werden (4). Am eherechtlich ansetzenden, hoch politischen Schlussplädoyer des Dr. Ayrancı: „Ein Muslim sollte den Befehlen seines Herrn und Schöpfers folgen … und derart die Würde der Institution ‘Familie’ schützen … Einen anderen Weg, … für Frieden und Eintracht unter den Menschen zu sorgen, gibt es nicht“ hätte der saudische Großmufti Abdul-Azeez Aal ash-Shaikh nichts auszusetzen. Memmingen liegt ansonsten völlig richtig, für ein menschliches Geschöpf bedeutet al-islām, Allahs Befehl Folge zu leisten.

Der global gegen „Ungerechtigkeit“ kämpfende erwähnte Scheich ʿAbdu ʾl-ʿAzīz Āl aš-Šayḫ nämlich stellte zum Recht des muslimischen Mädchens auf einen begattungsfähigen Ehemann klar: „Oft hören wir in den Medien die Frage nach der Verheiratung Minderjähriger. Dazu ist zu sagen, dass die Scharia der Frau kein Unrecht zufügt. Zu sagen, eine Frau unter 15 Jahren könne nicht heiraten, ist schlicht falsch. Sobald ein Mädchen zehn oder zwölf Jahre alt geworden ist, kann sie zur Verheiratung ausgewählt werden, und wer auch immer jetzt denkt, sie sei zu jung, liegt falsch und fügt dem Mädchen eine Ungerechtigkeit zu (5)“.

Wie Imame Integration fördern können, sehen wir an den rund 15 % der intellektuell-progressiven Prediger.

Derartig „intellektuell“, dass sie die barbarische Scharia mit dem knallbunten Lack der Moderne übermalen, so betrachtet mag selbst ein Ayatollah Chomeini fortschrittlich genannt werden. Wem aber, Allahgott einmal beiseite gelassen, verdankt Deutschland dieses wundersame Sechstel der Progressivimame?

Sie kommen aus religiösen Elternhäusern …

Ceylan legt uns nahe, dass aus den Nestern dezidiert muslimischer Familien charakterlich gefestigte, demokratiesichernde Islamprediger entschlüpfen. Geschickt argumentiert, weiter oben hat der Osnabrücker Religionswissenschaftler ja bereits die Warnung vor dem „abrupten Bruch in der Biographie“ ausgegeben, wovon bei den Orthodoxen der mindestens zweiten Generation sicherlich keine Rede sein kann.

Dem folgsamen SPIEGEL-Leser suggeriert Ceylan: organisierter Islam ist organisierte Menschenfreundlichkeit, je orthodoxer muslimisch, desto weniger radikal. Vor diesem Glaubenssatz aber wird jeder Kenner der Texte und Islamauffassungen von al-Maudūdī, Erbakan oder Cerić warnen müssen und viel eher sagen: Je orthodoxer, desto demokratiefeindlicher.

Sie kommen aus religiösen Elternhäusern und haben sich kritisch mit den traditionellen Koran-Deutungen auseinandergesetzt.

Wenn ja, bitte: mit welchem Ergebnis? Wo ist denn der Imam, der im Namen Allahs hörbar gegen die Scharia und gegen die Sakraljurisprudenz des fiqh anpredigt? Welcher Imam bezeichnet die Deobandi, Jamaat-e-Islami, Millî Görüş oder Muslimbruderschaft als fehlgeleitet?

Oder meint Rauf Ceylan Menschen wie Scheich al-Qaraḍāwī beziehungsweise Tariq Ramadan, wenn er von kritischen Koran-Neudeutern spricht? Der Sohn des Muslimbruders Said Ramadan und die hoch anerkannte islamische Autorität al-Qaraḍāwī sind wahrhaftig nicht unpopulär, und Imamausbilder Ceylan distanziert sich von beiden mit keiner Silbe. Weiter frohlockt Ceylan über die modernisierten Imame:

sie … haben ein modernes Verständnis der Rollen von Mann und Frau.

So gleichheitsfeministisch wie Dr. İlhami Ayrancı oder eher so verständnisvoll wie Bosniens Großmufti Mustafa Cerić?

Oder hält Herr Ceylan einen Tariq Ramadan für gegenmodern, für reaktionär?

Wir würden dem zustimmen. Ceylan warnt vor einer Abwanderung der Gebildeten aus den Moscheegemeinden, einem „brain drain“:

Hochgebildete Akademiker verlassen frustriert ihre Moscheegemeinde, weil ihnen die Modernisierung ihrer Gemeinden zu langsam vorangeht … . Die Islamverbände … verlieren … so ihr wichtigstes Humankapital …

In welche Richtung modernisieren, Richtung universelle Menschenrechte oder Richtung Kalifat? Sollten die Studienabsolventen nicht einfach des muffigen Fundamentalismus, der permanenten Gängelei und der eingebläuten Höllenfurcht sowie des vorgeschriebenen sexuellen Wohlverhaltens überdrüssig sein? Ist aber Religionswissenschaftler Rauf Ceylan überhaupt gegen die an Koransuren und Hadithen textlich fixierte Paradies- und Höllenpropaganda eingestellt, gegen die frauenfeindliche (und männerfeindliche) Enge der islamisch korrekten Sexualität? Der Leser soll sich diese Fragen gar nicht stellen, sondern darf sich gut fühlen, wenn er mit Islamerklärer Ceylan die irgendwie um Befreiung ringenden Moscheegemeinden bedauert. Dann aber wird der Osnabrücker deutlicher:

Wir müssen dringend Strukturen schaffen, um islamische Theologie in Deutschland zu lehren.

Die Scharia auf dem Uni-Lehrplan kommt für uns nicht infrage.

Wir brauchen … einen Islam, der sich von den Herkunftsländern emanzipiert.

Betreibt Ceylan bewusste schariakonforme Irreführung (taqīya)? Von den Nationalstaaten emanzipiert … in Richtung auf das globale Kalifat? Der politische Allahgott hat seit jeher im Weltmaßstab gedacht und geplant.

Vordergründig scheint Professor Ceylan den Einfluss des türkischen Staatsislams (Diyanet İşleri Başkanlığı, Präsidium für Religionsangelegenheiten) auf Deutschlands größte Gruppe von Muslimen verringern zu wollen, was er so deutlich allerdings gar nicht sagen möchte.

Der Appell Ceylans nach einem postnationalen Islam kommt uns leider sehr vertraut vor, wir kennen ihn etwa aus dem Panislamismus des „Islamreformers“ Rašīd Ridā (1865–1935) und natürlich von Abū ʾl-Aʿlā ʾl-Maudūdī, ʿAlī Šarīʿatī (Ali Shariati, Allahs feinsinnigster Theoretiker Islamischer Revolution: „He saw and identified the plage of Westernization“ (6)), Taqī ad-Dīn an-Nabhānī (Kalifatsbewegung Ḥizb at-taḥrīr), Muammar al-Gaddafi (Muʿammar al-Qaḏḏāfī. Brother Leader, Revolutionsführer Libyens), Murad Wilfried Hofmann und so weiter. War denn nicht eigentlich bereits Mohammed (570–632) der erste muslimische Transnationalist?

Wir brauchen eine eigenständige und authentische Theologie

Sharia Law – Made in Germany!

Nein, das brauchen wir nicht. Wir haben bereits eine Rechtsordnung, an einer zweiten besteht kein Bedarf.

Ceylan geht weder zum ḥiǧāb (Verschleierungsbefehl; Geschlechterapartheid) auf Distanz noch zum islamischen Recht des Vaters, seine überprüfbar jungfräuliche Tochter als walī muǧbir (türkisch mücbir veli (7)) in die erste Ehe zu zwingen – was für eine „Authentizität“ ist denn künftig in Osnabrücks Hörsaal vorgesehen, ein Islam jenseits von Kopftuch, Höllenfurcht und Zwangsheirat?

Geduldig erläutert das Ministerium in Malaysia für Rauf Ceylan und seine Osnabrücker Studenten, was walī muǧbir bedeutet:

»Ist das Einverständnis der Braut in ihre Verheiratung erforderlich?

Ja, für jede Heirat ist das Einverständnis der Braut erforderlich. Bei einer noch nie verheirateten Frau (Jungfrau) kommt das Einverständnis von ihrem wali mudschbir [Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang].

Kann das jungfräuliche Mädchen durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden?

Ein jungfräuliches Mädchen kann durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden, soweit die eheliche Verbindung sekufu [standesgemäß] ist und sie für die Braut keine dharar [Beschädigung] ihrer syarie [schariarechtlichen Verpflichtungen] darstellt.

Wer ist wali mudschbir?

Wali mudschbir ist der biologische Vater des Mädchens oder der Großvater väterlicherseits.«

[extremistische Prediger] Wir werden sie nie ganz verhindern können … aber wir müssen ihnen eine große Zahl gutausgebildeter, eloquenter, polulärer Imame gegenüberstellen, echte Stars.

Solche „Stars“ wie Yūsuf al-Qaraḍāwī oder Tariq Ramadan? Oder sind die beiden nicht populär genug?

Von universellen Menschenrechten oder der Gleichberechtigung von Mann und Frau redet Ceylan schon gar nicht mehr, jetzt kommen die Charismatiker auf die Bühne und plaudern Burka und Geschlechtersegregation schön.

Nötig wäre ein solider islamischer Religionsunterricht, der Freiräume zur kritischen, inhaltlichen Auseinandersetzung bietet.

Mit „solide“ meint Ceylan das Allahgesetz, das die Polygamie gestattet und die Verstoßung der Ehefrau. „Solide“ haben Deutschlands Schüler im Islamischen Religionsunterricht (IRU) künftig zu tolerieren, dass die Gottheit das halbierte weibliche Erbe ebenso vorschreibt wie die Bedeckung des weiblichen Haupthaares mit einem Schleier.

Doch die Kinder dürfen ein wenig diskutieren.

Die mittelalterliche Ladung kann in den deutschen Hafen einschwenken. Der Lotse ist an Bord gegangen.

Jacques Auvergne

(1) 6810 Titel und 10288 Bücher: Moscheeeigene Bibliotheken für die künftige allahkratische Staatlichkeit mit ihrem dem Dhimmi-Status vollendeter Multikultur: Großayatollah Khamenei („In der Schule des Ramadan“), Dr. Ali Schariati („Wo fangen wir an“, „Zivilisation und Modernismus“, „Das Menschenbild im Marxismus, in anderen abendländischen Denkschulen und im Islam“), Ayatollah Morteza Motahari („Stellung der Frau im Islam“), A. Ali Amid Zangani („Die Rechte der Minderheiten im Islam“)

http://www.izhamburg.com/bibliothek/Buecher-des-IZH/

(2) Allahs Sozialarbeiter (schiitisch) in der multifunktionalen Moschee

http://www.izhamburg.com/dienstleistungen/Scheidung.php

Die Gottheit will die glückliche Familie, Heiraten im schiitischen Islamischen Zentrum Hamburg: „Die angehenden Ehepartner müssen zur islamischen Eheschließung zunächst mit dem IZH in Kontakt treten … Zur Eheschließung müssen neben den angehenden Eheleuten und dem Imam zwei Trauzeugen vorhanden sein … Die islamische Eheschließung erfolgt in arabischer Sprache. Falls erforderlich oder gewünscht werden Erläuterungen in anderen Sprachen wie Deutsch, Türkisch, Persisch gemacht. … Beide Partner müssen Muslime sein … Wenn es sich um eine erste Eheschließung handelt, muss das Einverständnis des Vaters der Braut vorhanden sein.“

http://www.izhamburg.com/dienstleistungen/Eheschliessung.php

„Dienstleistungen – Eintritt in den Islam“. Es tut uns leid, die Dienstleistung Austritt aus dem Islam führen wir nicht.

http://www.izhamburg.com/dienstleistungen/Eintritt_in_den_Islam.php

(3) DITIB Memmingen, Freitagspredigt vom 05.02.2010, Dr. İlhami Ayrancı zur korankonformen Eheschließung: „Ein Muslim sollte den Befehlen seines Herrn und Schöpfers folgen … und derart die Würde der Institution ‘Familie’ schützen … Einen anderen Weg, … für Frieden und Eintracht unter den Menschen zu sorgen, gibt es nicht.“

http://www.ditib-memmingen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=51%3Afreitagspredigt-vom-05022010&catid=1%3Aaktuelle-nachrichten&Itemid=59&lang=de

(4) Schwangere muslimische Kindbraut aus dem durch teilweise Rechtsspaltung gekennzeichneten Griechenland im rheinischen Düsseldorf

http://www.express.de/regional/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby/-/2858/705568/-/index.html

(5) RIYADH – Abdul Aziz Aal Al-Sheikh, Grand Mufti of the Kingdom. Girls as young as 10 years old can be married:

“We hear often in the media about the marriage of minors. We must know that Shariah law is not unjust for women. … If it is said that a woman below 15 cannot be married, that is wrong. If a girl exceeds 10 or 12 then she is eligible for marriage, and whoever thinks she is too young, then he or she is wrong and has done her an injustice.”

http://www.saudigazette.com.sa/index.cfm?method=home.regcon&contentID=2009011526744

(6) Ali Schariati, der feinsinnigste Theoretiker der Islamischen Revolution. Hier applaudiert Lawrence Reza Ershaghi dem Feind universeller Menschenrechte: “He saw and identified the plague of Westernization amongst his people and he sought a cure from the malignant cancer in Islam because Islam was and is a direct threat to the rampant consumerism and materialism prevalent in the West. He was a man who studied and understood the west and saw its inherent weaknesses. He was not like the modern day Islamic Thinkers which allows the West to dictate the discourse and generate an inferiority complex amongst Muslims”

http://www.iranian.com/Opinion/2003/February/Shariati/

(7) Islam ist Wali Mudschbir (wali mujbir). Schafiitische Rechtsschule, Malaysia

Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian)

Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu and the marriage will not bring dharar syarie to the bride.

http://www.kpwkm.gov.my/new_index.php?page=faq_content&code=4&faqtitleID=5&lang=eng


Follow

Get every new post delivered to your Inbox.