Archiv für Mai 2009

121. Mit Calvins Politreligion zur Islamisierung Europas?

23. Mai 2009

جان كالفن

Johannes Calvin

Calvinismus und Islamisierung

Von Jacques Auvergne, 23. Mai 2009

Es sind noch keine sechs Wochen vergangen, dass der spirituelle Führer der Augsburger Katholiken Bischof Mixa den russischen Dichter Fjodor Dostojewski (1831-1881) mit dem Ruf „Ohne Gott ist alles erlaubt!“ zu zitieren sich bemühte. Seit eineinhalb Jahrhunderten und in Kenntnis der Dostojewskischen Romanfiguren („Die Brüder Karamasow“) sowie mittlerweile zusätzlich der hunderttausendfachen kalkulierten Morde atheistischer Despoten wie Stalin und Mao sie begingen haben wir das Dichterwort („If God doesn`t exist, everything is permitted“) zu ergänzen zum „Ohne Gott ist alles erlaubt – und mit Gott erst Recht?“, berufsbedingt verzichtet der bayrische Bischof allerdings auf die Ergänzung.

Dem Gefolterten oder Gehenkten war oder ist es eher unwichtig, ob er für ein sozialistisches oder nationalsozialistisches Paradies auf Erden leidet, für einen schiitischen Gott Allāh im Teheraner Evin-Gefängnis 2009 oder ob er 1553 für die Genfer Variante des missbrauchten Jesus von Nazareth ermordet wird, angeordnet jedenfalls freudvoll gebilligt vom geistlichen Führer des Schweizer Stadtstaates Johannes Calvin.

Calvin musste als junger Mensch miterleben, wie seinem Vater, lange Jahre war dieser in Kirchendiensten tätig gewesen aber mittlerweile vom so genannten kleinen Kirchenbann belegt, die Totenmesse verweigert wurde. Calvin selbst wäre an vielen Orten Europas durchaus von religiös motivierten Anschlägen oder politreligiösen (katholischen) Gerichtsurteilen an Freiheit und Leben bedroht gewesen. Überhaupt werden beim Begriff Reformierte viele von uns Heutigen an die schrecklichen, dynastisch und machtpolitisch mitbegründeten acht Religionskriege zwischen 1562 und 1598 denken, mit denen Frankreich seine bis zu zehn Prozent an Reformierten auszurotten versuchte, grausamer Höhepunkt war die Bartholomäusnacht in Paris 1572 und waren die folgenden Pogrome mit mehreren Tausend Ermordeten und mit Flüchtlingsströmen bis nach Deutschland, namentlich Berlin.

Genf 1553. Auf dem durchaus einer Flucht gleichenden Weg mit dem Reiseziel Neapel des spanischen Arztes, Juristen und Theologen Miguel Serveto genannt Michel Servet kehrte dieser in Genf ein. Die Stadt Genf als den von Calvins Tugendterror geschüttelten, kleinen Gottesstaat auszuwählen war vielleicht keine besonders gute Idee, denn Calvin, ebenfalls gelernter Jurist und Theologe, betrachtete antitrinitarische Christen als Wegbereiter des Teufels oder Schlimmeres, jedenfalls als Heizmaterial für die Flammen der Hölle, deren Brennwert man hier auf Erden doch bereits einmal prädestinatorisch testen möge.

Den theologischen Streit gegen beziehungsweise für das deine Ehrfurcht erheischende Dogma der irgendwie kosmischen Trinität kennt unser heute islamisierendes Europa seit Paul von Samosata († 268, Christus als inspirierter Mensch), Bischof Arius († 336, der Logos als Weltschöpfer und ein überzeitlich-ewiger Christus) oder Lelio und Fausto Sozzini († 1562 bzw. 1604, rationalistische Bibelauslegung, Ablehnung des Kriegsdienstes).

Auch zwischen den beiden Kritikern der Katholischen Kirche des 16. Jahrhunderts, Johannes Calvin (Jean Cauvin, * 1509) und Michel Servet (Miguel Serveto, * 1511) tobte dieser geheiligte Disput um die legendäre Wesenseinheit von Vatergott, Christussohn und heiligem Geist und war mittlerweile gute zwei Jahrzehnte alt, so lange kannten die beiden Streiter für christliche Lebensweise und Staatspolitik nach ausgiebigen Briefwechseln einander wechselseitig. Allerdings verfügte nur das ach so bescheidene Stadtoberhaupt Calvin über einen Schwarm von Bütteln, Ehrenbürgern, Bürgermeistern und Henkern. Calvin war bereit, vermeintliche Frevler aus religiösen Gründen zu töten und hat Selbiges getan. Servet hat nicht getötet und diese Unterlassung theologisch begründet. Calvin hat Servet religionsrechtlich einwandfrei ermordet, diese Unterscheidung in Täter und Opfer ist wichtig, da 2009, wie wir unten sehen, Calvin durch Publizisten oder Theologen als Opfer (Servets?) angeboten wird.

Am Sonntag, den 13. August 1553 klopfte es bei Calvin, ein getreuer Christenmensch war sich sicher, den berüchtigten Frevler an der Personalunion Jesus-Gott, den Ketzer Servet in der Genfer Kathedrale gesehen zu haben. Calvin hastete zu einem seiner Bürgermeister und organisierte die Verhaftung des gerade einem Gottesdienst beiwohnenden Gottesfeindes. Man sperrte Servet in einen düsteren und besonders verkommenen Kerker. Calvins Privatsekretär Nicolas de la Fontaine führte die Anklage: Häresie und Störung der kirchlichen Ordnung! Noch gute vierzig Tage hatte der in Spanien geborene Theologe, Arzt und Humanist in einem selbst für die damalige Zeit unwürdig schmutzigen Kerker zu leben. Calvin hätte Zeit genug gehabt, zweieinhalb Monate, um Servet zu begnadigen oder sich auch nur hörbar für den Trinitätsgegner einzusetzen. Überzeugungstäter Calvin, so ist zu vermuten, wird in diesen Wochen nicht schlecht geschlafen haben. Es gibt so genannte Christen, welche die Todesstrafe wollen, manche kleinen Freikirchen etwa tun das in vielen Staaten der USA, während sich die Großkirchen weltweit (mittlerweile!) gegen die Todesstrafe einsetzen.

Es mag so sein, dass man Servet auch in einer katholisch beherrschten Stadt hingerichtet hätte, diese „hygienische, reinigende“ Aufgabe allerdings nahm Moralist Calvin sowohl dem Papst als auch der Gottheit ungefragt ab. Servet hatte noch zehn Wochen zu leben, bevor er im Genfer Ortsteil Champel als Ketzer verbrannt wurde. Feingeist Calvin wollte Servets Tod, hätte jedoch im Nachhinein für die rasche Hinrichtung mit dem Schwert plädiert und gegen die Geschrei und Gestank verbreitende öffentliche Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Nun ja, als effizient handelnder Gründervater der reformatorischen Bewegung sprich der heutigen Evangelischen Kirche muss man sich auf das Wesentliche und Machbare beschränken. Calvin also intervenierte nicht und Servet wurde lebendig auf einem großen Stapel Holz verbrannt.

Die am Ort anerkannten „Rechtgläubigen“ (Calvinisten) mögen gedacht haben: Was ist denn dieser ketzerische Freidenker Servet als Leugner der geheiligten Trinität und als Theologe einer deutlich von Platon beeinflussten Emanationstheorie (die Welt als Überströmen des Göttlichen ins Materielle, Christus als lediglich einer von vielen Aspekten offenbarter Güte und Weisheit Gottes) auch für ein Ungeheuer. Die reformierten Schweizer Bürgermeister bewiesen, wie sehr sie die gleichermaßen geistliche wie bürgerliche Sauberkeit zu schätzen wissen, als sie für einen zweckentfremdeten Jesus Christus am 27.10.1553 das Urteil sprachen:

„In dem Wunsch, die Kirche Gottes von solcher Ansteckung zu reinigen und von ihr dieses verfaulte Glied abzuschneiden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. [Dein christlich-irdisches Los, Servet, sei] gebunden zu werden und an den Ort Champel geführt zu werden, und ebendort an einen Pfahl gebunden und lebendig verbrannt zu werden, zusammen mit deinem von deiner Hand geschriebenen und dem gedruckten Buch, solange bis dein Körper in Asche verwandelt ist.“

Das aber ist eine Peinlichkeit für die Evangelische Kirche des Jahres 2009, einen praktizierenden Ketzermörder zu den eigenen Gründervätern zählen zu müssen. Noch vor Melanchthon und Bucer sind die bedeutendsten Reformatoren schließlich Luther, Zwingli und Calvin. Calvin aber tötete für Jesus. Verflixterweise ist 2009 auch noch das Calvin-Jahr abzufeiern, als ob der schwierige Auftrag, die islamische Scharia als demokratiekompatibel zu erklären, denn nicht schon Prüfung genug wäre für Deutschlands evangelische Bischöfe, Pfarrer und Pfarrerinnen. Auch zu dem im Mai 2009 sechzig Jahre alt gewordenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland will das politreligiöse Saubermachen eines Johannes Calvin nicht recht passen, der Genfer Geistliche muss aus Sicht der kulturellen Moderne zur Besetzung eines politischen Amtes als schlicht unfähig erscheinen.

Ob uns Evangelischen da der Islam zu Hilfe kommen könnte, eine Politreligion, die es mit der körperlichen Unversehrtheit (anders als das früheste Christentum) nun gar nicht ernst nimmt? Unter mittelalterlichen Muslimen wie al-Ghazālī oder ibn Taimiyya wäre ein „religiöser Strafrechtler“ Johannes Calvin gar nicht aufgefallen. Während Bischof Mixa heute den Russen Dostojewski zitiert, feiern wir halt mit den dankbaren Imamen des Scharia-Islam den vierhundertsten Geburtstag des Theokraten von Genf. In schariatisch-calvinistischer Eintracht ließe sich auch das von Atheisten, Naturkundlern und sonstigen Gotteslästerern ausgerufene „Darwin Jahr 2009“ einigermaßen unbeschadet überstehen.

Idealist Calvin wollte den Servet (angeblich) nicht aus persönlichem Groll, sondern um des Himmels willen töten. Völlig gegen den zu vermutenden Willen eines, was Blutvergießen oder Steinigung der Ehebrecher betrifft, radikal pazifistischen Juden Jesus. Tugendwächter Calvin liebäugelte ferner mit der Todesstrafe für Ehebrecherinnen und hätte am Strafrecht Saudi-Arabiens oder an der Staatsverfassung des Iran nach 1979 womöglich einige Erbauung gefunden, würde man Allāh einmal durch Christus austauschen, Molla durch Schweizer Pfarrer und Chomeini durch Calvin. Die barbarischen Zeitumstände und die völlig fehlende Trennung von staatlicher und religiöser Herrschaft würdigend ist gerechterweise zu sagen, dass gegen den durch Inquisitor Ory „überführten Häretiker“ Servet im Sommer 1553 auch ein „weltliches“ Gerichtsurteil mit der durchzuführenden Todesstrafe (Verbrennung auf kleiner Flamme gemeinsam mit seinen Schriften) ausgesprochen worden war. „Weltliches Urteil“ dürfen wir dabei als „staatsreligiös-katholisch“ lesen, und bei Blasphemiegesetzen sollten wir an Said Ramadan („Das Islamische Recht“) denken sowie uns für die Abschaffung des deutschen § 166 StGB einsetzen, des so genannten Gotteslästerungsparagraphen.

Um die sittenpolitische und religionsrechtliche Islamisierung Europas zu verhindern, um etwa den Einzug der Scharia ins Familienrecht erfolgreich abzuwehren und um die Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, eben auch für die Kinder und Enkel muslimisch sozialisierter Einwanderer zugänglich zu halten, haben wir nicht lediglich Koransuren, Hadithe, Freitagspredigten und Fatwas zu analysieren. Das islamische Umweltverändern sucht jene Schwachstellen in Moral und Geschichtsbewusstsein auf, an denen die geheiligt verachteten Nichtmuslime (Dhimmis und Harbis) am wirkungsvollsten einzuschüchtern sind. So sehr wir die Ethik eines Jesus, Augustinus oder Luther schätzen, am Ketzerbrenner Calvin sind wir Europäer und Nordamerikaner für den politischen Islam eines Erbakan oder al Qaradāwī willkommen erpressbar.

Im Wissen um das kulturrassistische Medina-Modell des Jahres 622 sowie mit Blick auf den heute genau dreißig Jahre alten iranischen Gottesstaat sollten wir, Angehörige jeder Religion, Ex Religion oder Nichtreligion, genau hinsehen, wie die multireligiösen Islambeschwichtiger der Evangelischen Kirche Deutschlands im so genannten Calvin Jahr 2009 den Förderer der religiös begründeten Todesstrafe, den Theokraten von Genf verteidigen.

Ein erstaunlich humorloser Calvinverteidiger des sich 2009 zum fünfhundertsten Male jährenden Geburtstages scheint sich im Oberkirchenrat Dr. Vicco von Bülow auf der evangelischen Homepage www.ekd.de/calvin/wirken/zweig.html zu finden, der mit dem das Dritte Reich (ebenso wie den streng gläubigen Ketzerverbrenner Calvin) anklagenden Historienroman eines Stefan Zweig in Form von aggressiven, hektischen Suggestivfragen abrechnet. Darüber, ob es inhuman oder vielleicht sogar unchristlich ist, einen Antitrinitarier erst christlich töten zu wollen und dann auch christlich töten zu lassen schweigt der vielleicht sich in seinem Calvinismus beleidigt sehende Dr. von Bülow.

In die gleiche Kerbe schlägt Bischof Wolfgang Huber (in der gleichen Quelle ekd.de wie eben genannt), der allerdings eine aalglatte Sprache vorzieht. Huber und von Bülow verteidigen nicht etwa den als Ketzer verbrannten Arzt, nein, sie greifen Stefan Zweig verbal an, welcher mit „Castellio gegen Calvin. Oder: Ein Gewissen gegen die Gewalt“ dem Wegbereiter der kulturellen Moderne Castellio ein literarisches Denkmal gesetzt hat und ebenso vor dem Nationalsozialismus warnte wie wir heute vor dem politischen Islam. Möglicherweise haben Europas Islamkritiker von Calvinfreunden wie von Bülow und Huber keine Unterstützung mehr zu erwarten.

Religiöse Kulturrassisten wollen die eingebildete Hölle mit menschlichem Brennmaterial füllen, in der Gehirnwindung oder auf dem städtischen Marktplatz. Vom unsäglich arroganten Determinismus eines Johannes Calvin zum sadistischen Lebensgefühl eines kritiklosen Bewunderers von Koran und Scharia ist es nicht weit. Recht auf Leben oder auf körperliche Unversehrtheit für alle Menschen war mit den Herren Mohammed oder Calvin nicht zu machen.

Der nach Sozialismus und Nationalsozialismus dritte europäische Totalitarismus als der politische Islam schickt sich an, mit seelischer und ökonomischer Erpressung Europa mehrere oder gar viele sehr dunkle Jahrzehnte der Barbarei zu bescheren. Freiheitlichen Demokraten werden die Worte des Servet Verteidigers Sebastian Castellio (Sébastien Châtillon, 1515-1563) zu schätzen wissen, der die Zivilcourage hatte, zu den diversen enthemmten Statthaltern Gottes zu sagen: „Einen Menschen töten heißt niemals, eine Lehre verteidigen, sondern: Einen Menschen töten!“

Gleichsam als letzter Überlebender einer glückhafteren, freiheitlicheren Vorzeit konnte Castellio zu uns Heutigen die Kunde herüber retten: „Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war!“ Wir Bewohner von Castellios hedonistischer Nachwelt zunehmender sozialer Feudalisierung und politischer Theologisierung sollten uns fragen, ob unsere Kinder und Enkel sich angesichts des gegenwärtig auch mit Hilfe aller Parteien und Kirchen beförderten Erstarkens des Scharia- und Fiqh-Islam denn etwa nicht in der Rolle des Castellio wieder finden werden.

Der zornige Calvin nannte den Gegner der Todesstrafe und den Verteidiger des Gedankenguts Servets, Sebastian Castellio beziehungsweise Sébastien Châtillon „Werkzeug Satans“.

Den im untergehenden freiheitlichen Europa des Jahres 1936 vom jüdischen Pazifisten Stefan Zweig veröffentlichten Roman Castellio, der den zunehmend totalen Militarismus und Antisemitismus selbstverständlich nur noch in Form eines Historienromans kritisieren konnte, sollte ich bald einmal lesen. Freigeist und Calvin-Kritiker Castellio scheint überhaupt einer der ganz großen moralischen und menschlichen Wegweiser des sechzehnten Jahrhunderts zu sein, und Verständnis für Europas Geschichte kann auch mit literarischer Prosa geschehen. Die Warnung der Herren Huber und von Bülow vor Zweiges Calvin-Kritik jedenfalls ist mir wie eine Auszeichnung nicht gegen, sondern für dieses Buch.

Die aggressive Calvin-Verteidigung geht bereits weiter: Am 22.01.2009 spricht Rolf Wischnath im Rheinischen Merkur unter dem ja vielleicht etwas unsachlichen Titel „Rufmord in Wort und Bild“:

„Literaten, Maler und Dichter haben Calvin als Monster gebrandmarkt. … Die Geschichte des Rufmords an Calvin ist ohne Beispiel. Artikel über ihn in … Geschichts- und Religionsbüchern sind … angefüllt mit Unwahrheiten und Schmähungen. … Schon von Anfang an hat die Polemik Calvin zu einem Zerrbild gemacht, zu einem hartherzigen, kalten Menschenfeind mit einer autoritären, fürchterlichen Theologie.“ Herr Wischnath ist Professor für Systematische Theologie an der Universität Bielefeld und verwendet mit „hartherzig, kalt … autoritär, fürchterlich“ zwar das angemessene Vokabular, siedelt es aber leider außerhalb von Calvins Theologie an und wahrscheinlich auch außerhalb der Theologie Mohammeds, was beides mir wiederum Rolf Wischnath fürchterlich erscheinen lässt. „Rufmord“ soll uns einschüchtern und zum Schweigen bringen, der ganz konkrete „Mord ohne Ruf“ eines Schweizer Reformators an einem spanischen Arzt ist Wischnath keine Silbe wert.

Wischnath am selben Ort: „Calvin hat immer wieder eingeschärft: Wo Gottes Gnade wirkt und Vergebung der Sünden ist, da entsteht auch ein neues, anderes Leben.“ Aufhören! Da läuft es selbst mir als einem Mystiker kalt den Rücken herunter. Dass die Zicken und Schnösel aus Calvins Genf durch die Straßen gehen konnten und jede zweite Nachbarin und jeden zweiten Nachbarn bereits ganz im Hier und Jetzt als für das ewige Höllenfeuer bestimmt annehmen durften, übergeht der professionelle Christ und Autor, das Schweizerische „Grüß Gott“ bekommt angesichts der züngelnden Höllen- oder auch Scheiterhaufenflammen einen aufregend spannenden Beigeschmack. Die womöglich sehr antisozialen Folgen und sicherlich Frustration und Neurosen zeitigende Lehre der Prädestination ist für den aus Nordrhein-Westfalen stammenden, nach 1989 langjährig in Cottbus tätigen Bielefelder Honorarprofessor und evangelischen Reformierten gar kein Thema.

Wischnath weiter, wenig geschichtskundig, dafür voll des Lobes über Calvins christlichen Gesellschaftsentwurf: „Der Staat ist daran zu prüfen, wieweit er dem Anspruch Gottes Raum gibt, dass er dessen Ebenbild, den Menschen, schützt und beschirmt.“ Weshalb der erwähnte Mensch ja auch verbrannt wird, aber nur auf dem Hügel von Champel und nur als Antitrinitarier oder sonstiger Diener Satans. Professor Wischnath: „Dabei ist die Ehre Gottes stets Calvins erstes Bestreben gewesen.“ Kann man wohl sagen, das ist ja das Problem: Ehre Gottes zuerst, Ehre des Ketzers zuletzt, so hielt es schon Ayatollah Ruhollah Chomeini. Bis 2004 war der in den Achtziger Jahren als Abrüstungsbefürworter bekannt gewordene Dr. Wischnath Generalsuperintendent im Sprengel Cottbus, im südlichen, einst sorbisch geprägten Teil des Bundeslandes Brandenburg unweit der polnischen Grenze. Vorwürfe wegen Verdachts einstiger Stasi-Zusammenarbeit gegen ihn wurden um 2003 in Kirche und Presse als haltlos verworfen. Wischnath war 2000-2004 Vorsitzender eines, an sich ist das sehr löblich, Arbeitskreises gegen Fremdenfeindlichkeit und zitiert gerne Martin Niemöller: „Evangelium heißt Angriff!“ Hoffentlich bleibt nach dem Angriff der diversen Götterfreunde von der Demokratie noch etwas übrig.

Seit Fjodor Dostojewski lässt sich die grundsätzliche, menschliche Fähigkeit zu einer für Gerechtigkeit gehaltenen jedenfalls als „Recht“ ausgegebenen brutalen Gewalt spüren und in Worte fassen, jener Gewalt, für deren himmlisch-theistische oder irdisch-atheistische Paradiese ich bei Bedarf einschüchtern, plündern und morden darf. „Wenn Gott nicht existierte, wäre mir als einem Sozialisten oder Nationalsozialisten dann nicht alles erlaubt?“

– „Wenn ich als ein frommer Katholik oder Calvinist, als ein Islamist oder Dschihadist über Gott zu verfügen meinte, ist mir dann im Umgang mit den politreligiösen Gegnern alles erlaubt?“

Als Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes hatte der Westdeutsche Wischnath in den Siebziger Jahren wiederholt die DDR besucht. Zur Entgegennahme des vom Soester Islam Archiv (Gründer in Soest 1981/1982 und Leitung bis 2006 war Konvertit und Schariafreund Herbert Krahwinkel genannt Muhammad Salim Abdullah) verliehenen Muhammad-Nafi-Tschelebi-Preises mutmaßte Wischnath 2001: „Es gibt – wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält – nichts, auf das man sich zur Rechtfertigung von Gewalt und Verbrechen berufen kann, keinen Glauben an Gott, weder im Islam noch im Christentum, aber auch keine atheistische Auffassung, in der Menschen an sich als letzte Instanz und höchstes Wesen glauben.“

„Wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält.“ Sagt der Brandenburger Wischnath. Wenn. Der evangelische Theologieprofessor gibt sich hier in aller Zurückhaltung als Verteidiger des Grundgesetzes Artikels 1, für ein explizites Bekenntnis reicht es allerdings nicht, und spricht natürlich nicht aus oder weiß es erst gar nicht, dass Scharia und islamische Jurisprudenz (fiqh) systematisch und differenziert diskriminieren, dass der gesamte orthodoxe (politische) Islam gegen die Würde jedes Nichtmuslimen verstößt, gegen das Recht auf Leben für Islamapostaten, gegen die Würde und das gleiche Recht der Frau. Im Übrigen hat Wischnath mit diesem Satz ganz Recht und müsste uns 2009 nur noch erklären, dass ein gewisser, vor fünfhundert Jahren geborener Herr Calvin weder von Menschenrechten für Nichtchristen noch von unantastbarer Menschenwürde oder auch nur körperlicher Unversehrtheit für Trinitätsleugner etwas wissen wollte.

Jacques Auvergne

120. Berlin 2009, Teheran 2009

21. Mai 2009

23.05.2009

Sechzig Jahre deutsches Grundgesetz, dreißig Jahre islamische Republik Iran

von Gabi Schmidt

Sehr geehrte Damen und Herren,

der heutige Samstag ist in Deutschland ein ganz besonderer Jubiläumstag. Am 23. Mai 1949, also vor genau 60 Jahren, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, am nächsten Tag trat es in Kraft. Seither gilt: egal, welche Hautfarbe du hast, woher du kommst oder welche Sprache du sprichst, welche Weltanschauung oder Religion du hast oder nicht hast, ob du Frau oder Mann bist, in Deutschland haben alle Menschen die gleichen Rechte, jeder einzelne muss vor Willkür, Benachteiligung und Machtmissbrauch geschützt werden. Das schreibt das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, vor. In den 146 Artikeln steht genau aufgeschrieben, wie alle Menschen, unabhängig von sozialer Rolle, gesellschaftlichem Status oder beruflicher Funktion miteinander umzugehen haben und auf was der Staat aufpassen muss. Aber auch die gesamte politische und rechtliche Ordnung Deutschlands stützt sich auf das Grundgesetz (GG). Es gibt sogar ein besonderes Gericht, das darauf achtet, ob die Grundrechte gewahrt bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort kann jeder Bürger klagen, wenn er glaubt, in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein, ein Gesetz kann auf Verfassungskonformität überprüft werden.

Das Grundgesetz ist die politische Grundordnung Deutschlands, an die sich auch der Staat halten muss. So darf in Gefängnissen nicht gefoltert werden. Laut Art. 8 Abs. 1 haben alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Waffen friedlich zu versammeln, ohne eine eigene Genehmigung einholen oder das Treffen anmelden zu müssen. Aus gutem Grund ist es nicht so einfach, das Grundgesetz abzuändern. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates müssen damit einverstanden sein. Artikel, die wesentliche Verfassungsprinzipien festlegen, dürfen sogar nie eingeschränkt oder gestrichen werden. Dazu gehören die Artikel 1 (unantastbare Menschenwürde) und 20, der Grundsätzliches zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wie Gewaltenteilung, Säkularität, soziale Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus enthält und jedem Deutschen, wenn andere Mittel nicht mehr greifen, ein Widerstandsrecht gegen jeden einräumt, der versucht, die freiheitlich demokratische Staatsordnung zu beseitigen.

Einigkeit und Recht und Freiheit sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Immer wieder hat es Diskussionen über das Grundgesetz gegeben. Schon bei den Sitzungen des parlamentarischen Rates, der Gruppe, die beauftragt wurde, eine demokratische Verfassung für das Nachkriegsdeutschland zu schaffen, gab es heftige politische Auseinandersetzungen über deren Inhalt und Ausgestaltung. Elisabeth Selbert schaffte es gemeinsam mit ihren drei Mitstreiterinnen Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel sowie mit der Unterstützung von Frauenverbänden, gegen die deutliche Überzahl der männlichen Kollegen (61/4) im parlamentarischen Rat ihre Überzeugung von der Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. So heißt es in Art. 3 Abs. 2 GG ausdrücklich: Alle “Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Soweit das Gesetz. Im Alltag zeigte sich jedoch, dass der Umsetzung der vom Grundgesetz geforderten Gleichheitsrechte für Frauen noch große Hindernisse und Widerstände im Weg standen. Vor 50 Jahren war der Mann der „Herr im Haus“, der in allen Fragen des Lebens die letzte Entscheidung hatte. Frauen durften zwar einen Arbeitsvertrag schließen, aber der Ehemann konnte ihn einfach kündigen, wenn er mit der Berufstätigkeit seiner Ehefrau nicht einverstanden war. Als Familienoberhaupt hatte der Vater die „elterliche Gewalt“ über die Kinder. Das hieß: Papa bestimmte, wo es lang ging und die Familie musste sich daran halten.

Erst acht Jahre später, am 03.05.1957 wurde der verfassungsrechtlich verbriefte Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im BGB, das auch heute noch regelt, wie das Grundgesetz im Alltag umgesetzt werden soll, berücksichtigt, es dauerte weitere zwei Jahre bis das Bundesverfassungsgericht endgültig für Rechtsklarheit sorgte und das „patriarchalische Machtwort“ entkräftete. Mehr als 50 Jahre später dürfen wir Bürgerinnen feststellen, dass wir Frauen in der Bundesrepublik zwar weitgehend gleichberechtigt sind, in unseren Bemühungen jedoch nicht nachlassen dürfen. In den Chefsesseln sitzen weiterhin viel häufiger Männer, Frauen bekommen für die gleiche Arbeit noch immer nicht den gleichen Lohn. Zurzeit ähnelt der Alltag vieler Frauen einer ständigen Hetze zwischen Haushalt, Herd, Kindererziehung und Billigjobs. Armut ist weiblich. Das bestätigt der 3. Armutsbericht der Bundesregierung. Die Bedingungen, die an das eigenständige Aufenthaltsrecht trennungswilliger, geschiedener oder nach Zwangsheirat in die Heimat verschleppter Ausländerinnen geknüpft sind, stellen für diese Frauen eine unverhältnismäßige Härte dar.

Es ist noch ein langer Weg zurückzulegen, bis alle Menschen in der Bundesrepublik gleiche Rechte haben. Seit 2002 ist im GG aufgeschrieben, dass der Staat Tiere schützen muss. Die Forderung, auch Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, scheiterte im letzten Jahr jedoch kläglich. Tierschutz vor Kinderschutz – das gibt es wirklich in keinem anderen Land der EU. Während Tierschutz in Deutschland nun Staatsziel ist, müssen Rechte für junge Menschen noch indirekt aus der Verfassung abgeleitet werden. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, sie haben ein Recht auf Bildung, gewaltfreie Erziehung und soziale Sicherheit. Für eine altersgerechte Entwicklung brauchen sie von religiöser Indoktrination freie Räume. Deshalb fordern wir gänzlich kopftuchfreie Kindergärten und Schulen und ein Verbot des Kinderhidjab in der Öffentlichkeit für Mädchen unter vierzehn Jahren. Auch Kinderrechte müssen ins Grundgesetz. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Frieden für alle hier lebenden Bewohner sind ein dauerhaft erstrebenswertes Ziel, dass erarbeitet und verteidigt werden muss. Gleichheits- und Freiheitsrechte fallen jedoch niemandem einfach in den Schoß. Die aktuelle Entwicklung in der deutschen Sicherheitspolitik fallen einem auch in der Bundesrepublik nicht einfach in den Schoß, für seine Rechte muss man kämpfen.

30 Jahre Islamische Republik Iran

Von diesen durchaus noch verbesserungsfähigen deutschen Standards ist der zweite Jubilar, die Islamische Republik Iran jedoch meilenweit entfernt. Mit der Islamischen Revolution ist das vormoderne islamische Recht, die Scharia, wieder eingeführt worden. Da dieses Gesetz niemals schriftlich fixiert wurde, wird die Rechtspflege und Weiterentwicklung der islamischen Jurisprudenz (fiqh) in einer Art Fallrecht System durchgeführt. Bis heute gibt es keine Gewaltenteilung im Staat, der oberste geistliche Führer hat weit reichende Befugnisse.

Im Iran haben weder die Bürgerinnen und Bürger des Landes, noch ausländische Gäste die Wahl, sich morgens vor den Kleiderschrank zu stellen und nach Geschmack, Lust und Laune die Garderobe zusammenzustellen. Durch die Straßen der islamischen Republik patrouilliert die Sittenpolizei und bestraft Verstöße gegen die islamische Kleidungsordnung oder die Haar- und Barttracht der Männer mit einer Geldbuße von bis zu 300 €. Da die meisten eine so hohe Geldsumme nicht bezahlen können, werden sie für 10 Tage ins Gefängnis gesperrt.

Religionsfreiheit gibt es in dieser Theokratie ebenfalls nicht. Anhänger der rechtlich anerkannten Buchreligionen, Zoroastrier, Juden und Christen werden permanent benachteiligt und zu Loyalitätsbeweisen gezwungen, die größte nichtmuslimische Bevölkerungsgruppe, die Bahā’ī wird systematisch verfolgt. Seit 1979 wurden Aufstände der Kurden brutal niedergeschlagen, zahlreiche Zivilisten kamen dabei ums Leben, mehrere kurdische Oppositionelle wurden ermordet. Iran gehört zu den Staaten mit einem sehr hohen Korruptionsindex, universelle Menschenrechte haben in dieser theokratischen Diktatur keinen hohen Stellenwert. Gerichtsverfahren entsprechen nicht internationalen juristischen Standards, Folter und Misshandlungen an Gefangenen sind üblich, einige Gefängnisse des Landes sind für ihre unmenschlichen Haftbedingungen berüchtigt. Immer wieder kommt es vor, dass Gefangene versuchen, sich umzubringen, weil sie den Psychoterror und die sadistischen Misshandlungen der Wärter nicht mehr ertragen können, leider sterben immer wieder Häftlinge an den Folgen von Folter und Körperverletzung durch das Gefängnispersonal. Die Scharia erlaubt Blutrache, auch das Freikaufen eines Täters / einer Täterin durch die Zahlung von Blutgeld an die Familie des Opfers ist nach islamischem Recht statthaft. Das sind Relikte der kulturellen Vormoderne.

In drei Jahrzehnten sind mehr als 150.000 Menschen gesteinigt, enthauptet und erhängt worden. Ihnen wurde teils in überhasteten Prozessen, die an Grausamkeit kaum zu übertreffen sind und die in vielfacher Hinsicht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verstoßen, Vergewaltigung, Ehebruch, Mord, Gotteslästerung, Drogenhandel, Apostasie und Unzucht vorgeworfen.

Wir trauern um diese unzähligen Opfer. Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder, die von diesem menschenverachtenden Regime öffentlich ausgepeitscht, verhaftet, eingesperrt, gefoltert und ermordet wurden.

Seit Anfang dieses Jahres hat die islamische Regierung 120 Menschen hingerichtet. Einige waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, so wie Delara Darabi, die trotz zahlreicher internationaler Proteste am 1. Mai, dem internationalen Arbeiterfeiertag durch Erhängen ermordet wurde. Dass solche Untaten gegen internationale Verträge verstoßen, die der Iran freiwillig unterzeichnet hat, scheint die iranischen Machthaber ebenso wenig zu beeindrucken wie die Vertreter der europäischen Staaten, die mit dem menschenverachtenden Unrechtsregime Iran Handel treiben.

Im Iran gibt es keine Rede- und Pressefreiheit, es gibt keine Versammlungsfreiheit. Journalisten, Internet Nutzer, Blogger, Menschenrechtsaktivisten und andere politische Gegner werden verhaftet, verprügelt, gefoltert, inhaftiert und ermordet, weil sie dem Machthunger der politischen und geistlichen Führer gefährlich werden, indem sie Verstöße gegen internationale Vereinbarungen und die universellen Menschenrechte anprangern.

Vor etwa drei Wochen, am 1. Mai, haben sich im Iran, wie überall auf der Welt üblich, Menschen getroffen, um miteinander friedlich zu diskutieren und den internationalen Arbeitertag zu feiern. Das gefiel den Machthabern jedoch nicht, weshalb nun 170 Arbeiter in Gefängnissen einsitzen. Der islamische Gottesstaat verbietet den Aufbau unabhängiger Gewerkschaften. Werktätige haben kein Streikrecht. Angeblich sollte der Mindestlohn im Jahr 2008 auf 140 US Dollar monatlich festgesetzt worden sein. Tatsächlich bezahlte der Staat als größter Arbeitgeber, 40 % der iranischen Arbeitnehmer stehen in seinen Diensten, willkürlich niedrige Gehälter. Zwei Millionen Beschäftigte wurden seit Monaten gar nicht bezahlt, einige versuchen seit zwei Jahren sich und ihre Familien ohne Lohn durchzubringen. Um sich Zusatzleistungen und Entlassungsabfindungen zu sparen, kündigen viele Betriebe Mitarbeiter, die auf Probe eingestellt wurden, einen Tag vor Ablauf der Probezeit.

In der islamischen Republik leben 71 Millionen Menschen, 20 Millionen Männer und Frauen sind arbeitslos. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu spontanen Protesten, Arbeitsniederlegungen und nicht genehmigten Streiks, die von den Schergen des Staatsapparates brutal niedergeschlagen wurden. Die Teilnehmer an diesen Aktionen wurden verprügelt, diffamiert, teilweise ohne Anklage verhaftet und inhaftiert. Einer von ihnen ist der Transportarbeiterführer Mansour Osanlou. Zusammen mit seinen Kollegen hatte er das öffentliche Verkehrsnetz zum Stillstand gebracht. Mit dieser Aktion wollte er gegen eine neue Verordnung des Regimes protestieren, Fahrgäste in Bussen streng nach Geschlechtern zu trennen, die Männer vorne und hinten die Frauen. Für diese mutige Protestaktion wurde er verhaftet, mehrmals verprügelt und ins Gefängnis gesperrt. Dort muss er eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen, sofern das Urteil, vielleicht durch internationalen Protest, nicht angefochten wird. Ihm werden Gefährdung der Staatsicherheit und Propaganda gegen das Regime vorgeworfen.

Wir fordern den Iran auf, die internationalen Vereinbarungen wie den International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) und die Convention on the Rights of the Child (CRC), die der Iran freiwillig unterschrieben hat, endlich umzusetzen! Alle am 1. Mai verhafteten Arbeiter sind frei zu lassen! Stop child execution!

Gabi Schmidt

119. Soziologie fürs Euro-Kalifat. Über Nilüfer Göle

14. Mai 2009

علم اجتماع

‘ilm al idschtimā’,

Soziologie

Mehr Spaltung in den gemeinsamen Raum?

Über das Wegbereiten einer Implementierung der familienrechtlichen und sexualpädagogischen Scharia in Politik und Sozialwissenschaft. Gedanken zur Soziologin Nilüfer Göle. Von Jacques Auvergne

„Anverwandlungen. Der Islam in Europa zwischen Kopftuchverbot und Extremismus“, so lautet ein Buchtitel der Soziologin Dr. Nilüfer Göle. Deutsch bei Wagenbach, Berlin 2008, französischer Originaltitel: Interpénétrations. L`Islam et l`Europe, bei Galaade Éditions, Paris 2005.

Etymologisch betrachtet ist Soziologie eine Neubildung aus lateinisch socius, Gefährte, Kamerad, und griechisch lógos beziehungsweise logía, Geist oder Lehre. Als eine Wissenschaft ist die Soziologie der Epoche der Aufklärung verpflichtet und dient sie gemäß Max Weber der “Entzauberung der Welt“. Sollte sie jedenfalls. Mit Göle allerdings scheinen Allahs koranisch verbürgte Dämonen und Engel Einzug in die Sozialwissenschaft zu halten.

Was für eine Bilanz ist über Nilüfer Göles Buch zu ziehen, aus dem ich im Folgenden ein paar Zitate vorstelle? Göle wirbt in einer etwas erpresserischen Weise für den Türkeibeitritt. Göle will uns als dezidiert oder relativ säkularen Europäern jeder Religion, Ex Religion oder Nichtreligion eine parallele Lebensweise für alle Muslime Europas nach dem fiqh (islamische Jurisprudenz) und nach der Scharia (geheiligte islamische Pflichtenlehre mit ihren frauenentwürdigenden und menschenrechtswidrigen Elementen) als demokratiekompatibel und als „modern“ verkaufen.

Etwas unbeholfen und wenig wissenschaftlich bedient sich Wortakrobatin und Professorin Göle nicht selten im selben Abschnitt oder gar Satz aus mehreren Schichten von Vokabeln, bald greift sie in die Kiste der Geographie („die Türkei gehört zu Europa“), der Geometrie, Statistik oder Soziologie („Ulrich Beck, Adorno, Horkheimer“, „Feminismus“), bald in diejenige der Gesellschaftskritik („die Moderne“, „emanzipiert“), der Islamwissenschaft („Sayyid Qutb“, „die Islamisten“) oder auch der Pädagogik, um die multikulturell ausufernde Sache dann mit dem Wortschatz aus der Schublade der Studentenbewegung, der Psychologie („Projektion“, „das Fremde“) oder, last but not least, der Scharia („islamische Kleidung“, „fromm“, „das Heilige“) abzurunden.

„Die Frauen, die das Kopftuch tragen, … machen den religiösen Unterschied sichtbar und kommunizieren ihn im öffentlichen Raum. … [Diese Kopftuchfrauen] verändern unser Verständnis von Modernität und Feminismus … wir dachten, modern sein heißt westlich und säkular zu sein, aber damit können wir nicht weitermachen. … Europa … muss sich neu definieren und die alte Reinheit in Frage stellen“, meinte die hier dezidiert postsäkulare Soziologin und Kopftuchverteidigerin Nilüfer Göle 2008 zu ihrem Buch Anverwandlungen (Interpénétrations) in einem Interview vom 15.10.2008 mit der taz [1].

Die wenig schüchterne Göle erklärt uns also endlich, was unter Moderne zu verstehen ist. Säkularität jedenfalls ist laut Göle schlicht von gestern. Europa sehr wahrheitswidrig den Wunsch nach Reinheit zu attestieren beinhaltet den Vorwurf der Hinterwäldlerei, Xenophobie und Magie. Den realen islamischen Keuschheitsterror und den Ekel vor den Unreinen verschweigt uns die Dame. Mit dem abschließenden Marschbefehl: „Deutschland und Frankreich … müssen europäischer werden“ zeigt die moderne Schariafreundin uns verstockten Abendländern zwischen Ostsee und Atlantik, wie wir doch noch einen Weg nach Europa finden können.

In „Anverwandlungen“ verteidigt Göle auf 150 Seiten das frauen- und männerfeindliche Kopftuch, den sexualmagischen hidschāb. Theaterpädagogisch kundig spielt sie ein wenig Moderne und trägt im Beruf offene Haare, zeitweilig frivol tiefen Ausschnitt und gelegentlich aufregend kurzen Rock [2], [3]. Was ihr ja gerne überlassen sein soll und vor allem was in Europa möglich ist. Dass nahezu keine Tochter muslimischer Eltern oder Großeltern zwischen Marokko und Malaysia jeden morgen neu entscheiden kann, ob sie heute hidschāb trägt oder offenes Haar, Tschador oder tiefen Ausschnitt, Burka oder Minirock, das unterschlägt uns die kokette türkeistämmige Soziologin.

Von der deutschen Kommunikationsmanagerin Emel Abidin-Algan (Emel Zeynelabidin, vergleiche Blog Sägefisch Nummer 097. ), Tochter des Muslimbruders und Milli-Görüş-Gründers Dr. Yusuf Zeynel Algan, kennen wir dieses soziale Hütchenspiel mit vollem Körpereinsatz, diesen haarigen dschihād für den hidschāb [taz vom 21.11.2005 [4]. Diesen lautstarken Propagandafeldzug quer durch das im ehemaligen Bonner Regierungsviertel gelegene Museum namens Haus der Geschichte [5] oder auch durch die EMMA Redaktion (Cornelia Filter 2006 [6]], immer ganz aufgeregt ohne Kopftuch doch eben genau für das möglichst weit zu verbreitende islamische Kopftuch [7]. Und für ein Leben nach der möglichst kompletten Scharia für alle Muslime Europas immer gleich mit.

Aus dem fünf Jahre lang gekonnt durch sämtliche Printmedien gestreuten Zitatevorrat der Emel Abidin-Algan: „Wildes Haar. Anders. Spannend. Mein Kopf gehört mir [5]. Was Spannendes. Gebt endlich die Köpfe frei! [6]. Aufregender. Die wilden braunen Locken. Spannend. Ach, ist das nicht herrlich. Ich liebe Rosen. Vielseitiger. Mein Vater. Er wäre glücklich, dass ich glücklich bin. Spannend.“ Zeitgleich erzieht ihr (Ex-?) Ehemann an der islamischen Grundschule Berlin alle Mädchen zum Kopftuchtragen, indes Emel den wildgelockten Wirbelwind abgibt. Einerseits ruft die von Frau Abidin-Algan mitgeprägte Islamische Föderation Berlin (als der de-facto-Landesverband Berlin der extremistischen Milli Görüş) zum verpflichtenden Kopftuchtragen auf, andererseits lässt Emel die WELT-online (Andrea Seibel, 19.12.2005) drucken: „Mein Kopf gehört mir“, Islam ist halt sehr arbeitsteilig. Oder sollten wir von taqiyya reden, kalkulierter Täuschung zur Erreichung des islamischen Ziels? Erst die legal gewordene Scharia vorläufig nur im Personenstands- und Familienrecht, verlässlich den Tugendterror der so genannten islamischen Kleidung, Fernziel Kalifat?

Ist Göle die französische Zeynelabidin beziehungsweise, um eine andere professionelle Islamverharmloserin in der bundesdeutschen Hochschullandschaft zu nennen, die französische Yasemin Karakaşoglu?

Die Wahl des deutschen Titels mag im Leser Assoziationen an das Weltempfinden der Romantik erwecken, das französische interpénétrations enthält jedoch ein deutliches Mehr an Gewalttätigkeit und Grenzüberschreitung und wäre durchaus angemessen mit „von beiden Seiten kommen die Eindringlinge“ oder „wechselseitige Einstiche“ zu übersetzen. Damit mag der deutsche Begriff Anverwandlungen auf ein harmlos Verspieltes hinweisen wollen, was allerdings dem Thema nicht angemessen ist, weil es die islamisch orthodoxe ebenso wie die islamistische Ambition vernebelt, einem militanten Herrschaftskult ohne dauerhaft erwünschte Meinungs- und Religionsfreiheit zu dienen, vielmehr eine theokratische Gegengesellschaft (Polygamie, Verstoßung, dhimma, Kalifat) aufzubauen.

Verweigerte Integration gleicht in der Tat allzu oft einer Camouflage, einer Maske der Als ob Demokratie. Vielleicht ja mithilfe einer installierten Als ob Wissenschaft, einer Als ob Soziologie? Die wir Freiheitsliebenden eigentlich nicht finanzieren sollten.

Nilüfer Göle:

10. Wie sieht Europa sich selbst, als Bollwerk oder als Ort der Verschmelzung? … Je mehr Europa zu einem Ort kultureller Heterogenität wird, desto häufiger artikulieren Europäer die Angst, sie könnten ihre »Reinheit« verlieren, ihr Erbe könnte verblassen …

Der Vorwurf des Abschottens erweckt in den Europäern kalkulierte Schuldgefühle zu kolonialzeitlichen Missetaten: ihr Abendländer verweigert euch der Weltläufigkeit und Weltbürgerlichkeit. Die zeitgleich von Selbstekel wie Machthunger geschüttelten Wachhunde unbegrenzt xenophiler Antietatisten, in Pädagogik, Sozialarbeit, Globalisierungskritik und Migrationsforschung nicht eben selten vertreten, dürfen einmal mehr die Wollust der eigenen Unterwerfung genießen und den edlen Wilden oder göttlichen Fremden, hier in Gestalt einer türkeistämmigen, rotbraun gelockten Fee, um Absolution bitten. Wer Göle widerspricht, muss zum schrecklichen rechten Rand gehören oder Aufklärungsfundamentalist sein oder islamophob. Jedenfalls von gestern.

Vermag die Soziologin in East London oder Amsterdam Slootervaart denn ganz und gar keine Tendenzen von Abschottung auszumachen, bei den Einwanderern meine ich, und da wiederum ganz besonders bei den muslimisch sozialisierten? Slotervaart weist 33 % marokkanischstämmige und 21 % türkeistämmige Einwohner auf.

Umgesetzter Islam ist geheiligte Segregation, kommunalpolitische Abschottung. Verwirklichter Islam teilt die Menschen in Klassen verschiedener sittlicher Wertigkeit und differenzierter Pflichten und Rechte. Den „ewigen und unverhandelbaren“ (Mufti Cerić [10]) Anspruch auf derlei Ungleichbehandlung, Frau Göle vermeidet das folgende Wort aus einer durchaus überprüfenswerten Motivation, nennt man Scharia. Der britische telegraph.co.uk stellte Februar 2006 fest, dass 40 % der britischen Muslime gerne nach der Scharia leben möchten [11]. Aus der Sicht von säkular oder auch lediglich universell-menschenrechtlich Denkenden ist es erfreulich, dass 41 % derselben Gruppe befragter britischer Muslime gegen ein Leben unter der Scharia sind.

Lieben für Allah und Hassen für Allah, der orthodoxe (politische) Islam ruft nach dem sakramentgleichen Grundsatz al walā’-w al barā’a zum Zusammenrücken mit den Recht-Gläubigen sprich vor allem Recht-Handelnden (der wesenhaft leider eher unspirituelle Islam ist von Menschen wie Kelek oder Tībī abgesehen nach wie vor ausgesprochene Orthopraxie) und zur geheiligten Meidung der Nichtmuslime und ihrer vermeintlich gotteslästerlichen Verhaltensweisen auf.

Zur Abschottung rufen auch Sunna (Brauchtum des Wohlverhaltens anhand der hadīth Literatur, der Überlieferung des Handelns Mohammeds) und Scharia (Pflichtenlehre einschließlich der Mithilfe am Aufbau der islamischen Gesellschaft) auf, um der vermeintlichen islamischen Reinheit eine ansteigende, sehr reale Macht und auswachsenden Raum zu verschaffen. Was Frau Göle natürlich genau weiß.

Haben wir „Europäer“ (Göle) „Angst“ (auch Göle), wir könnten unsere nicht von einem arabisch schreibenden Gott offenbarten, sondern von Aufklärungshumanisten über viele Generationen mühselig errungenen und in einer bewundernswerten Demokratietradition verfeinerten, für alle Bürgerinnen und Bürger geltenden allgemeinen Menschenrechte und deutschen Grundrechte verlieren? Juristische Normen verlieren, die auch für gekaufte Ehefrauen oder zwangsverheiratete Töchter muslimischer Eltern Gültigkeit und Zugänglichkeit besitzen? Verlieren etwa an den fiqh Islam? Wir dürfen.

Müssen wir Bewohner eines irgendwie unmenschlichen „Bollwerks“ (Göle) namens freiheitliche Demokratie uns Sorgen machen, dass unser europäisches „Erbe“ (auch Göle) der Pressefreiheit, der Freiheit auf Religionswechsel oder auf hörbar geäußerte Fundamentalismuskritik namentlich Schariakritik in Stadtteilen wie Slotervaart (Amsterdam), Vitry-sur-Seine (Paris) oder Tower Hamlets (London) „verblassen könnte“? Verblassen beispielsweise vor dem barbarischen Scharia Islam? Wir sollten.

Göle:

7. Und zum anderen führt die Präsenz des Islam in Europa eine neue Dimension ein, eine neue kulturelle, religiöse und zivilisatorische Differenz, die die hergebrachten Kategorien des Zusammenlebenss der europäischen Nationen fragwürdig erscheinen lässt.

„Neue Differenz“? So neu auch wieder nicht, Ketzer aus religiösen Beweggründen ermorden, den Erbfeind oder den Untermenschen definieren beziehungsweise religiösen Antijudaismus und rassistischen Antisemitismus pflegen haben wir Europäer ausgiebig geübt. Heute wollen wir gar keine „Differenz“ mehr gegen Ungläubige, Frauen oder Einwanderer, eine Haltung, die uns übrigens kein bisschen „fragwürdig“ (Göle) erscheint.

Nein, anders als der Frau Soziologieprofessorin erscheint uns die Kategorie universeller Menschenrechte oder die Kategorie einer für jeden jungen Menschen zugänglichen schulischen Erziehung und Bildung, die zur Außenansicht befähigt und gegen Fundamentalismus immunisiert, ganz und gar nicht als „fragwürdig“.

7. Der Islam dringt in die Debatten ein … über die Rolle der säkularen Werte bei der Definition des Individuums, über die Gleichheit der Geschlechter, über Feminismus und Homosexualität, über Meinungsfreiheit in bildender Kunst und Literatur.

Kann man wohl sagen. Weshalb wir über Nilüfer Göles Demokratiebegriff verzweifelt sind. No sharia here. One law for all.

Wir brauchen kein Zerspalten unserer Stadtkerne in nachdemokratische, schariatisch befreite Zonen zu dulden. Wir wollen keine von radikalislamischen Kollektiven nach innen propagierte, sexualpolitische Zerlegung des öffentlichen Raumes anhand einer in veritabler Gehirnwäsche andressierten Befrachtung mit islamgerechter Libido und islamgerechter Verachtung. Wir brauchen keine „Toleranz“ gegenüber dem Werben für ein „differenzierendes“ Menschenbild aufzubringen, das Gruppen (Frauen, Christen und Juden, Polytheisten, Islamapostaten) mit differenziert dosiertem, islampädagogischem Ekel und Hass befrachtet. Dieses Entwürdigen und Entrechten geschieht völlig im Einklang mit Koran und Hadithen sowie mit klassischen islamischen Theologen wie al Gazālī oder ibn Taymiyya oder den halbiert modernen, dabei milieuweise hoch angesehenen Predigern wie Sayyid Qutb, Necmettin Erbakan (Türkei), Yūsuf al Qaradāwī (Europäischer Fatwa Rat), Abu Hamza al Masri (London) oder wie Holocaustleugner und Vergewaltigungsrechtfertiger Scheich Tadsch ad Din al Hilali (Sheik Taj el-Din el-Hilaly, Australien).

Zur unter zivilisierten Menschen verachteten Frauenvergewaltigung hatte der genannte australische Scheich islamisch märchenhaft geäußert: Wenn jemand unbedecktes Fleisch auf der Terrasse stehen lässt, und eine Katze kommt vorbei und frisst es, wer ist dann Schuld, der Hausbesitzer oder die Katze? Gegen Scheich ad Din al Hilali, der wie beschrieben jedes unverschleierte weibliche Vergewaltigungsopfer für schuldig an seiner eigenen Vergewaltigung erklärte, organisierten couragierte Bürgerrechtlerinnen (nämlich Frauenrechtlerinnen) unter Führung der resoluten Großmutter Christine Hawkins 2006 den Great Australian Bikini March, einen wenig bekleideten Protestmarsch – just vor die größte australische Moschee [12], [13]. Bravo, sehr demokratisch! Allah ist kleiner.

Weil aus seinem Auto ein unerlaubt langer Gegenstand herausragte, kam unser Scheich in eine australische Verkehrskontrolle und die Polizisten waren ziemlich erstaunt, zu sehen, dass der hohe islamische Geistliche ein unversichertes und nicht angemeldetes Fahrzeug lenkte. Man kündigte eine Geldbuße an, der fromme Mann wurde daraufhin seltsamerweise verbal grob ausfällig. Die anwesenden Polizisten allerdings beharrten auf der Rechtmäßigkeit ihres Tuns, worauf sie von geheiligt erregten Muslimen angegriffen wurden. Soweit zu Scheich ad Din al Hilali. Der mit dem Fleisch und der Katze.

Ägyptens Altbevölkerung der (Juden und) Christen erfährt auf allen Straßen und in allen Behörden tägliche Diskriminierung, die Bahá’í sind nahezu rechtlos. Nichtmuslime dürfen nichts von einem Muslim erben, ein männlicher Hindu und eine Muslima beziehungsweise auch ein Atheist und eine Muslima dürfen einander nicht heiraten. Das ist Allahs Wille. Das ist Islam.

Frauen sind in der Scharia und im fiqh religiös (von Sünde und vom Satan umlauert; von Allāh wesentlich leichter als ein Mann der imaginierten Hölle zugewiesen) finanziell, in ihren Freiheitsrechten (alleine reisen oder ausgehen, arbeiten) und familienrechtlich (Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht hat grundsätzlich der Mann, der die Kinder einer trennungswilligen oder einer verstoßenen Frau schon mal in seinen Clan entführen lässt) Menschen zweiter Klasse. Machtbeziehungen.

118. Alle muslimischen Länder kennen diese Art von Machtbeziehungen, die sich um die Frauenfrage drehen.

Nach dem Vorbild des Propheten, der die sechsjährige Aischa heiratete und mit ihr geschlechtlich verkehrte, als diese neun Jahre alt war, ist in Teilen der Erde wie Mauretanien, Jemen oder Afghanistan die elf- oder zehnjährige Braut völlig üblich, auch wenn es Stimmen wie A. Faizur Rahman gibt, die sich endlich gegen die islamische Kinderheirat aussprechen [14]. Etwas vorsichtig wirbt derselbe Rahman auch gegen eine allzu hedonistisch begründete Vielweiberei [15]. Gegen die Scharia ist Rahman vielleicht eingestellt, vielleicht auch nicht.

Ob die Islambeschönigerin und Soziologieprofessorin Güle jemals ein kritisches Wort über die islamische Kinderheirat oder das Prinzip der nachträglich hinzugekauften Zweit- bis Viertfrau verlieren wird? Beides ist längst in Europa nachweisbar, Kindbraut wie Polygamie.

Scharia beinhaltet Kinderheirat. Die Scharia sei „ewig“, sagt der für europäische Rechtsspaltung und Kalifat arbeitende bosnische Gromufti. Jener Mufti aus Sarajevo als der vielleicht auch („ich bin gegen die Todesstrafe“, oder: „[dem] Landesrecht hat sich auch islamisches Recht zu unterwerfen“) dem göttlichen Flunkern zugeneigte Eugen-Biser-Preisträger Mustafa Cerić [16]) mit seiner Forderung, die Scharia sei „unverhandelbar“.

Authentische Scharia gab es in Düsseldorf im Jahre 2006, worauf der Express (erst am 12.06.2008) „Zwölfjährige bekam Baby in Zwangsehe“ titelte. Der Zweiundzwanzigjährige Bräutigam Hassan N. ist Sohn muslimischer Eltern aus dem EU Staat Griechenland, wo für das ethnoreligiöse Kollektiv der türkischen Minderheit das islamische Familienrecht der Scharia seit vielen Jahrzehnten ganz offizielle Geltung hat. Hassan N. also war bei Heirat und Geschlechtsverkehr 22, die Braut erst elf Jahre alt [17].

Diana Goldermann-Wolf vom Deutschen Kinderschutzbund sagt zu dieser traditionellen oder auch islamisch-religiösen Kinderehe einer Elfjährigen richtigerweise: „Ein Skandal!“, Islam ist eben skandalös, der Düsseldorfer Jugendamtsleiter Johannes Horn verwaltet zwei weitere Kinderheiraten und meint, vielleicht bezeichnenderweise etwas arg politisch korrekt: „Wir gehen sensibel vor“.

„Sensibel“ wird unserer Erfahrung nach bei islamischen Kindbräuten in ja vielleicht auch Ihrem Wohnviertel allerdings nicht reichen, noch nicht einmal bei jugendlichen oder erwachsenen zwangsverheirateten Mädchen oder Frauen. Wenigstens haben Frau Goldermann-Wolf und Herr Horn das Thema Kindbraut öffentlich angesprochen. Wie Uta Keseling am 25.02.2005 in WELT-online ausführlich und kenntnisreich zur familienrechtlichen Scharia der Türken und über deren Leben in der armen griechischen Provinz Thrakien beziehungsweise der ebenfalls sunnitisch-muslimischen (aber Bulgarisch sprechenden) Pomaken in den Rhodopen (Rodopi) berichtete, ist dieser Fall von „ethnisch türkischer“ Kinderheirat bekannt geworden, als das Ehepaar unter Vorlage der Hochzeitsurkunde seinen neuen Wohnsitz im rheinischen Düsseldorf anmelden wollte [18].

Ein verantwortungsvoller Mensch vom Amt alarmierte Jugendfürsorge und Staatsanwaltsschaft. Was eine empfehlenswerte Mischung ist, denn deutsches Jugendamt alleine reicht in solchen Fällen schlichtweg nicht. Leider erstattete der Herr Staatsanwalt erst mal keine Anzeige, da er keinen Anhaltspunkt zu sehen glaubte, dass der Ehemann sich seiner Braut sexuell genähert haben könnte, eine, wie uns die Schwangerschaft zeigt, allerdings fehlerhafte Annahme. Andererseits und das dann sicherlich mit Berechtigung habe der Staatsanwalt Entführung und Verschleppung befürchtet oder sogar („dass man ihm etwas antut“) einen so genannten Ehrenmord [19]. Inzwischen lebt die Tochter bei ihrer Mutter im ländlichen Nordgriechenland, darf ein paar Jahre lang mit ihrem Ehemann keinen Geschlechtsverkehr haben und hütet ihren kleinen Brüder (na, nicht ihr eigenes Kind?) und Mutter wie Tochter meinen schicksalsergeben: „Ja es war Liebe“.

Islam und Liebe. Frau Soziologin Göle ist Türkin, die kleine Braut aus Thrakien desgleichen. Die in Paris lehrende türkische Wissenschaftlerin sagt uns keine Silbe zu den in der Türkei zwar offiziell verbotenen, doch gelegentlich auch mit einer kindlichen Braut arrangierten Zwangsheiraten.

Bella Italia. Ein im italienischen Brescia wohnhafter, junger Arbeitsloser und muslimischer Kosovo-Albaner kauft (Imam-Ehe, geheiligter Brautpreis) sich für 17.000 € eine Braut schariarechtlich einwandfrei ein und schwängert die Elfjährige, die mit inzwischen zwölf Jahren ihr Söhnchen zur Welt brachte [20]. Die Braut behauptet, mit ihrem Eheleben ebenso einverstanden zu sein wie mit ihrem Heiratsalter: „Bei uns macht man das so [21]“. Das ist korrekt, Allāh persönlich hat das seinen mu’minīn, seinen Gläubigen so gestattet. Nach italienischem, zwar nicht göttlichem, dafür wesentlich anständigerem Gesetz ist das allerdings verboten. Mit Europas (Griechenland ausgenommen) Religionsfreiheit ist die noch so islamische Kindbraut eben schlicht nicht abgedeckt.

In Kairo leben ganze veritable Kasten von verstoßenen Frauen verachtet, als Nutte verhöhnt, bespuckt und gleichsam im Untergrund. Nur Wiederverheiratung oder aber Wiederaufnahme in die Herkunftsfamilie böte den „ehrlosen“ (sprich nicht im Besitz eines Mannes befindlichen) Frauen Zuflucht. Also bietet niemand Zuflucht. Das islamische Kopftuch sagt: mich besitzt ein Mann (noch der Vater oder bereits der Ehemann). In vielen islamisch geprägten Staaten haben Mehrheiten von Frauen weder Bargeld noch Bankkonto. Für Soziologin Nilüfer Göle ist das aber alles kein Problem in Sachen Migrationsforschung, diese „Frage nach dem Unterschied“.

20. Mit der islamischen Präsenz taucht die Frage nach dem Unterschied in den zentralsten Bereichen der zeitgenössischen europäischen Kultur auf, vor allem im Bereich des Körpers und der Sexualität, der Erinnerung und des Raumes.

Der zeitgenössischen Kultur? Hofft Nilüfer Göle etwa darauf, dass sich die emanzipatorische, rechtsstaatliche europäische Kultur der völligen Gleichberechtigung für Atheisten und Frauen rasch erledigt haben wird? Unsere wenig berufene Körperspezialistin, Sexualberaterin, Hirnforscherin („Erinnerung“) und Fachfrau für Stadtplanung, Architektur und topologische Psychologie („Raum“) nennt die grausame Kinder- und vor allem die Mädchendressur der islamischen Erziehung nach Sunna und Scharia nicht beim Namen. Den kleinen Kontinent Europa hingegen kritisiert sie intensiv.

Jene Unterwerfung, die mit der von der Scharia sexualmagisch aufgeladenen Monatsblutung (die „Unreinheit“ der menstruierenden Frau wird im Ramadan durch ihr Fastenverbot völlig öffentlich sichtbar), dem Bewahren der Jungfräulichkeit und dem „Arrangieren“ von Ehen einhergeht. Jene Entwürdigung und Entrechtung, die im islamischen Ehevertrag (nikah-nama, hier ein pakistanischer [22]) einer jeden Imam-Ehe aufgeschrieben ist. Jener geheiligte Unterwerfungskult, der im traditionellen islamischen wie im gegenmodern-islamistischen Frauenbild Generation um Generation bereits den Kleinkindern mit Einschüchterung bei islampädagogisch erweckter Angst vor der wahnhaft vermuteten Höllenstrafe (schwarze Pädagogik) beigebracht wird, mit dem Prügeln der Ehefrauen (Koran 4:34 [23]) und dem Prügeln der Kinder und Koranschüler barbarische Spürbarkeit erlangt. Permanente, rigide Tugendkontrolle bei jederzeit drohender sozialer Ächtung verbirgt sich im schwatzhaften Straßenzug, deren Gerüchte eine vermeintlich als frevlerisch oder sittenlos Erkannte töten können (islamrechtlich einwandfreie Steinigung; Mord im Namen der patriarchalischen namus Ehre).

ZEIT. Die Säkularisten und das Militär wollen das öffentliche Leben von islamischen Symbolen säubern. Daher ist das Kopftuch in das Zentrum gerückt.

Der von der Modernisierungsdiktatur zugegebenermaßen geradezu absolutistisch durchgeführte versuchsweise Ausstieg aus dem geistigen Mittelalter schuf erklärlichen und berechtigten Widerspruch. In bekannter islamistischer Manier vertauscht Göle andererseits Täter und Opfer, das Kopftuch als Zeichen der Intoleranz sei erst dann „zentrale Frage“ geworden, nachdem diese intoleranten Militärs und Säkularisten ihren Herrschaftsbereich (der türkischen Öffentlichkeit) „gesäubert“ hatten. Was bewusst nach verwerflicher Säuberungsaktion klingen soll. Göle beschreibt die islamistische Refah Partei in demselben Interview eher ungerührt und hält die von ihr ausdrücklich „politischer Islam“ genannte Bewegung für integrierbar („Erfolg mit Kopftuch“, mit Gunnar Köhne, ZEIT-online 17/1998 [24])

ZEIT. Es ist bislang gut geglückt, nicht nur diese Mädchen ins Bildungssystem, sondern den gesamten politischen Islam in Staat und Gesellschaft zu integrieren. Das sollte nicht abrupt beendet werden. Ansonsten fürchte ich eine radikale, vielleicht auch gewalttätige Jugendbewegung.

Die sind also wohl doch nicht immer so handzahm, die Islamisten? Andererseits begegnen wir dem von Orhan Pamuk („Schnee“) hervorragend in Literatur gefassten türkischen Dilemma und ist ein Militärputsch grundsätzlich nicht sehr wünschenswert (beziehungsweise bringt auch das Islamsubstitut eines doktrinären Stalinismus dem Orient keine freiheitliche Demokratie). Wenn die Türken ihre Institutionen und Männerbünde der Polit-Scharia sowie ihren vorerst eher klandestinen fiqh nicht außer Kraft setzen, mag das noch hundert oder zweihundert Jahre so weitergehen.

Sofern die Menschen in der Türkei überhaupt Lust auf freiheitliche Demokratie, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Frau haben, woran man als Franzose oder Deutscher gerade beim Gespräch mit europäischen türkeistämmigen Einwanderern oder bei der Lektüre von Nilüfer Göle zweifeln darf. Göle versteht die freiheitliche Demokratie nicht oder aber verachtet sie, scheint sie jedenfalls nicht wertzuschätzen und wird sie wohl auch nicht gegen den Islamismus verteidigen. Warum bieten wir dieser Frau eine Bühne?

9. Die Vernichtung der bosnischen Muslime ist dokumentiert, wird aber nicht als Völkermord anerkannt.

Die Soziologin spielt ganz schamlos auf den grausamen, ungefähr eine Millionen von Ermordeten zeitigenden Völkermord der jungtürkischen Bewegung und ihrer Helfer aus der damals xenophoben, islamischen und rassistischen türkischen und kurdischen Bevölkerung an der armenischen Bevölkerung (des gesamten Osmanischen Reichs, insbesondere) Anatoliens) an. Göle will uns mit diesem dreisten und sprachlich bewusst unklaren Einwurf vielleicht ein wenig erpressen, Europa vertusche ja auch einen Völkermord, denjenigen an den Bosniern um Goražde und Srebrenica in den Jahren zwischen 1992 und 1995.

Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches lautet „Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates“. Wobei es allerdings bis in den April 2008 statt „türkische Nation“ in vielleicht rassistischer, jedenfalls völkisch-nationalistischer und dabei angesichts der Existenz der mehr oder weniger diskriminierten Kurden, Zaza, Tscherkessen, Armenier, Suryoye [25] und Griechen in offen minderheitenfeindlicher Weise noch „Türkentum“ hieß.

Im Oktober 2007 wurden Serkis Seropyan und Arat Dink, der Sohn des ermordeten armenisch-türkischen Schriftstellers und Intellektuellen Hrant Dink nach Artikel 301 angeklagt und für schuldig befunden [26]. Einen Tag zuvor hatte der US Kongress (House Foreign Affairs Committee, ohne bindende Wirkung) den Mut gefunden, den Genozid an den Armeniern als Genozid zu bezeichnen. Arbeitet der politische Islam gerade in seiner türkischen Fraktion mittlerweile als ein derartig globales Erpresserkartell, dass der amerikanische Kongress eine türkeiseitig absolut unerwünschte Resolution fasst, um 24 Stunden darauf eine Symbolfigur (Sohn von Hrant Dink) verächtlich zu machen? Dann wären die geeigneten „verräterischen“ Kandidaten gleichsam auf schwarzen Listen geführter Faustpfand außenpolitischen Handelns der Türkei. Was Erdogans etwas nationalistischem und verlässlich kalifatstauglichem, an der Scharia orientiertem politischem Stil entspräche.

Artikel 301 wurde Hunderten von kritischen Menschen zum Verhängnis, darunter Hrant Dink und Orhan Pamuk. Weil man aber in Ankara, Brüssel und Berlin das undemokratische Kleinasien als Vollmitglied in der EU sehen möchte, plante man 2008 vielleicht wenig glaubhaft, den strafbewehrten (bis zu vier Jahren Haft) Artikel 301 zu entschärfen, was Türkeikenner allerdings eher auf das schwebende Verbotsverfahren gegen die islamistische AKP jener Monate zurück führen [27].

Weltweit werden die Vertreibungen und die Morde an den Menschen der unterschiedlichen ethnischen Gruppen des zerfallenden Jugoslawiens verurteilt, eben auch diejenigen an den muslimischen Bosniern („Bosniaken“). Soziologin Göle sollte von der Existenz des vier Jahrzehnte alten, sozusagen romantisch-islamistischen Manifests eines gewissen Alija Izetbegović Kenntnis haben, in dem eine kalifatsähnliche gesamtbosnische Struktur der „Muslimstvo“ beschworen wird und sollte wissen, dass sich immer noch mehrere hundert radikalislamische, oft arabische Dschihadisten mit besten Verbindungen zur Terrororganisation al qaida in Bosnien aufhalten, wie sogar die bosnisch-herzegowinische Regierung einräumt [28].

Auch bedingt durch die Lage der seit dem Mittelalter systematisch diskriminierten (dhimma) orientalischen Christen, der seit Generationen brutal unterdrückten Kurden (vgl. Saddam Husseins militärische al anfal-Operation 1988/89 [29]) sowie angesichts der auch in Europa Lobbyarbeit betreibenden aggressiven politischen Bewegung des Islam sollte man die Menschenrechtssituation der Türkei und des Iraks immer auch gemeinsam betrachten. Was Schariafreundin Nilüfer Göle freilich vermeidet. Der von der EU und der USA zugelassene Schariavorbehalt der irakischen Verfassung wird die assyrischen und aramäischen Christen weiterhin diskriminieren. Wie betnahrin.de 2005 berichtete, protestierten christliche Kriegsflüchtlinge in Bagdad, London, Toronto, Stockholm und Berlin, um die Ausgrenzung der Christen (Chaldoassyrer), Jesiden (Yeziden), Schabbak (Shabak) und Turkmenen anzuprangern [30]. Iraks Wahllokale waren für ethnische Minderheiten und oft nach von Islamisten ausgesprochenen Morddrohungen unerreichbar oder waren erst gar nicht geöffnet worden.

Europas entgrenzt innovative Politikplanerin Göle:

21 Die Frage, wie wir zusammenleben, ist mit dem Begriff des Raums verbunden.

Sinnliche Herrschaft braucht halt Raum. Was bereits Dschingis Khān oder Adolf Hitler wussten. Freiheitliche Demokraten hingegen wünschen sich zwar auch den einen oder anderen Raum zum leben, doch wünschen sie dabei allgemeine Menschenrechte und aufklärungshumanistisch inspirierte Bürgerrechte. One law for all.

Die Scharia installieren, damit Islam zum Staat wird, mit Jacques Delors gesprochen „Europa eine Seele geben“, mit Dorothee Sölle: „Den Himmel erden“?

Sittenlosigkeit, Frevel oder Pflichtvergessenheit (Verstoß gegen die Scharia) zumal die weibliche (schlampiges Kopftuch oder obszöne Nacktheit sprich fehlendes Kopftuch) soll nach Soziologin Göle öffentlich sichtbar werden dürfen:

21. In der europäischen Tradition gibt es dafür den Begriff der »Öffentlichkeit«. … In die europäische Öffentlichkeit fließen die … Beziehungen zwischen dem Islam und Europa mit ein … denn sie ist der Schauplatz der Begegnung, auch wenn es … Konfrontation und Gewalt gibt. Ein Prozess der wechselseitigen Durchdringung und Anverwandlung liegt den neuen transnationalen Dynamiken der europäischen Öffentlichkeit zugrunde. … Durchdringung bedeutet hier eine wechselseitige Veränderung, verweist aber auch auf ein Element von Gewaltsamkeit, das in allem präsent ist, was mit dem Körper und mit Sexualität zu tun hat.

Etwas orakelhaft oder delirierend anmutende Umschreibung dafür, dass Soziologin Göle der parallelgesellschaftlichen Sexualpolitik der Scharia im „öffentlichen Raum“ Geltung verschaffen will. Ein bisschen sexualisierte Gewalt sei bei dieser Islamisierung des öffentlichen Raumes von uns Europäern durchaus zu dulden. Zwangsverheiratungen, Mehrfachehen, Kindbräute, koranischer Prügelvers, Göles Körperpolitik ist, ganz im Einklang mit den regelmäßig frauenfeindlichen Koranversen, Hadithen und Fatwas eben immer auch Frauenpolitik.

Göle frauenpolitisch aktiv:

121. Die Frau als Schlüssel zur Moderne. … der zentrale Konfliktpunkt [ist] jedes Mal die Sichtbarkeit der Frau in der Öffentlichkeit.

Wenn wir also keine Frauenwegsperrer und Hinderer des islamischen Feminismus sein wollen, müssen wir in ganz Europa auf Straßen, Plätzen und im Arbeitsleben uneingeschränkt alle kopftuch-, tschador- und niqabtragenden Frauen in der Öffentlichkeit dulden, legt uns Göle ans Herz. Wir wollen doch nicht etwa die muslimische Frau unsichtbar machen?

„Die Frau als Schlüssel zur Moderne“ (Göle), ohne Frau also keine Moderne, das ergibt, schnickschnackschnuck, ohne Tschador oder ohne Burka keine Moderne. Die Frau ist der Schlüssel?

Die entwürdigte und die entrechtete Frau ist in der Tat der Schlüssel zum Verständnis. Des orthodoxen (politischen) Islam.

Islamversteherin Göle:

147. Die Frauenfrage ist symptomatisch: An ihr zeigen sich die Grenzen der laizistischen europäischen Öffentlichkeit und zugleich steht sie im Zentrum der Dynamik der islamistischen Bewegungen.

Eben, Frau Göle, unsere Menschenrechte sind unverhandelbar, also auch unsere Frauenrechte. Den gleichheitsfeministisch gemeinten, hundert Jahre alten Begriff Frauenfrage für die von Ihnen beabsichtigte offizielle Duldung der Scharia zu verwenden sollten wir zurückweisen. Frau Göle, wir haben Sie durchschaut:

Sie wollen die Menschen politreligiös, sexualpolitisch und rechtlich in zwei Kollektive, Kasten oder Klassen verschiedener Wertigkeit einsperren, Sie wollen den gespaltenen „öffentlichen Raum“ von geschlechtspolitischer Höherwertigkeit (islamischer Mann) beziehungsweise Minderwertigkeit (islamische Frau) oder wollen diese spaltende Teilung islamisch-parallelgesellschaftlich (al walā’-w al barā’a) zulassen und im nationalen und internationalen Recht Europas verankern.

Islam spaltet zweifach, in ekle Nichtmuslime und sich rein haltende Muslime sowie in ekelbehaftete Frauen und dem Paradies näher stehende Männer. Mit diesem Anspruch auf Spaltung namens Islam ist Europa in der Tat konfrontiert und haben sich Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaft auseinanderzusetzen.

Mittendrin in der Entdemokratisierung (Islamisierung) erklärt Muslima Göle uns xenophoben Eurozentrikern, wie wir gefälligst die Ideologisierung des Frauenleibes der selektiv diskriminierenden Scharia in unser Rechtssystem und in unsere Pädagogik einzubauen haben, um endlich in der „Moderne“ (Göle) anzukommen.

Göles Intimsoziologie des öffentlichen Raumes:

146 [Die islamischen Praktiken] beinhalten in erster Linie Widerstand gegen die liberale Definition des Subjekts in dem Sinne, dass sie an die Grenzen von Zurückhaltung und Scham erinnern.

Die dem radikalen Islam unterworfene Frau ist wandelnde Vagina, „Söhnchenfabrik“ (Ayaan Hirsi Ali). Die Ehrenamtliche Sexualpädagogin und hauptberufliche Soziologieprofessorin Göle weiter:

Deshalb ist jede öffentliche Manifestation des Islam auch eine Erinnerung an das Private, das Verbotene, das Geheimnis, das Heilige.

Ganz Europa eine einzige Moschee? Oder ist eine entrückte Soziologin unter die Mystiker gegangen? Und warum soll meine Intimität und Sexualität oder diejenige meiner türkischen Nachbarin jetzt öffentliche Angelegenheit oder Staatsprogramm sein?

Darf die streng „bedeckte“ (radikal verschleierte) Kopftuchträgerin jetzt nicht lediglich ihre Umgebung mobben mit einem schnippischen „Ätsch, ich komme in den Himmel, und du nicht!“ sondern auch streng öffentlich mit „Hallo, ich trage Islam spazieren und bekunde mein heiliges Geheimnis öffentlich“? Obschon, öffentlich bekundet wäre es ja eigentlich kein Geheimnis mehr.

Nilüfer Göle:

Das gilt auch für das »Kopftuch«. Es verweist in der Öffentlichkeit auf den privaten Bereich. … Die Frauenfrage … steht im Mittelpunkt der Debatte, weil sie auf eine mehr kulturelle Dimension verweist, auf eine Produktion neuer Normen.

Himmler und Goebbels waren ab 1925 beachtlich aktiv in der „Produktion neuer Normen“, die palästinensische Hamas oder die libanesisch-schiitische Hisbollah tun in diesen Jahren Vergleichbares.

Frau Göle, Sie haben das iranische Jubiläum vergessen, es sind 2009 genau dreißig Jahre kulturelle Neunormierung im Īrān! Wo sich die dortigen Ayatollahs doch so sehr um die Lösung der „Frauenfrage“ (Göle) bemüht haben.

122. … die Frauenfrage stellt sich als Indikator für ein Zivilisations- und Gesellschaftsproblem.

Stimmt. Kulturelle Moderne oder kulturelle Vormoderne. Universelle Menschenrechte. Gleichberechtigung von Frau und Mann und Rechtsstaatlichkeit für jede Staatsbürgerin und jeden Staatsbürger.

123. Wenn die Frau der Schlüssel ist, bleibt die Frage, wer sich des Schlüssels bemächtigt. Die Islamisten?

Oder die Nationalsozialisten? Nein. Die freiheitlichen Demokratinnen und Demokraten machen das. Und dazu brauchen sie eine ewig flatternde Scharia in ihrem Gruselkabinett und ihrem Geschichtsbuch, nirgendwo sonst. Im Übrigen besteht in Frankreich und Deutschland Religionsfreiheit und darf Frau Göle außerhalb der universitären Dienstzeit in aller Öffentlichkeit oder auch privat zu einer Göttin oder einem Gott ihrer Wahl beten. Ebenso privat oder öffentlich darf an einer Gottheit Zweifel äußern, was sie in Khartūm oder Kābul leider vorläufig unterlassen sollte.

147. Die Frage ist, ob man bereit ist, neu darüber zu verhandeln, was innerhalb der Grenzen des öffentlichen Raums liegt und was außerhalb bleibt.

… was wir ganz und gar nicht sind. Netter Putschversuch, Antrag abgelehnt. Es gelten das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Straßenverkehrsordnung.

Doch Göle ist noch nicht fertig, unsere innovative Soziologin holt nur zu einem neuen Kapitel aus, um bereits im Titel donnernd so etwas Ähnliches wie die die islamische Revolution zu fordern:

Die Grundlagen der europäischen Öffentlichkeit neu denken!

Genau. Frau Göle weiß es gut und Herr Allāh weiß es am besten.

Soweit zur Islamismusbeförderin und Soziologieprofessorin Nilüfer Göle und ihrem Buch Interpénétrations (2005) – Anverwandlungen (2008).

Neben der eine völlige Unbedarftheit in Geographie, Geschichte sowie universellen Menschenrechten beweisenden Behauptung, die Verweigerung der Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union würde eine künstliche Mauer innerhalb (!) von Europa aufbauen und mit diesem niederträchtigen Tun die Türkei als „das Andere“ in Europa konstruieren und zementieren, sagte die Soziologin einen Satz, den wir ja vielleicht als Kampfansage einer Islamistin verstehen dürfen. Am 06.07.2007 meinte Nilüfer Göle auf resetdoc.org zu Nina zu Fürstenberg: „The walls are crumbling between Islam and secularism – die Mauern zwischen Islam und Säkularismus beginnen einzustürzen.“ Von der menschenrechtswidrigen Scharia spricht die Sozialwissenschaftlerin nicht, den keine Rechtssicherheit bietenden fiqh der Muftis jener frauenentrechtend arbeitenden Scharia Gerichte, die einen sozialen Rassismus und Hass auf die Gegner Allahs bekundenden fatāwa (Fatwas) der Scheichs übergeht Frau Soziologin Göle.

Den bedarfsweise zwangsverheiratenden Heiratsvormund (walī mudschbir), die Verstoßung des at talaq, die islamische Polygamie, der geheiligte Jungfräulichkeitskult, das Blutgeld der diyya und vielleicht ja auch die Religionsfreiheit auf abgehackte Hände und Köpfe oder gesteinigte Ehebrecherinnen, versteht unsere Wissenschaftlerin das unter kultureller Moderne? Weiß Frau Soziologin nicht, dass in East-London, Stadtteil Leyton, 34 Francis Road, der Islamische Gerichtshof tätig ist, das Islamic Sharia Council [31]?

Frau Soziologin, sollen wir diese Scharia Gerichte in ganz Europa multikulturell zu dulden? Europäischer Fatwa Rat (European Council for Fatwa and Research, ECFR [32]) um Terrorfreund Yūsuf al Qaradāwī, alles kein Problem, Frau Göle? Die Internet-Präsenz des ECFR arbeitet übrigens seit Frühjahr 2009 nicht länger zusätzlich auch auf Englisch, sondern ausschließlich auf Arabisch. Der anfallsweise sadistische Allahgott und seine irdischen Wegbereiter mit dem Freibrief, die Ungläubigen gelegentlich Schrecken und Qual verspüren zu lassen, selbstverständlich nur aus gutem Grund, scheint die Sprache der ungläubigen Briten zu verschmähen.

Islam ist eben wesentlich mehr als eine Religion im Sinne des bundesdeutschen vierten Grundgesetzartikels. Beherzte Menschen wie der den US amerikanischen Blog usastopshariah.wordpress betreibende Christopher Holton [33] oder der köstliche Humorist und geistreiche britische Religions- und Islamkritiker Pat Condell fordern ein säkulares Recht für alle Bürgerinnen und Bürger und warnen vor dem geduldeten Aufbau einer zweiten Rechtssprechung nach der vormodernen, frauenentwürdigenden und kulturrassistischen Scharia [Pat Condell: 34], [35].

bazonline. Auch der öffentliche Raum sollte pluralistisch verfasst sein: Genau das ist ja das Erbe der europäischen Aufklärung.

Hier [36] verwechselt Göle Meinungsvielfalt mit Rechtsspaltung. Die Soziologin vermengt ein nachhaltiges Mehrparteiensystem mit dem etwas selbstmörderisch geduldeten, parteipolitischen Extremismus, der eben dieses Mehrparteiensystem überwinden, zerstören (Kalifat) möchte. Sie lässt 2008 dieses mit Alexandra Kedves geführte Interview „Die Muslima will Wahlrecht und Kopftuch“ nennen. Abgesehen davon, dass sie wieder einmal die türkischen Nichtmuslime und türkischen Ex Muslime verlässlich übergeht, verbirgt sie vor uns, dass säkulare türkeistämmige Muslime wie Fatma Bläser, Serap Çileli oder Necla Kelek das Kopftuch tendenziell für ein Werkzeug der Frauenunterdrückung halten und beschränkt sich auf legendäre türkische Karrieredamen mit oder eben ohne Kopftuch, von letzteren sie selbst ein Prachtexemplar abzugeben scheint.

Göle in derselben Schweizer bazonline.ch:

bazonline. Ein Beispiel: Ich finde es nachvollziehbar, dass der öffentliche Raum eine gewisse Homogenität haben sollte und Kinder eine Distanz zum Elternhaus lernen. Aber einem Schulkind das Kopftuch zu verbieten, wie es in Frankreich geschieht, halte ich für kontraproduktiv. Das ist sogar gefährlich – genauso, wenn die Türkei den Bürgern den Laizismus per Dekret aufzwingt. Ab wann ist der Wille zur Gleichheit ein Instrument einer Diktatur?

„Laizismus per Dekret“, ein sehr uneuropäisches, nahezu islamisches Gebaren des Mustafa Kemal Atatürk, der die Scharia niemals wirklich verhindert oder auch nur verneint (oder verstanden) hat, Atatürk war eine Mischung aus von Bismarck und Mussolini, ein verspäteter orientalischer Sonnenkönig und Despot, ein nationalistischer und rassistischer Nachbereiter des Armenienvölkermordes. Dass die Türkei bis heute eine „Demokratie ohne Demokraten“ (Kelek) ist, wird man indessen nicht allein einem Atatürk anlasten können.

Frankreichs Kopftuchverbote halten wir Sozialpädagogen für eine gute Sache.

bazonline. Ich Wünsche mir einen Zugang zum Islam, der intellektualisiert, ästhetisiert, und, vor allem, entdramatisiert. Wir teilen den gleichen Raum. …

Islamskeptiker seien dümmlich, plump und panisch? Wir teilen den „gleichen Raum“ leider auch mit Satanisten, Bankräubern, Scientologen, Neonazis und Heroindealern. Wir schaffen allerdings Chancen, für jede und jeden. Scharia und fiqh, orthodoxer Islam und Islamismus sind ein System der differenzierten Diskriminierung, was Göle zuzugeben schwer zu fallen scheint. Bei Licht betrachtet sägen Frauen wie die verwöhnte, liberal erzogene Tochter eines kemalistischen Vaters mit ihrer Islamverteidigung genau den Ast ab, auf dem sie sitzen. Nützliche Idiotinnen des Kalifats. Mittelfristig universitäre Pfründe kassieren, auch keine dumme Strategie. Warum lehrt die religionsfreundliche Dame ihre nachaufklärerische Islamsoziologie eigentlich nicht in Islāmabād oder Daressalām, kurzberockt und rotgelockt, versteht sich?

In postsäkularer Großzügigkeit duldet Nilüfer Göle die zunehmende Abschottung paralleler Räume in den Städten Europas, schariatisch befreiter Zonen, in denen gleiche Rechte für Frauen oder Ungläubige von keinem Geringeren als Allāh „unverhandelbar und auf ewig“ unzugänglich gemacht worden sind.

Unverhandelbar und ewig nennt Bosniens aus universell-menschenrechtlicher Sicht heftig flunkernder („Ich stelle ausdrücklich fest, dass ich gegen all jene Arten von Bestrafung bin, die eine Erniedrigung der menschlichen Würde bedeuten“) Großmufti Mustafa Cerić den sozialen Anspruch islamischen Rechts, mit Nilüfer Göle dürfen wir sagen: den islamsoziologischen Anspruch dieses differenziert diskriminierenden Rechts. Vom Soziologiebegriff eines Max Weber, von den Maßgaben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (New York 1948) hat sich die Kopftuchverteidigerin und rotgelockte Gegenaufklärerin im Minirock allerdings längst verabschiedet, hoffentlich nur vorübergehend. Bis dahin eine Reisewarnung an den orientverliebten europäischen Wissenschaftsbetrieb: Vorsicht, der Scharia Islam hat Humor oder Charme oder Sex-Appeal oder political correctness. Andererseits scheinen wir uns, um den wenig sinnvollen Türkeibeitritt zu legitimieren oder um die Scharia als EU tauglich zu erklären, adrette Mietmäuler ganz gerne auf das Podium zu stellen, bald sozialwissenschaftliche, bald islamwissenschaftliche.

Tell me lies, tell me sweet little lies.

Ohne Kopftuch werben für das Kopftuch, aus dem es für Hunderttausende von Mädchen in fundamentalistischen islamischen Milieus aller Welt und eben auch Europas kein Entrinnen gibt, lebenslang, lebenslänglich. Dabei ist die Soziologin nicht erfolglos geblieben. Zwischen 2004 und 2008 fanden in Berlin, organisiert von der Stiftung Zukunft Berlin des Dr. Volker Hassemer Diskussionen über die zukünftige europäische Zivilgesellschaft statt [37]. Dort sprachen im November 2007 (Dritter Europa-Diskurs) der Präsident der EU Kommision José Manuel Barroso sowie Soziologin Prof. Nilüfer Göle. Bei der Berliner Konferenz gibt man sich irgendwie humanistisch und bürgerlich, jedenfalls nicht schariakritisch und firmiert unter dem Motto: „A Soul for Europe – Europa eine Seele geben – Une âme pour l`Europe“. Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert Pöttering durfte November 2008 nicht fehlen.

Pöttering, der sich niemals hörbar von der menschenrechtswidrigen Scharia distanziert hat, hingegen den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat Israel selbst in der Knesset noch reichlich unpassend kritisiert [38], Pöttering möchte unsere Schulbücher auf „Vorurteile und Stereotype“ untersuchen“. Gemeint ist selbstverständlich nicht der in der Türkei bei Strafe oder jedenfalls sozialer Ächtung zu verschweigende Völkermord an den Armeniern von 1915 und 1916 oder die alltägliche Diskriminierung der Nichtmuslime in Pakistan oder Ägypten (die wir ohnehin zu feige gewesen sind, in unseren Schulbüchern zu drucken). Nein, Pöttering, der sieben Jahre lang (zwischen 1999 und 2005 39) die arabischen Staaten bereiste meint mit „Vorturteile und Stereotypen“ Islamkritik.

Die mutige Ekin Deligöz, in der Türkei geboren, als Kind nach Deutschland gekommen und heute deutsche Staatsbürgerin und Bundestagsabgeordnete, erhielt Morddrohungen, als sie im Oktober 2006 das Kopftuch öffentlich ein Zeichen der Unterdrückung der Frau nannte [40]. Deligöz nennt den hidschāb sicherlich zu Recht dann „ein Politikum“, wenn sogar in den türkischen Medien dazu aufgerufen wird, sie zum Schweigen zu bringen. Ebenso wie Deligöz benannte der Kölner Ralph Giordano [41] die Gefahr, die durch die politische Scharia gegen die universellen Menschenrechte ausgeht: „Das Kopftuch ist ein Politikum ersten Ranges.“

Jacques Auvergne

Fußnoten. Internet-Quellen

1

http://www.taz.de/1/leben/buch/artikel/1/muslime-sind-teil-von-europa/

2

http://www.okumasitesi.com/foto/7524

3

http://www.okumasitesi.com/foto/7528

4

http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2005/11/21/a0215

5

http://www.hdg.de/index.php?id=4626&tx_ttnews[tt_news]=412&tx_ttnews[backPid]=4715&type=98&cHash=b5eaf96136

6

http://www.emma.de/470.html

7

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/02/07/097/

8

http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article335436/Mein_Kopf_gehoert_mir.html

9

http://www.welt.de/politik/article1614347/Gebt_endlich_die_Koepfe_frei.html

10

http://www.ksta.de/html/artikel/1226655108694.shtml

11

http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/1510866/Poll-reveals-40pc-of-Muslims-want-sharia-law-in-UK.html

12

http://www.abc.net.au/worldtoday/content/2006/s1798532.htm

13

http://www.smh.com.au/articles/2006/12/02/1164777846230.html?from=top5

14

http://www.theamericanmuslim.org/tam.php/features/articles/justifying_child_abuse_in_the_name_of_shariah/0017322

15

http://www.sailanmuslim.com/news/?p=904

16

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/710/443449/text/

17

http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby_artikel_1212758529424.html

18

http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das_verheiratete_Kind.html

19

http://www.focus.de/politik/deutschland/in-nrw-aufgeflogen_aid_90335.html

20

http://www.avocado.go.ilcannocchiale.it/print/1960547.html

21

http://www.corriere.it/cronache/08_luglio_03/bambina_serba_venduta_brescia_449c2624-48e4-11dd-a3c9-00144f02aabc.shtml

22

http://www.sdpi.org/know_your_lefts/know%20you%20lefts/nikkah%20nama.htm

23

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Wertingen/Lokalnachrichten/Artikel,-Der-Koran-verbietet-das-Verpruegeln-aber-er-erlaubt-Schlagen-als-Signal-_arid,1328448_regid,2_puid,2_pageid,4506.html

24

http://www.zeit.de/1998/17/Erfolg_mit_Kopftuch?page=1

25

http://www.suryoye-deutschland.de/

26

http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/7040171.stm

27

http://www.handelsblatt.com/politik/international/ankara-reformiert-umstrittenen-tuerkentum-paragrafen;1414900

28

http://www.politik-kultur.de/Texte/Der%20Islam%20in%20Bosnien_.pdf

29

http://de.wikipedia.org/wiki/Anfal-Operation

30

http://www.bethnahrin.de/Bilder/050214Demonstration_Bruessel/index.htm

31

http://www.islamic-sharia.org/

32

http://www.e-cfr.org/

33

http://usastopshariah.wordpress.com/

34

http://www.youtube.com/watch?v=a-KHHKuVVRc

35

http://vids.myspace.com/index.cfm?fuseaction=vids.individual&videoid=44166638

36

http://bazonline.ch/kultur/Die-Muslima-will-Wahlrecht-und-Kopftuch/story/23251423

37

http://www.berlinerkonferenz.eu/515.0.html

38

http://www.welt.de/politik/article907331/Poettering_loest_Eklat_in_der_Knesset_aus.html

39

http://cdu-europa.de/personlich/lebenslauf/

40

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23782/1.html

41

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,484685,00.html

118. Kein Kinderkopftuch im öffentlichen Raum! Kein Kopftuch im öffentlichen Dienst!

10. Mai 2009

09.05.2009

Resolution

gegen den Kinderhidschab und das Frauenkopftuch im öffentlichen Dienst”

Für engagierte Frauen- und Menschenrechtler ist jede Form islamischer Verschleierung von Mädchen und Frauen Teil einer totalitären, politreligiösen Bewegung und weder mit den universellen Menschenrechten noch mit freiheitlich demokratischen Verfassungen kompatibel. Eine weltweite Fundamentalisierung veranlasst mehr und mehr muslimische Eltern ihre Töchter an das „Schamtuch“ (Feridun Zaimoğlu) zu gewöhnen. Helfen Überredungskunst oder pädagogische Tricks nicht, droht man mit der Hölle und mit Prügel.

Selbst moderat gebundene, mit der übrigen Kleidung geschmackvoll abgestimmte Tücher sind daher kein selbst gewähltes Modeaccessoire. Der Druck auf die Mütter durch Sippe, soziales Umfeld und politische wie religiöse Autoritäten die schariakonforme Bedeckung notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist ungeheuer groß. Multikulturalisten, die das Kopftuch als individuellen Weg der religiösen Emanzipation muslimischer Frauen missdeuten, erschweren säkular denkenden muslimischen Familien die Argumentation.

Die schon von weitem erkennbare Verschleierung propagiert und tradiert ein islamisch orthodoxes Menschenbild, das Mädchen und Frauen ebenso verachtet wie es Männer als willensschwache, triebhafte Wesen herabwürdigt. Die islamische Bedeckung spaltet in antagonistische Kollektive, denen ein fairer, respektvoller Umgang miteinander verboten ist: Frauen / Männer, MuslimInnen / NichtmuslimInnen, verschleierte Muslimas / Frauen mit offenen Haaren.

Das „Schamtuch“ fördert daher schon bei Kleinstkindern das Gefühl von Fremdheit und erlebter Segregation. Integration kann so nicht gelingen. Falsch verstandene, entgrenzte Toleranz und Dialogbereitschaft um jeden Preis hat den Einfluss der islamistischen Organisationen gestärkt. Auch daher hat die Anzahl der verschleierten Mädchen und Frauen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen. Viele Grundschülerinnen verlassen das Haus nicht mehr ohne Kopftuch, selbst in Kindergärten sieht man neuerdings Drei- und Vierjährige mit Hidjab. Das Kopftuchgebot diskriminiert bereits diese kleinen Mädchen als Verführerinnen.

Nicht nur der Europaabgeordneten Renate Sommer und der Frauenrechtlerin Mina Ahadi gilt der Kinderhidjab als Kindesmisshandlung und Kinderrechtsverletzung. Geschlechter-Apartheid sowie die grundsätzlich damit einhergehenden, vormodernen Denk-, Verhaltens- und Erziehungsmuster verstoßen gegen das Recht junger Menschen auf eine gleichgestellte und gewaltfreie Erziehung.

Sie behindern eine altersgerechte und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung. Chancengleiche Partizipation an der (Er )Lebenswelt Gleichaltriger unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sonstiger Weltanschauung ist strenggläubig sozialisierten Musliminnen bereits in jungen Jahren nicht möglich.

Die Unterzeichner fordern daher ein bundesweites Verbot des Kinderkopftuchs für Mädchen bis vierzehn Jahren in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus setzen wir uns für das Verschleierungsverbot im öffentlichen Dienst ein. Die Beschäftigten in Institutionen der Verwaltung, der Justiz sowie des Erziehungs- und Bildungswesens sind Repräsentanten und Funktionsträger des säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Sie haben den Anspruch auf und die Verpflichtung zur neutralen Kleidung während ihrer Dienstzeit, ohne die eine wertschätzende und bürgerorientierte Zusammenarbeit kaum möglich ist.

Wir halten ein grundsätzliches Kopftuchverbot in Gerichtsgebäuden, Schulen (französisches Modell) und Kindergärten für unumgänglich. Bei Gerichtsverhandlungen muss zum Schutz der Zeugen und Angeklagten garantiert sein, dass selbst jede unterschwellige Beeinflussung von Plädoyer und Urteil durch politreligiöse Symbole im Saal ausgeschlossen ist. Nur gänzlich kopftuchfreie Schulen und Kindergärten gewährleisten, dass Mädchen und Jungen unabhängig von kultureller Herkunft, Religion und sonstiger Weltanschauung einen Freiraum nutzen und genießen können, in dem sie vor orthodoxer religiöser Indoktrination verschont sind.

Die Unterzeichner sind:

Zentralrat der Ex-Muslime

http://www.ex-muslime.de

Hartmut Krauss, Sozialwissenschaftler, HINTERGRUND-Verlag Osnabrück

http://www.hintergrund-verlag.de

Children First Now (Kinderrechtsorganisation)

http://www.childrenfirstnow.com

Equal Rights Now (Organisation für gleiche Rechte der Frauen)

http://www.equal-rights-now.com

I.so.L.De Lern- und Sprachförderung – i.so.l.de@gmx.de

Wir laden alle freiheitsliebenden Menschen und Organisationen ein, diese Resolution zu unterschreiben und unterstützen

117. Stop the Death Penalty!

9. Mai 2009

دلارا دارابى

Delara Darabi

Delara war mir wie eine Tochter

Von Mina Ahadi

Delara Darabi war gerade 17 Jahre alt, als ich vor sechs Jahren von der drohenden Hinrichtung des jungen Mädchens hörte. Aus der Presse und den Medien hatte ich erfahren, dass, obwohl zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig, die Todesstrafe wegen Mordes gegen sie verhängt wurde. Ich nahm sofort Kontakt zu ihrer Familie auf und versuchte die Öffentlichkeit auf diesen erneuten grausamen Verstoß gegen internationale Vereinbarungen, wie den International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) und die Convention on the Rights oft the Child (CRC) aufmerksam zu machen.

Das erste Telefongespräch mit Delaras Vater dauerte eine Stunde. Die Siebzehnjährige und ihr volljähriger Freund waren in Geldnot geraten. Da fassten die beiden den törichten Plan, gemeinsam eine reiche Verwandte zu bestehlen. Doch ihr Vorhaben schlug fehl. Das Opfer setzte sich zur Wehr, es war der junge Mann der zuschlug und die Überfallene tödlich verletzte. Genau wissend, dass ihm als Volljährigem die Todesstrafe für sein Verbrechen drohte, überredete er seine Freundin, die Tat auf sich zu nehmen. Eine Jugendliche würden die Richter sicher nicht hinrichten lassen. Delara war sehr verliebt und leicht zu überzeugen. Sie wollte ihren Freund, unbedingt vor dem Strick retten. Daher legte sie bei der Polizei das Geständnis ab, ihre Verwandte getötet zu haben.

Dieses Schuldeingeständnis wurde der damals Siebzehnjährigen zum Verhängnis. Die Ermittlungsbehörden hatten trotz vorhandener Anzeichen für ihre Unschuld den Fall nie richtig untersucht. Den Richtern genügte offensichtlich das Geständnis der Minderjährigen, die sich über die Folgen ihrer Aussage nicht im Klaren war. Internationale Proteste, der Widerruf des Schuldbekenntnisses und Delaras nachträgliche Unschuldsbeteuerungen beeindruckten die Richterschaft nicht. Delara wurde wegen Mordes zum Tode verurteilt, ihr damaliger Freund musste wegen Mittäterschaft für zehn Jahre ins Gefängnis

In den sechs Jahren ihrer Haft habe ich Delara und ihre Familie durch alle guten und schlechten Zeiten begleitet und eine starke Beziehung zu dem jungen Mädchen aufgebaut. Mehr als ein halbes Jahrzehnt zwischen Hoffen und Bangen. Diese Zeit war für das junge Mädchen, ihre Familie und alle ihre Freunde eine unglaubliche Belastung.

Delara war ihren Eltern immer eine gute Tochter. Ihr Wesen war zerbrechlich und sensibel. Jeder der sie kannte mochte das fröhliche Mädchen, das immer freundlich und hilfsbereit war. Sie war sehr harmoniebedürftig, konnte keiner Seele etwas zu Leide tun, lachte gerne und liebte das Meer.

Schon als Kind hatte Delara zu malen begonnen. Diese Leidenschaft behielt sie während der Haft bei, Zeichnen half ihr, die menschenunwürdigen Zustände, die in iranischen Gefängnissen herrschen, zu ertragen. Mit einfachsten Mitteln, zeitweise musste sie ihre Fingernägel als Pinsel benutzen, sind in der kahlen, düsteren Gefängniszelle bemerkenswerte Kunstwerke entstanden. Ihre Portraits wirken durch den geschickten Einsatz von Licht und Schatten trotz der fehlenden Farbigkeit fast fotorealistisch, andere, alptraumartig verzerrte Fratzen in schwarz, weiß und grau spiegeln ihre Angst und Verzweiflung wieder. Welch eine Zukunft hätte eine so begabte Künstlerin haben können.

In den vergangenen sechs Jahren haben Aktivistinnen und Aktivisten des Komitees gegen Todesstrafe und ich versucht, gemeinsam durch Berichte in den Medien, durch Ausstellungen ihrer Bilder, mit Petitionen, Unterschriftensammlungen und anderen öffentlichkeitswirksamen Aktionen den Fall Delara Darabi weltweit bekannt zu machen. Tausende E-Mails und Briefe wurden an den iranischen Justizvorsitzenden Shahrodi und den Mahmud Ahmadinejad geschrieben. Auch im Iran haben mehrere hundert Menschen eine Resolution gegen die Todesstrafe an Minderjährigen verfasst. Verschiedene Künstler und sogar zwei oder drei Mollas haben sich für eine Aufhebung des Todesurteils gegen Delara Darabi eingesetzt. Diese breite Bewegung gegen die Exekution hat uns Hoffnung gemacht. Noch in der letzten Aprilwoche haben wir uns im Satellitensender NEUER KANAL gegen die Todesstrafe ausgesprochen.

Am 1. Mai, dem internationalen Arbeitertag, wurde Delara um 6:30 mit der Nachricht geweckt, sie solle sich vorbereiten, es sei ihr letzter Tag. Sie hat diese Aufforderung zunächst nicht verstanden, weil sie noch am Tag zuvor gehört hatte, dass tausende E Mails, Briefe und Unterschriften unter ihrer Petition vermuten ließen, dass sie vielleicht frei kommen würde. Sogar für die Zukunft hatte sie Pläne, in einem Telefonat mit ihrer Mutter am Vortag hatte sie voll Optimismus berichtet, studieren zu wollen, wenn sie wieder frei sei. Nun jedoch die Ankündigung der kurz bevorstehenden Hinrichtung. Delara rannte erschrocken zum Telefon, um ihre Eltern anzurufen, und ihre Worte gehen mir seitdem in meinem Kopf herum:

„Mami, Papi, kommt her, sie wollen mich umbringen. Bitte kommt und sagt, sie dürfen so etwas mit mir nicht machen, bitte kommt, ich habe Angst!“

Delaras Vater anwortete:

„Sei stark liebes Kind, sie möchten dich nur wieder verängstigen, es ist noch nicht soweit das ist unmöglich, sie dürfen dich nicht töten!“

Beide Eltern fuhren sofort mit dem Onkel los zum Gefängnis. Inzwischen ist es 7:00 Uhr morgens, am ersten Mai, einem Freitag. Als sie ankamen, verließ gerade ein Krankenwagen das Gefängnisgebäude und Delara liegt in diesem Wagen. Sie ist umgebracht worden.

Seit ich von Delaras Ermordung weiß, bin ich sehr traurig. Ständig muss ich an das letzte Gespräch zwischen Delara und ihrem Vater denken. Zwischendurch rede ich mit meinen Töchtern hier in Köln, zwischendurch lache ich, doch immer wieder überkommt mich die Erinnerung an das Leben und Sterben von Delara. Sie ist am ersten Mai um 6:30 im Gefängnis aufgeweckt worden, am internationalen Arbeitertag, und hat gehört: Du musst dich vorbereiten, heute ist dein letzter Tag. Stets, wenn wir ihre Bilder ausgeteilt haben, hat mir ihre Stimme sozusagen im Ohr geklungen, sie pflegte zu lachen und zu sagen: „Ich bin jetzt ein Superstar!“ Ich war die erste Person, die dieses schöne Foto von ihr bekommen hat. Damals vor sechs Jahren bereits hat sich mir die Frage gestellt, wie man denn nur diese Mädchen und Jugendlichen umbringen kann, wie man denn nur einen Menschen umbringen kann.

Delara war und ist nicht die einzige Minderjährige aus dem Iran, die zum Tode verurteilt worden ist. 140 dieser jungen Menschen warten auf ihre Hinrichtung. Es gibt Jugendliche, die einen Tag nach ihrem achtzehnten Geburtstag im Gefängnis hingerichtet werden, was für ein ungeheuerliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Ich appelliere an alle Kinderrechts- und Menschenrechtsorganisationen: Lassen Sie uns gemeinsam etwas gegen den Mord an Minderjährigen unternehmen.

Das Internationale Komitee gegen Todesstrafe ruft für Samstag den 9. Mai zu einem Aktionstag gegen die an Delara vollstreckte Hinrichtung auf – machen auch Sie mit!

Für mich war Delara nicht irgendeine Person, sondern ein Teil von uns, ein Teil meiner Familie, sie war wie eine Tochter für mich.

Mina Ahadi


Mina Ahadi
0049-1775692413
minaahadi@aol.com

International Committee Against Executions (I.C.A.E.)

http://www.adpi.net/

Zentralrat der Ex-Muslime

http://www.ex-muslime.de

Rowzane

http://www.rowzane.com

116. Kann Inklusion die Integration vollenden?

1. Mai 2009

Zauberformel Inklusion

1. Mai 2009, Jacques Auvergne

Die Integration ist gescheitert, sagen freiheitlich demokratische Mahner wie Ralph Giordano[1], die eben jene Integration verteidigen und jenen sie ermöglichenden gesellschaftlichen Frieden zu schätzen wissen und erhalten wollen. Beliebt macht man sich mit dieser Haltung 2008 und 2009 in der bundesdeutschen Öffentlichkeit allerdings nicht gerade, denn dazu müsste etwa der Funktionär eines Wohlfahrtsverbandes oder Stadtjugendamtes beispielsweise bereit sein, sich zu universellen Menschenrechten zu bekennen und zugleich vernehmbar eine eigene teilweise oder jedenfalls vorläufige Niederlage einzugestehen. Doch wie in den besonders hektischen Teilen („schnelles Geld machen“) der Ökonomie die Blender und Hochstapler den Ton angeben, so scheint auch die dem evangelischen Johann Hinrich Wichern (Rauhes Haus), der atheistischen und der katholischen Arbeiterbewegung, der Deutschen Jugendbewegung, der Reformpädagogik, der Totalitarismuskritik (Hannah Ahrendt) und nicht zuletzt der gut vier Jahrzehnte alten Studentenrevolte entsprossene Soziale Arbeit nicht nach Dickbrettbohrerei und Mühsal zu lechzen, sondern nach undurchsichtig ausgehandelten Pfründen und etwas lokalpolitischem Ruhm.

Dass Integration gelegentlich dem Wettbewerb in der hohen Kunst des schönen Scheins (impression-management[2]) geglichen hat und gerade in der entgrenzten Toleranz gegenüber dem radikalen Islam zur Als ob Veranstaltung verkommen konnte, hat sich, wenn auch vorerst meist hinter vorgehaltener Hand, herumgesprochen. „Ich mach mir die Welt … wie sie mir gefällt“, singt die allmächtige Pippi Langstrumpf, und Dietrich Schwanitz diagnostizierte, dass die akademische Landschaft selbst zur „Quelle einer geisterhaften Wirklichkeitsverdünnung“ werden konnte[3]. Vielleicht entsprechen dieser wirklichkeitsverdünnten, dabei jedoch stets verlässlich islamfreundlichen Form von gut bezahlter Sponti-Pädagogik und professionell kalkulierter Protestkultur die Liedworte des Herbert Grönemeyer:

die armeen aus gummibärchen
die panzer aus marzipan
kriege werden aufgegessen
einfacher plan
kindlich genial

Eigentlich kann der politische (orthodoxe) Islam als eine systematisch diskriminierende Ideologie, die Frauen herabwürdigt und entrechtet sowie Nichtmuslime und Islamapostaten in sozialrassistischer beziehungsweise kulturrassistischer Weise als Wesen minderen Wertes definiert den utopisch-unverbindlichen Anspruch der Inklusion gar nicht mit tragen. Bedeutet soziale Inklusion doch, dass jeder Mensch in seiner Individualität (atheistisch oder religiös, welcher Hautfarbe, Sprache oder Leistungsfähigkeit auch immer, nichtbehindert oder behindert, hetero- oder homosexuell) akzeptiert wird und als (eben ein) Individuum im Hier und Jetzt volle Teilhabe hat. In der die Zwangsverheiratung durch den Vater billigenden Scharia[4] (Islam) und im fiqh (auch Islam) aber ist für die Frau oder ist für den religiös wie sozial verachteten dhimmī (Juden, Christen) gesellschaftliche „volle Teilhabe“ von Allāh persönlich für alle Zeit verhindert worden. Damit sind Scharia und Fiqh grundrechtswidrig (BRD 1949) und menschenrechtswidrig (UN 1948).

es gibt kein gut, es gibt kein böse
es gibt kein schwarz, es gibt kein weiß
es gibt zahnlücken
statt zu unterdrücken
gibt’s erdbeereis auf lebenszeit
immer für ’ne überraschung gut

Eine Inklusionspartnerschaft (oder Integrationspartnerschaft wie Schäubles Deutsche Islamkonferenz) mit den Vertretern der Islamverbände bliebe einstweilen schlichte Selbstbeschädigung und wäre eine ebenso wenig nachhaltige Demokratie („democracy against itself“) wie ein fiktiver demokratischer Dialog um 1930 mit den werdenden Nationalsozialisten oder ein interreligiöser Dialog um 1990 mit einer sich zunehmend terroristisch entwickelnden Ōmu Shinrikyō („Aum-Sekte“ manichäischen Weltekels) des absoluten Gehorsam fordernden Shōkō Asahara.

Der Allāh der ewigen, teils sadistisch diskriminierenden, teils verlässlich willkürlichen Scharia fordert absoluten Gehorsam, die undemokratischen (islamrechtlichen) Urteile zu Personenstandsrecht[5] und Erbrecht[6] der vormodernen (Vergeltungsrecht so genannten Talionsprinzips, vgl. diyya Blutgeld[7]; die islamistische Fethullah Gülen-Bewegung bewirbt und verharmlost die diyya[8]) Scharia Gerichte ermöglichen keinen Widerspruch oder Einspruch, die Fatwas der radikalen, geheiligt frauenverachtenden und regelmäßig antisemitischen Gelehrten um hidschāb- und Terrorfreund Yūsuf al Qaradāwī werden womöglich in Europas antimodernen Parallelgesellschaften einen schier unentrinnbaren Konformitätsdruck erzeugen. Diese genannten Werte, ihre Institutionen (Europäischer Fatwa Rat ECFR[9]) und politreligiös aktiven Einzelpersonen darf eine sich freiheitlich-demokratisch verstehende Gesellschaft keinesfalls „inkludieren“, dem Einzelnen darf vielmehr sehr wohl („intolerant, exkludierend“) abverlangt werden, sich von seinem demokratiefeindlichen Gedankengut zu distanzieren.

Die Freunde des Begriffes oder vielmehr der Zauberformel der Inklusion scheinen von politischem oder religiösem Extremismus keine Kenntnis zu haben, was für einen berufenen und fleißigen Kindergärtner oder Sonderpädagogen zunächst kein Ausweis großer Unfähigkeit ist. Vielleicht hätte das Konzept der Inklusion auch keinen Schaden zu stiften gedroht, wenn es im Bereich der Heilpädagogik und Sonderpädagogik, etwa im Arbeiten für Teilhabe und Eingliederung behinderter Kinder in zu schaffenden barrierefreie Kindergärten („geändertes System“) verblieben wäre. Wahrscheinlich noch nicht einmal das, dem Klient wird (empowerment) womöglich nichts mehr abverlangt, echte Erfolge beim Befähigen werden beim Inklusionskonzept schlicht unüberprüfbar und verstecken sich hinter dem berüchtigten Index-Fragebögen („gut, dass wir darüber geredet haben“). Doch der infantilen Gesellschaft (verschleierte oder verkitschte Scharia, interkultureller oder interreligiöser Dialog; ein die Prügelverse und Apostaten-Mordaufrufe ausblendender „Bambi-Islam“) gelang es, so sehr verschiedene Dinge wie kindliche Halbseitenlähmung und den Ekel vor den Ungläubigen ausgleichend und wertschätzend einzubeziehen und gleichzustellen, Hörbehinderung und Frauendressur (hidschāb vermeidbarer Behinderung) äquidistant zu diskutieren und (unverändert) zu integrieren sprich zu inkludieren.

Beginnen entgrenzt tolerante Altachtundsechziger nun damit, europäisches gleichheitsfeministisches Emanzipationsbestreben (Alice Schwarzer) und orthodox-islamische Wohlverhaltenskontrolle in eine Inklusionspartnerschaft zu bringen? Von der kulturellen Moderne wird dabei nicht mehr viel übrig bleiben. Gut gedacht ist eben nicht gut gemacht: Ein inkludierter Radikalismus (Mun-Sekte; Kinder Gottes; Scientology; inkludierte deutsche, türkische oder arabische Bewunderung für Hitlerismus und Nationalsozialismus; inkludierte Konzepte und Institutionen des Scharia Islam um dhimma, fiqh; dschihād; Kalifat) wird Hedonismus und Spaßkultur ein jähes Ende bereiten, was für die Damen und Herren Spaßvögel doch eigentlich bedauerlich sein müsste.

sie sind die wahren anarchisten
lieben das chaos, räumen ab
kennen keine rechte, keine pflichten
ungebeugte kraft, massenhaft
ungestümer stolz

Freilich geht Demokratie nicht gegen die Demokraten. Genau hier vernebelt eine nach wie vor zur Arbeit an der Integration verpflichtete, nämlich an universellen Menschenrechten orientierte die Soziale Arbeit mit dem glitschigen Begriff der Inklusion jede weitere (womöglich unerwünschte?) Qualitätskontrolle, jedenfalls eine jede wissenschaftliche Überprüfbarkeit. Entgrenzte Empirie: Wenn es extremistisch und nachdemokratisch wird, eben noch rasch einen Fragebogen austeilen. Man spielt ein wenig Demokratie, guckt betroffen oder knipst professionell ein engagiertes Lächeln an. Und lässt die in ihre Großfamilie eingesperrten, der völlig selbstverständlichen Zwangsverheiratung ausgelieferten Menschen dasselbe Kreuzchen auf dem Index-Fragebogen zeichnen wie die Tochter einer Gleichheitsfeministin. Aus den einstigen Ansprüchen des widerständigen zivilen Ungehorsams (civil disobedience, Thoreau) und der genauen Kenntnis um Oben und Unten (I have a dream, King) wurde die sich nun gegen die kulturelle Moderne richtende (Ethik und) Ästhetik der Wertebeliebigkeit, wie sie im in diesen Text eingestreuten Lied „Kinder an die Macht“ des (von ihm vielleicht ja ganz anders gemeinten) Herbert Grönemeyer aufklingt. Die selbstverliebte und infantile Gesellschaft wurde der Freiheit überdrüssig.

gebt den kindern das kommando
sie berechnen nicht, was sie tun
die welt gehört in kinderhände
dem trübsinn ein ende

Globalisierungskritiker und islamische Revolutionäre aller Länder vereinigt euch. Sonderpädagogen, Pädagogen und Sozialarbeiter, lassen wir unsere Klienten Allahs kultursensibles Familien- und Personenstandsrecht inkludieren und moderieren wir dazu. All different, all equal, verteilen wir Fatwas und Koranverse gratis. Kopftücher machen immun gegen Rassismus. Betreiben wir mit Index-Fragebogen und Mediation die Implementierung der ewigen Scharia.

Muslimmädchen, den Schulsport betreffend, ist deine Duschkabine denn auch wirklich deiner Religion entsprechend? Als Ressource kannst du die benachbarte Moschee heranziehen. Vergiss nicht, muslimisches Mädchen, was bei der letzten Fragebogenaktion festgestellt wurde: „Auch haben sich Eltern über den ‚Mangel an Anstand’ beklagt, der im Sportunterricht durch die Duschordnung entsteht[10]“. Muslimjunge, verstößt dein Biologieunterricht denn nicht gegen deine religiösen Werte? Großartig, wie inkludiert du antwortest: „I feel uncomfortable in certain lessons because of my religious beliefs [11]”! Dann mach dein Kreuzchen bitte hier, der atheistische Professor wird die Fragebogen vertraulich und wissenschaftlich auswerten und mit dem Vorstand deiner Moscheegemeinde zwanglos besprechen.

Sagen Sie, ungläubiger pädagogischer Kollege, fühlen Sie sich gemobbt? Dann machen Sie ihr Kreuzchen bitte hier. Ob so eine Meinung allerdings ein Zeichen der Intoleranz ist, werden Ihre Kollegen gleich jetzt mit dem Imam im großen Kreis diskutieren müssen.

wir werden in grund und boden gelacht
kinder an die macht

Ein Praktisches hat die unter infantil entgrenzten Inklusionsbeschwörern verbreitete Behauptung, dass die Integration ja gar nicht länger gelingen müsse, weil die Inklusion erstere nun überhöhe und vollende, dann allerdings doch. Schließlich ist es kein Geringerer als der Europäische Fatwa-Rat (ECFR), der betont, an einer vollständigen Integration der europäischen Muslime überhaupt nicht interessiert zu sein: [Wir verspüren] die Tendenz, ein Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen der Integration und den Erfordernissen des Bewahrens kultureller und religiöser Eigenheiten [anzustreben], „The trend that encourages an equilibrum between the requirements of integration and the requirements of preserving religious and cultural peculiarities“[12].

Die Integration ist gescheitert, Allahgott sei Dank. Eine beliebig gewordene Migrationsarbeit und eine narzisstische Pädagogik geben sich im Mai 2009 selbst den offensichtlich wertfreien und ziellosen Kurs vor: „Von der Integration zur Inklusion“.

Die Scheichs vom ECFR können zufrieden sein.

Jacques Auvergne


[1] http://www.welt.de/wams_print/article2054424/Ralph_Giordano_erklaert_Integration_fuer_gescheitert.html
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Impression-Management
[3] http://www.humanistische-aktion.de/infantil.htm
[4] http://wiki.mun-sh.de/s/Verhinderung_von_Kinderehen_und_Zwangsheiraten
[5] http://www.islamic-sharia.org/marriage-fiqh-of-mar
[6] http://www.islamic-sharia.org/family-inheritance/can-i-inherit-my-biological-fathers-wealth-and-should-i-be-attributed-to.html
[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Blutgeld
[8] http://www.fontaene.de/archiv/nr-10/rechte_von_opfern04.htm
[9] http://www.e-cfr.org/en/
[10] http://www.eenet.org.uk/index_inclusion/Index%20German.pdf
[11] http://www.eenet.org.uk/index_inclusion/Index%20English.pdf
[12] http://www.e-cfr.org/en/index.php?ArticleID=303

115. Parteiliche Frauenarbeit versus politischer Islam

1. Mai 2009

Dr. Ludwig Zimmermann
Psychologe, Lebens- und Eheberater bei
Ex Gratia, Netzwerk gegen Zwangsheirat
68159 Mannheim

Ümmühan Karagözlü

(alle Personen- Vereins- und Ortsnamen wurden von der Redaktion des Blogs Schariagegner geändert)

Sehr geehrte Frau Karagözlü,

als Psychologe bin ich Mitgründer von ’Ex Gratia, Netzwerk gegen Zwangsheirat’, einer Menschenrechtsorganisation für Beratung und Fluchthilfe für in Deutschland und Österreich lebende Frauen, die von islamischem Fundamentalismus, Zwangsheirat und Ehrverbrechen bedroht sind.

Prinzipiell bin ich gegen jeglichen Zwang in der Religion, was sich für Fundamentalisten jeder monotheistischen Religion aber gegenseitig ausschließt: die geforderte Unterwerfung unter die Herrschaft des jeweiligen Gottes von Christen, Juden oder Muslimen ist identitätsbegründender Kern dieser Religionen, die übrigens, wie alle anderen Weltreligionen auch, von Männern gegründet, ausgebildet und mit Inhalt gefüllt und damit zutiefst patriarchalisch im Denken und Handeln sind. Kein Wunder sind alle somit auch frauenverachtend bis frauenfeindlich.

Leider sind dogmatisch starre und auf (ebenfalls männliche) identitätsstiftenden Grundsätzen fußende politische Parteien, egal ob rechts oder links, in dieser Hinsicht nicht besser: Männer kümmern sich um die Welt und Frauen sollen zuhause bleiben und sich um die K’s kümmern (Kinder, Kirche, Küche, Krankheiten…) und wenn sie raus wollen in die Welt außerhalb des Heims, sollen sie sich anständig anziehen und verhalten und zufrieden sein mit dem Platz, den sie in Kirchen und Gotteshäusern von Männern zugewiesen bekommen. Im besten Fall sollen sie die Doppelbelastung tragen, die Beruf und Familienbetreuung bedeuten; kein Mann, welcher Religion oder Kultur er auch angehört, würde das mitmachen.

So ist es kein Wunder, dass und wie fundamental gläubige Muslime ihre Haltung zu Frauen definieren und denen zwangsweise Befolgung von Regeln auferlegen, wovon das Verhüllen des Kopfes oder gar des ganzen Körpers nur eine ist, wenn auch eine deutlich sichtbare. Als „Eigentum“ ihrer Väter, Brüder und Männer werden sie sich unterwerfen und fügen müssen oder sie riskieren Leib und manchmal auch Leben. Ganz so schlimm sind die Folgen für Regelübertretungen im Christentum zwar nicht mehr, aber es ist noch nicht lange her, dass z. B. unverheiratete, geschiedene oder alleinerziehende Frauen mit Ausgrenzung, Verachtung und misstrauischer Ächtung zu kämpfen hatten.

Wenn Sie also gegen das Tragen von Kopftuch u. ä. Kopfbedeckungen bei Mädchen (es muss „Mädchen“ und nicht „Kinder“ heißen, Jungen unterliegen diesen Geboten bekanntlich ja nicht) in der Öffentlichkeit sind, weil das ihnen aufgezwungen wurde und gleichzeitig religiös begründete, frauenverachtende Haltungen aufzeigt, stimme ich Ihnen voll zu.

Aber gleich nach dem Staat zu rufen, er möge so was allgemein verbieten, findet überhaupt nicht meine Zustimmung: das ist eine hohle, politisch nicht durchsetzbare Forderung, die letztlich an unserem Grundgesetz scheitern sollte. Wenn einzelne Kindergärten und Schulen eigene Bekleidungsregeln aufstellen (z. B. Schuluniform), so haben Eltern zumindest eine Wahl und können sich nach Alternativen umsehen. Mit Verbot und Strafen sind menschliche Dummheit, Verblendung und unrechtes Handeln noch nie aus der Welt geschafft, höchstens kriminalisiert worden. Da sollte uns das Deutschland, das kurzerhand alles, was seiner Führung nicht genehm erschien, bei Strafe verbot – das Haben und Äußern eigener Meinung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Privaten, wie im Beruf etc. etc…, aber nach 40 unsäglichen Jahren glanzlos scheiterte, eine ewige Lehre sein. Man muss manche Ungerechtigkeit und falsches Verhalten aushalten lernen, um es so und dauernd bekämpfen und sich dagegen zur Wehr setzen zu können!

Ich bin auch gegen das Verschleiern von Mädchen im Kindesalter und zwar prinzipiell und ohne Ausnahme. Staatliche Verbote zu fordern halte ich aber für völlig falsch und übrigens, wie dargelegt, auch für undurchführbar.

Freundlich grüßend, und kämpfen Sie weiter gegen religiösen Wahn, Unterdrückung und Missachtung von Menschen- und Frauenrechten.

Ich schreibe Ihnen diese Zeilen privat und nicht als Vereinsmitglied des Ex Gratia, Netzwerk gegen Zwangsheirat!

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Zimmermann

Sehr geehrter Dr. Ludwig Zimmermann,

es ist Ihnen gelungen, mich in ungläubiges Staunen zu versetzen. Als Sozialpädagogin in der Lern- und Sprachförderung und in der parteiischen Mädchenarbeit tätig, leite ich eine integrative Mädchengruppe, in der junge Menschen mit und ohne Handicap unabhängig von Religion, Kultur und Herkunft miteinander lernen, ihre Umwelt entdecken und phantasievoll verändern und auch sonst eine Menge Spaß bei Ausflügen und kreativem Gestalten miteinander haben.

Zunächst möchte ich begründen, warum ich den Begriff Kinderhijab weiterhin vorziehen möchte.

Wenn wir uns wirksam für Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter einsetzen wollen, ist es von großer Bedeutung junge Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit in erster Linie als Kinder zu akzeptieren und zu respektieren. Wird diese betont geschlechtsneutrale Einstellung und Haltung zum Selbstverständnis und Qualitätskriterium der angestrebten gleichheitsfeministischen Sozialisation und Begegnung, fördern und unterstützen wir eine möglichst selbstbestimmte und individuelle Persönlichkeitsentwicklung bei Mädchen und Jungen, die eben nicht an geschlechtsspezifische Rollenkonzepte gebunden ist. Die Vorliebe kleiner Mädchen für Puppen und die Farbe rosa ist nämlich nicht an das zweite X Chromosom gebunden und daher auch nicht genetisch vorbestimmt.

Es trifft zwar zu, dass Jungen ihr Haar im Scharia-Islam nicht bedecken müssen, doch hat die fundamentalistische Verschleierung von Mädchen und Frauen schon sehr früh Auswirkungen auf das indoktrinierte Selbst- und Männerbild der heranwachsenden Machos sowie deren Einstellung zu Mädchen und Frauen. Mit tatkräftiger Unterstützung von Eltern, Sippe, muslimischer Community und kultursensiblen Gutmenschen bauen und festigen sie von Kindesbeinen an Patriarchat und Kalifat. Die Bezeichnung Mädchenkopftuch bei Kindergartenkindern und Grundschülerinnen ist daher unfair. Sie schiebt die Verantwortung für die angeblich freiwillig gewählte Andersartigkeit und Fremdheit von Musliminnen sehr einseitig äußerst kindlichen, meist noch androgyn wirkenden Mädchen zu, die sich auf Grund entwicklungsbedingt fehlender Einsichtsfähigkeit und mangelnden Durchsetzungsvermögens nicht gegen das

Sexualisieren ihres Kinderkörpers, das Dämonisieren ihrer Kinderseele und die Abwertung ihres kindlich unbedarften Wesens als moralisch verwerflich durch muslimische Fundamentalisten nicht zur Wehr setzen können. Nebenbei, nach SGB VIII §7 (1) ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Kind im Sinne der §1 (2) ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.

Selbst wenn Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesrepublik durchaus noch ausbaufähig sind und selbst unsere Sprache patriarchalisch gefärbt ist, leben wir in einer Gesellschaft, die sich freiheitlich demokratisch nennen darf. Eine solche politische Ordnung bietet jedem einzelnen Bürger verbriefte Grundrechte und viele individuelle Chancen der Selbstverwirklichung und persönlichen Entwicklung. Sollen diese Handlungsfreiheiten und Gestaltungsspielräume von jedem gleichberechtigt genutzt werden, muss der Einzelne Verantwortung für sich und andere übernehmen und nach demokratischen Grundsätzen gemeinsam vereinbarte Regeln einhalten.

In den folgenden Abschnitten werde ich versuchen, an einem Beispiel zu erklären, welche Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten der einzelne Staatsbürger in einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland hat und welche wichtige Funktion Regeln und Verbote haben.

Anders als zur Zeit des Absolutismus ist das Volk Träger der Staatsgewalt. Jeden einzelnen Bürger könnte man sich daher als Leiter einer Firma vorstellen, den Staat als unseren Musterbetrieb. Das Produkt, das hergestellt werden soll, ist der säkulare, freiheitlich demokratische und soziale Rechtsstaat. Die Politiker in den Parlamenten sowie die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst sind die weisungsgebundenen Mitarbeiter, die mit dem Bürger in seiner Funktion als „Firmenchef“ in den Abteilungen Entwicklung (Legislative), Fabrikation (Exekutive) und Qualitätskontrolle (Jurisdiktion) Hand in Hand an der Herstellung und Optimierung des Erzeugnisses Demokratie arbeiten.

Zu den wichtigsten Führungsaufgaben des Firmenchefs gehört es, als Primus inter pares die einzelnen Arbeitsschritte im Produktionsablauf seines Betriebes „Staat“ genau zu beobachten. Um sich der Bereitschaft der Mitarbeiter zu versichern, sich für Erfolgschancen und Gewinnmaximierung der Firma auch außerhalb des zugeteilten Aufgabenbereichs aktiv einzusetzen, wird sich der Bürger als Chef seines Unternehmens persönlich um beste interne materielle und individuelle Arbeitsbedingungen bemühen und sich extern für förderliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen engagieren. Im Interesse des Betriebsfriedens und der reibungslosen, kollegialen Zusammenarbeit ist es beispielsweise sinnvoll, sich auf gemeinsame Regeln zu einigen. Selbst wenn Verbote tatsächlich ihre abschreckende Wirkung verfehlen würden, lassen sich aus diesen Vorschriften jedoch Empfehlungen ableiten, wie jeder einzelne weitgehend konfliktfrei mit anderen zusammenleben und -arbeiten kann.

Selbstverständlich ahndet die Unternehmensleitung Ordnungswidrigkeiten, missbilligt Mobbing und „kriminalisiert“ schwere Verstöße wie Diebstahl von Firmeneigentum, rassistische Beleidigungen von Kollegen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Den Tätern verdeutlichen wir beispielsweise durch Personalgespräche, Abmahnung, Kündigung und nötigenfalls Strafanzeige, dass sie gegen demokratisch vereinbarte Abmachungen verstoßen haben, die den Betriebsfrieden gefährden und eine reibungslose Zusammenarbeit erschweren. Es gilt das jedoch das Übermaßverbot, sogar Straftäter werden resozialisiert und erhalten eine zweite Chance.

Wie alle erfolgsorientierten Firmenchefs werden die Bürger als Arbeitgeber des Staates Qualitätszirkel (Arbeitskreise, Ausschüsse) einrichten, in denen die Mitarbeiter (Politiker, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst) Verbesserungsvorschläge besprechen können. Die werden dann geprüft, demokratisch abgestimmt und entsprechend umgesetzt, noch einmal überdacht oder eben verworfen. Ein Chef, der sich aber nur auf gute Zusammenarbeit, Innovation und Kompetenz seiner Mitarbeiter in den verschiedenen Produktionsabteilungen und Arbeitskreisen verlässt, wird mit seinem Betrieb bald Konkurs anmelden und das Insolvenzverfahren einleiten müssen. Der „Firmenleiter“, in unserem Beispiel das Volk, muss Eigeninitiative ergreifen und sich bei kritischen Situationen lenkend einschalten. Er ist gut beraten, das Subsidiaritätsprinzip beachtend, sich dazu aller rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mittel zu bedienen. Sind alle niederschwelligen Möglichkeiten ausgeschöpft, muss er die „Abteilung Entwicklung“, in unserem Beispiel die Legislative damit beauftragen, nach einer mehrheitsfähigen Lösung des Problems zu suchen.

Jeder Bürger ist somit persönlich für das Gütesiegel seines Firmenerzeugnisses „Demokratie“ mitverantwortlich. In den Händen jedes Einzelnen liegt die Fürsorgepflicht für seine Familie, für Nachbarschaft und soziales Umfeld (Stichwort unterlassene Hilfeleistung) sowie für die Selbstvorsorge. Unsere Umwelt- und Lebensbedingungen gestalten nicht König, Gottheit oder Schicksal, sondern wir Staatsbürger.

Nun stellt sich die politische Situation der Bundesrepublik folgendermaßen dar:

Nachweislich ist es uns nicht gelungen, endlich auch die muslimisch sozialisierte allochthone Bevölkerung zu bestärken, an möglichst vielen Angeboten der beruflichen, privaten und gesellschaftlichen Selbstverwirklichung teilzunehmen. Die Bundesregierung hat ihr Ziel die Arbeitslosenquote in dieser Bevölkerungsgruppe zu senken trotz geförderter Sprachangebote, Orientierungskurse und sonstiger Bildungsmöglichkeiten für Erwachsene und junge Menschen nicht erreicht. Sozialpädagogische Dienstleistungsangebote wie Erziehungs- und Familienberatung, Jugendgerichtshilfe, frühkindliche Lern- und Sprachförderung sowie berufliche (Wieder )Eingliederung haben nicht dazu beigetragen, die Anzahl der muslimisch sozialisierten Familien, die von finanziellen Unterstützungsleistungen des Staates abhängig ist, zu verringern. Selbst eigene Organisationen wie beispielsweise der türkische Elternverein, muttersprachige Integrationslotsen [1] oder die in den Kommunalverwaltungen ansässigen Integrationsräte (Ausländerbeirate) haben nicht verhindern können oder wollen, dass sich Gegengesellschaften mit mehr oder weniger autarken Substrukturen etabliert haben, in denen eigene Gesetze, nämlich Koran, Sunna und Scharia gelten.

Gründe

Kulturrelativistisches Gutmenschentum, entgrenzte Toleranz und Dialogbereitschaft um jeden Preis, auch mit als radikal und extremistisch bekannten Gesprächspartnern haben nachweislich leider nur den Einfluss und die Macht von verfassungsfeindlichen, islamistischen Verbänden und Organisationen gestärkt, die sich die Deutungshoheit über Islam, Integration und demokratische Prinzipien anmaßen. Durch diese Diskussionsforen, Dialogveranstaltungen und nicht zuletzt durch die Deutsche Islamkonferenz aufgewertet, werden Fundamentalisten nicht müde, Grundrechte à la carte für Muslime einzufordern, um die Demokratie legalistisch auszuhöhlen. Gemeinsam mit dienstbeflissenen Prominenten aus Forschung, Bildungspolitik und Kirche hat ihre harte Agitation wesentlich dazu beigetragen, dass bisher alle Bemühungen gescheitert sind, Einwanderer aus islamischen Herkunftsländern zu motivieren, sich mit der deutschen Wahlheimat zu identifizieren. Hoher Konformitätsdruck, Familialismus, patriarchalische Überwachung, häusliche Gewalt und Höllenangst verhindern, aus dem fundamentalistisch islamisch geprägten Familiengefängnis auszubrechen und einen legalen Weg für eine selbstbestimmte, eigenständige Biographie zu wagen.

Ein Großteil dieser in der parallelen Gesellschaft lebenden Bevölkerungsgruppe, teilweise mit deutschem Pass oder in der vierten Generation in der Bundesrepublik lebend, bereits hier geboren und so deutscher Staatbürgerschaft, meidet unnötige Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft. Durch islamistische Persönlichkeiten, zu denen sicherlich auch der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan gehört, werden diese orthodox gläubigen Menschen darin bestärkt, sich bewusst abzuschotten und vor allem den Töchtern und Frauen den Umgang mit den Ungläubigen zu untersagen, um nach den islamischen Glaubensregeln in der halbierten Moderne zu leben. Denn auf technische Errungenschaften des 21. Jahrhunderts wie Handy, Computer, Fernsehen und Haushaltsgeräte möchte man ja nicht verzichten. Auch die Segnungen des Sozialstaats nehmen viele ‘Rechtgläubige’ gerne in Anspruch, ohne jedoch die geringste Bereitschaft zu zeigen, ihrerseits das demokratische Gesellschaftssystem wenigstens durch Loyalität zu unterstützen (SPIEGEL-online am 20.12.2007).

Auswege aus der Sackgasse

Um Ausbau und Festigung islamistischer Gegenwelten in unseren Städten zu verhindern, in denen ziemlich unverhohlen UN Kinderrechtskonvention, universelle Menschenrechte und das Grundgesetz ignoriert und durch Sunna, Koran und Scharia ersetzt werden, gilt es die manipulierende Wirkung allgegenwärtiger islamischer Indoktrination einzudämmen. Auch wenn unsere Forderung nach gänzlich kopftuchfreien Kindergärten und Schulen sowie das Verschleierungsverbot von Kindern unter 14 Jahren in der Öffentlichkeit für außenstehende Gutmenschen ‘hohl’ ist, ‘nicht durchsetzbar’ erscheint und letztendlich angeblich ‘am Grundgesetz scheitern sollte’, dürfen wir uns nicht entmutigen lassen, unsere Überzeugungen, die mehr Freiheit, bessere Lebensqualität und die Durchsetzung grundrechtlicher Standards für alle Bürger fordern, in die politische Diskussion einzubringen. Entsolidarisierung durch soziale und rechtliche Double Standards gefährden Freiheit und sozialen Frieden. Rechtsspaltung wäre die Kapitulation der Demokratie vor dem Kalifat.

Die negative Religionsfreiheit ist in der Bundesrepublik ein wichtiges Verfassungsprinzip. Junge Menschen sind auf Grund ihres noch nicht abgeschlossenen, individuellen persönlichen Reifungsprozesses in ihrer seelischen, körperlichen und geistigen Entwicklung naturgemäß beeinflussbar und verletzlich und daher besonders zu schützen. Das Recht auf religiöse Erziehung ihrer Kinder schließt Misshandlung, schwarze Pädagogik oder Bedrohung und Freiheitsberaubung durch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte unbedingt aus. Körperliche und seelische Gesundheit sowie Menschenwürde, unabhängig von Geschlecht oder Religion bzw. Nichtreligion der Eltern, sind unverletzlich. Die gelingende altersgemäße Entwicklung und individuelle Förderung von Mädchen und Jungen (SGB VIII) darf durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht nicht gefährdet werden.

Die staatliche Gemeinschaft, also wir Mitbürger, Jugendamt und Polizei, die laut Grundgesetz Art. 6 GG über das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu erziehen, wachen, müssen hier, zunächst beratend, eingreifen. Kinderrechte und negative Religionsfreiheit müssen ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Alle Eltern, die ihre Töchter und Söhne in der Tradition von Humanismus und Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und sie deshalb an einer öffentlichen Schule anmelden, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass ihre Kinder während des Aufenthalts in Kindergarten, Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Propaganda oder politischer Beeinflussung ausgesetzt sind. Der Staat als Garant der Neutralitätspflicht in seinen Erziehungs- und Bildungsinstitutionen hat die negative Religionsfreiheit für Schülerinnen und deren Eltern durchzusetzen, notfalls gegen den Willen der Pädagogen [2] und Erziehungsberechtigten. Wie ihre Kollegen sind Lehrerinnen und Erzieherinnen sehr wichtige, prägende und beispielgebende Bezugspersonen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Bildung, Erziehung und die individuelle Förderung der ihnen anvertrauten jungen Menschen zu demokratischen, selbstbewussten und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, hat die Kleidung von Pädagoginnen und Pädagogen jeden Anschein grundgesetzwidriger, weltanschaulicher und politischer Beeinflussung zu vermeiden. Gesetzliche Bestimmungen zum Kindeswohl betonen das Recht jedes einzelnen Kindes auf von der Religion, Ethnie, und dem Geschlecht unabhängige gleichberechtigte Erziehung und Förderung. (Art. 3, die aus Art. 4 abgeleitete negative Religionsfreiheit, Art. 6 GG; SGB VIII § 1) Das Recht auf Religionsfreiheit der Beamtinnen und städtischen Angestellten, sowie das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder ist hier einzugrenzen (Dienstrecht in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen).

Das Kinderkopftuch, das neuerdings sogar in Kindergärten und Grundschulen immer häufiger zu sehen ist, steht für einen besonders fundamentalistischen Polit-Islam, der wegen seiner geschlechtsspezifischen Sozialisations- und Erziehungsprinzipien vor allem kleine Mädchen eine ihrer ganzheitlichen, individuellen Entwicklung förderliche, unbeschwerte Kindheit vorenthält und sie zu bloßen Sexualobjekten herabwürdigt. Kleinkinder, Schülerinnen und Schüler sind daher vor jeglichem religiösen, weltanschaulichem und politischem Fundamentalismus besonders zu schützen. Sie können sich der Wirkung und Beeinflussung durch das „Schamtuch[3]“ (Feridun Zaimoglu) der Erzieherin und Lehrerin ebenso wenig entziehen, wie sie dem Habitus des Kinderhidschab ausweichen können.

Diesen schon sehr früh orthodoxen und patriarchalischen Verhaltensmustern ausgesetzten jungen Menschen bieten gänzlich kopftuchfreie Erziehungs- und Bildungseinrichtungen einen Schutzraum vor schariatischen Wohlverhaltenszwängen, Gender-Apartheid und Überwachung durch Pädagogen. Solche Einrichtungen bieten unter sechsjährigen Kindern sowie Schülern unabhängig von der elterlichen Religion oder Nichtreligion ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen. Klein- und Schulkinder können hier nicht für die Muslimisierung „ungläubiger“, nicht religiöser oder säkularer Spiel- und Klassenkameraden benutzt werden, ohne die Folgen erkennen und einschätzen zu können. Hidschabfreie Erziehungs- und Bildungseinrichtungen bewahren nicht religionsmündige Kinder sowie mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung völlig ausgelastete Jugendliche und Heranwachsende davor, unfreiwillig oder ohne es zu wissen für muslimisches Umweltverändern eingesetzt zu werden.

Auch Pädagoginnen dürfen sich freier bewegen ohne durch die mnemotechnische Stütze des Schleiers ständig gegängelt zu werden. Der Hidschab wirkt wie eine ständig präsente Gedächtnisstütze, die seine Trägerin permanent zu rigider Selbstkontrolle zwingt und das muslimische Umfeld ständig dazu ermahnt, seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion nachzukommen. Selbst Nichtmuslime werden durch das nicht zu übersehende Symbol aufgefordert, das verschleierte Gegenüber zu entpersonalisieren, ihm seine Einzigartigkeit und Selbstbestimmtheit zu nehmen, um es einem religiösen Kollektiv und dessen Regeln zu „inkludieren“ sprich unterzuordnen. Diese Mädchen und Frauen nehmen wir eben nicht als Düsseldorferin, Kölnerin, Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahr, sie sind in erster Linie als Muslima erkennbar. Ein Verbot des Kinderkopftuchs in der Öffentlichkeit für Kinder bis 14 Jahren sowie gänzlich kopftuchfreie staatliche Kindergärten und Schulen sind daher eine Notwendigkeit.

Soziale Arbeit gliedert sich in mehrere Dimensionen. Zu den gesellschaftlichen Aufgaben staatlich anerkannter Sozialarbeiter und Sozialpädagogen gehört es, in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Soziologen, Sozialwissenschaftlern und Politologen gesellschaftliche Missstände und soziale Schieflagen aufzuzeigen, zu beschreiben, zu analysieren und Lösungsvorschläge zu entwickeln, die möglicherweise darin bestehen, den Gesetzgeber dazu aufzufordern, den durch gesellschaftlichen und sozialen Wandel jeweils neu entstandenen Regulationsbedarf durch neue Gesetze oder Gesetzesreformen abzudecken. Rahmenbedingungen für diese Initiativen sind Grundgesetz und universelle Menschenrechte.

Zur klassischen Sozialarbeit gehört seit ungefähr vier Jahrzehnten auch die Migrations- und Integrationsberatung. In diesem wichtigen Arbeitsfeld sind wir tätig. Unser Ziel ist es, Einwanderer zu ermutigen und zu unterstützen, hier in Deutschland Fuß zu fassen, Kontakte auch außerhalb der Familie zu knüpfen, sich die Freunde selbst zu suchen, die deutsche Sprache zu erlernen, einen qualifizierten Schulabschluss anzustreben und beruflich wie privat eigene, den individuellen Vorstellungen und Fähigkeiten entsprechende Wege zu gehen. Um es mit einem Fachbegriff zusammenfassend zu beschreiben: Ein wichtiges Ziel in der Sozialen Arbeit ist das Empowerment der Klienten. Loyalitätskonflikte mit der Familie lassen sich dabei nicht immer vermeiden. Dann gilt für Mitarbeiter der Grundsatz: Individualisierung vor kollektivistischem Familialismus. Die Emanzipations- und Integrationsbemühungen der nach Selbstbestimmung und Freiheit strebenden Adressaten sind parteiisch zu unterstützen. Daher gilt es, Ratsuchende darin zu unterstützen, Konfliktfähigkeit zu entwickeln, Disharmonie und Ambiguität aushalten zu lernen, eigene Stärken (wieder) zu entdecken, Ichstärke auf- und auszubauen sowie die eigenen Befindlichkeiten, Gefühle, Wünsche und Interessen wahrzunehmen, zuzulassen und konsequent umzusetzen sowie Selbstbehauptung zu erlernen. Für das erfolgreiche Entwickeln einer demokratischen Persönlichkeit sind die von Ihnen beschworene ’Leidensfähigkeit’ und das ’Aushalten von Ungerechtigkeit’ als kontraproduktiv anzusehen und systematisch in Frage zu stellen.

Als Psychologe dürften Ihnen die traumatiserenden und die Persönlichkeit verzerrenden Folgen einer gewalttätigen Erziehung und ‘schwarzer Pädagogik’ bekannt sein. Auch Kinder haben das Recht auf gewaltfreie und damit eben auch auf fundamentalismusfreie Bedingungen des körperlichen und seelischen Wachsens. Diese Voraussetzungen haben wir Erwachsenen zu schaffen.

Ümmühan Karagözlü


[1] http://www.duisburg.de/vv/ob_5/lotsen.php

[2] http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

[3]http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimo%C4%9Flu


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