Archiv für April 2009

114. Boos-Nünning

27. April 2009

Migrationsforscherin Boos-Nünning

Von Roswitha Wilwerscheid und Karsten Hilchenbach, 20. November 2008

Vertieft Deutschlands Migrationsforschung Parallelgesellschaft und Islamismus? Werden Deutschlands Hochschulen und Unis zunehmend schariafreundlich? Auf der Suche nach einer Beantwortung dieser brennenden Frage hatten wir die Gelegenheit genutzt, eine Vorlesung im Fachbereich Bildungswissenschaften einer nordrhein-westfälischen Hochschule zu besuchen, an der an diesem Tage Migrationspädagogin Prof. Dr. Ursula Boos‑Nünning zum Thema Integration und Interkulturalität sprach.

Deutschland gefällt sich in der Rolle, ein Ort der Interkulturalität zu sein. So jedenfalls haben es die Vordenker der Multikultur beabsichtigt und sind inzwischen dazu übergegangen, sichtbare Probleme scheiternder Integration wie so genannte Ehrenmorde, wie Zwangsheiraten, jugendliche Migrantengewalt oder zugewanderten Antisemitismus und Islamismus interkulturell zu erklären damit jeder weiteren Kritik zu entziehen. Seit ein paar Jahren sind Köln-Düsseldorf und das Ruhrgebiet damit zur Region der entgrenzten Toleranz, des ’anything goes’ oder des ’Mach was du willst, Migrantenpatriarch, auch nach der Scharia, aber lass uns Deutsche damit in Ruhe’ geworden. Nach einem Dutzend persönlich erlebter offizieller Moscheebesuche traut sich eben kein Vertreter von Stadt, Hochschule, Wohlfahrtsverband oder Kirche, öffentlich das Wort Scharia kritisch zu beleuchten.

Um sich dennoch den etwas löchrigen Mantel der Legitimität umzuhängen, bedarf es islamwissenschaftlicher Mietmäuler und anerkannter Migrationsforscher. Eine davon hört auf den Namen Boos‑Nünning, ist seit dreieinhalb Jahrzehnten in der Forschung zu Migration und Integration tätig und schrieb gemeinsam mit der wenig wissenschaftlich arbeitenden Yasemin Karakaşoğlu drei Bücher, die die Scharia verharmlosen oder auch gar nicht erst gekannt haben und die den politischen Islam als frauenfreundlich und demokratietauglich erklären. Hier der durch Roswitha Wilwerscheid und Karsten Hilchenbach, die im Hörsaal auf zornige Zwischenrufe höflich verzichteten und diese stattdessen hier schriftlich einfügen, stenographisch festgehaltene Redebeitrag von Frau Boos‑Nünning:

Boos‑Nünning: Sehr geehrte Studentinnen und Studenten, liebe Gasthörerinnen und Gasthörer, ich darf Sie zu der heutigen Vorlesung begrüßen und danke für Ihr Interesse an dem so wichtigen Thema Integration.

Ich komme aus der katholischen Religionssoziologie und befasse mich seit 1971 wissenschaftlich mit Migration. Einwanderung sorgt zumeist für negative Schlagzeilen. Allzu selten wird das Positive dargestellt.

Eine Sache ist ganz wichtig beim Thema Einwanderung: Die Religion. Einem türkischen Mädchen ist es ganz wichtig, zu wissen, dass ihr Freund eine Religion hat.

Hilchenbach: Na, welche Religion des männlichen Freundes sprich Ehemannes erlaubt die Scharia denn, sehr geehrte Frau Boos‑Nünning, und welche Religion des Ehemannes verbietet die Scharia denn dem von Ihnen erwähnten türkischen Mädchen?

Wilwerscheid: Der Freund hat Muslim zu sein. Ganz zufällig.

Boos‑Nünning: Ich untersuche seit einiger Zeit junge Musliminnen und Muslime, nebenbei auch andere Gruppen. Zu fragen ist: Sind diese Einwanderer denn religiöser als die Deutschen? Fragen sie einander danach, religiös zu sein? Und: Was bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht nur multiethnisch wird, sondern auch multireligiös? Deutschland hat hier viel versäumt.

Bemerkenswert ist, Duisburg betreffend, das vielfach beschriebene „Wunder von Marxloh“, wobei „Wunder“ gar nicht das Gebäude meint, nein, Wunder ist nicht der Bau, sondern der ausgebliebene Protest, Wunder ist die Bereitschaft der Wohnbevölkerung, diesem Moscheebau wohlwollend zuzustimmen.

Wilwerscheid: Naja, wo keine Deutschen mehr leben, kann auch kein deutscher Protest laut werden. Rund um die Moschee von Marxloh traut sich aber auch unter den aus der Türkei stammenden Einwanderern vielleicht niemand mehr, öffentlich das islamische Recht des fiqh und die islamische Pflichtenlehre der Scharia zu kritisieren.

Hilchenbach: Dass Ditib den türkischen Staatsislam darstellt, die veritable Staatsreligion Kleinasiens, scheint Boos‑Nünning nicht so wichtig zu sein.

Boos-Nünning: Neben der sichtbar werdenden Moschee ist ein weiteres islamisches Symbol im öffentlichen Raum ganz wichtig, das Kopftuch, sind also die kopftuchtragenden Frauen. Leider wird immer noch empfohlen, auch für Schülerinnen das Kopftuchtragen im Schulgebäude nach dem grundfalschen Vorbild der Türkei und Frankreichs zu verbieten. Auch hierbei sehen wir also wieder diese Ablehnung des Fremden.

Wilwerscheid: Einen Augenblick, Frau Professorin: Die radikalislamischen Wohlverhaltensvorschriften sind es, die das Fremde diskriminieren. Hadithe und Fatwas fordern die schickliche, züchtige Kleidung der Frau und beschimpfen die muslimische Kopftuchverweigerin sowie die nichtmuslimische Nichtkopftuchträgerin als fremd und als ekelhaft unrein.

Boos-Nünning: Seit Jahrzehnten wird diskutiert, dass muslimische Türkinnen unterdrückt werden würden. Auch hier sind diese Vorurteile zu nennen, diese Bilder, die nicht stimmen: Einwandererfrauen würden alle aus agrarisch geprägten Regionen der Erde stammen, aus feudal organisierten Regionen, sie würden analphabetisch sein und fünf Schritte hinter dem Mann her gehen. Dieses Bild stimmt einfach nicht.

Wilwerscheid: Unlängst begegnete mir eine Frau mit Tschador und Gesichtsschleier, die fünf Meter hinter ihrem salafistisch gekleideten Mann (das senkrecht‑weißgraugestreifte Hemd über seiner dunkelgrauen Hose, Schnabelschuhe, die weiße Häkelmütze auf dem Kopf) hinterher hastete und hinterher stolperte. Die Frau stieß in perfektem Deutsch unter ihrem niqāb hervor: „Nicht so schnell, ich komm` nicht mit!“, was den Ehemann nun aber keinesfalls dazu bewog, sein Gehtempo zu drosseln. Für Migrationsforscherin Boos‑Nünning sicher nur ein Einzelfall?

Boos-Nünning: Vergessen wird, dass ein Viertel der Frauen ohne ihren Ehemann nach Deutschland gekommen ist, ohne einen Mann, das waren die Frauen der Sechziger und Siebziger Jahre.

Ein beliebtes Vorurteil ist die Ursachenzuschreibung etwaiger Integrationsprobleme zum Islam. Wenn immer es irgendwo Schwierigkeiten gibt, werden diese mit dem Islam in Verbindung gebracht, der anderen Religion, werden dem Islam zugewiesen. Gerade Ehrenmord und Zwangsheirat betreffend meint die deutsche Öffentlichkeit, das habe etwas mit dem Islam zu tun. Es ist zwar richtig, zu sagen: Die Tradition der arrangierten Ehe und der Zwangsheirat wird allgemein vor allem im Hinblick auf islamische Kulturen als gültig betrachtet. In der Öffentlichkeit resultiert aus dieser Verallgemeinerung jedoch unzulässigerweise das fehlerhafte Bild von Frauenunterdrückung, Rückständigkeit und fehlender Emanzipation, was jedoch von den betroffenen muslimischen Frauen und muslimischen Familien ganz anders erlebt und bewertet wird.

In Wirklichkeit kommen etwa die katholischen Italiener in Deutschland regelmäßig viel schlechter klar als die muslimischen Türken.

Wilwerscheid: Die Italiener aber pflegen ihre Frauen nicht zu ermorden, wenn diese leben wollen wie eine Deutsche. Diese Chance auf ein selbstbestimmtes Leben hatte die in Deutschland geborene Hatun der radikalislamischen, kurdischen Berliner Familie Sürücü ebenso wenig wie die gleichfalls in Deutschland geborene Morsal der afghanischen Hamburger Familie Obeidi.

Boos-Nünning: Es sind die Medien, die dieses fehlerhafte Bild des Anders‑Seins vermitteln und in den Köpfen verhaften. Der Mythos vom Unterdrückt‑Sein der muslimischen Mädchen ist so ein fehlerhaftes Bild. Es ist einfach nicht richtig, dass sich die türkischen Kinder unterdrückt fühlen.

Hilchenbach: Die dürfen sich nicht unterdrückt fühlen, sonst kommen sie nicht in den Himmel. Schließlich gibt es keinen Zwang im Glauben und wer erlittenen Zwang zugibt, der ist verachtenswert, weil er nicht genügend glaubt.

Wilwerscheid: Wer sich unterdrückt fühlt, wird noch etwas mehr verprügelt. 44,4 % der türkeistämmigen Jungen und Mädchen erleiden in der eigenen Familie schwere und schwerste körperliche Misshandlungen.

Boos-Nünning: Nehmen wir die Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht und von der Sexualerziehung. Das alles führte schon zu Klagen vor den Gerichten. Wissen wir denn nichts anderes anzufangen, als diese Fragen gerichtlich lösen zu lassen? Warum verweigert sich die Mehrheitsgesellschaft dem Finden von Kompromissen?

Zusätzlich wird in den Medien und in der Öffentlichkeit völlig übersehen, dass dieser Elternwunsch nach dem Abmelden vom koedukativen Schwimmunterricht und vom Sexualkundeunterricht gar nicht nur muslimische Mädchen betrifft. Vielleicht haben Sie vom Fall in Paderborn gehört, auch dort protestierten religiöse Eltern gegen unakzeptable Inhalte und verweigerten den Schulbesuch. Das waren russische Baptisten, die mittlerweile nach Baden‑Württemberg und Österreich ausgewandert sind. Durch die Einwanderung hat sich, wie das Paderborner Beispiel der russischen Baptisten zeigt, das Spektrum der religiös lebenden Menschen erweitert, nicht nur Muslime und nicht nur Mädchen sind betroffen, auch beispielsweise baptistische Jungen oder baptistische Mädchen. Religion ist den Einwanderern wichtig, den Deutschen nicht so sehr. Die öffentliche Diskussion ist also unzulässig vereinfacht und spricht nur von „den Muslimen“.

Wilwerscheid: Deutschland hat Religionsfreiheit, anders als Ägypten oder Pakistan. Jeder kann in Deutschland seine Religion leben, solange Schulverwaltungsgesetz, Grundgesetz und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird.

Hilchenbach: Sexuell unaufgeklärte Mädchen und Jungen sind freilich einfacher arrangiert zu verheiraten und auch mit der erweckten Angst vor der Höllenstrafe effektiver zu steuern. Das zur so genannten „wichtigen“ Religion.

Boos-Nünning: Dabei sollten wir die islamischen Strukturen vielmehr nutzen, um an die Eltern und Familien heran zu kommen. Denn wirklich erreicht die Schule die muslimischen Familien oft nicht, doch die Schule macht es falsch, die türkischen Eltern können sehr wohl angesprochen werden, etwa über die örtliche Moscheegemeinde. Die Polizei und das Jugendamt in Essen‑Katernberg beispielsweise arbeiten ganz vorbildlich mit der Ditib-Moschee zusammen, über die Imame kann man also mit den türkischen Familien bestens in Kontakt treten. Entsprechend über den russlanddeutschen Heimatverein, den spanischen Elternverein, die griechische Gemeinde, nur die Italiener sind üblicherweise niemals vereinsmäßig organisiert, da wüsste ich auch nicht weiter.

Ausländische Eltern haben Diskriminierung erlebt, die haben erlebt: Die Schule behandelt die Kinder nicht gleich. Gerade die muslimischen Eltern haben das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. Wie ich bereits 1999 einer meiner Abhandlungen beispielhaft voranstellen musste, erlebt selbst ein türkisches Mädchen, das mit dem Notendurchschnitt 1,3 das Gymnasium im zehnten Schuljahr verlässt und sieben Einsen in allen wichtigen Fächern vorweisen kann, auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt Zurückweisung und Ablehnung.

Jugenduntersuchungen zeigen, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund eine deutlich stärkere religiöse Bindung haben als deutsche Jugendliche. Daneben wird ersichtlich, dass die Mädchen religiöser sind als die Jungen, aber das ist auch bei den deutschen Jugendlichen der Fall.

Grundsätzlich ist die Frage zu stellen: Wie messen wir Religiosität? Folgende Kriterien scheinen unverzichtbar:

· an einen persönlichen Gott glauben

· in der Religion Sinngebung finden

· sich in der Religionsgemeinschaft aufgehoben fühlen

· religiöse Riten wertschätzen und einhalten

Genau das also haben wir die Jugendlichen zu fragen, wenn wir wissen wollen, ob sie religiös sind: Akzeptiert ihr die religiösen Riten und Vorstellungen, fühlt ihr euch in der religiösen Gemeinschaft geborgen, wollt ihr religiöse Gemeinschaft herstellen, diese etwa mit einer religiösen Ehe und Heirat und Familiengründung herstellen, soll euer Ehepartner religiös sein? So haben wir Religiosität zu messen.

Natürlich gibt es unter Muslimen auch Atheisten oder überzeugt Laizisten. Atatürk hat ja die Türkei laizistisch gemacht.

Was den Islam betrifft, stellt sich heraus, dass die Türken religiöser sind als die Muslime aus dem ehemaligen Jugoslawien, die Bosnier sind weniger religiös als die türkeistämmigen, hanafitischen Sunniten. Wesentlich weniger religiös als die türkeistämmigen Hanafiten jedoch sind die Aleviten.

Soweit die quantitativen Aspekte, nun zu den qualitativen: Junge religiöse Menschen unterscheiden Religion und Kultur. Ja, junge muslimische Menschen betonen sehr deutlich, dass sie die patriarchalischen Verhältnisse in der Familie der Kultur zuschreiben, nicht aber der Religion. Auch etwaige Ehrenmorde und Zwangsheiraten sind für sie keinesfalls islamisch‑religiös begründet, sondern kulturell verursacht. Dieses Selbstverständnis aber wird in der deutschen Öffentlichkeit noch viel zu wenig erkannt und von den sensationsgierigen Medien verschwiegen. Der Islam gilt den Jugendlichen als soziales Netzwerk.

An manch einer deutschen Hochschule finden sich viele Studentinnen und Studenten aus aller Welt, auch viele Studentinnen mit Kopftuch. Das ist völlig selbstverständlich. Die muslimischen Studentinnen und Studenten wollen nach eigener Auffassung den „wahren“ Islam mit der Moderne verbinden, sie wollen ihren Islam, ihre Religion mit ihrem Leben verknüpfen. Auch hier ist das Kopftuch wieder ganz zentral und bemerkenswert, denn das Mädchen kann sich gerade mit dem Kopftuch frei bewegen. Ohne Kopftuch könnte sie das unter Umständen nicht, die Familie würde ihren Lebensraum vielleicht eingrenzen. Das Kopftuch ermöglicht also einen erweiterten Aktionsradius. Das Kopftuch gibt ihr Freiheit.

Hilchenbach: Das Kopftuch sei gleichsam Führerschein und Transportvehikel in Einem, Fahrstuhl in die Moderne, Gehhilfe in ein emanzipiertes Leben? Boos‑Nünning suggeriert damit, dass Kopftuchverbote die Emanzipation in ein selbst bestimmtes Leben zunichte machen würden. Dass sich mit jedem Kopftuch der Druck der Überwachung und Verhaltenskontrolle erhöhen könnte, scheint Kopftuchverteidigerin Boos-Nünning ebenso wenig zu sehen wie sie das sexualpolitische, frauenfeindliche und alle Nichtmuslime als unrein verachtende Menschenbild des hidschāb in Frage stellt.

Wilwerscheid: Ich zitiere Ümmühan Karagözlü: „Wer freiwillig in der Öffentlichkeit ein Kopftuch trägt, muss es auch öffentlich dann und wann ausziehen, weglassen dürfen, um zwanglos Tage oder Wochen später wieder nach dem Kopftuch greifen zu können. Das Kopftuch muss auch mal fortgelassen werden dürfen, ohne Angst vor der Hölle, ohne Sorge vor Prügelstrafe oder sozialer Ächtung.“

Boos-Nünning: Dem Islam geht es um ein positives Verstärken von Weiblichkeit.

Hilchenbach: Dem Nationalsozialismus auch.

Boos-Nünning: Kopftuch und Islam sind für alle Musliminnen, die ich befragt habe, ein positives Verstärken von Weiblichkeit. Das wird in Deutschland in Medien und Öffentlichkeit völlig falsch gesehen, völlig falsche, vorurteilsbehaftete Bilder sind in unseren Köpfen verankert: Viele muslimische Frauen haben ein grundlegend positives Verständnis von Weiblichkeit. Ja, auch die kopftuchtragenden Frauen, gerade diese, haben ein gleichberechtigtes Verständnis von Mann und Frau. So gaben uns die Frauen vom „Muslimischen Frauenzentrum in Köln“ vertraulich zu verstehen: „Die Männer können mit unserer Religiosität nicht mithalten!“

Keinesfalls also ist das Kopftuch ein Zeichen für Traditionalismus oder für einen unreflektierten Islam.

Hilchenbach: Stimmt, das Kopftuch ist durchaus schon mal Zeichen für einen reflektierten Islamismus.

Boos-Nünning: Auch andere Vorurteile bestehen in Wirklichkeit nicht, zwischen mangelhafter Bildungsintegration und hoher Religiosität besteht nämlich kein Zusammenhang. Die religiösen Frauen gelten völlig zu unrecht als sprachlos und sprachfern, als bildungsfern, Ich‑schwach und als kulturell zerrissen. Unsere wissenschaftlichen Untersuchungen aber haben belegt, dass muslimische Frauen, gerade die bewusst religiösen, sprachlich oft bestens integriert sind, hohes Bildungsniveau haben und in beiden Kulturen selbstbewusst und mit hoher Ich‑Stärke leben können.

Muslimische Eltern wollen das Beste für ihre Kinder, sie sind sehr daran interessiert, ihren Kindern eine gute Bildung zu verschaffen.

Wilwerscheid: Wenn das mal kein Klischee und Vorurteil ist, Frau Boos‑Nünning? Wir Sozialarbeiterinnen kennen seit zehn Jahren etliche muslimisch geprägte Familien, die zwar schon 25 Jahre in Mitteleuropa leben, doch zu Hause nur ein einziges Buch besitzen, das mit dem grünen Einband und der goldenen Verzierung. Dass diese Mütter im Lehrerzimmer herumheulen und ihren Söhnen den Übergang in eine weitere Klasse oder den Verbleib auf der Schule erschleichen, stimmt allerdings. Nur hat das mit Bildung etwas weniger und mit Erpressung etwas mehr zu tun.

Mehrere Familien kleinasiatischen oder nordafrikanischen Ursprungs sind mir persönlich gut bekannt, bei denen die Grundschullehrerin dringlich und immer wieder anmahnte, Nachhilfeunterricht in Deutsch für die Kinder zu organisieren. Es geschah jeweils nichts, gar nichts, und zwar in allen Fällen dreieinhalb Jahre lang. Erst im Versetzungshalbjahr des vierten Schuljahres (!) beliebten die „muslimischen, religiösen“ (Boos‑Nünning) Mütter aufzuwachen.

Es folgte die erwähnte Heulerei und Erpressung. Wenn Grundschullehrer keine Empfehlung für Realschule, Gymnasium oder auch keine Empfehlung für die Gesamtschule geben, hat das zu 90 % seine Berechtigung. Die Lehrerinnen kennen die Kinder seit nahezu vier Jahren sehr gut und wissen, dass die Kinder im Elternhaus keine schulbezogene Unterstützung erhalten werden und sich daher auf weiterführenden Schulen nicht werden halten können.

Boos-Nünning: Was richtig ist: Religiöse Frauen haben eine geringere Orientierung an Deutschland und eine geringere Orientierung an individualistischen Normen. Richtig ist auch der Familialismus der muslimischen Frauen, gerade der religiösen unter ihnen, dazu diese andere Sexualmoral, das andere Körperbewusstsein.

Was können Familialismus und islamische Sexualmoral für Schule und Beruf bedeuten? Was für Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Bildungspolitik? In der Schule kann es bekanntermaßen zu Konflikten kommen. Aber das ist letzten Endes immer der Fall, wenn eine religiöse Gruppe auf eine nichtreligiöse Gruppe stößt.

Wilwerscheid: Es kann für eine Frau nicht gesund sein, den eigenen Körper als dämonisch und unrein zu betrachten, psychische, psychosomatische und somatische Schädigungen werden die Folge sein. Vor diesen Folgen hat die kulturelle Moderne die auch Zuwanderinnen („intolerant“) zu schützen. Einer fundamentalistischen Ideologisierung des weiblichen Leibes hat moderne Pädagogik weltweit entgegen zu treten.

Boos-Nünning: Muslime in Deutschland sind zu 75 % türkischer Herkunft, die übrigen teilen sich auf in die Gruppen der bosnischen, marokkanischen, libanesischen, tunesischen und iranischen Menschen. Eine ganz kleine Gruppe von deutschen Muslimen gibt es auch.

Hilchenbach: Mit deutschen Muslimen meint die sprachlich etwas großzügige Soziologin und Migrationsforscherin die deutschstämmigen Konvertiten zum Islam. Auch um den Unterschied zwischen türkeistämmig und türkisch macht unsere Professorin in ihren Vorträgen nicht viel Federlesens. Das sollten türkeistämmige Kurden hören.

Boos-Nünning: Zu den öffentlich verbreiteten Statistiken über die religiöse Landschaft in der BRD ist zu sagen, dass nur noch 50 % der Menschen christlich sind und auch das nur bei der eigentlich nicht statthaften Einberechnung der Freikirchler zu den „Evangelischen“ und der Altkatholiken zu den „Katholischen“. 30 % der Deutschen sind nichtchristlich.

Hilchenbach: Sollen wir Kirchenkritiker, Agnostiker oder Pantheisten jetzt ob so viel Glaubensferne schuldzerknirscht einknicken? Von Konformitätsdruck sagt die Migrationsforscherin keine Silbe. Davon, dass Islamkritiker nichts erben dürfen, dass Ex‑Muslime mit dem Tode bedroht sind, hat Prof. Boos‑Nünning offenbar nichts gehört.

Boos-Nünning: Bemerkenswert religiöse Gruppen sind die Zeugen Jehovas Italiens, die Baptisten der ehemaligen GUS‑Staaten, die Orthodoxen Griechenlands und Russlands. Und dann die Muslime natürlich.

Hilchenbach: Religiös? Nicht besser fundamentalistisch, kulturell vormodern? Deutschlands Altachtundsechziger beginnen, die fromme und tugendhafte Lebensführung zu verehren. Sind die Hamas-Terroristen etwa auch fromme Muslime, ist Terrorpilot Mohammed Atta für uns denn nicht länger ein politisch verhetzter, ein radikaler und suizidaler Mensch, ist er nun ein religiös lebender Student?

Boos-Nünning: Auch im Ruhrgebiet haben wir in vielen Städten und Stadtteilen einen Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund von 40 %, in wenigen Quartieren sogar von 60 und in einzelnen Straßenzügen von 70 %. Wir haben also festzustellen, dass die jahrzehntelange Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland nicht nur eine multiethnische Realität zu Folge hat, sondern auch eine multireligiöse.

Wilwerscheid: Wie sehr oder wie wenig säkular diese Menschen, gerade die Kinder und Enkel muslimischer Einwanderer sind, ist keineswegs Schicksal, wird unsere Lebensqualität allerdings bestimmen. Boos‑Nünning vermeidet es jedoch das zu tun, worauf es ankommt: Den Scharia‑Islam und den Fiqh‑Islam zu kritisieren. Völlig äquidistant untersucht sie „die Muslime“.

Boos-Nünning: Sprachverluste sind ein Problem, und zwar die in der Muttersprache, die meisten türkisch-muslimischen Jugendlichen können besser Deutsch als Türkisch. Die, die eher kein Deutsch können, können also auch fast gar kein Türkisch, und dann gibt es pädagogische Probleme.

Wilwerscheid: Sprachliche Integration ist in der Tat äußerst wichtig. Manches Mal jedoch wird das Deutsche von der streng islamisch geprägten Familie verboten und ein Regelverstoß mit Prügel geahndet.

Boos-Nünning: Das Lebensgefühl der Diaspora prägt die Muslime durchaus etwas, obschon zu sagen ist, dass sich die Griechen wesentlich mehr als in der Diaspora lebend fühlen als die Türken.

Hilchenbach: Kein Wunder, etliche der Türken und Kurden sind gleichsam niemals ausgewandert, sondern leben im Kerker der ewigen Großfamilie im „anatolischen Gecekondu von Berlin-Kreuzberg“. Gerade die Import‑Ehefrauen haben keinen Schritt des bewussten Aufbruchs ins Ausland unternommen, die meisten der von arrangierter Ehe betroffenen Menschen taten dieses nicht.

Etwas Ähnliches ist allenfalls bei einigen, nun gealterten Jahrgängen russlanddeutscher Jugendlicher und Heranwachsender zu beobachten gewesen, die sich, ungefähr die gesamten neunziger Jahre, ebenfalls wie ausgerissen, wie verfrachtet fühlen mussten. Der islamische Brautkauf mit dem „Brautpreis Deutschland“ indessen geht auch heute weiter.

Boos-Nünning: Die 15. Shell-Jugendstudie beschränkt sich leider beim Betrachten jugendlicher Religiosität auf „Glauben an Gott oder eine höhere Macht“, wir müssen aber viel genauer fragen. Schließlich ist das Glauben an einen personalen Gott der Minimalstandard aller abrahamitischen Religionen.

Ein weiteres fehlerhaftes Bild gibt es in der Öffentlichkeit: Es bestehe ein konfliktreicher Gegensatz zwischen Islam und Christentum. Das ist ganz falsch, nicht zwischen Islam und Christentum besteht dieser Bruch, sondern lediglich zwischen Islam und bundesdeutschem Christentum, denn zwischen muslimischer und etwa russisch-baptistischer oder russisch-orthodoxer Religiosität gibt es gar nicht so viele Unterschiede, beispielsweise, was die Verbindlichkeit und das Einhalten der Glaubensgebote betrifft.

Es bedarf der Inhalte und Methoden, unseren Jugendlichen zu vermitteln, dass viele Jugendliche mit Migrationshintergrund keinen „lockeren“ Umgang mit Religion pflegen können. Den muslimischen Jugendlichen ist hingegen klarzumachen, dass Werte‑Orientierung auch, wie das etwa bei den deutschen Jugendlichen der Fall ist, ganz ohne religiöse Bindungen funktionieren kann.

Hilchenbach: Das ist nicht in Ordnung, die zwar sehr säkularen, aber auf ihre, freiheitlich-individualistische Weise durchaus oft religiösen deutschen Jugendlichen beinahe als Ungläubige darzustellen. Korrekt ist vielmehr, dass der deutsche Junge sagen kann, in erster Linie Fußballfan oder Schützenbruder oder Maurerlehrling zu sein, das deutsche Mädchen sich als an Karriere oder an Theater und Literatur interessiert definieren darf und dass beide frei sind, „Religion“ eben nicht als eine der ersten Werte einer persönlichen Rangfolge anzugeben.

Muslimisch sozialisierte Jugendliche hingegen verbuchen so unterschiedliche Dinge wie Familienbindung, Nationalismus, Heimatliebe, Kinderwunsch, Identitätssuche, Verachtung der Nichtmuslime und den Wunsch auf einen Platz im Paradies unter dem Etikett „islamisch, Islam“ oder „religiös, Religion“. Das ist keine Spiritualität, dass ist die Angst davor, aus der Reihe zu tanzen oder ausgegrenzt, beschimpft, enterbt zu werden.

Boos-Nünning: Ja, es gibt diese unterschiedlichen Sexualnormen, die uns eine interkulturelle Ausrichtung der Sexualerziehung abverlangen.

Wilwerscheid: Wir Sozialpädagoginnen wünschen eine an universalistischen Normen ausgerichtete, gleichberechtigte und antifundamentalistische Sexualerziehung, keinen sexualpädagogischen Kompromiss aus anything goes und Scharia. Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar.

Boos-Nünning: Wir müssen unsere Fehler anerkennen: Wir zwingen muslimische Mädchen in den koedukativen Schwimmunterricht. Das ist falsch, wir sollten in Zukunft vielmehr versuchen, Kompromissformen zu finden.

Die Moschee übernimmt Aufgaben der Sozialarbeit und der Bildungsarbeit, wie man bereits an den Namen der Moscheevereine sehen kann, die sich etwa „Zentrum für Integration und Bildung“ nennen.

Hilchenbach: Ob das nicht auch einfach nur mal taqiyya sein kann und der kalkulierten Erschleichung von öffentlichen Fördergeldern dienlich?

Boos-Nünning: Moscheevereine übernehmen also die Aufgaben, die Deutschland jahrzehntelang vergessen hat.

Muslimische Erwachsene investieren viel Zeit und Arbeit in die Moscheevereine.

Hilchenbach: Das kann öfters so sein ist gelegentlich durchaus rührend, doch bauen diese Menschen sich die Architektur einer antimodernen Gegengesellschaft, betonieren sich buchstäblich ein in eine kalifatsähnliche, an der menschenrechtsfeindlichen Scharia ausgerichtete, parallele Kultur.

Boos-Nünning: Wir sollten also nicht fragen: Wie gefährlich sind die Moscheen. Wir sollten vielmehr fragen, was wir von den Moscheegemeinden lernen können, wie wir diese Lebendigkeit für unsere nichtmuslimische Gemeinschaft, für unseren Wohlfahrtsverband oder für unseren Kirchenkreis übernehmen können.

Die prominente Migrationsforscherin Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning wurde kommentiert von Roswitha Wilwerscheid und Karsten Hilchenbach am 20. November 2008

113. Boycott Durban II

21. April 2009

خليفة

chilāfat (Allāh), irdischer Stellvertreter Gottes (Allahs), Kalif. Im Deutschen umgebildet zu Kalifenstaat, Kalifat. Kalifat ist das Territorium geltender Scharia, die kulturrassistisch befreite Zone

Das Lied vom Kalifat

Ein Lied zum Erhalt der freiheitlichen Demokratie, die einen Ratio und Phantasie ermöglichenden Wurzelgrund der Säkularität (kulturelle Moderne) benötigt, den es im Scharia‑Islam (hadīth, al‑Gazālī) nicht geben kann.

Ein Lied über die gestern in Genf angelaufene, radikalislamisch unterwanderte UN-Konferenz gegen Rassismus genannt “Durban II“. Gerne zu singen zur wohl aus den fünfziger Jahren stammenden Melodie des schottischen Straßenmusikers Alex Campbell, wie sie Hannes Wader (“Heute hier, morgen dort“) 1972 mit dem Text unterlegte “Bin auf meinem Weg – schon so lang!“

Text vom Arbeitskreis pädagogische Islamkritik (pik), Duisburg 2009

Auch dir, Demokrat … (Kalifat!)

… wird Islam zum Staat – Kalifat.

Es gibt kein Zurück, Scharia bringt Glück.

Es brennen die Schulen im Tal von Swat[1]! Kalifat!

Islamkritisch ist … (Kalifat!)

… doch nur der Rassist[2]! Kalifat.

Schau, Kunst und Kultur, die stören doch nur[3].

Erzbischof und Imam die rufen zur Tat[4]. Kalifat.

Wer schenkt uns den Sieg? „Kalifat!“

Der heilige Krieg[5]! (Kalifat!)

Es poltert in Genf AhmadīNedschād[6],

es leitet uns recht der Fatwa‑Rat[7]. Kalifat!

Wer weiß guten Rat … (Kalifat!)

… für Kirche[8] und Staat? „Kalifat!“

Herr Hāmid Karzai macht euch Frauen frei[9].

Die Sexpflicht der Ehe[10], den Feldern die Saat[11]. Kalifat.

Es treffe der Fluch … (Kalifat!)

… das Weib ohne Tuch[12]. Kalifat!

Manch ein Journalist ein Frevler ist[13].

So sei Wissenschaft nun abgeschafft[14]! Kalifat!

Auch dir, Demokrat … (Kalifat!)

… wird Islam zum Staat – Kalifat.

Es gibt kein Zurück, Scharia bringt Glück.

Es brennen die Schulen im Tal von Swat[15]! Kalifat!

pik. Duisburg 2009

Akkorde

GD GD

GD GD

DA GD

DA GD, GD

Statt wie Wader “schon so lang“ singe man eben “Kalifat!“

Wir haben dieses neue Pfadfinderlied inzwischen für unser Stammesliederbuch vorgesehen und als Lagerlied für das Pflingstlager 2009 gewählt.

Der nonkonformistische Wader überging in seinem Kulturschaffen leider Maos und Stalins Schreckensherrschaft. Wader war Kommunist (DKP) zwischen 1977 und 1991 und noch 2003 Sänger auf dem kommunistischen ZU-Pressefest.

Ob der revolutionäre Herr Wader jemals die inhumane Herrschaftskultur der Sunna und Scharia kritisiert hat? Ob Waders DKP, ob Deutschlands alternativkulturelle Liedermacherszene die Staatsordnung der Koranverse und Hadithen für Kommunismus oder Humanismus hält?


112. Gegen FGM ja – mit Fatwas nein!

19. April 2009

الفتوى

al‑fatwā,

islamrechtliches Gutachten an den mustafti, Anfragenden.

Vom muftī, Rechtsgelehrten, nach Maßgabe des fiqh und

der ewigen scharī’a im Rahmen seiner madhhab erstellt

Fatwā contra FGM?

Von Jacques Auvergne

Ein bekannter Weltreisender und Leiter von Menschenrechtskampagnen am indianischen Volk der Yanomami setzt im Kampf gegen FGM auf ein originelles Mittel. Leider ist es das vordemokratische oder auch nachdemokratische Mittel der fatwā

Weltweit sind seit bis zu zwanzig Jahren viele regelmäßig sehr mutige und oft unschätzbar kenntnisreiche Menschen im Einsatz, um die grausame weibliche Genitalverstümmelung auszurotten. Die Herangehensweisen sind unterschiedlich und dürfen es sein, terre des femmes, Forward, Intact und Wadi haben in verschiedensten Teilen der Erde bereits viel Gutes bewirkt.

Im Laufe der letzten sieben Jahre hat der Survival‑Experte und Mustafti (Bittsteller um eine fatwā) Rüdiger Nehberg vier Fatwen gegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) erwünscht. Und alle vier erhalten. Die erste fatwā von Großscheich Mohammed Sayyid Tantāwī im Juli 2002[1]. Im November 2006 die zweite an der viele Jahrhunderte alten, orthodox-islamischen Azhar in Kairo. Die dritte im Juli 2007 in und für Nordostafrika und das Volk der Afar, auf die abschließend etwas näher eingegangen wird. Die vierte fatwā erhielt Nehberg März 2009 beim islamistischen Fatwa‑Rat in Doha (ad‑Dauha, Katar) von der radikalislamischen sunnitischen Autorität Yūsuf al‑Qaradāwī. Islamische feudalstaatliche Orthodoxie (Scharia) wie revolutionär-terroristischer Islamismus (auch Scharia) erhält aus unserer säkularen und universell‑menschenrechtlichen Sicht mit Nehbergs Tun leider einen Machtzuwachs. 2009 symbolträchtig termingenau, ausgerechnet zum arbeiterbewegten und feministischen Weltfrauentag.

Mit usul al-fiqh oder kurz fiqh meint die frauenfeindliche Sexualpolitik des staatsgründenden Islam die geheiligte Rechtssprechung (islamische Jurisprudenz). Der fiqh ist eine vormoderne und demokratiegefährdende Praxis, da ihm so barbarische islamische Kostbarkeiten wie beispielsweise dschihād (Kriegsrecht) oder Strafrecht (thair, Blutrache, ersatzweise diyya, Blutgeld) angehören. Würden wir das Fatwa-Wesen für einen Augenblick ernst nehmen, zeigte sich vielleicht, dass Ali Gomas (Ali Guma, Ali Dschuma) und al‑Qaradawis Fatwen aus zweierlei Grund ungültig oder schlichte Täuschung sein könnten.

Zum ersten darf eine fatwā, um Gültigkeit zu haben, keinen tagespolitischen Belangen folgen und will man 2009 ja vielleicht lediglich die Europäer davon überzeugen, das Familienrecht und Personenstandsrecht der Scharia (Polygynie, Verstoßung, Imam‑Ehe) sei mit der freiheitlichen Demokratie kompatibel.

Ali Guma ist zweithöchste islamische Autorität Ägyptens und erklärte per fatwā die Wiederherstellung der Jungfräulichkeit als erlaubt. Damit gestattete der Geistliche nun aber mitnichten, anders als Jörg Lau es im Februar 2007 optimistisch vermutet[2], den vorehelichen Geschlechtsverkehr oder das Betrügen des Ehemannes, nein, damit ist und bleibt die islamische Vagina (äußerlich: Kopftuch) staatliches Politikum und bleibt die Frau auf ihr sündebefrachtetes Geschlechtsorgan (genitales Signal: Kopftuch) reduziert. Die vielleicht unerschwinglich hohen Kosten der Hymenrekonstruktion, die womöglich traumatisierende und in jedem Fall erniedrige operative Prozedur und die Todesfurcht bei womöglichem Nichtbluten in der Hochzeitsnacht kommen dazu. Das ist Guma, das ist fatwā. Das ist Islam.

Zum zweiten kann niemand je die Umsetzung der „Nehberg-Fatwa“ kontrollieren, da sich Sexualpartner auch beim Geschlechtsakt nicht auf die Geschlechtsteile schauen dürfen, auch sollen sie doch bitte beim Akt leichte Unterwäsche tragen. Das jedenfalls sagt, so ist das mit der Flexibilität der Scharia, eine andere fatwā, erstellt im Januar 2006 vom islamischen Geistlichen Prof. Dr. Raschad Hassan Chalil (Rashad Hassan Khalil), seines Zeichens immerhin ehemaliger Direktor der Rechtsfakultät an der „Blühenden“, so die wörtliche Bedeutung des Kairoer politreligiösen Lagezentrums al‑Azhar[3], [4]. Und wo kein Frauengenital in Sicht, da kein Frauengenital verstümmelt. Also könnten die Ägypterinnen ihre Töchter weiter an der Klitoris versehren, niemand sieht es zwischen Nil und Cheopspyramide, und die Dhimmis in Europa haben zu ihrer Gewissensberuhigung eine auch ganz grundsätzliche Lebenshilfe und Orientierung bietende fatwā an der Wand. Die studierte Rechtsgelehrte Souad Saleh[5] (al‑Azhar) ist Spezialistin für fiqh, islamische Jurisprudenz. Leider darf sie keine fatwā ausstellen, da sie kein Mann ist[6]. Frau Saleh findet völlige Nacktheit im Ehebett sehr Ordnung und begründet das mit Koranbuch und Allahgott. Womit uns Nichtägyptern allerdings noch nicht klar ist, ob 2010 weniger verstümmelt werden wird als 2005.

Beschlüsse der Konferenz in Kairo – Im Werte einer Fatwa

Im Namen Gottes des Barmherzigen, des Allerbarmers Die Internationale Konferenz der Gelehrten bezüglich des Verbots von Missbrauch des weiblichen Körpers wurde am 1. und 2. der Dhul-Qi’da 1427 nach der Hijdra, entsprechend dem 22. und 23. 11.2006, in den Konferenzräumlichkeiten der Al-Azhar Universität abgehalten. Eine Anzahl von Forschungsarbeiten wurde vorgetragen. Nachdem Wissenschaftler und islamische Gelehrte sowie Fachleute und Aktivisten von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Ägypten, Europa und Afrika angehört wurden, werden folgende Empfehlungen bekannt gegeben:

1. Gott hat den Menschen mit Würde ausgestattet. Im Koran sagt Gott: „Wir haben die Kinder Adams gewürdigt“. Daher wird von Gott jeglicher Schaden verboten, der Menschen zugefügt wird, unabhängig von gesellschaftlichem Status und Geschlecht.

2. Weibliche Genitalbeschneidung ist eine ererbte Unsitte, die in einigen Gesellschaften praktiziert wird und von einigen Muslimen in mehreren Ländern in Nachahmung übernommen wurde. Dies ohne textliche Grundlage im Koran, respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten.

3. Die heutzutage praktizierte weibliche Genitalbeschneidung fügt der Frau physische und psychische Schäden zu. Daher müssen diese Praktiken unterbunden werden, in Anlehnung an einen der höchsten Werte des Islams, nämlich dem Menschen keinen Schaden zuzufügen – gemäß dem Ausspruch des Propheten Mohammad, Friede und Segen Gottes sei mit ihm: „Keinen Schaden nehmen und keinem anderen Schaden zufügen“. Vielmehr wird dies als strafbare Aggression erachtet.

4. Die Konferenz appelliert an die Muslime, diese Unsitte gemäß den Lehren des Islams zu unterbinden, da jene verbieten, dem Menschen in irgendeiner Form Schaden zuzufügen.

5. Ebenso fordern die Teilnehmer der Konferenz die internationalen und regionalen Institutionen und Einrichtungen auf, ihre Anstrengungen auf die Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung zu konzentrieren. Dies betrifft insbesondere die hygienischen und medizinischen Grundregeln, die gegenüber der Frau eingehalten werden müssen, sodass diese Unsitte nicht weiter praktiziert wird.

6. Die Konferenz erinnert die Bildungseinrichtungen und die Medien daran, dass sie die unbedingte Pflicht haben, über die Schäden dieser Unsitte aufzuklären und deren verheerende Konsequenzen für die Gesellschaft aufzuzeigen, um zur Eliminierung dieser Unsitte beizutragen.

7. Die Konferenz fordert die Legislativorgane auf, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Praktizierenden diese schädigende Unsitte der weiblichen Genitalbeschneidung untersagt und sie als Verbrechen deklariert, unabhängig davon, ob es sich bei den Praktizierenden um Täter oder Initiator handelt.

8. Des Weiteren fordert die Konferenz die internationalen Institutionen und Organisationen auf, in allen Regionen Hilfe zu leisten, in denen diese Unsitte praktiziert wird, um somit zu ihrer Beseitigung beizutragen.

Unterschrift:

Prof. Dr. Ali Gom’a

Großmufti Ägyptens

24.11.2006[7]

So das Rechtsgutachten der höchsten orthodoxen sunnitischen Autorität, der Azhar in Kairo. Der außerhalb der Muslimbruderschaft ranghöchste Vertreter des vor Jahrzehnten als Reaktion auf Industrialisierung und „drohende“ Demokratisierung entstandenen Islamismus lässt, durch Nehberg über die islamische FGM informiert und überrascht tuend, knapp zweieinhalb Jahre später verlauten:

Internationale Vereinigung muslimischer Rechtsgelehrter

Doha, den 02. März 2009 (5. Rabi al-awwal 1430)

Einige Geschwister, die sich mit dem Thema weibliche genitale Bescheindung in der islamischen Welt beschäftigen, haben mich ersucht, eine zusammengefasste genaue Fatwa (Gutachten) zu erstellen, um unseren religiösen Standpunkt zu verdeutlichen.
Nachfolgend steht die Fatwa und möge der Erfolg uns zur Seite stehen.

Gott sei gelobt, Friede und Segen sei mit seinem Propheten

Alle religiösen Gutachten im Islam unterliegen den so genannten 4 Rechtsquellen (Koran, Sunna, Konsens und Analogie). Über die Anwendung dieser Rechtsquellen hat sich die islamische Weltgemeinschaft geeinigt.

Bei der Betrachtung dieser Quellen bezüglich weiblicher genitaler Bescheindung findet man keinen einzigen Beweis, der die weibliche genitale Beschneidung erfordert oder empfiehlt. Die Rechtsgelehrten sind zu diesem Schluss gekommen: Diese Handlung ist ein erlaubter Brauch, der in Traditionen verwurzelt ist. Daher stellten wir fest, dass einige Länder die weibliche genitale Bescheindung praktizieren. Die meisten islamischen Länder beschneiden ihre Mädchen nicht, trotzdem protestieren die Rechtsgelehrten dagegen nicht.

In vielen islamischen Ländern wird die Beschneidung von ungebildeten Frauen ausgeübt, die nicht über die nötigen medizinischen Voraussetzungen verfügen. Sie achten überhaupt nicht auf die erforderlichen Anweisungen, und dies hat erhebliche Schäden verursacht.

Es besteht kein Zweifel, dass die Rechtsquellen (Koran, Sunna, Konsens und Analogie) die weibliche genitale Beschneidung nicht erfordern oder empfehlen. Außerdem haben wir in ihnen keinen Beweis gefunden, der die Beschneidung verbietet oder für verabscheuenswert erklärt. Die Gelehrten sagen, dass die Beschneidung entweder Pflicht, empfehlenswert oder eine gute Tat für Mädchen ist. Dies ist ein Indiz dafür, dass sie sich allgemein auf die Zulässigkeit geeinigt haben.

In der Rechtswissenschaft ist aber bekannt, dass erlaubte Handlungen ganz oder teilweise verboten werden können, wenn aufgrund dessen Schäden entstehen.

Gott hat den Menschen Vieles zugelassen, um ihr Leben zu erleichtern und ihre Umstände zu lockern, wie Gott sagte: „Allah will euch Erleichterung gewähren. Der Mensch ist (ja) von Natur schwach“ (Sure 4, Vers 28)

[…]

wir haben hier einen Grund, von den Stellungnahmen der Gelehrten abzuweichen, weil es in ihrer Zeit keine genauen Informationen und Statistiken gab, die uns heute zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sagten sie, dass die Fatwa sich gemäß Zeit, Ort und Situation verändern kann. Wenn die Gelehrte früher diese Tatsachen hätten feststellen können wie wir es heute tun, hätten sie ihre Meinungen geändert. Denn sie wollten immer das Recht zeigen.

Da die sachliche Untersuchung durch neutrale Experten und Spezialisten, die nicht ihren eigenen Interessen, noch Begehrlichkeiten anderer folgen, bewiesen hat, dass die weibliche Genitalbeschneidung in ihren vorhandenen Formen dem weiblichen Geschlecht körperliche und psychische Schäden zufügt und das eheliche Leben der Frauen stark beeinträchtigt, muss dieser Brauch gestoppt werden, um diesen Schaden zu vermeiden. Die Begründung, warum wir in diesem Punkt den alten Gelehrten widersprechen, liegt darin, dass zu ihrer Zeit nicht unser jetziger Informationsstand und detailliertes Wissen vorlagen. Es gilt: Die Fatwa ändert sich mit der Änderung von Ort, Zeit und Umständen. Und hätten die Gelehrten vor uns das erfahren, was wir jetzt wissen, hätten sie ihre Meinung geändert, da sie immer nach Wahrheit strebten.

Basierend auf der obigen Erklärung halten wir fest, dass die jetzt praktizierte weibliche Genitalbeschneidung ohne jegliche gerechtfertigte Begründung eine unerlaubte und islamisch verbotene Sache ist. Diese ist als „Änderung der Schöpfung Gottes“ zu betrachten, die ein von Gott verbotenes Werk des Teufels darstellt. Es gibt keine Erlaubnis Gottes diesbezüglich.

Wer sich in dieses Thema vertiefen möchte, kann unsere detaillierten Gutachten im Buch (Zeitgemäße Fatwas, Band 4) nachlesen.

Der bescheidene Diener Allahs,

Yusuf Al-Qaradawi[8]

[Die Rechtschreibfehler Bescheindung statt Beschneidung stammen authentisch von der Netzseite target.]

Islamisches Recht baut einen unsichtbaren Kerker des sexualitätszentrierten ordnungspolitischen Wohlverhaltens. Der islamische Rechtsprofessor Prof. Dr. Raschad Hassan Chalil etwa unterstützt die Steinigung der Ehebrecherin. Freilich nur im äußersten Notfall, wie das auch der zeitweilige Berater des nordrhein-westfälischen Kultusministeriums für das Leben kleiner Muslime an Deutschlands Grundschulen Prof. Dr. Mahmoud Hamdy Zakzouk (Mamūd amdī Zaqzūq) für angemessen hält[9]. Der Steinigungsfreund und zeitweilige Düsseldorfer Pädagogikberater Professor Zakzouk ist heute Minister für Religiöse Angelegenheiten sowie Präsident des Obersten Islamischen Rates der Arabischen Republik Ägypten.

Es gibt keinen Zwang im Glauben und vor Allāh als dem Gott der intermettierenden Willkür und permanenten Intoleranz sind alle Menschen einheitlich gleich verschiedenwertig. Den Henker und den Gehenkten berücksichtigt die erlebnispädagogisch wertvolle Scharia jeweils differenziert anders, doch beide aufregend gleich. „Toleranz besteht in der freien Anerkennung der Freiheit und Würde jedes Menschen, solange er kein Unrecht begeht.[10]“ meint Zakzouk, in einer freiheitlichen Demokratie hat allerdings auch der Religionskritiker oder Straftäter Würde.

Die islamische Würde ist offen für aufschlagende Steine und geheiligte, das harmonische Recht wiederherstellende Schwerthiebe. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland jedoch, sehr geehrter Herr Nehberg, erklärt die Würde des Menschen als unantastbar, nennt das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, fordert die Rechtsgleichheit von Frau und Mann. Das alles möchte der unsichtbare Kultgott Allāh dezidiert nicht, was manch einem Wildnis-Überlebenstrainer schlicht unwichtig zu sein scheint. „All different, all equal“, fordert eine kulturrelativistische europäische Kampagne.

In der Rangfolge unmittelbar nach Großscheich Muhammad Sayyid Tantawi (Muammad Sayyid anāwī), der noch 2002 Selbstmordanschläge gegen Israel guthieß[11], gilt Minister Prof. Dr. Zakzouk als zweitbedeutendste Autorität Ägyptens. Zakzouk spricht fließend Deutsch, promovierte in München in Philosophie, besitzt eine deutsche Ehefrau und fordert nach Angaben der Osnabrücker Friedensgespräche, so Professor Czada im Oktober 2007, keinesfalls die die Todesstrafe für den Journalisten und Islamapostaten Mohammed Ahmed Hegazy[12]. Nach Angaben der katholischen Seite kath.net[13] sowie der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) allerdings doch[14].

Mit dem Philosophen Zakzouk gemeinsam wünschen auch Scheich Youssef al-Badri (Sheykh el‑Badri) von der al‑Azhar und die uns bereits als islamische Ehebetten betreffende Nacktheitsfreundin bekannte Souad Saleh die islamrechtlich einwandfreie Tötung jedes Abtrünnigen. Saleh ist ehemalige Dekanin der Hochschule für Frauen innerhalb der Azhar. Als solche bekümmert sie sich um das Schlafzimmer der Scharia nebst den dazugehörigen nackten weiblichen Genitalen, seien sie versehrt oder unversehrt. Nicht jedoch um Apostatenmord. Das regelt der Koran.

Scheich Youssef al‑Badri kämpfte noch im Dezember 1997 als Verteidiger des Glaubens vor einem ägyptischen Gericht in Sachen FGM. Gegen den dekadent verwestlichenden Staat um den undankbaren Aufwiegler und ägyptischen Gesundheitsminister Ismael Sallam, der die FGM verbieten lassen wollte, war al‑Badri Haupt einer Gruppe von Islamtheologen und schariatreuen Rechtsanwälten. Gottesfurcht und Moral zeigend gab al‑Badri vor dem höchsten unabhängigen, dem Justizminister unterstehenden Gericht (Council of State) an, drei neue Hadithe entdeckt zu haben, die ganz im Sinne des Propheten die khifādh oder khafdh (Frauenbeschneidung) legitimieren[15]. In den folgenden zwölf Jahren gab es viele kleine und große Verbote der ägyptischen Klitoridektomie, von der 90 % der Frauen des Landes betroffen sind, jedes Verbot jeweils mehr oder weniger aufrichtig gemeint. Alle mit verlässlichem Ergebnis. Keinem.

Stadt und Universität Osnabrück lassen Friedensgespräche organisieren und einen Professor Czada den ägyptischen gebildeten Herrn Zakzouk als angeblichen Gegner des Apostatenmords verteidigen. Das ist zwar international solidarisch, kann aber schließlich nicht stimmen, der Apostatenmord ist etwas authentisch Islamisches. Hören wir, sehr geehrter Herr Zakzoukbeschöniger und Professor Czada, der Einfachheit halber auf Dr. Zakzouk selbst:

Die Überzeugung ist eine Grundvoraussetzung eines jeden Glaubens. Ein wahrhafter Glaube basiert auf unbestreitbarer Überzeugung und Gewißheit und ist nicht das Resultat von Nachahmung oder Zwang. Jeder Mensch ist frei, seinen Glauben zu wählen und hat das Recht zu eigenen Meinungen, sogar der Atheist. Niemand hat das Recht, gegen seine Glaubensauffassungen einzuschreiten, solange er seine Gedanken für sich behält und sie nicht unter den Leuten verbreitet, um sie durcheinander zu bringen in Bezug auf ihre moralischen Werte. Versucht er aber, diese verkehrten Gedanken, die im Widerspruch zu den Bekenntnissen und Moralauffassungen der anderen Mitmenschen stehen, zu verbreiten, so verstößt er damit gegen die allgemeine Ordnung des Staates, in dem er lebt, weil sich dadurch Zweifel unter seinen Mitbürgern ausbreiten, die zum Aufruhr führen können. Jeder, der sich so verhält, wird der Bestrafung unterworfen. Er kann sogar des Hochverrats angeklagt werden, der mit dem Tod bestraft wird, nicht weil er seinen Glauben abgelegt hat, sondern weil er durch seine Gedanken Verwirrung im Staat verbreitet und gegen seine Ordnung verstoßen hat.

Sie sehen, Herr Czada: Aufruhr zeitigt Tod, das muss nicht so sein (Flexibilität der Scharia), aber das kann so sein. Prof. Dr. Raschad Hassan Chalil lobpreist die in die Scharia eingebaute Vermeidung von Justizirrtümern, da ja schließlich vier ehrenhafte Muslime Zeuge des Ehebruchs gewesen sein müssen:

„Jeder Zeuge muss ein wirklicher Augenzeuge sein, er muss also die Tat des Ehebruchs mit angesehen haben. Er muss bezeugen, dass er den Penis des Mannes in der Scheide der Frau gesehen hat. Er muss bezeugen, dass er diesen Geschlechtsakt mit eigenen Augen gesehen hat. Und solange man noch ein Haar zwischen Penis und Scheide hindurchziehen kann, gilt der Geschlechtsakt als nicht vollzogen.[16]

Wie wir sehen, findet das Sexuelle in der Politreligion Islam eine ganz besondere Berücksichtigung. Die manchmal gelangweilte kulturelle Moderne tickt anders und empfindet womöglich gegenüber den „temperamentvollen Naturburschen“ einen gespürten eigenen Mangel an Herrschafts- und Unterwerfungskultur sowie an Sexualmagie und Sex‑Appeal. In unseren städtischen Straßenzügen stoßen Vormoderne und Moderne aufeinander und haben im Milieu der Zuwanderer so genannte Ehrenmorde stattgefunden. „Viele Welten leben!“ fordert die Kulturrelativistin und Migrationsforscherin Boos-Nünning.

Zum Apostatenmord sowie zur Steinigung der Ehebrecherin gibt es so manch eine fatwā. Mittlerweile gibt es fatāwa (Mehrzahl von fatwā) auch zur islamischen Nichtanwendung der, jaja, vorislamischen weiblichen Genitalverstümmelung, female genital mutilation (FGM). Islamisch heißt die Amputation von weiblichem Genitalgewebe khifādh oder auch khafdh und genießt zwischen Java, Kurdistan, Somalia und Ägypten regionsweise sakramentgleiche Wertschätzung als Initiationsritual und Maßnahme der Beförderung der Tugend und der Verringerung des Lasters.

Seit weit über tausend Jahren ist FGM etwas sehr Islamisches. Deutsche Islamverbände leugnen das selbstverständlich (taqiyya; al‑Ghazālī sinngemäß: „Der Muslim möge die argumentative Angreifbarkeit, gleichsam die Blöße der Muslime bedecken“) und unsere Politiker und Funktionäre aus Pädagogik oder Klerus werden ja stets mucksmäuschenstill, sobald das Wort Muslime oder Islam fällt.

Islamisch hat die Leugnung der islamischen FGM als etwas Islamisches seit dreizehn Jahrhunderten Tradition. 1996 stritt Muhammad Lutfi al‑Sabbagh (The Right Path to Health. Health education through religion) von der World Health Organization (WHO) einen Zusammenhang zwischen Islam und weiblicher Genitalverstümmelung wider besseren Wissens ab, was von nichtmuslimischen Islamverstehern bis heute nachgebetet wird[17]. Im Folgejahr wiederholte al‑Sabbagh seine vielleicht irgendwie gut gemeinten Ideen (Islamic Ruling On Male And Female Circumcision[18]). Zur Erinnerung, zeitgleich und auch im Folgejahr kämpfte Scheich al‑Badri mit Hadithen vor Ägyptens Gerichten für das islamische Recht auf FGM (Religionsfreiheit). Ob al-Sabbagh (WHO) und Scheich al‑Badri einander gut kennen? Wahrscheinlich ja, scharī’ia ist flexibel, taqiyya auch. Man mag dem Ansinnen des erwähnten Gesundheitsministers Sallam Erfolg wünschen, es wird ein schier unendlich langer Weg sein und sein Ziel der genitalen Integrität mit unbewiesenem Behaupten von Erfolgen eher zu erschweren denn zu erreichen. Zum Glück hat der mächtige FGM-Freund Scheich al‑Badri im Islam erste Gegner wie Sallam und erste Gegnerinnen wie die nordamerikanische Muslim`s Womens League[19].

Die Schafiiten des indonesischen Islam praktizieren FGM. Im westlichen Java um die Metropole Bandung wird die grausame Körperverletzung mit ihren schweren psychischen Folgen durch einen noblen islamischen Spender finanziert, den verstümmelnden und traumatisierenden „Wohltäter“ der Assalaam-Foundation[20]. Die zu geheiligter Sexualmagie und blutigem Okkultismus dressierten muslimischen Frauen haben Angst, nicht ins Paradies zu kommen, tragen an diesem Tag ihr Kopftuch besonders streng, treffen sich zum gemeinsamen Gebet unter Frauen in einer für diesen Tag geräumten indonesischen Grundschule und lassen ihre kleinen Töchter aus Liebe zu Allahs Sittengesetz und Pflichtenlehre (Scharia) gerne ein wenig am Genital beschneiden.

Ein paar Häuser nebenan findet die gleichfalls vormoderne und islamisch geheiligte Massenbeschneidung an den Jungen statt (kein Zwang in der Religion: Freiwillige verpflichtende gottgefällige Amputation der Penisvorhaut), die aber hat sich im Europa nach Freud und Bettelheim wohl noch kein alter Achtundsechziger oder neuer globalisierungskritischer Pädagoge öffentlich zu kritisieren getraut. Auch das männerbündische Genital ist halt beides, Kultobjekt und Redeverbot. Man sieht sie nicht, beide, der strafende Allāh und der geblutet habende Phallus sind unsichtbar wirksam (harām). Über das künstlich neugebildete, erst mit der Mutilation männlichste aller Körperteile verlegen witzeln und mit dieser Waffe vergewaltigen ist erlaubt (halāl). Dank Koran und Sunna sind Homophobie und Misogynie dem sozialisierten Muslim weltweit grundsätzlich erst einmal Selbstverständnis.

Die Braut mag zwar keinesfalls acht Jahre alt sein (Jemen: Nojoud[21], das ist Nojood[22]), aber sehr wohl elf (griechisch-muslimisch, Düsseldorf[23]), (kosovarisch-muslimisch, Brescia[24]), zehn oder neun Jahre alt, ohne oder mit Geschlechtsverkehr[25]. Auch die Vergewaltigung innerhalb der nach der Logik des Tochtertausches geschlossenen islamischen Ehe ist dem Ehemann politreligiös durch die Scharia erlaubt (sahih Buchārī, Band 4, Buch 54, hadīth 460[26]), der in jüngster Zeit verwirrend radikalislamische Liebling Nordamerikas und Europas, Afghanistans Präsident Hamid Karzai hat den Islam bei der Abfassung des Scharia-Familienrechts für die Kaste (Islam ist stets Rechtsspaltung: Frauenentrechtung sowie dhimma) der Schiiten keineswegs falsch verstanden[27], [28].

sahih Buchārī. Band 4, Buch 54, hadīth Nummer 460

erzählte Abu Huraira:

Allahs Gesandter sprach: ”Wenn ein Ehemann seine Frau in sein Bett ruft (das heißt, er mit ihr geschlechtlich verkehren möchte) und sie verweigert dieses und sie nötigt ihn dadurch zu einem wütenden Einschlafen, werden die Engel sie bis zum Morgen verfluchen.”

Aus dem Inneren des islamischen Patriarchalismus berichten zwei lesenswerte autobiographische Romane. Einmal ist das Autorin „Aişe“: Mich hat keiner gefragt. Zur Ehe gezwungen – eine Türkin in Deutschland erzählt[29]. Und dann aus dem Französischen übersetzt die in Nordafrika und Paris ablaufende Lebensgeschichte von „Djura“: „Der Schleier des Schweigens. Von der eigenen Familie zum Tode verurteilt[30]“.

Auch im Kampf gegen die auch von islamischen Autoritäten verteidigte FGM dürfen wir säkulare Demokraten gar nicht erst beginnen, unser Tun mit alten heiligen Schriften zu erklären. Wir Säkularen müssen einheitliche Grund- und Bürgerrechte für jede und jeden zugänglich machen und durchsetzen, müssen die Theokratie kennen und öffentlich machen, doch wäre jede explizite Erwähnung von Koran oder Hadithen in unseren Gerichtssälen ähnlich desaströs wie das berüchtigte Frankfurter Urteil zum Thema islamisches Frauenprügeln[31]. Die Lobbyisten der Scharia sind nicht untätig gewesen und haben im März 2009 die von Pakistan vorangetriebene UN‑Resolution „Combating Defamation of Religion“ verabschiedet[32], [33].

Wie beschrieben ist die FGM in ihrer “milden Form” der Rechtsschule der Schafiiten verpflichtend und findet öffentlich statt (Assalaam Foundation, Bandung; vgl. Bericht von Fotojournalistin Stephanie Sinclair[34]). Die von Rüdiger Nehberg aufgesuchten geistlichen Autoritäten wissen das natürlich. Sie wollen die FGM durch die „Beleidigungen“ (UN: Defamation of Religion, gemeint ist Islamkritik) des frechen Aufklärungshumanismus hindurch in eine an dhimma und Kalifat orientierte Gesellschaft mit der Fassade kultureller Moderne mogeln. Dazu schreiben sie uns ein vermutlich leider völlig folgenloses, bezeichnend schwammig formuliertes Rechtsgutachten, das aber die eigene Deutungsmacht zu Islam und islamisch sichern und ausbauen hilft.

FGM ist islamisch. Als Begründung zieht der Islam einen hadīth aus der Sunna des Abu Dawud heran, im Buch 41 ist es hadīth Nummer 5251[35]

“Das am häufigsten zitierte hadīth im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habibah (oder Umm ‘Atiyyah) wieder (das hadīth der Beschneiderin).[42] Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt … und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr: „Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ „Die Beschneidung ist eine Sunnah für die Männer und Makrumah für die Frauen.“ (Wikipedia)

Neben den vor allem in Indonesien, Malaysia und Kurdistan ansässigen Schafiiten ist die islamische FGM eben auch den anderen drei sunnitischen Rechtsschulen nichts Unbekanntes. Die Zahl der hohen und höchsten Gelehrten an der Kairoer Azhar, welche Frauengenitalverstümmelung als ehrenhaft lobpreisen, nahm und nimmt kein Ende. Die nahezu jedjährlichen „islamischen Verbote gegen die FGM“ blieben über eineinhalb Jahrzehnte konstant. 2009 betrieb kein Geringerer als der judenhassende und den textilen Kerker des hidschāb Fordernde, hochangesehene islamische Geistliche Yūsuf al‑Qaradāwī (Präsident des in Dublin ansässigen Europäischen Fatwa-Rates ECFR[36]) derartige taqiyya (islamische Lüge). Unser Survival-Guru Nehberg war auf ein antidemokratisches, schariakompatibles Rechtsgutachten so erpicht. Und wer denn so gerne eine fatwā haben will bekommt eine, allāhuakbar. Nehberg reiste nicht alleine, sondern griff, der Atheist und Abenteurer, als Wegbegleiter den österreichischen Schariafreund und Imam Tarafa Baghajati am Händchen[37].

Ausgerechnet in der vor Generationen auf Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus hin gegründeten Volkshochschule des Wiener Gemeindebezirks Ottakring wirbt eine Carla Amina Baghajati für die angeblich beglückende und befreiende Frauenrolle der Scharia, gegen die Säkularisierung mit ihrer Trennung von Staat und Religion und für den Aufbau einer, wie sie sehr zu bedauern scheint, noch nirgends existenten islamischen Gesellschaft[38]. Carla Amina Baghajati arbeitet für die lose Verbindungen zur theofaschistischen Muslimbruderschaft unterhaltende Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) im Bereich Medienreferat und Öffentlichkeitsarbeit[39]. Ärgerlich, dass Fundamentalisten oder Islamisten ihre Propagandaveranstaltungen an öffentlich geförderten Volkshochschulen veranstalten dürfen. Steuerfinanziert für menschenrechtswidrige Politreligionen werben zu lassen ist alles andere als Volksbildung, vielmehr „democracy against itself“ (Revel).

Islamtheologe Dr. Muhammad Wahdan (al-Azhar) will die Klitoriskappung bei Ägyptens Mädchen durchsetzen, Frauenrechtlerin Dr. Malika Zarrar ist anständigerweise und sehr mutig dagegen. Wie feige sind unsere europäischen und bundesdeutschen Politiker (und Kleriker), die sich nicht trauen, die tägliche khafdh- oder khifādh-Klitoridektomie des beliebten Reisezieles Ägypten anzusprechen[40].

Wer noch einen islamischen Geistlichen, hier mit einer himmelblau und wie zufällig vor seinem Genital positionierten, glitzernd erstrahlenden Glaskugel sehen und hören möchte? Bitte, auch dieser in Kult-reinem Weiß gewandete Islamlehrer ‘Omar al-Khatib aus Dubai verteidigt, inschallah, die Frauenbeschneidung[41].

Hier meint al-Khatib sinngemäß: “Wer auch immer seine Tochter am Genital beschneidet, im Einklang mit islamischen Gesetzen und Prinzipien, findet im Islam Rückhalt, wer es nicht tun mag, braucht es nicht zu tun.” Er hat dabei Recht, die Schafiiten etwa verlangen FGM in der Weise der Allah wohlgefälligen Klitorisvorhautbeschneidung. Viele Gelehrte an der Azhar wünschen die gänzliche oder teilweise Klitorisamputation. Das ist Islam, die Scharia ist halt ‘flexibel’ (Flexibilität der Scharia).

Muhammad al‑Mussayar zitiert zur Rechtfertigung der von ihm religiös gewünschten weiblichen Genitalverstümmelung ein arabisch-ägyptisches Schimpfwort: “Du Sohn einer Klit-Frau! You son of a clit-woman!” – das soll sehr beleidigen und zwar als “Du Sohn einer unbeschnittenen Frau!” Dr. al‑Mussayar (al-Azhar) nennt FGM richtigerweise vorislamisch, gibt zu, dass sie täglich statt findet und empfiehlt sie [Video, Untertitel][42], [Text][43].

Mit dem hidschāb-Fordern des Israelhassers al‑Qaradāwī hat Abenteurer Nehberg keine Probleme. Und sonst? Die FGM ist immer noch nicht “islamisch beseitigt”, Islamist al‑Qaradāwī hingegen durch Dutzende von Zeitungsartikeln aufgewertet. Es ist wenig erklärlich, dass sich ein Atheist wie Nehberg an den Ort des gottesstaatlichen Herrschaftskultes begibt, um sich ästhetische Kalligraphien (fatāwa, Fatwas) ausstellen zu lassen. Zumal, ist zu befürchten, Nehberg ohne jede Wirkung auf die FGM-Praxis bleiben wird, indessen dazu beiträgt, den Mitgliedern in der deutschen Bundesregierung und im EU‑Parlament die Scharia als demokratiekompatibel zu erklären.

Fatwa-Papiere sind oft schrecklich fundamentalistischen Inhalts, der den Konsumenten abhängig machen mag wie Rauschgift. Man müsste ihre Produktion untersagen (was nicht funktionieren wird) oder jedenfalls müsste im Sinne des Verbraucherschutzes gegen den Konsum von fatāwa Stellung beziehen.

Atheist Nehberg hat das gegenaufklärerische Fatwa‑Wesen aufgewertet. Wie Tarzan durch das Lianengestrüpp hampelte der wildniserfahrene Überlebenstrainer und islamrechtliche harbī einmal quer durch die Palasthallen der architektonisch wie wissenschaftlich mittelalterlichen Azhar. Um dann in Doha (Katar) zur Audienz beim neben Mohammed Mahdi Akef von der Muslimbruderschaft weltweit ranghöchsten Islamisten zu erscheinen. Nehberg hätte internationale, säkulare Ärzte unterstützen sollen, keine Theokraten und Parteigänger der politischen Scharia.

Wie anfangs angekündigt gibt es noch eine vierte fatwā mit Nehberg als Mustafti. Herausgeber ist der Oberste Rat für Islamische Angelegenheiten der Afar im Bundesstaat Afar in Äthiopien, ein an der frauenverachtenden und Apostasie verbietenden Scharia ausgerichtetes Gremium, welches das grundsätzlich erstrebenswerte Verbot der FGM mit einem schlagenden islamischen Argument untermauert: Der Blutrache.

Mit der islamrechtlich korrekten (Vergeltungsprinzip) Drohung auf Verletzung der körperlichen Unversehrtheit hat der optimistische Dschungelkenner und Bundesverdienstkreuzinhaber gar keine staatsbürgerlichen Schwierigkeiten:

„Die ‚Pharaonische Verstuemmelung’ … verstoesst gegen hoechste Werte des Islam und ist eine Suende. [Wir] haben entschieden, Eltern, die ihre Kinder dennoch verstuemmeln lassen, zu verklagen, und das durch das Verstuemmeln begangene Verbrechen mit Blutrache zu vergelten.[44]

Hurtigen Schrittes trägt Nehberg das Afar-Rechtsgutachten nach Kairo zum Azhar-Großscheich und ägyptischen Großmufti Dr. Tantāwī. Jener Tantāwī, der in seiner 1968/69 erschienenen Dissertation die Auffassung verbreitete, dass die Juden nichtjüdisches Blut verzehren[45].

Was sollen wir davon halten, wenn einer der höchsten islamischen Geistlichen, Yūsuf al‑Qaradāwī, noch im Jahre 2004 die Frauenbeschneidung für erlaubt hielt, allenfalls präzisierte, dass nur ein kleiner Teil weggeschnitten werden soll? War der Herr damals einfach nicht richtig informiert? Zudem kommt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ[46]) am 24. November 2006 zu dem Ergebnis, dass Yūsuf al‑Qaradāwī allenfalls die pharaonische Form (WHO Typ III) islamrechtlich als verboten erklärt habe, die Kürzung einer vergrößerten Klitoris hingegen ausdrücklich billige. Selbstverständlich ist Qaradawis fatwā anders auch nie zu deuten gewesen, die europäischen Medien indes, motiviert durch einen wildniserfahrenen Überlebenstrainer, überschlugen sich schier mit der wirklichkeitsblind islamverliebten frohen Botschaft, der Islam habe die FGM ausgerottet. Wesentlich nüchterner, das aber will schon niemand der Feiernden mehr hören, konstatiert die NZZ:

Deshalb, so Karadawi solle die Beschneidung nicht gänzlich untersagt, sondern nur ihr maximales Maß festgelegt werden. Richtungsweisend solle die Überlieferung sein: „Schneide nicht zu tief. Das ist schöner und stellt den Ehemann zufrieden“.

So sagt es diese eine Schweizer Zeitung. Islam überrascht immer wieder, Allāh ist groß, mit derselben Nehberg-Fatwa hat die hohe geistliche Autorität die Genitalverstümmelung einmal ein wenig verboten, die pharaonische (WHO Typ III), allerdings auch nicht so genau, indes die schafiitische so genannte milde Sunna heimlich abgesegnet, die Dhimmis müssen das ja nicht mitbekommen. Und eine abnorm ausgeprägte Klitoris mag zu Ehre Allahs und des Propheten gekürzt werden, sagt uns zwar nicht der erfolgsgeblendete Nehberg, sondern der kühle al‑Qaradāwī. Auch frivole Unsittlichkeit oder schändliche sexuelle Gier sind durch Amputation eines Teils des erektilen Kitzler‑Gewebes islamrechtlich einwandfrei und zum Wohle der Ägypterin und ihrer Familie ausgleichend anzupassen:

Manche Frauen seien einfach „anders“, hätten eine übergroße Klitoris oder allzu starke sexuelle Bedürfnisse. Sollte ein Verbot geschaffen werden, müsse für sie eine Ausnahmeregelung geschaffen werden.

Richtig, das und nichts anderes ist höchste islamische Gelehrsamkeit. Die Neue Zürcher Zeitung erwähnt einen vielleicht mutigen und anerkennenswerten, vielleicht auch gar nicht ernsthaft gemeinten Zwischenruf der ehemaligen Botschafterin Ägyptens in der Tschechoslowakei und in Südafrika, Moushira Khattab[47] vom National Council for Childhood and Motherhood (NCCM). Khattab habe sich vehement für ein Beenden jeder Form von weiblicher Genitalverstümmelung geäußert. Sollte dieser Einwurf in dem großen Denker des sunnitischen Islam innerhalb von Minuten das glückhafte Erkennen haben reifen lassen, FGM sei künftig unislamisch? Natürlich nicht. Ägyptens Mädchen werden täglich weiter an der Klitoris verstümmelt. Es bleibt alles beim bewährten Alten. Lediglich Deutschlands Orientromantisierer erstellten einander den Freibrief (fatwā) dafür, das Denken einzustellen und landauf landab das märchenhafte Verbot der FGM im gesamten Islam zu feiern[48].

Nehbergs durch Qaradāwī ausgestellte fatwā ist, wie Mary Kreutzer am 06.02.2007 in der Online-Ausgabe von Die Presse kenntnisreich und zivilcouragiert schildert, schlicht unreal geblieben und könnte den radikalen Islam auf Kosten der Säkularität, Wissenschaftlichkeit, der Transparenz und der Frauen selbst fördern: „Reaktionäre Islamisten als Verbündete? Die Fatwa gegen Genitalverstümmelung ist ein ambivalentes Signal[49]“. Nur zwei Tage darauf entgegnet ihr mit: „FGM – Ein islamisches Problem?“ der Schariafreund und selbsternannte Antirassist Tarafa Baghajati (Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen; European Network Against Racism). Der islamische Fundamentalist Baghajati gibt sich als aufrichtiger Kämpfer gegen FGM. Eine etwa vorhandene Einsichtsfähigkeit bezüglich islamischer Missstände gibt er nicht zu erkennen. Die Probleme der Welt gedenkt Baghajati islamisch zu lösen[50]. Al‑islam huwa al‑hall – der Islam ist die Lösung. Der Islam muss sich nicht verändern – lasst uns die Welt ändern.

Das Fatwa‑Wesen basiert auf der sexualmagischen und menschenrechtsfeindlichen Scharia. Eine fatwā zu erbetteln und herumzureichen heißt, die hisba (ordnungspolitische Schariatisierung), die weltweite Islamisierung[51] zu befördern. Das aber bedeutet, die Demokratisierung Afrikas, Südasiens und des Nahen Ostens zu verhindern[52].

Der an der Scharia mit ihrer systematischen Frauenentwürdigung ausgerichtete fiqh hat noch nicht einmal muslimischen Männern jemals eine verlässliche Rechtssicherheit bieten können. In Brüssel und Genf aber erlangt Allāhgott Zauberkraft und seine Engel, Dämonen und irdische Statthalter beginnen, in die Politik einzuziehen. Entgrenzt tolerante Weltbürger treten mit dem Scharia‑Islam in den Dialog und ein dankbarer Globetrotter erhält seine fatwā.

Frauen jedoch bleiben im Islam der Besitz des Mannes. Als gekaufte Braut, Söhnchenfabrik, staatlich-politisches Genital (bedarfsweise islamkonform genitalverstümmelt) und als familiärer Schambereich (‘aura, awrah). In der Tat, Koran und Hadithen würdigen die Frau.

Als Mensch zweiter Klasse.

Jacques Auvergne


111. Kopftuchlehrerinnen und Kopftuchmädchen

14. April 2009

Enttarnung eines verkannten Symbols

Zur Resolution vom April 2009 mehrerer Frauenrechtlerinnen und Menschenrechtsaktivisten gegen den Kinderhidschab und das Frauenkopftuch im öffentlichen Dienst. Ein Kommentar von von Gabi Schmidt

Für Frauenrechtlerinnen und bekennende Demokratinnen ist jede Form der islamischen Verschleierung von Mädchen und Frauen Teil einer misogynen, politreligiösen Bewegung und daher weder mit den universellen Menschenrechten noch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Das Kopftuch ist keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation und daher kein „Freiheitsrecht“. Zur Freiheit das Kopftuch anzulegen gehört immer auch die Freiheit, ohne Furcht darauf verzichten zu können, um irgendwann einfach wieder nach diesem Utensil zu greifen. Wäre das Tragen des ’Schamtuchs’ (Feridun Zaimoğlu) wirklich eine individuelle Entscheidung, hätten wir allerdings keinen Kopftuchstreit und müssten nicht über angebliche berufliche “Diskriminierung im Namen der Neutralität“ (Human Rights Watch) diskutieren.

Das Verteidigen des islamischen Verschleierungsgebots mit Zähnen und Klauen sollte uns misstrauisch werden lassen gegenüber der üblichen islamischen Argumentation und politisch korrektem Appeasement. Auch wenn entgrenzt tolerante Politiker, demokratieresistente Vertreter islamischer Organisationen, äquidistante Wissenschaftler und kulturrelativistische Gutmenschen nicht müde werden zu verbreiten, im Islam gäbe es keinen Zwang im Glauben, widerlegen Augenzeugen, Statistiken über häusliche Gewalt, Polizeiberichte, muslimische Pflichtlektüren (DITIB[1], al‑Qaradawi[2]) und sogar eine Fatwa[3] diese Behauptung. Selbst moderat gebundene, mit der übrigen Kleidung geschmackvoll abgestimmte Tücher sind kein selbst gewähltes Modeaccessoire oder äußeres Zeichen selbstbewusster muslimischer Frauenpower.

Kinderhidschab und Frauenkopftuch sind das von weitem erkennbare Label eines fundamentalistisch interpretierten Islam. Eine verschleierte Passantin im Straßenbild wird eben nicht als Düsseldorferin, Kölnerin, Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahrgenommen, sie ist in erster Linie praktizierende Muslimin. Die Religionszugehörigkeit eines Menschen ist in freiheitlich demokratischen, säkularen Gesellschaften keinesfalls wichtigstes Persönlichkeitsmerkmal, in unseren Personalausweisen wird die Augenfarbe vermerkt, nicht die Religion.

Die Verhüllung greift die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männer an und diskriminiert wegen des Geschlechts, der Andersgläubigkeit oder der freiheitlicheren Auffassung des Islams. Mit der Verschleierung untrennbar verbunden ist die Abgrenzung zur nichtmuslimischen Außenwelt, die Meidung und Ausgrenzung nicht praktizierender Muslime, die Verachtung Andersgläubiger und Atheisten sowie der Hass gegen Abtrünnige. Aus dieser Haltung erwächst eine Entfremdung oder gar Ablehnung der demokratischen „Gegenwelt“, ihrer Werte und Normen und ihrer Bewohner. Das Kopftuch fordert die Unterwerfung unter die Orthopraxie und islamische Dogmatik, verbietet jede Kritik und befiehlt bedingungslosen Gehorsam. Ein heiliger Ekel gegen alles Nichtislamische muss zur zweiten Natur jeder Kopftuchträgerin werden, da sie als Rechtgeleitete eine Vorbildfunktion in Familie und sozialem Umfeld erfüllt. Respekt, soziale Anerkennung und hoher Status in der Community sowie bessere Chancen auf einen für Muslimas ohnehin schwer zu erreichenden Platz im Paradies sind der begehrte Lohn[4].

Die schariakonforme Bedeckung zwingt die verhüllten Mädchen und Frauen, sich und Glaubensschwestern wie auch alle anderen Mitbürgerinnen als Mängelwesen[5] (ausführlich: Ghadban zitiert Buchârî: „den Frauen fehle es an Vernunft und Religion …“[6]) zu akzeptieren, die sich der Herrschaft des Mannes zu unterwerfen haben. Die Verschleierung, für alle äußerlich erkennbares Symbol gottesfürchtigen Verhaltens, stempelt jede Frau als nicht gläubig genug oder gar ungläubig ab, stigmatisiert sie als unrein, genusssüchtig und leichtlebig. Der soziale Druck auf unverschleierte Säkularistinnen sich islamkonform zu bedecken wächst mit jedem hidschab. Das Kopftuch diskriminiert und beleidigt pauschal die weibliche Weltbevölkerung als teuflisch, unmoralisch und gefährlich verführerisch. Der hidschab unterstellt allen Frauen prinzipiell die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in der Familie und in der umma (islamische Weltgemeinschaft) zu sein. Ausnahmen kann es nach Koran und Sunna nicht geben. Jeder rechtschaffene Muslim müsse den Kontakt mit Frauen meiden. Vor allem mit Frauen, die ihr Haar offen tragen, habe er aus dem Weg zu gehen, da er nicht in der Lage sei, dem erotischen Zauber und den dämonischen Tricks ihrer Verführungskunst zu entgehen. Ein solch vormodernes, misogynes Frauenbild entwürdigt und diskreditiert emanzipierte Männer und Frauen, verhindert chancengleiche Partizipation und kollegiale Zusammenarbeit.

Die Verschleierung des weiblichen Haupthaares ist Indiz für die Sexualisierung der Frau und reduziert sie auf ihre dämonische Erotik. Der hidschab symbolisiert die islamische Verteufelung des Weiblichen. Frau ist awrah[7] und muss sich in der Öffentlichkeit in sackartige Gewänder kleiden, ihre Haare verstecken und unnötige Begegnungen mit Männern meiden. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Aus konservativ islamischer Sicht sind alle Frauen, die sich mit offenen Haaren in der Öffentlichkeit bewegen sexuelles Freiwild, das als Objekt der Triebabfuhr von Männern benutzt werden darf[8]. Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter alle Standards, die wir in den letzten hundert Jahren frauenpolitisch erreicht haben, weit zurück.

Das „Schamtuch“ ist eine mnemotechnische Stütze, die seine Trägerin ständig daran erinnert, sich islamkonform zu verhalten. Es ist das Zeichen des göttlichen Schariavorbehalts. Alle anderen rechtsverbindlichen Regelwerke, Vorschriften, Gesetzestexte, das Grundgesetz und die universellen Menschenrechte sind von Menschenhand geschaffen und daher der islamischen Pflichtenlehre als minderwertig unterzuordnen. Mit dem Anlegen des Schleiers ist eine Muslima als ein Mensch erkennbar, der die islamische Dogmatik und Orthopraxie akzeptiert und sich ihr unterwirft. Konsequenterweise sind Koran, Scharia und Sunna Leitlinien und maßgebliche Orientierungshilfen, nach denen die sichtbar Rechtgläubige ihren Alltag ausrichten muss, universelle Menschenrechte, Grundrechte und demokratische Prinzipien sind für sie damit nachrangig. Für jeden Moslem als strenggläubige Glaubensschwester auszumachen, wird jeder Regelverstoß vom muslimisch wie nicht muslimisch sozialisierten Umfeld registriert. Die Erwartungshaltung der Mehrheitsgesellschaft, der soziale Druck der Community, die Angst vor Indiskretion und Strafe reglementieren den beruflichen und privaten Alltag extrem. Lustvolles Genießen, wie ihre unverschleierten Altersgenossinnen es dürfen, ist schon kleinen Mädchen mit hidschab nicht mehr möglich.

Den Passanten auf der Straße signalisiert das Tuch auf dem Kopf, dass die Trägerin einen Besitzer (Vater oder Ehemann) hat. Der Vater kann sie als ihr wali[9] islamrechtlich einwandfrei zwangsverheiraten, der Ehemann darf sie als kostenlose Dienstmagd, Erzieherin seiner (Sorgerecht hat der Vater allein) Allah wohlgefälligen Kinder und als „zoontjesfabriek“ (Ayaan Hirsi Ali) missbrauchen. Da sie nicht nur seine Ehefrau ist, sondern sein Besitz, hat sie ihm jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen. Er darf sie bei Ungehorsam schlagen (Koran 4:34[10]), sie im Ehebett meiden und ohne besonderen Grund verstoßen (at‑talaq), wie er auch bis zu vier Frauen ehelichen darf. Nach islamischer Glaubenspraxis kann sich eine Muslima nicht gegen eine solche Entrechtung, Versklavung und Bevormundung wehren. Sie darf sich nur scheiden lassen, wenn ihr Mann impotent oder zeugungsunfähig ist.

Das Kopftuch fungiert als Erkennungszeichen und Argumentationsverstärker oder besser Moralkeule weltweiter Islamisierung und Fundamentalisierung. Der Druck auf die Mütter durch Sippe, soziales Umfeld und islamische Würdenträger, die schariakonforme Bedeckung notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist ungeheuer groß. Mit jedem weiterem hidschab im Straßenzug potenziert sich die Deutunghoheit der Kopftuchlobby über islamische Rechtgläubigkeit. Das Kopftuch wird zur Visitenkarte islamischer Gegengesellschaft, es ist gewissermaßen das Kopftuch selbst, was den Nichtmuslimen oder auch Muslimen erklärt, was wahrer Islam ist. Die Trägerin des hidschab kann sich als Avantgardistin fühlen und wird, leidet sie wunschgemäß unter der säkularen Gesetzgebung wie dem Lehrerinnenkopftuchverbot, unter Fundamentalisten nahezu als Märtyrerin gehandelt (literarisch bei Orhan Pamuk: Schnee[11]). Vereinzelt ist der Kopftuchdschihad bereits subventioniert worden, so finanziert die vom Verfassungsschutz beobachtete Milli Görüş Stipendien für türkischstämmige Studentinnen in Europa (natürlich nicht in Frankreich, wo, wie in der Türkei, Studentinnen in allen Universitäten kein Kopftuch tragen dürfen) mit monatlich 300 bis 400 €[12], [13].

Auch ohne Worte zwingt dieses Kleidungssymbol mehr und mehr muslimische Eltern dazu, ihre Töchter an das „Schamtuch“ zu gewöhnen, um sie vor Verachtung, Ausgrenzung und der imaginierte Hölle zu schützen sowie um selbst Allahs Strafgericht und der sozialen Exklusion zu entgehen. Das Kopftuch ist Werkzeug geheiligten Diskriminierens, wir sollten von Kopftuchmobbing sprechen. Multikulturalisten, die den Schleier als individuellen Weg der Selbstfindung und Emanzipation muslimischer Frauen missdeuten, fallen auf die politreligiöse Propaganda islamistischer Agitatoren herein und erschweren muslimisch sozialisierten, jedoch säkular denkenden Familien die Argumentation und die Entscheidung gegen das islamische Bedeckungsgebot. Es gilt zu erkennen, dass falsch verstandene, entgrenzte Toleranz, Dialogbereitschaft um jeden Preis und kultursensibles Gutmenschentum einer freiheitlichen, eben nicht theokratischen Demokratie schadet, während Appeasement den Einfluss integrationsresistenter, islamistischer Organisationen stärkt. Derartige politische Korrektheit hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Anzahl der verschleierten Frauen und Mädchen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen hat. Viele Grundschülerinnen verlassen bereits das Haus nicht mehr ohne Kopftuch, selbst in Kindergärten sieht man neuerdings Drei- und Vierjährige mit hidschab. Das Kopftuchgebot diskreditiert somit bereits diese kleinen Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.

Nicht nur der Europaabgeordneten Renate Sommer und der Frauenrechtlerin Mina Ahadi gilt der Kinderhidschab als Kindesmisshandlung und Kinderrechtsverletzung. Die mit der Verschleierung untrennbar verbundene Gender‑Apartheid sowie die mit der „Bedeckung“ grundsätzlich einher gehenden, vormodernen Denk-, Verhaltens- und Erziehungsmuster verstoßen gegen das Recht junger Menschen auf eine gleichgestellte und gewaltfreie Erziehung. Fundamentalistische Weltbilder, anerzogene Leidensfähigkeit und Schicksalsergebenheit sowie durch schwarze Pädagogik eingeprügelter, absoluter Gehorsam und blanke Angst, in konservativen, die islamkonforme Bedeckung bejahenden muslimischen Familien keine Seltenheit[14], gefährden das Kindeswohl. Sie behindern eine altersgerechte, weitgehend eigenverantwortliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung. Chancengleiche Partizipation an der (Er‑)Lebenswelt Gleichaltriger unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sonstiger Weltanschauung ist strenggläubig sozialisierten Musliminnen bereits in jungen Jahren nicht möglich.

Mädchen wird so eine unbeschwerte Kindheit vorenthalten. Sie werden dazu missbraucht, für ein patriarchalisches Weltbild Reklame zu laufen, deren Auswirkung und Bedeutung sie noch nicht begreifen und erfassen können. Spielkameradinnen dürfen sie sich nicht selber aussuchen, diese stammen meist aus der eigenen Familie. Das Grundrecht auf freie Glaubensausübung und religiöse Erziehung deckt körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit oder Einschüchterung keinesfalls ab, die physische wie psychische Gesundheit, die gelingende altersgemäße Entwicklung und chancengleiche Förderung von Mädchen und Jungen zu selbstbewussten, eigenständig handelnden, kritisch denkenden Persönlichkeiten darf durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht nicht gefährdet werden.

Kleidung hat eben nicht nur die praktische Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für die berufliche Funktion, den sozialen Status, das soziale Umfeld und gibt Einblick in Werte, Haltungen und Weltanschauung unseres Gegenübers. Während die Uniform eines Polizisten Rechtsstaatlichkeit und Schutz signalisiert, steht das Kopftuch für Gender‑Apartheid, Segregation und ein frauen- wie männerfeindliches Menschenbild, das mit dem Grundgesetz und den universellen Menschenrechten nicht kompatibel ist.

Wer an staatlichen Schulen junge Menschen zu demokratischen Persönlichkeiten erziehen und bilden will, darf unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler auch durch seine Kleidung keinen Zweifel an seinem Bekenntnis zur Verfassung aufkommen lassen. Eltern, die ihre Töchter und Söhne an staatlichen Schulen angemeldet haben, weil sie Wert darauf legen, dass die jungen Menschen auch außerhalb der Familie in der Tradition von Humanismus und Aufklärung erzogen, unterrichtet und zu demokratischen Persönlichkeiten gebildet werden, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass ihre Kinder während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Propaganda oder politischen Beeinflussung ausgesetzt sind. Ähnliches gilt in der Rechtspflege, auch dort gilt es zu verhindern, dass mit religiösen Sinnzeichen Loyalitätszwang oder Beeinflussung ausgeübt werden.

Den gebetsmühlenartig wiederholten Behauptungen islamistischer Multiplikatoren, kultursensibler Gutmenschen und islamwissenschaftlicher Mietmäuler[15], die Kopftuchverbote einiger Bundesländer würden gegen die Religionsfreiheit verstoßen, widersprechen wir Frauenrechtler und Demokraten aufs Schärfste. Wir sind nicht mehr bereit, die larmoyante Selbststigmatisierung als (angebliches) Opfer von (beruflicher) Diskriminierung sowie die provokant legalistische Einforderung von „Menschenrechten à la carte“ (Arzu Toker) hinzunehmen. Ein Verschleierungsverbot diskriminiert keinesfalls „moderne, selbstbewusst-emanzipierte Muslimas im Namen der Neutralität“, wie eine Studie von Human Rights Watch festgestellt haben will[16]. Musliminnen mit Hidschab werden weder gezwungen, sich zwischen Beruf und Religion zu entscheiden noch in traditionelle Aufgabenbereiche zurückgedrängt (Kinder, Küche, Religion / Kirche und Krankheiten). Sie werden durch ein staatliches Kopftuchverbot auch nicht einer vormodernen Rollenzuteilung unterworfen und zu einem Dasein als „Mutter und Nur‑Hausfrau“ verdammt. Die Verpflichtung, das Verfassungsprinzip der Trennung von Staat und Religion sowie der im Grundgesetz garantierten negativen Religionsfreiheit zu respektieren ist nicht verhandelbar.

Wir fordern daher ein bundesweites Verbot des Kinderkopftuchs in der Öffentlichkeit für Mädchen bis vierzehn Jahren. Darüber hinaus setzen wir uns für das Verschleierungsverbot im öffentlichen Dienst ein. Die Beschäftigten in Institutionen der Verwaltung, der Justiz sowie des Erziehungs- und Bildungswesens sind Repräsentanten und Funktionsträger des säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Sie haben den Anspruch auf und die Verpflichtung zur neutralen Kleidung während ihrer Dienstzeit, ohne die eine wertschätzende und bürgernahe kollegiale Zusammenarbeit kaum möglich ist.

In Gerichtsgebäuden, Schulen und Kindergärten halten wir das grundsätzliche Kopftuchverbot für unverzichtbar. Im Gerichtssaal muss zum Schutz der Zeugen und Angeklagten garantiert sein, dass selbst jede unterschwellige Beeinflussung von Plädoyer, Zeugenaussage und Urteil durch politreligiöse Symbole ausgeschlossen ist. Nur gänzlich kopftuchfreie Kindergärten garantieren, dass Mädchen und Jungen unabhängig von Religion, kultureller Herkunft und sonstiger Weltanschauung einen Freiraum nutzen und genießen können, in dem sie vor orthodoxer islamischer Indoktrination verschont sind.

Gabi Schmidt


110. Die UN beschreiten den Pfad islamischer Mystik

13. April 2009

دُنْيا

al‑dunyā,

das niedere Dieseits

Darwīsch Ban Ki‑moon

Wie islamsensible Politiker

seelische Läuterung üben

Jacques Auvergne

Die im Jahre 2009 für die fundamentalistisch orientierte Mehrheit der Muslime auf der Welt leider noch immer ungebrochenen Kerkermauern von Scharia (scharī’a) und Fiqh befestigen die Verweigerung von Säkularität mit einigem Erfolg. Um ein womöglich gewünschtes autonomes Denken des Orients für neun Jahrhunderte der Herrschaft der islamischen Theologen zu unterwerfen und um sogar in unseren Tagen die Forderung nach universellen Menschenrechten als Gotteslästerung anzusehen hat es eines soliden und geheiligten machtpolitischen Baugrundes bedurft. Machtpolitisch bereits insofern, als dass es im Unterwerfungskult namens Islam auf Plausibilität noch niemals angekommen ist. Schließlich war und ist zwischen Kuala Lumpur, Karatschi und Khartum, zwischen Teheran, Ankara und Agadir stets derjenige im Recht, der nachhaltig herrscht und zeigt sich am irdisch Unterjochten der vorweggenommene islamisch gerechte Schmerz des Aufenthalts in der Hölle, eine Qual, die man als ordnungspolitisch aktiver Schariafreund den Gegner Allahs bereits im Diesseits schon mal ein wenig schmecken lassen darf.

Nur exzellent (ihsan) eingehaltener Islam unterscheidet den Menschen vom Tier und ermuntert, alltagsorientiert und flexibel, den Gottesfürchtigen dazu, sich im heißen Bemühen um den Glauben dem erfolgreicheren Heerführer unterzuordnen oder dem radikaleren von zwei bundesdeutschen Islamfunktionären. Ganz entsprechend galt es für den Muslim in Gaza‑Stadt, sich sehr rasch von der Fatah zur Hamas zu orientieren, um auf der das Paradies verheißend richtigen, nämlich siegreichen Seite zu stehen, in jenen Tagen des Jahres 2007, da die Verräter am reinen Glauben (iman) aus den Häusern getrieben und auf jeder Straße getötet wurden.

Der eine Integration hinein in die unteilbare Weltzivilisation der einen Menschheit bis heute verhindernde Kulturrassismus von Scharia und Fiqh benötigte im Hochmittelalter, um über ein weiteres knappes Jahrtausend zu bestehen, einen die Allahkratie („allahcracy“, Abu Bakar Bashir) fixierenden Sprachcode der Dogmatik. Diese Ideologie islamischen Denkens zielte darauf hin, jedes autonome Philosophieren, wie es innerhalb der griechischen Kultur bereits im fünften und vierten vorchristlichen Jahrhundert bestand und seit Renaissance und Aufklärung wieder und nachhaltig erreicht werden konnte, an die Sklavenketten der Wohlverhaltensdressur (sunna) zu legen. Fessel und Kerker der frauenentrechtenden und den dhimmī sakramentgleich hassenden sunna und Scharia dann als soziale Gerechtigkeit schönzulügen nennt der Islam tasawwuf (Sufismus) und darf der jordanische Prinz el‑Hassan bin Talal[1], Mitglied im Club of Rome und 1999-2007 dessen Präsident, unwidersprochen als Mystik, Weisheit und Spiritualität bewerben[2].

In seiner Dankesrede zur Entgegennahme des Abraham-Geiger-Preises 2008 erwähnt Prinz el‑Hassan bin Talal den am europäischen Imamat (Kalifat) bauenden Großmufti Mustafa Cerić lobend und meint beiläufig, Europa verdanke die Renaissance dem Orient sprich Islam („Re-Orienting the Renaissance“) nicht weniger als der griechisch-römischen Antike[3]. Im Stil gewisser, die dhimma begünstigender abrahamitischer Foren versteckt sich el‑Hassan bin Talal politisch korrekt hinter Lessings Ringparabel, wobei dem Hörer möglicherweise verloren geht, dass von unterschiedlich stark säkularen Muslimen nicht die Rede ist und Animisten, Hindus, Ex‑Muslime, Baháí oder Atheisten bereits gar nicht mehr vorkommen: „Als Muslime, Juden und Christen unterliegen wir dem gemeinsamen Erbe des spirituellen Dienstes unter ein und demselben Gott“.

Muss ich befürchten, dass der Prinz von Jordanien den Gott der Herren al‑Ghazālī und ibn Taymiyya meint? Solcherlei Einschmuggeln der Scharia in den (jüdisch-islamischen oder) christlich-islamischen Dialog bezeichnete Gudrun Eussner in Bezug auf den weggelassenen Vornamen Ghazi eines anderen jordanischen Prinzen sehr treffend als „sie bemächtigen sich des Gottesbegriffes, um ihn Allah‑konform zu verbiegen[4]“. Jener bei Eussner genannte jordanische Prinz bin Talal ist als Nummer 65 gemeinsam mit dem für die nachdemokratische „Post-Postmoderne[5]“ werbenden deutschen radikalislamischen Konvertiten Murad Hofmann (Nr. 83), dem klerikalen Maskottchen der Islamisierung Europas Mustafa Cerić (Nr. 84) und dem Schatten Allahs auf Erden höchstselbst, dem Rufer nach hidschāb und antiisraelischem Selbstmordanschlag Yūsuf al‑Qaradāwi (Nr. 95) auf der Liste der „Fellows“ der „Royal Aal al‑Beyt Institute for Islamic Thought“ zu finden[6].

Sollte es etwa eine islamische Glaubensspaltung im jordanischen Königshaus geben, in dem Islamreformer nun hörbar fordern, dass Nichtmuslime nicht länger in den Flammen der dschahannam[7] schmerzlich verbrennen? Natürlich nicht, der Spruch mit dem „Dienst … unter ein und demselben Gott“ des Organisators von „Interfaith Dialogue“ und „Interreligious Dialogue“ ist meisterliches Dialoggeflunker, Islamwerbung vom Feinsten, königlich haschemitische taqiyya und da’wa.

Der am 19. Juli 2007 Taiwan betreffend bezeichnend undemokratisch agierende UNO-Generalsekretär Ban Ki‑moon[8] beliebte sich am 24. Juni desselben Jahres in entgrenzter Toleranz und offensichtlicher Unkenntnis über die Scharia als Schüler des islamischen Lehrers Rumi zu bezeichnen. Rumi meint den bekannten islamischen Mystiker Mawlānā Dschalāl ad‑Dīn ar‑Rūmī (türkisch Mevlānā Cemaleddin‑i Rumi). Die der UN nahe stehende, ursprünglich türkisch-spanische Allianz der Zivilisationen, die sich nach ihrem eigenem Verständnis der Verständigung zwischen „dem Westen“ (dār al‑harb?) und „der islamischen Welt“ (dār al‑islam?) einsetzt[9], ernannte den mystischen Muslim ar‑Rumi ganz offiziell zum Vorbild an Humanismus und Spiritualität[10].

Die Vereinten Nationen begingen den achthundertsten Geburtstag von Rumi feierlich und (islamisch) spirituell: „Die Botschaft des Mawlana Rumi spiegelt sich wider in der UN‑Charta und in den Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen, diesem Erbe müssen wir entgegen leben“ oder „Wir, die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, müssen den Geist des Rumi um Hilfe anrufen (herbeiflehen, englisch: we … must invoke) in unserem gemeinsamen Bestreben, die Herausforderungen von heute zu bewältigen.“ Mit dem ganz im klassisch islamischen Stile des vom dhimmī die dschizya entgegen Nehmenden, müden Kommentar geschmückt: „In geziemender Anerkennung (wörtlich Tribut: tribute) gedachten die UN … im Beisein von Ban Ki‑moon und Sheykh Khalifa dem nahmhaften Poeten Maulana Rumi“[11], [12]. Sheykha Khalifa meint Haya Raschid Al Chalifa, die Juristin ist Präsidentin der 61. Uno‑Generalversammlung und Angehörige des Herrscherhauses von Bahrein[13].

Die konstitutionelle Monarchie Bahrein hat eine Millionen Einwohner, der Islam ist Staatsreligion und weil Nichtmuslime im Land leben, gibt eine Rechtsspaltung für die religiös definierten Menschenklassen: Muslime unterliegen der Scharia, Hindus und Christen einem abgeänderten britischen Staatsbürgerrecht. Universelle Menschenrechte oder Frauenrechte sehen anders aus. Ein Herr Muhammad Sudqi Ayyash schrieb die Nationalhymne Bahrains von 1971, in der ganz selbstbewusst die frauenentwürdigende Scharia gepriesen wird[14]. In der Regierung von Bahrein saßen zeitweise mit der al‑Qaida sympathisierende „Förderer islamistischen Terrors“ (Ulfkotte bei Bundeszentrale für politische Bildung[15]).

Die Allianz der Zivilisationen (AoC) schweigt allerdings zu den grausamen (zunächst etwa frauenrechtlichen und familienrechtlichen) Folgen der Scharia, die mit den allgemeinen Menschenrechten und dem deutschen Grundgesetz täglich kollidiert. Soll uns der entrückte Derwisch (von persisch dar, „Tür“ sowie persisch darwīsch „heimatloser Vagabund“; Islam) mit seinem mystischen Drehtanz, soll uns die Poesie des Sufismus (wohl von arabisch suf, „Schurwolle“; auch Islam) die politischen Islamisierungsabsichten von türkischer AKP, Europäischem Fatwa‑Rat, OIC‑Staaten und Muslimbruderschaft verdecken?

Sicherlich, an dem Punkt, wo du nicht mehr weiterdenken darfst, jedoch vorgeben musst, aus freiem Willen zu handeln (Koran 2:256 es gibt keinen Zwang im Glauben) beginnt die islamische Mystik. Die kein Problem damit hat, einen Teil der Menschheit schicksalshaft (qadar, türkisch kismet) als für das Höllenfeuer bestimmt zu wissen, das hat seinen Sinn. Denn 2:256, „kein Zwang im Glauben“, dürfen wir Nichtmuslime und Muslime deterministisch lesen als: Es steht geschrieben, man kann nichts machen, im Jenseits (al‑āchida) kommen die einen ins Paradies. Die anderen führt Allah in auf Erden (dunyā) in die Irre sprich jenseitig in die Hölle, man vergleiche im Koran den unmittelbar nachfolgenden Vers 2:257, „aus der Finsternis ins Licht“.

Islamische Mystik ist besser bekannt als Sufismus (sūfiyya) oder tasawwuf, türkisch tasavvuf. Dem Sufi geht es darum, was Herrn Ban Ki‑moon wenig interessiert, das Selbstbewusstsein derart radikal auszulöschen, die schmerzenden Fesseln der ekelerregenden Welt so sehr zu leugnen, dass noch der größte irdische Zwang glückhaft als Schönheit der Gottesgewissheit erfahren wird. Arabisch heißt das tadscharrud (tajarrud) und meint wörtlich „Abstreifung des Ich“, eine Haltung, an der auch ein vielleicht wenig mystischer Selbstmordattentäter wie Mohammed Atta nicht vorbeikommt[16]. Aus dem Testament des Terroristen Atta: „An meinem Grab sollen keine unreinen Wesen stehen, Frauen und Tiere, und vor allem nicht die unreinsten aller Wesen, schwangere Frauen!“ Dabei ist tadscharrud eine Vokabel, die auch, völlig achtenswert, beim Ritual des Umkleidens auf dem haddsch verwendet wird, der islamischen Pilgerfahrt. Der Sufi jedoch meint mit tazahhud (bzw. az-zuhd[17], Adjektiv zāhid[18]), was Zurückweisen des Weltlichen, Askese bedeutet oder eben mit tadscharrud die vollständige Selbstverleugnung, das totale Auslöschen der eigenen Sinnesfreude, Handlungsabsicht und Individualität.

Selbstverständlich sah das auch ar‑Rumi in dieser Strenge, einer extrem dualistischen, manichäischen Weise des Lebens- und Weltgefühls. Vor dem aus pädagogischen Gründen vielleicht ähnlich deutlich gewarnt werden muss wie vor dem Licht-Finsternis-Dualismus der apokalyptischen Terror‑Sekte Ōmu Shinrikyō[19] oder vor der auf Verteufelung der Außenwelt und sekteninterne Geschlechtertrennung setzenden Vereinigungskirche genannten Mun‑Sekte, zu der Aussteiger Oliver v. Hammerstein („Ich war ein Munie“) oder Aussteigerin Xenia (Pseudonym) eindrucksvoll berichten[20]. Europa und Deutschland brauchen offensiv werbende, staatlich geförderte und dabei sehr säkulare (also nichtkirchliche) Sektenberatungsstellen und Sektenaussteigerprogramme für die Opfer von Scharia‑Islam und Fiqh‑Islam, gerade auch in Bezug auf destruktive Kulte wie Ahmadimyya, Salafiyya und Milli Görüş.

Die nichtmuslimischen, kalkuliert fremdenfreundlichen bis gelangweilt fremdenfreundlichen Europäer interpretieren (die Scharia und damit auch) den Sufismus als rosaroten Kitsch‑Islam, als Bambi‑Islam und laden ein paar pittoresk wirbelnde Derwische zum Kirchentag, während der über die Dhimmis feixende Hamas-Sympathisant himmlisch auf seiner Oud klimpert (‘ūd, arabische Kurzhalslaute[21]). Manche Konvertiten halten den Sufismus für süßen Honig und bleiben dann am Fliegenfänger der Scharia hängen. Der Sufismus hatte nämlich gar nicht vor, die Nichtmuslime und Muslime von der totalitären Pflichtenlehre der Scharia zu entbinden.

Man mag darüber streiten, ob es in der Gesetzesreligion Islam mit ihrem Militärkult und Herrschaftskult sowie ihrer sexualmagisch und frauenentwürdigend ausgerichteten Wohlverhaltenskontrolle angesichts der vorrangigen Rolle des fiqh (islamische Jurisprudenz) gegenüber dem ‘ilm al‑kalām (islamische Theologie) überhaupt so etwas wie Theologie und Theologen gibt. Zumal sich der anfallsweise brutale und gelegentlich lügende Allahgott, glaubt man seinen Klerikern, dagegen verwahrt, Eigenschaften zu haben. Nach anderer Meinung gibt es im Islam allerdings gar keinen Klerus, was insofern stimmen mag, als dass nicht dein menschlicher Vorbeter oder dschihadistischer Befehlsgeber, sondern deine Gehorsamspflicht ihm gegenüber deinen Weg ins Paradies ermöglicht oder verhindert. Etwa dann, wenn der dschihād (im Auftrag von Gott Allāh geheiligt menschenmordend) nicht nur einfach ausgerufen ist, sondern vom islamischen Staat ausgerufen ist als „(jihad) nafir am[22]“. Das alles mit dem Nebelschleier der vorgeschriebenen Zwanglosigkeit (Koran 2:256[23]) verhüllt, was zumindest die einfältigeren oder weniger informierten der dialogbereiten Dhimmis mit Zustimmung von Deutscher Islamkonferenz (DIK), Integrationsministern und den beiden Großkirchen so gerne glauben möchten. Die Produzenten der Fatwen (fatāwā, Einzahl fatwā) als Menschen brauchst du als Muslim nicht höllisch ernst zu nehmen, das mag sein, ihre Rechtleitungen nicht einzuhalten oder sogar hörbar in Frage zu stellen indes könnte dir den Weg ins Paradies sehr wohl verbauen. So wird ja vielleicht der Europäische Fatwa‑Rat (mit seinen vielen Scheichs und Muftis) sehr wohl zum Klerus und, für den muslimischen Endverbraucher, der befehlsgebende Kalif im Schlafzimmer zum Wächter an der Paradiestür für die ihm gegenüber auch sexuell zum absoluten Gehorsam verpflichtete muslimische Ehefrau.

Die Dogmatik des Scharia‑Islam der letzten neunhundert Jahre jedenfalls hat kein Theologe so sehr bestimmt wie Abū Hāmid Muhammad ibn Muhammad al‑Ghazālī (1058-1111). Dem Philosophiestudenten und nachmaligen Religionspolitiker al‑Ghazālī ist es gelungen, auch als Mystiker zu gelten. Um 1080 nach Christus nahm al‑Ghazālī sein Studium im heute als Neyshabur (Iran) bekannten Nischapur auf.

Nischapur war zu Ghazālīs Zeiten gerade zum neuen Herrschaftszentrum der turkstämmigen Oğuzen geworden, die sich mit ihrer Dynastie der Seldschuken an die Übernahme der angehenden Weltreligion Islam gewöhnen wollten. In den folgenden Jahrhunderten gelang es den Seldschuken das bis dahin christlich geprägte Kleinasien (Türkei) zu erobern und das 1453 eroberte Konstantinopel bis zum 3. März 1924 als Sitz des Kalifats zu etablieren. Ghazālī konnte den Aufstieg der neben Arabertum und Persertum für ein Jahrtausend dritten großen Sprach- und Subkultur des nahöstlichen Islam in Muße beobachten.

Zum Zwecke der Legitimierung irdischer Vormacht gründete der türkische Sultan islamische Hochschulen (Konzept der Nizāmīya), Lehrzentren, die sich mit dem ascharitischen Gelehrten al‑Dschuwaynī intensiv mit der empört abgelehnten griechischen Philosophie befassten. Mit anderen gottesfürchtigen Gelehrten zog al‑Ghazālī in den Jahren 1085 bis 1090 allerdings erst einmal in den Krieg und wohnte der Eroberung des heutigen Iran und Irak bei. Islam ist, mag dem Theologen in dieser Zeit aufgegangen sein, die Seinsweise der Durchsetzungsfähigkeit. Ab Sommer 1091 übernahm al‑Ghazālī einen Lehrstuhl an der Nizāmīya in Bagdad und lernte heimlich das elegante Segeln auf den Wogen der miteinander rangelnden islamischen Herrschaftskulte namens Fatimiden (in Kairo, unterstützt von den feindlichen Schiiten), Aschariten (vom Türkentum beziehungsweise Sultan favorisiert) und Hanbaliten (traditionalistische Volksmassen mit dem Segen des Kalifen).

Nischapur aber blieb jene nordostiranischen Stadt an der Seidenstraße, in welcher zeitgleich der Universalgelehrte und Poet Omār Khayyām Mathematik und Astronomie lehrte und in der zwei Jahrhunderte später während des Mongolensturmes der islamische Mystiker Fariduddin Attar (Faridō d‑Dīn ‘Attār) leben sollte, Autor der Vogelgespräche (Mantiq ut‑tair).

Den berühmten Attar sollte der heutzutage von Islambeschönigern und Schariaduldern aus Kirche und UNO unkritisch verehrte Rumi genannt „Maulānā Rūmī“ (türkisch Mevlana Rumi) besuchen. Manche Islamwissenschaftler werden nicht müde zu betonen, dass die unter Fundamentalismus und Patriarchalismus leidende Menschheit den Islam in seiner heutigen Gestalt dem im Jahre 1111 verstorbenen Theokraten al‑Ghazālī verdankt, der die griechischen Philosophen studierte, um sie radikalislamisch zu widerlegen, um ihr humanisierendes sprich säkularisierendes Potential für die Muslime nachhaltig unzugänglich zu halten. Studieren, um zu zerstören. Die Islamisierung der Wissenschaft.

Dem Sufismus geht es darum, die nafs (Seele) aus der niederen, nichtigen dunyā (Verworfenheit des Diesseits) in die letztgültige Realität der āchira zu führen. Die āchira, englische Schreibweise akhirah, ist Gegenteil und Gegenspieler von dunyā, das Jenseits des prüfenden Gottesgerichts. Von irdischem Tand wie Islamkritik und Gleichberechtigung hat sich deine Seele auf dem Weg zu Allāh freilich zu enthalten, näheres mag man unseren europäischen Politikern auf dem Forum Allianz der Zivilisationen erklären.

Ein politisch korrektes (islamisches) Kleidungslabel schreibt denn auch auf seinem himmlisch-weißen Kapuzenpulli das Motto: „dunya – for a limited period only“ (entworfen wurde es von dem aus Bangladesh stammenden Briten Rūh al‑’Alam[24]), was wir als „Eitles Diesseits – rasch wird es verlöschen“ übersetzen sollten[25]. Die erklärtermaßen islamisch (nämlich an Rumi) ausgerichtete Allianz der Zivilisationen kann den in ihrem Titel verwendeten Plural („civilizations“) aus der Sicht des Sufismus eigentlich nicht ernst meinen, da es für Muslime nur eine Zivilisation gibt, diejenige des Scharia‑Islam. So verhöhnen sich die Vereinten Nationen entweder selbst als etwas Eitles, Nichtiges oder sie geben sich und ihren Unterorganisationen wie dem UN‑Menschenrechtsrat die schicksalshafte Bedeutung der Bühne kosmischer Entmischung hin in das Jenseits der āchira (akhirah), welches endgültig die Hölle vom Paradies abspalten wird.

Der Sufismus bejaht die Scharia und befördert, gespielt absichtslos, den Aufbau des Kalifats. Mit seinem Verweigern von gleichen Rechten für Frauen und für Nichtmuslime kann ein Mystiker Rumi kein Vorbild für Weltbürgerlichkeit, Völkerverständigung und Internationalität sein. Betreibt Rumi-Verehrer und UN-Generalsekretär Ban Ki‑moon das Läutern der nafs von den Verunreinigungen der dunyā? Verneigte sich der Besucher des Forums Allianz der Zivilisationen Barack Obama im April 2009 vor der Weltverachtung des kulturrassistischen Sufismus?

Zu unserer Seelenreinigung veröffentlicht die Allianz der Zivilisationen (AoC) auf unaor.org eine im Januar 2008 in Madrid entstandene Resolution von Jugendleitern (statement by youth leaders) zum islamkritischen Film „Fitna“ des Niederländers Geert Wilders. Wie nicht anders zu erwarten lehnt man den sehenswerten Film ab und druckst anschließend etwas herum, weil man doch selbstverständlich das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht einschränken wolle. Dann aber ziehen die youth leaders des AoC eine rechtlich unverbindliche Parallele zwischen dem Film Fitna und dem Handeln von „Menschen mit vielen verrückten und extremen“ Ideen, jenem „potentiell schädlichen“ Denken, gegen das es gelte, eine Umgebung des Widerstands zu errichten, in der es rasch und wirksam ausgeschaltet wird[26].

Erstunterzeichner der Resolution ist Khalid al‑Jufeiri aus Katar (Qatar), der als Jugendfunktionär auf dem World Economic Forum (WEF) in Scharm el‑Scheich (2008) gerne weiße Kleidung trug („Youth Message to World Leaders[27]“) und sich auf die Teilnahme am WEF in Davos 2009 freute[28]. Katar ist eine islamische Gesellschaft (Theokratie) ohne Gotteslästerungen wie Parlamente oder Parteien, der Führer der Gläubigen (Emir) ist zugleich Staatsoberhaupt und der Islam ist Staatsreligion.

Ist das bereits Sufismus, wenn alles tolerant miteinander verschmilzt? US‑Präsident Barack Obama verbeugt sich vor dem Kalifat und der Scharia: „Der Islam hat in den vergangenen Jahrhunderten viel getan, um die Welt besser zu machen[29]“. Ja, es muss Sufismus ein, wenn der aus Katar stammende „islamische Staatsbürger“ (muslim citizen, islamic citizenship[30]) Khalid al‑Jufeiri uns zum islamsensiblen Meinungsäußern aufruft und dabei mit Billigung der Allianz der Zivilisationen gegen Islamkritiker Geert Wilders hetzt.

Die Allianz der Zivilisationen entstand als türkisch-spanisches Gemeinschaftswerk und explizit als Reaktion des spanischen Ministerpräsidenten Zapatero auf die Terroranschläge von Madrid am 11. März 2004[31]. Und wie verhält sich der folgsame dhimmī Zapatero, der seinen Wahlsieg möglicherweise den Madrider Zuganschlägen verdankt[32], im folgenden halben Jahrzehnt? Statt die Scharia als menschenrechtswidrig anzuprangern, bereitet der spanische Ministerpräsident dem Aufnahmegesuch ausgerechnet jenes Staates Türkei eine feierliche Bühne, in dem der Islam de facto bereits Staatsreligion ist und lässt Jugendvertreter al‑Jufeiri nicht etwa das frauenentwürdigende Kalifat dessen katarischer Heimat kritisieren, sondern einen zivilcouragierten niederländischen Kurzfilm. Was unser Verständnis übersteigt, muss Mystik sein.

Schariafreund Recep Tayyip Erdoğan hält sein UN‑Projekt Allianz der Zivilisationen für eine gute Idee, spezifizierte im Januar 2008 jedoch, dass sie ihren praktischen Wert nur unter Beweis stellen könne, sofern die EU die Türkei als Vollmitglied aufnehme[33].

Islamversteher Zapatero ist übrigens kein gelernter Sufi, sondern Jurist mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht. Ausgerechnet. Und Zapatero kann dem Vorschlag Erdoğans schlecht widersprechen, ist er doch von den Vereinten Nationen persönlich und gemeinsam mit eben dem türkischen Ministerpräsidenten erst dann zum Mitinitiator der Allianz der Zivilisationen (AoC) ernannt worden, als beide, Erdoğan und Zapatero, diesen Vorschlag dem UN‑Generalsekretär am 21. September 2004 bereits unterbreitet hatten.

Im Vorstand der Allianz der Zivilisationen hat fast so etwas wie ein unfehlbarer und zauberkräftiger schiitischer Ayatollah seinen Sitz, ein „Hodschatoleslam val Moslemin“ immerhin, der iranische Theologe und ehemalige Staatspräsident Mohammad Chātamī. Mit so viel geistlichem Beistand kann ja nichts mehr schief gehen in den Vereinten Nationen und in der Europäischen Union. Chātamīs im Jahr 2000 in Weimar geäußerten Satz[34]:

“Die Menschen aus dem Orient und Okzident können trotz der Parallelität ihrer Kulturen verschiedene Geschöpfe sein, die einander ergänzen und sich im tiefen Bewusstsein mit ihrer angestammten Heimat verbunden fühlen. West und Ost sind nicht nur geographische Gebiete, sie sind auch Weltanschauungen und Seinsweisen.“

… dürfen wir durchaus und ganz im Sinne des bosnischen Großmuftis Mustafa Cerić als Aufruf für ein an der Scharia orientiertes Sonderrecht für alle europäischen, australischen und nordamerikanischen Muslime lesen. Mit mäßiger taqiyya versteht es der Hodschatoleslam Chātamī, Europas besonders verbissenen Fremdenfreunden als Islamreformer zu gelten:

“Diese Lösung kann einerseits den Islam aus dem Engpass der versteinerten und rückwärtsgewandten Ansichten befreien und andererseits den wahren Islam vor Eigensinnigkeiten und Isolationssucht schützen. Reformen im Iran sind Bestrebungen nach Verwirklichung von Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie im Einklang mit der Religion.“

Einst setzte Religionspolitiker Abū Hāmid al‑Ghazālī für den sunnitischen Islam die Theologisierung des autonomen Denkens der immerhin eineinhalb Jahrtausende älteren griechischen Philosophie vollständig durch. Sie wird sich in der Islamisierung der bislang an Aufklärungshumanismus und allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Politik Europas erfüllen können.

Zunächst könnte das in einem bereits durch Erzbischof Rowan Williams[35], Lordrichter Nicholas Phillips[36] und Rechtsprofessor Christian Giordano („Rechtspluralismus[37]“) geforderten islamischen Personenstands- und Familienrecht geschehen. Einer Rechtsspaltung, die durch die leider in ganz Europa von Kirchen und Parteien betriebene Forderung nach Toleranz gegenüber dem islamischen Kopftuch oder Lehrerinnenkopftuch befördert wird und die sich mit Sinnsprüchen von „diversity“ oder „all different – all equal“ heranschleicht. Eine Rechtsspaltung, die wir Bürgerinnen und Bürger mit aller Kraft verhindern müssen.

Unsere die gottgefällige Entrückung anstrebenden Politiker in Vereinten Nationen und Europäischer Union begeben sich auf den zeitlosen Pfad des sūfi. Versunken und ganz langsam beginnt der Derwisch zu tanzen[38].

Jacques Auvergne


109. Islamstaat und muslimische Staatsbürgerschaft

6. April 2009

سعيد رمضان

Said Ramadan (1926-1995),

europäischer Muslimbruder

Said Ramadan

Islamic Law

Ramadans Buch von 1961 gelesen

von Jacques Auvergne

25 Recht und Religion. Gesetzgebung in jeder Gesellschaft [bedeutet, dass] deren Mitglieder sich über ihr soziales Bedürfnis nach einer verbindlichen Rechtsordnung klar werden. Religion ist dagegen … eine göttliche Weisung, die für die Menschen verbindlich wird, ohne dass ihnen die Möglichkeit offen steht, selbst zu wählen und darüber zu diskutieren. Solche göttlichen Weisungen werden dann von der Geistlichkeit allein in die Hand genommen. Wie aber lässt sich nun das islamische Rechtswesen charakterisieren?

Durch unnatürliche Lebensweise, Legendenbildung und Korruption (25) sei es im Laufe der Menschheitsgeschichte zu einer Entfremdung (25) der beiden ursprünglich verbundenen Sphären Recht und Religion gekommen. Da nach der islamischen Doktrin der fitra jeder Mensch naturhaft Muslim ist, werden jüdische Textverfälschung sowie christliche Tradierung des verfälschten Textes bei der Etablierung des entfremdeten rechtlichen Denkens, wie es sich im islamfeindlichen Dogma der Trennung von Staat und Religion manifestiert, ihre verderbliche Rolle gespielt haben.

Zurück zu Ganzheitlichkeit, Naturreligion und gesellschaftlicher Harmonie führe nichts als die islamische Lebensweise, zu welcher auch die humanistisch-säkular angekränkelten Muslime mit den Forderungen al‑islām »dīn wa daula« (Der Islam ist Glaube und Staat) beziehungsweise al‑islām »huwa l‑hall« (Der Islam ist die Lösung) einzuladen (dawa) und zu ermahnen (hisbah) sind.

12 Nur die Scharī’a (also Koran und Sunna) [bringt] den wahren Sinn des Gesetzes im Islam zur Entfaltung und [steckt] seinen rechtlichen Geltungsbereich ab. Durch den Ausschluss jeder anderen gesetzgebenden Gewalt außer der Scharī’a wird sowohl das Konzept wie auch die Anwendbarkeit des islamischen Rechts vom Erbe verschiedener Einflüsse befreit, das sich dort angesammelt hat.

Es gelte, das System der islamischen Rechte und Pflichten (scharī’a) von den Verschmutzungen der Jahrhunderte zu befreien. Der Dreck muss weg: Säkularität, allgemeine Menschenrechte, Apostasie oder eine Meinungsfreiheit, welche auch Islamkritik einschließt, all dies sieht Said Ramadan als einen die reine Sitte behindernden Schmutz an.

Demokratiegeschichte wird in dieser Betrachtungsweise zu kosmischem und sozialem Dreck, der im putzmittelgleichen Einsatz (hisbah, dschihād) für die wahre Lebensweise (islām) aus dem sich muslimisierenden Familienleben, Straßenzug oder Stadtviertel herauszuwaschen sei.

104 Der Islam betrachtet die Religion als den Bereich, in dem bewusst Verantwortung angestrebt und getragen wird.

Die Glaubensstarken als zur Machtergreifung berufen. Verantwortung klingt ja zunächst sehr mitfühlend. Die Nichtreligiösen sind in dieser Logik aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus zu drängen. Der Theofaschimus der Muslimbrüder wird als Bewegung der Sozialaktivisten dargestellt. In dieser Großzügigkeit verglich etwa die evangelische Pfarrerin und langjährige Islambeauftragte Dr. Beate Sträter („Zwischen Radikalisierung und Integration. Politischer Islam in Ägypten und christliche Befreiungstheologie in Brasilien“) den Muslimbruder Sayyid Qutb mit dem brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff.

Irgendwann haben die Glaubensbewegten den Marsch durch die Institutionen geschafft und sitzen an den ihnen von Allāh zugebilligten Hebeln der Macht. Oder, anders: Wer politisch herrscht, kann nur religiös sein. Auf diese Weise wird, ganz im Stil der antiken persischen Despotien, jede Herrschaft zur irdischen Frömmigkeit. Der fromme Tyrann als Stellvertreter Allahs auf Erden (Kalif). Islam als Politreligion und Herrschaftskult, Herrschaft als Gebet. Frauenunterdrückung als Gebet, Dhimmientrechtung als Gottesdienst.

106 Nichtmuslime in einem islamischen Staat. Die Errichtung eines solchen Staates [wird] als unabdingbar angesehen, in dem alle Lebensbereiche entsprechend dem islamischen Glaubensgehalt zu gestalten sind. … Wie sieht der Status jener Bewohner aus, die sich der Ideologie des Staates nicht anschließen?

Der unsichtbare Gott Allāh hat sich dafür den religiös diskriminierten staatsbürgerlichen Status des dhimmī ausgedacht:

109 Die Zugehörigkeit zum islamischen Staat wird den Nichtmuslimen entsprechend dem arabischen Konzept der ahl al‑dhimma oder der dhimmīs zugestanden, was soviel bedeutet wie »jene, deren Pflichten dem Gewissen und der Verantwortung des Staates oder der Nation anvertraut sind«. Sie werden auch als al‑mu’āhidūn, das heißt »die Vertragschließenden« oder »die Teilnehmer an einem Bündnis« genannt, denn ihre Zugehörigkeit zur Nation beruht auf Verträgen, die von ihnen oder ihren Vorfahren und dem islamischen Staat abgeschlossen worden sind.

Die Vertragschließenden, die Teilnehmer eines Bündnisses – das ist doch nicht etwa das, was unser Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble gerade hinter seinen undemokratisch verschlossenen Palasttüren im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz (DIK) austüftelt?

Nichtmuslime sollten äußerste Vorsicht walten lassen, wenn sie mit einer Politreligion verhandeln, die als Staatsgründung angelegt worden war. Wir dürfen vermuten, dass sich die religionsbedingt frauenfeindliche Islamische Weltliga und die gewaltbereite Muslimbruderschaft bereits heute im Sinne Said Ramadans als Islamstaat verstehen. Die islamische Orthodoxie gibt ihnen jedes Recht dazu. Denn die der Muslim World League (Rabitat al‑alam al‑islami[1]) oder der Muslim Brotherhood (al‑ichwān al‑muslimūn) angeschlossenen das heißt unterworfenen Islamverbände werden auch in Europa und Deutschland danach streben, Individualrechte (zunächst diejenigen für muslimische Frauen) aufzulösen und Kollektivrechten (Imam-Ehe, Apostasieverbot) zu unterwerfen.

Islamkritik wird (bewusst) fälschlich verstärkt als Rassismus oder Volksverhetzung bezeichnet werden. Was am 26. März 2009 bereits geschehen ist, an einem Tag, an dem die von der Organization of the Islamic Conference (OIC) vertretenen Staaten in Genf vor der UN fordern durften, künftig eine „feinfühlige Balance (delicate balance) zwischen Meinungsfreiheit und Respekt vor Religionen“ einzuhalten[2].

Delicate balance. Der anfallsweise sadistische Allāh, irdisch vertreten durch die OIC, strebt eben auch in den Vereinten Nationen nach zivilisiertem Feingefühl und interreligiöser Harmonie. Wer einen Schlag auf den Kopf bekommt, hatte vorher doch ohne Frage den Islam feindselig angegriffen.

Der politische Islam muss die Frau herabwürdigen, die Standards des Gleichheitsfeminismus oder auch nur der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) kann der politische Islam von fiqh und scharī’a nicht dulden und wird sie noch auf Jahrzehnte mit Schmeichelei (iham) und Lüge (taqiyya) angreifen. Die Kinder und Enkel der muslimischen Einwanderer werden sich von ihrer geistlichen Obrigkeit (Großmufti Cerić, Europäischer Fatwa‑Rat, Milli Görüş) mehr oder weniger stark erpressen lassen. Kräfte in allen bundesdeutschen Parteien und beiden großen deutschen Kirchen arbeiten dieser kalifatsähnlichen Struktur zu.

Skepsis mag zulässig sein, wenn sich ohne hörbare Distanz von Scharia und dhimma ein UN-Komitee „Allianz der Zivilisationen“ nennt, allein der verwendete Plural sollte Anhänger der universellen Menschenrechte alarmieren. Dieser UN-Behörde, deren Vorsitz ein UN-Generalsekretär und derzeit der ehemalige Präsident Portugals Jorge Sampaio hat, steht ein „Forum Allianz der Zivilisationen“ nahe, das von Spanien und der Türkei ins Leben gerufen wurde. Im April 2009 tagt das „Forum Allianz der Zivilisationen“ zum zweiten Mal und im zunehmend islamistisch geprägten Istanbul, prominentester Gast ist US‑Präsident Barack Hussein Obama. Obama fordert die Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, was wir Europäer allerdings aus geographischen, historischen, finanziellen und islamkritischen Gründen sehr ablehnen.

Will das „Forum Allianz der Zivilisationen“ ein mit dem Gedankengut eines Said Ramadan völlig verträgliches weltweites Pseudo‑Kalifat errichten, in dem alle Muslime nach der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia leben dürfen und die Allgemeinen Menschenrechte von 1948 der Vergangenheit angehören werden? Wird das Forum Allianz der Zivilisationen zu einer antidemokratischen Waffe gegen Fundamentalismuskritik namentlich Islamkritik? Die pakistanische nation.com.pk vom 22.03.2009 nennt als Ziel des Forums den Dialog zwischen dem Westen und der muslimischen Welt – von Hinduismus, Shintoismus, Judentum, Atheismus oder Ex‑Muslimen ist ebenso wenig die Rede wie von Frauenrechten oder universellen Menschenrechten[3]. Das entspricht ärgerlich stark dhimma, beispielsweise dem in Said Ramadans Buch Das islamische Recht lobend erwähnte Vertrag von Nadschran (Nadschrān). Ort des Forums ist das luxuröse Kempinski-Hotel, gelegen im ehemaligen osmanischen Sultanspalast Çirağan[4].

Völlig schariakonform und ziemlich islamistisch zeigt sich seit einigen Jahren der UN‑Menschenrechtsrat, der am 20. April 2009 (vielleicht kein Zufall: Adolf Hitlers 120. Geburtstag) in Genf zur Durban-Nachfolgekonferenz genannt Durban II zusammentritt und den zu boykottieren verantwortungsvolle und freiheitlich-demokratische Stimmen wie Ralph Giordano, Seyran Ateş und Necla Kelek aufrufen[5].

114 Denn es besteht keinerlei Zweifel darüber, dass die ahl al‑dhimma Bürger des islamischen Staates sind. [Wobei] es eine gewisse Differenzierung zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Untertanen gibt.

Staatsbürger wie die Christen von Nadschrān, dem im Süden des heutigen Saudi‑Arabiens gelegenen einstmaligen wichtigsten Zentrum der arabisch-byzantinischen Christen? Bis im Jahre 631 Feldherr Mohammed sprich der Islam kam und den Christen einen kultursensiblen Vertrag anbot. Gegen freiwilliges Bezahlen von abgepresstem Schutzgeld durften die Christen am Leben bleiben und, dem Rechtgläubigen zum abschreckenden Beispiel, ihrer sittlich minderwertigen christlichen Religion frönen. Das Abkommen von Nadschrān zu brechen hatte wenig später Kalif Uthman die von Allāh auferlegte schwere Pflicht (kismet). Said Ramadan hält das Bezahlen von Dschizya für völlig unvereinbar mit irgendeinem Zwang oder mit einer Demütigung.

120 Es ist auch völlig ausgeschlossen, dass dschizja den Nichtmuslimen dafür auferlegt werden könnte, dass man »sie leben lässt«. Denn im Koran heißt es ausdrücklich: »Und ihr sollt nicht das Leben töten, das Gott unverletzlich gemacht hat, es sei denn nach Recht«.

Nach Recht töten geht schon in Ordnung. Plausibel ferner: Ein toter Dhimmi kann keine Dschizya mehr zahlen. Also leben lassen, den Dhimmi. Und zahlen lassen schon, doch nicht, um ihn am Leben zu lassen. Alles klar?

120 Das Wesen der dschizja lässt sich am besten verstehen, wenn wir uns ins Gedächtnis rufen, dass Nichtmuslime nicht zum Wehrdienst verpflichtet sind.

… klar, die Juden und Christen dürfen im Islamstaat keine Waffen tragen. Nicht, dass die Ungläubigen auf dumme Gedanken kommen und mit scharfem Säbel ihre muslimischen Herren angreifen, hören wir weiter:

120 Das ist durchaus gerecht im Hinblick darauf, dass der islamische Staat auf einer Ideologie beruht, an die die Nichtmuslime nicht glauben.

Staatsbürger glauben nicht an den Staat? Müssen Ungläubige sein.

Doch kümmert sich der Muslim als solcher geradezu rührend um seine unmündigen Dschizyabezahler:

134 Es ist daher nicht zulässig, die Freiheit des Einzelnen in irgendeiner Weise einzuschränken, außer wenn er die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auf Kosten der Rechte und der Unantastbarkeit anderer überschreitet oder die Interessen des Volkes durch ungesetzliches Handeln schädigt. Jede Einschränkung der oben erwähnten Freiheiten stellt eine Abweichung vom Wort und Gehalt des islamischen Rechts dar. Das Verantwortungsgefühl jedes Menschen sich selbst und Gott gegenüber, so wie es im Koran festgelegt ist, geht Hand in Hand mit der Achtung des Menschen und der menschlichen Würde, auf die jeder Anspruch hat.

Freiheit ja, soweit Allāh nicht sauer wird. Menschenrechte sind koranische Menschenrechte. Da wird dem Dieb auch schon mal eine Hand abgehackt oder der Islamkritiker (offensichtlich ein Mensch ohne „Verantwortungsgefühl“) bedroht oder ermordet.

134 Insbesondere bezüglich der nichtmuslimischen Bürger hat der islamische Staat darauf zu achten, dass ihre Rechte in jeder Hinsicht gut abgesichert sind.

Islam ist reinste Sozialversicherung! Die Barbaren kamen zu vorislamischen Zeiten der Unwissenheit (dschāhiliyya) auch sicherheitspolitisch nicht gut klar. Jetzt ist der Wachdienst in die Stadt eingerückt und wird das Schutzgeld abgedrückt.

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 7] »Die Bürger haben Anspruch auf alle Rechte, die ihnen vom islamischen Gesetz zugestanden werden, d. h. es wird ihnen im Rahmen des Gesetzes volle Sicherheit für Leben, Eigentum und Menschenwürde, Religions- und Bekenntnisfreiheit, Freiheit in der Glaubensausübung, freie Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit, Freiheit in Bezug auf den Anschluss an eine bestimmte Gemeinschaft, Freiheit in der Berufswahl, Chancengleichheit und das Recht auf Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen zugestanden.«

Alle Rechte, die islamgesetzlich erlaubt sind. Das ist der Schariavorbehalt, wie er nun auch in den gescheiterten staatlichen Neugründungen von Afghanistan und Irak alle Muslimas und alle männlichen und weiblichen Nichtmuslime diskriminiert.

Wer wie Abdul Rahman in Pakistan zum Christentum konvertiert, wird als geisteskrank erklärt oder relativ spontan durch Muslime getötet. Dem Islamapostaten gelang es glücklicherweise, in Italien Asyl zu beantragen[6].

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 11] »Alle Verpflichtungen, die der Staat im Rahmen der Scharī’a gegenüber den nichtmuslimischen Bürgern eingeht, werden in vollem Umfang eingehalten.«

Halbierte Grundrechte, diese aber bitte vollständig. Ein juristisch entrechteter geheiligter Status den Schutzbefohlenen (Dhimmis), dieser aber ist hundertprozentig zu gewährleisten. Wie Sie sehen: Islam gewährleistet. Mit gutem Gruß, Ihr Koordinierungsrat der Muslime (KRM).

115. Dschizja. Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als handle es sich um eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz. Und es ist tatsächlich so, dass hier eine gewisse Ungleichheit vorliegt, doch nicht – wie wir noch sehen werden – eine Art von Ungleichheit, die man als »Diskriminierung« beschreiben könnte. … Viele Autoren, muslimische wie nichtmuslimische, haben die Einrichtung der dschizja missverstanden und sind sogar teilweise so weit gegangen, dass sie darin eine Beschränkung der vollen Staatsangehörigkeit auf die Muslime allein gesehen haben.

Said Ramadan verteidigt das angeblich von Allahgott erfundene steuerliche Apartheidssystem, das Nichtmuslime mit der Schutzsteuer dschizya[7] belegt. Immerhin gibt Ramadan zu, dass es in Bezug auf die islamisch definierten ethno‑religiösen Menschenklassen „gewisse Ungleichheit“ gibt.

Wie sagte es doch der gottesfürchtige Ayatollah Chomeini: „Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten von der Welt[8]“. Da werden sie wohl eine Sondersteuer zahlen müssen, die sich aus den gewissermaßen hygienischen Gründen der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia banktechnisch nicht mit der gebetgleich reinigenden Sozialabgabe (zakāt, zakāh) der Muslime vermischen darf.

Islamstaat (islām) ist eben auch Finanztechnik (Islamic Banking). Muslimischerseits erbeutetes Raubgut jedoch wird durch das heldenhafte Tun gereinigt. Im Umlauf in dieser verschmutzten, verführerischen Welt ist jedoch auch dämonisches, dreckiges Geld. Letzteres nimmt der arabische (und nationalsozialistische) Antisemitismus gerne als jüdisches Geld an. Wie das Jerusalem Zentrum erforscht, gilt es in der arabischen Öffentlichkeit und Presse als völlig normal, die Juden als geldgierig und als mit ihrem (antiislamischen, widergöttlichen) Geld die Erde beherrschend darzustellen[9].

Der Islam kennt noch ein weiteres reinigendes, gebetgleiches Geld, die diyya[10]. Diyya heißt Blutgeld und ist im Koran für alle Zeit vorgeschrieben. Multikulturelle Islamversteher oder einfach Imame behaupten, die diyya sei eine Versicherungssumme und würde die ansonsten leider (ebenfalls koranische) Tötung des Mörders vermeiden helfen. In Saudi‑Arabien hat Allahs kultursensibel und differenziert gedachtes Blutgeld Verfassungsrang. Eine Tötung ist für den Islamgott eben nicht unbedingt dasselbe wie eine Tötung.

Rials - ermordet wurde – in Euro

100.000 Muslim, männlich 20.000

50.000 Muslima 10.000

50.000 Christ, männlich 10.000

25.000 Christin 5.000

6.666 Hindu, männlich 1.250

3.333 Hindu, weiblich 650

Das islamische Recht (Allāh, Said Ramadan) des Iran kennt neben der sittlich gebotenen halben Entschädigungssumme für die Frau gewisse verbotene (harām) Monate, in denen Kriegsführung (dschihād) islamisch traditionell als unschicklich gilt und in denen sich die diyya anständigerweise verdoppelt. Wer in den verbotenen Monaten einen Mord begeht, muss wohl einen besonders triftigen Grund für sein reinigendes Tun des Tötens (Ehre waschen, vgl. Ehrenmord) gehabt haben.

Der Staat Gottes auf Erden, Iran, bedenkt das Blut der Angehörigen der religiösen Minderheit der Bahá‘í als unrein (mobah), eine Ausgleichszahlung braucht nicht zu erfolgen. Blut ist für Allahgott eben nicht gleich Blut[11].

118. [dschizya] Das arabische Wort sāghirūn …, das »sich ergeben« oder »unterworfen sein unter« bedeutet, [ihm] wurde in vielen Übersetzungen dem Sinn nach etwas von Demütigung beigegeben. Aber … dasselbe Wort, das im Koran [in 7:119] gebraucht wird … im Zusammenhang mit den Zauberern des Pharao in dem Moment, als sie sich Moses unterwarfen, [damit also] muss der Gedanke der Demütigung ausgeschlossen werden; denn ihre Unterwerfung war ein von Würde getragener Akt des Glaubens, wenngleich sie dabei von Demut erfüllt waren.

Nun sprechen wir aber nicht vom Jahrtausend alten Ägypten, sondern von der dschizya der islamstaatlichen Dhimmis. Blumig plaudert Said Ramadan über die (was den Moses in Ägypten betrifft übrigens dem Judentum entlehnte oder vielmehr geklaute) Legende der höflichen Überreichung von Geschenken. Christen mögen an die heiligen drei Könige denken, die das neugeborene Kind Jesus beschenkten. Gemeinte menschliche Relationen der Wertschätzung, die islamrechtlich ganz anders gemeint sind.

Dem Wort sāghirūn (yaden wahum saghirun; an yad wa‑hum saghirun) braucht nicht erst, mit Ramadan gesprochen „in Übersetzungen etwas von Demütigung beigegeben zu werden“. Sāghirūn heißt knechten, erniedrigen, unterjochen, die Unterwerfung spüren lassen. Der geplant entwürdigende Bezahlvorgang der Juden und Christen bestand über Jahrhunderte aus einer öffentlichen Demütigung, in der sie, sich verbeugend, einen koranisch garantierten Stockschlag in den Nacken erhielten während sie den muslimischen Herrenmenschen ihren Tribut entrichteten. Said Ramadan bezeichnet derartige Menschenverachtung als „ein von Würde getragener Akt des Glaubens“, was für die islamrechtlich zum geheiligten Sadismus Befugten ja vielleicht zugetroffen haben mag. Das Tun der Opfer („wenngleich sie von Demut erfüllt waren“) hingegen als würdevollen Glaubensakt zu bezeichnen, sollten sich weder Nichtmuslime noch säkulare Muslime bieten lassen.

147 Wir kommen also zu dem Schluss, dass eine Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts keineswegs als Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit bezeichnet werden kann.

Aha, wir sollen die geheiligte Diskriminierung, die ein sich (berechtigt) auf Koran und Scharia berufendes islamisches Recht für jeden dhimmī beim Erben oder Heiraten vorsieht, nicht Diskriminierung nennen, sondern Religionsfreiheit. Islamjurist Said Ramadan betreibt die Wissenschaft der Zaubersprüche und verhöhnt die aus Allahs Sicht sittlich minderwertigen Europäer. Die allerdings Herrn Hassprediger Ramadan jetzt nicht des Landes verweisen, wie das vielleicht sogar Ägypten getan hätte, sondern derartigen Kulturrassismus beglückt entgegennehmen (Ramadans Doktorvater war der Kölner Professor Kegel[12]) und, je nach Jahrzehnt, als exotisch, multikulturell oder kultursensibel preisen.

147 [Die Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts] ist im Gegenteil der in den juristischen Bereich übertragene Ausdruck einer ideologischen Koexistenz, die Hand in Hand geht mit der vollkommenen Integrität aller religiösen Gruppierungen, die innerhalb eines islamischen Staates leben.

Scharia für alle. Nur im Kalifat herrsche Religionsfreiheit. Die Täter-Opfer-Beziehung, wie sie der geheiligte Sadismus des orthodoxen Islam vorgibt, will uns Autor Ramadan als Lebensweise der Koexistenz verkaufen. Sicherlich, vor und vor allem nach 1933 begannen nichtjüdische Deutsche und deutsche Juden nebeneinander her zu leben (rassistische Segregation), verbunden durch ein einheitliches Rechtssystem, sozusagen in Koexistenz.

Liebe Miteuropäerinnen und Miteuropäer, der Islam ruft uns zur Eintracht auf: Koexistiert! Die dhimma oder das osmanische Millet-System als Referenzmodell der Multikultur anzubieten, diese zivilisierende Haltung konnte seit 2000 zunehmend unsere Kirchentage, Ausländerbeiräte und Islamseminare dominieren. Auf eine solche, zivilisierende Weise wird der Idealismus und Altruismus des Said Ramadan die Intoleranz der barbarischen Anhänger von universellen Menschenrechten, Gleichberechtigung von Mann und Frau oder Säkularität letztlich vielleicht doch noch erfolgreich überwinden können.

Gönnen wir dem praktizierenden Muslimbruder das Schlusswort an islamischer taqiyya:

133 [Es] dürfte keine Übertreibung sein, wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass alle Grundsätze der Ethik und Menschenwürde gleichermaßen für die muslimischen wie auch für die nichtmuslimischen Untertanen des islamischen Staates Gültigkeit haben.

Bei der Werbung (dawa) für die schariatische Gegenkultur darf man schon mal kraftvoll lügen. Ramadan argumentiert andererseits völlig schlüssig, jeder von uns ist der totalitären islamstaatlichen Pflichtenlehre (Scharia) unterworfen.

Jacques Auvergne

Literatur

Said Ramadan: ISLAMIC LAW – IST SCOPE AND EQUITY. Bei P. R. Macmillan Ltd., London 1961. Ins Deutsche von Fatima Heeren als: Said Ramadan: Das Islamische Recht – Theorie und Praxis; bei Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979


108. Die Institutionen der Islamisierung Europas

3. April 2009

شَرِيعَة

scharī’a, Scharia:

Allahs Gesetz

Die Sollbruchstelle aufspüren

Fünfzig Jahre Aufbau von

Institutionen der Scharia

Von Jacques Auvergne

Ein mediterran und intelligent erscheinender Dreiunddreißigjähriger promovierte vor einem halben Jahrhundert an einer deutschen Universität. Er sei ein politischer Idealist, wie man sich erzählte[1]. Der dreiunddreißigjährige Ägypter hieß Said Ramadan. Ramadan war Aktivist der damals erst drei Jahrzehnte alten, in Ägypten entstandenen Bewegung der Muslimbruderschaft. Mittlerweile wurden die radikalen und gewalttätigen Muslimbrüder in Ägypten verfolgt und durch den Präsidenten Gamal Abdel Nasser (Gamāl ‘Abd an‑Nāsir) eingesperrt oder aus dem Land gejagt.

1959 war der Nationalsozialismus verdrängt jedenfalls vorüber, die mühseligsten der Nachkriegsjahre überwunden und das erstaunliche Wirtschaftswunder wurde von den berechtigten Ängsten des Kalten Krieges überschattet. 1959 war noch kein türkischer Gastarbeiter angeworben, doch mit einem jungen Ägypter lebte der Vordenker des radikalen Islam bereits in der europäischen dār al‑harb. In dieser Epoche zwischen überstandenem Koreakrieg (1950-1953, 2,5 bis 3 Millionen Tote) und den späteren Weltkriegsgefahren um Kuba und Vietnam, im Deutschland Konrad Adenauers, des Rheinischen Karnevals und in Sichtweite des Kölner Domes schrieb ein 33jähriger ägyptischer Theokrat seine den Gottesstaat verherrlichenden Arbeiten. Zwei Jahre später veröffentlichte Said Ramadan in London sein Buch Das islamische Recht (Islamic Law), der Kölner Jurist Professor Dr. Gerhard Kegel (1912-2006) schrieb dem jungen Wegbereiter der Islamisierung Europas für die deutsche Ausgabe des Buches ein begeistertes Vorwort. Jurist Kegel sah sich nicht in der Lage, Kritik an Allahs kulturrassistischer Pflichtenlehre so genannten islamischen Rechts zu üben.

Dezember 2005. Aus der Hand von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers erhielt das Mitglied der Akademie der Wissenschaften jenes Bundeslandes Professor Kegel, der Zeit seines Lebens fünftausend Rechtsgutachten verfasst hat, den Landesverdienstorden von Nordrhein‑Westfalen[2]. Worte der Kritik über die Grundrechtsfeindlichkeit der Scharia und ihrer Unverträglichkeit mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 scheint der Experte für internationales Recht und Doktorvater eines der ranghöchsten Islamfunktionäre Europas zeitlebens nicht gefunden zu haben. Obschon Kegel in den sechziger bis achtziger Jahren als Fachmann für internationales Ehe-, Ehescheidungs- und Vormundschaftsrecht gelten konnte, mithin ein Kenner des islamischen Rechts von Fiqh und Scharia gewesen sein muss[3].

Der in Unterägypten geborene Said Ramadan erlebte als Vierzehnjähriger erstmals den Gründer der radikalislamischen, damals erst sechzehn Jahre alten Muslimbruderschaft (al‑ichwān al‑muslimūn) Hassan al‑Bannā und wurde rasch dessen politreligiöser Ziehsohn sowie Privatsekretär. Ramadan kämpfte 1948 als Freiwilliger in Palästina und gründete den (heute terroristischen) palästinensischen Zweig der Muslimbruderschaft, wurde Vater von sechs Kindern darunter die beiden der Muslimbruderschaft (MB) nahe stehenden Islamisten Tariq Ramadan und Hani Ramadan. 1995 starb Said Ramadan in Genf.

Ramadan belebte um 1957 die Gründungen der MB im Libanon, in Jordanien, Saudi-Arabien und Syrien neu und träumte von der Reinigung sprich Islamisierung des aus Allahs und seiner Sicht vorzivilisatorischen Europas, zu jenem Zweck er ein Netz von so genannten Islamischen Zentren (IZ) ins Leben rief, das sind radikale, der MB nahe stehende Moscheen. Seit 1958 lebte er in Genf und gründete das dortige, heute vom gottesfürchtigen Steinigungsbefürworter Hani Ramadan geleitete IZ, im Folgejahr schrieb er seine Kölner Doktorarbeit. 1962 war Islamisator Ramadan an der durch 22 Gelehrte in Mekka ausgerufenen und von Saudi‑Arabien finanzierten Muslim World League beteiligt, der zur totalen Scharia aufrufenden[4], [5]. Islamischen Weltgemeinschaft[6].

Aus der Muslim World Leage, der zur weltweiten Schariatisierung mit saudischen Öldollars ins Leben gerufenen Islamischen Weltgemeinschaft gingen Unterorganisationen hervor, Netzwerke von Sozialwerken und Fatwa‑Räten.

Innerhalb der Islamischen Weltgemeinschaft (rabitat al‑alam al‑islami) oder jedenfalls dicht dabei sind zwei wichtige Organisationen entstanden, die sich nicht ganz zu Unrecht als Sozialwerk ausgebende International Islamic Relief Organization (IIRO[7]), 1979 im saudischen Dschidda gegründet mithin im Jahre der iranischen islamischen Revolution, sowie im Vorjahr der Islamic Fiqh Council als Forum von Islamjuristen und anderen Schariagelehrten, die global gedachte Lösungen für alle Muslime betreffenden Angelegenheiten finden, treu an der Rechtleitung von Koran und Sunna ausgerichtet.

Fiqh bedeutet islamische Jurisprudenz und kultiviert inzwischen kontinentale Netzwerke in Nordamerika (Fiqh Council of North America[8]) und Europa (Europäischer Fatwa‑Rat, ECFR). Das nordamerikanische Fiqh Council etwa ist ein mit achtzehn frommen Gelehrten besetztes Gremium, das die vielleicht aus staatsbürgerlicher Sicht ja ehrenvolle Aufgabe übernimmt, Islamic Law[9] zu interpretieren. Was eigentlich nur ein Scherz sein kann, denn Islamic Law bedeutet Scharia, und die verträgt sich weder mit dem irgendwie säkular zu denkenden Staatsbürgertum noch mit freiheitlich bleibender Demokratie.

Der Europäische Fatwa‑Rat, abgekürzt das ECFR (European Council for Fatwa and Research) kooperiert mit den lebhaft am Kalifat interessierten Organisationen Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE; zur MB gehörend[10]) und Milli Görüş (über die Clans Erbakan und Abidin der MB nicht allzu lose verbunden), ist im irischen Dublin ansässig und beansprucht wenig vorlaut das künftige gesamteuropäisches Rechtleiten aller Muslime. Was uns durchaus an die Forderung des bosnischen Großmuftis Mustafa Cerić nach „einer einzigen muslimischen Autorität für Europa, ein Imamat“ erinnern darf. Und was bei Zusammenarbeit mit FIOE und Milli Görüş leider gelingen könnte, denn dem starken Führungsdruck und Gefolgschaftszwang, wie er aus dem Kartell von saudischem Erdöl, Pilgerzentrum Mekka, Muslimbruderschaft und türkischen politischen Eliten entstünde, dürfte sich kein europäischer Islamverband oder Moscheeverein entziehen können. Das ECFR hielt 1999 ein Treffen in der Kölner Zentrale der extremistischen Milli Görüş ab, leidet indessen an geheimnisvollen Wohnproblemen, denn es residiert nicht unter der von ihm selbst angegebenen irischen Adresse.

Vielmehr teilt sich man sich, vielleicht aus Kostenbewusstsein, ein Haus mit einer gewissen Islamic Foundation und verwendet als Klingelschild den Namen Islamic Culture Centre of Ireland (ICCI)[11]. Die Islamic Foundation ist eine Stiftung, die der am radikalen Pakistaner Maudūdī orientierten, einflussreichen Kalifatsbewegung Jama’at‑e Islami (JI) nahe steht, welche die Demokratie ohne Demokraten und Atommacht Pakistan im Sinne einer antisäkularen, theokratischen Gegengesellschaft längst mit einem Geflecht von Bildungs- und Frauenvereinen sowie von politreligiösen berufsständischen Vereinen für Arbeiter, Ärzte und Lehrer überzogen hat.

Am Hauptsitz der Islamic Foundation im englischen Leicester war 1978-1984 der deutsche Konvertit (bitte, zum Islam hin, nie anders herum) Ahmad von Denffer[12] (Jg. 1949) tätig, gemeinsam mit dem Maudūdī-Jünger und radikalen Denker einer islamischen Gesellschaftstransformation hin zu einem an der reinen Scharia ausgerichteten Gesellschaftsform Khurram Murad. Der Pakistani Murad und der Deutsche von Denffer verfassten gemeinsame Schriften, beste Kenner europäischer Mentalität.

Ahmed von Denffer gehört dem Zentralrat der Muslime in Deutschland an (ZMD), in dem etwa die der MB zuzurechnende, 1960 gegründete Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD[13]) organisiert ist, eng verbunden mit dem ebenfalls dem ZMD angeschlossenen IZ München (Islamisches Zentrum München IZM, Planung ab 1960, eröffnet 1971). Herr von Denffer gehört dem IZ München an, Leiter des Zentrums waren Ghaleb Himmat, der terrornahen Taqwa-Bank nahe stehend, sowie Mahdy Akef. Der ehemalige Münchner Akef ist inzwischen sozusagen oberster Muslim der (ägyptischen, weltweiten) Muslimbruderschaft. Die IGD wurde zeitweilig von dem 1968 geborenen Ibrahim el‑Zayat[14] geleitet, welcher mit einer Nichte des einstigen Ministerpräsidenten der Türkei, Necmettin Erbakan (Jg. 1926, Studium in Istanbul, Umzug nach Deutschland, Promotion 1954 an der Technischen Hochschule Aachen) verheiratet ist, zugleich ist Ibrahim el‑Zayats Ehefrau eine Schwester des langjährigen Vorsitzenden und Generalsekretärs der islamistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Milli Görüş (IGMG) Mehmet Sabri Erbakan. Nach einem Gerichtsurteil darf der Verfassungsschutz nicht mehr schreiben, dass Mehmet Sabri Erbakan in seiner Zeit als Generalsekretär der IGMG wichtige Funktionen in der MB innehatte, was auch wir Blogger nicht schreiben wollen.

Ibrahim el‑Zayat ist Sohn einer ostpreußischen Mutter, auch das ist bemerkenswert, das Verwenden bis Verbrauchen von vorzugsweise einflussreichen Dhimmifrauen in den islamischen Eliten. So ist denn eine weitere deutsche Konvertitin die Rechtsanwältin Hanna Amina Erbakan, Leiterin der unzufällig im Haus einer Unterorganisation von Milli-Görüş angesiedelten Deutschsprachigen Islamischen Frauengemeinschaft (DIF).

Rechtsanwältin und Konvertitin (zum Islam) Amina Hanna Erbakan ist für uns Pädagogen und Sozialpädagogen wichtig, zumal sie jahrelang Prozesse gegen deutsche Schulleiter führte, die den Sexualkunde-, Sport- und Schwimmunterricht für Mädchen aus muslimisch geprägtem Elternhaus durchzusetzen trachteten[15]. Um 2000 war sie im Kirchentagsmilieu rührig, um die multikulturell empfindenden Kleriker über Bedürfnisse und Wesensart der Spezies muslimische Frau zu unterrichten.

Frau Erbakan ist Gründerin des in Köln ansässigen, spürbar fundamentalistisch ausgerichteten Instituts für interreligiöse Pädagogik und Didaktik (IPD[16]), an der Konvertitin (zum Islam) Rabeya Müller wirkt und an der die schweizerische konvertierte (wohin ist jetzt klar) Pädagogin Régine Steiner Amri die zweifelhafte Befähigung erwarb, islamischen Unterricht im Schweizer Kanton Luzern anzubieten[17].

Frau Islampädagogin Steiner Amri antwortete, nach dem pädagogischen Erfolg der schulischen Gottesbildlehre befragt, sinngemäß: „Mein Ziel habe ich erreicht, wenn die Schüler nach einem Jahr zu mir kommen, und mir berichten, dass sie die Barmherzigkeit Allahs erfahren haben!“ Die armen Kinder, schrecklich. Obwohl, vielleicht ist es ja versetzungsrelevant, jenes Schmeicheln: „Frau Lehrerin, ich spüre der Gottheit Milde!“ Erziehung zu Nachgeplapper, Selbsthypnose und Hofschranzentum als die Kompetenz fürs Kalifat. Überraschend diese schweizerische administrative Elastizität bis hin zur Glitschigkeit: Man ist in der Schulverwaltung jetzt nicht etwa gegen, sondern angestrengt für den Islamunterricht[18], wage es bitte auch in der Katholischen Kirche niemand, dagegen zu sein[19].

Steiner Amri durfte am 9. April 2005 ihr irgendwie wegweisendes Konzept im Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg öffentlich vorstellen[20]. Dazu hatte sie Gesellschaft, etwa durch Imam Mahmoud Ghazala vom Islamischen Zentrum Bern, der für die fünfjährige Ausbildung deutschsprachiger Imame an der Kairoer al‑Azhar wirbt, sowie durch Scheich Youssef Ibram von der Großen Moschee der Islamischen Kulturstiftung Genf. Ibram ist Mitglied des Europäischen Fatwa- und Forschungsrates, sprich vom ECFR Dublin, den Kurs des dortigen, für ganz Europa verbindlichen fatwaproduzierenden Milieus geben die drei Herren Allah, Mohammed und Yūsuf al‑Qaradāwi vor, allerdings dürfte Ibram den letzten Namen klug verschwiegen haben.

Scheich Ibram betont, dass der Imam einer Moscheegemeinde als „Theologie- und Rechtskundiger“ Fatwas erstellen darf, die um so mehr befolgt werden müssen, je höher das „religiös-moralische“ Ansehen des Imam ist. Mit „Theologie- und Rechtskunde“ meint er das zum Dressieren einer autoritären Persönlichkeit günstig geeignete, großteils antirationale Sunna-Zwangshandeln entlang der nicht kodifizierten sprich willkürlichen und dabei überwiegend menschenrechtswidrigen Scharia-Doktrin.

Ibram schwört also die Schweizer auf die künftige Quelle an islamischer Welterklärung ein, das ECFR. Dr. Farhad Afshar, Präsident des Vereins Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS) sieht die hauptsächliche Aufgabe einer islamischen theologischen Fakultät in der Schweiz im Lehren von islamischer Jurisprudenz und das ganze in Absprache mit den Autoritäten der Weltgemeinschaft (umma) der Muslime. Das heißt, Afshar will fiqh lehren sprich Scharia, im Dialog mit Azhar, Wahhabiten und Muslimbruderschaft.

Da nehmen wir etwas enttäuscht wenn auch wenig überrascht die dreiste Lüge zur Kenntnis, mit der unser iranischstämmiger Schweizer Soziologe Dr. Afshar öffentlich behauptet, die Steinigung sei nicht islamisch und käme in seinem Heimatland Iran auch gar nicht mehr oder allenfalls versehentlich vor, zugleich aber wenig verhohlen die Ausrichtung an eben dieser Scharia fordert, die allen Muslimen auch in der Schweiz möglich sein müsse, wie Beat Stauffer 2005 in seinem lesenswerten Aufsatz „Ein Meister der Verschleierung“ zivilcouragiert und treffsicher beschreibt[21]. An der Universität Bern sprich an seinem Arbeitsplatz ist der Kritiker des Eurozentrismus und begeisterte Schariafreund leider nur schwerlich aufzufinden, selbst seine Studenten im Proseminar („Interkulturelle Politologie: Das politische System der islamischen Republik Iran“) lässt der offenbar viel beschäftigte Afshar bis zu einem Jahr mit Antworten oder Bewertungen warten[22]. Der lichtscheue Soziologe und Steinigungsleugner Afshar kämpfte hingegen für das Recht auf Religionsfreiheit schweizerischer muslimischer Mädchen, vom schulischen Schwimmunterricht fernbleiben zu dürfen[23].

Dublin als Sitz des Europäischen Fatwa‑Rats ist neben London ein weiteres Zentrum des Islamic Banking und der so genannten schariakonformen Geldanlagen, welche die Mauern der beiden Parallelwelten „islamisch‑nichtislamisch“ beziehungsweise, genauer, die Mauern der nach Allahs Willen halbierten Welt „Muslime‑Nichtmuslime“ noch undurchdringlicher werden lässt. Islam ist eben auch eine Finanztechnik (besudelte dschizya, reinigende zakāt). Vorsitzender des ECFR ist der glaubensstarke Terrorfreund Yūsuf al‑Qaradāwi, islamfeministischer Frauenrechtler im Kampf für das Recht auf radikale Bedeckung (hidschāb). Der ECFR wurde im Frühjahr 1997 auf Initiative der FIOE (MB) gegründet.

Unterstützung holen sich Allahs Verbandsfunktionäre bei Europas entgrenzt toleranten christlichen Theologen, die mittlerweile mehrheitlich für das islamische Frauenkopftuch werben und gegen die Ordnungspolitik der Scharia nichts einwenden möchten. Beispielhaft für diese theokratiefreundliche, demokratiegefährdende Desorientierung ist die Bibel in gerechter Sprache, die um den wesensgemäß frauenfeindlichen Islamgott genau weiß, den Dhimmis indessen einen zunehmend minderwertigen, zwielichtigen und unverbindlich zwittrigen Gott anbietet, was religionsgeschichtlich schlicht falsch ist, denn der unsichtbare Jahwe war dreitausend Jahre lang ein kleiner Macho und die Rabbiner, Päpste und Reformatoren waren, alles andere als zufällig, keine Frauen. Indem die Christen ihre patriarchalisch angekränkelte Gottheit ins Androgyne wandeln, entziehen sie sich der Verantwortung für den wachsenden Einfluss der Schariapolitik geheiligter Frauenverachtung. Unsere katholischen und evangelischen Kirchentagsmilieus schwafeln von Change‑Prozess, Christentum verändert sich islamkompatibel. Islam verändert sich nicht.

Die neue biologisierende Gottheit Europas denkt differenziert und betreibt dabei Körperpolitik (fitra), etwa Haarspaltereien. Für Allahgott ist ein Haar nämlich mitnichten einfach dasselbe wie ein anderes Haar. So definiert der wesensgemäß militante Islam geheiligter Sexualpolitik das Barthaar als Ehrenhaar und Pflichthaar, das Frauenkopfhaar jedoch als Schamhaar und Schandehaar und fordert den hidschāb als Zeichen der ordnungspolitischen Machtergreifung, das Kopftuch. Das andächtige Huldigen des Barthaares (fitra, dhikr, salat) öffnet vielleicht sogar einigen weiblichen Seelen den Weg ins Paradies, entsprechend gilt es jedoch als islamisch gerecht, das Haupthaar der Frau mit geheiligtem Ekel erst zu befrachten und dann zu betrachten. Der unsichtbare Allahgott ist bärtig jedenfalls seine Stellvertreter auf Erden (Kalifen), den Teufel (iblis) dürfen wir uns frauenhaarig vorstellen und mit schamhaft verhülltem (niqāb) Gesicht. Falsch. Dürfen wir uns nicht vorstellen, das ist der Trick (taqiyya).

Ein anderer Ort, an dem die vordemokratischen oder, wie man möchte, nachdemokratischen Herrschaftsstrukturen islamischen Rechts installiert werden, ist die Bildungs- und Schulpolitik. Hier wird der dschihād an drei Fronten angegangen, Imam-Ausbildung, Ausbildung islamischer Religionslehrer sowie, drittens, der islamische Religionsunterricht selbst. Neben der vom schweizerischen Schariavorkämpfer Mahmoud Ghazala beworbenen Imam‑Ausbildung in deutscher Sprache an der Azhar schult beispielsweise die weitgehend schariatolerante Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) seit 2006 sehr aufmerksam bereits in der Türkei die Imame der organisierten türkischen Staatsreligion Diyanet / DITIB.

Das geschieht mit einem einwöchigen Seminar, damit die Imame („ihre Ausbildung ist aber noch nicht vergleichbar mit einem Universitätsstudium hier“) bemerken, „dass hier [in Deutschland] eben andere Wertvorstellungen herrschen“[24]. 2007 glaubte man seitens der KAS, die Diyanet / DITIB zu kennen und bewerten zu können. Doch sicherlich hinsichtlich ihres Verständnisses von Gottesstaat, säkularer Demokratie und Politreligion. Wer sagt es nun der KAS, dass sie die längst radikalislamisch unterwanderte, staatsreligiöse DITIB keineswegs durchschaut?

Den Türkeibeitritt scheint die CDU‑nahe Stiftung befördern zu wollen. Wobei das islambeschwichtigende Goethe‑Institut einen dreimonatigen Intensivkurs der Deutschen Sprache beisteuert. Bereits 2006 war die KAS („Langfristig brauchen wir in Deutschland ausgebildete Imame“) der Meinung, dass der Türkei ein integrationspolitisches Umdenken zu attestieren sei[25]. Umdenken? Vermutlich hinsichtlich ihrer in Deutschland lebenden Auswanderer beziehungsweise deren Kinder und Enkelkinder, womit bereits ersichtlich wird, dass diese durch Ankara als Türken betrachtet werden, ob sie nun einen deutschen Pass besitzen oder nicht. In der Tat, die Türkei beansprucht die sittliche und moralische, die politreligiöse Steuerung der Auslandstürken, was die KAS uns gegenüber ja vielleicht zu vernebeln trachtet, indem sie die angebliche Notwendigkeit betont, die Imam-Ausbildung in der BRD statt finden zu lassen. Über die Grundrechtswidrigkeit der größeren Teile der menschenverachtenden, speziell der frauenfeindlichen Scharia, die im Übrigen entgegen jeder taqiyya letztlich niemals modernisiert oder geteilt werden kann schweigt die Konrad-Adenauer-Stiftung.

Ob uns die KAS das islamische Familienrecht und die nikah, die Imam-Ehe, als Kulturimport empfehlen möchte? Der vom Demokratisierer Prof. Nohl erstellte 37‑stündige Wochenplan ist für die Nerven der womöglich an Erbakan oder an der Muslimbruderschaft orientierten Imame leider keine Zumutung und auch aus der Sicht universeller Menschenrechte oder deutscher Grundrechte schlicht ein Witz[26]. Was nicht heißen soll, dass wir noch mehr Imamfortbildungen finanzieren sollen, eher die oftmals allzu bereitwillige Moscheebaufreude einstellen. Denn beten kann man auch zu Hause und predigende Islamisten möchte ich Deutschlands Mädchen und Jungen aus türkischstämmigen Elternhäusern nicht zumuten. Warum will die KAS die Re‑Islamisierung der jungen Generation türkischer Einwanderer?

Kinder und Enkel der Gastarbeiter aus Kleinasien sollen hinein nach Deutschland integriert werden, nicht hinein in den Islam. Kein Imam predigt gegen die nach Vollständigkeit strebende Scharia, das jedoch verschweigt die Konrad-Adenauer-Stiftung der Presse gegenüber. Die Türkei wird auf beitrittsfähig getrimmt und der Islam als demokratiefreundlich. Die bei der KAS analysierten Freitagspredigten (hutba, türk. hutbe) zeigen uns indes etwas völlig anderes: „Eine Reform religiöser Inhalte halten die meisten Experten für unrealistisch und undurchführbar[27]“. Ganz anders als den Schariaverharmlosern von der KAS möchte man dieser letzten Aussage der genannten Experten mit Bedauern zustimmen. Wenngleich wir die Säkulariserung des Islam selbstverständlich fordern, worauf Experten und KAS allzu bescheiden verzichten.

Der orthodoxe Islam braucht sie nicht, doch die in der freiheitlichen Demokratie lebenden Muslime brauchen die Befreiung von Scharia und Fiqh, um die säkulare Gesellschaft nicht in Allahs Auftrag verachten oder gar angreifen zu müssen. Einstweilen hat der Staat keine Imam‑Lehrgänge aus der öffentlichen Hand zu finanzieren, rechtsradikale Wehrsportgruppen bekommen schließlich auch keine Zuwendungen. Eine nichtmuslimische Sekte mit Kinderheirat, Zwangsehe, geheiligter Frauenherabwürdigung würde wohl nicht so unwidersprochen unbegrenzte Religionsfreiheit für Religionspflicht und Religionsrecht einfordern dürfen, wie die an der radikal installierten ewigen Scharia orientierten Vorstände der Islamverbände es tun.

Vorläufig bleibt Islam mancherlei, immer aber auch ein demokratiefeindlicher und sadistischer Kult, welcher Demokratieüberwindung, theologischen Frauenhass und Judenhass sowie den Apostatenmord lehrt und der auf der Prügel und Einschüchterung schwarzer Pädagogik basiert und auf der in Massen zu formenden autoritären Persönlichkeit.

Die zweite Dschihadfront der Islamisierung der Bildungspolitik ist der Islamische Religionsunterricht und die Ausbildung der dazugehörigen Lehrer. Hierfür sei, die BRD betreffend, nur in Kürze auf zwei in diesen Blogs bereits besprochene Personen verwiesen, einmal auf die in der langjährigen Zusammenarbeit mit Frau Sabiha el‑Zayat-Erbakan radikalislamisch geschulte Gründerin des an der Scharia orientierten Kölner Instituts für Interkulturelle Pädagogik und Didaktik (IPD), die im rheinland-pfälzischen Mayen (Eifel) geborene Islamkonvertitin Rabeya Müller[28]. Zum zweiten auf die als etwas angestrengt als Vorzeigelehrerin herumgereichte, syrischstämmige Fundamentalistin Lamya Kaddor[29].

Müller und Kaddor sind Mitherausgeberinnen eines islamkonformen, das heißt die politische Scharia und die islamische Gegengesellschaft eher befördernden denn behindernden Schulbuchs für Islamischen Religionsunterricht namens Saphir[30]. Zitat Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar[31]“, ein Satz, der einen erschrecken müsste und der eine islamische erzogene Pädagogin als für den Schuldienst für ungeeignet definieren müsste.

Rabeya Müller („Rabia Müller“) und Sabiha el‑Zayat-Erbakan werden von Yasemin Karakaşoğlu als „muslimische Feministinnen“ deklariert[32]. Das ist allerdings ein sehr bescheidener Anspruch von Feminismus, denn halbierte Grundrechte reichen aus Allahs Weisheit für die der islamischen Pflichtenlehre unterworfene Frau aus.

Die Schwester des langjährigen Direktors der größten türkischen extremistischen Organisation in Deutschland, Frau el‑Zayat-Erbakan steht gemeinsam mit Islambeschöniger Dr. Heiner Bielefeldt auf der Referentenliste des relativen Demokratierisikos namens Bundeszentrale für politische Bildung (bpb[33]) und ist seit 2000 Vorstandsmitglied einer elitären akademischen Organisation mit schulpolitischem und pädagogischem Ehrgeiz, die der 1928 gegründeten radikalislamischen Muslimbruderschaft solidarisch verbunden ist und sich, in arglosen Menschen Sympathien erweckend, Gesellschaft für muslimische Sozial- und Geisteswissenschaftler (GMSG) nennt. Mit dieser GMSG werden wir uns in Zukunft eingehender befassen müssen.

Die mit dem Kalifat liebäugelnde bpb veröffentlicht eine Abhandlung der hier „Sabiha el‑Zayat“ genannten Dame, die erklärlicher macht, warum sie (neben Yasemin Karakaşoğlu) auf große Gegenliebe bei den in der Ausbildung von Deutschlands Sozialpädagogen und Sozialarbeitern tätigen Dozenten namentlich Dozentinnen stoßen konnte. Alle Register des in Deutschlands Kirchentagen, Jugendverbänden, Gewerkschaften oder Lehrerzimmern seit einem Vierteljahrhundert den Ton angebenden rot‑grünen Gutmenschentums, vom sich in der Schuld suhlen über das den Fremden um Absolution bitten bis hin zum wenig gehemmten Antietatismus (kunstsinnig als Globalisierungskritik oder Feminismus kaschiert), werden derartig gekonnt bedient, dass der von allem europäisch-christlichen wie kirchenkritisch-aufklärungshumanistischen Ballast befreite, nach wie vor jedoch diffus sinnsuchende Leser sich an Allahs Orientierung bietendes Koordinatensystem zu gewöhnen beginnt[34]. Und sich dabei noch so revolutionär fühlen kann wie zu bewegten Studentenzeiten, als das unvermeidliche Poster von „Che“ Guevara an der Wand hing. Vorwärts, Genossen! Venceremos meets Allāhu akbar, Woodstock goes Caliphate.

Die Vordenker für den Islamischen Religionsunterricht, die österreichische IGGiÖ um die Islamisten Amir Zaidan (vordem zu IRH Hessen) und Anas Schakfeh eingeschlossen gehören allesamt zum engsten Umfeld von Milli Görüş und Muslimbruderschaft. Was unsere Politiker, Pädagogikfachleute oder Kirchenhäuptlinge offenbar nicht anficht. Scharia hin, Muslimbruderschaft her: Islamoptimist und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, das hat er in der Deutschen Islamkonferenz (DIK) festgelegt, will den flächendeckenden islamischen Religionsunterricht an Deutschlands staatlichen Schulen[35]. Wir Staatsbürger wollen diesen zur Distanz von Scharia und Fiqh unfähigen Unterricht nicht.

Soweit zur drohenden Rechtsspaltung eines sich schariatisierenden Europas, zunächst im Familienrecht, Ehe- und Personenstandsrecht. Soviel auch, vor allem Deutschland betreffend, zur hoffentlich abwendbaren erzwungenen totalen Muslimisierung derjenigen Kinder und Enkelkinder der türkeistämmigen Gastarbeiter, denen es nicht gelingen wird, aus der mit Prügel, Verfolgung (stalking), Einsperren, Zwangsverheiratung, Gerüchteterror und Telefonterror (mobbing) sowie Erpressung arbeitenden, leider ebenso folkloristisch wie familiär zu nennenden Überwachung durch die Großfamilie und durch die sich islamisch radikalisierende Nachbarschaft zu befreien.

Schariatische Familie und schariatische Nachbarschaft fungieren als Mikro‑Kalifat vormoderner Gegenkultur, die auf eine Erzeugung von Hass auf die Ungläubigen und ihre Lebensweise angewiesen ist. Diese Hassproduktion ist eine Art Sakrament, »al‑walā’ wa-l‑barā’a[36]« und ist einer von jenen auf totale Durchsetzung der Scharia zielenden ordnungspolitischen Marschbefehle (hisbah[37]), der auf die kulturrassistische heilige Apartheid in Stadtviertel, Nachbarschaft, Familie und Ehe zielt und der, auf Deutsch, sinngemäß von jedem Muslim sehr genau fordert:

„Wende dich den Muslimen zu und wende dich von den Nichtmuslimen ab. Dein Gemeinschaftssinn und dein Wertschätzen gelte den Gehorsamen an Allāh, nicht anders, als deine Meidung und dein Verachten den Ungehorsamen gilt. Lieben für Allāh, Hassen für Allāh!“

Alle Islamverbände und viele Imame wünschen sich ein Leben nicht nach dem von Menschen gemachten Gesetz, sondern nach Allahs eigenem Gesetz, nach der Scharia. Applaudiert wird ihnen von unseren grundrechtsvergessenen Politikern und vom theokratieversessenen christlichen Klerus. Auf gewisse Weise hat derlei fröhlicher Abschied vom säkularen Staat (Partyotismus) bereits vor fünfzig Jahren mit dem zeitweiligen Kölner Said Ramadan begonnen.

Europa hat beides, seine prekär säkularisierten Muslime und seinen Fatwa‑Rat. Werden die absoluten Gehorsam verlangenden „Empfehlungen“ oder vielmehr Befehle der Fatwen (fatāwa) zu sexualpolitischem (nikah, hidschāb, talaq) Wohlverhalten und ordnungspolitischer (hisbah, dschihād, chilāfa) geheiligter Pflicht von einem Fatwa‑Rat ausgegeben und auch befolgt werden? Einem Europäischen Fatwa‑Rat, der im Mischfeld aus MB und Milli Görüş einzuordnen ist, dem arabische Scheichs angehören und der damit Teil des die allgemeinen Menschenrechte verweigernden, weltweit vernetzten politischen Islam ist?

Da’wa zielt eben auch ins muslimische Interne, hin zur „vollkommenen“ Muslimisierung. Wird die radikalislamische Infrastruktur mit ihren hart agitierenden Predigern schariatischer Gegenmoderne ausreichen, um den Einfluss der „verderblichen“ Säkularität freiheitlicher Demokratie auf die dann gleichsam eingesperrten Muslime abzublocken?

Falls ja, wird ein einzelner Ägypter aus dem Köln des Jahres 1959 erfolgreich gewesen sein, das universelle Menschenrecht, das Kollektiv der Muslime abspaltend, zu ironisieren, um dann in Allahs Nachfolge das islamische Staatsbürgerrecht für muslimische Frauen ein weiteres mal zu halbieren. Die Funktionäre der Scharia könnten erfolgreich sein, denn Europas Politiker kooperieren mit den radikalislamischen Verbänden, allen voran Dr. Wolfgang Schäuble mit seiner wenig demokratischen, intransparenten Deutschen Islamkonferenz (DIK), in der sich Allahs bundesdeutsche und nicht selten bereits durch ungehemmte Verfassungsfeindlichkeit aufgefallene Kalifen (ZMD namentlich IGD der Muslimbruderschaft, Milli Görüş der islamofaschistischen Erbakan‑Doktrin und ebenfalls der Muslimbruderschaft verbunden, DITIB kleinasiatischer Staatsreligion) mit Parlamentariern in Hinterzimmern treffen.

Deutschlands parteinahe Stiftungen planen die Ausbildung von Imamen der in ihren größeren Teilen schlicht grundrechtswidrigen türkischen Schariapolitik von AKP und DITIB und wollen uns die ebenso unkontrollierbare wie unkontrollierte Sache als Entwicklungshilfe und Demokratisierung Kleinasiens verkaufen, welches natürlich als Vollmitglied in die EU aufzunehmen sei. Selbst Europas Kirchen und Kleriker befördern diese gefährliche Entwicklung der Machtergreifung islamischer Gesellschaftsordnung im Namen angeblich jesuanischer Toleranz und mit den Werkzeugen von interreligiösem Dialog, Kopftuchduldung oder Kopftuchverteidigung, Bibel in gerechter Sprache, islamfreundlichen Islamseminaren und schamlos unkritischer Zusammenarbeit mit Moscheegemeinden nebst uneingeschränkter Werbung für Moscheeneubau.

Droht dem durchaus erfolgreich aufklärungshumanistisch-säkular und freiheitlich-demokratisch geprägten Europa die Rechtsspaltung? Wird jeder Kritiker von Allahs menschenverachtender Theokratie künftig mehrheitlich als überspannt und unglaubwürdig, man sagt inzwischen: Als von „Islamophobie[38]“ befallen, eingeschätzt werden?

Wir müssen nicht schicksalshaft in Säkularität und Freiheit leben, anders als die zwei Steintafeln des etwas legendären Moses sind unsere zwei schönsten gesetzlichen Grundlagen, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das schützenswerte deutsche Grundgesetz nicht vom Himmel gefallen.

Technisch ginge das ohne weiteres, man könnte schariatische Strukturen im Recht implementieren, befindet auch Nachdemokrat Professor Christian Giordano[39]. Ungebeten werden sich Scharia‑Gerichtshöfe auch in Deutschland zu etablieren trachten. Werden wir sie schließen können, überhaupt schließen wollen? Man hört immer wieder, vielleicht bezeichnend unbegründet, der Islam habe keinen Klerus. Die Scheichs des Fatwa‑Rats, die Scharia‑Richter, die die nikah durchführenden Imame werden dem Muslim jedoch sehr wohl Klerus sein, das Nichtbefolgen der Fatwas oder ehevertraglichen Vereinbarungen wird zwar nicht die Verbindung zu Allahgott, wohl aber den Eingang ins Paradies behindern, verhindern. Für die Muslima ist es zusätzlich noch der Mann in Form von mahram, walī oder Ehemann, der für sie immer dann eine subjektiv heilsverweigernde, nämlich das Paradies verhindernde Funktion hat, wenn sie dessen Anordnungen nicht unbedingt Folge leistet. So wie eine Katholikin das Sakrament der Beichte einhalten muss, hat die Muslime ihrem mahram, walī oder Ehemann zu gehorchen.

Ein aus seiner Sicht erstrebenswerte Zeitalter nennt Murad Wilfried Hofmann[40] die Post‑Postmoderne[41]. Hofmann hat das wohldurchdacht, nach der transatlantisch geprägten Demokratie der kulturellen Moderne und der noch etwas andauernden Demokratieverdrossenheit der Jahrtausendwende, eben der Postmoderne, könnte bereits bald wieder ein stabiles System eingerichtet werden. Der Islamstaat.

Es knistert und knackt bereits im kunstvoll ersonnenen rechtsstaatlichen Gefüge. Verglichen mit anderen Göttern ist, das Aufspüren von Sollbruchstellen betreffend, nach unserer Erfahrung der Gott Allah nicht zu schlagen.

Jacques Auvergne



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